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30 Gutachterliche Stellungnahme Zum Feuerwehrbedarfsplan 1. Fortschreibung, 24. April 2013 der Stadt Wermelskirchen von Univ.-Prof. Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Ltd. Branddirektor a. D. Roland Goertz Im Auftrag der Kommunal Agentur NRW GmbH Cecilienallee Düsseldorf Bad Herrenalb

31 Univ.-Prof. Dr. Roland Goertz Leitender Branddirektor a. D. Oktober 2016 Gutachterliche Stellungnahme zum Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Wermelskirchen Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung, Auftrag Auftrag Vorliegende Informationen und Materialien Vorgehensweise und Methodik Kapitel 2 Rechtliche Grundlagen Kapitel 3 Darstellung der Aufgaben Kapitel 4: Ist-Struktur der Feuerwehr Wermelskirchen Standorte und bauliche Aspekte Erreichbarkeit innerhalb der Hilfsfrist Löschwasserversorgung Vorbeugender Brandschutz Personalverfügbarkeit Erreichungsgrad Kapitel 5: Gefährdungspotenzial Kapitel 6: Risikoanalyse der Stadt Wermelskirchen Kapitel 7: Bewertung des ist-zustandes Kapitel 8: Schutzziel-Definition Kapitel 9 und folgende Empfehlungen für die Struktur und Aufstellung der Feuerwehr Wermelskirchen Risikoanalyse Schlussfolgerungen für die Feuerwehrbedarfsplanung Bestehende Probleme bzw. Besonderheiten Empfehlungen

32 Univ.-Prof. Dr. Roland Goertz Leitender Branddirektor a. D. Oktober 2016 Gutachterliche Stellungnahme zum Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Wermelskirchen 1 Einleitung, Auftrag 1.1 Auftrag Die Kommunal Agentur NRW GmbH hat den Unterzeichner im Rahmen eines bestehenden Kooperationsvertrages beauftragt, den Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Wermelskirchen auf Plausibilität zu prüfen. Hintergrund ist, dass der Feuerwehrbedarfsplan einen zweiten hauptamtlichen Standort der Feuerwehr vorsieht und dies mit einem sehr geringen Erreichungsgrad von unter 30 % begründet. Die aus dieser Maßnahme der Stadt Wermelskirchen entstehenden Kosten wären erheblich und hätten an anderen Stellen deutliche Einsparungen zur Folge. 1.2 Vorliegende Informationen und Materialien Für die Begutachtung lag dem Unterzeichner der Feuerwehrbedarfsplan in Form der ersten Fortschreibung vom 24 April 2013 in digitaler Form vor. Daneben wurden dem Unterzeichner zahlreiche statistische Daten sowie eine Alternative Risikoanalyse für das Stadtgebiet Wermelskirchen durch die Kommunal Agentur NRW zur Verfügung gestellt. Bei einem vor-ort-termin am 23. August 2016 wurden in einem Gespräch mit der Wehrführung der Feuerwehr Wermelskirchen weitere Daten erhoben und Informationen gesammelt. 1.3 Vorgehensweise und Methodik Der Feuerwehrbedarfsplan wird kapitelweise untersucht und entsprechend kommentiert. Im zweiten Teil der Stellungnahme erfolgen dann als Referenz-Maßstab eine eigene Risikoanalyse des Stadtgebietes sowie die Entwicklung von groben Rahmenbedingungen für die Bedarfsplanung. 3

