Die vielfältigen Wechselrechte der Privatversicherten
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- Bettina Bruhn
- vor 8 Jahren
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1 Die vielfältigen Wechselrechte der Privatversicherten Portabilität wird nicht benötigt, würde nicht funktionieren und wäre zudem mit massiven sozialpolitischen Gefahren verbunden. Jeder Privatversicherte kann jederzeit und in jedem Alter den Tarif wechseln. Ganz nach den individuellen Bedürfnissen lassen sich somit innerhalb des Versicherungsunternehmens der Leistungsumfang und auch der Preis anpassen. Um dieses Tarifwechselrecht zu stärken, hat der PKV-Verband im Oktober dieses Jahres Leitlinien der Privaten Krankenversicherung für einen transparenten und kundenorientieren Tarifwechsel erarbeitet, die nochmals deutlich über die gesetzlichen Ansprüche hinausgehen. Privatversicherte, die ihren Beitrag einer veränderten Einkommenssituation anpassen möchten, sollten ihren Versicherer auf tarifliche Alternativen ansprechen. In besonderen Problemfällen können langjährig Privatversicherte zum Beispiel in den Standardtarif wechseln, der Leistungen entsprechend der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bietet und im Schnitt nur etwa 280 Euro Beitrag im Monat kostet. Und wer hilfebedürftig ist, erhält im Basistarif einen Versicherungsschutz ganz ohne eigenen Zahlbeitrag. Mit ihren Wechselmöglichkeiten muss sich die PKV wahrlich nicht hinter der GKV verstecken. Im Gegenteil: Während es für Privatversicherte jederzeit echte Wahlfreiheit bei Preis und Leistung gibt, kann man in der GKV lediglich von einer Kasse zur nächsten springen landet dabei aber stets im gesetzlich vorgegebenen Einheitsschutz mit weitgehend identischen Leistungen zum nahezu identischen Preis. 1
2 Aktuelle Umfragen des Allensbach-Instituts ebenso wie der Rating-Agentur ASSEKURATA zeigen, dass 96 Prozent der Privatversicherten mit ihrem Krankenversicherer zufrieden sind. Ein Wechsel des Unternehmens dürfte für sie also gar kein Thema sein. Und wer sich doch verändern möchte, wechselt in der Regel ohne Probleme: Auf Schwierigkeiten beim Tarifwechsel haben bei der unabhängigen Schlichtungsstelle des PKV-Ombudsmanns im vergangenen Jahr gerade einmal 180 Privatversicherte hingewiesen das entspricht 0,002 Prozent der knapp 9 Millionen Privatversicherten. Extrem wenige Probleme beim Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung Verträge in der Privaten Krankenvollversicherung Beschwerden beim PKV-Ombudsmann pro Jahr: davon 180 Probleme mit dem Tarifwechselrecht Quelle: PKV-Ombudsmann 2013 Wer im Übrigen heute eine Private Krankenversicherung abschließt, kann beim Wechsel in ein anderes Versicherungsunternehmen kapitalgedeckte Alterungsrückstellungen im gesetzlich festgelegten Rahmen mitnehmen (den sogenannten Übertragungswert). Dies gehört zu den vertraglich garantierten Ansprüchen und gilt auch schon für rund eine Million Privatversicherte, die seit der gesetzlichen Neuregelung ab 2009 in die PKV eingetreten sind. 2
3 Es ist bedauerlich, wenn bisweilen unter der Überschrift Portabilität die Wahlfreiheit in der Krankenversicherung thematisiert wird, ohne über die großen Wahlund Wechselmöglichkeiten in der PKV zu informieren. Zumal die Portabilität der PKV-typischen Alterungsrückstellungen am Ende gar in die GKV - ein Eingriff in bestehende Versicherungsverträge und faktisch eine Enteignung der Bestandsversicherten wäre. Die Portabilität ein ökonomisches Theoriegebäude mit beträchtlichen Problemen Überlegungen, den Versicherten bei einem Wechsel des Unternehmens die Alterungsrückstellung mitzugeben (Portabilität), stoßen auf massive sozialpolitische, rechtliche und technische Hindernisse: Die PKV ist eine Risikoversicherung, kein individueller Sparvertrag. Die Alterungsrückstellung wird für das Krankheitsrisiko des gesamten Kollektivs kalkuliert, nicht für das individuelle Krankheitsrisiko jedes Einzelnen. Die für jede Krankenversicherung grundlegende Solidarität von Gesunden mit Kranken gilt in der PKV auch für das angesparte Kapital, das nur für den Krankheitsfall reserviert ist. Eine Portabilität der Alterungsrückstellungen für Altversicherte birgt deshalb erhebliche sozialpolitische Gefahren: Weil überwiegend Gesunde die Option zum Wechsel nutzen werden, schwächt jeder Wechsel das Versichertenkollektiv der Zurückbleibenden. So stellte z.b. der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in seinem Sondergutachten 2012 fest: Beim Krankenkassenwechsel zeigen sich junge, gutverdienende und besser gebildete Versicherte flexibler als 3
