Statusbericht
|
|
- Babette Brahms
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Statusbericht
2 1. Einleitung und Vorwort 4 Rahmenbedingungen des Projektes 4 2. Vereinbarung zur Codierung Allgemeines Codierregeln 5 3. Ablauf der Arzneimittel-Verifikation 6 4. Datenbankstrukturen 7 5. Aktueller Stand des Projektes Beteiligung der pharmazeutischen Industrie Pharmazeutische Unternehmen Betreibergesellschaft der pu-datenbank Einbindung des pharmazeutischen Großhandels Mitwirkung der öffentlichen Apotheken Apothekensystem Apothekensoftwareanbieter Entwicklung der Packungsdaten Entwicklung der Verifikationen Geschwindigkeit des Systems Systemverfügbarkeit Fazit 18 Dieser Statusbericht ist auch in englischer Sprache verfügbar und kann über info@securpharm.de angefordert werden.
3 1. Einleitung und Vorwort Die Europäische Union hat mit der Richtlinie 2011/62/EU einen Katalog von Maßnahmen vorgegeben, mit denen das Eindringen von Fälschungen in die legale Lieferkette von Arzneimitteln verhindert werden soll. Im Rahmen so genannter Delegierter Rechtsakte wird die EU Kommission wesentliche technische Details zur Ausgestaltung von Sicherheitsmerkmalen für Arzneimittel voraussichtlich bis Ende 2014 erarbeiten, die in Europa drei Jahre später in Kraft treten werden. Mit dem Projekt securpharm wollen die Verbände ABDA, BAH, BPI, PHAGRO und vfa aufzeigen, wie die Anforderungen an den Fälschungsschutz im Interesse der Patienten effizient, unternehmens- und apothekenfreundlich sowie praxistauglich durch die Beteiligten im Arzneimittelmarkt umgesetzt werden können. Rahmenbedingungen des Projektes Das securpharm-projekt findet unter den realen Bedingungen des deutschen Arzneimittelmarktes statt. Berücksichtigt werden dabei die Vielfalt der pharmazeutischen Unternehmen, der Apothekensoftware oder der Lieferbeziehungen von Apotheken. Dieser Philosophie folgend findet keine gezielte Lieferung der securpharm-produkte an am Projekt teilnehmende Apotheken statt. Dies stellt besonders zu Projektbeginn eine zusätzliche Herausforderung dar, ermöglicht jedoch wegen der praxisnahen Umsetzung deutlich aussagekräftigere Ergebnisse. Aufgrund des regen Zuspruchs der pharmazeutischen Unternehmen und deren Bereitschaft, auch in Zukunft Produkte zu serialisieren und mit dem Data Matrix Code zu bedrucken, haben die am Projekt beteiligten Verbände der Hersteller, Großhändler und Apotheken beschlossen, die Phase zur technischen Erprobung mit zunehmender Anzahl von Teilnehmern zu verlängern. Dem schließt sich die Phase des regulären Betriebs an, in der die Systemtauglichkeit unter realen Bedingungen erprobt wird. Ziel ist es, bis 2017 alle betroffenen Marktteilnehmer einzubinden und in den gesetzlich verpflichtenden Betrieb überzugehen. 2. Vereinbarung zur Codierung 2.1 Allgemeines Ergänzend zu den Anforderungen aus 131 Abs. 5 Sozialgesetzbuch V (Anbringen des maschinenlesbaren Arzneimittelkennzeichens auf der Packung) haben die Stakeholder im deutschen Arzneimittelmarkt für das Projekt securpharm die maschinenlesbare Kennzeichnung von Verkaufspackungen mit folgenden Datenelementen vereinbart: Produktnummer Chargenbezeichnung Verfalldatum Seriennummer Im Rahmen von securpharm erfolgt diese Kennzeichnung in Form eines Data Matrix Code nach ISO/IEC Damit ist die weltweit eindeutige Maschinenlesbarkeit dieser Datenelemente gegeben und die technische Voraussetzung für die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz vor Arzneimittelfälschungen geschaffen. 2.2 Codierregeln Dreh- und Angelpunkt ist die seit langem verwendete Pharmazentralnummer (PZN), die in ihrer internationalisierten Form als Pharmacy Product Number (PPN) oder National Trade Item Number (NTIN) die weltweit eindeutige Produktnummer darstellt. Ein umfassendes Regelwerk von securpharm beschreibt den Datencontainer auf den Arzneimittelpackungen, der die notwendigen Datenelemente zur maschinellen Lesung bereitstellt ( securpharm.de/pharma/codierungsregeln.html) Im Detail werden die Codierregeln und die damit verbundene Kennzeichnung der Arzneimittelpackungen, inkl. Codegröße und Druckqualität beschrieben. Als Symbologie für den Datencontainer wurde der zweidimensionale Data Matrix-Code gewählt. Der Data Matrix- Code hat hervorragende Eigenschaften hinsichtlich der Datendichte, Datenmenge, geometrische Skalierbarkeit und Robustheit. Die von securpharm erstellten Codierregeln erlauben dabei eine Codierung sowohl nach IFA- Vorgaben (PPN) als auch nach GS1-Vorgaben (NTIN) und gewährleisten damit eine Marktoffenheit bei gleichzeitiger Berücksichtigung der nationalen Anforderungen. securpharm // Statusbericht
4 3. Ablauf der Arzneimittel-Verifikation 4. Datenbankstrukturen Der pharmazeutische Unternehmer versieht im Produktionsprozess jede einzelne Packung eines Arzneimittels mit einer individuellen Seriennummer. Diese Seriennummer wird zusammen mit PZN (via PPN oder NTIN), Charge und Verfalldatum im Data Matrix Code auf die Packung aufgedruckt. Im Anschluss werden diese Angaben in einer zentralen Datenbank der pharmazeutischen Unternehmen gespeichert. Gleichzeitig kennzeichnet die IFA in ihrer Datenbank alle diejenigen Arzneimittel, die bereits Sicherheitsmerkmale tragen und in Apotheken verifiziert werden können. Die Kennzeichnung erfolgt dabei PZN-bezogen und basiert auf den Meldungen der Hersteller an die IFA. Die Apothekensoftware weist auf dieser Basis den abgebenden Apothekenmitarbeiter darauf hin, die betreffenden Arzneimittel zu verifizieren Zur Verifikation einer Packung scannt das Apotheken- personal vor der Abgabe an den Patienten den (mit einem Emblem PPN versehenen) Data Matrix Code der Packung. Im Hintergrund findet die Überprüfung von Seriennummer und Produktnummer gegenüber der Datenbank statt. Der in der Datenbank vermerkte Status der Packung wird an die Apotheke zurückgemeldet. Ist dieser korrekt, kann die Packung abgegeben werden, wodurch auch der Status dieser Packung in der Datenbank verändert wird die Packung wird als abgegeben im System registriert. Wird eine nicht hinterlegte oder eine bereits abgegebene Seriennummer geprüft, weist eine entsprechende Rückmeldung die Apotheke darauf hin, die dann die notwendigen Maßnahmen einleiten kann. So wird die Abgabe einer nicht verifizierten und potentiell gefälschten Arzneimittepackung an den Patienten verhindert. securpharm basiert auf dem Konzept der getrennten Datenbanken (siehe Schaubild). Dabei laden die pharmazeutischen Unternehmen (pu) ihre packungsbezogenen Daten in die zentrale Datenbank der Hersteller hoch. Zum Betrieb dieser pu-datenbank haben die Herstellerverbände