Beschluss des Stabilitätsrates zur Haushaltsüberwachung HAMBURG

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1 TOP 2 der 10. Sitzung des Stabilitätsrates am 15. Dezember 2014 Beschluss des Stabilitätsrates zur Haushaltsüberwachung HAMBURG 1. Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung Überschreitung Aktuelle Haushaltslage Finanzplanung Überschreitung Entwurf Entwurf FPl FPl Hamburg Ist Ist Soll Struktureller je Finanzierungssaldo Einw Schwellenwert Länderdurchschnitt Kreditfinanzierungsquote % 2,0-4,3 2,0 1,8 1,0 0,0-1,3 Schwellenwert 4,7 4,0 4,4 8,4 8,4 8,4 8,4 Länderdurchschnitt 1,7 1,0 1,4 Zins-Steuer-Quote % 8,8 8,1 9,8 7,6 7,8 7,7 7,5 Schwellenwert 12,3 11,1 11,3 12,3 12,3 12,3 12,3 Länderdurchschnitt 8,2 7,4 7,5 je Schuldenstand Einw Schwellenwert Länderdurchschnitt Auffälligkeit im Zeitraum Ergebnis der Kennziffern Eine Haushaltsnotlage droht nicht. 2. Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen a) Standardprojektion Standardprojektion Hamburg % % Ergebnis der Projektion Zuwachsrate 3,3 3,5 Schwellenwert Länderdurchschnitt 1,2 4,2 1,0 4,0 Eine Haushaltsnotlage droht nicht. b) Qualitative Bewertung Die Projektion ergibt keine Entwicklung, die auf eine drohende Haushaltsnotlage hinweist. 3. Bewertung der Haushaltslage durch den Stabilitätsrat Eine Haushaltsnotlage droht nicht.

2 Photo: Spahrbier F r e i e u n d H a n sestadt Hamburg Stabilitätsbericht 2014

3 Inhalt 1. Vorbemerkung Kurzbericht zur Haushaltsentwicklung Haushaltsjahr Haushaltsjahr Haushaltsjahre 2014 bis 2016 sowie mittelfristige Planung bis Kennziffern und Schwellenwerte Struktureller Finanzierungssaldo je Einwohner Kreditfinanzierungsquote Schuldenstand je Einwohner Zins-Steuer-Quote Zusammenfassung der Ergebnisse für Hamburg Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen Kurzbericht zur mittelfristigen Projektion Zusammenfassende Bewertung

