Der Senator für Inneres Bremen, Bearbeiter: Herr Schwier Frau Ahrens

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1 Der Senator für Inneres Bremen, Bearbeiter: Herr Schwier Frau Ahrens Vorlage für die Sitzung der STAATLICHEN/STÄDTISCHEN Deputation für Inneres am Vorlage Nr.: 19/41 A TOP 3 Haushalt 2016/2017 Produktplan Inneres Sachdarstellung Vorbemerkung Für die Jahre 2016 und 2017 ist ein Doppelhaushalt als Produktgruppenhaushalt aufzustellen. Dabei sind gem. 12 LHO die Anschläge nach Jahren getrennt zu bilden. Die Voranschläge sind vom zuständigen Senatsmitglied auf Basis der Eckwertbeschlüsse des Senats zu erstellen und der Senatorin für Finanzen zu übersenden. Gemäß 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Deputationen wirken diese beratend an der Aufstellung der Haushaltsvoranschläge für den Einzelplan ihres Verwaltungszweiges mit. Die Beratungsunterlagen zum Haushaltsentwurf 2016/2017 sind im Weiteren wie folgt gegliedert: Anlagen 1 (gelb) - Produktgruppenhaushalt Anlagen 2 (weiß) - Kapitelbezogene Darstellung 1. Beschlüsse des Senats Dem Haushaltsentwurf zugrunde liegen die Beschlüsse des Senats vom zu den Eckwerten, vom zur maßnahmenbezogenen Investitionsplanung sowie vom zur Lösung der aus den vorangegangenen Beratungen verbliebenen Risiken. Neben den produktplanübergreifenden Verlagerungen sowie weiteren Anpassungen, auf die im Folgenden noch eingegangen wird, liegen dem Haushaltsentwurf folgende Daten zugrunde: Eckwert gem. Beschluss des Senats vom Veränderungen: An Finanzen (PPL 96) für Mehrbedarfe IT Fachverfahren Von Senatskanzlei (PPL 03) für Betriebskostenanteile Bürgeramt Von Finanzen (PPL 96) für Digitalfunk Von Finanzen (PPL 96) für IT-Querschnitt Von Finanzen (PPL 92) für Hausmeisterdienste IB Von Finanzen (PPL 92) für Entgelte Service Center Dienstreisen Von Finanzen (PPL 92) LfV Von Sport (PPL 12) An Finanzen (PPL 92) Anwärterbezüge Polizei/Feuerwehr Absenkung Nebentitel Einnahmen Ausgaben Personal Ausgaben konsumtiv Ausgaben investiv Verlagerung zu zentrale Personalausgaben Mehrbedarfe investiv Polizei (Beschluss Senat v ) Mehrbedarfe investiv Feuerwehr (Beschluss Senat v ) Mehrbedarfe konsumtiv Polizei (Beschluss Senat vom ) Mehrbedarfe konsumtiv Stadtamt (Beschluss Senat vom ) Mehrbedarfe konsumtiv Feuerwehr (Beschluss Senat vom ) Neue Struktur Rettungsdienst Änderungen Refi-Titel Sonstige Veränderungen Neuer Eckwert

2 2 2. Der Ressorthaushalt 2.1. Produktgruppenhaushalt Sowohl im Rahmen des Haushaltsvollzugs als auch für die Vorbereitung der Haushaltsaufstellung und zur inhaltlichen Ausrichtung der Aktivitäten des Ressorts wird an der Weiterentwicklung des Produktgruppenhaushalts gearbeitet. Die Darstellung im Produktgruppenhaushalt wurde auf den Ebenen Produktplan, Produktbereich sowie Produktgruppe geändert. Dabei sind die Basisinformationen neu gegliedert worden. Die Leistungsangaben wurden mit der Zielsetzung angepasst, die Kennzahlen zur Messung der Erreichung der strategischen Ziele in Wirkung, Leistung und Qualität deutlicher herauszustellen. Diese Änderung betrifft alle Produktpläne. Innerhalb des Produktplanes 07 Inneres wurden ein neuer Produktbereich eingerichtet, sowie die Produktgruppen neu strukturiert. Damit erfolgt einerseits eine Anpassung an die Strukturen der anderen Produktpläne, andererseits sollen die Aufgabenschwerpunkte sowohl hinsichtlich der Leistung als auch der finanziellen Wirkungen differenzierter abgebildet werden. Die Darstellung der kameralen Finanzdaten im Produktgruppenhaushalt erfolgt auf Basis der bestehenden Eckwertbeschlüsse für den Aufstellungszeitraum 2016/2017. Die Werte für den Finanzplanungszeitraum 2018/2019 werden im weiteren Verfahren mit einer Fortschreibung eingetragen. Die Darlegung der Erforderlichkeit von Ausgaben und Ausschöpfung von Einnahmequellen erfolgt nicht mehr auf einem gesonderten Blatt, sondern ist ebenfalls Bestandteil des Produktgruppenhaushaltes auf der Ebene der Produktgruppen. Die neue Produktgruppenstruktur ergibt sich aus der nachfolgenden Darstellung. alt neu zuzuordnende Kapitel Polizei Polizei Polizei (Vollzugsbereich) Polizeivollzug Polizei (Nicht Vollzugsbereich) Ressourcensteuerung Polizei Bremerhaven Ressourcensteuerung Bremerhaven Zentrale Dienste (Nichtvollzug) Technische Dienste (Nichtvollzug) Feuerwehr nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr Gefahrenabwehr, Brand-/Katastrophenschutz Rettungsdienst Rettungsdienst Feuerwehr zentrale Angelegenheiten