Steuerrecht. Beispielsammlung. Teil III. Gebühren, Verkehrsteuern, sonstige Abgaben. Abgabenverfahren, Finanzstrafrecht.

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1 Steuerrecht Beispielsammlung Teil III Gebühren, Verkehrsteuern, sonstige Abgaben Abgabenverfahren, Finanzstrafrecht Mario Perl

2 I. Gebühren, Verkehrsteuern, sonstige Steuern... 3 A. Überblick... 3 B. Grunderwerbsteuer... 4 C. Gesellschaftsteuer... 5 D. Gebühren für Schriften, Amtshandlungen und Rechtsgeschäfte... 6 II. Abgabenverfahren... 8 A. Parteien und zuständige Behörde... 8 B. Ermittlung des Sachverhaltes... 9 C. Abgabenerhebung: Selbstbemessung und Festsetzung D. Rechtsmittel, Änderung, Aufhebung von Bescheiden E. Einhebung der Abgaben III. Finanzstrafrecht A. Finanzstrafrechtliche Tatbestände B. Finanzstrafrechtliches Verfahren

3 I. Gebühren, Verkehrsteuern, sonstige Steuern A. Überblick Doralt, Steuerrecht 2014/15: Tz 391, 392, Perl, Folien als Begleitunterlage: Folie Beispiel 1 Sonstige Abgaben Beurteilen Sie folgende Sachverhalte im Hinblick auf anwendbare Gebühren, Verkehrsteuern oder sonstige Abgaben: 1) Herr Tax schenkt seiner Frau Tax ein inländisches Grundstück unter gleichzeitiger Zurückbehaltung des lebenslänglichen und unentgeltlichen Wohnrechtes am darauf befindlichen Gebäude 2) Frau Tax wendet der Tax Privatstiftung ein Grundstück unentgeltlich zu (alternativ: es werden Anteile an einer GmbH unentgeltlich zugewendet) 3) Herr Tax kauft für sein Unternehmen einen PKW (alternativ: einen LKW) 4) Frau Tax schließt eine Lebensversicherung ab und zahlt als erste Prämie EUR ) Herr Tax gründet die G GmbH und überweist als Einlage einen Betrag von EUR auf das Geschäftskonto der G GmbH 6) Herr Tax schließt mit der A AG einen Vergleich und tritt darin Forderungen an die A AG ab 7) Frau Tax erwirbt ein Grundstück im Inland, wobei der Kaufpreis gestundet wird, Frau Tax zugunsten des Verkäufers eine Pfandbestellungsurkunde ausstellt und ihr Ehemann Herr Tax gleichzeitig eine schriftliche Bürgschaftserklärung zugunsten des Verkäufers ausstellt 8) Herr Tax ist im Unternehmen seiner Frau angestellt und erhält dafür einen fremdüblichen Bruttolohn in Höhe von EUR monatlich 9) Frau Tax überlässt ihrer Tochter ein Grundstück aufgrund eines schriftlichen Pachtvertrages und ihrem Sohn ein Grundstück aufgrund eines entgeltlichen Fruchtgenussvertrages 10) Herr Tax hat der G GmbH, die in seinem Alleineigentum steht, ein unverzinsliches Darlehen gewährt und verzichtet nun auf die Rückzahlung des Darlehensbetrages 11) Frau Tax braucht für einen Schenkungsvertrag eine Unterschriftsbeglaubigung beim Notar und eine Meldebestätigung vom Bezirksamt 12) Herr Tax als Alleingesellschafter der G GmbH übertragt ein Grundstück in das Eigentum der G GmbH ohne Kapitalerhöhung - 3 -