4 1. Vorbemerkung Mit diesem Stabilitätsbericht kommt die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ihrer Verpflichtung aus 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (Stabilitätsratsgesetz StabiRatG) nach. Dem Stabilitätsrat ist jährlich ein Stabilitätsbericht vorzulegen, der die Darstellung bestimmter Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage, zur Finanzplanung und zur Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen sowie die Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen enthält. Die Auswertung der Hamburger Daten erfolgt nach den vom Stabilitätsrat am 28. April 2010 beschlossenen Verfahren und anhand der durch die Länder übermittelten und durch das Sekretariat des Stabilitätsrats aufbereiteten Daten zu den Länderhaushalten. Das Kennzifferntableau (Stand Juli 2014) berücksichtigt die veröffentlichten Daten (Stand April 2014) für die Haushaltsjahre 2013 (vorläufiges Ist der Finanzstatistik) und 2014 (fortgeschriebener Plan). 2. Kurzbericht zur Haushaltsentwicklung Dem Bericht liegen für Hamburg die vorläufigen Ist-Daten des Haushaltsjahres 2012 und des Haushaltsjahres 2013, der von der Bürgerschaft beschlossene Haushaltsplan für das Jahr 2014 sowie der vom Senat beschlossene Entwurf der Haushaltspläne für die Jahre 2015 und 2016 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2018 in der jeweiligen kameralen Fassung zu Grunde Haushaltsjahr 2012 Gegenüber dem Vorjahr stiegen die bereinigten Gesamtausgaben um 174 Mio. Euro und die bereinigten Gesamteinnahmen um 9 Mio. Euro. Gegenüber dem Haushaltsplan 2012 lagen die Einnahmen im Ist um 464 Mio. Euro, die Ausgaben um 16 Mio. Euro höher als die Planwerte, so dass sich statt eines geplanten Finanzierungssaldo von Mio. Euro ein tatsächlicher Saldo von Mio. Euro ergab. Der Haushaltsausgleich erfolgte im Umfang von 259 Mio. Euro durch Einnahmen aus Krediten und in Höhe von 333 Mio. Euro überwiegend durch Entnahme aus Rücklagen sowie kleinere andere Ausgleichspositionen. Die Finanzierungsdefizit-Quote (Anteil des Finanzierungsdefizits des Gesamthaushalts an den bereinigten Gesamtausgaben) betrug 5,1 %, die Zins-Steuer-Quote (Zinsausgaben in Prozent der Hamburg verbleibenden Steuern) 9,4 % Haushaltsjahr 2013 Nach der vorläufigen kameralen Haushaltsrechnung für das Jahr 2013 stiegen die bereinigten Gesamteinnahmen gegenüber dem Vorjahr um 81 Mio. Euro, während die bereinigten Gesamtausgaben um 41 Mio. Euro sanken. Gegenüber dem Haushaltsplan lagen die Einnahmen im Ist um 111 Mio. Euro höher, die Ausgaben um 132 Mio. Euro niedriger, so dass sich statt eines geplanten Finanzierungssaldo von Mio. Euro ein tatsächlicher Saldo von Mio. Euro ergab. Der Haushaltsausgleich erfolgte im Umfang von 198 Mio. Euro durch Einnahmen aus Krediten und in Höhe von 272 Mio. Euro überwiegend durch Entnahme aus Rücklagen und Stöcken sowie kleinere andere Ausgleichspositionen. Die Finanzierungsdefizit-Quote betrug 4,0 %, die Zins-Steuer-Quote 8,5 %

5 2.3. Haushaltsjahre 2014 bis 2016 sowie mittelfristige Planung bis 2018 Der Haushaltsplan rechnet 2014 mit einer deutlichen Erhöhung der Hamburg verbleibenden Steuern. Sowohl die Steuerschätzung vom Mai 2014 als auch der tatsächliche Verlauf der Steuereinnahmen bis einschließlich Juni 2014 bestätigen diese Erwartung. Aufgrund eines geplanten Anstiegs der bereinigten Gesamtausgaben von unter 1 Prozent gegenüber dem Haushaltsplan 2013 geht der Finanzierungssaldo auf -359 Mio. Euro zurück. Die Finanzierungsdefizit-Quote beträgt laut Haushaltsplan 3,0 %. Zum 1. Januar 2015 wird der Hamburger Haushalt vollständig auf einen doppischen Produkthaushalt umgestellt. In der neuen Landeshaushaltsordnung ist darüber hinaus ein Konjunkturbereinigungsverfahren verankert, das sich auf den langfristigen Trend der Steuererträge bezieht. Das Verfahren beruht auf einem gleitenden, mehrjährigen Stützzeitraum und bereinigt strukturelle Einnahmeveränderungen, die durch Steuerrechtsänderungen eintreten. Die für die Haushaltsberichterstattung gegenüber dem Stabilitätsrat erforderlichen Daten und Kennzahlen ergeben sich aus einer kameralen Rückrechnung der doppischen Haushaltspläne, die sich aus den zahlungswirksamen Positionen der doppischen Haushaltspläne ergibt. Die Planung der Steuererträge für die Jahre ab 2015 erfolgt auf Grundlage der Steuerschätzung vom Mai 2014, berücksichtigt aber Vorsichtsabschläge, um der nach Einschätzung des Senats sehr optimistischen Einschätzung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung durch die Bundesregierung Rechnung zu tragen. Die kameralen Finanzierungssalden betragen nach dem Haushaltsplanentwurf bzw. der Finanzplanung des Senats -231 Mio. Euro im Jahr 2015, -111 Mio. Euro im Jahr 2016, +16 Mio. Euro im Jahr 2017 und +191 Mio. Euro im Jahr

