Antrag auf Zulassung des Rahmenbetriebsplanes nach 52 und 54 BBergG

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1 Gewinnung von Quarzsand im Tagebau Grub Anlage 1 Gemarkung Hütten, Stadt Grafenwöhr und Gemarkung Steinfels, Markt Mantel Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Antrag auf Zulassung des Rahmenbetriebsplanes nach 52 und 54 BBergG Landschaftspflegerischer Begleitplan Erläuterungsbericht Stand Ergänzte Fassung Kapitel 6 Ermittlung des Kompensationsbedarfs Antragsteller: Firma Richard Suttner, Pressath Entwurfsverfasser: Peter Zimmermann, Freier Landschaftsarchitekt Maxhütte-Haidhof Bearbeiter: Dipl.-Ing. Stephan Küster, Landschaftsarchitekt Pentling

2 Inhalt Seite 6. Ermittlung des Kompensationsbedarfs Festlegung des Untersuchungsumfang Schutzgut Arten und Lebensräume Flächenbezogen bewertbare Merkmale und Ausprägungen Nicht flächenbezogen bewertbare Merkmale und Ausprägungen Boden Wasser Klima und Luft Landschaftsbild Zusammenfassung des Kompensationsbedarfs Kompensationsmaßnahmen hinsichtlich der flächenbozogenen Bewertung Kompensationsmaßnahmen hinsichtlich der weiteren, verbal-argumentativ Beschriebenen Eingriffe 15 Seite 1

3 Die Anwendung der Kompensationsverordnung gemäß Textteil des landschaftspflegerischen Begleitplanes wird wie folgt abgeändert bzw. ergänzt (Änderungen sind blau dargestellt): 6. Ermittlung des Kompensationsbedarfs Gemäß BNatSchG 1 Abs. 5 Satz 4 sind beim Aufsuchen und bei der Gewinnung von Bodenschätzen, bei Abgrabungen und Aufschüttungen dauerhafte Schäden des Naturhaushalts und Zerstörungen wertvoller Landschaftsteile zu vermeiden; unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind insbesondere durch Förderung natürlicher Sukzession, Renaturierung, naturnahe Gestaltung, Wiedernutzbarmachung oder Rekultivierung auszugleichen oder zu mindern. Im Folgenden werden die nicht vermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft schutzgutbezogen bewertet und rechnerisch oder verbalargumentativ der Kompensationsbedarf ermittelt. 6.1 Festlegung des Untersuchungsumfangs Als Untersuchungsraum für die Eingriffsermittlung werden zunächst die tatsächlichen Abbauflächen, also die Bereich der späteren Abbauseen sowie der wiederverfüllte Flächen und der neu angelegte Zwischendamm zwischen den Abbauabschnitten B und C angenommen. Der vorhandene südliche Fahrweg wird teilweise erhalten und mit Ausnahme von geringfügigen Stabilisierungsmaßnahmen kaum verändert. Gemäß dem hydrogeologischen Gutachten sowie unter Berücksichtigung der erforderlichen Dammausbildung ergeben sich keine weitreichenden Veränderungen des Grundwasserspiegels über die Abbauflächen hinaus. Somit sind keine Auswirkungen auf nahegelegene Biotoptypen und Lebensräume zu erwarten. Die Eingriffsfläche umfasst somit gut 25,4 ha. 6.2 Schutzgut Arten und Lebensräume Flächenbezogen bewertbare Merkmale und Ausprägungen Durch die Rohstoffgewinnung kommt es auf den Abbauflächen (künftige Grundwasserseen sowie Teilabschnitt mit Wiederverfüllung) zum kompletten Verlust von vorhandenen Lebensräumen, was einer hohen Intensität der vorhabenbezogenen Wirkungen entspricht. Die vorhandenen Lebensräume sind in Unterlage flächig dargestellt und es wird bereits eine grobe Zuordnung zu den Biotop- bzw. Nutzungstypen nach Bay- KompV vorgenommen. Seite 2

