Beamtengesetz von Rheinland-Pfalz
|
|
- Gertrud Berg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Beamtengesetz von Rheinland-Pfalz vom 11. Juli 1962 (GVB1. S. 73) erläutert von Oberverwaltungsgerichtsrat Walter Grabendorff -f und Regierungsoberamtmann.Paul Arend 1962 VERTAG RECK1NGER&CQ SIEGBURG
2 Seite Vorwort.. 5 Übersicht über die Gesetzesmaterialien 19 Vergleichende Gegenüberstellung der Bestimmungen des Bundesbeamtengesetzes und des Landesbeamtengesetzes.. 23 Abkürzungsverzeichnis 29 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG) Text mit Verweisungen und Erläuterungen Erster Teil Allgemeines I. Abschnitt Einleitende Vorschriften Geltungsbereich 1 Dienstherrnfähigkeit 2 Unmittelbares und mittelbares Beamtenverhältnis... 3 Oberste Dienstbehörde, Dienstvorgesetzter, Vorgesetzter Allgemeines II. Abschnitt Beamtenverhältnis Wesen des Beamtenverhältnisses 5 Aufgaben des Beamten 6 Arten des Beamtenverhältnisses 7 2. Ernennung Fälle und Form der Ernennung 8 Allgemeine Voraussetzungen
3 Auslese 10 Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit 11 Beförderung. " Zuständigkeit für die Ernennung unmittelbarer Landesbeamter. 1 3 Nichtigkeit der Ernennung 14 Rücknahme der Ernennung 15 Frist und Form der Rücknahme 16 Wirksamkeit von Amtshandlungen Laufbahnen a) Allgemeines Laufbahnvorschriften, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen 18 Begriff und Gliederung der Laufbahnen Vorbildung und Befähigung, die im Bereiche eines anderen Dienstherrn erworben worden sind 20 Ernennung und Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn. 21 b) Laufbahnbewerber Allgemeine Laufbahnerfordernisse für den einfachen Dienst 22 Allgemeine Laufbahnerfordernisse für den mittleren Dienst 23 Allgemeine Laufbahnerfordernisse für den gehobenen Dienst. 2 4 Allgemeine Laufbahnerfordernisse für den höheren Dienst 25 Sonstige Erfordernisse, Anrechnung auf den Vorbereitungsdienst 26 Fachausbildung 27 Probezeit 28 c) Andere Bewerber Allgemeine Voraussetzungen 29 Probezeit 30 Anrechnung auf die Probezeit 31
4 4. Abordnung und Versetzung Abordnung 32 Versetzung. 3 3 Zuständigkeit für Abordnung und Versetzung Rechtsstellung der Beamten und Versorgungsempfänger bei Auflösung oder Umbildung von Behörden oder Körperschaften des öffentlichen Rechts Auflösung und Umbildung von Behörden 35 Rechtsstellung der Beamten und Versorgungsempfänger bei der Umbildung von Körperschaften Beendigung des Beamtenverhältnisses a) Beendigungsgründe 37 b) Entlassung Entlassung kraft Gesetzes 38 Entlassung durch Verwaltungsakt 39 Entlassung auf Antrag 40 Entlassung von Beamten auf Probe 41 Entlassung von Beamten auf Widerruf Entlassungsverfahren 43 Wirkungen der Entlassung 44 c) Verlust der Beamtenrechte Verlust der Beamtenrechte auf Grund strafgerichtlicher Verurteilung 45 Wirkungen des Verlustes der Beamtenrechte Gnadenerweis 47 Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren d) Entfernung aus dem Dienste 49 e) Eintritt in den Ruhestand Einstweiliger Ruhestand 50 Allgemeine Vorschriften, Beginn des einstweiligen Ruhestandes. 5 1
5 Bezüge im einstweiligen Ruhestand 52 Wiederverwendung aus dem einstweiligen Ruhestand. 53 Eintritt-in den Ruhestand bei Erreichen der Altersgrenze. 54 Hinausschieben des Ruhestandsbeginns 55 Dienstunfähigkeit. 5 6 Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit auf Antrag des Beamten 57 Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gegen den Willen des Beamten 58 Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der Altersgrenze 59 Versetzung von Beamten auf Probe in den Ruhestand.. 60 Wiederverwendung von Ruhestandsbeamten Zuständigkeit, Beginn des Ruhestandes, Ruhegehalt Pflichten III. Abschnitt Rechtliche Stellung des Beamten Unparteiische Amtsführung, politisches Verhalten Berufspflichten, Streikverbot 64 Beratungspflicht, Gehorsam 65 Rechtmäßigkeit des Handelns 66 Diensteid 67 Ausschluß und Befreiung von Amtshandlungen Verbot der Amtsführung 69 Amtsverschwiegenheit 70 Herausgabe von Schriftgut 71 Pflicht zur Nebentätigkeit 72 Genehmigungsbedürftige Nebentätigkeit 73 Genehmigungsfreie Nebentätigkeit 74 Rückgriff bei Nebentätigkeit 75 Beendigung der mit dem Amte verbundenen Nebentätigkeit 76 Nähere Regelung der Nebentätigkeit 77 10
