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1 1 von :31 Berufsinformationen einfach finden Altenpfleger/in Die Tätigkeit im Überblick Altenpfleger/innen betreuen und pflegen hilfsbedürftige ältere Menschen. Sie unterstützen diese bei der Alltagsbewältigung, beraten sie, motivieren sie zu sinnvoller Beschäftigung und Freizeitgestaltung und nehmen pflegerisch-medizinische Aufgaben wahr. Altenpfleger/innen arbeiten hauptsächlich in Altenwohn- und -pflegeheimen, bei Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit pflegerischer Betreuung und bei ambulanten Altenpflege- und Altenbetreuungsdiensten. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich bei paritätischen Verbänden mit angeschlossenem Pflegedienst, in geriatrischen und gerontopsychiatrischen Abteilungen von Krankenhäusern und in Pflege- und Rehabilitationskliniken. Auch in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung oder in Seniorenberatungsstellen sind sie tätig. Darüber hinaus sind Altenpfleger/innen in Privathaushalten tätig, z.b. bei der Betreuung von Seniorenwohngemeinschaften oder pflegebedürftigen Angehörigen. Gelegentlich arbeiten sie auch in der Pflegeberatung bei Seniorenorganisationen, an Pflegestützpunkten oder in Diakonien mit angeschlossenem Altenpflegedienst. Die Ausbildung im Überblick Altenpfleger/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung, deren schulischer Teil an Berufsfachschulen für Altenpflege und deren praktischer Teil in Altenpflegeeinrichtungen durchgeführt wird. Die Ausbildung dauert in Vollzeit 3 Jahre und in Teilzeit bis zu 5 Jahre. Modellversuche, in denen durch ein Aufbaumodul ein weiterer Abschluss erworben werden kann, sehen eine Ausbildungsdauer von insgesamt 3 1/2 Jahren vor. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, eine Berufsfachschulausbildung als Altenpfleger/in mit einem Hochschulstudium zu kombinieren. Lesezeichen-tauglicher Link Wenn Sie diese Berufsbeschreibung als Lesezeichen/Favorit speichern oder die Adresse (per ) weitergeben wollen, benutzen Sie bitte die folgende Adresse: Aufgaben und Tätigkeiten (Kurzform) Ob stationär oder ambulant: Sie pflegen, betreuen und beraten hilfsbedürftige ältere Menschen und zielen dabei stets darauf ab, eine selbstständige Lebensführung der Betreuten zu ermöglichen bzw. zu erhalten, soweit es möglich ist. Dabei unterstützen Altenpfleger/innen ältere Menschen bei Verrichtungen des täglichen Lebens, etwa bei der Körperpflege, beim Essen oder beim Anziehen. Sie sprechen mit ihnen über persönliche und soziale Angelegenheiten, begleiten sie bei Behördengängen oder Arztbesuchen, wirken aktivierend auf sie ein und leiten sie z.b. zu gesundheitsfördernden Übungen oder aktiver Freizeitgestaltung an. Dabei arbeiten sie mit Familienangehörigen und ehrenamtlichen Helfern zusammen und unterweisen diese auch in Pflegetechniken, was besonders in der ambulanten häuslichen Betreuung wichtig ist. In der Behandlungspflege und Rehabilitation nehmen Altenpfleger/innen auch therapeutische und medizinisch-pflegerische Aufgaben wahr, z.b. wechseln sie Verbände, führen Spülungen durch und verabreichen Medikamente nach ärztlicher Verordnung. Sie beobachten die Betreuten genau auf etwaige Veränderungen ihres gesundheitlichen und psychischen Zustandes, informieren die behandelnden Ärzte bzw. Ärztinnen und sprechen mit diesen geeignete Maßnahmen ab. Zudem helfen sie bei Notfällen und in lebensbedrohlichen Situationen, begleiten Sterbende und versorgen Verstorbene. Darüber hinaus führen sie organisatorische und verwaltende Tätigkeiten aus, z.b. fassen sie Pflegeberichte ab und verwalten Patientendaten. Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

2 2 von :31 Worum geht es? Altenpfleger/innen betreuen und pflegen hilfsbedürftige ältere Menschen. Sie unterstützen diese bei der Alltagsbewältigung, beraten sie, motivieren sie zu sinnvoller Beschäftigung und Freizeitgestaltung und nehmen pflegerisch-medizinische Aufgaben wahr. In Würde alt werden Damit ältere Menschen trotz Gebrechen oder Krankheit ein aktives und weitgehend noch selbstbestimmtes Leben führen können - sei es in der eigenen Wohnung oder in einem Pflegeheim -, ist oft die Pflege und Betreuung im Sinne einer ganzheitlichen Hilfe durch Altenpfleger/innen erforderlich. Diese planen je nach individuellen Bedürfnissen der zu betreuenden Personen den Pflegeprozess. Die auf dieser Grundlage eingeleiteten Maßnahmen dokumentieren sie und werten sie aus. Dies ist wichtig, um z.b. die Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung korrekt durchzuführen und auch nachprüfbar festzuhalten. Beispielsweise messen sie Puls, Temperatur, Blutdruck und ggf. auch den Blutzuckerspiegel, wechseln Verbände, verabreichen Medikamente, legen Infusionen, kontrollieren die Flüssigkeitsbilanz und lagern bettlägerige Personen fachgerecht. Altenpfleger/innen benötigen in ihrem Beruf, den sie in Altenpflegeheimen sowie bei ambulanten Pflegediensten ausüben, neben einem Interesse an Medizin und einer guten Konstitution vor allem Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit, Geduld, Verantwortungsbewusstsein und Achtung vor dem Leben. Pflegen und motivieren Altenpfleger/innen behandeln ältere Menschen nicht nur, sondern sie beobachten ihre Krankheitsverläufe über einen längeren Zeitraum und versuchen, selbstständige Kompetenzen der zu Pflegenden zu erhalten bzw. zu aktivieren - auch im Sinne einer Rehabilitation. Dazu führen sie z.b. Bewegungstrainings durch. Je nach Bedarf helfen sie im Rahmen der Grundpflege bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, bei der Versorgung mit Nahrungsmitteln und bei der Essensaufnahme. Im psychosozialen Bereich betreuen und beraten Altenpfleger/innen ältere Menschen in vielfältiger Weise. Sie gestalten Feste, Ausflüge und Veranstaltungen selbstständig oder in Zusammenarbeit mit den Senioren. Sie fördern und verbessern durch geeignete Maßnahmen die Kommunikation der älteren Menschen untereinander und bieten helfende Gespräche an, um zwischenmenschliche Beziehungen zu fördern und einer Isolation und Vereinsamung vorzubeugen. Dabei gehen sie auch auf mögliche kulturelle Besonderheiten bei Menschen mit Migrationshintergrund ein. Besonders in der häuslichen Pflege unterweisen Altenpfleger/innen Familienangehörige in Pflegetechniken, etwa im korrekten Lagern und im Gebrauch von Hilfsmitteln. Auch das Begleiten Sterbender und das Versorgen Verstorbener gehört zum altenpflegerischen Aufgabenbereich. Darüber hinaus spielt die Qualitätssicherung der Arbeit eine große Rolle, umso mehr, als es um die Pflege und Betreuung von Menschen geht. Um die nötige Qualität zu gewährleisten, handeln Altenpfleger/innen beispielsweise nach der "Berufsordnung für professionell Pflegende" des Deutschen Pflegerates e.v. Wenn sie im Case-Management arbeiten, ermitteln sie den konkreten Pflegebedarf eines Patienten und beraten ihn bei der Auswahl von Pflegemaßnahmen. Außerdem organisieren und vermitteln sie Arzt- oder Krankenhausbesuche, kümmern sich um erforderliche Rehabilitationsmaßnahmen oder um Angebote professioneller und ehrenamtlicher Hilfe für ältere Menschen, die zu Hause leben. Als IT-Mentor/in im Pflegebereich koordinieren und verbessern sie die Nutzung pflegerelevanter Software, z.b. von Programmen zur Patientendatenerfassung oder medizinischen Dokumentation. Zudem schulen sie Mitarbeiter und erstellen EDV-Trainingsunterlagen. Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen Altenpfleger/innen haben hauptsächlich folgende Aufgaben: betreuungsbedürftige alte Menschen in stationären und ambulanten Einrichtungen oder zu Hause eigenverantwortlich und umfassend betreuen und pflegen Grundpflegemaßnahmen ausführen und bei Verrichtungen des täglichen Lebens helfen, z.b. bettlägerige Menschen fachgerecht lagern, Vorbeugungsmaßnahmen, etwa gegen Thrombosen, durchführen sowie bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Versorgung mit Nahrungsmitteln und ggf. beim Essen helfen die Betreuten aktivieren, z.b. zu regelmäßiger Bewegung anregen, zu Bewegungs- und Atemübungen anleiten und dabei helfen bei pflegerischen Maßnahmen den Betreuten im Bedarfsfall aufmunternd, ermutigend zusprechen nach ärztlicher Verordnung Maßnahmen der Behandlungspflege durchführen und bei der Rehabilitation helfen Medikamente zusammenstellen und verabreichen spezielle Pflegemaßnahmen durchführen (etwa Einläufe, Spülungen und Injektionen durchführen, Verbände wechseln, mit Salben einreiben, Infusionen legen) bei therapeutischen Maßnahmen der Rehabilitation mitwirken (z.b. bei krankengymnastischen und

