Maschineninvestitionen und Steuereinsparungen

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1 ART-Bericht 76 Maschineninvestitionen und Steuereinsparungen Eine Cashflow-Analyse des landwirtschaftlichen Haushalts März 213 Autoren Hans-Rudolf Zahnd, Agro-Treuhand Rütti AG, Molkereistrasse 23, CH-352 Zollikofen Christian Gazzarin und Markus Lips, Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART, CH-8356 Ettenhausen Impressum Herausgeber: Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART Tänikon, CH-8356 Ettenhausen, Redaktion: Etel Keller, ART Die ART-Berichte/Rapports ART erscheinen in rund 2 Nummern pro Jahr. Jahresabonnement Fr. 6.. Bestellung von Abonnements und Einzelnummern: ART, Bibliothek, 8356 Ettenhausen T +41 () F +41 () doku@art.admin.ch Downloads: ISSN «Der Kauf eines neuen Traktors will gut überlegt sein. Steuern sparen darf kein Hauptmotiv sein.» Steuerersparnisse werden gelegentlich als Motiv für Maschineninvestitionen herangezogen, wenn die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit der Investition nicht offensichtlich gegeben ist. Anhand eines konkreten Betriebsbeispiels wird die Weiternutzung eines vorhandenen Traktors mit einer vorgezogenen Ersatzinves tition verglichen. Im Rahmen einer Simu lation über zehn Jahre werden die Auswirkungen auf die kumulierten Steuerausgaben und die kumulierten verfügbaren finanziellen Mittel (vfm, Cashflow) des landwirtschaftlichen Haushalts untersucht. Die vfm stellen die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben auf Stufe des landwirtschaftlichen Haushalts dar und können dementsprechend als Veränderung des Eigenkapitals interpretiert werden. Um den kantonalen Einfluss bei den Steuern zu berücksichtigen, wird die Analyse für vier Standortgemeinden in den Kantonen Bern, Schwyz, Solothurn und Thurgau durchgeführt. Entsprechend variieren die kumulierten Steuereinsparungen zwischen 96 und 23 8 Franken. Diese Einsparungen erscheinen angesichts der damit einhergehenden Veränderungen bei den verfügbaren finanziellen Mitteln (vfm) als irrelevant. Beim Kauf können in allen Kantonen über sechs bis sieben Jahre keine Reserven gebildet werden und die kumulierten vfm liegen über die zehn Jahre 75 bis 81 7 Franken tiefer als

2 bei einer Weiternutzung des alten Traktors. Für den betrachteten Betrieb stellt die vorgezogene Ersatzinvestition auch unter Berücksichtigung der erzielten Steuereinsparung ein finanzielles Risiko dar. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht haben die Steuern einen gewissen Effekt, sie rechtfertigen aber die vorgezogene Ersatzinvestition bei Weitem nicht. Die Investition ist unter der gegebenen Betriebssituation finanziell nur verantwortbar, wenn sie mit ausserlandwirtschaftlichem Nebeneinkommen mitfinanziert werden kann. Problemstellung Aufgrund der Steuerprogression gilt es, Jahre mit ausserordentlich hohem Einkommen zu vermeiden, um überproportionale Steuerausgaben zu verhindern. Entsprechend streben auch Landwirtschaftsbetriebe eine Glättung des Einkommens über mehrere Jahre an. Investitionen in Maschinen eröffnen die Möglichkeit, kurzfristig zusätzliche Abschreibungen vorzunehmen und somit das steuerbare Einkommen zu senken. Die relativ hohen Abschreibungssätze für Maschinen von bis zu 5 % des Buchwerts pro Jahr ermöglichen eine starke Beeinflussung des steuerbaren Einkommens (ESTV, 21). Für die Betriebsleitung kann es daher interessant erscheinen, eine Maschineninvestition aus steuerlichen Gründen vorzuziehen (frühzeitige Ersatzinvestition), obwohl die alte Maschine durchaus noch ihren Dienst tun würde. Steuerliche Argumente werden ebenso bei der Investition von neuen