BAH, BPI und vfa die ACS PharmaProtect GmbH als Betreibergesellschaft gegründet und finanzieren diese derzeit. Verifikationsanfragen der Apotheken werden über den zentralen Apothekenserver gebündelt und anonymisiert an die pu-datenbank gerichtet. Der Apothekenserver wird von ABDATA Pharma-Daten-Service betrieben und finanziert, einem Unternehmensbereich der Werbe- und Vertriebsgesellschaft Deutscher Apotheker mbh. Der Großhandel nimmt seine Verifikationen ebenfalls über den zentralen Apothekenserver vor. Diese Datentrennung verhindert, dass die Betreiber der pu-datenbank durch das System Kenntnis über die Bezugs- und Abverkaufszahlen einzelner Apotheken erlangen. Somit ist die Vertraulichkeit von Apothekendaten vollständig und optimal gewährleistet. Da securpharm der deutsche Baustein für das Sicherheitsnetzwerk der europäischen Stakeholderverbände (ESM) sein soll, wird im Augenblick an einer Verbindung dieser Systeme gearbeitet also des europäischen Hubs von ESM und der nationalen Datenbanken von securpharm. securpharm // Statusbericht
5 5. Aktueller Stand des Projektes 5.1 Beteiligung der pharmazeutischen Industrie Pharmazeutische Unternehmen Seit dem ersten Quartal 2013 nehmen 24 pharmazeutische Unternehmer am securpharm-projekt teil. Dabei handelt es sich sowohl um große, global agierende Unternehmen mit Erfahrung in der Serialisierung bzw. Codierung von Arzneimitteln auf anderen Märkten (wie in der Türkei, Frankreich oder China) als auch um Firmen aus dem deutschen pharmazeutischen Mittelstand, die sich teilweise erstmalig mit solchen Fragestellungen konfrontiert sehen. Außerdem sind am securpharm-projekt Parallelimporteure beteiligt, die von der EU-Fälschungsrichtlinie in besonderem Maße betroffen sind: Einerseits nehmen sie in einem zukünftigen System die Rolle Betreibergesellschaft der pu-datenbank Seitens der Verbände der pharmazeutischen Unternehmen wurde die Anti Counterfeit System PharmaProtect GmbH (ACS PP) gegründet, die für die Konzeption, den Aufbau und Betrieb des pu-datenbanksystems zuständig ist. Hierbei stellen die Verbände der pharmazeutischen Industrie die Geschäftsführer der GmbH. Der Verwaltungsrat ist darüber hinaus auch mit Vertretern der Firmen Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG, Sanofi Aventis Deutschland GmbH und Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG besetzt. Es war für ACS PP wichtig, mit der Firma arvato Systems ein Unternehmen für Entwicklung, Implementierung sowie Betrieb der pu-datenbank, die Verarbeitung der Produktdaten und die Schnittstelle zum Apothekensystem zu gewinnen, das im Bereich die PHOENIX AG für den pharmazeutischen Großhandel mit allen deutschen Niederlassungen an securpharm teil und verifizierte dort zunächst nach einem festen Muster securpharm-artikel. Hierbei wurde das Apothekensystem von secur- Pharm durch die PHOENIX AG genutzt und durch gezielte Massenscans auf seine Alltagstauglichkeit getestet. In einem weiteren Schritt wird das securpharm-system nun im Retourenbereich der PHOENIX AG getestet. Die Belieferung der teilnehmenden Apotheken selbst erfolgt wie gewohnt durch ihre jeweiligen Großhändler, d. h. eine gelenkte Distribution findet nicht statt. (Der Großhandel plädiert für einen risikobasierten Ansatz, nach dem er alle nicht vom pharmazeutischen Unternehmer bezogenen Packungen und Rückgaben verifiziert.) Falle einer positiven Antwort des Herstellersystems erfolgt dann in einem zweiten Schritt, ausgelöst durch die abgebende Apotheke, anonymisiert die Ausbuchung der betreffenden Packung Apothekensoftwareanbieter Durch die Teilnahme von fünf Apothekensoftwarehäusern mit acht Warenwirtschaftssystemen wird die Heterogenität des Marktes von Apothekensoftwarelösungen gut abgebildet. Somit konnte bereits nach kurzer Zeit nachgewiesen werden, dass das securpharm-system unabhängig von der in der Apotheke verwendeten Software zuverlässig arbeitet. Insgesamt decken die im Jahre 2013 im securpharm- Projekt engagierten Softwarehäuser rund 70% des Marktes ab. Es ist absehbar, dass mittelfristig alle von arzneimittelabgebenden Stellen ein und müssen somit die Seriennummern der Produkte, die sie unter eigenem Namen in Verkehr bringen, dort ausbuchen. Anderseits sind sie bereits jetzt in der Position von pharmazeutischen Unternehmern, die eigene Seriennummern erzeugen und diese in das System laden müssen. Nicht zuletzt beteiligen sich auch Generika-herstellende Firmen mit solchen Produkten am Projekt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls Sicherheitsmerkmale gemäß EU-Fälschungsrichtlinie tragen müssen. Somit ist ein repräsentativer Querschnitt von pharmazeutischen Unternehmen aus dem gesamten deutschen Pharma-Markt vertreten. IT-Dienstleistungen Erfahrungen und Leistungsfähigkeit bei vergleichbaren Projekten unter Beweis gestellt hat. Hierbei ist das technische System von Anfang an offen für einen Anstieg der Hersteller- und Produktzahlen bis hin zu einem flächendeckenden Betrieb. Näheres zu ACS PharmaProtect GmbH bzw. Einzelheiten zum Gebührenmodell finden sich auf der Website von ACS PP (unter Einbindung des pharmazeutischen Großhandels Gemäß EU-Fälschungsrichtlinie ist die Verifikation von Packungen durch Großhändler vorgesehen. Um die Einbindung des Großhandels in das System und dessen Leistungsfähigkeit zu testen, nimmt daher 5.3 Mitwirkung der öffentlichen Apotheken Im Verlauf des Jahres 2013 haben sich knapp 400 Apotheken für die Teilnahme am securpharm-projekt angemeldet Apothekensystem Konzeption und Umsetzung des zentralen Apothekensystems ist durch ABDATA Pharma-Daten-Service erfolgt, einem Unternehmensbereich der Werbe- und Vertriebsgesellschaft Deutscher Apotheker mbh. Hierbei handelt es sich um eine technische Lösung, bei der im ersten Schritt alle Verifikationsanfragen der Apotheken anonymisiert an das Herstellerdatenbanksystem weitergeleitet werden. Im Softwareanwendungen, die in den niedergelassenen Apotheken verwendet werden, eine Verifikationsmöglichkeit durch das securpharm-system anbieten. Gleichzeitig kennzeichnet die IFA in ihrer Datenbank alle diejenigen Arzneimittel, die bereits Sicherheitsmerkmale tragen und in Apotheken verifiziert werden können. Die Kennzeichnung erfolgt dabei PZN-bezogen und basiert auf den Meldungen der Hersteller an die IFA. Die Apothekensoftware weist auf dieser Basis den abgebenden Apothekenmitarbeiter darauf hin, die betreffenden Arzneimittel zu verifizieren. securpharm // Statusbericht