4 Innerhalb der drei Abbauabschnitte liegen überwiegend forstwirtschaftlich genutzte Flächen als Nadelholzforste. Sie weisen teilweise kaum Unterwuchs auf, auf größeren Flächen, insbesondere in Bereichen von älteren Rodungs- bzw. Windwurfflächen, sind jedoch auch zahlreiche Laubgehölze vorhanden. Zur Vereinfachung sowie um den verschiedenen Ausprägungen und Strukturdifferenzen gerecht zu werden wird generell von strukturreichen Nadelholzforsten ausgegangen. Es wird lediglich die Ausprägung berücksichtigt in dem zwischen Primär- und Sekundärstandorten unterschieden wird. Auf nicht bewaldeten Flächen befinden sich straucharme Ruderalfluren sowie künstlich angelegte Weiher bzw. durch Abgrabungen im Rahmen des früheren Trockenabbaus entstandene Tümpel und Gräben. An Verkehrsflächen sind überwiegend geschotterte aber auch teilweise asphaltierte Waldwege vorhanden. Auswirkungen auf Lebensräume außerhalb der Abbauflächen können sich im Wesentlichen aufgrund der Wechselwirkungen zwischen dem Grundwasserspiegel und bestimmten Lebensräumen ergeben. Durch die Freilegung des Grundwassers kommt es im Abstrom zu einer Anhebung des Grundwasserspiegels und im Zustrom zu einer Absenkung. Der Grundwasserzustrom zu den süd-östlich gelegenen Kiesweihern würde sich dadurch geringfügig erhöhen, durch den geplanten Einbau von Material mit geringem Durchlässigkeitswert, kann dies jedoch verhindert werden. Dadurch sind keine Beeinträchtigungen der angrenzenden Gehölzstrukturen zwischen neuer und alter Abbaufläche zu erwarten. Die Veränderungen des Grundwasserspiegels zur Haidenaab hin werden sich vermutlich lediglich bis zum Entwässerungsgraben auswirken. Zudem führt dieser überwiegend durch Grundwasser gespeiste Graben das Wasser zum Haidenaab-Flutkanal ab. Aufgrund des weiteren Puffers der Ausgleichsflächen, sind keine Auswirkungen auf die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen zu erwarten. Nördlich der Kreisstraße befinden sich weitere Waldflächen sowie direkt entlang der Straße amtlich kartierte Biotope. Zur Prüfung des Grundwasserspiegelverlaufs unter dem Straßenbaukörper wurde eine Pegelmessstelle nördlich der Trasse eingerichtet. Es hat sich gezeigt, dass der Grundwasserspiegel nach Norden hin nur unwesentlich ansteigt. Die Biotopflächen liegen auf, bzw. über dem Niveau der Kreisstraße, die seinerseits ca. 4 bis 5 m über dem gemessenen Grundwasserspiegel liegt. Somit sind keine Auswirkungen auf die Biotopflächen zu erwarten. Gleiches gilt für die weiteren Waldflächen. Zudem sind die Veränderungen des Grundwasserspiegels mit maximal 25 cm in diesen Flächen anzunehmen und beschränken sich auf lediglich kleine Teilbereiche. Im Gutachten Hydrogeologie (WALCHER, 2015) sind die betroffenen Flächen dargestellt. Auswirkungen auf Arten und Lebensräume außerhalb des Geltungsbereiches sind daher nicht zu erwarten. Seite 3

5 Folgende Tabelle fasst die betroffenen Lebensräume innerhalb der Abbauflächen zusammen: Tabelle 1: Biotopbewertung vor Eingriff (siehe hierzu auch Unterlage 02-02) Biotop- /Nutzungstyp Bestands-Typ - Beschreibung Biotop- Code / Typ Bedeutung Biotopwert V31 Flurwege, asphaltiert - keine 0 V32 Flurwege, Schotterwege - gering 1 N722 strukturreicher Nadelholzforst mittlerer Ausprägung N723 strukturreicher Nadelholzforst alter Ausprägung - mittel 7* - mittel 8** K122 mäßig artenreiche Ruderalfluren - mittel 6+ F212 S122 S123 künstlich angelegtes Fließgewässer mit naturnaher Entwicklung bedingt naturnahes oligo- bis mesotrophes Stillgewässer naturnahes oligo- bis mesotrophes Stillgewässer - mittel mittel hoch 14* * = Abschlag 1 bis 2 bei Prognosewert, ** = Abschlag 1 bis 3 bei Prognosewert + = Zuschlag 1 bei KB und /oder FFH-LRT Die Gewinnung von Rostoffen stellt eine temporäre Inanspruchnahme von Flächen dar, im Falle eines Nasskiesabbaus ohne Wiederverfüllung, ohne die Möglichkeit zur Wiederherstellung der ursprünglichen Nutzung. Die Eingriffsintensität wird gemäß der Arbeitshilfe zur Anwendung der bayerischen Kompensationsverordnung bei Rohstoffgewinnungsvorhaben in Abhängigkeit vom Istzustand sowie der erfolgten Eingriffsart bewertet. Im vorliegenden Fall ergeben sich die vorhabenbezogenen Wirkungen: Dauerhaft versiegelte Flächen (hier wird der Flächenbedarf der Kies-Waschund Sortieranlage gemäß Hauptbetriebsplan angenommen, wobei die tatsächlich überbaute Fläche deutlich geringer ist) Abbauflächen einschließlich Böschungen (Abbauseen mit Böschungen) Unversiegelte Zufahrtswege usw. außerhalb der angenommenen Abbaufläche werden nicht benötigt. Es werden die vorhandenen Wege genutzt bzw. die Flächen wer- Seite 4

