Tarifbestimmungen. Verkehrsunternehmen Hegau-Bodensee Verbund (VHB) gültig ab Geltungsbereich Tarifsystem Verkauf...

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1 Tarifbestimmungen Verkehrsunternehmen Hegau-Bdensee Verbund (VHB) gültig ab Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich Tarifsystem Verkauf Kinder Fahrkarten Einzelfahrkarten Punktekarte Fahrradkarten Tages- und Familien-Tages-Ticket Mnatskarten Jahresabnnement Mnatskarte im Ausbildungsverkehr (für Schüler, Auszubildende und Studenten) Studi-Ticket Beförderung vn Schwerbehinderten... 11

2 2 VHB-Tarifbestimmungen 7 Benutzung der 1. Klasse in Zügen Einzelfahrkarte Tages- und Familien-Tages-Tickets Mnatskarten/Jahresabnnements Mnatskarten im Ausbildungsverkehr/Studi-Ticket Vrangemeldete Reisegruppen Beförderung vn Plizei-, Grenzschutz- und Zllbeamten Verlust der Zerstörung vn Fahrkarten Beförderungsentgelte für Tiere und Sachen Hunde Sachen und kleine Tiere Sperrige Sachen Ermäßigungen für Snderangebte / Veranstaltungskarten Genehmigung Anlagen Anlage 1 Gesellschafter VHB Anlage 2 Teil 1 Zurdnung der Orte und Teilrte zu den Tarifznen Anlage 2 Teil 2 Grenzüberschreitende Gültigkeiten Anlage 3 Tarifznenplan VHB Anlage 4 Preistafel VHB Anlage 5 Anerkennung vn Snderangebten und verbundübergreifenden Angebten im Tarifverbund Hegau-Bdensee (VHB) Anlage 6 Tarif Tageskarte Euregi Bdensee Anlage 7 Stadtverkehr Knstanz GmbH Tarif- u. Beförderungsbedingungen Anlage 8 Stadtverkehr Singen Preistafel Anlage 8a Stadtverkehr Singen Tarif- u. Beförderungsbedingungen Anlage 8b Stadtverkehr Singen Linienverzeichnis Anlage 9 Stadtverkehr Radlfzell GmbH Preistafel Anlage 9a Stadtverkehr Radlfzell GmbH Tarif- u. Beförderungsbedingungen Anlage 10 Stadtbus Engen Sndertarife Anlage 11 Sndertarif Kernstadt Stckach Anlage 12 Tarifbestimmungen Kmbi-Ticket VHB/FlexTax Anlage gesndert veröffentlicht - Anlage 14 AGB HandyTicket

3 VHB-Tarifbestimmungen 3 1 Geltungsbereich Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung vn Persnen, Sachen und Tieren auf den Linien und Strecken der in den VHB einbezgenen Verkehrsunternehmen (Anlage 1). Der Verbundraum entspricht den plitischen Grenzen des Landkreises Knstanz (siehe Anlage 2, Teil1). Ausnahmen hiervn siehe Anlage 2, Teil 2 und für die Stadtverkehre die Anlagen Die Tarifbestimmungen gelten auch in allen Zügen des Nahverkehrs (IRE = InterRegiExpress, RE = ReginalExpress, RB = ReginalBahn, S = S-Bahn, SBB und HzL) auf den Strecken der Deutschen Bahn AG (DB), der SBB GmbH (seehas) und der HzL (seehäsle). Die Tarifbestimmungen gelten nicht für Züge des Fernverkehrs der DB (D, IR, IC, EC, ICE, CIS, EN, ICN). Diese Züge können nur mit Fahrkarten der DB benutzt werden. Fahrkarten des Verbundtarifs werden drt - auch gegen Zahlung eines Zuschlages - nicht anerkannt. Snderregelungen und Snderverkehre nach örtlicher Bekanntmachung. Für Fahrten vn und nach außerhalb des Verbundraumes des VHB gelten die Tarife und Beförderungsbedingungen des jeweils benutzten Verkehrsunternehmens. 2 Tarifsystem Für die Preisbildung ist der Tarifraum in Tarifznen (Flächenznen) eingeteilt. Die Kennzeichnung erflgt durch Tarifznenzahlen. Der Fahrpreis richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der bei der Fahrt berührten Tarifznen. Gibt es mehrere Fahrtmöglichkeiten, wird der tatsächlich benutzte Weg zur Fahrpreisberechnung herangezgen. Beginnt der endet eine Fahrt an einer Haltestelle, die auf einer Tarifznengrenze liegt, s zählt diese Haltestelle zu der Tarifzne, in der die Fahrt durchgeführt wird. Tarifznen, die bei einer Fahrt mehrmals berührt werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet. Bei Einzelfahrkarten entspricht jede Tarifzne einer Preisstufe. Einzelfahrkarten für 4 und mehr Znen gelten im gesamten Verbundraum. Die Fahrkarten enthalten die Startzne bzw. Starthaltestelle und Zielzne; die Gültigkeit für dazwischen liegende Tarifznen ergibt sich aus dem Fahrtverlauf. Bei Umwegfahrten wird zusätzlich die Via-Zne ausgewiesen. Im Zeitkartenbereich sind die ersten beiden Znen zu einer Preisstufe zusammengefasst. Zeitkarten für 4 Znen und mehr gelten im gesamten VHB-Gebiet. Start- und Ziel-Zne sind auf der Karte eingetragen und in diesen und evtl. weiteren dazwischen liegenden Znen ist die Karte gültig. Innerhalb dieser Tarifznen können die Verkehrsunternehmen freizügig benutzt werden. Bei Umwegfahrten wird zusätzlich die Via-Zne ausgewiesen. 