Feuerwehr Bremen Landesfeuerwehrschule (ab 2014 entfallen!) zentr. Angel. Zivil-u. Katastrophenschutz (künftig in ) Öffentliche Ordnung, Statistiken, Wahlen Stadtamt Zentrale Angelegenheiten Stadtamt Zentrale Dienste Verkehrsüberwachung/Ordnungswidrigkeiten öffentl. Ordnung und Bürgerservice 3051, Kfz-Zulassung und Führerscheine Aufenthalt und Einbürgerung Ausländer- und asylrechtliche Angelegenheiten Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Marktangelegenheiten Personenstandswesen Statistiken Statistisches Landesamt Wahlen Statistiken Bürgerservice Wahlen sonstiges Inneres Zentrale Dienste Inneres Angelegenheiten des Verfassungsschutzes Verfassungsschutz Zentrale Steuerung Inneres senatorische Angelegenheiten Inneres 0030, 0031, 3030, 3031, 3032, 0037

3 Kameraler Haushalt Vorbemerkung Durch produktplanübergreifende Verlagerungen sowie Anpassungen im Bereich der Refinanzierungen ergeben sich Abweichungen zu den Eckwertbeschlüssen des Senats. Besonders hinzuweisen ist darauf, dass die Mittel zum Betrieb und Unterhaltung des Digitalfunknetzes aus dem Produktplan 96 (IT-Budget) wieder in den Produktplan 07 zurückverlagert wurden und im gesonderten Kapitel 0037 dargestellt werden. Eine weitere Änderung ergibt sich im Rettungsdienst. Dieser wird in einem neuen Kapitel 3055 dargestellt. Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2016 wird von der bisherigen Praxis der Bewirtschaftung als Ausnahme vom Bruttoprinzip abgewichen und es werden alle Einnahmen und Ausgaben veranschlagt. Die vollständige Darstellung aller Einnahmen und Ausgaben in diesem Bereich führt zu einer höheren Transparenz und hat zur Folge, dass sowohl Einnahme- als auch Ausgabeeckwert deutlich ansteigen Einnahmen Die Einnahmen resultieren überwiegend aus Gebühren (Meldewesen, Kfz-Zulassung, Standesamt u.ä.) sowie Verwarnungsgeldern und Geldbußen; diese sind nicht beeinflussbar, die maßgeblichen Gebührentatbestände basieren zumeist auf bundesrechtlichen Vorgaben. Es werden stadtweit Schwerpunktmaßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Straßenverkehrs (technische und personelle Maßnahmen bei Polizei Bremen und Stadtamt) sowie notwendige Maßnahmen zur Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehrs durchgeführt. Diese waren und sind auch mit finanziellen Effekten verbunden und stellen von der Höhe her eine bedeutende Einnahme im Ressorteckwert dar. Mit den geschilderten Maßnahmen wird zunehmend ein verkehrserzieherischer Effekt erreicht. Das Ressort hat zur Optimierung der Verkehrsüberwachung ein Konzept mit dem Ziel erarbeitet, die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen. Im Vordergrund stehen dabei eine weitere Reduzierung der Verkehrsunfälle und Minimierung der Unfallfolgen unter gleichzeitiger Entwicklung eines hohen Kontrolldrucks. Eine weitere Säule stellen die Einnahmen aus dem Rettungsdienst dar. Hier ist darauf hinzuweisen, dass deren Höhe einerseits von der Anzahl der abrechenbaren Einsätze, andererseits von der Höhe der Gebühren bestimmt wird. Wie jedes Jahr, so erfolgte auch für 2016 eine Neukalkulation der Gebühren. Da der Rettungsdienst generell kostendeckend kalkuliert wird, mussten Gewinne aus den Vorjahren in erheblichem Umfang in die Kalkulation einbezogen werden, so dass die ermittelte Gebühr nur unter deren Berücksichtigung kostendeckend ist. Soweit es (z.b. in der Folge eines überplanmäßigen Anstiegs der Rettungsdiensteinsätze) zu einer Überdeckung kommt, müsste diese in die folgende Kalkulation des übernächsten Jahres aufgenommen werden und würde sich ebenfalls gebührensenkend auswirken. Zu berücksichtigen ist, dass aus den Gesamteinnahmen die im Rettungsdienst anfallenden Kosten zu bestreiten sind (Entgeltanteile der am Rettungsdienst beteiligten Organisationen, Kosten der Produktgruppe Rettungsdienst ). Zu beachten ist, wie bereits dargestellt, dass ab dem Haushaltsjahr 2016 von der bisherigen Praxis der Ausnahme vom Bruttoprinzip abgewichen werden soll. D.h., die Entgeltanteile der am Rettungsdienst beteiligten Organisationen werden nicht mehr von den Einnahmen abgesetzt, sondern als Ausgabeposition ausgewiesen. Das Ressort beabsichtigt, in 2016 eine Überarbeitung der InKostV vorzunehmen, mit dem Ziel der Bereinigung um nicht mehr erforderliche Kostentatbestände sowie einer Anpassung der anderen Tatbestände an die allgemeine Kostenentwicklung. Ebenfalls aufgegriffen wird die im aktuellen Bericht des Rechnungshofs kritisierte Gebührengestaltung im Standesamt.

