LOGISTIkRICHTLINIE DER MAHLE FILTERSYSTEME GMBH UND DEREN EUROPÄISCHEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN

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1 LOGISTIkRICHTLINIE DER MAHLE FILTERSYSTEME GMBH UND DEREN EUROPÄISCHEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN Stand: August 2012

2 Inhalt 1. Zielsetzung 2. Anwendungsbereich 3. Elektronischer Datenaustausch 3.1 EDI 3.2 WebEDI 3.3 Vendor Managed Inventory (VMI) 3.4 Lieferanten-Konsignationslager 3.5 Lieferanten-KANBAN 3.6 Lieferavis 3.7 Liefertermine 4. Begleitende Dokumente 4.1 Warenanhänger 4.2 Lieferschein 4.3 Speditionsauftrag/Frachtbrief 5. Versand von Waren für MAHLE Filtersysteme GmbH 5.1 Belieferungsfrequenz 5.2 Belieferungsformen 5.3 Routing Order 5.4 Transportabwicklung Paketsendungen LKW-Versand Expressversand Bereitstellung Beladung Versand von gefährlichen Gütern Rücklieferungen 5.5 Zollplanung 5.6 Ursprungsnachweis 6. Verpackung 6.1 Anforderungen an die Verpackung 6.2 Verpackungsvorschrift 6.3 Verpackungs-Kennzeichnung Gitterbox Kleinladungsträger Karton 6.4 Leergutabwicklung 6.5 Leergutkontoführung 6.6 Umlaufberechnung Mehrweg-Verpackung

3 Inhalt 7. Unterbrechungen in der Materialversorgung 8. Lieferantenbewertung 9. Inventur 10. Historie Kontakt: MAHLE Filtersysteme GmbH Logistics Planning BELP Dieter Wolfram Pragstrasse 54 D Stuttgart Telefon: +49 (0) 711/ Internet: 3

4 1. Zielsetzung In der Logistikrichtlinie der MAHLE Filtersysteme GmbH (nachfolgend MAHLE genannt) sind die grundsätzlichen Anforderungen definiert, die MAHLE an seine Lieferanten stellt. Diese sind bei der Entwicklung, Gestaltung und Planung von Logistikkonzepten unbedingt zu beachten. Folgenden Punkten soll dabei besonders Rechnung getragen werden: Angemessener Schutz der Bauteile zum Minimieren von Schäden Gewährleistung der Prozesssicherheit und Sicherstellung der Produktionsversorgung Vereinfachung beim Handling der Ware/Behälter Minimierung der Logistikkosten entlang der Supply Chain Automatisierter Datenaustausch Geregelte Kommunikation zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses Die MAHLE Logistikrichtlinie wird mit den Anfrageunterlagen an die potentiellen Lieferanten von MAHLE übermittelt. Die Logistikrichtlinie ergänzt die MAHLE Einkaufsbedingungen aktuellster Stand. Mit der Übersendung der Auftragsbestätigung verpflichtet sich der Lieferant zur Einhaltung der allgemeinen und spezifischen MAHLE Logistikanforderungen. Diese Vereinbarung ist verbindlicher Bestandteil des Auftrages. Im Fall von Widersprüchen haben die individuellen Bestimmungen des Rahmenbelieferungsvertrags (RBV) bzw. der Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) Vorrang. 4

5 2. Anwendungsbereich Folgende Werke sind von der Richtlinie betroffen: Deutschland: MAHLE Filtersysteme GmbH Maierhofstr. 1-3 Wareneingangszeiten: Lorch Montag bis Donnerstag: 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr Telefon Zentrale: +49 (0) 71 72/ Freitag: 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr MAHLE Filtersysteme GmbH Schleifbachweg 45 Wareneingangszeiten: Öhringen Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr Telefon Zentrale: +49 (0) 79 41/67-0 MAHLE Filtersysteme GmbH Ahornstr. 1 Wareneingangszeiten: Brattendorf Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 15:45 Uhr Telefon Zentrale: +49 (0) / MAHLE Filtersysteme GmbH Klaus-Aepfelbach-Str. 4 Wareneingangszeiten: Crock Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 15:45 Uhr Telefon Zentrale: +49 (0) 36 86/ MAHLE Filtersysteme GmbH Bremer Ring 9 Wareneingangszeiten: Wustermark Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr Telefon Zentrale: +49 (0) / Österreich: MAHLE Filtersysteme Austria GmbH St. Michael 19 Wareneingangszeiten: A-9143 St. Michael ob Bleiburg Montag bis Freitag: 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr Telefon Zentrale: +43 (0) 42 35/ MAHLE Filtersysteme Austria GmbH Lagerstraße 4 Wareneingangszeiten: A-9400 Wolfsberg Montag bis Freitag: 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr Telefon Zentrale: +43 (0) 42 35/