3 Verkauf Die Verbund-Fahrkarten sind bei den Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen des Verbundes, an Fahrkartenautmaten und in den Bussen erhältlich. Ein Verkauf findet nur innerhalb des Landkreises Knstanz und in der VHB-Zne 33 statt. Als Ausnahmeregelung werden in Schaffhausen (CH) am DB-Schalter für die Bewhner der Gemeinde Büsingen Tages- und Familien-Tages-Tickets verkauft. Der Whnrt Büsingen ist mit einem gültigen Persnalausweis/Reisepass nachzuweisen. Darüber hinaus können Einzelfahrkarten und Tages-Tickets auch über das Mbiltelefn bezgen werden (HandyTickets). Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das HandyTicket ( Beim HandyTicket handelt es sich um elektrnische Fahrkarten, die gemäß den jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen bargeldls per Handy für Fahrten innerhalb des Verbundgebiets erwrben werden können. Um eine elektrnische Fahrkarte zu erwerben, muss sich der Nutzer zuvr im Internetprtal registrieren ( Nach erflgreicher Registrierung kann der Nutzer elektrnische Fahrkarten erwerben. Ver-

4 4 VHB-Tarifbestimmungen tragspartner für den Erwerb vn elektrnischen Fahrkarten ist die DB Regi AG, Reginalverkehr Südbaden. Aus Fahrkartenautmaten und als HandyTicket ausgegebene Einzelfahrkarten und Tages- Tickets sind bereits entwertet. Die jeweils genehmigten Fahrpreise sind verbindliche Grundlage der Fahrpreisermittlung, sie sind in der jeweils gültigen Fahrpreistafel enthalten. 4 Kinder Die in der Fahrpreistafel angegebenen Fahrpreise für Kinder gelten vm Beginn der gesetzlichen Schulpflicht an, spätestens aber ab Vllendung des 6. Lebensjahres bis vr der Vllendung des 15. Lebensjahres. Ab dem Tag, an dem das Kind das 15. Lebensjahr vllendet, gilt der Erwachsenentarif. Nicht schulpflichtige Kinder unter 6 Jahren werden nur in Begleitung einer Aufsichtspersn mit gültiger Fahrkarte unentgeltlich befördert. Eine Aufsichtspersn kann bis zu 4 nicht schulpflichtige Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich mitnehmen. Für jedes weitere Kind ist der Fahrpreis für Kinder zu entrichten. 5 Fahrkarten Flgende Fahrkarten werden innerhalb des Geltungsbereichs dieses Verbundtarifes ausgegeben: Fahrkarten mit beschränkter Fahrtenzahl: Einzelfahrkarten PunkteKarte Fahrrad-Einzelkarte Fahrkarten mit unbeschränkter Fahrtenzahl: Tages-Tickets Familien-Tages-Tickets Mnatskarten Erwachsene Mnatskarten im Ausbildungsverkehr Studi-Ticket Jahresabnnements Erwachsene Fahrrad-Tageskarte Gästekarte (Bdensee-Gästepass mit VHB-Lg) Zudem werden flgende verbundübergreifenden Fahrkarten anerkannt: AbPlus Baden-Württemberg Baden-Württemberg Ticket und Baden-Württemberg Ticket Nacht Schüler-Ferien-Ticket Baden-Württemberg 5.1 Einzelfahrkarten Einzelfahrkarten gelten für eine Fahrt in eine Richtung und berechtigen zum Umsteigen. Beim Umsteigen ist der nächste fahrplanmäßige Anschluss zu benutzen, da snst wegen Fahrtunterbrechung eine neue Fahrkarte erfrderlich wird. Die Fahrkarten sind unverzüglich bei Fahrtantritt zu entwerten, falls sie nicht bereits entwertet ausgegeben werden. Entwertete Einzelfahrkarten sind nicht übertragbar. Umweg-, Rund- und Rückfahrten swie Fahrtunterbrechungen sind nicht gestattet. Zudem gelten die über das Mbiltelefn bezgenen Einzelfahrscheine (HandyTickets) für eine Zne maximal 90, für zwei Znen maximal 120 und für drei und mehr Znen maximal 180 Minuten.

