Solvabilität lässt sich managen von Vorteil

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1 Björn Degenkolbe, Susan Drechsler, Jingjing Wang und Walter Warmuth, alle Leipzig Mehr als eher astrologische Deutungen geben die für die Erstellung verwendeten Methoden, die Erkenntnisbasis und die unterstellte Reihung von Mustern gewöhnlich nicht her. Bei der Anwendung von Bewertungen in der Form von Ratings ist der Glaube an ihren Wahrheitsgehalt unerheblich. [Aus B. Degenkolbe, W. Warmuth; Glossar Wertorientierte Steuerung von Versicherungsunternehmen, Walter Warmuth Verlag, Nächst Neuendorf 2004] Solvabilität lässt sich managen von Vorteil für Versicherer, erkennbar für die Aufsicht, durch Ratings nicht abbildbar. In diesem Artikel wird im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse untersucht, welche Einflüsse die Wachstums- und Bestandspolitik, unterschiedliche Produktgestaltungen und Gewinnvorstellungen bei de facto gleichen Risiken auf die Solvabilität eines Versicherungsunternehmens haben. Es wird gezeigt, dass die Soll-Solvabilität nicht in eindeutiger Relation zu den gezeichneten Risiken steht, an denen sich das Risikomanagement messen lässt. Wie sich die deutschen Versicherungsunternehmen praktisch auf die zukünftigen Aufsichtsregeln vorbereitet haben, wird derzeit in einer vierten quantitativen Auswirkungsstudie zu Solvency II (QIS4) untersucht. Den mehr als 160 deutschen Versicherungsunternehmen, die an der bereits abgeschlossenen dritten Studie teilgenommen haben, wurde bescheinigt, dass sie diesen Vorbereitungstest erfolgreich abgeschlossen haben 1. Eine softwaregestützte Implementierung der für Solvency II typischen Risikomanagement-Prozesse im Versicherungsunternehmen ermöglicht zwar die vollständige und effiziente Überwachung der Risikoexposition über das gesamte Unternehmen 2, hilft jedoch nicht, das Handeln auf den Gebieten Risikoadäquate Bepreisung, Versicherungstechnische Wertschöpfung und Renditeorientierte Kapitalzuteilung in ihrem Wechselspiel mit dem dabei erreichten Solvabilitätsgrad in Verbindung 3 zu bringen. Bewertung einer Risikosteuerung Jedes Versicherungsunternehmen analysiert die Risiken seiner unternehmerischen Handlungen. Je Sparte hat ein Versicherer zunächst Mittel in Höhe eines Mindestgarantiefonds vorzuhalten, für besonders riskante Mit Solvency II wird die Unternehmensbewertung gemessen an der Risikosteuerung zur Sicherung der Solvabilitätsspanne permanente Unternehmensaufgabe. Die Beherrschung des Wechselspiels von risikoadäquater Bepreisung, versicherungstechnischer Wertschöpfung und renditeorientierter Kapitalzuteilung kann mit dem erreichten Solvabilitätsgrad, bei dem die Solvabilitätsspanne den Nenner bildet, überzeugend demonstriert werden oder auch nicht. Unter der Lupe: Risikosteuerung und Solvabilität Ratings offenbaren längst nicht alles Durch Risikosteuerung zu ausreichendem Eigenkapital Sparten ist ein entsprechend höherer Betrag vorzusehen. Das Besondere der Tätigkeit eines Versicherers besteht darin, dass das bewusste Eingehen von Risiken das Versicherungsgeschäft ausmacht. Der Umgang mit den Risiken ist ein laufender Prozess wobei die Gefahr besteht, dass Risiken nicht ausreichend erkannt oder falsch bepreist und damit nicht ausreichend mit Sicherheiten hinterlegt werden. Eine Bewertung der Risikosteuerung von Versicherungsunternehmen erfolgt durch auf solche Analysen spezialisierten Agenturen in der Form von Ratings. 4 Ratings geben Auskunft über die wirtschaftliche Leistungskraft der Versicherungsunternehmen immer aus speziellen Blickwinkeln heraus und unter bestimmten Annahmen und Postulaten, die von den Ratingagenturen nicht immer vollständig offengelegt werden. 5 Dieses erschwert es den Adressaten (Kunden, Makler, Unternehmensverantwortliche), die Relevanz von Rating-Urteilen für das eigene Handeln einzuschätzen. Ratingagenturen verfügen über in der Regel selbst entwickelte Ansätze zur Durchführung einer Bewertung. Selbst elementare Kennzifferbildungen werden gelegentlich geschützt. Ratingagenturen können kaum bis zur Risikoebene vorstoßen. Selbst bei einem Zugang zur Gewinnzerlegung verfügen sie nicht über die Möglichkeit, die Risiko trennung losgelöst von dem Bild vorzunehmen, wie sich die Unternehmen gerne selbst gesehen hätten und sich gelegentlich auch darstellen. Dennoch wird die Risikosteuerung eines Versicherungsunternehmens an Hand von wenigen Kennzahlen bewertet. Die Solvabilität 6 ist dabei eine besondere gewichtige Kennzahl, der die nationale Aufsicht mit europäischem Blick derzeit große Aufmerksamkeit widmet 7. Das benötigte Eigenkapital der Versicherungsunternehmen soll künftig nicht mehr in festen Prozentsätzen der Beitragseinnahmen berechnet werden, sondern hängt von den übernommenen Versicherungsrisiken, den Risiken bei den Kapitalanlagen und den internen Risikokontrollen ab. 8 Das Maximum aus der Höhe des Mindestgarantiefonds und von einem Drittel der