4 B. Grunderwerbsteuer Doralt, Steuerrecht 2014/15: Tz Perl, Folien als Begleitunterlage: Folie 94 Beispiel 2 Grunderwerbsteuer Beurteilen Sie folgende Vorgänge aus grunderwerbsteuerlicher Sicht (Tatbestand, Bemessungsgrundlage, Steuersatz, Entstehung der Steuerschuld, Steuerschuldner, Steuererhebung und Steuererstattung): 1) Am 1.3. räumt Herr Tax der G GmbH eine Kaufoption über ein Grundstück ein. Am 1.6. sendet die G GmbH Herrn Tax ein Schreiben, in der sie die Kaufoption ausübt. Am wird die G GmbH als neuer Grundstückseigentümer im Grundbuch eingetragen (Kaufpreis: EUR plus Umsatzsteuer: EUR , Übernahme der auf dem Grundstück lastenden Schulden in Höhe von EUR durch die G GmbH, Einheitswert: EUR ) 2) Herr Tax überträgt seine Eigentumswohnung im Wege eines Schenkungsvertrages an seine Tochter (Einheitswert: EUR , Wert EUR ) und behält sich dabei das lebenslängliche Wohnrecht vor (Wert EUR ) 3) Herr Tax verkauft seine Eigentumswohnung an seinen Sohn um EUR (Einheitswert: EUR ) und behält sich dabei das lebenslängliche Wohnrecht vor (Wert: EUR ) (alternativ: Herr Tax verkauft an einen Dritten zu denselben Bedingungen) 4) Frau Tax wendet ein Grundstück als Stifterin einer Privatstiftung zu (Wert: EUR , Einheitswert: EUR ) 5) Die A AG erwirbt durch Kaufvertrag alle Anteile an der B GmbH, die Eigentümerin inländischer Grundstücke ist (Wert: EUR , Einheitswert: EUR ) (alternativ: die A AG erwirbt all Anteile an der C OG, in deren Eigentum sich die inländischen Grundstücken befinden) 6) Frau Tax überträgt ihr land- und forstwirtschaftliches Grundstück an einen Dritten um EUR (Einheitswert: EUR 5.000) mit Kaufvertrag vom 1.7., wobei die grundverkehrsbehördliche Genehmigung am 1.9. erteilt wird (alternativ: die Übertragung findet auf ihre Tochter statt und unterliegt der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung, die am 1.9. erteilt wird) 7) Herr Tax bringt seinen Betrieb (Wert EUR , inklusive einem Betriebsgrundstück - Wert EUR , Einheitswert EUR ) in die G GmbH gegen Anteile an der G GmbH im Wert von EUR im Wege einer Einbringung isd UmgrStG ein. 8) Frau Tax erwirbt ein unbebautes Grundstück um EUR , auf dem aufgrund eines gleichzeitig abgeschlossenen und mit dem Grundstückserwerb verbunden Werkvertrag mit einem Bauunternehmen ein Einfamilienhaus um EUR errichtet werden soll

5 9) Herr Tax beauftragt einen Treuhänder mit dem Erwerb eines Grundstückes. Der Treuhänder erwirbt das Grundstück um einen Kaufpreis von EUR Der Kaufpreis und sonstige Kosten in Höhe von EUR werden dem Treuhänder vereinbarungsgemäß ersetzt. Einige Monate später überträgt der Treuhänder das zivilrechtliche Eigentum am Grundstück vereinbarungsgemäß an Herr Tax als Treugeber (Wert EUR , Einheitswert EUR ). 10) Frau Tax verkauft ein Betriebsgrundstück samt Krananlage an die G GmbH um EUR , Einheitswert EUR des Grundstückes, Wert der Krananlage EUR ) 11) Herr Tax überträgt seinen gewerblichen Betrieb im Alter von 65 unentgeltlich auf seinen Sohn (Betriebsgrundstück mit Wert EUR , Einheitswert ) 12) Herr Tax veräußert ein Grundstück um EUR an die T GmbH. Da sich nachträglich jedoch herausstellt, dass das Grundstück auf Ebene der M AG als Muttergesellschaft der T GmbH verwendet werden sollte, beschließen Herr Tax und die T GmbH den Kaufvertrag fünf Monate später rückabzuwickeln. Anschließend veräußert Herr Tax das Grundstück um EUR direkt an die A AG 13) Die G GmbH bietet Frau Tax ein Grundstück zum Kauf in Höhe von EUR an (Einheitswert EUR ). Frau Tax tritt mit Zustimmung der G GmbH das Kaufangebot an ihre Tochter unentgeltlich ab. Die Tochter nimmt das Kaufangebot am 1.7. an und das Grundstück wird am zugunsten der Tochter im Grundbuch eingetragen C. Gesellschaftsteuer Doralt, Steuerrecht 2014/15: Tz Perl, Folien als Begleitunterlage: Folien 95 Beispiel 3 Gesellschaftsteuer Beurteilen Sie folgende Vorgänge aus gesellschaftsteuerlicher Sicht (Tatbestand, Bemessungsgrundlage, Steuersatz, Entstehung der Steuerschuld, Steuerschuldner, Steuererhebung): 1) Herr Tax gründet die G GmbH und überweist als Einlage EUR auf ihr Konto 2) Herr Tax als Alleingesellschafter der G GmbH übertragt ein Grundstück in das Eigentum der G GmbH ohne Kapitalerhöhung 3) Herr Tax hat der G GmbH, die in seinem Alleineigentum steht, vor einem Jahr ein unverzinsliches Darlehen (EUR ) gewährt und verzichtet nun auf die Rückzahlung des Darlehensbetrages 4) Frau Tax und ihre im Alleineigentum stehende T GmbH gründen die T GmbH & Co KG, wobei Frau Tax mit einer geleisteten Einlage von EUR Kommanditistin ist und die T GmbH ohne Einlage als Komplementärin auftritt - 5 -