Maschinentypen geltend gemacht, auch wenn sie aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht unbedingt notwendig erscheinen und/oder den Output des Betriebes erhöhen, dafür jedoch eine bessere Arbeitsqualität oder eine Arbeitszeiteinsparung ermöglichen. Wie hoch sind die steuerlichen Effekte? Führen sie zu einer verbesserten oder zumindest neutralen Situation bei den frei verfügbaren finanziellen Mitteln des Haushalts? Anhand einer vorzeitigen Traktor-Ersatzinvestition auf einem durchschnittlichen Verkehrsmilchbetrieb wird dies im vorliegenden Bericht untersucht. Über einen Zeitraum von zehn Jahren werden sowohl die Steuern als auch die verfügbaren finanziellen (liquiden) Mittel mit und ohne vorgezogene Maschinenanschaffung modelliert und untersucht. Um die Vielfalt der kantonalen Steuerbelastungen zu berücksichtigen, erfolgt die Analyse für vier Kantone (SZ, TG, BE und SO). Dieser ART-Bericht basiert auf der Masterarbeit von Hans- Rudolf Zahnd am Schweizerischen Treuhand-Institut (STI; Zahnd 212). Zwei Modelle für vier Kantone Um den Einfluss der Steuern zu analysieren, wird eine konkrete Betriebssituation angenommen. Ein durchschnittlicher Verkehrsmilchbetrieb hat in seinem Maschinenpark einen 8-PS-Traktor (59 kw), der zwölf Jahre alt ist. Bei einer Auslastung von 4 Stunden pro Jahr hat der Traktor 48 Stunden oder 48 % seiner in Arbeitsstunden gemessenen Nutzungsdauer (1 Stunden) geleistet. Die Betriebsleitung hat nun zwei Modelle oder Szenarien zur Auswahl (detaillierte Annahmen siehe Tab. 1): 1. Weiternutzen des Traktors: Der Traktor verbleibt weitere 13 Jahre mit derselben Auslastung im Betrieb (Modell 1) und erreicht so 1 Stunden. 2. Kauf eines neuen 11-PS-Traktors (81 kw): Der alte Traktor wird zum Restwert eingetauscht. Die Auslastung bleibt mit 4 Stunden pro Jahr unverändert (Modell 2). Auf eine Leasingvariante wurde aus methodischen Gründen verzichtet. Berechnungen zeigten, dass die Ergebnisse stark abhängig sind vom vorgegebenen Investitionsrhythmus innerhalb eines Maschinenparks, weshalb mehrere unterschiedliche Zusammensetzungen des Maschinenparks durchgerechnet werden müssten, um zuverlässige Aussagen zu erhalten. Der Betrachtungszeitraum umfasst zehn Jahre. Nach Ablauf des Beobachtungszeitraums ist davon auszugehen, dass sich die Marktwerte der Traktoren in den verschiedenen Szenarien stark unterscheiden. Um die Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Szenarien zu gewährleisten, soll deshalb der neue Traktor (Modell 2) zum Restwert verkauft bzw. liquidiert werden, während für den alten Traktor (Modell 1) kein Restwert mehr einkalkuliert wird. Um die Vielfalt der kantonalen Steuerbelastungen zu berücksichtigen, wird die Analyse für mehrere Kantone mit unterschiedlichen Steuerbelastungen durchgeführt. Der Zürcher Steuerbelastungsmonitor 21 (BAKBASEL 21) ist ein Gesamtindex, der sich auf die Steuerbelastung für verschiedene Einkommensklassen stützt. Als Resultat weist er den Kantonen die Ränge 1 bis 26 zu, wobei der steuergüns- Tabelle 1: Detailannahmen zu den Modellen / Szenarien Modell 1 Erhöhung der Reparaturkosten um bis zu Fr pro Jahr Weiternutzen des Traktors Verlängerung der Abschreibungsdauer (24 statt 12 Jahre) Modell 2 Investition: Fr Neupreis abzüglich Eintauschwert Alt-Traktor Fr. 2. = Fr. 92. netto. Investition neuer Traktor Erhöhung der Treibstoffkosten gemäss Maschinenkostenbericht (Gazzarin, 211) Bei den Reparatur- und Unterhaltskosten wird berücksichtigt, dass diese Kosten zu Beginn der Nutzungsdauer tiefer sind. Jährliche Abschreibung Traktor: Fr (12 Jahre). Nach zehn Jahren wird der Traktor zu einem Restwert von 25 % (SLV, 212) bzw. Fr. 28. (Buchwert von Fr zusätzlich geschätzter Marktzuschlag basierend auf dem heutigem Preisniveau) verkauft. 2 ART-Bericht 76 März 213

