hkk-seminar zum Jahreswechsel 2010/2011 Änderungen in der Sozialversicherung

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1 hkk-firmenservice hkk-seminar zum Jahreswechsel 2010/2011 Änderungen in der Sozialversicherung Finanzierungsreform der GKV Finanzentwicklung der hkk Entgeltabrechnung aktuell Elektronischer Datenaustausch Beurteilung dualer Studiengänge Rechengrößen, Grenzwerte, Fälligkeit 2011

2 Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, kaum jemand hatte damit gerechnet, aber alle Zeichen stimmen positiv: Schneller als die meisten anderen Nationen kommt Deutschland aus der schwersten Wirtschafts- und Finanzkrise der Nachkriegszeit heraus. Dies erlaubt der Bundesregierung an ihrem Sparpaket festzuhalten, mit dem die derzeitige Staatsverschuldung mittelfristig zurückgeführt werden soll. Ohne die soliden Wirtschaftsdaten hätte sich die Regierung dem Vorwurf ausgesetzt, den zarten Aufschwung durch ihre Sparmaßnahmen abzuwürgen. So jedoch können erste Schritte unternommen werden, um die gigantische Schuldenlast der öffentlichen Haushalte abzubauen. Schließlich stellt diese noch verstärkt durch den demografischen Wandel eine schwere Hypothek für kommende Generationen dar. Allerdings: In einem Punkt wird das Sparpaket seinem Namen nicht gerecht, denn der Bund gewährt 2011 aus Inhalt Finanzierungsreform der GKV 3 Finanzierungsgrundlagen stärken 4 Sozialausgleich etablieren 5 Die Regelung entfällt 7 Finanz- und Mitgliederentwicklung der hkk 9 Prämienausschüttung 10 Spitzenergebnis beim Finanzkraft-Test 10 Extra-Service der hkk 11 Entgeltabrechnung aktuell 12 Weiterleitungsstellen aufgeschoben 12 Neues zu den Geringfügigen 13 Lohnsteuerkarten 2010 nicht vernichten! 14 Service hkk-firmenservice 15 Rechengrößen, Grenzwerte, Fälligkeit Elektronischer Datenaustausch 19 ELENA-Verfahren ein Statusbericht 19 Datensatz Betriebsdaten 20 Neuer Tätigkeitsschlüssel 21 AAG-Erstattungen: ab 2011 nur elektronisch 22 Beurteilung dualer Studiengänge 24 Wichtiges in Kürze 26 Beschäftigungschancengesetz 26 Mitarbeiterkapitalbeteiligung 26 Familienpflegezeit 27 Freiwillige Arbeitslosenversicherung 29 Gut gerüstet in die Betriebsprüfung 31 Steuermitteln einen außerplanmäßigen Zuschuss in Höhe von 2 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds. Was es damit auf sich hat und welche Änderungen die GKV-Finanzierungsreform für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit sich bringt, vermitteln wir zu Beginn unserer Jahreswechsel-Seminare. Keine Veränderung wird es übrigens an der Tatsache geben, dass die hkk als derzeit einzige bundesweite Krankenkasse eine Beitragsprämie an ihre Mitglieder ausschüttet, statt Zusatzbeiträge zu verlangen. Damit erfolgt die Prämienausschüttung bei der hkk für 2011 zum dritten Mal in Folge. Ein weiteres Seminar-Schwerpunktthema ist der elektronische Datenaustausch, der auch in Deutschland trotz der wohl weltweit strengsten Datenschutzbestimmungen weiter voranschreitet. So wird ab 2011 die elektronische Datenlieferung für das Erstattungsverfahren U1/U2, für das Zahlstellenverfahren und für die Entgeltersatzleistungen verpflichtend eingeführt. Schließlich gehen wir in unseren Seminaren auf die rechtssichere Dokumentation geringfügig entlohnter Beschäftigungen ein und auf die versicherungsrechtlich zulässige Einordnung dualer Studiengänge. Diese und viele weitere praxisrelevante Themen erwarten Sie in unseren Jahreswechsel-Seminaren. Schon jetzt wünschen wir Ihnen bei der Umsetzung im Alltag viel Erfolg. Und falls sich dabei einmal eine Frage oder ein Problem auftut, stehen wir Ihnen gerne hilfreich zur Seite. Ihre hkk Erste Gesundheit. Impressum Herausgeber: PRESTO Gesundheits-Kommunikation GmbH Stand: 20. Oktober 2010

3 Finanzierungsreform der GKV Langfristig wird das bestehende Ausgleichssystem überführt in eine Ordnung mit mehr Beitragsautonomie, regionalen Differenzierungsmöglich keiten und einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen, die sozial ausgeglichen werden. Weil wir eine weitgehende Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Lohnzusatzkosten wollen, bleibt der Arbeitgeberanteil fest. So hieß es im Herbst 2009 im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung. Nach monatelangen Diskussionen soll nun zum 1. Januar 2011 das Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft treten. Der Arbeitgeberanteil wird festgeschrieben, allerdings auf einem um 0,3 Beitragssatzpunkte höheren Niveau als zuletzt. Und auf dem Weg zur Kopfpauschale gelingt nur ein ganz kleiner Schritt, wobei der Sozialausgleich einigen bürokratischen Aufwand mit sich bringt. Unsere Ausführungen bilden den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens ab. Ausgabensteigerungen begrenzen Die Bundesregierung will mit dem GKV- Finanzierungsgesetz nicht nur die Einnahmeseite betrachten, sondern auch notwendige Maßnahmen auf der Ausgabenseite ergreifen. Ein unmittelbarer Handlungsbedarf ergibt sich im Hinblick auf das ansonsten für 2011 zu erwartende Defizit von bis zu 10 Mrd. Euro. Eine Unterfinanzierung des Gesundheitsfonds solchen Ausmaßes würde die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vor große Schwierigkeiten stellen. Sowohl Leistungserbringer als auch Krankenkassen tragen auf der Ausgabenseite ihren Teil zur Konsolidierung bei (siehe Übersicht). Zusammen mit weiteren die Ausgaben begrenzenden Regelungen im Bereich der Arzneimittel- und Impfstoffversorgung, die bereits im Rahmen anderer Gesetze geregelt worden sind, ergeben sich für die GKV im Jahr 2011 geschätzte Einsparungen in einer Größenordnung von ca. 3,5 Mrd. Euro und von ca. 4 Mrd. Euro im Jahr Maßnahmen zur Ausgabenstabilisierung Für Leistungen, die Krankenhäuser im Vorjahresvergleich zusätzlich vereinbaren, wird ein Abschlag festgelegt, dessen Höhe 2011 bei 30 Prozent liegt und der ab 2012 vertraglich zu verein baren ist. Die Preise für akutstationäre Krankenhausleistungen und die Krankenhausbudgets von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen dürfen 2011 und 2012 lediglich in Höhe der halben statt der vollen Grundlohnrate wachsen. Der Ausgabenzuwachs bei der Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung wird in den Jahren 2011 und 2012 insgesamt begrenzt. Kosten risiken aus Preiserhöhungen und bestimmten Mengenzuwächsen werden ausgeschlossen. Medizinisch nicht begründbare Ausgabenentwicklungen sogenannter extrabudgetär zu vergütender vertragsärztlicher Leistungen werden begrenzt. Das Vergütungsniveau in der hausarztzentrierten Versorgung wird begrenzt (für bestehende Verträge gilt Vertrauensschutz). Die Punktwerte und Gesamtvergütungen für die vertragszahnärztliche Behandlung ohne Zahnersatz dürfen sich 2011 und 2012 maximal um die Hälfte der jeweiligen Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen erhöhen. Die Verwaltungskosten der Krankenkassen dürfen in den Jahren 2011 und 2012 im Vergleich zum Jahr 2010 nicht ansteigen. hkk-jahreswechselseminar 3