6 D. Gebühren für Schriften, Amtshandlungen und Rechtsgeschäfte Doralt, Steuerrecht 2014/15: Tz Perl, Folien als Begleitunterlage: Folien Beispiel 4 Gebühren Beurteilen Sie folgende Vorgänge aus gebührenrechtlicher Sicht (Tatbestand, Bemessungsgrundlage, Gebührensatz, Entstehung der Gebührenschuld, Gebührenschuldner, Gebührenerhebung): 1) Die Gemeinde mietet vom Bund ein Gebäude, um es als Gemeindeamt zu verwenden (alternativ: zur Verwendung als Veranstaltungshalle) 2) Herr Tax schenkt seiner Frau Tax ein inländisches Grundstück (Wert: EUR ) unter gleichzeitiger Zurückbehaltung des lebenslänglichen und unentgeltlichen Wohnrechtes (Wert: EUR ) am darauf befindlichen Gebäude 3) Herr Tax schließt mit der A AG einen außergerichtlichen Vergleich über EUR 1 Mio., wobei ein Betrag von EUR von Herrn Tax von vornherein anerkannt wurde und dies auch in der Urkunde ausdrücklich festgehalten wurde. Im Vergleich tritt Herr Tax zur Erfüllung des Betrages unter anderem Forderungen zum Nennwert von EUR (Entgelt: EUR ) an die A AG ab (alternativ: die Forderung wird nur zur Sicherung der Ansprüche aus dem Vergleichsvertrag abgetreten) 4) Frau Tax erwirbt ein Grundstück im Inland, wobei der Kaufpreis von EUR gestundet wird, Frau Tax zugunsten des Verkäufers eine Pfandbestellungsurkunde ausstellt und ihr Ehemann Herr Tax gleichzeitig eine schriftliche Bürgschaftserklärung zugunsten des Verkäufers ausstellt 5) Herr Tax räumt der G GmbH ein Fruchtgenuss an einer Liegenschaft unbefristet um EUR jährlich aufgrund eines schriftlichen Angebots mit mündlicher Annahme ein (alternativ: mündliches Angebot mit schriftlicher Annahme). Fünf Monate später wird der Vertrag einvernehmlich aufgelöst. 6) Frau Tax überlässt ihrer Tochter ein Grundstück aufgrund eines schriftlichen Pachtvertrages für EUR 500/Monat, Dauer: unbefristet, und ihrem Sohn ein Grundstück aufgrund eines schriftlichen Fruchtgenussvertrages für EUR 700 auf 5 Jahre befristet 7) Herr Tax veräußert sein Unternehmen an seine Tochter fremdüblich gegen eine Rente auf Lebenszeit in Höhe von EUR jährlich (EUR fallen dabei auf ein bebautes Grundstück) 8) Frau Tax braucht für einen Schenkungsvertrag eine Unterschriftsbeglaubigung beim Notar und eine Meldebestätigung vom Bezirksamt jeweils für sie und ihre Tochter 9) Herr Tax schließt mit dem Vermieter V per einen auf fünf Jahre befristeten Mietvertrag für eine Wohnung zu Wohnzwecken zu einer monatlichen Nettomiete von EUR 800. Zudem wird vereinbart, dass Herr Tax die monatlichen Betriebskosten - 6 -

7 in Höhe von EUR 200 übernimmt. Die s sind mit Unterschriften isd Signaturgesetzes versehen, werden jedoch nicht ausgedruckt. 10) Frau Tax schließt im Ausland mit einem deutschen Studenten einen schriftlichen Bestandvertrag über eine Studentenwohnung in Salzburg für EUR 500/Monat für drei Jahre befristet ab, danach kann der Vertrag von beiden Seiten zum Monatsletzten gekündigt werden. Beim Umzug nach Salzburg bringt der Student den schriftlichen Vertrag nach Österreich mit (alternativ: der Student lebt in Österreich) 11) Herr Tax vermietet eine Lagerhalle für die Dauer von 10 Jahren, der Mieter (die A AG) kann jederzeit kündigen. Das Entgelt beträgt monatlich EUR Der Mieter (die A AG) verpflichtet sich zusätzlich zur Übernahme von Renovierungsarbeiten im Wert von EUR Die Vereinbarung wird nach mündlicher Übereinkunft auch schriftlich festgehalten, jedoch unter der aufschiebenden Bedingung abgeschlossen, dass der Aufsichtsrat der A AG zustimmt

