So geht s: Vertragsgestaltung für Photovoltaik-Anlagen auf fremdem Eigentum und Bürgerbeteiligungen
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- Kristin Günther
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1 So geht s: Vertragsgestaltung für Photovoltaik-Anlagen auf fremdem Eigentum und Bürgerbeteiligungen Regionalmanagement Oststeiermark / Energieregion Oststeiermark, RA Mag. Georg Brandstetter
2 Grundeigentümer text oder Betreiber Sicht? Themen aus Sicht der Grundeigentümer: Wer ist mein Vertragspartner Vertragsdauer, Kündigung Haftung für Schäden oder sonstige Nachteile Entgelt Themen aus Sicht des Betreibers: Wer ist/sind mein/e Vertragspartner Frühzeitige Sicherung (lange Planungsphase) Grundbücherliche Sicherstellung (wichtig für Finanzierung) Langfristige Absicherung Möglichst später Beginn der Entgeltzahlung
3 Welche text rechtlichen Aspekte sind zu beachten? Bauen auf fremdem Grund (zivilrechtliche Voraussetzungen) Baurecht (je nach Bundesland Unterschiede möglich) Naturschutzrecht Denkmalschutz Elektrizitätswirtschaftliche Aspekte Grundverkehrsrecht Förderungen Gebührenrecht
4 Bauen text auf fremdem Grund Zustimmung des/der Grundeigentümer/s erforderlich Wohnungseigentum Fall der außerordentlichen Verwaltung Mehrheitsbeschluss, der vom Unterlegenen gerichtlich überprüft werden kann, ist erforderlich Optionsverträge zur Sicherung der Flächen Mietverträge Eintragung im Grundbuch; Die Verbücherung von Bestandverträgen ist möglich, bei Miteigentum ist die (beglaubigte) Unterschrift sämtlicher Miteigentümer erforderlich, ACHTUNG: Rechtsgeschäftsgebühr Dienstbarkeitsvertrag (ebenfalls Rechtsgeschäftsgebühr)
5 Im textvertrag zu regeln Laufzeit (Beginn, bestimmte oder unbestimmte Zeit, aufschiebende Bedingungen, Kündigungsverzichte etc) Entgelt (fix oder/und variabel) Zutrittsrechte Kostentragung für Schäden bei Errichtung, Betrieb etc Haftungen Weitergaberecht Eintragung ins Grundbuch (optional) Außerordentliche Kündigung Versicherung
6 Elektrizitätswirtschaftliche text Aspekte ElWOG - Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz, bzw die Ausführungsgesetze der Länder sehen vor, dass die Netzbetreiber verpflichtet sind, den Netzzugang inklusive eines Zählpunktes zu gewähren (wenn die technischen Voraussetzungen laut AGB erfüllt sind). Netzzugangsvereinbarung erfolgt auf Basis von AGB, die durch die E-Control genehmigt werden (müssen). Elektrizitätswirtschaftliche Genehmigung Netzzugangsvereinbarung ist Voraussetzung für Genehmigung als Ökostromanlage Vertrag mit Stromabnehmer
7 text Bürgerbeteiligung
8 Zweck text Kostengünstige Finanzierung der Anlage durch Beteiligung von Bürgern Kapitalanlage für Bürger, da Ertrag in Aussicht gestellt wird (Verzinsung in Geld, aber auch Einkaufsgutscheine, Bezug von bestimmten Waren, Strombezug etc) Investition in grüne Energie positives Image Werbung
9 Kriterien für die Wahl des text Beteiligungsmodells Größe der Anlage Wer soll/möchte sich an der Kapitalaufbringung beteiligen? Wie soll die Haftung des Anlagenbetreibers und der einzelnen Bürger gestaltet sein? Welches Beteiligungsmodell ist rechtlich geeignet?
10 Finanztext und kapitalmarktrechtliche Aspekte Darlehen Einlagengeschäft Konzessionspflicht? Vertrieb von Beteiligungen durch den Anlagenbetreiber Prospektpflicht? Konsequenzen?
11 Mögliche text Beteiligungsmodelle Sale and Lease Back Bankeinbindung (zb Bürgersparbuch ) Gesellschaft bürgerlichen Rechts Verein Offene Gesellschaft Kommanditgesellschaft/GesmbH & Co KG GmbH Genossenschaft
12 Sale text and Lease Back Anlagenbetreiber verkauft einzelne Module an Bürger Bürger vermietet es an den Betreiber Betreiber zahlt während der Laufzeit des Vertrages eine Miete an den Bürger Rückkauf des Moduls am Ende der Laufzeit durch Betreiber möglich (meist ident mit dem ursprünglichen Kaufpreis) Gebührenpflicht Umsatzsteuer
13 Einbindung text einer Bank Zwischenschaltung einer Bank (verfügt über Konzession) Bank gibt an Bürger zb Sparbücher aus, auf welche die Bürger Einlagen tätigen Bank gewährt dem Anlagenbetreiber aus dem Sparguthaben ein zweckgewidmetes Darlehen Betreiber errichtet PV-Anlage und verkauft Strom Darlehensrückzahlung durch Ertrag aus PV-Anlage Bürger erhält von Bank nach Ende der Laufzeit verzinstes Sparguthaben zurück
14 Gesellschaft text bürgerlichen Rechts (GesBR) Zusammenschluss mehrerer Personen keine eigene Rechtsfähigkeit der Gesellschaft Gesellschafter als Träger von Rechten und Pflichten Vermögen im ideellen Miteigentum der Gesellschafter Gemeinsame Vermögensverwaltung Gesellschafter sind gemeinsam Betreiber bzw Errichter der PV-Anlage persönliche Haftung der einzelnen Gesellschafter
15 text Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! BRANDSTETTER, BAURECHT, PRITZ & PARTNER 1010 Wien, Österreich Herrengasse 5 Tel. +43 (01) , Fax +43 (01) law@bppa.at Internet:
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