Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Institut für Politische Wissenschaft Sommersemester 2005 ProSeminar: Vergleichende Wahlsystemforschung Dozent:

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1 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Institut für Politische Wissenschaft Sommersemester 2005 ProSeminar: Vergleichende Wahlsystemforschung Dozent: Matthias Catón, M.A. Autor: Christoph Rehm Datum:

2 Inhalt 1. Einführende Bemerkungen Verhältniswahlsysteme Definition und Klassifikation 2.1 Entscheidungsregel und Repräsentationsprinzip 2.2 Auswirkungen der Verhältniswahl 2.3 Ausformungen der Verhältniswahl Verhältniswahlsysteme im internationalen und historischen Vergleich 3.1 Die reine Verhältniswahl der Weimarer Republik Technische Elemente Genese Auswirkungen auf das Parteiensystem 3.2 Die personalisierte Verhältniswahl der Bundesrepublik Technische Elemente Genese Auswirkungen auf das Parteiensystem 3.3 Verhältniswahl in Mehrpersonenwahlkreisen das Wahlsystem Spaniens Technische Elemente Genese Auswirkungen auf das Parteiensystem Zusammenfassung und abschließende Bemerkungen Literatur 5.1 Literatur 5.2 Internetadressen Verhältniswahlsysteme 2

3 1. Einführende Bemerkungen Fast alle westliche Demokratien weisen heutzutage ein Verhältniswahlsystem auf, sei es nun in Form einer reinen Verhältniswahl wie in den Niederlanden, einer personalisierten Verhältniswahl wie in der Bundesrepublik Deutschland oder einer Verhältniswahl in Mehrpersonenwahlkreisen mit oder ohne kompensatorischen Zusatzlisten, wie in Portugal, beziehungsweise Schweden. Genauso weit wie die verschiedenen Ausformungsmöglichkeit von Verhältniswahlsystemen gehen die Meinungen über dieselbigen auseinander: Wird auf der einen Seite der reinen Verhältniswahl der Weimarer Republik eine Mitschuld an der Zersplitterung des Parteienspektrums und dem Aufstieg der NSDAP unterstellt, so wird beispielsweise die reine Verhältniswahl der Niederlande als ein äußerst gerechtes Wahlsystem betrachtet, das die Heterogenität der Bevölkerung im Parteienspektrum widerspiegelt. Die Fragen mit denen ich mich in dieser Arbeit beschäftigen möchte, knüpfen an diese, teilweise widersprüchlichen Annahmen an und versuchen einen allgemeinen wie auch umfassenden Überblick auf die Thematik Verhältniswahlsysteme zu geben: Welche Variationen können Verhältniswahlsysteme annehmen? Durch welche technischen Elemente sind sie geprägt? Welche Aussagen lassen sich im Allgemeinen über die Auswirkungen auf die jeweiligen Parteiensysteme machen? Und welche politischen und normativen Absichten lagen der Ausarbeitung einzelner Verhältniswahlsysteme zu Grunde? Um diese Fragen zu beantworten, werde ich zunächst in einem ersten Teil auf die Definition und Klassifikation von Verhältniswahlsystemen eingehen, einige allgemeine Auswirkungen auf das Parteiensystem ansprechen und schließlich einen Überblick auf die verschiedenen Typen der Verhältniswahl geben. In einem zweiten Teil werde ich anschließend anhand dreier empirischer Beispiele namentlich der Wahlsysteme der Weimarer Republik, der Bundesrepublik Deutschland und Spaniens detaillierter auf die technischen Elemente verschiedener Verhältniswahlsysteme eingehen und unter Einbeziehung des soziopolitischen Kontextes sowohl die Genese wie auch die Auswirkungen der Wahlsysteme auf das jeweilige Parteiensystem analysieren. Die behandelten Beispiele decken dabei nicht nur drei konkrete Typen der Verhältniswahl ab (reine Verhältniswahl, personalisierte Verhältniswahlsysteme 3

4 Verhältniswahl, Verhältniswahl in Mehrpersonenwahlkreisen), sie liefern aufgrund der historisch unterschiedlichen Entstehungszeiträume einen Einblick in die sich ändernden Wahrnehmungen und Ausgestaltungen von Verhältniswahlsystemen in unterschiedlichen Epochen. 2. Verhältniswahlsysteme Definition und Klassifikation 2.1 Entscheidungsregel und Repräsentationsprinzip Vor den Überlegungen zu den Auswirkungen und politischen Folgen von Verhältniswahlen gilt es zunächst zu klären, was sich allgemein unter den Begriff der Verhältniswahl fassen lässt und welche konkreten Ausformungen der Typus der Verhältniswahl annehmen kann. Als sinnvolles Kriterium für eine Definition der Verhältniswahl erscheint mir dabei eine vorangehende Unterscheidung von Wahlsystemen in Entscheidungsregeln und Repräsentationsprinzipen nach Dieter Nohlen. 1 Demnach gilt es zunächst zu klären, ob bei der Definition von Mehrheitsund Verhältniswahl das Kriterium des Repräsentationsprinzips, also das eigentliche Repräsentationsziel des Wahlsystems, oder die, jeweils zum Erreichen dieses Zieles eingesetzten Entscheidungsregeln wie Majorz oder Proporz herangezogen werden sollen. Bei der Entscheidung für eines der beiden Kriterien als Definitionsmerkmal weist Nohlen auf die Frage der politischen Relevanz der beiden Unterscheidungsattribute hin und kommt zu dem Schluss, dass nur das Repräsentationsprinzip für die Definitionsfrage eines Wahlsystems in Betracht zu ziehen ist. Die Entscheidungsregeln sind dabei nachgeordnet und betreffen nicht die Definitionsfrage des Wahlsystems. 2 Dieser Überlegung liegt die Annahme zu Grunde, dass das Repräsentationsprinzip die eindeutig politisch größere Relevanz besitzt, da bereits in diesem eine Implikation der idealtypischen Auswirkungen des Wahlsystems auf das Parteiensystem vorliegt, das Repräsentationsprinzip als Definitionsmerkmal also wesentlich umfangreichere Informationen über das gesamte Wahlsystem liefert. Entscheidungsregeln stellen in diesem Sinne nur die Mittel dar, welche zur Erreichung eines bestimmten Zieles eingesetzt werden. Daraus folgt natürlich im Umkehrschluss, dass eine freie Kombination von Entscheidungsregel und Repräsentationsprinzip ebenfalls möglich ist, sprich: dass sich die Entscheidungsregel Majorz mit dem Typus der Verhältniswahl vereinbaren lässt und umgekehrt sich auch genauso gut die Entscheidungsregel Proporz in Mehrheitswahlsystemen finden lassen kann. Entscheidend für eine dichotome 1 Nohlen (2004), S.130ff. 2 Nohlen (2004), S.133. Verhältniswahlsysteme 4