6 110 Anzahl gemeldeter PZN im System Ladespitzen der pro Woche hochgeladenen Packungen 5.4 Entwicklung der Packungsdaten Die pharmazeutischen Unternehmen laden seit Ende des Jahres 2012 die Serialisierungsdaten der von ihnen in den Markt gebrachten Arzneimittel kontinuierlich in das pu-system. Zum Ende des Jahres 2013 befanden sich bereits mehr als 7,5 Millionen serialisierte und codierte Packungen im deutschen Markt. Codiert wurden bis zu diesem Zeitpunkt 110 verschiedene Produkte (PZN). Damit ist im Jahre 2013 sowohl die Zahl der codierten Produkte als auch die absolute Anzahl an Packungen, die ein mit der EU-Fälschungsrichtlinie kompatibles Sicherheitsmerkmal tragen, kontinuierlich angestiegen KW Entwicklung der hochgeladenen Packungen im System Jahr KW securpharm // Statusbericht
7 5.5 Entwicklung der Verifikationen Anzahl der Verifikationen 2013 Verifikationen werden sowohl von den teilnehmenden Apotheken als auch von einem pharmazeutischen Großhändler durchgeführt. Beide Nutzergruppen leiten ihre Verifikationsanfragen über das Apothekensystem von securpharm an das pu-system. Bei der Arzneimittel-Abgabe in den Apotheken findet zusätzlich zu der Verifikation ein weiterer Prozess-Schritt statt - der des Ausbuchens der Seriennummer aus dem pu- System. Durch die steigende Anzahl von teilnehmenden Apotheken und die wachsende Zahl von Packungen im Markt wächst auch die Gesamtzahl der Verifikationen in den Apotheken und beim Großhandel. Die Verifikationen in den Apotheken belegen so die Alltagstauglichkeit des Systems im Apothekenbetrieb, während die gezielten Massenscans beim Großhandel dessen Belastbarkeit unter Beweis stellen KW securpharm securpharm // // Statusbericht Statusbericht
8 5.6 Geschwindigkeit des Systems Bei simulierten Tests zur Geschwindigkeit des Systems und deren Einfluss auf die Abläufe in den Apotheken haben sich folgende Erkenntnisse manifestiert. Die bei den Verifikationsvorgängen übermittelten Datenpakete sind denkbar klein. Somit stellt die Nutzung einer Internetverbindung mit geringer Bandbreite kein Problem für die Geschwindigkeit des Systems dar. Selbst die Simulation von Verifikationen mit einer geringen Übertragungsrate von alten Modems ( Bits/s) führt zu keiner merklichen Verzögerung. ¹=Reaktionszeit der Server ¹ % %=Prozent der Anfragen Die Performanz des Gesamtsystems beruht auf der Leistungsfähigkeit der zentralen pu-datenbank, des zentralen Apothekensystems und der einzelnen Apothekensoftware und den Leitungswegen zwischen diesen Systemen. Die bekannten Messergebnisse haben die Praxistauglichkeit bewiesen. Abweichungen nach oben sind in den technischen Voraussetzungen für die Umsetzung in der einzelnen Apotheke zu suchen. Die Antwortzeit der zentralen Systeme liegt im Bereich von durchschnittlich 100ms. X < 100ms 100ms X < 120ms 120ms X < 140ms 140ms X < 160ms 160ms X < 250ms 250ms X 20,87 % 57,11% 12,87 % 5,14 % 3,61 % 0,40% Schnellste Antwortzeit: 87ms Mittlere Antwortzeit: 103ms Längste Antwortzeit: 3.312ms Seit Januar bin ich beim Piloten dabei. Alle Beteiligten incl. der Softwarehäuser haben offensichtlich ganze Arbeit geleistet. Die Internetverbindung ist stabil, die Antwortzeiten vom Server sind wirklich vernachlässigbar. Damit gibt es bei der Arzneimittel-Abgabe keine Behinderungen. Natürlich sind in dieser Testphase noch nicht alle mit dem securpharm- Modell denkbaren Features in der Warenbewirtschaftung implementiert, aber für die Zukunft sehe ich neben der Hauptaufgabe, einen Beitrag zur Erhöhung der Arzneimittel-Sicherheit zu leisten, auch eine Entlastung in den manchmal lästigen Routinepflichten wie Verfalldatenverwaltung, Chargenrückrufe u.v.a.m. Fallbeispiele Antwortzeiten im System anhand von zwei Apotheken In der Regel läuft die Verifizierung relativ schnell. Manchmal ist natürlich eine leichte Verzögerung spürbar, beeinflusst aber nicht die Abläufe in unserer Apotheke. Entscheidend für die Geschwindigkeit der Verifikationsvorgänge in einer Apotheke ist vielmehr die Zahl der parallel über die Internetverbindung abgewickelten Prozesse selbst. Ist die Verbindung bereits durch verschiedene Vorgänge (Internettelefonie, Bestellvorgänge) ausgelastet, kann dies dazu führen, dass Verifikationsvorgänge nicht mehr im Millisekundenbereich ablaufen, sondern in Einzelfällen wenige Sekunden dauern können. Stellvertretend für Apotheken mit Internetanbindungen verschiedener Bandbreiten wurden die Inhaber einer Apotheke mit einem High-speed-Internetanschluss und einer Apotheke mit einem langsameren Anschluss zu ihrer subjektiven Wahrnehmung der Systemperformanz befragt (s. nebenstehende Box). Technische Testvoraussetzungen Bandbreite DSL 6000 Ergebnis sehr gut Technische Testvoraussetzungen Bandbreite DSL 1000 Ergebnis gut securpharm // Statusbericht
9 5.7 Systemverfügbarkeit Ein weiterer entscheidender Wert für die Alltagstauglichkeit des securpharm-systems ist dessen Zuverlässigkeit, ausgedrückt durch die Systemverfügbarkeit. Diese muss für einen reibungslosen Ablauf in den Apotheken zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein, da auch während den Nacht- und Wochenenddiensten der Apotheken Verifikationsprozesse zu- verlässig ablaufen müssen. Somit muss das System an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr verfügbar sein. Im bisherigen Gesamtzeitraum hat sich das securpharm-system als robust und zuverlässig herausgestellt. Die Systemverfügbarkeit lag, von notwendi- gen Wartungsvorgängen abgesehen, durchweg bei 100 % oder sehr dicht an diesem Wert. Um die Verfügbarkeit weiter zu erhöhen, sollen im Regelbetrieb die Wartungsintervalle durch entsprechend redundante Systeme so abgefangen werden, dass dadurch die Verfügbarkeit nicht mehr eingeschränkt wird. Systemverfügbarkeit in Prozent vom bis ,89 % Wartungsarbeiten 100 % ,57 % % ,5 % 99,8 % Wartungsarbeiten ,9 % ,8% % ,3 % Wartungsarbeiten ,5 % % 90 % 90 % Ø % securpharm // Statusbericht SecurPharn // Statusbericht ,80 % 1717
