Der Sicherungsüberwacher: Partner auf der Gleisbaustelle
|
|
- Marta Förstner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Foto: DB AG/Claus Weber Berufsprofil Der Sicherungsüberwacher: Partner auf der Gleisbaustelle Stefan Reith, DB Netz AG, Fachstelle Arbeitschutz/Brandschutz (I. NVS 3), Frankfurt am Main, DB Netz AG Die Sicherungsüberwachung bei Arbeiten an der Gleisinfrastruktur ist eine aus den Unfallverhütungsvorschriften und der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht resultierende Aufgabe. Die rechtlichen Grundlagen, Aufgaben und die Anforderungen zur Erfüllung dieser Funktion beschreibt dieser Beitrag. 22 Deine Bahn 7/2017
2 Ein Teil der Abwendung von Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb für die auf der Gleisinfrastruktur der DB Netz AG Arbeitenden ist die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen. Diese können, falls sie nicht von der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle (BzS) selbst durchgeführt werden, entsprechend der Rahmenrichtlinie (RRil) Abschnitt 3 an präqualifizierte Sicherungsunternehmen (im Weiteren kurz Sicherungsunternehmen) delegiert werden. Die Überwachung der regelwerkskonformen Durchführung der Sicherungsmaßnahme durch die Sicherungsunternehmen ist die Hauptaufgabe des Sicherungsüberwachers. Damit ist der Sicherungsüberwacher in Zeiten von lärmarmer oder sogar bauablauforientierter Sicherung ein wichtiger Akteur zur Optimierung der Gleisbaustellensicherung, denn er ist der Erfüllungsgehilfe der BzS, der Sicherungsmanager vor Ort. Abgrenzung der Tätigkeit Obwohl der Sicherungsüberwacher meist in Personalunion vom Bauüberwacher oder/und vom Technisch Berechtigten durchgeführt wird, sind von Grund auf verschiedene Rechtskreise betroffen. Der Bauüberwacher steht für den Bauherrn zum Beispiel DB Netz AG, der Technisch Berechtigte für den Bahnbetreiber DB Netz AG und der Sicherungsüberwacher für die verkehrssicherungspflichtige DB Netz AG. Gemeinsam haben sie alle eine wichtige Stellvertreterfunktion oder, wie anfangs schon genannt, die Funktion des Erfüllungsgehilfen. Die Funktion des Sicherungsüberwachers wird bei jeder Baustelle, für die Sicherungsmaßnahmen festgelegt sind egal ob im großen ( V03) oder im kleinen Sicherungsplan ( V04/V05) benötigt. Sicherungsüberwacher werden in jedem Einzelfall von der BzS festgelegt. Die Entscheidung, ob der Bauüberwacher in Personalunion auch Sicherungsüberwacher sein darf, bestimmt die BzS. Einen Hinweis als Entscheidungshilfe, wann Tätigkeiten in Personalunion möglich sind, liefert die RRil im Abschnitt 6. Die BzS muss vor allem die Komplexität der Arbeiten (zum Beispiel Art der Arbeit, Anzahl der Beschäftigten und Gewerke, Ausdehnung der Arbeitsstelle, Bauverfahren) und der Sicherungsmaßnahmen abwägen. Rechtliche Einordnung Normalerweise hilft bei Arbeiten im Gleisbereich immer ein Blick in die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). In der DGUV Vorschrift 78 sind die Sicherungspersonale aufgeführt. Sucht man den Sicherungsüberwacher, findet man diese Rolle vergebens. Obwohl nicht direkt erwähnt, so wendet sich die DGUV Vorschrift 78 im 4(1) Sicherungsanweisung an den Unternehmer und erlaubt die Arbeiten unter der Voraussetzung, dass die Sicherungsanweisung der BzS Angaben zur Durchführung und Überwachung der Sicherungsmaßnahme enthält. Nimmt man noch die Konkretisierung der DGUV Vorschrift, die DGUV Regel zur Hand, so findet man dort in den Durchführungsanweisungen zu 2.15 die Festlegung, dass sich der Sichernde nicht selbst überwachen darf. Abbildung 2: Ausschnitt DGUV Regel (ehem. GUV-R 2150) 2.15 In beiden Schriften der Unfallversicherungsträger erhält man schon den nächsten Hinweis, wo weiterzusuchen ist in der Sicherungsanweisung der BzS. Um nicht für jede Gleisbaustelle Abweisungen zu schreiben, hat sich die DB AG entschlossen, die Basis -Sicherungsanweisung als Rahmenrichtlinie in ihr Arbeitsschutzmanagement aufzunehmen und für jede Gleisbaustelle durch die BzS vor Ort eine besondere Sicherungsmaßnahme für den Einzelfall (= Sicherungsplan V03 V05) zu erstellen. In der RRil im Abschnitt 6 finden sich die wichtigen Aufgaben des Sicherungsüberwachers und erneut der Grundlagen der DGUV Vorschrift und der DGUV Regel. Grundsätzlich ist die Sicherungsüberwachung eine Aufgabe der BzS. Sie darf die Sicherungsüberwachung delegieren, muss dann aber in jedem Einzelfall bestimmen, wer die Sicherungsüberwachung durchführt. Wird die Sicherungsüberwachung auf Dritte (DB-externe) delegiert, so müssen diese oder das Unternehmen, für die der externe Sicherungsüberwacher tätig ist, über eine Präqualifikation für Ingenieurdienstleistungen verfügen. Eine Liste der präqualifizierten Unternehmen findet man im Lieferantenportal der DB Netz AG unter lieferantenportal/lieferantenmanagement/lieferantenqualifizierung.html. Damit wird der Sicherungsüberwacher zum Erfüllungsgehilfen der BzS. Wie schon aus der DGUV Regel bekannt, darf die Sicherungsüberwachung nicht dem Unternehmer übertragen werden, der die Sicherungsmaßnahme durchführt. Generell darf also kein Sicherungsunternehmen (auch DB-FWD) die Sicherungsüberwachung durchführen. Dritte (DB AG-externe Unternehmen) dürfen die Sicherungsüberwachung nicht ausüben, wenn sie an der Durchführung von Arbeiten in Sinne der DGUV Vorschrift 78 beteiligt sind. Dies soll einen Interessenkonflikt zwischen Bauablauf und der Durchführung der Sicherung verhindern. Aufgaben Die Sicherungsüberwachung hat umfangreiche Aufgaben, die sich grob in Planungs- und Überwachungsaufgaben unterteilen. Die Planungsaufgaben sind hierbei Bestandteil der Sicherungsplanung vor Beginn der Baumaßnahme. Abbildung 1: Auszug SGUV Vorschrift 78 4(1) Deine Bahn 7/