in gewissem Sinne risikoadjustierten Höhe einer Solvabilitätsspanne (Garantiefonds) (siehe 2.) ist als Soll-Solvabilität anzusetzen. Das gute Abschneiden in Bezug auf die Anforderungen der Aufsicht und in den Ranglisten von Ratingagenturen kann ein zusätzliches wichtiges Unternehmensziel sein. 9 Die verschiedenen Unternehmensziele stehen dabei keineswegs immer in einer komplementären Beziehung zueinander. Zumindest kurz- und mittelfristig können verschiedene Zielsetzungen untereinander konkurrieren und sich deren Erfüllung sogar gegenseitig ausschließen. Das gilt z.b. regelmäßig für das Gewinn- und das Wachstumsziel, wenn und soweit Wachstum zunächst einmal Kosten verursacht und damit unter Gewinnverzicht finanziert werden muss. In diesen Fällen sind unternehmenspolitische Entscheidungen über die Rangfolge der Ziele, deren Gewichtungen untereinander und über den zeitlichen Bezug der Zielsetzungen zu treffen. 10 Was für die Aufsicht und das Versicherungsunternehmen gut ist, muss sich im Ranking so nicht wiederfinden, und umgekehrt. Solvabilitätsspanne Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge stets über freie unbelastete Eigenmittel mindestens in Höhe der geforderten Solvabilitätsspanne zu verfügen, die sich nach dem gesamten Geschäftsumfang bemisst. (Versicherungsaufsichtsgesetz VAG 53c) 1350 Versicherungswirtschaft Heft 16/2008

2 Bei den einfachen Versicherungssparten in der Sachversicherung bemisst sich die Solvabilitätsspanne nach Beiträgen (Prämienindex) bzw. nach Aufwendungen für Versicherungsfälle (Schadenindex) und der Selbstbehaltsquote. Bei Lebensversicherungen, in der Art von Lebensversicherungen betriebenen Krankenversicherungen, in der Art von Lebensversicherungen betriebenen Sachversicherungen, Kredit- bzw. Kautionsversicherungen ergibt sich die Solvabilitätsspanne kompliziert einerseits unmittelbar aus Beiträgen, Deckungsrückstellungen, riskiertem Kapital, vielfältigen Gewichtungen in Bezug auf Bestandscharakteristika, aus der Risikoteilung und andererseits mittelbar aus von biometrischen oder soziometrischen Charakteristika abhängenden Leistungsfall-Eintrittswahrscheinlichkeiten. 11 Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse die im folgenden 3. Abschnitt dieses Artikels vorgestellt wird konzentrieren wir uns auf die komplizierten Versicherungssparten, in dem wir erschöpfende wirkungsäquivalente Stellvertreter simulieren. In der Höhe der Soll-Solvabilität sind nach Aufsichtsaspekten freie und unbelastete Eigenmittel vorzuhalten. Diesen ungebundenen Eigenmitteln wird von der BaFin und den Ratingagenturen eine große Bedeutung beigemessen 12, obwohl das von der Solvabilitätsspanne erfasste Risiko nur einen Ausschnitt des Gesamtrisikos darstellt und bei Lebens-, Kranken- und Unfall-Versicherungen auch gebundenes Kapital wesentlich berücksichtigt. Von den Versicherungsunternehmen sind die Bestimmungsweise der Solvabilitätsspanne 13 (Soll- Solvabilität) und der Nachweis der vorhandenen Eigenmittel 14 (Ist-Solvabilität 15 ) nach einem in der Regel in der EU einheitlichen Muster vorzulegen. Gefordert wird, dass die Ist-Solvabilität nicht unter der Soll-Solvabilität liegt. Bei einer Unterschreitung ist mit Sanktionen und Auflagen durch die Aufsicht zu rechnen. In den bei Lebensversicherungsunternehmen regelmäßig oder gelegentlich durchzuführenden Stresstests 16 wird die Sicherung der Soll-Solvabilität unter verschiedenen Szenarien erkundet. So muss z.b. der Marktwert von Kapitalanlagen um Stresstest-Erfordernisse (Größen aus so genannten Verlustszenarien, die dem Wertverlust von Aktien 17 und der Verschiebung der Zinsstrukturkurve 18 Ausdruck verleihen) größer sein. Wann die Eigenkapitalausstattung der Versicherungsunternehmen als angemessen angesehen werden kann, ist sinngemäß der Solvabilitätsverordnung SolvV zu entnehmen, und das sowohl im Sinne eines Kreditrisiko- Standardansatzes, im Sinne von auf internen Ratings basierenden Ansätzen als auch im Sinne einer Risikoverlagerung. Ergebnisse der Sensitivitätsanalyse Die mit dem Versicherungsgeschäft zusammenhängenden Risiken werden vom Versicherer bewusst eingegangen. Sie führen nicht a priori zu Anforderungen an das Eigenkapital. Festlegungen zu Eigenkapitalerfordernissen können auch nur pauschal sein, somit sind sie nicht risikogerecht. Solvabilitätsanforderungen betreffen daher in erster Linie das Risikomanagement und weniger das Eigenkapital. Von außen wird letztendlich jedoch die Ist-Solvabilität bestimmt und an der ausgewiesenen Soll-Solvabilität gemessen und bewertet. Ziel der im Folgenden vorgestellten Sensitivitätsanalyse war die Erkundung von Einflüssen insbesondere auf die Soll-Solvabilität von innen aus dem Unternehmen heraus. Im Risikobericht des Versicherers offenbart sich derartiges instrumentalisiertes Wissen oder auch nicht. Vorgehensweise: Bei der Analyse des Einflusses verschiedener quantitativer Risiko- Kenngrößen auf die Solvabilität, insbesondere auf die Solvabilitätsspanne, wurden innere quantitative, aber auch qualitative Zusammenhänge 19 eines der Realität nachempfundenen Test-Bestands weitgehend beachtet. Die Veränderungen im Einzelnen erfolgten immer so, dass globale Bestandscharakteristika der Veränderungsgrößen erhalten bleiben. Die Verringerungen einzelner Kennwerte einer Quellregion wurde an in Bezug auf diese Kennwerte ähnlich verteilten Stellen ( Zielregion ) durch eine Vergrößerung kompensiert. Die von den Variationen nicht betroffenen inneren Zusammenhänge wurden an der Zielregion orientiert. 