3 tigste Kanton den Rang 1 erhält. Für die Analyse werden vier Kantone ausgewählt, die stellvertretend das ganze Spektrum abbilden: 1 Schwyz (Rang 2), Thurgau (Rang 1), Bern (Rang 17) und Solothurn (Rang 24). Für jeden Kanton wird nun eine Gemeinde ausgesucht, die im Mittel dem kantonalen Durchschnitt entspricht: Kt. Schwyz; Vorderthal, Steuerfuss: 12 (Steueramt Kanton Schwyz 211) Kt. Thurgau; Gottlieben, Steuerfuss: 157 (Steuerverwaltung Kanton Thurgau 211a und 211b) Kt. Bern; Uttigen, Steuerfuss: (Steuerverwaltung Kanton Bern 211a und 211b) Kt. Solothurn; Erlinsbach, Steuerfuss: 118 (Steueramt Kanton Solothurn 211a und 211b) Es gilt zu beachten, dass die Steuerfüsse zwischen den Kantonen nicht verglichen werden können, da sie unterschiedlich definiert sind. Für beide Modelle gilt die Annahme, dass der neue Traktor nur einen minimalen Einfluss auf die Arbeitszeit und entsprechend keine Rationalisierung zur Folge hat, die eine zusätzliche Aktivität auf oder ausserhalb des Betriebs erlaubt. Folglich wird kein zusätzliches Einkommen innerhalb der Landwirtschaft erwirtschaftet. Die Analyse der Steuern setzt auf der Ebene des Haushalts und nicht des Landwirtschaftsbetriebs an. Die Haushaltsbetrachtung ermöglicht es zudem, ein Nebeneinkommen (ausserbetriebliche Tätigkeit) zu berücksichtigen, womit auf einfache Weise der Einfluss der Steuerprogressionen analysiert werden kann. Für beide Modelle wird somit noch eine Variante mit einem ausserlandwirtschaftlichen Einkommen untersucht: NE, kein Nebeneinkommen (ausgenommen Familienzulagen) NE2, Nebeneinkommen von Fr Familienzulagen Insgesamt werden 16 Kalkulationen erstellt (2 Modelle x 4 Kantone x 2 Varianten). Für das Modell 2 (Kauf) würde sich noch eine weitere Differenzierung nach linearer und degressiver Abschreibung anbieten. Bei der degressiven Methode ist der jährliche Abschreibungsbetrag zu Beginn am höchsten und nimmt dann mit zunehmender Dauer ab. Die Steuerbehörden definieren die maximal möglichen Abschreibungssätze. Innerhalb dieser Bandbreite kann der Satz frei gewählt werden. Die degressive Abschreibung ist in der Finanzbuchhaltung auch häufiger vorzufinden, da diese hinsichtlich der Steueroptimierung mehr Möglichkeiten bietet. In guten Jahren kann der Satz erhöht werden, in schlechten Jahren wird dieser entsprechend gesenkt. Berechnungen am vorliegenden Beispiel zeigten, dass die Unterschiede hinsichtlich Steuerersparnis vernachlässigbar sind. Eine abschliessende Aussage würde jedoch mehrere Berechnungen mit unterschiedlichen Maschinenparkstrukturen erfordern, was den Rahmen dieser Untersuchung sprengen würde. 1 Aufgrund der unterschiedlichen Steuersysteme wird die kantonale Reihenfolge bei den nachfolgend ausgewählten Gemeinden nicht zwingend eingehalten. «Bei einer durchschnittlichen Jahresauslastung lohnt sich meist die Weiternutzung des alten Traktors.» Simulation der Modelle und Varianten Die beiden Modelle werden über einen Zeitraum von zehn Jahren mit dem rekursivdynamischen Simulationsmodell TIPICAL simuliert (Startjahr 211). Damit lässt sich ein typisierter Betrieb detailliert abbilden (Hemme 2, Gazzarin und Lips 26). Ausgehend von der durchschnittlichen Grösse der Schweizer Milchviehbetriebe wird ein Betriebstyp mit 23 Milchkühen aus der Hügelregion (voralpine Hügelzone / Bergzone 1) verwendet. Die Datenbasis be - steht aus Daten einer Betriebsgruppe mit über 1 Verkehrsmilchbetrieben aus der Zentralen Auswertung von Agroscope (Mouron und Schmid 211). Diverse weitere Daten zur Produktionstechnik (z. B. Herdendaten) oder