6 2. Anwendungsbereich MAHLE Filtersysteme Austria GmbH Salzburger Straße 27 Wareneingangszeiten: A-5230 Mattighofen Montag bis Donnerstag: 07:00 Uhr bis 11:30 Uhr Telefon Zentrale: +43 (0) 77 42/ :00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr Frankreich: MAHLE Filtersysteme France SAS 55, Rue Robertine Dubois Wareneingangszeiten: Seboncourt Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Telefon Zentrale: +33 (0) 3/ :00 Uhr bis 18:00 Uhr England: MAHLE Filter Systems UK Ltd. Halesfield 25 Wareneingangszeiten: TF7 4LP Montag bis Freitag: 06:00 Uhr bis 16:00 Uhr GB Telford Telefon Zentrale: +44 (0) 19 52/ Rumänien: MAHLE Componente de Motor SRL Calea Aradului DN69 Km. 6.6 Wareneingangszeiten: RO Timisoara Montag bis Donnerstag: 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr Telefon Zentrale: +40 (0) 3 27/ Freitag: 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr Anlieferungen in alle MAHLE Werke außerhalb der Öffnungszeiten müssen vorab genehmigt und dem jeweiligen Wareneingang gemeldet werden. Anlieferungen an Sonn- und Feiertagen müssen ebenfalls genehmigt werden. 6

7 3. Elektronischer Datenaustausch 3.1 EDI (Electronic Data Interchange) Durch die elektronische Datenfernübertragung (DFÜ bzw. EDI) können Geschäftsdaten zwischen den Informationssystemen ausgetauscht werden. Dabei werden standortabhängig die weltweit gültigen Standardformate nach VDA (Verband der Automobilindustrie) und GALIA eingesetzt. Diese Standardformate gehören zu der europäischen Richtlinie zur Verbesserung der Logistik ODETTE. Für die Geschäftsprozesse sind bei MAHLE derzeit folgende Nachrichten im Einsatz: VDA 4905 VDA 4906 VDA 4907 VDA 4908 VDA 4912 VDA 4913 VDA 4915 VDA 4927 GALIA DFÜ von Lieferabrufen DFÜ von Rechnungen DFÜ von Zahlungsavisen DFÜ von Gutschrift-Anzeigedaten DFÜ von Warenbegleitscheinen DFÜ von Lieferschein- und Transportdaten (Lieferschein-Avis, Eingangsmeldung, Bestandsmeldung, Ausgangs-Lieferschein) DFÜ von Feinabrufen DFÜ von Ladungsträger-Kontoauszügen und -Bewegungen Norm für den französischen Markt Ihren DV-Ansprechpartner bei MAHLE finden Sie auf der MAHLE Homepage unter folgendem Link: MAHLE Homepage Einkauf Datenkommunikation Datenaustausch Kommunikationsparameter Die VDA- & GALIA-Richtlinien sind auf folgdenden Internet-Seiten zu finden:

8 3. Elektronischer Datenaustausch 3.2 WebEDI WebEDI kommt bei Lieferanten zum Einsatz, die keine EDI-Schnittstelle zur Verfügung stellen können. Bei WebEDI werden die an den Geschäftspartner zu übermittelnden Daten auf einem Web-Server hinterlegt, auf den sich der Lieferant einwählt, um die hinterlegten Daten einsehen bzw. herunterladen zu können. Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen dargestellt: * ** ** Anbindung Lieferant über WebEDI * Lieferabruf ** Advanced Shipping Notifications 8

9 3. Elektronischer Datenaustausch 3.3 Vendor Managed Inventory (VMI) Beim VMI-Konzept geht die Verantwortung für die Disposition auf den Lieferanten über. Es werden Min-/Max-Grenzen mit dem Lieferanten vereinbart, zwischen denen sich die Bestände bewegen dürfen. Im Internet-Portal werden die Bedarfe für einen definierten Zeitraum angezeigt, so dass der Lieferant seine Produktion und seinen Lieferzyklus dementsprechend anpassen kann. ** ** Anbindung Lieferant über VMI ** Advanced Shipping Notifications 9

10 3. Elektronischer Datenaustausch 3.4 Lieferanten-Konsignationslager Für bestimmte Materialien/Lieferanten wird das Konsignationslager-Konzept eingesetzt. Dabei unterhält der Lieferant bei einem von MAHLE genannten externen Dienstleister (EDL) oder direkt im entsprechenden MAHLE Werk ein Konsignationslager im Sinne der einstufigen Lagerabwicklung, in das er die Bedarfe eigenverantwortlich liefert. Der Konsignationslager-Vertrag wird individuell im Vorfeld mit dem Bereich Einkauf unter Einbeziehung der Logistik vereinbart. Der Lieferant ist verantwortlich für den Bestand im externen bzw. MAHLE internen Konsignationslager. Der externe Dienstleister bzw. das entsprechende MAHLE Werk stellt werktäglich Informationen über Bestände und Verbräuche per EDI zur Verfügung. In den nachfolgenden Abbildungen wird der klar definierte Datenaustausch zwischen MAHLE, ggf. externen Dienstleistern und dem Lieferanten dargestellt: MM-Lieferplan Lieferabruf als Vorschau Lieferung + Lieferavis DESADV (VDA 4913 VA40) DELFOR (VDA 4905) Lieferung + Lieferavis DESADV (VDA 4913 VA40) M AHLE Werk Externer Dienstleister Lieferant Mengenabruf SEQJIT (VDA 4915) Entnahmen EDLNOT (VDA 4913 VA36) Bestände Bestände STOACT (VDA 4913 VA35) EDLNOT (VDA 4913 VA35) Gutschriftsverfahren GSVERF (VDA 4908) Konsignationslager-Abwicklung mit Konsignationslager bei externem Dienstleister 10