4 4 Die Gebühreneinnahmen werden, soweit landes- und ortsgesetzliche Vorschriften zur Anwendung kommen, auf Basis folgender Rechtsgrundlagen erhoben: Rechtsgrundlage Kostenordnung für die innere Verwaltung (InKostV) Feuerwehrkostenordnung Jahrmarktgebührenordnung Gebührenordnung für die Sondernutzung nach dem Landestraßengesetz in der Stadtgemeinde Bremen Stand ; Anpassung hinsichtlich der Höhe und Aktualisierung der Tatbestände in 2016 vorgesehen ; jährliche Anpassung wg. Rettungsdienstgebühren ; aktuell keine Anpassung erforderlich ; Anpassung hinsichtlich der Höhe und Aktualisierung der Tatbestände in Vorbereitung Unter Berücksichtigung der vorgenannten Sachverhalte stellen sich die Eckwertanteile der Produktbereiche wie folgt dar: Konsumtive Sachausgaben In den Beratungen zur Ermittlung der Eckwerte hat der Senat zunächst Vorabdotierungen für politische Schwerpunksetzungen sowie ressortspezifische Besonderheiten berücksichtigt. Hierzu gehören im Produktplan 07 einerseits Absenkungen im Bereich Bürgerschafts- und Beirätewahlen, andererseits Anhebungen für die Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahlen in Die Kostenerstattungen für das Personal der Polizei Bremerhaven wurden ebenfalls in die Vorabdotierung einbezogen. Schwerpunkte der konsumtiven Aufwendungen werden die Ausgaben für Polizei, öffentliche Ordnung sowie Brandschutz und Rettungswesen bilden. Zur Lösung des strukturellen Defizits bei der Polizei, das aus steigenden laufenden Kosten sowie erhöhten Ermittlungsaufwendungen resultiert, wurden vom Senat zusätzliche Mittel in Höhe von Tsd. Euro anerkannt. Der konsumtive Haushalt des Stadtamtes war bislang dadurch geprägt, dass Einnahmeverfügungsmittel zur Abdeckung laufender Kosten benötigt wurden. Die rückläufige Entwicklung dieser Einnahmeverfügungsmittel hat erhebliche konsumtive Ausgaberisiken nach sich gezogen. Zur künftigen Vermeidung dieser Risiken hat der Senat zusätzliche Mittel in Höhe von Tsd. Euro anerkannt. Bei der Feuerwehr führen steigende Einsatzzahlen zu höheren Aufwendungen für Betrieb und Reparatur der Fahrzeuge und Geräte sowie für die Freiwilligen Feuerwehren. Der Senat hat hierfür 380 Tsd. Euro mehr anerkannt.

5 5 Ein verbleibendes, nicht kalkulierbares Haushaltsrisiko werden auch künftig die sich aus unplanbaren Sonderlagen in der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr ergebenden Kosten bleiben. Mittel für das Handlungskonzept Stopp der Jugendgewalt werden in gleicher Höhe wie bisher veranschlagt. Die am endgültig durch den Senat beschlossenen Eckwerte versetzen das Ressort in die Lage, die Ausgabeanschläge so zu bilden, dass sie sich weitestgehend an den Ist- Ergebnissen des Vorjahres orientieren können. Eine deutliche Abweichung ergibt sich allerdings im Rettungsdienst aufgrund der beschriebenen künftigen Bruttoveranschlagung. Die Abweichungen im Statistischen Landesamt sind bedingt durch Wahlen. Die Eckwertanteile stellen sich wie folgt dar:

6 Personalausgaben Die Personalausgaben orientieren sich an Beschäftigungszielzahlen für die Produktgruppen und wurden auf der Grundlage der Senatsbeschlüsse vom und entwickelt. Die Zielzahlen werden auf Basis des Ausgangswertes (Dezember 2015) unter Beachtung von Schwerpunktsetzungen, der Bonus/Malus-Berechnung zur Ermittlung von Strukturverbesserungen/-verschlechterungen (-14,22 VZE für den PPl. 07), erforderlicher Personal(Soll-)verlagerungen sowie Personaleinsparungen/ PEP (-7,64 VZE für den PPl. 07) fortgeschrieben. In Bereichen der internen Dienstleistungen wird die Anzahl der Beschäftigten jährlich um 2,6 % und bei bürgernahen Dienstleistungen um 1,6 %reduziert. Finanziert wird der mit der Beschäftigungszielzahl berechnete Soll-Personalbestand. Um die Obergrenzen des Konsolidierungspfades einzuhalten, ist gesamtbremisch ein Personalabbau in Höhe von jährlich rd. 100 Vollzeiteinheiten (VZE) erforderlich. Die Polizei, die Feuerwehr sowie das Landesamt für Verfassungsschutz sind als Sicherheitsbehörden durch gezielte Schwerpunktsetzungen von den Einsparverpflichtungen ausgenommen. Die Zielzahlen entwickeln sich unter Berücksichtigung der o.g. Rahmenbedingungen folgendermaßen: Produktplan Ausgangswert Soll Dez. Soll Dez. -bereich 2015 (VZE) 2016 (VZE) 2017 (VZE) -gruppe 07 Inneres (ohne Refinanzierte)* 3.350, , , Polizei 2.400, , , Polizeivollzug 2.237, , , Zentrale Dienste (Nichtvollzug) 146,52 166,62 191, Technische Dienste (Nichtvollzug) 17,00 25,00 30, Nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr 501,66 610,20 610, Rettungdienst (ab 2016 refinanziert)* 74,57 