Beschluss des Stabilitätsrates zur Haushaltsüberwachung

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1 TOP 2 der 10. Sitzung des Stabilitätsrates am 15. Dezember 2014 Beschluss des Stabilitätsrates zur Haushaltsüberwachung Gebietskörperschaft: Berichtsjahr: BUND Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung Bund Aktuelle Haushaltslage Finanzplanung Ist Ist Soll Entwurf FPl FPl FPl Struktureller je Finanzierungssaldo 1 Einw Schwellenwert Kreditfinanzierungsquote % 6,6 6,8 1,5-0,8-0,1-1,1-0,8 Schwellenwert 15,9 16,2 16,8 16,8 16,8 16,8 16,8 Zins-Steuer-Quote % 11,4 12,0 10,1 9,5 10,8 10,1 11,0 Schwellenwert 23,4 22,3 21,4 21,4 21,4 21,4 21,4 Schuldenstand % d. BIP 38,9 38,6 37,6 36,4 35,3 34,3 33,3 Schwellenwert 47,4 47,6 47,8 47,8 47,8 47,8 47,8 Auffälligkeit im Zeitraum Ergebnis der Kennziffern Eine Haushaltsnotlage droht nicht. 2. Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen a) Standardprojektion Standardprojektion Bund Zuwachsrate % 2, % 3,83 Referenzwert -1,85 Ergebnis der Projektion Eine Haushaltsnotlage droht nicht. b) Qualitative Bewertung Die Projektion ergibt keine Entwicklung, die auf eine drohende Haushaltsnotlage hinweist. 3. Bewertung der Haushaltslage durch den Stabilitätsrat Eine Haushaltsnotlage droht nicht.

2 STABILITÄTSBERICHT Bericht des Bundes an den Stabilitätsrat gemäß 3 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz - Oktober

3 I. Einleitung Mit dem vorliegenden Bericht gibt das Bundesministerium der Finanzen dem Stabilitätsrat zum fünften Mal Auskunft über die Haushaltslage und entwicklung des Bundes. Die von Bund und Ländern jährlich vorzulegenden Berichte bilden die Grundlage der regelmäßigen Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat. Ziel dieses - mit der Föderalismusreform II im Grundgesetz verankerten - Verfahrens ist es, frühzeitig zu erkennen, ob in den einzelnen Gebietskörperschaften eine Haushaltsnotlage droht, und diese gegebenenfalls durch die Vereinbarung und Überwachung von Sanierungsprogrammen abzuwenden. Die Berichte werden zur Herbstsitzung des Stabilitätsrats und damit zeitlich zwischen dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt bzw. der mittelfristigen Finanzplanung und dem Abschluss der parlamentarischen Beratungen zum Haushaltsplan vorgelegt. Die Lage und Entwicklung der Haushalte von Bund und Ländern werden mit Hilfe von vier Kennziffern struktureller Finanzierungssaldo, Kreditfinanzierungsquote, Zins-Steuer-Quote und Schuldenstand beurteilt. Zudem wird in den Berichten eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen dargestellt. Signalisieren die Kennziffern oder die Projektion eine Fehlentwicklung, prüft der Stabilitätsrat, ob sich in der Gebietskörperschaft eine Haushaltsnotlage anbahnt. Im Folgenden wird zunächst in Abschnitt II des Berichts die Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenze dargelegt. Die Kennziffern für die aktuelle Haushaltslage im Zeitraum von 2012 bis 2014 sowie für die Periode der Finanzplanung von 2015 bis 2018 sind Gegenstand von Abschnitt III. Die Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung wird in Abschnitt IV erörtert. Abschnitt V fasst die Ergebnisse der Kennziffernanalyse sowie der Projektion kurz zusammen. Der Bericht schließt mit einem Fazit in Abschnitt VI. Im Anhang befinden sich die zugrunde liegenden Daten für die Ermittlung der Kennziffern

