LOGISTIkRICHTLINIE DER MAHLE FILTERSYSTEME GMBH UND DEREN EUROPÄISCHEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN
|
|
- Ralph Weiss
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 LOGISTIkRICHTLINIE DER MAHLE FILTERSYSTEME GMBH UND DEREN EUROPÄISCHEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN Stand: August 2012
2 Inhalt 1. Zielsetzung 2. Anwendungsbereich 3. Elektronischer Datenaustausch 3.1 EDI 3.2 WebEDI 3.3 Vendor Managed Inventory (VMI) 3.4 Lieferanten-Konsignationslager 3.5 Lieferanten-KANBAN 3.6 Lieferavis 3.7 Liefertermine 4. Begleitende Dokumente 4.1 Warenanhänger 4.2 Lieferschein 4.3 Speditionsauftrag/Frachtbrief 5. Versand von Waren für MAHLE Filtersysteme GmbH 5.1 Belieferungsfrequenz 5.2 Belieferungsformen 5.3 Routing Order 5.4 Transportabwicklung Paketsendungen LKW-Versand Expressversand Bereitstellung Beladung Versand von gefährlichen Gütern Rücklieferungen 5.5 Zollplanung 5.6 Ursprungsnachweis 6. Verpackung 6.1 Anforderungen an die Verpackung 6.2 Verpackungsvorschrift 6.3 Verpackungs-Kennzeichnung Gitterbox Kleinladungsträger Karton 6.4 Leergutabwicklung 6.5 Leergutkontoführung 6.6 Umlaufberechnung Mehrweg-Verpackung
3 Inhalt 7. Unterbrechungen in der Materialversorgung 8. Lieferantenbewertung 9. Inventur 10. Historie Kontakt: MAHLE Filtersysteme GmbH Logistics Planning BELP Dieter Wolfram Pragstrasse 54 D Stuttgart Telefon: +49 (0) 711/ Internet: 3
4 1. Zielsetzung In der Logistikrichtlinie der MAHLE Filtersysteme GmbH (nachfolgend MAHLE genannt) sind die grundsätzlichen Anforderungen definiert, die MAHLE an seine Lieferanten stellt. Diese sind bei der Entwicklung, Gestaltung und Planung von Logistikkonzepten unbedingt zu beachten. Folgenden Punkten soll dabei besonders Rechnung getragen werden: Angemessener Schutz der Bauteile zum Minimieren von Schäden Gewährleistung der Prozesssicherheit und Sicherstellung der Produktionsversorgung Vereinfachung beim Handling der Ware/Behälter Minimierung der Logistikkosten entlang der Supply Chain Automatisierter Datenaustausch Geregelte Kommunikation zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses Die MAHLE Logistikrichtlinie wird mit den Anfrageunterlagen an die potentiellen Lieferanten von MAHLE übermittelt. Die Logistikrichtlinie ergänzt die MAHLE Einkaufsbedingungen aktuellster Stand. Mit der Übersendung der Auftragsbestätigung verpflichtet sich der Lieferant zur Einhaltung der allgemeinen und spezifischen MAHLE Logistikanforderungen. Diese Vereinbarung ist verbindlicher Bestandteil des Auftrages. Im Fall von Widersprüchen haben die individuellen Bestimmungen des Rahmenbelieferungsvertrags (RBV) bzw. der Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) Vorrang. 4
5 2. Anwendungsbereich Folgende Werke sind von der Richtlinie betroffen: Deutschland: MAHLE Filtersysteme GmbH Maierhofstr. 1-3 Wareneingangszeiten: Lorch Montag bis Donnerstag: 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr Telefon Zentrale: +49 (0) 71 72/ Freitag: 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr MAHLE Filtersysteme GmbH Schleifbachweg 45 Wareneingangszeiten: Öhringen Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr Telefon Zentrale: +49 (0) 79 41/67-0 MAHLE Filtersysteme GmbH Ahornstr. 1 Wareneingangszeiten: Brattendorf Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 15:45 Uhr Telefon Zentrale: +49 (0) / MAHLE Filtersysteme GmbH Klaus-Aepfelbach-Str. 4 Wareneingangszeiten: Crock Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 15:45 Uhr Telefon Zentrale: +49 (0) 36 86/ MAHLE Filtersysteme GmbH Bremer Ring 9 Wareneingangszeiten: Wustermark Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr Telefon Zentrale: +49 (0) / Österreich: MAHLE Filtersysteme Austria GmbH St. Michael 19 Wareneingangszeiten: A-9143 St. Michael ob Bleiburg Montag bis Freitag: 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr Telefon Zentrale: +43 (0) 42 35/ MAHLE Filtersysteme Austria GmbH Lagerstraße 4 Wareneingangszeiten: A-9400 Wolfsberg Montag bis Freitag: 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr Telefon Zentrale: +43 (0) 42 35/
6 2. Anwendungsbereich MAHLE Filtersysteme Austria GmbH Salzburger Straße 27 Wareneingangszeiten: A-5230 Mattighofen Montag bis Donnerstag: 07:00 Uhr bis 11:30 Uhr Telefon Zentrale: +43 (0) 77 42/ :00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr Frankreich: MAHLE Filtersysteme France SAS 55, Rue Robertine Dubois Wareneingangszeiten: Seboncourt Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Telefon Zentrale: +33 (0) 3/ :00 Uhr bis 18:00 Uhr England: MAHLE Filter Systems UK Ltd. Halesfield 25 Wareneingangszeiten: TF7 4LP Montag bis Freitag: 06:00 Uhr bis 16:00 Uhr GB Telford Telefon Zentrale: +44 (0) 19 52/ Rumänien: MAHLE Componente de Motor SRL Calea Aradului DN69 Km. 6.6 Wareneingangszeiten: RO Timisoara Montag bis Donnerstag: 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr Telefon Zentrale: +40 (0) 3 27/ Freitag: 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr Anlieferungen in alle MAHLE Werke außerhalb der Öffnungszeiten müssen vorab genehmigt und dem jeweiligen Wareneingang gemeldet werden. Anlieferungen an Sonn- und Feiertagen müssen ebenfalls genehmigt werden. 6
7 3. Elektronischer Datenaustausch 3.1 EDI (Electronic Data Interchange) Durch die elektronische Datenfernübertragung (DFÜ bzw. EDI) können Geschäftsdaten zwischen den Informationssystemen ausgetauscht werden. Dabei werden standortabhängig die weltweit gültigen Standardformate nach VDA (Verband der Automobilindustrie) und GALIA eingesetzt. Diese Standardformate gehören zu der europäischen Richtlinie zur Verbesserung der Logistik ODETTE. Für die Geschäftsprozesse sind bei MAHLE derzeit folgende Nachrichten im Einsatz: VDA 4905 VDA 4906 VDA 4907 VDA 4908 VDA 4912 VDA 4913 VDA 4915 VDA 4927 GALIA DFÜ von Lieferabrufen DFÜ von Rechnungen DFÜ von Zahlungsavisen DFÜ von Gutschrift-Anzeigedaten DFÜ von Warenbegleitscheinen DFÜ von Lieferschein- und Transportdaten (Lieferschein-Avis, Eingangsmeldung, Bestandsmeldung, Ausgangs-Lieferschein) DFÜ von Feinabrufen DFÜ von Ladungsträger-Kontoauszügen und -Bewegungen Norm für den französischen Markt Ihren DV-Ansprechpartner bei MAHLE finden Sie auf der MAHLE Homepage unter folgendem Link: MAHLE Homepage Einkauf Datenkommunikation Datenaustausch Kommunikationsparameter Die VDA- & GALIA-Richtlinien sind auf folgdenden Internet-Seiten zu finden:
