SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Unfallversicherung (UV)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2011. Unfallversicherung (UV)"

Transkript

1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 2011 Unfallversicherung (UV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 19 Keine Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten Unterschriften Datum Experte 1 Experte 2

2 Aufgabe 1: Ende der Versicherung Sachverhalt: 3 Peter Leiser hat am seinen letzten bezahlten Arbeitstag beim Temporärbüro Pro Personal AG. Am tritt er den Wiederholungskurs (WK) in der Kaserne Frauenfeld an. Dieser dauert bis und mit Nach dem WK verbringt Peter Leiser Ferien am Mittelmeer. Am stürzt er anlässlich einer Ausfahrt mit dem Motorrad. Frage: Ist Peter Leiser nach UVG versichert? Kreuzen Sie die richtige Antwort an. 3 Ja Nein Begründen Sie Ihre Antwort. T Ja Nein (0.5 P) Der Unfall ereignete sich innerhalb der Nachdeckung (Art. 3 Abs. 2 UVG). (1 P) Der Versicherungsschutz ruht während der Dauer der Unterstellung unter die Militärversicherung (Art. 3 Abs. 4 UVG). (1.5 P) Seite 2

3 Aufgabe 2: Beitrags- und Prämienwesen Sachverhalt: 5 Kurt Bärtschi ist Hauptaktionär der Bärtschi Hoch- und Tiefbau AG. Folgende Personen werden in der Firma beschäftigt: Kurt Bärtschi, Geschäftsführer + Hauptaktionär, 100 % Beschäftigungsgrad - AHV-pflichtiger Lohn: CHF 2'000.--/Monat x 12 Angestellter B, Polier, 100 % Beschäftigungsgrad - Grundlohn CHF 8'500.--/Monat x 13 - Dienstaltersgeschenk für 30 Dienstjahre: CHF 15' Kinderzulage für 1 Kind: CHF /Monat - Wegentschädigung vom Wohn- zum Arbeitsort CHF 1'200.--/Jahr Angestellter J, Hilfsarbeiter, 100 % Beschäftigungsgrad - Grundlohn CHF 3'200.--/Monat x 13 - Militärdienst mit vollem Lohn, Arbeitgeber erhält von der EO CHF 2' Überzeitauszahlung von 62 Stunden zu CHF Kurzarbeit in den Monaten März und April, Lohn nur 80 % Fragen/Aufträge: 2.1 Wie beurteilen Sie die Situation von Kurt Bärtschi hinsichtlich des versicherten Lohns? (keine Berechnung verlangt) 1 Berufs- und ortsüblicher Lohn müssen versichert werden (Art c UVV) (1 P) Seite 3

4 Aufgabe 2: Beitrags- und Prämienwesen (Fortsetzung) 2.2 Welche Lohnsumme ist für die beiden Arbeitnehmer beim UVG-Versicherer Ende Jahr zu deklarieren (mit Angabe der einzelnen Lohnbestandteile)? 4 Arbeitnehmer B: CHF 110' Grundlohn CHF 8' x 13 (0.5 P) [Korrekturhinweis: wenn KZ 0 P] CHF 15' Dienstaltersgeschenk (0.5 P) CHF 1' Wegentschädigung (0.5 P) CHF 126' gekürzt auf Höchstlohn UVG gem. Art. 22 UVG (0.5 P) Arbeitnehmer J: CHF 41' Grundlohn CHF 3' x 13 (0.5 P) CHF 1' Überzeitauszahlung (0.5 P) abzgl. CHF 2' EO-Entschädigung (0.5 P) CHF 40' Total (0.5 P) Seite 4

5 Aufgabe 3: Zuweisung zuständiger Versicherer Sachverhalt: 3 Die Privatbank "Profit AG" mit 80 Angestellten führt seit dem 1. September die Geldtransporte vom Hauptsitz zu den Filialen mit eigenen Fahrzeugen und 5 Chauffeuren aus. Bisher wurden diese Aufträge durch eine Drittfirma erledigt. Frage: Bei welchem UVG-Versicherer sind die Chauffeure zu versichern? Kreuzen Sie die richtige Antwort an. 3 Suva Privatversicherung nach Art. 68 UVG Begründen Sie Ihren Entscheid ausführlich. Suva T Privatversicherung nach Art. 68 UVG (0.5 P) Die Tätigkeit der Bank ist nicht in Art. 66 UVG aufgeführt. (1 P) Es handelt sich um einen ungegliederten Betrieb mit einem einheitlichen Betriebszweck. (1.5 P) Seite 5