5 Einteilung von Wahlsystemen ist nach Nohlen alleine die politische Zielvorstellung, also die Frage, welche Form der Repräsentation gesellschaftlicher Gruppen und Interessen gewählt wird. Während hierbei Mehrheitswahlsysteme dazu tendieren, eine stabile, parlamentarische Mehrheit zu erzeugen, liegt das Interesse bei der Anwendung eines Verhältniswahlsystems stärker auf der möglichst getreue[n] Wiedergabe der in der Bevölkerung bestehenden sozialen Kräfte und politischen Gruppen 3. Die Verhältniswahl fußt daher stärker auf einem Gerechtigkeitspostulat, welches auf eine möglichst genaue Proportionalität von Stimmenanteilen und Mandatszahl abzielt, wie dies dem prozentualen Anteil an gewonnenen Stimmen entspricht Auswirkungen der Verhältniswahl Welche politischen und allgemeinen Auswirkungen ergeben sich aus diesen Grundannahmen tendenziell aus Verhältniswahlsystemen? Zunächst einmal bleibt festzuhalten, dass diese Frage sich auf den conventional wisdom in der Politischen Wissenschaft stützt, der vor allem durch den normativen Ansatz geprägt ist. 5 Danach wird eine nahezu kausale Beziehung, zumindest aber eine starke Korrelation zwischen Wahlsystemen, Parteiensystemen und politischen Faktoren wie Stabilität oder Instabilität eines Regierungssystems unterstellt, wobei immer festzuhalten gilt, dass das Wahlsystem wohl nicht die entscheidende und erst recht nicht die alleinige Variable für die Erklärung der Stabilität oder Instabilität eines politischen Systems darstellt. Nichts desto trotz lassen sich einige, generalisierende Aussagen hinsichtlich der Wirkungsweise von Wahlsystemen machen, die sich vor allem aus der dichotomen Unterscheidung zwischen Mehrheits- und Verhältniswahlsystemen ergeben. Hierbei wäre zum einen der Aspekt der künstlichen Mehrheiten zu nennen, die in Verbindung mit Mehrheitswahlsystemen stehen und auf das Prinzip des Winner takes it all abheben. Durch dieses Prinzip kann einzelnen Parteien oder Kandidaten eine Mehrheit zugesprochen werden, die in dieser Form in der Bevölkerung überhaupt nicht existiert. 6 Dieses Problem besteht bei der Anwendung eines Verhältniswahlsystems aufgrund dessen proportionalen Effektes in dieser Gestalt nicht, was ebenfalls für den Aspekt der extremen, politischen Umschwünge gilt, der 3 Nohlen (2004), S Zugriff am Vergleiche hierzu Nohlen (2004), S Beispielsweise wenn sich alle Parteien um die 20% bewegen, aber nur die Partei mit dem höchsten Stimmenanteil ein Mandat zugesprochen bekommt. Verhältniswahlsysteme 5

6 in eine ähnliche Richtung zielt und als Folge der Verzerrungseffekte von Mehrheitswahlsystemen entspringen kann. Weiterhin werden im Allgemeinen auch die politische Integration marginalisierter Gruppen und die Beachtung gesellschaftlicher Umschwünge und Strömungen durch das politische System als positive Effekte von Verhältniswahlsystemen genannt, die von Mehrheitswahlsystemen aufgrund deren Tendenz zur Herausbildung von Zwei- Parteien-Systemen (oder dominanter Parteiensysteme wie in Indien) und der damit einhergehenden Gefahr der Herausbildung eines Kartells etablierter Parteien im Parteiensystem, das einem dynamischen, demokratischen Prozess entgegenwirkt, in dieser Form nicht erfüllt werden können. Die Förderung der Koalitionsbildung durch Verhältniswahlsysteme kann hingegen als Vor- wie auch als Nachteil gewertet werden: Sicherlich mag ein verstärkter Zwang zur Bildung von Koalitionen sich politisch mäßigend auf die Parteien auswirken und die Kompromiss- und Konsensbereitschaft erhöhen. Auf der anderen Seite bleibt aber natürlich ebenso festzuhalten, dass gerade Koalitionen zwischen einer Vielzahl von Parteien die Herausbildung einer kohärenten Politik hemmen und die Erhaltung der Stabilität einer Regierung erschweren. 2.3 Ausformungen der Verhältniswahl Wie bereits erwähnt, lassen sich die beiden Repräsentationsprinzipien auf ganz unterschiedliche Art und Weise mit den beiden Entscheidungsregeln Proporz und Majorz, sowie den verschiedenen technischen Elementen kombinieren. Daraus ergibt sich natürlich eine ganze Reihe unterschiedlicher Verhältniswahlsysteme, die sich im Allgemeinen in fünf Kategorien unterteilen lassen: Zum einen die Form der reinen Verhältniswahl (u.a. Niederlande, Israel), welche den klassischen Verhältniswahltypus darstellt und die durch das Fehlen oder durch die Minimierung künstlicher und natürlicher Hürden einen möglichst hohen Stimmen- Mandate-Proportionalität anstreben. 7 Die Verhältniswahl in Mehrpersonenwahlkreisen (u.a. Portugal, Spanien) zielt hingegen auf die Anwendung der Entscheidungsregel Proporz in unterschiedlich großen Mehrpersonenwahlkreisen ab, weshalb es unter Umständen zu einer großen Disproportionalität im Verhältnis zwischen den gewonnenen Stimmen und der Anzahl der erhaltenen Mandate kommen kann. 7 Nohlen (2002), S.257. Verhältniswahlsysteme 6