3 Planungsaufgaben des Sicherungsüberwachers sind: Abbildung 3: Auszug aus der RRil Abschnitt 6 Planungsaufgaben des Sicherungsüberwachers Aber was heißt das im Einzelnen? Was muss der Sicherungsüberwacher hier konkret prüfen (bezogen auf Abb. 3)? n Hat der Sicherungsunternehmer im Abschnitt 4 des Sicherungsplanes V03 bestätigt, dass nur eine eingewiesene Sicherungsaufsicht eingesetzt wird? Diese Prüfung ist wichtig, da es eine sicherheitsrelevante Dienstleistung der Sicherungsaufsicht ist, die an der Arbeitsstelle anwesenden Mitarbeiter in die Sicherungsmaßnahmen einzuweisen. n Hier führt der Sicherungsüberwacher keine Tiefenprüfung durch, dafür sind alle an der Sicherungsplanung beteiligten für ihren Abschnitt selbst verantwortlich. Er führt hier eine Plausibilitätsprüfung durch: Stimmen die Angaben des ausführenden Unternehmers im Abschnitt 1 mit der Festlegung der Sicherungsmaßnahme im Abschnitt 2 und der geplanten Umsetzung durch den Sicherungsunternehmer im Abschnitt 3 überein (Beispiel siehe Abbildung 4). Weitere Plausibilitätsprüfungen wären zum Beispiel: Gleisgebundene Großbaumaschine (GBM) und Sicherungsposten Feste Absperrung (FA) und v > 160 km/h Automatische Warnsysteme (ATWS) bei Störschall > 126 db(a) Sicherungsposten beziehungsweise Erkennen der Fahrt am Beginn der Annäherungsstrecke im Dauersicherungsplan und 00:00 24:00 Uhr. n Für die Erstellung des ATWS-Planes ist das für ATWS-Einsatz präqualifizierte Sicherungsunternehmen verantwortlich. Die Prüfung des ATWS-Planes durch den Sicherungsüberwacher erstreckt sich deshalb auf das Vorhandensein des ATWS-Planes als Teil der Sicherungsplanung (bei der Sicherungsaufsicht!) beziehungsweise, ob eine technische Funktionsabnahme durchgeführt wurde. Die Durchführung der Planungsaufgaben ist durch die Unterschrift des Sicherungsüberwachers im Abschnitt 5 nachgewiesen und der Sicherungsplan wird an die BzS zurückgeschickt. Dies muss mindestens 5 Tage vor Baubeginn erfolgen. Bei Baustellenbeginn gibt es neue Aufgaben für den Sicherungsüberwacher vor Ort (Abbildung 6). Abbildung 4: Ergebnis des Zusammenspiels der verschiedenen Abschnitte auf der Gleisbaustelle (Unternehmer liefert Arbeitsbreite, BzS legt Sicherungsmaßnahme FA fest und Sicherungsunternehmen setzt um) Diese sind: Abbildung 5: Auszug aus der RRil Abschnitt 6 Aufgaben des Sicherungsüberwachers vor Ort Auch hier sollen die einzelnen Aufgaben kurz erläutert werden (bezogen auf Abb. 5): n Der Sicherungsüberwacher ist der Erfüllungsgehilfe der BzS, deswegen überprüft er nochmals die Einhaltung der Sicherungsanweisung, also dem Regelwerk und der Sicherungsplanung. Er gibt sozusagen den Startschuss für die Arbeiten n Der Sicherungsüberwacher muss vor Ort sein, das heißt aber nicht, dass er die ganze Zeit auf der Baustelle anwesend sein muss (auch für Sicherungsüberwacher gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)). Die Anwesenheit richtet sich danach, ob er seine weiteren Aufgaben erfüllen kann. n Wichtigste Aufgabe des Sicherungsüberwachers ist es, auf der Baustelle die Anpassung der Sicherungsmaßnahme zu veranlassen und sich hierzu mit der BzS abzustimmen. Wie er das macht, ob telefonisch, per Mail oder SMS, organisiert der Sicherungsüberwacher in eigener Verantwortung. Empfehlung: Möglichst immer mit Nachweis beziehungsweise mindestens einer Telefonnotiz. n Das Regelwerk der DB AG (RRil Abschn. 8 9) regelt die Befähigung von Sicherungsposten. Sicherungsposten 24 Deine Bahn 7/2017
4 Quelle: Stefan Reith Abbildung 6: Befähigungsausweis, V06 Abbildung 7: Ablauf der Einweisung des Sicherungsunternehmers müssen eine Funktionsausbildung zum Sicherungsposten erfolgreich absolviert haben, müssen körperlich und geistig geeignet sein und eine aktuell gültige FIT-Schulung vorweisen können. Als Nachweis gibt es den Befähigungsausweis (Abb. 6). Sicherungsposten und Sicherungsaufsichten sowie alle ATWS-Personale haben diese Befähigungsausweise immer mit sich zu tragen (Abbildung 6). n Da Sicherungsposten für die Sicherheit der Arbeiter verantwortlich sind und dazu konzentriert arbeiten müssen, regelt die RRil auch die Pausenzeiten und die Zeit zwischen den Schichten. Diese Regelungen können mit den Eintragungen im Einsatznachweis verglichen werden. Treten hier Abweichungen auf, so muss der Sicherungsüberwacher sich mit der Sicherungsaufsicht abstimmen und auf ein Abstellen des Mangels drängen (zum Beispiel Ablösung des Sicherungspostens). heimisch fühlt, die verschiedenen Arten der Arbeiten kennt und die Sicherung der dort arbeitenden Beschäftigten einschätzen kann. Wissen über die technische Gleisbaustellensicherung aber auch die verschiedenen betrieblichen Regelungen muss zumindest vorhanden sein. Mit