Franchise-Systeme. Rechtliche Grundlagen. Rechtsanwalt Dirk Fissl PF&P Rechtsanwälte

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Franchise-Systeme. Rechtliche Grundlagen. Rechtsanwalt Dirk Fissl PF&P Rechtsanwälte"

Transkript

1 Franchise-Systeme Rechtliche Grundlagen Rechtsanwalt Dirk Fissl PF&P Rechtsanwälte

2 Überblick Die vier Säulen eines Franchise-Systems (aus rechtlicher Sicht) 1. Franchise-Vertrag 2. Know-how 3. Franchise-Marke 4. Vorvertragliche Aufklärung 2

3 FRANCHISE-VERTRAG

4 Franchise-Vertrag Der Franchise-Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Franchise-Geber und dem einzelnen Franchise-Nehmer. Kernelemente des Franchise-Vertrages sind: Gegenstand der Franchise Markennutzung/Gewerbliche Schutzrechte Vertragsgebiet Know-how Transfer Pflichten des Franchise-Gebers Pflichten des Franchise-Nehmers Bezugsbindung/ Wareneinkauf und Verkauf Aufbau und Gestaltung des Geschäftslokals Franchise-Gebühren und Zahlungsmodalitäten Buchhaltung und Berichtspflichten des Franchise-Nehmers Marketing und Werbung Wettbewerbsverbote Vertragsdauer und Kündigung Nachvertragliche Pflichten im Zusammenhang mit der Beendigung des Franchise-Vertrages Haftung des Franchise-Gebers Streitschlichtungsklauseln Widerrufsrecht 4

5 Franchise-Vertrag Vertragsgebiet Die Vereinbarung von Vertragsgebieten im Franchise-Vertrag dient dem Schutz des Franchise-Nehmers vor (aktiver) Konkurrenz durch Dritte Franchise-Nehmer aus dem selben System (sog. Intrabrand- Wettbewerb ). Verboten werden kann nur der aktive Vertrieb, Beschränkungen des passiven Vertriebs sind nach geltendem Kartellrecht unzulässig. ABER: Der Online-Vertrieb, einschließlich des Produktverkaufs über einen Online-Shop, ist dem passiven Vertrieb zuzuordnen und kann dem Franchise-Nehmer nicht verboten werden. 5

6 Franchise-Vertrag Falsch: Die Errichtung eines Fernabsatzvertriebs oder eines Webshops ist nicht zulässig. Richtig: Dem Franchise-Nehmer ist aktives Marketing außerhalb seines Vertragsgebiets für solche Gebiete untersagt, die der Franchise-Geber sich entweder selbst zur Nutzung vorbehalten hat oder die Dritten, insbesondere Franchise-Nehmern zur Nutzung überlassen wurden. 6

7 Franchise-Vertrag Vertragslaufzeit Empfohlene Maximallaufzeit: 10 Jahre, ohne vorherige Kündigungsmöglichkeit. Regelfall: 5 Jahre Vertragslaufzeit mit automatischen Ende nach Ablauf. Danach kann neuer FV mit wiederum fünfjähriger Laufzeit abgeschlossen werden. Kürzere Vertragslaufzeiten jederzeit möglich, aber ungewöhnlich. 7

8 Franchise-Vertrag Bezugsbindung Durch die Bezugsbindung wird der Franchise-Nehmer vertraglich verpflichtet bestimmte, vom Franchise-Geber vorgegebene, Waren ausschließlich über den Franchise-Geber selbst oder einem von diesem benannten Lieferanten (sog. Systemlieferanten ) zu beziehen. Zweck: Sicherung einer systemübergreifenden einheitlichen Produkt- und/oder Dienstleistungsqualität; Standartisierung und Optimierung von Prozessabläufen; Schaffung einheitlicher Schulungsstandards (Know-how-Transfer); Bündelung von Einkaufsmacht zur Verhandlung besserer Einkaufskonditionen; Schutz der System-Marke vor einer Verwässerung. 8

9 Franchise-Vertrag Franchise-Gebühren Üblich sind: Eintrittsgebühr Franchise-Gebühren besteht in einem Fixbetrag; dient zur Abdeckung der Systemeingliederungskosten. umsatzbezogen Gebühr; dient der Vergütung der laufenden Leistungen des Franchise- Gebers. Marketing-Gebühren umsatzbezogene Gebühr; dient der Finanzierung überregionaler Werbemaßnahmen; Franchise-Geber verwaltet Mittel treuhänderisch für Franchise-Nehmer. 9