zum Anlageinventar gründen auf typisierten Praxisbetrieben. Der Betrieb verfügt über einen Anbindestall und produziert 132 kg Milch. Die Milchproduktion wird innerhalb von zehn Jahren kontinuierlich auf 147 kg gesteigert, wobei die Betriebsfläche unverändert bleibt. Der Basismilchpreis ist 64 Rappen je Kilo Milch und bleibt wie alle anderen Produktepreise über die ganzen zehn Jahre konstant. Im Modell besteht ein umfangreiches Investitionsmodul mit detailliertem Inventar für Maschinen, Geräte und Gebäude. Dieses Anlageinventar enthält Informationen über das Anschaffungsjahr, den Kaufpreis, die Nutzungsdauer, die Abschreibungsdauer und die Strategie bezüglich der Ersatzinvestitionen sowie die neuen Anschaffungswerte bei einem Neukauf. Neben dem 8-PS-Traktor besteht ein Zweittraktor mit 55 PS (4 kw), der über zwölf Jahre abgeschrieben und erst nach der Beobachtungsperiode ersetzt wird. Der Ersatz der übrigen Anlagen wird vom Modell nach Ablauf der Nutzungsdauer automatisch vorgenommen. Im Jahre 215 ist der Anbindestall nach 3 Jahren abgeschrieben. Das Modell beginnt mit einem liquiden Startkapital von Fr. 55. (Reserve). Wenn die liquiden Mittel für die Ersatzinvestitionen oder die Neuinvestition gemäss Modell 2 nicht ausreichen, wird automatisch zusätzliches, mittelfristiges Fremdkapital (Zusatzkredit) aufgenommen, um ART-Bericht 76 März 213 3

4 «Die Arbeitsqualität in neuen Traktoren ist angenehm, aber leider oft nicht mit einem höheren Einkommen verbunden.» die Finanzierungslücke zu decken. Dies führt entsprechend zu höheren Schuldzinsen. Als Zinssatz wurde hierfür 3,5 % festgelegt (Gazzarin und Lips 212). Dies entspricht einem Mittelwert aus den Hypothekarzinssätzen und den Zinssätzen für Kontokorrentkredite. Die Rückzahlungsfrist wird so festgelegt, dass nach den zehn Jahren der ganze Zusatzkredit zurückgezahlt werden muss. In allen Modellen steigen mit zunehmendem Alter des Traktors die Reparaturkosten. Entsprechend werden für alle Modelle die Reparaturkosten auf Basis von Lips und Burose (212) jährlich berechnet. Zusätzlich zum bestehenden Simulationsmodell ist es für die vorliegende Fragestellung notwendig, die Steuern detailliert abzubilden. Hierfür wurde ein Zusatzmodul geschaffen. Ausgehend vom laufenden Jahr werden vom Landwirtschaftlichen Einkommen sowie dem Nebeneinkommen die entsprechenden Abzüge vorgenommen. Vom Modell übernommen werden die Vermögenswerte und Schulden. Das berechnete steuerbare Einkommen und Vermögen wird mit dem Steuertarif multipliziert, wobei es keine Unterscheidung in provisorische und definitive Veranlagung gibt. Neben den Steuerausgaben interessiert der Cashflow (Einnahmen minus Ausgaben) des landwirtschaftlichen Haushalts. Dazu bilden die verfügbaren finanziellen Mittel (vfm) die Zielgrösse (siehe Kasten). Verfügbare finanzielle Mittel (vfm) Die verfügbaren finanziellen Mittel (vfm) werden bestimmt, indem die Einnahmen abzüglich Ausgaben des landwirtschaftlichen Betriebs mit dem ausserlandwirtschaftlichen Nebeneinkommen (Familienzulagen + Nebenerwerbstätigkeit) summiert werden und von diesem Betrag die Investitionen, die Tilgungen, die Privatausgaben (Lebenshaltungskosten) sowie die Steuerausgaben abgezogen werden. Liegt dieser Wert unter null, muss zwingend zusätzliches Fremdkapital aufgenommen werden, um eine definierte Mindestliquidität zu wahren und laufende Rechnungen bezahlen zu können. Der Zusatzkredit ist bei den vfm berücksichtigt und wird mit den Tilgungen entsprechend wieder abgebaut. Die vfm stellen somit die Differenz zwischen Einnahmen und Aus gaben auf Stufe des landwirtschaftlichen Haushalts dar. Sind die vfm gleich oder unter null, können