Modell der Marktkommunikation Strom für Luxemburg 15/10/2014 V0.44

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1 Modell der Marktkommunikation Strom für Luxemburg 15/10/2014 V0.44 Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Seite 1/177

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung Grundsätzlicher Umfang allgemeines zu den Geschäftsprozessen Ziele Konfliktsituationen Nachrichteninhalte Vollmachten Identifizierung der Entnahmestelle - Zählpunktidentifikation Management Summary Rollen im Marktmodell und Verantwortlichkeiten Marktrollen Zentrale Verantwortung der Marktrollen Marktkommunikationsmodell Prozesse in der Marktkommunikation Vertragsabschluss Lieferbeginn (Einzug und Lieferantenwechsel) Übersicht Prozessablauf Lieferbeginn Strukturierte Beschreibung Lieferbeginn Sequenzdiagramm Lieferbeginn Lieferbeginn Schritte Lieferende (Auszug) Übersicht Prozessablauf Lieferende Strukturierte Beschreibung Lieferende Sequenzdiagramm Lieferende Lieferende Schritte Beginn der Grundversorgung Übersicht Prozessablauf Beginn der Grundversorgung (fourniture par défaut) Strukturierte Beschreibung Beginn der Grundversorgung Sequenzdiagramm Beginn der Grundversorgung Beginn der Grundversorgung Schritte Ende der Grundversorgung Übersicht Prozessablauf Ende der Grundversorgung Strukturierte Beschreibung Ende der Grundversorgung Sequenzdiagramm Ende der Grundversorgung Ende der Grundversorgung Schritte Beginn der Ersatzversorgung Übersicht Prozessablauf Beginn der Ersatzversorgung (fourniture du dernier recours) Strukturierte Beschreibung Beginn der Ersatzversorgung Sequenzdiagramm Beginn der Ersatzversorgung Beginn der Ersatzversorgung Schritte Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Seite 2/177

3 5.7 Ende der Ersatzversorgung Übersicht Prozessablauf Ende der Ersatzversorgung Strukturierte Beschreibung Grund- und Ersatzversorgung Sequenzdiagramm Ende der Ersatzversorgung Ende der Ersatzversorgung Schritte Zählerablesung und Messdatenübermittlung Übersicht Prozessablauf Zählerablesung und Messdatenübermittlung Strukturierte Beschreibung Zählerablesung und Messdatenübermittlung Sequenzdiagramm Zählerablesung und Messdatenübermittlung Zählerablesung und Messdatenübermittlung Schritte Stammdatenänderung Übersicht Prozessablauf Stammdatenänderung Strukturierte Beschreibung Stammdatenänderung Sequenzdiagramm Stammdatenänderung Stammdatenänderung ausgehend vom Kunden / Lieferanten Schritte Stammdatenänderung ausgehend vom Verteilnetzbetreiber Schritte Stammdatenänderung technische Daten : Standardlastprofiländerung Übersicht Prozessablauf Stammdatenänderung technische Daten: Standardlastprofiländerung Strukturierte Beschreibung Stammdatenänderung technische Daten: Standardlastprofiländerung Sequenzdiagramm Stammdatenänderung technische Daten: Standardlastprofiländerung Stammdatenänderung technische Daten: Standardlastprofiländerung Schritte Stammdatenänderung Kunden Daten : Standardlastprofiländerung Übersicht Prozessablauf Stammdatenänderung Kunden Daten: Standardlastprofiländerung Strukturierte Beschreibung Stammdatenänderung Kunden Daten: Standardlastprofiländerung Sequenzdiagramm Stammdatenänderung Kunden Daten: Standardlastprofiländerung Stammdatenänderung Kunden Daten: Standardlastprofiländerung Schritte Geschäftsdatenanfrage Übersicht Prozessablauf Geschäftsdatenanfrage Strukturierte Beschreibung Geschäftsdatenanfrage Sequenzdiagramm Geschäftsdatenanfrage Geschäftsdatenanfrage Schritte Netznutzungsabrechnung Übersicht Prozessablauf Netznutzungsabrechnung Strukturierte Beschreibung Netznutzungsabrechnung Sequenzdiagramm Netznutzungsabrechnung Netznutzungsabrechnung Schritte Sperrung (debitorisch bedingt) und Wiederinbetriebnahme Übersicht Prozessablauf debitorische Sperrung Strukturierte Beschreibung der debitorischen Sperrung Seite 3/177

4 Sequenzdiagramm debitorische Sperrung (debitorische) Sperrung Schritte Anfrage der Smartwiederinbetriebnahme Übersicht Prozessablauf Anfrage der Smartwiederinbetriebnahme Strukturierte Beschreibung Anfrage der Smartwiederinbetriebnahme Sequenzdiagramm Anfrage der Smartwiederinbetriebnahme Anfrage der Smartwiederinbetriebnahme Schritte Anfrage der Smartabschaltung Übersicht Prozessablauf Anfrage der Smartabschaltung Strukturierte Beschreibung Anfrage der Smartabschaltung Sequenzdiagramm Anfrage der Smartabschaltung Anfrage der Smartabschaltung Schritte Wechsel eines Smartzählers Übersicht Prozessablauf Wechsel eines Smartzählers Strukturierte Beschreibung Wechsel eines Smartzählers Tabelle 33 : strukturierte Beschreibung Wechsel eines Smartzählers Sequenzdiagramm Wechsel eines Smartzählers Wechsel eines Smartzählers Schritte Automatische Bereitstellung von Messdaten für einen Smartzähler Übersicht Prozessablauf Automatische Bereitstellung von Messdaten für einen Smartzähler Strukturierte Beschreibung Automatische Bereitstellung von Messdaten für einen Smartzähler Sequenzdiagramm Automatische Bereitstellung von Messdaten für einen Smartzähler Automatische Bereitstellung von Messdaten für einen Smartzähler Schritte Konfiguration einer Gruppe von Smartzählern Übersicht Prozessablauf Konfiguration einer Gruppe von Smartzählern Strukturierte Beschreibung Konfiguration einer Gruppe von Smartzählern Sequenzdiagramm Konfiguration einer Gruppe von Smarzählern Konfiguration einer Gruppe von Smartzählern Schritte Änderungsanfrage der maximal zulässigen Leistung von einem oder mehreren Smartzählern Übersicht Prozessablauf Änderungsanfrage der maximal zulässigen Leistung von einem oder mehreren Smartzählern Strukturierte Beschreibung Änderungsanfrage der maximal zulässigen Leistung von einem oder mehreren Smartzählern Sequenzdiagramm Änderungsanfrage der maximalen zulässigen Leistung von einem oder mehreren Smartzählern Änderungsanfrage der maximal zulässigen Leistung von einem oder mehreren Smartzählern Schritte Lastführungsanfrage für einen oder mehrere Smartzähler Übersicht Prozessablauf Lastführungsanfrage für einen oder mehreren Smartzählern Strukturierte Beschreibung Lastführungsanfrage für einen oder mehrere Smartzähler Seite 4/177

5 Sequenzdiagramm Lastführungsanfrage für einen oder mehrere Smartzähler Lastführungsanfrage für einen oder mehrere Smartzähler Schritte Konfiguration des Kalenders der maximal zulässigen Leistung für einen oder mehrere Smartzähler Übersicht Prozessablauf Konfiguration des Kalenders der maximal zulässigen Leistung für einen oder mehrere Smartzähler Strukturierte Beschreibung Konfiguration des Kalenders der maximal zulässigen Leistung für einen oder mehrere Smartzähler Sequenzdiagramm Konfiguration des Kalenders der maximal zulässigen Leistung für einen oder mehrere Smartzähler Konfiguration des Kalenders der maximal zulässigen Leistung für einen oder mehrere Smartzähler Schritte Konfiguration des Kalenders der automatischen Lastführung für einen oder mehrere Smartzähler Übersicht Prozessablauf Konfiguration des Kalenders der automatischen Lastführung für einen oder mehrere Smartzähler Strukturierte Beschreibung Konfiguration des Kalenders der automatischen Lastführung für einen Smartzähler Sequenzdiagramm Konfiguration des Kalenders der automatischen Lastführung für einen oder mehrere Smartzähler Konfiguration des Kalenders der automatischen Lastführung für einen oder mehrere Smartzähler Schritte Bilanzierung Strom Übersicht Prozessablauf Bilanzierung Strom Strukturierte Beschreibung der Bilanzierung Strom Sequenzdiagramm Bilanzierung Strom Bilanzierung Strom Schritte Stornierung von Meldungen Nachrichten Übersicht Nachrichtenformate Verwendung der Marktnachrichten Anhang Annahmen Code-Tabellen Glossar Anhänge / Verweise Beschreibung der Nachrichtenformate Verzeichnisse Tabellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis Seite 5/177

6 Versionshistorie VERSION DATUM AUTOR INHALT / BEARBEITUNG V /07/2011 Christian Buhr Initial draft V /09/2011 Christian Buhr V /10/2011 Christian Buhr V /11/2011 Christian Buhr V /11/2011 Christian Buhr V /11/2011 Christian Buhr V /12/2011 Christian Buhr V /08/2012 Richard Johanns V /04/2013 Strom Arbeitsgruppe Erste Bearbeitung der Inhalte mehrerer Kapitel; Änderung der Sprache in Deutsch (Abstimmung zwischen Creos und ILR); Version als Abgleich mit Präsentation Detaillierte Prozessbeschreibung (Schritte) zu den einzelnen Sequenzdiagrammen hinzugefügt. Anpassungen nach 1. Workshop mit dem Projektteam (Abbildung Lieferantenwechsel mit den Prozessen Lieferbeginn und Lieferende, Lieferbeginn, Lieferende, Beginn Grundversorgung) Anpassungen nach 2. Workshop mit dem Projektteam (Abbildung weiterer Prozesse: Grund- und Ersatzversorgung, Stammdatenänderung, Messdatenübertragung, Netznutzungsabrechnung, Geschäftsdatenanfrage, Bilanzierung) Anpassungen nach 3. Workshop mit dem Projektteam (Prüfung der Anpassungen nach 2. Workshop). Ergänzung Identifikation Entnahmestelle. Ergänzung der Antworten zu den Fragestellungen. Anpassungen nach Rückmeldungen und Status Meeting Anpassungen nach Rücksprache mit den VNBs und dem Regulator ILR Anpassungen nach Arbeitsgruppesitzungen über Strom und Gas Market Communication Harmonisierung Seite 6/177

7 V /10/2013 Strom Arbeitsgruppe Adaptations suite à la consultation des fournisseurs et ajout des processus Smart Metering Seite 7/177

8 Verantwortlichkeiten DATUM VERMERK Entwurf: Christian Buhr (Business Analyst) 27/07/2011 Bearbeitung: Christian Buhr (Business Analyst) 27/07/2011 Abstimmung: BARTOCCI, Carlo (Creos, Dispatching) BASSANI, Romain (Creos, Grid Sales Luxembourg & BOGA) JOHANNS, Richard (Creos, Dispatching Luxembourg - Grid Datamanagement FPM BKK EDM) HOFFMANN, Paul (Creos, Grid Sales Luxembourg) HUBERT, Pascal (Creos, Business/IT Coordination) KLEIN, Carlo (Creos, Grid Sales Meterreading) RENDULIC, Daniel (Creos, Dispatching Luxembourg - Grid Datamanagement FPM BKK EDM) WELTER, Georges (Creos, Dispatching Luxembourg - Grid Datamanagement FPM BKK EDM) Freigabe: 07/12/2011 Seite 8/177

9 1 Einführung 1.1 Grundsätzlicher Umfang allgemeines zu den Geschäftsprozessen Die folgenden Kapitel beschreiben zum einen die Prozesse, die zukünftig in Luxemburg in der Marktkommunikation angewendet werden sollen. Als zweiter Hauptteil werden die in den einzelnen Prozessen zu verwendenden Datenformate beschrieben. In den Prozessen wird die Anbahnung und Abwicklung der Netznutzung beschrieben. Im Einzelnen handelt es sich um das Lieferende, den Lieferbeginn, die Grund- und Ersatzversorgung, die Zählerstands- und Zählwerteübermittlung, die Stammdatenänderung, die Geschäftsdatenanfrage, die Netznutzungsabrechnung und abschließend die Bilanzierungsprozesse. Der Datenaustausch zwischen den Marktpartnern beim Prozessablauf erfolgt standardisiert. Die im Rahmen der Geschäftsprozesse genannten Bearbeitungsfristen der Marktteilnehmer sind Höchstfristen, die sich am maximalen Arbeitsaufwand für den jeweiligen Prozessschritt orientieren. Daher wird erwartet, dass diese Fristen nur bei entsprechendem Arbeitsanfall ausgeschöpft werden und die Bearbeitungszeit insbesondere im Zuge zunehmender Automatisierung sowie effizienter Optimierung der abzuwickelnden Prozesse weiter verringert wird. Den Darstellungen in dieser Prozessbeschreibung liegt der Fall zugrunde, dass der Kunde mit seinem Lieferanten einen All-Inclusive-Vertrag (Abwicklung der Netznutzung und der Belieferung) abgeschlossen hat. Der Lieferant nimmt die Aktivitäten dieser Prozessbeschreibung in seiner Rolle als (bisheriger, aktueller oder künftiger) Netznutzer für die Entnahmestelle eines Letztverbrauchers wahr. Die hier abgebildeten Prozesse decken die überwiegende Zahl der Geschäftsprozesse ab und sind von ihrer Detaillierung so gehalten, dass sie Allgemeingültigkeit im Markt haben. Zwischen den Marktpartnern können weitere Regelungen zu Geschäftsprozessen getroffen werden, soweit sie nicht im Widerspruch zu dieser Beschreibung stehen und Dritte nicht diskriminiert werden. 1.2 Ziele Die Ziele des neuen Marktkommunikationsmodells für Luxemburg sind folgende: Geregelter Netzzugang für alle Lieferanten. Definierte Prozesse für alle Funktionen und Veränderungen an einer Entnahmestelle. Vorgegebene Marktformate zur Verwendung in den Prozessen. 1.3 Konfliktsituationen Seite 9/177

10 Im Rahmen der An- und Abmeldungen der Lieferanten kann es zu Konfliktsituationen kommen, diese sind bilateral zwischen dem beteiligten Lieferant und Kunde zu klären. 1.4 Nachrichteninhalte Für den Datenaustausch zwischen den Marktpartnern muss von den Netzbetreibern entsprechend des vorliegenden Dokuments ein elektronischer Datenaustausch im EDIFACT-Format angeboten werden. Die Referenzdokumente bezüglich des EDIFACT-Formates sind in Kapitel 6 aufgeführt. Im Einzelnen handelt es sich um die Dokumentation für die Nachrichtentypen UTILMD, MSCONS, CONTRL und APERAK. Ein Großteil der Informationen beim Datenaustausch zwischen den Marktpartnern wird über die Nachrichtentypen UTILMD und MSCONS abgewickelt. Für die Bearbeitung einer Meldung muss die Entnahmestelle identifiziert werden können. Die dazugehörigen Minimalanforderungen werden in Kapitel 1.6 beschrieben. Der Nachrichtentyp CONTRL dient zur Übermittlung von Fehlerfällen bei Syntax- und Übertragungsprotokollnachrichten. Nachrichten APERAK Art werden verwendet, um den Absender einer Nachricht zu informieren, dass sie von dem Empfänger erhalten wurde und gegebenenfalls abgelehnt wurde, aufgrund von Fehlern in ihrem Inhalt die während der Verarbeitung identifiziert wurden nach der Validierung der Syntax (Syntaxfehler werden von CONTRL Nachrichtentyp verwaltet) Solche Nachrichten sind bei jedem Datenaustauschprozess der Marktteilnehmer zu verwenden, um die Qualität des Datenaustausches zu erhöhen und dem Marktpartner entsprechende automatische Rückmeldungen zu geben. 1.5 Vollmachten Innerhalb der dargestellten Geschäftsprozesse sind für einige Aktionen des Lieferanten im Kundenauftrag Vollmachten des Kunden notwendig, um für sie Handlungen vorzunehmen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung ihres Stromlieferungsvertrags stehen. Für ein automatisiertes Verfahren empfiehlt es sich, auf den Versand von Vollmachten zu verzichten, und sich durch entsprechende Verträge, z. B. den Rahmenvertrag die Existenz der Vollmachten versichern zu lassen und sie nur in begründeten Einzelfällen vorlegen zu lassen. Der begründete Einzelfall soll nicht grundsätzlich auf einen Lieferanten oder auf eine immer wiederkehrende Handlung bezogen werden, sondern hängt vom vorliegenden Einzelfall ab (z. B. Kündigung eines bestimmten Kunden), der individuell zu prüfen ist. Um auch in begründeten Einzelfällen eine schnelle und praktikable Klärung herbeiführen zu können, sollten Vollmachten elektronisch ausgetauscht werden. Seite 10/177

11 1.6 Identifizierung der Entnahmestelle - Zählpunktidentifikation Für den Austausch von entnahmestellenbezogenen Daten ist die Identifizierung der Entnahmestelle zur fristgerechten und automatischen Abwicklung der Prozesse notwendig. Meldungen sind für den Lauf von Fristen nur dann maßgeblich, wenn sie die Identifizierung der Entnahmestelle nach Maßgabe der folgenden Grundsätze ermöglichen. Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich für alle durchzuführenden Identifizierungen einer Entnahmestelle zwischen Netzbetreibern und Lieferanten sowie zwischen Lieferanten untereinander: a. Grundsätzlich ist eine Entnahmestelle durch den Anfragenden anhand der postalischen Adresse der Entnahmestelle und der Zählpunktbezeichnung der Entnahmestelle (= POD, point of delivery) eindeutig zu benennen. b. Ist die Zählpunktbezeichnung dem Anfragenden noch nicht bekannt oder hat der Anfragende eine Zählpunktbezeichnung mitgeteilt, die der Angefragte nicht zuordnen kann, so ist eine Kombination aus dem Namen bzw. der Firma des Kunden, der postalischen Adresse der Entnahmestelle und der Zählernummer der Entnahmestelle zur Identifikation heranzuziehen. Zählernummer ist hierbei die auf der Messeinrichtung angebrachte Nummer. c. Handelt es sich um die erstmalige Inbetriebnahme einer Entnahmestelle, so erfolgt die Identifizierung mittels des Namens bzw. der Firma des Endkunden oder des Anschlussnehmers, der postalischen Adresse der Entnahmestelle sowie erforderlichenfalls weiterer Zusatzangaben zur Konkretisierung einer unter mehreren Entnahmestellen derselben postalischen Adresse. Ist keine der vorgenannten Datenkombinationen vollständig mitgeteilt worden, so darf der Angefragte die Identifizierung dennoch nur dann ablehnen, wenn ihm auch bei Wahrung der gebotenen Sorgfalt keine eindeutige Identifizierung möglich war. Hat der Lieferant in Anwendung des Prozesses Lieferbeginn einen Namen des Kunden übermittelt, der mit dem beim Netzbetreiber gespeicherten Namen nicht übereinstimmt und handelt es sich um den Transaktionsgrund Lieferantenwechsel, so kommt eine Ablehnung durch den Netzbetreiber wegen Nichtidentifizierbarkeit dann nicht in Betracht, wenn die zugleich übermittelte Zählpunktbezeichnung oder die zugleich übermittelte Zählernummer unter der mitgeteilten postalischen Adresse existiert. Der Angefragte ist verpflichtet, unverzüglich zu prüfen, ob sich die Entnahmestelle anhand der vom Anfragenden mitgeteilten Daten eindeutig und zutreffend identifizieren lässt. Konnte der Angefragte die Entnahmestelle nicht identifizieren, so hat er dies dem Anfragenden unverzüglich, jedoch spätestens am 5. Werktag nach Meldungseingang, in Form einer Ablehnungsmeldung mitzuteilen. Diese Frist geht längeren anderen Fristen vor. Sobald die Entnahmestelle identifiziert ist, muss die nächste Mitteilung des Angefragten die zutreffende Zählpunktbezeichnung enthalten. In der Folge ist beiderseits in allen weiteren Nachrichten die Zählpunktbezeichnung zu verwenden. Seite 11/177

12 Die vorgenannten Voraussetzungen und Prozessschritte zur Identifizierung einer Entnahmestelle sind allgemeingültig und in den nachfolgenden Prozessen immer dann anzuwenden, wenn eine konkrete Entnahmestelle zu bezeichnen ist. Abbildung 1: Identifizierung einer Entnahmestelle Seite 12/177

13 2 Management Summary Das neue Marktmodell für Luxemburg ermöglicht einen geregelten Netzzugang und verwendet ein Punkt-zu-Punkt-Kommunikationsverfahren zwischen den Marktteilnehmern. Die einzelnen Vorgaben setzen dabei die EU-Richtlinie 2009/72/EG für Elektrizität um. Als Marktrollen werden vorgesehen: Verteilnetzbetreiber (VNB) Lieferant (LF) Bilanzkreiskoordinator (BKK) Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) Kunde Erzeuger Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Die vorgesehenen Prozesse decken die Geschäftsvorfälle ab, die an einem Zählpunkt auftreten. Dazu gehören: Datenanfrage Ein- und Auszug, Lieferantenwechsel, Grund- und Ersatzversorgung Änderungen von Daten während der Belieferung (Kundendaten, technische Daten) Zählwertübermittlung sowie Netznutzungsabrechnung Sperrung und Wiederinbetriebnahme Bilanzierung Für die Kommunikation im Rahmen der vorgenannten Prozesse werden die folgenden Datenformate entsprechend EDIFACT verwendet (weitere Datenformate im Rahmen der Bilanzierung werden heute schon verwendet und sind daher nicht erneut beschrieben): UTILMD (Stammdaten) MSCONS (Zählwerte und Lastgangdaten) CONTRL (Service-Nachricht als Empfangsbestätigung bzw. Syntaxfehler-Nachricht) APERAK (Service-Nachricht als Fehler-Nachricht) INVOIC (Rechnungen) (siehe auch 6.1. Übersicht Nachrichtenformate) Seite 13/177

14 3 Rollen im Marktmodell und Verantwortlichkeiten 3.1 Marktrollen In der Grafik ist als Übersicht dargestellt, welche Marktrollen im künftigen Marktmodell für Luxemburg vorhanden sind: Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Bilanzkreiskoordinator (BKK) Verteilnetzbetreiber (VNB) Lieferant (LF) Erzeuger Kunde Abbildung 2: Marktrollen Zentrale Verantwortung der Marktrollen 1 Die mit gleicher Hintergrundfarbe dargestellten Rollen werden im Regelfall durch das gleiche Unternehmen eingenommen. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass diese Rollen durch unterschiedliche Unternehmen ausgefüllt werden. Seite 14/177

15 In der folgenden Liste ist die Hauptverantwortung in Bezug auf die Marktkommunikation entsprechend der einzelnen Marktrollen dargestellt: Rolle (Haupt-)Verantwortung Verteilnetzbetreiber (VNB) Lieferant (LF) Bilanzkreiskoordinator (BKK) Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) Kunde Erzeuger Überblick über den Zählpunktstatus behalten (vorhandene Belieferung und Lieferantenzuordnung, geplante Veränderungen in der Lieferantenzuordnung, Sperrung und Wiederinbetriebnahme,...) Zuständigkeit für die Geräteverwaltung sowie die Ablesung Validierung und Verteilung der Ableseergebnisse (Messdaten, Verbrauch) Vergabe der Zählpunktbezeichnung im eigenen Netzgebiet Netznutzungsabrechnung gegenüber den Lieferanten für jeden Zählpunkt (oder gegenüber dem Endkunden) Verteilung der geforderten Daten / Informationen an die beteiligten Marktpartner einschließlich (Stamm-) Datenänderung Übermittlung von Prognose- und Verbrauchsdaten im Bilanzierungsprozess Versorgung von Zählpunkten mit Strom Mitteilung von (Stamm-)Datenänderungen Abrechnung der Lieferung gegenüber seinem Kunden (mit oder ohne Netznutzungsentgelt) Berechnung der Abweichung zwischen geplantem und tatsächlichem Verbrauch sowie der Einspeisung Abrechnung der Abweichungen gegen den BKV Fahrplanmanagement für seine Regelzone Erstellung eines Fahrplans für den geplanten Verbrauch (Sammeln der Daten von den Lieferanten, Konsolidierung, Übermittlung an den BKK) Abrechnung der Kosten/Überschüsse an die ihm zugeordneten Lieferanten (Eingang Gesamtabrechnung vom BKK; Aufteilung und Verrechnung mit den Lieferanten) Verbrauch von Strom Zahlung des Stromverbrauchs und der Netznutzung (sowie weiterer Kostenbestandteile) Stellt aktuelle und zukünftige Erzeugungskapazitäten bereit kann Informationen zur Stromerzeugung für die beteiligten Marktpartner zur Verfügung stellen (nicht als Prozess definiert) Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Lastausgleich (durch Regel- und Ausgleichsenergie) Tabelle 1: Hauptverantwortung der einzelnen Marktrollen für die Marktkommunikation Seite 15/177