7 Bei der kompensatorischen Verhältniswahl mit Sperrklausel (u.a. Dänemark, Norwegen) wird zunächst eine festgelegte Anzahl von Mandaten in Einerwahlkreisen nach Majorz vergeben. In einer zweiten (oder dritten) Stufe der Stimmenverechnung wird der aus den Einerwahlkreisen resultierende Disproportionseffekt durch die Vergabe von Listenmandaten nach Proporz zumindest annähernd kompensiert. 8 Die personalisierte Verhältniswahl mit Sperrklausel (u.a. Deutschland, Neuseeland) kombiniert die Vergabe von Direktmandaten in Einerwahlkreisen mit dem Listensystem der Verhältniswahl, wobei die Anzahl der gewonnenen Mandate von dem, einer Partei durch das Listensystem zustehenden Mandatsanteil abgezogen wird. In der Literatur wird bei der personalisierten Verhältniswahl ein relativ hoher Proportionalitätsgrad zugesprochen. Schließlich bleibt noch das System der übertragbaren Einzelstimmgebung oder single-transferable vote system zu nennen, das dem Wähler gestattet, die Wahlbewerber nach seinen politischen Präferenzen zu reihen, indem er angibt, in welcher Reihenfolge er sie gewählt sehen möchte. 9 Die anschließende Stimmenverechnung erfolgt nach dem STV-Droop-Quota-Verfahren. Im Folgenden möchte ich mit der reinen Verhältniswahl der Weimarer Republik, der personalisierten Verhältniswahl der Bundesrepublik Deutschland und dem spanischen Verhältniswahlsystem in Mehrpersonenwahlkreisen drei unterschiedliche Ausformungen der Verhältniswahl genauer beleuchten und dabei neben einer bloßen Ausführung der technischen Elemente vor allem auf die Frage der Genese der jeweiligen Wahlsysteme und der Auswirkungen auf das Parteiensystem eingehen. 8 Nohlen (2002), S Nohlen (2004), S.471. Verhältniswahlsysteme 7

8 3. Verhältniswahlsysteme im internationalen und historischen Vergleich 3.1 Die reine Verhältniswahl der Weimarer Republik Technische Elemente In der Weimarer Republik erlangten Männer und Frauen das aktive Wahlrecht ab 20 Jahren, ausgeschlossen waren allerdings aktive Soldaten der Wehrmacht. Die Anzahl der Wahlkreise betrug 35, wobei zusätzlich noch 17 Wahlkreisverbände (bestehend aus je 2 bis 3 Wahlkreisen) geschaffen wurden. Die Sitzverteilung ergab sich anschließend nach der so genannten automatischen Methode : eine Partei erhielt zunächst beim Erreichen von 60,000 Stimmen in einem Wahlkreis ein Parlamentsmandat. Die sich daraus ergebenden Reststimmen wurden anschließend in den Wahlkreisverbänden zusammengefasst, woraufhin eine Partei beim erneuten Erreichen von insgesamt 60,000 Stimmen in einem dieser Wahlkreisverbände ein weiteres Parlamentsmandat zugesprochen bekam. Ebenfalls wurde hierbei [e]in Rest von mehr als 30,000 Stimmen in einem Wahlkreis vollen 60,000 gleichgeachtet. 10 Durch dieses komplexe System der Reststimmenverwertung sollte sichergestellt werden, dass keine Stimme verloren ging und das Parlament ein getreues Abbild der politischen Stimmungen der Bevölkerung darstellte. 11 Dies hat natürlich auch zufolge, dass die Anzahl der Mitglieder des Parlamentes stark variieren kann und sich nach Wahlberechtigung, beziehungsweise Wahlbeteiligung richtet Genese In der Weimarer Republik wurde das System der reinen Verhältniswahl als der anzustrebende Idealtypus aller Wahlsysteme angesehen, da die Verhältniswahl zu einer getreuen Wiedergabe gesellschaftlicher Gruppen und Konflikte tendiert. Ein neues Wahlsystem sollte zudem Schluss machen mit der zunehmend ungerechteren Wahlkreiseinteilung der Monarchie 12. Im November 1919 wurden daher dem Unterausschuss des Verfassungsausschusses vom Reichsministerium des Inneren drei unterschiedliche Vorschläge für ein neues Wahlrecht unterbreitet Zugriff am Möller (1985), S Möller (1985), S Auf eine detaillierte Beschreibung dieser Vorschläge muss an dieser Stelle aus Platzgründen verzichtet werden. Es sei hierzu allerdings auf die Arbeit Nenstiels (1992), S.30ff. verwiesen. Verhältniswahlsysteme 8

