Senatsverwaltung für Inneres und Sport Telefon IV B 2. Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:

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1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, den VA 2-8 Telefon 9(0) Fax 9(0) Senatsverwaltung für Inneres und Sport Telefon IV B 2 oleg.krueger@seninnsport.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über die Senatskanzlei G Sen Kapitel 1250, MG 05 Titel Sportforum Berlin, Dachsanierung und Standsicherheit Trainingshallenkomplex Anlagen 40. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 12. Dezember 2013 Drucksache Nr. 17/1400 (II.B.90a) Auflagenbeschlüsse 2014/2015 Ansatz T Ansatz T Ist 2014: T Verfügungsbeschränkungen: 0 T Aktuelles Ist (Stand ): ,73 Gesamtkosten: T Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Der Senat und die Bezirke werden ersucht, dem Hauptausschuss in jedem Einzelfall davon Kenntnis zu geben, wenn die für ein Bauvorhaben bereits anerkannten Gesamtkosten um mehr als 10 v. H oder Euro überschritten werden müssen. Mit dem Bericht ist ein Deckungsvorschlag für die Mehrkosten vorzulegen. Eine zeitliche bzw. ausgabenmäßige Streckung anderer Investitionsmaßnahmen zum Zwecke der Finanzierung dieses Deckungsvorschlages ist nicht zulässig.

2 Hierzu wird berichtet: 1. Beschlussempfehlung Es wird gebeten, von nachfolgendem Bericht und der Gesamtkostenerhöhung von T um T auf T bei Kapitel 1250, Titel Kenntnis zu nehmen. 2. Vorbemerkungen Auf dem Gelände der zentral verwalteten Sportanlage des Landes Berlin Sportforum Berlin, dem der Olympiastützpunkt Berlin sowie eine hohe Anzahl von Bundesstützpunkten und Landesleistungszentren sowie das Schul- und Leistungssportzentrum Berlin zu den Ankernutzern gehören, werden zahlreiche olympische Sportarten inkl. leistungsorientierter Behindertensport betrieben. Eine Kernsportanlage bildet der 1968 errichtete Trainingshallenkomplex (THK) mit über qm Trainingsfläche. Dieser besteht aus 3 großen Hallen mit insgesamt 6 Hallenteilen: Halle A (Leichtathletikhalle) Halle B mit Hallenteil B1 (Eissporthalle 2) und Hallenteil B2 (Ballsporthalle/Turnhalle) Halle C mit Hallenteil C1 (Boxhalle/Balletthalle/Kraftraum), Hallenteil C2 (Turnhalle) und Hallenteil C2 A (Gerätehalle) (siehe Anlage 1: Übersichtsplan THK) Das Tragwerk aller drei Hallen ist als Stahltragwerk ausgeführt. In Halle A ist ein tonnengewölbtes räumliches Stahltragwerk aus filigranen entgegengesetzt diagonal angeordneten Fachwerkträgern auf Stahlfachwerkstützen. Die Abmessungen der Halle betragen 128m x 60m. Die Firsthöhe liegt bei rd. 18 m. Dieses System ist in Deutschland einmalig. Halle B weist ebenfalls ein tonnenförmiges Stahltragwerk aus geraden Rundrohrprofilen auf, das als filigrane diagonal verstrebte, netzförmige Struktur ausgebildet ist. Die Dachkonstruktion der Halle C besteht aus Stahlfachwerkrahmen, die konstruktiv in das Giebeltragwerk der Halle A und B eingebunden sind. Bauzeitbedingt wurde die auf Material- und Gewichtsersparnis ausgelegte Dachkonstruktion ursprünglich mit minimaler Wärmedämmung ausgeführt. Im Rahmen der Maßnahme erhalten die Dächer des Trainingshallenkomplexes eine zusätzliche Wärmedämmung sowie eine neue Dachhaut aus Alu-Stehfalzdeckung. Diese Maßnahmen führen zu einer Lasterhöhung für die Dachkonstruktion. Bei der wegen der Lasterhöhung durch die Wärmedämmung erforderlichen statischen Neuberechnung zeigte sich, dass - auch aufgrund der sich in der Zwischenzeit veränderten Lastannahmen - die Hallenkonstruktion bei bestimmten Schneelasten ( Lastfall : Norddeutsche Tiefebene) an die Grenzen ihrer Tragfähigkeit kommt und bei höheren Schneelasten aufgrund von Spannungsüberschreitungen in den Bindern gesperrt werden muss. Die in Teilen vorhandene statische Berechnung der Hallendächer wurde nach den zum Zeitpunkt der Errichtung der Hallen geltenden Richtlinien für Lastannahmen aufgestellt. Fehlende und widersprüchliche Angaben in den statischen Unterlagen wurden anhand der tatsächlich ausgeführten Konstruktion vor Ort überprüft. Im Ergebnis zeigte sich, dass vor der Erneuerung und der energetischen Sanierung der Dächer das gesamte Dachtragwerk zwingend statisch zu ertüchtigen ist. Die Maßnahme wird in zwei Bauabschnitten (BA) durchgeführt. Der 1. BA umfasst die statische Ertüchtigung des Tragwerks der Hallen B und C2/C2A sowie die Dacheindeckung einschließlich des Blitzschutzes der Halle B. Der 2. BA umfasst die statische Ertüchtigung des Tragwerks der Hallen A und C1 sowie die Dacheindeckung einschließlich Blitzschutz der Halle A.