120,50 120, Feuerwehr 427,09 489,70 489, Stadtamt 276,46 272,24 267, zentrale Dienste 35,65 35,28 34, öffentliche Ordnung und Bürgerservice 187,34 184,34 181, Aufenthalt und Einbürgerung 53,47 52,62 51, Statistisches Landesamt 65,02 64,46 62, Statistiken 61,18 60,72 59, Wahlen 3,84 3,74 3, Sonstiges Inneres 107,20 110,92 109, Verfassungsschutz 46,71 49,00 49, Zentrale Dienste 60,49 61,92 60,31 *Der refinanzierte Rettungsdienst ist in die Zielzahl (Kernbereich) ab 2016 nicht einberechnet! Polizei Bremen: Im Bereich der Polizei wird die Beschäftigungszielzahl entsprechend der personalpolitischen Schwerpunktsetzung der Koalitionsvereinbarung auf VZE angehoben. Finanziert wird die Aufstockung im Umfang von rd. 70 Vollzeitkräften aus zentralen Mitteln (Absenkung der Zielzahl beim Rettungsdienst). Im Umfang von weiteren rd. 70 Vollzeitkräften soll die Finanzierung durch organisatorische Maßnahmen, Modernisierungsprojekte und zusätzliche Finanzierungsquellen erfolgen (z.b. Erhöhung der Einnahmen durch die verstärkte Überwachung des fließenden Verkehrs, Refinanzierung aus Bundes-Flüchtlingsmitteln, Übernahme von Beschäftigten der GeNo, Einnahmesteigerung bei der Wirtschaftskriminalität und Synergieeffekte im Rahmen der Personalbemessung für die Ortspolizeibehörde Bremerhaven). Nach dem 3. Sofortprogramm zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen wurden 26 VZE für die Aufgaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingszuwanderung zuerkannt, die aus Flüchtlingsmitteln gezahlt und auf die VZE angerechnet werden sollen. Zu diesem Zweck wurden der Polizei temporäre Personalmittel zur Verfügung gestellt.

7 7 Zwischen der Senatorin für Finanzen, der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz und dem Senator für Inneres wurde vereinbart, dass u.a. bei der Polizei mit der Übernahme von Personal der GeNo (Gesundheit Nord) zusätzliche Unterstützung erreicht werden soll. Die Finanzierung des wechselnden Personals soll zunächst bis Ende 2017 durch die GeNo sichergestellt werden. Die eingegangenen Bewerbungen werden derzeit von der Polizei gesichtet, Möglichkeiten der Beschäftigung werden mit den Bewerber/innen erörtert. Es ist beabsichtigt, mindestens 10 VZE über die Einstellung von GeNo- Personal zu gewinnen. In strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die Grundlage für eine Vermögensabschöpfung o- der für die Festsetzung von aufsichtspflichtbezogenen Geldbußen sind, werden die Ermittlungen unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft überwiegend von der Zentralen Antikorruptionsstelle (ZAKS) beim Senator für Inneres und/oder der Polizei geführt. Über die Intensivierung dieser Verfahren, namentlich im Bereich der Korruptionsdelikte, sollen zusätzliche Einnahmen erzielt werden, die auch zur Refinanzierung von Beschäftigten der Polizei genutzt werden könnten. Die zu erzielenden Haushaltsverbesserungen durch erhöhte Einnahmen sind naturgemäß nicht detailliert zu prognostizieren, da sie in entscheidendem Maße von den konkreten Ermittlungsverfahren abhängen. In den vergangenen Jahren wurden insgesamt 35 Mio. erzielt. Die Einnahmen fließen zunächst in den Haushalt des Justizsenators, eine Regelung zu der im Rahmen der Koalitionsvereinbarung angedachten Finanzierung bei der Polizei konnte bislang nicht vereinbart werden. Eine Finanzierung von weiteren 21 Vollkräften könnte über bislang nicht benötigte Mittel im Rahmen der Zumessung der Personalkostenerstattung für Bremerhaven erfolgen, eine Entscheidung ist hier bislang nicht getroffen. Insgesamt ist festzustellen, dass die Finanzierung der fehlenden 70 VZE zur Erreichung der zugesagten Zielzahl von VZE für die Polizei Bremen noch nicht vollständig gesichert ist. Beim Verwaltungsgericht Bremen sind derzeit verschiedene Verfahren anhängig, in denen die Auskehrung von Zulagen für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes nach 46 BBesG begehrt wird. Das BVerwG hat mit Urteil vom über Ansprüche auf Gewährung von Zulagen für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes nach 46 BBesG entschieden, wenn die Dienstherrin haushaltsrechtlich die sog. Topfwirtschaft praktiziert. Dieses ist u.a. bei der Polizei Bremen der Fall, da nach der Einführung der zweigeteilten Laufbahn nicht alle höher bewerteten Dienstposten mit entsprechenden Planstellen hinterlegt werden konnten. Ein aktueller Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichts Bremen sieht vor, dass die Zulagen rückwirkend ab 2008 an alle Anspruchsberechtigten zu zahlen sind (der Anspruch ist nicht von einem Antrag abhängig). Das personalwirtschaftliche Risiko hierfür beträgt ca. 830 Tsd.. Für den Fall, dass es nicht zu einem Vergleich kommt, wäre die Zulage evtl. rückwirkend ab 2001 zu zahlen, das Risiko würde sich entsprechend erhöhen. Die Finanzierung der rückwirkenden Zahlung ist im Haushalt 2016/2017 bisher nicht gesichert, hierzu müssen im Haushaltsvollzug noch Lösungen entwickelt werden. Ortspolizeibehörde Bremerhaven: Nach 5 Abs. 2 des Finanzzuweisungsgesetzes erstattet das Land der Gemeinde Bremerhaven jährlich 100% der laufenden Personalausgaben (einschließlich Versorgungsbezüge). 