9 Neben einzelnen Unterschieden in Wahlkreisgröße und Abgeordnetenzahl basierten all diese Entwürfe auf dem Prinzip der automatischen Methode, deren Anwendung sowohl im Verfassungsausschuss wie auch im Parlament Konsens war. Aufgrund des einsetzenden Kapp-Putsches waren die Verfassungsväter der Weimarer Republik unter Zugzwang: Für den waren Neuwahlen anberaumt, eine ausführliche Auseinandersetzung um eine mögliche Verkleinerung der Wahlkreise, um die Voraussetzung für eine stärkere Verbindung zwischen den Abgeordneten und den Wählern zu schaffen, war unter diesen Umständen kaum noch möglich. Das schlussendlich verabschiedete Reichswahlgesetz vom 27.April 1920 basierte daher zwar stark auf einem zuvor entwickelten Vorschlag, die Frage der Wahlkreisverkleinerung wurde jedoch ausgespart, weshalb auch Volker Nenstiel festhält: [Man war] sich über die Einschätzung einig, dass es sich bei diesem Gesetz lediglich um ein Provisorium handelte. Aus den Redebeiträgen der Abgeordneten Kempkes (DVP) und Eichhorn (USPD) sowie der Stellungnahme Koch-Wesers geht hervor, dass quer durch de Parteien während der neuen Legislaturperiode die dringende Umstellung auf kleinere Wahlkreise im Sinne der Regierungsvorlage gewünscht wurde. 14 Die negativen Effekte eines Verhältniswahlrechts blieben aber zwar auch in Weimar nicht völlig unbemerkt. So hielt beispielsweise Friedrich Naumann, der Vorsitzende der Deutschen Demokratischen Partei, fest, dass die Folge des gerechteste[n] Wahlsystem[s] [ ] die Unmöglichkeit des parlamentarischen Regierungssystems 15 sei. Ein parlamentarisches Regierungssystem und das Entscheidungsprinzip des Proporz schlössen sich demnach gegenseitig aus. Auf der anderen Seite stand es jedoch völlig außer Frage, dass die Anwendung eines Mehrheitswahlrechts politisch wie historisch ausgeschlossen war und die Kritik Naumanns daher höchstens in Bezug auf einen Schutz des Verhältniswahlsystems vor einem völligen Kontrollverlust über die Parteienanzahl ernst genommen wurde, weshalb letztendlich auch die faktische Sperrklausel von mindestens 60,000 Stimmen in einem Wahlkreis in das Wahlsystem aufgenommen wurde. In diesem Sinne hatte auch Koch-Weser für die Mindestanzahl von 60,000 Stimmen in einem Wahlkreis argumentiert, wenn er fragte, wie man jemanden als Volksvertreter bezeichnen könne, dem überall nur eine ganz dünne Schicht 16 anhänge. 14 Nenstiel (1992), S Möller (1985), S Nenstiel (1992), S.39. Verhältniswahlsysteme 9

10 3.1.3 Auswirkungen auf das Parteiensystem Die Gesellschaft in Weimar war gekennzeichnet von einer starken Fragmentierung und einer großen Bandbreite politischer Strömungen und Konfliktlinien, die sich zunehmend in dem Parteiensystem niederschlugen. Dies zeigt sich schon an der Tatsache, dass bei der Wahl zur Nationalversammlung 19 Parteien Listen aufgestellt hatten und sich diese Zahl bei der Wahl zum ersten Reichstag von 1920 bereits auf erhöhte. In die Nationalversammlung wurden dabei neben den sechs größeren Parteien bereits Abgeordnete dreier Splitterparteien gewählt. Bei den Wahlen 1932 (I) lag die Zahl der Parteilisten gar bei 42. Ein weiterer Indikator für die zunehmende Zersplitterung des Parteiensystems ist die, trotz der Anwendung eines komplexen Auszählungsmechanismus, erstaunlich hohe Zahl der verlorenen Stimmen, die bei den ersten Wahlen 1924 und bei den Wahlen von 1928 weit über einer Million lag, was auf eine große Anzahl kleiner Parteien schließen lässt, die nicht die Mindestanzahl von 60,000 Stimmen in einem Wahlkreis erreichen konnten. Das Verhältniswahlsystem wirkte dieser Parteienzersplitterung nicht entgegen: In der einschlägigen Literatur besteht Konsens darüber, dass die reine Verhältniswahl der Weimarer Republik zweifellos zur Zersplitterung des Parteiensystems beigetragen 18 hat. Dies lässt sich vor allem auf die Begünstigung kleiner politischer Parteien durch das Verhältniswahlrecht zurückführen, die nun nicht schon im Vorfeld der Wahl zu politischen Kompromissen und zur Integrierung solcher Strömungen in die mittleren und größeren Parteien gezwungen waren. 19 Auch auf die Stellung des einzelnen Abgeordneten zeigte die Verhältniswahl mit ihrem Listensystem Wirkung: Statt einer engen Bindung an die Wählerschaft im Wahlkreis war von den einzelnen Abgeordneten nun eine Bewährung in der Parteiorganisation 20 gefordert, wollten sie einen aussichtsreichen Listenplatz erlangen. Diese Änderung des Selbstverständnisses der Abgeordneten trug nicht gerade dazu bei, in Zeiten politischer Umbrüche eine stärkere Vertrauensbasis zwischen Abgeordneten und Wählerschaft zu schaffen. Nichts desto trotz bleibt hinsichtlich der Schuldfrage an dem Aufstieg der NSDAP festzuhalten, dass das Verhältniswahlsystem diesen Aufstieg partiell zwar begünstigt hat, aber dass auf der anderen Seite jeder monokausale Erklärungsansatz verfehlt wäre und das Wahlsystem wohl auch nicht einmal die entscheidende Variable zur 17 Nohlen (2004), S Nohlen (2004), S Möller (1985), S Nohlen (2004), S.302. Verhältniswahlsysteme 10