11 3. Elektronischer Datenaustausch 3.4 Lieferanten-Konsignationslager MM-Lieferplan Lieferabruf als Vorschau DELFOR (VDA 4905) M AHLE Werk Lieferung + Lieferavis (VDA 4913 VA40) Bestände EDLNOT (VDA 4913 VA35) Entnahmen EDLNOT (VDA 4913 VA36) Lieferant Gutschriftsverfahren GSVERF (VDA 4908) Konsignationslager-Abwicklung mit internem Konsignationslager bei MAHLE 11

12 3. Elektronischer Datenaustausch 3.5 Lieferanten-KANBAN Individuelle KANBAN Vereinbarungen können nach Absprache mit dem Lieferanten (je nach Produkt und Rahmenbedingungen) getroffen werden. 3.6 Lieferavis Das Lieferavis ist nur bei Anforderung durch das Empfangswerk zu senden. Der Lieferant schickt als Vorabinformation parallel zur Lieferung eine Avisierung der Lieferung per EDI nach VDA 4913 oder per WebEDI (siehe Punkt 3.1 = DFÜ-Lieferschein). Das Lieferavis ist generell nach den Vorgaben der entsprechenden Standardformate auszufüllen und muss nach Übergabe der Ware an den Frachtführer übermittelt werden. Bei fehlendem oder fehlerhaftem Lieferavis behält sich MAHLE das Recht vor, entstehende Mehraufwände dem Lieferanten zu belasten. 3.7 Liefertermine Es ist zu beachten, dass die in den Lieferabrufen aufgeführten Fälligkeitstermine Wareneingangstermine bei den betreffenden Werken von MAHLE sind. 12

13 4. Begleitende Dokumente Der Lieferant ist für die ordnungsgemäße Erstellung der Lieferpapiere nach den jeweiligen Standardnormen verantwortlich. Er stellt sicher, dass alle benötigten Daten und Informationen für die Transportlogistik vollständig und fehlerfrei auf den Versandpapieren und in den DFÜ-Übertragungen dokumentiert sind. Dem Frachtführer ist ein Speditionsauftrag und ggf. die Ausfuhrdokumente auszuhändigen, der Lieferschein ist gemäß Kapitel 4.2 am Gebinde anzubringen. Als warenbegleitende Papiere sind folgende Standardnormen erforderlich: Warenanhänger VDA 4902 Warenanhänger (VDA-Label), Version 4 GALIA-Label Bei Lieferungen an MAHLE in Frankreich können auch die Warenanhänger für den französischen Markt zum Einsatz kommen. Liefer-/Warenbegleitschein DIN 4994 Lieferschein VDA 4912 DFÜ-Warenbegleitschein Speditionsauftrag/Frachtbrief VDA 4922 Speditionsauftrag/Frachtbrief (inländischer Transport) DIN 4991 Lieferschein Alle Dokumente müssen in der Landessprache des Empfängers oder in Englisch ausgeführt sein. 13

14 4. Begleitende Dokumente 4.1 Warenanhänger Durch die eindeutige und systematische Kennzeichnung von Produkten und Transporteinheiten muss deren Identifikation möglich sein. Grundsätzlich sind die Verpackungseinheiten mit normierten, standardisierten und barcodefähigen Warenanhängern nach VDA 4902 Version 4 zu kennzeichnen. Bei Lieferungen an die französischen Werke von MAHLE können auch GALIA-Warenanhänger verwendet werden. Abweichungen hiervon sind mit uns abzustimmen. Die Beschaffenheit des Warenanhängers ist so zu wählen, dass es trotz Umwelteinflüssen und Transportbeanspruchungen am Anlieferort jederzeit maschinell und visuell lesbar bleibt. Die Warenanhänger bei der Kleinladungsträger-Verpackung müssen die Papierqualität von >= 140 gr./m² haben. Bei fehlenden, unleserlichen oder unvollständig ausgefüllten Warenanhänger behält sich MAHLE das Recht vor, entstehende Mehraufwände dem Lieferanten zu belasten und weitere Ansprüche geltend zu machen. Warenanhänger nach VDA 4902, Version 4 14