16 4 Marktkommunikationsmodell Die folgende Grafik beschreibt die grundsätzlichen Beziehungen zwischen den einzelnen Marktteilnehmern im Hinblick auf das Senden / Empfangen von Marktnachrichten: Nachrichten Bilanzkreiskoordinator Übertragungsnetzbetreiber Nachrichten Nachrichten Bilanzkreisverantwortlicher Nachrichten Verteilnetzbetreiber Erzeuger Lieferant Kunde Abbildung 3: Überblick Marktkommunikationsmodell - Sender/Empfänger von Marktnachrichten Im Mittelpunkt des Modells steht der Verteilnetzbetreiber (VNB), der mit nahezu allen anderen Marktteilnehmern in einer Sender-Empfänger-Beziehung für Marktnachrichten steht. Eine Ausnahme stellt die direkte Kommunikation zwischen Bilanzkreisverantwortlichem (BKV) und Bilanzkreiskoordinator (BKK) dar, die den VNB nicht als Datendrehscheibe benötigt. Die Nachrichtenformate sind je nach Rolle und Prozess unterschiedlich und werden im weiteren Verlauf des Dokuments näher beschrieben. Es gibt immer eine Beziehung zwischen VNB und Kunde (Netznutzungsvertrag). Im Falle einer Allinclusive Versorgung muss der Lieferant ebenfalls mit dem VNB entsprechende Klauseln zur Verrechnung der Netznutzung unterzeichnen. Dieses sollte im Rahmen des Rahmenvertrages passieren, der Netznutzungsvertrag sollte immer zwischen VNB und Kunde sein. Auch der Erzeuger muss einen Netznutzungsvertrag mit dem VNB abschließen. Seite 16/177

17 5 Prozesse in der Marktkommunikation 5.1 Vertragsabschluss Der Prozess Vertragsabschluss umfasst die Vertragsverhandlungen zwischen den beteiligten Parteien, z.b. Lieferant und Kunde für die Versorgung einer bestimmten Entnahmestelle; Lieferant und Verteilnetzbetreiber hinsichtlich der Netznutzung (Rahmenvertrag). Da es sich hierbei um individuelle Verträge handelt, bei denen die Vertragsparteien Schriftstücke unterzeichnen müssen, ist keine allgemeingültige Prozessdefinition vorgesehen. Ein Format für eine elektronische Kommunikation ist ebenfalls nicht vorhanden. Seite 17/177

18 5.2 Lieferbeginn (Einzug und Lieferantenwechsel) Übersicht Prozessablauf Lieferbeginn Im Standard lässt sich der Prozessablauf wie folgt darstellen: Sobald ein Kunde eine Lieferstelle (Verbrauchsstelle) bezieht, wird Strom am zugeordneten Zählpunkt entnommen. Ein neuer Lieferant ist dann zuständig für die Belieferung dieses (vorhandenen) Zählpunktes mit Strom. Der Prozess Lieferbeginn deckt zwei Fälle ab: den Einzug an einer neuen oder vorhandenen Lieferstelle; den Lieferantenwechsel für einen Zählpunkt. Bei Einzug sendet der neue Lieferant eine Nachricht über den Lieferbeginn an den VNB. Wenn die Anmeldung nach Prüfung angenommen wird, nimmt der VNB den Anschluss des Zählpunkts des Kunden im Bilanzkreis des neuen Lieferanten vor. Bei Lieferantenwechsel sendet der neue Lieferant eine Nachricht über den Lieferbeginn an den VNB. Nach der Bestätigung der Anmeldung sendet der VNB eine Lieferende-Meldung an den alten Lieferanten (Abmeldung). Der alte Lieferant kann dann den neuen Lieferanten kontaktieren wenn er der Auffassung ist, dass der Antrag auf den Lieferantenwechsel im Widerspruch zu den verbindlichen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden sei. Der neue Lieferant kann dann gegebenenfalls seine Anfrage stornieren. Wenn keine Stornierung vom neuen Lieferanten eingeht, nimmt der VNB den Wechsel des Lieferanten vor und informiert den alten und den neuen Lieferanten. Der VNB löst dann den Zählpunkt des Kunden aus dem Bilanzkreis des alten Lieferanten und weist ihn dem Bilanzkreis des neuen Lieferanten zu. Die Prozessabbildung Lieferbeginn wird auch dann verwendet, wenn es sich um einen Lieferantenwechsel im engeren Sinn handelt, d.h. der Kunde wechselt an einer Entnahmestelle seinen Lieferanten zu einem bestimmten Zeitpunkt. Eine Abmeldung zum Lieferende aufgrund eines Lieferantenwechsels muss der alte Lieferant nicht versenden. Der Wechselvollzug erfolgt zum gewünschten Zeitpunkt. Im Unterschied zu einem normalen Lieferbeginn darf ein Lieferantenwechsel grundsätzlich nur in die Zukunft erfolgen. Seite 18/177

19 5.2.2 Strukturierte Beschreibung Lieferbeginn In der folgenden Tabelle ist eine strukturierte Darstellung des Prozesses hinterlegt: Thema Anwendungsfall Kurzbeschreibung Einzug und Lieferantenwechsel Beschreibung Der Prozess beschreibt die Interaktionen zwischen den Marktpartnern, für die Fälle dass ein Kunde eine neue Belieferung an einer neuen Entnahmestelle aufnimmt. Die Entnahmestelle kann durchaus vorher versorgt gewesen sein (Einzug); oder dass ein Kunde an einer Entnahmestelle von seinem derzeitigen Lieferanten zu einem neuen Lieferanten wechselt (Lieferantenwechsel). Erfolgt auf einer Kundenentnahmestelle ein Inhaberwechsel mit Rechtsnachfolge (z.b. durch Hof- / Geschäftsübergabe), so wird dies ebenfalls mit einem Lieferbeginn (für den Rechtsnachfolger) und einem Lieferende (für den ursprünglichen Kunden) umgesetzt. Seite 19/177

20 Thema Beschreibung Vorbedingung Die bestehende Entnahmestelle oder neue Entnahmestelle ist beim VNB bekannt. Bei einem Lieferantenwechsel hat der Kunde selbst an einer bestehenden Entnahmestelle bisher Energie bezogen. Allgemein für Lieferantenwechsel: Im Regelfall wird der Lieferantenwechsel durch den Kunden angestoßen. Dieser schließt mit einem neuen Lieferanten einen Stromliefervertrag und beauftragt ihn gleichzeitig mit dem Abschluss der notwendigen Verträge. Selbstverständlich kann der Kunde selbst die notwendigen Verträge (z.b. für Netznutzung) mit seinem Netzbetreiber schließen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der alte Stromliefervertrag rechtzeitig beendet wird. Voraussetzungen VNB für Einzug und Lieferantenwechsel: Zur Abrechnung der Energie und Netznutzung bei Profilkunden, die nach synthetischem Lastprofilverfahren beliefert werden, sind u. a. die nachfolgend aufgeführten Punkte zu berücksichtigen: Grundsätzliche Entscheidung, welches Lastprofil Anwendung findet (durch den VNB). Darstellung des Be- und Abrechnungsverfahrens für den Mehr- /Mindermengenausgleich. Im synthetischen Verfahren: Bereitstellung der normierten Profile für das Folgejahr unter Berücksichtigung von Feiertagen,Sommer-/Winter- und der Übergangszeit. Abschluss des Rahmenvertrages zwischen VNB und Lieferant vor erstmaliger Belieferung in einem Netzgebiet. Umsetzung eines Verfahrens für die Netzbilanzierung und den Datenaustausch mit dem Bilanzkreiskoordinator. VNB haben ein Verfahren zur Vergabe der Zählpunktbezeichnung anzuwenden. Meldet ein Lieferant in einem Netzgebiet erstmalig Kundenentnahmestellen zur Netznutzung an, so hat der entsprechende Verteilnetzbetreiber dem Lieferanten spätestens 5 Werktage nach Eingang der Anmeldung die zur Anwendung des von ihm angewendeten Lastprofilverfahrens erforderlichen Informationen elektronisch zur Verfügung zu stellen. Seite 20/177

21 Thema Beschreibung Nachbedingung Fehlerfall Auslöser Die Entnahmestelle wurde dem Bilanzkreis des vom Lieferanten beauftragten BKV zugeordnet. Sofern der Lieferbeginn an einem anderen als dem gewünschten Datum vollzogen wird, ist dem neuen Lieferanten der Grund dazu übermittelt worden. Im Fall Lieferantenwechsel: a. Der Kunde hat den Lieferanten gewechselt. Alle beteiligten Marktpartner sind darüber informiert und besitzen alle notwendigen Informationen. b. Der Lieferantenwechsel ist nicht erfolgt. Die Gründe hierfür können unterschiedlich sein und werden den Betroffenen mitgeteilt. Die Lieferung konnte nicht aufgenommen werden. Die Gründe dafür sind den Beteiligten bekannt. Es kann vorkommen, dass Nachrichten an falsche Adressaten oder mit falschem Inhalt weitergeleitet werden. Es kann auch sein, dass sich vorgesehene Geschäftsvorfälle nicht ereignen (z. B. ein Kunde macht seinen Stromliefervertrag kurzfristig, z. B. während der gesetzlichen Widerspruchsfrist rückgängig). In diesen Fällen kann es sein, dass eine Meldung keine Relevanz mehr hat. Abhängig vom Status der Meldungsbearbeitung ist zu unterscheiden, ob etwas rückgängig zu machen oder zu stornieren ist (Stornierung oder Rückabwicklung, siehe Kapitel 5.25). Hierzu gehören folgende Geschäftsvorfälle: Aufnahme der Belieferung an einer neu angeschlossenen Entnahmestelle (Neuanlage). Einzug in eine bestehende Entnahmestelle (Umzug). Wiederaufnahme der Belieferung an einer temporär stillgelegten Entnahmestelle. Lieferantenwechsel: Abschluss eines Energieliefervertrages für die aktuelle Entnahmestelle eines Kunden mit einem neuen Lieferanten. Seite 21/177

22 Thema Beschreibung Weitere Informationen Wenn ein Kunde, der über einen Grundversorger oder Ersatzversorger beliefert wird, einen Vertrag bei einem Lieferanten unterzeichnet, wird ebenso der Prozess Lieferantenwechsel angewendet. Die Artikeln 4 und 13 des Gesetzes zur Ordnung des Elektrizitätsmarktes vom 22. August 2012 legen für den Lieferantenwechsel eine maximale Frist von 3 Wochen gerechnet ab der Anmeldung des Kunden fest. Dies gilt für den allgemeinen Fall des Lieferantenwechsels und für den Sonderfall, wenn der Kunde von einem Grundversorger beliefert wird und einen Vertrag mit einem Lieferanten abschließt. Der früheste mögliche Zeitpunkt (Datum Lieferbeginn) ist spätestens der 5. Kalendertag vom aktuellen Monat rückwirkend auf den 1. des Vor-Monats. Bei einem Lieferantenwechsel darf der Lieferbeginn nur in der Zukunft liegen. Bei einer auf die Zukunft gerichteten Anmeldung darf für alle Fälle das Lieferbeginndatum nur maximal 6 Monate in der Zukunft liegen (bezogen auf das Eingangsdatum der Nachricht beim VNB). Bei einer Neuanlage (Neubau) sind nur maximal 3 Monate zulässig (der VNB darf eine Anmeldung bei einer Neuanlage nicht deswegen ablehnen, weil er den Zählpunkt nicht kennt; die Anmeldung des Lieferanten ist für die 3 Monate im System zu halten und periodisch zu prüfen; falls nach 3 Monaten keine Zuordnung zu einem (neuen) Zählpunkt erfolgen konnte, darf die Meldung abgelehnt werden). Falls eine Sperrung des Anschlusses vorliegt, ist in der Lieferbeginnmeldung der Antrag auf Wiederinbetriebnahme implizit mit enthalten (sofern nicht schon vom Kunden gemeldet). In diesem Szenario ist ein Lieferbeginn nur für die Zukunft möglich, da die Wiederinbetriebnahme erst ausgeführt werden muss. Tabelle 2 : strukturierte Beschreibung Lieferbeginn Seite 22/177

23 5.2.3 Sequenzdiagramm Lieferbeginn In der folgenden Grafik wird das Sequenzdiagramm für den Lieferbeginn (Einzug und Lieferantenwechsel) gezeigt: Abbildung 4 : Prozess Lieferbeginn (Einzug und Lieferantenwechsel) *: diese Schritte werden nur im Fall Lieferantenwechsel durchgeführt Seite 23/177

24 5.2.4 Lieferbeginn Schritte Nr. Beschreibung / Aktivität Frist 1 2 Der neue Lieferant macht ein Lieferungsangebot an den Kunden. Der Kunde nimmt das Angebot des Lieferanten an und unterzeichnet den Liefervertrag. Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Seite 24/177

25 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist 3 Der Lieferant meldet die Entnahmestelle bei dem VNB für den Bilanzkreis an. Der Lieferant gibt auch das gewünschte Datum für den Einzug oder Lieferantenwechsel an. Nachrichtentyp UTILMD Information / Anmerkung / Bedingungen Der Einzug kann rückwirkend (Datum Lieferbeginn) bis zum 5. Kalendertag vom aktuellen Monat rückwirkend auf den 1. des Vor- Monats angemeldet werden. Bei einem Lieferantenwechsel darf der Lieferbeginn nur in der Zukunft liegen. Das Datum des Lieferantenwechsel ist wie folgt definiert: das Datum am Tag der Anmeldung auf Lieferantenwechsel zuzüglich 21 Kalendertage, wenn die Frist zwischen dem vom neuen Lieferanten gewünschten Datum und dem Datum der Anmeldung auf Lieferantenwechsel kleiner als 21 Kalendertage ist; das angegebene Datum auf der Anmeldung auf Lieferantenwechsel, wenn die Frist zwischen dem vom neuen Lieferanten gewünschten Datum und dem Datum der Anmeldung auf Lieferantenwechsel größer als 21 Kalendertage ist. Die Anmeldung zum Bilanzkreiswechsel ist in der Anmeldung zur Belieferung des Zählpunktes enthalten. Seite 25/177

26 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen Unverzügliche Identifizierung der Entnahmestelle (auch bei vorzeitiger Anmeldung). Es gilt folgendes: Maßgeblich für die Abwicklung ist der Zeitpunkt des Eingangs beim VNB. 4 Der VNB prüft die Anmeldung und die Zählpunkt-Situation. Unverzüglich Meldungseingang. nach Einzüge für Entnahmestellen mit Lieferbeginn im aktuellen Monat (entsprechend Eingang der Meldung beim VNB) werden zum Lieferbeginndatum des neuen Lieferanten umgesetzt (gilt ebenfalls für den Termin des Bilanzkreiswechsels). Verspätet gemeldete Einzüge Einzugsdatum liegt vor dem aktuellen Monat können bis zum 5. Kalendertag rückwirkend auf das Datum 1. des Vor- Monats verändert und bestätigt werden. Der VNB lehnt den Antrag auf Einzug oder Lieferantenwechsel aus den folgenden Gründen ab: 5 Der VNB nimmt die Anmeldung auf Einzug oder Lieferantenwechsel an oder lehnt sie ab und informiert den neuen Lieferanten darüber. Unverzüglich, spätestens am 5. Tag nach Eingang der Anmeldung. UTILMD Die Meldung ist nicht richtig ausgefüllt oder Teile davon fehlen oder sind falsch; Wenn festgestellt wird, dass bereits eine Anmeldung eines anderen Lieferanten für den Zählpunkt zum gleichen Datum vorliegt, dann wird nur die erste Anmeldung als aktive Anmeldung weiter verarbeitet. Die zweite und alle weiteren Anmeldungen (für denselben Zählpunkt und zum gleichen Datum) werden mit einer entsprechenden Begründung abgelehnt. Seite 26/177

27 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Optional: Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen Der neue Lieferant informiert den Kunden über die Ablehnung seiner Anmeldung auf Einzug oder Lieferantenwechsel seitens des VNB. Der VNB erstellt eine Abmeldung an den alten Lieferanten. Dieser Schritt wird nur im Fall eines Lieferantenwechsels durchgeführt. Der alte Lieferant prüft die Nachricht (den Auszug). Dieser Schritt wird nur im Fall eines Lieferantenwechsels durchgeführt. Unverzüglich. Unverzüglich, spätestens am 5. Tag nach Eingang der Anmeldung. Unverzüglich nach Eingang der Abmeldung. UTILMD Wenn der VNB die Anmeldung des neuen Lieferanten ablehnt, wird der Prozess an diesem Schritt unterbrochen. Meldung enthält die Information über Termin und Kunden. Auszug des Die Abmeldungsmeldung des VNB benötigt keine positive Rückantwort des alten Lieferanten. Eine Prüfung erfolgt durch den alten Lieferanten (Identifizierung des Kunden, Prüfung auf Mindestvertragslaufzeiten, Kündigungsfristen, ). Sollten aus Sicht des alten Lieferanten Unstimmigkeiten vorliegen, dann ist er verpflichtet, diese mit dem neuen Lieferanten zu klären. Seite 27/177

28 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist 9 Optional: Der alte Lieferant kann dann den neuen Lieferanten kontaktieren um ihn zu fragen seine Anmeldung zu stornieren, wenn er der Auffassung ist, dass der Antrag auf den Lieferantenwechsel im Widerspruch zu den verbindlichen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden sei. (z.b. der Kunde hat noch einen gültigen Vertrag zum gewünschten Datum des Lieferantenwechsels). Unverzüglich, spätestens am 15. Tage nach Eingang der Anmeldung Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen Seite 28/177

29 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Optional: Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen 10ab Der neue Lieferant teilt dem VNB die Stornierung seiner Anfrage auf Lieferantenwechsel mit. Der neue Lieferant in formiert den VNB über die Stornierung seiner Anfrage auf Lieferantenwechsel. Der VNB schickt eine Kopie der erhaltenen Nachricht an den alten Lieferanten sobald er diese vom neuen Lieferanten erhalten hat. Spätestens am 15. Tag nach Eingang der Anmeldung UTILMD Der neue Lieferant kann seine Anfrage auf Lieferantenwechsel egal aus welchem Grund stornieren. ( Fehler in seiner Anfrage oder Meldung vom alten Lieferanten den Lieferantenwechsel zu stornieren wenn der neue Lieferant dies für legitim hält) Dieser Schritt wird nur im Fall eines Lieferantenwechsels durchgeführt. Seite 29/177

30 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Optional: Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen 11 Der neue Lieferant informiert den Kunden über die Ablehnung seiner Anmeldung auf Lieferantenwechsel Dieser Schritt wird nur im Fall eines Lieferantenwechsels durchgeführt. Unverzüglich Bei Stornierung der Anfrage auf Lieferantenwechsel vom neuen Lieferanten endet der Prozess an diesem Punkt. 12ab Bei Einzug bestätigt der VNB die Anmeldung des neuen Lieferanten. Unverzüglich, bei Einzug spätestens am 10. Tag nach Eingang der Anmeldung; Wenn der neue Lieferant bei bei Lieferantenwechsel Lieferantenwechsel keine nach Ablauf der Frist für die Annullierung gesendet hat, Ablehnung und spätestens bestätigt der VNB dem alten und am 6. vollständigen Tag vor dem neuen Lieferanten die Lieferbeginn. Anmeldung. UTILMD Die benötigten Stammdaten werden an den neuen Lieferanten in der Antwort mit übertragen. Eine Lieferbeginnmeldung (Einzug), für die eine Lieferendemeldung (Auszug) vorliegt, kann unverzüglich bestätigt werden. Bei der Abwicklung eines rückwirkend gemeldeten Kundeneinzugs in eine SLP-Entnahmestelle hat der VNB das folgende Modell anzuwenden: mit der Anmeldungsbestätigung wird der Lieferbeginn und der Bilanzkreiswechsel zum Einzugstermin bestätigt (alle Aktivitäten für die Bilanzierung sind in den Regeln für die Bilanzkreisabrechnung enthalten). 13 Der neue Lieferant nimmt Kontakt mit dem Kunden auf und teilt das Datum des Lieferbeginns mit. Seite 30/177

31 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen Optional: Der neue Lieferant übermittelt zum Zeitpunkt des Einzugs einen Zählerstand an den VNB. Dieser Schritt wird nur im Fall eines Einzugs durchgeführt. Bei Einzug validiert VNB die erhaltenen oder ermittelt die vertraglich vereinbarten Zählwerte für den Beginn der Belieferung. Bei Lieferantenwechsel ermittelt der VNB die vertraglich vereinbarten Zählwerte für den Beginn der Belieferung. Unverzüglich, am 1. WT : spätestens nach Lieferbeginn (Datum in der Zukunft); nach Versand Annahme der Anmeldung in Schritt 12 (Datum in der Vergangenheit) Bei Einzug, unverzüglich; Bei Lieferantenwechsel setzt der VNB alles daran, dass die Ablesung des Zählerstands am Datum des Lieferantenwechsels erfolgt. MSCONS Information: Zählerstände, Verbräuche oder Lastgang. Der VNB ist zuständig für die Validierung der empfangenen Zählerstände. Bei Unstimmigkeiten zwischen den empfangenen Werten oder bei der Validierung ist der VNB für die Korrektur verantwortlich. Schritt ist nur bei SLP-Kunden möglich. Information: Zählerstände, Verbräuche oder Lastgang. Bei Einzug, werden diese Zählerstände, ein positives Ergebnis der Plausibilitätsprüfung durch den VNB vorausgesetzt, als Anfang dem neuen Lieferanten per MSCONS mitgeteilt und für die weiteren Prozessschritte genutzt. Falls der neue Lieferant keine Zähldaten gesendet hat, nimmt der VNB eine Ermittlung des Zählerstands vor (z. B. durch Selbstablesung des Kunden, Ablesung durch VNB, Ablesung durch von VNB beauftragten Dritten, rechnerische Abgrenzung/Schätzung). Bei Lieferantenwechsel muss der Zählerstand obligatorisch erfasst werden. Dies ist dann der Referenzzählerstand für den Wechsel. Bei RLP-Kunden liegen diese Daten aufgrund der täglichen Ablesung immer vor, von den Lieferanten werden keine Daten übermittelt. Seite 31/177

32 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist 16a 16b Der VNB teilt die vertraglich vereinbarten abrechnungsrelevanten Zählerstände und Zählwerte dem Neulieferanten mit. Der VNB teilt die vertraglich vereinbarten abrechnungsrelevanten Zählerstände und Zählwerte dem Altlieferanten mit. Dieser Schritt wird nur im Fall eines Lieferantenwechsels durchgeführt. Unverzüglich, spätestens jedoch am 10. WT : nach Lieferbeginn (Datum in der Zukunft); nach Versand der Annahme der Anmeldung in Schritt 12 (Datum in der Vergangenheit). Unverzüglich, spätestens jedoch am 10. WT nach Lieferbeginn. Nachrichtentyp MSCONS MSCONS Information / Anmerkung / Bedingungen Information: Zählerstände, Verbräuche oder Lastgang. Stellt den Anfangszählerstand für die Belieferung dar. Information: Zählerstände, Verbräuche oder Lastgang. Stellt den Anfangs- sowie den Endzählerstand der Belieferung und somit für die Netznutzungsabrechnung dar. Der VNB übermittelt im Rahmen des üblichen Datenaustausches an den bisherigen Lieferanten zusätzlich zu Zählinformationen (z.b. Zählerstand) die abrechnungs- und bilanzierungsrelevante Energiemenge (SLP-Lastfaktor) sowie das Datum der letzten Zählerauslesung. Seite 32/177

33 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen 17 Es erfolgt die Endabrechnung der Netznutzung mit dem bisherigen Lieferanten (oder auch dem Kunden bei einem direkten Vertragsverhältnis). Dieser Schritt wird nur im Fall eines Lieferantenwechsels durchgeführt. Frühestens am 5. WT und spätestens am 10. WT nach Versand der Zähldaten mittels MSCONS. Papier Die Netznutzungs-Abrechnung wird in Papierform übermittelt. Im Rahmenvertrag kann bilateral die Verwendung eines elektronischen Formats (INVOIC und REMADV) vereinbart werden. Bei jedem Wechsel hängt die Art der Abrechnung von dem Vertragsmodell vor dem Lieferantenwechsel ab: Beispiele: Modell separater Netznutzungsvertrag: Keine Endabrechnung der Netznutzung, sondern Beibehaltung der Abschläge sowie Netznutzungsabrechnung gemäß dem Ableseturnus (in der Regel jährlich). Beim Wechsel zum All- Inclusive -Modell erfolgt eine Endabrechnung der Netznutzung gegenüber dem Kunden. All-inclusive Modell: Endabrechnung der Netznutzung gegenüber dem bisherigen Lieferanten. Seite 33/177

34 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist 18ab Erstellung und Versand der Bestandsliste. Die An-/Abmeldungen müssen bei der Erstellung der monatlichen Bestandsliste berücksichtigt werden. Die Zusendung einer Bestandsliste an den alten Lieferanten erfolgt nur im Fall eines Lieferantenwechsels. Am 18. WT jedes Monats. Nachrichtentyp UTILMD Information / Anmerkung / Bedingungen Meldungen mit Transaktionsgrund Ein-/Auszug bzw. Lieferantenwechsel, welche bis zum 18. WT beantwortet wurden, müssen in der Bestandsliste Zugeordnete Entnahmestellen enthalten sein. Hiervon ausgenommen sind Meldungen, deren Lieferbeginn (Lieferbeginndatum) nicht im aktuellen oder dem Folgemonat liegt (Beispiel: Anmeldung am 3. März zum 18. Mai). Der VNB übermittelt die Bestandsliste auch dann, wenn es keine Änderungen in der Bilanzkreiszuordnung gibt. Für einen alten Lieferanten wird die Liste nicht erstellt, wenn am Tag der Erstellung der Bilanzkreiszuordnungsliste keine Entnahmestelle im Netzgebiet des VNB mehr beliefert wird. Eine Bestandsliste stellt am Tag der Erstellung den Kenntnisstand des VNB dar. Diese Liste kann vom Lieferanten für diverse Aktivitäten verwendet werden (z.b. für das Beschaffungsportfolio, für die Kontrolle seines Datenbestandes im Vergleich zum Datenbestand des VNB, und für die Prüfung von Netznutzungsabrechnungen). Aufgrund der Abweichungen durch zwischenzeitlich auszuführende Prozesse gelten aber allein die Einzelmeldungen, die Bestandsliste hat lediglich einen informativen Charakter. Tabelle 3 : Detaillierte Schrittbeschreibung Lieferbeginn Seite 34/177

