Kapitel 1250, MG 03 Titel FU, FU Berlin, Grundsanierung des Instituts für Chemie, 2.BA

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1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 19. Dezember 2018 V B / V B 13 Telefon 9(0) Fax 9(0) Dagmar.Stab@SenSW.Berlin.de An die Vorsitzende des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Kapitel 1250, MG 03 Titel FU, FU Berlin, Grundsanierung des Instituts für Chemie, 2.BA Anlagen 1 Lageplan 2 Planungsstand/ Stand der Kostenermittlung 3 Baupreisindex 4 SenStadtWohn III 1323.H F Betriebskosten 19. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 14. Dezember Drucksache Nr. 18/0700 (II.A.21) Auflagenbeschlüsse 2018/ Ansatz T VE T Ansatz T VE T Ansatz T VE T Ist T Verfügungsbeschränkung 0 T VE T *) Aktuelles Ist (Stand ) ,99 Gesamtkosten (Veranschlagung im Doppelhaushaltsplan 2018/2019; VPU): T Gesamtkosten (geprüfte BPU vom / ): T *) Sperre nach 24 Abs. 3 LHO Haushaltsrechtliche Grundlagen Alle Maßnahmen im Sinne des 24 der Landeshaushaltsordnung, für die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes keine geprüften Bauplanungsunterlagen vorliegen, sind gemäß 24 Absatz 3 Satz 3 der Landeshaushaltsordnung gesperrt; solche mit einem Kostenrahmen über Euro sind gemäß 22 Satz 3 der Landeshaushaltsordnung gesperrt. Satz 2 gilt nicht für Planungsleistungen und Leistungen der Bauvorbereitung (Bauvorbereitungsmittel) sowie Maßnahmen, die über das Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt (SIWANA) finanziert werden. Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, die Aufhebung der nach 24 Abs. 3 LHO gesperrten Ausgaben und/oder Verpflichtungsermächtigungen durch den Hauptausschuss mit einem Bericht über das Prüfergebnis der BPU gesondert zu beantragen. Mit diesem Bericht ist - 1 -

2 sowohl die Notwendigkeit der Baumaßnahme zu begründen als auch der FU Berlin, bei einem Verzicht der Baumaßnahme, erwachsende Nachteile darzustellen. Ferner muss der Bericht eine Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten (Betriebs- und Instandsetzungskosten gemäß Vordruck SenStadtUm III 1323.H F; wo keine Kostenrichtwerttabellen von SenStadtUm vorhanden sind, können ersatzweise normierte Richtkostenvergleichswerte verwendet werden) und daraus abgeleitet, eine Bestätigung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme enthalten. Betragliche Abweichungen sind synoptisch darzustellen und zu begründen. Hierzu wird berichtet: 1. Beschlussempfehlung Der Hauptausschuss stimmt - dem nachfolgenden Bericht, - den mit den Bauplanungsunterlagen ermittelten Gesamtkosten von T, - sowie der Aufhebung der nach 24 Abs. 3 LHO bestehenden Sperren bei den Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen zu. 2. Vorbemerkungen Das Institut für Chemie der Freien Universität Berlin ist in den beiden großen Gebäudekomplexen Takustraße 3 und Arnimallee 22 in Berlin-Dahlem untergebracht. Die aus den 60er - 70er Jahren stammenden Gebäude sind infolge veralteter Gebäudesubstanz, Gebäudetechnik, eines unzureichenden Brandschutzes, Schadstoffbelastung (Asbest und Künstliche Mineralfasern) sowie eines unverhältnismäßig hohen Energieverbrauchs stark