4 II. Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen Die Kreditaufnahmegrenzen des Bundes sind in Artikel 109 und Artikel 115 Grundgesetz (GG) verankert. Demnach ist der Haushalt des Bundes grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Diese verfassungsrechtliche Obergrenze für die Kreditaufnahme, die sogenannte Schuldenbremse, wurde auf Grundlage von Artikel 143d GG erstmals auf den Haushalt des Bundes 2011 angewendet. Gemäß der Schuldenbremse ist ab dem Jahr 2016 eine strukturelle Neuverschuldung des Bundes nur noch in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zulässig. Bis dahin muss das strukturelle Defizit des Haushaltsjahres 2010 in gleichmäßigen Schritten bis zur vollen Einhaltung der maximal zulässigen strukturellen Neuverschuldung im Jahr 2016 zurückgeführt werden. Das dem Abbaupfad zugrunde gelegte strukturelle Defizit des Bundes 2010 beträgt 53,2 Mrd.. Die maximal zulässige Nettokreditaufnahme der Folgejahre ist abgebildet in Tabelle 1 und errechnet sich aus dem Abbaupfad des strukturellen Defizits 1 abzüglich der Konjunkturkomponente sowie des Saldos der finanziellen Transaktionen. Die erfolgreiche Konsolidierungspolitik der vergangenen Jahre hat die Unterschreitung der ab 2016 dauerhaft geltenden Obergrenze für die strukturelle Neuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts bereits mit dem Haushalt 2012 im Vollzug ermöglicht und seither gesichert. Der Bund hat 2014 erstmals seit dem Bestehen der Schuldenbremse einen Haushaltsplan mit einem leichten strukturellen Überschuss vorgelegt (einschließlich des Saldos des schuldenbremsen-relevanten Sondervermögen Energie- und Klimafonds, ohne des Saldos des Fonds Aufbauhilfe, da noch nicht absehbar ist, in welchem Zeitraum und mit welchen Jahresfälligkeiten die übrigen Mittel des Fonds Aufbauhilfe abfließen werden). Die nach der Schuldenregel maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme in Höhe von 26,6 Mrd. wird deutlich unterschritten. Der Regierungsentwurf für das Jahr 2015 sieht erstmals seit Gründung der Bundesrepublik 1949 einen ausgeglichenen Bundeshaushalt vor. Sowohl im Jahr 2015 als auch im gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2018 ist vorgesehen, die Ausgaben ohne Einnahmen aus Krediten zu finanzieren. Die Bundesregierung bewahrt damit die Erfolge der wachstumsfreundlichen Defizitreduzierung der vergangenen Jahre. Unter Berücksichtigung der für die Schuldenbremse relevanten Sondervermögens Energie-und Klimafonds und Aufbauhilfefonds, dessen Ausgaben sich auch auf die Folgejahre verteilen dürften, wird die maximal zulässige Nettokreditaufnahme im laufenden und in den kommenden Jahren deutlich unterschritten. 1 Die jährliche Rückführung des strukturellen Defizits zu gleichen Abbauschritten gemäß Abbaupfad bis 2016 ist als Veränderung des Verhältnisses von strukturellem Defizit zum BIP definiert und beträgt 0,31 Prozentpunkte

5 Tabelle 1: Nettokreditaufnahme gemäß Schuldenbremse Maximal zulässige Nettokreditaufnahme Nettokreditaufnahme* 2011/2012/2013: Ist 2014/2015: Soll Bundeshaushalt 2014/ Regierungsentwurf 2015 zzgl. der Finanzierungssalden des Energie- und Klimafonds (Soll) und Schätzung des Sondervermögens Aufbauhilfefonds - in Mrd. Euro ,5 17, ,2 22, ,4 14, ,3 6, ,8 0 *Zu den für die Schuldenbremse relevanten Sondervermögen gehören der Energie-und Klimafonds (EKF) und der Aufbauhilfefonds. Der geplante Finanzierungssaldo des Energie- und Klimafonds beträgt - 0,1 Mrd. im Jahr Es ist derzeit noch nicht absehbar, in welchem Zeitraum und mit welchen Jahresfälligkeiten die übrigen Mittel des Fonds Aufbauhilfe abfließen werden. Die Unterschreitungen der maximal zulässigen Nettokreditaufnahme im Vollzug des Haushalts der vergangenen Jahre sind auf dem Kontrollkonto des Bundes als Positivsalden gebucht. Zum Ende des Haushaltsjahres 2013 ergibt sich ein kumulierter positiver Saldo in Höhe von 85,7 Mrd.. Mit dem am 19. Juli 2013 in Kraft getretenen Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags wurde gesetzlich festgelegt, dass der kumulierte Saldo des Kontrollkontos am Ende des Übergangszeitraums also zum 31. Dezember 2015 gelöscht wird. Dementsprechend stellt die neue Regelung sicher, dass die derzeitige Konsolidierung nicht dazu dient, mit den kumulierten positiven Buchungen des Übergangszeitraums die restriktivere Grenze ab 2016 auszuweiten

6 III. Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung 1. Systematik der laufenden Haushaltsüberwachung des Stabilitätsrats Nach 3 Stabilitätsratsgesetz berichten der Bund und die Länder über Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung. Die Analyse der Kennziffern bildet das zentrale Element der laufenden Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat. Der Stabilitätsrat untersucht die folgenden vier Kennziffern: Struktureller Finanzierungssaldo Kreditfinanzierungsquote Zins-Steuer-Quote Schuldenstand Das Kennziffernsystem des Stabilitätsrats umfasst die Abgrenzung der Kennziffern sowie die dazugehörigen Schwellenwerte für Bund und Länder. Die Kennziffern werden über eine Spanne von sieben Jahren betrachtet, dabei werden zwei Zeiträume unterschieden: Der Zeitraum der aktuellen Haushaltslage beinhaltet die zwei vergangenen Jahre und das laufende Jahr (im vorliegenden Bericht die Jahre 2012 bis 2014). Zur Ermittlung der Kennziffern werden die Ist-Haushaltsdaten für 2012 und 2013 sowie der Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 zugrunde gelegt. Der Zeitraum der Finanzplanung beginnt im Anschluss an das aktuelle Haushaltjahr und umfasst vier Jahre (2015 bis 2018). Basis hierfür bilden der am 2. Juli 2014 vom Kabinett beschlossene Entwurf des Bundeshaushalts 2015 und der Finanzplan bis Zur Beurteilung, ob die Kennziffern auf eine drohende Haushaltsnotlage hinweisen, wird folgender Maßstab angewendet: Eine Kennziffer gilt in einem Zeitraum als auffällig, wenn mindestens zwei Werte die Schwellenwerte überschreiten. Ein Zeitraum wird insgesamt als auffällig gewertet, wenn mindestens drei von vier Kennziffern auffällig sind. Wenn mindestens einer der beiden Zeiträume auffällig ist, wird dies als Hinweis auf eine drohende Haushaltsnotlage gewertet. Der Stabilitätsrat leitet dann eine umfassende Prüfung des Haushalts der betroffenen Gebietskörperschaft ein. 2. Abgrenzung der Daten für die Berechnung der Kennziffern Der Stabilitätsrat geht bei der Darstellung und der Beurteilung der öffentlichen Haushalte von einem umfassenden Haushaltsbegriff aus, der neben dem Kernhaushalt auch die jeweils zuzurechnenden Extrahaushalte umfasst. Bis zur vollständigen Umsetzung des sog. Schalenkonzepts des Statistischen Bundesamts werden in einer ersten Annäherung daran neben dem Kernhaushalt weitere Extrahaushalte des Bundes berücksichtigt. Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen für die Ermittlung der Kennziffern: - 4 -