6 Annahme von Belohnungen und Geschenken Annahme von Titeln, Orden und Ehrenzeichen Arbeitszeit 80 Fernbleiben vom Dienste 81 Wohnung 82 Aufenthalt in der Nähe des Dienstortes 83 Dienstkleidung Folgen der Nichterfüllung von Pflichten Dienstvergehen 85 Haftung Rechte Fürsorge- und Treuepflicht des Dienstherrn Erweiterte Fürsorgepflicht 88 Jubiläumszuwendung 89 Weihnachtszuwendung 90 Amtsbezeichnung 91 Dienstbezüge Dienstbezüge bei mehreren Hauptämtern Versorgungsbezüge 94 Gemeinsame Vorschriften für Dienst- und Versorgungsbezüge 95 Unwirksame Vereinbarungen, Rückforderung zuviel gezahlter Dienst- und Versorgungsbezüge 96 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung, Zurückbehaltung. 97 Übergang von Schadenersatzansprüchen auf den Dienstherrn. 98 Ersatz von Sachschaden 99 Reise- und Umzugskosten 100 Urlaub. 101 Personalakten 102 Vereinigungsfreiheit 103 Dienstzeugnis Beteiligung der Gewerkschaften und der kommunalen Spitzenverbände
7 IV. Abschnitt Landespersonalausschuß Errichtung 106 Zusammensetzung Unabhängigkeit, Ausscheiden der Mitglieder Aufgaben. 109 Geschäftsordnung und Verfahren 110 Beweiserhebungen, Amtshilfe Geschäftsstelle 112 Dienstaufsicht 113 Beschlüsse. 114 Zweiter Teil Versorgung I. Abschnitt Arten der Versorgung 115 II. Abschnitt Ruhegehalt Berechnungsgrundlage 116 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge 117 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge bei Eintritt in den Ruhestand aus Beförderungsgruppen 118 Ruhegehaltfähige Dienstzeit.119 Anrechnung von Nachdienst- und Wiedergutmachungszeiten 120 Anrechnung von berufsmäßigem Wehrdienst, Reichsarbeitsdienst und Polizeivollzugsdienst 121 Anrechnung von jiichtberufsmäßigem Wehrdienst, Reichsarbeitsdienst und Polizeivollzugsdienst sowie der Kriegsgefangenschaft 122 Berücksichtigung von Arbeiter- und Angestelltendienstzeiten 123 Berücksichtigung von Studienzeiten und praktischer Ausbildung
8 Berücksichtigung sonstiger Zeiten Gesundheitsschädigende Zeiten 126 Höhe des Ruhegehaltes 127 Berücksichtigung früherer höherer Dienstbezüge III. Abschnitt Unterhaltsbeitrag für Beamte auf Probe IV. Abschnitt Hinterbliebenenversorgung Bezüge für den Sterbemonat 130 Sterbegeld 131 Witwengeld.132 Höhe des Witwengeldes 133 Witwenabfindung 134 Unterhaltsbeitrag 135 Waisengeld. 136 Höhe des Waisengeldes 137 Höchstbetrag des Witwen- und Waisengeldes Untefhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Probe 139 Zahlungsbeginn für Witwen- und Waisengeld Versorgung des Witwers 141 Bezüge bei Verschollenheit 142 V. Abschnitt Unfallfürsorge Unfallfürsorgeleistungen Begriff des Dienstunfalles 144 Ersatz von Sachschäden und besonderen Aufwendungen Heilverfahren 146 Pflegekosten
9 Unfallausgleich 148 Unfallruhegehalt 149 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge bei Unfallruhegehalt Erhöhte Unfallfürsorge 151 Unfallfürsorge für entlassene Beamte 152 Unfallfürsorge für sonstige frühere Beamte Unfallversorgung für Hinterbliebene 154 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie. 155 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von entlassenen oder vor ihrer Entlassung verstorbenen Beamten 156 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von sonstigen früheren Beamten 157. Höchstbetrag der Unfall-Hinterbliebenenversorgung Nichtgewährung von Unfallfürsorge 159 Anmeldung und Untersuchungsverfahren 160 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche VI. Abschnitt Abfindung für verheiratete oder verwitwete Beamtinnen. 162 VII. Abschnitt Ubergangsgeld VIII. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge Ortszuschlag und Kinderzuschläge 165 Verzicht, Abtretung, Pfändung, Verpfändung, Aufrechnung 166 Verspätete Auszahlung 167 Zusammentreffen von Versorgungs- und Dienstbezügen Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge Ausländer, Aufenthalt im Ausland
10 Inhalts verze ichnis Verlust der Versorgungsbezüge auf Grund gerichtlicher Verurteilung 171 Verlust der Versorgungsbezüge wegen Dienstverweigerung. 172 Verteilung der Versorgungslast 173 Erlöschen, Weitergewährung und Wiederaufleben der Hinterbliebenenbezüge Anzeigepflicht 175 Geltungsbereich IX. Abschnitt Versorgungsrechtliche Sondervorschriften Entzug der Hinterbliebenenbezüge 177 Bezüge aus Verwendung Versorgungsberechtigter im öffentlichen Dienst 178 Dritter Teil Besondere Vorschriften I. Abschnitt Kommunalbeamte Ernennung 179 Allgemeine Zuständigkeit 180 Zuständigkeit bei Kommunalbeamten ohne Dienstvorgesetzten 181 Dienstkleidung.182 Hinausschieben des Ruhestandsbeginns 183 II. Abschnitt Sonstige mittelbare Landesbeamte 184 III. Abschnitt Beamte auf Zeit und Ehrenbeamte 1. Beamte auf Zeit Grundsatz, Verpflichtung zur Weiterführung des Amtes. 185 Eintritt in den Ruhestand 186 Ruhegehalt Ehrenbeamte
