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1 17. Wahlperiode Drucksache 17/ Mitteilung zur Kenntnisnahme Auflagen zum Haushalt 2014/2015 Hochschule für Schauspielkunst Drucksache 17/1400 (II.B. 73)

2 Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/2812

3 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - V A Telefon: An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - M i t t e i l u n g - zur Kenntnisnahme - über Auflagen zum Haushalt 2014/ Hochschule für Schauspielkunst - Drucksache Nr. 17/1400 (II.B. 73) - Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor. Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2013 Folgendes beschlossen: Über den Entwicklungsstand der baulichen Umsetzung der Baumaßnahme für die Hochschule für Schauspielkunst ist dem Abgeordnetenhaus in 2014 und 2015 halbjährlich qualifiziert zu berichten. Hierzu wird berichtet: 1. Vorbemerkungen Im 1. Halbjahr 2015 wurde dem Abgeordnetenhaus über den Stand der Ausschreibungen für die Bauleistungen und den Verlauf der Bauarbeiten, insbesondere die Erdarbeiten und die Entkernung des Bestandsgebäudes samt Schadstoffentsorgung berichtet. 2. Bau- und Planungsfortschritt der Baumaßnahme im 2. Halbjahr 2015 Die Ausführungsplanung ist im Wesentlichen abgeschlossen und wird fortgeschrieben, soweit dies durch neue Erkenntnisse (z. B. erst durch den Abriss sichtbar gewordener Konstruktionen) erforderlich ist. Die Bauleistungen sind zu ca. 90% vergeben, zu ca. 5% in der Ausschreibung und zu ca. 5% in der Ausschreibungsvorbereitung. Von dem Gesamtbudget von 33,85 Mio. sind rd. 0,35 Mio. für den Zukauf des Teilgrundstücks und die Kunst am Bau, rd. 6,93 Mio. für die Ingenieurleistungen und rd. 21,17 Mio. für die Bauleistungen vertraglich gebunden. Für die Beauftragung der restlichen Bauleistungen liegen Angebote bzw. Ausschreibungsunterlagen mit einem Auftragsvolumen von rd. 4,47 Mio. vor. Diese Summe von 32,92 Mio. vermindern den Vorsorgebetrag für 1

4 Unvorhergesehenes (UV-Budget) auf einen Restbetrag von rd. 0,93 Mio.. Der Zahlungsstand vom Beginn der Maßnahme bis zum Ende des Jahres 2015 betrug rd. 10,1 Mio.. Durch unvorhersehbar hohen Aufwand bei den Abbrucharbeiten im Bereich der Fundamente, konnten die Gründungsarbeiten der Neubauteile erst im Juni 2015 begonnen werden. Die Leistungserfüllung des Rohbauunternehmens erfolgte schleppend, so dass eine Vielzahl von Abhilfeaufforderungen ausgesprochen wurde. Anfang Oktober 2015 hat das Rohbauunternehmen seine Insolvenz gemeldet. Mit Schreiben vom wurde dem Rohbauunternehmen die Kündigung ausgesprochen und die Restleistungen erneut ausgeschrieben. Die Angebote für die Restleistungen liegen deutlich über dem ursprünglichen Rohbauangebot, so dass hieraus Mehrkosten entstehen werden. Des Weiteren wird sich auf Grund der Insolvenz die Fertigstellung des zentralen Treppenhauses und des Bühnenturms verzögern, so dass diese Bereiche über einen ungeplant langen Zeitraum provisorisch geschlossen werden müssen, um das Gebäude vor Feuchtigkeit zu schützen. Darüber hinaus entstehen unabweisbare Mehrkosten bei den Folgegewerken und den bauleitenden Ingenieurbüros auf Grund der Bauzeitverlängerung. 