3 3 von :31 anderen Bewegungsübungen helfen) Kooperieren, Beobachten und Dokumentieren Betreute auf Veränderungen ihres jeweiligen Zustands beobachten Pflegemaßnahmen dokumentieren mit dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin zusammenarbeiten (z.b. Arztvisiten vorbereiten, über gesundheitliche und psychische Veränderungen informieren, Maßnahmen absprechen), auch im Rahmen von Case-Management bei Notfällen und in lebensbedrohlichen Situationen helfen Erste Hilfe leisten ärztliche Hilfe holen alte Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten betreuen und beraten bei der Erhaltung selbstständiger Lebensführung und sinnvoller Gestaltung des Tagesablaufs unterstützen über spezielle Angebote informieren (Selbsthilfeeinrichtungen, Tagesstätten, Hilfsdienste wie "Essen auf Rädern") in Fragen der Gesundheitsvorsorge beraten in schwierigen Lebenssituationen beraten, bei Krisen helfend eingreifen (z.b. nach Verlust des Ehepartners bei der Neuordnung des Lebens beraten und unterstützen) helfende Gespräche anbieten, um zwischenmenschliche Beziehungen zu fördern und einer Isolation und Vereinsamung vorzubeugen Kontakt zu Diensten und Behörden herstellen und erhalten bei Arzt- und Behördengängen, zur Krankengymnastik oder Sprachheilbehandlung begleiten beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen helfen Pflegeberatung nach 7a Sozialgesetzbuch (SGB) XI durchführen Pflegebedürftige individuell beraten und bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen und anderen Hilfsangeboten unterstützen individuelle Versorgungspläne erstellen und deren Umsetzung überwachen Angehörige beraten und anleiten Angehörige in der Pflege anleiten besonders im Bereich der häuslichen Pflege Familienangehörige in Pflegetechniken unterweisen, z.b. in der Vorbeugung von Wundliegen durch Gebrauch geeigneter Lagerungshilfsmittel (etwa hinsichtlich korrekten Lagerns, im Gebrauch von Hilfsmitteln wie Gehhilfen, Rollstühlen, Spezialbetten) Angehörigengesprächskreise, -seminare und -schulungen organisieren und durchführen bei der Freizeitgestaltung und der Pflege sozialer Kontakte unterstützen alte Menschen dabei unterstützen, Kontakte im Umfeld der eigenen Wohnung oder des Heims zu knüpfen und zu pflegen, ein soziales Netz aufzubauen oder zu erhalten, Beziehungen wieder zu aktivieren zur Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen anregen Feste, Ausflüge und Veranstaltungen selbstständig oder gemeinsam mit aktiven alten Menschen gestalten im Einzelgespräch oder in gestalteten Gesprächsrunden zum Erzählen der individuellen Lebensgeschichte ermutigen (Biografiearbeit) bei alten Menschen mit Migrationshintergrund auf kulturelle Besonderheiten achten und eingehen Sterbende begleiten Verstorbene versorgen ggf. die Verwaltung des Nachlasses vorbereiten Darüber hinaus führen sie auch folgende Aufgaben aus: organisatorische und verwaltende Tätigkeiten der Altenpflege ausführen Pflegeberichte abfassen Pflegeleistungen abrechnen ggf. Pflegeüberleitung zwischen verschiedenen Pflegeeinrichtungen oder zwischen stationärem Aufenthalt und häuslicher Pflege organisieren als IT-Mentor/in die Pflege-EDV betreuen und Mitarbeiter schulen Arbeitsbereiche/Branchen Altenpfleger/innen arbeiten hauptsächlich in Altenwohn- und -pflegeheimen, bei Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit pflegerischer Betreuung und bei ambulanten Altenpflege- und Altenbetreuungsdiensten. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich bei paritätischen Verbänden mit angeschlossenem Pflegedienst, in geriatrischen und gerontopsychiatrischen Abteilungen von Krankenhäusern und in Pflege- und Rehabilitationskliniken. Auch in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung oder in Seniorenberatungsstellen sind sie tätig. Darüber hinaus

4 4 von :31 sind Altenpfleger/innen in Privathaushalten tätig, z.b. bei der Betreuung von Seniorenwohngemeinschaften oder pflegebedürftigen Angehörigen. Gelegentlich arbeiten sie auch in der Pflegeberatung bei Seniorenorganisationen, an Pflegestützpunkten oder in Diakonien mit angeschlossenem Altenpflegedienst. Branchen im Einzelnen Als Altenpfleger/in arbeitet man in erster Linie in folgenden Wirtschaftszweigen: Sozialwesen Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime Pflegeheime, z.b. stationäre Hospizdienste Ambulante soziale Dienste, z.b. häusliche Altenpflege- und Altenbetreuungsdienste, Sozialstationen, Diakonien und "betreutes Wohnen", ambulante Hospizdienste Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter, z.b. Altenbegegnungsstätten und -tagesstätten mit pflegerischer Betreuung Sonstiges Sozialwesen a. n. g., z.b. paritätische Verbände mit ambulantem Pflegedienst, Seniorenberatungsstellen und Selbsthilfeorganisationen mit Pflegeberatung, Pflegestützpunkte Gesundheitswesen Krankenhäuser, z.b. geriatrische und gerontopsychiatrische Abteilungen, Pflege- und Rehabilitationskliniken Sonstige selbstständige Tätigkeiten im Gesundheitswesen, z.b. Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit pflegerischer Betreuung, Tages- und Hauskrankenpflegedienste Darüber hinaus bieten sich Beschäftigungsmöglichkeiten in folgenden Arbeitsbereichen/Branchen: Arbeitsorte Privathaushalte Private Haushalte mit Hauspersonal, z.b. Betreuung von Seniorenwohngemeinschaften und pflegebedürftigen Familienangehörigen Politische Parteien, Verbände, Organisationen Interessenvertretungen und Vereinigungen a. n. g., z.b. Pflegeberatung bei Seniorenorganisationen, Krankenversicherungen Religionsgemeinschaften Kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen, z.b. Diakonie mit Altenpflegedienst Ihre pflegerischen Tätigkeiten üben sie vor allem in Patientenzimmern, Behandlungsräumen oder Sanitärräumen aus. Im Rahmen der ambulanten Pflege führen sie Hausbesuche durch. In Gruppen- und Aufenthaltsräumen betreuen bzw. unterstützen sie alte Menschen bei der Freizeitgestaltung. Bei Spaziergängen mit Heimbewohnern oder Patienten einer Klinik sind Altenpfleger/innen gelegentlich auch im Freien unterwegs. Dienstbesprechungen, Gespräche mit Patienten oder Angehörigen finden in Besprechungsräumen statt. Verwaltende und organisatorische Aufgaben erledigen sie im Büro. Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel In Rollbetten und auf Rollstühlen transportieren Altenpfleger/innen in ihrer Mobilität eingeschränkte Patienten, mit Lagerungshilfen wie Dekubitusfellen oder Schaumstoffkissen erleichtern sie bettlägerigen älteren Menschen das Liegen. Anhand von Behandlungsplänen und nach ärztlicher Verordnung verabreichen Altenpfleger/innen Medikamente. Sie behandeln Druckstellen oder wunde Stellen mit Einreibemitteln, Puder, Salben oder Umschlägen und legen Verbände an. Wenn sie ältere Menschen bei der Körperpflege unterstützen, verwenden sie Wasch- und Pflegeutensilien. Den Gesundheitszustand der zu betreuenden Menschen überwachen sie mit unterschiedlichen Messgeräten und Instrumenten, wie Blutdruckmessgerät, Fieberthermometer oder Waage. Wenn sie Freizeitaktivitäten wie Bastel- oder Musikstunden organisieren, arbeiten sie z.b. mit Musikinstrumenten und Materialien wie Ton, Stoffen und Holz. Wenn sie ältere Menschen zu gymnastischen Übungen anleiten, verwenden sie z.b. Bälle oder Gymnastikbänder. Am Computer erstellen sie Pflegeprotokolle und verwalten Patienten- bzw. Klienten- oder Bewohnerdaten ggf. mit spezieller Pflegesoftware. Arbeitsbedingungen Ob in stationären Einrichtungen oder bei ambulanten bzw. mobilen Pflegediensten: Altenpfleger/innen pflegen und betreuen hilfsbedürftige ältere Menschen mit unterschiedlichem Gesundheitszustand und müssen auf die individuellen Bedürfnisse eingehen. Wenn sie verwaltende Arbeiten ausführen, z.b. Berichte abfassen und Pflegeleistungen