35 5.3 Lieferende (Auszug) Übersicht Prozessablauf Lieferende Im Standard lässt sich der Prozessablauf wie folgt darstellen: Ein Kunde beendet seinen Strombezug bei seinem bisherigen Lieferanten an einer Entnahmestelle. Gründe können sein: Auszug, Stilllegung oder Zusammenführung der Entnahmestelle etc. Das Ende einer Grund- und Ersatzversorgung wird durch den VNB ausgelöst und mittels Marktnachricht an den jeweiligen Lieferanten übermittelt Strukturierte Beschreibung Lieferende In der folgenden Tabelle ist eine strukturierte Darstellung des Prozesses hinterlegt: Thema Anwendungsfall Kurzbeschreibung Lieferende Beschreibung Der Prozess beschreibt die Interaktionen zwischen den Marktpartnern für den Fall, dass ein Kunde seinen Liefervertrag beendet und keine neue Energielieferung an dieser Entnahmestelle aufnimmt (z. B.: Auszug, Sterbefall, Stilllegung der Entnahmestelle, temporäre Entnahmestellen, etc.), oder der Liefervertrag mit einem Lieferanten beendet und mit einem neuen Lieferanten aufgenommen wird. Vorbedingung Nachbedingung Auslöser Weitere Informationen Der Kunde hat eine versorgte Entnahmestelle in einem Verteilnetz und die zugehörigen Verträge. Die Lieferbeziehung zwischen Kunde und Lieferant, sowie der Netznutzungsvertrag zwischen Anschlussnutzer und VNB wurden beendet. Hierzu gehören folgende Geschäftsvorfälle: Auszug aus der Entnahmestelle (Umzug) Stilllegung einer Entnahmestelle (Abriss) Zusammenlegung dieser Entnahmestelle mit einer anderen Entnahmestelle Sterbefall Ein rückwirkend gemeldetes Lieferende ist bis zum 5. Kalendertag des laufenden Monats rückwirkend auf den 1. d es Vor-Monats möglich. Ein Lieferantenwechsel wird durch den Eingang einer Anmeldung ausgelöst und bedarf keiner Abmeldung, kann daher auch nicht durch eine Abmeldung initiiert werden. Tabelle 4: strukturierte Beschreibung Lieferende Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Seite 35/177

36 5.3.3 Sequenzdiagramm Lieferende Im folgenden Sequenzdiagramm wird beispielhaft der Auszug eines Kunden aus einer Entnahmestelle betrachtet. Kunde Lieferant VNB 1a. Vertragsende Lieferende 1b. Vertragsende 2. Abmeldung Belieferung (UTILMD) 4a. Mitteilung Ablehnung Lieferende 4. Antwort Lieferende (UTILMD) 5. Zähldatenübermittlung (MSCONS) 7. Zähldatenübermittlung (MSCONS) 3. Prüfung ZP-Situation 6. Prüfung eingehende/ Ermittlung Zähldaten jeder Tag 9a. Schlußrechnung 8. Netznutzungsabrechnung (Papier) 9b. Netznutzungsrechnung Neuer Monat 10. Bestandsliste (UTILMD) Abbildung 5: Prozess Lieferende (Auszug) Seite 36/177

37 5.3.4 Lieferende Schritte Das Vertragsende zwischen Kunde und Lieferanten kann sowohl in der Vergangenheit (frühestens zum letzten Tag des Vormonats) als auch in der Zukunft liegen. Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen 1ab 2 Vertragsende nicht weiter detailliert Der Lieferant meldet die Entnahmestelle beim VNB als Lieferende aus dem entsprechenden Bilanzkreis ab. Unverzüglich nach Eingang der Kündigung oder nach Meldung des Auszugs. In die Vergangenheit: frühst möglicher Termin ist der letzte Tag vor Beginn des aktuellen Monats. UTILMD Auch der Lieferant hat vertragliche Möglichkeiten zur Kündigung eines Lieferverhältnisses. Abmeldungen sind auch in die Zukunft möglich. Es gilt folgendes: Maßgeblich für die Abwicklung ist der Zeitpunkt des Eingangs der Meldung beim VNB. Bei einer Meldung, die innerhalb des Auszugsmonats beim VNB eingeht, ist das Lieferende auf das Auszugsdatum zu setzen. Bei Meldungen, die im Folgemonat nach Auszug beim VNB eintreffen, wird das Auszugsdatum auf den letzten des Vormonats (Auszugsmonat) festgelegt. Die Vorgehensweise letzter Tag des Monats vor dem aktuellen Monat wird ebenfalls für alle Meldungen durchgeführt, die für einen Auszug eintreffen, der noch weiter in der Vergangenheit liegt. Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Seite 37/177

38 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen 3 4 4a Der VNB prüft die Abmeldung (z.b. auf Berechtigung des Meldenden) Der VNB beantwortet die Abmeldung. Optional: Der alte Lieferant informiert seinen Kunden über die Ablehnung der Abmeldung. Unverzüglich nach Meldungseingang. Unverzüglich, spätestens am 2. WT nach Eingang der Abmeldung. Unverzüglich nach Kenntnis der Ablehnung UTILMD Unverzügliche Identifizierung der Entnahmestelle (auch bei vorzeitiger Abmeldung). Bei nicht erfolgreicher Identifizierung erfolgt die Ablehnung unverzüglich nach Eingang der Meldung. Nach erfolgreicher Identifizierung der Entnahmestelle prüft der VNB das Vorliegen einer Anmeldung des neuen Lieferanten. Bei der Abwicklung eines innerhalb der Frist rückwirkend gemeldeten Kundenauszugs aus einer SLP/RLP- Entnahmestelle hat der VNB das folgende Modell anzuwenden: Mit der Abmeldungsbestätigung werden das Lieferende sowie der Bilanzkreiswechsel bestätigt (Auszugsdatum wie vor beschrieben). Eine negative Benachrichtigung ist vorgesehen, z.b. wenn der Zählpunkt nicht identifiziert werden kann, oder der Lieferant dem Zählpunkt im VNB-System nicht zugeordnet ist. Ob der Lieferant mit seinem Kunden in Kontakt tritt bleibt allein dem Lieferanten überlassen. Falls es sich um einen Anwenderfehler auf Seiten des Lieferanten handelt, kann durch eine erneute Meldung der Prozess ohne Rücksprache mit dem Kunden erneut initiiert werden. Seite 38/177

39 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen 5 Optional: Der alte Lieferant übermittelt zum Zeitpunkt des Wechseltermins einen Zählerstand an den VNB. Unverzüglich, spätestens am 1. WT nach Lieferende (bei Wechseldatum in der Zukunft) nach Bestätigung Lieferende (bei Lieferende in der Vergangenheit). MSCONS Information: Zählerstände, Verbräuche oder Lastgang. Anmerkung: Bei Auszügen soll für den alten Lieferanten die Möglichkeit bestehen, die vom Letztverbraucher selbst abgelesenen Zählerstände an den VNB zu übermitteln. Der VNB ist zuständig für die Validierung der empfangenen Zählerstände. Bei Unstimmigkeiten zwischen den empfangenen Werten oder bei der Validierung ist der VNB für die Korrektur verantwortlich b Der VNB validiert eingegangene oder ermittelt die vertraglich vereinbarten Zählwerte für das Ende der Belieferung. Unverzüglich Der VNB liefert die vertraglich Unverzüglich, spätestens vereinbarten Abrechnungswerte jedoch am 10. WT (Ereignis (Zählerstand, resp. in der Vergangenheit: nach Verbrauchsmengen und/oder Versand Annahme der Lastgänge für Wirk- und Abmeldung Schritt 4; Blindenergie) nach Ende der Ereignis in der Zukunft: Belieferung an den alten nach Lieferende) Lieferanten. Es erfolgt die Endabrechnung der Netznutzung mit dem bisherigen Lieferanten (oder auch dem Kunden bei einem direkten Vertragsverhältnis) Frühestens am 5. WT und spätestens am 10. WT nach Versand der Zähldaten mittels MSCONS MSCONS Papier Diese Zählerstände werden, ein positives Ergebnis der Plausibilitätsprüfung durch den VNB vorausgesetzt, als Endzählerstand dem alten Lieferanten per MSCONS mitgeteilt und für die weiteren Prozessschritte genutzt. Diese Zählerstände werden, ein positives Ergebnis der Plausibilitätsprüfung durch den VNB vorausgesetzt, als Endzählerstand genutzt. Das Ableseergebnis wird als Endzählerstand verwendet. Die Netznutzung-Abrechnung wird in Papierform übermittelt. Im Rahmenvertrag kann bilateral ein elektronisches Datenformat (INVOIC und REMADV) abgestimmt werden. Seite 39/177

40 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen 9a Schlussrechnung des Lieferanten. Nicht weiter detailliert. 10 Die Abmeldungen müssen bei der Erstellung der monatlichen Bestandsliste berücksichtigt werden. Am 15. WT jedes Monats UTILMD Abmeldungen mit Transaktionsgrund Auszug, welche bis zum 15. WT gemeldet wurden, müssen in der Bestandsliste Zugeordnete Entnahmestellen enthalten sein. Hiervon ausgenommen sind Auszüge, deren Lieferende (Auszugsdatum) nicht im aktuellen Monat liegt (Beispiel: Abmeldung am 10. März zum 15. April). Der VNB übermittelt die Bestandsliste auch dann, wenn es keine Änderungen in der Bilanzkreiszuordnung gibt. Für einen alten Lieferanten wird die Liste nicht erstellt, wenn am Tag der Erstellung der Bilanzkreiszuordnungsliste keine Entnahmestelle im Netzgebiet des VNB mehr beliefert wird. Tabelle 5: Detaillierte Schrittbeschreibung Lieferende Seite 40/177

41 5.4 Beginn der Grundversorgung Übersicht Prozessablauf Beginn der Grundversorgung (fourniture par défaut) Die Grundversorgung wird immer dann aufgenommen, wenn für einen Zählpunkt die Zuordnung eines Lieferanten endet, ohne dass dem VNB eine Lieferbeginn-Meldung eines anderen Lieferanten vorliegt, oder bei Neuanlagen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme keine Anmeldung eines Lieferanten vorliegt. Der VNB überträgt die Verantwortung für diesen Zählpunkt an den Grundversorger, der in seinem Netzgebiet vorgesehen ist. Bei Niederspannungskunden (SLP & RLP) wird die Grundversorgung für sechs Monate durchgeführt. Bei allen anderen Kunden erfolgt eine Grundversorgung nur für zwei Monate Strukturierte Beschreibung Beginn der Grundversorgung In der folgenden Tabelle ist eine strukturierte Darstellung des Prozesses hinterlegt: Thema Beschreibung Anwendungsfall Beginn der Grundversorgung Kurzbeschreibung Der Prozess beschreibt den Ablauf für den Übergang in die Grundversorgung. Vorbedingung Nachbedingung Fehlersituationen Auslöser Dem Netzbetreiber liegt zu einem Stichtag keine Information über eine künftige Zuordnung der Entnahmestelle zur Stromentnahme eines Letztverbrauchers zu einem Lieferanten vor. Der Kunde/ die Entnahmestelle ist dem Grundversorger übergeben. Auflistung der Auslöser für eine Übergabe an den Grundversorger: Keine Zuordnung zu einem Lieferanten (Abmeldung, keine Anmeldung) und Stromentnahme durch Letztverbraucher an dieser Entnahmestelle. Auszugsmeldung, keine Einzugsmeldung für neuen Letztverbraucher (kein Folgelieferant) und Stromentnahme durch Letztverbraucher an dieser Entnahmestelle. Neuanlage mit Strombezug durch Letztverbraucher (kein erster Lieferant beim VNB bekannt). Keine Zuordnung zu einem Lieferanten liegt vor (Abmeldung, keine Anmeldung) und Stromentnahme durch Letztverbraucher an dieser Entnahmestelle. Keine Einzugsmeldung für neuen Letztverbraucher und Stromentnahme durch Letztverbraucher an dieser Entnahmestelle. Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Seite 41/177

42 Thema Beschreibung Weitere Informationen Die verschiedenen Auslöser führen ggf. zu unterschiedlichem Verhalten und Fristen in der Prozessabwicklung. Die Kommunikation zwischen Grundversorger und Endkunde ist nicht Bestandteil der Market Communication. Die gesetzlichen Verpflichtungen des Versorgers zur Information des Endkunden werden hier nicht beschrieben. Tabelle 6: strukturierte Beschreibung Beginn der Grundversorgung Sequenzdiagramm Beginn der Grundversorgung In der folgenden Grafik ist das Sequenzdiagramm für den Beginn der Grundversorgung dargestellt (enthält ebenfalls weitere Teile des Gesamtprozesses, welche in separaten Kapiteln betrachtet werden): Abbildung 6: Prozess Grund- und Ersatzversorgung: Beginn Grundversorgung Seite 42/177

43 5.4.4 Beginn der Grundversorgung Schritte Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen Überprüfung der 1 Zählpunktsituation durch den regelmäßig VNB. 2 Optional: (falls kein Anschlussnutzer ermittelt werden konnte) Einleitung der Sperrung des Zählpunktes Unverzüglich Der Auslöser für diesen Prozess ist eine Prüfung einer Zählpunktsituation mit dem Ergebnis, dass kein aktueller Lieferant zu diesem Zählpunkt zugeordnet ist. Die Gründe für das Fehlen einer aktiven Lieferantenzuordnung können vielfältig sein (siehe Auslöser am Anfang der Beschreibung). In allen Konstellationen wird ein aktiver Zählpunkt betrachtet (ein Zähler ist eingebaut und nicht gesperrt) und es ist kein zulässiger Lieferant für diesen Zählpunkt bekannt. Es konnte kein Anschlussnutzer (Letztverbraucher) ermittelt werden. Der Zählpunkt wird gesperrt. Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Seite 43/177

44 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen 3 4 Information Beginn der Grundversorgung vom VNB an den Grundversorger Der Grundversorger informiert den Kunden über das bestehende (vertragliche) Grundversorgerverhältnis. Unverzüglich (rückwirkend maximal zum Beginn des aktuellen Monats) Unverzüglich nach Eingang der VNB-Mitteilung UTILMD Es konnte ein Anschlussnutzer (Letztverbraucher) ermittelt werden. Der Netzbetreiber teilt dem Grundversorger den Beginn der Grundversorgung für alle Entnahmestellen mit, für die keine Bilanzkreiszuordnung durch andere Lieferanten besteht. Hinweis: Die Information Niederspanungskunde wird in diesem Schritt vom VNB mitgeliefert. In der Beginn-Meldung werden die Daten zum Zählpunkt, zum Kunden sowie zum Beginn-Datum mitgeteilt (sowie weitere notwendige Informationen, siehe Beschreibung des Nachrichtenformats UTILMD). Das Lieferbeginn-Datum kann in der Vergangenheit liegen, dann ist der frühst mögliche Termin der Erste des aktuellen Monats. Im Regelfall wird der VNB keine zukünftigen Grundversorgungsinformationen versenden, sondern auf eine Lieferbeginn-Meldung warten. Übersendung der vertraglichen Regelungen, die die Preise und Konditionen der Grundversorgung umfassen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. 5 Der VNB ermittelt die vertraglich vereinbarten Zählwerte für den Beginn der Belieferung. Unverzüglich Seite 44/177

45 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen 6 Der VNB liefert die vertraglich Unverzüglich, spätestens vereinbarten Abrechnungswerte jedoch am 5. WT (Ereignis (Zählerstand, resp. in der Vergangenheit: nach Verbrauchsmengen und/oder Versand der Meldung Lastgänge für Wirk- und Schritt 3; Ereignis in der Blindenergie) an den Zukunft: nach Lieferbeginn) Grundversorger. Die An-/Abmeldungen müssen bei der Erstellung der monatlichen 7 Am 15. WT jedes Monats Bestandsliste berücksichtigt werden. MSCONS UTILMD Diese Zählerstände werden als Anfangszählerstand dem Grundversorger per MSCONS mitgeteilt und für die weiteren Prozessschritte genutzt. Tabelle 7: Detaillierte Schrittbeschreibung Beginn der Grundversorgung Seite 45/177

46 5.5 Ende der Grundversorgung Übersicht Prozessablauf Ende der Grundversorgung Die Grundversorgung wird immer dann beendet, wenn für einen Zählpunkt eine Auszugsmeldung eingeht, eine Lieferbeginn-Meldung eines Lieferanten eingeht oder die Frist von sechs Monaten (für Niederspannungskunden (SLP & RLP); ansonsten 2 Monate) abgelaufen ist. Der Verteilnetzbetreiber überwacht die Frist Strukturierte Beschreibung Ende der Grundversorgung In der folgenden Tabelle ist eine strukturierte Darstellung des Prozesses hinterlegt: Thema Beschreibung Anwendungsfall Ende der Grundversorgung Kurzbeschreibung Der Prozess beschreibt den Ablauf für das Ende der Grundversorgung. Vorbedingung Nachbedingung Fehlersituationen Auslöser Weitere Informationen Die Frist für die Grundversorgung läuft ab und dem Netzbetreiber liegt zum Stichtag keine Information über eine künftige neue Zuordnung der Entnahmestelle zu einem Lieferanten vor, eine Auszugsmeldung wird empfangen oder eine Lieferbeginn-Meldung eines Lieferanten. Die Entnahmestelle/n ist/sind einem neuen Lieferanten oder Ersatzversorger zugeordnet, und es hat keinen Auszug des Kunden stattgefunden. Nach einem Auszug wird keine Anmeldung eines neuen Lieferanten für diesen Zählpunkt empfangen. Auflistung der Auslöser für das Ende einer Grundversorgung: Auszugsmeldung, keine Einzugsmeldung für neuen Letztverbraucher (kein Folgelieferant) und Stromentnahme durch Letztverbraucher an dieser Entnahmestelle. Lieferbeginn-Meldung eines neuen Lieferanten für diesen Zählpunkt. Ablauf der vorgesehenen Frist (sechs Monate für Haushaltskunden, zwei Monate für alle anderen Kunden). Die verschiedenen Auslöser führen zu unterschiedlichem Verhalten in der Prozessabwicklung. Die Kommunikation zwischen Ersatzversorger und Endkunde ist nicht Bestandteil der Market Communication. Die gesetzlichen Verpflichtungen des Versorgers zur Information des Endkunden werden hier nicht beschrieben. Tabelle 8: Strukturierte Beschreibung Ende der Grundversorgung Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Seite 46/177

47 5.5.3 Sequenzdiagramm Ende der Grundversorgung In der folgenden Grafik ist das Sequenzdiagramm für das Ende der Grundversorgung dargestellt (enthält ebenfalls weitere Teile des Gesamtprozesses, die in separaten Kapiteln betrachtet werden): Abbildung 7: Prozess Grund- und Ersatzversorgung: Ende Grundversorgung Seite 47/177

48 5.5.4 Ende der Grundversorgung Schritte Die folgenden Schritte aus dem oben dargestellten Sequenzdiagramm sind für das Ende der Grundversorgung zu beachten: Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen 8 11 Der VNB informiert den Grundversorger über das Ende der Grundversorgung. Der VNB ermittelt die vertraglich vereinbarten Zählwerte für das Ende der Belieferung. Unverzüglich nach Empfang von Auszugsmeldung (siehe Lieferende / Beginn Grundversorgung) nach Empfang Anmeldung durch UTILMD neuen Lieferanten (siehe Lieferbeginn / Lieferantenwechsel) 10 WT vor Ablauf der Frist für die Grundversorgung. Unverzüglich Der Grundversorger kann seine Kunden über das Ende der Grundversorgung informieren. Bei den genannten Auslösern ist aber immer eine Kommunikation mit dem Kunden in einem anderen Zusammenhang sichergestellt (Auszug, neuer Liefervertrag, Meldung zur Ersatzversorgung), so dass die Kommunikation zum Ende der Grundversorgung nicht zwingend erforderlich ist. Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Seite 48/177

49 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen Der VNB liefert die vertraglich Unverzüglich, spätestens vereinbarten Abrechnungswerte jedoch am 5. WT (Ereignis (Zählerstand, Zählwerte / in der Vergangenheit: nach Lastgänge für Wirk- und Versand Ende der Blindenergie) nach Ende der Grundversorgung Schritt 8; Belieferung an den Ereignis in der Zukunft: Grundversorger. nach Lieferende) Es erfolgt die Endabrechnung der Netznutzung mit dem Grundversorger. Schlussrechnung Grundversorgers. Nicht weiter detailliert. des Frühestens am 5. WT und spätestens am 10. WT nach Versand der Zähldaten mittels MSCONS Die Abmeldungen müssen bei der Erstellung der monatlichen 16a Am 15. WT jedes Monats Bestandsliste berücksichtigt werden. MSCONS Papier UTILMD Diese Zählerstände werden als Endzählerstand dem Grundversorger per MSCONS mitgeteilt und für die weiteren Prozessschritte genutzt. Die Netznutzungs-Abrechnung wird in Papierform übermittelt. Im Rahmenvertrag kann bilateral ein elektronisches Datenformat (INVOIC und REMADV) abgestimmt werden. Tabelle 9: Detaillierte Schrittbeschreibung Ende der Grundversorgung Seite 49/177

50 5.6 Beginn der Ersatzversorgung Übersicht Prozessablauf Beginn der Ersatzversorgung (fourniture du dernier recours) Die Ersatzversorgung wird immer dann aufgenommen, wenn für einen Zählpunkt die Grundversorgung endet, ohne dass dem VNB eine Lieferbeginn-Meldung eines anderen Lieferanten oder eine Auszugsmeldung vorliegt. Der VNB überträgt die Verantwortung für diesen Zählpunkt an den Ersatzversorger, der in seinem Netzgebiet vorgesehen ist. Bei Niederspannungskunden (SLP & RLP) wird die Ersatzversorgung für sechs Monate durchgeführt. Bei allen anderen Kunden erfolgt eine Ersatzversorgung nur für zwei Monate. Wenn ein Lieferant (oder der Bilanzkreisverantwortlicher dem der Bilanzkreis zugeordnet ist) seine Aufgaben in Luxemburg nicht mehr erfüllen kann (z.b. aufgrund einer Insolvenz), dann wird der ihm zugeordnete Bilanzkreis mit allen Entnahmestellen in die Ersatzversorgung überführt (eine vorherige Grundversorgung ist in diesem Fall nicht vorgesehen) Strukturierte Beschreibung Beginn der Ersatzversorgung In der folgenden Tabelle ist eine strukturierte Darstellung des Prozesses hinterlegt: Thema Beschreibung Anwendungsfall Beginn der Ersatzversorgung Kurzbeschreibung Der Prozess beschreibt den Ablauf für den Beginn der Ersatzversorgung. Vorbedingung Nachbedingung Fehlersituationen Auslöser a. Die Frist für die Grundversorgung endet und dem Netzbetreiber liegt zu einem Stichtag keine Information über eine künftige Zuordnung der Entnahmestelle zur Stromentnahme eines Letztverbrauchers zu einem Lieferanten vor. b. Ein Lieferant (ggf. BKV) kann seine Aufgaben in Luxemburg nicht mehr erfüllen. (Mitteilung durch ILR an die VNB) Der Kunde/ die Entnahmestelle ist dem Ersatzversorger übergeben. Auflistung der Auslöser für eine Übergabe an den Ersatzversorger: Die Frist für die Grundversorgung ist abgelaufen. Der Bilanzkreis wird in die Ersatzversorgung überführt. Schließung des Bilanzkreises und Stromentnahme durch Letztverbraucher an der / den Entnahmestelle(n) Beendigung der Zuordnungsermächtigung des Lieferanten zum Bilanzkreis und Stromentnahme durch Letztverbraucher an der / den Entnahmestelle(n). Kündigung des Rahmenvertrages, Netznutzungsvertrag (bei All-Inclusive) aus wichtigem Grund gem. Loi modifiée du 1er août 2007 Organisation marché de l'électricité Luxembourg und Stromentnahme durch Letztverbraucher an der / den Entnahmestelle(n). Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Seite 50/177

51 Thema Beschreibung Weitere Informationen Keine. Tabelle 10: Strukturierte Beschreibung Beginn der Ersatzversorgung Sequenzdiagramm Beginn der Ersatzversorgung In der folgenden Grafik ist das Sequenzdiagramm für den Beginn der Ersatzversorgung dargestellt (enthält ebenfalls weitere Teile des Gesamtprozesses, die in separaten Kapiteln betrachtet werden): Abbildung 8: Prozess Grund- und Ersatzversorgung: Beginn Ersatzversorgung Seite 51/177

52 5.6.4 Beginn der Ersatzversorgung Schritte Die folgenden Schritte aus dem oben dargestellten Sequenzdiagramm sind für den Beginn der Ersatzversorgung zu beachten: Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen Der VNB meldet dem Ersatzversorger die betreffenden Entnahmestellen. Der Ersatzversorger informiert den Kunden über das bestehende (vertragliche) Ersatzversorgerverhältnis. Der VNB ermittelt die vertraglich vereinbarten Zählwerte für den Beginn der Belieferung. Unverzüglich Sofort nach Meldung des VNB Unverzüglich Der VNB liefert die vertraglich vereinbarten Abrechnungswerte (Zählerstand, resp. Unverzüglich, spätestens Verbrauchsmengen und/oder jedoch am 5. WT nach Lastgänge für Wirk- und Lieferbeginn Blindenergie) zum Beginn der Belieferung an den Ersatzversorger. UTILMD MSCONS Der Netzbetreiber teilt dem Ersatzversorger den Beginn der Ersatzversorgung für alle Entnahmestellen mit, für die keine Bilanzkreiszuordnung durch andere Lieferanten besteht. Hinweis: Die Information Niederspannungskunden/Nicht- Niederspannungskunde wird in diesem Schritt vom VNB mitgeliefert. Übersendung der vertraglichen Regelungen, die die Preise und Konditionen der Ersatzversorgung umfassen. Diese Zählerstände werden als Anfangszählerstand dem Ersatzversorger per MSCONS mitgeteilt und für die weiteren Prozessschritte genutzt. Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Seite 52/177

