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- Britta Geier
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1 Dr. lng. Henry Männtch Architekt VfA Bausachverständiger Gerh.-Hauptmann-Str Schwerin VEREINIGUNG FREISCHAFFENDER ARCHITEKTEN DEUTSCHLANDS E.V. An Landeshauptstadt Schwerln Die Stadtvertretung Stadtpräside Herrn Stephan Nolte Am Packhof Schwerin Sehr geehrter Herr Nolte, Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern Eingegangen 0 8. ~ ep : ~S~h.. Büro der Stadtvertretung erin, den ft... \.._ "'.1, ~ \ll ~ e: ~-'...-1 "" ". ~ lo ~. ich wende mich, auch in Vertretung der VFA- Landesgruppe M-V, aktuell zum Thema Abriss der WGS - Hochhäuser in Schwerin Lankow und Großer Dreesch an Sie mit der Bitte, Ihren Einfluss geltend zu machen, diesen Abriss zu Gunsten einer zeitgemäßen Sanierung und Modernisierung noch zu verhüten, bzw. zu stornieren. Der Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft Schwerin hat im März 2017 beschlossen, dass auch das 3. von 4 Hochhäusern im Stadtteil Lankow abgerissen werden soll. Diese Entscheidung mag aus internen betriebswirtschaftliehen Gründen verständlich sein, Ist aber aus gesamtvolkswirtschaftlichen und stadtplanarisch-städtebaulichen Gründen nicht akzeptabel, unverantwortlich und muss zurückgewiesen werden mit der Maßgabe, von der WGS diesbezüglich Vorschläge, Lösungen und Varianten für den Erhalt der wertvollen Bausubstanz abzufordern. Diesbezügliche Beispiele sind u.a. aus Sachsen-Anhalt z.b. aus HalleiS und Dessau bekannt. Es ist zu verstehen, dass die WGS heute noch unter der Last von Altschulden aus der "Wendezeit von 1990" leidet; das ist aber kein Argument, aus zeitlich bedingten, betriebswirtschaftliehen Gründen negative Entscheidungen für die bauliche Zukunft der Stadt und seiner Bewohner zu treffen. Der Abriss der Wohnhochhäuser bedeutet eine Entwertung und Nichtnutzung eines bevorzugten Baulandes in zentraler, erschlossener Lage mit vorhandener Infrastruktur und komfortablen Versorgungsangebot für die Bewohner. Es ist völlig unverständlich, dass es für den Abriss (Rückbau) Fördermittel gibt, während für Erhaltung, Umbau und Sanierung kein Geld zur VerfUgung steht. Es ist ein Widerspruch, wenn einerseits der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen ( VNW) 2016 feststellt, dass für den sozialen, bezahlbaren Wohnungsbedarf allein im Bereich Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holsteln und Harnburg Wohnungen benötigt werden und in der Landeshauptstadt Schwerin werden in Lankow markante Wohngebäude in vorzüglicher Wohnlage mit 720 Wohnungen abgerissen. Das ist nicht zu verstehen bei einem wachsenden Bedarf für den sozialen Wohnungsbau. Siehe auch Bericht des Bundeskabinetts vom " zum Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen und zur Wohnungsbau-Offensive in Deutschland" Auf der 24.Sitzung der Stadtvertreter vom wurde bereits darüber diskutiert, dass auch Schwerin ein Konzept für einen sozialen Wohnungsmarkt auf den Weg bringen soll. Aus energetischer und ökologischer Sicht ist die Bewahrung des Bestandes eine bedeutenden Herausforderung und aus stadtplanarischer Sicht ist der Abriss der Hochhäuser ein nicht akzeptabler, zerstörarischer Eingriff in ein vorhandenes städtebauliches Gesamtensemble, das aus historischer Sicht beispielhaft markant und erhaltanswert ist. Für die Erhaltung sprechen auch die energetischen Belange. Der Energiebedarf einer Hochhauswohnung ist z.b. 4-mal geringer als für ein Einfamilienhaus. Die 4 Hochhäuser im Lankower Zentrum bilden als Gebäudeensemble eine städtebauliche Gestaltungseinheit und sollten einer Erhaltungssatzung unterliegen. Vergleichbare Argumente gibt es auch für den Erhalt der zentrumsnahen Hochhäuser im Stadtteil Neu Zippendorf Rostocker Straße mit Ober 160 Wohnungen.
2 - 2.- Die WGS begründet den Abriss damit, dass eine Modernisierung der Gebäude nicht realisierbar Ist. Hier bedarf es im Interesse eines in Zukunft zu erwartenden Bedarfes _ ( Wirtschaftsregion Harnburg MV-Schwerin ) einet grandliehen und sachlichen, gutachterliehen PrOfung. Sehr geehrter Herr Nolte, bitte Unterstotzen Sie die begrondete InitiatiVe zur Erhaltung der Wohnhochhäuser Im Stadtteil Lankow und auch gleichwertig im Stadttell Großer Dreesch. Ich bitte, aus stadtplanerischer, gesamtwirtschaftlicher und auch aus energetischer Sicht die Notwendigkeit des Hochhausabrisses Oberprüfen und ggfs. komplex begutachten zu lasse eh unter den Bedingungen eines Verkaufs an einen interessierten Investor. ~ ~ /) ClA/~~. freundlichem Gruß, Dr.H.Männich Architekt VFA dr. maennich-schwerin@t-online.de Anlage: Gebäudeansichten S.3
3 -3- -H6 ~v.'.:!. ( in - l.cli'\'j:c)w Hu~ i n e.r Str. B., ~n. ;: f -u. D~~-:::11-lc!:i,U f\~s,,,n\futn
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