11 Erklärung des Aufstiegs der NSDAP darstellt. Faktoren wie die fehlende, demokratische und republikanische Tradition, der tief in der Gesellschaft verwurzelte Führglaube, der latente Antisemitismus und Antikommunismus in der Bevölkerung, oder die wirtschaftliche Entwicklung in der Weimarer Republik sind zur Erklärung der Entstehung des Dritten Reiches mindestens ebenso bedeutend und dürfen bei einer Beurteilung des Wahlsystems nicht außer acht gelassen werden. 3.2 Die personalisierte Verhältniswahl der Bundesrepublik Technische Elemente Das Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland wird ebenfalls der Kategorie Verhältniswahlsysteme zugeordnet, jedoch impliziert schon der Name personalisiertes Verhältniswahlrecht, dass es sich hierbei nicht um ein klassisches Verhältniswahlrecht handelt. Aufgrund der Personalisierung des Wahlrechts, wird nur eine Hälfte der Bundestagsabgeordneten über bundeslandspezifische Parteilisten gewählt. Die andere Hälfte der Abgeordneten stellen Direktkandidaten, die in 299 Einerwahlkreisen nach einfacher Mehrheitswahl gewählt werden. Dabei stellt die 5%-Sperrhürde eine wichtige Randkorrektur des Verhältnisprinzips dar, wonach Landeslisten nur solcher Parteien (ausgenommen des SSW) bei der Mandatszuteilung berücksichtigt werden, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten 21 oder zumindest drei Direktmandate in den Wahlkreisen erringen, was zuletzt der PDS 1994 gelang. Diese Klausel ist es letztendlich, die den Einzug einer unüberschaubaren Anzahl von Parteien in den Bundestag und damit eine Zersplitterung der Parteienlandschaft verhindert. Verrechnet werden die Zweitstimmen seit 1985 nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren (zuvor: d Hondt), bei welchem die gewonnenen Zweitstimmen einer Partei durch die Gesamtzahl aller Zweitstimmen geteilt werden und die übrigen Sitze nach dem größten Rest verteilt werden. Wenn eine Partei mehr Erstimmen gewonnen hat, als ihr nach Anzahl der Zweitstimmen zustehen, entstehen so genannte Überhangmandate, bei welchen für die anderen Parteien kein Ausgleich stattfindet Genese Auch wenn es verfehlt wäre, das Wahlsystem der Weimarer Republik als den Hauptgrund für den Niedergang der Parteienlandschaft verantwortlich zu machen, so bleibt festzuhalten, dass das Verhältniswahlsystem von Weimar der 21 Rudzio (2003), S.198. Verhältniswahlsysteme 11

12 Parteienzersplitterung nicht entgegengewirkt, sondern diesen Prozess eher begünstigt hat. Folglich liegt es nahe, dass die nach 1945 einsetzende Aufarbeitung und Kritik der deutschen Vergangenheit auch eine kritische Reflexion des Weimarer Wahlrechts beinhaltete. 22 Das reine Verhältniswahlsystem wurde inzwischen nicht mehr als Idealtypus aller Wahlsysteme verstanden, seine negativen Begleiterscheinungen rückten mehr und mehr in den Vordergrund. Kritisiert wurden die fehlende, unmittelbare Verantwortung und Bindung des Abgeordneten an den Wähler ebenso wie die Tendenz der Verhältniswahl zur Schaffung eines Multiparteiensystems. Daher erscheint es auch nicht verwunderlich, dass der Verfassungsausschuss von Herrenchiemsee eine Wahlreform zugunsten der Mehrheitswahl empfahl, was der Parlamentarische Rat jedoch kritischer betrachtete. Nach Ablehnung des reinen Mehrheitswahlrechts durch die 8.Sitzung des Wahlrechtsausschuss blieb daher als logische Konsequenz nur ein, aus Elementen der Verhältnis- und der Mehrheitswahl bestehendes Wahlrecht als Kompromisslösung übrig. Diese Kompromisslösung lag vor allem in der Personalisierung des Wahlrechts, in der Schaffung von Wahlkreisen, denen jeweils nur ein Direktmandat zugeteilt wurde. Diesem Konzept lag der Gedanke zu Grunde, nur eine Personenwahl, und nicht die reine Listenwahl, könne eine Wahl im eigentlichen Sinne sein, und demnach sei das Wahlsystem ein demokratisches, das auch die Wahl der Abgeordneten durch die Wähler ermöglich. 23 Man erhoffte sich also, die in Weimar vorhandene Distanz zwischen Wähler und Abgeordneten durch die Personalisierung der Erststimme überbrücken zu können: It was firm belief of the founding fathers that the plurality element would introduce incentives to a more personalized politics at the grass-roots level. 24 Ein weiterer, vieldiskutierter Punkt war die Frage der Sperrklausel: Während Vertreter wie Seebohm von der DP in der Sperrklausel ein starkes Hemmnis für die dynamische Entwicklung des politischen Lebens 25 sahen, überwog doch insgesamt die Ansicht, dass einer unkontrollierten Zersplitterung der Parteienlandschaft mittels einer Sperrklausel entgegengewirkt werden müsse. So erklärte beispielsweise Schönfelder im Hauptausschuss, dass wenn einmal erneut Verhältnisse wie zu Beginn der 30er Jahre eintreten würden, dass eine Reihe von Gruppen auftreten, die sich fälschlicherweise politische Parteien nennen, man eine Möglichkeit haben 22 Political discussions on the new electoral law after 1945 were influenced by the experience with the proportional system practied during the Weimar period, and prejudiced by the assumption that the proportional vote had helped National Socialsm to come to power. ; Niehuss (1990), S Nenstiel (1992), S Klingemann (2001), S Seebohm, HA StenBer., 2.Sitzung, S.7, zitiert nach: Nenstiel (1992), S.239. Verhältniswahlsysteme 12