53 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen Die Anmeldungen müssen bei der Erstellung der monatlichen 16b Am 15. WT jedes Monats Bestandsliste berücksichtigt werden. Tabelle 11: Detaillierte Schrittbeschreibung Beginn der Ersatzversorgung UTILMD Seite 53/177

54 5.7 Ende der Ersatzversorgung Übersicht Prozessablauf Ende der Ersatzversorgung Die Ersatzversorgung wird immer dann beendet, wenn für einen Zählpunkt eine Auszugsmeldung eingeht, eine Lieferbeginn-Meldung eines Lieferanten eingeht oder die Frist von sechs Monaten (für Niederspannungskunden (SLP & RLP); ansonsten 2 Monate) abgelaufen ist. Der Verteilnetzbetreiber überwacht die Frist. Sollte sich nach Ende der Ersatzversorgung kein neuer Lieferant für diese Entnahmestelle melden, dann wird die Entnahmestelle gesperrt Strukturierte Beschreibung Grund- und Ersatzversorgung In der folgenden Tabelle ist eine strukturierte Darstellung des Prozesses hinterlegt: Thema Beschreibung Anwendungsfall Ende der Ersatzversorgung Kurzbeschreibung Der Prozess beschreibt den Ablauf für das Ende der Ersatzversorgung. Vorbedingung Nachbedingung Fehlersituationen Auslöser Weitere Informationen Dem Netzbetreiber liegt zu einem Stichtag keine Information über eine künftige Zuordnung der Entnahmestelle mit Stromentnahme eines Letztverbrauchers zu einem Lieferanten vor und die Frist für die Ersatzversorgung ist abgelaufen. (a) Die Entnahmestelle/n ist/sind einem neuen Lieferanten zugeordnet. (b) Die Entnahmestelle/n ist/sind gesperrt (Zählersperrung etc.). Auflistung der Auslöser für das Ende der Ersatzversorgung: Grundsätzlich: Die Frist für die Ersatzversorgung (6 Monate bei Niederspannungskunden (SLP & RLP); ansonsten nur 2 Monate) ist abgelaufen. Zuordnung zu einem Lieferanten liegt nicht vor (Abmeldung, keine Anmeldung) und Stromentnahme durch Letztverbraucher an dieser Entnahmestelle. Tabelle 12: Strukturierte Beschreibung Ende der Ersatzversorgung Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Seite 54/177

55 5.7.3 Sequenzdiagramm Ende der Ersatzversorgung In der folgenden Grafik ist das Sequenzdiagramm für das Ende der Ersatzversorgung dargestellt (da es sich um die Fortsetzung des Sequenzdiagramms für die Grund- und Ersatzversorgung handelt, ist die Nummerierung fortgeführt worden): Abbildung 9: Prozess Grund- und Ersatzversorgung: Ende der Ersatzversorgung Seite 55/177

56 5.7.4 Ende der Ersatzversorgung Schritte Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen Prüfung der Situation am Zählpunkt. Der VNB informiert den Ersatzversorger über das Ende der Ersatzversorgung. regelmäßig Unverzüglich nach Empfang von Auszugsmeldung (siehe Lieferende / Beginn Grundversorgung) nach Empfang Anmeldung durch UTILMD neuen Lieferanten (siehe Lieferbeginn / Lieferantenwechsel) 15 WT vor Ablauf der Frist für die Ersatzversorgung. Der Verteilnetzbetreiber überwacht den Zeitraum der Ersatzversorgung und informiert den Ersatzversorger, wenn die Frist für die Ersatzversorgung abläuft. Die Frist bis zum Ende der Ersatzversorgung beträgt: 6 Monate für die Ersatzversorgung bei Niederspannungskunden (SLP & RLP); ansonsten 2 Monate Der Ersatzversorger kann seinen Kunden über das Ende der Ersatzversorgung informieren. Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Seite 56/177

57 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen 19 Technische Sperrung der Zähleinrichtung. 20 Ablesung Zählerstand. 21 Nachricht über erfolgte Sperrung Am Termin, der das Ende des Ersatzversorgungszeitraum s darstellt. Unverzüglich, spätestens am 1. WT nach UTILMD Durchführung der Sperrung. Der VNB liefert die vertraglich vereinbarten Abrechnungswerte (Zählerstand, Zählwerte / Unverzüglich, spätestens Lastgänge für Wirk- und jedoch am 2. WT nach Blindenergie) nach Ende der Durchführung der Sperrung Belieferung an den Ersatzversorger. Es erfolgt die Endabrechnung der Netznutzung mit dem Ersatzversorger. Schlussrechnung 24 Ersatzversorgers. Nicht weiter detailliert. des Frühestens am 5. WT und spätestens am 10. WT nach Versand der Zähldaten mittels MSCONS MSCONS Papier Der tatsächliche Termin der Sperrung wird in einer UTILMD-Nachricht an den Ersatzversorger übermittelt. Das Ablesedatum in der MSCONS- Nachricht für die Zähldatenübermittlung ist identisch mit dem Sperrdatum. Bei der Sperrung wird der Zählerstand abgelesen und als Endzählerstand verwendet. Der tatsächliche Termin der Sperrung wird in einer UTILMD-Nachricht an den Ersatzversorger übermittelt. Diese Zählerstände werden als Endzählerstand genutzt. Die Netznutzung-Abrechnung wird in Papierform übermittelt. Im Rahmenvertrag kann bilateral ein elektronisches Datenformat (INVOIC und REMADV) abgestimmt werden. Seite 57/177

58 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen 25 Die Abmeldungen müssen bei der Erstellung der monatlichen Bestandsliste berücksichtigt werden. Am 15. WT jedes Monats UTILMD Tabelle 13: Detaillierte Schrittbeschreibung Ende der Ersatzversorgung Seite 58/177

59 5.8 Zählerablesung und Messdatenübermittlung Übersicht Prozessablauf Zählerablesung und Messdatenübermittlung Der Prozess hat die Übermittlung von Zählerständen und Zählwerten durch den Netzbetreiber an den Netznutzer zum Gegenstand. Der Prozess Zählerablesung und Messdatenübermittlung wird bei Standardlastprofilkunden immer dann ausgelöst, wenn die Ermittlung eines Zählerstands/Zählwertes notwendig ist. Als Beispiele für eine Zählerstand- /Zählwertübermittlung können angeführt werden: Lieferbeginn Lieferende Turnusablesung Zählerwechsel Grund-/Ersatzversorgung Bei RLP-Kunden wird dieser Prozess ebenfalls bei den genannten Beispielen ausgelöst. Die Messdatenübermittlung für lastganggemessene Kunden erfolgt werktäglich gegen Aufpreis. Der Verteilnetzbetreiber kann bei SLP-Kunden zur Ermittlung der Zählerstände eine rechnerische Abgrenzung vornehmen, sofern ihm keine Zählerstände aus einer Ablesung vorliegen. Der Lieferant ist berechtigt, dem Verteilnetzbetreiber die ihm durch Kundenablesung zur Verfügung stehenden Zählerstände zu übermitteln. Der Verteilnetzbetreiber hat zur Abrechnung die Kundenzählerstände zu verwenden, wenn sie rechtzeitig vorliegen und plausibel sind, bevor er Daten aus einer rechnerischen Abgrenzung heranzieht. Der Kunde hat ebenfalls die Möglichkeit, seinen Zählerstand (z.b. für die Turnusablesung oder Einoder Auszug) abzulesen und an den Lieferanten und/oder den Verteilnetzbetreiber zu übermitteln. Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Seite 59/177

60 5.8.2 Strukturierte Beschreibung Zählerablesung und Messdatenübermittlung In der folgenden Tabelle ist eine strukturierte Darstellung des Prozesses hinterlegt: Thema Beschreibung Anwendungsfall Kurzbeschreibung Vorbedingung Nachbedingung Fehlersituationen Auslöser Ermittlung, Validierung und Übertragung von Zählerständen/Meßdaten Der Prozess beschreibt den Ablauf für das Ermitteln, Validieren und Übertragen von Zählerständen und Messdaten in Verbindung mit anderen Prozessen. Ein Zählerstand / Messergebnis ist für die korrekte Durchführung eines anderen Prozesses erforderlich. Ein Zählerstand / Messwert ist vom VNB an den / die Empfänger übermittelt worden. Das Messergebnis ist unplausibel oder die Messeinrichtung ist nicht verfügbar. Auflistung der Auslöser für die Ermittlung von Zählwerten / Messdaten: a. Veränderung der Bilanzkreiszuordnung (Lieferbeginn, Lieferende, Ersatz- /Grundversorgung). b. Turnusablesung (erforderlich für die jährliche Abrechnung). c. Gerätewechsel (für eine Prüfung, als Ergebnis eines kontinuierlichen Austauschs, oder für die Veränderung der Meßfunktionen). d. Geschäftsdatenanfrage (z.b. für Kontrollzwecke). Weitere Informationen Der Prozess Zählwertermittlung läuft immer ähnlich ab. Auf eine separate Darstellung wird verzichtet, die Schritte sind jeweils Bestandteil der anderen (Marktkommunikations-)Prozesse. Tabelle 14: Strukturierte Beschreibung Zählerablesung und Messdatenübermittlung Seite 60/177

61 5.8.3 Sequenzdiagramm Zählerablesung und Messdatenübermittlung Im folgenden Sequenzdiagramm (die Schritte 5 7) wird eine Prozessvariante für die Zählerablesung und Messdatenübermittlung dargestellt (anhand des Beispielprozesses Lieferende). Abbildung 10: Prozess Zählerablesung und Messdatenübermittlung (Schritte 5 7) Seite 61/177

62 5.8.4 Zählerablesung und Messdatenübermittlung Schritte In der folgenden Tabelle ist dargestellt, wie in einem Standard-Prozess die Ermittlung, Validierung und Übertragung von Zählerständen/Messwerten erfolgt: Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen 5 Optional: Der Lieferant übermittelt zu einem bestimmten Zeitpunkt (abhängig vom Prozess) einen Zählerstand an den VNB. Abhängig vom Prozess MSCONS Information: Zählerstände, Verbräuche oder Lastgang. Dieser Schritt bietet einem Lieferanten die Möglichkeit, die vom Verbraucher selbst abgelesenen Zählerstände an den VNB zu übermitteln. Dies gilt für die Variante: a. Veränderung der Bilanzkreiszuordnung (Lieferbeginn, Lieferende) b. Turnusablesung Bei den folgenden Varianten entfällt dieser Schritt: c. Gerätewechsel d. Geschäftsdatenanfrage e. Ersatz-/Grundversorgung 6 Der VNB validiert eingegangene oder ermittelt die vertraglich vereinbarten Zählwerte. Unverzüglich Der VNB ist zuständig für die Validierung der empfangenen Zählerstände. Bei Unstimmigkeiten zwischen den empfangenen Werten oder der Validierung ist der VNB für die Korrektur verantwortlich. Der abgestimmte Zählerstand wird den beteiligten Lieferanten per MSCONS mitgeteilt und für die weiteren Prozessschritte genutzt. Dies gilt für alle dargestellten Varianten. Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Seite 62/177

63 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen SLP-Entnahmestellen: Der VNB liefert die vertraglich Unverzüglich, spätestens vereinbarten Abrechnungswerte jedoch am 5. WT, respektiv 7 MSCONS (Zählerstand, resp. am 5. WT des Monats M+1 Verbrauchsmengen) an die bei der Turnusablesung Lieferanten. Diese Zählerstände werden von den Empfängern als End- oder Anfangs- oder Turnuszählerstand verwendet und dienen als Grundlage für die Netznutzungsabrechnung. Bei einem Gerätewechsel ist der Lieferant verpflichtet, den Wechsel in seinem System einschließlich der Zählerstände zu erfassen, um später die Netznutzungsabrechnung prüfen zu können. Bei der Geschäftsdatenanfrage werden Werte vor Beginn einer Belieferung ermittelt. Die Übermittlung der Werte gilt für alle dargestellten Auslöse- Varianten. Seite 63/177

64 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen 7 RLP-Entnahmestellen: Der VNB liefert die vertraglich vereinbarten Abrechnungswerte (Lastgänge für Wirk- und Blindenergie) an die Lieferanten. Werktäglich für den Vortag bzw. für die Vortage. Die Uhrzeit für die Lieferung der Werte ist im Rahmenvertrag zwischen Händler und VNB zu bestimmen. MSCONS Bei RLP-Entnahmestellen wird davon ausgegangen, dass diese durchgängig mit einer Fernauslesung versehen sind. Der VNB übermittelt ab dem 1. Werktag nach Lieferbeginn die Lastgänge für Wirk- und Blindarbeit (soweit Blindarbeit messtechnisch erfasst wird und abrechnungsrelevant ist) des Vortages bzw. der Vortage. Die versendeten Daten sind plausibilisiert. Bei Bedarf werden in Abstimmung zwischen Lieferant und VNB vom VNB monatlich zusätzliche Zählwerte (z.b. Monatszählerstände oder das Zählerprotokoll) bereitgestellt. Die fernausgelesenen Daten bilden die Grundlage für die Abrechnung (Leistung, Arbeit, Blindarbeit). Dies gilt sowohl für Bezug als auch für Einspeisung. Kann der VNB die Messeinrichtung nicht erreichen und fehlen somit Werte oder sind die vorhandenen Werte unplausibel, so stellt der VNB plausible Ersatzwerte bereit. Ersatzwerte sind entsprechend zu kennzeichnen. Aufgefüllte und somit nun vollständige Daten oder die vollständig gelieferten Ersatzwerte können sich in begründeten Ausnahmefällen bis zum 15. WT des Lieferfolgemonats durch den VNB ändern, soweit im Rahmen der Rechnungseinspruchsfristen von einer betroffenen Partei Unplausibilitäten oder Fehler festgestellt werden oder Ersatzwerte durch gemessene Werte aus dem Kontrollzähler ersetzt werden können; danach werden sie für den VNB verbindlich. Ist eine Störung in der Frist von 8 Werktagen nicht zu beheben, erfolgt für die Einspeise-/Entnahmestelle bis zur Störungsbehebung in Absprache mit dem Lieferanten eine monatliche Datenbereitstellung (d.h. bis zum 5. WT des Folgemonats liegen dem Lieferanten die plausibilisierten Daten für den gesamten Vormonat vor). Seite 64/177

65 Tabelle 15: Detaillierte Schrittbeschreibung Zählerablesung und Messdatenübermittlung Seite 65/177

66 5.9 Stammdatenänderung Übersicht Prozessablauf Stammdatenänderung Dieser Geschäftsprozess kann von unterschiedlichen Marktteilnehmern angestoßen werden. In den Nachrichten werden unterschiedliche Informationen ausgetauscht, die in der Folge zu Veränderungen der Lieferbeziehung und evtl. von Verträgen führen können. Daraus werden unterschiedliche Rechte zur Zustimmung oder Ablehnung von gewünschten Veränderungen abgeleitet. Wenn gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen, können diese Rechte im Einzelnen im Voraus unter Beachtung an das Erfordernis der massenmarktfähigen Ausgestaltung vertraglich geregelt werden. Die Akzeptanz von Stammdatenänderungen kann an vertragliche Voraussetzungen geknüpft sein (Beispiel: Bilanzkreiswechsel eines Lieferanten setzt die Fristeinhaltung und eine abgeschlossene Zuordnungsermächtigung voraus, falls er nicht selbst auch BKV ist). Die Akzeptanz von Stammdatenänderungen kann vertraglich zu vereinbarende Folgeprozesse auslösen. Neben einer Änderung von technischen oder Kundendaten kann mit diesem Prozess auch eine Zählerauslesung initiiert werden. Dies wird ein Lieferant z.b. bei dem Verdacht einer Fehlfunktion der Meßeinrichtung vornehmen. Auch ein Gerätewechsel wird über den Prozess Stammdatenänderung mit abgebildet. Ein Gerätewechsel ist ein Prozess, der sowohl durch den Kunden (vermutete Zählerfehlfunktion), den Lieferanten (z.b. aufgrund erweiterter Anforderungen an die Messdaten) als auch durch den Netzbetreiber (z.b. Austausch von Geräten zu Prüfzwecken) initiiert werden kann. Der Verteilnetzbetreiber (in seiner Rolle als Messstellenbetreiber) übernimmt die Aufgaben im Rahmen des Gerätewechsels. Abrechnungs- und bilanzierungsrelevante Stammdaten können nur mit einer Meldefrist von 10 WT in die Zukunft geändert werden (ggf. ändert sich der tatsächliche Stichtag für die Durchführung aufgrund anderer technischer Gegebenheiten, z.b. bei einem Zählerwechsel). Abrechnungs- und bilanzierungsrelevante Stammdaten sind u.a. (Liste 2 ist nicht abschließend): Zählpunkt, Zählpunkt-Aggregation und Zählpunkt für Summenlastgang, Bilanzkreiszuordnung, Bilanzkreisbezeichnung, Zählverfahren, Jahresverbrauchsprognose, Verbrauchsaufteilung Strukturierte Beschreibung Stammdatenänderung In der folgenden Tabelle ist eine strukturierte Darstellung des Prozesses hinterlegt: 2 Eine vollständige Darstellung der abrechnungs- und bilanzierungsrelevanten Stammdaten liegt in der aktuellen Version des Anwendungshandbuchs des Datenformats UTILMD vor. Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Seite 66/177

67 Thema Beschreibung Anwendungsfall Kurzbeschreibung Vorbedingung Nachbedingung Auslöser Weitere Informationen Stammdatenänderung, Gerätewechsel oder Initiierung einer Zählerablesung Für den Prozess gibt es unterschiedliche Auslöser. Bei einer beteiligten Partei ändern sich Umstände, die bestimmend für die Verträge und ggf. deren Vertragsbeziehungen sind (Stammdaten). Diese Informationen müssen den beteiligten Marktpartnern unverzüglich mitgeteilt werden. Die Marktpartner müssen diese Daten auf Relevanz prüfen und evtl. eine Zustimmung geben. Anschließend wird die Veränderung bestätigt. Es besteht eine aktive Lieferbeziehung. Die veränderten Stammdaten liegen allen Partnern vor und sind abgestimmt. Das Gerät wurde ausgewechselt. Der Zählerstand wurde ermittelt. Hierzu gehören bspw. folgende Geschäftsvorfälle: Der Kunde / Lieferant löst den Prozess aus: Namensänderung Änderung des Verbrauchsverhaltens (Jahresverbrauchsprognose) Änderung der Kundengruppe Wechsel des Zählverfahrens, z.b. Lastprofilverfahren zu Lastgangzählung (umfasst einen Gerätewechsel) Neue Bilanzkreiszuordnung des Kunden Wechsel der Bilanzkreiszuordnung des Lieferanten, Gewünschter Wechsel der Messeinrichtung Der VNB löst den Prozess aus: (sendet Marktnachricht an den Lieferanten) Änderung der Kundengruppe Wechsel von Lastprofilverfahren zu Lastgangzählung oder umgekehrt Gerätewechsel Veränderung Jahresverbrauchsprognose Die Fälle der Standardlastprofiländerung werden in unterschiedlichen Prozessen behandelt: Stammdatenänderung technische Daten: Standardlastprofiländerung, wenn der VNB die Standardlastprofiländerung einleitet Stammdatenänderung Kunden Daten: Standardlastprofiländerung, wenn der Lieferant die Standardlastprofiländerung einleitet Tabelle 16: Strukturierte Beschreibung Stammdatenänderung Seite 67/177

68 5.9.3 Sequenzdiagramm Stammdatenänderung In der folgenden Grafik ist das Sequenzdiagramm für die Stammdatenänderung dargestellt (jeweils ein Diagramm für den Auslöser auf Seiten des Lieferanten und für den Auslöser auf Seiten des Verteilnetzbetreibers): Abbildung 11: Prozess Stammdatenänderung Seite 68/177

69 5.9.4 Stammdatenänderung ausgehend vom Kunden / Lieferanten Schritte Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen Der Kunde meldet an seinen Lieferanten eine Veränderung. Der Lieferant meldet die für den VNB relevanten Daten weiter. Der VNB prüft, ob die Veränderungen zu dem gewünschten Zeitpunkt möglich sind. Der VNB teilt dem Lieferanten das Ergebnis der Prüfung mit. 5 Optional: Zähldatenübermittlung unverzüglich Sofort nach Kenntnisnahme. Bei Auswirkung auf die Bilanzierung mindestens 10 WT vor dem Stichtag. Innerhalb von 2 WT Spätestens am 3. WT nach Eingang der Stammdatenänderung oder nach Durchführung der Aktivität Spätestens am 3. WT nach Durchführung der Aktivität UTILMD UTILMD MSCONS Die Frist wird gerechnet ab dem Tag, an dem der VNB die Nachricht empfängt. Entsprechende Fristen sind in die vertraglichen Vereinbarungen aufzunehmen. Bei Ablehnung einer Stammdatenänderung ist eine manuelle Klärung notwendig. Sofern aufgrund der Stammdatenänderung beim VNB Aktivitäten erfolgen müssen (z.b. ein Gerätewechsel für die Änderung des Zählverfahrens), wird die Frist zur Rückmeldung an den Lieferanten durch das tatsächliche Umbaudatum bestimmt. Sofern Zähldaten übermittelt werden müssen, kann auch hier eine VNB-Aktivität der Fristauslöser sein (siehe Schritt 4) Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Seite 69/177

70 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Information / Anmerkung / Bedingungen 6 Optional: Der Lieferant informiert den Kunden Tabelle 17: Detaillierte Schrittbeschreibung Stammdatenänderung (ausgehend vom Kunden / Lieferanten) Nicht weiter detailliert Stammdatenänderung ausgehend vom Verteilnetzbetreiber Schritte Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichtentyp Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen Der VNB meldet eine Veränderung an den Lieferanten. Der Lieferant prüft, ob die Veränderungen zu dem gewünschten Zeitpunkt möglich sind. Der Lieferant teilt dem VNB das Ergebnis der Prüfung mit. Bei Auswirkung auf die Bilanzierung spätestens 10 WT vor Stichtag. Innerhalb von 2 WT UTILMD Spätestens am 3. WT nach Eingang der UTILMD Stammdatenänderung Bei Ablehnung einer Stammdatenänderung ist eine manuelle Klärung notwendig Seite 70/177

71 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen 4 Optional: Zähldatenübermittlung Spätestens am 3. WT nach Durchführung der Aktivität MSCONS Neben einem Zählerstand (z.b. bei einem Gerätewechsel aufgrund Ablauf der Eichgültigkeit) ist hier insbesondere die Übermittlung einer neuen/geänderten Zuordnung eines normierten Lastprofils 3 für den Zählpunkt zu nennen. 5 Optional: Der Lieferant informiert den Kunden Tabelle 18: Detaillierte Schrittbeschreibung Stammdatenänderung (ausgehend vom Verteilnetzbetreiber) Nicht weiter detailliert. 3 Die normierten Lastprofile ausgerollte Standardlastprofile werden durch den Verteilnetzbetreiber im Internet zur Verfügung gestellt. Die Lieferanten sind verpflichtet, diese Informationen rechtzeitig für den Folgezeitraum zu berücksichtigen. Seite 71/177

72 5.10 Stammdatenänderung technische Daten : Standardlastprofiländerung Übersicht Prozessablauf Stammdatenänderung technische Daten: Standardlastprofiländerung Die VNB müssen jedem Zählpunkt, die über keine Messeinrichtung des erfassten Lastgangs verfügen und wo der Lieferant nicht der historische Lieferant im jeweiligen Netz ist, ein Standardlastprofil zuweisen. Dieses Standardlastprofil kann auf Initiative des VNB oder auf Anmeldung des Lieferanten geändert werden. Der Prozess Stammdatenänderung technische Daten: Standardlastprofiländerung ermöglicht dem VNB eine Standardlastprofiländerung vorzunehmen, wenn diese in Anbetracht des festgestellten Verbrauchsverhalten an einem Zählpunkt erforderlich ist. Nach Mitteilung an den Lieferanten und der Überprüfung einer möglichen negativen Rückmeldung des Lieferanten entscheidet der VNB, ob er die Standardlastprofiländerung vornimmt Strukturierte Beschreibung Stammdatenänderung technische Daten: Standardlastprofiländerung In der folgenden Tabelle ist eine strukturierte Darstellung des Prozesses hinterlegt: Thema Anwendungsfall Kurzbeschreibung Vorbedingung Beschreibung Stammdatenänderung technische Daten: Standardlastprofiländerung Der VNB nimmt eine Standardlastprofiländerung nach Rücksprache mit dem Lieferanten des jeweiligen Zählpunkt vor (oder nicht vor) Dem Zählpunkt wurde ein Standardlastprofil zugeordnet Keine vom VNB ausgegebene Mitteilung der Standardlastprofiländerung und kein vom Lieferanten gestellter Antrag auf Standardlastprofiländerung befindet sich gegenwärtig für die jeweilige Lieferstelle in Bearbeitung Nachbedingung Auslöser Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg Standardlastprofil geändert Standardlastprofil unverändert wegen eines vom VNB angenommene Ablehnung des Lieferanten Der VNB hat eine Änderung im Verbrauchsverhalten an einem Zählpunkt festgestellt, die eine Änderung des Standardlastprofils rechtfertigt. Auch der Lieferant kann einen Prozess zur Standardlastprofiländerung einleiten. Dieser Fall wird im Prozess Stammdatenänderung Kunden Daten: Standardlastprofiländerung behandelt. Tabelle 19: Strukturierte Beschreibung Stammdatenänderung technische Daten: Standardlastprofiländerung RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Seite 72/177