5 Abs. 5 beschreibt über den Erstattungsumfang hinaus die weiteren Rahmenbedingungen, unter denen die Ausgabenerstattungen erfolgen. Er legt fest, dass diese nach den zwischen der/dem zuständigen Fachsenator/in und dem Magistrat der Stadt Bremerhaven vereinbarten und mit der Senatorin für Finanzen abgestimmten Zielzahlvorgaben und Budgetvereinbarungen vorgenommen werden. Bei der Haushaltsaufstellung sind bei der Berechnung der Personalbudgets der Ortspolizeibehörde Bremerhaven grundsätzlich die gleichen Rahmenbedingungen wie bei der Polizei Bremen zugrunde zu legen. Die Berechnung der zu erstattenden Personalkosten erfolgt auch hier auf Basis der festgelegten Beschäftigungsziel-

8 8 zahl. Diese wurde entsprechend dem Ausgangswert 2011 auf 474 VZE für die gesamte Legislaturperiode festgelegt. Daneben sollen durch organisatorische Maßnahmen beider Polizeien Synergieeffekte erzielt werden. Feuerwehr Bremen: Um das sich in der Erarbeitung befindliche Standortkonzept der Feuerwehr Bremen umsetzen zu können und die erheblichen Überstunden der Feuerwehr zu reduzieren, wurde die Beschäftigungszielzahl des Brandschutzes um 62,91 VZE auf 490 VZE erhöht. Die Aufstockung wird aus freiwerdenden Personalmitteln in der bisherigen Produktgruppe Rettungsdienst finanziert. Verbleibende Mittel wurden zur Finanzierung der Polizei bereitgestellt. Der Rettungsdienst wird künftig aus den von den Krankenkassen erstatteten Gebühren vollständig refinanziert. Dementsprechend wurde die Zielzahl des Kernbereichs der ehemaligen Produktgruppe (Rettungsdienst) um 74,57 VZE abgesenkt. Zur Darstellung wurde ein eigenes Kapitel (Einnahme/Ausgabe) eingerichtet. In der Ausbildungsplanung wurde bereits durch erhöhte Ausbildungszahlen auf die steigenden Personalbedarfe bei der Feuerwehr und dem Rettungsdienst reagiert. Landesamt für Verfassungsschutz: Durch die aktuellen Entwicklungen der extremistischen und terroristischen Gefahrensituation entsteht eine neue Bedarfslage beim Verfassungsschutz. Nach der Koalitionsvereinbarung soll der Bereich personell in die Lage versetzt werden, den gestiegenen Anforderungen im Bereich religiöser Extremismus gerecht zu werden. Angestrebt ist außerdem der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung über eine engere Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und vertiefte länderübergreifende Kooperationen. Die derzeitige Gefährdungslage durch die islamistisch-terroristische Gefahr und deren zu erwartende weitere Zuspitzung in den kommenden Jahren verlangt eine ausreichende personelle Ausstattung des Verfassungsschutzes zur Erfüllung der notwendigen Aufgaben. Das Beschäftigungsvolumen ist für den Haushalt 2016/2017 auf 49 VZE im Kernbereich festgelegt worden. Es ist somit eine Aufstockung um 3 VZE erfolgt, außerdem wurde auf PEP verzichtet. Es werden weiterhin fünf Polizeivollzugskräfte rotierend zum Landesamt für Verfassungsschutz abgeordnet. Um die erforderliche Nachbesetzung bei der Polizei Bremen sicherzustellen, sind fünf refinanzierte Stellen eingerichtet. Sowohl die refinanzierten Stellen als auch evtl. Bedarfe an Polizeivollzugsbeamt/innen durch die Zielzahlaufstockung wurden im Rahmen der Ausbildungsplanung der Polizei Bremen berücksichtigt. Stadtamt Bremen: Das Stadtamt soll als größter Dienstleister der Verwaltung gestaltet und für die Bürgerinnen und Bürger durch fortlaufende Modernisierung der Aufgabenwahrnehmung nachhaltig gesichert werden. Im Vordergrund stehen Maßnahmen zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität mit dem Ziel, die telefonische Erreichbarkeit, die zeitnahnahe Terminvereinbarung über verschiedene Medien (Telefon und Internet) und die Schnelligkeit der Dienstleistungserbringung mit kurzen Wartezeiten zu gewährleisten. Der bestehende Kontrakt soll weiterentwickelt und fortgeschrieben werden. Die erforderlichen Reformmaßnahmen sollen darin verbindlich geregelt werden. In 2016 und 2017 beträgt die Zielzahl des Kernbereichs des Stadtamtes 272 VZE bzw. 