4 Finanzierungsreform der GKV Finanzierungsgrundlagen stärken Die erklärten Ziele, welche die Bundesregierung mit ihren Maßnahmen auf der Einnahmeseite verfolgt, sind das langfristige Stabilisieren der GKV, Schaffen der Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Wett bewerb und Verbessern der Bedingungen für den Erhalt versicherungspflich tiger Beschäftigungsverhältnisse. Höhere Beiträge Die vor übergehende Absenkung des bundes einheitlichen Beitragssatzes der Krankenkassen um 0,6 Beitragssatzpunkte läuft zum Jahresende 2010 aus. Diese aus Steuermitteln finanzierte Maßnahme war bekanntermaßen zur Überwindung der Wirtschafts- und Finanz krise im Jahr 2009 erfolgt. In der Konsequenz wird der jeweils hälftig finanzierte allgemeine Beitragssatz für Arbeit geber und Arbeitnehmer wieder auf 15,5 Prozent wie vor der Senkung durch das Konjunkturpaket II ange hoben. Darin enthalten ist der mitglieder bezogene Beitragsanteil von 0,9 Prozentpunkten. Wie die Belastungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber steigen, zeigen die beispielhaften Berechnungen (siehe Übersicht unten). Der ermäßigte Beitragssatz, maßgeblich insbesondere für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld, wird ebenfalls wieder auf das Niveau von vor dem 1. Juli 2009 angehoben. Er steigt zum 1. Januar 2011 um 0,6 Beitragssatzpunkte von 14,3 auf 14,9 Prozent (in klusive 0,9 Prozentpunkte mitglieder bezogener Beitragsanteil). Für die GKV ergeben sich aus der Beitragssatzerhöhung jährliche Mehreinnahmen in einer Größenordnung von ca. 6,3 Mrd. Euro. Die erwarteten Mindereinnahmen aufgrund des erleichterten Wechsels gesetzlich Versicherter in die private Krankenversicherung darauf gehen wir später noch im Detail ein beziffert die Bundesregierung mit 0,2 Mrd. Euro. Zusammen mit einem vorgesehenen zusätzlichen Bundes zuschuss aus Steuermitteln an den Gesundheitsfonds in Höhe von 2 Mrd. Euro ergeben sich 2011 Mehreinnahmen für die GKV in Höhe von ca. 8,1 Mrd. Euro. Wichtig: Der Beitragssatz wird von 2011 an nicht mehr per Rechtsverordnung, sondern im Sozialgesetzbuch festgelegt. Auf die Art wird der Arbeitgeberbeitrag bei 7,3 Prozent festgeschrieben. Damit soll der Automatismus durchbrochen werden, dass Ausgabensteigerungen zwangsläufig zu steigenden Lohn kosten führen. Ein zunehmender Finanzbedarf aufgrund der demografischen Entwicklung und des medizinisch-technischen Fortschritts geht allein zu Lasten der Arbeit nehmer bzw. der anderen Mitglieder (z. B. Rentner). Die Zusatzbeiträge Die bisherige Überforderungsklausel, mit der die Zusatzbeiträge bei einem Prozent der beitragspflich tigen Einnahmen gedeckelt wurden, entfällt. Auch die Op tion, prozentuale Zusatz beiträge zu erheben, besteht künftig nicht mehr. Wichtig: Über die Einnahmeentwicklung hinausgehende Ausgabensteigerungen sollen in Zukunft allein durch einkom mens unabhängige Zusatz beiträge der Mitglieder finanziert werden. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu: Die Krankenkassen erhalten mit der Weiterentwicklung des Zusatzbeitrags wieder mehr Finanzautonomie. Der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag wirkt als transparentes Preissignal. Er verleiht den Beispielhafte Berechnungen zur Anpassung des allgemeinen Beitragssatzes (Beträge in Euro) Beitragspflichtig Arbeitnehmer Arbeitnehmer Arbeitgeber Arbeitgeber Mehrbelastung Mehrbelastung im Monat 2010 (7,9 %) 2011 (8,2 %) 2010 (7,0 %) 2011 (7,3 %) Arbeitnehmer Arbeitgeber 800,00 63,20 65,60 56,00 58,40 2,40 2, ,00 118,50 123,00 105,00 109,50 4,50 4, ,00 173,80 180,40 154,00 160,60 6,60 6, ,00 229,10 237,80 203,00 211,70 8,70 8, ,50 293,29 304,43 259,88 271,01 11,14 11,13 4 hkk-jahreswechselseminar

5 Finanzierungsreform der GKV gesetzlichen Kranken kassen Spielräume, um gute Verträge zu gestalten und regionalen Besonderheiten gerecht werden zu können. Mit der Weiterentwicklung des Zusatzbeitrags wird die für eine wettbewerbliche Ausrichtung unerlässliche Beitragsflexibilität gewährleistet. Nur eine Einnahmequelle Den Sozialausgleich haben die Arbeitgeber ab 2012 für ihre Arbeitnehmer umzu setzen. Das soll mehr oder weniger automatisch durch die im Einsatz befindliche Abrechnungssoftware erfolgen. Die Bundesregierung hält dies im Rahmen der EDV-gestützten Entgelt abrechnung für handhabbar. Im Er gebnis wird der einkommensabhängige Beitrag (Arbeitnehmeranteil) um die jeweilige Überlastung, festgemacht am durchschnitt lichen Zusatzbeitrag, re duziert. (Beispiel 1) Sozialausgleich etablieren Um die Beitragszahler vor einer unverhältnismäßigen Belastung zu schützen, wird ein Sozialausgleich eingeführt: Immer dann, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag eine Be lastungsgrenze von zwei Prozent der individuellen beitragspflichtigen Einnahmen übersteigt, greift der neue Ausgleichsmechanismus. Er orientiert sich stets am durchschnitt lichen Zusatzbeitrag und nicht an einem ggf. tatsächlich er hobenen Zusatzbeitrag der gewählten Krankenkasse. Beispiel 1 Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag legt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) immer im Herbst für das Folgejahr neu fest. Das BMG berücksichtigt dabei die Prognose des Schätzerkreises, der wie bislang die Ein nahmen des Gesundheitsfonds und die Ausgaben der Krankenkassen für das kommende Jahr schätzt. Für das Jahr 2011 soll die Ver öffentlichung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags im Bundesanzeiger am 3. Januar 2011 er folgen. Der Sozialausgleich soll grundsätzlich aus Steuermitteln finanziert werden. In den Jahren 2011 bis 2014 wird er aus der Li qui ditätsreserve des Gesundheitsfonds gedeckt, deren Aufbau durch den bereits erwähnten zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von 2 Mrd. Euro im Jahr 2011 beschleunigt wird. Ab dem Jahr 2015 soll der Sozialausgleich aus Bundesmitteln über die bisherigen Bundeszuschüsse hinaus finanziert werden; die Höhe dieser Zahlungen wird im Jahr 2014 gesetzlich geregelt. Claudia Schmidt, in Teilzeit beschäftigte Buchhalterin, hat ein beitragspflichtiges Monatseinkommen in Höhe von 875 Euro brutto. Neben ihrem Festgehalt hat sie keine beitragspflichtigen Einnahmen. Es wird ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag in Höhe von 20 Euro monatlich unterstellt. Die Krankenkasse von Claudia Schmidt erhebt einen Zusatzbeitrag in Höhe von 30 Euro im Monat. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag übersteigt 2 Prozent (Belastungsgrenze für den Sozialausgleich ) der beitragspflichtigen Einnahmen von Claudia Schmidt. Sie hat Anspruch auf Sozialausgleich auf dem Wege der Verringerung ihres monatlichen einkommens abhängigen Mitgliedsbeitrags, den der Arbeitgeber im Rahmen der Entgeltabrechnung umzusetzen hat: Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 20,00 Euro Belastungsgrenze (2 Prozent von 875 Euro) 17,50 Euro Differenz 2,50 Euro Arbeitnehmeranteil (8,2 Prozent von 875 Euro) 71,75 Euro Ausgeglichener Arbeitnehmeranteil (71,75 2,50 Euro =) 69,25 Euro Da die Krankenkasse von Claudia Schmidt einen Zusatzbeitrag in Höhe von 30 Euro im Monat erhebt, den sie auf direktem Wege an die Krankenkasse abzuführen hat, muss sie unter dem Strich für 27,50 Euro Zusatzbeitrag aufkommen. Die bisherige Überforderungsklausel hätte für eine Deckelung des Zusatzbeitrags bei 1 Prozent der Einnahmen (hier: 8,75 Euro) gesorgt. Tipp: Der Anreiz, zur hkk mit leistungsstarkem Angebot und Prä mienzahlung zu wechseln, wird in dem neuen Modell noch erhöht. hkk-jahreswechselseminar 5