15 4. Begleitende Dokumente 4.1 Warenanhänger Kleinladungsträger-Label nach VDA 4902, Version 4 GALIA-Label 15

16 4. Begleitende Dokumente 4.2 Lieferschein Der Ware ist ein Lieferschein nach DIN 4991/DIN 4994 in mindestens dreifacher Ausfertigung beizulegen. Der Lieferschein ist stirnseitig an der Palette mittels einer Lieferscheintasche anzubringen. Für jede Bestellung ist ein seperater Lieferschein auszustellen. Pro Abladestelle ist ein Lieferscheinsatz zu erstellen. Auf dem Lieferschein müssen folgende Daten angeführt sein: Lieferscheinnummer Bestellnumer oder Lieferplannummer mit Positionsnummer MAHLE Materialnummer MAHLE Warenbezeichnung Gesamtmenge und Menge jeder Verpackungseinheit Art und Menge der Transportverpackung 16

17 4. Begleitende Dokumente 4.2 Lieferschein Lieferschein nach VDA 4994 inkl. Barcode 17

18 4. Begleitende Dokumente 4.3 Speditionsauftrag/Frachtbrief Der Speditionsauftrag/Frachtbrief ist in mindestens dreifacher Ausfertigung nach VDA 4922 dem Frachtführer zu übergeben. Im Speditionsauftrag ist im Feld 18) Zeichen und Nummer jede vorhandene Bestellnummer und jede vorhandene Positionsnummer aufzuführen. MAHLE Speditionsauftrag nach VDA

19 5. Versand von Waren für MAHLE Filtersysteme GmbH Das Ziel von MAHLE ist, den Anteil an Transporten entweder durch Vermeidung oder durch Optimierung bzw. Kombination von Transporten so gering wie möglich zu halten. Die durch Nichtbeachtung der nachfolgenden Transportrichtlinien entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. 5.1 Belieferungsfrequenz MAHLE behält sich das Recht vor, nach Rücksprache mit dem Lieferanten die gewählte Belieferungsfrequenz festzulegen und zu ändern. Abweichungen von den vorgegebenen Belieferungsfrequenzen durch den Lieferanten sind nur mit Zustimmung der verantwortlichen MAHLE Logistikfunktionen möglich. 19

20 5. Versand von Waren für MAHLE Filtersysteme GmbH 5.2 Belieferungsformen Die Belieferungsform wird zwischen dem empfangenden MAHLE Werk und dem jeweiligen Lieferanten festgelegt und in dem Formblatt Anlieferkonditionen schriftlich fixiert. Das Formblatt wird vom Empfangswerk dem Lieferanten bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Formblatt zu den Anlieferkonditionen 5.3 Routing Order Die Routing Order wird vom jeweiligen MAHLE Werk ausgestellt und beschreibt die Transportabwicklung, Transportlaufzeiten und nennt die durch MAHLE genehmigten Speditionen. 20

21 5. Versand von Waren für MAHLE Filtersysteme GmbH 5.4 Transportabwicklung Die Transportbeauftragung bei Unfrei -Lieferkonditionen hat durch den Lieferanten bei der von MAHLE genehmigten Spedition zu erfolgen. Eventuell anfallende Mehrkosten durch Beauftragung nicht genehmigter Speditionen sind vom Lieferanten zu tragen. Dem Lieferanten obliegt die ordnungsgemäße Ermittlung des Bruttogewichts und Lademittelgewichts der Sendung. Aus fehlerhaften Gewichtsangaben resultierende Mehrkosten werden an den Lieferanten weiterberechnet Paketsendungen Alle Sendungen EXW-Lieferant bzw. FCA-Lieferant bis 31,5 kg sind dem von MAHLE festgelegten und beauftragten Paketdienst zu übergeben. Eine Sendung ist die Summe aller Güter eines Absenders je Verladetag für einen Empfänger, die auf ein Abholfahrzeug zu verladen sind LKW-Versand Alle Sendungen EXW-Lieferant bzw. FCA-Lieferant ab 31,6 kg sind dem von MAHLE vorgeschriebenen Spediteur zu übergeben Expressversand Kurzfristige außerplanmäßige Lieferungen werden in der Regel vom Lieferanten organisiert und über den von der Logistikabteilung der MAHLE ausgewählten Frachtführer/Spediteur abgewickelt. Die Genehmigung erfolgt grundsätzlich durch die Logistikabteilung des jeweiligen MAHLE Werkes. Kosten von Express-Sendungen, die der Lieferant zu vertreten hat, werden an den Lieferanten weiterberechnet. Durch MAHLE nicht genehmigte Express-Sendungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Lieferanten. 21