20 Das bezieht sich auch auf die in Verträgen verbundenen Risiken. Die sich dadurch ergebenden Nebeneffekte wurden bewusst nicht eliminiert, weil sie als quantitativ messbarer Ausdruck eines qualitativen Zusammenhangs interpretiert werden können. Auf die Solvabilitätsspanne wirken Wachstums- und Bestandsgrößen unterschiedlicher Risiken, die Produktgestaltung mit ihrer bestands- bzw. zielgruppenorientierten Risikobeschreibung 21 und Gewinnziele ein. Kennwerte, die nicht mittelbar die Soll-Solvabilität unter den jeweiligen Einflussrichtungen (Wachstum und Bestand, Risikobeschreibung, Gewinnziele) betreffen, wurden jeweils unverändert gelassen. Auf Nuancen der Analyseergebnisse, die auf Einflussrichtungen übergreifende Wirkungen zurückzuführen sind, weisen wir hin. Einfluss der Wachstumsund Bestandspolitik auf die Solvabilitätsspanne Der der Realität nachempfundene Test- Bestand besteht aus natürlich gewachsenen unterschiedlichen Risikolebensversicherungen und Zusatzversicherungen (z.b. Arbeitsunfähigkeitsversicherungen). Der Test-Bestand besteht nur aus selbst abgeschlossenem Versicherungsgeschäft (f.e.r.). Eine Risikoteilung mit einer Rückversicherung und die daraus resultierende Änderung der Soll-Solvabilität wird mit untersucht. Auch wenn die Solvabilitätsspanne durch rein bilanzielle Parameter geprägt ist und risikotheoretische Größen explizit nicht vorkommen, werden wir die Wirkung des Risikos dahinter aufzeigen. Ausdruck der Wirkung des Risikos sind bei Kapital- und Rentenversicherungen direkt nicht nur die zu bildenden Deckungsrückstellungen 22 und das riskierte Kapital (z. B. als Restversicherungssumme minus die Deckungsrückstellungen bestimmt), sondern auch die Vertragsdauern. Bei Zusatzversicherungen wirken Beiträge und Versicherungssummen direkt auf die Solvabilitätsspanne ein. Als Wirkgrößen des Risikos wurden die unstrittigen Objekt-Parameter Versicherungsdauer und Versicherungssumme und die Subjekt-Parameter Alter und Geschlecht gewählt. Bei risikogerechten Tarifen hängt die Solvabilitätsspanne allein von der gewählten Risikobeschreibung mit dem ihr entsprechendem passendem Beitrag ab. Bei Repräsentanten-Tarifen 23 verändern wir den Beitrag für die Analyse nicht. Wir beginnen die Analyse von Einflüssen auf die Solvabilitätsspanne bei einer Risikobeschreibung nach dem sequenziellen Wachstumsmodell (siehe 3.2). Alter Männer: Die Verjüngung der Männer/Frauen in einem (Quell-)Altersbereich wird durch eine Erhöhung des Alters in einem geeigneten verteilungsgemäßen ähnlichen (Ziel-)Altersbereich kompensiert. Die Altersverteilung bei den Männern im Testbestand ist leicht rechtsschief. Die Vertragsanzahlen behalten wir bei, die Risikozusammensetzung in den Verträgen verändert sich jedoch gemäß den typischen Vertragsausprägungen im Zielbereich. Das Deckungskapital nimmt beträchtlich zu. Obwohl von der Vorgehensweise her beabsichtigt war, die restliche Versicherungssumme nicht zu ändern und damit das riskierte Kapital somit fallen müsste, steigt dieses gemäß der anderen Risikozusammensetzung an. Die höhere Gewichtung der nun längeren Vertragsdauern ist ein weiterer wichtiger Grund für die Veränderung der Solvabilitätsspanne. Einen gewissen Einfluss haben auch die höheren Bruttobeiträge aus der Zusatzversicherung. Eine drastische Alterserhöhung (und kompensierende Altersverringerung) an ca. 10 Prozent des Bestands der Verträge bei Männern führte für den Test-Bestand zur Anhebung der Solvabilitätsspanne um nicht ganz 1 Prozent. Führt eine Veränderung des Neugeschäfts zu einem kleineren Verhältnis des Altersmittel- Versicherungswirtschaft Heft 16/