6 Finanzierungsreform der GKV Mehrere Einnahmequellen Die Fälle, in denen Arbeitnehmer mehrere beitragspflichtige Einnahmen (Arbeitsentgelt, Rente, Betriebsrente) beziehen, machen ein komplexes Verfahren erforderlich, um den Arbeitgebern überhaupt eine Umsetzung des Sozial ausgleichs zu ermöglichen. Dazu wird das maschinelle Meldeverfahren perspektivisch um eine Entgeltmeldung des Arbeitgebers erweitert, die solange zu erfolgen hat, wie die Voraussetzungen für den Sozialausgleich vorliegen. Teilt der Beschäftigte oder die zustän dige Krankenkasse dem Arbeitgeber mit, dass einer weiteren Beschäftigung nachgegangen oder eine andere sozialversicherungspflichtige Einnahme erzielt wird, ist monatlich eine Entgeltmeldung an die zuständige Krankenkasse zu übermitteln. Der Zeitpunkt für diese Meldungen ist die nächste Lohn- und Gehaltsabrechnung, die dem Tag der Aufnahme der Beschäftigung oder der Erzielung der sozialversicherungspflichtigen Einnahme folgt. Sie ist spätestens innerhalb von sechs Wochen nach diesem Zeitpunkt fällig. Auch die Krankenkassen haben eine zentrale Rolle im Sozialausgleich, denn hier sind die beitragsrechtlich relevanten Daten zusammenzuführen, ist der Sozialausgleich zu prüfen und werden maschinelle Informationen an die jeweiligen den Beitrag abführenden Stellen (Arbeitgeber, Deutsche Rentenversicherung etc.) versendet, mit der Angabe, welches Beitragsbemessungsverfahren an zuwenden ist. Damit der Arbeitgeber überhaupt Kenntnis erlangt, wird die Auskunftspflicht des Arbeitnehmers im Hinblick auf den Bezug weiterer beitragspflich tiger Einnahmen ergänzt. Schon bisher berechtigt der unterlassene Hinweis des Arbeitnehmers auf weitere Beschäf tigungen den Arbeitgeber zur Verrechnung von Beitragsansprüchen über den ansonsten maßgeblichen Drei- Monats-Zeitraum hinaus. Dies gilt künftig auch in Bezug auf den Sozialausgleich, wenn der Arbeit nehmer ihm weitere beitragspflichtige Einnahmen verschweigt. Besteht Anspruch auf Sozialausgleich, dann teilt die Krankenkasse einer beitragsabführenden Stelle mit, dass von ihr ein verringerter Mitgliedsbeitrag abzuführen ist. Angesprochen wird dabei grundsätzlich immer die Stelle, die den höchsten Bruttobetrag der Einnahmen gewährt. Ausnahme: Bei Beziehern einer gesetzlichen Rente führt stets der Rentenversicherungsträger den Sozialausgleich durch, soweit die Höhe der Rente 260 Euro im Monat übersteigt. Den weiteren Beitrag abführenden Stellen hat die Krankenkasse mitzuteilen, dass sie im Rahmen des gewährten Sozialausgleichs einen Beitrag abzuführen haben, Beispiel 2 Michael Baum (hkk-mitglied) ist Mehrfach beschäftigter. Bei der Holz KG erhält er ein festes Monatsgehalt in Höhe von 525,20 Euro brutto. Bei der Meier GmbH geht er einer zweiten Beschäftigung auf Stundenlohnbasis nach, hier beträgt das beitragspflichtige Brutto arbeitsentgelt im maßgeblichen Entgeltabrechnungszeitraum 424,75 Euro. Es wird ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag in Höhe von 20 Euro monatlich unterstellt. Beide Arbeit geber haben Kenntnis von der Mehrfachbeschäftigung. Die beiden Arbeitgeber haben der hkk jeweils die beitragspflichtigen Einnahmen zu übermitteln. Diese stellt daraufhin fest, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2 Prozent (Belastungsgrenze für den Sozialausgleich) der Summe der beitragspflichtigen Einnahmen übersteigt. Michael Baum hat daher Anspruch auf Sozialausgleich, diesen Umstand teilt die hkk beiden Arbeit gebern mit. Aufgrund des höheren Bruttobetrags der Einnahmen hat die Holz KG den Sozialausgleich auf dem Wege der Verringerung des Arbeitnehmeranteils im Rahmen der Entgeltabrechnung umzu setzen: Durchschnittlicher Zusatzbeitrag Belastungsgrenze (2 Prozent von 525,20 Euro) Differenz Arbeitnehmeranteil (8,2 Prozent von 525,20 Euro) Ausgeglichener Arbeitnehmeranteil (43,07 9,50 Euro =) 20,00 Euro 10,50 Euro 9,50 Euro 43,07 Euro 33,57 Euro Die Meier GmbH erhält die Mitteilung, dass sie im Rahmen des gewährten Sozialausgleichs einen Arbeitnehmeranteil abzuführen hat, der sich aus dem prozentualen Beitrag des Mitglieds und der Belastungsgrenze ergibt: Arbeitnehmeranteil (8,2 Prozent von 424,75 Euro) Belastungsgrenze (2 Prozent von 424,75 Euro) Ausgeglichener Arbeitnehmeranteil (34,83 + 8,50 Euro =) der sich aus dem prozentualen Beitrag des Mitglieds und der Belastungsgrenze ergibt. (Beispiel 2) Wichtig: Dieses Verfahren soll garantieren, dass für jedes Mitglied, das Anspruch auf Sozialausgleich hat, die Be - las tungsgrenze bezogen auf die Summe seiner beitragspflichtigen Einnahmen zum Tragen kommt. Die den Beitrag abführenden Stellen kennen die Höhe der weiteren beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds nicht. Daher können sie nicht auf eine anteilige Belastungsgrenze des laufenden Kalenderjahres abstellen und führen für 34,83 Euro 8,50 Euro 43,33 Euro 6 hkk-jahreswechselseminar

7 Finanzierungsreform der GKV Einmalzahlungen im laufenden Kalenderjahr im Rahmen des gewährten So zialausgleichs einen Beitrag ab, der sich aus dem prozentualen Beitrag des Mitglieds und der Belastungsgrenze ergibt. Die Krankenkasse erstattet dem Mitglied zu viel gezahlte Beiträge, zu wenig gezahlte fordert sie nach (Ausnahme: Rückstand unter 20 Euro). Wichtig: Schwacher Trost aus Arbeitgebersicht: Für das Jahr 2011 wird der Sozialausgleich bis zum 30. Juni 2012 noch von der zuständigen Krankenkasse durchgeführt. Vor dem Hintergrund der die GKV-Finanzen stabilisierenden Maßnahmen (siehe oben) hält die Bundes regierung diese Fälle aber für unwahrscheinlich. Der individuell verringerte monatliche Mitgliedsbeitrag führt nicht zu einer Erhöhung des Nettoentgelts, das für die Berechnung von Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld etc.) oder anderer Leistungen maßgeblich ist. Ausstehende Zusatzbeiträge Den Verspätungszuschlag haben die Krankenkassen neben den ohnehin fälligen Säumnis zuschlägen zu erheben, da diese bezüglich der Zusatzbeiträge kein wirksames Sanktionsinstrument darstellen. Für den Einzug sind die Kassen selbst verantwortlich. Außerdem sollen sie den Beitrag abführenden Stellen mitteilen, wenn Außenstände bestehen. Daraufhin haben diese das Ab wickeln des Sozialausgleichs solange auszusetzen, bis die Kranken kasse den Eingang sämtlicher Zahlungen mitteilt. Dies gilt nicht, sofern eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde und diese auch eingehalten wird. Die Regelung entfällt Sie wurde nicht einmal vier Jahre alt: Im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes am 2. Februar 2007 in Kraft getreten, hat die Regelung jetzt schon wieder aus gedient. Nach der Rechtslage bis 2007 waren Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt (siehe Übersicht) über der Versicherungspflichtgrenze aufnahmen, von Beginn der Beschäftigung an versicherungsfrei; ob das Arbeitsentgelt aus der Beschäf tigung die maßgebende Grenze überschritt, musste in einer vorausschauenden Betrachtungsweise beurteilt werden. Bestand für den Arbeitnehmer hingegen zunächst Versicherungspflicht, weil die Grenze nicht überschritten wurde, en dete diese im Falle der Entgelt erhöhung mit Ablauf des Kalenderjahres des Überschreitens. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Versicherungspflichtgrenze überstieg. Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz kehrt man nun zu dieser früheren Rechtslage zurück. Künftig kann Kranken versicherungsfreiheit wieder direkt bei Beschäftigungsaufnahme oder nach nur einmaligem Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze eintreten. Immer vorausgesetzt, dass das voraussichtliche regel mäßige Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird also wieder einfacher bzw. schneller möglich, was eine Schwächung der Solidargemeinschaft der GKV nach sich zieht. In der Gesetzesbegründung hört sich das so an: Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze können künftig wieder früher in Anwendung des Subsidiaritätsprinzips eigenverantwortlich über ihren Ver sicherungsschutz entscheiden. Der Wettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung um Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, wird gestärkt. Zahlen Mitglieder den kassenindividuellen Zusatzbeitrag an ihre Krankenkasse nicht, kommt ab 2011 ein sogenannter Verspätungszuschlag in Höhe von mindestens 30 Euro auf sie zu. Dies gilt immer dann, wenn das Mitglied bereits für einen Zeitraum von sechs Monaten, der nicht zusammenhängend verlaufen muss, säumig ist. Nach oben soll der einma lige Verspätungszuschlag auf die Summe der letzten drei fälligen individuellen Zusatzbeiträge begrenzt sein. Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts Auch wenn sich in diesem Punkt durch das GKV-Finanzierungsgesetz keine Än de rungen ergeben, die Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts führt in der Praxis immer wieder zu Problemen: Summe aller Bezüge aus der/den Beschäftigung/en./. Einkünfte, die kein Arbeitsentgelt i. S. der Sozialversicherung sind./. Unregelmäßige Entgelte (z. B. Überstundenvergütung)./. Familienzuschläge (z. B. Kinder-/Verheiratetenzuschlag) = Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt Ebenfalls unverändert: Bei rückwirkender Erhöhung des Arbeitsentgelts endet die Krankenversicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch auf das erhöhte Arbeitsentgelt entstanden ist. hkk-jahreswechselseminar 7