22 5. Versand von Waren für MAHLE Filtersysteme GmbH 5.4 Transportabwicklung Bereitstellung Bei Sendungen EXW-Lieferant bzw. FCA Lieferant hat die Bereitstellung der Ware grundsätzlich am Versandtag ab 08:00 Uhr zu erfolgen. Erfolgt keine rechtzeitige Bereitstellung, so sind die Kosten für evtl. notwendig werdende Sondermaßnahmen, Standzeiten des Spediteurs oder die vergebliche Anfahrt des Spediteurs vom Lieferanten zu tragen. Der Lieferant hat die Möglichkeit einvernehmlich zwischen Spediteur und Lieferant Bereitstellungszeiten im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten, spätestens jedoch bis 16:00 Uhr, zu vereinbaren Beladung Die Beladung und Abfertigung hat unverzüglich nach Fahrzeugbereitstellung zu erfolgen. Soweit die Bereitstellung des LKWs innerhalb des vereinbarten Beladezeitfensters erfolgt, gelten hierfür die folgenden Abfertigungszeitfenster (Beladen Vollgut, Entladen Leergut und administrative Abwicklung): Sendungen bis 2,5 to. max. 60 Minuten Teil- und Komplettladungen max. 90 Minuten Verursacht der Lieferant unangemessen lange Abfertigungszeiten, werden entstandene Mehrkosten direkt von der Spedition dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Ein Verschulden Dritter (z.b. Zollabfertigung) ist von dieser Regelung ausgeschlossen. Ist eine ordnungsgemäße Abholung der Spedition durch Verschulden des Lieferanten (z.b. Ware zum avisierten Zeitpunkt nicht abholbereit, unangemessene Wartezeiten, etc.) nicht möglich, so hat der Lieferant die pünktliche Anlieferung der Waren in Eigenregie und zu eigenen Kosten zu gewährleisten. Werden definierte Abhol-Zeitfenster für Speditionen, z.b. im Rahmen von Milk-Runs, durch das Verschulden des Lieferanten nicht eingehalten, so hat der Lieferant den Transport auf eigene Rechnung zu organisieren, um eine termingerechte Belieferung zu garantieren. 22

23 5. Versand von Waren für MAHLE Filtersysteme GmbH 5.4 Transportabwicklung Versand von gefährlichen Gütern Der Lieferant ist verpflichtet, MAHLE eine den Gefahrgutvorschriften entsprechende Sendung zur Beförderung zu übergeben. Der Lieferant haftet für alle aus einer Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften entstehenden Schäden Rücklieferungen Rücklieferungen, die durch Verschulden des Lieferanten entstehen, werden von MAHLE organisiert, sofern nicht vorher etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Kosten trägt der Lieferant. 5.5 Zollplanung Der Lieferant ist für die ordnungsgemäße Erstellung der Zollpapiere nach jeweils aktuellem Rechtsstand, sowie für die ordnungsgemäße Zollplanung (Tarifierung) für den Warenimport in das Empfangsland verantwortlich. Sollten MAHLE Zusatzkosten bzw. Nachteile durch nicht ordnungsgemäß erstellte oder fehlende Zollpapiere entstehen, behält sich MAHLE das Recht vor, diese Mehraufwendungen dem Lieferanten Rechnung zu stellen. 5.6 Ursprungsnachweis Der Lieferant ist verpflichtet der MAHLE die benötigten Erklärungen (= Lieferantenerklärung, Ursprungszeugnis) über den zollrechtlichen Ursprung der von ihm gelieferten Ware rechtzeitig zuzuleiten. Soweit erforderlich, hat der Lieferant seine Angaben zum Warenursprung durch ein von seiner Zollstelle bestätigtes Auskunftblatt nachzuweisen. Der Lieferant haftet für alle Nachteile, die der MAHLE durch eine nicht ordnungsgemäße oder verspätete Abgabe des Ursprungsnachweises entstehen. 23