6 den später ohnehin komplett abgebaut. Als Lagerflächen dienen ebenfalls nur die Abbauflächen selbst. Den größten Flächenanteil nehmen die entstehenden Grundwasserseen ein. Prinzipiell ließen sich die mit Flachwasserzonen ausgebildeten Uferbereiche getrennt betrachten. Da jedoch regelmäßige Pflege und Freihaltungsmaßnahmen hier nicht geplant sind, werden diese weitgehend außer Acht gelassen. Lediglich die größeren Flächen entlang der Dämme zwischen den Grundwasserseen sollen hier getrennt erfasst werden. In der Teilfläche A, in der eine Wiederverfüllung mit Abraummaterial vorgesehen ist, soll sich durch Initialpflanzungen und anschließender Sukzession ein Laubwald auf feuchtem bis nassem Standort entwickeln. Zur Gestaltung des Biberlebensraumes werden auch naturnahe Stillgewässer und Gräben angelegt. Ausgehend von zunächst vegetationsarmen Flächen mit ggf. Initialpflanzung werden sich zunächst großflächig Röhrichte oder Seggenriede entwickeln, die sich in Teilbereichen erhalten werden. Es ist anzunehmen, dass sich als Endzustand eine Art Sumpfwald einstellen wird. Zur naturschutzfachlichen Bilanzierung wird hier die Wertigkeit eines Sumpfwaldes angenommen ohne eine genauere Differenzierung vorzunehmen. Die anzunehmenden Zwischenstadien weisen ebenfalls eine mittlere Wertigkeit auf. Gemäß Biotopwertliste zur Anwendung der bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV), Stand 28. Februar 2014 lässt sich gemäß Arbeitshilfe folgender Biotopwert des Bestandes ermitteln: Seite 5

7 Tabelle 2: Wertermittlung der Eingriffe in Natur und Landschaft Betroffene Biotop-/Nutzungstypen Code Bezeichnung V31 V32 N722 N723 K122 F212 S122 S123 Berechnungstabelle für Eingriffe in Natur und Landschaft nach BayKompV befestigte, asphaltierte Wirtschaftswege befestigte, geschotterte Wirtschaftswege Nadelholzforst, strukturreich mittlere Ausprägung Nadelholzforst, strukturreich alte Ausprägung mäßig artenreiche Ruderalflur künstlich angelegtes Fließgewässer mit naturnaher Entwicklung - Oligotrphe bis mesotrphe Stillgewässer, bedingt naturnah - See Oligotrphe bis mesotrphe Stillgewässer, naturnah - See Berechnung des Biotopwertverlustes auf den Abbauflächen sowie dem Zwischendamm Wertpunkte gemäß Anlage 3.1 Spalte 2 Aufwertung 30-Biotop, BK, LRT vorhabnesbezogene Wirkung Beeinträchtigungsfaktor Eingriffsfläche (m²) Kompensationsbedarf in Wertpunkten 0 0 V A 0, Z V A 0, Z V A 0, Z 0, V A 0, Z 0, V A 0, Z 0, V A 0, Z 0, V A 0, Z 0, V A Z Summe Erläuterung: V = dauerhaft versiegelt (Anlagenteile der Sortieranlage) A = Abbauflächen mit Böschungen Z = temporäre unversiegelte Zufahrtswege, Lagerflächen, Abstandsflächen,.. Der flächenbezogene in Wertpunkten darstellbare Kompensationsbedarf entspricht demnach Punkten. Seite 6