4 ältere und gesundheitlich eingeschränkte Versicherte. Die empirisch in allen Krankenversicherungssystemen feststellbare besondere Wechselneigung der Gesünderen führt zu einer Verschlechterung der Risikomischung im Kollektiv der Versicherten. Ihrem gemeinsamen Deckungskapital würde bei einer Portabilität der Alterungsrückstellungen eine Summe entzogen, die die verbleibenden Versicherten nachfinanzieren müssten. Die Folge wären Beitragssteigerungen bei den Älteren, also ausgerechnet bei denjenigen, die keine Wechselneigung haben. Portabilität würde also nur für Gesunde, die sich finanziell optimieren wollen, den Verbraucherschutz steigern, dies jedoch zu Lasten der gemeinsamen Vorsorge der Älteren und Kranken. Alterungsrückstellungen in der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung in Milliarden Euro 85,1 93,8 103,4 113,4 123,6 134,4 145,3 158,0 169,4 181,6 194,0* Quelle: PKV * Davon 166,9 Milliarden Euro in der Krankenversicherung und 27,1 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung Eine Portabilität der Alterungsrückstellungen würde Versicherten in fortgeschrittenem Alter zudem nur dann einen Unternehmenswechsel eröffnen, wenn jeder Wechselnde unabhängig von seinem Gesundheitszustand einen Anspruch auf Annahme im Unternehmen seiner Wahl hätte. Als Folge eines solchen Kontrahierungszwangs müsste ein Risiko-Ausgleich zwischen den Unternehmen geschaffen werden, der aber nur in einem Einheitstarif überhaupt denkbar ist. Wer also zur vermeintlichen Förderung der Wechselmöglichkeiten und des Wettbewerbs in der PKV Portabilität und Annahmezwang einführen würde, erreichte damit den Zustand, der für die GKV heute schon gilt: jederzeitiges Wechselrecht unter der Inkaufnahme, dass die Alternativen alle weitgehend identisch sind. Zu bedenken sind auch die Folgen für die Kapitalerträge. Die PKV-Unternehmen legen die Alterungsrückstellungen sehr langfristig am Kapitalmarkt an. Nur die langfristige Anlage ermöglicht es, bei der gebotenen Sicherheit eine angemessene Verzinsung für die Versicherten zu erzielen. Gäbe es portable Alterungsrückstellungen, müssten die Unternehmen Langfrist-Anlagen gegen mittel- und kurzfristige Anlagen austauschen. Das würde die Kapitalerträge schmälern und somit zu Beitragserhöhungen führen. 4
5 Mehrere Expertenkommissionen sind bereits zu dem Schluss gekommen, dass es kein gangbares Portabilitätsmodell gibt, etwa der Sachverständigenrat Gesundheit 2001 oder die VVG-Kommission Eine nachträgliche und rückwirkende Veränderung der Kalkulationsgrundlagen für die Bestandskunden mit vielfach schon seit Jahrzehnten laufenden Versicherungen wäre ein verfassungswidriger Eingriff in bestehende Verträge. Der vom Gesetzgeber für Neuzugänge ab geschaffene Übertragungswert beim Unternehmenswechsel ist hingegen eine neue, zusätzliche Leistung, für die von vornherein ein entsprechender Beitrag kalkuliert wird. Aus Gründen der Vertragstreue durfte der Gesetzgeber diese Leistung nur für die Zukunft verfügen. Immerhin gibt es inzwischen rund eine Million Vollversicherte, die dieses zusätzliche Recht infolge eines Vertragsabschlusses in der PKV seit dem erworben haben. Mit der Schaffung einer Portabilität der Alterungsrückstellungen wären somit erhebliche verfassungsrechtliche und sozialpolitische Risiken verbunden. Je nach Umsetzungsvariante liefe die Portabilität Gefahr, zu massiven Beitragserhöhungen bei älteren und bereits erkrankten Versicherten zu führen oder die gesamte PKV in einen Einheitstarif zu verwandeln. Herausgeber: Verband der Privaten Krankenversicherung e.v. Gustav-Heinemann-Ufer 74 c, Köln Glinkastraße 40, Berlin Dezember
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