8 II. Abgabenverfahren A. Parteien und zuständige Behörde Doralt, Steuerrecht 2014/15: Tz Perl, Folien als Begleitunterlage: Folien 99 Beispiel 5 Partei und zuständige Behörde Wer ist in den folgenden Fällen Abgabenschuldner, deren Vertreter, potentiell Haftende und zuständige Behörde: 1) Herr Tax wohnt in Graz und ist Angestellter bei einer Klagenfurter Firma, wobei er daraus Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht und der Arbeitgeber Lohnsteuer auf die Einkünfte einbehält 2) Frau Tax wohnt in Niederösterreich und beauftragt ihren Steuerberater ihre Einkommensteuer und die Bilanz ihres Wiener Einzelunternehmens zu erstellen und eine dabei entstehende Steuerschuld an das Finanzamt aus ihrem Guthaben gegenüber dem Finanzamt zu begleichen 3) Der Geschäftsführer der mittelgroßen G GmbH erstellt die Körperschaftsteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung der GmbH und begleicht die sich daraus ergebende Steuerschuld 4) Herr Tax mit Wohnsitz in Innsbruck schenkt seiner Tochter, die in Wien lebt, Anteile an einer GmbH im Wert von EUR ) Herr und Frau Tax wohnen in Salzburg und haben gemeinsam (je 50%) ein Wohnhaus in Wien, das zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient, wobei Herr Tax vereinbarungsgemäß für beide die Umsatzsteuererklärung und die Erklärung für die gesonderte Feststellung der Einkünfte vornimmt 6) Ein ausländischer Unternehmer erbringt an Herrn Tax Leistungen, wobei Herr Tax die darauf entfallende USt für den ausländischen Unternehmer einbehält und an das FA abführt (alternativ: aufgrund des Reverse-Charge an das FA abführt) 7) Die Tochter von Herrn Tax lebt im Ausland und ist in Österreich nur beschränkt steuerpflichtig; sie reicht eine Einkommensteuererklärung aufgrund der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einer Eigentumswohnung in Wien ein 8) Der Geschäftsführer der unternehmerisch tätigen O OG (Herr und Frau Tax als Gesellschafter) erstellt die Umsatzsteuer-Voranmeldung für die OG und führt die Umsatzsteuerzahllast an das Finanzamt ab und erstellt gleichzeitig die Erklärung zur Feststellung der Einkünfte der OG 9) Herr Tax als Vermieter schließt mit der A AG einen Bestandvertrag über ein Grundstück in der Stadt Salzburg und es fällt Rechtsgeschäftsgebühr an - 8 -

9 B. Ermittlung des Sachverhaltes Doralt, Steuerrecht 2014/15: Tz 122, 602, 562, Perl, Folien als Begleitunterlage: Folien 99, 100 Beispiel 6 Abgabenverfahren zur Ermittlung des Sachverhaltes Beurteilen Sie folgende Fälle im Hinblick auf das Abgabenverfahren, das der Ermittlung des Sachverhaltes dient: 1) Herr Tax schenkt eine Liegenschaft seinem Sohn (Einheitswert: EUR , Verkehrswert: ) und ein Sparbuch in Höhe von EUR an seine Enkeltochter; der Schenkungsvertrag wird von einem Rechtsanwalt errichtet und vor einem Notar unterschrieben 2) Herr Tax gründet die G GmbH, die ihren Geschäftsbetrieb im Juni aufnimmt. Pflichten gegenüber den Finanzbehörden? 3) Das Finanzamt führt bei Frau Tax eine Außenprüfung durch und verlangt Jahresabschlüsse und Aufzeichnungen. Frau Tax hat die vollständigen Unterlagen nur für die letzten drei Jahre zur Verfügung. 4) Die Abgabenbehörde möchte Einblick auf das Wertpapierkonto der G GmbH nehmen, um die Körperschaftsteuer zu ermitteln. Der Geschäftsführer der G GmbH verwehrt dies und daher möchte die Abgabenbehörde direkt bei der Bank um die Informationen anfragen 5) Herr Tax möchte die Anteile an der G GmbH erwerben und zuvor wissen, ob diese sämtliche Steuern bezahlt hat; zu diesem Zweck kontaktiert er das zuständige Finanzamt der G GmbH 6) Frau Tax reicht ihre Einkommensteuererklärung Mitte Juli ein und wird dabei nicht von einem Steuerberater vertreten. Pflichten von Frau Tax? Vorgehen der Behörde? 7) Der Geschäftsführer der G GmbH reicht die Körperschaftsteuererklärung der GmbH ein; zwei Monate später erhält dieser einen Bescheid, in dem die Körperschaftsteuer zu Lasten der GmbH gegenüber der Körperschaftsteuererklärung erhöht wurde. 8) Der Geschäftsführer der G GmbH erhält einen Brief seines Finanzamtes, das in zwei Wochen eine Außenprüfung stattfindet. Pflichten des Abgabepflichtigen? Vorgehen der Behörde? 9) Frau Tax übermittelt am letzten Tag der Erklärungsfrist eine Steuererklärung schriftlich an ein nicht zuständiges Finanzamt; drei Monate darauf erhält sie vom zuständigen Finanzamt einen Bescheid, mit dem ein Verspätungszuschlag in Höhe von EUR 100 festgesetzt wird (alternativ: auf der Eingabe war das richtige Finanzamt als solches bezeichnet, aber lediglich beim falschen Finanzamt eingereicht worden) 10) Herr Tax übermittelt dem Finanzamt vorsichtshalber eine Gebührenanzeige über eine Garantie, in der er auf die Gebührenfreiheit hinweist; die Garantieerklärung ist - 9 -