8 6.2.2 Nicht flächenbezogen bewertbare Merkmale und Ausprägungen Nicht flächenbezogen zu erfassen sind Auswirkungen auf einzelne Tier- und Pflanzenarten sowie mögliche Wirkungsgefüge, welche sich aus den Anforderungen des Artenschutzes ergeben. Hierzu zählen: - Beeinträchtigung baumhöhlen- und spaltenbesiedelnder Fledermausarten durch den Verlust von Spalten- und Höhlenbäumen als Tages-, Fortpflanzungs- und Winterquartiere - Beeinträchtigung des Bibers durch Zerstörung von potentiellen Fortpflanzungsstätten - Beeinträchtigung von Amphibien- und Reptilienarten durch Zerstörung von potentiellen Fortpflanzungsstätten - Beeinträchtigung von Vogelarten durch die Zerstörung von Bruthabitaten - Beeinträchtigung von Schmetterlingen und Libellen durch Zerstörung derer Lebensräume Diese artenbezogenen Eingriffe sollen durch konkrete Maßnahmen ausgeglichen werden, diese sind im Einzelnen: - Anbringen von Fledermauskästen - Schaffung von Gräben und kleinen Tümpeln innerhalb der geplanten Sumpfwaldfläche als Biberlebensraum - Schaffung von Gräben und kleinen Tümpeln innerhalb der geplanten Sumpfwaldfläche als Amphibienlebensraum - Schaffung von Ruderalstandorten und offenhalten von sandigen, wärmebegünstigten Bereichen der Wege - Schaffung von temporären Lebensräumen für Amphibien und Reptilien durch Anlage von Tümpeln und Rohbodenstandorten sowie freihalten dieser Flächen während des Abbaus von Maschineneinsätzen in abschnittsweiser Abfolge - Anbringen von Vogelnistkästen - Ergänzung vorhandener, im Rahmen des Abbaus Steinfels umzusetzender Ausgleichflächen durch gezielte Maßnahmen zur Förderung von Lebensräumen für Schmetterlinge und Libellen - Belassen von Totholzbäumen auf verbleibenden Waldflächen als potentielle Lebensräume für Höhlenbrüter (sofern keine Gefahr zur Ausbreitung von Schadkäfern wie Borkenkäfer besteht) Der Umfang der artenspezifischen Ausgleichsmaßnahmen soll in etwa dem Verlust der potentiellen Lebensräume entsprechen. Seite 7

9 Tabelle 5: Flächenübersicht Verlust von Lebensräumen für besonders zu schützenden Tier- und Pflanzenarten. betroffene Tier- oder Pflanzenart Lebensraum Flächenumfang des verlorengegangenen Lebensraum Erforderliche Maßnahmen zur Kompensation Farn- und Blütenpflanzen Gewöhnlicher Tannenwedel Gelbe Teichrose Verkannter Wasserschlauch Teich ca m² Schaffung ausreichend großer Wasserflächen als neuer Lebensraum für diese Pflanzenarten, ggf. in Abstimmung mit UNB versetzen vorhandener Bestände Nickendes Wintergrün Kleines Wintergrün Kiefernwälder pro Populationsvorkommen m² erhalt von Waldflächen mit Kiefernbestand Rauschbeere angenommen: m² Berg-Sandglöckchen Rote Schuppenmiere sandige Wege ca m² (Bereich Abschnitt B) Schaffung neuer sandiger Wegeflächen Kahler Bauernsenf Europäischer Siebenstern Waldbestände mit Nadelbäumen nicht genau bekannt Erhalt von Waldbeständen mit Nadelholzanteil ohne weitere forstwirtschaftliche Nutzung Säugetiere div. Fledermäuse Höhlenbäume, Totholzbäume mit Rindenspalten Feststellung der tatsächlich zu fällenden Bäume im Rahmen des Monitorings vorab anbringen von Nistkästen und spätere Prüfung auf ggf. erforderliche Ergänzungen (CEF) Biber Teiche, Tümpel, Gräben ca. 250 m Gräben 4 Tümpel mit insgesamt ca. 700 m², Teich mit ca m² Neuanlage von Tümpel und Gräben mit mindestens doppelter Fläche, Ersatz für Teichfläche wegen neuen Seeflächen nicht erforderlich (CEF) Amphibien und Reptilien Laubfrosch Tümpel ca. 300 m² Neuanlage von Tümpel mit mindestens doppelter Fläche, Anlage und temporärer Erhalt von vegetationsarmen Wasserstellen (CEF) Seite 8