3 werts zum Altersmedian, so verringert sich die Soll-Solvabilität. Bei einem Ansteigen des Verhältnisses vergrößert sich die Soll-Solvabilität etwa proportional zur Vergrößerung des Altersmittenverhältnisses. Alter Frauen: Die Altersverteilung bei den Frauen im Testbestand ist wie bei den Männern leicht rechtsschief, junge Frauen ergeben zusätzlich noch einen nicht zu vernachlässigenden zweiten Modalwert. Bei den Frauen verändert sich das Deckungskapital nicht ganz so stark im Vergleich zur Zunahme bei den Männern, das riskierte Kapital erhöht sich sehr wenig. Eine drastische Alterserhöhung an ca. 10 Prozent des Bestands der Verträge bei Frauen führt zur Anhebung der Solvabilitätsspanne um etwa 0,25 Prozent. Veränderungen im Neugeschäft führen zu schwächeren Auswirkungen auf die Soll-Solvabilität als bei den Männern. Das lässt sich zum Teil auch durch eine geringere Anzahl von Ausreißern (nach oben) als bei den Männern erklären. bleibt gleich): Die Dauerverteilung bei den Männern im Testbestand ist abgesehen von der Konzentration auf den typischen Dauern rechtsschief, mittlere Dauern werden bevorzugt. Die Verkürzung der Dauern in einem (Quell-)Dauerbereich wird durch eine Erhöhung der Dauern in einem geeigneten verteilungsgemäßen ähnlichen (Ziel-)Dauerbereich kompensiert. Das Deckungskapital nimmt zwar in der Summe leicht zu, durch die Wechsel der (Dauer-)Risikogruppen und die damit wechselnde Gewichtung erfolgt das jedoch letztendlich unvorhersagbar. Das riskierte Kapital steigt aus dem gleichen Grund und gemäß der anderen (bei längeren Dauern typischen) Risikozusammensetzung stark an. Die Bruttobeiträge aus der Zusatzversicherung erhöhen sich leicht. Bei gleicher Versicherungssumme im Quell- und Zielbereich würde der resultierende Bruttobeitrag stark abnehmen, und zwar bekanntermaßen potenziell. Dieses kann nur durch im Zielbereich typisch größere Versicherungssummen (über-)kompensiert worden sein. In der Tat wachsen viele Versicherungssummen mit der Dauer proportional zum zeitratierlichen Anteil. Eine drastische Dauererhöhung (und kompensierende Dauerverringerung) an ca. 10 Prozent des Bestands der Verträge bei Männern führte für den Test-Bestand zur Anhebung der Solvabilitätsspanne um etwas weniger als 0,5 Prozent. Vertragsdauer Frauen (Versicherungssumme bleibt gleich): Die Dauerverteilung bei den Frauen im Testbestand ähnelt der der Männer, es dominieren Dauern breit um die Mitte gestreut. Das Deckungskapital nimmt in der Summe leicht ab, durch die Wechsel der (Dauer-)Risikogruppen und die damit wechselnde Gewichtung erfolgt das auch hier jedoch letztendlich unvorhersagbar. Das riskierte Kapital nimmt ebenfalls leicht ab. Die Bruttobeiträge aus der Zusatzversicherung sind leicht höher. Die Solvabilitätsspanne verändert sich eigentlich nicht. Das Deckungskapital nimmt dank der Erhöhung aus der mittleren (Dauer-)Risikogruppe zu, die Erhöhung des riskierten Kapitals formt sich aus der gleichen Quelle, die Bruttobeiträge aus der Zusatzversicherung steuern zur Erhöhung der Soll-Solvabilität einen gleichwertigen Anteil bei. Eine drastische Dauererhöhung (und kompensierende Dauerverringerung) an ca. 10 Prozent des Bestands der Verträge bei Männern führte für den Test-Bestand zur Anhebung der Solvabilitätsspanne um fast 1 Prozent. Wird eine größere Versicherungssumme weitgehend durch proportionale Streckung erreicht, dann erhöht sich der Einfluss auf die Soll-Solvabilität im Vergleich zum Erhöhen des zeitratierlichen Anteils um mehr als das Doppelte. Vertragsdauer Frauen (Versicherungssumme Das Bild der Männer findet sich jeweils leicht abgeschwächt auch bei den Frauen wieder. Eine drastische Dauererhöhung (und kompensierende Dauerverringerung) an ca. 10 Prozent des Bestandes der Verträge bei Frauen führte für den Test-Bestand zur Anhebung der Solvabilitätsspanne um fast 0,5 Prozent. Wird eine größere Versicherungssumme weitgehend durch proportionale Streckung erreicht, dann ist der Einfluss auf die Soll-Solvabilität im Vergleich zum Erhöhen des zeitratierlichen Anteils beträchtlich. Risikobeschreibungen und die Solvabilitätsspanne Eine Risikobeschreibung bildet die versicherungstechnische und die aktuarielle Basis eines Versicherungsprodukts und seiner Tarife. Zur Bepreisung des Risikos Tod für eine Risikolebensversicherung wird einerseits traditionell von konstanten Versicherungssummen über die gesamte Laufzeit ausgegangen ( konstant sind in diesem Sinne auch verschiedene Arten von mittleren Werten) und andererseits wird von der Verträglichkeitsbedingung für die n-jährigen Überlebenswahrscheinlichkeiten Gebrauch gemacht. Für unsere Untersuchung bilden wir die Risikobeschreibungen nach drei Szenarien: 1. Sequenzielles Wachstumsmodell (Modell 1): In Jahrestakten, die Versicherungsdauer ausschöpfend, wird sequenziell von einem Kumulrisiko unabhängiger Jahreseinflüsse ausgegangen. Falls die Versicherungssumme nicht konstant ist, bewirkt das Operieren mit einem konstanten Ersatz, dass Leistungsfälle in den Beginnstadien der hypothetischen Verträge unterbewertet werden (dazu kommt auch noch die geringere Eintrittswahrscheinlichkeit). Die Bepreisungs- und Rückstellungsbewertung nimmt mit der Vertragsdauer zu und ist im Schlussteil von einer beträchtlichen Überbewertung gekennzeichnet. Letztendlich führt das zu dem Ergebnis, dass das Auftreten von Versicherungsfällen über die Vertragsdauer entgegen dem realen Verlauf verteilt wird. Im folgenden Kasten sind die Modellprämissen zusammengefasst, es dominiert das drastische Ansteigen des Preises mit zunehmender Vertragsdauer. Wachstumsmodell: Das Risiko Tod Frauen ist in jungen Jahren fast unabhängig von der Laufzeit und sehr niedrig. Es nimmt mit dem Alter erst langsam und später stark zu, einhergeht damit eine weite Spreizung mit der Laufzeit. 