3. Kosten 3.1 Kostenentwicklung der Risikofaktoren In der Hauptausschussvorlage 0648 B vom wurde über Risiken und Risikovorsorge berichtet. Mit der BPU-Prüfung waren alle erkennbaren Mehrkosten aus diesen Risiken in die Kostenberechnung bereits eingeflossen und somit weitestgehend berücksichtigt. In den Berichten aus 2014 und 1. Halbjahr 2015 wurde die Tabelle ergänzt. Die aktuellen Erkenntnisse seit dem letzten Bericht sind kursiv gesetzt ergänzt. Risiken für Mehrkosten auf Grund von... Eintrittswahrscheinlichkeit* 2 Zusätzliche Kosten - brutto 1) Baugrundrisiken sehr hoch ca Neben der Sanierung des Bestandsgebäudes werden Neubauteile für die Studiobühnen und das Theatercafé errichtet. In diesen Bereichen war der Baugrund hinsichtlich Tragfähigkeit und Schadstoffbelastung zu untersuchen. Es wurden zahlreiche Probebohrungen durchgeführt und sowohl die Tragfähigkeit des Baugrundes und die Schadstoffbelastung des Bodenaushubs untersucht. Der Baugrund ist erst ab einer Tiefe von ca. 6 m tragfähig und mit Schadstoffen belastet, die erhöhte Kosten bei der Entsorgung verursachen. Die Gründung der Neubauteile wurde entsprechend dieser Erkenntnisse geplant und auch der erforderliche Bodenaushub mit entsprechend hohen Ansätzen in der Kostenberechnung berücksichtigt. Es verbleibt ein geringes Restrisiko, da die Probebohrungen zwar repräsentativ sind, aber partiell ggf. Einschlüsse im Erdreich mit erhöhter Schadstoffkonzentration vorliegen könnten. Der erforderliche Erdaushub außerhalb und innerhalb des Gebäudes war im hohen Maße mit Bauschutt durchsetzt, was zu erhöhten Kosten führte. Die Mehrkosten der Erdarbeiten (ohne die Schadstoffentsorgungskosten) liegen bei ca Im Zuge der Außenanlagenarbeiten (hier insbesondere die Erstellung einer Regenwasser- Versickerungskaverne) ist mit ähnlichen Funden und weiteren Mehrkosten zu rechnen, die in die Prognose (Punkt 13) eingeflossen sind. 2) Schadstoffentsorgung sehr hoch ca Das Bestandsgebäude wurde umfangreich untersucht und zahlreiche Fundstellen für Schadstoffe identifiziert. Die erhöhten Kosten für die Entsorgung des schadstoffbelasteten Bauschutts wurden in die vorliegende Kostenberechnung aufgenommen. Es verbleibt ein geringes Restrisiko, da im Zuge der Abrissarbeiten ggf. an unerwarteter Stelle weitere Schadstoffe zu Tage treten könnten.

5 Die Entsorgungsgebühren für kontaminierte Baustoffe sind in den vergangenen Monaten gestiegen und darüber hinaus erweisen sich im Zuge der Abrissarbeiten mehr Mengen als schadstoffbelastet, als vorab abgeschätzt wurde. So ließ sich z. B. entgegen erfolgreicher punktueller Voruntersuchungen die Teerpappe nicht vom Beton des Daches lösen, so dass nunmehr der gesamte Betonaufbau als schadstoffbelastet entsorgt werden musste. Auch das mit Bauschutt durchsetzte Erdreich musste als schadstoffbelastet entsorgt werden. Die Mehrkosten liegen aktuell insgesamt bei ca Auch hier ist im Zuge der Außenanlagenarbeiten mit weiteren zusätzlichen Kosten zu rechnen, die in die Prognose (Punkt 14) eingeflossen sind. 3) Bestandskonstruktion sehr hoch ca Die Tragkonstruktion des Bestandsgebäudes wurde umfangreich untersucht. Die Deckentragfähigkeit entspricht in einigen Bereichen nicht den künftigen