5 VHB-Tarifbestimmungen Punktekarte Punktekarten sind rabattierte Einzelfahrkarten. Sie können an Vrverkaufsstellen swie bei bestimmten Verkehrsunternehmen beim Fahrpersnal als Bgen mit 3 Streifen à 20 Punkten erwrben werden. Die Streifen à 20 Punkten sind separat benutzbar. Punktekarten gelten Mntag bis Freitag ab Uhr bis Betriebsschluss und an Samstagen, Snn- und gesetzlichen Feiertagen ganztägig. Je nach Anzahl der zu durchfahrenden Znen ist eine entsprechende Anzahl vn Punkten zu entwerten, die sich aus der Entwertungstabelle (Anlage 4) ergibt. An den Bahnhöfen und Haltepunkten der Deutschen Bahn AG (DB), der SBB GmbH (seehas) und der HzL (seehäsle) muss die Punktekarte vm Fahrgast vr Fahrtantritt im VHB-Fahrscheinentwerter auf dem Bahnsteig entwertet werden. Die ntwendige Punktzahl ist den ausgehängten Entwertungstafeln zu entnehmen. Eine Entwertung der Punktekarte in den Zügen der Deutschen Bahn AG (DB), der SBB GmbH (seehas) und der HzL (seehäsle) ist grundsätzlich ausgeschlssen. Zur Entwertung im VHB-Fahrscheinentwerter muss ein Streifen entsprechend der benötigten Anzahl vn Punkten umgeknickt und in Pfeilrichtung in den Entwerter geschben werden. Bei Karten, die als Bgen mit 3 Streifen à 20 Punkten ausgegeben werden, muss hierzu ein Streifen längs vn den anderen abgetrennt werden. In den Reginal- und Stadtbussen hne Entwerter werden die Punktekarten vm Fahrpersnal abgestempelt bzw. handschriftlich entwertet unter Angabe der Abgangszne. Durch den Entwerteraufdruck gelten der abgestempelte Punkt und alle leeren Punkte davr mit niedrigerer Nummer als entwertet. Restpunkte eines Streifens können zusammen mit einem neuen Streifen verwendet werden: In diesem Falle sind der letzte Punkt des alten Streifens und die nch erfrderlichen Punkte des neuen Streifens zu entwerten. Abgetrennte Einzelpunkte sind ungültig. Als Fahrkarte sind nur ganze Streifen gültig. Rückfahrt auf bereits für die Hinfahrt entwerteten Punkten ist nicht gestattet. Für eine Fahrt entwertete Punkte sind nicht übertragbar. Punktekarten können vn mehreren Persnen genutzt werden, für jeden Fahrgast ist die erfrderliche Punktezahl getrennt zu entwerten. Für Kinder ist bei Benutzung der Punktekarte die halbe Punktezahl erfrderlich (gemäß Entwertungstabelle). Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Einzelfahrkarten. Punktekarten sind ab Ausgabe ein Jahr gültig. Die (anteilige) Erstattung des Fahrpreises muss spätestens 6 Mnate nach Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. 5.3 Fahrradkarten Eine Beförderung vn Fahrrädern in den Stadtverkehren Knstanz, Radlfzell und Singen ist ausgeschlssen. Für die Beförderung vn Fahrrädern im weiteren VHB- Gebiet ist eine Fahrradkarte des jeweiligen Unternehmens erfrderlich im seehas und seehäsle ist dies eine Fahrradkarte zum DB-Tarif. Abweichend vn der Fahrradkarte des jeweiligen Unternehmens können für die Beförderung vn Fahrrädern mntags freitags ab 9.00 Uhr bis Betriebsschluss und an Samstagen, Snn- und gesetzlichen Feiertagen ganztägig VHB-Fahrradkarten in den Zügen der Schwarzwaldbahn (DB Regi AG) und des seehas (Schweizer Bundesbahn GmbH) zwischen Engen und Knstanz, im seehäsle (Hhenzllerische Lan-

6 6 VHB-Tarifbestimmungen desbahn AG) zwischen Radlfzell und Stckach swie auf den Reginalbuslinien der Südbadenbus GmbH, DBZugBus RAB GmbH und der Firma Schmidbauer genutzt werden. Ein Anspruch auf Mitnahme vn Fahrrädern besteht nicht. Sie werden jedch bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes befördert, unter der Vraussetzung, dass das Fahrzeug bauartbedingt dafür geeignet ist und wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht gefährdet der belästigt werden. Fahrgäste mit Kinderwagen der Behinderte im Rllstuhl haben in jedem Fall Vrrang. Im Einzelfall gilt die Entscheidung