6 3. Kennziffern und Schwellenwerte 3.1. Struktureller Finanzierungssaldo je Einwohner Der strukturelle Finanzierungssaldo im Jahr 2013 fällt in der Ermittlung des Stabilitätsrates deutlich positiver aus, als er sich in der Haushaltsrechnung der FHH darstellt. Dies beruht im Wesentlichen auf der methodisch unterschiedlichen Berücksichtigung von Netto-Zuführungen an Sondervermögen sowie einer Periodenverschiebung hinsichtlich der Umsatzsteuereinnahmen und Zahlungsströme im Finanzausgleich. In der Systematik des Stabilitätsrates führt dies im Haushaltsjahr 2013 zu einer ungewöhnlich deutlichen Verbesserung des Finanzierungssaldos gegenüber dem Vorjahr um 447 Euro je Einwohner. In der Haushaltsrechnung Hamburgs, in der sich unter anderem eine Zuführung an Versorgungsrücklagen im Umfang von 317 Mio. Euro anders als in der Systematik des Stabilitätsrates nicht saldenverbessernd niederschlägt, verbessert sich der Finanzierungssaldo von 2012 auf 2013 demgegenüber nur um 75 Euro je Einwohner. Der Haushaltsplan 2014 und der Haushaltsplanentwurf für 2015 weisen noch einen negativen strukturellen Saldo aus. In der mittelfristigen Planung verbessert sich der strukturelle Finanzierungssaldo bis 2018 schrittweise deutlich auf +101 Euro je Einwohner. Die Kennziffer bleibt damit unauffällig Kreditfinanzierungsquote Sowohl aktuell als auch in der Finanzplanung werden die Schwellenwerte unterschritten. Das Ergebnis für 2013 ist auf die in Abschnitt 3.1 beschriebene methodische Besonderheit der Betrachtung des Stabilitätsrats zurückzuführen. Bereinigt um diesen Effekt würde sich die Kennziffer in der Größenordnung der Vorjahre bewegen. Während sich der Schwellenwert ab 2015 auf 8,4 % einstellt, sinken die Quoten für Hamburg gemäß Finanzplanung im Betrachtungszeitraum kontinuierlich bis 2018 auf - 1,3 %

7 Die Kennziffer bleibt unauffällig Schuldenstand je Einwohner Im Betrachtungszeitraum zeigt die Finanzplanung einen vergleichsweise geringen Anstieg des Schuldenstands je Einwohner bis Der Abstand des hamburgischen Schuldenstands je Einwohner zum jeweiligen Schwellenwert nimmt bis 2018 kontinuierlich zu

8 3.4. Zins-Steuer-Quote 2014 wird die Zins-Steuer-Quote nach der Entwicklung der tatsächlichen Zinsausgaben im Ist voraussichtlich deutlich niedriger liegen, als es sich aus dem Haushaltsplan für 2014 mit 9,8 % ergibt. Ursachen sind die gegenüber der Planung geringeren Kreditaufnahmen der vergangenen Jahre sowie das aktuell niedrige Zinsniveau. Selbst bei steigenden Zinssätzen für Neukredite ist durch das Auslaufen höher verzinster Anleihen nur ein moderater jährlicher Anstieg der Zinsausgaben zu erwarten. Die Zins-Steuer-Quote liegt demnach in den Jahren 2015 bis 2018 voraussichtlich unter 8,0 % und damit unter dem Schwellenwert