8 Finanzierungsreform der GKV Prüfung zum Jahreswechsel 2010/2011 Die neue Regelung nach dem GKV-Finanzierungsgesetz tritt zum 31. Dezember 2010 in Kraft. In der Konsequenz kann die Krankenversicherungspflicht bereits zum Jahresende 2010 enden. Ungeachtet der dreijährigen Wartefrist gilt dies für alle Personen, deren Gehalt in den Jahren 2010 und 2011 die allgemeine Versicherungspflicht grenze übersteigt. Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer gleichwer tigen Krankenversicherung versichert waren, gilt unverändert die geringere besondere Versicherungspflichtgrenze. (Beispiel 3) Überschritt das tatsächliche regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Versicherungs pflichtgrenze 2010? Beispiel 3 JA Überschreitet das voraussichtliche regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze 2011? JA NEIN NEIN Julia Groß seit dem 1. August 2000 immer versicherungspflichtig beschäftigt ist seit dem 1. Juli 2009 als Verkaufsleiterin angestellt. Sie bezieht vertraglich zugesicherte 14 Monatsgehälter in Höhe von jeweils Euro brutto. Zum Stichtag 31. Dezember 2010 hat der Arbeitgeber von Julia Groß eine Beur teilung der Krankenversicherungspflicht durchzuführen: Es besteht weiterhin Krankenversicherungspflicht. Die Krankenversicherungspflicht endet am 31. Dezember Freiwilliges Mitglied werden! Eine freiwillige hkk-mitgliedschaft ist immer eine gute Alternative. Für die Einen, weil in der privaten Krankenversicherung für den Nachwuchs extra Beiträge an fallen. Und für die Anderen, weil die Privaten für bereits bestehende Erkrankungen Risikozuschläge erheben. Stets vergegenwärtigen sollte man sich auch den Grundsatz: Einmal privat immer privat! Tipp: Welche weiteren wichtigen Gründe für ein Verbleiben in der hkk sprechen? Darüber informieren wir gern in einem individuellen Beratungsgespräch. Gleichzeitig mit der Neuregelung der Krankenversicherungsfreiheit wird auch ein altbekanntes Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder eingeräumt: Die Regelung ermöglicht Berufsanfängern mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (z. B. Akademiker) die Begründung einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV. Das einmalige Beitrittsrecht kann nur innerhalb von drei Monaten nach Beschäftigungsaufnahme ausgeübt werden Euro x 14 Monatsgehälter = Euro Allgemeine Versicherungspflichtgrenze Euro Allgemeine Versicherungspflichtgrenze Euro Da das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt von Julia Groß sowohl die Versicherungspflichtgrenze 2010 als auch die für 2011 maßgebliche Grenze übersteigt, endet am 31. Dezember 2010 die Krankenversicherungspflicht. Variante Beispiel 3 Julia Groß nimmt zum Sommersemester 2011 ein berufsbegleitendes Studium auf. Dies hat sie bereits im November 2010 mit ihrem Arbeitgeber und der Fachhochschule vertraglich vereinbart. Ihre berufliche Tätigkeit passt sie dem Studium an, indem sich Arbeitszeit und Arbeitsentgelt ab dem 1. März 2011 halbieren. Da das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt von Julia Groß zwar die Versicherungspflichtgrenze 2010, vorausschauend betrachtet aber nicht die des Jahres 2011 übersteigt, bleibt es über den 31. Dezember 2010 hinaus bei Krankenversicherungspflicht. 8 hkk-jahreswechselseminar

9 Finanz- und Mitgliederentwicklung der hkk Einmaliges Finanzergebnis Steigende Leistungsausgaben bei gleichzeitig geringeren Einnahmen aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage durch die Krankenkassenlandschaft fegte 2009 ein rauer Wind. Vielen Krankenkassen blieb nichts anderes übrig, als Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern zu verlangen. Die hkk profitierte in dieser Zeit so stark wie noch nie von ihrer exzellenten Finanzstruktur, die über Jahre hinweg erarbeitet wurde. Stabile Rücklagen, traditionelle Schuldenfreiheit, gutes Wirtschaften und beispielhaft niedrige Verwaltungskosten sorgten unter anderem für die herausragende Finanzkraft der hkk. Ergebnis: Ein Rekordüberschuss trotz Prämienausschüttung. Die Leistungsausgaben Die Leistungsausgaben beliefen sich 2009 auf insgesamt 555,1 Mio. Euro und stellten somit 91,7 Prozent der Gesamtausgaben dar. Gegenüber dem Vorjahr stiegen sie um 5,4 Prozent je Mitglied. Wettbewerbsvorteil: Niedrige Verwaltungskosten Auch im Jahr 2009 zeichnete sich die hkk durch sehr niedrige Verwaltungskosten aus: Betrugen sie im Durchschnitt aller Krankenkassen 127,57 Euro je Versicherten (laut Statistik KV 45), so gab die hkk nur 100,89 Euro aus. Im Durchschnitt verbrauchten somit andere Kassen je Versicherten 25 Prozent mehr Geld als die hkk. Die Verwaltungskosten beinhalten die Ausgaben für Personal, Büros, Technik und Aufklärungsmaßnahmen. Einnahmen Die Einnahmen der hkk im Jahr 2009 betrugen 632,9 Mio. Euro. Den Ein nahmen standen Ausgaben in Höhe von 605,6 Mio. Euro gegenüber. Daraus resultiert ein Überschuss von gerundet 27,4 Mio. Euro ein Rekordüberschuss für die hkk. Prämie für 2009, 2010 und 2011 Die hkk ließ ihre Kunden an dem Erfolg teilhaben: Sie schüttete eine Prämie von bis zu 60 Euro an ihre Mitglieder aus. Insgesamt wurden 2009 für die Auszahlung der Prämie 12,7 Mio. Euro aufgewendet. Die hkk-kunden erhielten die Prämie im März 2010 in Form eines Verrechnungsschecks per Post zugeschickt. Versichertenboom nach Prämienausschüttung Nicht zuletzt die Prämienausschüttung führte zu einem Versichertenboom, wie es die hkk noch nicht erlebt hat: Die Zahl der hkk-versicherten kletterte vom 1. Januar 2010 bis zum 1. September 2010 von über auf rund Damit stieg die Anzahl der Versicherten um 7,65 Prozent. Fast Familienangehörige vertrauen auf den umfassenden Versicherungsschutz der hkk. Der überwiegende Teil der hkk-versicherten wohnt in der Region Nordwest-Deutschland doch immer mehr Neukunden kommen auch aus anderen Regionen Deutschlands.

10 Finanz- und Mitgliederentwicklung der hkk Prämienausschüttung für 2009, 2010 und 2011 Geschäftsstellen-Ausweitung der hkk: Neue Geschäftsstelle in Meppen Durch immer mehr Geschäftsstellen und Servicepunkte bildet sich ein zunehmend dichteres Beratungsnetz für Kunden der hkk. Über hkk-servicepunkte existieren schon in Nord- und Süddeutschland. Die vom Kooperationspartner LVM Versicherung geführten Servicepunkte bieten hkk-kunden somit persönliche Anlaufstellen bundesweit. Hier können sie ihre Unterlagen für die hkk abgeben und Interessierte erhalten Informationen über einen Wechsel zur hkk. In den inzwischen 26 hkk-geschäftsstellen werden Kunden darüber hinaus umfassend beraten. Dieses Geschäftsstellennetz wurde im Juli 2010 wieder ausgeweitet: Denn seit 1. Juli 2010 ist die hkk auch in Meppen zu finden. Hier steht eine Kundenberaterin den Besuchern für alle Fragen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung. Direkt nebenan befindet sich ein LVM- Servicebüro, das zeitgleich seine neuen Geschäftsräume eröffnet hat und zudem neuer Servicepunkt der hkk ist. Die LVM Versicherung bietet hkk-kunden ergänzenden privaten Krankenversicherungsschutz zu besonders günstigen Kondi tionen. Eine weitere Ausdehnung der hkk-geschäftsstellen wird in den nächsten Jahren folgen schließlich soll die hkk nicht nur telefonisch und per , sondern auch vor Ort immer besser erreichbar sein. Die positiven Rückmeldungen von Kunden waren zahlreich, nachdem die hkk im März dieses Jahres mehr als Schecks im Gesamtwert von ca. 12,7 Mio. Euro verschickt hat. Auch für 2010 erhalten hkk-kunden eine Prämie von 60 Euro für 12 Monate Mitgliedschaft und für 2011 ist ebenfalls bereits eine Prämienausschüttung vorgesehen. Prämie für 2010 Wie schon die Prämie für 2009 wird auch die Prämie für 2010 im Folgejahr ausgezahlt. Ab März 2011 werden voraussichtlich alle Daten ermittelt sein, die für die Ausschüttung wichtig sind und die Prämie in Form von Verrechnungsschecks auf den Weg geschickt. Mitglieder, die 2010 volle 12 Monate beitragspflichtig versichert waren, erhalten 60 Euro Prämie zurück. Wer im Laufe des Jahres zur hkk gewechselt ist, bekommt die Prämie anteilig ausgezahlt jeweils 5 Euro pro Monat Mitgliedschaft. Natürlich sind mit der Auszahlung auch dieses Mal keine Verpflichtungen wie beispielsweise verlängerte Kündigungsfristen verbunden. hkk-mitglieder erhalten die Prämie ohne Wenn und Aber. Ausblick auf 2011 Im Jahr 2011 bleibt die hkk eine der wirtschaftlich stärksten Kassen überhaupt. Daher wird sie garantiert auch für 2011 eine Prämie ausschütten das dritte Jahr in Folge! Der Verwaltungsrat der hkk wird Ende 2010 die Höhe der Prämie festlegen, die Entscheidung lag zum Redaktionsschluss noch nicht vor. Sicher ist, dass Kunden diesen Beitragsvorteil durch die Zuwahl von Tarifen und ihre Teilnahme am Bonusprogramm hkk bonusaktiv weiter erhöhen können. Die hkk informiert Sie gern persönlich oder im Internet unter darüber, was Sie tun können, um sich auch diesen zusätzlichen Kostenvorteil zu sichern. Spitzenergebnis der hkk beim Finanzkraft-Test Die hkk ist die beitragsstabilste gesetzliche Krankenkasse. Zu diesem Ergebnis kommt das Deutsche Finanz-Service Institut (DFSI) in einer aktuellen Vergleichsanalyse. Im Auftrag des Wirtschaftsmagazins Focus Money analysierte der unabhängige Datendienst die Finanzsituation der Kassen. Die hkk erzielte als eine von nur fünf Kassen das Gesamturteil sehr gut. Für ihren Test hat das DFSI verschiedene finanzielle Eckdaten aller 157 Krankenkassen angefragt: Hat die Kasse genügend Rücklagen gebildet? Wie ist es um ihre Liquidität bestellt? Weist sie eine ordentliche Bilanz aus? Welcher Anteil der Versichertenbeiträge fällt für Verwaltungskosten an? Ergebnis: Die Finanzexperten attestieren der hkk eine ausgezeichnete Beitragsstabilität, hohe Substanzkraft und Transparenz sowie geringe Verwaltungskosten. Der Finanzkraft-Test ist in Focus Money, Ausgabe 35/2010 erschienen. 10 hkk-jahreswechselseminar

