STAR: Die Berufssituation von angestellten und frei mitarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten 1994 und 1998 im Vergleich

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1 Quelle: BRAK-Mitteilungen 5/2001 (S ) Seite 1 STAR: Die Berufssituation von angestellten und frei mitarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten 1994 und 1998 im Vergleich Alexandra Schmucker, Institut für Freie Berufe, Nürnberg Die letzten Beiträge zu den Ergebnissen des Statistischen Berichtssystems für Rechtsanwälte (STAR) widmeten sich in erster Linie der Situation der selbständigen Anwälte 1. Es werden für STAR jedoch auch regelmäßig Daten zur Lage der angestellten und frei mitarbeitenden Rechtsanwälte erhoben. Bereits 1996 wurden die entsprechenden Kennzahlen des Wirtschaftsjahrs 1994 für die alten Bundesländer vorgestellt 2. In nachstehendem Aufsatz werden nun die Ergebnisse aus den Wirtschaftsjahren 1994 und 1998 verglichen. Zusätzlich ist für 1998 nun auch eine detaillierte Darstellung für die neuen Bundesländer möglich. Stellung im Beruf Der Anteil aller selbständigen Rechtsanwälte in Deutschland ist nach Schätzungen des Instituts für Freie Berufe seit 1994 von 83% auf 76% 1998 gesunken. Aus den Angaben der Befragten bei STAR geht ergänzend hervor, daß ca. 11% überwiegend als angestellte Anwälte und weitere 6% als freie Mitarbeiter tätig sind lagen die entsprechenden Anteile noch bei 7,5% bzw. 7%. Der Anteil der Syndicusanwälte war 1998 mit 9% etwas höher als 1994 mit 8%. Im folgenden sollen nur die ausschließlich Angestellten bzw. freien Mitarbeiter betrachtet werden. Zusätzlich werden zum Vergleich die Kennzahlen für die n Rechtsanwälte ausgewiesen. I. Kennzahlen der Wirtschaftsjahre 1994 und 1998 für die alten Bundesländer im Vergleich Strukturmerkmale Der Frauenanteil lag 1998 bei den ausschließlich Angestellten und freien Mitarbeitern mit 41% bzw. 42% überdurchschnittlich hoch. Diese Abweichung zu den ausschließlich Selbständigen zeigte sich schon 1994, jedoch stieg der Frauenanteil der Selbständigen von 13% 1994 auf 20% 1998 besonders stark an, während bei den Angestellten und freien Mitarbeitern keine statistisch bedeutsamen Erhöhungen festgestellt werden können. Die Tätigkeit als Angestellter bzw. freier Mitarbeiter wird in erster Linie von jüngeren Anwälten ausgeübt. So waren 1998 jeweils ca. zwei Drittel der ausschließlich Angestellten und freien Mitarbeiter unter 35 Jahren alt. Weitere 20% bzw. 17% waren zwischen 35 und 39 Jahren alt und lediglich 12% bzw. 17% hatten ein Alter von 40 Jahren und mehr. Die ausschließlich Selbständigen waren dagegen 1998 zu 70% in dieser Altersgruppe vertreten. Im Vergleich zu 1994 läßt sich eine deutliche Verjüngung der Anwaltschaft erkennen, die sich in allen drei Vergleichsgruppen widerspiegelt. Allerdings zeigte sich bereits 1994 ein starker Altersunterschied zwischen den Selbständigen und den Angestellten und freien Mitarbeitern. Damit scheint nach wie vor die Tätigkeit als Angestellter bzw. freier Mitarbeiter weitgehend auf die Phase des Berufseinstiegs begrenzt zu sein. 1 Zwecks Straffung der Darstellung wird im folgenden ausschließlich die männliche Berufsbezeichnung verwendet. 2 Passenberger, Jürgen: STAR: Kennzahlen zur Berufssituation angestellter Anwälte und freier Mitarbeiter in Anwaltskanzleien in den alten Bundesländern In: BRAK-Mitteilungen 6/1996, S.