10 Franchise-Vertrag Preisgestaltung Filial-System: Einheitliche Preisgestaltung innerhalb eines Filial-Systems ist möglich. Franchise-System: Keine Vorgabe von Verkaufspreisen durch Franchise-Geber möglich. Preisbindung des Franchise-Nehmers stellt einen Hardcore-Verstoß gegen geltendes Kartellrecht dar. Franchise- Nehmer muss bei der Wahl seiner Verkaufspreise frei bleiben. 10

11 Franchise-Vertrag Falsch: Eine Preisbindung des Vertriebspartners als selbstständiger Unternehmer besteht grundsätzlich nicht. Soweit [der Franchisegeber] unverbindliche Verkaufspreisempfehlungen ausspricht, wird der Vertriebspartner diese beachten. [Der Franchisegeber] ist berechtigt, einen Preiskorridor aus einem Mindest- und einem Höchstpreis vorzugeben. Richtig: Der Franchise-Nehmer ist bei der Gestaltung seiner Verkaufspreise frei. 11

12 Franchise-Vertrag Berichtspflichten des Franchise-Nehmers Um das Franchise-System den ständigen Entwicklungen anzupassen und weitergehend zu optimieren, benötigt der Franchise-Geber Einsicht in die wirtschaftlichen Kennzahlen des Franchise-Nehmers. Aus dem Grund ist der Franchise-Nehmer verpflichtet, sämtliche für einen Betriebsvergleich erforderlichen Kennzahlen zur Verfügung zu stellen. ABER: Betreibt der Franchise-Geber eigene Filialen, so kann sich der Informationsaustausch als kartellrechtlich unzulässig erweisen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Franchise-Geber nicht nur allgemeine Umsatzdaten abfragt, sondern auch die Verkaufspreise konkreter Produkte. 12

13 KNOW-HOW

14 Know-how Know-how: Know-how ist eine Gesamtheit nicht patentgeschützter praktischer Kenntnisse, die der Anbieter durch Erfahrung und Erprobung gewonnen hat und die geheim, wesentlich und identifiziert sind [ ]. (Zitat: Art. 1 Abs. 1 g) der Vertikal-GVO) 14

15 Know-how Geheim: Das Know-how darf nicht allgemein bekannt oder leicht zugänglich sein. Wesentlich: Know-how muss für den Betrieb der Franchise bedeutsam und nützlich sein. Identifizierbar: Umfassende Beschreibung des Know-hows, so dass die Merkmale geheim und wesentlich überprüft werden können. FRANCHISE-HANDBUCH 15

16 FRANCHISE-MARKE

17 Franchise-Marke Übersicht 1. Territorialer Schutz 2. Schutz der richtigen Waren und Dienstleistungen 3. Schutz als Wort- und Wort-/Bildmarke 17

18 Franchise-Marke 1. Territorialer Schutz Die Marke bietet nur Schutz innerhalb der Grenzen des Landes, für das sie eingetragen ist. DPMA -> Deutschland HABM -> EU Mitgliedstaaten WIPO -> Zentrale Anmeldestelle für Länder, die der WIPO angeschlossen sind (ca. 187 Länder). Expansion mit dem Franchise-System in weitere Länder rechtzeitig planen 18

19 Franchise-Marke Falsch: Die wesentlichen Merkmale des XXX-Systems sind: (1) die beim Intellectual Property Office, Concept House Cardiff Road, Newport South Wales, NP10 8QQ United Kingdom ( als Marken unter den Nr.: XXX für das Logo XXX und Nr.: XXX für das Logo XXX jeweils in den Klassen 41 und 43 eingetragenen Markenzeichen. (Anlage 1) (2) [ ] (Auszug aus einem für Deutschland geltendem Franchise-Vertrag) 19

20 Franchise-Marke 2. Schutz der richtigen Waren und Dienstleistungen Die Marke bietet nur Schutz für die Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist. Die Waren und Dienstleistungen werden bei der Markenanmeldung in 45 Klassen unterteilt, davon handelt es sich bei 34 um Warenklassen und bei 11 um Dienstleistungsklassen. Beispiel: Klasse 30: Klasse 35: Kaffee, Tee, Kakao und Kaffee-Ersatzmittel; Reis; Tapioka und Sago,; Mehle und Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; Speiseeis; Zucker, Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz; Senf; Essig, Soßen (Würzmittel); Gewürze; Kühleis Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten 20