73 Sequenzdiagramm Stammdatenänderung technische Daten: Standardlastprofiländerung In der folgenden Grafik ist das Sequenzdiagramm für die Standardlastprofiländerung dargestellt: Kunde Lieferant VNB 1a. Information über Änderung 1b Information über Änderung Monatsbeginn M+1 4. Prüfung 3. Mitteilung Standardlastprofiländ erung (UTILMD) 5. Ablehnung (UTILMD) 2. Prüfung ZP-Situation 7. Entscheidung Standardlastprofiländ erung (UTILMD) 6. Prüfung Ablehnung Monatsbeginn M+2 9a. Zähldatenübermittlung (MSCONS) 8. Ermittlung Zähldaten 9b. Standardlastprofiländ erung (UTILMD) Monatsbeginn M Information 11. Berücksichtigung bei der Bilanzierung Strom Abbildung 12: Prozess Stammdatenänderung technische Daten: Standardlastprofiländerung Seite 73/177

74 Stammdatenänderung technische Daten: Standardlastprofiländerung Schritte Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichten-typ Information / Anmerkung / Bedingungen 1ab Optional Der VNB erlangt Informationen, auf deren Grundlage er zu dem Schluss kommt, dass das dem Zählpunkt zugewiesene Standardlastprofil nicht mehr an das Verbrauchsverhalten angepasst ist. Der VNB kann diese Informationen auf zwei Arten erhalten: Eine Änderung an der Einrichtung des Kunden wurde vorgenommen. Sie erforderte einen Wechsel des Zählers und eine Überprüfung der neuen Einrichtung durch den VNB Der Kunde hat den Lieferanten über eine Datenänderung informiert, die zu einer Änderung seines Verbrauchsverhaltens führt. Danach hat der Lieferant den VNB mittels des Prozesses Stammdatenänderung-Kunden Daten darüber informiert. Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Seite 74/177

75 2 Der VNB prüft die Eignung des Standardlastprofils, das dem Zählpunkt zugewiesen ist, für das Verbrauchsverhalten des Kunden und berücksichtigt dabei die Informationen, die er vom Kunden oder Lieferanten erhält. Auf dieser Grundlage entscheidet er, ob eine Standardlastprofiländerung vorgenommen werden muss. Wenn der VNB der Meinung ist, dass ein zugeordnetes Standardlastprofil geändert 3 Monat M werden muss, informiert er den Lieferanten und teilt ihm das neu gewählte Standardlastprofil mit. 4 Der Lieferant prüft die vom VNB ausgegebene Mitteilung der Standardlastprofiländerung auf Grundlage der erhaltenen Informationen und seiner Kenntnis der Umstände. UTILMD 8 Standardlastprofile sind definiert: ACTIVITECOM: normale Gewerbekunden ACTIVITETARD: Gewerbekunden mit späten od. Nachtaktivitäten AGRI1806: Landwirtschaft BOULPAT: Bäckerei / Konditorei HORESCA: Hotels / Restaurants EP: öffentliche Beleuchtung BASE: Band H0: Haushaltkunden Seite 75/177

76 Optional 5 Der Lieferant beantwortet die Mitteilung der Standardlastprofiländerung ablehnend, wenn das neue Lastprofil seiner Meinung nach nicht an das Verbrauchsverhalten des Kunden angepasst ist. Optional Monat M+1 Vor dem 15. des Monats UTILMD 6 Der VNB prüft die Angemessenheit der Rückmeldung des Lieferanten. Optional 7 8 Nach Prüfung der Rückmeldung des Lieferanten entscheidet der VNB, ob die Standardlastprofiländerung durchgeführt oder die Rückmeldung des Lieferanten akzeptiert wird. Wenn die Profiländerung bestätigt wird, nimmt der VNB eine Ermittlung des Zählerstands vor. Monat M+1 Vor dem 15. des Monats Monat M+1 Zwischen dem 15. des Monats und dem letzten Tag des Monats. UTILMD Bei einer negativen Rückmeldung verbleibt die Entscheidungsbefugnis beim VNB. Wenn der VNB entscheidet, der Rückmeldung des Lieferanten stattzugeben, wird der Prozess an diesem Schritt unterbrochen. Seite 76/177

77 9a 9b Der VNB sendet dem Lieferanten den ermittelten Zählerstand. Der VNB bestätigt dem Lieferanten die Standardlastprofiländerung, indem er ihm das neu gewählte Standardlastprofil sowie den Stichtag für die Änderung mitteilt. Optional Der Lieferant informiert den Kunden über die Standardlastprofiländerung. Das neue Standardlastprofil wird für die Bilanzierung Strom verwendet. Monat M+2 Monat M+2 Monat M+3 Erster Tag MSCONS UTILMD Tabelle 20: Detaillierte Schrittbeschreibung Stammdatenänderung technische Daten: Standardlastprofiländerung Das Datum der Standardlastprofiländerung stimmt mit dem Datum der Ermittlung des Zählerstands überein. Seite 77/177

78 5.11 Stammdatenänderung Kunden Daten : Standardlastprofiländerung Übersicht Prozessablauf Stammdatenänderung Kunden Daten: Standardlastprofiländerung Der VNB muss jedem Zählpunkt, die über keine Messeinrichtung des erfassten Lastgangs oder verfügen ein Standardlastprofil zuweisen. Dieses Standardlastprofil kann auf Initiative des VNB oder auf Antrag des Lieferanten geändert werden. Der vorgesehene Prozess Stammdatenänderung Kunden Daten: Standardlastprofiländerung zielt auf die Änderung des Standardlastprofils auf Anmeldung des Lieferanten für einen Kunden, dessen Zählpunkt seinem Bilanzkreis zugewiesen ist. Im Rahmen dieses Prozesses stellt der Lieferant einen Antrag beim VNB, der nach dessen Prüfung entscheidet, ob die beantragte Standardlastprofiländerung vorgenommen wird Strukturierte Beschreibung Stammdatenänderung Kunden Daten: Standardlastprofiländerung In der folgenden Tabelle ist eine strukturierte Darstellung des Prozesses hinterlegt: Thema Anwendungsfall Kurzbeschreibung Vorbedingung Beschreibung Stammdatenänderung Kunden Daten: Standardlastprofiländerung Der VNB nimmt eine Standardlastprofiländerung nach Erhalt einer Meldung vom Lieferanten des jeweiligen Zählpunkts vor (oder nicht vor). Dem Zählpunkt wurde ein Standardlastprofil zugeordnet Keine vom VNB ausgegebene Mitteilung der Standardlastprofiländerung und kein vom Lieferanten gestellter Antrag auf Standardlastprofiländerung befindet sich gegenwärtig für die jeweilige Lieferstelle in Bearbeitung Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Seite 78/177

79 Thema Beschreibung Nachbedingung Auslöser Weitere Informationen Standardlastprofil geändert Standardlastprofil unverändert wegen eines Widerspruchs des VNB Der Lieferant hat eine Änderung im Verbrauchsverhalten eines Kunden festgestellt, die eine Änderung des Standardlastprofils rechtfertigt. Auch der VNB kann einen Prozess zur Standardlastprofiländerung einleiten. Dieser Fall wird im Prozess Stammdatenänderung technische Daten: Standardlastprofiländerung behandelt. Tabelle 21 : Strukturierte Beschreibung Stammdatenänderung Kunden Daten : Standardlastprofiländerung Seite 79/177

80 Sequenzdiagramm Stammdatenänderung Kunden Daten: Standardlastprofiländerung In der folgenden Grafik ist das Sequenzdiagramm für die Standardlastprofiländerung dargestellt: Kunde Lieferant VNB 1. Information über Änderung Monatsbeginn M+1 2. Prüfung 3. Vorschlag Standardlastprofiländ erung (UTILMD) 5. Entscheidung Standardlastprofiländ erung (UTILMD) 4. Prüfung ZP-Situation Monatsbeginn M+2 7a. Zähldatenübermittlung (MSCONS) 6. Ermittlung Zähldaten Monatsbeginn M+3 8. Information 7b. Standardlastprofiländ erung (UTILMD) 9. Berücksichtigung bei der Bilanzierung Strom Abbildung 13: Prozess Stammdatenänderung Kunden Daten: Standardlastprofiländerung Seite 80/177

81 Stammdatenänderung Kunden Daten: Standardlastprofiländerung Schritte Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichten-typ Information / Anmerkung / Bedingungen Optional 1 2 Der Kunde informiert den Lieferanten über eine Änderung, die sich auf sein Verbrauchsverhalten auswirkt (Änderung der Einrichtung, Änderung der Tätigkeit/Nutzung des Geschäfts-/Wohnraums usw.). Der VNB prüft die Eignung des Standardlastprofils, das dem Zählpunkt zugewiesen ist, für das Verbrauchsverhalten des Kunden unter Berücksichtigung der Informationen, die er vom Kunden erhält. Auf dieser Grundlage entscheidet er, ob eine Standardlastprofiländerung vorgenommen werden muss. Seite 81/177

82 3 Wenn der Lieferant der Meinung ist, dass ein zugeordnetes Standardlastprofil geändert werden muss, stellt er beim VNB eine Anmeldung auf Standardlastprofiländerung, worin er das neu vorgeschlagene Standardlastprofil angibt. Der VNB prüft den vom Lieferanten erhaltenen Vorschlag auf Standardlastprofiländerung 4 auf Grundlage der übermittelten Informationen und dessen Kenntnis der Umstände der fraglichen Lieferstelle. 5 Der VNB entscheidet über die Annahme bzw. Ablehnung der Standardlastprofiländerung und teilt dies dem Lieferanten mit. Monat M Monat M+1 Vor dem 15. des Monats UTILMD UTILMD 8 Standardlastprofile sind definiert: ACTIVITECOM: normale Gewerbekunden ACTIVITETARD: Gewerbekunden mit späten od. Nachtaktivitäten AGRI1806: Landwirtschaft BOULPAT: Bäckerei / Konditorei HORESCA: Hotels / Restaurants EP: öffentliche Beleuchtung BASE: Band H0: Haushaltkunden Die Entscheidungsbefugnis über die Standardlastprofiländerung verbleibt beim VNB. Wenn der VNB die vom Lieferanten beantragte Standardlastprofiländerung ablehnt, wird der Prozess an diesem Schritt unterbrochen. Seite 82/177

83 6 Wenn die Standardlastprofiländerung bestätigt wird, nimmt der VNB eine Ermittlung des Zählerstands vor. Monat M+1 Zwischen dem 15. des Monats und dem letzten Tag des Monats 7a Der VNB sendet dem Lieferanten den ermittelten Zählerstand. Monat M+2 MSCONS 7b Der VNB bestätigt dem Lieferanten die Standardlastprofiländerung, indem er ihm das neu gewählte Standardlastprofil sowie den Stichtag für die Standardlastprofiländerung mitteilt. Optional Monat M+2 UTILMD Das Datum der Standardlastprofiländerung stimmt mit dem Datum der Ermittlung des Zählerstands überein. 8 9 Der Lieferant informiert den Kunden über die Standardlastprofiländerung. Das neue Standardlastprofil wird für die Bilanzierung Strom verwendet. Monat M+3 Erster Tag Tabelle 22: Detaillierte Schrittbeschreibung Stammdatenänderung Kunden Daten : Standardlastprofiländerung Seite 83/177

84 5.12 Geschäftsdatenanfrage Übersicht Prozessablauf Geschäftsdatenanfrage Im Unterschied zu einem Prozess Stammdatenänderung besteht im Prozess Geschäftsdatenanfrage kein Lieferverhältnis des Lieferanten für den Zählpunkt (weder als neuer noch als alter Lieferant, Grund- oder Ersatzversorger). Die Geschäftsdatenanfrage wird zur Ermittlung solcher Daten genutzt, die dem Anfragenden nicht vorliegen. Hierbei kann es sich z.b. um Informationen zum Zählpunkt handeln (neben der Zählpunktbezeichnung auch die eingebaute Zähleinrichtung) oder um Daten zum Verbrauchsverhalten (neben der Jahresverbrauchsprognose auch das zugeordnete normierte Lastprofil) für die Entnahmestelle. Kommt die Anfrage von einem Lieferanten, der nicht der aktuelle Lieferant des betroffenen Zählpunktes ist, so gilt folgendes Die Anfrage kann sich nur auf Zählerdaten beziehen. Dieser Lieferant muss im Vorfeld die Erlaubnis vom Kunden haben einen solchen Antrag zu stellen. Der Lieferant muss in der Lage sein so bald wie möglich diese Erlaubnis mit zu teilen falls der VNB oder Regulator anfragt Strukturierte Beschreibung Geschäftsdatenanfrage In der folgenden Tabelle ist eine strukturierte Darstellung des Prozesses hinterlegt: Thema Beschreibung Anwendungsfall Kurzbeschreibung Vorbedingung Nachbedingung Fehlersituationen Auslöser Weitere Informationen Geschäftsdatenanfrage Bei der Geschäftsdaten-Anfrage von einem Lieferanten übermittelt der VNB die angefragten Daten Der Anfragende hat eine gültige Vollmacht zum Erhalt der angefragten Informationen oder es besteht eine gesetzliche Berechtigung. Der Anfragende hat die Daten erhalten. Der Kunde oder die Entnahmestelle konnte nicht identifiziert werden. Die Daten liegen dem Anfragenden nicht vor. Es werden nur Informationen übermittelt, die im System des Netzbetreibers zum Anfragezeitpunkt vorliegen. Wenn der Lieferant nicht der Lieferant des Kunden ist, kann sich die Anfrage nur auf Zählerdaten beziehen. (Zählerstand, Verbrauch oder Lastgang) In allen Fällen kann das Ende des Zeitraums der Anfrage das Datum der Einreichung des Antrags nicht überschreiten. Tabelle 23: Strukturierte Beschreibung Geschäftsdatenanfrage Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Seite 84/177

85 Sequenzdiagramm Geschäftsdatenanfrage In der folgenden Grafik ist das Sequenzdiagramm für die Geschäftsdatenanfrage dargestellt: Kunde Lieferant VNB 1. Vollmacht 2. Anfrage (UTILMD) 4. Antwort (UTILMD) 3. Prüfung ZP- Situation 5. Ablehnung (UTILMD) 7. Ausfall (UTILMD) 6. Datenrückgewin nung 8. Datenübermittlung (UTILMD) 9. Zähldatenübermittlung (MSCONS) Abbildung 14: Prozess Geschäftsdatenanfrage Seite 85/177

86 Geschäftsdatenanfrage Schritte Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichten-typ Information / Anmerkung / Bedingungen 1 2 Optional: Der Kunde erteilt dem Lieferanten eine Vollmacht. Der Lieferant sendet eine Geschäftsdatenanfrage an Verteilnetzbetreiber. - UTILMD Falls der Lieferant auch der Lieferant des Kunden ist, braucht er keine Vollmacht des Kunden wenn er eine Geschäftsdaten-Anfrage beim VNB macht, ausser der Antrag bezieht sich auf Zählerdaten deren Granularität verschieden ist als die automatische Bereitstellung von Zählerdaten vorsieht. Insbesondere muss der Lieferant die Zustimmung des Kunden haben, wenn die Bereitstellung eines monatlichen oder täglichen Index konfiguriert wurde und dass der Antrag sich auf einen Lastgang bezieht. Falls der Lieferant nicht der Lieferant des Kunden ist, braucht er immer eine Vollmacht des Kunden bevor er einen Antrag an den VNB stellt. Wenn es sich bei der Anfrage auf Zählerdaten um einen intelligenten Zähler handelt, sollte der Lieferant das ableserelevante Zählwerk mit angeben. : Wirkenergie Bezug Wirkenergie Lieferung Blindenergie Bezug Blindenergie Lieferung Falls der Lieferant keine genauen Angaben über das ableserelevante Zählwerk macht, betrachtet der VNB dass es sich bei der Anfrage um die Wirkenergie Bezug handelt. Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Seite 86/177

87 3 4 Der VNB prüft die Gültigkeit der Geschäftsdaten-Anfrage. Wenn die Anfrage bestätigt ist, informiert der VNB den Lieferanten. Spätestens 1 WT nach Eingang der Anfrage. UTILMD Der VNB prüft ob : Die Anfrage regelgerecht ist und keine Inkonsistenzen bestehen Keine information fehlt Die Anfrage sich nicht auf Zählerdaten bezieht, die Lieferstelle sich im Bilanzkreis des Lieferanten befindet der angefragt hat. Die Anfrage sich nicht auf Daten bezieht die der VNB nicht liefern kann (z.b. einen Lastgang für eine Lieferstelle eines SLP Kunden) Seite 87/177

88 5 Optional: Wenn die Anfrage ungültig ist, wird sie vom VNB nicht berücksichtgt und der Lieferant darüber informiert. Spätestens 1 WT nach Eingang der Anfrage. UTILMD Im Falle einer Ablehnung des Antrags durch den VNB, endet der Prozess an dieser Stelle. Wenn es sich bei der Anfrage um Zählerdaten handelt, lehnt der VNB den Antrag nicht ab, wenn: Das Startdatum in der Anfrage ist älter als die letzte Inbetriebnahme der Lieferstelle. In diesem Fall wird die DSO nur Daten liefern, wenn die verfügbaren Abgabestelle in Betrieb war Das Enddatum in der Anfrage ist grösser als das Versanddatum der Anfrage. In diesem Fall betrachtet der VNB das Versanddatum als Enddatum der Periode. Seite 88/177

89 6 Der VNB sammelt die angefragten Daten und gegebenenfalls veranlasst eine Fernauslesung, wenn es sich bei der Lieferstelle um einen RLP Kunden oder um einen Kunden mit einem intelligenten Zähler handelt. Wenn es sich in der Anfrage nicht um Zählerdaten handelt, übermittelt der VNB alle verfügbaren Daten. Handelt es sich in der Anfrage um Zählerdaten: Bei einem SLP Kunden, rechnet der VNB den Verbrauch über den angefragten Zeitraum Bei einem RLP Kunden oder einem Kunden mit einem Kunden mit einem, sammelt der VNB den ¼ stündigen Lastgang der zur Verfügung steht einschliessig den angefragte Zeitraum. Wenn sich die Anfrage auf einen Zeitraum bezieht für den beim VNB keine oder nur teilweise Lastgänge verfügbar sind, erfolgt eine Fernauslesung der Lastgänge. Letztlich, wenn es sich in der Anfrage um den Zählerstand eines intelligenten Zählers handelt, ermittelt den VNB an Hand des verfügbaren Lastgangs den gewünschten Zählerstand. Seite 89/177

90 7 8 Optional: Wenn die Anfrage nur einen RLP Kunden oder einen Kunden mit einem intelligenten Zähler betrifft, der VNB über keine Daten Spätestens 1 WT vor Ablauf der verfügt und auch der Versuch Frist für die Ablesung des über eine Fernauslesung in der Lastgangs. vorgegebenen Frist von 1 WT nach der Bestätigung der Anfrage noch immer keine Daten hat, benachrichtigt er den Lieferanten. Der VNB übermittelt die Daten an den Lieferanten wenn es sich nicht um Zählerdaten handelt. So bald wie möglich und spätestens 5 WT nach dem Eingang der Anfrage. UTILMD UTILMD Der Prozess endet an dieser Stelle und der neue Lieferant muss einen neuen Antrag stellen. Seite 90/177

91 9 Optional: Der VNB übermittelt die Zählerdaten an den Lieferanten. Tabelle 24: Detaillierte Schrittbeschreibung Geschäftsdatenanfrage Wenn es sich bei der Anfrage von Zählerdaten um einen RLP/SLP Kunden handelt, so bald wie möglich und spätestens 5 WT nach Posteingang der Anfrage. Wenn es sich bei der Anfrage von Zählerdaten um einen intelligenten Zähler handelt, so bald wie möglich und spätestens 3 WT nach Posteingang der Anfrage. MSCONS Seite 91/177

92 5.13 Netznutzungsabrechnung Übersicht Prozessablauf Netznutzungsabrechnung Die Netznutzungsabrechnung (NN-Abrechnung) wird regelmäßig durchgeführt. Bei einer Turnusablesung von SLP-Kunden wird der Zählerstand abgelesen, an den Lieferanten übermittelt und die NN-Abrechnung erstellt. Bei den RLP-Kunden erfolgt die Zählerauslesung werktäglich, die NN-Abrechnung monatlich. Einmal jährlich wird ein Abgleich zwischen den monatlich abgerechneten Leistungen und der mittleren monatlichen Jahreshöchstleistung hergestellt. Prozess der NN-Abrechnung bei einem Ende der Belieferung genutzt. Die Vorgehensweise und die Datenformate werden dort ebenfalls verwendet. Der Prozess wird ergänzt durch einen Korrekturkreislauf. Die vom VNB übermittelten NN- Abrechnungen können vom Lieferanten ganz oder teilweise abgelehnt werden. Für diese abgelehnten Rechnungspositionen wird eine Klärung durchgeführt, die zwischen Lieferant und VNB bilateral zu erfolgen hat. Nach der Klärung wird ein Storno der alten NN-Rechnungen / Rechnungspositionen, ggf. der Versand eines neuen Zählwertes und die Übermittlung einer neuen NN-Abrechnung vom VNB an den Lieferanten durchgeführt. Ein Sonderfall liegt dann vor, wenn der Kunde selbst die Netznutzungsentgelte schuldet. Hier wird die Netznutzungsabrechnung direkt an den Kunden versendet. Der Beleg muss dann neben den Werten für die Netznutzungsentgelte auch die zugrunde liegenden Zahlen also den Lastgang oder den Zählerstand und Verbrauch umfassen Strukturierte Beschreibung Netznutzungsabrechnung In der folgenden Tabelle ist eine strukturierte Darstellung des Prozesses hinterlegt: Thema Beschreibung Anwendungsfall Kurzbeschreibung Vorbedingung Nachbedingung Fehlersituationen Netznutzungsabrechnung mit dem Lieferanten für den Fall, dass dieser die Netznutzungsentgelte schuldet, oder mit Kunden direkt, falls diese die Entgelte schulden. Der Prozess umfasst die Kommunikation der die Abrechnung der Netznutzung unterstützenden Informationen und die Übergabe der buchungsrelevanten Belege. Die aktuellen Netznutzungsentgelte sind vom VNB veröffentlicht. Die Zuordnung der vom Lieferanten angemeldeten Lieferstellen wurde vom VNB bestätigt. Der Lieferant oder der Kunde hat die vom VNB gestellte Netznutzungsabrechnung bezahlt. Der buchungsrelevante Beleg liegt dem Lieferanten oder dem Kunden vor. Die NN-Abrechnung (oder ein Teil davon) wird vom Lieferanten oder vom Kunden als fehlerhaft abgelehnt. Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Seite 92/177

93 Thema Beschreibung Auslöser Weitere Informationen Die Abrechnung der Netznutzung ist fällig. Die Fälligkeit kann entsprechend dem Abrechnungszeitraum turnusmäßig oder ereignisgesteuert (z.b. durch ein Lieferende) erfolgen. Verteilnetzbetreiber, die in ihrem Netzgebiet für weniger als Strom- Zählpunkte verantwortlich sind, dürfen von den in der folgenden Prozessbeschreibung genannten Fristen abweichen. Diese Abweichung und die tatsächlichen Fristen sind im Rahmenvertrag zwischen VNB und Händler festzuhalten. (Siehe auch 6.1. Übersicht Nachrichtenformate) Die Prozessbeschreibung enthält auch die Korrektur für Zählerstände und NN- Rechnungen/-Rechnungspositionen. Tabelle 25: Strukturierte Beschreibung Netznutzungsabrechnung Seite 93/177

94 Sequenzdiagramm Netznutzungsabrechnung In der folgenden Grafik ist das Sequenzdiagramm für die Netznutzungsabrechnung dargestellt: Abbildung 15: Prozess Netznutzungsabrechnung Seite 94/177

95 Netznutzungsabrechnung Schritte Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichten-typ Information / Anmerkung / Bedingungen 1 2 Optional: Die Zählwerte für die abrechnungsrelevanten Energiearten, welche Grundlage der Netznutzungsabrechnung sind, werden übermittelt. Ermittlung der abrechnungsrelevanten Zählwerte Prozesse: Spätestens am 2. WT nach dem Stichtag / Ereignis (abhängig vom Prozess); Turnusablesung: bis zum 3. WT nach Ende des Monats der Turnusablesung Prozesse: Zwischen dem 2. und 4. WT nach dem Ereignis / Stichtag (siehe jeweiliger Prozess) Turnusablesung: am Werktag nach Ablauf der Frist aus Schritt 1 (d.h. am 4. WT nach Ende des Monats Turnusablesung) der MSCONS Der Lieferant hat die Möglichkeit, eigene Zählwerte an den Verteilnetzbetreiber zu übermitteln. Dies ist vor allem in den Fällen sinnvoll, wenn der Kunde eine Selbstablesung durchführt und das Ergebnis an den Lieferanten übermittelt. Validierung empfangener Zähldaten (auch bei Übernahme der von Kunden gelieferten Zähldaten) Schätzung von Zähldaten Ablesung der Zähldaten Es kann sich um turnusmäßige oder ereignisgesteuerte Erfassungen handeln. Dies können auch Schätzwerte sein, sofern innerhalb der Bereitstellungsfrist keine plausiblen Ablesewerte verfügbar sind. Im Falle der ereignisgesteuerten Ablesung werden die abgelesenen Zählerstände ggf. auf den Ereigniszeitpunkt abgegrenzt. Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Seite 95/177