24 6. Verpackung 6.1 Anforderungen an die Verpackung Die Festlegung der Verpackung basiert auf folgenden Anforderungen: Transport- und handlingsgerechte Verpackung Beschädigungsfreie Belieferung Kompatibilität zu den Transport- und Lagersystemen der einzelnen MAHLE Werke Vermehrte Verwendung von Mehrwegverpackungen, ansonsten Verwendung von recyclebaren Einwegverpackungen Optimale Auslastung der Behältnisse Stapelfähigkeit Schutz vor Schmutz Es ist unbedingt darauf zu achten, dass: alte Warenanhänger entfernt werden die Ladungsträger gemäß den Bauteil-Anforderungen sauber und unbeschädigt sind die Anforderungen in den mit dem Lieferanten vereinbarten Technischen Lieferbedingungen (TLB) berücksichtigt werden. Die Verantwortung für eine transport- und handlingsgerechten Verpackung, die eine beschädigungsfreie Belieferung sichert, liegt beim Lieferanten. Verschmutzte Mehrweg-Verpackungen müssen vor der Befüllung durch den Lieferanten gereinigt werden. Als Mehrweg-Verpackung bzw. Tauschverpackung werden bei MAHLE hauptsächlich verwendet: VDA Kleinladungsträger Euro-Gitterboxen nach UIC Euro-Flachpalette nach UIC In Abstimmung mit dem MAHLE Werk können auch andere Kleinladungsträger eingesetzt werden. Es sind detaillierte Tauschfähigkeitskriterien für Euro-Flachpaletten bzw. Euro-Gitterboxen festgelegt worden - siehe Empfehlung EPAL: Notwendige Reparaturen an Mehrweg-Verpackungen sind entsprechend der Empfehlung EPAL durchzuführen. Bei Verpackungsmaterialien aus Holz müssen die Bestimmungen des Empfangslandes gemäß dem IPPC-Standard ISPM Nummer 15 berücksichtigt werden. Ladungsträger und Packstücke mit einem Gewicht von mehr als 40 kg müssen unterfahrbar sein (min. 100 mm Unterfahrhöhe). Transportverpackungen (Kleinladungsträger, Karton) mit Schüttgut dürfen max. 15 kg wiegen. Sind die Teile noch zusätzlich verpackt (z.b. in PE-Beuteln oder Kleinkartons), dürfen die Transportverpackungen bis max. 50 kg (Tara) wiegen. 24

25 6. Verpackung 6.2 Verpackungsvorschrift Spezifischen Anforderungen vom MAHLE Werk an die Verpackung und an das Anlieferkonzept sind zwischen Lieferanten und MAHLE Empfangswerk mittels Verpackungsdatenblatt festzulegen. Das Verpackungsdatenblatt ist vom Lieferanten beim Zentraleinkauf einzufordern. Vor der ersten Anlieferung ist das von MAHLE an den Lieferanten gesendete Verpackungsdatenblatt an MAHLE zurückzusenden. Bei Bedarf ist ein Packversuch in Abstimmung mit dem Empfangswerk durchzuführen. Zusätzlich zur Standardverpackung sollte immer auch eine Alternativverpackung mit dem Empfangswerk vereinbart werden. Änderungen in der Verpackung sind im Vorfeld mit dem entsprechenden MAHLE Werk abzustimmen. Verpackungsvereinbarung zwischen Lieferant und MAHLE Wurde keine Verpackung definiert, hat der Lieferant Einwegverpackung zu verwenden. Das Gebinde darf eine Abmessung von x 800 x mm nicht überschreiten und soll mindestens zweifach stapelbar sein. 25

26 6. Verpackung 6.3 Verpackungs-Kennzeichnung Jede Verpackungseinheit bzw. jeder Behälter ist eindeutig zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung der Ladungsträger mittels VDA-Warenanhänger muss gut lesbar angebracht sein und darf die Außenmaße des Ladungsträgers nicht überschreiten. Außerdem darf das Label nicht von Packbändern verdeckt werden. Ob eine seitliche oder stirnseitige Kennzeichnung erfolgen soll, muss mit dem Empfangswerk, abhängig vom Entladevorgang, abgestimmt werden Gitterbox Die Kennzeichnung wird an der Breitseite der Gitterbox rechts oben oder mittels einer Tasche an der Stirnseite angebracht. Die genaue Festlegung der Anbringungsposition wird im Verpackungsdatenblatt oder in Abstimmung mit dem Empfangswerk definiert. Gitterbox 26

27 6. Verpackung 6.3 Verpackungs-Kennzeichnung Kleinladungsträger Die Kennzeichnung von Kleinladungsträgern ist an den dafür vorgesehenen Einschüben anzubringen und mittels restlos entfernbaren Klebepunkten zu befestigen. Die Kleinladungsträger müssen auf einer Palette so angeordnet werden, dass alle Etiketten der auf der Palette sitzenden Kleinladungsträgern gelesen werden können. Die Kennzeichnung der Gesamt-Palette ist an derselben Stelle wie bei der Gitterbox auf einem Kleinladungsträger oder auf der Umhüllung anzubringen. Palette mit Kleinladungsträgern Karton Die Kennzeichnung der einzelnen Kartons ist an der Stirnseite waagerecht anzukleben. Die Kartons müssen auf der Palette so angeordnet werden, dass alle Etiketten der auf der Palette befindlichen Kartons gelesen werden können. Die Kennzeichnung der Gesamt-Palette ist an derselben Stelle wie bei der Gitterbox auf einem Karton oder auf der Umhüllung anzubringen. Palette mit Kartons 27

