Einführung des Intraday-Handels gemäß 5 Abs. 2 StromNZV. Von der BNetzA genehmigte Übergangslösung ab
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- Rudolph Ferdinand Möller
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Transkript
1 Einführung des Intraday-Handels gemäß 5 Abs. 2 StromNZV Von der BNetzA genehmigte Übergangslösung ab
2 Zur Realisierung der kontinuierlichen Intraday-Fahrplananmeldung mit 45 min Zeitvorlauf ist eine umfangreiche Anpassung der Fahrplanmanagementsysteme erforderlich. Hierfür ist zur Begrenzung des manuellen Bearbeitungsaufwandes ein weitestgehend automatischer Fahrplanabstimmungs- und Kommunikationsprozess zwischen den ÜNB neu zu realisieren. Umsetzungskonzept liegt vor, Umsetzungsdauer: mind. 1 Jahr Für die Übergangszeit kann ein modifiziertes Intraday-Fahrplanänderungsverfahren in Anlehnung an 5 (2) Strom NZV und auf der Grundlage heutiger Systeme realisiert werden, mit dem die durch die StromNZV beabsichtigten Intraday-Optimierungsmöglichkeiten durch die Marktteilnehmer nutzbar sind. Zyklus Nach 5 (2) StromNZV Modifiziertes Verfahren in Anlehnung an 5 (2) StromNZV Minimale Vorlaufzeit für 45 min zu jeder ¼ Stunde 60 min zu jeder vollen Stunde Fahrplanänderungen Konsequenz bei Es gilt die jeweils zuletzt Es gilt weiterhin die Senkenregel Fahrplanunstimmigkeiten genehmigte Fahrplanversion. Abwicklung beim ÜNB automatisch manuell 2
3 Intraday Ablauf gemäß 5 (2) StromNZV (automatische Abstimmung zu 96 Zeitpunkten) Händler (BKV) Mögliche Fahrplananmeldung mit 3/4h Vorlauf, Bearbeitungs-/Abstimmungszeit 15 min, Cut-off-time 30 min vor Ausführung Überschneidende Prozessabläufe 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00 15:00 16:00 17:00 18:00 19:00 20:00 Jeweils FP mit geänderten Werten neuer Abstimmzyklus beginnt, bevor Fahrplanabstimmungen aus vorherigem Zyklus wirksam 3
4 Intraday Ablauf Übergangsmodell Manuell sind 24 Zeitpunkte abzustimmen, Händler (BKV) Mögliche Fahrplananmeldung mit 1h Vorlauf, Bearbeitungs-/Abstimmungszeit 30 min, Cut-off-time 30 min vor Ausführung, Serielle manuelle Abarbeitung möglich 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00 15:00 16:00 17:00 18:00 19:00 20:00 4
5 Warum ist eine Übergangslösung notwendig? Eine de facto permanente Abstimmung, wie vom Gesetzgeber gefordert, kann zwischen den Regelzonen manuell und auf bisherigem Weg nicht mehr bewältigt werden. Ohne das Vorliegen von Erfahrungswerten zur Häufigkeit der Inanspruchnahme durch die BKV muss davon ausgegangen werden, dass eine hohe Anzahl von Fahrplanänderungen seitens der BKV erfolgt. Damit verbundene Probleme der Abstimmung, einschließlich der damit notwendigen Telefonate, können manuell in dem dafür vorgesehenen Zeitintervall von 15 Minuten nicht mehr sicher abgeschlossen werden, so dass schon die nächste Abstimmungsrunde beginnt, ohne dass die vorherige abgeschlossen wäre. Die Folge dieses sich aufbauenden Abstimmungsstaus wäre ein unabgestimmter Betrieb zwischen den Regelzonen und Regelblöcken mit signifikanter Auswirkung auf die Systemsicherheit. Bis zur Einführung einer entsprechenden systemtechnischen Lösung wird deshalb eine unter den gegenwärtigen Bedingungen handhabbare Übergangslösung von den ÜNB angeboten. Dabei ist für die Übergangslösung keine Limitierung der Anzahl untertägiger Fahrplanänderungen je BKV beabsichtigt. Da die Verarbeitung wie bisher in diesem Zeitraum unverändert manuell erfolgen muss, gibt es in Abhängigkeit von der konkreten Situation und der Inanspruchnahme der Übergangsregelung sicherlich Obergrenzen für die Anzahl möglicher Fahrplanänderungen. Oberste Priorität hat dabei die Systemsicherheit. 5
6 Verfahren zur Abwicklung von Intraday Fahrplananmeldungen während der Übergangslösung Es wird das Verfahren von Intradaygeschäften beschrieben, welches ab dem eingeführt wird und seine Gültigkeit bis zur Einführung eines automatisierten Verfahrens behalten soll. Eine Anmeldung des Intraday-Handels für den Tag D ist ab dem Tag D-1 um 18:00 möglich und bedarf einer telefonischen Vorankündigung der Hauptschaltleitung (Begründung siehe nachfolgende Folie). Die geänderten Fahrpläne sind in gewohnter Weise im ETSO Format per oder FTP Zugang den TSOs zu übergeben. Der Eingang des geänderten Fahrplanes wird mit einem ACK bestätigt. Dabei sind Fahrplanänderungen nur zur vollen Stunde möglich. Die Fahrplanänderungen müssen mit einer Vorlaufzeit von einer Stunde bei den TSOs eintreffen. Fahrpläne müssen stets vollständig angemeldet werden. Kann der Fahrplan bis 30 min vor dem Änderungszeitpunkt nicht abgestimmt werden, wird der Senkenfahrplan eingestellt. Liegt keine Senke vor, wird in Abstimmung mit dem Nachbar TSO der Fahrplan auf beiden Seiten annulliert. Die Abwicklung der Intraday-Fahrpläne erfolgt nach dem ESS Datenaustauschprozess, der auf der Homepage des VDN ( beschrieben ist. 6
7 Telefonische Ankündigung von Änderungen während Übergangslösung erforderlich Gegenwärtig erfolgt keine automatisierte Übernahme von empfangenen regelzonenüberschreitenden Fahrpläne für den laufenden Tag. Vor der Datenübernahme und dem nachfolgenden (bilateralen) Abgleich zwischen den Regelzonen erfolgt eine manuelle Plausibilisierung dieser für die Netzregelung relevanten Änderungen. Die telefonische Vorankündigung stellt während der Interimslösung sicher, dass der ÜNB- Mitarbeiter, der oft zeitgleich auch andere Tätigkeiten im Schichtdienst wahrnimmt - zum frühest möglichen Zeitpunkt einen Überblick über sämtliche zulässige wie unzulässige im Sinne der Regularien Änderungsvorgänge erhält. Zur Sicherstellung einer rechtzeitigen und vor allen Dingen problemlosen manuellen Bearbeitung beim ÜNB muss ihm der BKV deshalb vorab mitteilen, dass regelzonenüberschreitende Fahrplanänderungen zu erwarten sind und zu welchem Zeitpunkt die Änderungen wirksam werden sollen. 7
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