sanierungsbedürftig. Durch die geplanten Maßnahmen sollen die baulichen Missstände behoben und eine Optimierung der Raumbelegung mit modernsten Laborbedingungen erreicht werden. Die Grundsanierung des Institutes für Chemie erfolgt in mehreren Bauabschnitten, die als jeweils eigenständige Maßnahmen umgesetzt werden. Der 1. Bauabschnitt (1250,70115), das Institutsgebäude Arnimallee 22 (FUC1), befindet sich in der Fertigstellungsphase. Am wurde das Hörsaalgebäude des 1. Bauabschnittes an die FU Berlin zur Nutzung übergeben. Die voraussichtliche komplette Fertigstellung und Übergabe an den Nutzer des kompletten 1.Bauabschnitts (1.BA) erfolgt im Februar Der hier genannte 2. Bauabschnitt (2.BA) des Institutes für Chemie umfasst die Grundsanierung des 4-geschossigen Institutsgebäudes Takustraße 3, das die Fachbereiche Biologie, Chemie und Pharmazie beinhaltet. Hier sind überwiegend die Laborflächen der organischen und der anorganischen Chemie untergebracht. Die Sanierung des Gebäudes erfolgt unter laufendem Betrieb. Somit ist der Lehrbetrieb weiterhin, wenn auch mit geringen Einschränkungen, über die gesamte Bauzeit möglich. Im Rahmen der Maßnahme werden sämtliche Bestandsanlagen der technischen Gebäudeausrüstung, wie Lüftungsanlagen, Laboreinrichtungen, Elektroinstallation und Medienversorgung demontiert und durch Neuanlagen ersetzt. Außerdem wird die komplette Fassade erneuert sowie sämtliche Schadstoffe entfernt. Um den Lehrbetrieb aufrecht zu erhalten, erfolgt die Grundsanierung in mehreren aufeinander folgenden Phasen: - 2 -

3 (siehe Lageplan): 1. Phase: VIM (vorgezogene investive Maßnahmen) Neubau einer Technikzentrale (Bauteil 8) Errichtung einer neuen Technikzentrale, die die Strom- und Wärmeversorgung sowie Teile der Lüftungsanlage beherbergt. Sie wird auch die Versorgung der noch in Betrieb befindlichen unsanierten Bauteile übernehmen. 2. Phase: Errichtung eines Interimsgebäude für den Lehrbetrieb in Modulbauweise Das Interimsgebäude beinhaltet Labore zu Studienzwecke 3. Phase: 1. Realisierungsabschnitt (1.RA) Sanierung der Bauteile 1 bis 4 des Hauptgebäudes und des Hörsaals (Bauteil 7). Der Betrieb des Institutes findet derweil in den Bauteilen 5 6 und im Interimsgebäude statt. Die technische Versorgung erfolgt bereits über die neue Technikzentrale (VIM) 4. Phase: 2. Realisierungsabschnitt (2.RA) Sanierung der Bauteile 5 6 des Hauptgebäudes. Der Betrieb des Institutes findet nun in den bereits sanierten Bauteilen 1 4 des 1.Realsierungsabschnittes und im Hörsaal (Bauteil 7) statt. Die technische Versorgung erfolgt über die neue Technikzentrale. 3. Planungsstand / Baubeginn / Kosten Es liegen geprüfte Bauplanungsunterlagen (BPU) vom / (Prüfdatum ) mit Gesamtkosten von T vor. (siehe Anlage 1: Planungsstand / Stand der Kostenermittlung ). Meilensteine Bauaufsichtliche Zustimmung gem. 77 BauOBln 10/2018 Baufeldfreimachung 03/2019 geplanter Baubeginn VIM 06/2019 Nutzerübergabe 1.Realisierungsabschnitt 09/2023 Nutzerübergabe 2.Realisierungsabschnitt 09/2025 Die Bauvorbereitung, wie Baumfällarbeiten, Baustelleneinrichtung und Baufeldfreimachung erfolgt ab Januar Mit den Bauarbeiten für die Technikzentrale (VIM) soll im Juni 2019 begonnen werden