8 3. Elektronischer Datenaustausch 3.2 WebEDI WebEDI kommt bei Lieferanten zum Einsatz, die keine EDI-Schnittstelle zur Verfügung stellen können. Bei WebEDI werden die an den Geschäftspartner zu übermittelnden Daten auf einem Web-Server hinterlegt, auf den sich der Lieferant einwählt, um die hinterlegten Daten einsehen bzw. herunterladen zu können. Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen dargestellt: * ** ** Anbindung Lieferant über WebEDI * Lieferabruf ** Advanced Shipping Notifications 8
9 3. Elektronischer Datenaustausch 3.3 Vendor Managed Inventory (VMI) Beim VMI-Konzept geht die Verantwortung für die Disposition auf den Lieferanten über. Es werden Min-/Max-Grenzen mit dem Lieferanten vereinbart, zwischen denen sich die Bestände bewegen dürfen. Im Internet-Portal werden die Bedarfe für einen definierten Zeitraum angezeigt, so dass der Lieferant seine Produktion und seinen Lieferzyklus dementsprechend anpassen kann. ** ** Anbindung Lieferant über VMI ** Advanced Shipping Notifications 9
10 3. Elektronischer Datenaustausch 3.4 Lieferanten-Konsignationslager Für bestimmte Materialien/Lieferanten wird das Konsignationslager-Konzept eingesetzt. Dabei unterhält der Lieferant bei einem von MAHLE genannten externen Dienstleister (EDL) oder direkt im entsprechenden MAHLE Werk ein Konsignationslager im Sinne der einstufigen Lagerabwicklung, in das er die Bedarfe eigenverantwortlich liefert. Der Konsignationslager-Vertrag wird individuell im Vorfeld mit dem Bereich Einkauf unter Einbeziehung der Logistik vereinbart. Der Lieferant ist verantwortlich für den Bestand im externen bzw. MAHLE internen Konsignationslager. Der externe Dienstleister bzw. das entsprechende MAHLE Werk stellt werktäglich Informationen über Bestände und Verbräuche per EDI zur Verfügung. In den nachfolgenden Abbildungen wird der klar definierte Datenaustausch zwischen MAHLE, ggf. externen Dienstleistern und dem Lieferanten dargestellt: MM-Lieferplan Lieferabruf als Vorschau Lieferung + Lieferavis DESADV (VDA 4913 VA40) DELFOR (VDA 4905) Lieferung + Lieferavis DESADV (VDA 4913 VA40) M AHLE Werk Externer Dienstleister Lieferant Mengenabruf SEQJIT (VDA 4915) Entnahmen EDLNOT (VDA 4913 VA36) Bestände Bestände STOACT (VDA 4913 VA35) EDLNOT (VDA 4913 VA35) Gutschriftsverfahren GSVERF (VDA 4908) Konsignationslager-Abwicklung mit Konsignationslager bei externem Dienstleister 10
11 3. Elektronischer Datenaustausch 3.4 Lieferanten-Konsignationslager MM-Lieferplan Lieferabruf als Vorschau DELFOR (VDA 4905) M AHLE Werk Lieferung + Lieferavis (VDA 4913 VA40) Bestände EDLNOT (VDA 4913 VA35) Entnahmen EDLNOT (VDA 4913 VA36) Lieferant Gutschriftsverfahren GSVERF (VDA 4908) Konsignationslager-Abwicklung mit internem Konsignationslager bei MAHLE 11
12 3. Elektronischer Datenaustausch 3.5 Lieferanten-KANBAN Individuelle KANBAN Vereinbarungen können nach Absprache mit dem Lieferanten (je nach Produkt und Rahmenbedingungen) getroffen werden. 3.6 Lieferavis Das Lieferavis ist nur bei Anforderung durch das Empfangswerk zu senden. Der Lieferant schickt als Vorabinformation parallel zur Lieferung eine Avisierung der Lieferung per EDI nach VDA 4913 oder per WebEDI (siehe Punkt 3.1 = DFÜ-Lieferschein). Das Lieferavis ist generell nach den Vorgaben der entsprechenden Standardformate auszufüllen und muss nach Übergabe der Ware an den Frachtführer übermittelt werden. Bei fehlendem oder fehlerhaftem Lieferavis behält sich MAHLE das Recht vor, entstehende Mehraufwände dem Lieferanten zu belasten. 3.7 Liefertermine Es ist zu beachten, dass die in den Lieferabrufen aufgeführten Fälligkeitstermine Wareneingangstermine bei den betreffenden Werken von MAHLE sind. 12
13 4. Begleitende Dokumente Der Lieferant ist für die ordnungsgemäße Erstellung der Lieferpapiere nach den jeweiligen Standardnormen verantwortlich. Er stellt sicher, dass alle benötigten Daten und Informationen für die Transportlogistik vollständig und fehlerfrei auf den Versandpapieren und in den DFÜ-Übertragungen dokumentiert sind. Dem Frachtführer ist ein Speditionsauftrag und ggf. die Ausfuhrdokumente auszuhändigen, der Lieferschein ist gemäß Kapitel 4.2 am Gebinde anzubringen. Als warenbegleitende Papiere sind folgende Standardnormen erforderlich: Warenanhänger VDA 4902 Warenanhänger (VDA-Label), Version 4 GALIA-Label Bei Lieferungen an MAHLE in Frankreich können auch die Warenanhänger für den französischen Markt zum Einsatz kommen. Liefer-/Warenbegleitschein DIN 4994 Lieferschein VDA 4912 DFÜ-Warenbegleitschein Speditionsauftrag/Frachtbrief VDA 4922 Speditionsauftrag/Frachtbrief (inländischer Transport) DIN 4991 Lieferschein Alle Dokumente müssen in der Landessprache des Empfängers oder in Englisch ausgeführt sein. 13
14 4. Begleitende Dokumente 4.1 Warenanhänger Durch die eindeutige und systematische Kennzeichnung von Produkten und Transporteinheiten muss deren Identifikation möglich sein. Grundsätzlich sind die Verpackungseinheiten mit normierten, standardisierten und barcodefähigen Warenanhängern nach VDA 4902 Version 4 zu kennzeichnen. Bei Lieferungen an die französischen Werke von MAHLE können auch GALIA-Warenanhänger verwendet werden. Abweichungen hiervon sind mit uns abzustimmen. Die Beschaffenheit des Warenanhängers ist so zu wählen, dass es trotz Umwelteinflüssen und Transportbeanspruchungen am Anlieferort jederzeit maschinell und visuell lesbar bleibt. Die Warenanhänger bei der Kleinladungsträger-Verpackung müssen die Papierqualität von >= 140 gr./m² haben. Bei fehlenden, unleserlichen oder unvollständig ausgefüllten Warenanhänger behält sich MAHLE das Recht vor, entstehende Mehraufwände dem Lieferanten zu belasten und weitere Ansprüche geltend zu machen. Warenanhänger nach VDA 4902, Version 4 14