21 Franchise-Marke Die einzelnen Waren- und Dienstleistungsklassen, für die die Marke später Schutz genießen soll, sind bereits bei der Markenanmeldung anzugeben und weitergehend zu spezifizieren. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ist nicht möglich. Achtung: Zweigliedriger Schutz bei Franchise-Systemen erforderlich. 1. Schutz des Waren- und Dienstleistungsangebots des Franchise- Nehmers gegenüber dem Endkunden (Bspw.: Backwaren, Getränke, etc.) 2. Schutz des Waren- und Dienstleistungsangebots des Franchise- Gebers gegenüber dem Franchise-Nehmer (Bspw.: Bau- und Konstruktionsplanung, Schulung und Unterricht, betriebswirtschaftliche Beratung, etc.) 21

22 Franchise-Marke 3. Schutz als Wort und Wort-/Bildmarke Die Wortmarke schützt das Zeichen losgelöst von seiner grafischen Darstellung. Die Wort-/Bildmarke schützt das Zeichen im Kontext mit grafischen Elementen. 22

23 Franchise-Marke wenn das Zeichen McDonald s ausschließlich als Wortmarke geschützt wäre. 23

24 VORVERTRAGLICHE AUFKLÄRUNG

25 Vorvertragliche Aufklärung Bedeutung Warum? Franchise-Nehmer ist zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Franchise auf die Informationen des Franchise-Gebers angewiesen. Franchise-Geber hat einen Informationsvorsprung. Folgen? Bei nicht ordnungsgemäßer Aufklärung droht die Rückabwicklung des gesamten Franchise-Vertrages, zuzüglich etwaiger Schadensersatzansprüche des Franchise-Nehmers. 25

26 Vorvertragliche Aufklärung How-to Wie? Wahrheitsgemäß, umfassend, ungefragt. Umfang? Über alle wesentlichen Umstände zum System, einschließlich Herkunftsangaben zu den einzelnen Informationen. Wann? Vor Abschluss des Franchise-Vertrages. Beweislast? Die Beweislast der ordnungsgemäßen Aufklärung liegt beim Franchise-Geber. Sämtliche Gespräche und mündliche Informationen sollten deshalb durch den Franchise-Geber protokolliert werden. 26

27 Vielen Dank! PF&P Rechtsanwälte Rechtsanwalt Dirk Fissl Hörvelsingerweg Ulm Tel.: Mail:

Stellungnahme Mitglieder des Schweizer Franchise Verbands / Qualitätssicherung

Stellungnahme Mitglieder des Schweizer Franchise Verbands / Qualitätssicherung Stellungnahme Mitglieder des Schweizer Franchise Verbands / Qualitätssicherung Bitte in Blockschrift ausfüllen. Danke. Informationen über das Franchiseunternehmen bzw. -konzept Firma Name des Franchisesystems

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

Christina Klein. Wie Sie Ihre Ideen schützen können. interna Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. Wie Sie Ihre Ideen schützen können. interna Ihr persönlicher Experte Christina Klein Wie Sie Ihre Ideen schützen können interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung........................................ 2. Die Markenanmeldung.............................. 3.

Mehr

Idee, Produkt, Logo. Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn

Idee, Produkt, Logo. Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn Idee, Produkt, Logo Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn www.dhpg.de Seite 1 Gliederung I. Einführung II. III. IV. Wo kann man eine Marke registrieren lassen? Was

Mehr

Sie wollen wissen wer ich bin?

Sie wollen wissen wer ich bin? Sie wollen wissen wer ich bin? Rolf Albrecht Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Wettbewerbsrecht Markenrecht Patentrecht/Designrecht Fachanwalt für Informationstechnologierecht EDV-Recht

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

Gewerbliche Schutzrechte

Gewerbliche Schutzrechte Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. III. Marken Geschmacksmuster Berührungspunkte 1. Schutz eigener Ideen 2. Existierende ältere Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz

Mehr

Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte.

Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte. verstoßen. Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte. Wann sind Marken geschützt? Marken kennzeichnen Produkte. Als Marke können Zeichen

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern

Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich um die Entfernung vermutlich gesetzwidriger

Mehr

Franchising in Deutschland: Chancen für Existenzgründer

Franchising in Deutschland: Chancen für Existenzgründer Franchising in Deutschland: Chancen für Existenzgründer Ihr Referent Christoph Kolbe Pressereferent Geschäftsstelle: Deutscher Franchise-Verband e.v. Luisenstraße 41, 10117 Berlin Tel: 030/ 27 89 02-0

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Dritten übermitteln. Verlangen Hersteller oder Distributoren detailliertere Angaben über die gespeicherten Daten (um allfälligem Missbrauch vorzubeugen, zur Datenkontrolle oder für statistische Zwecke)

Mehr

Der FranchisePORTAL-Leistungs-Check

Der FranchisePORTAL-Leistungs-Check Mit dem Leistungs-Check können Sie für Sie interessante Franchise-Systeme noch genauer unter die Lupe nehmen und prüfen, wie weit die Leistungen des Franchise-Gebers reichen. Denn beim Franchising sind

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land

Mehr

W/M/W LLP RECHTSANWÄLTE

W/M/W LLP RECHTSANWÄLTE Patentlizenzvertrag Zwischen [Genaue Bezeichnung des Lizenzgebers eintragen, Vertretungsregeln bei juristischen Personen beachten] - nachfolgend Lizenzgeber genannt - und [Genaue Bezeichnung des Lizenznehmers

Mehr

Steuern - Recht Infobrief für Franchise-Geber und Franchise-Nehmer

Steuern - Recht Infobrief für Franchise-Geber und Franchise-Nehmer Kleemannstraße 14 D-93413 Cham Tel.: 0 99 71 / 85 78-0 Fax: 0 99 71 / 80 19 85 email: info@consultor.de home: www.consultor.eu Steuern - Recht Infobrief für Franchise-Geber und Franchise-Nehmer Cham, im

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung)

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Zwischen Stadtwerke Schwedt GmbH Heinersdorfer Damm 55-57 16303 Schwedt/Oder (nachfolgend Netzbetreiber), und Name/Firma des Anschlussnutzers: Straße:

Mehr

Händlerbedingungen für das System GeldKarte

Händlerbedingungen für das System GeldKarte Händlerbedingungen für das System GeldKarte 1. Das Unternehmen nimmt am System GeldKarte der Deutschen Kreditwirtschaft nach Maßgabe dieser Bedingungen teil. Akzeptanzzeichen dieses Systems sind das GeldKarte-

Mehr

Franchise - Gründung mit System

Franchise - Gründung mit System Franchise - Gründung mit System Ihr Referent Jan Schmelzle Leiter Plitik und Recht Geschäftsstelle: Deutscher Franchise-Verband e.v. Luisenstraße 41, 10117 Berlin Tel: 030/ 27 89 02-0 www.franchiseverband.cm

Mehr

Franchise im Handwerk

Franchise im Handwerk I N F O R M A T I O N Die Betriebsberatung der Handwerkskammer Koblenz informiert zum Thema: Franchise im Handwerk Chance für Existenzgründer Zweites Standbein für bestehende Betriebe Was ist Franchise?

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Gasversorgung Dessau GmbH Albrechtstraße 48 06844 Dessau-Roßlau BDEW-Codenummer: 9870079900007 (nachfolgend Netzbetreiber),

Mehr

www.be-forever.de EINE PLATTFORM

www.be-forever.de EINE PLATTFORM Online-Shop-Portal www.be-forever.de EINE PLATTFORM für Ihre Online-Aktivitäten Vertriebspartner-Shop Online-Shop Basic Online-Shop Pro Vertriebspartner-Shop Bisher gab es den Online-Shop, in dem Sie Ihre

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT

Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT c 2012 HIPPSOFT Inhaltsverzeichnis Hinweis II 1 Vertragsbedingungen 1 1.1 Gegenstand des Vertrages.............................