6 Aufgabe 4: Berufsunfall / Nichtberufsunfall Elsa Studer arbeitet bei drei Arbeitgebern. Wöchentlich ist sie im Betrieb A 3 Stunden, im Betrieb B 7 Stunden und im Betrieb C 5 Stunden tätig. 1.5 Ist Elsa Studer gegen Nichtberufsunfall versichert? Kreuzen Sie die richtige Antwort an. Ja Nein Begründen Sie Ihre Antwort. Ja T Nein (0.5 P) Wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber beträgt nicht 8 Stunden / Art UVV (1 P) 4.2 An einem heissen Sommertag beauftragt der Prokurist den Lehrling Speiseeis für das Team zu besorgen. Der Lehrling verlässt das Bankgebäude und verunfallt beim Überqueren des Fussgängerstreifens. 1.5 Handelt es sich um einen Berufs- oder Nichtberufsunfall? Begründen Sie Ihre Antwort. - Berufsunfall (0.5 P) - Anordnung des Arbeitgebers, Art. 7.1 a UVG (1 P) Seite 6

7 Aufgabe 5: Freiwillige Unternehmerversicherung Sachverhalt: 5 Reto Fischer führt das Kino Rex als Einzelfirma. Er erkundigt sich telefonisch bei Ihnen, wie er seine Ehefrau nach UVG versichern kann. Fragen/Aufträge: 5.1 Welches sind die beiden Voraussetzungen, damit sich Elisabeth Fischer mit der freiwilligen Unternehmerversicherung nach UVG versichern kann? 2 Lösungsvorschlag - Aktive Mitarbeit im Betrieb, Art. 4 UVG (1 P) - Keine Entschädigung (ohne Barlohn), Art. 2 UVV (1 P) 5.2 Innerhalb welcher Grenzen kann der versicherte Verdienst in der freiwilligen Unternehmerversicherung in seiner Höhe frei gewählt werden? 2 Lösungsvorschlag Mindestens CHF 42' (1/3 des Höchstlohns gem. Art. 138 UVV) (1 P) Maximal CHF 126' (Art. 22 UVV) (1 P) 5.3 Bei welchem UVG-Versicherer kann Elisabeth Fischer die freiwillige Unternehmerversicherung abschliessen? 1 Lösungsvorschlag Suva (Art. 66/f UVG in Verbindung mit Art. 77 UVV) (1 P) Seite 7

8 Aufgabe 6: Gegenstand der Versicherung - Berufskrankheiten Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Gesundheitsschädigung als Berufskrankheit anerkannt und vom UVG-Versicherer übernommen wird? 3 Erklären Sie den Unterschied zwischen den beiden Bedingungen, und nennen Sie die gesetzliche Grundlage. - Ausschliesslich oder vorwiegend (durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten) verursacht (0.5 P) - Ausschliesslich oder stark überwiegend (durch berufliche Tätigkeit) verursacht (0.5 P) - Unterschied: 50%-75% oder Bedeutung der Exposition (1 P) - Gesetzliche Grundlage: Art. 9 UVG (1 P) 6.2 Welche Leistungen, mit welcher n Dauer, kommen bei einer Nichteignungsverfügung zum Tragen? 2 - Übergangstaggeld während höchstens 4 Monaten (2x0.5 = 1 P) - Übergangsentschädigung während höchstens 4 Jahren (2x0.5 = 1 P) Seite 8

9 Aufgabe 7: Unfallbegriff Mit welcher gesetzlichen Bestimmung wird der Unfallbegriff definiert? 0.5 Art. 4 ATSG (0.5 P) 7.2 Wie viele Merkmale des Unfallbegriffs müssen mindestens erfüllt sein, damit von einem Unfall ausgegangen werden kann? oder alle (0.5 P) 7.3 Sind in den folgenden Beispielen alle Merkmale des Unfallbegriffs erfüllt (Zutreffendes ankreuzen)? Wenn nein, nennen Sie ein fehlendes Merkmal Beim Auftragen von Wimperntusche rutscht Edith mit dem Bürstchen ab und verletzt sich am Auge. Ja Nein T Ja Nein (0.5 P) Beim Anschlagen der Hand an einer Tür wurde die Armbanduhr von Peter beschädigt. Ja Nein Ja T Nein (0.5 P) Fehlendes Merkmal: Schädigung des menschlichen Körpers (1 P) Seite 9

10 Aufgabe 7: Unfallbegriff (Fortsetzung) Bei einer dreistündigen Skiwanderung wurde Roger schneeblind. Ja Nein Ja T Nein (0.5 P) Fehlendes Merkmal: Plötzlichkeit, Aussergewöhnlichkeit (1 P) Beim Montieren einer Heizung rutscht Stefan mit dem Schraubenschlüssel ab und schlägt gegen den Zahn. Ein Stück des Zahns bricht ab. Ja Nein T Ja Nein (0.5 P) Seite 10