15 4. Begleitende Dokumente 4.1 Warenanhänger Kleinladungsträger-Label nach VDA 4902, Version 4 GALIA-Label 15
16 4. Begleitende Dokumente 4.2 Lieferschein Der Ware ist ein Lieferschein nach DIN 4991/DIN 4994 in mindestens dreifacher Ausfertigung beizulegen. Der Lieferschein ist stirnseitig an der Palette mittels einer Lieferscheintasche anzubringen. Für jede Bestellung ist ein seperater Lieferschein auszustellen. Pro Abladestelle ist ein Lieferscheinsatz zu erstellen. Auf dem Lieferschein müssen folgende Daten angeführt sein: Lieferscheinnummer Bestellnumer oder Lieferplannummer mit Positionsnummer MAHLE Materialnummer MAHLE Warenbezeichnung Gesamtmenge und Menge jeder Verpackungseinheit Art und Menge der Transportverpackung 16
17 4. Begleitende Dokumente 4.2 Lieferschein Lieferschein nach VDA 4994 inkl. Barcode 17
18 4. Begleitende Dokumente 4.3 Speditionsauftrag/Frachtbrief Der Speditionsauftrag/Frachtbrief ist in mindestens dreifacher Ausfertigung nach VDA 4922 dem Frachtführer zu übergeben. Im Speditionsauftrag ist im Feld 18) Zeichen und Nummer jede vorhandene Bestellnummer und jede vorhandene Positionsnummer aufzuführen. MAHLE Speditionsauftrag nach VDA
19 5. Versand von Waren für MAHLE Filtersysteme GmbH Das Ziel von MAHLE ist, den Anteil an Transporten entweder durch Vermeidung oder durch Optimierung bzw. Kombination von Transporten so gering wie möglich zu halten. Die durch Nichtbeachtung der nachfolgenden Transportrichtlinien entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. 5.1 Belieferungsfrequenz MAHLE behält sich das Recht vor, nach Rücksprache mit dem Lieferanten die gewählte Belieferungsfrequenz festzulegen und zu ändern. Abweichungen von den vorgegebenen Belieferungsfrequenzen durch den Lieferanten sind nur mit Zustimmung der verantwortlichen MAHLE Logistikfunktionen möglich. 19
20 5. Versand von Waren für MAHLE Filtersysteme GmbH 5.2 Belieferungsformen Die Belieferungsform wird zwischen dem empfangenden MAHLE Werk und dem jeweiligen Lieferanten festgelegt und in dem Formblatt Anlieferkonditionen schriftlich fixiert. Das Formblatt wird vom Empfangswerk dem Lieferanten bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Formblatt zu den Anlieferkonditionen 5.3 Routing Order Die Routing Order wird vom jeweiligen MAHLE Werk ausgestellt und beschreibt die Transportabwicklung, Transportlaufzeiten und nennt die durch MAHLE genehmigten Speditionen. 20
21 5. Versand von Waren für MAHLE Filtersysteme GmbH 5.4 Transportabwicklung Die Transportbeauftragung bei Unfrei -Lieferkonditionen hat durch den Lieferanten bei der von MAHLE genehmigten Spedition zu erfolgen. Eventuell anfallende Mehrkosten durch Beauftragung nicht genehmigter Speditionen sind vom Lieferanten zu tragen. Dem Lieferanten obliegt die ordnungsgemäße Ermittlung des Bruttogewichts und Lademittelgewichts der Sendung. Aus fehlerhaften Gewichtsangaben resultierende Mehrkosten werden an den Lieferanten weiterberechnet Paketsendungen Alle Sendungen EXW-Lieferant bzw. FCA-Lieferant bis 31,5 kg sind dem von MAHLE festgelegten und beauftragten Paketdienst zu übergeben. Eine Sendung ist die Summe aller Güter eines Absenders je Verladetag für einen Empfänger, die auf ein Abholfahrzeug zu verladen sind LKW-Versand Alle Sendungen EXW-Lieferant bzw. FCA-Lieferant ab 31,6 kg sind dem von MAHLE vorgeschriebenen Spediteur zu übergeben Expressversand Kurzfristige außerplanmäßige Lieferungen werden in der Regel vom Lieferanten organisiert und über den von der Logistikabteilung der MAHLE ausgewählten Frachtführer/Spediteur abgewickelt. Die Genehmigung erfolgt grundsätzlich durch die Logistikabteilung des jeweiligen MAHLE Werkes. Kosten von Express-Sendungen, die der Lieferant zu vertreten hat, werden an den Lieferanten weiterberechnet. Durch MAHLE nicht genehmigte Express-Sendungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Lieferanten. 21
22 5. Versand von Waren für MAHLE Filtersysteme GmbH 5.4 Transportabwicklung Bereitstellung Bei Sendungen EXW-Lieferant bzw. FCA Lieferant hat die Bereitstellung der Ware grundsätzlich am Versandtag ab 08:00 Uhr zu erfolgen. Erfolgt keine rechtzeitige Bereitstellung, so sind die Kosten für evtl. notwendig werdende Sondermaßnahmen, Standzeiten des Spediteurs oder die vergebliche Anfahrt des Spediteurs vom Lieferanten zu tragen. Der Lieferant hat die Möglichkeit einvernehmlich zwischen Spediteur und Lieferant Bereitstellungszeiten im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten, spätestens jedoch bis 16:00 Uhr, zu vereinbaren Beladung Die Beladung und Abfertigung hat unverzüglich nach Fahrzeugbereitstellung zu erfolgen. Soweit die Bereitstellung des LKWs innerhalb des vereinbarten Beladezeitfensters erfolgt, gelten hierfür die folgenden Abfertigungszeitfenster (Beladen Vollgut, Entladen Leergut und administrative Abwicklung): Sendungen bis 2,5 to. max. 60 Minuten Teil- und Komplettladungen max. 90 Minuten Verursacht der Lieferant unangemessen lange Abfertigungszeiten, werden entstandene Mehrkosten direkt von der Spedition dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Ein Verschulden Dritter (z.b. Zollabfertigung) ist von dieser Regelung ausgeschlossen. Ist eine ordnungsgemäße Abholung der Spedition durch Verschulden des Lieferanten (z.b. Ware zum avisierten Zeitpunkt nicht abholbereit, unangemessene Wartezeiten, etc.) nicht möglich, so hat der Lieferant die pünktliche Anlieferung der Waren in Eigenregie und zu eigenen Kosten zu gewährleisten. Werden definierte Abhol-Zeitfenster für Speditionen, z.b. im Rahmen von Milk-Runs, durch das Verschulden des Lieferanten nicht eingehalten, so hat der Lieferant den Transport auf eigene Rechnung zu organisieren, um eine termingerechte Belieferung zu garantieren. 22