5 5 von :31 abrechnen, sind sie im Büro am Computer tätig. Sie richten ihren Arbeitsablauf nach Pflege- und Behandlungsplänen sowie dem Wohl der Patienten. Ihre Aufgaben erfüllen sie nach Anweisungen der behandelnden Ärzte und Ärztinnen. Dabei arbeiten sie häufig im Team mit Kollegen. Jede Pflegemaßnahme muss genau dokumentiert werden, damit die Kollegen und Ärzte und Ärztinnen wissen, was zu tun ist. Meist sorgen Altenpfleger/innen für mehrere Patienten und sind fast den ganzen Tag auf den Beinen. Manche Tätigkeiten, wie das Umbetten Bettlägeriger, sind zum Teil mit hohem Körpereinsatz verbunden. Wenn sie den Patienten bei der körperlichen Grundpflege helfen, sind sie in unmittelbarem körperlichem Kontakt mit ihnen: Sie unterstützen sie beim Toilettengang und versorgen ihre Wunden. Neben der physischen Anstrengung sind Altenpfleger/innen oft auch seelischen Belastungen ausgesetzt, etwa wenn sie Sterbende begleiten oder Verstorbene versorgen. Trotz Zeitdruck sollten sich Altenpfleger/innen neben ihrer pflegerischen Arbeit immer wieder Zeit für ein Gespräch, ein Spiel oder einen Spaziergang mit den älteren Menschen nehmen, denn manche von ihnen sind sehr einsam, andere haben keinen Lebensmut mehr. Hier ist vor allem Einfühlungsvermögen gefragt. Insbesondere im Umgang mit dementen oder psychisch erkrankten Patienten ist Geduld erforderlich. Um sich vor Infektionen zu schützen, beachten sie Arbeitsvorschriften und tragen ggf. Schutzkleidung wie Handschuhe oder Mundschutz. Der häufige Umgang mit Desinfektions- und Hautpflegemitteln kann zu Hautreizungen führen. Da Patienten oder Bewohner häufig rund um die Uhr betreut bzw. beobachtet werden müssen, arbeiten Altenpfleger/innen insbesondere in Heimen und Krankenhäusern auch nachts und am Wochenende in Schichtarbeit. Arbeitsbedingungen im Einzelnen Arbeit im Gehen und Stehen Handarbeit (z.b. Verbände wechseln, mit Salben einreiben) schweres Heben und Tragen (z.b. bettlägerige Menschen fachgerecht lagern) Arbeit in medizinischen Einrichtungen/Praxen (Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeheime oder andere soziale Einrichtungen) enger Körperkontakt mit Menschen (alten Menschen bei der Körperpflege helfen oder diese ganz übernehmen) gefühlsmäßig belastende Situationen und Tätigkeiten (z.b. Sterbende begleiten) häufig wechselnde Aufgaben und Arbeitssituationen (zwischen Tätigkeiten der Körperpflege, dem Zubereiten von Mahlzeiten, dem An- und Auskleiden wechseln) Kundenkontakt (in Fragen der Gesundheitsvorsorge beraten, Kontakt zu Diensten und Behörden herstellen und erhalten) Umgang mit alten Menschen Umgang mit Menschen mit Behinderung Umgang mit Körpergeruch, Ausscheidungen Umgang mit problembelasteten Menschen (z.b. einsamen alten Menschen neuen Lebensmut geben) Verantwortung für Personen (z.b. Pflegeanweisungen genau einhalten, um lebensgefährdende Stürze oder Wundliegen zu vermeiden) Verdienst/Einkommen Das Einkommen der Beschäftigten von Bund und Kommunen richtet sich nach der Eingruppierung in die Entgeltgruppen und Stufen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). Manche Einrichtungen und Arbeitgeber lehnen ihre Vergütungen an die Vereinbarungen im öffentlichen Dienst an. Auch in der privaten Wirtschaft haben Tarifverträge einen maßgeblichen Einfluss auf den Verdienst. Einkommen werden aber auch unabhängig von Tarifverträgen vereinbart. Die Zuordnung zu den tariflichen Vergütungsgruppen hängt beispielsweise davon ab, welche Ausbildung vorliegt, ob Weiterbildungen absolviert wurden, wie komplex die Aufgaben sind, wie groß die Verantwortung ist und welche beruflichen Erfahrungen vorliegen. Auch regionale und branchenspezifische Faktoren spielen eine Rolle bei der Einkommenshöhe. Die hier genannten beispielhaften Grundvergütungen sollen der Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Tarifbereich öffentlicher Dienst Bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5, Stufe 3 bis Stufe 6, erhalten Beschäftigte, deren Vergütung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) angelehnt wird, ein Monatsbruttoentgelt von bis

6 6 von :31 Quelle: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Zugang zur Tätigkeit Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Für den Zugang zur Tätigkeit werden eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger/in und eine entsprechende Berufserlaubnis gefordert. Zugangsberufe/Zugangstätigkeiten Altenpfleger/in Sonstige Zugangsbedingungen Wer eine Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" oder "Altenpflegerin" ausüben will, benötigt dafür die Erlaubnis nach dem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz). Diese ist bei der zuständigen Landesbehörde zu beantragen. Unmittelbare Beschäftigungs- und Besetzungsalternativen Im Folgenden werden Berufe oder Tätigkeiten genannt, die Ähnlichkeiten zum Ausgangsberuf aufweisen. Diese Berufe stellen für Bewerber, die in ihrem erlernten Beruf keine freie Stelle finden, eine mögliche Alternative dar. Darüber hinaus können Arbeitgeber Fachkräfte dieser Berufe als Alternativen für die Besetzung einer Arbeitsstelle im Ausgangsberuf in Betracht ziehen. Manche Alternativberufe umfassen nur Teiltätigkeiten des Ausgangsberufs, andere erfordern eine Einarbeitungszeit, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann. Job- und Besetzungsalternativen für Teiltätigkeiten und Spezialisierungsformen (mit/ohne Einarbeitungszeit): Ambulanter Pfleger/Ambulante Pflegerin mit niedrigerem Qualifikationsniveau: Altenpflegehelfer/Altenpflegehelferin Krankenpflegehelfer/Krankenpflegehelferin in der Altenpflege Eine Aufstellung aller möglichen Verwandtschaftsstufen findet man hier: Erläuterungen zu den einzelnen Verwandtschaftsstufen Volltext (pdf, 5kB) Weitere Beschäftigungsalternativen aus der Sicht eines Bewerbers Die genannten Bereiche und Berufe basieren auf gemeinsamen Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen. Ggf. erfordern die genannten Jobalternativen eine längere Einarbeitung, eine Zusatzausbildung oder eine neue Ausbildung, die allerdings oft verkürzt absolviert werden kann. Jobalternativen im Bereich Haus- und Familienpflege / Heilerziehungspflege / Sozialpflege Fachkraft für Pflegeassistenz Staatlich anerkannter Haus- und Familienpfleger/Staatlich anerkannte Haus- und Familienpflegerin Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin Sozialhelfer/-assistent / Sozialhelferin/-assistentin Gemeinsame Aufgaben: hilfsbedürftige Personen betreuen, pflegen und versorgen; Pflege nach ärztlicher Verordnung ausführen; Beschäftigungs- und Aktivierungsmaßnahmen durchführen, bei der Bewältigung des Alltagslebens unterstützen; Beratungsgespräche führen; Pflegemaßnahmen planen und dokumentieren. Jobalternative im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Krankenpflegerin