Mehr

Ende von Vertragsbeziehungen

Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Host-Providing-Vertrag

Host-Providing-Vertrag Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht

Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht erecht24 Autor: Rechtsanwalt Sören Siebert 1 Checkliste - Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht 1. Ein Disclaimer (Haftungsausschluss)

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag (Strom)

Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Seite 1 von 5, Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Zwischen Energiewerke Nord GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow ILN/BDEW-Codenummer: 9907582000006 Umsatzsteuer ID: DE 137580664

Mehr

Patentanwalt Dipl.-Ing. Arnd Hemmer

Patentanwalt Dipl.-Ing. Arnd Hemmer Gewerbliche Schutzrechte Patentanwalt Dipl.-Ing. Arnd Hemmer Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. Geschmacksmuster III. Marken I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz für technische

Mehr

Professor Dr. Tobias Lettl, LL.M. (EUR) Universität Potsdam. Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsund Wirtschaftsrecht

Professor Dr. Tobias Lettl, LL.M. (EUR) Universität Potsdam. Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsund Wirtschaftsrecht Professor Dr. Tobias Lettl, LL.M. (EUR) Universität Potsdam Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsund Wirtschaftsrecht Informationsaustausch als vertikale Wettbewerbsbeschränkung FIW-Kolloquium Berlin,

Mehr

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Ihr Unternehmen wird beraten

Ihr Unternehmen wird beraten Ihr Unternehmen wird beraten Mit dem Rechtsanwalt werden auf Grundlage einer kompetenten rechtlichen Bewertung wirtschaftlich vernünftige Lösungen für die spezifischen Fragestellungen der Mandanten erarbeitet.

Mehr

Steuern - Recht Infobrief für Franchise-Geber und Franchise-Nehmer

Steuern - Recht Infobrief für Franchise-Geber und Franchise-Nehmer Kleemannstraße 14 D-93413 Cham Tel.: 0 99 71 / 85 78-0 Fax: 0 99 71 / 80 19 85 email: info@consultor.de home: www.consultor.eu/infobrief.htm Cham, im Januar 2008 Steuern - Recht Infobrief für Franchise-Geber

Mehr

Die neuen TLDs kommen Was sollten Markeninhaber wissen?

Die neuen TLDs kommen Was sollten Markeninhaber wissen? Die neuen TLDs kommen Was sollten Markeninhaber wissen? Media.net:LAW Berlin, 02. Dezember 2013 Dr. Andreas Dustmann Rechtsanwalt 1 Neue TLDs und Markenschutz Skepsis / Ablehnung 2 Neue TLDs und Markenschutz

Mehr

Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes

Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes Zwischen dem Verein ProMedien e.v. Niedersachsenstr. 2 49356 Diepholz vertreten durch Herrn Hartmut Albers und dem Schulträger vertreten durch

Mehr

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner

Mehr

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern

Mehr

& S3. Franchiseverträge. Dr. Jan Patrick Giesler. 3uristische GesamtbibÜothek Technische Universität Darmstadt. von. Rechtsanwalt, Bonn

& S3. Franchiseverträge. Dr. Jan Patrick Giesler. 3uristische GesamtbibÜothek Technische Universität Darmstadt. von. Rechtsanwalt, Bonn Franchiseverträge von Dr. Jan Patrick Giesler Rechtsanwalt, Bonn & S3 3uristische GesamtbibÜothek Technische Universität Darmstadt RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH Köln Literaturverzeichnis Seite XV

Mehr

White. White Paper Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung. White Paper. Wesentliche Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung.

White. White Paper Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung. White Paper. Wesentliche Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung. White White Paper Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung White Paper Wesentliche Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung Leitlinien Inhalt: 1. Vorbemerkung 2. Was versteht man unter wesentlichen

Mehr

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker

Mehr

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Vereinbarung über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme bei den XXXXXX XXXXXXXXXXXXXX zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Präambel Zwischen dem Vorstand und der Arbeitnehmervertretung

Mehr

Existenzgründung als Franchise-Nehmer Agenda.

Existenzgründung als Franchise-Nehmer Agenda. Informationsveranstaltung für Existenzgründer im Landkreis Cham Existenzgründung als Franchise-Nehmer Orientierungshilfe 19.11.2013 - Frau Beate Geiling 1 Kleemannstraße 14 93413 Cham Telefon: +49 (0)

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

9 Systembildung durch Kontraktvertrieb

9 Systembildung durch Kontraktvertrieb der Marke, mündet im Wesentlichen im Outsourcing gemäß PROF. DR. ZENTES. Ein Contract Manufacturing, also die Lizenzproduktion, als kooperatives Engagement führt zu einer hohen Flexibilität einerseits

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

Ihr Patientendossier. Ihre Rechte

Ihr Patientendossier. Ihre Rechte Ihr Patientendossier Ihre Rechte Im Spital bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer auch informiert werden darf Auskunftsrecht und Informationsweitergabe

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

Existenzgründung als Franchise-Nehmer Agenda.