96 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichten-typ Information / Anmerkung / Bedingungen 3 Zähldatenübermittlung. 4 Die Netznutzungsabrechnung für den Abrechnungszeitraum wird vom VNB an den Lieferanten gesendet. Prozesse: spätestens am 5. WT nach dem Stichtag Turnusablesung: spätestens am 2. WT nach Ablauf der Frist aus Schritt 1 (d.h. am 5. WT nach Ende des Monats der Turnusablesung) Turnusablesung: am 8. WT nach Ende des Monats der Turnusablesung MSCONS Prozesse: Zwischen dem 4. und dem 6. Werktag nach Übermittlung der Zählwerte. Papier 5 Der Lieferant prüft die Rechnung. Prüfzeitraum sind 15 WT 6a Der Lieferant nimmt die Netznutzungsabrechnung an und zahlt die Netznutzungsentgelte. entsprechend Rahmenvertrag zwischen Lieferant und VNB Der VNB übermittelt die Zähldaten für SLP-Kunden an den Lieferanten vor dem Versand der NN-Abrechnung. Zur Prüfung der Netznutzungsabrechnung können bei Bedarf die vom VNB monatlich zum 15. WT versendeten Listen der zugeordneten Lieferstellen herangezogen werden. Bei Unklarheiten und/oder geringfügigen Abweichungen soll vor einer Zahlungsablehnung Kontakt mit dem VNB aufgenommen werden. Im Falle der Bestätigung veranlasst der Lieferant die Zahlung der Summe der akzeptierten Rechnungen an den VNB. Seite 96/177

97 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichten-typ Information / Anmerkung / Bedingungen 6b Optional: Der Lieferant lehnt die Zahlung der Netznutzungsrechnung ab. Dies wird in einer negativen Rückmeldung an den VNB übermittelt. Optional: Der VNB prüft die eingehenden Rückmeldungen des Lieferanten. Optional: Der VNB stimmt sich mit dem Lieferanten zu den abgelehnten NN-Rechnungen ab. Optional: Versand einer Storno-Nachricht der abgelehnten NN-Rechnungen. Optional: Der Lieferant erhält die Möglichkeit, eigene Zählwerte zu den abgelehnten und stornierten NN-Abrechnungen an den VNB zu übermitteln. Spätestens am 16. WT nach Empfang der Papier Netznutzungsabrechnung Prüfzeitraum 15 WT Innerhalb des Prüfzeitraums (siehe Schritt 7) Spätestens am 16. WT nach Empfang der (negativen) Antwort vom Lieferanten Unverzüglich nach Klärung, spätestens am 17. WT nach Versand der ursprünglich negativen Rückmeldung Papier MSCONS Eine Ablehnung der Zahlung wird durch den Lieferanten begründet mitgeteilt. Die Ablehnung kann sich auch auf einzelne Belegzeilen/Positionen beziehen. Der VNB prüft die Ablehnung anhand des mitgeteilten Ablehnungsgrunds auf Berechtigung. Der VNB nimmt Kontakt mit dem Lieferanten auf und klärt die abgelehnten Rechnungen. Es werden nur die Rechnungen (Rechnungspositionen) storniert, die abgelehnt wurden, und für die ein Storno erforderlich ist. Bei den NN-Rechnungen, die nach der Abstimmung zwischen VNB und Lieferant als korrekt betrachtet werden, erfolgt kein Storno. Der Lieferant hat die Möglichkeit, erneut eigene Zählwerte an den Verteilnetzbetreiber zu übermitteln. Seite 97/177

98 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichten-typ Information / Anmerkung / Bedingungen Optional: Zwischen dem 18. und 20. Ermittlung der WT nach Versand der 11 abrechnungsrelevanten Zählwerte ursprünglich negativen für die abgelehnten und Rückmeldung stornierten NN-Abrechnungen Optional: Zähldatenübermittlung. für die abgelehnten und stornierten NN- Abrechnungen Optional: Die Netznutzungsabrechnung für die abgelehnten und stornierten NN-Abrechnungen. Optional: Der Lieferant nimmt erneut die Prüfung der NN-Abrechnung vor. Spätestens am 21. WT nach Versand der ursprünglich negativen Rückmeldung MSCONS Zwischen dem 3. und dem 5. Werktag nach Papier Übermittlung der Zählwerte (Schritt 12). siehe oben Tabelle 26: Detaillierte Schrittbeschreibung Netznutzungsabrechnung Validierung empfangener Zähldaten Ablesung der Zähldaten Diese NN-Abrechnungen werden nur noch für die in der ursprünglichen Abrechnung als fehlerhaft und anschließend stornierten Positionen durchgeführt. Hier wird ein neuer Ablauf von Prüfung und Korrektur (Schritte 5 13) angestoßen. Eine nach Prüfung durch den Lieferanten ggf. weiterhin bestehende oder nicht begründete Zahlungsablehnung, wird hier nicht weiter betrachtet. Falls sich Lieferant/Kunde und VNB bezüglich der betroffenen Entnahmestelle(n) nicht einigen, richtet sich das weitere Vorgehen nach den individuellen Mahnprozessen des VNB, die hier nicht weiter detailliert sind. Seite 98/177

99 5.14 Sperrung (debitorisch bedingt) und Wiederinbetriebnahme Übersicht Prozessablauf debitorische Sperrung Die debitorisch bedingte Sperrung ist ein Prozess, der aufgrund eines Zahlungsverzugs des Kunden durch einen Lieferanten beim Verteilnetzbetreiber beantragt wird. Im Vorfeld einer Sperrung werden diverse andere Prozessschritte durchgeführt, die allerdings lediglich im Verhältnis Lieferant Kunde auftreten, und daher in der folgenden Beschreibung nicht weiter enthalten sind, sondern als Vorbedingung einen Prozessauslöser darstellen. (Siehe auch modifiziertes Stromgesetz vom 1. August 2007) Im Rahmen der Prozessabwicklung beantragt der Lieferant die Sperrung beim Verteilnetzbetreiber. Zum vorgesehenen Termin wird die Sperrung vom VNB durchgeführt und der Lieferant anschließend darüber informiert. Zusammen mit dieser Information werden der Zählerstand übermittelt und die Sperrkosten in Rechnung gestellt. Der Lieferant löst die Wiederinbetriebnahme der Entnahmestelle aus. Sobald der VNB diese Wiederinbetriebnahme vorgenommen hat, unterrichtet er den Lieferanten darüber Strukturierte Beschreibung der debitorischen Sperrung In der folgenden Tabelle ist eine strukturierte Darstellung des Prozesses hinterlegt: Thema Anwendungsfall Kurzbeschreibung Vorbedingung Nachbedingung Fehlersituationen Beschreibung Debitorische Sperrung aufgrund offener und überfälliger Rechnungen des Kunden gegenüber dem Lieferanten. Der Prozess umfasst die Kommunikation der Informationen zur Beantragung und Durchführung der Sperrung sowie der Wiederinbetriebnahme. Offene und überfällige Posten des Kunden beim Lieferanten wurden nicht beglichen, eine Einigung zu diesen Beträgen konnte nicht erzielt werden. a) Der Stromzähler an der Entnahmestelle ist gegen Stromentnahme gesperrt. b) Der Stromzähler ist wieder geöffnet, nachdem der Kunde seine Rechnungen beim Lieferanten beglichen hat. Die Sperrung ist nicht möglich, da kein Zutritt zum Zähler besteht. Die Sperrung kann nicht aufgehoben werden, da der Kunde die Rechnung nicht begleicht. Ein Auszug des Kunden für die Entnahmestelle wird gemeldet. Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Seite 99/177

100 Thema Beschreibung Die Rechnungen für die Belieferung mit Strom wurden durch den Kunden nicht beglichen und sind längerfristig überfällig. Auslöser (Siehe auch modifiziertes Stromgesetz vom 1. August 2007)Der Artikel 2.4 des Gesetzes zur Regulierung des Strommarktes vom 22. August 2012 sieht vor, dass der Lieferant den Haushaltskunden ein zweites und letztes Mal angemahnt hat, seine Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen, bevor er beim VNB eine Anforderung auf Sperrung stellt. Diese letzte Mahnung blieb erfolglos. (Siehe auch modifiziertes Stromgesetz vom 1. August 2007)Der Artikel 12.8 des geänderten Gesetzes aus dem Jahr 2007 zur Regulierung des Strommarktes sieht vor, dass, wenn der Kunde seine Verbindlichkeiten vollständig beglichen hat, der Lieferant so schnell wie möglich beim VNB eine Anforderung auf Wiederinbetriebnahme stellen muss. VNB verfügt dann über eine Frist von 3 Werktagen zur Wiederinbetriebnahme. Weitere Informationen Bei einer Anfrage auf debitorische Sperrung muss zusätzlich eine schriftliche Anforderung der Sperrung erfolgen. Die Details einer solchen schriftlichen Anforderung sind nicht Bestandteil der Market Communication Tabelle 27: Strukturierte Beschreibung der debitorischen Sperrung Seite 100/177

101 Sequenzdiagramm debitorische Sperrung In der folgenden Grafik ist das Sequenzdiagramm für die debitorische Sperrung dargestellt: Abbildung 16: Prozess debitorische Sperrung Seite 101/177

102 (debitorische) Sperrung Schritte Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichten-typ Information / Anmerkung / Bedingungen 1 Mahnung vom Lieferanten an den Kunden. Nach Versand der zweiten (und letzten) Mahnung des Lieferanten an den Haushaltskunden eine Frist von 30 Kalendertagen zur Begleichung der Rechnungen 2 Anforderung der Sperrung des Zählpunktes beim VNB. Ab dem 1. Werktag nach Ablauf der Frist von 30 Kalendertagen UTILMD Die Sperrung des Zählpunktes wird vom Lieferanten beim VNB angefordert. Ausgeführt wir die Sperrung des Zählers, der diesem Zählpunkt zugeordnet ist. Der Lieferant gibt in seiner Nachricht die Art der durchzuführenden Sperrung an, d. h. Sperrung des Zählers (SZ) oder Sperrung des Anschlusses (SA), sowie das gewünschte Datum für die Sperrung. Wenn die Sperrung den Zähler betrifft, muss dieses Datum innerhalb eines Zeitraums von 10 Werktagen nach der Sperranforderung liegen. Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Seite 102/177

103 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichten-typ Information / Anmerkung / Bedingungen 3 4a 4b Prüfung der Zählpunkt-Situation durch den VNB. Optional: Ablehnung der Sperrung durch den VNB. Annahme der Sperranforderung des Lieferanten. Unverzüglich innerhalb von 2 WT Unverzüglich nach Prüfung, spätestens am 3. WT nach Sperranforderung Unverzüglich nach Prüfung, spätestens am 3. WT nach Sperranforderung UTILMD UTILMD Eine empfangene Lieferende- oder Lieferbeginn-Meldung für den Zählpunkt beendet diesen Sperrprozess. Vom VNB wird nicht geprüft, ob die Entnahmestelle grundsätzlich gesperrt werden darf. Dies ist die Prüfpflicht des Lieferanten. In der Ablehnung wird der Grund für die Ablehnung mit angegeben (z.b. Vorliegen einer Lieferbeginn-/Lieferende- Meldung für den Zählpunkt). Wenn der VNB die Sperranforderung ablehnt, wird der Prozess an diesem Schritt unterbrochen. Der VNB gibt in der Nachricht ein vorgesehenes Datum für die Sperrung an. Wenn es sich um die Sperrung des Zählers handelt, muss dieses Datum innerhalb eines Zeitraums von 10 Werktagen nach Eingang der Sperranforderung liegen. Unabhängig von der Art der Sperrung, die der Lieferant anfordert, ist der VNB bestrebt, ein Datum zu wählen, das dem vom Lieferanten gewünschten Datum möglichst nahekommt. 5a Optional: Kunde und Lieferant einigen sich über das weitere Vorgehen bzw. der Kunde zahlt die Außenstände. Seite 103/177

104 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichten-typ Information / Anmerkung / Bedingungen 5b 5c Optional: Lieferant sendet eine Storno- Nachricht zur Sperrung an den VNB. Optional: Ablehnung der Storno-Nachricht durch den VNB. Unverzüglich, spätestens am 1. WT nach Eingang der Storno-Anforderung UTILMD UTILMD Die Storno-Nachricht bezieht sich auf die ursprüngliche Sperranforderung (Schritt 2). Um herauszufinden, ob diese Nachricht noch erfolgreich beim VNB verarbeitet wird, kann der Lieferanten mit dem VNB Kontakt aufnehmen. Im Interesse aller Beteiligten ist darauf zu achten, dass Sperrungen nach Möglichkeit nicht ausgeführt werden, wenn dies nicht erforderlich ist. Seite 104/177

105 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichten-typ Information / Anmerkung / Bedingungen Die Sperrung des Zählers wird durchgeführt. Eine Inkasso-Möglichkeit des VNB-Mitarbeitenden für den Lieferanten im Rahmen der Sperrung ist nicht vorgesehen. Die Zahlung der offenen Rechnungen muss zwischen dem Kunden und dem Lieferanten erfolgen. 6 Technische Sperrung. Sperrung des Zählers: innerhalb von 10 Werktagen nach der Sperranforderung Sperrung des Anschlusses: so schnell wie möglich Wenn die Anforderung des Lieferanten die Sperrung eines Zählers betrifft und der VNB die Sperrung nicht innerhalb von 10 Werktagen nach der Sperranforderung aus technischen Gründen in Verbindung mit dem Zähler (Lage usw.) ausführen konnte, sendet er dem Lieferanten eine Nachricht, um ihm mitzuteilen, dass die Sperrung nicht erfolgen konnte. Wenn die Anforderung des Lieferanten eine Sperrung des Anschlusses betrifft und wenn diese vom VNB nicht durchgeführt werden konnte, versucht der VNB weiter, die Sperrung vorzunehmen, bis sie gelingt oder bis eine Annullierungsnachricht seitens des Lieferanten eingeht. Wenn die Sperrung des Anschlusses allerdings technisch unmöglich ist (mehrere Zähler für ein und denselben Anschluss usw.), unterbricht der VNB den Prozess und informiert den Lieferanten darüber (Schritt 7). Wenn die Temperatur an der nationalen Wetterstation (Luxembourg Flughafen) am Tag der Sperrung um 8:00 Uhr unter 0 C liegt, nimmt der VNB die Sperrung nicht vor und verlegt diese wenn möglich auf den nächsten Werktag. Im Fall der Sperrung eines Zählers wird auch das Ende der festgelegten Frist von 10 Werktagen für die Sperrung entsprechend verlängert. Seite 105/177

106 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichten-typ Information / Anmerkung / Bedingungen 7 8 Mitteilung über Ausführung oder Ausfall der Sperrung vom VNB an den Lieferanten. Zählerablesung im Rahmen der Sperrung. Unverzüglich, spätestens am 1. Werktag nach Durchführung der technischen Sperrung UTILMD Der Lieferant erhält mit dieser Nachricht die Meldung, dass und an welchem Tag und Uhrzeit die Sperrung erfolgte. Wenn die Sperrung des Zählers nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist durchgeführt werden konnte oder wenn die Sperrung des Anschlusses unmöglich ist, gibt der VNB die Gründe in seiner Nachricht an. In diesem Fall wird der Prozess an diesem Schritt unterbrochen. Im Rahmen der Sperrung wird der Zählerstand erfasst. 9 Übermittlung des Zählerstands. Unverzüglich, spätestens am 2. WT nach MSCONS Durchführung der Sperrung (Schritt 7) Der Zählerstand zum Zeitpunkt der Sperrung wird vom VNB an den Lieferanten übermittelt. 10 Rechnungsstellung für die Durchführung einer Sperrung vom VNB an den Lieferanten. Unverzüglich, spätestens am 5. WT nach Durchführung der technischen Sperrung Papier In dieser Rechnung sind die Kosten für die Sperrung und die Wiederinbetriebnahme enthalten. Der Lieferant ist verpflichtet, dem VNB diese Dienstleistung zu erstatten unabhängig davon, ob er dies seinem Kunden weiterberechnet oder nicht. 11 Kunde begleicht die Außenstände beim Lieferanten. Seite 106/177

107 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichten-typ Information / Anmerkung / Bedingungen Die Wiederinbetriebnahme des Zählpunktes wird vom Lieferanten beim VNB angefordert. Ausgeführt wird die Wiederinbetriebnahme des Zählers, der diesem Zählpunkt zugeordnet ist. 12 Anforderung Wiederinbetriebnahme Zählpunktes beim VNB. der des Unverzüglich nach Zahlung des Kunden UTILMD Der Lieferant entscheidet, ob der gezahlte Betrag oder die Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Kunden ausreicht, die Wiederinbetriebnahme zu veranlassen. Sobald die Nachricht beim VNB eingegangen ist, wird der VNB aktiv. Der Lieferant gibt in der Nachricht ein gewünschtes Datum für die Wiederinbetriebnahme an. 13 Wenn die Anforderung von dem Lieferanten gestellt wird, der die Sperrung beantragt hat, Prüfung der Zählpunkt-Situation durch den VNB. Unverzüglich innerhalb von 1 WT nach der Anforderung der Wiederinbetriebnahme (Schritt 12) 14a Optional Ablehnung der Anforderung der Wiederinbetriebnahme seitens des Lieferanten durch den VNB. Unverzüglich innerhalb von 1 WT nach der Anforderung der Wiederinbetriebnahme (Schritt 12) UTILMD Der VNB lehnt die Anforderung der Wiederinbetriebnahme in den folgenden Fällen ab: die Mitteilung der Anforderung auf Wiederinbetriebnahme ist unvollständig oder nicht richtig ausgefüllt Seite 107/177

108 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichten-typ Information / Anmerkung / Bedingungen 14b Annahme der Anforderung der Wiederinbetriebnahme seitens des Lieferanten. Unverzüglich innerhalb von 1 WT nach der Anforderung der Wiederinbetriebnahme (Schritt 12) UTILMD Der VNB gibt in der Nachricht das vorgesehene Datum für die Wiederinbetriebnahme an, das wie gesetzlich vorgesehen innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Anforderung des Lieferanten liegen muss. Der VNB strebt danach, ein Datum für die Wiederherstellung der Lieferung zu wählen, das dem vom Lieferanten gewünschten Datum möglichst nahekommt. Das angegebene Datum in der Nachricht ist nicht verbindlich für den VNB, der sich jedoch nach Kräften bemüht, das angegebene Datum einzuhalten Der Lieferant kontaktiert den Kunden und bittet ihn einen Termin mit dem VNB zu vereinbaren zwecks Wiederinbetriebnahme. Technische Wiederinbetriebnahme der Zähleinrichtung beim Kunden. Unverzüglich Spätestens am 3. WT nach Anforderung der Wiederinbetriebnahme durch den Lieferanten Unverzüglich, spätestens Mitteilung über am 1. WT nach 17 Wiederinbetriebnahme vom VNB Durchführung der an den Lieferanten. Wiederinbetriebnahme (Schritt 15) UTILMD In dieser Nachricht wird der genaue Termin der Wiederinbetriebnahme an den Lieferanten übermittelt. Sofern zusätzlich ein Gerätewechsel erfolgt ist, wird auch dies mit in der Nachricht dargestellt (ggf. durch eine zweite Nachricht über den Geräteaus- und einbau). Seite 108/177

109 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichten-typ Information / Anmerkung / Bedingungen 18 Zählerablesung im Rahmen der Wiederinbetriebnahme. 19 Übermittlung der Zähldaten. Unverzüglich, spätestens am 2. WT nach Durchführung der MSCONS Wiederinbetriebnahme (Schritt 15) Im Rahmen der Wiederinbetriebnahme wird der Zählerstand erfasst. Der Zählerstand zum Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme wird vom VNB an den Lieferanten übermittelt. Dieser Zählerstand wird für die folgenden Prozesse verwendet. Tabelle 28: Detaillierte Schrittbeschreibung der debitorischen Sperrung Seite 109/177

110 5.15 Anfrage der Smartwiederinbetriebnahme Übersicht Prozessablauf Anfrage der Smartwiederinbetriebnahme Der Prozess beschreibt die einzelnen Schritte vom Moment der Anfrage auf Ferninbetriebnahme seitens des Lieferanten an den VNB bis zur Information über die Ausführung oder Nicht-Ausführung der Inbetriebnahme an den Lieferanten. Der Prozess der Wiederinbetriebnahme behandelt vor allem folgende Fälle: Die Wiederinbetriebnahme eines Smartzählers der durch eine debitorische Sperrung abgeschaltet wurde. Die Inbetriebnahme von einem Vorkasse-Zähler Strukturierte Beschreibung Anfrage der Smartwiederinbetriebnahme In der folgenden Tabelle ist eine strukturierte Darstellung des Prozesses hinterlegt: Thema Anwendungsfall Kurzbeschreibung Vorbedingung Nachbedingung Auslöser Beschreibung Anfrage der Smartwiederinbetriebnahme Die Anfrage von einem Lieferanten an den VNB über die Wiederinbetriebnahme von einem Smartzähler. Wiederinbetriebnahme erfolgt, Zählerstand erfasst, Lieferant informiert Anfrage auf Wiederinbetriebnahme abgewiesen, Lieferant benachrichtigt Wiederinbetriebnahme nicht erfolgt, Lieferant informiert Eingang von einer Lieferanten-Anfrage über die Wiederinbetriebnahme von einem Smartzähler. Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Page 110/177

111 Thema Weitere Informationen Beschreibung 2 Arten von Wiederinbetriebnahmen sind bei Smartzählern möglich : o Freigabe der Energieversorgung: der Zähler wird in einen Bereitschaftsmodus gesetzt. Um die Energieversorgung seiner Installation wiederherzustellen, muss der Kunde selbst das Lastschaltelement durch einen Knopf am Zähler betätigen. Aus Sicherheitsgründen wird dieser Modus bei Haushaltskunden angewendet o Direkte Wiederinbetriebnahme: die Energieversorgung der Installation wird ohne jegliche Intervention des Kunden hergestellt. Dieser Modus wird bei dezentralen Einspeiseanlagen sowie Anlagen der Strassenbeleuchtung angewendet Ein Einschalten von einem Vorkasse-Zähler kommt einer Inbetriebnahme nicht gleich. Bei jeder Einschaltanfrage von einem Vorkasse-Zähler, die im Rahmen von einem Vertragsbeginn zwischen dem Lieferanten und dem Kunden durchgeführt wurde, muss zuvor eine Inbetriebnahme gestellt werden und dies über den Prozess Lieferbeginn Tabelle 29 : strukturierte Beschreibung Anfrage der Smartwiederinbetriebnahme Seite 111/177

112 Sequenzdiagramm Anfrage der Smartwiederinbetriebnahme Lieferant VNB 1. Wiederinbetriebnahme Anforderung (UTILMD) 3. Antwort (UTILMD) 2. Prüfung ZP-Situation 4. Ablehnung (UTILMD) 5. Wiederinbetriebnahme 6. Ausfall (UTILMD) 7. Information (UTILMD) 8. Zähldatenübermittlung (MSCONS) Abbildung 17 : Prozess Anfrage der Smartwiederinbetriebnahme Seite 112/177

113 Anfrage der Smartwiederinbetriebnahme Schritte Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Der Lieferant sendet eine Anfrage für die Inbetriebnahme von einem Smartzähler. Der VNB prüft die Gültigkeit der Anfrage auf Inbetriebnahme. Wenn die Anfrage gültig ist, informiert der VNB den Lieferanten. Spätestens 1 WT nach Eingang der Anfrage. Nachrichtentyp UTILMD UTILMD Information / Anmerkung / Bedingungen Der Lieferant macht in seiner Anfrage genaue Angaben über: Das gewünschte Datum für die Inbetriebnahme Den Grund für die Inbetriebnahme Der VNB prüft ob : Die Anfrage konsistent ist und keine Ungereimtheiten enthält Keine Information fehlt Sich die angefragte Lieferstelle tatsächlich im Bilanzkreis des Lieferanten befindet der den Antrag gestellt hat Der VNB teilt dem Lieferanten das geplante aber nicht verbindliche Datum der Inbetriebnahme des Zählers mit. Im Prinzip stimmt dieses Datum mit jenem aus der Anfrage des Lieferanten überein. Nur ein technisches Hindernis kann dies verhindern (eine Abschaltung wegen Wartungsarbeiten am Datum der Anfrage). Bei einer Wiederinbetriebnahme nach einer debitorischen Sperrung, muss diese innerhalb von 3 WT nach der Anfrage des Lieferanten erfolgen. Optional : 4 Wenn die Anfrage nicht gültig ist, wird sie vom VNB abgelehnt und der Lieferant wird benachrichtigt. Spätestens 1 WT nach Eingang des Antrags. UTILMD Wenn der VNB die Anfrage ablehnt, wird der Prozess an dieser Stelle unterbrochen. Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Page 113/177