2. Sättigungsmodell (Modell 2): Bei den Phänomenen im Bereich Leben-Krankheit-Tod, die zwar einen zufälligen letztendlich aber beschränkten Gesamtumfang haben, modellieren wir das Auftreten von Versicherungsfällen realitätskonform (siehe die beiden folgenden Kästen) so, dass die Erwartung des Auftretens von Versicherungsfällen mit der Zeit in den hypothetischen Verträgen stark abnimmt. 24 Sättigungsmodell: Das Risiko Tod Frauen ist abhängig von der Laufzeit und schon in jungen Jahren nicht gering. Es nimmt mit dem Alter zunächst gebremst später ausschreitend zu, bei 31 Monaten Laufzeit tritt eine Sättigung ein. Sättigungsmodell: Das Risiko Tod Männer ist abhängig von der Laufzeit und schon in jungen Jahren nicht gering. Es nimmt mit dem Alter zunächst gebremst später ausschreitend zu und wird dort gekappt, bei 84 Monaten Laufzeit tritt eine Sättigung ein. 3. Erwartungsmodell (Konsolidierungsmodell, Modell 3): Allein oder auch in Anlehnung an das Sättigungsmodell wird davon ausgegangen, ein biosozial sehr homogenes Versichertenkollektiv zu haben (es wird dabei unterstellt, dass sich die Risiken weitgehend auf quantitative den Umfang kennzeichnende Parameter reduzieren lassen). Von einem solchen Kollektiv kann in der Regel ausgegangen werden, wenn dem Kollektiveintritt ein entsprechender Auswahlprozess (z. B. Gesundheitsprüfung, Prüfung der Kreditwürdigkeit) vorausgeht, wenn die Wirkung von Marktmechanismen de facto ausgeschaltet ist oder wenn die nichtabwählbare Bündelung von Risiken zu einer biosozialen Kompensation führt Versicherungswirtschaft Heft 16/2008

4 Erwartungsmodell: Das Risiko Tod Frauen ist abhängig von der Laufzeit und schon in jungen Jahren nicht gering. Es nimmt ab einem mittleren Alter progressiv wachsend zu. Die Wettbewerbsvorteile der gemäß den Beschreibungen der Modelle 2 oder 3 bepreisten Risiken resultieren zum einen aus den geringer als in Modell 1 ausfallenden Risikoprämien. Liegt der Risikoanteil des erhobenen Tarifbeitrags über dem beschreibungsgemäß notwendigen Risikobeitrag, dann geht die Differenz als Zuschlag in die Rechnungslegung ein ( Beitragszuschläge ), die Soll-Solvabilität bleibt hiervon unberührt. Liegt der Risikoanteil des erhobenen Tarifbeitrags unter dem beschreibungsgemäß notwendigen Risikobeitrag, dann muss die Deckungsrückstellung um die Differenz (aus dem Eigenkapital) aufgestockt werden (z.b. Auffüllung der Deckungsrückstellung aufgrund von Beitragsunterschüssen ). Die Soll-Solvabilität ist auch hiervon scheinbar nicht betroffen, in Wirklichkeit jedoch schon: Indirekt verursacht dieser Auffüllungsbetrag bei den Risikolebensversicherungen höhere Deckungsrückstellungen, geringere Höhen des riskierten Kapitals und bei den Zusatzversicherungen zu niedrige Beitragseinnahmen. 25 Zur Bepreisung der Risiken, die Gegenstand der Zusatzversicherungen sind, kann unabhängig von den Hauptversicherungen auch eine der obigen Methoden gewählt werden. Während Hauptversicherungen in der Regel wie unabhängige Bausteine zusammengefügt werden können, bedingen Zusatzversicherungen wie der Name es andeutet ein vorausgehendes Risiko. Dieses Hauptrisiko dominiert entweder weitgehend das Risiko der Zusatzversicherung oder das Risiko der Zusatzversicherung ist (nur) im Bündel mit dem Hauptrisiko (attraktiv und) tragbar. Dass rechnungslegungsmäßig fast immer eine Aufsplittung auch nach den Risiken nötig ist und sich eine Kompensation auf diese Weise nicht belegen und durchführen lässt, wirkt sich auf die Solvabilität nicht aus. Wachstumsmodell: Das Risiko Zusatzversicherung ist abhängig von der Laufzeit und in jungen Jahren aber sehr niedrig. Es nimmt mit dem Alter erst langsam und später stark zu, einhergeht damit eine weite Spreizung mit der Laufzeit. Wenn ein Lebens- oder Krankenversicherer sein Unvermögen, das Risiko richtig beschreiben zu können, als vorsichtige Kalkulation ausgibt und dadurch höhere Bruttobeiträge verlangt, muss er sich nicht über einen höheren Solvabilitätsbedarf aus dem Verkauf von Zusatzversicherungen wundern. Sättigungsmodell: Das Risiko Zusatzversicherung ist abhängig von der Laufzeit und in jungen Jahren aber niedrig. Es nimmt mit dem Alter erst langsam, später stark zu, ehe es laufzeitabhängig mit der Annäherung an die Sättigungskurve (Laufzeit 84 Monate) gebremst wird. Erwartungsmodell: Das Risiko Zusatzversicherung ist abhängig von der Laufzeit und schon in jungen Jahren nicht gering. Es nimmt mit dem Alter progressiv wachsend zu. Das Risiko der Zusatzversicherung bei Frauen ist so kalkuliert, dass es sich bei nicht all zu alten Frauen nur im Verbund mit einer gleichgelagerten Todesfallversicherung trägt. Nur der Verkauf der Zusatzversicherung ohne begleitende Hauptversicherung könnte für den Versicherer zu einer kalkulatorischen negativen Selektion insbesondere