33 Univ.-Prof. Dr. Roland Goertz Leitender Branddirektor a. D. Oktober 2016 Gutachterliche Stellungnahme zum Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Wermelskirchen 2 Kapitel 2 Rechtliche Grundlagen Im Kapitel 2 Rechtliche Grundlagen werden im Wesentlichen nur verschiedene Rechtsnormen benannt. Zum Beispiel wird die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen sowie die Sonderbauverordnung aufgeführt, aktuell ist die Feuerwehr Wermelskirchen in das Baugenehmigungsverfahren allerdings gar nicht unmittelbar eingebunden. Die unkommentierte Aneinanderreihung von Rechtsnormen ist letztlich ohne Aussagekraft. 3 Kapitel 3 Darstellung der Aufgaben Das Kapitel 3 gliedert sich in die Unterkapitel Aufgaben nach FSHG und zusätzliche Aufgaben. Im Bereich der Aufgaben nach FSHG, aktuell müsste es heißen Aufgaben nach BHKG, werden vergleichsweise wahllos und unstrukturiert aus dem Feuerschutzgesetz und darüber hinaus irgendwelche Aufgaben aufgelistet. Drei dieser Punkte betreffen den vorbeugenden Brandschutz, zum Beispiel die Durchführung oder Beteiligung an der Brandschau. Die zusätzlichen Aufgaben sind in verschiedene Abschnitte eingeteilt. Es werden zusätzliche Aufgaben im Bereich vorbeugender Brandschutz, der Aus- und Fortbildung, Serviceaufgaben, usw. geltend gemacht. Auch hier wird eine Fülle von Einzelmaßnahmen, teilweise doppelt, als zusätzliche Aufgaben deklariert. Zum Beispiel fünf Punkte zum Besuch von technischen Übungseinrichtungen wie Atemschutzübungsstrecken, Brandhäusern, Übungscontainer, Übungsgelände. Der Sachverständige stellt fest: Es wäre sinnvoll mit der Feuerwehr seitens der Stadtverwaltung intern nochmals klare Aufgaben abzustimmen. Was sind jetzt und zukünftig unmittelbare Aufgaben der Feuerwehr? Dazu gehört auch perspektivisch eine Klärung der Zuständigkeiten im vorbeugenden Brandschutz. 4

34 Univ.-Prof. Dr. Roland Goertz Leitender Branddirektor a. D. Oktober 2016 Gutachterliche Stellungnahme zum Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Wermelskirchen 4 Kapitel 4: Ist-Struktur der Feuerwehr Wermelskirchen 4.1 Standorte und bauliche Aspekte Das Kapitel vier zeigt jeweils die einzelnen Standorte der Freiwilligen Feuerwehr sowie ihre bauliche und technische Ausstattung auf. Es werden zahlreiche bauliche Probleme an den Standorten aufgezeigt, die darauf hindeuten, dass im Bereich der baulichen Anlagen der Feuerwehr deutlicher Investitionsbedarf besteht. Die Standorte machen dagegen bezogen auf die Einsatzfahrzeuge einen technisch vergleichsweise gut ausgestatteten Eindruck. Die zu Beginn des Kapitels 4 vorgestellte Grundstruktur der Feuerwehr, bestehend aus der hauptamtlichen Feuer-und Rettungswache sowie den aus jeweils 2-3 Löschgruppen gebildeten Löschzügen 1-4 ist plausibel und nachvollziehbar und entspricht den Anforderungen. 4.2 Erreichbarkeit innerhalb der Hilfsfrist Es folgen im Kapitel vier dann Ausführungen zum Ausrückebereich der Feuer-und Rettungswache Wermelskirchen innerhalb einer 7-Minuten-Fahrzeit. Sowie zur Löschwasserversorgung, zum vorbeugenden Brandschutz und anschließend vergleichsweise ausführlich zur Personalsituation der Feuerwehr. Die Schlussfolgerungen aus den Abbildungen und 4.2.2, d.h. aus der Darstellung der 7-Minuten-Isochrone für die hauptamtlichen Kräfte und der 4 Minuten Isochrone für die Freiwillige Feuerwehr, zeigt, dass sich beide Systeme ideal ergänzen. Die Bereiche, die von den hauptamtlichen Kräften nicht innerhalb der Hilfsfrist abgedeckt werden, werden im Wesentlichen durch die ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr abgedeckt. Lediglich im Randbereich und an der Steigungsstrecke im südlichen Stadtgebiet ergeben sich kleinere Unterdeckungen. 5