23 5. Versand von Waren für MAHLE Filtersysteme GmbH 5.4 Transportabwicklung Versand von gefährlichen Gütern Der Lieferant ist verpflichtet, MAHLE eine den Gefahrgutvorschriften entsprechende Sendung zur Beförderung zu übergeben. Der Lieferant haftet für alle aus einer Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften entstehenden Schäden Rücklieferungen Rücklieferungen, die durch Verschulden des Lieferanten entstehen, werden von MAHLE organisiert, sofern nicht vorher etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Kosten trägt der Lieferant. 5.5 Zollplanung Der Lieferant ist für die ordnungsgemäße Erstellung der Zollpapiere nach jeweils aktuellem Rechtsstand, sowie für die ordnungsgemäße Zollplanung (Tarifierung) für den Warenimport in das Empfangsland verantwortlich. Sollten MAHLE Zusatzkosten bzw. Nachteile durch nicht ordnungsgemäß erstellte oder fehlende Zollpapiere entstehen, behält sich MAHLE das Recht vor, diese Mehraufwendungen dem Lieferanten Rechnung zu stellen. 5.6 Ursprungsnachweis Der Lieferant ist verpflichtet der MAHLE die benötigten Erklärungen (= Lieferantenerklärung, Ursprungszeugnis) über den zollrechtlichen Ursprung der von ihm gelieferten Ware rechtzeitig zuzuleiten. Soweit erforderlich, hat der Lieferant seine Angaben zum Warenursprung durch ein von seiner Zollstelle bestätigtes Auskunftblatt nachzuweisen. Der Lieferant haftet für alle Nachteile, die der MAHLE durch eine nicht ordnungsgemäße oder verspätete Abgabe des Ursprungsnachweises entstehen. 23
24 6. Verpackung 6.1 Anforderungen an die Verpackung Die Festlegung der Verpackung basiert auf folgenden Anforderungen: Transport- und handlingsgerechte Verpackung Beschädigungsfreie Belieferung Kompatibilität zu den Transport- und Lagersystemen der einzelnen MAHLE Werke Vermehrte Verwendung von Mehrwegverpackungen, ansonsten Verwendung von recyclebaren Einwegverpackungen Optimale Auslastung der Behältnisse Stapelfähigkeit Schutz vor Schmutz Es ist unbedingt darauf zu achten, dass: alte Warenanhänger entfernt werden die Ladungsträger gemäß den Bauteil-Anforderungen sauber und unbeschädigt sind die Anforderungen in den mit dem Lieferanten vereinbarten Technischen Lieferbedingungen (TLB) berücksichtigt werden. Die Verantwortung für eine transport- und handlingsgerechten Verpackung, die eine beschädigungsfreie Belieferung sichert, liegt beim Lieferanten. Verschmutzte Mehrweg-Verpackungen müssen vor der Befüllung durch den Lieferanten gereinigt werden. Als Mehrweg-Verpackung bzw. Tauschverpackung werden bei MAHLE hauptsächlich verwendet: VDA Kleinladungsträger Euro-Gitterboxen nach UIC Euro-Flachpalette nach UIC In Abstimmung mit dem MAHLE Werk können auch andere Kleinladungsträger eingesetzt werden. Es sind detaillierte Tauschfähigkeitskriterien für Euro-Flachpaletten bzw. Euro-Gitterboxen festgelegt worden - siehe Empfehlung EPAL: Notwendige Reparaturen an Mehrweg-Verpackungen sind entsprechend der Empfehlung EPAL durchzuführen. Bei Verpackungsmaterialien aus Holz müssen die Bestimmungen des Empfangslandes gemäß dem IPPC-Standard ISPM Nummer 15 berücksichtigt werden. Ladungsträger und Packstücke mit einem Gewicht von mehr als 40 kg müssen unterfahrbar sein (min. 100 mm Unterfahrhöhe). Transportverpackungen (Kleinladungsträger, Karton) mit Schüttgut dürfen max. 15 kg wiegen. Sind die Teile noch zusätzlich verpackt (z.b. in PE-Beuteln oder Kleinkartons), dürfen die Transportverpackungen bis max. 50 kg (Tara) wiegen. 24
25 6. Verpackung 6.2 Verpackungsvorschrift Spezifischen Anforderungen vom MAHLE Werk an die Verpackung und an das Anlieferkonzept sind zwischen Lieferanten und MAHLE Empfangswerk mittels Verpackungsdatenblatt festzulegen. Das Verpackungsdatenblatt ist vom Lieferanten beim Zentraleinkauf einzufordern. Vor der ersten Anlieferung ist das von MAHLE an den Lieferanten gesendete Verpackungsdatenblatt an MAHLE zurückzusenden. Bei Bedarf ist ein Packversuch in Abstimmung mit dem Empfangswerk durchzuführen. Zusätzlich zur Standardverpackung sollte immer auch eine Alternativverpackung mit dem Empfangswerk vereinbart werden. Änderungen in der Verpackung sind im Vorfeld mit dem entsprechenden MAHLE Werk abzustimmen. Verpackungsvereinbarung zwischen Lieferant und MAHLE Wurde keine Verpackung definiert, hat der Lieferant Einwegverpackung zu verwenden. Das Gebinde darf eine Abmessung von x 800 x mm nicht überschreiten und soll mindestens zweifach stapelbar sein. 25
26 6. Verpackung 6.3 Verpackungs-Kennzeichnung Jede Verpackungseinheit bzw. jeder Behälter ist eindeutig zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung der Ladungsträger mittels VDA-Warenanhänger muss gut lesbar angebracht sein und darf die Außenmaße des Ladungsträgers nicht überschreiten. Außerdem darf das Label nicht von Packbändern verdeckt werden. Ob eine seitliche oder stirnseitige Kennzeichnung erfolgen soll, muss mit dem Empfangswerk, abhängig vom Entladevorgang, abgestimmt werden Gitterbox Die Kennzeichnung wird an der Breitseite der Gitterbox rechts oben oder mittels einer Tasche an der Stirnseite angebracht. Die genaue Festlegung der Anbringungsposition wird im Verpackungsdatenblatt oder in Abstimmung mit dem Empfangswerk definiert. Gitterbox 26
27 6. Verpackung 6.3 Verpackungs-Kennzeichnung Kleinladungsträger Die Kennzeichnung von Kleinladungsträgern ist an den dafür vorgesehenen Einschüben anzubringen und mittels restlos entfernbaren Klebepunkten zu befestigen. Die Kleinladungsträger müssen auf einer Palette so angeordnet werden, dass alle Etiketten der auf der Palette sitzenden Kleinladungsträgern gelesen werden können. Die Kennzeichnung der Gesamt-Palette ist an derselben Stelle wie bei der Gitterbox auf einem Kleinladungsträger oder auf der Umhüllung anzubringen. Palette mit Kleinladungsträgern Karton Die Kennzeichnung der einzelnen Kartons ist an der Stirnseite waagerecht anzukleben. Die Kartons müssen auf der Palette so angeordnet werden, dass alle Etiketten der auf der Palette befindlichen Kartons gelesen werden können. Die Kennzeichnung der Gesamt-Palette ist an derselben Stelle wie bei der Gitterbox auf einem Karton oder auf der Umhüllung anzubringen. Palette mit Kartons 27