4 Gegenüber den genehmigten Vorplanungsunterlagen (VPU) in Höhe von T erhöhen sich die Gesamtkosten um T. KG 200 Herrichten und Erschließen KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen VPU (geprüft) Mehr-/ Minderkosten BPU (geprüft) T T T KG 500 Außenanlagen KG 600 Ausstattung und Kunstwerke KG 700 Baunebenkosten UV Gesamtkosten Für die Steigerung sind im Wesentlichen nachfolgende Sachverhalte verantwortlich: Baupreisentwicklung sowie Planungsfortschreibung T Kostengruppe 300 Erhebliche Preissteigerungen aufgrund angespannter Marktlage seit VPU (Steigerung Baupreisindex von VPU (III. Quartal 2016) bis BPU (II. Quartal 2018) von 6,6%). Zur Bedarfserfüllung war die Fortschreibung der Planung erforderlich: - Interimsgebäude in Modulgebäude (Hochbaukostenanteil) Ist zur Aufrechterhaltung des Lehrbetriebes notwendig. Vergleichbare Labore sind nicht anmietbar. - Technikzentrale (Hochbaukostenanteil) Separater Neubau anstelle dezentraler Anlagen auf dem Dach. Dies gewährleistet zu jedem Zeitpunkt die Sanierung der Bauteile und den Betrieb der unsanierten Bereiche. - Konkretisierung des Sicherheitskonzeptes Digitale Schließanlage, erhöhter Einbruchschutz

5 Kostengruppe 400 Erhebliche Preissteigerungen aufgrund angespannter Marktlage seit VPU (Steigerung Baupreisindex von VPU (III. Qu.2016: 102,4) bis BPU (II. Qu.2018: 109,2) von 6,6%). Zur Bedarfserfüllung war die Fortschreibung der Planung erforderlich: - Interimsgebäude in Modulgebäude (Fachtechnikkostenanteil) Ist zur Aufrechterhaltung des Lehrbetriebes notwendig. Vergleichbare Labore sind nicht anmietbar. - Technikzentrale (Fachtechnikkostenanteil) Separater Neubau anstelle dezentraler Anlagen auf dem Dach. Dies gewährleistet zu jedem Zeitpunkt die Sanierung der Bauteile und den Betrieb der unsanierten Bereich. - Aufwuchs des Anteils der zu erneuernden Grundleitung (Abwasser) Vertiefte Untersuchungen haben ergeben, dass ein größerer Anteil der Grundleitung erneuert werden muss (Durchwurzelung, Absenkungen, Bruch). - Konkretisierung der Kosten für Ausbau / Umzug / Wiedereinbau der Laboreinrichtungen. - Umzug vom 2. RA in den 1. RA. Kostengruppe 500 Erhebliche Preissteigerungen aufgrund angespannter Marktlage seit VPU (Steigerung Baupreisindex von VPU (III. Qu.2016: 102,4) bis BPU (II. Qu.2018: 109,2) von 6,6%). Zur Bedarfserfüllung war die Fortschreibung der Planung erforderlich: - Erweiterung der Baustellenlogistikflächen Takustraße wird als Baustelleneinrichtungsfläche benötigt. - Gefällelose Zuwegung zum Stickstofftank. Auflage aus dem Arbeitsschutz. Kostengruppe 600 Zur Bedarfserfüllung war die Fortschreibung der Planung erforderlich: - Konkretisierung der Blendschutzanforderungen für Büroräume Kostengruppe 700 Anpassung der Honorare an die erhöhten Baukosten