der Qualifikation zum Sicherungsüberwacher erhält der Sicherungsüberwacher auch die Qualifikation zum Selbstsicherer nach der Ril Er darf sich damit selbst sichern bzw. in einer Gruppe bis zu drei Beschäftigten die Sicherung übernehmen. Daraus resultieren die verschiedenen Anforderungen sowohl fachlicher (B) als auch körperlicher Art (A) an einen Sicherungsüberwacher: Die Erfüllung der Aufgaben ist für die DB Netz AG oder für die Aufsichtsorgane einfach nachzuvollziehen, denn im Einsatznachweis des Sicherungspostens ist die Kontrolle durch den Sicherungsüberwacher zu dokumentieren. Die Kontrollen sollten immer in den Einsatznachweisen abgezeichnet werden. Weitere Aufgaben, die in Absprache mit der BzS auf den Sicherungsüberwacher übertragen werden können, sind zum Beispiel die Einweisung der Sicherungsaufsicht in die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse und die Sicherungsplanung (Abb. 7). Voraussetzungen Bis Ende 2012 war die Funktion der Sicherungsüberwachung dem Bauüberwacher Bahn/Fachbauüberwacher und Bau betriebskoordinator vorbehalten. Da diese Funktionen aber nicht in jedem Fall auf jeder Baustelle vorhanden sind, wurde mit der Erschaffung einer separaten Funktionsausbildung zum Sicherungsüberwacher ein weiterer Zugangsweg zur Qualifikation als Sicherungsüberwacher ermöglicht. Berücksichtigt man die vielfältigen Aufgaben, muss der Sicherungsüberwacher eine Person sein, die sich auf der Gleisbaustelle Abbildung 8: Voraussetzung zur Ausbildung zum Sicherungsüberwacher ( ) Die Funktionsausbildung inklusive Abschlussprüfung dauert sieben Tage und beinhaltet die Themen, die der zukünftige Sicherungsüberwacher braucht, um die oben genannten Aufgaben zu erfüllen. Durch die Teilnahme am jährlichen FIT für Sicherungsüberwacher (vier Unterrichtsstunden) wird das Deine Bahn 7/
5 Abbildung 9: Beispiel für eine der Weiterentwicklungen in der Gleisbaustellensicherung Kombination Feste Absperrung (Firma RSS) ATWS (Firma Schweizer Electronic) Fachwissen, vor allem zu neuen ATWS- aber auch FA-Systemen und deren Einsatzmöglichkeiten auf dem aktuellen Stand gehalten (Abbildungen 9 und 10). Sonderfall Arbeiten im Eigenbetrieb Die Sicherung kann auch durch die BzS selbst durchgeführt werden. Arbeiten die DB Netz-Mitarbeiter im Eigenbetrieb, dann erfolgt die Sicherungsüberwachung im Rahmen des 3 ArbSchG durch den Unternehmer. Dieser muss nicht über die Qualifikation eines Sicherungs überwachers verfügen, da er die Aufgaben im Rahmen des 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (ArbSchG) wahrnimmt und nicht in der Funktion Sicherungsüberwacher gemäß Ril Wichtig für die Einsatzplanung: Für diese Arbeiten müssen Mitarbeiter mit Personalverantwortung die Aufgaben nach 3 ArbSchG wahrnehmen. Sie dürften alls Sicherungsüberwacher eintragen werden, also zum Beispiel 1. Bezirksleiter oder IH-Leiter. Sollte ein Mitarbeiter der BzS die Funktion Sicherungsüberwacher wahrnehmen dürfen, kann auch dieser eingetragen werden. Dies entspricht dem Normalfall im Regelwerk. Qualifikation der Mitarbeiter BzS Abbildung 10: Einsatz von mobilen mit Magneten befestigten Warnsignalgebern und der funkgestützten Warnbereichsumschaltung der Firma Zöllner Zusammenfassung Der Sicherungsüberwacher ist der Vertreter des verkehrssicherungspflichtigen Eisenbahninfrastrukturunternehmens auf der Baustelle. n Er hat weitreichende Überwachungsaufgaben, immer mit dem Fokus auf die risikominimierte Sicherung auf der Baustelle und die Einhaltung der Regelwerke. n Er ist Ansprechpartner der Sicherungsaufsicht, Auslöser von Änderungen in der Sicherungsplanung und Schnittstelle zur BzS. n Bei der Meisterung der zukünftigen Herausforderungen im Brennpunkt von Sicherheit, Betrieb und Lärmschutz hat der Sicherungsüberwacher eine aktive Rolle. n Betrachtet man die Entwicklungen im Bereich der Sicherung beim Einsatz von Großbaumaschinen mit der Kombination von Fester Absperrung und ATWS (Abbildung 10) wird die Anforderung an den Sicherungsüberwacher eher steigen als sinken. n Die Funktionsausbildung zum Sicherungsüberwacher ist aber noch in anderer Hinsicht für die BzS eine wichtige Voraussetzung. Der Mitarbeiter BzS, der große Sicherungspläne ( V03) im Abschnitt 2 verantwortlich unterzeichnet, muss die Qualifikation zum Sicherungsüberwacher erwerben und durch die regelmäßige Teilnahme an den FIT-Unterrichten aktuell halten. Ziel ist es, die notwendigen Kenntnisse über die verschiedenen Sicherungsmaßnahmen, vor allem der technischen Sicherungsmaßnahmen Feste Absperrung und ATWS, zu erwerben. Einzige Abweichung: Eine körperliche Tauglichkeit ist nicht notwendig. Der Mitarbeiter darf dann aber nicht die operative Sicherungsüberwachung übernehmen. 26 Deine Bahn 7/2017
Merkblatt: Sicherungsmaßnahmen in besonderen Fällen gem. DGUV Vorschrift 78 6
Merkblatt: Sicherungsmaßnahmen in besonderen Fällen gem. DGUV Vorschrift 78 6 1.1 Arbeiten unter Selbstsicherung (DGUV Vorschrift 78 6 (1)) Der Unternehmer hat mittels einer Gefährdungsbeurteilung vorab
MehrSicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich. Fachtagung Kampfmittelbeseitigung BDFWT Andreas Pardey
Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich Fachtagung Kampfmittelbeseitigung BDFWT 21.2.2011 Andreas Pardey Betreten des Gleisbereichs ohne Sicherung bedeutet Lebensgefahr! Immer notwendig: Anmeldung
MehrAusbildung im Bereich Sicherung von Gleisbaustellen
24. Gothaer Technologenseminar Ausbildung im Bereich Sicherung von Gleisbaustellen Detlef Torge VDEF Fachbereich Bautechnik und Sicherung Agenda Verband Deutscher Eisenbahnfachschulen (VDEF) Vorschriften
MehrSicherungsanweisung. für Arbeiten im Gleisbereich
Sicherungsanweisung für Arbeiten im Gleisbereich auf der Eisenbahninfrastruktur der HPA gez. Kreft Leiter Unternehmensbereich Hafenbahn gez. Rosebrock Eisenbahnbetriebsleiter Hamburg, 01.05.2010 H:\B-Hafenbahn\B1\B1-uebergreifend\EBL-Sachen\Sicherungsanweisung\September
MehrSicherungsanweisung. für Arbeiten im Gleisbereich. auf der Eisenbahninfrastruktur der HPA
Sicherungsanweisung für Arbeiten auf der Eisenbahninfrastruktur der HPA gez. Kreft Leiter Unternehmensbereich Hafenbahn gez. Rosebrock Eisenbahnbetriebsleiter Hamburg, 01.05.2010 Grundmodul Seite 2 von
MehrErfahrungen des Baubetriebskoordinators (BBK) bei der Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen. DB Netz AG I.NP-SO-D-EF (B)
Erfahrungen des Baubetriebskoordinators (BBK) bei der Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen DB Netz AG I.NP-SO-D-EF (B) 26.01.2012 Erfahrungen des BBK bei der Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen 1. Der BBK -
MehrAnlagenunabhängige Zulassungsvoraussetzungen. DB Netz AG Dirk Euler I.NVE 3(A) - Fachstelle Arbeits- und Brandschutz Gotha,
Anlagenunabhängige Zulassungsvoraussetzungen für autonome Automatische Warnsystemesteme DB Netz AG Dirk Euler I.NVE 3(A) - Fachstelle Arbeits- und Brandschutz Gotha, 26.01.12 Kontakt Dirk Euler DB Netz
MehrAnforderungen der DB Netz AG an die Aufsichtführenden der Leistungserbringer
Anforderungen der DB Netz AG an die Aufsichtführenden der Leistungserbringer Referentin: Dipl. Verw. Betrw. Anita Hausmann Leiterin Fachliche Qualifizierung Betrieb, DB Netz AG 1 Schwere Unfälle bei Arbeiten
MehrSicherungsmaßnahmen bei Vermessungsarbeiten im Bereich von Gleisen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Postfach 31 29, 65021 Wiesbaden Hessisches Landesamt für Bodenmanagement
MehrIm Fokus: Sicherheit (Saftey & Security) Zukunftsweisende Qualifizierungen für den sicheren Bahnbau
Im Fokus: Sicherheit (Saftey & Security) Zukunftsweisende Qualifizierungen für den sicheren Bahnbau Jetzt auch online: www.bahnbau.training Ihr Ansprechpartner Persönliche und individuelle Beratung Information
MehrVerbesserung der Sicherungsdurchführung von Beschäftigten bei Vegetationsarbeiten im bzw. neben dem Gleisbereich
Verbesserung der Sicherungsdurchführung von Beschäftigten bei Vegetationsarbeiten im bzw. neben dem Gleisbereich DB Fahrwegdienste GmbH Sven Satow, Leitender Sicherheitsingenieur 11.10.2012 1 Status Quo
MehrAusfüllhilfe zum Abschnitt 1 des Sicherungsplanes V03
Ausfüllhilfe zum Abschnitt 1 des Sicherungsplanes 132.0118V03 DB Netz AG Fachstelle Arbeits- und Brandschutz I.NVS 3 Version 1.0 vom 30.11.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung 3 2 Abschnitt 1 Angaben
MehrPFEILSICHERUNG. Die Welt gehört denen, die zu ihrer Eroberung ausziehen, bewaffnet mit Sicherheit und guter Laune.
IHRE BAHN PROFIS Die Welt gehört denen, die zu ihrer Eroberung ausziehen, bewaffnet mit Sicherheit und guter Laune. Charles Dickens PFEILSICHERUNG www.pfeilsicherung.de Auf dem richtigen Gleis mit Sicherheit
MehrDie Welt gehört denen, die zu ihrer Eroberung ausziehen, bewaffnet mit Sicherheit und guter Laune.
IHRE BAHN PROFIS PFEILSICHERUNG Die Welt gehört denen, die zu ihrer Eroberung ausziehen, bewaffnet mit Sicherheit und guter Laune. Charles Dickens www.pfeilsicherung.de IHREBAHNPROFIS. Auf dem richtigen
Mehr1.1 Einsatz von gleisgebundenen Großbaumaschinen im Fließbandverfahren
1 Beschreibung Seite 1 von 10 1.1 Fließbandverfahren Stichwortartige Beschreibung Beschreibung der empfohlenen Sicherungsmaßnahme Sicherung der Gleisbauarbeiten mit gleisgebundenen Großbaumaschinen im
MehrSicheres Verhalten von betriebsfremden Personen im Gleisbereich der HEAG mobilo GmbH
Sicheres Verhalten von betriebsfremden Personen im Gleisbereich der HEAG mobilo GmbH Handlungsanweisung für betriebsfremde Personen, die an oder in Bahnanlagen der HEAG mobilo GmbH und deren unmittelbaren
MehrLeistungsverzeichnis Kurz- und Langtext Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Titel Bezeichnung Seite 01. Sicherung geg. Gefahren aus dem Bahnbetrieb u. bauaffine Leistungen...3 01.01. Sicherungsmaßnahmen...3 01.02. Sicherungspersonale Vor- u. Nacharbeiten...5
MehrDGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 Durchführungsanweisung DGUV Regel Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 Durchführungsanweisung DGUV Regel 103-011 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV Regel 103-011, D. Rothweiler, 10. Rheinsberger Fachtagung 26.09.2017 DGUV Regel
MehrSicherungsmaßnahmen bei der Instandhaltung ÜGG Potsdam
Sicherungsmaßnahmen bei der Instandhaltung ÜGG Potsdam 11.9.2014 Welche Sicherungsmaßnahmen sind für das Nachbargleis erforderlich? Kann mit fester Absperrung gesichert werden bei bis zu 160 km/h im Nachbargleis?