2 Quelle: BRAK-Mitteilungen 5/2001 (S ) Seite 2 Während sich 1994 die Anteile der Fachanwälte in den drei Vergleichsgruppen nur unwesentlich unterschieden, heben sich 1998 die Selbständigen mit einem Fachanwaltsanteil von 18% im Vergleich zu den Angestellten mit 9% und den freien Mitarbeitern mit 11% deutlich ab. Die Zunahme der Fachanwälte insgesamt ist somit fast Tab. 1: Strukturmerkmale von angestellten, von frei ausschließlich bei den Selbständigen auszumachen. alten Bundesländern 1994 und 1998 im Vergleich Der Grund hierfür ist wohl im unterschiedlichen Alter der Rechtsanwälte in Anzahl: 1994: 62; 1998: 259 Anzahl: 1994: 50; 1998: 132 Anzahl: 1994: 472; 1998: den einzelnen Gruppen zu sehen: Da den Alte r Frauen jungen Rechtsanwälten unter 35 Jahre häufig die Berufs Jahre Jahre und mehr erfahrung für den Erwerb Fachanwalt einer Fachan- Kanzleiform waltschaft noch fehlt, Einzelkanzlei ist es nicht verwunderlich, daß die Fachanwälte Sozietät Teilzeit bei den Ange- stellten und freien Mitarbeitern relativ selten sind. Bei den Kanzleiformen, in denen angestellte Anwälte beschäftigt sind, hat sich im Jahresvergleich kaum etwas geändert. Zwar stieg die Bedeutung der Einzelkanzleien als Arbeitgeber für Juristen leicht an, dennoch fanden die meisten Angestellten in Sozietäten eine Anstellung. Bei den freien Mitarbeitern ist der umgekehrte Trend zu entdecken arbeiteten immerhin 40% für einen Einzelanwalt, 1998 waren es nur noch 31%. Aber auch für die freien Mitarbeiter spielten die Sozietäten als Auftraggeber die wichtigere Rolle. (Siehe Tab. 1) Der Anteil der Rechtsanwälte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit unter 40 Stunden (inkl. Zeit für Fort- und Weiterbildung) ist für die alten Bundesländer insgesamt von 12% 1994 auf 22% 1998 stark angestiegen. Diese Zunahme läßt sich jedoch nicht ausschließlich auf die vermehrte Zahl von weiblichen Kollegen, die in der Tendenz häufiger teilzeit arbeiten, zurückführen. Im- Tab. 2: Arbeitszeit inkl. Fortund Woche) Zeit für Fort- und Woche) Jahresurlaub (in Tagen) Arbeitszeiten von angestellten, von frei mitarbeitenden und von selbständigen Anwälten in den alten Bundesländern 1994 und 1998 im Vergleich M itarbeiterinnen Anzahl: 1994: 62; 1998: 259 Anzahl: 1994: 50; 1998: 132 Anzahl: 1994: 472; 1998:

3 Quelle: BRAK-Mitteilungen 5/2001 (S ) Seite 3 mer mehr Männer arbeiten auch unter 40 Stunden: Waren dies 1994 lediglich 7%, stieg ihr Anteil bis 1998 auf 16% an. Dieser Trend bei den Männern ist vor allem bei den freien Mitarbeitern festzustellen. Allerdings ist hierbei zu beachten, daß etwa zwei Drittel der männlichen freien Teilzeit- Mitarbeiter 1998 über 20 Stunden pro Woche arbeiteten. Die Frage nach den Gründen für diese Entwicklung muß leider offen bleiben. So können hinter einer verringerten Arbeitszeit sowohl bewußte Entscheidungen für mehr Freizeit als auch die ungewollte Notwendigkeit mangelnder Aufträge stehen. Dieser Trend zu kürzeren Arbeitszeiten ist auch bei den Durchschnittswerten in Tabelle 2 zu erkennen. Während 1994 die durchschnittlichen Arbeitszeiten in den drei Vergleichsgruppen kaum voneinander abwichen, lagen die freien Mitarbeiter 1998 mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 