Buchführung / Jahresabschluss, Teilmodul Jahresabschluss Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung
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1 Studiengang Betriebswirtschaft Modul / Fach Buchführung / Jahresabschluss, Teilmodul Jahresabschluss Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BB-BUJ-P / BW-REW-P Datum Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden. Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht. Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektor zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet. Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist. Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet. Bearbeitungszeit: 120 Minuten Hilfsmittel: - HFH-Taschenrechner Aufgaben: 6 - HGB Höchstpunktzahl: 100 Bewertungsschlüssel Alle Aufgaben sind zu lösen Aufgabe max. Punktzahl Notenspiegel Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punkte , , , , , , , , , ,5-0 BB-BUJ-P / BW-REW-P AUFGABEN SEITE 1 VON 3
2 Studiengang Betriebswirtschaft Aufgabe 1 20 Punkte Prüfen Sie, welche erkennbaren Verstöße gegen die Gliederungsvorschriften des HGB die folgende Bilanz einer kleinen Kapitalgesellschaft enthält. Nennen Sie die Verstöße im Einzelnen und beschränken Sie Ihre Aussagen gleichzeitig auf das Wesentliche (keine Neuaufstellung der Bilanz)! Bilanz der XYZ-AG in Soll Haben I. Umlaufvermögen I. Verbindlichkeiten A. Flüssige Mittel ,00 A. aus L & L ,00 B. Forderungen ,00 B. gegenüber Banken ,00 C. Vorräte ,00 C. sonstige ,00 II. Anlagevermögen II. Wareneinsatz ,00 A. Beteiligungen ,00 III. gezeichnetes Kapital ,00 B. Mobilien ,00 IV. Gewinnrücklagen ,00 C. Immobilien ,00 V. eingefordertes, noch D. Bilanzgewinn ,00 nicht eingezahltes Kapital , , ,00 Aufgabe 2 18 Punkte Anfang 2005 kauft die XYZ-AG einen Gabelstapler für das Auslieferungslager. Der Einkaufspreis beträgt ,00 zzgl. 16 % Umsatzsteuer. Die anliefernde Spedition berechnet 300,00 zzgl. 16 % Umsatzsteuer. Die Nutzungsdauer wird auf Betriebsstunden geschätzt: 1. Jahr Stunden 2. Jahr Stunden 3. Jahr Stunden 4. Jahr Stunden Berechnen Sie die Wertminderung während der Nutzungsdauer und erstellen Sie einen Abschreibungsplan. Jahr Buchwert Abschreibung Buchwert Achtung: Für die Lösung verwenden Sie bitte das beiliegende Einzelblatt L1, auf dem Sie auch Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer vermerken! Aufgabe 3 10 Punkte Die XYZ-AG hatte mit eigenen Arbeitnehmern während des Geschäftsjahres 2005 ein neuartiges Verfahren zur Wartung des Anlagevermögens entwickelt. Dieses Verfahren wurde zum fertig gestellt, patentiert und seit diesem Zeitpunkt im Unternehmen angewendet. Eine Veräußerung des Patents bzw. Lizenzvergabe ist nicht beabsichtigt. Die Entwicklung hatte Aufwendungen i. H. von verursacht, die einzeln zugeordnet werden können. Die zugehörenden Material- und Fertigungsgemeinkosten betragen unstrittig ,00. Außerdem sind Patentamts- und Notariatsgebühren i. H. von 3.500,00 angefallen. Sämtliche Kosten waren bislang als betriebliche Aufwendungen des Geschäftsjahres behandelt worden. Das Patent kann über einen Zeitraum von sechs Jahren genutzt werden. 3.1 Wie muss das Patent bilanziert werden? Begründen Sie Ihre Antwort! 5 Punkte 3.2 Wie muss der Fall beurteilt werden, wenn das Patent nicht in der AG genutzt 5 Punkte werden soll, sondern nur für einen Kunden entwickelt worden wäre? BB-BUJ-P / BW-REW-P AUFGABEN SEITE 2 VON 3
3 Studiengang Betriebswirtschaft Aufgabe 4 20 Punkte Bei der XYZ-AG waren am drei Maschinen und am zwei Maschinen beschädigt worden. Wegen fehlender Ersatzteile konnten die Reparaturen erst zu folgenden Terminen ausgeführt werden: Schadenstag Reparatur Kosten Maschine A Februar ,00 Maschine B März ,00 Maschine C April ,00 Maschine D Juni ,00 Die fünfte Maschine (E) wird voraussichtlich erst 2007 instand gesetzt, da sie zur Produktion zur Zeit nicht benötigt wird (geschätzte Kosten ,00 ). Ersatzleistungen einer Versicherung werden nicht erwartet, Rechnungen für durchgeführte Reparaturen liegen bis zum Tag der Bilanzaufstellung noch nicht vor. Wie ist der Vorgang für das Jahr 2005 handelsrechtlich zu würdigen, wenn der Jahresabschluss am erstellt wird? Aufgabe 5 2 Die XYZ-AG will für die nachfolgenden Vorgänge wissen, in welche Position der Gewinn- und Verlustrechnung 2005 diese einzuordnen sind: 5.1 Aufwendungen in Höhe von ,00 nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz (Arbeitgeberanteil) für den Monat Mai Aufwendungen für die Grundsteuer an die Stadt Düsseldorf in Höhe von 9.640,00 für 2006 (Zahlung Dezember 2005). 5.3 Diskontaufwendungen (863,00 ) und Spesen (10,00 ) für einen Wechsel, der am von der Hausbank angekauft wurde. Der Wechsel war am fällig und bezahlt worden. 5.4 Aufwendungen für die pauschale Lohnsteuer August 2005 in Höhe von 7.658,00 für Mitarbeiter der AG. 5.5 Für die zu spät eingereichte KSt-Erklärung 2003 musste die AG 2005 einen Verspätungszuschlag in Höhe von 520,00 bezahlen. 