VERTRAUENS PFLEGE. Ihr neues Kundenmagazin: Infos zur Pflegestufe. Umfrage zur Vertrauenspflege. Rätsel & Rezepte

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1 Das Kundenmagazin des Ambulanten Pflegedienstes Meißner & Kupka GbR I Sommer 2015 Ihr neues Kundenmagazin: Infos zur Pflegestufe Umfrage zur Vertrauenspflege Rätsel & Rezepte

2 Pflegestufen Entsprechend des Umfangs des Hilfebedarfs werden die Pflegebedürftigen einer von drei Pflegestufen (I, II oder III) zugeordnet. Je nach Pflegestufe unterscheidet sich auch die Höhe der Leistungen. Bei einem außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand kann in der Pflegestufe III auch ein sog. Härtefall vorliegen. Der Versicherte hat die Möglichkeit gegen die Entscheidung seiner Pflegekasse Widerspruch einzulegen. Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die zwar einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, jedoch noch nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe I erfüllen, haben bereits seit dem 1. Juli 2008 Anspruch auf einen Betreuungsbetrag in Höhe von 100 bzw. 200 im Monat. Man spricht hier von der so genannten Pflegestufe 0. Darüber hinaus wurden durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz weitere Leistungsverbesserungen insbesondere für demenziell erkrankte Menschen eingeführt: Ab dem 1. Januar 2013 bis zur Anwendung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erhalten sie mehr und mit der häuslichen Betreuung auch zielgenauere Leistungen. So besteht in der so genannten Pflegestufe 0 erstmals Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. In den Pflegestufen I und II werden die bisherigen Beträge aufgestockt. Zudem können nun bereits in der so genannten Pflegestufe 0 Verhinderungspflege sowie Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds in Anspruch genommen werden. Pflegestufe I Erhebliche Pflegebedürftigkeit Erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens einmal täglich ein Hilfebedarf bei mind. zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich ist. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen. Pflegestufe II Schwerpflegebedürftigkeit Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten ein Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich ist. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt 2

3 Pflegestufen werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mind. 3 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen. Pflegestufe III Schwerstpflegebedürftigkeit Schwerstpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Hilfebedarf bei der Grundpflege so groß ist, dass er jederzeit gegeben ist und Tag & Nacht (rund um die Uhr) anfällt. Zusätzlich muss die pflegebedürftige Person mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mindestens 4 Stunden entfallen müssen. Härtefallregelung Sind die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt und liegt ein außergewöhnlich hoher bzw. intensiver Pflegeaufwand vor, kann die Härtefallregelung in Anspruch genommen werden. In diesem Fall gibt es höhere Sachleistungen. Für die Feststellung eines außergewöhnlich hohen Pflegeaufwands im Sinne der Härtefallregelungen ist Voraussetzung, dass: die Hilfe bei der Grundpflege (Körperpflege, der Ernährung oder Mobilität) mindestens 6 Stunden täglich, davon mind. dreimal in der Nacht, erforderlich ist. Bei Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen ist auch die auf Dauer bestehende medizinische Behandlungspflege zu berücksichtigen. oder die Grundpflege für den Pflegebedürftigen auch nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden kann. Wenigstens bei einer Verrichtung tagsüber und des Nachts muss dabei neben einer professionellen mind. eine weitere Pflegeperson tätig werden, die nicht bei einem Pflegedienst beschäftigt sein muss (z.b. Angehörige). Durch diese Festlegung soll erreicht werden, dass nicht mehrere Pflegekräfte eines Pflegedienstes hier tätig werden müssen. Zusätzlich muss ständige Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich sein. 3

4 Pflegestufe Jedes der beiden Merkmale erfüllt bereits für sich die Voraussetzungen eines qualitativ und quantitativ weit über das übliche Maß der Grundvoraussetzung der Pflegestufe III hinausgehenden Pflegeaufwandes. Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Die Bundesregierung plant im Laufe der aktuellen Wahlperiode einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff soll das bisherige System der drei Pflegestufen durch 5 Pflegegrade ersetzt werden. Dadurch kann dem individuellen Unterstützungsbedarf aller Pflegebedürftiger besser Rechnung getragen werden. Neben körperlichen Einschränkungen werden auch Einschränkungen einbezogen, die etwa bei Demenzkranken häufig vorkommen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll noch in dieser Wahlperiode eingeführt werden. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Unsere Pflegephilosophie: Qualitätiv hochwertige Arbeit durch die persönliche Einstellung zu unserem Beruf Ganzheitliche Pflege, die die sich immer primär nach den Wünschen jedes Patienten richtet Höchstmaß an Unabhängigkeit, Wohlbefinden und Lebensqualität für all unsere Patienten