10 Zauneidechse Libellen div. Libellenarten Tag- und Nachtfalter div. Falterarten Heuschrecken Große Goldschrecke Langflügelige Schwertschrecke Vögel div. Vogelarten Wegränder und sonnige Böschungen ca m² Wegfläche (Bereich Abschnitt B) Schaffung neuer sandiger Wegeflächen mit sonnigen Böschungen (CEF) sandige Quellrinnsale, ca. 250 m Gräben strukturreiche Gestaltung Teiche, Gräben, Tümpesamt 4 Tümpel mit insge- von Ufern der neuen ca. 700 m², Teich Grundwasserseen, Anla- mit ca m² ge von Tümpeln und Gräben mit mindestens doppeltem Flächenumfang Gestaltungsmaßnahmen am vorh. Graben südlich der Waldfläche Schaffung und temporärer erhalt von kleinen Tümpeln während des Abbaus v.a. an den Waldwegen ca m² Wiesen- Schaffung von offenen und Böschungen, flächen, ca. 500 m Wiesen- und Magerra- offenere Waldbereiche Waldwege senflächen, Anlage neuer mit Wiesenwachtelweizen, Wald- und Sandwege Sandmager- rasen Schlagfluren ca m² Neuschaffung von lückigen Waldbeständen und Feuchtwiesen Höhlenbäume als Erhalt von Waldbeständen Brutplätze mit vorh. Höhlen- bäume, Anbringen von Vogelnistkästen, siehe sap (CEF) Hinzu kommen als Kompensationsmaßnahmen die im Rahmen der oben genannten Vogelnist- und Fledermauskästen mit der ermittelten Anzahl. Die Ausgleichsflächen gemäß genehmigter Abbauplanung Steinfels bleiben, unter Berücksichtigung der unten genannten Tekturen, in vollem Umfang erhalten. Seite 9

11 6.3 Boden Gemäß Arbeitshilfe ergibt sich durch Abbauvorhaben kein ergänzender Kompensationsbereich für das Schutzgut Boden, sofern keine Betroffenheit wesentlicher wertbestimmender Merkmale uns Ausprägungen im Sinne von Anlage 2.3 der BayKompV vorliegen. wesentliches Merkmal Bestand Betroffenheit Bereiche ohne anthropogene Bodenveränderungen z.b. Bereich mit traditionell nur gering den Boden verändernde Nutzungen Vorkommen seltener Böden und unbeeinflusster bzw. geringfügig veränderter, naturnaher Bodenaufbau Böden mit hoher Puffer- und Filterfunktion, Wasserspeicherfunktion, Erosionsschutz, Empfindlichkeit gegenüber Erosion oder Archivfunktion Ein Großteil der Fläche wurde bereits im Trockenabbau abgebaut und wird nur fortwirtschaft- nein lich genutzt. Die Nutzung auf bisher nicht abgebauten Flächen ist ebenfalls fortswirtschaftlich. seltene Böden (tschernoseme, Vertisole, terrae nein rossae) liegen nicht vor. Bodenveränderungen siehe oben. Moorböden liegen nur vereinzelt und bereits zersetzt bzw. durch Abbautätigkeit stark beeinträchtigt vor. Die Humusauflagen sind nur sehr gering, ansonsten liegen sandige und kiesige Böden nein vor. Zudem wurde auf Ebene der Regionalplanung in weiten Bereichen des Abbaugebietes der Gewinnung von Rohstoffen der Vorrang gegeben. Es wurden dabei die Belange des Schutzgutes Boden gegenüber der der Rohstoffgewinnung abgewogen und das Ziel gesetzt diese Flächen abzubauen. Ein gesonderter Ausgleich ist daher nicht erforderlich, bzw. erfolgt im Zusammenhang mit den Ausgleichsmaßnahmen zu den weiteren Schutzgütern. 6.4 Wasser Die Veränderungen des Grundwasserspiegels können durch die Untergliederung in zwei Grundwasserseen sehr gering und mit kurzer Reichweite gehalten werden. Das Risiko von Verunreinigungen kann durch entsprechende Vorsichtsmaßnahmen und Anpassung des Abbauverfahrens bzw. der verwendeten Maschinen und Betriebsstoffe reduziert werden. Darüber hinaus gehende Maßnahmen zum Ausgleich der genannten Eingriffe sind kaum umsetzbar. Der Retentionsraumverlust im Bereich des Teilabschnittes B ist innerhalb des Geltungsbereiches wieder auszugleichen. Hierzu wird einerseits die Abbaufläche A nicht bis zum ursprünglichen Geländehöhe wiederverfüllt, sondern bis zu 50 cm darunter. Zudem kann im Rahmen der geplanten Nutzung der neu entstehenden Grundwasserseen der Retentionsraumverlust überkompensiert werden. Es wird ein zusätzli- Seite 10