5.6 Bescheinigung über Zinsen am i. H. von 4.260,00 (incl ,00 Kapitalertragsteuer) für ein Termingeld vom bis zum Am gehen 7.630,00 Zinsen für den Monat April 2005 ein. Die Zinsen wurden für ein Darlehn gezahlt, das einem Kunden gewährt worden war. Aufgabe 6 10 Punkte Analysieren Sie bitte die folgende Strukturbilanz: Strukturbilanz in T 2005 Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen Liquide Mittel Ermitteln Sie: 6.1 die Fremdkapitalquote 6.2 den Verschuldungsgrad 6.3 die Anlagenintensität 6.4 den Anlagendeckungsgrad II 6.5 die Liquidität 2. Grades Passiva Eigenkapital Verbindlichkeiten kurzfristig mittelfristig langfristig BB-BUJ-P / BW-REW-P AUFGABEN SEITE 3 VON 3
4 Lösungsblatt 1 Achtung: Bitte geben Sie dieses Blatt mit Ihrer Klausur ab! Name, Vorname Matrikelnummer Lösung zu Aufgabe 2 18 Punkte Jahr Buchwert Abschreibung Buchwert BB-BUJ-P / BW-REW-P L 1
5 Studiengang Betriebswirtschaft Modul / Fach Buchführung / Jahresabschluss, Teilmodul Jahresabschluss Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BB-BUJ-P / BW-REW-P Datum Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben: Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet. Nur wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen. Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor. Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zur Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug. Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün. Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein. Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen: Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punkte , , , , , , , , , ,5 0 Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum 15. November 2006 an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen. BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Alle Aufgaben sind zu lösen Aufgabe max. Punktzahl BB-BUJ-P / BW-REW-P KORREKTURRICHTLINIE SEITE 1 VON 3
6 Studiengang Betriebswirtschaftslehre Lösung Aufgabe 1: vgl. SB 4, S Punkte Verstöße: Die Bilanzseiten heißen Aktiva & Passiva Buchstaben und römische Ziffern sind vertauscht. Zu den Aktiva: Anlagevermögen zuerst (falsche Reihenfolge) Gliederung des Anlagevermögens falsch Falsche Begriffe Bilanzgewinn auf der falschen Seite Falsche Reihenfolge beim Umlaufvermögen Zu den Passiva: Gliederung des Eigenkapitals ist falsch Falsche Gliederung der Verbindlichkeiten Wareneinsatz ist Aufwand (GuV) Weitere richtige Antworten sind entsprechend zu werten, Gesamtpunktzahl jedoch max. 20 Lösung Aufgabe 2: vgl. SB 5, S. 20 ff. 18 Punkte Jahr Buchwert Abschreibung Buchwert , , ,00 4,5 Punkte , , ,00 4,5 Punkte , , ,00 4,5 Punkte , , ,5 Punkte Lösung Aufgabe 3: vgl. SB 5, S. 19 u. 28 ff. 10 Punkte 3.1 Durch die Nutzung des Patentes im eigenen Betrieb handelt es sich nach 247 Abs. 2 HGB um Anlagevermögen. Da das Patent selbst entwickelt und somit nicht entgeltlich erworben wurde, besteht hier ein Bilanzierungsverbot nach 248 Abs. 2 HGB. Auch die externen Aufwendungen in Höhe von 3.500,00 stellen keinen entgeltlichen Erwerb dar. Es kann also kein Bilanzansatz erfolgen. 3.2 Wenn das Patent für einen Kunden entwickelt worden wäre, würde es sich nicht um einen Vermögensgegenstand des Anlagevermögens, sondern um ein fertiges Erzeugnis (Umlaufvermögen) handeln. Für diese Vermögensgegenstände gilt 248 Abs. 2 HGB nicht, sodass das Patent nach 253 Abs. 1 HGB mit seinen Herstellungskosten in Höhe von ,00 zu aktivieren und unter der Position 266 Abs. 2 B. I. 3 HGB fertige Erzeugnisse und Waren auszuweisen wäre. 5 Punkte 5 Punkte BB-BUJ-P / BW-REW-P KORREKTURRICHTLINIE SEITE 2 VON 3
7 Studiengang Betriebswirtschaftslehre Lösung Aufgabe 4: vgl. SB 5, S. 57 f. 20 Punkte 4.1 Für die Maschine A ist eine Rückstellung zu bilden. Begründung: Für unterlassene Instandhaltungen sind Rückstellungen zu bilden, wenn die Instandhaltungen innerhalb der ersten drei Monate nach dem Bilanzstichtag nachgeholt werden ( 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB). 4.2 Ebenso darf für die Maschine B handelsrechtlich eine Rückstellung gebildet werden. Rückstellungen können nur gebildet werden, soweit die wirtschaftliche Verursachung im Vorjahr liegt. Somit können für die beiden Maschinen C und D, die am beschädigt wurden, keine Rückstellungen bilanziert werden. [Es handelt sich in diesen Fällen nicht um wertaufhellende Tatsachen gemäß 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB, da die Schadensfälle im Jahr 2006 passierten (wertbegründende Tatsachen).] 4.5 Für die Maschine E kann keine Rückstellung gebildet werden, weil die Instandhaltung erst in 2007 durchgeführt werden soll. Lösung Aufgabe 5: vgl. SB 6, S. 17 ff Die Aufwendung in Höhe von ,00 gehören in vollem Umfang zu den Löhnen und Gehältern. 