7 7 von :31 Gemeinsame Aufgaben: hilfsbedürftige Personen nach ärztlicher Anweisung pflegen und versorgen; Maßnahmen der Grundpflege durchführen, z.b. Waschen und Betten von Patienten, Wechseln von Verbänden, Verabreichen von Medikamenten. Jobalternative im Bereich Hauswirtschaft Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin Gemeinsame Aufgaben: Betreuung und Versorgung von hilfsbedürftigen Personen; Erledigen hauswirtschaftlicher Tätigkeiten, z.b. Bettwäsche wechseln, Essen ausgeben. Jobalternative im Bereich Arztassistenz Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte Gemeinsame Aufgaben: hilfsbedürftige Personen nach ärztlicher Anweisung pflegen und versorgen; Patientendaten dokumentieren und verwalten. Auch denkbar: Altenpfleger/innen haben Kenntnisse über technische und andere Pflegehilfsmittel. Deshalb ist auch eine Beschäftigung im Verkauf und Vertrieb, z.b. als Fachberater/in oder Verkäufer/in im Sanitätsfachhandel, möglich. Weitere Besetzungsalternativen aus der Sicht eines Arbeitgebers Arbeitnehmer/innen der hier genannten Bereiche besitzen durch ihre Ausbildung und Berufstätigkeit Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die für die Ausübung der Tätigkeit als Altenpfleger/in von Vorteil sind. Ggf. erfordern die Besetzungsalternativen eine Einarbeitung, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann. Besetzungsalternative im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Krankenpflegerin Gemeinsame Aufgaben: hilfsbedürftige Personen nach ärztlicher Anweisung pflegen und versorgen; Maßnahmen der Grundpflege durchführen, z.b. Waschen und Betten von Patienten, Wechseln von Verbänden, Verabreichen von Medikamenten. Besetzungsalternativen im Bereich Haus- und Familienpflege / Heilerziehungspflege / Sozialpflege Fachkraft für Pflegeassistenz Staatlich anerkannter Haus- und Familienpfleger/Staatlich anerkannte Haus- und Familienpflegerin Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin Sozialhelfer/-assistent / Sozialhelferin/-assistentin Gemeinsame Aufgaben: hilfsbedürftige Personen betreuen sowie diese bei der Alltagsbewältigung unterstützen; Pflegemaßnahmen nach ärztlicher Anordnung durchführen; Freizeitaktivitäten organisieren und zu Beschäftigungen anregen. Spezialisierungsformen Altenpfleger/innen können sich auf bestimmte Einrichtungen spezialisieren, vor allem auf Alten- und Altenpflegeheime, Altentagesstätten, geriatrische und gerontopsychiatrische Kliniken, Pflegestützpunkte oder Hospize. Hier konzentrieren sie sich auf bestimmte Personengruppen, beispielsweise auf die Betreuung und Pflege älterer Menschen mit Behinderung oder von Stomapatienten und -patientinnen. Eine Tätigkeit als Nachtwache, in der Pflegeleitung, in der Gemeindealtenpflege oder im ambulanten Dienst ist ebenfalls möglich. Darüber hinaus können sie auch an Altenpflegeschulen unterrichten oder als Fachberater/innen in der Altenhilfe arbeiten. Beschreibungen im BERUFENET liegen z.b. für folgende Berufe vor: Ambulanter Pfleger/Ambulante Pflegerin Fachberater/Fachberaterin für Altenhilfe Leiter/Leiterin einer Altenpflegeeinrichtung Nachtwache - Pflege Stomatherapeut/Stomatherapeutin

8 8 von :31 Weiterbildung im Überblick Weiterbildung kann dazu dienen, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben, sich zu spezialisieren, beruflich voranzukommen oder sich selbstständig zu machen. Qualifizierung und Spezialisierung Das Themenspektrum für eine fachliche Anpassungsweiterbildung ist breit und reicht von Altenpflege über Themen der medizinischen Pflege bis hin zu Ernährung, Hauswirtschaft und Freizeitgestaltung. Auch wenn sich Altenpfleger/innen auf Einsatzgebiete spezialisieren möchten, finden sie in Bereichen wie Pflege älterer Menschen mit Behinderung, Pflege von Stomapatienten, Wundversorgung bei Diabetes-Patienten oder Ambulanter Dienst entsprechende Angebote. Aufstieg Wer sich das Ziel gesetzt hat, beruflich voranzukommen, kann ebenso aus einer Palette an Angeboten zur Aufstiegsweiterbildung auswählen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Stationsleiter/in in der Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege oder als Pflegedienstleiter/in abzulegen. Auf Leitungs- und Spezialfunktionen, z.b. auf der mittleren Führungsebene, bereiten auch andere Weiterbildungen vor, wie beispielsweise Fachwirt/in in der Alten- und Krankenpflege oder Fachaltenpfleger/in für klinische Geriatrie und Rehabilitation. Studium Altenpfleger/innen mit Hochschulzugangsberechtigung können studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Gerontologie erwerben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern Existenzgründung Wer sich selbstständig machen möchte, kann z.b. einen ambulanten Pflegedienst, eine Pflegeberatung oder einen Seniorenbetreuungsdienst eröffnen. Weiterbildung (berufliche Anpassung) Anpassungsweiterbildung Qualifizierungslehrgänge (Auswahl) Altenhilfe, Altenarbeit (in KURSNET) Pflege - allgemein (in KURSNET) Ambulante Pflege, Sozialstation, Haus- und Familienpflege (in KURSNET) Qualitätssicherung, -management, -prüfung - Gesundheitswesen, Medizin, Medizintechnik (in KURSNET) Betriebswirtschaftliche Fachfortbildung - Sozial- und Gesundheitswesen (in KURSNET) Erste Hilfe - Fachfortbildung (in KURSNET) Hauswirtschaft - Fachfortbildung (in KURSNET) Sport- und Spielarten (in KURSNET) Kommunikation, Gesprächsführung im Sozialwesen (in KURSNET) Anpassungsweiterbildungen in KURSNET - Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung Weiterbildung (beruflicher Aufstieg) Aufstieg und Studium Aufstiegsweiterbildungen (Auswahl) Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute Fachwirt/Fachwirtin in der Alten- und Krankenpflege Staatlich geprüfter Fachwirt/Staatlich geprüfte Fachwirtin für Organisation und Führung Schwerpunkt Sozialpädagogik Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Sozialwesen Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Management im Gesundheitswesen