12 cher Beitrag zum Hochwasserschutz geleistet. Gemäß Gutachten Hydrotechnische Berechnung (MÜNCHMEIER EIGNER, 2015) kann durch die Gestaltungsmaßnahmen ein zusätzlicher Retentionsraumgewinn von m³ erzielt werden. Wesentliche, wertbestimmende Merkmale und Ausprägungen des Schutzgutes Wasser sind wie folgt betroffen: wesentliches Merkmal Bestand Betroffenheit natürliche und naturnahe unbeeinflusste kleine Tümpel ja Oberflächengewässer Gewässer in sehr guten Zustand nicht vorhanden nein Gebiete mit niedrigem natürlichem Der niedrige Grundwasserflurabstand ist weitgehend nein Grundwasserflurabstand ohne anthropogene Beeinträchtigungen durch den Trockenabbau entstanden. Lediglich im Bereich der Abbaufläche A liegt ein natürlicher niedriger Grundwasserflurabstand ohne anthropogene Beeinträchtigungen vor Ein Ausgleich für die vorhandenen Kleingewässer ist daher erforderlich. Dieser soll gleichartig und gleichwertig erfolgen. 6.5 Klima und Luft Wie der einschlägigen Literatur zu entnehmen ist, sind die Auswirkungen auf Klima und Luft durch einen Kiesweiher sehr gering. Ein Ausgleich dafür ist daher kaum bezifferbar. Wesentliche, wertbestimmende Merkmale und Ausprägungen des Schutzgutes Wasser sind nicht betroffen: wesentliches Merkmal Bestand Betroffenheit Gebiete mit geringer Schadstoffbelastung Im Norden verläuft eine Kreisstraße, in der Umgebung befinden sich weitere gewerbliche und industrielle Anlagen. nein Luftaustauschbahnen, insbesondere Luftaustauschbahnen liegen nicht vor. nein zwischen unbelasteten und belasteten Bereichen Gebiete mit luftverbessernder Wirkung Die vorliegenden Wälder haben keine Bedeutung nein (z.b. Staubfilterung, Klimaaus- gleich) für luftbremsende Wirkungen gegenüber in der Umgebung vorhandener Emissionsquellen. Kaltluftentstehungsgebiete Kaltluftentstehungsgebiete liegen nicht vor nein Auch die durch den Abbaubetrieb auftretenden Emissionen können durch die Umsetzung der bewaldeten Schutzstreifen stark reduziert werden. An anderer Stelle, auf Seite 11

13 den bisherigen Abbauflächen bei Dießfurt, entfallen die Emissionen aufgrund des beendeten Abbaus. Ein gesonderter Ausgleich ist daher hier nicht vorgesehen. 6.6 Landschaftsbild Die Erhaltung und dauerhafte Sicherung der umlaufenden Schutzstreifen reduzieren sowohl während des Abbaus sowie auch anschließend die visuelle Wahrnehmbarkeit einer Veränderung des Landschaftsbildes. Weder die Erholungsnutzung noch der Landschaftsgenuss im gesamten Talraum wird dadurch wesentlich beeinträchtigt. Im Abbauabschnitt A, kommt es zu einer Überlagerung von Abbaufläche und Landschaftsschutzgebiet. Prinzipiell finden hier zunächst Eingriffe entgegen den Schutzzielen statt. Durch die geplante Wiederverfüllung sowie die geplante Entwicklung zu einem standortgerechten Laubwald kann auf dieser Fläche ein Lebensraum geschaffen werden, der weitaus mehr den Zielen des Landschaftsschutzgebietes entspricht als der bisherige Bestand eines Nadelholzforstes. Die Fläche soll daher im Landschaftsschutzgebiet verbleiben, für die temporären Eingriffe ist ggf. eine Befreiung zu erteilen. Das Landschaftsbild vor dem Abbau ist mit einer mittleren Wertigkeit einzustufen. Die Flächen sind weitestgehend durch den ehemaligen Trockenabbau sowie die forstwirtschaftliche Nutzung überprägt. Lediglich der Randstreifen zur Haidenaab hin ist, insbesondere aufgrund der Wirkung zum Haidenaabtal hin, mit der Wertigkeit hoch einzustufen. Dieser bleibt jedoch erhalten. Durch die Gestaltungsmaßnahmen nach dem Abbau entsteht wiederum ein Landschaftsbild mittlerer Wertigkeit, das geprägt ist von einer extensiv genutzten Seenlandschaft mit ausgeprägten, bewachsenen Uferbereichen. Ein Erfordernis eines zusätzlichen Ausgleichs wird daher nicht angenommen. 6.7 Zusammenfassung des Kompensationsbedarfs Gemäß obigen Ausführungen lässt sich der Kompensationsbedarf wie folgt zusammenfassen:: Schutzgut flächenmäßig bewertbar verbal-argumentativ nach wertpunkten Arten und Lebensräume WP Kompensation der verluste von lebensräume schützenswerter Arten in mindestens gleichwertigem und gleichartigem Umfang Boden kein Kompensationsbedarf Wasser Kompensation der natur- Seite 12