35 Univ.-Prof. Dr. Roland Goertz Leitender Branddirektor a. D. Oktober 2016 Gutachterliche Stellungnahme zum Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Wermelskirchen Der Sachverständige stellt fest: Die Darstellung der Fahrzeit-Isochronen zeigt, dass das Stadtgebiet in der Kombination der hauptamtlichen Kräfte und der ehrenamtlichen Kräfte praktisch ideal und fast vollständig abgedeckt ist. 4.3 Löschwasserversorgung Die Angaben zur Löschwasserversorgung sind extrem allgemein gehalten und es wird eine schlechte Löschwasserversorgung festgestellt, obwohl dazu keinerlei Daten herangezogen werden. Zugleich wird erwähnt, dass der Feuerwehr keine aktuellen Hydrantenpläne zur Verfügung stehen. Hier besteht in der Praxis Nachbesserungsbedarf. 4.4 Vorbeugender Brandschutz Das Kapitel vorbeugender Brandschutz sollte überarbeitet werden, wenn die Aufgabenzuweisung durch die Stadtverwaltung Wermelskirchen klar ist. Es muss ebenfalls geklärt werden, welche Rolle die hauptamtliche Wache der Feuerwehr Wermelskirchen zukünftig im Baugenehmigungsverfahren und auch in der Brandverhütungsschau hat. 4.5 Personalverfügbarkeit Ein sehr ausgedehntes Unterkapitel beschäftigt sich im Detail mit der Personalverfügbarkeit der einzelnen Löschgruppen und Löschzüge. Die dort teilweise getroffenen Aussagen sind für die Bundesrepublik Deutschland sehr allgemeingültig. Ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr haben heute praktisch bundesweit flächendeckend Probleme werktags von 07:00 bis 18:00 Uhr rechtzeitig einzutreffen. Die daraus gezogenen Schlussfolgerungen sind sehr dramatisch dargestellt. Es wird bei jeder Löschgruppe auf erhebliche Defizite hingewiesen. 6

36 Univ.-Prof. Dr. Roland Goertz Leitender Branddirektor a. D. Oktober 2016 Gutachterliche Stellungnahme zum Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Wermelskirchen Der Sachverständige stellt fest: Problematisch bei der Betrachtung der Personalsituation im Feuerwehrbedarfsplan ist, dass jede Löschgruppe und jeder Zug einzelnen bewertet wird. Es findet keine kritische Reflexion des Vorhandenseins hauptamtlicher Kräfte statt. Dadurch wird der Eindruck erweckt, alle Löschgruppen und Löschzüge hätten im ehrenamtlichen Bereich ausschließlich Defizite. Dieses Bild ist bei systemischer Betrachtung so nicht haltbar. 4.6 Erreichungsgrad Im hinteren Bereich des Kapitels vier wird der Erreichungsgrad der Feuerwehr Wermelskirchen betrachtet. Dabei zeigt sich, dass der dargestellte geringe Erreichungsgrad von 27,3 % in 2009 bzw. 31,6 % in 2010 praktisch ausschließlich durch die nicht dem vorgegebenen Schutzziele entsprechende Funktion stärker entsteht, nicht jedoch durch die Hilfsfrist. Während die Abdeckung des Stadtgebietes innerhalb der Hilfsfrist praktisch gewährleistet ist, wird die Rechengröße Erreichungsgrad durch ein selbst gewähltes Schutzziel im Bereich der Funktionsstärke regelrecht künstlich klein gehalten. Der Sachverständige stellt fest: Der geringe Erreichungsgrad der Feuerwehr wird durch ein insgesamt zu hochgesetztes Schutzziel im Bereich der Funktionsstärke hervorgerufen. Als Abhilfe lässt sich hier das Schutzziel eventuell reduzieren bzw. die Anzahl der hauptamtlichen Kräfte erhöhen. 7