28 6. Verpackung 6.4 Leergutabwicklung Der Lieferant hat frühzeitig die Verfügbarkeit der für seine Lieferumfänge benötigten Transportbehälter sicherzustellen, in dem er sich rechtzeitig mit dem Empfangswerk in Verbindung setzt und die notwendige Menge an Mehrwegbehälter bestellt. Die Transportbehälter dienen ausschließlich zum Transport der bestellten Materialien und nicht zu Lagerzwecken. Er hat dafür zu sorgen, dass auch bei fehlendem Transportbehältern die Versorgung der MAHLE Werke sichergestellt ist. Notwendige Ausweichverpackungen sind im Vorfeld mit den MAHLE Werken abzustimmen (s. Abschnitt 6.2 Verpackungsvorschrift). 6.5 Leergutkontoführung Der Lieferant hat mit dem zuständigen MAHLE Behältermanagement monatlich den Abgleich der Leergutkonten durchzuführen. Falls nicht anders geregelt, werden zu jedem ersten im Monat Packmittel-Kontoauszüge erstellt und den Lieferanten zur Abstimmung zur Verfügung gestellt. Die Prüfung des Kontoauszugs hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Werden innerhalb dieser Frist keine Einwände bei dem für die Buchung verantwortlichen Werk erhoben, gelten die dokumentierten Buchbestände als anerkannt und sind rechtsverbindlich im Sinne der Inventurabwicklung. Differenzmeldungen sind in schriftlicher Form beim zuständigen MAHLE Behältermanagement einzureichen. 6.6 Umlaufberechnung Mehrweg-Verpackung Das vom Empfangswerk auszufüllende Formblatt zur Berechnung des Umlaufbestandes für Mehrwegverpackung wird dem Lieferanten bei Bedarf vom Einkauf zur Verfügung gestellt. Das Formblatt wird im jeweiligen Empfangswerk aufgrund der zu liefernden Mengen, Transportzeiten, Lieferzyklen, etc. ausgefüllt. Im Falle dass der Lieferant die Mehrwegverpackung selbst beschaffen muss, zeigt es die Menge auf, die der Lieferant für einen funktionierenden Kreislauf bereithalten muss. MAHLE muss hier nicht in Vorleistung gehen. Ansprechpartner für Fragen zum Ablauf, etc. ist das MAHLE Behältermanagement im Empfangswerk. 28
29 7. Unterbrechungen in der Materialversorgung Erkennt der Lieferant, dass ein mit MAHLE vereinbarter Liefertermin bzw. eine vereinbarte Liefermenge nicht eingehalten werden kann (z.b. wegen technischer Mängel, Kapazitätsengpässen, Qualitätsproblemen, etc.), so hat er dies proaktiv dem betroffenen MAHLE Werk/Lieferantenmanagement unverzüglich unter Angabe der Gründe, der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung und der Auswirkungen, mit den zu ihrer Abwendung geeigneten Maßnahmen, mitzuteilen. Eil- und Sondertransporte erfordern grundsätzlich eine Abstimmung mit der Materialdisposition von MAHLE. Die Kosten hat diejenige Partei zu tragen, die den Sondertransport verursacht hat. MAHLE ist berechtigt, Kostenpauschalen für vom Lieferanten verursachte Abweichungen bei den Logistikprozessen (wie z.b. vorzeitige Lieferung, Überlieferung und sonstige Abweichungen von Liefer- und Verpackungsvorschriften) festzusetzen. Hierbei wird MAHLE den typischen branchenüblichen Durchschnittsschaden einschließlich interner Kosten angemessen berücksichtigen. 29
30 8. Lieferantenbewertung Die MAHLE bewertet die Fähigkeiten von Lieferanten. Die Liefertreue und Qualität der Lieferanten wird kontinuierlich gemessen und ausgewertet. Bezogen auf die Lieferantenbewertung muss es Ziel des Lieferanten sein, eine Liefertreue von 100%, eine Qualitätsbewertung von 100% und 0 ppm anzustreben. Die nachfolgend aufgeführten Anforderungen werden zur Auswertung der Logistik-Lieferantenbewertung herangezogen: Liefertreue (Anteil an Logistik 80%) Termintreue (60%) Toleranz für Termintreue: Das Zeitfenster für den Anliefertermin wird mit dem Empfangswerk abgestimmt Mengentreue (40%) Service (Anteil an Logistik 20%) Die Bewertung der Qualität erfolgt anhand nachfolgend aufgeführten Kriterien Produktqualität ppm (parts per millions) Erfüllung (40%) Reklamationen (40%) Wiederholfehler (10%) Zertifikate (10%) 30
31 8. Lieferantenbewertung Beschreibung Lieferantenbewertung bei Zukaufteilen - Qualität 1. Kopfdaten Lieferantenbewertung Qualität Firma Mustermann Auswertemonat Lieferant Lieferwerk JAN 2011 ****** 2270 St. Michael ob Bleiburg Datum: Firma Mustermann 2. Bewertung Qualität Gesamt PPM Erfüllung 6 Monate Reklamationen Bewertung 6 Monate Wiederholfehler Bewertung 6 Monate Zertifikate 100>= A>=90 90> AB>=80 80> B>=60 C< 60 n.b.= nicht bewertet 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% (A) (A) (A) (A) (A) Gelieferte Menge 6 Monate 0 Reklamierte Menge (6 Monate) Gelieferte Menge (aktueller Monat) 0 Reklamierte Menge (aktueller Monat) 0 Anz. Reklamationen (6 Monate) 47 Anzahl Wareneingänge (6 Monate) 0 Anz. Reklamationen Auswertemonat 7 Anzahl Wareneingänge Auswertemonat 0 Anz. Wiederholfehler (6 Monate) 0 Anzahl Wiederholfehler Auswertemonat Die Lieferantenbewertung setzt sich wie folgt zusammen: Qualität Produktqualität (ppm) 40% Reklamationen 40% Wiederholfehler 10% Zertifikate 10% Punkte 100 erreichte Punktzahl ppm-erfüllungsgrad: Reklamationen: Bewertungszeitraum: 6 Monate Der ppm-erfüllungsgrad wird aus dem ppm-istwert fehlerhafter Teile Punkte Reklamationsrate und dem ppm-zielwert gemäß 100 0% Reklamationsrate= nachstehender Grafik ermittelt. 90 >0% - 2% 100% x Anz. Reklamationen >2% - 5% >5% - 10% > 10% Anzahl Lieferungen Wiederholfehler: ppm-wert ppm- erreichter ppm-wert 4x Ein Wiederholfehler liegt vor, wenn in den letzten 6 Monaten Zielwert ppm- Zielwert ein ähnlicher Fehler mit identischer Grundursache aufgetreten ist. Zertifikate: (gültige Zertifikate zum Bewertungszeitpunkt) Anzahl Wiederholfehler Bewertung: 100% - Anzahl Reklamationen x 100% Zertifikate Punkte ISO/TS ISO ISO ISO Klassifizierung: Punkte A - Lieferant ISO Punkte AB - Lieferant ISO Punkte B - Lieferant kein Zertifikat (ungültig) 1 < 60 Punkte C - Lieferant 3. Grafische Auswertung PPM Auswertung ppm-wert: Anzahl fehlerhafter Teile bezogen auf 1 Million gelieferter Teile (parts per million) ppm Wert ppm-zielwert: Wenn ein ppm-zielwert vereinbart wurde, fließt dieser in die Berechnung mit ein. Sollte keine Zielvereinbarung getroffen worden sein, wird dieses kriterium nicht bewertet ppm Wert ppm Zielwert 6 Monate ppm Beschreibung Lieferantenbewertung bei Zukaufteilen Bereich Qualität Ein ggf. vereinbarter ppm-zielwert entbindet den Lieferant nicht von der Verpflichtung nur mängelfreie Teile an MAHLE zu liefern (Null-Fehler Ziel). Der Grenzwert dient nur statistischen Zwecken zur Erstellung der Lieferantenbewertung und hat keinen Einfluss auf Ihre vertragliche und/oder gesetzliche Sachmängelhaftung/Produkthaftung. 31