keine weiteren Investitionen in Wohnhaus oder Betrieb getätigt werden. Darüber hinaus ist die Finanzierung von zusätzlichen Ausgaben wie zum Beispiel die Ausbildung von Kindern oder auch von unvorhergesehenen Ausgaben nicht möglich. Die vfm zeigen damit, wie der Betrieb finanzielle Reserven / grössere Liquidität aufbauen kann. Da die vfm die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben darstellen, kann man sie auch als Cashflow des landwirtschaftlichen Haushalts bezeichnen. Bei einem nötigen Zusatzkredit sprechen wir von einem refinanzierten Cashflow. Gleichzeitig müssen sie klar von der gängigen Definition des Cashflows des landwirtschaftlichen Betriebs, der sich aus dem landwirtschaftlichen Einkommen und den Abschreibungen zusammensetzt, unterschieden werden. Das Landwirtschaftliche Einkommen wird nicht explizit betrachtet, da darin die Steuerausgaben nicht enthalten sind. Zudem werden die Abschreibungen oft in Bezug auf die Steueroptimierung des Haushalts vorgenommen. Die sogenannte Cash-Betrachtung ermöglicht es daher, den Effekt der Steuerausgaben abzubilden und die effektive finanzielle Situation des Haushalts darzustellen. Tabelle 2 zeigt weitere Annahmen zur Simulationsrechnung, welche die verfügbaren finanziellen Mittel beeinflussen. Wo nicht anders vermerkt ist, erfolgt keine Veränderung während der betrachteten zehn Jahre. Tabelle 2: Annahmen zu Steuerberechnungen und Privatausgaben Familienstruktur Betriebsleiter verheiratet, 2 Kinder Kirchgemeindesteuer Konfession reformiert Privatausgaben Fr. 58. je Jahr (exkl. Steuerausgaben), jährliche Korrektur aufgrund der einkommens- und vermögensabhängigen AHV-Beiträge (separate Berechnung). Familienzulagen Fr. 2. je Kind pro Monat (werden als Nebeneinkommen erfasst) Nebeneinkommen Unselbstständiger Nebenerwerb der Ehefrau; Einkommen gemäss Variante (Nettoeinkommen). Vorsorgebeitrag Säule 3a; Fr (in Privatausgaben enthalten, als Steuerabzug verwendet) Berufskosten Pauschalabzüge bei Varianten mit Nebeneinkommen gemäss kantonalen Wegleitungen. Fahrkosten pauschal Fr. 7. ; Verpflegung Fr. 12. (NE2) bzw. 24. (NE4) Steuerwert Boden Gemäss Ertragswert; Fr /ha Steuerwert Gebäude Gemäss Ertragswert; Fr ART-Bericht 76 März 213

5 Steuerausgaben pro Jahr (Fr.) 1' 9' 8' 7' 6' 5' 4' 3' 2' 1' Jahre Modell 1 o. NE Modell 2 o. NE Ergebnisse Entwicklung der Steuerausgaben In Abbildung 1 ist die Entwicklung der Steuerausgaben in den beiden Modellen (ohne Nebeneinkommen) dargestellt. Als Illustrationsbeispiel dient der Kanton Bern (Gemeinde Uttigen). Im Modell 1 (alten Traktor weiternutzen) betragen die Steuerausgaben im Jahr Franken und steigen bis zum Jahr 215 leicht an, was auf die geringfügige Ausdehnung der Milchproduktion zurückzuführen ist. Die deutliche Erhöhung der Steuerausgaben ab 216 ist auf den abgeschriebenen Anbindestall zurückzuführen. Danach steigen die Steuerausgaben aufgrund der Produktionsausdehnung erneut leicht an. Das Modell 2 (Kauf) zieht erwartungsgemäss tiefere Steuern nach sich. Der dargestellte Verlauf ist für die weiteren Kantone (Gemeinden) ähnlich, wenn auch auf einem anderen Niveau. Abb. 1: Entwicklung der Steuerausgaben in den beiden Modellen (ohne Nebeneinkommen, Kanton Bern, Gemeinde Uttigen) Steuerausgaben kumuliert (Fr.) 12' 1' M1, M2: Modelle 1und 2 o.ne: ohne Nebeneinkommen; NE2 Nebeneinkommen von Fr. 2. Abb. 2: Kumulierte Steuerausgaben in den beiden Modellen mit unterschiedlichem Nebeneinkommen (Kanton Bern, Gemeinde Uttigen) Steuerausgaben kumuliert (Fr.) 8' 6' 4' 2' 9' 8' 7' 6' 5' 4' 3' 2' 1' M1, M2: Modelle 1 und 2 M1, o.ne M2, o.ne M1, NE2 M2, NE2 M1 M2 M1 M2 M1 M2 M1 M2 Schwyz Bern Solothurn Thurgau