13 müsse, diesem Unfug zu steuern. [ ] Wer also haben will, dass wir dem Unfug in der Zukunft steuern können, der darf jetzt nicht durch die Streichung das Hemmnis im Grundgesetz aufrechterhalten Auswirkungen auf das Parteiensystem Nach der Potsdamer Konferenz wurden SPD, CDU, KPD und FDP von den Alliierten zunächst als einzige Parteien offiziell von den Alliierten zugelassen, weshalb es nahe liegt, diesen Parteien einen Vorteil gegenüber den übrigen Parteien zuzuschreiben. Dennoch schafften es bei den ersten Wahlen Parteien, in den Bundestag einzuziehen. Schon bei den zweiten Wahlen 1953 zeigten sich durch den Einzug von nunmehr nur noch 6 Parteien erste Konzentrationstendenzen des Parteiensystems, dich sich bei den Wahlen 1957 (4 Parteien) und 1961 (3 Parteien) fortsetzten. Diese Parteienanzahl hat sich bis zum Einzug der Grünen in den Bundestag 1983 gehalten. Zeitweise vereinigten CDU/CSU, SPD und FDP [ ] 99,0, bzw. 99,1% der gültigen Zweitstimmen auf sich 27. Neben exogenen Faktoren wie der wirtschaftliche Entwicklung oder der verstärkten Wandlung von kumulierenden zu sich überschneidenden Konfliktlinien innerhalb der Gesellschaft, darf dem bundesdeutschen Wahlsystem hierbei durchaus eine konzentrierende Wirkung unterstellt werden. So wird neben bedeutsamen Neuerungen wie die Verrechnung der Erststimme nach Majorz oder die Umstellung auf die Sitzvergabe nach Hare/Niemeyer, vor allem der 5%-Sperrklausel im bundesdeutschen Wahlrecht eine äußerst bedeutsame Rolle zugesprochen, verhinderte die Sperrklausel doch den Einzug einer unkontrollierbar hohen Zahl von Splitter- und Randparteien. Auch hat die Sperrklausel einen psychologischen Effekt für den Wähler, der bei seiner Stimmabgabe die bundespolitische Relevanz einer Partei berücksichtigen muss, will er nicht eine verlorene Stimme abgeben. Der Möglichkeit des so genannten Stimmen-Splitting, also der Verteilung von Erstund Zweitstimmen auf zwei unterschiedliche Parteien, kann ebenfalls eine große Bedeutung hinsichtlich des Einflusses auf das Parteiensystem beigemessen werden. So kann man im Allgemeinen davon ausgehen, dass ein gewisser Teil der Wähler der beiden großen Volksparteien aufgrund der Existenz eines, in Bezug auf Koalitionsoptionen, asymmetrischen, bipolaren Vier-Parteien-Sysem seine Zweitstimme dem potentiellen Koalitionspartner zukommen lässt aus Angst, dieser könne an der 5%-Klausel scheitern. Man kann also festhalten, dass Stimmen- 26 Schönfelder, HA StenProt., 2.Sitzung, S.10, zitiert nach: Nenstiel (1992), S Nohlen (2004), S.312. Verhältniswahlsysteme 13

14 Splitting und 5%-Klausel in einem Bezugsrahmen stehen, der das Wahlverhalten einer kleinen, aber politisch wichtigen Wählerschaft bestimmt. 28 Die politische Relevanz von Direktmandaten wurde spätestens 1994 für Jedermann sichtbar, als mit der PDS zum ersten Mal eine Partei aufgrund drei gewonnener Direktmandate in den Bundestag einzog. Wie bedeutsam auch in diesem Zusammenhang die Frage der Wahlkreiseinteilung ist, wurde nach der Wahlkreisreform 2001 deutlich, als die PDS bei der Bundestagswahl 2002 nur noch zwei Direktmandate gewinnen konnte (1998: 4). Dieses Ergebnis der Wahlkreisreform wurde in einem Arbeitspapier der Konrad-Adenauer-Stiftung aus dem Jahre 2001 so auch korrekt vorausgesagt Verhältniswahl in Mehrpersonenwahlkreisen das Wahlsystem Spaniens Technische Elemente Nach dem spanischen Wahlrecht wird das Land in 52 Wahlkreise verschiedener Größe eingeteilt, aus welchen jeweils zumindest zwei Kandidaten einen Sitz im Abgeordneten erringen können. Allein den Provinzen Ceuta und Melilla steht nur je ein Abgeordneter zu. Die Anzahl der Abgeordneten richtet sich nach der Bevölkerungsanzahl im jeweiligen Wahlkreis (ein Mandat pro 144,500 Einwohner, beziehungsweise bei einem zusätzlichen Restanteil von über 70,000 Einwohner) und kann wie im Falle Barcelonas sogar bis zu 33 Mandatssitze betragen (Durchschnitt: 7). Als besonderes Element des spanischen Wahlsystems gilt es ebenfalls die Sperrklausel von drei Prozent zu nennen: demnach werden die für einen Kandidaten abgegebenen Stimme erst dann ausgezählt, wenn die Liste insgesamt drei Prozent der Stimmen des Wahlkreises auf sich vereinigen konnte. 30 Die Methode d Hondt dient dabei in dem spanischen Wahlsystem als Verrechnungsverfahren. Besonderes Kennzeichen dieser, auch Höchstzahlverfahren genannten Umrechnungsmethode ist die Anwendung einer Divisorenreihe, bestehend aus den Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, usw. Die jeweiligen Stimmen der Parteien werden demnach durch die genannte Divisorenreihe geteilt und die zu vergebenden Mandate den höchsten Quotienten dieser Divisorenreihe zugesprochen, wobei in diesem Zusammenhang die Anzahl der zu vergebenden Mandate in einem Wahlkreis von entscheidender Bedeutung ist. 28 Nohlen (2004), S Zugriff am Zugriff am Verhältniswahlsysteme 14