10 6. Fazit Das securpharm-projekt kann nach 12 Monaten Betriebszeit als Erfolg gewertet werden. Der Beweis, dass ein stakeholderbetriebenes System zur Verifizierung von Arzneimitteln die Forderungen der EU- Fälschungsrichtlinie erfüllt und unter Alltagsbedingungen funktioniert, ist erbracht. Auftretende Probleme bei der Vorbereitung und Durchführung des Projektes wurden und werden gemeinschaftlich gelöst und lieferten wertvolle Erkenntnisse zur Weiterentwicklung des Systems durch alle Beteiligte. Eines der weiteren Ziele des securpharm-projektes, die heterogene Systemlandschaft und die Vielfalt der Marktteilnehmer wirklichkeitsgetreu abzubilden, erzeugt erwartungsgemäß einen erheblichen Bedarf an Abstimmung und Koordinierung zwischen den beteiligten Stakeholdern. Besonders hilfreich für die Bewältigung der Aufgaben war und ist, dass sich die Stakeholder bereits frühzeitig auf Grundprinzipien der Zusammenarbeit und des Projektes verständigt haben. So konnten alle bisherigen Fragen zielführend geklärt, sowie praxistaugliche Lösungen und organisatorische Voraussetzungen erarbeitet werden. Im Verlauf des ersten Jahres haben auch die teilnehmenden pharmazeutischen Unternehmen verschiedene Lektionen gelernt. Zunächst war die Bedruckung der Faltschachteln mit den Data-Matrix-Codes zu Beginn des Projektes ein Prozess, der hinsichtlich der Qualität gewissen Schwankungen unterlag. Diese Schwierigkeiten sind jedoch mittlerweile in den Unternehmen gelöst; somit ist die Bedruckung ein zumeist valider Prozess. Mit zunehmender Dauer des Projektes stellt die Verwaltung und zuverlässige Weiterleitung der Seriennummern an das Hersteller-Datenbanksystem die Unternehmen vor große Herausforderungen, die nur durch eine konsequente Anpassung der IT-Lösungen im Unternehmen gemeistert werden können. Nach Verifikationen lässt sich Folgendes feststellen: Die Planung und die Aufsicht durch die Stakeholder, die sogenannte Stakeholder Governance, funktioniert und kann jederzeit um eine nationale Aufsichtsbehörde erweitert werden. Das Wettbewerbsmodell im Bereich der Codierungen mit paralleler Verwendung von zwei Codiervarianten hat sich bewährt. Der Betrieb von getrennten Systemen garantiert das jeweilige Dateneigentum der Beteiligten ohne negativen Einfluss auf die Performanz des Gesamtsystems. Die Verwendung des Data Matrix Codes als Datenträger für Verifizierungsvorgänge ist ein geeignetes, effizientes und kostengünstiges Verfahren. Der End-to-End Ansatz kann erfolgreich in der Praxis umgesetzt werden, um hinreichenden Schutz vor Fälschungen innerhalb der legalen Lieferkette zu bieten. Verteilung der securpharm-apotheken Mit dem Übergang des securpharm-projektes in den Regelbetrieb besteht für alle Unternehmen und Apotheken Deutschlands jederzeit und dauerhaft die Möglichkeit, am europaweit einzigen Verifizierungssystem teilzunehmen, das unter Alltagsbedingungen funktioniert und die Anforderungen der sog. Fälschungsrichtlinie vollumfänglich erfüllt. Die Stakeholder haben sich darüber hinaus davon leiten lassen, nicht nur eine effektive sondern auch eine effiziente Lösung für einen europaweiten Ansatz zum Schutz vor Arzneimittelfälschungen zu gestalten. securpharm zeigt, wie die erfolgreiche, kostengünstige und termingerechte Umsetzung der Fälschungsrichtlinie möglich ist. securpharm ist der deutsche Baustein für das Sicherheitsnetzwerk der europäischen Stakeholderverbände (ESM) zum Schutz vor Arzneimittelfälschungen. Stand securpharm // Statusbericht securpharm // Statusbericht
11 Statusbericht Stand Dieser Statusbericht ist auch in englischer Sprache verfügbar und kann über angefordert werden. V.03_D_14 securpharm e.v. Hamburger Allee Frankfurt am Main Registernummer VR Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main Tel. 069 / info@securpharm.de
Über securpharm e.v.
Statusbericht 2015 Über securpharm e.v. securpharm e.v. ist eine Initiative zum Schutz des Patienten vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette in Deutschland. Sie wird getragen von einem
MehrÜber securpharm e.v.
Statusbericht 2016 Über securpharm e.v. securpharm e.v. ist eine Initiative zum Schutz des Patienten vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette in Deutschland. Sie wird getragen von einem
Mehrsecurpharm: Der deutsche Schutzschild gegen Arzneimittelfälschungen Aktueller Stand des Projekts
securpharm: Der deutsche Schutzschild gegen Arzneimittelfälschungen Aktueller Stand des Projekts Pressekonferenz am am 23. Mai 2013 in Berlin Risiko Arzneimittelfälschung Fälscherwerkstatt in Europa Fälscherwerkstatt
MehrSTATUSBERICHT Stand des Projektes zur Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie
STATUSBERICHT 2017 Stand des Projektes zur Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie 2 www.securpharm.de Über securpharm e.v. securpharm e.v. ist die nicht gewinn-orientierte Stakeholder-Organisation für
MehrFragen und Antworten. 1 von 7
Fragen und Antworten Die FAQs sammeln Fragen, die von pharmazeutischen Großhändlern bzw. von deren Dienstleistern an securpharm e.v. gerichtet und beantwortet wurden. Die Antworten haben keinen rechtsverbindlichen
Mehrsecurpharm Infotagung zur Fälschungsschutzrichtlinie
Der Deutsche Schutzschild gegen Arzneimittelfälschung Mittwoch, 22. Juli 2015 2. securpharm Infotagung zur Fälschungsschutzrichtlinie Für deutsche Pharmaunternehmen, Großhändler und Apotheker. Der delegierte
MehrFragen und Antworten. Allgemeine Fragen
Fragen und Antworten Die FAQs sammeln Fragen, die von Apotheken bzw. von deren Dienstleistern an securpharm e.v. gerichtet und beantwortet wurden. Die Antworten haben keinen rechtsverbindlichen Charakter,
MehrHintergrund. Fragen und Antworten
Hintergrund Die FAQ-Sammlung dient dazu, von teilnehmenden bzw. interessierten Apotheken gestellte Fragen zu sammeln und soweit wie möglich zu beantworten. Neue Fragen werden sukzessive hinzugefügt, so
MehrACS - Das Datenbanksystem der pharmazeutischen Industrie
ACS - Das Datenbanksystem der pharmazeutischen Industrie 16. März 2016, Frankfurt am Main Dr. Wolfgang Stock Agenda Wer und was ist ACS? Was wird vom pu erwartet? Wohin mit den Daten? Wer muss ins Boot?
MehrFälschungsschutz durch Serialisierung von Arzneimitteln Teil II: Analyse & Ausblick
Fälschungsschutz durch Serialisierung von Arzneimitteln Teil II: Analyse & Ausblick Thomas Brückner, Leiter Pharmazie (BPI) und Vorstandsmitglied securpharm e.v. Quo vadis Trends der Digitalisierung in
MehrSTATUSBERICHT Stand des Projektes zur Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie
STATUSBERICHT 2018 Stand des Projektes zur Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie 2 Über securpharm e.v. securpharm e.v. ist die nicht gewinn-orientierte Stakeholder-Organisation für den Aufbau des Systems
MehrSECURPHARM - FAQ. ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
SECURPHARM - FAQ ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. 10. Januar 2018 ALLGEMEINE FRAGEN ZU SECURPHARM Warum brauchen wir ein Schutzsystem für Arzneimittel? Es gibt doch kaum Fälschungen
MehrDas securpharm Projekt Wie sich Deutschland auf die Umsetzung der EU-Fälschungsrichtlinie vorbereitet
Das securpharm Projekt Wie sich Deutschland auf die Umsetzung der EU-Fälschungsrichtlinie vorbereitet DPhG Jahrestagung 2013 Symposium der Fachgruppe Arzneimittelkontrolle/Pharmazeutische Analytik Dr.