43 Stunden weit unter den Werten der Angestellten mit 48 Stunden und den Selbständigen mit 49 Stunden. Die Zeit für Fort- und Weiterbildung hat sich dagegen jedoch kaum verringert. Auch die Urlaubstage 1998 weisen keine bedeutenden Veränderungen zu 1994 auf. Wirtschaftliche Situation Um die Gehälter, Honorare 3 und Gewinne 4 der Rechtsanwälte besser vergleichen zu können, werden im folgenden nur die Wirtschaftsdaten der Vollzeit-Anwälte ausgewiesen. Da 1994 die Fallzahlen bei den Angestellten und freien Mitarbeitern relativ gering waren, muß ein Teil der Veränderungen zwischen 1994 und 1998 auf die mangelhafte Repräsentativität der Daten von 1994 zurückgeführt werden. Während die durchschnittlichen Gehälter und Honorare 1998 im Vergleich zu 1994 gesunken sind, blieben die Gewinne in etwa stabil. Auch 1998 hatten die Selbständigen wie bereits mit einem durchschnittlichen Gewinn von DM das höchste Einkommen, die Angestellten erreichten DM und die freien Mitarbeiter bildeten mit DM weiterhin das Schlußlicht. In allen drei Untersuchungsgruppen verdienten die Frauen im Schnitt deutlich weni- Tab. 3: Bruttoeinkommen von angestellten, von frei alten Bundesländern 1994 und 1998 im Vergleich (in TDM) Vollzeitanw ältinnen und -anw älte M itarbeiterinnen Anzahl: 1994: 50; 1998: 210 Anzahl: 1994: 36; 1998: 88 Anzahl: 1994: 389; 1998: insgesamt Männer Frauen unter 35 Jahre Jahre Jahre und mehr Einzelkanzlei Sozietät Die Gehälter und Honorare verstehen sich als Jahreseinkommen (ohne MwSt.) unter Einbezug eines etwaigen 13./14. Gehalts und sonstiger freiwilliger betrieblicher Leistungen bzw. geldwerter Vorteile, jedoch ohne Abzug berufsbedingter Kosten. 4 Der persönliche Gewinn des Rechtsanwalts aus seiner anwaltlichen Tätigkeit ergibt sich aus der Differenz zwischen persönlichem Honorarumsatz und den individuell zurechenbaren Kosten des Kanzleibetriebs (Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben=Gewinn). Die Angaben beziehen sich auf die Überschüsse vor Steuern.

4 Quelle: BRAK-Mitteilungen 5/2001 (S ) Seite 4 ger als ihre männlichen Kollegen. Im Vergleich zu 1994 waren 1998 die Diskrepanzen zwischen den Einkommen von angestellten und frei mitarbeitenden Männern und Frauen noch gestiegen. Lediglich bei den Selbständigen konnte die Frauen etwas aufholen: Während sie 1994 nur 40% des Durchschnittsgewinns der Männer erzielten, lag der entsprechende Prozentsatz 1998 bei 44%. In den drei Altersgruppen zeigt sich bei den Selbständigen eine Erhöhung der Einkünfte mit zunehmenden Alter. Bei den beiden anderen Gruppen lagen 1998 zwar die Durchschnittsgehälter und honorare in der mittleren Altersklasse höher als bei den jüngsten Kollegen, allerdings waren die Einkünfte der ältesten wieder niedriger. Des weiteren fällt auf, daß die Gehälter, Honorare und Gewinne der jüngsten Anwälte 1998 im Vergleich zu 1994 wesentlich niedriger ausfielen, während die älteren in allen Gruppen 1998 mehr verdienten als Auch bei der Unterscheidung nach Kanzleiform ist für 1998 bei den Angestellten und freien Mitarbeitern eine zunehmende Diskrepanz festzustellen. Zeigte sich bei den Honoraren der freien Mitarbeiter 1994 noch kein wesentlicher Unterschied nach der Kanzleiform, von der sie beauftragt