bei älteren Frauen führen. Die Abwahl des Risikos der Zusatzversicherung bei älteren Frauen ist aus der Sicht des Versicherers allerdings wünschenswert. Sättigungsmodell versus Sequenzielles Wachstumsmodell Da eine Risikobeschreibung nach einem Sättigungsmodell von einem beschränkten Risiko ausgeht, fallen die Deckungsrückstellungen auch entsprechend geringer aus. Eine Verringerung der Deckungsrückstellungen 26 bei Kapital- und Rentenversicherungen um 25 Prozent führt gerade einmal zu einer gut 2,2%igen Verringerung der Solvabilitätsspanne. Weniger als ein Zehntel der Einwirkung bleibt als Wirkung noch übrig (das riskierte Kapital verringert sich kaum). Wie oben für das Sequenzielle Wachstumsmodell untersuchen wir für das Sättigungsmodell den Einfluss der Wachstums- und Bestandspolitik auf die Solvabilitätsspanne. Da schon im sequenziellen Wachstumsmodell in Bezug auf die Frauen nur eine äußerst geringe Wirkung erkennbar war, haben wir die Risikobeschreibung bei ihnen nicht verändert. Alter Männer: Die Wirkung ist unter den gleichen Bedingungen wie in 3.1 in allen Betrachtungsgrößen nur etwa halb so groß, sodass die Solvabilitätsspanne sich um etwas mehr als 0,5 Prozent erhöht. bleibt gleich): Die Wirkung auf die Solvabilitätsspanne ist nur wenig geringer als die Wirkung beim Sequenziellen Wachstumsmodell. Die Wirkung auf die Solvabilitätsspanne ist wenig geringer als die unter den gleichen Bedingungen im Sequenziellen Wachstumsmodell (3.1). Sättigungsmodell versus Erwartungsmodell Wie für das Sequenzielle Wachstumsmodell untersuchen wir für das Erwartungsmodell den Einfluss der Wachstums- und Bestandspolitik auf die Solvabilitätsspanne. Zusätzlich zu den Veränderungen wie im Sättigungsmodell wird das Risiko jüngerer Versicherter ganz leicht angehoben. Alter Männer: Die Wirkung ist unter den gleichen Bedingungen wie in 3.1 in allen Betrachtungsgrößen nicht einmal halb so groß wie dort, sodass die Solvabilitätsspanne sich um gut 0,4 Prozent erhöht. Im Vergleich zum Sättigungsmodell fällt die Wirkung also noch geringer aus. Insbesondere die Wirkung auf das Deckungskapital halbiert sich. Alter Frauen: Die Wirkung ist klein, sie liegt etwa bei der Hälfte des Werts bei den Männern. Relativ zur Veränderung der Wirkung im Sättigungsmodell fällt die Wirkung geschlechtsunabhängig hoch aus. Vertragsdauer Männer und Frauen (Versicherungssumme bleibt gleich): Die Wirkung auf die Solvabilitätsspanne ist absolut und relativ im Vergleich zur Wirkung im Sättigungsmodell äußerst gering. Vertragsdauer Männer und Frauen (Versicherungssumme verändert sich mit der Vertragsdauer): Die Wirkung auf die Solvabilitätsspanne ist auch hier absolut und relativ im Vergleich zur Wirkung im Sättigungsmodell äußerst gering. Vertragsdauer Frauen (Versicherungssumme Die Wirkung auf die Solvabilitätsspanne ist absolut und relativ im Vergleich zur Wirkung im Sättigungsmodell äußerst gering. Einfluss von Gewinnzielen auf die Solvabilitätsspanne Während die Wachstums- und Bestandspolitik bzw. die Risikobeschreibung nur direkt auf die Soll-Solvabilität wirkt, haben Gewinnziele einen unmittelbaren Einfluss auf die Sollund die Ist-Solvabilität. Es ist unmöglich, den fiktiven Testbestand um entsprechende Daten direkt anzureichern oder diese auch nur vage zu benennen. Andererseits ist festzuhalten, dass die einseitige Betrachtung der Soll- Solvabilität nur den Weg aufzeigen kann, die Analyseeinsichten jedoch nicht losgelöst von der verteilt erfolgenden Wirkung auf die Ist- Solvabilität bewertet werden können. Risiken mit nichtverdientem Deckungskapital erhöhen die Solvabilitätsspanne kaum, sie behindern dennoch die Realisierung von Gewinnzielen. Zugesicherte Gewinnbeteiligungen aus (unnötigen) Nichtruinaufschlägen auf die Prämie erhöhen die Solvabilitätsspanne Versicherungswirtschaft Heft 16/

5 merklich. Gewinnziele sind dabei eingeschränkt realisierbar, weil Teile der Solvabilitätsspanne zu totem Kapital mutieren. Die Verringerung des Rechnungszinses bei Beibehaltung der Prämie erhöht die Solvabilitätsspanne im Falle von Risikolebensversicherungen beträchtlich, insbesondere im Falle von Gewinnbeteiligungen. Versicherer, die stark vom Kapitalmarkt abhängen, erhöhen ihre Ist-Solvabilität relativ zur Soll-Solvabilität, wenn sie risikoträchtige Produkte nicht mehr anbieten oder sie so verändern, dass gewisse Garantien wegfallen. 27 Die Erkundung des Einflusses der Gewinnziele auf die Solvabilitätsspanne ist jedoch auch nur eine analytische Seite. Letztendlich muss jeder Versicherer allein dafür sorgen, dass seine Mittel mit einer bestimmten Nichtruinwahrscheinlichkeit ausreichen, das gesamte Risiko, insbesondere das eingegangene und prognostizierte versicherungstechnische Risiko und sein unternehmerisches Risiko, jederzeit tragen zu können. 