MehrFAQ zum Thema securpharm
FAQ zum Thema securpharm Die FAQ beruhen auf Fragen, die von Apotheken bzw. von deren Dienstleistern an securpharm e.v. (*) oder die ABDA (**) oder die NGDA (***) gerichtet und beantwortet wurden. Anschließend
Mehrsecurpharm Infotagung zur Fälschungsschutzrichtlinie
Der Deutsche Schutzschild gegen Arzneimittelfälschung 16. März 2016 3. securpharm Infotagung zur Fälschungsschutzrichtlinie Für deutsche Pharmaunternehmen, Großhändler und Apotheker. Kennzeichnung von
MehrGEMEINSAM FÜR MEHR SICHERHEIT IM ARZNEIMITTELMARKT
GEMEINSAM FÜR MEHR SICHERHEIT IM ARZNEIMITTELMARKT Überblick über die Regelungen der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/161 und das deutsche System zur Echtheitsprüfung von Arzneimitteln Über securpharm
MehrSECURPHARM - FAQ. ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
SECURPHARM - FAQ ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. 28. Februar 2018 ALLGEMEINE FRAGEN ZU SECURPHARM Warum brauchen wir ein Schutzsystem für Arzneimittel? Es gibt doch kaum Fälschungen
Mehrsecurpharm REFERENTIN: SANDRA SCHRÖDER 06. JUNI 2018
securpharm REFERENTIN: SANDRA SCHRÖDER 06. JUNI 2018 Themen: 1. Wer ist securpharm e.v.? 2. Wie wird die delegierte Verordnung in Deutschland umgesetzt? 3. Wie wird die delegierte Verordnung in Europa
Mehrsecurpharm Handlungsoptionen für Apotheken in der Anlaufphase Version 1.0, Stand
Einordnung Ab 9. Februar 2019 gilt die delegierte Verordnung 1 zur Fälschungsschutzrichtlinie. Um in Deutschland einen möglichst reibungsarmen Start zu erreichen, sind die wichtigsten Informationen im
Mehrsecurpharm Mit CIDA gut vorbereitet
securpharm Mit CIDA gut vorbereitet SECURPHARM IN KÜRZE Ab 9. Februar 2019 ist die Verwendung von securpharm in allen Apotheken Pflicht. Die Anwendung von securpharm hat im Wesentlichen Auswirkungen auf
Mehrsecurpharm Handlungsoptionen für pharmazeutische Großhändler in der Anlaufphase Version 1.0, Stand
securpharm Handlungsoptionen für pharmazeutische Großhändler in der Anlaufphase Version 1.0, Stand 8.2.2019 Einordnung Ab 9. Februar 2019 gilt die delegierte Verordnung 1 zur Fälschungsschutzrichtlinie.
Mehrsecurpharm Der deutsche Schutzschild gegen Arzneimittelfälschungen Pressekonferenz Berlin am 1. September 2011 Dr. Reinhard Hoferichter
securpharm Der deutsche Schutzschild gegen Arzneimittelfälschungen Pressekonferenz Berlin am 1. September 2011 Dr. Reinhard Hoferichter Agenda Teil 1 Das Risiko: Arzneimittelfälschungen Teil 2 Die politische
MehrSECURPHARM FAQ STAND: 13. SEPTEMBER 2018
SECURPHARM FAQ STAND: 13. SEPTEMBER 2018 ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. Dokumenthistorie Aktuelle Version: FAQ_securpharmCD_20180913 Vorherige Version: FAQ_securpharmCD_20180525
MehrREGELN ZUR CODIERUNG VERIFIZIERUNGSPFLICHTIGER ARZNEIMITTEL IM DEUTSCHEN MARKT. Änderungen zwischen Version 2.02 und Version 2.03
REGELN ZUR CODIERUNG VERIFIZIERUNGSPFLICHTIGER ARZNEIMITTEL IM DEUTSCHEN MARKT Änderungen zwischen Version 2.02 und Version 2.03 Ausgabedatum 16. Mai. 2017 Dokumentenidentifikation Herausgeber Titel Untertitel
Mehr"Digitalisierung im Gesundheitswesen" HEALTHY SAXONY. Thomas Dittrich Vorsitzender Sächsischer Apothekerverband e. V.
"Digitalisierung im Gesundheitswesen" HEALTHY SAXONY Vorsitzender Sächsischer Apothekerverband e. V. Dresden, 24. August 2016 Megatrend Digitalisierung Digitalisierung ist ein Megatrend unserer Zeit: Millionen
MehrInformationen zur Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie (FMD) in der IFA-Datenbank
Informationsstelle für Arzneispezialitäten IFA GmbH Informationen zur Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie (FMD) in der IFA-Datenbank Eine Information für Pharmazeutische Unternehmer 05.02.2019 IFA
MehrSECURPHARM FAQ STAND: 4. JANUAR ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
SECURPHARM FAQ STAND: 4. JANUAR 2019 ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. Dokumenthistorie Aktuelle Version: FAQ_securpharmCD_20190104 Vorherige Version: FAQ_securpharmCD_20180913 Änderungen
MehrPharmazentralnummer (PZN): Funktion und Bedeutung
Seite 1 von 6 Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz Institut für Lebensmittelchemie und Arzneimittelprüfung, Mainz Pharmazentralnummer (PZN): Funktion und Bedeutung Stand: 03/2009 Verfügbar unter: http://www.lua.rlp.de/navigation/downloads/
MehrInformationen zur Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie (FMD) in der IFA-Datenbank
Informationsstelle für Arzneispezialitäten IFA GmbH Informationen zur Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie (FMD) in der IFA-Datenbank Eine Information für Pharmazeutische Unternehmer 23.03.2018 IFA
MehrSECURPHARM FAQ STAND: 28. FEBRUAR ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
SECURPHARM FAQ STAND: 28. FEBRUAR 2019 ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. Dokumenthistorie Aktuelle Version: FAQ_securpharmCD_20190226 Vorherige Version: FAQ_securpharmCD_20190104
MehrSECURPHARM FAQ STAND: 28. FEBRUAR 2019, VERSION 2. ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
SECURPHARM FAQ STAND: 28. FEBRUAR 2019, VERSION 2 ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. Dokumenthistorie Aktuelle Version: FAQ_securpharmCD_V2_20190228 Vorherige Version: FAQ_securpharmCD_20190104
MehrUmsetzung der EU-Fälschungsschutzrichtlinie (FMD)
Umsetzung der EU-Fälschungsschutzrichtlinie (FMD) Hinweise zum Data Matrix Code und zum Erstöffnungsschutz Der Herausgeber weist daraufhin, dass die vorliegenden Hinweise auf Grundlage des aktuellen Standes
Mehrheute möchten wir Sie gern in Bezug auf die neue Fälschungsschutzrichtlinie zu den folgenden Themen informieren:
Sehr geehrte Damen und Herren, heute möchten wir Sie gern in Bezug auf die neue Fälschungsschutzrichtlinie zu den folgenden Themen informieren: 1 GESETZLICHE GRUNDLAGEN... 1 1.1 Vorrichtung gegen Manipulation