37 Univ.-Prof. Dr. Roland Goertz Leitender Branddirektor a. D. Oktober 2016 Gutachterliche Stellungnahme zum Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Wermelskirchen 5 Kapitel 5: Gefährdungspotenzial Generell problematisch für die Bewertung des Gefährdungspotenzials bzw. im Kapitel 6 Risikoanalyse der Stadt Wermelskirchen ist, dass innerhalb der Stadtverwaltung die kleinräumige Gliederung der Stadt Wermelskirchen nicht gelebt wird und teilweise gar nicht bekannt ist. Dadurch wird begünstigt, dass das Stadtgebiet Wermelskirchen immer als kompaktes, einheitliches Stadtgebiet wahrgenommen wird. Das Kapitel 5 gibt nur einige wenige Daten über die Stadt Wermelskirchen an, so die Einwohnerinnen und Einwohner mit Haupt und Nebenwohnsitz sowie die Aufteilung der Verkehrsflächen und einige Hinweise zu Gewerbegebieten und Gebieten mit Mischbebauung. 6 Kapitel 6: Risikoanalyse der Stadt Wermelskirchen Die verwendete Methode zur Risikoanalyse stammt vom Institut der Feuerwehr Sachsen- Anhalt aus dem Jahr Diese Methode der Risikoanalyse ist Bestandteil der Bedarfsplanung im Land Sachsen-Anhalt. Dort werden die Feuerwehren nach der Verordnung über die Mindeststärke und -ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren in verschiedene Arten eingeteilt. Dazu gehören Feuerwehren mit Grundausstattung, mit Stützpunktausstattung oder mit Schwerpunktausstattung. Die Methode der Risikoanalyse dient dazu, anhand der Risiken eines Stadtgebietes zu entscheiden, welche Art der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr gemäß dieser Verordnung angemessen ist. Die ursprüngliche Methode von 1997 sieht keine räumliche Differenzierung des Risikos vor. Das liegt daran, dass das Ziel dieser Methode letztlich ein anderes ist. Einem Stadtgebiet soll eine der drei Arten von Feuerwehren zugeordnet werden. In anderen Bundesländern 1 R. Grabski, H. Starke: Risikoanalyse zur Bedarfsermittlung kommunaler Feuerwehren Abschlussbericht, Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt, Instituts-Bericht Nummer 353, Heyrothsberge Januar

38 Univ.-Prof. Dr. Roland Goertz Leitender Branddirektor a. D. Oktober 2016 Gutachterliche Stellungnahme zum Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Wermelskirchen haben sich andere Methoden der Risikoanalyse etabliert. Dabei wird immer eine räumliche Differenzierung des Risikos, entweder zwischen den Stadtteilen oder innerhalb eines Gitternetzes, vorgenommen. Seit 1997 hat sich allerdings auch das Thema Risikoanalyse in der Feuerwehrbedarfsplanung deutlich weiter entwickelt. Bundesweit kommen bei der Folgebedarfsplanung hauptsächlich Risikoanalysen zum Einsatz, die eine Differenzierung der Stadtteile auf Basis der kleinräumigen Gliederung zu Grunde liegen Die fehlende räumliche Differenzierung des Risikos innerhalb des Stadtgebiets ist ein entscheidendes Problem, wenn nicht sogar ein tatsächlicher und entscheidender fachlicher Fehler des bestehenden Feuerwehrbedarfsplans der Stadt Wermelskirchen, und dieser Fehler führt zur einheitlichen Bewertung des Stadtgebietes in eine einzige Risikoklasse. Eine Entscheidung, ob z. B. ein weiterer, hauptamtlich besetzter Standort der Feuerwehr notwendig ist oder nicht, ist damit nicht möglich. Begünstigt wird diese Sichtweise dadurch, dass die existierende kleinräumige Gliederung in der kommunalen Praxis nicht zur Anwendung kommt, letztlich auch innerhalb der Stadtverwaltung kaum bekannt ist. Dagegen dient gerade die Betrachtung der räumlichen Verteilung des Risikos dazu, eine differenzierte Abdeckung des Stadtgebietes mit haupt- und ehrenamtlichen Kräften zu steuern und zu begründen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und das mögliche Schadensausmaß sind die beiden Faktoren, die das Risiko ergeben. Das Ziel muss daher sein, die Bereiche hohen Risikos, also die mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit, mit hauptamtlichen Kräften abzudecken, auch, um die Auslastung der ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr durch zu häufige Alarmierungen, gerade für kleinere Einsätze, nicht zu hoch werden zu lassen. Wird das gesamte Stadtgebiet undifferenziert betrachtet, ergibt sich ein völlig falsches Bild. 9

39 Univ.-Prof. Dr. Roland Goertz Leitender Branddirektor a. D. Oktober 2016 Gutachterliche Stellungnahme zum Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Wermelskirchen Sollten gegebenenfalls die vorhandenen Stadtteile bzw. statistischen Bezirke nicht genutzt werden, wäre mindestens die Betrachtung von 1-km 2 -Flächen zwingend notwendig gewesen. Der Sachverständige stellt fest: Die verwendete Methodik der Risikoanalyse ist in wesentlichen Teilen die Ursache für die im weiteren Verlauf wiederum falschen Schlussfolgerungen. Aufgrund einer fehlenden räumlichen Differenzierung des Risikos lassen sich die dem Feuerwehrbedarfsplan getroffenen Schlussfolgerungen nicht treffen. 10