5.2 Die Aufwendungen für die Grundsteuer sind grundsätzlich unter der Position 19. sonstige Steuern auszuweisen. Nach 265 Abs. 7 HGB ist auch ein Ausweis unter 8. sonstige betriebliche Aufwendungen möglich. In diesem Fall gehören die 9.640,00 allerdings nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung * 5 Punkte* 2005, sondern sind als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuwei- sen, da es sich um einen im Voraus bezahlten Aufwand handelt; daher erfolgt kein Ansatz in der GuV Die Diskontaufwendungen sind in vollem Umfang unter der Position sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen auszuweisen. Die Spesen sind als Kosten des Geldverkehrs sonstige betriebliche Aufwendungen zu erfassen. 5.4 Die Aufwendungen gehören komplett zu den Löhnen und Gehältern. 5.5 Die Aufwendungen für den Verspätungszuschlag gehören als Gebühren unter die Position 8. sonstige betriebliche Aufwendungen. Ein Ausweis unter den Steueraufwendungen ist nicht zulässig. 5.6 Der Zinsertrag gehört unter die Position 11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge der Gewinn- und Verlustrechnung Die Kapitalertragsteuer wird als Steuern vom Einkommen und Ertrag erfasst. 5.7 Die Zinserträge sind für ein langfristiges Darlehn, also für eine Ausleihung des Finanzanlagevermögens, gezahlt worden. Somit sind die Zinsen unter der Position Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens auszuweisen. 3 Punkte *Für die Antwort Ausweis als aktiver RAP sind 5 Punkte zu vergeben, unabhängig davon, ob auch die erste Aussage getroffen worden ist. Wird nur die erste Aussage getroffen, werden 2 P. vergeben. Lösung Aufgabe 6: vgl. SB 7, S. 13 ff. 10 Punkte 6.1 Fremdkapitalquote = x 100/ = 82,28 % 6.2 Verschuldungsgrad = x 100/ = 464,31 % 6.3 Anlagenintensität = x 100/ = 27,98 % 6.4 Anlagendeckungsgrad II = ( ) x 100/ = 157,06 % 6.5 Liquidität 2. Grades = ( ) x 100/ = 110,34 % Bewertungshinweis: Falscher o. fehlender Wert, jedoch richtige Angabe der Formel 1 Punkt BB-BUJ-P / BW-REW-P KORREKTURRICHTLINIE SEITE 3 VON 3
max. Punktzahl
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 16.0.0 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden
Mehr14. November 2007 BEWERTUNGSSCHLÜSSEL
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Studiengang Betriebswirtschaft Modul Wirtschaftsmathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Knz. BB-WMT-S-07 Datum..007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
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Modul Buchführung/Jahresabschluss, Teilmodul Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WR-BUJ-P11-080607 Datum 07.06.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise
MehrWI-RWG-S BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe max. Punktzahl
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. WI-RWG-S12-050312 Datum 12.03.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit
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MehrWirtschaftsmathematik
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Wirtschaftsmathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Knz WI-WMT-S1 543 Datum 345 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
MehrPW-REW-P / WH-REW-P
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Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung, Klausur Klausur-Knz. WI-RWG-P12-040327 Datum 27.03.2004 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit
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Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul Mathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Kennzeichen WB-WMT-S 868 Datum 8.6.8 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
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Studiengang Wirtschaft (postgradual) / HTL Fach Operations Research Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-OPR-P11-070303 / WH-OPR-P11-070303 Datum 3.03.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer
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Studiengang Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-REW-P12-051119 Datum 19.11.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende
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Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul Mathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Knz WB-WMT-S-07060 Datum 006007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
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Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 27.06.2009 Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene Arbeitsbögen
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Studiengang Betriebswirtschaft; Studienkonzept Bachelor und Studienkonzept Diplom Modul/Teilmodul Buchführung/Jahresabschluss, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. BB-BUJ-S11-061104
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