Existenzgründung als Franchise-Nehmer Agenda. Informationsveranstaltung für Existenzgründer im Landkreis Cham Existenzgründung als Franchise-Nehmer Orientierungshilfe 28.04.2015 - Herr Andreas Geiling, MBC 1 Kleemannstraße 14 93413 Cham Telefon: +49

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Patent, Marke, Firma und Design

Patent, Marke, Firma und Design Patent, Marke, Firma und Design 1 Disposition Einleitung 1. Einleitung: Rolle und Bedeutung von Schutzrechten in der Informatik 2. Patentschutz Worum geht es? Rechtsquellen Überblick über die Regelung

Mehr

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails sind Sie vorbereitet? Vortragsveranstaltung TOP AKTUELL Meins und Vogel GmbH, Plochingen Dipl.-Inf. Klaus Meins Dipl.-Inf. Oliver Vogel Meins & Vogel GmbH,

Mehr

Zusatzmodul Lagerverwaltung

Zusatzmodul Lagerverwaltung P.A.P.A. die kaufmännische Softwarelösung Zusatzmodul Inhalt Einleitung... 2 Definieren der Lager... 3 Zuteilen des Lagerorts... 3 Einzelartikel... 4 Drucken... 4 Zusammenfassung... 5 Es gelten ausschließlich

Mehr

Das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und sozialem Träger

Das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und sozialem Träger Das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und sozialem Träger und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für MieterInnen / KlientInnen Jan Prielipp, Rechtsanwalt, Berlin 10. November 2015 Das Vertragsverhältnis

Mehr

Die Betriebsratswahl Übersicht über den Ablauf der BR-Wahl 25. Jänner 2006 Richard Ondraschek

Die Betriebsratswahl Übersicht über den Ablauf der BR-Wahl 25. Jänner 2006 Richard Ondraschek Die Betriebsratswahl Übersicht über den Ablauf der BR-Wahl 25. Jänner 2006 Richard Ondraschek Zusammenarbeit Betriebsrat Gewerkschaft (Arbeiterkammer) Gemäß 39 Abs. 2 ArbVG sollen die Organe der Arbeitnehmerschaft

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGES

UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGES GEMEINSAMER BERICHT DES VORSTANDS DER MPC MÜNCHMEYER PETERSEN CAPITAL AG UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER MPC MÜNCHMEYER PETERSEN LIFE PLUS CONSULTING GMBH ÜBER DIE ÄNDERUNG DES AM 03. JANUAR 2005 ABGESCHLOSSENEN

Mehr

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Event-Konzept (Stand 09.07.2012)

Event-Konzept (Stand 09.07.2012) Event-Konzept (Stand 09.07.2012) Der Event in Campus bezeichnet eine besondere Art der Veranstaltung, die im Gegensatz zu herkömmlichen Lehrveranstaltungen in der öffentlichen Ansicht ohne Angabe eines

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung Vertrag zur XML-Schnittstellen-Nutzung zwischen der Frosch Touristik GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Dietmar Gunz Friedenstraße 30-32 81671 München - nachstehend FTI genannt - und... - nachstehend

Mehr

Präsentation zu Kapitel 4

Präsentation zu Kapitel 4 Präsentation zu Kapitel 4 Einführung in die Baunormen Aufbau der Normen Einsatz der Normen Ausschreibung mit und ohne ABB Norm SIA 118: Sinn und Zweck Norm SIA 451: Standard für den Datenaustausch Was

Mehr

Urheberrecht im Internet

Urheberrecht im Internet Wissensmanagement mit Neuen Medien Übung Geltungsbereich im Internet Grundsätzlich gilt für das Internet deutsches (Bundes-)Recht im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dies ergibt sich aus dem

Mehr

Franchising in Deutschland Chancen für Existenzgründer

Franchising in Deutschland Chancen für Existenzgründer Franchising in Deutschland Chancen für Existenzgründer Ihr Referent Torben Leif Brodersen Geschäftsführer Geschäftsstelle: Deutscher Franchise-Verband e.v. Luisenstraße 41, 10117 Berlin Tel: 030/ 27 89