9 9 von :31 Sonstige Aufstiegsweiterbildungen Fachaltenpfleger/Fachaltenpflegerin für klinische Geriatrie und Rehabilitation Fachaltenpfleger/Fachaltenpflegerin für Psychiatrie Fachaltenpfleger/Fachaltenpflegerin für Onkologie Fachaltenpfleger/Fachaltenpflegerin für Palliativ- und Hospizpflege Staatlich anerkannter Stationsleiter/Staatlich anerkannte Stationsleiterin in der Krankenpflege/Altenpflege oder Kinderkrankenpflege Pflegedienstleiter/Pflegedienstleiterin (Fachschule) Mentor/Mentorin - Pflegeberufe Lehrkraft - Schulen im Gesundheitswesen (Fachschule) Aufstiegsweiterbildungen in KURSNET - Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung Studienfächer (Auswahl) Gerontologie (Bachelor) Medizin-, Pflegepädagogik (Bachelor) Pflegemanagement, -wissenschaft (Bachelor) Gesundheitsförderung, -pädagogik (Bachelor) Soziale Arbeit (Bachelor) Studiengänge in KURSNET - Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung Ausbildungsinhalte Während des theoretischen und praktischen Unterrichts an der Altenpflegeschule lernt man beispielsweise wie man den Gesundheitszustand eines Patienten richtig einschätzt, welche Schritte in Notfällen einzuleiten sind und wie man Erste Hilfe leistet welche altersbedingten Krankheitsbilder es gibt und wie man dabei Hilfe leistet welche Medikamente unter welchen Voraussetzungen verabreicht werden können welche Möglichkeiten und Grenzen die Pflegeplanung hat und wie man den Pflegeprozess plant, durchführt, beurteilt und dokumentiert was bei der Ernährung alter Menschen zu beachten ist welche unterschiedlichen Pflegemodelle (z.b. ambulante Pflege oder Heimunterbringung) und Wohnformen (z.b. betreutes Wohnen) es gibt wie man auf die persönliche soziale Umgebung der alten Menschen eingeht (Wohnumgebung, Familienbeziehungen, Sexualität, Gesundheit), wie man sie entsprechend situations- und personenbezogen pflegt und ggf. bei der Selbstpflege unterstützt und betreut welche Möglichkeiten und Verfahren es zur psychischen Unterstützung Leidender gibt welche Techniken der verbalen und nonverbalen Kommunikation in Pflegesituationen bestehen wie man situationsgerechte, gesundheitsförderliche und sichere Wohneinheiten schafft wie man alte Menschen bei der Wohnungsgestaltung und -ausstattung unterstützt und welche Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen es gibt (z.b. Treppenlifte) wie man die Zusammenarbeit zwischen Angehörigen und Bezugspersonen alter Menschen sowie Pflegepersonal koordiniert wie man alten Menschen bei der Tagesgestaltung hilft und wie man musische, kulturelle und handwerkliche Beschäftigungs- und Bildungsangebote für alte Menschen konzipiert was bei der Pflege von alten Menschen mit bestimmten Erkrankungen (z.b. mit akuten, chronischen oder psychischen Erkrankungen) zu beachten ist welche Rahmenbedingungen und rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit mit ärztlichem Personal und für die Ausbildung und den Beruf in der Altenpflege bestehen welche Berufsverbände und Organisationen der Altenpflege es gibt und welche Träger, Dienste und Einrichtungen bestehen wie man einen hohen Qualitätsstandard in der Altenpflege sicherstellt welche Rolle die Altenpflege in unserer Gesellschaft spielt, welche Bedeutung Familienbeziehungen und soziale Bindungen haben und wie sich gesellschaftlicher, individueller und beruflicher Umgang mit dem Tod unterscheiden welche berufstypischen Konflikte im Alltag entstehen können Während der praktischen Ausbildung in Einrichtungen der Altenpflege werden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse vertieft und in den verschiedenen stationären und ambulanten Einrichtungen der Altenpflege angewendet. Die Schüler/innen erwerben praktische Erfahrung z.b. in folgenden

10 10 von :31 Gebieten Pflege alter Menschen in häuslicher Umgebung wie man an Erst- und Hausbesuchen sowie Team- und Fallbesprechungen teilnimmt und mitwirkt wie man bei der Auswahl von Kleidungsstücken sowie beim An- und Auskleiden hilft wie man den gesundheitlichen, sozialen, wirtschaftlichen und psychischen Unterstützungsbedarf und die Förderungsmöglichkeiten beobachtet und beurteilt Pflegen alter Menschen in stationären Einrichtungen der Altenhilfe wie man bei der Körperpflege, insbesondere beim Waschen, bei der Hautpflege, Intimpflege, Mund-, Zahn- und Prothesenreinigung, Augenhygiene, Haar- und Bartpflege unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und hygienischer Kriterien Unterstützung leistet wie man Erkrankungssymptome erkennt sowie erste pflegerische Maßnahmen plant und durchführt Beratung und Unterstützung Pflegebedürftiger und ihrer Bezugspersonen wie man Familienangehörige oder Bezugspersonen durch Information, Anleitung oder Vermittlung von Schulungen für die Unterstützung der Pflege gewinnt wie man Pflegebedürftige und ihre Bezugspersonen bei der Auswahl des Betreuungsangebotes sowie der erforderlichen Pflegehilfsmittel berät Unterstützung und Pflege bei altersbedingten psychischen Veränderungen und Erkrankungen wie man Beobachtungen zur möglichst frühzeitigen Wahrnehmung von psychischen Veränderungen und Erkrankungen des Nervensystems selbstständig durchführt und dokumentiert wie man individuelle psychische Unterstützung leistet Begleitung Sterbender wie man eine angenehme und würdevolle Umgebung gestaltet wie man Bezugspersonen und Angehörige in die Betreuung einbezieht wie man die Versorgung des/der Verstorbenen vorbereitet und durchführt und die Verwaltung des Nachlasses vorbereitet pflegeunterstützende Maßnahmen der Gesundheitsförderung wie man Bäder, Einreibungen und atemtherapeutische Anwendungen unter Beachtung ärztlicher Verordnungen und individueller Vorlieben einsetzt wie man Ernährungspläne zusammenstellt und deren Einhaltung kontrolliert (zum Beispiel bei Diätkost) Pflegeplanung, Pflegedokumentation, EDV Stressprävention und Belastungsvermeidung Tagesstrukturierung und Alltagsgestaltung wie man altersgemäße Formen des Aufbaus und der Erhaltung sozialer Kontakte und der Tagesstrukturierung im Einzelfall plant, gestaltet, begleitet und durchführt wie man Informations- und Bildungskurse bzw. kulturelle Veranstaltungen, die im Umfeld angeboten werden (zum Beispiel EDV für Senioren, Altenarbeit in Gemeinde- oder Stadtteilzentren, Reiseveranstaltungen), recherchiert Erwerb von Zusatzqualifikationen Je nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Fachhochschulreife ermöglichen. Rechtsgrundlage Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - AltPflAPrv) Lernorte Altenpfleger/innen werden an den Lernorten Schule und Altenpflegeeinrichtung ausgebildet. Der theoretische und praktische Unterricht wird in schulischen Unterrichtsräumen im Klassenverband erteilt. Die praktische Ausbildung findet zum Beispiel auf Altenheimstationen, in Kranken-, Behandlungs- und Stationszimmern geriatrischer Kliniken, in Altentagesstätten der offenen Altenhilfe, bei ambulanter häuslicher Altenpflege im privaten häuslichen Umfeld alter Menschen statt, zum Teil auch im Freien, beispielsweise bei der Freizeitgestaltung für alte Menschen. Als weitere praktische Ausbildungsstätten kommen geriatrische Rehabilitationseinrichtungen sowie psychiatrische Kliniken in Betracht. Auch Allgemeinkrankenhäuser, insbesondere mit geriatrischen Fachabteilungen, sind als praktische Ausbildungsorte geeignet. Heimat- und Ausbildungsort sind häufig nicht identisch, denn Altenpflegeschulen gibt es nicht in allen Städten.