6 Hörsaalsanierung, Abweichungen nach 24 (5) LHO T Durch den Ausbau des Lehramtsstudiums an der Freien Universität Berlin steigt die Anzahl der Lehrveranstaltungen signifikant an. Die Erhöhung der Studierendenanzahl führt zu einer besonders starken Nachfrage nach kleinen und mittleren Hörsälen mit einer Kapazität von 40 bis 100 Plätzen. Das Hörsaalgebäude befindet sich auf dem Grundstück Takustraße 3 und wurde bauzeitlich zusammen mit dem Hauptgebäude der Chemie errichtet und ist über einen Verbindungsgang an das Hauptgebäude angeschlossen. Die Integration des Hörsaals in das Projekt ist eine wirtschaftliche Lösung, da die Planungs- und Bauleistungen im Rahmen der Gesamtmaßnahme abgewickelt werden können und die Technische Ausrüstung an das Gebäude Takustraße 3 angeschlossen werden kann. Als Bestandteil der BPU wurden für die Sanierung des Hörsaals Kosten i.h. v T inkl. 10% UV ermittelt. Auf Antrag der FU Berlin wurde die Hörsaalsanierung in das Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger aufgenommen. Mit Schreiben der Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung vom liegt eine Finanzierungszusage i.h.v T vor. Die darüber hinaus anfallenden Mehrkosten werden aus dem Investitionspakt Wissenschaftsbauten finanziert. 4. Berichterstattung im Sinne von 24 Abs. 5 LHO / Konzeptionelle Änderungen gegenüber der ursprünglichen Planung Die Hörsaalsanierung stellt einen 24 Abs. 5 LHO relevanten Tatbestand dar. Die Mehrkosten aufgrund dieser Abweichung betragen T. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit Schreiben vom der Abweichung vom vorherigen Planungsstand zugestimmt. 5. Notwendigkeit der Baumaßnahme bzw. Auswirkungen eines Verzichts Durch die geplante Sanierung des Institutsgebäudes für Chemie, 2.Bauabschnitt, sollen die durch die jahrzehntelange Nutzung entstandenen baulichen Missstände am Institutsgebäude behoben werden. Es soll eine Optimierung der Raumbelegung aus wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Sicht und des zukunftsorientierten Nutzerbedarfs für Lehre und Forschung mit modernsten Laborbedingungen erreicht werden. Der notwendige Ausbau des Lehramtsstudiums und die damit verbundene Erhöhung der Anzahl der Studierenden an der Freien Universität Berlin macht insbesondere die Sanierung des Hörsaalgebäudes dringend notwendig. Die Maßnahme ist Bestandteil der von der FU in 2010 fertiggestellten Standortentwicklungsplanung. Hier sollen Synergieeffekte bei der Nutzung der vorhandenen Institutsgebäude am Standort Arnimallee 22 und Takustraße 3 genutzt werden. Bei einem Verzicht auf die Sanierung des Gebäudes besteht die Gefahr, dass das Institut aus Brandschutz- und gesundheitlichen Gründen (Schadstoffbelastung: Asbest, Pak, KMF) in naher Zukunft geschlossen werden muss. Außerdem ist es aus ökologischer Sicht wegen hoher Energieverluste über die Bestandsfassade langfristig nicht mehr tragbar

7 6. Risikoanalyse und Risikovorsorge Im Rahmen der Fortschreibung der Planung wurden die im Folgenden aufgeführten Risiken identifiziert und in Bezug auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Mehrkostenrisiken auf Grund von... Baugrundrisiken / Bodenverunreinigungen Eintrittswahrscheinlichkeit gering Mehrkosten (in BPU / Bewertung) nicht berücksichtigt niedrig Ein Bodengutachten liegt vor und enthält keine Hinweise auf erforderlichen Bodenaustausch. Vertiefte Bodenuntersuchungen auf Schadstoffe haben im Rahmen der Entwurfsplanung stattgefunden. Gründungsrisiken bestehen noch in Teilbereichen, wo Nachgründungen im Bestand