11 Aufgabe 8: Geldleistungen - Taggelder Sachverhalt: 6 Xavier Favre (lebt in eingetragener Partnerschaft mit einem Mann) wurde Opfer eines Verkehrsunfalls am und ist seitdem zu 100% arbeitsunfähig. Vom bis zum ist er im Spital. Er nimmt die Arbeit ab zu 50% und ab dem zu 100% auf. Frage/Auftrag: 8.1 Erstellen Sie eine Taggeldabrechnung (zeigen Sie den Berechnungsweg auf) aufgrund folgender Daten: 4.5 Lohn 2009 Monatsverdienst: 13 x CHF 9' Essensentschädigung: 12 x CHF Spesenentschädigung: 12 x CHF Jahreslohn: Monatsverdienst CHF 9' x 13 = CHF 128' Essensentschädigung: CHF x 12 = CHF 4' CHF 132' (0.5 P) jedoch UVG-Max.: CHF 126' (0.5 P) Taggeldansatz: (CHF 126' : 365) x 80 % = CHF (oder gerundet CHF ) (1 P) Taggeldberechnung: 100 % vom = 10 Tg. à CHF = CHF 2' (0.5 P) (mit TG-Ansatz CHF = CHF 2'761.60) 50 % vom = 34 Tg. à CHF = CHF 4' (0.5 P) (mit TG-Ansatz CHF = CHF 4'694.72)./. Spitalabzug 2 Tg. (0.5 P) à CHF (0.5 P) = CHF Total CHF 7' (0.5 P) (mit TG-Ansatz CHF = CHF 7'436.32) Seite 11

12 Aufgabe 8: Geldleistungen Taggelder (Fortsetzung) 8.2 Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit das Taggeld während eines laufenden Schadensfalls erhöht wird? Nennen Sie den entsprechenden Gesetzes- oder Verordnungsartikel Heilbehandlung mindestens 3 Monate (0.5 P) - Lohn in dieser Zeit um mindestens 10% erhöht (0.5 P) - Art. 23 Abs. 7 UVV (0.5 P) Seite 12

13 Aufgabe 9: Geldleistungen - Hinterlassenenrente Welche Grundvoraussetzung muss gegeben sein, damit der überlebende Ehegatte und die Kinder Anspruch auf Hinterlassenenrente nach UVG haben? 1 Tod durch Unfall / (BK) oder Art. 28 UVG (1 P) 9.2 Nennen Sie die prozentuale Gesamthöhe der Hinterlassenenrente bei einer Witwe und vier rentenberechtigten Kindern. 0.5 Lösungsvorschlag 70 % (Art UVG) (0.5 P) 9.3 Wie hoch sind die prozentualen Rentensätze für die oben genannte Witwe (Aufgabe 9.2) und ihre Kinder? 3 Witwe: pro Kind: Witwe: 28 % (70:100x40 = 28) (1.5 P) pro Kind: 10.5 % (70:100x15 = 10.5) (1.5 P) Seite 13

14 Aufgabe 9: Geldleistungen - Hinterlassenenrente (Fortsetzung) 9.4 Was passiert bezüglich der Rentenhöhe, wenn ein Kind oder mehrere Kinder nicht mehr rentenberechtigt sind? (keine Berechnung verlangt) 2 Die Renten der übrigen Hinterlassenen erhöhen sich gleichmässig bis zum Höchstbetrag ihrer Ansprüche (Art UVG). (2 P) [Korrekturhinweis: "erhöhen" = 1 P / "Höchstbetrag" ihrer Ansprüche = 1 P] 9.5 Sachverhalt: Verena Rieser, geboren 1960, Vollzeitangestellte im Unternehmen X, verunfallt am tödlich. Sie hinterlässt einen Ehemann, Vollzeitangestellter im Unternehmen Y, geboren 1958, sowie einen Sohn, geboren Frage: Hat der Ehemann ab Anspruch auf eine Hinterlassenenrente? Begründen Sie Ihre Antwort. 2.5 Nein (0.5 P) Keine rentenberechtigten Kinder (1 P), nicht invalid innerhalb 2 Jahren (1 P) (Art UVG) Seite 14

15 Aufgabe 10: Kürzung von Versicherungsleistungen Sachverhalt: 7 Aufgrund eines Verkehrsunfalls wird Thomas Zürcher, 33-jährig, verheiratet, 1 Kind, vom Polizeigericht zu einer Strafe verurteilt. Fragen: 10.1 Mit welcher n Leistungskürzung muss Thomas Züricher, ausgehend von diesem Sachverhalt, rechnen? Nennen Sie die beiden massgebenden Gesetzesartikel. 4 Eine Reduktion seiner Leistungen von 50%, da er im Zeitpunkt des Unfalls für Angehörige zu sorgen hat. (2 P) Art. 37 Abs. 2 UVG (1 P) Art. 37 Abs. 3 UVG (1 P) 10.2 Was sind die Unterscheidungsmerkmale der beiden oben verlangten Gesetzesartikel? Nennen Sie je drei. 3 Artikel Merkmal 1 Grobfahrlässigkeit (0.5 P) Verbrechen (0.5 P) Merkmal 2 Kürzung beschränkt sich auf Taggelder (0.5 P) (0.5 P) Merkmal 3 Kürzung max. 2 Jahre (0.5 P) Kürzung von Taggeldern, IE, Rente Kürzung unbeschränkt (0.5 P) Seite 15