waren, lagen 1998 die Honorare, die in Einzelkanzleien bezahlt wurden, stark unter denen in Sozietäten. Lediglich die Gewinne der Selbständigen in Einzelkanzleien und Sozietäten näherten sich 1998 leicht an. II. Kennzahlen zum Wirtschaftsjahr 1998 in den alten und neuen Bundesländer im Vergleich Strukturdaten Auch in den neuen Bundesländern waren 1998 die Frauen bei den Angestellten mit einem Anteil von 43% überrepräsentiert. Der insgesamt höhere Frauenanteil in Ostdeutschland spiegelte sich jedoch vor allem bei den Selbständigen wider: Während in Westdeutschland nur 20% der Selbständigen Frauen waren, lag dieser Prozentsatz in den neuen Bundesländern bei 27%. Obwohl das Durchschnittsalter der ostdeutschen Anwälte 1998 mit 42 Jahren unter dem Durchschnitt in Westdeutschland (43 Jahre) lag, unterschieden sich die Altersverteilungen in beiden Teilen Deutschlands für die Angestellten und freien Mitarbeiter nicht wesentlich. Lediglich bei den Selbständigen wird die Differenz deutlich: So waren in den neuen Bundesländern 1998 nur 61% 40 Jahre und älter, in den alten Bundesländern hingegen 70%. Auffällig ist der hohe Anteil von Fachanwälten (14%) bei den ostdeutschen freien Mitarbeitern; allerdings ist dieser Wert aufgrund der geringen Fallzahl (52) nur als Tendenz zu bewerten. Generell war 1998 der Fachanwaltsanteil in den neuen Bundesländern deutlich niedriger als in den alten. Mit nur 2% Fachanwaltsanteil hoben sich die ostdeutschen Angestellten besonders stark von Tab. 4: Strukturmerkmale von angestellten, von frei neuen Bundesländern 1994 und 1998 im Vergleich Anzahl: 1998: 120 Anzahl: 1998: 52 Anzahl: 1998: 689 Frauen Alte r unter 35 Jahre Jahre Jahre und mehr Fachanwalt Kanzleiform Einzelkanzlei Sozietät Teilzeit 4 8 6

5 Quelle: BRAK-Mitteilungen 5/2001 (S ) Seite 5 ihren westdeutschen Kollegen (9%) ab. Auch die Angestellten und freien Mitarbeiter in den neuen Bundesländern fanden überwiegend in Sozietäten ihre Beschäftigung; damit weichen sie nur minimal von den Kollegen in den alten Bundesländern ab. Lediglich die Selbständigen waren 1998 mit 68% deutlich häufiger als Einzelanwälte tätig (Westdeutschland: 48%). (Siehe Tab. 4) Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag in Ostdeutschland wesentlich unter den Werten in den alten Bundesländern, jedoch waren auch hier die freien Mitarbeiter am häufigsten unter 40 Stunden pro Woche tätig. Insgesamt zeigt sich bei den ostdeutschen Anwälten eine deutlich höhere Durchschnittsarbeitszeit als bei ihren westdeutschen Kollegen. So arbeiteten in den neuen Bundesländern 1998 die Angestellten im Mittel 51 Stunden pro Woche, die freien Mitarbeiter 52 Stunden und die Selbständigen sogar 54 Stunden pro Woche, während die Kollegen in den alten Bundesländern in allen drei Vergleichsgruppen durchgängig weniger als durchschnittlich 50 Stunden pro Woche ihrer Berufstätigkeit nachgingen. Auch bei den Urlaubstagen wird der erhöhte Arbeitseinsatz in Ostdeutschland deutlich: Die ausschließlich freien Mitarbeiter und Selbständigen hatten 1998 im Schnitt jeweils vier Tage weniger Urlaub als ihre westdeutschen Kollegen. (Siehe Tab. 5) Wirtschaftliche Situation Tab. 5: Arbeitszeit inkl. Fortund W oche) Zeit für Fort- und W