268 VZE. Daneben sind rd. 75 VZE refinanzierte Kräfte eingesetzt. Regelaufgaben des Stadtamtes werden bisher zu einem hohen Anteil durch Auszubildende und Nachwuchskräfte (Poolkräfte) wahrgenommen (für 2016 derzeit rd. 92 VZE geplant), die das Stadtamt häufig wegen überschrittener Personalzielzahl nach erfolgter Ausbildung und Einarbeitung wieder verlassen müssen. Die Nachwuchskräfte wechseln in andere Dienststellen, ohne dass zeitnah nachgesteuert werden kann. Die erhöhte Fluktuation erschwert eine verlässliche Personalplanung, sie erzeug Effektivitätsverluste in der Aufgabenwahrnehmung. Dies stellt das Stadtamt insbesondere bei der Fortführung und weiteren Absicherung einer

9 9 Willkommenskultur für die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger auch angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen vor zusätzliche Herausforderungen. Für die im Rahmen des 2. Sofortprogramms zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen eingesetzten Poolkräfte aus dem Nachwuchskräftepool (20 VZE) wurden dem Stadtamt temporäre Mittel bereitgestellt, um diese übernehmen zu können. Daneben soll mit der Übernahme von Verwaltungspersonal der GeNo und dessen zumindest temporäre Finanzierung bis vorerst Ende 2017 eine zusätzliche Unterstützung erreicht werden. Wie mit den trotzdem weiterhin nicht vollständig zu vermeidenden Zielzahlüberschreitungen im Kernbereich umgegangen werden soll, die sich daraus ergeben, dass noch nicht alle Rückstände gänzlich abgebaut werden konnten, die erforderliche technische Ausstattung bisher noch nicht vollständig zur Verfügung steht und auch noch nicht alle Maßnahmen zur effizienteren Gestaltung der Arbeitsabläufe umgesetzt werden konnten und wie diese ausstehenden Reformmaßnahmen zeitnah angegangen werden können, wird im Rahmen der Fortschreibung und Weiterentwicklung des Kontraktes zu erörtern sein.derzeit besteht im Stadtamt durch den Wegfall des Überziehungsrahmens des Kontraktes bis 2015 (zuletzt 15,7 VZE) sowie PEP ein Personalüberhang im Kernbereich, der in absehbarer Zeit nicht wesentlich abgebaut werden kann, da er zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes dringend benötigt wird. Hierdurch wird im Stadtamt ein finanzielles Risiko verbleiben. Statistisches Landesamt: Für die Durchführung der Bundestagswahl 2017 wurden in die zentralen Personalmittel bei der Senatorin für Finanzen Euro in den Haushalt 2017 eingestellt. Gegenüber der Bundestagswahl 2013 wurde der Bedarf für 2017 um 8 Beschäftigungsmonate erhöht, da seinerzeit kein Personal für die Wahlhelferschulungen vorgesehen war. Wahlhelferschulungen sind für die Qualität der Auszählungserbnisse jedoch von entscheidender Bedeutung. Für die Nacharbeiten zum Zensus 2011, konzeptionelle und organisatorische Vorarbeiten zum Zensus 2021, Begleitung des Gesetzgebungs- und Konzeptprozesses, sowie im weiteren Verlauf die Datenanforderungen von den lieferpflichtigen Stellen, die unmittelbare Datenzusammenstellung und Aufbereitung von einwohnerfähigen Anschriften und von Eigentümern sowie erste Datenlieferungen an das Statistische Bundesamt bestehen bereits 2016 und 2017 Bedarfe von 1,5 VZE bzw. 4,0 VZE, deren Finanzierung noch zu regeln sein wird. Senatorische Behörde: Eine seit Jahren hohe PEP-Quote und eine geringe Fluktuation haben zu einer wachsenden Überschreitung der Beschäftigungszielzahl geführt. Auch bei restriktiver Wiederbesetzung frei werdender Stellen wird die Einhaltung der Beschäftigungszielzahl nicht erreichbar sein. Seit einigen Jahren kann die Aufgabenwahrnehmung nur noch durch Abordnungen von der Polizei Bremen und der Feuerwehr Bremen sichergestellt werden. Es ist daher davon auszugehen, dass der Budgetrahmen aktuell als auch in den nächsten Jahren überschritten und ein anderweitiger Ausgleich erforderlich wird. Die zu erwartenden Zielzahlüberschreitungen machen einen anderweitigen Ausgleich im Rahmen des Ressortbudgets erforderlich, der im Haushaltsvollzug noch erarbeitet werden muss Investive Ausgaben Abweichend von der bis 2013 geübten Praxis der Fortschreibung der Investitionseckwerte hat der Senat für die Investitionsplanung 2016/2017 erneut eine maßnahmenbezogene Investitionsplanung beschlossen. Dabei wurden zunächst Tilgungsverpflichtungen und Vorbelastungen aufgrund bestehender VE-Beschlüsse vorabdotiert sowie Maßnahmen zum Substanzerhalt (Ersatzbeschaffungen, kl. Um- und Erweiterungsbauten) entsprechend der Voranmeldungen übernommen. Darüber hinausgehende Maßnahmen wurden unter Berücksichtigung des verbleibenden Ausgaberahmens berücksichtigt.