16 Aufgabe 11: Regress 2 Beim Rückgriff auf Dritte (Regress) wird zwischen der Verschuldenshaftung und der Kausalhaftung unterschieden. Kreuzen Sie die richtige Antwort an. 2 Lösungsvorschlag Verschuldenshaftung Kausalhaftung Familienhaupt T (0.5 P) Prügelei T (0.5 P) Sport im Allgemeinen T (0.5 P) Tierhalter T (0.5 P) Seite 16

17 Aufgabe 12: Arbeitssicherheit 12.1 Sachverhalt: 4 Mitarbeitende einer Baufirma müssen in einem Kanalisationsschacht Reparaturarbeiten ausführen. Die Arbeitsstelle wird mit einem geeigneten Gebläse künstlich belüftet, trotzdem kann das Auftreten giftiger Dämpfe und Gase nicht ausgeschlossen werden. Frage/Auftrag: Im Folgenden sind einige erforderliche Schutzmassnahmen aufgeführt. Begründen Sie diese je mit einem zutreffenden Artikel der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Artikel in nachstehende Tabelle einfügen). 2 Lösungsvorschlag Als Arbeitgeber müssen Sie geeignete persönliche Schutzmittel zur Verfügung stellen, da die künstliche Belüftung nicht sicher ausreicht. die Arbeitnehmenden für diese gefährliche Arbeit speziell ausbilden. sofern Sie Temporär-Personal einsetzen, dieses behandeln wie eigene Arbeitnehmende. für eine geeignete Überwachung dieser gefährlichen Arbeiten sorgen. Artikel VUV Art. 5 (0.5 P) Art. 8 oder Art. 6 (0.5 P) Art. 10 (0.5 P) Art. 8 (0.5 P) Seite 17

18 Aufgabe 12: Arbeitssicherheit (Fortsetzung) 12.2 Sachverhalt: In der Schweiz sorgen verschiedene Organisationen, so genannte Durchführungsorgane, für die Durchsetzung des Unfallversicherungsgesetzes. Ein spezielles Organ regelt die Zuständigkeit der verschiedenen Durchführungsorgane und sorgt für deren Koordination. Fragen: Wie heisst das Organ (ausgeschrieben und mit Abkürzung), das die Zuständigkeit der Durchführungsorgane regelt? 1 Bezeichnung: Abkürzung: Bezeichnung: Koordinationskommission (0.5 P) [Korrekturhinweis: Auch richtig - eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit] Abkürzung: EKAS (0.5 P) In welchem Artikel des Unfallversicherungsgesetzes ist dieses Organ begründet und beschrieben? 1 Lösungsvorschlag Art. 85 UVG (1 P) Seite 18

19 Aufgabe 13: Allgemeines Ergänzen Sie in der Tabelle die jeweiligen Leistungen des UVG. 3 3 KVG Der neue Krankenversicherer übernimmt den "Rückfall". Franchise und Selbstbehalt Freiwillige Taggelder während max. 720 Tagen UVG Melderecht von Rückfällen und Spätfolgen (1 P) Kein Selbstbehalt und keine Franchise (1 P) unbegrenzt (=> Aufnahme von 100% AF, Rente, Tod) (1 P) Seite 19

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2011. Unfallversicherung (UV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2011. Unfallversicherung (UV) Aufgaben SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 2011 Unfallversicherung (UV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Soziale Krankenversicherung (KV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Soziale Krankenversicherung (KV) SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 01 Soziale Krankenversicherung (KV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Name / Vorname: SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Probeprüfung Obligatorische Unfallversicherung

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2011. Militärversicherung (MV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2011. Militärversicherung (MV) Aufgaben SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 011 Militärversicherung (MV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 202 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Name / Vorname: Probeprüfung Recht Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer:

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2015. Obligatorische Unfallversicherung (UV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2015. Obligatorische Unfallversicherung (UV) SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2015 Obligatorische Unfallversicherung (UV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2015. Militärversicherung.

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2015. Militärversicherung. SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 205 Militärversicherung Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n):

Mehr

SVS. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben

SVS. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 203 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Höhere Fachprüfung 2008. Militärversicherung (MV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Höhere Fachprüfung 2008. Militärversicherung (MV) SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Höhere Fachprüfung 2008 Militärversicherung (MV) Lösungsvorschläge Name / Vorname: Kandidatennummer: Prüfungsdauer: Anzahl

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2011. Soziale Krankenversicherung (KV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2011. Soziale Krankenversicherung (KV) SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 20 Soziale Krankenversicherung (KV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 04 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

Personenversicherungen Unfallversicherung UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie diesen vor

Personenversicherungen Unfallversicherung UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie diesen vor Personenversicherungen Unfallversicherung -Obligatorium, -Zusatz Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie diesen vor Personenversicherungen Vaudoise Bessere Leistungen bei Unfall Ihre Pflichten

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2010. Soziale Krankenversicherung (KV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2010. Soziale Krankenversicherung (KV) SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 2010 Soziale Krankenversicherung (KV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2013. Obligatorische Unfallversicherung (UV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2013. Obligatorische Unfallversicherung (UV) SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2013 Obligatorische Unfallversicherung (UV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.