3 Im Verlauf der Tragwerksplanung für die Ertüchtigung hat sich herausgestellt, dass diese erheblich anspruchsvoller und aufwendiger ausfällt, als ursprünglich zu erwarten war. Im Zuge des Rückbaus der technischen Anlagen wurde festgestellt, dass sich dort lungengängiges KMF- Material befand. Weiterhin wurde festgestellt, dass die vorhandene Farbbeschichtung des Tragwerkes mit Zink und Blei belastet ist. Das hat zur Folge, dass diverse Arbeiten unter Vollschutz ausgeführt werden müssen und die Hallen nach Abschluss der Arbeiten aufwendig fachgerecht gereinigt werden müssen. Darüber hinaus wurde im Laufe des Abrisses der alten Dacheindeckung festgestellt, dass sich im Dach eingeschlossene Asbeststreifen befanden, die vorher nicht erkennbar und auch in keiner Bestandsdokumentation erfasst waren. Sämtliche angefallenen Schadstoffe mussten aufwendig fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden. Die Erneuerung der Dacheindeckung für alle Hallenteile ist abgeschlossen. Die Halle B sowie die Hallen C1 und C2 sind statisch ertüchtigt und zur Nutzung freigegeben. Die Halle A ist im 1. Abschnitt statisch ertüchtigt. Die statische Ertüchtigung des 2. Abschnitts der Halle A ist für das Jahr 2016 vorgesehen. Damit wäre die Tragwerksertüchtigung des gesamten Hallenkomplexes abgeschlossen. Die Ertüchtigung des 2. Abschnittes der Halle A ist zwingend erforderlich, um künftig eine durchgehende Nutzung der Halle A auch in den Wintermonaten sicherzustellen. Solange die Ertüchtigung der Halle A nicht abgeschlossen ist, ist diese beim Anfall von größeren Schneemengen (die Menge der Schneelast wird auf der Grundlage der DIN 1055 vom Statiker genau berechnet) zu schließen. Damit würden den Spitzensportlern in den Wintermonaten zeitweise keine Trainingsstätten zur Verfügung stehen. 3. Kostenveränderungen im Rahmen der Baumaßnahme Es liegen genehmigte Bauplanungsunterlagen (BPU) vom 25. Mai 2011 sowie genehmigte 1. Ergänzungsunterlagen (EU) vom 6. November 2012 über insgesamt T und nunmehr geprüfte 2. EU vom 7. November 2014 über T vor. Auf Grund der komplexen Bausubstanz sind Mehraufwendungen entstanden, da im Vorfeld zur Planung Bestandsuntersuchungen nur in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen vorgenommen werden konnten. Für den Hallenkomplex gab es keine umfassende Bestandsdokumentation und -statik. Die Kostenerhöhung ergibt sich im Wesentlichen durch: Mehraufwendungen Stahlbau Ergänzende Anforderungen des Statikers bzw. Prüfstatikers machen erhöhte Stahlmengen notwendig. Zusätzliche Aussteifungsprofile sowie Abfangungen der Zugbänder gegen Durchbiegung müssen eingebaut werden. Die Ausbildung der Verstärkung der Giebelwände der Hallen A und B mit der Einbindung der Dachkonstruktion der Halle C ist erheblich aufwendiger als vorgesehen. Zusätzlich wurde die vollständige Dachentlastung während der Montage der Ertüchtigungselemente vom Prüfstatiker vorgegeben. Kosten rd. 139 T Mehraufwendungen Schadstoffbeseitigung Zusätzliche Schadstoffe wie Asbest im Bereiches des Daches, lungengängiges KMF auf den Deckenstrahlheizkörpern sowie zink - und bleihaltige Farbbeschichtungen wurden festgestellt. Trotz umfangreicher Voruntersuchungen und Probebohrungen nach Schadstoffen wurden erst während der Baudurchführung sieben Asbeststreifen, die in der alten Dacheindeckung eingeschlossen waren, erkannt. Das auf den