des Persnals. VHB-Fahrradkarten sind über alle DB-Verkaufssysteme, HzL-Fahrkartenautmaten swie bei den genannten Reginalbusunternehmen erhältlich VHB-Fahrrad-Einzelkarten VHB-Fahrrad-Einzelkarten gelten mntags freitags ab 9:00 Uhr bis Betriebsschluss und an Samstagen, Snn- und gesetzlichen Feiertagen ganztägig für eine Fahrt in eine Richtung und berechtigen zum Umstieg auf die genannten Verkehrsunternehmen. Beim Umsteigen ist der nächste fahrplanmäßige Anschluss zu benutzen, da ansnsten auf Grund einer Fahrunterbrechung eine neue Fahrkarte erfrderlich wird. Die VHB-Fahrradkarte gilt ab Ausgabezeitpunkt 2 Stunden. Diese Zeit darf nur überschritten werden, wenn die Reisedauer durch Umstände verlängert wurde, die ein beteiligtes Verkehrsunternehmen zu vertreten hat (z. B. Zugausfall, Verspätung) VHB-Fahrrad-Tageskarten VHB-Fahrrad-Tageskarten gelten vn Mntag bis Freitag ab 9:00 Uhr bis Betriebsschluss und an Samstagen, Snn- und gesetzlichen Feiertagen ganztägig. VHB-Fahrradkarten haben keine Gültigkeit für die Stadtverkehre Knstanz, Radlfzell, Singen und Engen swie in den den IRE-Zügen der Linie Basel Singen Ulm, den RB-/S Zügen der Linie Singen Schaffhausen, den RB-Zügen der Linie Singen/Radlfzell Friedrichshafen und den RE-Zügen der Linie Singen Stuttgart. Im Zug gilt: Fahrräder sind in den speziell dafür vrgesehenen Plätzen der Wagen (mit Fahrradsymbl gekennzeichnet) unterzubringen der, sweit nicht vrhanden, in den Einstiegsräumen. Die Unterbringung ist nicht gestattet in Einstiegsräumen, in denen die Mitnahme ausdrücklich durch Bildzeichen untersagt ist. In jedem zugelassenen Einstiegsraum dürfen höchstens 2 Fahrräder untergebracht werden. Die Fahrgäste müssen sich bei ihrem Fahrrad aufhalten und dieses festhalten. Im Übrigen ist es s unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht gefährdet der belästigt werden können. Das Persnal entscheidet im Einzelfall, b diese Vraussetzungen erfüllt sind. Jeder Fahrgast darf nur 1 Fahrrad mitnehmen. Die Mitnahme ist auf zweirädrige einsitzige Fahrräder, zusammengeklappte Fahrradanhänger und Fahrräder mit Elektr- Hilfsmtr beschränkt; bei ausreichenden Platzverhältnissen können in Zügen auch Liegeräder, Tandems, Fahrradanhänger swie Dreiräder mitgenmmen werden. Fahrgäste, die ein Fahrrad mitnehmen wllen, müssen das 12. Lebensjahr vllendet haben. Jüngere Kinder dürfen ein Fahrrad nur mitnehmen, wenn sie in Begleitung eines Erwachsenen fahren. Fahrgastgruppen mit Fahrrädern haben keinen Anspruch auf gemeinsame Beförderung. Faltfahrräder gelten als Handgepäck gemäß Beförderungsbestimmungen (11. Beförderung vn Sachen), wenn sie zusammengefaltet sind.

7 VHB-Tarifbestimmungen Tages- und Familien-Tages-Ticket Das Tages-Ticket gilt vn Mntag bis Freitag ab Uhr bis Betriebsschluss und an Samstagen, Snn- und gesetzlichen Feiertagen ganztägig auf dem gesamten VHB-Netz. Für Hunde können ebenfalls Tages-Tickets ausgegeben werden, sfern sie vm Inhaber einer VHB-Fahrkarte begleitet werden. Das Familien-Tages-Ticket gilt vn Mntag bis Freitag ab Uhr bis Betriebsschluss und an Samstagen, Snn- und gesetzlichen Feiertagen ganztägig auf dem gesamten VHB-Netz. Sie berechtigt zur Fahrt vn zwei Erwachsenen und bis zu 4 Kindern bis einschließlich 14 Jahren swie einem Hund. Bei Vrlage des Landesfamilienpasses sind alle drt eingetragenen Kinder unabhängig vm Alter und der Anzahl der Kinder zur kstenlsen Mitfahrt auf dem Familien-Tages-Ticket berechtigt. Tages- bzw. Familien-Tages-Tickets sind vr Fahrtantritt zu bewerten bzw. zu entwerten, falls sie nicht bereits entwertet ausgegeben werden. Sie gelten nur am Bebzw. Entwertungstag. 