11 IV. Abschnitt Besondere Beamtengruppen 1. Beamte des Landtages Hochschullehrer, wissenschaftliche Assistenten und Lektoren an wissenschaftlichen Hochschulen Hochschullehrer 190 Sonderregelung 191 Allgemeiner Rechtsstand der ordentlichen und außerordentlichen Professoren 192 Altersgrenze der ordentlichen und außerordentlichen Professoren, Entpflichtung 193 Folgen der Entpflichtung 194 Hinterbliebenenbezüge im Falle der Entpflichtung Allgemeiner Rechtsstand der außerplanmäßigen Professoren und Privatdozenten 196 Sonderregelung für außerplanmäßige Professoren Zurruhesetzung und Versorgung der Privatdozenten Allgemeiner Rechtsstand der wissenschaftlichen Assistenten und Lektoren, Anwendung der allgemeinen Vorschriften, Ermächtigung 199 Sonderregelung für wissenschaftliche Assistenten Lehrer am Hochschulinstitut für Kunst- und Werkerziehung in Mainz und am Hochschulinstitut für Musik in Mainz Lehrer und Assistenten an Pädagogischen Hochschulen Lehrer an Pädagogischen Hochschulen 202 Sonderregelung 203 Rechtsstand der Assistenten an Pädagogischen Hochschulen Polizeivollzugsbeamte Personenkreis. 205 Laufbahn
12 Beförderung.. \ 207 Altersgrenze 208 Ausgleich.209 Dienstunfähigkeit 210 Besondere Unfallfürsorge 211 Dienstkleidung und Heilfürsorge 212 Gemeinschaftsunterkunft und Verpflegung Besondere Pflichten des Polizeivollzugsbeamten Parteipolitische Betätigung Beamte des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr..216 Vierter Teil Rechtsschutz Beschwerden 217 Rechtsweg.218 Revision.219 Vertretung des Dienstherrn 220 Zustellung. 221 Fünfter. Teil Übergangs- und Schlußvorschriften I. Abschnitt Allgemeine Übergangsbestimmungen Allgemeiner Rechtsstand 222 Rechtsstand früherer Beamter 223 Übergangsregelung für die Altersgrenze ordentlicher und außerordentlicher Professoren 224 Staatsangehörigkeit 225 Reichsgebiet LBG RP 1?
13 II. Abschnitt Versorgungsrechtliche Übergangsbestimmungen Überleitung der Versorgungsempfänger Versorgungsrechtliche Übergangsregelungen Besitzstandswahrung 229 Kriegsunfallversorgung 230 Gleichstellung des Dienstes bei anderen öffentlich-rechtlichen Dienstherren 231 III. Abschnitt Anwendungsbereich Richter 232 Beamte des Rechnungshofes 233 IV. Abschnitt Anpassung, Aufhebung und Fortgeltung von Rechtsvorschriften Anpassung von Rechtsvorschriften 234 Änderung des Landesbesoldungsgesetzes 235 Änderung des bisherigen Landesbeamtengesetzes Änderung des Kriegsunfallversorgungsgesetzes Ergänzung der Reichshaushaltsordnung 238 Änderung der Landesdisziplinarordnung 239 Änderung des Personalvertretungsgesetzes Änderung des Landeswahlgesetzes 241 Änderung des Landesgesetzes über das Brandschutzwesen. 242 Aufhebung von Rechtsvorschriften 243 Weitergeltende Rechtsvorschriften 244 Ermächtigung. 245 Notariatsbeamte in der Pfalz 246 Unmittelbar geltendes Bundesrecht 247 Inkrafttreten. 248 Seite Stichwortverzeichnis
Die Beamtenversorgung
Versorgungsrücklage Teildienstfähigkeit Die Beamtenversorgung Altersteilzeit Übergangsgeld und Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen Mit dem Wortlaut des aktuellen Beamtenversorgungsgesetzes Inhaltsverzeichnis
MehrMerkblatt zu den Voraussetzungen und der Berechnung eines Versorgungsbezuges hier: für Laufbahnbeamte (Stand: April 2014)
1 Merkblatt zu den Voraussetzungen und der Berechnung eines Versorgungsbezuges hier: für Laufbahnbeamte (Stand: April 2014) Die nachfolgenden Ausführungen betreffen die für Laufbahnbeamte geltenden Regelungen.
MehrGesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes Bundesrecht Titel: Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: BeamtVG Gliederungs-Nr.:
MehrNiedersächsisches Beamtengesetz (NBG) (1)
Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) (1) Vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72 - VORIS 20411 -) (2) Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Juni 2010 (Nds. GVBl. S. 242) Inhaltsübersicht (3)
MehrInhaltsverzeichnis. Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz SG) Text
Vorwort zur 2. Auflage... V Bearbeiterverzeichnis... VII Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... XV Liste der im Kommentar abgedruckten Rechtsverordnungen...XXIX Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
MehrLandesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW)
Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) Kommentar Von Dr. Ludger Schrapper Präsident der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW und Dr. Jörg-Michael Günther Ministerialrat qq Verlag C.
MehrAmtliche Abkürzung: LBG Gliederungs-Nr.: Normtyp: Gesetz. Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S.