10 der Gebührenanzeige nicht angeschlossen. Vorgehen der Behörde? 11) Im Zuge eines Zivilverfahrens über einen strittigen Haftungsvertrag erfährt das zuständige Finanzamt von einer unterlassenen Gebührenanzeige des Haftungsvertrages; das Finanzamt ist der Ansicht, der Haftungsvertrag ist eine gebührenpflichtige Bürgschaftserklärung. Vorgehen der Behörde im Hinblick auf das Zivilverfahren? 12) Das Finanzamt der G GmbH kontaktiert ihren Geschäftspartner und fordert Auskunft über die bisher erbrachten Leistungen gegenüber der G GmbH (alternativ: das Finanzamt fordert den Geschäftsführer der G GmbH auf, eine Leistungsaufstellung der G GmbH nachzureichen) 13) Frau Tax hat ihre Einkommensteuererklärung eingereicht und bemerkt danach, dass sie bestimmte Einkünfte nicht deklariert hat 14) Das Finanzamt bittet Herrn Tax nach Einreichung seiner Steuererklärung, die darin ausgewiesenen Werbungskosten innerhalb einer Frist von zwei Wochen nachzuweisen und den Empfänger zu nennen; Herr Tax kommt der Aufforderung des Finanzamtes nicht nach. (alternativ: es handelt sich um Betriebsausgaben der G GmbH) Pflichten von Herrn Tax (der GmbH)? Vorgehen der Behörde? 15) Der ausländische Unternehmer bringt einen Antrag auf Erstattung auf Vorsteuer beim Finanzamt Graz-Stadt per eingeschriebenen Brief ein 16) Herr Tax bekommt ein Schreiben seines Finanzamtes, er solle seine Einkommensteuererklärung innerhalb einer bestimmten Frist für dieses Jahr abgeben; Herr Tax kommt dem nicht nach. Pflichten von Herrn Tax? Möglichkeiten der Behörde? 17) Die Finanzbehörde führt bei einer Geschäftsvermittlungsagentur eine Außenprüfung durch; der Geschäftsführer wird zur Offenlegung aller Unterlagen und Geschäftspartner aufgefordert; dieser beruft sich auf das Datenschutzgesetz und sein berufliches Interesse an der Geheimhaltung seiner Kontakte. Pflichten des Abgabepflichtigen? Vorgehen der Behörde? 18) Ein Finanzbeamter führt bei der G GmbH eine Außenprüfung durch und entdeckt, dass bestimmte Umsätze nicht in der Buchhandlung aufscheinen, vollständige Unterlagen über diese Umsätze fehlen allerdings. Pflichten der G GmbH? Vorgehen der Behörde? 19) Der Steuerberater plant für seinen ausländischen Klienten eine steueroptimale inländische Vertriebsstruktur, wobei allerdings steuerliche Unsicherheiten aufgrund fehlender Richtlinien der Finanzverwaltung und Entscheidungen von Gerichten bestehen. Möglichkeiten zur Beseitigung der Rechtsunsicherheit?