Lastannahmen. Die Decken müssen entsprechend ertüchtigt werden. Die erforderlichen Maßnahmen sind in die Planung eingeflossen und in der vorliegenden Kostenberechnung erfasst. Des Weiteren wurden temporäre statische Hilfskonstruktionen, die z. B. zur Abfangung tragender Bauteile bei Abrissarbeiten erforderlich sind, geplant und in der Kostenberechnung berücksichtigt. Es verbleibt ein geringes Restrisiko, da im Zuge der Abrissarbeiten ggf. noch unerkannte Bauteilschwächen deutlich werden könnten. Der Außen- und Innenputz wies inzwischen so große Schadstellen auf, dass er komplett abgeschlagen und entsorgt werden musste und nicht wie geplant ausgebessert und weitergenutzt werden konnte. Die nunmehr zu Tage getretenen Schadstellen des Mauerwerks sind auszubessern. Insgesamt belaufen sich die Kosten der Putzsanierung auf ca Die Bestandsfundamente lagen höher als erwartet, so dass aufwändige Unterfangungen im Bereich der neuen Gründungen erforderlich wurden. Um die erforderliche Raumhöhe im Keller schaffen zu können, musste die obere Schicht der Fundamente abgetragen werden. Diese Maßnahmen führten insgesamt zu Mehrkosten von ca Die Attika erwies sich als instabil und musste teilweise erneuert werden. Der Abbruch des Gesims und der Attika konnte aus Lärmschutz- und Sicherheitsgründen nicht nach außen herabfallend durchgeführt werden. Auch auf Grund des aufwändigeren Rückbaus nach innen, entstanden durch diese zusätzlichen Maßnahmen Kosten i.h.v. ca Weitere Nachträge in Höhe von ca entstanden auf Grund von zusätzlichen Leistungen: z.b. Ertüchtigung von einzelner Bestandsstützen, Abbruch von Stahlbeton anstatt Mauerwerk, etc. Auf Grund von Mengenmehrungen im Abriss und Erdbau sind zusätzliche Kosten i.h.v. ca entstanden. Die erst nach dem Rückbau erkennbaren Bestandssituationen machen teilweise Alternativen zur geplanten Ausführung erforderlich, die bislang zu zusätzlichen Nachtragsvereinbarungen mit Kosten in Höhe von ca führten. Darin sind u.a. enthalten die Neuverkleidung des Bestandsaufzugsschachts im TH 6 (deren Erhalt ursprünglich vorgesehen war), der Einbau zusätzlicher bzw. geänderter Stürze und Abfangungen (deren Erforderlichkeit und Dimensionierung mit Fortschreiten der Abbrucharbeiten erkennbar wurden). Zwischensumme aus 3): ca ) Genehmigung / Brandschutz hoch in der Prognose berücksichtigt Im Zuge der Genehmigungsplanung wurden Vorabstimmungen mit der Genehmigungsbehörde geführt, der Brandschutznachweis mit dem Brandschutzprüfer und 3

6 der Feuerwehr abgestimmt und alle Anforderungen in die Planung und Kostenberechnung aufgenommen. Da das bauordnungsrechtliche Verfahren erst im Zuge der Baufertigstellung mit den erforderlichen Prüfungen und Abnahmen vollständig abgeschlossen sein wird, verbleibt ein geringes Restrisiko. Im Zuge der Abrissarbeiten wurden Konstruktionen sichtbar, auf die mit Planungsänderungen reagiert werden musste: z. B. müssen bislang unsichtbare Stahlträger brandschutztechnisch ertüchtigt werden. In einem Treppenhaus wird eine zusätzlich Steigleitung erforderlich. Insgesamt entstehen zusätzliche Kosten von ca , die unter Punkt 13 Einzelrisiken berücksichtigt werden. 