7 - Die Ausgaben des Bundes werden um die Zuführungen aus dem Kernhaushalt an die Extrahaushalte Versorgungsfonds, Versorgungsrücklage und Vorsorge für inflationsindexierte Wertpapiere bereinigt. - Die Kennziffer struktureller Finanzierungssaldo und deren Schwellenwert berücksichtigen neben den Finanzierungssalden der drei o.g. Extrahaushalte die Finanzierungssalden der schuldenbremsen-relevanten Sondervermögen Energie- und Klimafonds und Aufbauhilfefonds. - Die Kreditfinanzierungsquote wird um die Finanzierungsüberschüsse der drei Extrahaushalte Versorgungsfonds, Versorgungsrücklage und Vorsorge für inflationsindexierte Wertpapiere verringert. - Die Zinsausgaben werden um die Zahlungen an das Sondervermögen zur Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Wertpapiere des Bundes verringert, da letztlich erst die Ausgaben des Sondervermögens kassenwirksame Zinsausgaben darstellen. - Für die Ermittlung der Schuldenstandsquote wird den Schulden des Kernhaushalts im engeren Sinne die Verschuldung des Investitions- und Tilgungsfonds (ITF) hinzugezählt, da er systematisch dem Kernhaushalt zuzurechnende Maßnahmen finanziert hat. Die Ergebnisse der Volkszählung 2011 ( Zensus 2011 ) wurden bei der Ermittlung der Kennziffern, die in Euro je Einwohner angegeben werden, ab dem Jahr 2012 berücksichtigt. Zur Berechnung der Schwellenwerte wurden für das Bruttoinlandsprodukt die Ergebnisse der Generalrevision des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) für alle Jahre berücksichtigt. 3. Die Ergebnisse der Kennziffern für den Bund (a) Struktureller Finanzierungssaldo Der strukturelle Finanzierungssaldo in finanzstatistischer Abgrenzung ist definiert als der um konjunkturelle Effekte und finanzielle Transaktionen bereinigte Finanzierungssaldo. Durch die Anwendung im Rahmen der Schuldenbremse ist der strukturelle Finanzierungssaldo für den Bund zu einer der wichtigsten Steuerungsgrößen der Finanzpolitik geworden. Die Bereinigung des Finanzierungssaldos um konjunkturelle Effekt und finanzielle Transaktionen schafft eine weitgehende Annäherung an die Methodik der europäischen Fiskalregeln des präventiven Arms des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Tabelle 2 zeigt die Werte der Kennziffern sowie die dazugehörigen Schwellenwerte für die Jahre 2012 bis 2018 im Überblick

8 Tabelle 2: Kennziffer Struktureller Finanzierungssaldo Aktuelle Haushaltslage Finanzplanung Ist Ist Soll Entwurf FPl FPl FPl Struktureller Finanzierungssaldo je Einw Schwellenwert Der Schwellenwert leitet sich aus der Obergrenze des strukturellen Finanzierungssaldos (unter Berücksichtigung der Sondervermögen gemäß der Abgrenzung des Stabilitätsrats) zzgl. 50 Euro je Einwohner ab Die Bewertung der Kennziffer struktureller Finanzierungssaldo orientiert sich an der Einhaltung des im Artikel 115-Gesetz vorgeschriebenen strukturellen Defizitabbaus bzw. der ab 2016 regulären Obergrenze des strukturellen Defizits von 0,35 % des BIP gemäß Artikel 115 GG. Im Unterschied zu dem im Rahmen der Schuldenregel berechneten strukturellen Defizit ergibt sich der für den Stabilitätsrat relevante strukturelle Finanzierungssaldo als Summe des strukturellen Finanzierungssaldos des Kernhaushalts und der Finanzierungssalden der Extrahaushalte Versorgungsfonds, Versorgungsrücklage und Fonds zur Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Wertpapiere. Entsprechend berücksichtigt auch der Schwellenwert der Kennziffer die Finanzierungssalden dieser Extrahaushalte. Die Finanzierungssalden der Sondervermögen Energie-und Klimafonds sowie Aufbauhilfefonds werden in gleicher Weise berücksichtigt, wie es die Berechnung im Rahmen der Schuldenbremse vorsieht. Bei einer des Schwellenwertes wird auch die verfassungsrechtlich verankerte Obergrenze des strukturellen Defizits um mehr als 50 je Einwohner überschritten. Wie auch im Abschnitt II zur Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen festgestellt, hat der Bund in den vergangenen Jahren die zulässigen Kreditaufnahmegrenzen deutlich unterschritten. Auch im laufenden Jahr und in den Folgejahren ist eine deutliche Unterschreitung der Obergrenze geplant. Die Kennziffer hält somit die geltenden Schwellenwerte mit deutlichem Abstand ein und ist in beiden Zeiträumen unauffällig. (b) Kreditfinanzierungsquote Die Kreditfinanzierungsquote gibt an, in welchem Maß die Ausgaben einer Gebietskörperschaft kreditfinanziert sind. Sie ist definiert als die Nettokreditaufnahme im Verhältnis zu den bereinigten Ausgaben. Für den Bund wird als Schwellenwert für den Zeitraum der aktuellen Haushaltslage der gleitende Jahresdurchschnitt der Kreditfinanzierungsquote der jeweils letzten fünf Jahre zuzüglich acht Prozentpunkte verwendet. Für den Zeitraum der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres. Tabelle 3 stellt die Kreditfinanzierungsquoten sowie die Schwellenwerte für die Jahre 2012 bis 2018 dar