10 10 Die Investitionseckwerte für die Haushaltsjahre 2016/2017 betragen Tsd. Euro sowie Tsd. Euro. Mit den beschlossenen Eckwerten können die bestehenden Zahlungsverpflichtungen (Tilgungsleistungen für bis 2010 über Sondervermögen beschaffte Fahrzeuge, investive Kostenerstattung an Bremerhaven) sowie die Grundbedarfe befriedigt werden. Den Produktgruppen werden hierfür unterschiedlich hohe Investitionsmittel zur Verfügung gestellt. Schwerpunkte sind dabei die Bereiche technische Ausstattungen bei Polizei und Feuerwehr. Neben den Mitteln für die planmäßigen Ersatzbeschaffungen hat der Senat auf die durch das Feuer am Polizeirevier Schwachhausen zerstörten Fahrzeuge reagiert und zusätzlich 250 Tsd. Euro bereitgestellt. Als Folge der terroristischen Bedrohungslagen sind im Eckwert des Ressorts jeweils 500 Tsd. Euro zur Erneuerung von Schutzausstattung, Waffen und Geräten der Spezialeinheiten der Polizei vorgesehen. Ebenfalls vorgesehen sind 100 Tsd. Euro in 2016 sowie 185 Tsd. Euro in 2017 für die Erneuerung der allgemeinen Schutzausrüstung der Polizeibeamten. Darüber hinaus ist die Fertigstellung des Neubaus für die Freiwillige Feuerwehr Lehesterdeich in diesem Jahr sichergestellt (1.150 Tsd. Euro). Für die endgültige Erstellung des Brandschutzkonzeptes sowie den damit einhergehenden ersten Planungen für die Umsetzung eines neuen Standortkonzeptes für den Bremer Nordosten stehen jeweils 100 Tsd. Euro in beiden Haushaltsjahren zur Verfügung. Ebenfalls 100 Tsd. Euro sind in 2017 für die Planung eines neuen Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Farge veranschlagt. Die Eckwertanteile stellen sich wie folgt dar: Aus der nachfolgenden Übersicht ergeben sich die geplanten maßnahmenbezogenen Ausgaben im PPL 07 Inneres:

11 11 Eckwertverteilung investiv (in Tsd. ) nachrichtl SVIT-Finanzierungen, sonst. Tilgungen investive Erstattung Bremerhaven Erstattungen/Finanzierungen gesamt Fahrzeuge Polizei Ersatz Fahrzeuge Polizeirevier Schwachhausen Technische Ausstattung Polizei, Ersatzinvestitionen Sondermittel Terrorismusbekämpfung für Spezialeinheiten Sondermittel Schutzausstattungen Polizei gesamt Fahrzeuge Feuerwehr, einschl. FFW Technische Ausstattung Feuerwehr, Ersatzinvestitionen Feuerwehr gesamt Fahrzeuge Rettungsdienst Techn. Ausstattung Rettungsdienst Rettungsdienst gesamt Digitalfunk Sonstiges, übrigen Dienststellen, kl. Umund Erweiterungsbauten FFW Lehesterdeich (Fertigstellung) FFW Farge (Planungsmittel) Brandschutzkonzept (Planungsmittel für Wachenkonzept) Bau u. Planung Feuerwehrgebäude gesamt Summen: Kostenerstattung an die Stadtgemeinde Bremerhaven (für Polizei) Mit Inkrafttreten des geänderten Finanzzuweisungsgesetzes 2007 erstattet das Land der Stadtgemeinde Bremerhaven seit % ihrer Aufwendungen für die Personalkosten der Polizei Bremerhaven. Diese Mittel werden bei den konsumtiven Ausgaben ausgewiesen. Die konsumtiven Personalkostenzuschüsse sind nach gleichen personalwirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie bei der Polizei Bremen ermittelt worden (siehe hierzu 2.2.3). Seit 2008 werden auch die konsumtiven Sachkosten und die Aufwendungen für Investitionen der Polizei Bremerhaven erstattet. Für die Erstattungen sind nach Abstimmung mit Bremerhaven folgende Beträge vorgesehen: nachrichtl Personal Tsd Tsd Tsd. konsumtiv Tsd Tsd Tsd. investiv 536 Tsd. 536 Tsd. 536 Tsd Produktplan 96 Im zentralen Produktplan 96 werden alle konsumtiven und investiven IT-Mittel der Ressorts haushaltsmäßig dargestellt IT-Querschnittsaufgaben Für den IT-Querschnitt wurde von allen Ressorts gemeinsam eine Pauschale pro PC- Arbeitsplatz ermittelt, die sich bislang aus konsumtiven und investiven Elementen zusammensetzte. Bis 2015 wurde in den bremischen Dienststellen der Verwaltungs-PC BASIS.bremen eingeführt. Mit der Einführung des Verwaltungs-PC BASIS.bremen entstehen nur noch konsumtive Kosten, da sowohl die Bereitstellung der Arbeitsplatzrechner als auch deren Support durch Dataport erfolgen. Eine Ausnahme bilden die Feuerwehr und die Polizei, da hier die Voraussetzungen für die Einführung von BASIS.bremen nicht gegeben sind. Hier wird es zunächst bei dem bisherigen Verfahren bleiben und eine Pauschale mit konsumtiven und investiven Elementen veranschlagt.