32 9. Inventur Für die bestandsgeführten Vermögenswerte (Lohnbearbeitungsteile, Transportbehälter, Werkzeuge, etc.) wird jährlich eine Inventur durchgeführt. Dazu ist ein jährlicher Abgleich der Buchbestände mit den tatsächlich verfügbaren Beständen erforderlich. Der Lieferant ist zur Durchführung der Inventuraufnahme durch Zählung verpflichtet. Die Inventurlisten von Teilen, Transportbehältern und Werkzeugen sind nach der Inventur unaufgefordert an MAHLE zu senden. Mengendifferenzen oder Schwund sind nach dem Verursachungsprinzip unverzüglich mit dem Wiederbeschaffungswert zu begleichen. 32
33 10. Historie Version Datum Änderungen / Historie 1 03/2009 Logistikrichtlinie der MAHLE Filtersysteme GmbH 2 03/2010 Kapitel 2: neue Standorte Österreich (S. 5) Kapitel 8: neue Grafiken (S. 31 / 32) 3 01/2012 Kapitel 2: neuer Standort Deutschland (S. 5) Kapitel 3.6: Vorgehen bei fehlendem Lieferavis (S. 12) Kapitel 4.2: Entfall des Barcodes auf Lieferschein (S. 16/17) Kapitel 6.2: Verpackungsdatenblatt aktualisiert (S. 25) 4 02/2012 Kapitel 8: Anpassung Qualitätsbewertung (S. 30), Anpassung Grafiken (S. 31/32) 5 08/2012 Kapitel 2: Änderung der Wareneingangszeiten von MAHLE Filter Systems UK Ltd. (S. 6) 33
Logistik - Lastenheft. für. SGF Lieferanten
Logistik - Lastenheft für SGF Lieferanten Vorschriften für die Verpackung, Kennzeichnung und Anlieferung von Zukaufteilen Logistik Lastenheft für SGF Lieferanten Seite 1 von 7 Stand März 2013 Inhalt Seite
MehrAllgemeine Lieferantenvorschriften
Allgemeine Lieferantenvorschriften Herausgeber: Verpackungsmanagement Standort Speyer Erstellt: SI-SL Datum: 09.01.2009 Geprüft: SI-SP/Sawatzky; SI-KP/Burkhard; SI-FM/Lange Datum: 12.01.2009 Freigabe:
MehrAnlieferbedingungen und Dokumentenbedingungen (Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung) für Lieferanten der LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH
Anlieferbedingungen und Dokumentenbedingungen (Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung) für Lieferanten der Stand: 15.10.2014 1 Inhaltsverzeichnis 1) Einführung Seite 3 2) Auftragsbestätigung Seite
MehrL & G TECH Industriezerspanung
1. Kundenverwaltung In diesem Programm werden alle Kunden und Lieferanten erfasst, es ist jedoch nur einem bestimmten Personenkreis möglich Daten zu erfassen oder ändern. Zum weiteren können sämtliche
MehrAnlieferungsrichtlinien
Anlieferungsrichtlinien Stand: 01.03.2012 AXRO Bürokommunikation Distribution Import Export GmbH Schnackenburgallee 183-201 D-22525 Hamburg Tel.: +(49) 40 54 711-0 Fax: +(49) 40 54 711-711 Mail: axro@axro.de
MehrOptimierung Liefertreue
Optimierung Liefertreue Vorwort Sehr geehrter Lieferant! Nur gemeinsam mit Ihnen lässt sich die gesamte Wertschöpfungskette optimieren. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, frühzeitige Einbindung und eine
MehrQualitätssicherungsbedingungen Stand: 25. Januar 2016
002: Lieferung der Teile nur mit aktueller BAAINBw- oder RLS/RMMV-Zulassung. 089: Das Herstelldatum auf dem Teil und/oder Verpackung muss erkennbar sein. Das Alter darf bei Anlieferung 6 Monate nicht überschreiten.
MehrVerpackungs- und Anlieferungsbedingungen SCHMID Group
Verpackungs- und Anlieferungsbedingungen SCHMID Group Für sämtliche Lieferungen gelten neben der jeweiligen Bestellung und unseren Einkaufsbedingungen ausschließlich die nachstehenden Verpackungs- und
MehrLogistikkonzept & Abwicklung für Lieferungen an Mann & Hummel Shanghai
PROCUREMENT for MANN + HUMMEL Shanghai 1558, Yueluo Road, Baoshan District, Shanghai, 201908 P.R.China!"#$%&' ()"#$%&' *+,! - Logistikkonzept & Abwicklung für Lieferungen an Mann & Hummel Shanghai 1. Liefereinteilungen
MehrVERPACKUNGSHANDBUCH. für Sendungen in Mehrwegverpackungen an die Voith Turbo GmbH & Co.KG Schleißheimer Str. 101, 85748 Garching
VERPACKUNGSHANDBUCH für Sendungen in Mehrwegverpackungen an die Voith Turbo GmbH & Co.KG Schleißheimer Str. 101, 85748 Garching Um eine effektive Handhabung der grossen Gütermengen zu ermöglichen, die
MehrQualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de
Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrLogistischer Datenaustausch im Automotive Sektor
logdax Logistischer Datenaustausch im Automotive Sektor Automatisierte Auftragsabwicklung, Verarbeitung und Erstellung von logistischen Nachrichten nach VDA und EDIFACT Nutzen - Verwaltung von Packmitteln
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrBeispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party)
Allgemeine Hinweise: Es wird von den Teilnehmern erwartet, dass ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, um die Fragen 1.1 bis 1.10 unter Verwendung der EN 9100 und ISO 19011 innerhalb von 20 Minuten zu
MehrKapital- und Prozesskosten senken mit integrierten Logistik- und Finanzprozessen per WebEDI oder EDI
Kapital- und Prozesskosten senken mit integrierten Logistik- und Finanzprozessen per WebEDI oder EDI Martin Engelhardt 2009-06-17 2009 SupplyOn AG Hohe Bestände und damit hohe Kapitalkosten häufig wegen
MehrFunktionsbeschreibung. Lieferantenbewertung. von IT Consulting Kauka GmbH
Funktionsbeschreibung Lieferantenbewertung von IT Consulting Kauka GmbH Stand 16.02.2010 odul LBW Das Modul LBW... 3 1. Konfiguration... 4 1.1 ppm... 4 1.2 Zertifikate... 5 1.3 Reklamationsverhalten...