Landesbeamtengesetz (LBG) Landesrecht Rheinland-Pfalz Titel: Landesbeamtengesetz (LBG) Normgeber: Rheinland-Pfalz Amtliche Abkürzung: LBG Gliederungs-Nr.: 2030-1 Normtyp: Gesetz Landesbeamtengesetz (LBG)
MehrDie Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil VII Alters- und Hinterbliebenengeld
Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil VII Alters- und Hinterbliebenengeld Inhalt 1. Anspruch auf Altersgeld... 2 2. Berechnung des Altersgeldes... 2 3. Zahlung des Altersgeldes...
MehrInhalt. Literaturverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichnis 14 Abbildungsverzeichnis 14 Vorwort 15
Inhalt Literaturverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichnis 14 Abbildungsverzeichnis 14 Vorwort 15 Kapitel 1 Allgemeines/Grundbegriffe 17 A. Begriff des öffentlichen Dienstes 17 I. Öffentlich-rechtliche Einrichtungen
MehrTeil 2 c: Allgemeines Beamtenrecht
Inhaltsverzeichnis Band I Teil 2c Beamtenrecht A 057 Teil 2 c: Allgemeines Beamtenrecht Kommentar Bundesbeamtengesetz (BBG) (Fassung ab 12. Februar 2009) Benutzerhinweis... L 001 1 Synopsis BBG (DNeuG)/Bisheriges
MehrDie Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil III Hinterbliebenenversorgung
Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil III Hinterbliebenenversorgung Inhalt 1. Einmalige Hinterbliebenenversorgung... 2 1.1. Bezüge für den Sterbemonat... 2 1.2. Sterbegeld...
MehrAusführliche Einzelübersichten befinden sich jeweils vor den drei Hauptteilen des Handbuchs
Inhaltsübersicht Ausführliche Einzelübersichten befinden sich jeweils vor den drei Hauptteilen des Handbuchs Seite Vorwort............................................. V Abkürzungsverzeichnis................................
MehrBeamtenversorgungsgesetz
Beamtenversorgungsgesetz Kommentar von Dr. Andreas Reich Rechtsanwalt, Ltd. Ministerialrat a.d. Augsburg 2013 Vorwort Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden. (Hermann
MehrDie Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz - ein kurzer Überblick -
Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz - ein kurzer Überblick - Inhalt 1. Arten der Versorgung... 2 2. Empfänger von Versorgungsbezügen... 2 3. Dauer der Zahlung von Versorgungsbezügen...
MehrGesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesrichtergesetzes. Vom 28. März 2006. Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
1292/2006 Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesrichtergesetzes Vom 28. März 2006 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Landesbeamtengesetzes Das
MehrAltersversorgung bei Beamtinnen und Beamten. Absenkung des Versorgungsniveaus in 8 Stufen bei Bezügeanpassungen seit 2002 (11/2012-71,75%)
Die Grundzüge der Beamtenversorgung in Bayern Referentin: Gerlinde Woppmann Aktueller Stand der Altersversorgung bei Beamtinnen und Beamten Stand 2015 Absenkung des Versorgungsniveaus in 8 Stufen bei Bezügeanpassungen
MehrB. Der Versorgungsfall
B. Der Versorgungsfall B.III. Geltungsbereich des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Seite I. Versorgungsfall................................. 18 1. Allgemeines................................ 18 2. Was
MehrLandesbeamtengesetz (LBG)
Landesbeamtengesetz (LBG) Vom 19. März 2009* Inhaltsübersicht* Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften 1Geltungsbereich 2Landesbeamtinnen und Landesbeamte 3Oberste Dienstbehörde 4Dienstbehörde 5Dienstvorgesetzte
MehrEinkommensanrechnung bei Versorgungsberechtigten mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen
Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein Fachbereich II Reventlouallee 6, 24105 Kiel Telefon 0431/57010 Telefax 0431/564705 E-Mail versorgung@vak-sh.de Internet www.vak-sh.de
MehrBeamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz - LBG NRW) Stand vom 28.11.2013 Normstruktur :
Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz - LBG NRW) Stand vom 28.11.2013 Normstruktur : Norm Normfuß und Fundstelle Inhaltsverzeichnis : 1 (Fn 6) Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen
MehrVersorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestandsbeginn
LANDESAMT FÜR BESOLDUNG UND VERSORGUNG bei vorzeitigem Ruhestandsbeginn Das Merkblatt bietet Ihnen einen Überblick über die Regelungen zum bei einem vorzeitigen Ruhestandsbeginn. Rechtsansprüche können
MehrGesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG) BeamtVG Ausfertigungsdatum: 24.08.1976 Vollzitat: "Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung
MehrAktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 2030-2-30 Bundesbeamtengesetz (BBG) 1. Aktualisierung 2013 (11. Juli 2013) Das Bundesbeamtengesetz wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt 69 Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Herausgeber: Senatsverwaltung für Justiz 65. Jahrgang Nr. 6 Berlin, den 31. März 2009 03227 Inhalt 19.3.2009 Dienstrechtsänderungsgesetz
MehrMerkblatt 76-77 HBeamtVG
Regierungspräsidium Kassel Merkblatt 76-77 HBeamtVG Allgemeine Information zum Altersgeld und Hinterbliebenenaltersgeld Das vorliegende Merkblatt enthält Informationen über die Zahlung von Altersgeld und
MehrInformationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge
1 Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge Am 17. November 2011 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts
MehrVom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) Abschnitt 1 Mutterschutz und Stillzeit
Mutterschutz- und ElternzeitVO MuSchEltZV 310 Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes (Mutterschutz- und Elternzeitverordnung
MehrAmtliche Abkürzung: SBG Gliederungs-Nr.: Normtyp: Gesetz. Zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. November 2018 (Amtsbl. I S.