28 6. Verpackung 6.4 Leergutabwicklung Der Lieferant hat frühzeitig die Verfügbarkeit der für seine Lieferumfänge benötigten Transportbehälter sicherzustellen, in dem er sich rechtzeitig mit dem Empfangswerk in Verbindung setzt und die notwendige Menge an Mehrwegbehälter bestellt. Die Transportbehälter dienen ausschließlich zum Transport der bestellten Materialien und nicht zu Lagerzwecken. Er hat dafür zu sorgen, dass auch bei fehlendem Transportbehältern die Versorgung der MAHLE Werke sichergestellt ist. Notwendige Ausweichverpackungen sind im Vorfeld mit den MAHLE Werken abzustimmen (s. Abschnitt 6.2 Verpackungsvorschrift). 6.5 Leergutkontoführung Der Lieferant hat mit dem zuständigen MAHLE Behältermanagement monatlich den Abgleich der Leergutkonten durchzuführen. Falls nicht anders geregelt, werden zu jedem ersten im Monat Packmittel-Kontoauszüge erstellt und den Lieferanten zur Abstimmung zur Verfügung gestellt. Die Prüfung des Kontoauszugs hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Werden innerhalb dieser Frist keine Einwände bei dem für die Buchung verantwortlichen Werk erhoben, gelten die dokumentierten Buchbestände als anerkannt und sind rechtsverbindlich im Sinne der Inventurabwicklung. Differenzmeldungen sind in schriftlicher Form beim zuständigen MAHLE Behältermanagement einzureichen. 6.6 Umlaufberechnung Mehrweg-Verpackung Das vom Empfangswerk auszufüllende Formblatt zur Berechnung des Umlaufbestandes für Mehrwegverpackung wird dem Lieferanten bei Bedarf vom Einkauf zur Verfügung gestellt. Das Formblatt wird im jeweiligen Empfangswerk aufgrund der zu liefernden Mengen, Transportzeiten, Lieferzyklen, etc. ausgefüllt. Im Falle dass der Lieferant die Mehrwegverpackung selbst beschaffen muss, zeigt es die Menge auf, die der Lieferant für einen funktionierenden Kreislauf bereithalten muss. MAHLE muss hier nicht in Vorleistung gehen. Ansprechpartner für Fragen zum Ablauf, etc. ist das MAHLE Behältermanagement im Empfangswerk. 28

29 7. Unterbrechungen in der Materialversorgung Erkennt der Lieferant, dass ein mit MAHLE vereinbarter Liefertermin bzw. eine vereinbarte Liefermenge nicht eingehalten werden kann (z.b. wegen technischer Mängel, Kapazitätsengpässen, Qualitätsproblemen, etc.), so hat er dies proaktiv dem betroffenen MAHLE Werk/Lieferantenmanagement unverzüglich unter Angabe der Gründe, der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung und der Auswirkungen, mit den zu ihrer Abwendung geeigneten Maßnahmen, mitzuteilen. Eil- und Sondertransporte erfordern grundsätzlich eine Abstimmung mit der Materialdisposition von MAHLE. Die Kosten hat diejenige Partei zu tragen, die den Sondertransport verursacht hat. MAHLE ist berechtigt, Kostenpauschalen für vom Lieferanten verursachte Abweichungen bei den Logistikprozessen (wie z.b. vorzeitige Lieferung, Überlieferung und sonstige Abweichungen von Liefer- und Verpackungsvorschriften) festzusetzen. Hierbei wird MAHLE den typischen branchenüblichen Durchschnittsschaden einschließlich interner Kosten angemessen berücksichtigen. 29

30 8. Lieferantenbewertung Die MAHLE bewertet die Fähigkeiten von Lieferanten. Die Liefertreue und Qualität der Lieferanten wird kontinuierlich gemessen und ausgewertet. Bezogen auf die Lieferantenbewertung muss es Ziel des Lieferanten sein, eine Liefertreue von 100%, eine Qualitätsbewertung von 100% und 0 ppm anzustreben. Die nachfolgend aufgeführten Anforderungen werden zur Auswertung der Logistik-Lieferantenbewertung herangezogen: Liefertreue (Anteil an Logistik 80%) Termintreue (60%) Toleranz für Termintreue: Das Zeitfenster für den Anliefertermin wird mit dem Empfangswerk abgestimmt Mengentreue (40%) Service (Anteil an Logistik 20%) Die Bewertung der Qualität erfolgt anhand nachfolgend aufgeführten Kriterien Produktqualität ppm (parts per millions) Erfüllung (40%) Reklamationen (40%) Wiederholfehler (10%) Zertifikate (10%) 30