MehrBetreiberverantwortung
Betreiberverantwortung in Versammlungsstätten Ralf Stroetmann Betreiberverantwortung Themen: Wer ist Betreiber? Beteiligte bei Veranstaltungen Betreiberpflichten aus dem Arbeitsschutz Betreiberpflichten
MehrVorlesung
Vorlesung Themenkomplex Technischer Berechtigte - Definition - Qualifikation - Folie 1 Technischer Berechtigter - Anforderungsprofil Grundsatz Für Tätigkeiten des Technischen Berechtigten sind nur Mitarbeiter
MehrNach Verteiler der Richtlinien , und
DB Netz AG Markgrafendamm 24 Haus 35 10245 Berlin Nach Verteiler der Richtlinien 408.01 09, 408.11 19 und 482.8001-8004 DB Netz AG I.NPB 4 Markgrafendamm 24 Haus 35 10245 Berlin Stephan Respondek Telefon
MehrFAQ Ausbildung Gabelstaplerfahrer-/in
FAQ Ausbildung Gabelstaplerfahrer-/in (oft gestellte Fragen zum Thema Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer-/in) Stand: 25.02.2017 1. Wer braucht den sog. Staplerschein? 2. Was kostet die Ausbildung? 3. Wie
MehrVerantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen
Verantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen 1 Verantwortung und Haftung VERANTWORTUNG HAFTUNG Pflicht zum Tätig werden (Einhaltung von Regeln) Rechtsfolgen aus Pflichten bei
MehrAusschreibungs-Leistungsverzeichnis
Ausschreibungs-Leistungsverzeichnis MUSTER-LV Muster-LV Kopiervorlagen Leistungsverzeichnis: 60 Sicherungs- u. bauaffine Dienstleistungen Einzelausschreibung Auftraggeber: DB Netz AG ÜBERSICHT DER LV-STRUKTUR
MehrDGUV Vorschrift 2 Sammlung von Häufig gestellten Fragen (FAQ) Stand 01/ 2011
DGUV Vorschrift 2 Sammlung von Häufig gestellten (FAQ) Stand 01/ 2011 1. Allgemeine zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Verpflichtung, sich
MehrUnterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten
Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher
Mehr"Von der Stange gibt es bei uns keine Seminare. Wir arbeiten Hand in Hand mit und in den Betrieben."
Seminarplaner 2017 Herzlich Willkommen Die Elektrotechnische Akademie Siemer ist Ihr Partner für Aus- und Weiterbildungen in der Elektrotechnik. In einer Vielzahl von Seminaren und Workshops werden die
MehrBetra Nr In Kraft ab :00 Uhr Außer Kraft ab :00 Uhr
Eingang Betriebsbezirk DB Netz AG Niederlassung Südwest Geschäftseinheit Fern- und Ballungsnetz Örtliche Betriebsdurchführung Karlsruhe Baubetriebskoordination Schwarzwaldstr. 86 76137 Karlsruhe www.bahn.de
MehrOrganisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Innerbetrieblich Die innerbetrieblichen Organe sollen ebenso wie die außerbetrieblichen Organe den Unternehmer bei der betrieblichen Sicherheitsarbeit
MehrAnforderung an eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des staatlichen Arbeitsschutzes
Anforderung an eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des staatlichen Arbeitsschutzes Regionalforum - Workshop 1 - Gefährdungsbeurteilung - ein Instrument für guten Arbeitsschutz Andrea Krönung
MehrVerordnung über die Sicherheit medizinisch-technischer-geräte
Verordnung über die Sicherheit medizinisch-technischer-geräte (Medizingeräteverordnung - MedGV) vom 14. Januar 1985 Zusammenfassung der für die rettungsdienstliche Praxis relevanten Paragraphen Erster
MehrZeitschrift zur Förderung der Betriebssicherheit und der Arbeitssicherheit bei der DB AG 1 Januar BahnPraxis B
Zeitschrift zur Förderung der Betriebssicherheit und der Arbeitssicherheit bei der DB AG 1 Januar 2016 BahnPraxis B Aktuell Spezial Regelungen über Automatische Warnsysteme geändert Neuer Anhang 06 Feste
MehrSicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von bis zu drei Beschäftigten, Voraussetzungen und Umsetzung im Bereich der DB AG
Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von bis zu drei Beschäftigten, Voraussetzungen und Umsetzung im Bereich der DB AG 1 Klaus Adler, Eisenbahn-Unfallkasse, Fachtagung Haan 2011 Agenda Grundsatz
MehrAusschreibungs-Leistungsverzeichnis
Ausschreibungs-Leistungsverzeichnis MUSTER-LV Muster-LV Kopiervorlagen Leistungsverzeichnis: 61 Sicherungs- u. bauaffine Dienstleistungen für Verbundvergabe Auftraggeber: DB Netz AG ÜBERSICHT DER LV-STRUKTUR
MehrSicherungsmaßnahmen für Gleisbaustellen
Sicherungsmaßnahmen für Gleisbaustellen Dipl.-Ing. Klaus Adler, Frankfurt am Main, Dipl.-Ing. Christoph Hauff, Böblingen und Dr.-Ing. Andreas Pardey, Hannover Die konsequente Analyse der Risiken unter
MehrEinsatzmöglichkeiten des Mobilen Funkwarnsystems (MFW) der ZÖLLNER Signal GmbH
Einsatzmöglichkeiten des Mobilen Funkwarnsystems (MFW) der ZÖLLNER Signal GmbH ZÖLLNER - Safety for today and tomorrow. World wide. 1 Einsatzmöglichkeiten des Mobilen Funkwarnsystems (MFW) der ZÖLLNER
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrArbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten
Arbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten Die VBG Berufsgenossenschaft ist gesetzliche Unfallversicherung (Krankenkasse ist gesetzliche Krankenversicherung,...) Alle Unternehmen müssen alle Arbeitnehmer bei
MehrArbeitssicherheit im Bahnbau 2008
Fachkongress Arbeitssicherheit im Bahnbau 2008 Die rechtliche Grundlage zur Arbeitssicherheit bieten das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Sozialgesetzbuch SGB VII gesetzliche Unfallversicherung. In