9 Tabelle 3: Kennziffer Kreditfinanzierungsquote Sowohl im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage als auch während der Finanzplanung wird kein Schwellenwert von der Kreditfinanzierungsquote überschritten. Die Kennziffer ist damit in beiden Zeiträumen unauffällig im Hinblick auf eine drohende Haushaltsnotlage. (c) Zins-Steuer-Quote Die Zins-Steuer-Quote drückt das Verhältnis der Zinsausgaben zu den Steuereinnahmen aus. Mit der Zins-Steuer-Quote wird die Belastung der Haushalte durch frühere Verschuldung in Relation zur Steuerkraft zum Ausdruck gebracht. Die Schwellenwerte für die Quote werden analog zum Vorgehen bei der Kreditfinanzierungsquote ermittelt. Sie ergeben sich als Summe des gleitenden Jahresdurchschnitts der vergangenen fünf Jahre und einem Aufschlag von 8 Prozentpunkten. Ab dem aktuellen Haushaltsjahr bleiben die Schwellenwerte konstant. Die Zins-Steuer-Quote und die Schwellenwerte sind in Tabelle 4 für die Jahre 2012 bis 2018 dargestellt. Tabelle 4: Kennziffer Zins-Steuer-Quote halte durch die aufgelaufene Staatsschuld. Für die Berechnung der Schuldenstandsquote in der Abgrenzung des Stabilitätsrats werden die Schulden am Kreditmarkt im engeren Sinne zum 31. Dezember eines Jahres ins Verhältnis zum BIP gesetzt. Der jährliche Schuldenstand umfasst neben den Schulden des Kernhaushalts auch die des Investitions- und Tilgungsfonds. Ab dem laufenden Haushaltsjahr ergibt sich der Schuldenstand aus dem Wert des Vorjahres erhöht um die Nettokreditaufnahme des betrachteten Jahres. Die Schwellenwerte für die Quote werden analog zum Vorgehen bei der Kreditfinanzierungsquote und bei der Zins- Aktuelle Haushaltslage Finanzplanung Ist Ist Soll Entwurf FPl FPl FPl Kreditfinanzierungsquote % 6,6 6,8 1,5-0,8-0,1-1,1-0,8 Schwellenwert 15,9 16,2 16,8 16,8 16,8 16,8 16,8 Aktuelle Haushaltslage Finanzplanung Ist Ist Soll Entwurf FPl FPl FPl Zins-Steuer-Quote % 11,4 12,0 10,1 9,5 10,8 10,1 11,0 Schwellenwert 23,4 22,3 21,4 21,4 21,4 21,4 21,4 Die Zins-Steuer-Quote wahrt in allen Jahren einen deutlichen Abstand zum Schwellenwert und gilt daher in beiden Zeiträumen als unauffällig. (d) Schuldenstand Der Schuldenstand ist eine zentrale finanzwissenschaftliche Größe zur Bewertung der Lage der öffentlichen Haushalte. Sie liefert einen Hinweis auf die Belastung der künftigen Haus

10 Steuer-Quote ermittelt. Tabelle 5 zeigt die Entwicklung der Schuldenstandsquote und deren Schwellenwerte. Tabelle 5: Kennziffer Schuldenstand Schuldenstand % d. BIP* 38,9 38,6 37,6 36,4 35,3 34,3 33,3 Schwellenwert 47,4 47,6 47,8 47,8 47,8 47,8 47,8 *2012, 2013 gemäß ESVG 2010, Herbstprognose BMWi 2014 Aktuelle Haushaltslage Finanzplanung Ist Ist Soll Entwurf FPl FPl FPl Die Schuldenstandsquote liegt in allen Jahren unterhalb der Schwellenwerte und zeigt damit keine Auffälligkeiten. Die anhaltende Konsolidierung der Bundesfinanzen wird bei solider gesamtwirtschaftlicher Dynamik vom Jahr 2014 bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums zu einer Verringerung der Schuldenstandsquote des Bundes um rund sechs Prozentpunkte führen

