Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, den 25. Mai 2016 V A 4-6 Telefon Fax

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1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, den 25. Mai 2016 V A 4-6 Telefon Fax Ute.Reinhardt@SenStadtUm.Berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Kapitel 1250, MG 03 Titel Deutsche Oper Berlin, Strangsanierung Anlagen 1 Planungsstand / Stand der Kostenermittlung 2 Baupreisindex 3 Angaben zu den Betriebs- und Instandsetzungskosten nach DIN 18960/ Sitzung des Abgeordnetenhauses am 08. Juni Drucksache Nr. 17/2600 (II.A.01, II.A.27) Auflagenbeschlüsse 2016/ Ansatz T Ansatz T Ansatz T VE 500 T Ist T Verfügungsbeschränkung in T *) VE 500 T *) Aktuelles Ist (Stand ) 0,00 *) Sperre nach 24 Abs. 3 LHO Geschätzte Gesamtkosten: T Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Der Senat und die Bezirke werden ersucht, bei über- oder außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sowie bei Einnahmeverzichten in grundsätzlichen (d. h. auch bei neuen Baumaßnahmen) oder finanziell bedeutsamen Fällen vorab das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss herbeizuführen. Dies gilt auch, wenn im Laufe eines Haushaltsjahres zusätzliche Ausgaben für nichtplanmäßige Dienstkräfte bereitgestellt werden sollen und insoweit eine künftige Erweiterung des Stellenrahmens vorgesehen ist. Dienen die über- oder außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder machen die Umstände sofortiges Handeln erforderlich, ist der Hauptausschuss unverzüglich nachträglich zu unterrichten. Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, die Aufhebung der nach 24 Abs. 3 LHO gesperrten Ausgaben und/oder Verpflichtungsermächtigungen durch den Hauptausschuss mit einem Bericht über das Prüfergebnis der BPU gesondert zu beantragen. Mit diesem Bericht ist sowohl die Notwendigkeit der Baumaßnahme zu begründen als auch der Berlin, bei einem Verzicht der Baumaßnahme, erwachsende Nachteil darzustellen. Ferner muss der Bericht eine Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten (Betriebs- und Seite 1/5

2 Instandsetzungskosten gemäß Vordruck SenStadtUm III1323.HF; wo keine Kostenrichtwerttabellen von SenStadtUm vorhanden sind, können ersatzweise normierte Richtkostenvergleichswerte verwendet werden) und daraus abgeleitet eine Bestätigung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme enthalten. Betragliche Abweichungen sind synoptisch darzustellen und zu begründen. Hierzu wird berichtet: 1. Beschlussempfehlung Es wird gebeten, den nachfolgenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, sowie der beabsichtigten Zulassung von außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 330 T bei Kapitel 1250, MG 03; Titel zuzustimmen und weiterhin hinsichtlich des entsprechenden Auflagenbeschlusses auch der Aufhebung der nach 24 Abs. 3 LHO bestehenden Sperre zuzustimmen. 2. Vorbemerkungen Die sanitärtechnische Installation der Deutschen Oper Berlin stammt aus den 1960er Jahren und ist trotz regelmäßiger Reparaturarbeiten so desolat, dass eine Grundinstandsetzung notwendig ist. Mit dieser Baumaßnahme wird die Anzahl der Damen-WC erhöht zusätzliches behindertengerechtes WC geschaffen. Seite 2/5 und ein zweites, Die bislang im Zuschauerhaus noch bestehenden Verbindungen zwischen Trink- und Feuerlöschwasserleitungssystem werden gemäß der gesetzlichen Bestimmungen getrennt. Die in diesem Bereich befindlichen Regenwasserleitungen werden erneuert. 3. Planungsstand / Kosten / Baubeginn Geprüfte Bauplanungsunterlagen (BPU) vom 09. Mai 2016 über T liegen vor. Die Maßnahme soll in zwei Bauabschnitten realisiert werden, jeweils mit Beginn eine Woche vor der Sommerspielpause, insgesamt 2 x 11 Wochen Bauzeit. 1. Bauabschnitt (50 % der Maßnahme): Sommer Bauabschnitt (50 % der Maßnahme): Sommer 2018 (Anlage 1: Stand der Maßnahme auf dem Zeitstrahl) 4. Berichterstattung im Sinne von 24 Abs. 5 LHO Es liegen keine Abweichungen im Sinne 24 Abs. 5 LHO vor. 5. Notwendigkeit der Baumaßnahme bzw. Auswirkungen eines Verzichts Die unter Punkt 2 geschilderten, desolaten Zustände erzeugen einen sich kontinuierlich, progressiv steigernden Reparaturbedarf und führen zu immer höheren Instandhaltungskosten, ohne dass die unbefriedigende Situation für die Besucher auf Dauer geändert werden kann. Die Benutzung der WC-Anlagen ist durch die überwiegend räumlich beengte Situation innerhalb der Kabinen nur sehr eingeschränkt möglich. Es gibt hygienische Problemen durch Geruchsbelästigungen, die von nicht mehr funktionsfähigen Fußbodeneinläufen oder bei Durchnässung von Dämmmaterial und abgehängten Decken nach Rohrbrüchen herrühren. Die Häufung der Reparaturarbeiten kann bis hin zur notwendigen Sperrung einzelner WC-Kabinen über einen längeren Zeitraum führen. Die derzeitige Situation ist im Hinblick auf die Außendarstellung des Hauses sehr unangemessen.