MehrOn-site & Shutdown Safety Service Sicherheitsaufsicht
On-site & Shutdown Safety Service Sicherheitsaufsicht Sicherheitsrelevante Prozesse koordinieren, überwachen und dokumentieren das ist die Aufgabe der Sicherheitsaufsicht. Sie optimiert den bereichsbezogenen
MehrAllgemeine Unterstützungspflicht
Beschäftigte Allgemeine Unterstützungspflicht 15 (1) BGV A1 Nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Arbeitsschutz) zu sorgen. Auch
MehrArbeiten im Bereich von Gleisen (BGV D 33)
Allgemeine Sicherungsanweisung zur Konkretisierung der UVV Arbeiten im Bereich von Gleisen (BGV D 33) in Kraft seit 2001 überarbeitete Auflage gültig ab 03.11.2014 Änderungen sind rot und kursiv gedruckt
MehrPrüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? "Arbeitssicherheit in der Energieversorgung" 9. Rheinsberger Fachtagung
Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? "Arbeitssicherheit in der Energieversorgung" 9. Rheinsberger Fachtagung 14.09.2016 Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 14 Prüfung von Arbeitsmitteln
MehrFunktionsbeschreibung Sicherungsaufsicht
Funktionsbeschreibung Sicherungsaufsicht nicht sicherheitsrelevant Verteiler und Inkraftsetzungsdatum: Die Funktionsbeschreibung wird gemäß HB Sicherheit und Qualität Punkt 1.3 (Lenkung des Handbuchs,
MehrUnterweisung Sachkunde Gefährdungsbeurteilung Gefahrgutlieferung Sicherungsplan gem. ADR 1.10 Gefahrgutbeauftragter
Unterweisung Sachkunde Gefährdungsbeurteilung Gefahrgutlieferung Sicherungsplan gem. ADR 1.10 Gefahrgutbeauftragter Das Unternehmen / die Rechtseinheit hat eine GARANTENSTELLUNG gegenüber Mitarbeitern
MehrLeistungsverzeichnis Kurz- und Langtext Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Titel Bezeichnung Seite 01. Arbeitsstellensicherung...3 01.01. Sicherungsaufsicht...3 01.02. Sicherungs-, Absperr-, Melde-, Überwachungsposten...4 01.03. Akustischer Warnsignalgeber...5
MehrDie Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Timo Mänz Dezernat 35.1 Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik arbeitsschutz@rpks.hessen.de Übersicht Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
MehrDie 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Arbeits- u. Tätigkeitsbereichs betreffende Risiko - Matrix, Beispiele Gefährdungsbeurteilung Unternehmen.. Arbeitsbereich / T ä t i g k e i t :....... Arbeits- / Tätigkeitsbereich Gefährdungsfaktor Risikoklasse
MehrDAGleis Stuttgart 7/2008 Einführung der Geschwindigkeitssignale G11 G13
Stuttgarter Straßenbahnen AG Betriebsleiterbüro 19. November 2012 Dienstanweisung DA 05/2012 DAGleis Stuttgart 7/2008 Einführung der Geschwindigkeitssignale G11 G13 1. Regelungsgegenstand Die Dienstanweisung
MehrGefährdungsbeurteilung
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen
MehrArbeitsschutz. Delegation von Arbeitgeberpflichten auf Professoren?
Arbeitsschutz Delegation von Arbeitgeberpflichten auf Professoren? Rechtsanwalt Sascha Sven Noack Hannover, den 6. Juni 2018 HIS-Tagung zum Arbeitsschutz Themen Zulässigkeit der Delegation nach 13 Abs.
MehrFolgende Hauptpunkte muss der Arbeitgeber beachten, um nicht im Brandfall einen Personenoder Sachschaden zu erleiden:
Fa. FABBS e. K., Kirchwegtannen 11 in 63796 Kahl/M Kunden Info: Fachbüro für Arbeitssicherheit, Brandschutz, Beratung und Service Aktuelle Vorschriften und Rechtsvorschriften zur betrieblichen Brandschutzschulung
MehrArbeiten im Bereich von Gleisen
77 DGUV Vorschrift 77 Unfallverhütungsvorschrift Arbeiten im Bereich von Gleisen vom 1. April 1994 in der Fassung vom 1. Januar 1997 Arbeiten im Bereich von Gleisen M U S T E R - U V V vom 1. April 1994,
MehrTechnische Regel Arbeitsblatt DVGW GW 11 (A) November 2013
Regelwerk Technische Regel Arbeitsblatt DVGW GW 11 (A) November 2013 Qualifikationsanforderungen für Fachunternehmen des kathodischen Korrosionsschutzes (KKS); textgleich mit der fkks-richtlinie Güteüberwachung
MehrGefährdungsbeurteilung aus Sicht der Berufsgenossenschaft. Workshop zur Betriebssicherheit im Hofgut Menschenhaus
Gefährdungsbeurteilung aus Sicht der Berufsgenossenschaft Workshop zur Betriebssicherheit 29.05.2018 im Hofgut Menschenhaus Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) Baustoffe
MehrHerzlich willkommen!
Servicekraft für Schutz und Sicherheit Fachkraft für Schutz und Sicherheit Herzlich willkommen! 1 Problem: Bisher gab es nur einen dreijährigen Beruf Lösung: Zusätzlicher Beruf: Servicekraft für Schutz
MehrBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Neufassung zum 01.06.2015 Beschaffung, Einsatz und Prüfung von Arbeitsmitteln Rechtsvorschriften in Deutschland Arbeitsmittel im Unternehmen Grundgesetz ArbSchG
MehrGesuch um Erteilung einer
Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Stampfenbachstrasse 30 8090 Zürich +41 43 259 24 63 Fax +41 43 259 51 51 lilian.blumer@gd.zh.ch www.gd.zh.ch Januar 2018 Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung
MehrDie DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen
Die DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINES...2 1. Was ist die DGUV Vorschrift 2?...2 2. Für wen gibt es Änderungen durch die DGUV Vorschrift 2?...2 3. Wie
MehrLEITLINIEN ZUR GELUNGENEN DURCHFÜHRUNG DER PRAXISPHASEN.