Saarländisches Beamtengesetz (SBG) Landesrecht Saarland Titel: Saarländisches Beamtengesetz (SBG) Normgeber: Saarland Amtliche Abkürzung: SBG Gliederungs-Nr.: 2030-1 Normtyp: Gesetz Saarländisches Beamtengesetz
MehrVorlesung Beamtenrecht
Univ.-Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt, Universität Potsdam Vorlesung Beamtenrecht Erster Teil: Grundlagen 1 Einführung I. Begriff des Beamtenrechts Gang der Darstellung 2 Geschichte des Beamtentums I.
MehrBeamtenpension. Paramonowa Ella
Beamtenpension Paramonowa Ella Gliederung Allgemeine Informationen Beginn des Ruhestands Versorgungsleistungen, -berechnungen, -änderungen, -abschläge, -rücklagen, Mindestversorgung, Ausgleich bei besonderen
MehrAusführungsgesetz zum Kirchenbeamtengesetz der EKD (KBGAG)
Ausführungsgesetz zum Kirchenbeamtengesetz der EKD KBGAG 481-2014-2 Ausführungsgesetz zum Kirchenbeamtengesetz der EKD (KBGAG) Vom 24. November 2007 (ABl. 2008 S. 19), zuletzt geändert am 9. Mai 2014 (ABl.
MehrLandesbeamtengesetz (LBG) vom 19.3.2009 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin S. 70)
Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Landesbeamtinnen und Landesbeamte 3 Oberste Dienstbehörde 4 Dienstbehörde 5 Dienstvorgesetzte und Vorgesetzte Abschnitt 2 Beamtenverhältnis
MehrBeamtenrecht Baden-Württemberg
Kompendien für Studium, Praxis und Fortbildung Kienzler Stehle Beamtenrecht Baden-Württemberg 2. Auflage Nomos Kompendien für Studium, Praxis und Fortbildung http://www.nomos-shop.de/4090 Herbert Kienzler
MehrDer Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Bremisches Beamtengesetz (BremBG) Landesrecht Bremen Titel: Bremisches Beamtengesetz (BremBG) Amtliche Abkürzung: BremBG Normtyp: Gesetz Normgeber: Bremen Gliederungs-Nr.: 2040-a-1 Bremisches Beamtengesetz
MehrSitzung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretungen. Schleswig-Holstein am 14. Mai 2009. im IQSH, Schreberweg 5, 24119 Kronshagen
Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretungen beim Land Schleswig-Holstein am 14. Mai 2009 im IQSH, Schreberweg 5, 24119 Kronshagen 1 Ich bedanke mich sehr für Ihre Einladung und
MehrSächsisches Beamtengesetz - SächsBG. Bekanntmachung. der Neufassung des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen. Vom 12.
Bekanntmachung der Neufassung des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen Vom 12. Mai 2009 Auf Grund von Artikel 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes und anderer Gesetze
MehrInformationen zur Beamtenversorgung
Informationen zur Beamtenversorgung - derzeitiger Rechtsstand - Wer kann in Ruhestand gehen Wann kann ich in Ruhestand gehen Wieviel kommt an Versorgung raus Informationen zur Beamtenversorgung - derzeitiger
MehrIII. Die Abordnung... 147 1. Rechtsgrundlage... 147 2. Materielle Voraussetzungen... 148 a) Tatbestandsvoraussetzungen... 149
Literaturverzeichnis... 17 Abkürzungsverzeichnis... 19 1. Kapitel Grundlagen des çffentlichen Dienstrechts... 21 I. Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen... 21 1. Grundlagen des çffentlichen
MehrThüringer Beamtengesetz (ThürBG)
Thüringer Beamtengesetz () in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. September 1999 (GVBl. 1999, S. 525), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. September 2005 (GVBl. 2005, S. 331) Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Mehr1) Administrative Befugnisse... 49 2) Normative Befugnisse... 50 F. Der Eingriff in die Personalhoheit Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines
Inhaltsverzeichnis Einleitung... 19 A. Gegenstand der Arbeit... 19 B. Gang der Untersuchung... 22 1. Teil Historische Entwicklung der Stellung der Kommunen als Dienstherr und Arbeitgeber... 25 A. Die historische
MehrInhaltsübersicht Seite Vorwort... V Inhaltsübersicht... VII Abkürzungsverzeichnis... XIII
Vorwort... V Inhaltsübersicht... VII Abkürzungsverzeichnis... XIII I. Einführung... 1 II. Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen mit Erläuterungen... 3 Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
MehrDie Versorgung der Beamten und anderweitig Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Die Versorgung der Beamten und anderweitig Beschäftigten im öffentlichen Dienst Pension - Rente - Zusatzleistungen Von Horst Marburger Oberverwaltungsrat 2., überarbeitete Auflage ERICH SCHMIDT VERLAG
MehrThüringer Beamtengesetz (ThürBG) * Vom 20. März 2009, GVBl. S. 238
Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) * Vom 20. März 2009, GVBl. S. 238 * Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Beamtenrechts vom 20. März 2009 (GVBl. S. 238) ThürBG 20.03.2009_Sätze_BM Arbeitsexemplar.doc
MehrSaarländisches Beamtengesetz (SBG) Vom 11. März 2009
Saarländisches Beamtengesetz (SBG) Vom 11. März 2009 Inhaltsübersicht Abschnitt I Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Dienstherrnfähigkeit 3 Oberste Dienstbehörde; Dienstvorgesetzte Abschnitt II
MehrBeraten durch Richard Damme Bundesweiter Versicherungsmakler. Versicherungsspezialist für Richter und Staatsanwälte Paulstr.