Mehr

SVS. Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Sozialhilfe (SH) Aufgaben

SVS. Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Sozialhilfe (SH) Aufgaben SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 203 Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Sozialhilfe

Mehr

Sozialversicherungen: 2015

Sozialversicherungen: 2015 ? BV Frage Eine arbeitslose Person, die ein Taggeld von CHF 120.00 der Arbeitslosenkasse erhält, wird bei der Auffangeinrichtung BVG-versichert. Welche Risiken werden in der 2. Säule versichert? Sozialversicherungen:

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2013. Soziale Krankenversicherung (KV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2013. Soziale Krankenversicherung (KV) SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2013 Soziale Krankenversicherung (KV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Berufsprüfung 2008. Probeprüfung. Invalidenversicherung (IV) Lösungsvorschläge

SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Berufsprüfung 2008. Probeprüfung. Invalidenversicherung (IV) Lösungsvorschläge SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Berufsprüfung 2008 Probeprüfung 2008 Invalidenversicherung (IV) Lösungsvorschläge Zeitvorgabe: max. Punktzahl: 30 Minuten 40 Punkte Aufgabe

Mehr

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO 2.10 Beiträge Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die

Mehr

SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Berufsprüfung 2008. Probeprüfung

SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Berufsprüfung 2008. Probeprüfung SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Berufsprüfung 2008 Probeprüfung 2008 Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) - Beiträge Lösungsvorschläge Zeitvorgabe: max. Punktzahl:

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2015. Obligatorische Unfallversicherung (UV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2015. Obligatorische Unfallversicherung (UV) SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2015 Obligatorische Unfallversicherung (UV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung

Mehr

Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben

Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben Seite 1 Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben Aufgabe 1 Nennen Sie drei Soziale Risiken und ordnen Sie diese entsprechenden Sozialversicherungszweigen zu. Aufgabe 2 Nennen Sie die Versicherungszweige

Mehr

Die obligatorische Unfallversicherung

Die obligatorische Unfallversicherung 1/7 A M T FÜ R G ES U N D H EIT FÜ R STEN TU M LIEC H TEN STEIN Merkblatt Die obligatorische Unfallversicherung 01.01.2012 9490 Vaduz, Telefon +423 236 73 42 Internet: www.ag.llv.li 9490 Vaduz Liechtenstein

Mehr

Vorname Name Geburtsdatum. Telefon Privat Mobile Telefon Geschäft. Wo? Privat Mobile Geschäft

Vorname Name Geburtsdatum. Telefon Privat Mobile Telefon Geschäft. Wo? Privat Mobile Geschäft Unfallanzeige Grundversicherung (KVG) und Zusatzversicherungen (VVG) Dieses Formular ist durch die versicherte Person, beziehungsweise deren gesetzlichen Vertreter auszufüllen. Alle zutreffenden Fragen

Mehr

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch Vorsorgestiftung des VSV REGLEMENT 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan R Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für

Mehr

Personenversicherungen Unfallversicherung, UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor

Personenversicherungen Unfallversicherung, UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor Personenversicherungen Unfallversicherung, -Obligatorium, -Zusatz Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor Personenversicherungen Vaudoise Bessere Leistungen bei Unfall Ihre Pflichten

Mehr

6.05 Stand am 1. Januar 2008

6.05 Stand am 1. Januar 2008 6.05 Stand am 1. Januar 2008 Obligatorische Unfallversicherung UVG Obligatorische Versicherung für Arbeitnehmende in der Schweiz 1 Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch unfallversichert.

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2010. Soziale Krankenversicherung (KV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2010. Soziale Krankenversicherung (KV) SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2010 Soziale Krankenversicherung (KV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung

Mehr

1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016

1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016 1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016 Stand am 1. Januar 2016 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2016 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge

Mehr

Obligatorische Versicherung für Arbeitnehmende in der Schweiz

Obligatorische Versicherung für Arbeitnehmende in der Schweiz 6.05 Stand am 1. April 2006 Obligatorische Unfallversicherung UVG Obligatorische Versicherung für Arbeitnehmende in der Schweiz 1 Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch unfallversichert.

Mehr

Die obligatorische Unfallversicherung

Die obligatorische Unfallversicherung Die obligatorische Unfallversicherung Lehrgang Sachbearbeiter/in Sozialversicherung 2011/2012 1 Versicherungsträger Art. 66 UVG - schwerpunktmässig industrielle Betriebe - Automobil- und Flugbetriebsbranchen

Mehr

Der Versicherungsschutz der Suva. Wir bitten Sie, diese Information für Ihre Mitarbeitenden in Ihrem Betrieb gut sichtbar aufzuhängen.