5) Feuerwehrgebäudefunk erhöht in der Prognose berücksichtigt Im Falle eines Einsatzes verständigt sich die Feuerwehr im Gebäude über ihre eigenen Funkgeräte. Sobald der Rohbau errichtet ist, werden Funk - Messungen durchgeführt und ausgewertet. Sollte trotz der überwiegend Signal durchlässigen Baustoffe keine ausreichende Funkabdeckung bestehen, ist dieser Mangel mittels Signalverstärkung (Kosten ca ) bauseits zu beheben. Keine neuen Erkenntnisse. 6) erhöhte Erschließungskosten hoch in der Prognose berücksichtigt Das Gebäude muss mit Energie, Wasser und Fernwärme versorgt werden, das Abwasser muss entsorgt werden. Hierzu sind Leitungen aufgrund der Kapazitätserhöhungen und infolge des neuen Grundstückzuschnittes zu verlegen. Die Versorger verweigern eine Angebotserstellung mit langer Vorlaufzeit, so dass in der vorliegenden Kostenberechnung die Erschließungskosten mit nur aktuellen Angaben erfasst wurden. Sollten sich bis zur Auftragsvergabe die Angebotspreise der Versorger erhöhen, würde dies ggf. zu entsprechenden Mehrkosten (ca ) führen. Darüber hinaus entstehen höhere Kosten für Baustrom und Bauwasser, als ursprünglich berechnet wurde. Die Mehrkosten betragen voraussichtlich ca und sind in den Baunebenkosten unter Punkt 14 enthalten. 7) Wasserbehälter entfällt keine zusätzlich Kosten Der Wasserbehälter der Sprinkleranlage wird ggf. nicht bereits im Zuge der Rohbauarbeiten in einem Stück einzubringen sein sondern in mehreren Teilen, die vor Ort zusammenzuschweißen sind, was höhere Kosten (ca ) verursacht. Es wird angestrebt mittels frühzeitiger Vergabe der Sprinklertechnik und entsprechender Baustellenplanung diese Mehrkosten zu vermeiden. Der Druckluftwasserkessel für die Sprinkleranlage konnte im Zuge der Rohbauarbeiten eingebaut werden, es entstehen keine zusätzlichen Kosten für einen späteren Einbau. 8) Medienverlegung im Außenbereich sehr hoch in 1) enthalten Mittels einer Schürfung auf der Zufahrtsstraße wurden bereits zahlreiche Leitungen identifiziert, die bei der Verlegung der neuen Leitungen (siehe auch Nr. 6) berücksichtigt werden müssen. Die Funde entsprachen weitestgehend den vorliegenden Plänen. Bei Erstellung der Leitungsgräben auf ganzer Länge könnten unbekannte Hindernisse gefunden werden, deren Beseitigung zu Mehrkosten (ca ) führen könnten. Bei der Erstellung der Leitungsgräben traten in unerwartet hohem Umfang alte Fundamente und Mauerwerksreste zu Tage, die durchbrochen und entsorgt werden mussten (Kosten in Baugrundrisiken enthalten s. Punkt 1). 9) Vergaberisiken sehr gering Im Zuge der VOB-Vergaben kommt es gelegentlich zu Rügen und Nachprüfverfahren. Diese Risiken lassen sich durch eine Qualitätssicherung in den Vergabeverfahren, so wie sie bei SenStadtUm erfolgt, mindern und sind als sehr gering einzuschätzen. Der durch solche 4