11 Extra-Service der hkk Preisvorteil virtuell ermitteln mit dem hkk-vorteilsrechner Die hkk gehört zu den günstigsten Krankenkassen bundesweit. Wie viel Geld jeder Einzelne sparen kann, ermittelt der hkk-vorteilsrechner. Der virtuelle Rechner befindet sich auf der Website der hkk, er ist einfach zu bedienen und informativ. Auf den ersten Blick erkennen die User bereits, welchen finanziellen Vorteil sie maximal erreichen können, wenn sie bei der hkk und nicht bei einer anderen Krankenkasse versichert sind. Schritt für Schritt ermitteln sie dann ganz einfach ihren individuellen Preisvorteil. Im Vorteilsrechner haben wir die wichtigsten Angebote zusammengefasst, die mit einem festen Preis bezifferbar sind. Bitte schauen Sie sich die Details an: Übungen für den Denkmuskel: Das hkk-gehirntraining In der Internetfiliale bietet die hkk ihren Kunden Service rund um die Uhr. Hier können Formulare heruntergeladen, Adressänderungen mitgeteilt und Bestätigungen angefordert werden. Darüber hinaus haben Interessierte die Möglichkeit, eine Reihe von exklusiven Angeboten gratis zu nutzen. Seit neuestem gehört das hkk-gehirntraining dazu: Mit dem interaktiven Programm können Kunden nicht nur ihre kognitiven Fähigkeiten testen, sondern auch mithilfe verschiedener Übungen aus Bereichen wie etwa räum lichem Denken, logischem Denken, Konzentration oder Sprache ihr Gehirn trai nieren. Nach der Anmeldung steht das Angebot 30 Tage lang kostenlos zur Ver fügung, ganz gleich wie oft es in der Zeit genutzt wird. Das neue Trainingsprogramm der hkk richtet sich an Nutzer aller Altersgruppen. Teilnehmer können ein eigenes Profil anlegen und haben somit die Gelegenheit, ihre Fortschritte regelmäßig zu dokumentieren. Persönliche Trainingsempfehlungen unterstützen sie darin, sich stetig zu verbessern. Der Weg zur Internetfiliale Schon auf der Startseite des Internetauftritts besteht für hkk-versicherte die Möglichkeit, sich ganz einfach kostenlos re gistrieren zu lassen. Das persönliche Passwort wird umgehend per Post zugeschickt. Damit meldet man sich bequem von zu Hause aus an und kann als Nutzer unserer hkk Internet filiale sofort mit dem Gehirntraining beginnen. Die an der Internetfiliale Interessierten können sich in der Vorschau für Gäste einen Überblick über das umfangreiche Angebot verschaffen. Arzttermin-Service: Termine zügig und komfortabel erhalten Schon vor dem Arztbesuch sehen sich manche Kunden mit Schwierigkeiten konfrontiert: Sie haben einen späten Termin erhalten und wissen nicht, ob es gesundheitlich bedenklich ist, so lange zu warten. Oder sie wissen nicht, welcher Arzt in ihrem Fall überhaupt zuständig ist und ob sich ein Facharzt in der Nähe befindet. Hierfür hat die hkk den Arzttermin-Service ins Leben gerufen: Qualifiziertes medizinisches Fachpersonal hilft Kunden bei der Beurteilung, ob die Wartezeit bis zur geplanten Untersuchung bzw. Behandlung angemessen ist. Ist dies nicht der Fall, versuchen sie, einen früheren Termin zu organisieren. Die Berater von der hkk finden einen geeigneten Facharzt oder ein ambulantes Behandlungszentrum in der Nähe und vereinbaren auf Wunsch einen Termin in einem angemessenen Zeitrahmen. Wer lieber selbst einen Arzt konsultieren möchte, kann über die Beratungshotline eine Liste mit infrage kommenden Ärzten und den entsprechenden Adressen per Post oder anfordern. Der hkk Arzttermin-Service gilt nicht für Hausärzte sondern für Fachärzte, beispielsweise für Zahnärzte, Orthopäden oder Neurologen. Die Beratungshotline ist unter von Montag bis Freitag von 7 bis 22 Uhr erreichbar (Festnetzpreis 6 ct/anruf; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min). hkk-jahreswechselseminar 11

12 Entgeltabrechnung aktuell Jedes Jahr gibt es neben den ganz gravierenden Einschnitten, wie aktuell der GKV-Finanzierungsreform, eine Vielzahl vermeintlich nicht so bedeutender Rechts- bzw. Verfahrensänderungen. Und weil der Teufel bekanntlich im Detail steckt, haben wir wieder die wichtigsten zusammengetragen natürlich ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Angefangen von der aufgeschobenen Einführung der Weiterleitungsstellen, über Änderungen bei geringfügig Beschäftigten und Statusfeststellungsverfahren, bis hin zu den elektronischen Lohnsteuer abzugsmerkmalen (ELStAM) ist wieder einiges zusammengekommen. Weiterleitungsstellen aufgeschoben Fast 15 Jahre ist es inzwischen her, dass die Idee einer zentralen Weiterleitungsstelle für Sozialabgaben erstmals dis kutiert wurde. Mit der Einführung des freien Krankenkassenwahlrechts 1996 explodierte förmlich die Zahl der Krankenkassen, mit denen der einzelne Arbeitgeber abzurechnen hatte. Die nachvollziehbare Kritik an diesem Umstand folgte auf dem Fuße. Einem Arbeitgeber mit beispielsweise nur 15 Mitarbeitern war es ver - ständ licherweise zu viel Aufwand, mit 10 verschiedenen Krankenkassen abzurechnen. Allerdings: Die Bürokratie konnte seither allein durch den Einsatz neuer Technologien deutlich reduziert werden, denn das Melde- und Beitragsnachweisgeschehen ist inzwischen vollständig auf elektronische Verfahren umgestellt. Darüber hinaus gibt es heute einen für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlichen Beitragssatz. Der berechtigten Forderung der Arbeitgeberseite nach einer Vereinfachung beim Beitragseinzug wird also bereits jetzt weitest gehend entsprochen. So gesehen besteht eher die Gefahr, dass durch Doppelstrukturen neue Büro kratie erzeugt wird. Die Weiterleitungsstellen könnten darüber hinaus keine verbindlichen Entscheidungen zur Versicherungs- und Beitragspflicht treffen, sondern lediglich allgemeine Auskünfte zum Entgeltabrechnungsverfahren geben. Wie sich mittlerweile gezeigt hat, gibt es mindestens einen weiteren Aspekt, weshalb das Konzept der zentralen Weiter leitungsstellen nicht problemlos umzusetzen ist. Im Wege steht der Aufwendungsausgleich im Krankheits- und Mutterschaftsfall, denn ihre Um lage- und Erstattungssätze U1/U2 hat jede Krankenkasse unverändert individuell festzulegen. Auf der nächsten Seite lesen Sie, welche ersten Reformideen die Bundesregierung hierzu derzeit dis kutiert. Langer Rede kurzer Sinn: Für den Gesetzgeber sind dies genügend Gründe, der ergebnisoffenen Bewertung zentraler Weiterleitungs stellen mehr Zeit einzuräumen. Wichtig: Die gesetzlichen Regelungen zu den Weiterleitungsstellen wurden im Rahmen des Dritten SGB IV-Änderungsgesetzes auf den 1. Januar 2012 aufgeschoben. 12 hkk-jahreswechselseminar