114 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Der VNB liest den Zählerstand durch eine Fernablesung ab und führt dann die Fern-Inbetriebnahme durch. Optional Wenn es dem VNB nicht gelingt die Fern-Inbetriebnahme bis spätestens 1 WT nach dem vorgesehen Datum durchzuführen, betrachtet er die Inbetriebnahme als gescheitert und informiert den Lieferanten. Wenn die Inbetriebnahme hergestellt wurde, informiert der VNB den Lieferanten. Optional Der VNB übermittelt dem Lieferanten den vor der Inbetriebnahme abgelesenen Zählerstand. Zum vorgesehenen Datum das der VNB dem Lieferanten angegeben hat, falls keine technischen Probleme auftreten, ansonsten spätestens 1 WT nach dem vom VNB vorgesehenen Datum (siehe Schritt 3) Spätestens 1 WT nach der Nicht- Durchführung der Inbetriebnahme. Spätestens 1 WT nach Durchführung der Inbetriebnahme. Spätestens 1 WT nach Durchführung der Inbetriebnahme. Nachrichtentyp UTILMD UTILMD MSCONS Information / Anmerkung / Bedingungen Der VNB bemüht sich um die Inbetriebnahme am angefragten Datum des Lieferanten durchzuführen. Wenn die Fern-Inbetriebnahme nicht durchgeführt wurde, endet der Prozess an dieser Stelle und der Lieferant ist aufgefordert einen neuen Antrag auf Inbetriebnahme beim VNB zu stellen. Der VNB übermittelt dem Lieferanten den vor der Inbetriebnahme abgelesenen Zählerstand nur dann wenn die tägliche oder monatliche Bereitstellung des Zählerstands konfiguriert wurde. Tabelle 30 : Detaillierte Schrittbeschreibung Anfrage der Smartwiederinbetriebnahme Seite 114/177

115 5.16 Anfrage der Smartabschaltung Übersicht Prozessablauf Anfrage der Smartabschaltung Der Prozess beschreibt die einzelnen Schritte vom Moment der Anfrage auf Fernsperrung seitens des Lieferanten an den VNB bis zur Information über die Ausführung oder Nicht-Ausführung der Fernsperrung an den Lieferanten. Der Prozess der Sperrung behandelt vor allem folgende Fälle: Die debitorische Sperrung Die Sperrung von einem Vorkasse-Zähler Strukturierte Beschreibung Anfrage der Smartabschaltung In der folgenden Tabelle ist eine strukturierte Darstellung des Prozesses hinterlegt: Thema Anwendungsfall Kurzbeschreibung Vorbedingung - Nachbedingung Auslöser Weitere Informationen Anfrage der Smartabschaltung Beschreibung Abschaltung eines Smartzählers auf Anfrage des Lieferanten an den VNB. Abschaltung durchgeführt, übermitteln vom Zählerstand vor der Abschaltung, Lieferant informiert Anfrage auf Abschaltung abgewiesen, Lieferant Informiert Abschaltung nicht durchgeführt, Lieferant informiert Der Lieferant sendet eine Anfrage auf Abschaltung eines intelligenten Zählers. Eine Abschaltung eines Zählers kommt einer Außerbetriebnahme nicht gleich. Wenn der Lieferant eine Außerbetriebnahme der Lieferstelle möchte, muss er einen Antrag stellen und dies über den Prozess Lieferende Am Tag der Abschaltung, bei einer debitorischen Sperrung, prüft der VNB ob die Temperatur am Flughafen Luxemburg, um 8.00 Uhr morgens, über 0 C liegt. Ist dies nicht der Fall, verschiebt der VNB die Ausführung der Fernabschaltung bis zum 1. Tag an dem die Temperatur am Flughafen Luxemburg wieder über 0 C liegt Tabelle 31 : strukturierte Beschreibung Anfrage der Smartabschaltung Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Page 115/177

116 Sequenzdiagramm Anfrage der Smartabschaltung Lieferant VNB 1. Abschaltung Anforderung (UTILMD) 3. Antwort (UTILMD) 2. Prüfung ZP-Situation 4. Ablehnung (UTILMD) 5. Abschaltung 6. Ausfall (UTILMD) 7. Information (UTILMD) 8. Zähldatenübermittlung (MSCONS) Abbildung 18 : Prozess Anfrage der Smartabschaltung Seite 116/177

117 Anfrage der Smartabschaltung Schritte Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Der Lieferant sendet eine Anfrage für die Abschaltung eines Smartzählers. Der VNB überprüft die Gültigkeit der Abschaltung. Wenn die Anfrage bestätigt ist, informiert der VNB den Lieferanten. Optional Wenn die Anfrage nicht bestätigt ist, lehnt der VNB sie ab und informiert den Lieferanten. Spätestens 1 WT nach Eingang der Anfrage. Spätestens 1 WT nach Eingang der Anfrage. Nachrichtentyp UTILMD UTILMD UTILMD Information / Anmerkung / Bedingungen Der Lieferant macht in seiner Anfrage genaue Angaben über: Das gewünschte Datum der Abschaltung Der Grund für seine Anfrage Der VNB prüft ob : Die Anfrage konsistent ist und keine Ungereimtheiten enthält Keine Information fehlt Sich die angefragte Lieferstelle tatsächlich im Bilanzkreis des Lieferanten befindet der den Antrag gestellt hat Der VNB teilt dem Lieferanten das geplante aber nicht verbindliche Datum der Abschaltung des Zählers mit. Im Prinzip stimmt dieses Datum mit jenem aus der Anfrage des Lieferanten überein. Nur ein technisches Hindernis kann dies verhindern. Bei einer Ablehnung der Anfrage durch den VNB endet der Prozess an dieser Stelle. Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Page 117/177

118 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist 5 Der VNB führt die Fernabschaltung des Zählers aus und liest den Zählerstand ab. Optional Zum vorgesehenen Datum das der VNB dem Lieferanten angegeben hat, falls keine technischen Probleme auftreten, ansonsten spätestens 1 WT nach dem vom VNB vorgesehenen Datum (siehe Schritt 3) Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen Bei einer debitorischen Sperrung, prüft der VNB die Temperatur am Flughafen Luxemburg, um 8.00 Uhr morgens. Wenn diese über 0 C liegt, führt er die Fernabschaltung durch. Ist dies nicht der Fall, verschiebt der VNB die Ausführung der Fernabschaltung bis zum 1. Tag an dem die Temperatur am Flughafen Luxemburg wieder über 0 C liegt Der VNB bemüht sich auf jeden Fall um die Abschaltung zum angefragten Datum des Lieferanten durchzuführen. 6 Wenn es dem VNB nicht gelingt die Abschaltung bis spätestens 1 WT nach dem vorgesehen Datum durchzuführen, betrachtet er die Abschaltung als gescheitert und informiert den Lieferanten. Spätestens 1 WT bei der Nicht- Durchführung der Abschaltung. UTILMD Wenn die Abschaltung nicht durchgeführt wurde, endet der Prozess an dieser Stelle und der Lieferant ist aufgefordert einen neuen Antrag auf Abschaltung beim VNB zu stellen. 7 Wenn die Abschaltung durchgeführt wurde, informiert der VNB den Lieferanten. Spätestens 1 WT nach Durchführung der Abschaltung. UTILMD 8 Optional Der VNB übermittelt dem Lieferanten den abgelesenen Zählerstand nach der Abschaltung. Spätestens 1 WT nach Durchführung der Abschaltung. MSCONS Der VNB übermittelt dem Lieferanten den abgelesenen Zählerstand vor der Abschaltung nur dann wenn die tägliche oder monatliche Bereitstellung des Zählerstands konfiguriert wurde. Tabelle 32 : Detaillierte Schrittbeschreibung Anfrage der Smartabschaltung Seite 118/177

119 5.17 Wechsel eines Smartzählers Übersicht Prozessablauf Wechsel eines Smartzählers Wenn der VNB einen intelligenten Zähler durch einen neuen intelligenten Zähler ersetzt, muss der Lieferant informiert werden, damit er in der Lage ist die Nichtverfügbarkeit des Gerätes sowie die Diskontinuität auf Zählerstandsebene, die für den Lastgang notwendig ist, berücksichtigen zu können. Der Prozess beschreibt die einzelnen Schritte, ab der Mitteilung des VNBs über den bevorstehenden Wechsel bis zum Versand der Nachricht des VNBs an den Lieferanten, dass der Zählerwechsel durchgeführt wurde Strukturierte Beschreibung Wechsel eines Smartzählers In der folgenden Tabelle ist eine strukturierte Darstellung des Prozesses hinterlegt: Thema Beschreibung Anwendungsfall Kurzbeschreibung Wechsel eines Smartzählers Information des VNBs an den Lieferanten, dass der VNB einen Smartzähler gewechselt hat Vorbedingung - Nachbedingung Auslöser Intelligenter Zähler ersetzt, Lieferant informiert Der Zähler wurde für eine monatliche oder tägliche Bereitstellung des Zählerstands konfiguriert: Es werden versendet: letzter Zählerstand vor dem Ausbau des alten Zählers und Start- Zählerstand nach dem Einbau des neuen Zählers. Der VNB beschließt einen Smartzähler zu wechseln. Weitere Informationen Tabelle 33 : strukturierte Beschreibung Wechsel eines Smartzählers Sequenzdiagramm Wechsel eines Smartzählers Lieferant VNB 1. Information kommenden Wechsel (UTILMD) 2. Zähler Wechsel 3. Information Wechselausführung (UTILMD) 4. Zähldatenübermittlung (MSCONS) Seite 119/177

120 Abbildung 19 : Prozess Wechsel eines Smartzählers Seite 120/177

121 Wechsel eines Smartzählers Schritte Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Optional Der VNB informiert den Lieferanten über den bevorstehenden Wechsel eines Smartzählers Der VNB ermittelt den letzten Zählerstand vor dem Ausbau des alten Zählers und den Start- Zählerstand des neuen Zählers. Der VNB informiert den Lieferanten, dass er den Intelligenten Zähler gewechselt hat. Optional Handelt es sich um Zähler für die eine monatliche oder tägliche Bereitstellung des Zählerstands konfiguriert wurde, übermittelt der VNB dem Lieferanten die Zählerstände vom alten und neuen Zähler. Wenn möglich wenigstens 2 WT vor dem Datum des Zählerwechsels. Spätestens 1 WT nach dem Zählerwechsel Spätestens 1 WT nach dem Zählerwechsel Nachrichtentyp UTILMD UTILMD MSCONS Information / Anmerkung / Bedingungen Der VNB gibt das genaue Datum und die Uhrzeit an, an denen der Zählerwechsel stattfindet an. Diese Angaben sind jedoch nicht verbindlich. Der VNB wird aber alles daransetzen den vorgegebenen Termin einzuhalten. Dieser Schritt kann aber optional sein, wenn dem VNB keine Zeit bleibt den Lieferanten vorab zu informieren, beispielsweise wenn der Techniker vor Ort feststellt, dass der Zähler defekt ist und er einen Wechsel vornehmen muss. In solch einem Fall startet der Prozess bei Schritt 2. Der VNB sendet 2 Nachrichten jeweils bezogen auf: Den letzten abgelesenen Zählerstand des alten Zählers vor dem Ausbau Den Start-Zählerstand des neuen Zählers vor dem Einbau Dieser Schritt wird nicht durchgeführt, wenn die tägliche Bereitstellung eines Lastgangs konfiguriert wurde. Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Page 121/177

122 Tabelle 34 : Detaillierte Schrittbeschreibung Wechsel eines Smartzählers Seite 122/177

123 Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Page 123/177

124 Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Page 124/177

125 5.18 Automatische Bereitstellung von Messdaten für einen Smartzähler Übersicht Prozessablauf Automatische Bereitstellung von Messdaten für einen Smartzähler Der Prozess erlaubt es dem VNB auf automatischer Basis dem Lieferanten die fernausgelesenen Messdaten (Lastgang auf Basis von fortlaufenden Zählerständen) jeder Lieferstelle seines Bilanzkreises zu übermitteln. Der VNB wird täglich den ¼ stündigen Lastgang des Vortages aller Lieferstellen die mit einem Smartzähler ausgestattet sind und dem Bilanzkreis des Lieferanten angehörig sind an Letzteren übertragen. Der Prozess beschreibt die einzelnen Schritte von der Sammlung der Messdaten durch den VNB bis zu ihrem Versand an den Lieferanten. Seite 125/177

126 Strukturierte Beschreibung Automatische Bereitstellung von Messdaten für einen Smartzähler In der folgenden Tabelle ist eine strukturierte Darstellung des Prozesses hinterlegt: Thema Anwendungsfall Kurzbeschreibung Vorbedingung Nachbedingung Auslöser Weitere Informationen Beschreibung Automatische Bereitstellung von Messdaten für einen Smartzähler Versand von periodischen und automatisch fernausgelesenen Messdaten durch den VNB Messdaten versenden (Lastgang) Täglich Tabelle 35 : strukturierte Beschreibung Automatische Bereitstellung von Messdaten für einen Smartzähler Seite 126/177

127 Sequenzdiagramm Automatische Bereitstellung von Messdaten für einen Smartzähler Lieferant VNB 2. Automatische Zähldatenübermittlung (MSCONS) 1. Datenerfassung Abbildung 20 : Prozess Automatische Bereitstellung von Messdaten für einen Smartzähler Seite 127/177

128 Automatische Bereitstellung von Messdaten für einen Smartzähler Schritte Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichten typ Information / Anmerkung / Bedingungen 1 Der VNB sammelt die Daten aller intelligenten Zähler in seinem Bilanzierungsgebiet (für jedes auszulesende Zählwerk), führt dann, wenn die automatische Bereitstellung von Messdaten notwendig ist, die Nachbearbeitung durch. Täglich Täglich sammelt der VNB automatisch den ¼ stündigen Lastgang des Vortages, dies für jeden Smartzähler in seinem Bilanzierungsgebiet und validiert alle Daten der ausgelesenen Zählwerke. Er sammelt auch die ¼ stündlichen Lastgänge der vorangegangenen Tage wenn diese noch nicht ausgelesen wurden. Wenn im Lastgang ein Fehler auftritt oder Daten nicht vorhanden sind, macht der VNB, wenn möglich, eine automatische Schätzung oder in seltenen Fällen muss er eine manuelle Bearbeitung der fehlerhaften oder fehlenden Daten tätigen. In diesem Fall setzt der VNB alles daran dem Lieferanten die verbesserten Daten später zu übertragen. Dann validiert und speichert der VNB den Lastgang. Der VNB führt die Nachbearbeitung der validierten Lastgänge durch, damit er die Daten (z.b. monatlicher oder täglicher Zählerstand) an den Lieferanten senden kann, Wenn es dem VNB gelingt einen Lastgang zu ermitteln, den er in den letzten Tagen nicht sammeln konnte, ersetzt er den geschätzten oder manuell bearbeiteten Lastgang durch die neuen validierten Daten. Dann, wenn eine automatische Bereitstellung von Messdaten erforderlich ist, führt er eine Nachbearbeitung des neuen validierten Lastganges durch, um daraus die verbesserten Daten (z.b. täglicher Zählerstand) an den Lieferanten senden zu können Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Page 128/177

129 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichten typ Information / Anmerkung / Bedingungen 2 Der VNB sendet dem Lieferanten die Messdaten für jeden Smartzähler seines Bilanzkreises Täglich, morgens bis 8.00 Uhr MSCONS Der VNB kann parallel 2 Datenarten an den Lieferanten schicken : Standard Daten Der VNB sendet täglich, morgens bis 8.00, den ¼ stündigen validierten Lastgang des Vortages Korrigierte Daten In allen Fällen, wenn es dem VNB gelungen ist, die realen Messdaten zu ermitteln, die er zuvor geschätzt oder manuell bearbeitet hat, sendet der VNB dem Lieferanten die verbesserten Daten und gibt an, dass es sich um verbesserte Daten handelt, die bereits versendet wurden Tabelle 36 : Detaillierte Schrittbeschreibung Automatische Bereitstellung von Messdaten für einen Smartzähler Seite 129/177

130 5.19 Konfiguration einer Gruppe von Smartzählern Übersicht Prozessablauf Konfiguration einer Gruppe von Smartzählern Dieser Prozess wird vom Lieferanten ausgelöst um eine Gruppe von Smartzählern zu erstellen, zu aktualisieren oder zu löschen, so dass ein Befehl gleichzeitig an mehrere Smartzähler gesendet werden kann (Multicast Nachricht) wie beispielsweise die Änderung der maximal zulässigen Leistung, die Lastmanagement Anfrage, die Konfiguration des Kalenders der maximal zulässigen Leistung oder die Konfiguration des Kalenders des automatischen Lastmanagements 4. Der Prozess beschreibt die einzelnen Schritte von der Konfigurationsanfrage des Lieferanten bis zur Nachricht an den Lieferanten über die Ausführung oder das Scheitern der Konfiguration Strukturierte Beschreibung Konfiguration einer Gruppe von Smartzählern In der folgenden Tabelle ist eine strukturierte Darstellung des Prozesses hinterlegt: Thema Anwendungsfall Kurzbeschreibung Vorbedingung Nachbedingung Auslöser Beschreibung Konfiguration einer Gruppe von Smartzählern Konfiguration einer Gruppe von Smartzählern durch den VNB auf Anfrage eines Lieferanten Gruppe von Zähler eingerichtet, Lieferant informiert Anfrage der Konfiguration einer Gruppe von Zähler abgelehnt, Lieferant informiert Scheitern der Konfiguration einer Gruppe von Zähler, Lieferant informiert Versand des Lieferanten für die Konfiguration einer Gruppe von Zähler 4 Letztlich könnten auch andere Prozesse, die sich auf Multicast Nachrichten beziehen, definiert werden. Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Page 130/177

131 Thema Weitere Informationen Beschreibung Dieser Prozess wird in den Fällen benutzt: o o o Erstellen einer Zählergruppe Aktualisierung einer Zählergruppe Löschen einer Zählergruppe Jeder Zähler kann nur einer begrenzten Anzahl an Zählergruppen zugeordnet werden. Wenn diese Grenze erreicht ist, wird der VNB alle Anfragen, den Zähler in eine Gruppe beizufügen, ablehnen, solange er nicht aus einer anderen Gruppe gelöscht wurde Die Anzahl der Gruppen, die ein Lieferant konfigurieren kann, ist auch begrenzt. Wenn diese Grenze erreicht ist, wird der VNB alle Anfragen, eine neue Gruppe zu erstellen, ablehnen, solange der Lieferant keine andere Gruppe löscht Aus technischen Gründen können einige Zähler bei der Anfrage eine Zählergruppe zu erstellen nicht berücksichtigt werden (insbesondere die Zähler bei virtuellen Lieferstellen). Der VNB lehnt jede Anfrage ab, wenn sie solch einen Zähler beinhaltet. Die Zählergruppen können benutzt werden um Multicast Befehle innerhalb folgender Prozesse 5 zu senden : o o o o Lastführungsanfrage für einen oder mehrere Smartzähler Änderungsanfrage der maximal zulässigen Leistung von einem oder mehreren Smartzählern Konfiguration des Kalenders der maximal zulässigen Leistung eines oder mehreren Smartzählern Konfiguration des Kalenders der automatischen Lastführung für einen oder mehrere Smartzähler Tabelle 37 : strukturierte Beschreibung Konfiguration einer Gruppe von Smartzählern 5 Letztlich könnten auch andere Prozesse, die sich auf Multicast Nachrichten beziehen, definiert werden. Seite 131/177

132 Sequenzdiagramm Konfiguration einer Gruppe von Smarzählern Lieferant VNB 1. Anmeldung Gruppekonfiguration (UTILMD) 2. Prüfung ZP-Situation 3. Antwort (UTILMD) 4. Ablehnung (UTILMD) 5. Gruppekonfiguration 6. Ausfall (UTILMD) 7. Information (UTILMD) Abbildung 21 : Prozess Konfiguration einer Gruppe von Smartzählern Seite 132/177

133 Konfiguration einer Gruppe von Smartzählern Schritte Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichten-typ Information / Anmerkung / Bedingungen Der Lieferant muss in seiner Anfrage angeben : Die Nummer der Zählergruppe: diese Nummer setzt sich zusammen aus der Verkettung der Lieferantenidentifikation und der bestimmten Zahl der Gruppe getrennt durch das Zeichen «-» (z.b. ID Lieferant-1 für die Gruppe 1, ID Lieferant-2 für die Gruppe 2 usw.) Die Identifikationen der Lieferstellen jener Zähler die zur Gruppe gehören sollen 1 Der Lieferant sendet dem VNB eine Konfigurationsanfrage für eine Zählergruppe UTILMD Die Anfrage kann sich auf eine bestehende Gruppe beziehen die der Lieferant gerne weiterentwickeln möchte oder auf eine neue Gruppe. In beiden Fällen muss der Lieferant in seiner Anfrage eine komplette Liste der betroffenen Zähler angeben. Um eine Zählergruppe zu löschen, gibt der Lieferant als Liste der Zähler, die zur Gruppe gehören, eine leere Liste an Wenn der Lieferant in seiner Anfrage : Eine bestehende Gruppennummer angibt, bezieht sich seine Anfrage auf eine Änderung einer Gruppe Eine neue Gruppennummer angibt, bezieht sich seine Anfrage auf das Erstellen einer Gruppe Nach dem Löschen einer Zählergruppe ist diese Gruppennummer wieder verfügbar und kann für eine neue Zählergruppe verwendet werden Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Page 133/177

134 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichten-typ Information / Anmerkung / Bedingungen 2 Der VNB prüft die Gültigkeit der Konfigurationsanfrage einer Zählergruppe Der VNB prüft dass: Die Anfrage konsistent ist und keine Ungereimtheiten enthält Keine Information fehlt Sich die betroffenen Lieferstellen im Bilanzkreis des anfragenden Lieferanten befinden Der Lieferant nicht die Grenze der Anzahl der Zählergruppen erreicht hat Sich in der Anfrage kein Zähler befindet der bereits die Grenze der Anzahl der Zählergruppen erreicht hat, zu denen er angehören kann Die Anfrage nicht einen Zähler betrifft, bei dem es technisch nicht möglich ist, ihn an eine Gruppe anzubinden Die Gruppennummer gültig ist 3 4 Wird die Anfrage bestätigt, informiert der VNB den Lieferanten Optional Wird die Anfrage nicht bestätigt, lehnt der VNB sie ab und informiert den Lieferanten Spätestens 1 WT nach Empfang der Konfigurationsanfrage Spätestens 1 WT nach Empfang der Konfigurationsanfrage UTILMD UTILMD Wenn der VNB die Anfrage ablehnt, endet der Prozess an dieser Stelle. 5 Der VNB führt die angefragte Konfiguration der Zählergruppe durch Seite 134/177

135 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichten-typ Information / Anmerkung / Bedingungen Optional 6 Wenn es dem VNB nicht gelungen ist die Konfiguration der Zählergruppe innerhalb der Frist von 1 WT nach der Bestätigung der Anfrage, auszuführen, betrachtet er die Konfiguration als gescheitert und informiert den Lieferanten Spätestens 1 WT nach dem Scheitern der Konfiguration der Zählergruppe UTILMD Wenn die Konfiguration der Zählergruppe gescheitert ist, wird der Prozess an dieser Stelle unterbrochen und der Lieferant wird aufgefordert einen neuen Antrag zu stellen 7 Wenn die Konfiguration der Zählergruppe erfolgt ist, informiert der VNB den Lieferanten Spätestens 1 WT nach Durchführung der Konfiguration UTILMD Tabelle 38 : Detaillierte Schrittbeschreibung Konfiguration einer Gruppe von Smartzählern Seite 135/177

136 5.20 Änderungsanfrage der maximal zulässigen Leistung von einem oder mehreren Smartzählern Übersicht Prozessablauf Änderungsanfrage der maximal zulässigen Leistung von einem oder mehreren Smartzählern Der Prozess ermöglicht dem Lieferanten eine Fernänderung der maximal zulässigen Leistung eines intelligenten Zählers (Versand einer Unicast Nachricht) oder einer Zählergruppe (Versand einer Multicast Nachricht) 6. Dieser Prozess kann vom Lieferanten in folgenden Fällen ausgelöst werden: Änderung der vertraglichen Leistung aus dem Stromliefervertrag; Umsetzung der fortgeschrittenen Tarifberechnung (Löschen, usw.) ; Verwaltung eines Vorkasse-Zähler: Herabsetzung der maximal zulässigen Leistung des Zählers des Kunden ohne eine Sperrung durchzuführen, wenn die Obergrenze des Verbrauchs erreicht ist; Dieser Prozess beschreibt die einzelnen Schritte, von der Anfrage durch den Lieferanten bis zur Nachricht über die Ausführung oder das Scheitern der Änderung an den Lieferanten Strukturierte Beschreibung Änderungsanfrage der maximal zulässigen Leistung von einem oder mehreren Smartzählern In der folgenden Tabelle ist eine strukturierte Darstellung des Prozesses hinterlegt: Thema Anwendungsfall Kurzbeschreibung Vorbedingung Beschreibung Änderungsanfrage der maximal zulässigen Leistung von einem oder mehreren Smartzählern Änderung der maximal zulässigen Leistung von einem oder mehreren Smartzählern nach Eingang einer Anfrage vom Lieferanten an den VNB Für eine Zählergruppe: Die Gruppe muss zuvor konfiguriert worden sein über den Prozess «Konfiguration einer Gruppe von Smartzählern» 6 Die Änderung der maximal zulässigen Leistung für eine Zählergruppe ist momentan eine Möglichkeit die den Lieferanten angeboten werden kann, wenn die Machbarkeitstests sich als schlüssig erweisen Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Page 136/177

137 Thema Nachbedingung Auslöser Für eine Unicast Nachricht: Beschreibung Änderung der maximal zulässigen Leistung durchgeführt, Lieferant informiert Änderungsanfrage der maximal zulässigen Leistung abgelehnt, Lieferant informiert Scheitern von der Änderung der maximal zulässigen Leistung, Lieferant informiert Für eine Mulitcast Nachricht: Änderungsanfrage der maximal zulässigen Leistung abgelehnt, Lieferant informiert Versuch der Änderung der maximal zulässigen Leistung genehmigt, Lieferant informiert über das Scheitern oder den Erfolg der Änderung von jedem Zähler aus der Gruppe Änderungsanfrage von der maximal zulässigen Leistung von: Einem Zähler (Unicast Nachricht) Eine Gruppe von Zählern (Multicast Nachricht) Weitere Informationen Tabelle 39 : strukturierte Beschreibung Änderungsanfrage der maximal zulässigen Leistung von einem oder mehreren Smartzählern Seite 137/177