Steuerausgaben 27'979 18'332 77'59 53'263 57'77 38'46 3'532 15'242 Abb. 3: Kumulierte Steuerausgaben ohne Nebeneinkommen für alle Modelle in allen Kantonen Um die ganze Zeitdauer von zehn Jahren zu überblicken, werden die Steuerausgaben summiert. Dies erfolgt auch für die Varianten mit Nebeneinkommen. Während Abbildung 2 alle Ergebnisse für den Kanton Bern darstellt, sind die kumulierten Ergebnisse für die beiden Modelle, Kantone und Varianten bezüglich des Nebeneinkommens in den Tabellen 3 bis 4 im Anhang enthalten. Am Standort Uttigen (Kt. Bern) entrichtet der Haushalt ohne Nebeneinkommen während der zehn Jahre Steuern von insgesamt Franken. Der Neukauf (Modell 2) weist kumulierte Steuern von Franken auf. Mit zunehmendem Nebeneinkommen steigen erwartungsgemäss die Steuerausgaben. Das Weiternutzen des Traktors (Modell 1) führt bei der Nebeneinkommens-Variante zu den höchsten Steuerabgaben. Abbildung 3 gibt eine Übersicht über alle vier Kantone, wobei die Unterschiede deutlich zum Ausdruck kommen. Für alle Modelle sind die Steuerausgaben im Kanton Bern am höchsten. Solothurn folgt an zweiter Stelle. Damit ist die Rangfolge der Steuerbelastungen (BAKBASEL 21), wonach Solothurn höhere Steuern hat als Bern, in diesem spezifischen Fall nicht zutreffend. Bei den Kantonen Thurgau und Schwyz ist die Situation je nach Modell verschieden. Während Schwyz die tiefsten Steuern für das Modell 1 hat, ist das Thurgauer Beispiel beim Modell 2 günstiger. Dies liegt an der unterschiedlichen Ausgestaltung des Steuertarifes (geringere Belastung tieferer Einkommen im Thurgauer Beispiel). Vergleicht man die Modelle 1 (Weiternutzung) und 2 (Kauf) miteinander, resultiert die kumulierte Steuereinsparung. Am geringsten ist die Einsparung im Kanton Schwyz mit 9647 Franken, gefolgt von den Kantonen Thurgau (Fr ), Solothurn (Fr ) und Bern, wo über die zehn Jahre insgesamt Franken eingespart werden können (Gemeinde Uttigen). Prozentual wird im Kanton Thurgau die grösste Steuereinsparung erreicht ( 5 %). Verfügbare finanzielle Mittel des Haushalts Um die Situation des Haushalts gesamthaft beurteilen zu können, ist die Entwicklung der verfügbaren finanziellen ART-Bericht 76 März 213 5

6 vfm pro Jahr (Fr.) 4' 3' 2' 1' 1' 2' 3' 4' 5' Jahre Modell 1 o. NE Modell 2 o. NE Abb. 4: Entwicklung der verfügbaren finanziellen Mittel in den beiden Modellen ohne Nebeneinkommen; Kanton Bern, Gemeinde Uttigen Mittel (vfm) relevant. Abbildung 4 zeigt den Verlauf der vfm beider Modelle ohne Nebeneinkommen wiederum am Beispiel von Uttigen, Kanton Bern. Im ersten Jahr (211) betragen die vfm für das Modell 1 praktisch null, das heisst, es kann kein Eigenkapital gebildet werden. Aufgrund der getroffenen Annahmen von konstanten Produktepreisen und nur geringen Kostenveränderungen wird der Verlauf im Wesentlichen durch die Ersatzinvestitionen bestimmt. So wird zum Beispiel im Jahre 215 der Ladewagen ersetzt und im Jahre 217 folgen der Kreiselheuer sowie ein Occasions-Betriebsauto. Für die Investitionen werden jedoch keine Kredite benötigt, denn die Fehlbeträge können über die Reserve (Fr. 55. ) finanziert werden. Gegen Ende der betrachteten zehn Jahre (218 bis 22) betragen die vfm jährlich mindestens 2 Franken, was Spielraum für weitere Investitionen in der Zukunft bietet. Dagegen reisst der Traktorkauf (Modell 2) wie erwartet zu Beginn ein Loch in die Kasse, das mit Krediten ausgeglichen werden muss. Weitere Kredite belasten den Betrieb auch in den folgenden Jahren, sodass keine Ersparnisse gebildet werden können. Im letzten Jahr erreicht Modell 2 einen deutlich positiven Wert, was auf die Kapitalveräusserung (Traktorverkauf) zurückzuführen ist, die aus