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

Markenschutz. Martin Boden, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Wie eine Marke zu einer Marke wird

Markenschutz. Martin Boden, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Wie eine Marke zu einer Marke wird Martin Boden, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Markenschutz Wie eine Marke zu einer Marke wird Patent- und Markenrecht Ihr Weg zur eigenen Marke KUER Gründungswettbewerb Essen,

Mehr

Freiberufliche Bodenkunde

Freiberufliche Bodenkunde Freiberufliche Bodenkunde 07.04.2011, Göttingen Dr. Mark von Wietersheim Geschäftsführer forum vergabe e.v. 1 Vergaberecht als Werkzeug zur ordnungsgemäßen Auftragsvergabe Vergabeverfahren folgen in vielen

Mehr

EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 5

EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 5 EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 5 Vertrag über die Beschaffung von IT-DienstleistungenII Zwischen im Folgenden Auftraggeber genannt und im Folgenden Auftragnehmer genannt wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Franchising das liebe Geld

Franchising das liebe Geld Franchising das liebe Geld Mag. Waltraud Martius SYNCON Österreich Josef-Mayburger-Kai 82. A 5020 Salzburg Tel +43 662 8742450. Fax +43 662 8742455 office@syncon.at. www.syncon.at SYNCON Deutschland Nördliche

Mehr

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten. SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Muster eines Beratungsvertrages. (Dienstvertrag)

Muster eines Beratungsvertrages. (Dienstvertrag) Muster eines Beratungsvertrages (Dienstvertrag) Stand: 1. Januar 2004 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten,

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

SICHTBETONT. Easy Lens Sichtbetonte Linsen

SICHTBETONT. Easy Lens Sichtbetonte Linsen SICHTBETONT Easy Lens Sichtbetonte Linsen Easy Lens ist die moderne Idee, dem Träger von Contactlinsen alles rund um das Sehen so bequem und sicher wie möglich zu machen. Easy Lens denkt für Sie mit, jederzeit

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

Hausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt.

Hausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt. Berichtspflichten von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten / Stellungnahme des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer vom 25.05.04 In einem Schreiben des

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Wettbewerbsrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WELCHE RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN GELTEN BEI WERBETEXTEN? 3 2. IST VERGLEICHENDE

Mehr

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung ab 01.08.12 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr

Mehr

webmiles-styleguide/werbemittel

webmiles-styleguide/werbemittel » Werbemittel» Übersicht 1 webmiles-styleguide/werbemittel Stand: September 2009 1. Grundsätzliches 2. Startseiten-/ Navigations-Teaser 3. Sammelaktions-Teaser 4. Banner Partner des Monats 5. Popup 6.

Mehr

GFI-Produkthandbuch. Einschränkungen und Lizenzierungshandbuch für GFI MailArchiver- Archivierung

GFI-Produkthandbuch. Einschränkungen und Lizenzierungshandbuch für GFI MailArchiver- Archivierung GFI-Produkthandbuch Einschränkungen und Lizenzierungshandbuch für GFI MailArchiver- Archivierung Die Informationen in diesem Dokument dienen ausschließlich Informationszwecken und werden in der vorliegenden

Mehr

Versicherungsbetreuungsauftrag und Vollmacht

Versicherungsbetreuungsauftrag und Vollmacht Versicherungsbetreuungsauftrag und Vollmacht Zwischen (Auftraggeber) und der Firma VFS Versicherungs- und Finanzierungs-Service Meckenstock & Sasserath GmbH Albertusstr. 17 41061 Mönchengladbach (Auftragnehmer)

Mehr

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 8 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten 4. Juli 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Haftungsumfang 1967 Abs. 1 BGB bestimmt ausdrücklich, dass mit dem Erbfall nicht nur das positive

Mehr

Energie-Contracting und seine rechtlichen Grundlagen

Energie-Contracting und seine rechtlichen Grundlagen Rechtsanwalt Dr. Andreas Klemm Gut vorbereitet auf Vertragsverhandlungen: Energie-Contracting und seine rechtlichen Grundlagen Energie & Wohnen Die Fachtagung am 20. März 2012 im Steigenberger Frankfurter

Mehr