11 11 von :31 In welchen Orten eine Ausbildung zum Altenpfleger/zur Altenpflegerin angeboten wird, findet man in KURSNET - Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung. Altenpfleger/Altenpflegerin (in KURSNET) Ausbildungsbedingungen Worauf man sich einstellen sollte Theorie: Unterricht an der Schule Während ihrer Ausbildung eignen sich die angehenden Altenpfleger/innen neben der praktischen Pflegeerfahrung auch umfangreiches theoretisches Basiswissen an. Während der Unterrichtsblöcke oder Studientage gehen sie - zusammen mit anderen Altenpflegeschülern und -schülerinnen - zur Schule. Das Lernspektrum ist breit. Es reicht von Gesundheits- und Krankenpflege alter Menschen über pflegerelevante Themen aus Recht, Politik oder Ethik bis hin zu Arbeitsmethodiken und Lerntechniken. Für ihr Lernen sind die Schüler/innen, die oft nicht mehr bei ihren Eltern, sondern am Ort der Altenpflegeschule wohnen, selbst verantwortlich. Um bei Leistungsnachweisen entsprechende Ergebnisse erzielen zu können, müssen die Inhalte des theoretischen Unterrichts in der Regel zu Hause aufgearbeitet werden. Der handlungsorientierte Unterricht befähigt sie, nicht nur Eigenverantwortung, sondern auch Verantwortung für die ihnen anvertrauten Senioren übernehmen zu können. Komplexe Unterrichtsthemen erarbeiten sich die Schüler/innen in Form von Projekten im Team. Orientiert sich der Unterricht an beruflichen Aufgabenbereichen und Situationen, lösen die Schüler/innen praxisorientierte Aufgaben, indem sie die Durchführung planen und die Ergebnisse überprüfen, bewerten und ggf. korrigieren. Praxis: Ausbildung in der Altenpflegeeinrichtung Die praktischen Anteile der Ausbildung nehmen innerhalb der Ausbildungszeit den größeren Raum ein. Die Schüler/innen absolvieren sie in der Regel in verschiedenen stationären und ambulanten Einrichtungen der Altenhilfe und Altenpflege, wobei viele alte Menschen in ihrem privaten häuslichen Umfeld betreut werden. Auch Krankenhäuser und Kliniken mit geriatrischen Stationen kommen für die praktische Ausbildung in Betracht. Die angehenden Altenpfleger/innen sammeln zunächst Erfahrungen in vielen verschiedenen Bereichen wie der Körperpflege alter Menschen, der Durchführung ärztlicher Verordnungen, dem Umgang mit Hilfsmitteln und Prothesen oder der Unterstützung von Senioren bei der Lebens-, Tages- und Wohnraumgestaltung. Dabei lernen sie auch ihren künftigen Arbeitsalltag und die Zusammenarbeit mit medizinischem und anderem Pflegepersonal kennen. Mit fortgeschrittener Erfahrung lernen die Schüler/innen auch, schwerstkranke und sterbende Menschen zu pflegen. Durch den Wechsel an verschiedene Arbeitsstationen erhalten sie Gelegenheit, sich umfangreiches Wissen anzueignen und Erfahrungen auf vielen Gebieten zu sammeln. Sie lernen, flexibel und verantwortlich für die Patienten zu arbeiten, sich jederzeit die nötigen Informationen zu beschaffen und schnell Lösungsmöglichkeiten für auftauchende (Pflege-)Probleme zu finden. Begleitet und eingearbeitet werden die angehenden Altenpfleger/innen von den Fachkräften der Einrichtung und von Ausbildern der Altenpflegeschule. Verantwortung für die ihnen übertragenen Tätigkeiten tragen sie in der Regel selbst. Aufmerksamkeit und Konzentration sind besonders wichtig: Ändert sich der Zustand eines Pflegebedürftigen, den sie überwachen, müssen sie sofort reagieren, damit die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden können. Zupacken müssen die Schüler/innen von Anfang an: Sie betten die Patienten um, sind ihnen beim Umsetzen in Rollstuhl oder Badewanne behilflich und unterstützen sie beim Aufstehen. Körperliche Anstrengung gehört also dazu. An die Früh-, Spät-, Nacht- und Wochenenddienste der Altenpflegeeinrichtung müssen sie sich ebenfalls erst gewöhnen: Die Schüler/innen müssen mit unregelmäßigen Arbeitszeiten auch am Abend oder am Wochenende rechnen, soweit das Jugendarbeitsschutzgesetz es erlaubt. Auch der professionelle Umgang mit chronischen Erkrankungen, Behinderungen, Tod und Schicksalsschlägen will gelernt sein. Ausbildungsvergütung Die Auszubildenden erhalten ein Ausbildungsentgelt. Werden sie an Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, ausgebildet, erhalten sie folgende Entgelte:

12 12 von :31 Quelle: 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege Ausbildungskosten Für die Ausbildung können Kosten anfallen, insbesondere Lehrgangsgebühren bzw. Schulgeld (v. a. an privaten Bildungseinrichtungen) sowie Aufnahme- und Prüfungsgebühren. Für den theoretischen Unterricht entstehen Lernmittelkosten (z.b. für Fachliteratur). Für die praktische Ausbildung wird Berufskleidung benötigt. Auch Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung können entstehen. Nähere Angaben zu Ausbildungskosten enthält KURSNET - Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung. Förderungsmöglichkeiten Angehende Altenpfleger/innen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Anspruch nehmen. Weitere Informationen: Das neue BAföG Unter bestimmten Bedingungen kann die Altenpflegerausbildung mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gefördert werden. Informationen hierzu erteilen die örtlichen Agenturen für Arbeit. Über Voraussetzungen und Höhe einer möglichen Beihilfe informieren das entsprechende Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit sowie der BAB-Rechner: Berufsausbildungsbeihilfe-Rechner (BAB) Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert in Vollzeit 3 Jahre, in Teilzeit maximal 5 Jahre. Vollzeitpflegeausbildungen, bei denen man einen weiteren Abschluss erwirbt, dauern insgesamt 3 1/2 Jahre. Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Ausbildungszeit Die zuständige Stelle kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit anrechnen. Angerechnet werden können bis zu zwei Drittel der Gesamtstunden der Ausbildung. Liegt keine entsprechende Ausbildung vor, kann, nach mindestens 2-jähriger beruflicher Tätigkeit im Pflegebereich, die reguläre Ausbildungsdauer um ein Drittel verkürzt werden, wenn das Ergebnis einer geforderten Kompetenzfeststellung dies rechtfertigt. Ausbildungsform Die Ausbildung zum Altenpfleger/zur Altenpflegerin umfasst theoretischen und praktischen Unterricht sowie eine praktische Ausbildung. Die praktischen Anteile nehmen innerhalb der Ausbildungszeit den größeren Raum ein. Der theoretische und praktische Unterricht findet an Berufsfachschulen für Altenpflege statt. Den Unterricht besuchen die Schüler/innen im Klassenverband entweder parallel zur praktischen Ausbildung ein- bis fünfmal wöchentlich oder zusammengefasst zu ein- oder mehrwöchigen Unterrichtsblöcken. Diese wechseln sich ggf. mit der praktischen Ausbildung ab. Die praktische Ausbildung findet in Einrichtungen der Altenpflege und in ambulanten Diensten sowie z.b. in psychiatrischen Kliniken mit gerontopsychiatrischer Abteilung, in geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen oder in Einrichtungen der offenen Altenhilfe statt. Die Ausbildungsgänge werden durch folgende Rechtsgrundlagen geregelt: Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG)