5.5 Mnatskarten Die Mnatskarten gelten für den angegebenen Kalendermnat und darüber hinaus am flgenden Werktag. Ist dieser Werktag ein Samstag, gelten die Karten bis zum nächstflgenden Werktag. Sie gelten für beliebig viele Fahrten innerhalb der Geltungsdauer und des Geltungsbereichs. Die Geltungsdauer ergibt sich aus dem auf der Karte angegebenen Mnat, der Geltungsbereich aus den auf der Karte angegebenen Tarifznennummern. Veränderungen der eingetragenen Geltungsdauer bzw. des Geltungsbereichs machen die Karten ungültig. Die Mnatskarte ist übertragbar. An Samstagen, Snntagen und gesetzlichen Feiertagen berechtigt sie außerdem zur unentgeltlichen Mitnahme vn einem weiteren Erwachsenen swie bis zu vier Kindern bis einschließlich 14 Jahren und einem Hund. Bei Vrlage des Landesfamilienpasses sind alle drt eingetragenen Kinder unabhängig vm Alter und der Anzahl der Kinder an diesen Tagen zur kstenlsen Mitfahrt berechtigt. Die Mitnahmemöglichkeit besteht nur bei gemeinsamem Einstieg, sie gilt nicht für die Anschlussfahrkarte. 5.6 Jahresabnnement Das Jahresabnnement ist für ÖPNV-Verbindungen des in Anlage 2 beschriebenen Verbundgebietes bzw. der drt genannten Verkehrsrelatinen erhältlich. Es kann vn jedem Berechtigten in Anspruch genmmen werden, der zur Abbuchung der Mnatsbeträge ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Berechnungsgrundlage sind die jeweiligen Beförderungstarife des Tarifverbundes. Der Preis des Jahresabnnements beträgt 10/12 des Preises für Mnatskarten (siehe Preistafel Anlage 4). Der Preis des Jahresabnnements wird in 12 Teilbeträgen mnatlich abgebucht. Bei Tarifänderungen werden die mnatlichen Abbuchungsbeträge ab dem Änderungszeitpunkt angepasst. Das Jahresabnnement ist als übertragbare swie als persönliche Karte erhältlich und berechtigt an Samstagen, Snntagen und gesetzlichen Feiertagen außerdem zur unentgeltlichen Mitnahme vn einem weiteren Erwachsenen swie bis zu vier Kindern bis einschließlich 14 Jahren und einem Hund. Bei Vrlage des Landesfamilienpasses sind alle drt eingetragenen Kinder unabhängig vm Alter und der Anzahl der Kinder an diesen Tagen zur kstenlsen Mitfahrt berechtigt. Die Mitnahmemög-

8 8 VHB-Tarifbestimmungen lichkeit besteht nur bei gemeinsamem Einstieg, sie gilt nicht für die Anschlussfahrkarte. Das Jahresabnnement gilt an zwölf aufeinander flgenden Kalendermnaten. Wird das Jahresabnnement nicht einen Mnat vr Ablauf gekündigt, verlängert es sich jeweils um zwölf Mnate. Das Jahresabnnement beginnt jeweils nur am 1. eines jeden Mnats. Der Bestellschein mit Ermächtigung zum Einzug vn Frderungen mittels Lastschrift muss zum 10. des Vrmnats bei einem Mitgliedsunternehmen des VHB vrliegen. Dies gilt für Änderungen entsprechend. Der Vertrag über den Bezug des Jahresabnnements kmmt mit Zusendung der Jahreskarte zustande. Können Mnatsbeträge mangels Kntdeckung nicht abgebucht werden der wird eine Lastschrift vm Kntinhaber trtz krrekter Abbuchung nicht anerkannt der wird die Einzugsermächtigung widerrufen, kann das Jahresabnnement vn der Geschäftsstelle des VHB mit sfrtiger Wirkung gekündigt werden. Das Jahresabnnement kann vm Inhaber jederzeit bis zum 10. des laufendenden Mnats zum Ende des Kalendermnats schriftlich gekündigt werden. Wird das Jahresabnnement vr Ablauf vn 12 Mnaten gekündigt, wird für den abgelaufenen Zeitraum der Unterschied zwischen den Mnatsbeträgen und den Preisen der entsprechenden Mnatskarten nacherhben. Die Nacherhebung erflgt nicht, wenn die Kündigung aus Gründen erflgt, die das Verkehrsunternehmen zu vertreten hat der der Kunde verstrben ist. Eine Nacherhebung unterbleibt außerdem, wenn die Kündigung mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Wechsel des Arbeitsplatzes, Mutterschaft der Erziehungsurlaub, Umzug an einen Ort außerhalb des Verbundgebietes der unvrhergesehenen, vm Fahrgast nicht zu beeinflussenden Ereignissen begründet wird. Der Kündigungsgrund ist glaubhaft darzulegen. Bei jeder Kündigung des Jahresabnnements