11 IV. Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung 1. Zur Konzeption der Mittelfristprojektion Neben der Kennziffernanalyse der öffentlichen Haushalte enthalten die Berichte der Gebietskörperschaften an den Stabilitätsrat gemäß 3 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz auch eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen. Während die der Schwellenwerte der Kennziffern auf eine aktuell drohende Haushaltsnotlage hinweist, stellt die Projektion über den Finanzplanungszeitraum hinaus auf die zukünftige Entwicklung der öffentlichen Haushalte und deren mittelfristige Solidität ab. Ziel der Projektion kann angesichts der Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung nicht eine fundierte Prognose der Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben über den Finanzplanungszeitraum hinaus sein. Sachgerecht ist vielmehr eine modellgestützte Berechnung künftiger Haushaltspositionen anhand konsistenter Annahmen. Der Stabilitätsrat beschloss in seiner konstituierenden Sitzung ein Modell für Projektionen der mittelfristigen Entwicklung unter vereinfachenden Annahmen bezüglich der Einnahmenentwicklung nach Ende des Finanzplanungszeitraums 2. Kernidee der Konzeption ist, dass die Schuldenstandsquote ab dem Jahr 2017 auf dem Niveau von 2016 stabilisiert wird. Im Jahr 2010 wurde ein Referenzmodell berechnet, in dem sich die Höhe der Schuldenstandsquote des Jahres 2016 aus dem Übergangspfad der Schuldenbremse ergibt. Das Referenzmodell schafft damit ein Szenario, in dem die finanzpolitischen Spielräume innerhalb der verfassungsmäßigen Grenzen vollkommen ausgeschöpft werden. Diese Schuldenstandsquote wird im Rahmen der Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung ab dem Jahr 2016 fixiert. Hieraus ergeben sich aufgrund der festgelegten Annahmen für die Entwicklung der Einnahmen endogen die jährlich maximal zulässigen Finanzierungssalden und die maximal zulässigen Ausgaben des Bundes. Prüfmaßstab zur Beurteilung der Solidität der Haushaltsentwicklung ist die aus der Haushaltsprojektion ermittelte durchschnittliche jährliche Ausgabenzuwachsrate, bei der die Schuldenstandsquote ab 2016 konstant bleibt, für einen vorgegebenen siebenjährigen Zeitraum. Um Fehlbeurteilungen der mittelfristigen Solidität aufgrund einmaliger Schwankungen in den Ausgaben oder Einnahmen auszuschließen, wird die durchschnittliche jährliche Ausgabenzuwachsrate zweier siebenjähriger Perioden ermittelt. Ein Zeitabschnitt baut auf dem Ist-Ergebnis des dem Berichtsjahr vorangegangenen Jahres auf, ein zweiter auf dem Soll- Ansatz des laufenden Jahres. Im vorliegenden Bericht umfassen die beiden Perioden die Jahre 2013 bis 2020 sowie 2014 bis Der Bewertung dienen die im Referenzmodell ermittelten jahresdurchschnittlichen Ausgabenzuwachsraten für die Zeitabschnitte (2010 bis 2017 sowie 2 Nach den vom Stabilitätsrat beschlossenen Annahmen nehmen die Steuereinnahmen nach Schließung der Lücke zwischen BIP und Produktionspotential im Jahr nach Ende des Finanzplanungszeitraums jährlich mit der Wachstumsrate des nominalen Produktionspotentials zu, die sonstigen Einnahmen wachsen um jährlich 1 %. Für die Jahre des Finanzplanungszeitraums stammen Einnahmen und Ausgaben aus der von der Bundesregierung beschlossenen Finanzplanung 2014 bis

12 2011 bis 2018) des ersten Stabilitätsberichts vom September Sollten die im vorliegenden Bericht berechneten Ausgabenzuwachsraten den niedrigeren Wert des Berichts von 2010 um mehr als 2 Prozentpunkte unterschreiten, deutet dies auf eine drohende Haushaltsnotlage hin. Denn dann wäre aus heutiger Sicht zum Erreichen einer stabilen Schuldenstandsquote eine erheblich niedrigere durchschnittliche Ausgabenzuwachsrate zulässig als im ersten Berichtsjahr 2010 berechnet. Die erforderliche Restriktion der Ausgaben würde im Rahmen des Modells auf eine Notlage hinweisen. Ob aber tatsächlich Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage bestehen, kann mit der Projektion aufgrund des Modellcharakters nicht abschließend beurteilt werden. Sofern die Projektion ein Unterschreiten des Schwellenwerts der maximal zulässigen Ausgabenzuwachsrate anzeigen sollte, würde das Ergebnis auf einer zweiten Stufe einer qualitativen Bewertung durch den Stabilitätsrat unterzogen. 2. Ergebnis der Projektion für den Bund Die Modellrechnung auf Basis der Finanzplanung ergibt für das Jahr 2016 eine Schuldenstandsquote des Bundes in Höhe von 35,3 % des BIP gegenüber 43,7 % im Referenzmodell des ersten Berichtsjahres Wird diese Schuldenstandsquote für die Jahre nach 2016 konstant gehalten, ergibt sich eine maximale jahresdurchschnittliche Ausgabenzuwachsrate in Höhe von 2,91 % für den Zeitraum 2013 bis 2020 und in Höhe von 3,83 % für den Zeitraum 2014 bis Hiermit werden die niedrigere jahresdurchschnittliche Ausgabenzuwachsrate der Projektion des Jahres 2010 in Höhe von 0,15 % und damit auch der Referenzwert (-1,85 %) deutlich überschritten. Der jahresdurchschnittliche Ausgabenzuwachs, der heute gewährleisten würde, die Schuldenstandsquote ab 2016 zu stabilisieren, lässt damit weit höhere Ausgabensteigerungen zu als es der Referenzwert erfordern würde. Damit ergeben sich auch aus der Modellprojektion keine Anzeichen für eine drohende Haushaltsnotlage. 3 Vgl. Beschluss der konstituierenden Sitzung des Stabilitätsrats am 28. April 2010 zu TOP 3 unter