13 13 von :31 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - AltPflAPrv) Die Bezeichnungen der Schulen sind nicht einheitlich. Sie lauten beispielsweise Fachseminar für Altenpflege, Lehranstalt für Altenpflege, Altenpflegeschule, Berufsfachschule für Altenpflege oder auch für Sozialwesen. Die Ausbildung wird in der Regel in Vollzeitform durchgeführt. Ausbildungsgänge in Teilzeitform werden ebenfalls angeboten. Hinweis: Teilnehmer/innen einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung (EQ) absolvieren ein Betriebspraktikum mit einer Dauer von 6 bis 12 Monaten. Unter bestimmten Bedingungen (z.b. Berufsschulpflicht) und je nach Bundesland wird das Praktikum durch Unterricht in der Berufsschule ergänzt. Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) für die Altenpflegeausbildung Regionale Besonderheiten In einigen Bundesländern (z.b. Baden-Württemberg und Bayern) werden derzeit in Modellversuchen neue Formen der Pflegeausbildung erprobt: Bei dem integrativen Modell werden in einer Grundausbildung für Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Altenpflege einheitliche Inhalte vermittelt, erst im zweiten Ausbildungsabschnitt erfolgt eine Differenzierung. Generalistische Pflegeausbildungen erstrecken sich während der gesamten Ausbildungszeit für alle drei Berufe annähernd auf dieselben Unterrichtsinhalte. In der Regel müssen sich die angehenden Pflegefachkräfte bei beiden Varianten bereits am Anfang der Ausbildung für einen der Abschlüsse entscheiden, ein Wechsel ist nur bei wenigen Projekten möglich. Beide Modelle können die Möglichkeit vorsehen, nach dem Abschluss als Altenpfleger/in in einem halbjährigen Aufbaumodul einen weiteren Abschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in zu erwerben. Bei Modellversuchen, die mehrere Abschlüsse vorsehen, erwirbt man zusätzlich zum Abschluss Altenpfleger/in einen der folgenden Berufsabschlüsse: Gesundheits- und Krankenpfleger/in Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in Nähere Informationen zum Angebot an Ausbildungen enthält KURSNET - Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung. Altenpfleger/Altenpflegerin (in KURSNET) Für Menschen mit Behinderung besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Ausbildung in einem Berufsbildungswerk oder einer sonstigen Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation zu absolvieren. Für weitere Informationen steht das Reha/SB-Team der zuständigen Agentur für Arbeit zur Verfügung. Nähere Angaben zu Ausbildungen zur beruflichen Rehabilitation enthält KURSNET - Das Portal für berufliche Ausund Weiterbildung. Altenpfleger/Altenpflegerin (in KURSNET) Ausbildungsaufbau Stundentafel gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers Ausbildungsaufbau Stunden während der gesamten Ausbildung Theoretischer und praktischer Unterricht an der Altenpflegeschule

14 ERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Druckversion 4 von :31 Wissensgrundlagen werden in folgenden Bereichen vermittelt: Einbeziehen theoretischer Grundlagen in das altenpflegerische Handeln 80 Planung, Durchführung, Dokumentation und Evaluation der Pflege alter Menschen 120 Personen- und situationsbezogene Pflege alter Menschen 720 Gesprächsführung, Anleitung und Beratung 80 Mitwirkung bei medizinischer Diagnostik und Therapie 200 Berücksichtigung von Lebenswelten und sozialen Netzwerken alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln 120 Unterstützung alter Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung 60 Unterstützung alter Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbst organisierten Aktivitäten 120 Berücksichtigen institutioneller und rechtlicher Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln 120 Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege 40 Entwickeln von beruflichem Selbstverständnis 60 Lernen lernen 40 Umgang mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen 80 Erhalten und Fördern der eigenen Gesundheit 60

15 15 von :31 Frei verteilbare Stunden (je nach Schule unterschiedlich verteilt, z.b. auf Unterricht oder Projektstunden) 200 Summe Praktische Ausbildung an Einrichtungen der Altenpflege Kennenlernen des Praxisfeldes unter Berücksichtigung institutioneller und fachlicher Konzepte Mitarbeiten bei der umfassenden und geplanten Pflege alter Menschen einschließlich Beratung, Begleitung und Betreuung, Mitwirken bei ärztlicher Diagnostik und Therapie unter Anleitung Übernehmen selbstständiger Teilaufgaben entsprechend dem Ausbildungsstand in der umfassenden und geplanten Pflege alter Menschen und Mitwirken bei ärztlicher Diagnostik und Therapie unter Aufsicht Übernehmen selbstständiger Projektaufgaben, z.b. bei der Tagesgestaltung oder bei der Gestaltung der häuslichen Pflegesituation Selbstständiges Planen, Durchführen und Reflektieren der Pflege alter Menschen einschließlich Beratung, Begleitung und Betreuung, Mitwirken bei ärztlicher Diagnostik und Therapie unter Aufsicht Summe Auf dieser Grundlage erstellen die Schulen individuelle Stundenpläne für die Ausbildung. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die staatliche Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf wird auf folgenden Grundlagen durchgeführt: Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG) Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - AltPflAPrv) Die Bundesländer können darüber hinaus weitere Regelungen festlegen. Zulassung zur Prüfung Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Unterricht und an der praktischen Ausbildung. Über die Teilnahme stellt die Altenpflegeschule eine Bescheinigung aus, die bei der Anmeldung zur Prüfung vorzulegen ist. Diese Bescheinigung kann auch durch ein Zeugnis ersetzt werden.

16 16 von :31 Prüfungsinhalte Am Ende der Ausbildung wird eine Abschlussprüfung durchgeführt, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht. Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst jeweils eine Aufsichtsarbeit aus den Lernfeldern: Einbeziehen theoretischer Grundlagen in das altenpflegerische Handeln und Planung, Durchführung, Dokumentation und Evaluation der Pflege alter Menschen personen- und situationsbezogene Pflege alter Menschen und Mitwirkung bei medizinischer Diagnostik und Therapie Berücksichtigung von Lebenswelten und sozialen Netzwerken alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln Zu jedem Themenbereich bearbeiten die Prüfungsteilnehmer/innen in einer Aufsichtsarbeit schriftlich gestellte Aufgaben. Hierfür haben sie jeweils 120 Minuten Zeit. Der mündliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf folgende Lernfelder: personen- und situationsbezogene Pflege alter Menschen Berücksichtigen institutioneller und rechtlicher Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln Entwickeln von beruflichem Selbstverständnis und Umgang mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen Die mündliche Prüfung wird als Einzelprüfung oder Gruppenprüfung mit bis zu vier Prüfungsteilnehmern und -teilnehmerinnen durchgeführt. Die maximale Prüfungszeit beträgt zehn Minuten pro Lernfeld. Der praktische Teil der Prüfung besteht aus einer Aufgabe aus den Lernbereichen Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege und Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung. Die Prüfungsaufgabe besteht aus der schriftlichen Ausarbeitung eines Pflegeplans und der praktischen Durchführung der Pflegeaufgabe, die auch die Beratung, Betreuung und Begleitung eines alten Menschen einschließt. Abschließend wird in einer Reflexion das beschriebene Pflegekonzept auf seine Wirksamkeit hin überprüft. Die Aufgabe soll in einem Zeitraum von zwei Tagen vorbereitet, durchgeführt und abgenommen werden. Die Durchführung der Pflegeaufgabe soll maximal 90 Minuten dauern. Der schriftliche und der mündliche Teil der Prüfung finden an der Altenpflegeschule statt. Der praktische Teil wird in der Einrichtung durchgeführt, in der die Schüler/innen die praktische Ausbildung absolviert haben. Er kann auch in der Wohnung einer pflegebedürftigen Person abgelegt werden, die von dieser Einrichtung betreut wird. Prüfungswiederholung Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann einmal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei einem Prüfungsausschuss an der Schule abgelegt. Dessen Mitglieder werden von der zuständigen Stelle bestellt. Erwerb von Zusatzqualifikationen In einigen Bundesländern besteht im Rahmen von Modellversuchen die Möglichkeit, in einem Aufbaumodul zusätzlich zum Abschluss Altenpfleger/in den Abschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in zu erwerben. Ggf. ist der Erwerb der Fachhochschulreife möglich. Informationen zu Modellversuchen in einzelnen Bundesländern siehe Rechtliche Regelungen. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt wird ein mittlerer Bildungsabschluss oder eine gleichwertige Vorbildung. Schüler/innen mit Hauptschulabschluss können aufgenommen werden, sofern sie zusätzlich über eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer verfügen oder die Erlaubnis als Altenpflegehelfer/in bzw. als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in vorlegen oder eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe absolviert haben. Auch Schüler/innen, die eine andere zehnjährige allgemeine Schulausbildung