11 C. Abgabenerhebung: Selbstbemessung und Festsetzung Doralt, Steuerrecht 2014/15: Tz 567, 571 Perl, Folien als Begleitunterlage: Folien Beispiel 7 Abgabenerhebung Beurteilen Sie folgende Sachverhalte zum Thema Abgabenerhebung und Entscheidung der Abgabenbehörde: 1) Herr Tax hat seine Einkommensteuererklärung eingereicht. Wie wird die Behörde in der Folge vorgehen? 2) Frau Tax unterschreibt als Pächterin einen Pachtvertrag mit der V GmbH als Verpächterin unter Anwesenheit eines Rechtsanwaltes als Urkundenverfassers. Das Pachtentgelt hängt vom zukünftigen Umsatz von Frau Tax ab. Wie erfolgt die Abgabenerhebung und wie könnte die Behörde vorgehen? 3) Herr Tax ist Geschäftsführer der K KG und reicht eine Erklärung der Einkünfte der K KG ein. Wie wird die Behörde vorgehen? 4) Der Steuerberater eines ausländischen Klienten hat eine Auskunft nach 118 und 118a BAO beantragt. Wie wird die Behörde vorgehen? 5) Der Geschäftsführer der G GmbH reicht die USt-Voranmeldung per FinanzOnline ein und bezahlt die geschuldete Umsatzsteuer. Wie wird die Behörde vorgehen? 6) Herr Tax ist gemeinsam mit seiner Frau Miteigentümer (zu je 50%) an einem Gebäude, das der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient. Für dieses Jahr hat Herr Tax lediglich seine Einkommensteuererklärung eingereicht. Wie wird die Behörde vorgehen? 7) Die GT AG bildet gemeinsam mit der GM GmbH eine Unternehmensgruppe. Beide Gesellschaften reichen ihre Körperschaftsteuererklärung ein. Wie wird die Behörde vorgehen? 8) Herr Tax beantragt die Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund des Hervorkommens neuer Tatsachen. Wir wird die Behörde vorgehen? 9) Die G GmbH ist insolvent; die Behörde möchte nun den Geschäftsführer der GmbH in Anspruch nehmen, weil dieser seine Pflichten als Vertreter gegenüber den Abgabenbehörden nicht erfüllt hat. Wie wird die Behörde vorgehen? 10) Frau Tax erwirbt mit Kaufvertrag ein Grundstück und möchte nun das Grundstück im Grundbuch eintragen lassen. Welche steuerliche Voraussetzung muss gegeben sein, damit das Grundbuchsgericht das Grundstück ins Grundbuch einträgt und wie kann diese Voraussetzung erfüllt werden? 11) Im Jahr 2014 hat die Behörde für das Jahr 2009 aufgrund von Unregelmäßigkeiten in der Steuererklärung bereits einen Vorbehalt mit Fragen an Herrn Tax gesendet. Nach

12 Durchführung einer Außenprüfung im Jahr 2015 bei Herrn Tax und Schlussbesprechung möchte nun die Behörde die Bescheide aufgrund von festgestellten unbeabsichtigten Fehlern in der Einkommensteuererklärung für die Jahre 2008, 2009 und 2010 ändern. Wie wird die Behörde vorgehen? (alternativ: die Steuererklärung wurde absichtlich falsch ausgefüllt) D. Rechtsmittel, Änderung, Aufhebung von Bescheiden Doralt, Steuerrecht 2014/15: Tz 566, Perl, Folien als Begleitunterlage: Folien Beispiel 8 Rechtsmittel, Änderung, Aufhebung von Bescheiden Beurteilen Sie folgende Sachverhalte zu den Themen Rechtsmittel, Änderung und Aufhebung von Bescheiden: 1) Herr Tax erhält seinen Einkommensteuerbescheid für das letzte Jahr und bemerkt, dass die Steuer seiner Meinung nach zu hoch festgesetzt wurde. Weiteres Vorgehen von Herrn Tax? 2) Im Jahr 2015 führt das Finanzamt bei Frau Tax eine Außenprüfung durch. Aus den dabei entdeckten Unterlagen geht hervor, dass A für die rechtskräftig veranlagten Jahre 2004 und 2012 aus Unachtsamkeit zu wenig Einkommensteuer entrichtet hat. Vorgehen der Behörde? 3) Frau Tax bemerkt, dass aufgrund eines internen Fehlers bestimmte Aufwendungen nicht in ihrer Buchhaltung Eingang gefunden haben, und die rechtskräftig veranlagte Einkommensteuer daher zu hoch festgesetzt wurde. Weiteres Vorgehen von Frau Tax? 4) Frau Tax reicht am 29. März eine Beschwerde gegen ihren Einkommensteuerbescheid (zugestellt am 2. März) beim Finanzamt ein; die Beschwerde enthält den kurzen Satz Der Bescheid wird angefochten. Darüber hinaus möchte Frau Tax auch bisher nicht geltend gemachte. nunmehr zusätzlich entdeckte Eingangsrechnungen im Beschwerdeverfahren als Betriebsausgaben absetzen. Pflichten von Frau Tax? Vorgehen der Behörde? 5) Herr Tax hat im April seine Arbeitnehmerveranlagung für die letzten zwei Jahre an sein Finanzamt übermittelt, weil er sich eine Gutschrift erwartet. Im November hat er immer noch keine Antwort vom Finanzamt bekommen. Weiteres Vorgehen? 6) Frau Tax erhält ihren Einkommensteuerbescheid und entdeckt, dass die Einkünfte als Mitunternehmerin an der K KG im Einkommensteuerbescheid und im Feststellungsbescheid zu hoch ausgewiesen wurden. Weiteres Vorgehen? 7) Herr Tax erhält einen abgeänderten Bescheid über seine bereits rechtskräftig veranlagte Einkommensteuer, der aufgrund einer Wiederaufnahme der Behörde erging. Herr Tax bezweifelt, dass ein Wiederaufnahmegrund vorliegt und ist mit dem abgeänderten Bescheid nicht zufrieden. Weiteres Vorgehen?