z.b. bei Schachtvergrößerungen erforderlich werden. Vertiefende Untersuchungen können bei gegenwärtig laufendem Betrieb nicht erfolgen. Zusätzliche Schadstoffsanierungen hoch nicht berücksichtigt ggfs. erheblich Zu evt. Schadstoffmehrmengen liegen in Gutachten, Beprobungen und Ortsbesichtigungen keine Hinweise vor. Eine vollumfängliche Beprobung im Vorfeld ist bei laufendem Betrieb gleichzeitig nicht möglich. Mit Bezug auf die Erfahrungen im 1.BA (FUC1) sind hier im Vorfeld nicht erkennbare Schadstoffe und/oder Mehrmengen nicht auszuschließen. Bei erheblichen Mehrmengen ist auch mit Terminauswirkungen zu rechnen. Belastungen liegen in Form von KMF, PAK und Asbest vor. Betonsanierung mittel tlw. berücksichtigt Bestandsuntersuchungen sind, soweit bei laufendem Betrieb möglich, bereits zur VPU erfolgt. Größere Schäden/Sanierungsbedarf wurden dabei nicht festgestellt. In der BPU sind Kosten für einen Sanierungsaufwand für Teilbereiche der tragenden Wände und Decken enthalten. Im Ergebnis der Bestandsuntersuchungen wurde festgestellt, dass die tatsächlichen Betondruckfestigkeiten nicht den planmäßigen Betondruckfestigkeiten entsprechen. Es wird davon ausgegangen, dass Bestandsschutz besteht, d.h. die Standsicherheit des Gebäudes nicht neu nachgewiesen werden muss. Es sind allerdings der Einsatz von Spezialdübeln und die Durchführung von Auszugsversuchen im Rahmen der Bauausführung vorgesehen. Kosten für großflächige bauliche Maßnahmen sind dagegen nicht enthalten. Estrichsanierung / Teilerneuerung mittel tlw. berücksichtigt Gemäß Entwurfsplanung soll der Bestandsverbundestrich nebst Steinzeugbelag in großen Teilen erhalten bleiben. Eine großflächige Estricherneuerung / -sanierung ist nicht vorgesehen. Einzelne Teilflächen des vorhandenen Verbundestrichs müssen erneuert werden. Bei dem Teilabbruch von Verbundestrich besteht grundsätzlich das Risiko, die darunter liegenden Bestandsdecke zu beschädigen. Kosten für einen schonenden Abbruch sind in der Kostenberechnung enthalten. Ein geringes Beschädigungsrisiko für die Betondecken nebst Kostenrisiko für daraus resultierende Sanierungen ist nicht vollständig auszuschließen. Strahlenschutz gering tlw. berücksichtigt niedrig Die Klärungen der konkreten Maßnahmen für den Strahlenschutz sind in der Entwurfsplanung erfolgt und entsprechende Kostenansätze in der Kostenberechnung berücksichtigt. (keine bauliche Abschirmung, ohne Einzelkostenansätze, Abklinganlage, Radionuklidabzüge. Zusätzliche Auflagen des Arbeitsschutzes (LaGetSi) im Zuge der detaillierten Ausführungsplanung sind nicht vollständig auszuschließen. Blitzschutz-/ Erdungsanlage gering tlw. berücksichtigt niedrig Das Institutsgebäude erhält eine neue Erdungsanlage nach DIN als Ringerder. Noch vorhandene Erdungsanlagen werden, so weit möglich, saniert und mit einbezogen. Die Bewehrung des Gebäudekörpers wird im Bodenniveaubereich mit dem neu installierten Ringerder verbunden. Aufgrund der stark beschädigten Ableitungen, die im Bestand vorhanden sind, wird das Gebäude mit einer neuen Blitzschutzanlage versehen. Das Risiko beschränkt sich somit auf die Einbindung / Verwendbarkeit von Teilen der vorhandenen Erdungsanlage.