und bei Änderungen (z.b. Geltungsbereich) wird das Jahresabnnement ungültig und ist bis zum 5. des Nachmnats zurückzugeben. Slange das Jahresabnnement nicht zurückgegeben wird, ist weiterhin der Mnatsbetrag zu zahlen. Für Änderungen wird ein Entgelt gemäß Preistafel erhben (Ausnahme: beim Kauf eines höherwertigeren Jahresabnnements). Für abhanden gekmmene persönliche Jahresabnnements wird gegen Entgelt (siehe Preistafel) ein persönliches Ersatz-Jahresabnnement für die restliche Geltungsdauer ausgestellt. Abhanden gekmmene persönliche Jahresabnnements sind ungültig und bei Wiederauffinden unverzüglich an die Geschäftsstelle des VHB in Radlfzell, Eisenbahnstr. 3, zurückzugeben. Unpersönliche Jahresabnnements werden nicht ersetzt. 5.7 Mnatskarte im Ausbildungsverkehr (für Schüler, Auszubildende und Studenten) Berechtigte Zum Erwerb der Mnatskarte im Ausbildungsverkehr sind Auszubildende nach 1 der Verrdnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersnenverkehr berechtigt, dies sind: 1. Schulpflichtige Persnen bis zur Vllendung des 15. Lebensjahres; 2. Nach Vllendung des 15. Lebensjahres a) Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter der staatlich anerkannter privater

9 VHB-Tarifbestimmungen 9 - allgemeinbildender Schulen, - berufsbildender Schulen, - Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, - Hchschulen, Akademien mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Vlkshchschulen und Landvlkshchschulen, b) Persnen, die private Schulen der snstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter a) fallen, besuchen, sfern sie aufgrund des Besuches dieser Schulen der Bildungseinrichtungen vn der Berufsschulpflicht befreit sind der sfern der Besuch dieser Schulen und snstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist; c) Persnen, die an einer Vlkshchschule der einer anderen Einrichtung der Weiterbildung, Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- der Realschulabschlusses besuchen; d) Persnen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes der in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des 19 des Berufsbildungsgesetzes stehen, swie Persnen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des 40 Abs. 3 des Berufsausbildungsgesetzes, 37 Abs. 3 der Handwerksrdnung, ausgebildet werden. e) Persnen, die einen staatlich anerkannten Berufsvrbereitungslehrgang besuchen; f) Praktikanten und Vlntäre, sfern die Ableistung eines Praktikums der Vlntariats vr, während der im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung der ein Studium an einer Hchschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vrgesehen ist; g) Beamtenanwärter/innen des einfachen und mittleren Dienstes swie Praktikanten/innen und Persnen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrganges die Qualifikatin für die Zulassung als Beamtenanwärter/innen des einfachen der mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sfern sie keinen Fahrkstenersatz vn der Verwaltung erhalten; h) Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst, an einem freiwilligen öklgischen bzw. szialen Jahr der vergleichbaren szialen Diensten. (Angehörige der Bundeswehr erhalten keine Mnatskarte im Ausbildungsverkehr.) Die Mnatskarten im Ausbildungsverkehr gelten nur für Persnen, deren Schulrt, Ausbildungsrt bzw. Sitz des Trägers des szialen Dienstes im Landkreis Knstanz der in der VHB-Zne 33 liegt. Mnatskarten im Ausbildungsverkehr werden nur als persönliche, nicht übertragbare Karten ausgegeben. Sie müssen auf der Vrder- - der Rückseite vm Inhaber lesbar mit dessen vllständigen Vr- und Zunamen versehen sein. Für den Erwerb vn Mnatskarten im Ausbildungsverkehr wird die Berechtigung vn der Schule, dem Ausbildungsbetrieb bzw. dem Träger des szialen Dienstes auf der Basis-Karte bescheinigt. Sie ist vm Ausstellungstag an längstens 1 Jahr gültig. Die Basis-Karte ist Bestandteil der Fahrkarte und ist auf Verlangen des Betriebspersnals zur Prüfung vrzulegen. Näheres regelt die Satzung des Landkreises Knstanz über die Erstattung der ntwendigen Schülerbeförderungsksten (SENS). Anstelle einer Basis-Karte weisen sich Studierende durch Ihren gültigen Studierenden- samt Lichtbildausweis aus. Gültigkeit Die Geltungsdauer vn Schülermnatskarten im Ausbildungsverkehr ergibt sich aus dem auf der Karte angegebenen Mnat, der Geltungsbereich aus den auf der Karte