13 8) Frau Tax möchte gegen den am 1. Februar dieses Jahres zugestellten Einkommensteuerbescheid Beschwerde erheben. Am 20. Februar stürzt sie beim Schifahren und bricht sich das Bein. Aufgrund des Krankenhausaufenthaltes vergisst sie auf die Frist und kann die Beschwerde erst am 5. März einreichen. Vorgehen von Frau Tax? Vorgehen der Behörde? 9) Das Finanzamt stellt bei einer Außenprüfung im Jahr 2015 fest, dass den rechtskräftigen Umsatzsteuerbescheiden der Jahre 2012 bis 2014 gefälschte Eingangsrechnungen zugrunde gelegt wurden, um eine Vorsteuergutschrift zu erwirken. Vorgehen der Behörde? 10) Herr Tax bringt eine Beschwerde gegen den Umsatzsteuerbescheid beim zuständigen Finanzamt ein. Vorgehen der Behörde? 11) Herr Tax bekommt vom Finanzamt Nachricht, dass seine Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung abgewiesen wurde. Weiteres Vorgehen von Herrn Tax? 12) Das BFG entscheidet mit Erkenntnis über die Bescheidbeschwerde von Herrn Tax und entscheidet auch, dass eine Revision an den VwGH unzulässig ist. Weiteres Vorgehen von Herrn Tax? E. Einhebung der Abgaben Doralt, Steuerrecht 2014/15: Tz Perl, Folien als Begleitunterlage: Folien Beispiel 9 Einhebung der Abgaben Beurteilen Sie folgende Sachverhalte zum Thema Einhebung der Abgaben: 1) Herr Tax erhält den Einkommensteuerbescheid für das Jahr Wann ist die darin ausgewiesene, noch offene Steuerschuld zu begleichen? 2) Die Fälligkeit der Einkommensteuer in Höhe von EUR ist am 15. Juli, am 25. Juli überweist Frau Tax den Betrag an das zuständige Finanzamt (alternativ: Betrag von EUR ). Vorgehen der Behörde? Vorgehen von Frau Tax? 3) Der Geschäftsführer der GmbH kann die fällige Steuer nicht bezahlen und bittet daher um Aufschub der Zahlung, weil sich die G GmbH kurz vor der Insolvenz befindet. Vorgehen der Behörde? 4) Frau Tax hat aufgrund von hohen Vorauszahlungen eine Steuergutschrift gegenüber dem Finanzamt. Möglichkeit der Auszahlung der Gutschrift? 5) Der Arbeitgeber von Herrn Tax behält zuviel an Lohnsteuer ein. Ist eine Korrektur möglich? 6) Frau Tax möchte den Einkommensteuerbescheid anfechten, weil sie der Meinung ist, dass unter Abweichung der Einkommensteuererklärung die Steuer zu hoch

14 festgesetzt wurde. Auswirkung auf die Einhebung der Abgabe? Vorgehen von Frau Tax? 7) Die Steuerschulden der G GmbH sind mangels Vermögen nicht mehr einbringlich. Vorgehen der Behörde? 8) Die Finanzbehörde fordert drei Jahre nach Zustellung des Einkommensteuerbescheides eine bisher nicht eingehobene Einkommensteuer vom Steuerschuldner 9) Die G GmbH kann ihre Steuerschulden, die sich aus einer Abgabenhinterziehung ergeben, nicht begleichen. Von wem kann die Finanzbehörde die Begleichung der Steuerschulden verlangen? 10) Der gebührenpflichtige Mietvertrag wird vom Rechtsanwalt des Vermieters verfasst; eine Gebührenanzeige unterblieb bisher. Von wem kann die Behörde die Gebühr fordern?