Der Versicherungsschutz der Suva. Wir bitten Sie, diese Information für Ihre Mitarbeitenden in Ihrem Betrieb gut sichtbar aufzuhängen. Der Versicherungsschutz der Suva Wir bitten Sie, diese Information für Ihre Mitarbeitenden in Ihrem Betrieb gut sichtbar aufzuhängen. Darüber sollten Sie als Arbeitnehmer informiert sein Versicherungsschutz

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung Seite 1a Welche Versicherungsträger Gesellschaften) gibt es? WICHTIG: Welche Berufszweige sind NICHT obligatorisch bei der SUVA versichert? Die fünf Merkmale zur Definition UNFALL. Keine Unfälle sind:

Mehr

Trainingsprüfung Fach Sozialversicherung und Löhne Lösungen. Prüfungszeit 40 Minuten Punktzahl 40

Trainingsprüfung Fach Sozialversicherung und Löhne Lösungen. Prüfungszeit 40 Minuten Punktzahl 40 Trainingsprüfung Fach Sozialversicherung und Löhne Lösungen Prüfungszeit 40 Minuten Punktzahl 40 Sozialversicherung und Löhne Seite -1- Aufgabe 1 (AHV Abrechnung AG) 15 Punkte Die Brenoti AG, Novaggio

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2011

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2011 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 20 Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Sozialhilfe

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2010. Obligatorische Unfallversicherung (UV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2010. Obligatorische Unfallversicherung (UV) SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2010 Obligatorische Unfallversicherung (UV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.

Mehr

Trotz Unfall nicht gleich von der Rolle.

Trotz Unfall nicht gleich von der Rolle. Trotz Unfall nicht gleich von der Rolle. Unfallversicherung. Ab jetzt wird alles einfacher. Mit Sympany. Sympany. Die erfrischend andere Versicherung. Sympany ist die erste Versicherung der Schweiz, die

Mehr

6.05 Unfallversicherung UVG Obligatorische Unfallversicherung UVG

6.05 Unfallversicherung UVG Obligatorische Unfallversicherung UVG 6.05 Unfallversicherung UVG Obligatorische Unfallversicherung UVG Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung vom 20. März 1981 (UVG) ist die Unfallversicherung

Mehr

08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen)

08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen) Nationalrat Herbstsession 05 eparl 09.09.05 08:47 08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen) Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Nationalrates Beschluss

Mehr

Erklärung zur Abrechnung

Erklärung zur Abrechnung Amt für Arbeit Arbeitslosenkasse Erklärung zur Abrechnung Mai 2014 Version 4.0 zur Volkswirtschaftsdepartement Taggeldansatz durchschnittliche Arbeitstage Versicherter Verdienst Taggeld Wartetage kontrollierte

Mehr

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind Merkblatt Beihilfe für Tarifbeschäftigte Nordrhein-Westfalen Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht der wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

Sicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten!

Sicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten! Sicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten! Eine Versicherung offener Kreditkarten- Ausstände Eine Versicherung geplanter Kreditkarten- Ausgaben*

Mehr

Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen

Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen 2.04 Beiträge Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge abzuziehen

Mehr

Schadenmeldung UVG 1. Arbeitgeber Name und Adresse mit Postleitzahl

Schadenmeldung UVG 1. Arbeitgeber Name und Adresse mit Postleitzahl Schadenmeldung UVG Kontaktperson (Name,, E-Mail) Arbeitszeit der verletzten : (Stunden je Woche) Vertraglicher Beschäftigungsgrad: Prozent Schaden- Tag Monat Jahr Zeit datum 5. Unfallort Ort (Name oder

Mehr

Beiträge an die Arbeitslosenversicherung

Beiträge an die Arbeitslosenversicherung 2.08 Beiträge Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) eine obligatorische

Mehr

2.08 Stand am 1. Januar 2011

2.08 Stand am 1. Januar 2011 2.08 Stand am 1. Januar 2011 Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist obligatorisch 1 Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Mehr

Leistungsansprüche für die Auslandschweizer und -schweizerinnen

Leistungsansprüche für die Auslandschweizer und -schweizerinnen Ausgabe 2011 Ergänzungsinformation zum Info-Service «Arbeitslosigkeit» Ein Leitfaden für Versicherte Leistungsansprüche für die Auslandschweizer und -schweizerinnen HINWEISE Das vorliegende Info-Service

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2011. Invalidenversicherung (IV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2011. Invalidenversicherung (IV) Aufgaben SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2011 Invalidenversicherung (IV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

Trainingsprüfung / Aufgaben. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Aufgaben

Trainingsprüfung / Aufgaben. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Aufgaben Trainingsprüfung / Aufgaben für Personalfachleute Sozialversicherungen Aufgabe 1 Die Schweiz hat zur Sozialen Sicherheit Vereinbarungen mit den europäischen Nachbarstaaten getroffen? Wie würden Sie diese

Mehr

Weisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt)

Weisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt) Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern (nachfolgend PKLK genannt) Weisung Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen Durch Verwaltungskommission genehmigt: 13.12.2009 Luzern,

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014. Recht. Lösungsvorschläge.