40 Univ.-Prof. Dr. Roland Goertz Leitender Branddirektor a. D. Oktober 2016 Gutachterliche Stellungnahme zum Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Wermelskirchen 7 Kapitel 7: Bewertung des ist-zustandes Der Feuerwehrbedarfsplan geht alleine aufgrund der typischen Probleme der Tagesverfügbarkeit davon aus, dass werktags zwischen 6:00 Uhr und 18:00 Uhr eine nicht ausreichende allgemeine Verfügbarkeit von Einsatzkräften vorliegt. Grundlage für diese Aussage ist allerdings eine separate Einzelbetrachtung der verschiedenen Standorte. Das Zusammenwirken der verschiedenen Löschzüge, auch mit den hauptamtlichen Kräften, wird dabei außer Acht gelassen. Da diese Aussage sich auch auf das selbstgesetzte Schutzziel bezieht, ist die Frage zu stellen, ob die Stadt Wermelskirchen auch politisch die Diskussion des Schutzziels neu aufnehmen. Im Land NRW existiert weder eine gesetzliche Regelung bezüglich der Hilfsfrist noch der Funktionsstärke. Die Gebietskörperschaften haben damit maximale Freiheiten, eigene, risikoangepasste Schutzziele zu entwickeln. In anderen Bundesländern wäre für eine Stadt in der Größenordnung von Wermelskirchen eine hauptamtliche Wache mit Staffelstärke zum Beispiel ausreichend. 8 Kapitel 8: Schutzziel-Definition Bei der Schutzziel-Definition bezieht sich der Feuerwehr-Bedarfsplan auf die Vorgaben der Bezirksregierung Köln. Es ist bei einer Freiwilligen Feuerwehr, auch mit hauptamtlichen Kräften, kaum einzusehen, dass die erst-eintreffende Einheit aus neun Einsatzkräften bestehen muss (Gruppe) und es ist noch weniger einzusehen, warum bei einem Einsatz 22 Einsatzkräfte entsprechend der Feuerwehrdienstvorschrift 3 vor Ort sein müssen. Gem. 3 Abs. 1 BHKG unterhalten die Gemeinden für den Brandschutz und die Hilfeleistung den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen. Für hauptamtliche Wachen gibt 10 BHKG lediglich vor, dass für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache der Freiwilligen Feuerwehr 11

41 Univ.-Prof. Dr. Roland Goertz Leitender Branddirektor a. D. Oktober 2016 Gutachterliche Stellungnahme zum Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Wermelskirchen die Gemeinde hauptamtliche Kräfte einstellen muss, die zu Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes zu ernennen sind. Große kreisangehörige Städte und Mittlere kreisangehörige Städte sind hierzu verpflichtet. Anders als in anderen Bundesländern (z. B. Thüringen), macht das BHKG keine (Mindest-)Stärkevorgaben und eine Feuerwehr-Organisationsverordnung existiert nicht. Maßstab nach BHKG ist damit einzig, dass die Feuerwehren den örtlichen Verhältnissen entsprechen und leistungsfähig sein müssen. Die Festlegung der Stärke wird damit dem Ermessen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung überlassen. Die Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 3, Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, entspricht dagegen nur dem Status einer Verwaltungsvorschrift, die keine Aussagen zur Bedarfsplanung enthält, d. h., die FwDV 3 macht keine Angaben dazu, welche und wie viele taktische Formationen der Feuerwehr wann vor Ort eintreffen müssen. Sie regelt lediglich die Stärke und Gliederung der grundsätzlich definierten taktischen Einheiten Trupp, Staffel, Gruppe und Zug. Dabei stellt die FwDV 3 fest, dass die Grundeinheit der Feuerwehr die Gruppe (1:8 = 9) ist. Wenn sich aus der FwDV 3 überhaupt etwas über die Funktionsstärke entnehmen lässt, dann lediglich, dass in der Regel eine Gruppe in der Stärke von 9 Einsatzkräften zum Einsatz kommen soll. Forderungen nach Funktionsstärken eines Zuges von 22 Einsatzkräften, sind insofern völlig unplausibel. Mit gleicher Begründung ließe sich aus der FwDV 3 ableiten, dass mindestens ein Trupp (1:2), also 3 Einsatzkräfte, vorhanden sein muss, der in der FwDV 3 als kleinste, selbständige taktische Einheit definiert wird. Andere Bundesländer definieren die Staffel (1:5 = 6) als kleinste taktische Einheit für hauptamtliche Kräfte und beschreiben ein zeitabhängiges Aufwachsen der Einsatzfunktionen in drei Stufen, je nach Größe des Schadensereignisses. Eine pauschale Forderung nach einem Zug als erstausrückende Einheit ist vom BHKG und der FwDV 3 nicht gedeckt. 12