Bundesbeamtengesetz (BBG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 Zuletzt geändert durch das BBVAnpG 2000 vom 19. April 2001 Auszüge aus: Abschnitt II: Beamtenverhältnis 5. Beendigung des
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz DNeuG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7076 16. Wahlperiode 12. 11. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz
MehrBeamtenversorgungsgesetz
Gelbe Erläuterungsbücher Beamtenversorgungsgesetz von Dr. Andreas Reich 1. Auflage Beamtenversorgungsgesetz Reich schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung:
MehrGeneralvertretung Franz Fleissner. Grundlagen der Beamtenversorgung
Generalvertretung Franz Fleissner Grundlagen der Beamtenversorgung Agenda Grundlagen der Beamtenversorgung Statusabhängige Versorgung Dienstbezüge Dienstzeiten Dienstzeitversorgung Versorgung im Alter
MehrMerkblatt über die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung
Merkblatt über die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung Stand Mai 2012 Auch im Internet unter www.kv-sachsen.de KVS Merkblatt
MehrNiedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1480. Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung Ausschuss für Hannover, den 10. März 2000 Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht Entwurf eines Gesetzes über im Dienstrecht Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 14/1250 Berichterstatter:
MehrGesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 06.11.2008
Gesetzentwurf Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 06.11.2008 Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Sehr geehrter Herr Präsident, in der Anlage übersende ich den von
MehrMerkblatt Versorgungsausgleich 2014
Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf die Versorgungsbezüge Stand: 01.07.2014 1. Allgemeines zum Versorgungsausgleich Der Versorgungsausgleich wurde mit der Neuregelung des Ehescheidungsrechts im
MehrKapitel 14 900 Versorgung der Beamten des Landes, der früheren Länder Preußen und Lippe, des früheren Reiches sowie deren Hinterbliebenen
194 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger (--) Zweckbestimmung Funkt.- 1998 1997 1998 1996 Kennziffer DM DM DM TDM 14 900 Versorgung der Beamten des Landes, der früheren Länder Preußen und Lippe,
MehrThüringer Laufbahnverordnung für den Polizeivollzugsdienst (ThürLbVOPol)
Thüringer Laufbahnverordnung für den Polizeivollzugsdienst (ThürLbVOPol) vom 4. Juni 1998 (GVBl. S. 210) geändert durch Verordnung vom 16. März 2001 (GVBl. S. 28) zuletzt geändert durch Zweite Verordnung
MehrGesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG) BeamtVG Ausfertigungsdatum: 24.08.1976 Vollzitat: "Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung
MehrGesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) BeamtStG Ausfertigungsdatum: 17.06.2008 Vollzitat: "Beamtenstatusgesetz vom 17. Juni 2008
MehrAllgemeine Information zum Versorgungsausgleich
Regierungspräsidium Kassel Allgemeine Information zum Versorgungsausgleich 1. Versorgungsausgleich Wird eine Ehe geschieden, sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass die Versorgungsanrechte aus den gemeinsamen
MehrGesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz BeamtVG)
BeamtVG Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz BeamtVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 150), letzte Änderung vom 13.
MehrAuswirkungen des Versorgungsausgleichs auf die Beamtenversorgung
Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf die Beamtenversorgung Seite 1. Allgemeines 2 2. Auswirkungen auf die Versorgungsbezüge 2 3. Kürzung der Versorgungsbezüge 3 4. Ausnahmen von der Kürzung der Versorgungsbezüge
MehrGesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern
Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern Datum: 24. August 1976 Fundstelle: BGBl I 1976, 2485, 3839 Textnachweis Geltung
MehrMerkblatt für am 01. Januar 2002 vorhandene Versorgungsempfänger zum Versorgungsänderungsgesetz 2001
Merkblatt für am 01. Januar 2002 vorhandene Versorgungsempfänger zum Versorgungsänderungsgesetz 2001 Stand April 2002 Auch im Internet unter www.kv-sachsen.de Kommunaler Versorgungsverband Sachsen Marschnerstraße
MehrGesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. Vom 21. April 2009. Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
1102 20020 20061 2022 2030 20301 2031 20320 20340 2035 221 223 311 312 315 316 7134 81 Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Vom 21. April 2009 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen,
MehrDEUTSCHE BUNDESBANK. Mitteilung. Nr. 2010/2002
DEUTSCHE BUNDESBANK Der Präsident 2. Juli 2002 Mitteilung Nr. 2010/2002 Organisation Personal des Präsidenten der Deutschen Bundesbank auf das für Personalangelegenheiten zuständige Mitglied des Vorstands
MehrRentenanrechnung und Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein Fachbereich II Reventlouallee 6, 24105 Kiel Telefon 0431/57010 Telefax 0431/564705 E-Mail versorgung@vak-sh.de Internet vak-sh.de Stand:
MehrAltersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Auswirkungen von Beurlaubung und Teilzeit auf die Versorgung. Sandra Sesterhenn, Stand September 2014
Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Auswirkungen von Beurlaubung und Teilzeit auf die Versorgung Sandra Sesterhenn, Stand September 2014 Gliederung Berechnung des Ruhegehaltes Teilzeit Mutterschutz
MehrProfession die Dienstunfähigkeitsversicherung
Profession die Dienstunfähigkeitsversicherung Lebensversicherung Die maßgeschneiderte Absicherung für: Beamtinnen und Beamte Richterinnen und Richter Schutz für den Lebensstandard Ihre Arbeitskraft ist
MehrGesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen
Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 458 2014 Verkündet am 14. November 2014 Nr. 113 Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung weiterer
MehrRechtsvorschriften zur Versorgung. der Beamten und Richter in Bund und Ländern
Rechtsvorschriften zur Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern S. 40 ff. Beamtenversorgungsgesetz BeamtVG S. 81 ff. Allgemeine Druchführungshinweise des BMI zum Versorgungsänderungsgesetz
MehrNiedersächsisches Beamtengesetz (NBG) vom 25. März 2009 *)
Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) vom 25. März 2009 *) Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Modernisierung des niedersächsischen Beamtenrechts vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72) Inhaltsübersicht
MehrGesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (Beamtenversorgungsgesetz BeamtVG)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (Beamtenversorgungsgesetz BeamtVG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1999 (BGBl. S. 322, ber. S. 847 und 2033) FNA 2030-25
MehrBeamtenversorgungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtenversorgungsgesetz LBeamtVG NRW) [ab 1. Juni 2013 in Kraft]
Beamtenversorgungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtenversorgungsgesetz LBeamtVG NRW) [ab 1. Juni 2013 in Kraft] Herausgeber: Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Jägerhofstraße
MehrGesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz BeamtStG) Vom 17. Juni 2008 BGBl.
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz BeamtStG) Vom 17. Juni 2008 BGBl. I 2008, 1010 Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Dienstherrnfähigkeit
MehrReferentenentwurf. Teil 2 Besoldungsrecht. Teil 3 Versorgungsrecht. Teil 4 Anpassungen im Bereich des Staatsministeriums des Innern
Gesetz zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen (Sächsisches Dienstrechtsneuordnungsgesetz) Vom Inhaltsübersicht Teil 1 Beamtenrecht Artikel 1 Sächsisches Beamtengesetz
MehrBeamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz - LBG NRW) Vom 21. April 2009 (Fn 1)
Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz - LBG NRW) Vom 21. April 2009 (Fn 1) (Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 21. April 2009 (GV. NRW.
MehrRundschreiben Nr. 27/2011
Die Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Finanzen. Rudolf-Hilferding-Platz 1. 28195 Bremen Verteiler: alle Dienststellen mit Schulen - Auskunft erteilen, Dr. Wiebke Wietschel,
MehrInhaltsübersicht. Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG) verkündet als Artikel 2 des Landesgesetzes zur Reform des finanziellen öffentlichen Dienstrechts vom 18. Juni 2013 (GVBl. S. 157, 208) Inhaltsübersicht Teil 1
MehrArbeitsgerichtsgesetz
Arbeitsgerichtsgesetz Kommentar herausgegeben von Norbert Schwab Prof. Dr. Stephan Weth bearbeitet von Ernst-Dieter Berscheid Vorsitzender Richter am LAG, Hamm Andreas Busemann Vorsitzender Richter am
MehrRechtsvergleich Bayern.I. Berlin
Rechtsvergleich Bayern.I. Berlin Bayern Berlin Art des Arbeitsverhältnisses Art. 2 SiGjurVD: Öffentlich- rechtliches Ausbildungsverhältnis (1) 2 Die Bewerber werden mit der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst
MehrBundesbeamtengesetz (BBG)
Bundesbeamtengesetz (BBG) BBG Ausfertigungsdatum: 05.02.2009 Vollzitat: "Bundesbeamtengesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. März 2015 (BGBl. I S.
Mehr560. Kirchliches Gesetz über die Versorgung der Pfarrer und ihrer Hinterbliebenen (Pfarrerversorgungsgesetz)
Pfarrerversorgungsgesetz 560 560. Kirchliches Gesetz über die Versorgung der Pfarrer und ihrer Hinterbliebenen (Pfarrerversorgungsgesetz) Vom 26. Oktober 1977 (Abl. 48 S. 18), geändert durch Kirchl. Gesetz
MehrDas Neue Dienstrecht in Bayern
Das Neue Dienstrecht in Bayern ein Überblick Zeitplan 1. September 2006: Föderalismusreform 14. Juli 2010: Verabschiedung des Gesetzes zum neuen Dienstrecht im bayerischen Landtag 1. Januar 2011: Inkrafttreten
MehrNähe ist unsere Stärke...
Ihre gewerkschaftliche Spitzenorganisation: Nähe ist unsere Stärke... 2 Saarländisches Beamtengesetz mit Beamtenstatusgesetz Inhaltsverzeichnis Einleitung Beamtenrecht im Saarland auf neue Grundlage gestellt
MehrBeamtenrecht. Dr. jur. Hans Walter Scheerbarth. Honorarprofessor an der Ruhruniversität Leitender Ministerialrat a. D.