oche) Jahresurlaub (in Tagen) Arbeitszeiten von angestellten, von frei mitarbeitenden und von selbständigen Anwälten in den neuen Bundesländern 1998 AnwältInne n AnwältInne n Anzahl: 1998: 120 Anzahl: 1998: 52 Anzahl: 1998: Auch für die neuen Bundesländer werden die wirtschaftlichen Kennzahlen ausschließlich für die Vollzeit-Anwälte ausgewiesen. Die Vollzeit-Angestellten in den neuen Bundesländern verdienten 1998 mit im Durchschnitt DM weit weniger als die Angestellten in den alten Bundesländern mit DM. Auch die Selbständigen im Osten liegen mit einem Jahresgewinn von DM unter dem Durchschnitt der westdeutschen Selbständigen. Lediglich die freien Mitarbeiter übertreffen mit einem Durchschnittshonorar von DM ihre Kollegen in den alten Bundesländern. Auffällig ist zudem, daß in Ostdeutschland die freien Mitarbeiter mit ihren Einkünften höher liegen, als die Angestellten; für die westdeutschen Anwälte zeigte sich das umgekehrte Bild. Die geschlechtspezifischen Differenzen bei den Einkommen sind zwar auch in den neuen Bundesländern festzustellen, jedoch waren 1998 die Unterschiede zwischen ostdeutschen Männern und Frauen weit weniger ausgeprägt als bei den westdeutschen Anwälten. Was die Gehälter, Honorare und Gewinne in den unterschiedlichen Altersklassen angeht, lassen sich bei den Anwälten in den neuen Bundesländern ähnliche Tendenzen wie bei den westdeutschen Kollegen erkennen. Allerdings erwirtschafteten die ostdeutschen Selbständigen über 39 Altersjahre 1998 im Durch-

6 Quelle: BRAK-Mitteilungen 5/2001 (S ) Seite 6 schnitt mit DM weniger als Anwälte im Alter von 35 bis 39 Jahren mit DM. Bei den westdeutschen Selbständigen dagegen übertrafen die ältesten die anderen Altersklassen mit ihrem Jahresgewinn. Tab. 6: Bruttoeinkommen von angestellten, von frei neuen Bundesländern 1998 (in TDM) Vollzeitanwältinnen und -anwälte Anzahl: 1998: 106 Anzahl: 1998: 42 Anzahl: 1998: 614 insgesamt Männer Frauen Auch in den neuen unter 35 Jahre Jahre * 115 Bundesländern fielen 40 Jahre und mehr 54 84* die Einkünfte in Einzelkanzlei den Einzelkanzleien Sozietät niedriger aus als in den Sozietäten. Allerdings * aufgrund zu geringer Fallzahlen statistisch nicht abgesichert waren die Unterschiede der Honorare von freien Mitarbeitern und der Gewinne von Selbständigen in den verschiedenen Kanzleiformen nicht so deutlich wie in den alten Bundesländern. Lediglich die Gehälter der Angestellten in Einzelkanzleien und Sozietäten lagen 1998 weit auseinander. (Siehe Tab. 6) Gerade für junge angestellte Anwälte unter 35 Jahren in den alten Bundesländern stellt sich die wirtschaftliche Situation im Vergleich zu den Selbständigen relativ gut dar. Jedoch bei den älteren Anwälten überholen die Selbständigen mit ihrem Jahresgewinn das Einkommen der Angestellten. In den neuen Bundesländern ist diese Tendenz zwar auch zu erkennen, doch sind die Einkommensunterschiede bei den jungen Anwälten nicht zu erkennen. Damit erscheint der Berufseinstieg für junge Rechtsanwälte als Angestellte einer Kanzlei finanziell als die beste Option, jedoch ist mit zunehmenden Alter und Berufserfahrung die Tätigkeit als Selbständiger in einer eigenen Kanzlei lukrativer.

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