12 12 In die IT-Querschnittspauschale einbezogen wurden bisher zentral veranschlagte Mittel für /AD sowie bislang im Produktplan 07 veranschlagte Mittel für Telekommunikation. Dieses ist ursächlich für die Steigerung der Anschlagmittel für den IT-Querschnitt. Der Senat hat am im Rahmen seiner Erörterungen zu mittelfristigen Haushaltssicherungskonzepten die Einführung des Polizei-PC nach dem Modell BASIS.bremen beschlossen. Bei der Beschlussfassung des Senats am zur maßnahmenbezogenen Investitionsplanung wurden für den Haushalt 2016/2017 entsprechende Mittel zur Umsetzung des Einführungsprojektes bereitgestellt Fachanwendungen Die IT-Mittel für die Umsetzung der Fachanwendungen in den Dienststellen des Ressorts sind ebenfalls dem Produktplan 96 zuzuordnen. Im Rahmen der Eckwertbeschlüsse des Senats wurden die bislang dem IT-Pool zugeordneten Mittel für die Maßnahmen TKÜ-Polizei, PIAV und VBS verstetigt und den Mitteln für IT- Fachverfahren der Polizei zugeordnet. Mittel für die Einrichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung im Verbund der norddeutschen Küstenländer (RDZ/TKÜ) waren Bestandteil der Ressortanmeldungen und wurden entsprechend zur Verfügung gestellt. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am der Erteilung einer Verpflichtungsermächtigung zur Absicherung des auf Bremen entfallenden Finanzierungsanteils zugestimmt. Die Einführung von BASIS.bremen beim Stadtamt hat zur Folge, dass künftig alle Fachverfahren durch Dataport zu betreuen sind. Die zur Umstellung und den Betrieb erforderlichen Mittel sind ebenfalls in Haushaltsentwurf enthalten. Insgesamt stehen dem Ressort im Produktplan 96 folgende Mittel zur Verfügung: 3. Genderauswirkungen: Der vorgelegte Haushalt 2016/2017 bildet die finanziellen Rahmenbedingungen ab, die sich im Wesentlichen aus folgenden Elementen zusammensetzen und bezüglich Gender einer Kurzbetrachtung unterzogen werden:

13 Personalausgaben: Der derzeitige Anteil beschäftigter Frauen liegt bei 29,3 % im Produktplan Inneres (Stand Januar 2016). Das Ressort ist mit seinen Produktbereichen für Polizei und Feuerwehr noch immer geprägt von einem hohen männlichen Anteil, obwohl seit weit über 10 Jahren bei den Einstellungen in die Ausbildung der Polizei der Anteil weiblicher Auszubildender kontinuierlich gesteigert wird; bei der Feuerwehr wird versucht, den Anteil zu erhöhen. 3.2 Konsumtive und investive Ausgaben: Eine an Gendergesichtspunkten orientierte Verteilung der Mittel war und ist aus unterschiedlichen Gründen grundsätzlich im Produktplan Inneres nicht möglich. Der Hauptgrund liegt darin, dass der überwiegende Teil des konsumtiven Haushaltes z.b. für folgende Ausgaben vorzuhalten ist: Mieten und andere Aufwendungen für Gebäude, Geschäftsbedarf, Fahrzeugunterhaltung, Gerätebeschaffungen, Kampfmittelräumung, u.ä.welche Frauen und Männer im gleichen Maße betreffen. In Einzelfällen gibt es dennoch eine Genderrelevanz, z.b. bei Schutzausrüstungen für Polizeibeamtinnen und beamte. Die Investitionsschwerpunkte im Produktplan Inneres sind ebenfalls dem Grunde nach nicht geeignet für eine geschlechterspezifische Zuordnung und/oder entsprechende Priorisierung. Es sind z.b. Zinszahlungen für Beschaffungen aus Vorjahren vorzunehmen, neue Fahrzeuge für Polizei und Feuerwehr in Auftrag zu geben oder Maßnahmen der Bauunterhaltung zu finanzieren. Letztere wiederum kommen sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dort zugute, wo die Maßnahme selbst dringend geboten ist. 4. Kreditbegrenzungsregelungen gem. Art. 131a LV Bereits bei der Aufstellung der letzten Haushalte wurde dargelegt, inwieweit die erforderlichen Ausgaben dem Grunde und der Höhe nach erforderlich sind, um bundesgesetzliche oder landesverfassungsrechtliche Vorgaben oder sonstige zwingende Verpflichtungen zu erfüllen. Für den nun in Vorbereitung befindlichen Haushalt 2016/2017 wurden auf Basis der Produktgruppen die Begründungen formuliert. Sie sind den einzelnen Produktgruppenblättern zu entnehmen. Beschlussvorschlag Die Deputation für Inneres nimmt Kenntnis von dem Entwurf des Haushaltes 2016/2017 für den Produktplan 07 Inneres. Die Deputation für Inneres bestätigt, dass das Ressort alle Möglichkeiten zur Ausgabenbeschränkung sowie alle zum jetzigen Zeitpunkt möglichen Einnahmequellen eingehend geprüft hat und diese ausgeschöpft sind (Art. 131a LV).

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