Gründen der Vergleichbarkeit vorgenommen wird. Für die Beurteilung der ganzen zehn Jahre werden die vfm kumuliert, wie es in Abbildung 5 für alle Standorte mit der Variante ohne Nebeneinkommen dargestellt ist. Für den Kanton Bern resultiert beim Modell 1 kumulierte vfm von Franken, während beim Modell 2 ein Verlust von 7253 Franken resultiert. Im Quervergleich schneidet das Modell bezüglich vfm um Franken besser ab. Modell 2 kann das Startkapital von 55 Franken nicht aufrechterhalten und benötigt zusätzliche Kredite. Auch wenn die anderen Kantone in allen Modellen über die zehn Jahre kumuliert jeweils besser abschneiden, können auch dort während sieben Jahren (Thurgau: 6 Jahre) keine Reserven gebildet werden. Trotz der hohen Steuereinsparungen im Modell 2 ist die Differenz zum Modell 1 in allen Kantonen beträchtlich und beträgt insgesamt zwischen 75 und 81 7 Franken. Neben den Tilgungen und den höheren Schuldzinsen fallen auch die zusätzlichen variablen Kosten des (grösseren) Traktors ins Gewicht. Der Kauf des neuen Traktors schränkt damit den finanziellen Spielraum des Betriebes über mehrere Jahre massiv ein. Der Liquiditätsmangel verunmöglicht unvorhergesehene Ausgaben bzw. würde dafür eine erneute Kreditaufnahme erforderlich machen. Anders sieht die Situation mit einem Nebeneinkommen von 2 Franken pro Jahr aus. Hier liegen die kumulierten vfm für alle Modelle klar im positiven Bereich (Anhang Tabelle 4). Auch für die Einzeljahre betrachtet, können jedes Jahr Reserven gebildet werden, wenn auch teilweise in bescheidenem Ausmass. Damit ist klar, dass Modell 2 nur mit einem Nebeneinkommen, das heisst einer Quersubventionierung tragbar bzw. finanziell verantwortbar ist. Die Abbildung 5 als auch die Tabellen 3 und 4 im Anhang zeigen die grossen Unterschiede zwischen den Standorten auf. So bleibt beispielsweise auf dem Thurgauer Betrieb mit Modell 1 (ohne Nebeneinkommen) nach zehn Jahren rund 47 Franken mehr (+69 %) übrig als auf dem Berner Betrieb, sofern sich die Privatausgaben nicht unterscheiden. Der finanzielle Spielraum für Investitionen ist auf dem Thurgauer Betrieb folglich grösser als auf dem Berner Betrieb. Verfügbare finanzielle Mittel kumuliert (Fr.) 12' 1' 8' 6' 4' 2' -2' M1, M2: Modelle 1und 2 M1 M2 M1 M2 M1 M2 M1 M2 Schwyz Bern Solothurn Thurgau Abb. 5: Verfügbare finanzielle Mittel (vfm, Reserven) bei beiden Modellen in ausgewählten Kantonen (Variante: ohne Nebeneinkommen) Schlussfolgerungen Maschineninvestitionen vermindern über die Abschreibungen das Landwirtschaftliche Einkommen und führen somit zu tieferen Steuern. Die vorliegende Studie untersucht die Auswirkungen solcher Maschineninvestitionen auf die Liquidität und Eigenkapitalbildung eines typischen landwirtschaftlichen Haushalts. Auf einem typisierten Verkehrsmilchbetrieb wird die Weiternutzung eines bestehenden Traktors verglichen mit der vorzeitigen Ersatzanschaffung (Kauf) eines neuen, stärkeren Traktors. Aus der Untersuchung mit vier Standorten aus den Kantonen SZ, TG, BE und SO und einem betrachteten Zeitraum von zehn Jahren lassen sich folgende Schlussfolgerungen ziehen: 6 ART-Bericht 76 März 213