15 3.3.2 Genese Nach dem Ende des Franco-Regimes setzten in Spanien relativ zeitnah Diskussionen über die Möglichkeit und nähere Ausarbeitung von allgemeinen und freien Wahlen ein. Hinsichtlich des zukünftigen Wahlsystems gab es in diesem Zusammenhang vor allem drei unterschiedliche Ansichten, die jedoch mehr auf parteipolitische Überlegungen als auf normative Standpunkte zurückzuführen waren: Die politische Rechte präferierte ein Mehrheitswahlsystem mit territorialer Mandatszuteilung, beziehungsweise alternativ ein Verhältniswahlsystem. Weniger Begeisterung konnten die Rechten hingegen für ein Wahlsystem mit bevölkerungsunabhängiger Mandatsverteilung aufbringen. Grund hierfür waren rein taktische Überlegungen: Je weniger die Anzahl der Mandate von der Anzahl der Bevölkerung in dem jeweiligen Wahlkreis abhänge, desto mehr würde das der Rechten entgegenkommen, da die Linke die meiste Unterstützung in den industriellen und bevölkerungsreichen Zentren einiger weniger Provinzen habe (Madrid, Barcelona). 31 Folglich favorisierte man auf Seiten der politischen Linken ein Verhältniswahlsystem, beziehungsweise eine Mehrheitswahl mit bevölkerungsabhängiger Mandatsverteilung in der Hoffnung, aus diesem Wahlsystem politisch Kapital schlagen zu können. Die regionalen Parteien hingegen forderten ein Mehrheitswahlsystem mit territorialer Mandatsverteilung, da sie durch dieses Wahlsystem als regionale Hochburgenparteien am Stärksten profitiert hätten. Das schlussendlich verabschiedete und von der Verfassung 1978 bekräftigte Verhältniswahlsystem mit Mehrpersonenwahlkreisen stellte ein Zugeständnis an die politische Linke dar, auch wenn man sich eigentlich aufgrund der jahrzehntelangen Abwesenheit von freien und allgemeinen Wahlen keineswegs über die tatsächlichen Auswirkungen des Wahlsystem sicher sein konnte Auswirkungen auf das Parteiensystem Aufgrund der geringen Größe der Wahlkreise lässt sich zunächst festhalten, das aus dem spanischen Wahlsystem eine inhärente Bevorteilung der beiden großen Parteien 32 hervorgeht. So fielen schon bei den ersten Wahlen 1977 über 60% der Stimmen auf die beiden großen, moderaten Parteien, der Uniòn de Centro 31 Krohn (2003), S.175f. 32 Krohn (2003), S.195. Verhältniswahlsysteme 15

16 Democrático (UCD) und der Partido Socialista Obrero Espanol (PSOE), die somit eine Mandatskonzentration von über 80% aufweisen konnten. Die Sperrklausel von 3% nimmt dabei in Spanien keineswegs die gleiche bedeutsame Rolle wie die 5%- Sperrklausel in der Bundesrepublik ein, was auf eben jene geringe Wahlkreisgröße in Spanien zurückzuführen ist: Sieht man von den vier großen Wahlkreisen ab, so verhindert allein schon die geringe Mandatszahl in den Wahlkreisen einen Einzug von Splitterparteien, was jedoch nicht auf regionale Hochburgenparteien zutrifft. Dem spanischen Wahlsystem wurde in der Vergangenheit ein hoher Disproportionseffekt vorgeworfen: Demnach ist dieser derart ausgeprägt, dass unter bestimmten Bedingungen eine Partei mit annähernd 42% der Stimmen die absolute Mehrheit der Sitze erringen kann. 33 Bei den Wahlen 1982 begünstigte dieser Disproportionseffekt den überwältigenden Stimmengewinn des PSOE, da die Partei vor allem in ländlichen, bislang von der konservativen UCD dominierten Gebieten Wahlkreise gewinnen konnte und dies unverhältnismäßig höher zu Buche schlug als die Stimmengewinne in den urbanen PSOE-Hochburgen. Auf der anderen Seite waren die Verluste der UCD gerade in ihren ehemaligen Schwerpunkten mandatsmäßig am gravierendsten. 34 Insgesamt konnte sich der PSOE 1982 mit 48,4% der gewonnenen Stimmen rund 58% der zu vergebenden Sitze sichern, und auch 1986 mit 44,1% der Stimmen noch die absolute Mehrheit für sich reklamieren. Insgesamt muss hinsichtlich des spanischen Wahlsystems auch festgehalten werden, dass aufgrund der unterschiedlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise und der tendenziellen Aufwertung kleinerer Wahlkreise 35 solche Parteien begünstigt werden, die vor allem kleinere und mittlere Wahlkreise dominieren. Folglich wurde dahingehend der konservativen UCD, beziehungsweise nach 1982 der PDP-PP eine leichte Bevorteilung im spanischen Wahlsystem zugesprochen, da diese vor allem den ländlichen Raum mit seinen kleinen und mittleren Wahlkreisen dominiert. 4. Zusammenfassung und abschließende Bemerkungen Welche Erkenntnisse lassen sich aus diesen Beobachtungen ziehen? Zum Einen, dass sich die Vorstellungen von und Erwartungen gegenüber Verhältniswahlsystemen gewandelt haben: Wurde die Verhältniswahlsystem in Weimar noch als das gerechteste und authentischste Wahlsystem gesehen, so überwogen bei Gründung der Bundesrepublik die skeptischen Stimmen, die vor den 33 Nohlen (2004), S Nohlen (2004), S So zählt der Wahlkreis der Provinz Soria einen Abgeordneten auf 33,500 Einwohner, während in der Provinz Madrid auf einen Abgeordneten 141,200 Einwohner fallen. Vgl. Nohlen (2004), S.333f. Verhältniswahlsysteme 16