4 Deckenstrahlheizkörpern als Dämmung vorgefundene KMF war entgegen der Erwartung lungengängig und muss deshalb zwingend entsorgt werden. Die Schadstoffe müssen fachgerecht ausgebaut und als Sondermüll behandelt werden. In den Farbbeschichtungen wurde neben Zink zusätzlich Blei festgestellt, welches das Entfernen der Farbe und die Nachfolgearbeiten erheblich aufwendiger gestaltet. Die Arbeiten müssen zum großen Teil unter Vollschutz erbracht werden. Nach Abschluss der Arbeiten müssen die Hallen und die dort zum Teil eingelagerten Sportgeräte besonders aufwendig gereinigt und anschließend nochmals beprobt werden, um eine weitere Gesundheitsgefährdung durch Restschadstoffe auszuschließen. Mehrkosten rd. 305 T Mehraufwand Gerüstbauarbeiten und Baustelleneinrichtung Es war vorgesehen, die erforderliche Raumrüstung abschnittsweise aufzustellen und umzusetzen. Auf Grund des zeitlich begrenzten Bauablaufes, der aus der sportfachlichen Vorgabe der Wiederinbetriebnahme während der Wintermonate resultierte, sowie den durch den Prüfstatiker zwingend vorgegebenen Ablauf der Stahlbauarbeiten, als auch durch die Schutzmaßnahmen, war eine Umsetzung der Rüstung nicht möglich. An Stelle der kleinteiligen Raumrüstung, die mit Baufortschritt hätte umgesetzt werden sollen, wurde eine vollständige Raumrüstung mit rd m³ erforderlich. Mit Ausarbeitung der statischen Berechnungen stellte sich heraus, dass eine Tragwerksertüchtigung nur unter lastfreiem Zustand des Tragwerks erfolgen kann. Daher ist es erforderlich die Dachkonstruktion mittels Hochlaststützen auf der Raumrüstung abzusetzen. Die Raumrüstung ist so zu verstärken, dass die hohen Lasten aus der Dachkonstruktion, zusätzlich zu den normalen Lasten als Arbeitsgerüst, durch die Rüstung aufgenommen werden können. Dieses führt zu erheblichen Mehrkosten des Gerüstaufbaus und der Gerüstvorhaltung. Die verlängerten Bauzeiten ziehen auch längere Standzeiten der Baustelleneinrichtung nach sich. Mehrkosten rd T Mehraufwand Technische Ausrüstung Auf Grund der aufwendigeren Stahlkonstruktion, den erhöhten Stahlmengen und der daraus resultierenden eingeschränkten Zugänglichkeit zu den Arbeitsbereichen am Tragwerk müssen nahezu alle technischen Anlagen, wie z.b. Lüftungsanlagen, Deckenstrahlheizkörper und Kabelbahnen vollständig de- und remontiert werden. Dieses führt im Bereich der Fachtechnik zu erheblichen Mengenmehrungen. Mehrkosten rd. 322 T Bauzeitverlängerung, Baunebenkosten Der wesentlich höheren Aufwand bei den Bauleistungen, insbesondere den Stahlbauarbeiten und den aufwendigen Schadstoffsanierungsleistungen sowie die winterlichen Unterbrechungen führen zu Mehrkosten für Bauzeitverlängerung. Diese Mehrkosten fallen sowohl bei den bauausführenden Firmen als auch bei den Planungs- und Bauleitungsbüros an. Die Bauzeitverlängerung führt zu einer Überschreitung der vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen und bildet die Anspruchsgrundlage für Mehrkosten auf Grund von Preissteigerungen sowie Anpassung der Gemeinkosten. Durch die erhöhten Baukosten steigen die Baunebenkosten auf Grund der Anpassung der Planerhonorare gemäß den gesetzlichen Vorgaben der HOAI, die Grundlage der Verträge ist. Mehrkosten rd. 576 T Summe der Mehrkosten: T