7 Die über zehn Jahre kumulierten Steuerersparnisse beim Traktorkauf im Vergleich zur Weiternutzung des alten Traktors liegen je nach Standort und Einkommenshöhe zwischen 96 und 23 8 Franken. Die Steuerreduktion liegt dabei je nach Fall zwischen 2 und 5 Prozent. Die Weiternutzung des bestehenden Traktors ist in Bezug auf die Liquidität sowie die Eigenkapitalbildung des Haushalts an allen Standorten und bei allen untersuchten Einkommensniveaus trotz der höheren Steuerausgaben klar als günstiger zu beurteilen. Der Ersatz des alten Traktors führt nicht zu einer Rationalisierung, verursacht aber massive Mehrkosten, die in keinem Verhältnis zu den Steuereinsparungen stehen und entsprechend die finanzielle Situation des Haushalts über mehrere Jahre massiv verschlechtern. Erst bei einem zusätzlichem Einkommen in der Höhe von Fr. 2. ist die vorzeitige Ersatzanschaffung eines neuen, stärkeren Traktors finanziell verantwortbar. Doch auch hier muss die Anschaffung im Vergleich zur Weiternutzung trotz den Steuerersparnissen teuer erkauft werden. Das zusätzliche ausserlandwirtschaftliche Nebeneinkommen müsste gewissermassen für die finanzielle Absicherung der Investition eingesetzt werden. Die Unterschiede in der Steuerbelastung der vier untersuchten Kantone sind immens. Fallen für den angenommenen Betrieb in der Gemeinde Vorderthal (Kt. SZ) kumulierte Steuern von Franken an, würde derselbe Betrieb in Uttigen (Kt. BE) fast das Dreifache bezahlen (Fr ; Modell 1, Traktor behalten, kein Nebeneinkommen). Literatur Steuerverwaltung Kanton Bern, 211a. Zusatz-Wegleitung 211 Land- und Forstwirtschaft. be.ch/fin/de/index/steuern/steuererklaerung/einkommens-_und_vermoegenssteuer.html. Zugriff: Steuerverwaltung Kanton Bern, 211b. Steueranlagen der Gemeinden und Steuersätze der Kirchgemeinden für Zugriff: Steueramt Kanton Schwyz, 211. Wegleitung zur Steuererklärung pdf und pdf Zugriff: Steueramt Kanton Solothurn, 211a. Wegleitung zur Steuererklärung. Zugriff: Steueramt Kanton Solothurn, 211b. Steuerfüsse und Gebühren Zugriff: Steuerverwaltung Kanton Thurgau, 211a. Wegleitung Zu-griff: Steuerverwaltung Kanton Thurgau, 211b. Steuerfüsse Zugriff: Zahnd H.-R., 212. Maschineninvestitionen in der Landwirtschaft aus steuerlicher Sicht, Masterarbeit, Master in Advanced Studies FH in Treuhand und Unternehmensberatung, Schweizerischen Treuhand-Institut STI. Abkürzungen NE Nebeneinkommen vfm Verfügbare finanzielle Mittel M1 Modell 1 BAKBASEL, 21. Zürcher Steuerbelastungsmonitor Zugriff: ESTV, 21. Merkblatt A21 Landwirtschaft/Forstwirtschaft. dokumentation/242/382/index.html?lang=de. Zugriff: Gazzarin C. und Lips M., 26. Dynamische Simulation eines Milchwirtschaftsbetriebs in der Talregion, Agrarforschung, 13 (4), Gazzarin C. und Lips M., 212. Maschinenkosten 212. ART-Bericht Nr. 753, Agroscope, Ettenhausen. Hemme T., 2. Ein Konzept zur international vergleichenden Analyse von Politik- und Technikfolgen in der Landwirtschaft. Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 215. Braunschweig. Lips M. und Burose F., 212. Repair and Maintenance Costs for Agricultural Machines, International Journal of Agricultural Management, 1 (3), Mouron P. und Schmid D., 211. Grundlagenbericht 21, Agroscope, Ettenhausen. SLV / ASMA, 212. Rücknahmepreisliste für Landwirtschaftstraktoren. Schweizerischer Landmaschinenverband, 3 Bern 6. ART-Bericht 76 März 213 7

8 Anhang Tabelle 3: Steuerausgaben und verfügbare finanzielle Mittel, ohne Nebeneinkommen nach Modell und Standort, kumuliert auf zehn Jahre Kanton Modell Kumulierte Steuerausgaben Kumulierte vfm Schwyz (Vorderthal) 1, Weiternutzung , Kauf Thurgau (Gottlieben) 1, Weiternutzung , Kauf Bern (Uttigen) 1, Weiternutzung , Kauf Solothurn (Erlinsbach) 1, Weiternutzung , Kauf Tabelle 4: Steuerausgaben und verfügbare finanzielle Mittel, mit Nebeneinkommen von Fr. 2. / Jahr nach Modell und Standort, kumuliert auf zehn Jahre Kanton Modell Kumulierte Steuerausgaben Kumulierte vfm Schwyz (Vorderthal) 1, Weiternutzung , Kauf Thurgau (Gottlieben) 1, Weiternutzung , Kauf Bern (Uttigen) 1, Weiternutzung , Kauf Solothurn 1, Weiternutzung (Erlinsbach) 2, Kauf ART-Bericht 76 März 213

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