7 Nachprüfverfahren entstehende Schaden wirkt sich unmittelbar auf die Termine und mittelbar auch auf die Kosten aus. Die ggf. entstehenden Mehrkosten sind nicht abschätzbar. Die beabsichtigte Vergabe der Stahlbauarbeiten und der Innenputzarbeiten wurden gerügt. Beiden Rügen wurde abgeholfen; hieraus sind geringfügige Bauablaufstörungen entstanden. Ein sich fortlaufend verringerndes Restrisiko verbleibt bis zum Abschluss der Vergaben. 10) Insolvenzen i.d.r. sehr gering / jedoch eingetreten ca Im Zuge der VOB-Vergabeverfahren werden die Bieter auf ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überprüft. Dieses schließt aber nicht aus, dass Auftragnehmer durch Gründe, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, während der Bauphase in die Insolvenz geraten. Die ggf. entstehenden Mehrkosten für die Beauftragung neuer Baufirmen sind nicht abschätzbar. Der Auftragnehmer des Gewerks Rohbauarbeiten hat Anfang Oktober 2015 seine Insolvenz angemeldet und der Vertrag wurde daraufhin gekündigt. Die Angebote für die restlichen Rohbauleistungen haben erwartungsgemäß nicht das Preisniveau des zuvor beauftragten Unternehmens (u.a. wegen Indexsteigerung). Hieraus entstehen Mehrkosten in Höhe von ca ) Insolvenzbedingter Bautenschutz sehr hoch ca Durch die insolvenzbedingte Verzögerung im Bauablauf konnte das Gebäude nicht wie geplant zum Winter geschlossen werden, sondern musste provisorisch vor Feuchtigkeit geschützt werden. Die Mehrkosten für Winterbau- und Notmaßnahmen werden sich voraussichtlich auf ca belaufen. 12) Bauzeitverlängerung auf Grund hoch ca der Insolvenz Aus der vorangegangenen schleppenden Leistungserbringung des Rohbauunternehmens sowie der erneuten Ausschreibung der Restleistungen Rohbau ergibt sich ein terminlicher Verzug im Bauablauf. Dies führt zu unabweisbaren Mehrkosten bei den Folgegewerken und den bauleitenden Ingenieurbüros. Zusammen mit der Baupreisentwicklung, einem Risikozuschlag, der verlängerten Bereitstellung der Baucontainer, der Medien und des Baugerüsts werden sich die zusätzlichen Kosten für die verlängerte Bauzeit voraussichtlich auf ca belaufen. 13) Einzelrisiken hoch ca Einzelrisiken, wie zusätzliche Kosten für Zwischenbauzustände, erhöhten Aufwand für die Befestigung der Trassen im Bestand, Steigleitung im TH 5, zusätzliche Raumgerüste etc. werden mit einer Summe von ca prognostiziert. 14) Erhöhung der Baunebenkosten hoch ca Unabhängig von der Insolvenz (s. P. 12) werden auf Grund von erforderlichen Honoraranpassungen an die tatsächlichen anrechenbaren Kosten und Anpassungen an die neue HOAI 2013 für die Honorarkosten und für die sonstigen Nebenkosten (Zuschläge für zu erwartende, zusätzlich erforderliche Leistungen sowie für erhöht prognostizierte Verbrauchswerte) zusätzliche Kosten i.h.v. ca prognostiziert. 15) Freies UV-Budget hoch ca Die bisherigen Erkenntnisse aus dem Bauablauf zeigen, dass das Bestandgebäude weitere Risikofaktoren birgt. Ein Teil des hierfür vorgesehenen UV-Budgets ist bereits verbraucht. Neben den unter 13 und 14 genannten Einzelrisiken und Erhöhung der Baunebenkosten verbleibt für noch unvorhersehbare zusätzlichen Leistungen ein Budget von