LEITLINIEN ZUR GELUNGENEN DURCHFÜHRUNG DER PRAXISPHASEN www.dhbw-mannheim.de Leitlinien zur gelungenen Durchführung der Praxisphasen 1 / Bewusste Planung der Praxiseinsätze 4 / Gegenüber den Studierenden
MehrArbeiten im Bereich von Gleisen (DGUV Vorschrift 77)
Allgemeine Sicherungsanweisung zur Konkretisierung der UVV Arbeiten im Bereich von Gleisen (DGUV Vorschrift 77) in Kraft seit 2001 überarbeitete Auflage gültig ab 01.10.2017 Änderungen sind rot und kursiv
MehrAntrag auf Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von. Sicherheitsprüfungen (SP)
Antrag auf Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen (SP) nach 29 in Verbindung mit Anlage VIII und Anlage VIIIc StVZO Voraussetzungen gem. Richtlinie für die Anerkennung
MehrAusbildungskonzeption Kistenstapeln im THW / Anlage 4.1. Curriculum Kistenstapeln im THW Multiplikatoren/Multiplikatorinnen
Multiplikatoren/Multiplikatorinnen Herausgeber: Bundesanstalt Technisches Hilfswerk THW Leitung, Referat E 3 Kompetenzentwicklung Provinzialstraße 93 53127 Bonn Freigabenummer: E3-04/12-BA-Kistenstapeln-1-1.1
MehrSicherheitsrichtlinie 2. Richtlinie zur Durchführung von Arbeiten durch Mitarbeiter
Sicherheitsrichtlinie 2 Richtlinie zur Durchführung von Arbeiten durch Mitarbeiter von Partnerfirmen Inhalt 1 Zweck der Richtlinie 2 Geltungsbereich 3 Zuständigkeiten 4 Vorgehensweise 4.1 An- / Abmeldung
MehrStrategische und taktische Ausrichtung der Finanzarchitektur
Strategische und taktische Ausrichtung der Finanzarchitektur Durchführung der Analyse einer bestehenden Finanzarchitektur zur Abdeckung bestehender und neuer Herausforderungen 2013 Für die Herausforderungen
MehrHinweis der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zum Führen von Ausbildungsnachweisen
Hinweis der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zum Führen von Ausbildungsnachweisen Auf Grund der Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) vom 9. Oktober 2012 beschließt
MehrKraftfahrer- und Logistikausbildung
Kraftfahrer- und Logistikausbildung http://abd-coaching.de Das ABD Coaching Team informiert: Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie heute unverbindlich über die Leistungen des ABDCoaching Teams
MehrBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln. - Bek. d. BMAS v IIIb /6 -
Bekanntgemacht in: GMBl Nr. 5, 24. Februar 2014, S. 100 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln hier: AMR 6.3 Vorsorgebescheinigung - Bek. d. BMAS
MehrAusbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen DGUV Grundsatz 308-008 (BGG 966) Christian Zepp, BGHM, Präventionsbezirk Mitte 28.11.2018 Deutsch-französisches Forum zum Thema Sicherer Arbeiten
MehrOrganisation und Verantwortung für den Betrieb von Mittelspannungsanlagen. Jan Schäfer , 9. Rheinsberger Fachtagung
Organisation und Verantwortung für den Betrieb von Mittelspannungsanlagen Jan Schäfer 13.09.16, 9. Rheinsberger Fachtagung Quelle: EP_2016_05 Quelle: EP_2016_05 Pyramide der Gesetze und Vorschriften Fallende
MehrKoordination nach Baustellenverordnung (SiGeKo)
Koordination nach Baustellenverordnung (SiGeKo) Bayerische Ingenieurekammer-Bau Körperschaft des öffentlichen Rechts Zukunft gemeinsam gestalten. 1 Warum Koordination? Am 24. Juni 1992 wurde die europäische
MehrWie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger? Bockenheimer Landstraße 21 60325 Frankfurt Telefon: 069 97172-0 Telefax: 069 97172-199 Internet: www.hwk-rhein-main.de E-Mail: info@hwk-rhein-main.de
MehrArbeitsschutz, Sicherheit, Individuell, Beraten. Arbeitsschutz-Gesundheitsschutz-Umweltschutz Rechtsicherheit im Aufzugbau.
ASIB-Niggemeier GmbH Arbeitsschutz, Sicherheit, Individuell, Beraten Arbeitsschutz-Gesundheitsschutz-Umweltschutz Rechtsicherheit im Aufzugbau. - Fachkraft für Arbeitssicherheit nach ArbSchG. - Hilfestellung
MehrReglement Prüfungsausschuss. Bernerland Bank AG. Gültig ab 20. Juli 2015
Reglement Prüfungsausschuss Bernerland Bank AG Gültig ab 20. Juli 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 3 2 Rechtliche Grundlagen 3 3 Organisation 3 3.1 Mitglieder 3 3.2 Sitzungen, Beschlussfassung, Protokollführung
MehrSIRF 300 Durchführungsbestimmungen
Seite 1 von 8 1 Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten...2 2 Prozess des Sicherheitsnachweisverfahren...3 3 Dokumentation des Sicherheitsnachweises...8 4 Bestätigungen/ Einzureichende Unterlagen...8
MehrDGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung
300-004 DGUV Grundsatz 300-004 DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung Teil 2: Zertifizierung von Personen Juli 2018 Impressum Herausgegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV)
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 214.33 Jahrgang 2018 Nr. 81 ausgegeben am 3. Mai 2018 Gesetz vom 2. März 2018 über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB- Katastergesetz;
MehrZusatzqualifikation Elektrotechnik Industrie. BIHK-Qualifizierungsansatz
Zusatzqualifikation Elektrotechnik Industrie BIHK-Qualifizierungsansatz Zusatzqualifikation Elektrotechnik - Industrie Inhalt 1. Präambel 2. Definitionen nach DGUV Vorschrift 3 3. Einordnung der elektrotechnischen
MehrSicherheit Inspektion und Wartung
Referat Sicherheit Inspektion und Wartung von Sportgeräten Was bedeutet für uns Sicherheit? Wie wird Sicherheit gewährleistet? Sicherheit bezeichnet einen Zustand, der frei von unvertretbaren Risiken der
MehrCheckliste Erste Hilfe. 13 Fragen zur Ersten Hilfe, die Sie sich stellen sollten! Rüsten Sie Ihr Unternehmen jetzt für den Rettungsfall!