15 III. Finanzstrafrecht A. Finanzstrafrechtliche Tatbestände Doralt, Steuerrecht 2014/15: Tz Perl, Folien als Begleitunterlage: Folien Beispiel 10 Tatbestand Beurteilen Sie in folgenden Fällen, ob und wenn ja, welcher finanzstrafrechtliche Tatbestand verwirklicht wurde und welche finanzstrafrechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben können: 1) Herr Tax betreibt ein Unternehmen und unterlässt mangels finanzieller Mittel die Abgabe einer Vorsteueranmeldung und die Bezahlung der Umsatzsteuer (alternativ: Herr Tax gibt die Vorsteueranmeldung ab, bezahlt die Umsatzsteuer aber erst zwei Monate nach Fälligkeit) 2) Frau Tax bemerkt nach der USt-Vorauszahlung, dass diese trotz aller Sorgfalt aufgrund eines Rechenfehlers um EUR zu gering war, berichtigt den Fehler aber vorerst nicht (alternativ: die USt-Vorauszahlung war fahrlässig falsch) 3) Frau Tax unterschreibt als Mieterin einen Mietvertrag mit der V GmbH als Vermieterin und die Parteien haben nicht die Absicht eine Selbstberechnung oder eine Gebührenanzeige vorzunehmen 4) Herr Tax kann seine Einkommensteuer nicht bezahlen, weil er insolvenzrechtlich bereist zahlungsunfähig ist. Im Stundungsansuchen gibt er unrichtigerweise an, dass er in Kürze mit dem Eingang einer Forderung rechnet und dann die Abgabenschuld begleichen kann 5) Frau Tax reicht eine Umsatzsteuervoranmeldung mit einem Vorsteueranspruch (Gutschrift) in Höhe von EUR aufgrund einer gefälschten Rechnung ein, obwohl tatsächlich kein Vorsteueranspruch zusteht; dieser wird in der Folge am Abgabenkonto gutgeschrieben 6) Herr Tax vergisst die Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung und die Bezahlung der Umsatzsteuerschuld und holt dies zwei Monate später nach 7) Frau Tax zahlt ihrem Angestellten EUR pro Monat offiziell aus, EUR 500 zahlt sie ihm schwarz aus, Aufzeichnungen über die Schwarzauszahlungen fehlen 8) Herr Tax schenkt seiner Tochter Bargeld, dass der Schenkungsanzeige unterliegt. Er vergisst aber auf die Schenkungsmeldung (alternativ: er vermeidet absichtlich die Schenkungsmeldung um ein Rechtsgeschäft als entgeltliches Rechtsgeschäft zu tarnen)

16 Beispiel 11 Einschränkung der Strafbarkeit Beurteilen Sie in folgenden Fällen, ob eine Einschränkung der Strafbarkeit hier möglich wäre: 1) Herr Tax hat ab Juni 2008 ständig den Tatbestand der Abgabenhinterziehung aufgrund der Nichtdeklaration von Schwarzumsätzen zur Umsatzsteuer verwirklicht. Ist Strafbarkeit gegeben? 2) Frau Tax hat Einkünfte im Ausland bisher nicht versteuert (mögliche ausstehende Steuerforderung EUR ). Sie möchte nun mit der Finanzbehörde ins Reine kommen. Mögliches Vorgehen in diesem Fall? 3) Das Finanzamt kündigt eine Außenprüfung bei Herrn Tax an. Herr Tax befürchtet nun, dass seine Schwarzgeschäfte ans Licht kommen könnten. Weiteres Vorgehen von Herrn Tax? B. Finanzstrafrechtliches Verfahren Doralt, Steuerrecht 2014/15: Tz Perl, Folien als Begleitunterlage: Folie 112 Beispiel 12 Finanzstrafrechtliches Verfahren Beurteilen Sie in folgenden Fällen aus dem Blickwinkel eines Finanzstrafverfahrens: 1) Die Finanzstrafbehörde vermutet die Verwirklichung einer Finanzordnungswidrigkeit durch Herrn Tax und fordert daraufhin seine Hausbank auf, seine Kontoinformationen gegenüber der Behörde offenzulegen. 2) Frau Tax verwirklichte den Tatbestand einer Finanzordnungswidrigkeit, wobei der strafbestimmende Wertbetrag EUR ergibt. Wer ist zuständig?

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