13 Entgeltabrechnung aktuell Neuordnung des Aufwendungsausgleichs Die Bundesregierung plant weitreichende Änderungen im Bereich des Umlageverfahrens nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG). Hintergrund ist der Umstand, dass die Arbeitgeber die unterschiedlichen Umlage- und Erstattungssätze der Krankenkassen für den Ausgleich der Aufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit und Mutterschaft für zu unübersichtlich halten. Darüber hinaus soll der Forderung nach einem zentralen Ansprechpartner im Erstattungsfall Rechnung getragen werden. Ziel der geplanten Reform ist ein übersichtlicheres und unbürokratischeres Verfahren. Mit Blick auf ein mögliches Inkrafttreten am 1. Januar 2012 sind gegenwärtig folgende Eckpunkte in der Diskussion: bundesweit einheitliche Umlage- und Erstattungssätze in beiden Umlageverfahren (U1/U2), optionales U1-Verfahren für Betriebe mit bis zu 30 Mit arbeitern; es soll also keine Verpflichtung zur Teilnahme am Ausgleichsverfahren mehr bestehen, der Einzug erfolgt auch weiterhin über die Krankenkassen zusammen mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen, werden gegenwärtig die Erstattungen noch von jeder einzelnen Krankenkasse vorgenommen, soll dies künftig für alle Arbeitgeber unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse der Mitarbeiter versichert ist von einer zentralen Stelle erfolgen. Tipp: Wie wir es bereits seit jeher empfehlen, sollte beim Personenkreis der geringfügig Beschäftigten besonderes Augenmerk auf eine rechtssichere Dokumentation in den Ent geltunterlagen gelegt werden. Die Bundesverei nigung der Deutschen Arbeitgeber verbände (BDA) hat dazu eine Checkliste für geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftigte entwickelt. Diese steht auf der Homepage der hkk unter (Rubrik: Firmenservice/Formulare) zur Verfügung. Minijob-Zentrale stellt fest Neues zu den Geringfügigen Anfang 2010 gaben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung überarbeitete Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen heraus, sie tragen das Datum vom 14. Oktober Rechtliche Änderungen und neuere Besprechungsergebnisse hatten dies erforderlich gemacht. An dieser Stelle sei lediglich auf zwei Punkte hingewiesen: Beginnt oder endet eine regelmäßige Beschäftigung im Laufe eines Ka lendermonats, gilt für diesen ebenfalls die Arbeitsentgeltgrenze von 400 Euro. Bislang war in Fällen dieser Art auf der Basis der tatsächlichen Kalendertage ein anteiliger Monatswert zu ermitteln. Ausnahme: Ist die Beschäftigung auf weniger als einen Zeitmonat befristet, dann ist vom anteiligen Monatswert auszugehen. Ein nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze ist nunmehr generell, also auch bei einem Überschreiten in mehr als zwei Monaten innerhalb eines Zeitjahres, unschädlich. Bedingung dafür ist, dass in dem vom Arbeitgeber gewählten Jahreszeitraum für die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts die Grenze von Euro nicht überschritten wird. Dokumentationspflicht erweitert Aber auch der Gesetzgeber hat für sich Handlungsbedarf hinsichtlich des Per sonenkreises der Minijobber erkannt: Die Arbeitgeber müssen künftig zusätzliche Angaben in den Entgeltunterlagen vorhalten. Schon bisher gehörte eine Erklärung geringfügig kurzfristig Beschäftigter über weitere kurzfristige Beschäftigungen im Kalenderjahr zwingend in die Entgeltunterlagen. Spätestens vom Jahresbeginn 2011 an wird auch eine Erklärung geringfügig entlohnt Beschäftigter über weitere Beschäftigungen verlangt. Hinzu kommt die Bestätigung des Arbeitnehmers, dass jede Aufnahme einer weiteren Beschäftigung dem Arbeitgeber angezeigt wird. Die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung achten künftig verstärkt auf das Vorliegen eines solchen Personalfragebogens. Anhand ihres Datenbestandes prüft die Minijob-Zentrale die Einhaltung der Arbeitsentgeltgrenze für die Versicherungsfreiheit geringfügig entlohnter Beschäftigungen. Zwischenzeitlich hatte die Essener Behörde lediglich Wissensmitteilungen verschickt, nachdem das Bundessozialgericht Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit von Verwaltungsakten seitens der Minijob-Zentrale angemeldet hatte. Wichtig: Dass die Minijob- Zentrale sowohl einen Bescheid über das Eintreten von Versicherungspflicht als auch ggf. einen Widerspruchsbescheid erlassen darf, ist nun gesetzlich klar definiert. Die Konsequenz: In solchen Fällen erhalten die Arbeitgeber jetzt keine wichtige Mitteilung mehr, sondern einen Feststellungsbescheid. Darin teilt die Mini job- Zentrale den Tag mit, an dem die Versicherungspflicht bei der zuständigen Krankenkasse beginnt. Außerdem fordert sie dazu auf, die Abmeldung der versicherungsfreien geringfügigen Beschäftigung mit dem Vortag vorzunehmen. hkk-jahreswechselseminar 13

14 Entgeltabrechnung aktuell Statusfeststellungsverfahren Bereits seit dem 1. Januar 2005 verpflichtet der Gesetzgeber die Einzugsstellen (hkk, zuständige Krankenkasse), bei der DRV Bund ein Statusfeststellungsverfahren zu beantragen, wenn eine Beschäftigung folgender Personen erstmals angemeldet wird: Ehegatten bzw. gleichgeschlechtliche Lebenspartner des Arbeitgebers Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, seit Einführung der Un ternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gilt dies auch für deren Gesellschafter-Geschäftsführer Die Anmeldungen (Abgabegrund 10 ) sind dabei mit dem sogenannten Statuskennzeichen zu versehen. Zum 1. Januar 2008 ist dieses obligatorische Statusfeststellungsverfahren auf mit arbeitende Abkömmlinge des Arbeitgebers ausgedehnt worden. Alles in einer Hand Ergab sich aus dem Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen Angehörigen, dass der Ehe gatte bzw. Lebenspartner nicht am Unternehmen des Arbeitgebers beteiligt ist, hat bis Ende Mai 2010 noch die Einzugsstelle darüber entschieden, ob ein Beschäftigungs verhältnis vorliegt. Seit dem 1. Juni 2010 ist für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung in dieser und jeder anderen Fallgestaltung die Clearingstelle der Deutschen Renten versicherung Bund zuständig. Auf diese Änderung haben sich die Spitzenorganisationen der Sozialver sicherung im Rahmen des neuen Rundschreibens Statusfeststellung von Erwerbstätigen vom 13. April 2010 verständigt. Vom 1. Ju ni 2010 an löst dieses, sozusagen als benutzerfreundliches Gesamtpaket, diverse Einzel-Veröffent lichungen aus der Vorzeit ab. Das erklärte Ziel war, sämtliche Ausführungen zum optionalen und obliga to rischen Statusfeststellungsverfahren an einer Stelle zu bündeln. Lohnsteuerkarten 2010 nicht vernichten! Voraussichtlich für das Jahr 2012 sollen die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zur Verfügung stehen. Steuerkarten sind für 2010 letztmals ausgestellt worden, sie behalten für den Übergangszeitraum bis zur erstmaligen ELStAM-Anwendung ihre Gültigkeit. Die Lohnsteuerkarten 2010 dürfen daher nach Ab lauf des Jahres nicht vernichtet werden. Bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis sind sie weiter in den Entgeltunterlagen aufzu bewahren. Die darauf enthaltenen Eintragungen sind auch während des Übergangszeitraums für den Lohnsteuerabzug maßgebend. erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigt wird. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die 2011 ein Ausbildungsverhältnis beginnen. Hier kann der Arbeitgeber auf die Vorlage einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug verzichten und die Lohnsteuer nach der Steuerklasse I ermitteln. Der Arbeitnehmer gibt lediglich seine Identifika tions nummer und Religionszugehörigkeit an. Außerdem hat er schriftlich zu bestätigen, dass es sich um das erste Dienst verhältnis handelt. Der Arbeitgeber hat diese Erklärung bis zum Ablauf des Kalenderjahres als Beleg in den Entgelt unterlagen aufzubewahren. Tipp: Weitere Informa tionen gibt es auf den Internetseiten des Bundesfinanz ministeriums: Für alle Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 ist im Übergangszeitraum das Finanzamt zuständig. Ist die Lohnsteuerkarte 2010 verlorengegangen bzw. unbrauchbar geworden, stellt das Finanzamt im Übergangszeitraum auf Antrag des Arbeitnehmers eine Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug aus. Dies gilt auch, wenn im Jahr hkk-jahreswechselseminar