13 Fragen zur Ersten Hilfe, die Sie sich stellen sollten! In jedem Unternehmen kann es zu Arbeitsunfällen kommen, selbst bei umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen und vorbeugendem Gesundheitsschutz! Sie als
MehrArbeitsschutz in der Baubranche: Wer für Sicherheit sorgen muss, wenn mehrere Unternehmen auf einer Baustelle arbeiten
Baustellen B 05/1 Arbeitsschutz in der Baubranche: Wer für Sicherheit sorgen muss, wenn mehrere Unternehmen auf einer Baustelle arbeiten Inhalt Michael Kolbitsch Ihr Experte Seite Das sind die größten
MehrBauingenieur / Fahrbahnmechaniker als Fachkraft Planprüfung Oberbau und KIB (...
Seite 1 von 5 < Zurück zur Stellensuche Bauingenieur / Fahrbahnmechaniker als Fachkraft Planprüfung Oberbau und KIB (w/m) Diese Stelle ist intern für DB Mitarbeiter ausgeschrieben Diese Stelle ist extern
MehrGebrauch und Verleih von PSA. PSA gegen Absturz Bedeutung des DGUV-Grundsatz
Gebrauch und Verleih von PSA PSA gegen Absturz Bedeutung des DGUV-Grundsatz 312-906 SportCentrum Kamen Kaiserau, 09.11.2013 Die VBG im Kontext des Bergsports VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung
MehrBerufskraftfahrermangel Wer fährt die Trucks von morgen? Neue Bescheinigungen nach der 12. Verordnung zur Änderung der FeV und anderer
Berufskraftfahrermangel Wer fährt die Trucks von morgen? Neue Bescheinigungen nach der 12. Verordnung zur Änderung der FeV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Auswirkung auf die Verkehrsbranche
MehrREGLEMENT VERANTWORTLICHKEITEN DER BAU-RICHTLINIEN IM TEC
Bau Richtlinien USZ UniversitätsSpital Zürich Rämistrasse 100 8091 Zürich Bau Richtlinie REGLEMENT VERANTWORTLICHKEITEN DER BAU-RICHTLINIEN IM TEC Version V1_2018-11-16 Herausgeber Ersteller Betroffene
MehrAusbildung der Ausbilder (AdA), Abendlehrgang
Studiengang Ausbildung der Ausbilder (AdA), Abendlehrgang Nutzen Eine zeitgemäße Personalentwicklung ist Basis für den Unternehmenserfolg und beginnt bereits bei der Ausbildung der Nachwuchskräfte. Pädagogische,
MehrQualifikationsanforderungen bei Gasmessungen abwassertechnischen Anlagen Arbeitsbericht des DWA Fachausschusses BIZ-4 Arbeits- und Gesundheitsschutz
Qualifikationsanforderungen bei Gasmessungen in abwassertechnischen Anlagen Arbeitsbericht des DWA Fachausschusses BIZ-4 Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Umsetzung des DGUV Grundsatz 313-002 (bisher:
MehrDipl. Ing. oec.siegfried Lasseck DB Netz AG I.NPI 11 Haan,
Fachbeitrag Verbundvergabe von Bau- und Sicherungsleistungen Neues Vergabeverfahren für mehr Sicherheit und Effizienz 6.Fachtagung Sicherheit am Gleis 2011 Dipl. Ing. oec.siegfried Lasseck DB Netz AG I.NPI
MehrDie Schankanlage: Rechtliche Grundlagen Fragen und Antworten
Im Jahr 2005 ist der Rest der Schankanlagenverordnung außer Kraft gesetzt worden. Seit dem sind für den Betrieb von Schankanlagen vorrangig die europäische Lebensmittelhygieneverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung
MehrBetriebliche Prüfungsautorisierung
Betriebliche Prüfungsautorisierung Inhalt: 1. Zweck und Geltungsbereich... 2 2. Begriffe... 2 3. Prüfungsautorisierung... 4 4. Gültigkeit... 5 5. Literatur... 6 Name: M. Zwanzig Name: A. Bachmann Seite:
MehrRevision
Revision 1.4 30.12.14 1 Inhaltsverzeichnis Einführung...3 Personen, mit Verantwortung für Schulung und Standardisierung von fiegendem Personal...3 Eingangsausbildung...3 Aufrischungsschulung...3 Standardisierung...4
MehrUniversität Basel WWZ HS 14. V9. Berichterstattung über die Prüfung
Universität Basel WWZ HS 14 1 Dr. M. Jeger Wirtschaftsprüfung Inhalt 2 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Bericht an die Generalversammlung 3. Bericht an den Verwaltungsrat / AC 4. Management Letter 5. Zusammenfassung
MehrPRAKTIKUMSORDNUNG SCHWERPUNKT KLINISCHE PSYCHOLOGIE INTERKULTURELLE PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN
FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRAKTIKUMSORDNUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE UND DIE MASTERSTUDIENGÄNGE PSYCHOLOGIE: SCHWERPUNKT KLINISCHE PSYCHOLOGIE UND PSYCHOLOGIE: SCHWERPUNKT INTERKULTURELLE
MehrOn-site & Shutdown Safety Service Sicherheitsaufsicht
On-site & Shutdown Safety Service Sicherheitsaufsicht Sicherheitsrelevante Prozesse koordinieren, überwachen und dokumentieren das ist die Aufgabe der Sicherheitsaufsicht. Sie optimiert den bereichsbezogenen
MehrAufgaben Leistungskoordinator/in
Seite 1 Aufgaben Leistungskoordinator/in Verbuchung von Anerkennungen Anerkennungen von Leistungen auf Fach(bereichs)-, Modul- und Teilleistungsebene, typischerweise durch den Prüfungsausschuss, werden
MehrOn-site & Shutdown Safety Service Projektleiter / Projektkoordinator
On-site & Shutdown Safety Service Projektleiter / Projektkoordinator Ob bei Stillständen oder anderen sicherheitskritischen Aufgaben: Unsere Projektkoordinatoren planen für Sie den operativen Einsatz von
MehrUmschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)
Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)...... Zwischen dem nebenbezeichneten Träger der Umschulungsmaßnahme... (Umschulungsträger) (Straße und Hausnummer)... (PLZ, Ort) und Umzuschulende/r... geb.
Mehr