13 V. Zusammenfassung der Ergebnisse der Kennziffernanalyse und Mittelfristprojektion 1. Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung des Bundes Die Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung des Bundes zeigen an, dass alle Schwellenwerte mit Abstand gewahrt werden, keiner der beiden Zeiträume auffällig ist und für den Bund keine Haushaltsnotlage droht (Tabelle 6). Tabelle 6: Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung Kreditfinanzierungsquote 2 % 6,6 6,8 1,5-0,8-0,1-1,1-0,8 Schwellenwert 15,9 16,2 16,8 16,8 16,8 16,8 16,8 Zins-Steuer-Quote 2 % 11,4 12,0 10,1 9,5 10,8 10,1 11,0 Schwellenwert 23,4 22,3 21,4 21,4 21,4 21,4 21,4 Schuldenstand 2 % d. BIP 38,9 38,6 37,6 36,4 35,3 34,3 33,3 Schwellenwert 47,4 47,6 47,8 47,8 47,8 47,8 47,8 Auffälligkeit im Zeitraum Bund* Aktuelle Haushaltslage Finanzplanung Entwurf FPl FPl FPl Ist Ist Soll Struktureller Finanzierungssaldo 1 Schwellenwert je Einw Ergebnis der Kennziffern Eine Haushaltsnotlage droht nicht. * Die Kennziffern wurden ermittelt auf Basis des Bundeshaushalts 2014, des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2015 sowie des Finanzplans bis 2018 zuzüglich Sondervermögen. 1 Der Schwellenwert leitet sich ab aus der regelkonformen Obergrenze des strukturellen Finanzierungssaldos (unter Berücksichtigung der Sondervermögen) zzgl. 50 Euro je Einwohner. 2 Der jährliche Schwellenwert ist im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage der gleitende Jahresdurchschnitt der Kennziffer der jeweils letzten fünf Jahre zuzüglich acht Prozentpunkte. Für die Jahre der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres. 2. Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung Aus der Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen ergibt sich für den Bund eine die Schuldenstandsquote stabilisierende jahresdurchschnittliche Ausgabenzuwachsrate von 2,91 % für den Zeitraum 2013 bis 2020 und von 3,83 % für den Zeitraum 2014 bis Als Referenzmaßstab gilt die im Berichtsjahr 2010 ermittelte niedrigere jahresdurchschnittliche Zuwachsrate der beiden Projektionsrechnungen abzüglich zweier Prozentpunkte, d.h. der Referenzwert beträgt -1,85 %. Die Ergebnisse der Projektion liegen erheblich oberhalb dieses Referenzwerts, so dass auch für die weiteren Jahre keine Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage abzuleiten sind. 3. Bewertung der Haushaltslage Die Konsolidierung des Bundeshaushalts wird fortgesetzt. Bereits seit 2012 hält der Bund die erst ab 2016 geltende dauerhafte Obergrenze der strukturellen Nettokreditaufnahme ein, darüber hinaus ist für das Jahr 2014 ein strukturell ausgeglichener Bundeshaushalt vorgesehen. Mit dem vorgelegten Entwurf des Bundeshaushalts 2015 wird das

14 Finanzierungsdefizit auf null verringert. Die Kennziffern des Bundes machen diese positive Entwicklung deutlich. VI. Fazit Die Konsolidierungsbemühungen der vergangenen Jahre ermöglichten es, für 2014 einen strukturell ausgeglichenen Bundeshaushalt zu beschließen. Der Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2015 sieht darüber hinaus vor, die Ausgaben vollständig ohne Neuverschuldung zu finanzieren. Es ist der erste Entwurf eines ausgeglichenen Haushalts seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Bereits 2012 vier Jahre früher als erforderlich konnte erstmals die Obergrenze des strukturellen Finanzierungssaldos von 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts eingehalten werden. Auch der Haushalt für das laufende Jahr sowie die Planungen für die kommenden Jahre sehen strukturelle Finanzierungssalden vor, welche die geltende Obergrenze mit Abstand einhalten, sodass auch unvorhergesehene finanzielle Belastungen, wie 2013 der Fonds zur Beseitigung der Flutschäden, unter Einhaltung der Schuldenbremse bewältigt werden können. Mit dem am 2. Juli 2014 beschlossenen Regierungsentwurf für den Haushalt 2015 und dem Finanzplan bis 2018 sind erstmals in jedem Jahr vollständig ausgeglichene Haushalte vorgesehen. Der Entwurf des Bundeshaushalts 2015 sieht Ausgaben in Höhe von 299,5 Mrd. vor. Damit steigen die Ausgaben gegenüber 2014 lediglich um 1 %. Die Nettokreditaufnahme wird um 6,5 Mrd. verringert. Trotz weiterer Entlastungen für Länder und Kommunen gelingt im Jahr 2015 der Haushaltsausgleich. Zudem werden durch die Umsetzung der prioritären Maßnahmen des Koalitionsvertrags gezielt Wachstumsimpulse gesetzt und Investitionen gestärkt. Die solide Beschaffenheit der Bundesfinanzen spiegelt sich in den Kennziffern zur Beurteilung der Haushaltslage sowie in der Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung wider. Weder im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage (2012 bis 2014) noch in der Finanzplanung (2015 bis 2018) überschreitet eine Kennziffer ihren jeweiligen Schwellenwert. Auch die Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung weist nicht auf eine drohende Haushaltsnotlage hin. Damit wird das Ergebnis des letztjährigen Berichts bestätigt