Beamtenrecht Dr. jur. Hans Walter Scheerbarth Honorarprofessor an der Ruhruniversität Leitender Ministerialrat a. D. Heinz Höffken Leitender Ministerialrat a. D. Dr. jur. Hans-Joachim Bauschke Professor
MehrInhaltsverzeichnis VIII
Inhaltsverzeichnis Einleitung...1 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Allgemeiner Teil...7 Abschnitt I Allgemeine Vorschriften...9 1 Geltungsbereich...9 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit...
MehrSynopse zum Bayerischen Beamtengesetz und Leistungslaufbahngesetz
Synopse zum Bayerischen Beamtengesetz und Leistungslaufbahngesetz In dieser Synopse erfolgt eine Gegenüberstellung des BayBG vom, mit und des Leistungslaufbahngesetzes (LlbG). Dies soll dem leichten Auffinden
MehrLANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode
LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Gesetz Nr. 1764 über die Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 Vom 1. Dezember 2011 (Amtsblatt I, 2011, S. 507) Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz
MehrBundesbeamtengesetz (BBG)
Bundesbeamtengesetz (BBG) Ausfertigungsdatum: 05.02.2009 Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 15.3.2012 I 462 Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Dienstherrnfähigkeit
MehrGesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (Beamtenversorgungsgesetz, Überleitungsfassung Saarland) * )
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (Beamtenversorgungsgesetz, Überleitungsfassung Saarland) * ) vom 14. Mai 2008 (Amtsbl. S. 1062) Folgende Änderungen sind berücksichtigt:
MehrUmzugskostenrecht. Winfried Dier. R. v. Decker's Verlag, G. Schenck Heidelberg. von. Regierungsamtsrat. 6., völlig neubearbeitete Auflage
Umzugskostenrecht von Winfried Dier Regierungsamtsrat 6., völlig neubearbeitete Auflage R. v. Decker's Verlag, G. Schenck Heidelberg Inhaltsverzeichnis Geleitwort Vorwort Abkürzungsverzeichnis V VII XVII
MehrAllgemeine Information zur Berechnung des Ruhegehalts
Regierungspräsidium Kassel Allgemeine Information zur Berechnung des Ruhegehalts Die Versorgung der Beamtinnen und Beamten im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes richtet sich nach dem Hessischen
MehrInformation zur Beamtenversorgung 1
1 Stand: April 2012 Thüringer Landesfinanzdirektion Information zur Beamtenversorgung 1 Die Gesetzgebungskompetenz für das Versorgungsrecht ist durch die Änderung des Grundgesetzes im Jahr 2006 an die
MehrNACHVERSICHERUNG IN DEN GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNGEN
NACHVERSICHERUNG IN DEN GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNGEN Zusammenfassende Darstellung und Erläuterung der gesetzlichen Bestimmungen WOLFGANG BRIGMANN Oberamtsrai und MATTHIAS BINZ Verwaltungsamtmann 1968
MehrBeamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetz - LBG M-V) Vom 17. Dezember 2009* Fundstelle: Fußnoten
Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetz - LBG M-V) Vom 17. Dezember 2009 * Zum Ausgangs- oder Titeldokument Fundstelle: GVOBl. M-V 2009, S. 687 Fußnoten *) Verkündet als
MehrKOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND
KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND BRANDENBURG Versorgungskasse DIE DIREKTORIN Komm. Versorgungsverband Brandenburg Postfach 12 09 16771 Gransee An die Mitglieder des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg
MehrDie Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil IV Ruhensregelung
Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil IV Ruhensregelung Inhalt 1. Zusammentreffen von Versorgungs-bezügen mit Renten... 2 2. Zusammentreffen von Versorgungs-bezügen mit Erwerbs-
MehrDas Versorgungselement im gesetzlichen Pflichtteilsrecht - mit Bezug zum englischen Erbrecht
Katrin Stadler Das Versorgungselement im gesetzlichen Pflichtteilsrecht - mit Bezug zum englischen Erbrecht PETER LANG Europâischer Vertag der Wissenschaften INHALTSVERZEICHNIS Abkurzungsverzeichnis 13
MehrMerkblatt zum Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
Merkblatt zum Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten Stand Januar 2016 Auch im Internet unter www.kv-sachsen.de Merkblatt zum Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten Das Merkblatt
MehrAmtliche Abkürzung: HBG Gliederungs-Nr.: gilt bis: [keine Angabe] Fundstelle: GVBl S. 218 vom ) 2)
Hessisches Beamtengesetz (HBG) Landesrecht Hessen Titel: Hessisches Beamtengesetz (HBG) Normgeber: Hessen Amtliche Abkürzung: HBG Gliederungs-Nr.: 320-198 gilt ab: 01.03.2014 Normtyp: Gesetz gilt bis:
MehrM E R K B L A T T. Beamte auf Probe: - Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls
Bischöfliches Generalvikariat Münster Hauptabteilung Schule und Erziehung Schulverwaltung Kardinal-von-Galen-Ring 55 48149 Münster Die Versorgung der Planstelleninhaber/innen M E R K B L A T T Die Versorgung
MehrBeamtenversorgung. Inhaltsübersicht. 1. Allgemeines... 2. 2. Ruhestand... 2
Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein Fachbereich II Reventlouallee 6, 24105 Kiel Telefon 0431/57010 Telefax 0431/564705 E-Mail versorgung@vak-sh.de Internet vak-sh.de Stand:
Mehr