14 Klima und Luft Landschaftsbild nahen Wasserflächen (Tümpel) gleichwertig und gleichartig kein Kompensationsbedarf kein Kompensationsbedarf bei Umsetzung der Gestaltungsmaßnahmen 6.8 Kompensationsmaßnahmen hinsichtlich der flächenbozogenen Bewertung Nach Umsetzung der Gestaltungs- und Renaturierungsmaßnahmen, lässt sich der im Planteil landschaftspflegerischer Begleitplan Planung dargestellt Zustand erreichen. Die Abbaugewässer und Abbauflächen haben ausreichendes Potential zur Entwicklung hochwertiger Biotop- und Nutzungstypen. Wesentliche Entwicklungsziele sind dabei: - Die naturnahe Gestaltung der Uferbereiche mit großzügigen Flachwasserzonen insbesondere an den südlichen Ufern. - Die Unterbindung einer Freizeitnutzung in Form von Baden, Angeln usw. durch Zugangserschwernisse. Hierzu werden lediglich die zur Pflege erforderlichen Wege belassen und gegen fremdes Befahren gesichert. Fischereiliche Nutzung ist nur im unbedingt erforderlichen Maß zulässig, maximal im rechtlich zulässigen maß gemäß BayFiG. Es wird sich ein extensiv genutzter Landschaftssee entwickeln. Tabelle 3: Biotopbewertung nach Eingriff (siehe hierzu auch Unterlage 02-03): Die im Eingriffsbereich erzielbaren Lebensraumtypen lasen sich wie folgt beschreiben: Biotop- /Nutzungstyp- Nr. Bestands-Typ - Beschreibung Biotop- Code / Typ Bedeutung Biotopwert V32 Flurwege, Schotterwege - gering 1 K122 K123 mäßig artenreiche Säume frischer bis mäßig trockener Standorte mäßig artenreiche Säume frischer bis nasser Standorte - mittel 6 - mittel 7 S132 bedingt naturnahes Stillgewässer - mittel 10 Seite 13

15 L43 standortgerechter Mischwald feuchter bis nasser Standorte junger Ausprägung - mittel 8 Gemäß 8 Abs. 4 Satz 5 BayKompV soll der Kompensationsbedarf vorrangig im Rahmen der Rekultivierung oder durch temporäre Maßnahmen auf dem Abbaugelände erfolgen. Daher werden hier alle im Abbaubereich befindlichen Flächen als Kompensationsmaßnahmen für den in Wertpunkten ermittelten Kompensationsbedarf angesetzt. Gemäß Biotopwertliste zur Anwendung der bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV), Stand 28. Februar 2014 lässt sich folgender Biotopwert der geplanten Maßnahme incl. landschaftspflegerische Maßnahmen ermitteln: Tabelle 4: Wertermittlung der Lebensräume nach dem Abbau Berechnungstabelle für Kompensationsmaßnamhen nach BayKompV Berechnung des Biotopwertes nach Umsetzung der Gestaltungsmaßnahmen Ausgangszustand nach der Biotop- und Nutzungstypenliste Prognosezustand nach der Biotop- und Nutzungstypenliste Kompensationsmaßnahme Kompensationsmaßnahmen Nr. Code Bezeichnung V32 befestigte, geschotterte Wirtschaftswege M3 O631 Abbruchkanten aus Lockergestein,, naturfern M3 O641 ebenerdige Abbauflächen aus Kies, naturfern Bewertung in WP Code 1 V32 1 K122 1 K123 M4 S21 Abbaugewässer 1 S132 A7 S21 Abbaugewässer 1 S133 A7 O652 Deponie (Schlamm) 1 L43 Bezeichnung befestigte, geschotterte Wirtschaftswege mäßig artenreiche Ruderalflur (frisch bis mäßig feucht) mäßig artenreiche Ruderalflur (feucht bis nass) Oligotrphe bis mesotrphe Stillgewässer, bedingt naturnah Oligotrphe bis mesotrphe Stillgewässer, naturnah standortgerechter Mischwald feuchter bis nasser Standorte juner Ausprägung Bewertung in WP Berücksichtigung Prognosewert Maßnahmenfläche (m²) Aufwertung Kompensationsumfang in WP Summe Der Vergleich der Tabellen 2 und 4 zeigt, dass die Wertigkeiten der Lebensräume vor und nach dem geplanten Abbau sich rechnerisch hinsichtlich flächenbezogener Eingriffe kaum verändert. Daher ist hierzu kein zusätzlicher Ausgleich erforderlich. Seite 14