15 Anhang Datenblätter für die Jahre 2012 bis Bemerkung: Für das Bruttoinlandsprodukt wurde die Generalrevision des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) für alle Jahre berücksichtigt. 4 4 Am 1. September 2014 veröffentlichte das Statistische Bundesamt revidierte Zahlen für das nominale BIP: Die Ist-Werte fallen gegenüber dem vorherigen Rechenstand für 2012 bzw mit Mrd. bzw Mrd. nun um 84 Mrd. bzw. 71 Mrd. höher aus

16 Daten des Haushaltsjahres zur Berechnung der Kennziffern in der Abgrenzung gem. Beschluss des Stabilitätsrates vom 28. April 2010 Gebietskörperschaft: Bund Haushaltsjahr: 2012 Lfd. Lfd. K e n n z i f f e r und D a t e n nachrichtlich: Nr. Nr. Struktureller Finanzierungssaldo 0 (konjunkturbereinigt) Mio Struktureller Finanzierungssaldo je Einwohner 1 (konjunkturbereinigt) -82 0/4 1 Struktureller Finanzierungssaldo 2 (nicht konjunkturbereinigt) Mio Struktureller Finanzierungssaldo je Einwohner 3 (nicht konjunkturbereinigt) /4 3 4 Einwohner am Finanzierungssaldo in StabiRat-Abgrenzung Mio Bereinigte Einnahmen in StabiRat-Abgrenzung Mio (Land) 6 7 Bereinigte Einnahmen Mio darunter: Konsolidierungshilfen Mio. 8 9 Zahlungen von gleicher Ebene Mio Zahlungen von Ländern, ohne LFA-Einnahmen Mio Länderfinanzausgleich, Einnahmen Mio. 0 = Einnahmen vom Pensionsfonds Mio. 0 = Einnahmen von der Versorgungsrücklage Mio. 0 = Bereinigte Ausgaben in StabiRat-Abgrenzung Mio Bereinigte Ausgaben Mio Zusetzungen zu bereinigten Ausgaben: Zuführungen an Pensionsfonds & 16 Versorgungsrücklage Mio soweit betroffen Zahlungen an Pensionsfonds Mio. = Zahlungen an Versorgungsrücklage Mio. = Saldo der haushaltstechnischen Verrechnungen Mio Saldo der Finanziellen Transaktionen Mio Einnahmen aus Finanziellen Transaktionen Mio davon: Darlehensrückflüsse (Land: einschl. Gewährleistungen) Mio Veräußerung von Beteiligungen Mio Schuldenaufnahme beim öff. Bereich Mio Ausgaben der Finanziellen Transaktionen Mio davon: Vergabe von Darlehen (Land: einschl. Gewährleistungen) Mio Erwerb von Beteiligungen Mio Tilgungsausgaben an öff. Bereich Mio Saldo Pensionsfonds Mio Einnahmen Mio davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. 263 = sonstige Einnahmen Mio Ausgaben Mio davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. 0 = sonstige Ausgaben Mio Saldo Versorgungsrücklage nach BBesG 14a Mio Einnahmen Mio davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. 269 = sonstige Einnahmen Mio Ausgaben Mio davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. 0 = sonstige Ausgaben Mio Saldo Grundstock (Land) / Schlusszahlung Saldo SV "Schlusszahlungen 43 inflationsindex. Bundeswertpapiere (Bund) Mio Entnahmen (Land) / Einnahmen (Bund) Mio Zuführungen (Land) / Ausgaben (Bund) Mio ggf. Konjunkturkomponente (+/-) Mio Kreditfinanzierungsquote % 6,6% 101/ Nettokreditaufnahme in StabiRat-Abgrenzung Mio (Land) bzw (Bund) Nettokreditaufnahme (Kernhaushalt) Mio Aufgeschobene bewilligte Kredite im Haushaltsjahr (+/-) Mio Konsolidierte Ausgaben Mio (Land) bzw (Bund) Zins-Steuer-Quote % 11,4% 201/ Zinsausgaben am Kreditmarkt Mio Steuern in StabiRat-Abgrenzung Mio (Land) bzw. 203 (Bund) Steuereinnahmen Mio Förderabgabe Mio KfZ-Steuer-Kompensation Mio Länderfinanzausgleich, Einnahmen Mio. = Länderfinanzausgleich, Ausgaben Mio Allg. BEZ Mio. 208 Schulden je Einwohner (Land) / Schulden 300 in Relation zum BIP (Bund) / % 38,9% 301/4 (Land) / 301/307 (Bund) Schulden am Ende des lfd. Jahres in StabiRat-Abgrenzung 1 Mio Bruttoinlandsprodukt, nominal geschätzt Mrd nur Bund Die Schulden beinhalten die Kreditmarktschulden im engeren Sinne des Kernhaushalts sowie des Investitions- und Tilgungsfonds. Die Schulden des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung werden aufgrund der nach Abwicklung des Fonds gemäß 13 Absatz 2 FMStFG vorgesehenen Aufteilung des verbleibenden Schlussergebnisses zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 65 : 35 nicht berücksichtigt