17 17 von :31 abgeschlossen haben, können zugelassen werden. Vor Ausbildungsbeginn muss die gesundheitliche Eignung für den Beruf durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Eine Starthilfe zum Ausbildungszugang bietet die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ). Informationen zu den Qualifizierungsbausteinen für den Beruf Altenpfleger/in findet man unter: Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) für die Altenpflegeausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Für die Ausbildung wird vorausgesetzt: ein mittlerer Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert oder der Hauptschulabschluss und eine zusätzliche mindestens zweijährige Berufsausbildung oder der Hauptschulabschluss und die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung Altenpflegehelfer/in oder z.b. Gesundheitsund Krankenpflegehelfer/in (die Bezeichnung variiert je nach Bundesland) führen zu dürfen oder der Hauptschulabschluss und eine landesrechtlich geregelte erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der Altenpflegehilfe bzw. der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder eine andere abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung Rechtsgrundlage: Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG) Auswahlverfahren Die fachliche und persönliche Eignung wird meist anhand der schriftlichen Bewerbungsunterlagen und in einem persönlichen Gespräch geprüft. Gelegentlich werden auch schriftliche Aufnahmeprüfungen durchgeführt. Darüber hinaus kann der schulische Leistungsstand entscheidend sein. Informationen zu den Auswahlverfahren an den einzelnen Schulen enthält KURSNET - Das Portal für berufliche Ausund Weiterbildung. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Vor Beginn der Ausbildung ist die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs in Form eines ärztlichen Attests nachzuweisen, das nicht älter als 3 Monate sein darf. Gegebenenfalls, abhängig von landesrechtlichen Bestimmungen oder den Aufnahmeregelungen der Bildungseinrichtungen, ist auch ein Führungszeugnis vorzulegen (nicht älter als 3 Monate). Jugendliche (Personen unter 18 Jahre), die eine Ausbildung zum Altenpfleger bzw. zur Altenpflegerin beginnen, müssen vor Ausbildungsbeginn eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung nach 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vorlegen. An konfessionell gebundenen, privaten Altenpflegeschulen wird manchmal die entsprechende Religionszugehörigkeit vorausgesetzt. Wichtige Schulfächer Schulkenntnisse Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung zum Altenpfleger bzw. zur Altenpflegerin bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern:

18 18 von :31 Schulfach Begründung Sozialkunde Gute Kenntnisse in Sozialkunde erleichtern es den angehenden Altenpflegern und Altenpflegerinnen, Zusammenhänge des Sozialsystems zu verstehen. Mathematik Mathematik gehört zum Ausbildungsalltag von angehenden Altenpflegern und Altenpflegerinnen, beispielsweise wenn es darum geht, Medikamente richtig zu dosieren oder Pflegeleistungen abzurechnen. Wirtschaft Wer gute Kenntnisse aus diesem Fach mitbringt, versteht in der Ausbildung rechtliche Grundlagen und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen besser. Religionslehre/Ethik Die Pflege alter Menschen ist vor allem von ethischen Grundsätzen geprägt. Ein gutes Gespür für ethische und religiöse Fragen ist in dieser Ausbildung sehr wichtig. Musik/Kunst Wer ein Musikinstrument beherrscht oder im Basteln und Zeichnen geschickt ist, kann nicht nur bei der Durchführung von Veranstaltungen gute Dienste leisten, sondern auch den Alltag von Heimbewohnern durch Freizeitangebote auflockern. Deutsch Angehende Altenpfleger/innen führen in der Ausbildung Pflegeprotokolle und erklären den Senioren Pflegemaßnahmen. Dazu sind gute Deutschkenntnisse erforderlich. Perspektiven nach der Ausbildung Die passende Beschäftigung finden Beschäftigung finden Altenpfleger/innen in Altenwohn- und -pflegeheimen und im ambulanten Pflegedienst. Auch in geriatrischen und gerontopsychiatrischen Abteilungen von Krankenhäusern, in Pflege- und Rehabilitationskliniken sowie in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung sind sie tätig. Nach ihrer Ausbildung müssen sich die Fachkräfte meist entscheiden, welche Einsatzgebiete für sie infrage kommen und worauf sie sich spezialisieren möchten. Das Spektrum reicht von der Pflege älterer Menschen mit Behinderung und Stomapatienten und -patientinnen über den ambulanten Dienst bis zur Unterrichtsgestaltung in Altenpflegeschulen. Bei der Suche nach dem passenden Arbeitsplatz hilft die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit Weitere Informationen bietet BERUFENET in der Rubrik "Stellen- und Bewerberbörsen". Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt können angehende Altenpfleger/innen durch den Erwerb von Zusatzqualifikationen während ihrer Ausbildung verbessern. So besteht z.b. die Möglichkeit, zusätzlich die Fachhochschulreife zu erwerben. Wer die Hochschulreife bereits besitzt, kann sich auch für eine Kombination von Ausbildung und Fachhochschulstudium entscheiden. Eine Berufsfachschulausbildung als Altenpfleger/in lässt sich z.b. mit dem Studiengang "Pflege dual" kombinieren. Weitere Informationen hierzu bietet KURSNET - Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung.

19 19 von :31 Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Um den Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, müssen Altenpfleger/innen ihr Fachwissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse erweitern. Informationen zu möglichen Anpassungsweiterbildungen bietet BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Auf der Karriereleiter nach oben Wer beruflich vorankommen will und eine leitende Position anstrebt, kann eine Aufstiegsweiterbildung ins Auge fassen. Dies kann eine Weiterbildung als Betriebswirt/in oder als Fachwirt/in sein. Darüber hinaus haben Personen mit einer Hochschulzugangsberechtigung die Möglichkeit, ein Studium in Betracht zu ziehen. Informationen zu konkreten Aufstiegsweiterbildungen bietet BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Sich selbstständig machen Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich. Informationen hierzu bietet BERUFENET in der Rubrik "Existenzgründung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Rechtliche Regelungen Rechtsvorschriften und Empfehlungen zur Ausbildung Regelungen auf Bundesebene Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - AltPflAPrv) Verordnung über die Bescheinigung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit im Rahmen der Berufsausbildungsvorbereitung (Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung - BAVBVO) Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) Regelungen auf Landesebene Beispiel für die Regelung einer integrativen Pflegeausbildung auf Landesebene Dies gilt nur für das Bundesland Bayern: Schulversuch "Generalistische Pflegeausbildung mit beruflichem Schwerpunkt" in Bayern Übergreifende Rechtsvorschriften (Ausbildung/Tätigkeit) Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG) Rechtsvorschriften zur Tätigkeit In den einzelnen Bundesländern existieren verschiedene Vorschriften über Organisation, Ausstattung und Personalbestand in Einrichtungen der Altenpflege. Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

20 20 von :31 Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen Informationsangebote der Bundesagentur für Arbeit Arbeitsort Pflegeheim: Ein Lächeln als Belohnung planet-beruf.de 02/2012 Ausbildungsreportage Altenpfleger: Ein offenes Ohr abi 12/2012 Berufe live - Job inside: Altenpfleger/in planet-beruf.de 01/2010 Berufs- und Arbeitsfelder: Berufe in Pflege und Therapie abi 12/2012 Bildungsangebote einfach finden planet-beruf.de Branchenreport Berufe in Pflege und Therapie: Wachstumsbranche im Wandel abi 12/2012 Branchenreport Gesundheit: Vom Altenpfleger bis zur Zahntechnikerin planet-beruf.de 12/2009 Der Arbeitsmarkt in Deutschland. Arbeitsmarkt Altenpflege 10/2013 Herzwerker.de Informationsportal über die Ausbildung in der Altenpflege, hrsg. vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, von den Pflegeverbänden und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit. Pflege- und Therapiebranche: Interview "Fachpersonal händeringend gesucht" abi 12/2012 Pflegeberufe: Stärken und Fähigkeiten planet-beruf.de 09/2012 Soziale Ausbildungsberufe - Altenpfleger/in: "Das Glück in den Gesichtern zu sehen, ist unbezahlbar" planet-beruf.de 02/2012 Statements soziale Berufe: Arbeiten mit Glücksgarantie planet-beruf.de 02/2012 Tagesablauf Altenpfleger/in planet-beruf.de 08/2010 Informationen von Ministerien, Verbänden und Organisationen "Ich pflege weil..." Eine Information des Bundesministeriums für Gesundheit Altenpflege online Eine Information der Vincentz Network GmbH & Co. KG, Verlagsbereich Altenhilfe altenpflegeausbildung.net Eine Information des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Altenpflegeausbildung: Informationen zu Ausbildung und Beruf der Altenpflegerinnen und Altenpfleger Erscheinungsjahr: 2011 Herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

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