10 10 VHB-Tarifbestimmungen angegebenen Tarifznen. Veränderungen der eingetragenen Geltungsdauer bzw. des -bereichs machen die Karten ungültig. Mnatskarten im Ausbildungsverkehre gelten über den angegebenen Kalendermnat hinaus am flgenden Werktag. Ist dieser Werktag ein Samstag, gelten die Karten bis zum nächstflgenden Werktag. Mnatskarten im Ausbildungsverkehr werden in flgenden Varianten angebten: Schülermnatskarte plus Die Schülermnatskarten plus gelten für beliebig viele Fahrten an allen Tagen innerhalb der Geltungsdauer und des Geltungsbereichs. Im Freizeitverkehr an Schultagen vn Mntag Freitag ab Uhr bis Betriebsschluss, an Samstagen, Snntagen, landesweiten Ferientagen (ausgenmmen sind bewegliche Ferientage) und gesetzlichen Feiertagen swie in der Zeit vn Freitag vr Rsenmntag bis Freitag nach Rsenmntag werden die Schülermnatskarten plus ganztägig verbundweit anerkannt. Schülermnatskarten plus, die für den ersten Unterrichtsmnat im neuen Schuljahr im Vrverkauf erwrben werden, gelten bereits ab dem 1. Ferientag der landesweiten Smmer-Schulferien im gesamten Verbundgebiet. Schülermnatskarte Schülermnatskarten gelten nur an Schultagen (vn Mntag bis Freitag) für beliebig viele Fahrten innerhalb der Geltungsdauer und des Geltungsbereichs. Schülermnatskarten gelten nicht in den landesweiten Schulferien. Schülermnatskarten im Listenverfahren werden grundsätzlich als Schülermnatskarten -gültig nur an Schultagen- ausgegeben. 5.8 Studi-Ticket VHB-Studi-Tickets werden ausschließlich an Studierende der Universität Knstanz und der HTWG Knstanz einschließlich Studienklleg Knstanz ausgegeben. Das VHB-Studi-Ticket berechtigt den Inhaber zu beliebig vielen Fahrten im Geltungsbereich des VHB-Schüler-Mnats-Tickets plus der Preisstufe III (alle VHB-Znen) gemäß VHB-Tarifbestimmungen. Hiervn abweichend ist eine Gültigkeit in den Nachbarverbünden (VSB, TuTicket, VVR) gemäß Anlage 5 ausgeschlssen. Eine rechtmäßige Leistungsinanspruchnahme in der Cityzne Knstanz ist nur in Verbindung mit dem Studi-Ticket der Stadtwerke Knstanz möglich. Vraussetzung für den Erwerb dieses Studi-Ticket-Upgrades VHB-Netz ist der Besitz eines gültigen Studi-Tickets der Stadtwerke Knstanz GmbH. Das VHB-Studi-Ticket ist auf den Namen der/des Studierenden ausgestellt, gilt nur in der 2. Klasse, ist nicht übertragbar und gestattet keine Mitnahme weiterer Persnen der eines Fahrrades. Das VHB-Studi-Ticket ist ein Halbjahres-Ticket und ist wie flgt gültig: Für Studierende der: Universität Knstanz HTWG Knstanz Smmersemester eines jeden Jahres Wintersemester / eines jeden Jahres Das VHB-Studi-Ticket ist nur in Verbindung mit dem zugehörigen Studi-Ticket Knstanz und Studierendenausweis gültig. Es ist nur gültig, wenn es vm Inhaber unauslöschlich vllständig ausgefüllt ist. Vn der Universität ausgegebene Studierendenausweise sind nur gültig mit aktuellem Semesterausweis. Für Erstsemester genügt die Immatrikulatinsbescheinigung. Bei einer Fahrausweisprüfung ist das VHB-Studi-Ticket zusammen mit dem Studi- Ticket Stadtwerke Knstanz und dem Studierendenausweis unaufgefrdert vrzuzeigen. Auf Verlangen ist die rechtmäßige Benutzung durch Wiederhlen der Unterschrift der durch Vrlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen.