42 Univ.-Prof. Dr. Roland Goertz Leitender Branddirektor a. D. Oktober 2016 Gutachterliche Stellungnahme zum Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Wermelskirchen 9 Kapitel 9 und folgende Die auf Basis der zuvor genannten fehlerhaften Überlegungen aufgestellte Soll-Struktur wird im Weiteren nicht detailliert kommentiert. Stattdessen wird im Folgenden Kapitel eine eigene Risikoanalyse durchgeführt und die daraus notwendigen Schlussfolgerungen gezogen. 10 Empfehlungen für die Struktur und Aufstellung der Feuerwehr Wermelskirchen 10.1 Risikoanalyse Nach der heute üblichen Methodik der Risikoanalyse ergibt sich für das Stadtgebiet Wermelskirchen folgendes Bild. Dabei wurden folgende Grenzwerte zu Grunde gelegt. Die Grenzwerte wurden so gewählt, dass eine differenzierte Betrachtung der Stadtteile möglich ist. Ein Vergleich mit anderen Städten ist damit nicht bzw. nur eingeschränkt möglich. Würde man die in anderen Städten üblichen Grenzwerte ansetzen, ergebe sich lediglich im Bereich Wermelskirchen Innenstadt ein höheres Risiko. Alle anderen Stadtteile lägen in der (geringsten) Risikoklasse 1. Risiko Einwohnerdichte (Einwohner pro Quadratkilometer) 1: <300 2: : : >1.000 E/km 2 Risiko-Objektdichte 1: <0,8 2: 0,8 1,6 3: 1,6 2,4 4: > 2,4 O/km 2 Risiko Einsatzdichte 5 Jahre 1: < 10 2: : > : > 30 Es/km 2 Risiko-Summe 1: < 5 2: 5 6 3: 7 8 4: > 8 13

43 Univ.-Prof. Dr. Roland Goertz Leitender Branddirektor a. D. Oktober 2016 Gutachterliche Stellungnahme zum Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Wermelskirchen 14

44 Univ.-Prof. Dr. Roland Goertz Leitender Branddirektor a. D. Oktober 2016 Gutachterliche Stellungnahme zum Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Wermelskirchen Daraus ergibt sich graphisch folgende Risikoverteilung im Stadtgebiet. Abbildung 1 Relative Risikoverteilung im Stadtgebiet Es ist erkennbar, dass im Bereich Wermelskirchen Innenstadt das im Stadtgebiet vergleichsweise höchste Risiko besteht. Hier ist die hauptamtliche Feuer- Rettungswache ansässig, so dass das höhere Risiko ausreichend abgedeckt ist. Unter Beachtung der Einsatz-Isochrone der hauptamtlichen Kräfte ist mindestens die nördliche Hälfte des Stadtgebiets ausreichend und innerhalb der Hilfsfrist abgedeckt. 15