8 Mehrkostenrisiken auf Grund von... Eintrittswahrscheinlichkeit Mehrkosten (in BPU / Bewertung) BOS-Funk gering nicht berücksichtigt niedrig Inwieweit ein Feuerwehrgebäudefunk (BOS-Funk-Anlage) erforderlich wird, kann erst mittels Funkfeldmessung nach Fertigstellung der neuen Gebäudehülle festgelegt werden. Im Projekt FUC1 wurde ein BOS- Funk nach durchgeführten Messungen nicht erforderlich, so dass das Kostenrisiko hier gering eingeschätzt wird. Umschluss TA- Bestandsunterlagen 2.RA mittel tlw. berücksichtigt Bestandsunterlagen der vorhandenen Technischen Anlagen liegen nicht vollständig vor. Insbesondere Anpassungen nach der Erstinbetriebnahme in den 1970er Jahren sind nicht vollumfänglich dokumentiert. Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden Bestandunterlagen ausgewertet und zusätzlich diverse Ortsbegehungen durchgeführt. Daraus gewonnene Erkenntnisse sind in die Entwurfsplanung eingeflossen. Teile der Bestandsanlagen müssen während der Realisierung des 1.RA in Betrieb gehalten werden. Dazu sind Umschlüsse und Interimsmaßnahmen notwendig, die in der BPU enthalten sind. Wiederholungsprüfungen der sicherheitsrelevanten Bestandsanlagen (RLT, Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung) erfolgen derzeit im Verantwortungsbereich der FUB. Auch wenn die Bestandsanlagen im Verantwortungsbereich der FUB verbleiben, können im Ergebnis der Wiederholungsprüfungen zusätzliche Maßnahmen für die Umschlüsse und den (temporären) Weiterbetrieb erforderlich werden. unbekannte Medienleitungen in Außenanlagen mittel nicht berücksichtigt Für Medienleitungen in den Außenanlagen liegen nur teilweise Bestandspläne vor. Großflächige Eingriffe in den Boden sind i.w. für neue Rigolen erforderlich. Weiterhin wird in Teilen an Bestandsleitungen angebunden (Schmutzwasser, Regenwasser im Bereich Bauteil 8). Zudem werden durch Umverlegungen von Versorgungsleitungen durch die FUB im Vorfeld der Maßnahme Bestandsleitungen der Stromversorgung und Datenleitungen um- bzw. neu verlegt und dokumentiert, so dass zum Beginn der Umsetzung FUC2 in diesen Bereichen keine unbekannten Leitungen mehr zu erwarten sind. Die Umverlegungen sollen bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Zusätzliche Erkundungsmaßnahmen in besonders relevanten Teilbereichen haben neben bekannten auch unbekannte Leitungen ergeben. In der Kostenberechnung sind Maßnahmen für Such- und Handschachtungen berücksichtigt. Es kann allerdings im Vorfeld nicht ausgeschlossen werden, dass hier weitere Leitungen gefunden werden und sich daraus Auswirkungen ergeben. (Umverlegung, Schutzmaßnahmen, Änderung geplante neue Trassen) Vergaberisiken mittel nicht berücksichtigt ggfs. erheblich Im Zuge der VOB-Vergaben sind Rügen und Nachprüfverfahren nicht auszuschließen. Diese Risiken lassen sich durch eine Qualitätssicherung in den Vergabeverfahren, so wie sie bei SenStadtWohn erfolgt, mindern und sind als gering einzuschätzen. Durch Rügen und insbesondere Nachprüfverfahren ergeben sich Terminauswirkungen und damit mittelbar auch Kostenauswirkungen, die hinsichtlich ihrer Höhe nicht seriös abschätzbar sind. Aufgrund der angespannten Marktlage im Baugewerbe ist es zudem nicht auszuschließen, dass keine oder überhöhte Angebote eingehen und Vergabeverfahren wiederholt werden müssen. Insolvenzen mittel nicht berücksichtigt Auch wenn Bieter in den Vergabeverfahren auf ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überprüft werden, ist ein Insolvenzrisiko nie vollständig auszuschließen. Insolvenzen während der Bauausführung haben i.d.r. Auswirkungen auf Termine und Kosten, die hinsichtlich ihrer Höhe nicht seriös abschätzbar sind. Schadensersatzforderungen aus Insolvenzen sind allerdings durch die in FUC2 vorgesehene Projektversicherung abgedeckt, so dass es sich hier i.w. um ein Terminrisiko handelt. Aufgrund der Realisierung in 2 Realisierungsabschnitten ist hier im Zuge der weiteren Planung ein besonderes Augenmerk auf das Vergabekonzept zu legen. Bevorzugt werden sollte die Vergabe der Einzelgewerke getrennt nach Realisierungsabschnitten soweit dies sinnvoll umzusetzen ist. Für einige übergreifende Gewerke wie die Gebäudeleittechnik wird gleichzeitig die Vergabe der Gesamtleistung als erforderlich angesehen.