MehrSicherheitsmerkmale für Arzneimittel Position der österreichischen Pharmaindustrie
21. September 2012 Sicherheitsmerkmale für Arzneimittel Position der österreichischen Pharmaindustrie Mag. Helga Tieben, MLS GS1 HealthCare Day 2012 19. September 2012 Verband der pharmazeutischen Industrie
MehrAn die Apothekensoftwarehäuser. Abrechnung der Erstattungsbeträge nach 130b SGB V Einführung eines Sonderkennzeichens. Sehr geehrte Damen und Herren,
Postfach 6144 65735 Eschborn An die Apothekensoftwarehäuser Carl-Mannich-Straße 26 65760 Eschborn Zentrale 06196 928-0 Gerhard Haas HS/SyS Telefon 06196 928-425 Telefax 06196 928-439 g.haas@abdata.aponet.de
MehrGlobal Track&Trace Guideline Pharma
Global Track&Trace Guideline Pharma 2 Track&Trace Pharma Guideline Inhalt Videojet Technologies 4-5 Vorstellung der Organisationen und Unternehmen GS1 6-7 IFA 8-9 securpharm e.v. 10-11 Defintion & Grundlagen
MehrArzneimittelfälschungen Realitäten zwischen illegalen Machenschaften und hoch regulierter Vertriebskette
22. Februar 2012 Arzneimittelfälschungen Realitäten zwischen illegalen Machenschaften und hoch regulierter Vertriebskette Dr. Jan Oliver Huber 39. Gesundheitspolitisches Forum 22. Februar 2012 Verband
MehrLeitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Stand der Revision: 21.04.2009 Inhaltsübersicht I II III IV Zweckbestimmung
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT Oktober 2018 SCHREIBEN AN DIE BETEILIGTEN BETREFFEND DIE UMSETZUNG DER VORSCHRIFTEN ÜBER DIE SICHERHEITSMERKMALE GEMÄß DER
MehrSerialisierung in der Pharma-Industrie
Session 1 Aktuelle GMP-Trends und ihre Umsetzung 1 Serialisierung in der Pharma-Industrie 4. GMP- und Technologie-Kongress Freiburg 26. 27.09.2013 Übersicht Übersicht: Warum Serialisierung? 2 Welche gesetzlichen
MehrCOMPLIANCE- BERICHTERSTATTUNG, LÄNDERSPEZIFISCHE ANFORDERUNGEN UND MULTIMARKET-HANDEL
COMPLIANCE- BERICHTERSTATTUNG, LÄNDERSPEZIFISCHE ANFORDERUNGEN UND MULTIMARKET-HANDEL Ihre am häufigsten gestellten Fragen zu Multimarket-Anforderungen und EU FMD (Falsified Medicines Directive) EINFÜHRUNG
MehrWichtige Informationen zu securpharm zur Umsetzung der EU- Fälschungsschutzrichtlinie
Wichtige Informationen zu securpharm zur Umsetzung der EU- Fälschungsschutzrichtlinie Seit dem 9. Februar 2019 ist die delegierte EU-Verordnung (EU 2016/161) zur Fälschungsschutzrichtlinie in Kraft getreten.
MehrAnforderungen an die Codierung gemäß der delegierten Verordnung der EU Kommission was hat sich gegenüber den bisherigen Erwartungen geändert?
Anforderungen an die Codierung gemäß der delegierten Verordnung der EU Kommission was hat sich gegenüber den bisherigen Erwartungen geändert? securpharm Regeln zur Codierung Neue Herausforderungen Paul
MehrModell und Baustein für ein europäisches Schutzschild gegen Arzneimittelfälschungen. Eine Systembeschreibung
Modell und Baustein für ein europäisches Schutzschild gegen Arzneimittelfälschungen Eine Systembeschreibung I. Einleitung 4 II. Stakeholder-Governance des securpharm-verifikationssystems 6 a Serialisierungs-
MehrInformationsveranstaltung - securpharm
Informationsveranstaltung - securpharm Hubertus Hacke, Referent Märkte ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.v. Hamburg, 18. September 2018 Quelle: securpharm e.v. Inhalt» Hintergrund» Welche
MehrBest Practice Empfehlungen für securpharm
Best Practice Empfehlungen für securpharm Die folgende Aufstellung stellt eine Auswahl an Prozessen dar, die im Zuge der Einführung von securpharm gegebenenfalls in Ihrer Apotheke angepasst werden müssen.
MehrHäufig gestellte Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Umsetzung der EU Fälschungsrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Rechtsakte (EU) 2016/161 in der Schweiz FAQ Version 1.4, 24. Oktober 2017 (DE) 1 von 10 INHALT
MehrNeue GDP Neuer Großhandel?
Neue GDP Neuer Großhandel? 7. Großhandelstag Berlin 20.05.2015 Lothar Jenne Eine globale Standortbestimmung Die EU stellt den Schutz der öffentlichen Gesundheit in den Mittelpunkt der einschlägigen Rechtsvorschriften
MehrHerausforderung Arzneimittelfälschungen. Wie bereitet sich Deutschland und Europa auf die Umsetzung der EU-Fälschungsrichtlinie vor?
Herausforderung Arzneimittelfälschungen Wie bereitet sich Deutschland und Europa auf die Umsetzung der EU-Fälschungsrichtlinie vor? SecurPharm-Initiative: die Lösung? BfArM im Dialog 16.9.2015 Wasserwerk
MehrSachstand securpharm. Bericht über die technische Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie und den aktuellen Entwicklungsstand in Deutschland
Sachstand securpharm Bericht über die technische Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie und den aktuellen Entwicklungsstand in Deutschland Martin Bergen BfArM im Dialog 8. Mai 2018, Bonn Mitglieder 8.
MehrSerialisierung von Verpackungslinien in der pharmazeutischen Industrie
Automation Track & Trace, also das Kennzeichnen und Verfolgen einzelner Produkte auf ihrem Weg durch die Lieferkette, rückt nicht nur für die Pharmaindustrie zunehmend in den Fokus. Rückverfolgbarkeit,
MehrVERIFIZIERUNG, VERTEILUNG UND DATENVERWALTUNG. Ihre am häufigsten gestellten Fragen über die Verifizierung des Produkts und die EU FMD
Ihre am häufigsten gestellten Fragen über die Verifizierung des Produkts und die EU FMD EINFÜHRUNG Im Jahr 2016 wurde der Delegierten Rechtsakt über Sicherheitsmerkmale veröffentlicht, wodurch strenge
MehrREGELN ZUR CODIERUNG VERIFIZIERUNGSPFLICHTIGER ARZNEIMITTEL IM DEUTSCHEN MARKT
REGELN ZUR CODIERUNG VERIFIZIERUNGSPFLICHTIGER ARZNEIMITTEL IM DEUTSCHEN MARKT Gemäß der EU-Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung (EU) 2016/161 Codierung mittels Data Matrix
MehrACHTUNG: Eine Rücknahme muss innerhalb von 10 Tagen nach dem Ausbuchen erfolgen, danach wird die Packung vom securpharm-server nicht mehr akzeptiert.
Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, am 09. Februar 2019 tritt die Gesetzgebung zum System zur Echtheitsprüfung von Arzneimitteln (securpharm) in Kraft. Die gesetzlichen Grundlagen bilden die
MehrBest Practice Empfehlungen für securpharm
Die folgende Aufstellung stellt eine Auswahl an Prozessen dar, die im Zuge der Einführung von securpharm gegebenenfalls in Ihrer Apotheke angepasst werden müssen. Wir haben für Sie die aus unserer Sicht
MehrFSRL - Fälschungssicherheitsrichtlinie FAQs 2019 Österreichische Apothekerkammer und Österreichischer Apothekerverband
FSRL - Fälschungssicherheitsrichtlinie FAQs 2019 Österreichische Apothekerkammer und Österreichischer Apothekerverband Fragen in schwarzer Schrift Antworten in blauer Schrift Welche Arzneimittel sind betroffen?
MehrREGELN ZUR CODIERUNG VERIFIZIERUNGSPFLICHTIGER ARZNEIMITTEL IM DEUTSCHEN MARKT
REGELN ZUR CODIERUNG VERIFIZIERUNGSPFLICHTIGER ARZNEIMITTEL IM DEUTSCHEN MARKT Gemäß der EU-Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung (EU) 2016/161 Codierung mittels Data Matrix
MehrIm Dienst des Patienten: Wie schützen wir uns vor Fälschungen?
Im Dienst des Patienten: Wie schützen wir uns vor Fälschungen? Lothar Jenne Vorstandsmitglied des PHAGRO Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e.v. Komplementär Max Jenne Arzneimittel-Großhandlung
MehrFax/ Nr. 29/2018. An alle Apotheken in Hamburg (nur zum internen Gebrauch) Chargenrückruf Valsartan-haltiger Arzneimittel. 6.
Fax/E-Mail Nr. 29/2018 An alle Apotheken in Hamburg (nur zum internen Gebrauch) 6. Juli 2018/CG Chargenrückruf Valsartan-haltiger Arzneimittel Sehr geehrte Mitglieder, im Nachgang zu dem Rundschreiben
MehrGlossar und FAQs. Umsetzung der Verifizierung von Arzneimitteln in Österreich
Umsetzung der Verifizierung von Arzneimitteln in Österreich Version 1.0 25.01.2018 Inhaltsverzeichnis 1. Glossar... 3 2. FAQs... 7 2.1. Allgemeine Fragen... 7 2.2. Pharmazeutische Unternehmen... 9 2.3.
MehrRisiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke
Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Stand der Revision: 23.11.2016 Inhaltsverzeichnis
MehrCARINOPHARM GmbH Bahnhofstr Elze Tel / Fax /
THEMA Implementierung der EU-Direktive zur Fälschungssicherheit von Arzneimittel (FMD) in der Krankenhausapotheke Dr. rer.nat. Viola Schneider Apotheke der Klinikum Hanau GmbH EDITORIAL Sehr geehrte Frau
MehrDER HESSISCHE DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE
STELLUNGNAHME DES HESSISCHEN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN ZUM EINSATZ VON MICROSOFT OFFICE 365 AN HESSISCHEN SCHULEN 1. Kernpunkte Der Einsatz von Microsoft Office 365 in der sog. Deutschland-Cloud durch hessische
MehrDatenschutzzertifizierung Datenschutzmanagementsystem
Datenschutzzertifizierung Datenschutzmanagementsystem Senior Consultant für Datenschutz und Informationssicherheit DIN NIA 27 AK 1 & 5 ad hoc Meeting Datenschutzmanagementsystem 15. Juli 2016, Bonn 2016
MehrFerdinand Eisele GmbH, Carl-Benz-Str. 17, Birkenfeld, Tel / Fit für globale Standards bei Barcode mit extra4
GS1 statt EAN13 Fit für globale Standards bei Barcode mit extra4 Birkenfeld, 28.10.2015 GS1-DataBar ist im Begriff, EAN13 zu ersetzen. Mit der Migration zu dieser neuen Art Codierung hat man sich bei extra4
MehrSecurPharm in der Praxis
SecurPharm in der Praxis Alle ab dem 9. Februar 2019 in Verkehr gebrachten Packungen verifizierungspflichtiger Arzneimittel müssen bei der Abgabe überprüft und aus der securpharm-datenbank ausgebucht werden.
MehrZu Artikel 13 ( Änderung des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften )
Zu Artikel 13 ( Änderung des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer ) Artikel 13 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer wird folgendermaßen
MehrMobiDiK securpharm Arbeitsplatz
MobiDiK securpharm Arbeitsplatz - 2 - Das Thema securpharm ist bei allen Apotheken präsent. Ab Februar 2019 werden in Deutschland alle rezeptpflichtigen Medikamente über Seriennummern zu identifizieren
MehrTragende Gründe. Vom 12. Januar Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf Anlage...
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX Festbetragsgruppenbildung Eplerenon,
MehrIFA-Coding-System Spezifikation PPN-Code für Handelspackungen
IFA-Coding-System Spezifikation PPN-Code für Handelspackungen Codierung von Arzneimitteln gemäß der EU- Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung (EU) 2016/161 Automatische Identifikation
MehrAnlage A. Projektphasen und Aufgabenbeschreibung. zum Rahmenvertrag. über die Bereitstellung eines VULA- Produktes
Projektphasen und Aufgabenbeschreibung zum Rahmenvertrag über die Bereitstellung eines VULA- Produktes 1 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 2 Projektplanung... 3 3 Projektphasen und Aktivitäten... 3 3.1
MehrBetreff: Anbindung an das AMVS Austrian Medicines Verification System
Wien, im April 2018 Betreff: Anbindung an das AMVS Austrian Medicines Verification System Sehr geehrte Damen und Herren! Im Rahmen der EU-Richtlinie 2011/62/EU zur Vermeidung von Fälschungen in der legalen
MehrHochwertige Markenmedikamente müssen nicht teuer sein
Hochwertige Markenmedikamente müssen nicht teuer sein So günstig? Das gleiche Medikament?! Ja. Import-Arzneimittel sind preiswert und sicher. Das gleiche Medikament importiert bis zu 30 % günstiger. Das
Mehrexpopharm Düsseldorf, 18. bis 21. September 2013 Eröffnungsveranstaltung 18. September 2013 Grußwort Birgit Fischer
expopharm Düsseldorf, 18. bis 21. September 2013 Eröffnungsveranstaltung 18. September 2013 Grußwort Birgit Fischer Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.v. Hauptgeschäftsführerin Frei zur Veröffentlichung
Mehr7. Pharma-Großhandelstag. Eröffnung. 20. Mai 2015 Berlin. Grußwort des vfa. Statement von:
7. Pharma-Großhandelstag Eröffnung 20. Mai 2015 Berlin Grußwort des vfa Statement von: Stefan Oelrich Sanofi-Aventis Deutschland GmbH Mitglied des Vorstandes, vfa Es gilt das gesprochene Wort! Anrede,
MehrArzneimittelfälschungen Mehr Sicherheit für Patienten?
Arzneimittelfälschungen Mehr Sicherheit für Patienten? Mitgliederversammlung INTEGRITAS e.v. 29. November 2011 Dr. Axel Sander 29. November 2011 Dr. Axel Sander 1 Inhalt: A. Derzeitige AMG-Vorschriften
MehrPHARMAZEUTISCHE UND MEDIZINISCHE LOGISTIK I DISTRIBUTION I FULFILLMENT
PHARMAZEUTISCHE UND MEDIZINISCHE LOGISTIK I DISTRIBUTION I FULFILLMENT 2 // 8 THE WAY WE WORK ÜBER UNS 3 // 8 MSK PHARMALOGISTIC GMBH IM HEALTHCARE MARKT ZUHAUSE Die MSK steht für herausragende Dienstleistungen
Mehrsecurpharm in XT
in XT 19.12.18 Inhalt Einführung... 2 Aktuelle Informationen... 2 1.1 Firmenstamm: Zertifikat für NGDA-Server in XT einstellen... 3 1.2 securpharm im Verkauf... 6 Scannen des DataMatrix-Codes im Verkaufsvorgang...