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014. Recht. Lösungsvorschläge. SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 04 Recht Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n):

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014. Unfallversicherung (UV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014. Unfallversicherung (UV) Aufgaben SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 2014 Unfallversicherung (UV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Inhalt: 1. Wie Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden 2. Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern 3. Höhe der Beiträge

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG AVB für Unfallversicherung gemäss UVG Ausgabe 2011-10 Elips Life www.elips-life.com Inhalt 1 Grundlagen des Vertrages 3 1.1 Versicherungsträger 3 1.2 Grundlagen des Vertrages 3 2 Dauer des Vertrages, Kündigung

Mehr

Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber was Arbeitgeber wissen müssen

Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber was Arbeitgeber wissen müssen Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber was Arbeitgeber wissen müssen Berufserfahrung zu sammeln ist für junge Menschen heute wichtiger denn je. Kein Wunder also, dass Ferienjob und Praktikum

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2013. Unfallversicherung (UV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2013. Unfallversicherung (UV) Aufgaben SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 2013 Unfallversicherung (UV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen)

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) Wintersession 007 e-parl 18.1.007 09:08 04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) für soziale Sicherheit und Gesundheit des es Bundesgesetz über

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 204 Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Probeprüfung Krankenversicherung Aufgaben Name / Vorname: Kandidatennummer:

Mehr

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb 2.04 Stand am 1. Januar 2001 Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb Verzicht nur in bestimmten Fällen 1 Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014. Berufliche Vorsorge (BV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014. Berufliche Vorsorge (BV) SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 04 Berufliche Vorsorge (BV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Ständerat Wintersession 007 e-parl 0..007 3:4 04.06 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Geltendes Recht Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit

Mehr

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren 2.07 Beiträge Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung

Mehr

1. Arbeitgeber Name und Adresse mit Postleitzahl Telefonnummer Policennummer

1. Arbeitgeber Name und Adresse mit Postleitzahl Telefonnummer Policennummer Unfallmeldung UVG V Versicherer 1. 2. Verletzter Geburtsdatum AHV-Nummer Nationalität Heimatort Telefon Zivilstand Kinder bis 20 J. oder in Ausbildung bis 25 J. Anzahl keine 3. Anstellung Datum der Anstellung

Mehr

REGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer)

REGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fondation institution supplétive LPP Fondazione istituto collettore LPP REGLEMENT Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des

Mehr

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten: Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Versicherungen und Vorsorgeeinrichtung

Versicherungen und Vorsorgeeinrichtung Versicherungen und Vorsorgeeinrichtung 24.11.2011 1 Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz... 3 2 Sozialversicherungen AHV, IV, ALV, EO, MV... 3 3 Berufliche Vorsorge... 4 4 Unfallversicherung... 4 5 Krankentaggeldversicherung...

Mehr

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht

Mehr

1.2011 Stand am 1. Januar 2011

1.2011 Stand am 1. Januar 2011 1.2011 Stand am 1. Januar 2011 Änderungen auf 1. Januar 2011 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-5 Leistungen der AHV 6-7 Leistungen der IV 8-9 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

Die Unfallversicherung bei Arbeitslosigkeit. Informationen von A bis Z.

Die Unfallversicherung bei Arbeitslosigkeit. Informationen von A bis Z. Die Unfallversicherung bei Arbeitslosigkeit. Informationen von A bis Z. Arbeitslose Personen mit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung sind bei der Suva gegen Unfall versichert. Die Genesung von verunfallten

Mehr

LEASING Arbeitsauftrag

LEASING Arbeitsauftrag Aufgabe 1 Verbinden Sie die Personen (links) mit der entsprechenden Tätigkeit (rechts) mit Linien. Mehrfache Zuordnungen sind möglich. Ihm gehört das Auto. Autohändler Er darf das Auto benutzen. Er kauft

Mehr

Kurzinformation zur Freizeit-Unfallversicherung

Kurzinformation zur Freizeit-Unfallversicherung Kurzinformation zur Freizeit-Unfallversicherung Längerer Urlaub und kürzere Arbeitszeit bringen mehr Freizeit. Mehr Freizeit heißt aber auch mehr Unfälle, ob auf der Urlaubsfahrt, beim Bergsteigen, beim

Mehr

2.08 Stand am 1. Januar 2014

2.08 Stand am 1. Januar 2014 2.08 Stand am 1. Januar 2014 Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist obligatorisch 1 Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Mehr

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu. Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e

Mehr

Schlichtungsgesuch betreffend Streitigkeiten aus Arbeitsvertrag

Schlichtungsgesuch betreffend Streitigkeiten aus Arbeitsvertrag Einschreiben Schlichtungsbehörde Nidwalden Rathausplatz 9 Postfach 1244 6371 Stans Ort und Datum Schlichtungsgesuch betreffend Streitigkeiten aus Arbeitsvertrag Klagende Partei Name Vorname Geburtsdatum