9 4. Zusammenfassung der Ergebnisse für Hamburg Hamburg Struktureller je Finanzierungssaldo Einw Schwellenwert Länderdurchschnitt Aktuelle Haushaltslage Überschreitung Finanzplanung Ist Ist Soll Entw urf FPl FPl FPl Überschreitung Kreditfinanzierungsquote % 2,0-4,3 2,0 1,8 1,0-1,3 Schwellenwert 4,7 4,0 4,4 8,4 8,4 8,4 8,4 Länderdurchschnitt 1,7 1,0 1,4 Zins-Steuer-Quote % 8,8 8,1 9,8 7,6 7,8 7,7 7,5 Schwellenwert 12,3 11,1 11,3 12,3 12,3 12,3 12,3 Länderdurchschnitt 8,2 7,4 7,5 je Schuldenstand Einw Schwellenwert Länderdurchschnitt Auffälligkeit im Zeitraum Ergebnis der Kennziffern Eine Haushaltsnotlage droht nicht. Die Ergebnisse stellen sich in einer Ampelgrafik wie folgt dar: Auswertung für die Freie und Hansestadt Hamburg FS KFQ Sch. ZSQ TZR TZR 2 Ergebnis Hamburg wird in keinem der beiden Beobachtungszeiträume Aktuelle Haushaltslage 2012 bis 2014, Teilzeitraum (TZR) 1) und Finanzplanung (2015 bis 2018, TZR 2) auffällig. Insgesamt ist damit keine drohende Haushaltsnotlage festzustellen. 5. Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen Die Freie und Hansestadt Hamburg hält die verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen ein. Sowohl der Haushaltsplan 2014 als auch die vom Senat beschlossene Finanzplanung bis 2018 entsprechen den geltenden landesrechtlichen und grundgesetzlichen Vorgaben

10 6. Kurzbericht zur mittelfristigen Projektion Die Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung erfolgt mit dem vorgesehenen standardisierten Verfahren, das die Entwicklung der Steuereinnahmen auf Basis des Jahres 2018 linear fortschreibt. Diese Zuwachsraten stellen auf das Ziel eines strukturell gegenüber dem Status quo ante nicht verschlechterten Haushalts ab. Die standardisierte Projektion ist nicht mit dem vom Senat gesetzten Ziel gleichzusetzen, spätestens bis zum Jahr 2020 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Die maximal zulässige Abweichung von der mittleren Ausgabenrate aller Länder um drei Prozentpunkte wird unterschritten

11 Auf der Grundlage der gegenwärtigen Daten für die Länder ergibt sich für Hamburg für den Zeitraum 2013 bis 2020 eine theoretisch zulässige maximale mittlere Ausgabenzuwachsrate von rund 3,3 % pro Jahr. Der entsprechende Wert für den Zeitraum 2014 bis 2021 beträgt 3,5 %. Die mittleren Ausgabenzuwachsraten von jeweils 4,2 % für die Jahre 2013 bis 2020 bzw. 4,0 % für den Zeitraum 2014 bis 2021 der Länder insgesamt signalisieren keine auffällig niedrige Wachstumsrate im Sinne des Prüfmaßstabs. Die Entwicklung der standardisierten mittelfristigen Projektion zeigt damit keine drohende Haushaltnotlage an. Standardprojektion Hamburg % % Ergebnis der Projektion Zuw achsrate Schw ellenw ert Länderdurchschnitt 3,3 1,2 4,2 3,5 1,0 4,0 Eine Haushaltsnotlage droht nicht. 7. Zusammenfassende Bewertung Die Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung zeigen Verbesserungen des strukturellen Finanzierungsdefizits im Hamburger Haushalt. Die Anstrengungen des Senats, die Ausgabenplanung am langjährigen Trend der Steuererträge auszurichten und den Anstieg der bereinigten Gesamtausgaben zu begrenzen, werden voraussichtlich einen strukturellen Haushaltsausgleich ab 2018 ermöglichen

12 Finanzbehörde Gänsemarkt Hamburg Tel: Fax:

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