17 negativen Begleiterscheinungen eines reinen Verhältniswahlsystems warnten und daher auf einen Schutz des Parteiensystems vor einer Zersplitterung drängten. Auch in Spanien war das Verhältniswahlsystem nicht unumstritten, jedoch überwogen bei den Wahlrechtsdiskussionen parteipolitische und strategische Überlegungen. Zum Zweiten können Verhältniswahlsysteme in Form der reinen Verhältniswahl, der personalisierten Verhältniswahl, der Verhältniswahl in Mehrpersonenwahlkreisen, dem System der übertragbaren Einzelstimmgebung oder der kompensatorischen Verhältniswahl völlig unterschiedliche Ausgestaltungen annehmen, die wiederum eine Vielzahl unterschiedlicher technischer Elemente aufweisen können. Drittens zeigt das Beispiel Spanien die Bedeutung der Wahlkreiseinteilung auch in Verhältniswahlsystemen: Die Frage, wie Wahlkreise zugeschnitten werden und welche Anzahl von Mandaten in einem Wahlkreis vergeben werden, ist von entscheidender Bedeutung für das spätere Wahlergebnis. Prinzipiell lässt sich sagen, dass kleinere Wahlkreise große Parteien begünstigen und Verhältniswahlsysteme mit kleinen Wahlkreisen sich in ihrer Wirkungsweise den Mehrheitswahlsystemen annähern. Viertens und letztens scheint es kaum möglich zu sein, der Verhältniswahl per se bestimmte Auswirkungen zuzuschreiben; die Stabilität oder Instabilität eines Systems beispielsweise allein auf das Verhältniswahl zurückzuführen. Vielmehr wirken eine große Reihe von Faktoren und Variablen auf das Parteiensystem ein, sodass der Verhältniswahl ebenso wie der Mehrheitswahl - nur eine begünstigende Wirkung zugestanden werden kann. Daher kann ein Verhältnis- ebenso wie ein Mehrheitswahlsystem nur in seinem jeweiligen Kontext betrachtet werden. Verhältniswahlsysteme 17

18 5. Quellenangaben 5.1 Literatur Klingemann, H.-D. und Wessels, B. (2001): The Political Consequences of Germany s Mixed-Member System: Personalization at the Grass Roots?, in: Shugart und Wattenberg (Hrsg.): Mixed Member Electoral Systems, Oxford: University Press. Krohn, Tobias (2003): Die Genese von Wahlsystemen in Transitionsprozessen. Portugal, Spanien, Polen und Tschechien im Vergleich, Opladen: Leske und Budrich. Möller, H. (1985): Weimar. Die unvollendete Demokratie, München: Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG. Nenstiel, V. (1992): Die Auswirkungen der Weimarer Wahlrechtsentwicklung auf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, Frankfurt a.m.: Verlag Peter Lang GmbH. Niehuss, M. (1990): Historiography, Sources and Methods of Electoral and Electoral Law Analysis in Germany 1871 to 1987, in: Noiret, S. (Hrsg.): Political Strategies and Electoral Reforms: Origins of Voting Systems in Europe in the 19 th and 20 th Centuries, Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft. Nohlen, D. (2002): Wahlen und Wahlsysteme, in: Lauth, H.-J. (Hrsg.): Vergleichende Regierungslehre, Wiesbaden: Westdeutscher Verlag. Nohlen, D. (2004): Wahlrecht und Parteiensystem, Opladen: L&B. Rudzio, W. (1991): Das politische System der Bundesrepublik, Opladen: L&B. Verhältniswahlsysteme 18

19 5.2 Internetadressen Brodocz, A. und Vorländer, H. (2004): Spanien: Wahlsystem, zu finden unter: Zugriff am Konrad-Adenauer-Stiftung (Hrsg.) (2001): Bundestagswahlen 2002 Kandidatenentwicklung und Personalwechsel, Arbeitspapier Nr.50, zu finden unter: Zugriff am Reichswahlgesetz ( ), in: documentarchiv.de (Hrsg.), zu finden unter: Zugriff am Centrum für angewandte Politikforschung (Hrsg.) (2002): Wahlsystem Organisation, Funktion und Wirkungsweise, zu finden unter: Zugriff am Verhältniswahlsysteme 19

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