5 Somit erhöhen sich die Gesamtkosten von T um T auf T. 4. Berichterstattung im Sinne von 24 Abs. 5 LHO über Änderungen des Bedarfsprogramms Eine Beantragung der Abweichung vom Bedarfsprogramm bzw. von dem in den BPU ausgewiesenen Bedarf im Sinne von 24 Abs. 5 ist nicht erforderlich. Die relevanten Bestandteile des Bedarfsprogramms Planungsrahmen (Baugrundstück, Städtebau, Erschließung) Funktions- sowie Raum- und Ausstattungsprogramm, sind von den Mehraufwendungen nicht betroffen. Bei den unter Punkt 3 der Vorlage dargestellten Mehraufwendungen im Bereich der Stahlbauarbeiten, im Bereich der Schadstoffbeseitigung, im Bereich der Gerüstbauarbeiten sowie zur De- und Remontage der technischen Anlagen handelt es sich in keinem Fall um konzeptionelle Änderungen gegenüber der genehmigten Planung. 5. Notwendigkeit der Mehraufwendungen Als Olympiastützpunkt und Sportanlage für Spitzen- und Nachwuchsleistungssportler/innen sind bautechnisch optimal funktionierende und standsichere Sporthallen zu gewährleisten. Im Falle eines Verzichts auf die Fortführung der statischen Ertüchtigung würde die Förderzusage des Bundes mindestens für die nicht uneingeschränkt nutzbaren Hallenteile zurückgezogen werden, ggf. sogar die gesamte Förderzusage für den Trainingshallenkomplex, da der eigentlichen Förderzweck dann nicht erfüllt wäre. Dies würde bedeuten, dass die bisher durch den Bund bereitgestellten Mittel in Höhe von T durch das Land Berlin zurückzuzahlen wären. Darüber hinaus könnte die finanzielle Beteiligung für den Betrieb aus dem Programm "Trainingsstättensicherung" in Frage gestellt werden. 6. Risikoanalyse und Risikovorsorge Im Rahmen der Planung und Baudurchführung wurden die im Folgenden aufgeführten Risiken identifiziert. Diese wurden in Bezug auf Ihre Eintrittswahrscheinlichkeit qualitativ bewertet. Die im Eintrittsfall entstehenden Kosten wurden ermittelt und Strategien zur Risikominimierung entwickelt. Zur Vervollständigung der Gesamtübersicht sind auch die Risikofaktoren aufgeführt, die i.d.r. eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit für Mehrkosten haben und im Zuge der Risikovorsorge bereits in die Fortschreibung der Planung und Kostenberechnung eingeflossen sind. Risiken für Mehrkosten auf Grund von 1) Stahlbauarbeiten/ Schadstoffentsorgung aktuell verbleibende Eintrittswahrscheinlichkeit* gering Mehrkosten weitestgehend berücksichtigt Gemäß der gewonnenen Erkenntnisse aus den baulichen Umsetzungen der bereits fertiggestellten Hallenteile B1 und B2, C 1 und C2 und dem 1. Abschnitt der Halle A sowie den in diesem Zusammenhang gefertigten Gutachten und Prüfvorgängen wurden die erhöhten Kosten für die Entsorgung der anfallenden Schadstoffe in die Leistungsbeschreibungen für die noch ausstehenden Restleistungen aufgenommen. Es verbleibt ein geringes Restrisiko, da im Zuge der Baumaßnahmen im 2. Abschnitt der Halle