MehrPflichten des Auftraggebers. der
Pflichten des Auftraggebers Seite: Seite 1 von 5 der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Leistungsangebot der units IMT... 3 3. Erforderliche Informationen, Dokumentationen und
MehrEinkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit
Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. der
Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH 1. Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend: AEB ) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
MehrVereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Mengen Mittlere
MehrProzessualer Nutzen der globalen Standards für die Logistik
Prozessualer Nutzen der globalen Standards für die Logistik Roadshow: 03.06.2014 Wolfsburg, 05.06.2014 Ingolstadt Matthias Lühr (LLX/B) Die Informationslogistik als Erfolgsfaktor in der logistischen Lieferkette
MehrLogistics. Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen. DB SCHENKERsystem fix day
Logistics Nutzungsbedingungen Nutzungsbedingungen DB SCHENKERsystem fix day Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeiner Leistungsumfang/Geltungsbereich 3 2. Zusatzleistungen, die in Verbindung mit dem Produkt angeboten
MehrAnliefervorschriften der zentralen Materialwirtschaft (Stand: 05/2009)
Anliefervorschriften der zentralen Materialwirtschaft (Stand: 05/2009) Lieferant: Gesprächspartner: 1. Etikettierung Die Ware muss nach unseren Vorgaben etikettiert sein. Das Etikett hat folgende Angaben
MehrTutorial. Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in. übernehmen? Zoe.works - Ihre neue Ladungsträgerverwaltung
Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in Tutorial übernehmen? 1. Schritt : Legen Sie ein Startdatum fest Im ersten Schritt legen Sie für Ihr Unternehmen ein Startdatum fest, an dem Sie
MehrEinkaufsbedingungen Einkaufsbedingungen
Seite 1 von 6 müssen eingeführt werden, um die Ziele eines effektiven Risikomanagementsystems zu erfüllen. Seite 2 von 6 der Firma Baumann GmbH I. Allgemeines Diese gelten für alle Bestellungen unseres
MehrBei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.
Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für
MehrVereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: «Firmenname» «Straße_Hausnr»
MehrElektrizitätsliefervertrag
Elektrizitätsliefervertrag zwischen Strasse, Hausnummer Postleitzahl, Ort (nachfolgend "Kunde") und WWZ Energie AG Chollerstrasse 24 Postfach 6301 Zug (nachfolgend "WWE") betreffend Belieferung von Bezugsstellen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher 1. Allgemeines Alle Leistungen, die von den Webseiten
MehrDelta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS
QUMedia GbR Eisenbahnstraße 41 79098 Freiburg Tel. 07 61 / 29286-50 Fax 07 61 / 29286-77 E-mail info@qumedia.de www.qumedia.de Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS Zur Handhabung des Audit - Fragenkatalogs
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein
MehrVereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Flughafen München GmbH Nordallee 25 85356 München BDEW Codenummer: 9907324000008
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Zwischen Flughafen München GmbH Nordallee 25 85356 München BDEW Codenummer: 9907324000008 Und Name Straße PLZ und Ort BDEW Codenummer Vertragsbeginn
MehrVorlesungsinhalt. Produktionsplanung. Beschaffung. Produktion. QM in der Produktionsplanung. - Wareneingangsprüfung
Vorlesungsinhalt Produktionsplanung QM in der Produktionsplanung QM Beschaffung Produktion Q - Wareneingangsprüfung - Lieferantenbewertung - Prüfplanung und mittel - SPC - Maschinenfähigkeit IPT - 04 QMProd
MehrDie Rolle der Lieferanten im Inbound-Prozess
Die Rolle der Lieferanten im Inbound-Prozess Roadshow: 03.06.2014 Wolfsburg, 05.06.2014 Ingolstadt Dr. Ansgar Hermes (LNI/C) Unsere Lieferanten leisten einen nachhaltigen Beitrag für unsere Produkte und
MehrEDI-Vereinbarung Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Rechtliche Bestimmungen
EDI-Vereinbarung Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Rechtliche Bestimmungen Zwischen Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH, Markstraße 18, 38154 Königslutter (Name, Adresse) und (Name, Adresse)
MehrWerkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -
Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von
MehrRahmenvereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Rahmenvereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Rahmenvereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Meerane
MehrStornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016
Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit
MehrLeitfaden zur Anlage einer Nachforderung. Nachforderung. 04.04.2013 Seite 1 von 11 RWE IT GmbH
Leitfaden zur Anlage einer 04.04.2013 Seite 1 von 11 Inhaltsverzeichnis 1 Aufruf des RWE smanagements...3 2 Eingabe der Benutzerdaten...4 3 Erfassen der...5 4 Neue...6 4.1 Allgemeine Daten...7 4.2 Beschreibung...7
MehrHeimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG
Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
Mehr1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses
MehrWeniger Kosten, mehr Möglichkeiten. Electronic Data Interchange (EDI): Optimierung von Geschäftsprozessen durch beleglosen Datenaustausch
Weniger Kosten, mehr Möglichkeiten Electronic Data Interchange (EDI): Optimierung von Geschäftsprozessen durch beleglosen Datenaustausch Schneller, transparenter, kostengünstiger EDI Was ist EDI und was
MehrWholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern
Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen
MehrQualitätssicherungsvereinbarung
Anlage 6 zur MPA QS 14 Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen Joseph Dresselhaus GmbH & Co. KG Dresselhaus International GmbH Zeppelinstraße 13, 32051 Herford mit deren Niederlassungen und Tochtergesellschaften.
MehrMitgeltende Unterlage
19.07.2012 01.08.2012 1 von 7 Empfänger Lieferanten von Miele & Cie. KG / Werk Lehrte Referenz Managementsystem Werk Lehrte Autor (STKZ/FKZ/Name) LE/QM/Bartels Titel Leitfaden zur Bemusterung durch Lieferanten
MehrDok.-Nr.: Seite 1 von 6
Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung
MehrNeue globale EDI Nachrichten, VDA Sendungsbeleg und GTL Motivation und Vorteile in der Praxis
Neue globale EDI Nachrichten, VDA Sendungsbeleg und GTL Motivation und Vorteile in der Praxis IT Versorgungs- und Transportlogistik Jörg Walther EDI und ebusiness Volkswagen AG Wolfsburg VDA Berlin Agenda
Mehrauf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie die Informationen, wie Unfrei Versendungen zu den Neumayer Tekfor Werken in Deutschland vorgenommen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie die Informationen, wie Unfrei Versendungen zu den Neumayer Tekfor Werken in Deutschland vorgenommen werden. VERSANDINSTRUKTION DE_INBOUND/OUTBOUND_MAI2013
MehrAnnette Kägi-Griesser, Deko, Krimskrams, Kitsch und so, nachstehend das Einzelunternehmen :
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich,, nachstehend das Einzelunternehmen : verkauft Waren über den Onlineshop zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden
MehrBOS GmbH & Co. KG International Headquarters Stuttgart Ernst-Heinkel-Straße 2
BOS GmbH & Co. KG International Headquarters Stuttgart Ernst-Heinkel-Straße 2 sowie deren Niederlassungen, Beteiligungen, Produktionsstandorte im Folgenden BOS genannt und Enter Supplier name + Address
MehrTechnische Lieferbedingungen (TLB) für. Lieferanten
Technische Lieferbedingungen (TLB) für Lieferanten finova Feinschneidtechnik GmbH Am Weidenbroich 24 D 42897 Remscheid - nachstehend finova genannt und Lieferant - nachstehend Lieferant genannt - 1 von
MehrALLGEMEINE BEDINGUNGEN
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2014 der Seite 1 von 3 Verlustenergie für das Jahr 2014 der 1. Einführung Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung
MehrVerpackungs- und Lieferanweisung IBEDA GmbH & Co. KG (im folgenden IBEDA genannt)
Verpackungs- und Lieferanweisung IBEDA GmbH & Co. KG (im folgenden IBEDA genannt) Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätzliches 2. Zweck und Geltungsbereich 3. Allgemeine Anforderungen an die Verpackung 4. Spezifische
Mehr: VORSCHRIFT ZU VERPACKUNG, KONSERVIERUNG UND ERSTELLUNG VON DOKUMENTEN BEI LIEFERUNGEN AN SCHOTTEL. : Lieferungen an SCHOTTEL
Titel : Grundlagen :./. Geltungsbereich Mitgeltende Vorschriften : Lieferungen an SCHOTTEL : Beschaffungsdokumente Ersetzte Vorschriften : SNQ-304 REV- (Erstausgabe 15.01.2009) Hinweise :./. Anlagen :./.
MehrMustervereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Mustervereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Waldkirch
MehrLeitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge
Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des
MehrBeiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015
Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung
MehrDienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden
Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIE COMPUTERBERATER Johannes Kaiblinger IT Consulting. 1 Allgemeines. 2 Vertragsabschluss. 3 Gegenstand des Vertrages
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIE COMPUTERBERATER Johannes Kaiblinger IT Consulting 1 Allgemeines Der Auftraggeber im Nachfolgenden AG genannt hat die AGBG s gelesen und zur Kenntnis genommen und anerkannt.
MehrNeue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -
Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern
MehrAngenommen am 14. April 2005
05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen
MehrVereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Anlage c zum Netznutzungsvertrag Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) zwischen Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt GmbH Schlachthofstraße 8 37308 Heilbad Heiligenstadt und nachfolgend
MehrUnsere Produkte. Wir automatisieren Ihren Waren- und Informationsfluss. Wir unterstützen Ihren Verkaufsaußendienst.
Die clevere Auftragserfassung Unsere Produkte Das smarte Lagerverwaltungssystem Die Warenwirtschaft für den Handel Wir unterstützen Ihren Verkaufsaußendienst. Wir automatisieren Ihren Waren- und Informationsfluss.
MehrVereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: und Stadtwerke Bad Salzuflen
Mehr10. Keine Annahme weiterer Arbeiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht
Mehr(3) Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird beim Anbieter nicht gespeichert.
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Grundlegende Bestimmungen (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Forum Gesunder Rücken besser leben e.v., vertreten durch
Mehr9001 weitere (kleinere) Änderungen
6.2 Ziele: SMARTE Ziele: was, Ressorucen, Verantwortung, Termin, Bewertung der Ergebnisse (für ecco nicht nue, wurde aber betont) 6.3 Änderungen: Der Einfluss von Änderungen am QMS uss bewertet werden
MehrVolksbank Oelde-Ennigerloh-Neubeckum eg
Volksbank Oelde-Ennigerloh-Neubeckum eg Willkommen im elektronischen Postkorb in Ihrer Online-Filiale! Die gute Adresse für Vertrauliches von Ihrer Bank Wünschen Sie den persönlichen Kontakt zu unserer
MehrMerkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik
Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände
MehrBeispielfragen TS9(3) Systemauditor nach ISO/TS 16949 (1 st,2 nd party)
Allgemeine Hinweise: Es wird von den Teilnehmern erwartet, dass ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, um die Fragen 1 bis 10 unter Verwendung der ISO/TS 16949 und ggf. ergänzender Automotive Broschüren
MehrHomebanking-Abkommen
Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher
MehrFür Lieferanten mit zertifiziertem Qualitätsmanagement
Für Lieferanten mit zertifiziertem Qualitätsmanagement Bitte füllen Sie diesen Fragebogen nur aus, wenn Ihr Unternehmen über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement verfügt. Lieferant/Dienstleister der
MehrVereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Gas
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Gas RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Netzbetreiber Stadtwerke
MehrAufgabenstellung Fallbeispiel Prozesscontrolling
Aufgabenstellung Fallbeispiel Prozesscontrolling Die Bürobedarf GmbH ist ein Unternehmen, das sich auf die Produktion und den Vertrieb von Büromaterialien spezialisiert hat. Zu ihrem Portfolio gehören
MehrMustervereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Mustervereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Energie Calw GmbH
MehrVERTRAG RATENZAHLUNG UND LIEFERUNG BRITA NEO 4 60
VERTRAG RATENZAHLUNG UND LIEFERUNG BRITA NEO 4 60 1 Vertragsgegenstand und Laufzeit 1.1 BRITA verkauft an den Kunden je nach dessen Auswahl im Bestellprozess 1 (ein) BRITA Neo 4 bestehend aus: - 1 (eine)
MehrKurzfragebogen zur Selbstauskunft des Lieferanten
1. Angaben beziehen sich auf (Produkte, Produktlinie, Einheit, Werk) 2. Angaben zum Lieferanten Firma Postleitzahl Straße Telefon Internet www. Ort Fax Land DUNS-Nr Ansprechpartner Name Telefon Fax E-mail
MehrPRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag
1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten
MehrEinkaufsbedingungen. 1 Allgemeines
Einkaufsbedingungen 1 Allgemeines 1. Es gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
MehrAnleitung zum Bestellformular für Visitenkarten UZH
Anleitung zum Bestellformular für Visitenkarten UZH Wählen Sie zurück ein Thema zur Übersicht durch Anklicken Auftraggeber/ Rechnungsadresse Erfassung der administrativen Angaben des Auftraggebers UZH-Einheit
Mehrrobotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014
robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 Seite 2 von 5 Alle Rechte dieser Dokumentation unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung,
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
MehrNetzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
MehrKlauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014)
TK MGar 2014 GDV 0862 Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) Version 01-2014 GDV 0862 MGar Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
MehrUsancen des Metallhandels (Fassung 2002)
Usancen des Metallhandels (Fassung 2002) Herausgegeben vom Verein Deutscher Metallhändler e.v. 1. Begriffe des Metallhandels Analyse = Untersuchung eines Materials mittels anerkannter Analysemethoden zur
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrCIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)
CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) 1- Neben der Verpflichtung zur Steuerzahlung sind die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), genannten
MehrEU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)
Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser
MehrNeues vom DFN-MailSupport. Andrea Wardzichowski, DFN Stuttgart 63. DFN-Betriebstagung 27./28.10.2015, Berlin
Neues vom DFN-MailSupport Andrea Wardzichowski, DFN Stuttgart 63. DFN-Betriebstagung 27./28.10.2015, Berlin Nutzer September 2015 September Einrichtungen 48 Domains 4049 Empfänger 507.972 Verteilung pre-post-queue-filtering
MehrALLGEMEINE KAUFBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE KAUFBEDINGUNGEN 1. ALLGEMEINES 1.1 Diese Allgemeinen Kaufbedingungen regeln die Beziehungen zwischen einerseits Sapa RC Profiles NV/SA und Remi Claeys Aluminium NV in Lichtervelde sowie andererseits
MehrSupplyWEB Supplier Training Registration
Lieferanten Administration Die SupplyWeb Anwendung ist ein webbasiertes System zur Übermittlung von Lieferinformationen zwischen Ihnen und den Magna-Werken. Bereitgestellt werden Informationen bezüglich
MehrZertifizierungsprogramm
Zertifizierungsprogramm Software-Qualität (Stand: Oktober 2004) DIN CERTCO Burggrafenstraße 6 10787 Berlin Tel: +49 30 2601-2108 Fax: +49 30 2601-1610 E-Mail: zentrale@dincertco.de www.dincertco.de Zertifizierungsprogramm
MehrStammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.
AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf
MehrMustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6
Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden
Mehr