15 hkk-firmenservice Broschüren für Arbeitgeber Um Sie als Personalverantwortliche bei Ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen und Ihnen alles Wissenswerte rund um die Sozialversicherung anzubieten, haben wir die wichtigsten Fachinformationen in Broschüren für Sie zusammengestellt. Diese Fachbroschüren können Sie auch auf unserer Homepage: im Bereich Broschüren und mehr bei uns bestellen oder direkt im PDF-Format downloaden: Die Sozialversicherung Basisinformation für Fragen rund um die Sozialversicherung mit den Schwerpunkten: Versicherungspflicht und -freiheit, Krankenkassenzuständigkeit, Meldungen, Beiträge, Aufzeichnungs- und Nachweispflichten, Ausgleichskassen. Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung Für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge hat die Höhe des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts eine zentrale Bedeutung. Deshalb ist es wichtig, den Arbeitsentgeltbegriff richtig im Sinne der Sozialversicherung zu verstehen. Entgeltfortzahlung, Mutterschutz und Ausgleichskasse Der Anspruch auf und die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Ansprüche von Schwangeren und Müttern sind nicht immer einfach zu beurteilen. Diese Broschüre hilft bei der Lösung arbeitsrechtlicher Fragestellungen und der Umsetzung der sozialversicherungsrechtlichen Belange. Meldungen zur Sozialversicherung Die praktische Bedeutung der Meldungen ist auch nach der Verpflichtung zum maschinellen Meldeverfahren ungebrochen hoch. Die vielfältigen Meldetatbestände unterschiedlicher Personengruppen werden anhand von Beispielen praxisgerecht dargestellt. Teilzeitjobs, Aushilfen und Gleitzonenregelung Bei der versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung von Teilzeitkräften und Aushilfen gilt es, einige Besonderheiten zu beachten. Diese Besonderheiten werden in der Broschüre näher beschrieben. hkk-urlaubsplaner online 2011 Bereits im letzten Jahr haben wir Ihnen den hkk-urlaubsplaner online vorgestellt. Aufgrund der starken Resonanz haben wir uns entschlossen, den Urlaubsplaner für Sie weiter zu entwickeln. In der neuen Version, die Sie wie gewohnt einfach von unserer Homepage unter: Infoportale > Firmenservice > Formulare herunterladen können, wählen Sie die Berücksichtigung der Urlaubszeiten entweder in einer 5, 6 oder 7-Tage-Woche. Die neue übersichtliche Hilfefunktion soll Ihnen die Handhabung des Planers wesentlich erleichtern. Hier noch ein Tipp: Bitte speichern Sie den Urlaubsplaner direkt nach dem Aufruf auf Ihrem PC dann erhalten Sie keinen Hinweis auf einen Schreibschutz. Den bewährten Urlaubsplaner in Papierform erhalten Sie natürlich weiterhin von uns! Checkliste zum Jahreswechsel Haben Sie die veränderten Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen beachtet? Wurde die vorausschauende Betrachtung des Arbeitsentgelts für 2011 bei den höher verdienenden Arbeitnehmern und Minijobbern vorgenommen? Und die Auswirkungen auf die Ver sicherungspflicht beurteilt? Ist der veränderte Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung beachtet worden? Wurde der Arbeitgeberanteil bzw. der Arbeitgeberzuschuss zu den Beiträgen den neuen Beitrags - be messungsgrenzen angepasst? Ändert sich Ihre Arbeitnehmeranzahl (kleiner bzw. größer 30 Arbeitnehmer) und damit auch Ihre Teilnahme am Ausgleichsverfahren U1? Soll ein anderer Umlagesatz gewählt werden? Teilen Sie uns diese Veränderung mit (For mular auf unserer Homepage). Haben Sie die Stichtage für den Nachweis und die Fälligkeit der Beiträge in 2011 notiert? Überweisen Sie jeden Monat den gleichen Beitrag? Falls ja: Richten Sie doch ab dem Beitragsmonat Januar 2011 einen Dauerbeitragsnachweis bei uns ein. Arbeiten Sie bereits mit einem Dauerbeitragsnachweis? Dann benötigen wir ab dem Beitragsmonat Januar 2011 einen neuen Dauerbeitragsnachweis. Bitte erteilen Sie uns ggf. eine Einzugsvollmacht. hkk-jahreswechselseminar 15

16 Rechengrößen 2011 Die wichtigsten Grenzwerte und Rechengrößen Ihre Arbeitshilfe für die nächsten zwölf Monate Beitragssätze Krankenversicherung Allgemeiner Beitragssatz Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil Ermäßigter Beitragssatz Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil Pflegeversicherung Beitragszuschlag Kinderlose Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung 15,50 % 7,30 % 8,20 % 14,90 % 7,00 % 7,90 % 1,95 % 0,25 % 19,90 % % Insolvenzgeldumlage v. H. Umlage U1 (Krankheit) Bei 40 % Erstattung Bei 60 % Erstattung Bei 80 % Erstattung 1,00 v. H. 1,70 v. H. 2,90 v. H. Umlage U2 (Mutterschaft) Bei 100 % Erstattung 0,27 v. H. Rechtsstand: 20. Oktober 2010

17 Abgabe- und Fälligkeitstermine 2011* Eingang Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Beitragsnachweis ** Zahlungs- Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. eingang ** * Maßgeblich ist der Hauptsitz der hkk (Bremen). ** Sowohl der 24. als auch der 31. Dezember gelten nicht als bankübliche Arbeitstage. Beitragsbemessungsgrenzen Kranken-/Pflegeversicherung jährlich monatlich West ,00 EUR 3.712,50 EUR Ost 1 Renten-/Arbeitslosenversicherung jährlich monatlich ,00 EUR 5.500,00 EUR ,00 EUR 4.800,00 EUR Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze jährlich monatlich ,00 EUR 4.125,00 EUR Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze Für am 31. Dezember 2002 PKV-Versicherte jährlich monatlich ,00 EUR 3.712,50 EUR Geringfügigkeitsgrenze (monatlich) Geringverdienergrenze (monatlich) 400,00 EUR 325,00 EUR Gleitzonenfaktor (F) 1 Sind keine Ost-Werte aufgeführt, gelten bundeseinheitliche Beträge. Rechtsstand: 20. Oktober 2010

18 Rechengrößen 2011 Die wichtigsten Grenzwerte und Rechengrößen Ihre Arbeitshilfe für die nächsten zwölf Monate West Ost 1 Höchstbeitragszuschüsse Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch Pflegeversicherung 271,01 EUR 259,88 EUR 36,20 EUR 17,63 EUR 2 Bezugsgröße (in KV/PV gilt für die neuen Länder die Bezugsgröße West) jährlich monatlich ,00 EUR 2.555,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR 2 Mindestbemessungsgrundlagen KV/PV Freiwillige Versicherung allgemein Freiwillig versicherte Selbstständige bei sozialer Härte Freiwillig versicherte Bezieher Gründungszuschuss 851,67 EUR 1.916,25 EUR 1.277,50 EUR 1.277,50 EUR Sachbezugswerte (monatlich) Freie Unterkunft Beschäftigte allgemein Jugendliche/Auszubildende Unentgeltliche Mahlzeiten Frühstück Mittag-/Abendessen 206,00 EUR 175,10 EUR 47,00 EUR 85,00 EUR Einkommensgrenze Familienversicherung für geringfügig entlohnt Beschäftigte 365,00 EUR 400,00 EUR Beitrag Studenten/Meisterschüler/Wandergesellen Krankenversicherung Pflegeversicherung Pflegeversicherung (Kinderlose) 55,55 EUR 9,98 EUR 11,26 EUR 1 Sind keine Ost-Werte aufgeführt, gelten bundeseinheitliche Beträge. 2 Bundesland Sachsen. Rechtsstand: 20. Oktober hkk-jahreswechselseminar