6 A ggf. an unerwarteter Stelle weitere Schadstoffe zu Tage treten können. 2) Vergaberisiken gering nicht berücksichtigt ggf. erheblich Das VOB-Vergabeverfahren der Ausschreibung könnte gerügt werden mit der Folge eines sich hieran anschließenden Nachprüfverfahrens. Für die Dauer des Nachprüfverfahrens ist der Prozess der Ausschreibung unterbrochen. Hieraus resultieren Terminverschiebungen der Ausschreibung / Beauftragung mit entsprechenden Auswirkungen auf die Kosten. Dieses Risiko lässt sich durch eine Qualitätssicherung in dem Vergabeverfahren, wie diese bei SenStadtUm erfolgt, mindern. Darüber hinaus verringert sich das Risiko aufgrund des bereits fortgeschrittenen Bauablaufs. 3) Insolvenzen gering nicht berücksichtigt ggf. erheblich Im Zuge des VOB-Vergabeverfahrens wird der Bieter auf seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überprüft. Dieses schließt jedoch nicht aus, dass die Unternehmer durch Gründe, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, während der Bauphase in die Insolvenz gerät. Die ggf. entstehenden Mehrkosten für die Beauftragung einer neuen Firma sind nicht abschätzbar. Angesichts des erheblichen Baufortschritts wird das Risiko von Insolvenzen als relativ gering eingeschätzt. 4) Zustimmung zur Gesamtkosten-erhöhung hoch nicht berücksichtigt erheblich Eine Verschiebung der Entscheidung des Hauptausschusses würde zu einer Verschiebung der Gesamtmaßnahme führen. Die zwingend erforderliche Dekontaminierung des 2. Abschnitts der Halle A, die Voraussetzung für die Inbetriebnahme der Halle in der Trainingssaison 2015/2016 und die daran anschließende statische Ertüchtigung ist, könnte dann nicht rechtzeitig ausgeführt werden. *Qualitative Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Risikoereignissen : Auftreten nach bisheriger Erfahrung prognostizierte Eintrittswahrscheinlichkeit fast sicher - zumindest bei jedem 2. Fall (0,50) "hoch" häufig - bei jedem 2. bis 5. Fall (0,50-0,20) "erhöht" manchmal - bei jedem Fall (0,20-0,10) "etwas erhöht" selten - bei jedem 10. bis 25. Fall (0,10-0,04) "gering" fast nie - höchstens bei jedem 25, Fall (0,04-0) "sehr gering" 7. Baupreis-Index Die geprüften Kosten infolge der vorliegenden 2. Ergänzungsunterlagen vom 7. November 2014 über insgesamt T basieren auf dem Kostenstand 11/2014 (IV. Quartal 2014). Da der aktuelle Auftragsstand annähernd dem Stand der 1. EU entspricht, werden für die Ermittlung einer etwaigen Indexsteigerung nur die Mehrkosten der 2. Ergänzungsunterlagen in Höhe von T herangezogen. Die Gesamtkosten würden, bei einem Fertigstellungszeitpunkt im IV. Quartal 2016 und einer durchschnittlichen Indexsteigerung von 2,1 % pro Jahr, auf rd T ansteigen. Grundlage der Ermittlung ist der Zeitraum IV. Quartal 2014 bis IV. Quartal 2016 (Berechnung siehe Anlage 2). Für die fiktive Indexhochrechnung auf den Fertigstellungszeitpunkt der Baumaßnahme ist der durchschnittliche Wert der Indexentwicklung der letzten 5 Jahre ab August 2010 bis August 2014 von rd. 2,1 % pro Jahr*) zugrunde gelegt. *) Quelle: Augustwerte des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Baupreisindexes (Basisreihe 2005 = 100)

7 8. Finanzierung Der Bund beteiligt sich mit Mitteln des Programms zur Förderung des Baues von Sportstätten für den Spitzensport in Höhe von T an den bisherigen Gesamtkosten der Maßnahme. Für die Mehrausgaben aus den Ergänzungsunterlagen vom 7. November 2014 wurde eine weitere pauschale Finanzierungsbeteiligung in Höhe von 300 T zugesagt. Die Finanzierung der Baumaßnahme stellt sich wie folgt dar: finanziert bis T T ab T T Die Folgerungen aus der Erhöhung der Gesamtkosten werden bei der Aufstellung des Entwurfs des Doppelhaushaltsplans 2016/2017 und der Finanzplanung 2015 bis 2019 gezogen. In Vertretung Regula Lüscher Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport

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Tel.: (9139) App

Tel.: (9139) App Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt VD Berlin, den 7. Dezember 2016 Tel.: 90 139 (9139) App. 3170 E-Mail: gerhard.lutz@senstadtum.berlin.de 0007 A An den Vorsitzenden des Hauptausschusses

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