11 VHB-Tarifbestimmungen 11 6 Beförderung vn Schwerbehinderten Die Beförderung vn Schwerbehinderten, ihrer Begleitpersnen, Führhunde, Krankenfahrstühle, rthpädischer Hilfsmittel und ihres Handgepäcks richten sich nach dem Szialgesetzbuch (SGB IX) in der jeweils gültigen Fassung. Die Berechtigung ist durch den Schwerbehindertenausweis in Verbindung mit einer gültigen Wertmarke nachzuweisen. Der Schwerbehindertenausweis berechtigt, auch mit Aufpreis, nicht zur Fahrt in der 1. Klasse. 7 Benutzung der 1. Klasse in Zügen 7.1 Einzelfahrkarte Für die Benutzung der 1. Klasse ist für Erwachsene und Kinder zusätzlich zur Einzelfahrkarte je Fahrt und Persn eine Kinderfahrkarte als Zusatzkarte zu lösen. Sie gilt nur in Verbindung mit der zugehörigen Fahrkarte für diese Fahrt. Der Preis dieser Zusatzkarten ist einheitlich für Erwachsene und Kinder und richtet sich nach der zurückgelegten Fahrtstrecke (Preiszne) in der 1. Klasse. Bei der DB werden 1. Klasse-Fahrkarten zum entsprechenden Preis verkauft. 7.2 Tages- und Familien-Tages-Tickets Die Benutzung der 1. Klasse ist ausgeschlssen. 7.3 Mnatskarten/Jahresabnnements Für die Benutzung der 1. Klasse ist ein 1. Klasse-Ticket erfrderlich. Preise siehe Preistafel (Anlage 4). Der Verkauf vn 1. Klasse Mnats-Tickets findet ausschließlich an den Fahrkartenschaltern der DB AG swie den Fahrkartenautmaten DB AG und HZL statt. Das 1. Klasse Ab-Ticket ist auf Bestellung bei der VHB-Geschäftsstelle erhältlich. 7.4 Mnatskarten im Ausbildungsverkehr/Studi-Ticket Die Benutzung der 1. Klasse ist ausgeschlssen. 8 Vrangemeldete Reisegruppen Vrangemeldete Gruppen ab 10 zahlenden Persnen erhalten eine Ermäßigung gemäß Preistafel. Diese Ermäßigung wird nur gewährt, wenn sich die Reisegruppe zum gemeinsamen Reisezweck zusammenfindet und mit fahrplanmäßigen Fahrzeugen befördert werden kann. Zur Sicherstellung der Beförderung müssen Gruppen drei Tage vrher bei den für die Beförderung zuständigen Verkehrsunternehmen angemeldet werden. Es gelten die Bestimmungen der Einzelfahrkarten. 9 Beförderung vn Plizei-, Grenzschutz- und Zllbeamten Plizeibeamte/-beamtinnen, Grenzschutzbeamte/-beamtinnen und Zllbeamte/-Zllbeamtinnen in Unifrm erhalten aus Gründen einer sicherheitsverbessernden persnellen Präsenz grundsätzlich Freifahrt. Sie sind auch unter Beachtung der dienstrechtlichen Vrschriften zum Mitführen eines Diensthundes berechtigt. 10 Verlust der Zerstörung vn Fahrkarten Bei Verlust der Zerstörung vn unpersönlichen Fahrkarten wird grundsätzlich kein Ersatz geleistet.

12 12 VHB-Tarifbestimmungen Bei Verlust vn Magnetkarten, wird der Ersatz nur gegen Vrlage der entsprechenden Fahrscheinquittung bzw. der Magnetkarten-Nr. vrgenmmen. Die Ersatzkarte wird gegen eine Bearbeitungsgebühr gemäß Entgelttabelle ausgestellt. Bei Zerstörung vn Magnetkarten, wird der Ersatz nur gegen Vrlage der entsprechenden Fahrscheinquittung und gegen Rückgabe der beschädigten Magnetkarte vrgenmmen. Die Ersatzkarte wird gegen eine Bearbeitungsgebühr gemäß Entgelttabelle ausgestellt. Unpersönliche Jahres-Abnnements werden nicht erstattet und müssen bis Ablauf weiter bezahlt werden. Bei nicht vm Kunden zu vertretende Beschädigungen der Magnetkarten (z.b. Abnutzung durch den Gebrauch der Karten) wird keine Gebühr erhben. 11 Beförderungsentgelte für Tiere und Sachen 11.1 Hunde Für Hunde ist eine für die Fahrstrecke gültige Einzelfahrkarte für Kinder der eine Zeitkarte zu erwerben. Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, werden unentgeltlich befördert Sachen und kleine Tiere Handgepäck, Kinderwagen, Krankenfahrstühle, Ski, Rdelschlitten und snstige Sachen swie kleine Tiere (auch Hunde) in Behältnissen, deren Mitnahme zugelassen ist, werden unentgeltlich befördert. 12 Sperrige Sachen Die Beförderung vn sperrigen Sachen erflgt nach den Tarif- und Beförderungsbestimmungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens. 13 Ermäßigungen für Snderangebte / Veranstaltungskarten Generelle Ermäßigungen können durch den VHB eingeräumt werden für Snderangebte mit zeitlich begrenzter Geltungsdauer, wenn dadurch die Wirtschaftlichkeit des Verbundverkehrs nicht verschlechtert wird. Der VHB der Verkehrsunternehmen können Kperatinen mit Veranstaltern abschließen (Verkehrsunternehmen nur im Einvernehmen mit dem VHB), die es deren Veranstaltungsbesuchern ermöglicht, mit der Eintrittskarte den VHB zu nutzen. Bezüglich der räumlichen und zeitlichen Gültigkeit dieser Kmbitickets gelten die Einzelbestimmungen der jeweiligen Verträge bzw. Vereinbarungen. 14 Genehmigung Vrstehende Tarifbestimmungen wurden vn den Tarifaufsichtsbehörden des VHB, dem Regierungspräsidium Freiburg und dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden- Württemberg genehmigt.

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