3 Bei einem Verzicht der Strangsanierung wird es durch die sich immer weiter verschlimmernde Situation des bereits mehr als 50 Jahre alten Leitungssystems verstärkt zu Rohrbrüchen kommen, die mittelfristig zu einem Totalausfall ganzer WC-Gruppen führen kann. Bei diesem Szenario sind zusätzliche Wasserschäden außerhalb des beplanten Bereiches noch nicht berücksichtigt. Hier würde es zu einem immensen Kostenaufwand kommen, so zum Beispiel, wenn das denkmalgeschützte Foyer betroffen wäre. Die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs der Deutschen Oper Berlin ist ohne ausreichend vorhandene WC-Anlagen für die Zuschauer nicht möglich. 6. Risikoanalyse/Risikovorsorge/Verbesserungen Risiken für Mehrkosten auf Grund Eintrittswahrscheinlichkeit* Mehrkosten von: 1) Vergaberisiken sehr gering nicht berücksichtigt ggf. erheblich Wegen der ausschließlich national durchgeführten Vergaben ist die Eintrittswahrscheinlichkeit sehr gering. 2) Insolvenz gering nicht berücksichtigt ggf. erheblich Im Zuge der VOB-Vergabeverfahren werden die Bieter auf ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überprüft. Dieses schließt jedoch nicht aus, dass Auftragnehmer durch Gründe, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, während der Bauphase in die Insolvenz geraten. Die ggf. entstehenden Mehrkosten für die Beauftragung einer neuen Firma sind nicht abschätzbar. 3) Denkmalrechtliche Zustimmung sehr gering berücksichtigt Vorabstimmungen mit dem Landesdenkmalamt sind bereits erfolgt. 4) Schadstoffentsorgung gering weitestgehend berücksichtigt Zur Risikobewertung wurde ein Schadstoffgutachter beauftragt. Gemäß der Stellungnahme des Gutachters werden Schadstoffe in geringen Mengen erwartet. Die Entsorgung wurde in den Kosten berücksichtigt. Es bleibt ein geringes Restrisiko, weil während des Spielbetriebes nicht an allen erforderlichen Stellen, Probenahmen möglich waren. 5) Kurze Bauzeiten gering weitestgehend berücksichtigt Je Bauabschnitt werden 11 Wochen Realisierungszeit benötigt. Beginn ist eine Woche vor der spielfreien Zeit (Sommerpause) mit Bauarbeiten im internen Bereich/Keller. Die Bauarbeiten werden jeweils 4 Wochen in die neue Spielzeit hineinreichen. Für eine möglichst kurze Realisierungszeit wird auf passgenau vorgefertigte Teile der Ausstattung zurückgegriffen. (insbesondere Waschtischanlagen, Kabinentrennwände.) 6) Provisorien gering berücksichtigt Zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs sind Provisorien in Form von anzumietenden WC- Containern erforderlich. Die notwendigen Provisorien sind in den Bauplanungsunterlagen enthalten. Die Verlegung der Bauausführung in die Spielbetriebspausen der Oper verringern die Stellzeit der Provisorien und folglich deren Kosten. Aufgetreten nach bisheriger Erfahrung prognostizierte Eintrittswahrscheinlichkeit fast sicher - zumindest bei jedem 2. Fall (0, 50) hoch häufig bei jedem 2. bis 5. Fall (0,50 0,20) erhöht manchmal bei jedem Fall (0,20 0,10) etwas erhöht selten bei jedem 10 bis 25. Fall (0,10 0,04) gering fast nie höchstens bei jedem 25. Fall (0,04-0,00) sehr gering Seite 3/5