19 Elektronischer Datenaustausch Bürokratieabbau ist eines der Schlagworte der letzten Jahre, auch im Bereich der Sozialversicherung wird dieses Ziel verfolgt. Die Umstellung von Vor - drucken und Formularen in Papierform auf den elektronischen Datenaustausch soll dazu beitragen. Den Anfang machten Meldungen und Beitragsnachweise. Jetzt folgen die Erstattungsanträge für Auf wendungen nach dem AAG, das Zahlstellenverfahren und die Entgeltbescheinigungen zur Berechnung von Entgelt ersatzleistungen. Einige gesetzliche Neuregelungen sind nicht unumstritten: Das Anfang 2010 gestartete ELENA -Verfahren steht bei Datenschützern und Bürger rechtlern wegen seiner Vorratsdatenspeicherung stark in der Kritik. Fazit: Es gibt unter der Überschrift Elektronischer Datenaustausch einiges zu berichten. ELENA-Verfahren ein Statusbericht Seit Januar 2010 gilt: Alle Arbeitgeber müssen monatlich für fast ausnahmslos jeden Beschäftigten die Höhe des Entgelts elektronisch an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) melden. Voraussichtlich ab 2012 entfällt im Gegenzug die Pflicht, für den Bezug solcher So zialleistungen Papierbescheinigungen auszufüllen, die bereits ins ELENA-Verfahren integriert sind (z. B. Arbeitsbescheinigung zur Erlangung von Arbeitslosengeld). Die Bürger sollen schneller und diskreter an ihre Sozialleistungen gelangen können. Hinsichtlich der Anlaufphase darf wohl von einem Fehlstart gesprochen werden. Das lässt sich nicht zuletzt an der Flut von Fehlermeldungen fest machen, mit denen die Arbeitgeber überhäuft wurden und zum Teil noch immer werden. Die Dis- kussion um den Datenschutz, das Einreichen einer Ver fassungsbeschwerde (Stichwort: Vorratsdatenspeicherung) und ein Bundeswirtschaftsministerium, dessen Leitung offensichtlich selbst nicht mehr hinter dem Projekt steht, taten ihr Übriges. Tatsächlich gibt es zu ELENA wohl keine Alternative, nur an den Details muss noch gearbeitet werden. Dieser Tendenz schließt sich auch der Nationale Normenkontrollrat an. Am 13. September 2010 veröffentlichte dieser sein Gutachten zu den Kosten des ELENA-Verfahrens. Aus dem gut 70 Seiten starken Papier ergibt sich zwar, dass das Einsparpotenzial in den Anfangsjahren gerade einmal bei rund 8 Mio. Euro jährlich liegt. Ursächlich dafür ist insbesondere ein wesentlicher Kostentreiber: Die qualifizierte elektronische Signatur hat noch nicht die erwartete Flächen deckung erreicht. Gleichwohl zeigen die Gutachter sich überzeugt, dass ins besondere durch das Einbeziehen weiterer Bescheinigungen (z. B. Arbeits losengeld II) noch Potenzial in ELENA steckt. Getrennte Wege gehen Zum Stichtag 1. Juli 2010 ist das ELENA- Verfahren weiter ausgeweitet worden. Wird seither ein Beschäftigungsverhältnis beendet, ist der Datenbaustein Kündigung/Entlassung (DBKE) zu melden. Das heißt, die noch bis Ende 2011 der Arbeitsbescheinigung in Papierform vorbehaltenen Daten zu Fristablauf, Kündigung oder Aufhebungsvertrag müssen nun zusätzlich auf elektronischem Wege an den Großrechner bei der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg übermittelt werden. Anders als ursprünglich geplant, erfolgt diese Datenübermittlung losgelöst von der Meldung der Entgeltdaten. Das ist insbesondere für solche Betriebe von Vorteil, bei denen die Lohnabrechnung keinen Zugang zu den arbeitsrechtlichen Informationen im Unternehmen hat. Wurde ein Arbeitsverhältnis gekündigt, ein Aufhebungsvertrag geschlossen oder läuft eine Befristung aus, ist der DBKE bei der nächsten Entgeltabrechnung zu melden. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist er spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende fällig oder bei kürzerer Befristung sofort. hkk-jahreswechselseminar 19

20 Elektronischer Datenaustausch Dabei ist, sofern die Meldung noch während des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt, in den Feldern Meldemonatbeginn und -ende grund sätzlich der Tag der Erstellung des Datensatzes anzugeben, bei Erstattung nach dem Ende der Beschäftigung das Datum des Austrittstages. Der DBKE ist nur zu melden, wenn eine arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung beendet wurde. Keine Verpflichtung besteht also für Beamte, Richter und Soldaten, geringfügig Beschäftigte oder ausschließlich im Sinne der Unfallversicherung Beschäftigte (z. B. Studenten in einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum). Schließt sich kein Leistungsbezug von der Arbeitsagentur an, beispielsweise weil der Beschäftigte in den wohlverdienten Ruhestand tritt bzw. verstorben ist, entfällt die Pflicht zur Übermittlung des DBKE ebenfalls. Muss eine Korrektur des DBKE erfolgen, werden die aktuellen Daten mit demselben oder einem späteren Meldemonat erstattet. Wird eine Kündigung/Entlassung ganz zurückgenommen oder wurde sie zu Unrecht gemeldet, ist der DBKE zu stornieren. Bei der ZSS erfolgt dann eine unwiderrufliche Löschung, das Zurücknehmen einer Stornierung ist daher ausgeschlossen. Kritikpunkt: Freitextfelder Ursprünglich waren im Datenbaustein Kündigung/Entlassung auch fünf Freitextfelder vorgesehen. Mit den einzutragenden Informationen sollten Rückfragen der Arbeitsagentur bei Anträgen auf Arbeitslosengeld vermieden werden. Der DBKE in der seit dem 1. Juli 2010 gül tigen Version enthält zwar noch die Freitext felder, diese dürfen aber nicht gefüllt werden. In der für Meldezeit räume ab dem 1. Januar 2011 geltenden Version sind die Freitext felder nicht mehr enthalten. Was ist noch neu? Erhält ein ausgeschiedener Mitarbeiter eine Einmalzahlung, dann wird dies seit dem 1. Juli 2010 mit dem neuen Meldegrund 54 gemeldet. Bei Eingabe einer Einmalzahlung in einem Monat nach Austritt, entsteht für diesen Monat ein Entgeltnachweis, obwohl der Mitarbeiter nicht mehr beschäftigt ist. Als Entgelt wird in diesem Fall nur die Einmalzahlung sowie die darauf entfallenden Abzüge gemeldet. Mit dem Grund 54 ist ersichtlich, dass es sich um eine nachträgliche Einmalzahlung und nicht um die Meldung eines Beschäftigungszeitraums handelt. Alle bei der ZSS eingehenden Daten werden geprüft. Bei einer fehlerfreien Verarbeitung der gelieferten Daten erhält der Absender eine elektronische Verarbeitungsbestätigung. Werden bei der Prüfung jedoch Fehler festgestellt, erfolgt keine Speicherung der fehler haften Daten. Die Fehlerprotokolle kann sich der Absender bisher noch in Papierform auf dem Postwege zusenden lassen. Vom 1. Januar 2011 an erfolgen diese Mitteilungen ausschließlich in elektronischer Form. Wie geht es weiter mit ELENA? Verschiedene Datenschutz-Organisationen haben eine Verfassungsbeschwerde gegen das ELENA-Verfahrensgesetz eingereicht. Hierbei wird sowohl das Ausmaß der erfassten Daten als auch die zentrale Speicherung infrage gestellt. Ein zuvor ergangenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung im Bereich der Telekommu nikation war hierfür der Auslöser. Da über die Verfassungsbeschwerde bisher nicht entschieden wurde, läuft das ELENA-Verfahren gesetzeskonform. Die Arbeitgeber müssen die vorgeschriebenen Daten weiterhin monatlich an die ZSS übermitteln. Tipp: Viele Informationen und alle aktuellen Dokumente zum ELENA-Verfahren finden Sie im Internet unter: Altbewährt: DEÜV-Verfahren Die Startschwierig keiten, die es reichlich auch bei der Ablösung der guten alten Durch schreibesätze durch das elektronische Meldeverfahren ge geben hat, sind lange vergessen. Und da Stillstand bekanntlich Rückschritt bedeutet, ändert sich auch im Bereich DEÜV ak tuell einiges. Datensatz Betriebsdaten Unter anderem zu dem Zweck, dass Arbeitgeber am automatisierten Meldeverfahren zur Sozialversicherung teilnehmen können, benötigen sie eine Betriebsnummer. Deren Vergabe sowie die Erfassung der in diesem Zusammenhang erforderlichen Unter nehmensdaten erfolgt durch den Betriebsnummern-Service (BNS) der Bundesagentur für Arbeit in Saar brücken (Kontaktdaten: Ergaben sich in der Folgezeit Veränderungen der Unternehmensdaten, zum Beispiel der Anschrift, waren diese dem BNS vom Arbeitgeber bisher per Änderungsformular mitzuteilen. In der Praxis ist dies jedoch vielfach unter blieben. Dadurch ist die Datenbank nicht aktuell. Eine automa tische Datenaktu ali sierung soll nun Ab hilfe schaffen. Vom 1. Dezember 2010 an gibt es daher einen neuen Datensatz Betriebsdaten (DSBD). Mit diesem teilen die Arbeit geber die Aufgabe ihres Betriebes bzw. alle Änderungen bezogen auf die Betriebs - bezeichnung, Anschrift, Namen und Kommu nikationsdaten (Telefon, Fax, ) des Ansprechpartners und der Korrespondenz adresse mit. Mit dem DSBD werden nur aktuelle Änderungen gemeldet, eine Bestandsmeldung der Arbeit geberdaten ist nicht vorgesehen. Wichtig: Die Bundesagentur für Arbeit stellt die ihr übermittelten Daten auch den anderen Sozialversicherungsträgern zur Verfügung. 20 hkk-jahreswechselseminar

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