Mehr

Name und Vorname Geburtsdatum Telefon (P/G/Natel) Wann erreichbar? Fahrzeugart (PW, MR, LKW etc.) Fabrikmarke Kennzeichen

Name und Vorname Geburtsdatum Telefon (P/G/Natel) Wann erreichbar? Fahrzeugart (PW, MR, LKW etc.) Fabrikmarke Kennzeichen Schadenanzeige für Ereignisse verursacht durch unbekannte und nicht versicherte Motorfahrzeuge und Fahrräder (SVG 76) Art. 76 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) in Verbindung mit Art. 52 der Verkehrsversicherungsverordnung

Mehr

Versicherungsreglement

Versicherungsreglement SSTH Schweizerische Schule für Touristik und Hotellerie AG Inhalt 1. Grundsatz... 2 2. Kranken- und Unfallversicherung... 2 2.1. Lernende und Studierende aus der Schweiz und EU-Ländern... 2 2.2. Studierende

Mehr

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Inhalt: 1. Wie Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden 2. Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern 3. Höhe der Beiträge

Mehr

Ferienkürzung Merkblatt des Personalamtes

Ferienkürzung Merkblatt des Personalamtes Seite 1 Ferienkürzung Merkblatt des Personalamtes 79 Abs. 3 VVO Bei unbezahltem Urlaub wird der Ferienanspruch für jeden vollen Monat der Abwesenheit um einen Zwölftel gekürzt. Bei vollständiger Dienstaussetzung

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Name / Vorname: Probeprüfung Invalidenversicherung Lösungsvorschläge

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Höhere Fachprüfung 2008. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Höhere Fachprüfung 2008. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Höhere Fachprüfung 2008 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben Name / Vorname: : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2010. Arbeitslosenversicherung (ALV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2010. Arbeitslosenversicherung (ALV) SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 200 Arbeitslosenversicherung (ALV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2006

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2006 6.02 Stand am 1. Januar 2006 Mutterschaftsentschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen

Mehr

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung Seite 1a Begrifferklärung Welches sind die Beitragsbemessungsgrundlage der AHV für Erwerbstätige und Nichterwerbstätige? Welche Faktoren werden bei der Berechnung einer AHV-Rente berücksichtigt? Splitting

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE AUSTRETENDEN MITARBEITER/INNEN

INFORMATIONEN FÜR DIE AUSTRETENDEN MITARBEITER/INNEN Financial EXPERT Global AG FINANCIAL FACTS Ausgabe April 2012 INFORMATIONEN FÜR DIE AUSTRETENDEN MITARBEITER/INNEN Inhalt 1. Antritt einer neuen Stelle innerhalb von 30 Tagen... 2 2. Aufgabe der Erwerbstätigkeit

Mehr

Vortrag von Andreas Jesse ChancenForum bezahlte Arbeit trotz Bescheid für die Beschäftigungs-Therapie

Vortrag von Andreas Jesse ChancenForum bezahlte Arbeit trotz Bescheid für die Beschäftigungs-Therapie LANDESKONFERENZ KÄRNTEN 22. April 2015 Seeparkhotel Klagenfurt Vortrag von Andreas Jesse ChancenForum bezahlte Arbeit trotz Bescheid für die Beschäftigungs-Therapie Hinweis: Dieser Text ist in leicht verständlicher

Mehr

Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich

Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich Zürich, 01.04.2014/RH Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich Am 1. April 2014 tritt die neue SECO-Weisung "Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich" in Kraft, die eine Reihe von

Mehr

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender?

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Studenten und Azubis können sich bei den Eltern kostenfrei mitversichern. Diese Policen sind empfehlenswert: Krankenversicherung, als

Mehr

Reglement über die Vermietung der Festbänke

Reglement über die Vermietung der Festbänke Reglement über die Vermietung der Festbänke (Festbankreglement) der Politischen Gemeinde Schöfflisdorf vom 0. Juni 05 Präambel In diesem Reglement werden geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet. Die

Mehr

Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015. Sage Schweiz AG 09.12.2015

Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015. Sage Schweiz AG 09.12.2015 Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015 Sage Schweiz AG 09.12.2015 Inhaltsverzeichnis 1.0 Gesetzliche Situation 3 1.1 AHV/IV/EO 3 1.2 ALV 3 1.3 Rentenalter 3 1.4 VK 3 1.5 BU/NBU 4 1.6 UVGZ Zusatzversicherungen,

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut 6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht

Rechtswissenschaftliches Institut 6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht 6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht Seite 1 Ziele der heutigen Lektion Sie wissen, aus welchen Quellen die schweizerischen Sozialversicherungen finanziert werden, kennen die zwei grundlegenden Finanzierungsmethoden

Mehr