8 *Qualitative Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Risikoereignissen. Aufgetreten nach bisheriger Erfahrung prognostizierte Eintrittswahrscheinlichkeit sicher (1,0 0,80) sehr hoch fast sicher - zumindest bei jedem 2. Fall (0, 80-0,50) hoch häufig bei jedem 2. bis 5. Fall (0,50 0,20) erhöht manchmal bei jedem Fall (0,20 0,10) etwas erhöht selten bei jedem 10 bis 25. Fall (0,10 0,04) gering fast nie höchstens bei jedem 25. Fall (0,04-0,00) sehr gering 3.2 Kostenentwicklung und Prognose* UV-Budget gem. BPU (Standardrisikovorsorge) Überschuss aus günstigen Vergabeergebnissen in Verfügbarer Überschuss innerhalb des BPU-Budgets Zu Nr. 1 Baugrundrisiken Zu Nr. 2 Schadstoffentsorgung Zu Nr. 3 Bestandskonstruktion Aktuelles Rest-UV-Budget (ohne die Kosten der Insolvenz) Risiken mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit (s. Tabelle zu den Risikofaktoren) Zu Nr.13 Einzelrisiken (Prognose) Zu Nr.14 Baunebenkosten (Prognose) Zu Nr.15 Freies Restbudget für Unvorhergesehenes (Prognose) Prognostiziertes Rest-UV-Budget (ohne die Kosten der Insolvenz) 0,00 Kosten der Insolvenz Zu Nr.10 Insolvenzen Zu Nr.11 Insolvenzbedingter Bautenschutz Zu Nr.12 Voraussichtliche Kosten der Bauzeitverlängerung (Prognose) Voraussichtliche Folgekosten der Insolvenz *die Zahlenwerte sind gerundete ca.- Angaben Trotz fortgesetzter kostenoptimierender Ausführungsplanung und zum Teil günstiger Vergabeergebnisse in 2015 haben unvorhersehbare Leistungen das UV-Budget auf 2,35 Mio. gemindert (ohne die Kosten der Insolvenz). In Bezug auf die Nebenkosten und Einzelrisiken liegt eine Schätzung von 1,6 Mio. vor, so dass für weitere unvorhersehbare Leistungen ein UV-Budget von 0,75 Mio. zur Verfügung steht. Die Kosten der Insolvenz von ca. 0,9 Mio. und für den insolvenzbedingten Bautenschutz von ca. 0,5 Mio. können aktuell noch durch das UV-Budget kompensiert werden. Zusammen mit den voraussichtlichen Folgekosten der insolvenzbedingten Bauzeitverlängerung von ca. 3,4 Mio. werden sich die Kosten der Insolvenz ggf. auf ca. 4,8 Mio. belaufen. Fazit: Auf Grund der Insolvenz des Rohbauunternehmens werden die zusätzlichen Kosten das bereits stark beanspruchte UV-Budget deutlich überschreiten. Sollte die Kostenentwicklung wie bisher weiter verlaufen, wäre auf Grund zusätzlich erforderlicher Leistungen und der Baupreisentwicklung mit einer insolvenzbedingten Budgetüberschreitung von 4 bis 5 Mio. zu rechnen. 4. Terminverzug Auf Grund der erschwerten Bedingungen bei den Erd- und auch Abrissarbeiten und der Insolvenz des Rohbauunternehmens hat sich der Baufortschritt verzögert. Voraussichtlicher Fertigstellungstermin / Übergabetermin: Ende April

9 5. Zusammenfassung und Ausblick Sowohl im Zuge der Bedarfsprogrammerstellung als auch der Planung (einschl. der Werkplanung) wurden fortwährend Einsparungen erzielt, so dass das Einsparpotential unter Wahrung der Funktionstüchtigkeit des Gebäudes ausgeschöpft ist. Trotz der Einsparmaßnahmen und auch zum Teil günstigen Vergabeergebnissen, wurde das UV-Budget bereits frühzeitig belastet, da sich das Bestandsgebäude als schadhafter erweist, als zur BPU-Erstellung erkennbar war. Durch die Schlechtleistung und Insolvenz des Rohbauunternehmers sind darüber hinaus erhebliche Mehrkosten entstanden. Die noch zu erwartenden Mehrkosten können zu einer insolvenzbedingten Budgetüberschreitung von ca. 4 bis 5 Mio. führen. Entsprechende Ergänzungsunterlagen werden derzeit vorbereitet. Ich bitte, den Beschluss damit für das 2. Halbjahr 2015 als erledigt anzusehen. Berlin, den 17. März 2016 Andreas Geisel... Senator für Stadtentwicklung und Umwelt 7

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