MehrTragende Gründe. Vom 11. August Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf Anlage...
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX Festbetragsgruppenbildung Triazole,
MehrSERIALISIERUNG, ONBOARDING- PARTNERSCHAFTEN UND DER EUROPÄISCHE KNOTENPUNKT. Ihre am häufigsten gestellten Fragen über EMVS und EU FMD
SERIALISIERUNG, ONBOARDING- PARTNERSCHAFTEN UND DER EUROPÄISCHE KNOTENPUNKT Ihre am häufigsten gestellten Fragen über EMVS und EU FMD EINFÜHRUNG Im Jahr 2016 wurde der Delegierten Rechtsakt über Sicherheitsmerkmale
MehrSpezifikation der XML-basierten Übermittlung der Unique Identifier von Arzneimittelpackungen für die warenbegleitende Datenlieferung im
Spezifikation der XML-basierten Übermittlung der Unique Identifier von Arzneimittelpackungen für die warenbegleitende Datenlieferung im Krankenhausbereich Stand 26.11.2018 Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Voraussetzungen
MehrCodierregeln für Österreich
Stand: 09/2017 Codierregeln für Österreich anzuwenden für verifizierungspflichtige Arzneimittel am österreichischen Markt gemäß EU-Richtline 2011/62/EU und delegierter Verordnung (EU) 2016/16 AMVO Austrian
MehrEU-Konformitätserklärungen
EU-Konformitätserklärungen Eine EU-Konformitätserklärung sagt aus, dass das betreffende Gerät/das elektrische Betriebsmittel/die Funkanlage den Anforderungen der zutreffenden Richtlinien entspricht. Es
MehrAktivitäten des BVKA im Berichtsjahr 2013/2014
Aktivitäten des BVKA im Berichtsjahr 2013/2014 Bericht des Vorstandes zur Mitgliederversammlung des BVKA am 06.05.2014 Bad Homburg, Maritim Kurhaushotel Gliederung 1. Geschäftsstellen des BVKA in Berlin
MehrAPV Konferenz. Serialisierung in der Pharmaindustrie. Szenario 2019 realistische Zielerreichung
APV Konferenz Serialisierung in der Pharmaindustrie Szenario 2019 realistische Zielerreichung 06. - 07. November 2017 KN 6700 Quality Assurance Pharmaceutical Manufacturing Hot Topics Schwerpunktthemen:
MehrThermo-Inkjet-Kennzeichnungssysteme. Wirtschaftlich, intelligent, hochauflösend
Thermo-Inkjet-Kennzeichnungssysteme Wirtschaftlich, intelligent, hochauflösend betajet Konsumgüter Kosmetik BARCODE CHEMIE Mailings Flyer PHARMA Papier Primär- und Sekundär-Verpackungen LEBENSMITTEL Maschinenbau
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 167/22 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1158 R KOMMISSION vom 29. Juni 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf die Verfahren und Formen des Informationsaustauschs der
MehrWas wir vorhersagen, soll auch eintreffen! Einführung von Big Data Security Intelligence für ein Finanzdienstleistungsunternehmen
Was wir vorhersagen, soll auch eintreffen! Case Study // Management Summary Stichworte IT Security Analytics Big Data Incident-Prozesse SOC IT-Angriffe Security Operations Ausgangssituation Ein, welches
MehrAM-Fälschungen. Umsetzung der RL 2011/62/EU zur Änderung der RL 2001/83/EG durch die 16. AMG-Novelle in DE
AM-Fälschungen Umsetzung der RL 2011/62/EU zur Änderung der RL 2001/83/EG durch die 16. AMG-Novelle in DE Entwurf ist fertig, aber noch nicht öffentlich! Rechtsanwalt Prof. Burkhard Sträter Sträter Rechtsanwälte
MehrTragende Gründe. Vom 21. August 2014
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX Festbetragsgruppenbildung Clopidogrel, Gruppe 1, in Stufe 1 nach 35 Absatz
MehrCloud-based Innovations: a fraud protection story ARVATO SYSTEMS AWS TRANSFORMATION DAY 2018
Cloud-based Innovations: a fraud protection story ARVATO SYSTEMS AWS TRANSFORMATION DAY 2018 2018, Amazon Web Services, Inc. or its Affiliates. All rights reserved. Arvato Systems - Empowering Digital
MehrREGELN ZUR CODIERUNG VERIFIZIERUNGSPFLICHTIGER ARZNEIMITTEL IM DEUTSCHEN MARKT
REGELN ZUR CODIERUNG VERIFIZIERUNGSPFLICHTIGER ARZNEIMITTEL IM DEUTSCHEN MARKT Gemäß der EU-Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung (EU) 2016/161 Codierung mittels Data Matrix
MehrPharmakovigilanz: Risiken erfassen und kontrollieren
Pharmakovigilanz: Risiken erfassen und kontrollieren Dr. Norbert Paeschke Dr. Norbert Paeschke Risiken erfassen und kontrollieren 15./16.9.2015 Seite 1 Prozess von der Risikoerfassung zur Risikokontrolle
MehrNiedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2623. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2343 -
Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2623 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2343 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Uwe Schwarz, Holger Ansmann, Marco
MehrEmpfehlung. Version 1.0
Empfehlung zur logistischen Umsetzung von Produktänderungen im Kontext der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung 1169/2011 (LMIV) und anderer Produkt-Relaunches Version 1.0 Stand November 2014 Produktänderungen,
MehrAnlage A. Projektphasen und Aufgabenbeschreibung. zum Rahmenvertrag. über die Bereitstellung von NGA-Wholesale Produkten 2017
Projektphasen und Aufgabenbeschreibung zum Rahmenvertrag über die Bereitstellung von NGA-Wholesale Produkten 2017 01 Standard NGA-WS-RV Projekt V20170821 Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel...
MehrHäufig gestellte Fragen. WINAPO 64 / WINAPO SQL Gesetzliche Änderungen zum
Häufig gestellte Fragen WINAPO 64 / WINAPO SQL Gesetzliche Änderungen zum 01.04.2014 Welche Gesetzlichen Änderungen werden zum 01.04.2014 umgesetzt? Das Update besteht aus zwei Teilen. 1. Die Grundlagen
MehrHöhen und Tiefen von Veränderungsprozessen
Höhen und Tiefen von Veränderungsprozessen Eine neue Idee, ein neues Projekt, eine Anpassung in den bisherigen Abläufen Super! Die meisten sind begeistert, ja gerade zu euphorisch. Mit der Zeit kommen
MehrDie richtigen Informationen. Zur rechten Zeit. An der richtigen Stelle.
Die richtigen Informationen. Zur rechten Zeit. An der richtigen Stelle. Wir machen Ihre Ziele zu unseren Zielen. Für einen Kunden zu arbeiten heißt bei Infomotion, mit ihm zusammenzuarbeiten: Wir schauen
Mehr