16 6.9 Kompensationsmaßnahmen hinsichtlich der weiteren, verbalargumentativ Beschriebenen Eingriffe Neben den in Wertpunkten ermittelbaren Eingriffen, ergibt sich für die einzelnen Schutzgüter ein weiterer, gemäß Kapitel bis 6.6 verbal-argumentativ zu ermittelnder Kompensationsbedarf. Im vorliegenden Fall sind dies insbesondere die sich aus naturschutzrechtlichen Belangen ergebenden Maßnahmen zum Schutz von Arten und Lebensräumen. Hierzu ist in der Regel ein gleichwertiger (gleich hohe Wertigkeit bei gleicher Flächengröße) Ausgleich erforderlich. Die Arbeitshilfe zur Anwendung der Kompensationsverordnung für Rohstoffabbauvorhaben sieht explizit, gemäß BayKompV, multifunktionale Kompensationsmaßnahmen zur flächensparenden Kompensation der Eingriffe in verschiedene Schutzgüter vor. Unter Berücksichtigung von Doppelfunktionen der Lebensräume für mehrere Tier- / Pflanzenarten ergeben sich gemäß obiger Tabelle folgende Flächengrößen bestimmter Lebensräume: Tabelle 5: Ermittlung der Flächengrößen der Kompensationsmaßnahmen Lebensraum Schutzgut Tier- und Pflanzenarten erforderliche Flächengröße Umsetzbare Flächengröße Wasserflächen AL Tannenwedel Gelbe Teichrose m² A6, Grundwasserseen ca. 20 ha Verkannter Wasserschlauch, Libellen Gräben und Tümpel im Wald oder am Waldrand AL, W Biber, Laubfrosch, Libellen m² A6 ca m², Abbauseen, temporäres Biotop offene Wiesenflächen AL Heuschrecken, Libellen, Zauneidechsen Waldflächen AL Nickendes Wintergrün Kleines Wintergrün Rauschbeere m² A6: Lichtungen im ca m² Höhlenbäume AL Fledermäuse 50 Stück (Ersatz durch Fledermauskästen) gemäß sap Waldstreifen Wegränder und offene Uferbereiche der Abbauseen A6: ca. 3 ha (Standort möglicherweise nicht dauerhaft geeignet) 50 Fledermauskästen im Bereich A6 sowie der erhaltenen Gehölzflächen entlang der Kreisstraße, gezielte Entwicklung von Biotopbäumen im Bereich A6 Seite 15

17 offene, vegetationsfreie Flächen AL Zauneidechsen, Berg-Sandglöckchen, Rote Schuppenmiere, Kahler Bauernsenf ca m² vorhandene und neue Wege und Dämme, A8 ca m² temporäres Biotop Höhlenbäume (Ersatz durch Nistkästen) AL baumbrütende Vogelarten 30 Stück gemäß sap 15 Raufußkauzkästen, 15 Kästen für den Gartenrotschwanz im Bereich A6 sowie der erhaltenen Gehölzflächen entlang der Kreisstraße und darüber hinaus Erläuterung Schutzgut: AL = Arten und Lebensräume, W = Wasser, Fett-Druck = relevante Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie bzw. Umsetzung im Rahmen einer CEF-Maßnahme Wie die Tabelle zeigt, können die Eingriffe hinsichtlich Tier- und Pflanzenarten auf den genannten Ausgleichsflächen kompensiert werden. Als festgesetzter Flächenumfang für den Ausgleich werden hierbei die gesamten Flächen des erhaltenen Waldes an der Süd-West-Grenze, die Bereiche des künftigen Sumpfwaldes sowie eine Fläche zur Anlage einer Wiesen- / Magerrasenfläche festgelegt. Es handelt sich dabei um insgesamt ca. 6,45 ha. Neben bestimmten Zeitvorgaben für Rodungs- bzw. Räumungsmaßnahmen können mit diesen Ausgleichsflächen auch die erforderlichen CEF-Maßnahmen zur Bereitstellung von Ersatzlebensräumen umgesetzt werden. Seite 16

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