45 Univ.-Prof. Dr. Roland Goertz Leitender Branddirektor a. D. Oktober 2016 Gutachterliche Stellungnahme zum Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Wermelskirchen Es schließt sich im Süden des Stadtgebiets ein Bereich an, der aufgrund der Topographie von den hauptamtlichen Kräften in der Regel nicht innerhalb der Hilfsfrist erreicht wird. Die Stadtteile Südwest, Dhünn und Dabringhausen-Süd sind vom ermittelten Risiko her als sehr wenig risikoreich einzustufen. Diese Stadtteile sind durch die bestehenden Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr ausreichend abgedeckt. Lediglich der Bezirk Dabringhausen Nord weist ein etwas höheres Risiko auf. 11 Schlussfolgerungen für die Feuerwehrbedarfsplanung 11.1 Bestehende Probleme bzw. Besonderheiten Der niedrige Erreichungsgrad (etwa 23 %), d. h. nur in etwa 23 % der Fälle trifft die Feuerwehr mit der richtigen Funktionsstärke innerhalb der Hilfsfrist vor Ort ein. Die Funktionsstärke, und damit letztlich das gewählte Schutzziel, führen bei näherer Betrachtung im Wesentlichen dazu, dass die Feuerwehr das Schutzziel so häufig nicht erreicht. Die Hilfsfrist lässt sich dagegen in etwa 80 % der Fälle einhalten, das liegt vor allem daran, dass etwa 80 % der Einsätze innerhalb des Ausrückebereichs der hauptamtlichen Wache stattfinden. Dabringhausen und Dhünn, der südliche Bereich der Stadt Wermelskirchen, sind von der hauptamtlichen Wache aus nur über einen Umweg erreichbar, da der direkte Weg mit Feuerwehrfahrzeugen nicht wirklich befahrbar ist. In dem südlichen Bereich wird die Hilfsfrist vor allem durch die ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr sichergestellt. Für die Abdeckung von Dabringhausen Nord sind die ehrenamtlichen Kräfte jedoch nicht so ausgestattet, dass das Schutzziel vollumfänglich erreichbar ist. Hier fehlt insbesondere eine Drehleiter. 16

46 Univ.-Prof. Dr. Roland Goertz Leitender Branddirektor a. D. Oktober 2016 Gutachterliche Stellungnahme zum Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Wermelskirchen 11.2 Empfehlungen Stärkung der Freiwilligen Feuerwehr Die Stationierung einer DLK (A) bei der Freiw. Feuerwehr in Dabringhausen ermöglicht die Einhaltung des Schutzziels in Dabringhausen Nord. Dies ist kostengünstig dadurch erreichbar, dass die zu ersetzende Drehleiter der hauptamtlichen Wache nicht veräußert sondern der Löschgruppe Dabringhausen überstellt wird. Schutzzieldiskussion Eine Diskussion des Schutzziels für die Stadt Wermelskirchen in Bezug auf die Funktionsstärke und die Hilfsfrist ist notwendig. Es wird empfohlen auf der Grundlage der aktuellen Hinweise die Schutzziel-Diskussion neu zu führen und den Stadtrat der Stadt Wermelskirchen über ein neues Schutzziel abstimmen zu lassen. Hier sollte der weite, durch das BHKG gesetzte rechtliche Rahmen Beachtung finden. Das Minimum sollte bei 6 hauptamtlichen Funktionen und das Maximum bei einer Gruppenstärke für den Brandschutz liegen. Stärke der hauptamtlichen Wache Nach der Schutzzieldiskussion muss ggf. die hauptamtliche Wache personell aufgestockt werden. Weitere Standorte der hauptamtlichen Kräfte Nach derzeitigem Stand ist ein weiterer hauptamtlicher Standort der hauptamtlichen Kräfte definitiv nicht erforderlich. Überarbeitung des Feuerwehrbedarfsplans Der bestehende Feuerwehrbedarfsplan sollte außer Kraft gesetzt und grundlegend überarbeitet werden. 17

47 Univ.-Prof. Dr. Roland Goertz Leitender Branddirektor a. D. Oktober 2016 Gutachterliche Stellungnahme zum Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Wermelskirchen Weitere Anmerkungen Aufgrund der Größe und besonderen Bedeutung der Feuerwehr sollte ihre organisatorische Einordnung innerhalb der Aufbauorganisation der Verwaltung überdacht und ggf. angepasst werden. Bad Herrenalb, Univ.-Prof. Dipl.-Chem. Dr. Roland Goertz Leitender Branddirektor a. D. Tammweg Bad Herrenalb c/o Bergische Universität Wuppertal Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik Lehrstuhl für Chemische Sicherheit und Abwehrenden Brandschutz Gaußstraße Wuppertal Goertz@Uni-Wuppertal.de 18

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