31 8. Lieferantenbewertung Beschreibung Lieferantenbewertung bei Zukaufteilen - Qualität 1. Kopfdaten Lieferantenbewertung Qualität Firma Mustermann Auswertemonat Lieferant Lieferwerk JAN 2011 ****** 2270 St. Michael ob Bleiburg Datum: Firma Mustermann 2. Bewertung Qualität Gesamt PPM Erfüllung 6 Monate Reklamationen Bewertung 6 Monate Wiederholfehler Bewertung 6 Monate Zertifikate 100>= A>=90 90> AB>=80 80> B>=60 C< 60 n.b.= nicht bewertet 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% (A) (A) (A) (A) (A) Gelieferte Menge 6 Monate 0 Reklamierte Menge (6 Monate) Gelieferte Menge (aktueller Monat) 0 Reklamierte Menge (aktueller Monat) 0 Anz. Reklamationen (6 Monate) 47 Anzahl Wareneingänge (6 Monate) 0 Anz. Reklamationen Auswertemonat 7 Anzahl Wareneingänge Auswertemonat 0 Anz. Wiederholfehler (6 Monate) 0 Anzahl Wiederholfehler Auswertemonat Die Lieferantenbewertung setzt sich wie folgt zusammen: Qualität Produktqualität (ppm) 40% Reklamationen 40% Wiederholfehler 10% Zertifikate 10% Punkte 100 erreichte Punktzahl ppm-erfüllungsgrad: Reklamationen: Bewertungszeitraum: 6 Monate Der ppm-erfüllungsgrad wird aus dem ppm-istwert fehlerhafter Teile Punkte Reklamationsrate und dem ppm-zielwert gemäß 100 0% Reklamationsrate= nachstehender Grafik ermittelt. 90 >0% - 2% 100% x Anz. Reklamationen >2% - 5% >5% - 10% > 10% Anzahl Lieferungen Wiederholfehler: ppm-wert ppm- erreichter ppm-wert 4x Ein Wiederholfehler liegt vor, wenn in den letzten 6 Monaten Zielwert ppm- Zielwert ein ähnlicher Fehler mit identischer Grundursache aufgetreten ist. Zertifikate: (gültige Zertifikate zum Bewertungszeitpunkt) Anzahl Wiederholfehler Bewertung: 100% - Anzahl Reklamationen x 100% Zertifikate Punkte ISO/TS ISO ISO ISO Klassifizierung: Punkte A - Lieferant ISO Punkte AB - Lieferant ISO Punkte B - Lieferant kein Zertifikat (ungültig) 1 < 60 Punkte C - Lieferant 3. Grafische Auswertung PPM Auswertung ppm-wert: Anzahl fehlerhafter Teile bezogen auf 1 Million gelieferter Teile (parts per million) ppm Wert ppm-zielwert: Wenn ein ppm-zielwert vereinbart wurde, fließt dieser in die Berechnung mit ein. Sollte keine Zielvereinbarung getroffen worden sein, wird dieses kriterium nicht bewertet ppm Wert ppm Zielwert 6 Monate ppm Beschreibung Lieferantenbewertung bei Zukaufteilen Bereich Qualität Ein ggf. vereinbarter ppm-zielwert entbindet den Lieferant nicht von der Verpflichtung nur mängelfreie Teile an MAHLE zu liefern (Null-Fehler Ziel). Der Grenzwert dient nur statistischen Zwecken zur Erstellung der Lieferantenbewertung und hat keinen Einfluss auf Ihre vertragliche und/oder gesetzliche Sachmängelhaftung/Produkthaftung. 31

32 9. Inventur Für die bestandsgeführten Vermögenswerte (Lohnbearbeitungsteile, Transportbehälter, Werkzeuge, etc.) wird jährlich eine Inventur durchgeführt. Dazu ist ein jährlicher Abgleich der Buchbestände mit den tatsächlich verfügbaren Beständen erforderlich. Der Lieferant ist zur Durchführung der Inventuraufnahme durch Zählung verpflichtet. Die Inventurlisten von Teilen, Transportbehältern und Werkzeugen sind nach der Inventur unaufgefordert an MAHLE zu senden. Mengendifferenzen oder Schwund sind nach dem Verursachungsprinzip unverzüglich mit dem Wiederbeschaffungswert zu begleichen. 32

33 10. Historie Version Datum Änderungen / Historie 1 03/2009 Logistikrichtlinie der MAHLE Filtersysteme GmbH 2 03/2010 Kapitel 2: neue Standorte Österreich (S. 5) Kapitel 8: neue Grafiken (S. 31 / 32) 3 01/2012 Kapitel 2: neuer Standort Deutschland (S. 5) Kapitel 3.6: Vorgehen bei fehlendem Lieferavis (S. 12) Kapitel 4.2: Entfall des Barcodes auf Lieferschein (S. 16/17) Kapitel 6.2: Verpackungsdatenblatt aktualisiert (S. 25) 4 02/2012 Kapitel 8: Anpassung Qualitätsbewertung (S. 30), Anpassung Grafiken (S. 31/32) 5 08/2012 Kapitel 2: Änderung der Wareneingangszeiten von MAHLE Filter Systems UK Ltd. (S. 6) 33

Logistik - Lastenheft. für. SGF Lieferanten

Logistik - Lastenheft. für. SGF Lieferanten Logistik - Lastenheft für SGF Lieferanten Vorschriften für die Verpackung, Kennzeichnung und Anlieferung von Zukaufteilen Logistik Lastenheft für SGF Lieferanten Seite 1 von 7 Stand März 2013 Inhalt Seite

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