138 Sequenzdiagramm Änderungsanfrage der maximalen zulässigen Leistung von einem oder mehreren Smartzählern Lieferant VNB 1. Anmeldung Leistungsänderung (UTILMD) 2. Prüfung Gruppe/ZP- Situation 3. Antwort (UTILMD) 4. Ablehnung (UTILMD) 6. Unicast Ordnung Ausfall (UTILMD) 5. Änderung der maximalen zulässigen Leistung 7. Unicast Ordnung Information (UTILMD) 8. Multicast Ordnung Information (UTILMD) Abbildung 22 : Prozess Änderungsanfrage der maximal zulässigen Leistung von einem oder mehreren Smartzählern Seite 138/177

139 Änderungsanfrage der maximal zulässigen Leistung von einem oder mehreren Smartzählern Schritte Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichten-typ Information / Anmerkung / Bedingungen 1 Der Lieferant schickt dem VNB eine Änderungsanfrage der maximal zulässigen Leistung für einen Zähler oder für eine Zählergruppe UTILMD Wenn es sich bei der Anfrage um einen Zähler (Unicast Nachricht) handelt, muss der Lieferant genaue Angaben machen über: Die Identifikation der Lieferstelle Das gewünschte Änderungsdatum der maximal zulässigen Leistung. Der Zeitraum zwischen dem Anfragedatum und dem gewünschten Datum der Änderung, kann nicht grösser als 5 WT sein Den Schwellwert zur Konfiguration des zählerinternen Abschaltelementes (Wert dessen Überschreitung zur Unterbrechung der Versorgung führt): o Entweder der Strom pro Phase (in A) o Entweder die Leistung (in kw) Wenn es sich bei der Anfrage um eine Zählergruppe (Multicast Nachricht) handelt, muss der Lieferant genaue Angaben machen über: Die Identifikation der Gruppe (Gruppennummer) Das gewünschte Änderungsdatum der maximal zulässigen Leistung. Der Zeitraum zwischen dem Anfragedatum und dem gewünschten Datum der Änderung, kann nicht grösser sein als 5 WT Den, für alle Zähler aus der Gruppe, Schwellwert zur Konfiguration des zählerinternen Abschaltelementes (Wert dessen Überschreitung zur Unterbrechung der Versorgung führt): o Entweder der Strom pro Phase (in A) o Entweder die Leistung (in kw) Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Page 139/177

140 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichten-typ Information / Anmerkung / Bedingungen Der VNB prüft die Gültigkeit der Änderungsanfrage der maximal zulässigen Leistung Wenn die Anfrage bestätigt ist, Informiert der VNB den Lieferanten Optional Wenn die Anfrage nicht bestätigt ist, lehnt der VNB sie ab und informiert den Lieferanten Der VNB führt die Änderung der maximal zulässigen Leistung eines Smartzählers oder einer Smartzählergruppe durch, in Übereinstimmung mit der Anfrage des Lieferanten Spätestens 1 WT nach Empfang der Anfrage Spätestens 1 WT nach Empfang der Anfrage Zum gewünschten Datum das der Lieferant angibt, wenn kein technisches Problem auftritt und spätestens 1 WT nach dem gewünschten Datum UTILMD UTILMD Der VNB prüft ob: Die Anfrage konsistent ist und keine Ungereimtheiten enthält Keine Information fehlt In Fall einer Unicast Nachricht, sich zum Zeitpunkt der Anfrage die besagte Lieferstelle tatsächlich im Bilanzkreis des Lieferanten befindet der den Antrag gestellt hat In Fall einer Multicast Nachricht, die Zählergruppe tatsächlich im Voraus konfiguriert wurde Der Zeitraum zwischen dem Anfragedatum und dem gewünschten Datum der Änderung der maximal zulässigen Leistung, kleiner als 5 WT ist Wenn der VNB die Anfrage ablehnt, endet der Prozess an dieser Stelle Bevor der VNB die Änderung durchführt, prüft er ob sich die besagte(n) Lieferstelle(n) immer noch im Bilanzkreis des Lieferanten befindet(den). Ist dies nicht der Fall, so nimmt er keine Änderung vor und informiert den Lieferanten über das Scheitern dieser Änderung, so wie es in Schritt 6 für eine Unicast Nachricht oder in Schritt 8 für eine Multicast Nachricht vorgesehen ist Seite 140/177

141 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Nachrichten-typ Information / Anmerkung / Bedingungen Optional In Fall einer Unicast Nachricht, bei dem es dem VNB nicht gelungen ist die Änderung der maximal zulässigen Leistung 1 WT nach dem gewünschten Datum des Lieferanten durchzuführen, betrachtet er diese als gescheitert und informiert den Lieferanten In Fall einer Unicast Nachricht, bei dem die Änderung der maximal zulässigen Leistung erfolgreich durchgeführt wurde, informiert der VNB den Lieferanten Im Fall einer Multicast Nachricht, übermittelt der VNB dem Lieferanten das Resultat (Erfolg oder Scheitern) der Änderung der maximal zulässigen Leistung für jeden Zähler aus der Gruppe Spätestens 1 WT nach dem Scheitern der Änderung von der maximal zulässigen Leistung Spätestens 1 WT nach der Durchführung der Änderung von der maximal zulässigen Leistung Spätestens 1 WT nach Abschluss von Schritt 5, ob die Änderung erfolgreich durchgeführt wurde oder nicht UTILMD UTILMD UTILMD Der VNB gibt über jeden Zähler aus der Gruppe genau an, ob die maximal zulässige Leistung geändert wurde oder nicht Tabelle 40 : Detaillierte Schrittbeschreibung Änderungsanfrage der maximal zulässigen Leistung von einem oder mehreren Smartzählern Seite 141/177

142 5.21 Lastführungsanfrage für einen oder mehrere Smartzähler Übersicht Prozessablauf Lastführungsanfrage für einen oder mehreren Smartzählern Der Prozess ermöglicht dem Lieferanten die Lastführung per Fernzugriff für einen einzelnen Smartzähler (Unicast-Nachricht) oder für eine Gruppe von Smartzählern (Multicast-Nachricht) mittels des Ein- oder Ausschaltens verschiedener Verbraucher, welche über die Relais des Smartzählers gesteuert werden. Der Lieferant kann diesen Prozess insbesondere im Rahmen neuer Tarifstrukturen nutzen und um die Last zu optimieren. Der Prozess beschreibt die einzelnen Schritte vom Moment der Lastführungsanfrage für einen Smartzähler oder eine Gruppe von Smartzählern durch den Lieferanten bis zur Information des Lieferanten durch den VNB über die Ausführung oder Nicht-Ausführung der Lastführungsanfrage Strukturierte Beschreibung Lastführungsanfrage für einen oder mehrere Smartzähler In der folgenden Tabelle ist eine strukturierte Darstellung des Prozesses hinterlegt: Thema Anwendungsfall Kurzbeschreibung Vorbedingung Nachbedingung Auslöser Beschreibung Lastführungsanfrage für einen oder mehrere Smartzähler Lastführung für einen oder mehrere Smartzähler durch den VNB in Folge einer Anfrage durch den Lieferanten. Für eine Gruppe von Smartzählern: Die Gruppe muss vorab durch den Prozess «Konfiguration einer Gruppe von Smartzählern» konfiguriert worden sein. Für eine Unicast-Nachricht : o Relaisschaltung erfolgt, Lieferant informiert o Lastführungsanfrage abgelehnt, Lieferant informiert o Relaisschaltung nicht erfolgt, Lieferant informiert Für eine Multicast-Nachricht : o Lastführungsanfrage abgelehnt, Lieferant informiert o Versuch der Ausführung der Lastführungsanfrage. Information an Lieferanten über Erfolg oder Misserfolg der Relaisschaltung für jeden einzelnen Smartzähler der Gruppe Lastführungsanfrage für : Einen Smartzähler (Unicast-Nachricht) Eine Gruppe von Smartzählern (Multicast-Nachricht) Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Page 142/177

143 Thema Beschreibung Weitere Informationen Jeder Smartzähler verfügt über zwei Relais. Der Zählpunkt kann zusätzlich mit externen Relais bestückt sein. Im Falle einer Unicast-Nachricht kann die Lastführungsanfrage nur ein Relais des Smartzählers bzw. eines der externen Relais betreffen. Möchte der Lieferant mehrere Relais schalten, so muss er für jedes einzelne eine Lastführungsanfrage stellen. Im Falle einer Multicast-Nachricht kann die Lastführungsanfrage nur das gleiche Relais für jeden einzelnen Smartzähler der Gruppe betreffen. Die Relais sind wie folgt nummeriert : Die integrieren Relais des Zählers werden mit den Zahlen 1 und 2 bezeichnet, alle weiteren externen Relais beginne ihre Nummerierung mit der Zahl 3. Tabelle 41 : strukturierte Beschreibung Lastführungsanfrage für einen oder mehrere Smartzähler Seite 143/177

144 Sequenzdiagramm Lastführungsanfrage für einen oder mehrere Smartzähler Lieferant VNB 1. Anmeldung Lastführung (UTILMD) 3. Antwort (UTILMD) 2. Prüfung Gruppe oder ZP-Situation 4. Ablehnung (UTILMD) 5. Lastführung 6. Unicast Ordnung Ausfall (UTILMD) 7. Unicast Ordnung Information (UTILMD) 8. Multicast Ordnung Information (UTILMD) Abbildung 23 : Prozess Lastführungsanfrage für einen oder mehrere Smartzähler Seite 144/177

145 Lastführungsanfrage für einen oder mehrere Smartzähler Schritte Nr. Beschreibung / Aktivität Frist 1 2 Anforderung der Lastführung für einen Smartzähler oder eine Gruppe von Smartzählern durch den Lieferanten beim VNB. Der VNB überprüft die Gültigkeit der Lastführungsanfrage. Nachrichtentyp UTILMD Information / Anmerkung / Bedingungen Im Falle einer Lastführungsanfrage für einen einzelnen Smartzähler (Unicast-Nachricht) muss der Lieferant in seiner Anfrage angeben: Zählpunktbezeichnung Nummer des betroffenen Relais Den auszuführenden Befehl : Relais einschalten/relais ausschalten Im Falle einer Lastführungsanfrage für eine Gruppe von Smartzählern (Multicast-Nachricht) muss der Lieferant in seiner Anfrage angeben: Bezeichnung der betroffenen Gruppe Nummer des betroffenen Relais Den global auszuführenden Befehl : Relais einschalten/relais ausschalten Der VNB prüft ob : Die Anfrage konsistent ist und keine Ungereimtheiten enthält Keine Information fehlt Im Falle einer Lastführungsanfrage für einen einzelnen Smartzähler (Unicast-Nachricht) ob sich die angefragte Lieferstelle tatsächlich im Bilanzkreis des Lieferanten befindet der den Antrag gestellt hat. Im Falle einer Lastführungsanfrage für eine Gruppe von Smartzählern (Multicast-Nachricht) ob die betroffene Gruppe von Smartzählern bereits vorab erfolgreich konfiguriert wurde. Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Page 145/177

146 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Wenn die Anfrage bestätigt ist, informiert der VNB den Lieferanten. Optional Wenn die Anfrage nicht bestätigt ist, lehnt der VNB sie ab und informiert den Lieferanten. Der VNB führt die Lastführungsanfrage für das betroffene Relais eines Smartzählers oder einer Gruppe von Smartzählern gemäß der Anfrage des Lieferanten aus. Optional Spätestens 1 WT nach Eingang der Anfrage. Spätestens 1 WT nach Eingang der Anfrage. Schnellstmöglich nach Prüfung der Anfrage (Schritt 3) und spätestens 1 WT nach dieser. Nachrichtentyp UTILMD UTILMD Information / Anmerkung / Bedingungen Bei einer Ablehnung der Anfrage durch den VNB endet der Prozess an dieser Stelle. Vor Ausführung der Lastführungsanfrage prüft der VNB ob der bzw. die betroffene(n) Zählpunkte weiterhin dem Bilanzkreis des Lieferanten zugeordnet sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so führt er die Lastführungsanfrage nicht aus und informiert den Lieferanten darüber wie in Schritt 6 für eine Unicast-Nachricht bzw. in Schritt 8 für eine Multicast-Nachricht vorgesehen. 6 7 Wenn es dem VNB nicht gelingt die Relaisschaltung für eine Unicast- Nachricht bis spätestens 1 WT nach der Prüfung durchzuführen, betrachtet er die Lastführungsanfrage als gescheitert und informiert den Lieferanten. Wenn der VNB die Relaisschaltung für eine Unicast-Nachricht erfolgreich durchgeführt hat, informiert er den Lieferanten. Spätestens 1 WT nach der Nicht-Durchführung der Lastführungsanfrage. Spätestens 1 WT nach Durchführung der Relaisschaltung UTILMD UTILMD Seite 146/177

147 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist 8 Im Falle einer Multicast-Nachricht informiert der VNB den Lieferanten über die Resultate (Erfolg oder Misserfolg) der Relaisschaltungen für jeden Smartzähler der Gruppe. Spätestens 1 WT nach Ende von Schritt 5 unabhängig vom Erfolg oder Misserfolg der Relaisschaltungen Nachrichtentyp UTILMD Tabelle 42 : Detaillierte Schrittbeschreibung Lastführungsanfrage für einen oder mehrere Smartzähler Information / Anmerkung / Bedingungen Der VNB informiert für jeden Smartzähler der Gruppe ob die geforderte Relaisschaltung durchgeführt werden konnte oder nicht. Seite 147/177

148 5.22 Konfiguration des Kalenders der maximal zulässigen Leistung für einen oder mehrere Smartzähler Übersicht Prozessablauf Konfiguration des Kalenders der maximal zulässigen Leistung für einen oder mehrere Smartzähler Der Prozess ermöglicht dem Lieferanten den Kalender der maximal zulässigen Leistung der Smartzähler seiner Kunden zu konfigurieren, insbesondere im Rahmen von neuen Tarifstrukturen oder Vorkasse Vorgängen. Dieser Prozess kann für einen einzelnen Smartzähler (Unicast-Nachricht) oder eine Gruppe von Smartzählern (Multicast-Nachricht) ausgeführt werden. Der Prozess beschreibt die einzelnen Schritte von der Anfrage der Konfiguration des Kalenders der maximal zulässigen Leistung durch den Lieferanten bis zur Information des Lieferanten durch den VNB über die Ausführung oder Nicht-Ausführung der Konfiguration Strukturierte Beschreibung Konfiguration des Kalenders der maximal zulässigen Leistung für einen oder mehrere Smartzähler In der folgenden Tabelle ist eine strukturierte Darstellung des Prozesses hinterlegt: Thema Anwendungsfall Kurzbeschreibung Beschreibung Konfiguration des Kalenders der maximal zulässigen Leistung für einen oder mehrere Smartzähler Konfiguration des Kalenders der maximal zulässigen Leistung eines Smartzählers oder einer Gruppe von Smartzählern in Folge einer Anfrage durch den Lieferanten. Vorbedingung - Nachbedingung Auslöser Für eine Unicast-Nachricht : Kalender der maximal zulässigen Leistung konfiguriert, Lieferant informiert. Anfrage der Konfiguration des Kalenders der maximal zulässigen Leistung abgelehnt, Lieferant informiert. Konfiguration des Kalenders der maximal zulässigen Leistung nicht erfolgt, Lieferant informiert. Für eine Multicast-Nachricht : Anfrage der Konfiguration des Kalenders der maximal zulässigen Leistung abgelehnt, Lieferant informiert. Versuch der Ausführung der Konfiguration des Kalenders der maximal zulässigen Leistung, Lieferant über Erfolg oder Misserfolg der Konfiguration für jeden einzelnen Smartzähler der Gruppe informiert. Anfrage eines Lieferanten zur Konfiguration des Kalenders der maximal zulässigen Leistung für einen Smartzähler oder eine Gruppe von Smartzählern Weitere Informationen Eine Anfrage für eine Gruppe von Smartzählern kann nur ein und denselben Kalender betreffen. Tabelle 43 : strukturierte Beschreibung Konfiguration des Kalenders der maximal zulässigen Leistung für einen oder mehrere Smartzähler Seite 148/177

149 Sequenzdiagramm Konfiguration des Kalenders der maximal zulässigen Leistung für einen oder mehrere Smartzähler Abbildung 24 : Prozess Konfiguration des Kalenders der maximal zulässigen Leistung für einen oder mehrere Smartzähler Seite 149/177

150 Konfiguration des Kalenders der maximal zulässigen Leistung für einen oder mehrere Smartzähler Schritte Nr. Beschreibung / Aktivität Frist 1 Der Lieferant sendet dem VNB eine Anfrage zur Konfiguration des Kalenders der maximal zulässigen Leistung eines Smartzählers oder einer Gruppe von Smartzählern Nachrichtentyp UTILMD Information / Anmerkung / Bedingungen Im Falle einer Konfigurationsanfrage für einen einzelnen Smartzähler (Unicast-Nachricht) muss der Lieferant in seiner Anfrage angeben: Zählpunktbezeichnung Die Tages-, Wochen und Jahreszeitenprofile der maximal zulässigen Leistung, die es ermöglichen den Grenzwert als Stromstärke pro Phase (in A) oder als Leistung (in kw) zu definieren, ab der der Unterbrecher des Smartzählers auslöst sowie die Uhrzeit der Gültigkeit dieses Grenzwertes (im Format hh:mm). Jede Konfigurationsanfrage darf sich nur auf eine Form der Limitierung beziehen: A oder kw. Eventuell zu berücksichtigende spezielle Tage Im Falle einer Konfigurationsanfrage für eine Gruppe von Smartzählern (Multicast-Nachricht) muss der Lieferant in seiner Anfrage angeben: Bezeichnung der betroffenen Gruppe Die Tages-, Wochen und Jahreszeitenprofile der maximal zulässigen Leistung, die es ermöglichen den Grenzwert als Stromstärke pro Phase (in A) oder als Leistung (in kw) zu definieren, ab der der Unterbrecher des Smartzählers auslöst sowie die Uhrzeit der Gültigkeit dieses Grenzwertes (im Format hh:mm). Jede Konfigurationsanfrage darf sich nur auf eine Form der Limitierung beziehen: A oder kw. Eventuell zu berücksichtigende spezielle Tage Seite 150/177

151 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist 2 3 Der VNB überprüft die Gültigkeit der Konfigurationsanfrage für den Kalenders der maximal zulässigen Leistung eines Smartzählers oder einer Gruppe von Smartzählern Wenn die Anfrage bestätigt ist, informiert der VNB den Lieferanten. Optional Spätestens 1 WT nach Eingang der Anfrage. Nachrichtentyp UTILMD Der VNB prüft ob : Information / Anmerkung / Bedingungen Die Anfrage konsistent ist und keine Ungereimtheiten enthält Keine Information fehlt Im Falle einer Konfigurationsanfrage für einen einzelnen Smartzähler (Unicast-Nachricht) ob sich die angefragte Lieferstelle tatsächlich im Bilanzkreis des Lieferanten befindet der den Antrag gestellt hat. Im Falle einer Konfigurationsanfrage für eine Gruppe von Smartzählern (Multicast-Nachricht) ob die betroffene Gruppe von Smartzählern bereits vorab erfolgreich konfiguriert wurde. 4 Wenn die Anfrage nicht bestätigt ist, lehnt der VNB sie ab und informiert den Lieferanten. Spätestens 1 WT nach Eingang der Anfrage. UTILMD Bei einer Ablehnung der Anfrage durch den VNB endet der Prozess an dieser Stelle. 5 Der VNB führt die Konfiguration des Kalenders der maximal zulässigen Leistung eines Smartzählers oder einer Gruppe von Smartzählern gemäß der Anfrage des Lieferanten aus Schnellstmöglich nach Prüfung der Anfrage (Schritt 3) und spätestens 1 WT nach dieser. Vor Ausführung der Konfigurationsanfrage prüft der VNB ob der bzw. die betroffene(n) Zählpunkte weiterhin dem Bilanzkreis des Lieferanten zugeordnet sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so führt er die Lastführungsanfrage nicht aus und informiert den Lieferanten darüber wie in Schritt 6 für eine Unicast-Nachricht bzw. in Schritt 8 für eine Multicast- Nachricht vorgesehen. Seite 151/177

152 Nr. Beschreibung / Aktivität Frist Optional Nachrichtentyp Information / Anmerkung / Bedingungen Wenn es dem VNB nicht gelingt die Konfiguration des Kalenders der maximal zulässigen Leistung für eine Unicast-Nachricht bis spätestens 1 WT nach der Prüfung durchzuführen, betrachtet er die Konfigurationsanfrage als gescheitert und informiert den Lieferanten. Wenn der VNB die Konfiguration für eine Unicast-Nachricht erfolgreich durchgeführt hat, informiert er den Lieferanten. Im Falle einer Multicast-Nachricht informiert der VNB den Lieferanten über die Resultate (Erfolg oder Misserfolg) der Konfiguration für jeden Smartzähler der Gruppe. Spätestens 1 WT nach der Nicht-Durchführung der Konfiguration. Spätestens 1 WT nach Durchführung der Konfiguration des Kalenders Spätestens 1 WT nach Ende von Schritt 5 unabhängig vom Erfolg oder Misserfolg der Relaisschaltungen UTILMD UTILMD UTILMD Der VNB informiert für jeden Smartzähler der Gruppe ob die geforderte Konfiguration durchgeführt werden konnte oder nicht. Tabelle 44 : Detaillierte Schrittbeschreibung Konfiguration des Kalenders der maximal zulässigen Leistung für einen oder mehrere Smartzähler Seite 152/177

153 5.23 Konfiguration des Kalenders der automatischen Lastführung für einen oder mehrere Smartzähler Übersicht Prozessablauf Konfiguration des Kalenders der automatischen Lastführung für einen oder mehrere Smartzähler Der Prozess ermöglicht dem Lieferanten den Kalender der automatischen Lastführung der Smartzähler seiner Kunden zu konfigurieren. Somit kann das Ein- oder Ausschaltens verschiedener Verbraucher, welche über die Relais des Smartzählers gesteuert werden, programmiert werden. Dieser Prozess kann für einen einzelnen Smartzähler (Unicast-Nachricht) oder eine Gruppe von Smartzählern (Multicast-Nachricht) ausgeführt werden. Der Lieferant kann diesen Prozess insbesondere Rahmen neuer Tarifstrukturen und zur Optimierung der Lastverläufe nutzen. Der Prozess beschreibt die einzelnen Schritte von der Anfrage der Konfiguration des Kalenders der automatischen Lastführung für einen Smartzähler oder für eine Gruppe von Smartzählern durch den Lieferanten bis zur Information des Lieferanten durch den VNB über die Ausführung oder Nicht- Ausführung der Konfiguration Strukturierte Beschreibung Konfiguration des Kalenders der automatischen Lastführung für einen Smartzähler In der folgenden Tabelle ist eine strukturierte Darstellung des Prozesses hinterlegt: Thema Anwendungsfall Kurzbeschreibung Vorbedingung Nachbedingung Auslöser Beschreibung Konfiguration des Kalenders der automatischen Lastführung für einen oder mehrere Smartzähler Konfiguration des Kalenders der automatischen Lastführung eines Smartzählers oder einer Gruppe von Smartzählern in Folge einer Anfrage durch den Lieferanten. Für eine Unicast-Nachricht : Kalender der automatischen Lastführung konfiguriert, Lieferant informiert. Anfrage der Konfiguration des Kalenders der automatischen Lastführung abgelehnt, Lieferant informiert. Konfiguration des Kalenders der automatischen Lastführung nicht erfolgt, Lieferant informiert. Für eine Multicast-Nachricht : Anfrage der Konfiguration des Kalenders der automatischen Lastführung abgelehnt, Lieferant informiert. Versuch der Ausführung der Konfiguration des Kalenders der automatischen Lastführung, Lieferant über Erfolg oder Misserfolg der Konfiguration für jeden einzelnen Smartzähler der Gruppe informiert. Anfrage eines Lieferanten zur Konfiguration des Kalenders der automatischen Lastführung für einen Smartzähler oder eine Gruppe von Smartzählern Creos Luxembourg S.A. T +(352) , rue Thomas Edison F +(352) L-1445 Strassen info@creos.net Adresse postale: creos.net L-2084 Luxembourg RC Luxembourg B 4513 / TVA LU Page 153/177

154 Thema Beschreibung Weitere Informationen Jeder Smartzähler verfügt über zwei Relais. Der Zählpunkt kann zusätzlich mit externen Relais bestückt sein. Im Falle einer Unicast-Nachricht kann die angeforderte Konfiguration nur ein Relais des Smartzählers bzw. eines der externen Relais betreffen. Möchte der Lieferant den Kalender für mehrere Relais programmieren, so muss er für jedes einzelne eine Konfigurationsanfrage stellen. Im Falle einer Multicast-Nachricht kann die Konfigurationsanfrage nur den Kalender für das gleiche Relais für jeden einzelnen Smartzähler der Gruppe betreffen. Die Relais sind wie folgt nummeriert : Die integrieren Relais des Zählers werden mit den Zahlen 1 und 2 bezeichnet, alle weiteren externen Relais beginne ihre Nummerierung mit der Zahl 3. Tabelle 45 : strukturierte Beschreibung Konfiguration des Kalenders der automatischen Lastführung für einen oder mehrere Smartzähler Seite 154/177

155 Sequenzdiagramm Konfiguration des Kalenders der automatischen Lastführung für einen oder mehrere Smartzähler Abbildung 25 : Prozess Konfiguration des Kalenders der automatischen Lastführung für einen oder mehrere Smartzähler Seite 155/177

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