4 Eine Risikovorsorge von rund 304 T für Unvorhergesehenes (UV) dient als Reserve für unvorhersehbare und unabweisbare Maßnahmen. 7. Baupreis-Index Die Kostenberechnung basiert auf dem Kostenstand IV. Quartal Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme können zum geplanten Fertigstellungszeitpunkt im III. Quartal 2018 und bei einer durchschnittlichen Indexsteigerung von rd. 2,1 % *) pro Jahr auf T ansteigen (Berechnung siehe Anlage 2). Als Basis für die fiktive Indizierung auf den Fertigstellungszeitpunkt der Baumaßnahme ist die durchschnittliche Indexentwicklung der letzten 5 Jahre zugrunde gelegt worden. *) Quelle: Augustwerte des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Baupreisindexes für Neubauten (Basisreihe 2005 = 100) 8. Nutzungskosten / Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 8.1. Wirtschaftliche Ausführung Hochbau Die Baumaßnahmen bleiben räumlich auf die WC-Räume für die Besucher im Zuschauerhaus beschränkt. Die Bauausführung unter Einbeziehung der jährlichen Sommerspielpause reduziert die Kosten für provisorische Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes (Stellung WC-Container). Bei der Neuplanung der WC-Räume wurde die Anzahl der besonders beengten WC-Kabinen durch Anpassung auf Standardmaße stark verringert. (Reduzierung von 11 auf 3 nur eingeschränkt nutzbare WC-Kabinen). Somit stehen künftig 32 WC-Kabinen ohne räumliche Einschränkung zur Verfügung stehen Wirtschaftliche Ausführung Gebäudetechnik Sanitärtechnik Es erfolgt der Austausch von Abwasser- und Wasserleitungen. Mit der Neuinstallation werden Spülkästen mit 6-l Spülvolumen statt bisher Druckspüler mit 12-l Spülvolumen eingesetzt. An den Waschtischen sind Selbstschlussarmaturen und an den Urinalen automatische Armaturen vorgesehen. So kann insgesamt je Nutzungsvorgang mit ca. 50 % Wasser-einsparung gerechnet werden. Elektrotechnische Anlagen Die Beleuchtung wird erneuert unter Verwendung von LED-Leuchten und Einsatz von Bewegungsmeldern. Damit ist eine bedarfsgerechte Beleuchtung in Kombination mit energiesparenden Leuchtmitteln umgesetzt. Die neuen Leuchtmittel verbrauchen nur ein Drittel der bisher erforderlichen Strommenge Betriebskosten Die Betriebskosten für das Zuschauerhaus/Besucher-WC wurden auf der Basis der durchschnittlichen bisherigen Kosten unter Berücksichtigung der unter 8.2. aufgezeigten Einsparungen angegeben. Die Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten für den Bereich Zuschauerhaus / Besuchertoiletten gemäß Vordruck SenStadtUm III 1323.H F ist als Anlage 3 beigefügt. Seite 4/5

5 Die zu erwartenden jährlichen Kosten betragen nach Fertigstellung der Maßnahme: Betriebskosten rd Instandsetzungskosten rd Nutzungskosten Finanzierung Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Baumaßnahme sind im Doppelhaushaltsplan 2016/2017 mit einem ersten Ansatz in 2017 in Höhe von T bei Kapitel 1250, MG 03, Titel nach 24 Abs. 3 LHO veranschlagt. Da geprüfte Bauplanungsunterlagen vom 09. Mai 2016 über T vorliegen, soll die Baumaßnahme bereits vorgezogen in 2016 begonnen werden, um unter Einbeziehung der jährlichen Sommerspielpausen eine wirtschaftliche Baudurchführung zu realisieren. Die Finanzierung der Baumaßnahme stellt sich wie folgt dar: Ansatz Ausgabenmehrbedarf neu T T 330 T T T ab T T T T 0 T T Die außerplanmäßigen Ausgaben in 2016 werden benötigt, um Planungsleistungen (Vorbereitung der Vergabe) beauftragen zu können, so dass ab 03. Juli 2017 mit der Durchführung begonnen werden kann. Der Ausgleich für die außerplanmäßigen Ausgaben wird im Rahmen der in 2016 bei Kapitel 1250 insgesamt für Hochbaumaßnahmen veranschlagten Ausgaben hergestellt. Die weiteren haushaltsmäßigen Folgerungen werden bei der Anmeldung zur Aufstellung des Entwurfs des Doppelhaushaltsplans 2018/2019 bzw. zur Finanzplanung berücksichtigt. In Vertretung Regula Lüscher Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Seite 5/5

6 Schätzung Toleranz ±30 % *) Berechung ±20 % bis 25 % *) Anschlag ± 10 % bis 15 % *) Feststellung Toleranz ± 0 % *) Deutsche Oper Berlin Strangsanierung Anlage 1 Planungsstand / Stand der Kostenermittlung Stand: Mai 2016 HOAI LP (Leistungsphase) 1 Grundl. ermittl. 2 Vorplanung 3 Entwurfsplanung 4 1) 5 Ausführungsplanung 6 Vorbereitung d. Vergabe 7 2) 8 Objektüberwachung 9 3) DIN 276 (Kostenstruktur) ABau (formale Struktur) BP VPU BPU ggf. EU Vergabe (Struktur der Verfahren) VOF VOB Bauleistungen 1) Genehmigungsplanung 2) Mitwirkung bei der Vergabe 3) Objektbetreuung und Dokumentation *)Der o.a. Toleranzrahmen der Gesamtkosten bei Hochbaumaßnahmen, bezogen auf die jeweilige Kostenermittlungsart, werden durch die bestehende Rechtssprechung der Oberlandesgerichte gesetzt.

7 Anlage 2 Berechnung der fiktiven Gesamtkosten zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Fertigstellung Kosten BPU Baupreisindex *) 2,1 % pro Jahr rd pro Quartal Kostenstand BPU IV. Quartal 2015 voraussichtliche Fertigstellung III. Quartal 2018 entspricht 11 Quartale pro Quartal x 11 Quartale rd Kosten gesamt zuzüglich mögliche Kostensteigerung fiktive Gesamtkosten zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Fertigstellung *) Quelle: Augustwerte des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Baupreisindexes (Basisreihe 2005 = 100)

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