28 Zur Assoziativität der Solvabilitätsspanne Addieren sich die Solvabilitätsspannen von z.b. Unternehmensteilen zu einer Gesamtsolvabilitätsspanne, dann heißen diese assoziativ. Dieses kann nur bei Lebensversicherungen oder bei Unfall- und Krankenversicherungen (auch Zusatzversicherungen), die in der Art von Lebensversicherungen betrieben werden, manchmal nicht der Fall sein. Abweichungen sind durch unterschiedliche Rückversicherungsanteile bei Kapital- und Rentenversicherungen, bei Fondgebundenen Lebensversicherungen, bei Kapitalisierungsgeschäften, bei Tontinengeschäften, bei der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen und bei entsprechenden Zusatzversicherungen möglich. Tendenziell wirken bei ähnlicher Geschäftszusammensetzung große Rückversicherungsanteile bei kleinen Unternehmensteilen und Rückversicherungsanteile nahe 0 Prozent der großen Unternehmensteile so, dass die Gesamtsolvabilitätsspanne wenig unter der Summe der Solvabilitätsspannen liegt. Liegt der Risikotransfer bei den großen Unternehmensteilen dagegen bei 15 Prozent oder höher, dann übersteigt die Gesamtsolvabilitätsspanne die Summe der Solvabilitätsspannen. Eine Rolle spielen jeweils verschiedene Verhältnisse von Risikogrößen Netto zu Brutto und Maxima aus verdienten und gebuchten Risikogrößen. Fazit praktische Handlungsalternativen Im Entwurf der Mindestanforderungen an das Risikomanagement MaRisk VA werden die Handlungen benannt, die die Solvabilität eines Versicherers global betreffen (können): Mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Risikotragfähigkeit eines Unternehmens sind z.b. die Reduktion des notwendigen Solvenzkapitals durch Reduzierung der eingegangenen Risiken; die Erhöhung der Eigenmittel durch eine Kapitalerhöhung und/oder Aufnahme von Hybrid-/Nachrangkapital; die Verringerung der Risikoübernahme durch Diversifikation oder Kumulreduktion, die Reduktion der Risikopositionen bzw. des Geschäftsvolumens oder Einkauf von Rückversicherung/Retrozession oder Hedging sowie Ausplatzierung von Risikopositionen an den Kapitalmarkt. Relativ willkürlich politisch gewählte Gewichtungen des Risikotransfers stärken den Solvabilitätsausweis im Vergleich zum Risiko bei Versicherern, die einen Rückversicherungsanteil über 15 Prozent haben. Bei Zusatzversicherungen sollte der Rückversicherungsanteil für Prämien und Ausgaben für Versicherungsfälle 50 Prozent nicht überschreiten. Es ist schon so, dass Versicherungsunternehmen, die vorsichtiger kalkulieren und deshalb höhere Prämien verlangen, mehr Solvabilitätskapital benötigen als bei einer nicht so vorsichtigen Kalkulation. Eine vorsichtige Kalkulation lässt sich, wie sie in den Abschnitten 3.2, und durchgeführt wurde, in zwei Analysewege zerlegen. Einerseits sollte die Kalkulation nach Risikoklassen (Produktklassen) getrennt erfolgen, andererseits ist innerhalb jeder Risikoklasse, geht man von einem mittleren (Bestands-, Neugeschäfts- und Storno-)Risiko aus, den eigentlichen Wirkgrößen in ihrer bestandsrelevanten Volatilität entsprechende Aufmerksamkeit zu widmen. Ratings können über die Risikosteuerung eines Versicherers also keine diskussionsfreien Aussagen treffen. Solvency II betreffend siehe auch: M. Kamga, W. Klaus, W. Warmuth; Bepreisung des Risikos Arbeitsunfähigkeit, VW 1/2008 S W. Warmuth; Kontrolliertes Risikomanagement, VW 8/ 2006, S W. Warmuth; IT meets Solvency II, CIO online [ ], S. 1-5 [ analysen/830057/] Die Autoren: Dipl. Kfm. Björn Degenkolbe, Versicherungsforen Leipzig; Dipl. Kffr. Susan Drechsler, Versicherungsforen Leipzig; Cand.-Math. Jingjing Wang, Technische Universität Ilmenau; HD Dr. sc. Walter Warmuth, Versicherungsforen Leipzig Anmerkungen 1 Insgesamt über zwei Drittel der Teilnehmer haben ein Solvenzkapital von mehr als 200 Prozent der Mindestanforderungen erreicht. Damit sind die Ergebnisse von QIOS3 besser als die von QIS2. (Der Versicherungsfachwirt (2007) 4, S. XIV) Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht nach wie vor Verbesserungspotenzial bei der Bestimmung der Ist- Solvabilität, besonders für kleine Unternehmen sollte es zudem vereinfachende Ansätze geben. 2 M. Feilmeier; Neue IT-Architekturen für neue Aufgaben; Versicherungswirtschaft, 12/2006, S W. Warmuth; IT meets Solvency II, CIO online [ ], S. 1-5 [ analysen/830057/] 4 Durch spezifische Symbole einer ordinalen Skala ausgedrückte Meinungen (RiskNET.de). 5 Nicht offengelegt wird insbesondere, dass sich die Ratingagenturen für ihre Urteile von den Beurteilten bezahlen lassen. 6 Landläufig versteht man unter Solvabilität die Relation der Beitragseinnahmen und der (möglichen) Ausgaben für Leistungsfälle zur Ausstattung mit Eigenmitteln. 7 In Konsultation (Heft 8, 2008) ist der Entwurf eines Rundschreibens, Rundschreiben zu aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement MaRisk VA, enthalten. Als eine Anforderungsdimension behält sich das Ba- Fin darin vor, auch die Anforderungen von Dritten, z. B. für ein interaktiv durchgeführtes Rating, zu berücksichtigen. 