5 Unterstützung mit dem ambulanten Pflegedienst VERTRAUENS Der ambulante Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Pflege zu Hause. Er bietet Familien Unterstützung & Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige Beruf und Betreuung besser organisieren können. Das Personal des Pflegedienstes kommt zu Ihnen nach Hause und hilft fach- und sachkundig bei der täglichen Pflege. Das Leistungsangebot der häuslichen Pflege erstreckt sich über verschiedene Bereiche: Dies sind vor allem grundpflegerische Tätigkeiten (z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilisation und Lagerung), häusliche Krankenpflege nach 37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen), Beratung der Pflegebedürftigen & ihrer Angehörigen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten (beispielsweise Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten) sowie hauswirtschaftliche Versorgung (zum Beispiel Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung). Die ambulante Pflege ermöglicht Betroffenen, trotz Pflegebedürftigkeit in der vertrauten Umgebung zu bleiben. Die ambulanten Sachleistungen der Pflegeversicherungen für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes (Grundpflege & hauswirtschaftliche Versorgung) erhöhen sich in den nächsten Jahren wie folgt: Der Anspruch auf Sachleistungen setzt voraus, dass der ambulante Pflegedienst, bei dem das Pflegepersonal beschäftigt ist, einen Vertrag mit den Pflegekassen oder den für sie tätigen Verbänden abgeschlossen hat. Die Abrechnung der Leistungen regelt der Pflegedienst direkt mit den Pflegekassen. Wird die Pflege von einem Dienst oder von Einzelkräften übernommen, bei denen eine entsprechende vertragliche Bindung nicht besteht, handelt es sich um einen Fall der selbst sichergestellten Pflege für den die Pflegeversicherung das Pflegegeld vorsieht. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit.

6 Für Gesundheit & Freude Die Vitamintabelle Teil 1 - Obst aus Deutschland (März - August) Äpfel H Kalium, Eisen Birnen B9 C Kalium Rhabarber A B1 B2 B3 C Calcium, Eisen, Kalium, Magnesium, Phosphor Erdbeeren B9 C Eisen, Kalium, Magnesium, Phosphor Brombeeren B9 C Calcium, Eisen, Kalium, Magnesium, Phosphor Aprikosen A Karotinoide Eisen, Kalium, Phosphor Heidelbeeren A B6 B9 C E Calcium, Eisen, Kalium, Magnesium, Natrium, Phosphor, Zink Himbeeren B9 C H Calcium, Eisen, Kalium, Magnesium, Phosphor Johannisbeeren C E Calcium, Kalium, Magnesium Kirschen B9 C Kalium, Magnesium, Phosphor Pflaumen B3 B5 Kalium, Magnesium Tragen Sie in jede Zeile, in jeden Spalte und in jedes gelbe 9er Quadrat die Zahlen 1-9 jeweils einmal ein. Meißner & Kupka wünscht viel Spaß beim Rätseln!

7 Haushaltstipps & Rezepte Das Kräuter-Lexikon Teil 1 Mit jeder Mahlzeit können Sie sich & Ihrem Körper etwas Gutes tun. Knoblauch: eine wichtige Selenquelle, wirkt antibakteriell & soll der Bildung von Thromben vorbeugen. Paprika/Chili: enthält viel Capsaicin, das gegen Beschwerden wie Hexenschuss, Migräne, Gürtelrose, diabetische Neuropathie oder postherpetische & trigeminale Neuralgie eingesetzt wird. Auch wird die stimulierende Wirkung von Herzmuskelzellen (nach einem Herzinfarkt) erforscht & könnte in der Zukunft in der Therapie von Myokardinfarkt eingesetzt werden. Die gesunde Hausapotheke Rezeptidee: Grieß mit Beeren - für 4 Portionen 1 Vanilleschote 700ml Milch 100g Weichweizengrieß je 250g Erdbeeren & gemischte Beeren je 1 El Puderzucker & Zitronensaft 300g Joghurt 100g Zucker Für Naschkatzen & Genießer 1. Das Mark aus den Vanilleschoten mit Zucker & Milch vermischen. Einmal aufkochen, den Grieß unter Rühren zugeben und 4-5 Min. bei leichter Hitze quellen lassen. Vom Herd nehmen, den Joghurt einrühren und in Gläser füllen. M & K 2. Erdbeeren waschen, putzen, vierteln und mit den Beeren vermischen. Puderzucker mit dem Zitronensaft glatt rühren & untermengen. Die Mischung ebenfalls in die Gläser füllen und warm oder kalt genießen. 7

8 Impressum: Vertrauenspflege ist die Kundenzeitschrift des Ambulanten Pflegedienstes Meißner & Kupka GbR Siegener Straße Wilnsdorf Tel.: 0271 / Fax: 0271 / info@vertrauenspflege.de Inhaltlich Verantwortlicher gemäß 10 Absatz 3 MDStV: Andree Meißner, André Kupka Idee, Gestaltung und Textredaktion: Theodor Bäumer Werbe- und Kommunikationsagentur, Siegen Grafiken: Bäumer Kreation, Fotolia, Pixelio

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