9 Mehrkostenrisiken auf Grund von... Planungs- / Bauzeitverlängerung Eintrittswahrscheinlichkeit mittel Mehrkosten (in BPU / Bewertung) nicht berücksichtigt ggfs. erheblich Bauzeitverlängerungen mit entsprechenden Kostenauswirkungen sind insbesondere bei lang laufenden Projekten nicht auszuschließen. Projektbezogen bestehen hier besondere Risiken im Zusammenhang mit den Risiken Schadstoffsanierung und Betonsanierung. Risiko geänderter Rechtsvorschriften gering nicht berücksichtigt Bei einer langen Projektlaufzeit bis 2025 ist es grundsätzlich nicht auszuschließen, dass sich gesetzliche Rahmenbedingungen und technische Richtlinien ändern und die Planung ggfs. angepasst werden muss. Da die Genehmigungsplanung mit Zustimmungsantrag allerdings für das Gesamtvorhaben erstellt wird, besteht ab Zustimmung i.d.r. Bestandsschutz für die der Zustimmung zu Grunde liegenden Anforderungen. Bauen bei laufendem Betrieb mittel tlw. berücksichtigt niedrig Durch die Umsetzung der Maßnahme in 2 Realisierungsabschnitten bei gleichzeitig laufendem Betrieb des jeweils anderen Realisierungsabschnittes können Beeinträchtigungen des laufenden Betriebes entstehen. Schutzmaßnahmen für Bestandsleitungen, Staubschutzwände zu den in Nutzung befindlichen Bereichen teilweise mit Brandschutzanforderungen sind in der BPU enthalten (KG 390). Die Notwendigkeit darüber hinausgehender Schutzmaßnahmen im Einzelfall und/oder zeitliche Einschränkungen für den Baubetrieb können nicht ausgeschlossen werden. Umgebungsschutz gering nicht berücksichtigt niedrig Negative Auswirkungen der Baumaßnahme (Lärm, Schmutz, Erschütterungen) auf die unmittelbare Umgebung sind grundsätzlich nicht vollständig auszuschließen. Übliche Schutzmaßnahmen (Abgrenzung Baustelle, Passantenschutz, Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Schadstoffbeseitigung) sind in der BPU sind enthalten. Durch die Baumaßnahme verursachte Schäden (z.b. durch Schadstofffreisetzung) sind mit der Projekt-Versicherung abgedeckt. Eine Risikovorsorge von insgesamt T für Unvorhergesehenes (UV) entspricht ~10% der Gesamtkosten. Diese dient als Reserve für unvorhersehbare und unabweisbare Maßnahmen. 6.1 Baupreis-Index Die Kostenberechnung der BPU sowie die Prüfung basieren auf dem Index II. Quartal Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme können zum geplanten Fertigstellungszeitpunkt im IV. Quartal 2025 und bei einer durchschnittlichen Indexsteigerung von rd. 2,1 % *) pro Jahr auf T ansteigen (Berechnung siehe Anlage 2). Als Basis für die fiktive Indizierung auf den Fertigstellungszeitpunkt der Baumaßnahme ist die durchschnittliche Indexentwicklung der letzten 5 Jahre zugrunde gelegt worden. *) Quelle: Augustwerte des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Baupreisindexes für Neubauten (Basisreihe 2010 = 100) - 9 -

10 7. Nutzungskosten / Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 7.1. Wirtschaftliche Ausführung Hochbau Bei der Planung der Maßnahme wurde wirtschaftliches Bauen und in hohem Maße Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt. Die Baumaßnahme an sich ist, da es sich um die Sanierung eines Bestandsbaus handelt, ressourcenschonend. Es liegt ein ökologisches Gesamtkonzept vor. Es wurde ein Energie und Technikkonzept erarbeitet mit dem Ziel, mit einer möglichst energiesparenden und wirtschaftlichen Bauweise die Vorgaben der EnEV 2013 (mit erhöhten Anforderungen ab ) und die Vorgaben aus dem Pflichtenheft für die Erreichung eines vorbildlichen energetischen Standards für Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie des EEWärmeG und der DIN umzusetzen. Auf der Grundlage eines thermisch hygrischen Bauteilkataloges wurde für das Gebäude eine hochwirksame Wärmedämmung geplant. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten im Bestand und den vorhandenen Strukturen sind die Rahmenbedingungen für die Aufteilung von Brandabschnitten weitgehend gesetzt. Mit dem Brandschutzkonzept wurden Nutzungseinheiten gebildet um erforderliche Brandschutzmaßnahmen auf das erforderliche Maß zu beschränken. Weiterhin wurde durch hochbauliche Maßnahmen erreicht, dass auf eine maschinelle Entrauchung und damit auf eine kosten- und wartungsintensive Netzersatzanlage vollständig verzichtet werden kann. 7.2 Wirtschaftliche Ausführung Gebäudetechnik Auf der Grundlage der vorgenannten Vorgaben wurde die Wärmeversorgung mittels Fernwärme in Kombination mit Kompressionskälte festgelegt. Der Bau in einem Bestandsgebäude schafft einschränkende Bedingungen speziell bezüglich der Deckenhöhen und der Schachtgrößen und positionen. Aufgrund nutzungsspezifischer Vorgaben und technischer Regeln im Laborbau gibt es kaum Spielraum insbesondere im Bereich Lüftung / Kälte. Es erfolgt jedoch eine Wärme bzw. Kälterückgewinnung. Das Gebäude wird weitestgehend mit LED Beleuchtung ausgestattet; teilweise werden Stromschienen statt Kabel genutzt. 7.3 Betriebskosten Die Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten gemäß Vordruck SenStadtUm III 1323.H F ist als Anlage 3 beigefügt. Die zu erwartenden jährlichen Kosten betragen nach Fertigstellung der Maßnahme: Betriebskosten rd T Instandsetzungskosten rd T Nutzungskosten T

11 8. Finanzierung Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Baumaßnahme sind im Haushaltsplan 2020/2021 bei Kapitel 1250, MG 03, Titel nach 24 Abs. 3 LHO veranschlagt. Die Finanzierung der Baumaßnahme stellt sich wie folgt dar: finanziert bis T T T ab T T Die haushaltsmäßigen Folgerungen werden bei der Anmeldung zur Aufstellung des Entwurfs des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 bzw. zur Finanzplanung 2019 bis 2023 berücksichtigt. Die FU beteiligt sich mit T an den Gesamtkosten der Maßnahme. Die Einnahme erfolgt frühestens 2022 bei Kapitel 1250, Titel In Vertretung Regula Lüscher Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

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13 Schätzung Toleranz ±30 % *) Berechung ±20 % bis 25 % *) Anschlag ± 10 % bis 15 % *) Feststellung Toleranz ± 0 % *) FU, Grundsanierung des Instituts für Chemie; 2. BA Anlage 2 Planungsstand / Stand der Kostenermittlung Stand HOAI LP (Leistungsphase) 1 Grundl. ermittl. 2 Vorplanung 3 Entwurfsplanung 4 1) 5 Ausführungsplanung 6 Vorbereitung d. Vergabe 7 2) 8 Objektüberwachung 9 3) DIN 276 (Kostenstruktur) ABau (formale Struktur) BP VPU BPU ggf. EU Vergabe (Struktur der Verfahren) VOF VOB Bauleistungen 1) Genehmigungsplanung 2) Mitwirkung bei der Vergabe 3) Objektbetreuung und Dokumentation *)Der o.a. Toleranzrahmen der Gesamtkosten bei Hochbaumaßnahmen, bezogen auf die jeweilige Kostenermittlungsart, werden durch die bestehende Rechtssprechung der Oberlandesgerichte gesetzt.

14 Anlage 3 Kapitel 1250 / MG 03 Titel FU, Grundsanierung des Instituts für Chemie, 2. BA Berechnung der fiktiven Gesamtkosten zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Fertigstellung Kosten BPU Baupreisindex *) 2,1 % pro Jahr pro Quartal Geprüfte BPU II. Quartal 2018 voraussichtliche Fertigstellung IV. Quartal 2025 entspricht 30 Quartalen pro Quartal x 30 Quartale Kosten gesamt fiktive Gesamtkosten zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Fertigstellung *) Quelle: Augustwerte des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Baupreisindexes für Neubauten (Basisreihe 2010 = 100)

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