8 H. Fromme, Aufsicht will Solvency-Grenze erhöhen, Financial Times Deutschland, Besonders für Versicherungsunternehmen mit einem schwach ausgebauten Ausschließlichkeitsvertrieb ist eine Optimierung der Rechnungslegung zugunsten einer guten Rating-Bewertung vorzunehmen. 10 F. Wagner, W. Warmuth; Wertorientierte Bepreisung im Versicherungsgeschäft, Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe In der Kapitalausstattungsverordnung (Kap AusstV 4) ist die Berechnungsformel für die Solvabilitätsspanne bei Lebensversicherern angegeben. Prämien und Aufwendungen für Versicherungsfälle gehen bei Lebensversicherungen nur im Falle von Zusatzversicherungen in die Berechnung der Solvabilitätsspanne ein. 12 Der Begriff Solvenz (engl. solvency ) wurde im internationalen und europäischen Kontext schon frühzeitig weiter gefasst als das in Deutschland der Fall war. Die Berechnung einer Solvabilitätsspanne (engl. solvency margin ) ist lediglich ein Bestandteil eines komplexen Solvenzsystems, welches wir im deutschen Sprachgebrauch wohl am besten mit Finanzaufsicht übersetzen können. (H. R. Schradin, Entwicklung der Finanzaufsicht, Institut für Versicherungswissenschaft an der Universität zu Köln, Mitteilungen 3/2003). 13 Nw 701 Seite Nw 701 Seite 1-2, Zusammenfassung Gegenüberstellung Nw 701 Seite Die Ist-Solvabilität ist durch die freien und unbelasteten Eigenmittel bestimmt: Bilanzielles Eigenkapital bzw. funktionsgleiches Fremdkapital, Bewertungsreserven und u.u. weitere stille Reserven; u.u. das Nachschusspotenzial beim VVaG, freie Teile der RfB und des Schlussüberschussanteilfonds, u.u. Zukunftsgewinne. 16 Mit den Stresstests werden ein Wertverfall der Marktwerte des gesamten Aktien- und Rentenbestands im Anlage- und Umlaufvermögen und die daraus resultierende Wirkung auf die Buchwerte und in der Folge auf die Deckung der technischen Reserven simuliert. (Solvency II Anforderungen der Finanzaufsicht an die Versicherungswirtschaft, Aon Rück) Versicherungswirtschaft Heft 16/2008

6 17 Z.B. gemäß Nw Fälligkeits-Zinssatz in Abhängigkeit von der Laufzeit von z. B. Anleihen. 19 B. Degenkolbe, W. Warmuth; Glossar Wertorientierte Steuerung von Versicherungsunternehmen, Walter Warmuth Verlag, Nächst Neuendorf 2004 ( Zusammenhang S. 33 ff.). 20 Beispielsweise wird der Effekt der Substitution jüngerer Versicherungsnehmer durch ältere dadurch simuliert, dass in die Verträge der jüngeren Versicherungsnehmer ähnlich junge Versicherungsnehmer eintreten, die dadurch an einer passenden Stelle frei werdenden Verträge werden von zu den Verträgen passenden älteren Versicherungsnehmern eingenommen. 21 Mit der Risikobeschreibung ist die Bepreisung des Risikos determiniert und u. U. die mit Eigenkapital aufzufüllende Lücke bei markttransparentem Verkauf zu einem Einheitspreis. 22 Bei Versicherungen mit fallenden Versicherungssummen (fallende Versicherungssummen, fallende Barwerte) ist es bei den deutschen Lebensversicherern üblich, über die gesamte Laufzeit der Verträge mit einer Vorstellung von mittleren (Anfangs-) Versicherungssummen zu operieren. Obwohl hierdurch bei Annäherung an das Vertragsende das Risiko um ein Vielfaches überschätzt wird, behalten wir diese Art der Bildung der Deckungsrückstellungen in allen hier nachfolgenden Analysen bei. 23 Das Risiko ist auch bei Repräsentanten-Tarifen individuell, kalkulatorisch wird die Bestimmung eines z.b. Unisex-Repräsentanten und der Verteilung der Abweichungen der individuellen Risiken von ihm zunehmend an Bedeutung gewinnen. 24 M. Kamga, W. Klaus, W. Warmuth; Bepreisung des Risikos Arbeitsunfähigkeit, Versicherungswirtschaft, 1/2008, S Die Deckungsrückstellungen und das riskierte Kapital aus den Zusatzversicherungen fallen nur bei den Bewegungen und der Soll-Solvabilität heraus; in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und der Zerlegung nach Ergebnisquellen spielen aus den Zusatzversicherungen nicht nur die Deckungsrückstellungen und das riskierte Kapital, sondern auch die entsprechenden Beitragszuschläge und die Auffüllung der Deckungsrückstellungen aufgrund von Beitragsunterschüssen eine Rolle. 26 Das Risiko wird geringer eingestuft. 27 Kontroverse zur Pflege und zu Solvency II, Versicherungswirtschaft, 10/2008, S In Konsultation (Heft 8, 2008) ist der Entwurf eines Rundschreibens, Rundschreiben zu aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement MaRisk VA, enthalten. Besonders hervorzuheben ist u.e. der Hinweis: Unternehmen haben des Weiteren zu prüfen, ob die aufsichtsrechtlich geforderte Solvabilitätsspanne ausreichend Kapital beinhaltet, um ihrem aktuellen Gesamtrisiko und ihren strategischen Zielen gerecht zu werden. Bemerkenswert ist auch ganz sicher, dass die MaRisk wohl vor Solvency II in Kraft treten werden, zumindest sind sie rechtzeitig erschienen. BUCHTIPP Eigenkapitalregulierung bei Versicherungsunternehmen Dr. Thomas Hartung, 2007, XXVII u. 374 S., 42, 6 ISBN Versicherungswirtschaft Heft 16/

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