17 Daten des Haushaltsjahres zur Berechnung der Kennziffern in der Abgrenzung gem. Beschluss des Stabilitätsrates vom 28. April 2010 Gebietskörperschaft: Bund Haushaltsjahr: 2013 Lfd. Lfd. K e n n z i f f e r und D a t e n nachrichtlich: Nr. Nr. Struktureller Finanzierungssaldo 0 (konjunkturbereinigt) Mio Struktureller Finanzierungssaldo je Einwohner 1 (konjunkturbereinigt) /4 1 Struktureller Finanzierungssaldo 2 (nicht konjunkturbereinigt) Mio Struktureller Finanzierungssaldo je Einwohner 3 (nicht konjunkturbereinigt) /4 3 4 Einwohner am Finanzierungssaldo in StabiRat-Abgrenzung Mio Bereinigte Einnahmen in StabiRat-Abgrenzung Mio (Land) 6 7 Bereinigte Einnahmen Mio darunter: Konsolidierungshilfen Mio. 8 9 Zahlungen von gleicher Ebene Mio Zahlungen von Ländern, ohne LFA-Einnahmen Mio Länderfinanzausgleich, Einnahmen Mio. 0 = Einnahmen vom Pensionsfonds Mio. 0 = Einnahmen von der Versorgungsrücklage Mio. 0 = Bereinigte Ausgaben in StabiRat-Abgrenzung Mio Bereinigte Ausgaben Mio Zusetzungen zu bereinigten Ausgaben: Zuführungen an Pensionsfonds & 16 Versorgungsrücklage Mio soweit betroffen Zahlungen an Pensionsfonds Mio. = Zahlungen an Versorgungsrücklage Mio. = Saldo der haushaltstechnischen Verrechnungen Mio Saldo der Finanziellen Transaktionen Mio Einnahmen aus Finanziellen Transaktionen Mio davon: Darlehensrückflüsse (Land: einschl. Gewährleistungen) Mio Veräußerung von Beteiligungen Mio Schuldenaufnahme beim öff. Bereich Mio Ausgaben der Finanziellen Transaktionen Mio davon: Vergabe von Darlehen (Land: einschl. Gewährleistungen) Mio Erwerb von Beteiligungen Mio Tilgungsausgaben an öff. Bereich Mio Saldo Pensionsfonds Mio Einnahmen Mio davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. 365 = sonstige Einnahmen Mio Ausgaben Mio davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. 0 = sonstige Ausgaben Mio Saldo Versorgungsrücklage nach BBesG 14a Mio Einnahmen Mio davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. 354 = sonstige Einnahmen Mio Ausgaben Mio davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. 0 = sonstige Ausgaben Mio Saldo Grundstock (Land) / Schlusszahlung Saldo SV "Schlusszahlungen 43 inflationsindex. Bundeswertpapiere (Bund) Mio Entnahmen (Land) / Einnahmen (Bund) Mio Zuführungen (Land) / Ausgaben (Bund) Mio ggf. Konjunkturkomponente (+/-) Mio Kreditfinanzierungsquote % 6,8% 101/ Nettokreditaufnahme in StabiRat-Abgrenzung Mio (Land) bzw (Bund) Nettokreditaufnahme (Kernhaushalt) Mio Aufgeschobene bewilligte Kredite im Haushaltsjahr (+/-) Mio Konsolidierte Ausgaben Mio (Land) bzw (Bund) Zins-Steuer-Quote % 12,0% 201/ Zinsausgaben am Kreditmarkt Mio Steuern in StabiRat-Abgrenzung Mio (Land) bzw. 203 (Bund) Steuereinnahmen Mio Förderabgabe Mio KfZ-Steuer-Kompensation Mio Länderfinanzausgleich, Einnahmen Mio. = Länderfinanzausgleich, Ausgaben Mio Allg. BEZ Mio. 208 Schulden je Einwohner (Land) / Schulden in 300 Relation zum BIP (Bund) / % 38,6% 301/4 (Land) / 301/307 (Bund) Schulden am Ende des lfd. Jahres in StabiRat-Abgrenzung 1 Mio Bruttoinlandsprodukt, nominal geschätzt Mrd nur Bund Die Schulden beinhalten die Kreditmarktschulden im engeren Sinne des Kernhaushalts sowie des Investitions- und Tilgungsfonds. Die Schulden des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung werden aufgrund der nach Abwicklung des Fonds gemäß 13 Absatz 2 FMStFG vorgesehenen Aufteilung des verbleibenden Schlussergebnisses zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 65 : 35 nicht berücksichtigt

18 Daten der Soll-Ansätze des laufenden Haushaltsjahres zur Berechnung der Kennziffern in der Abgrenzung gem. Beschluss des Stabilitätsrates vom 28. April 2010 Gebietskörperschaft: Bund Haushaltsjahr: 2014 Bundeshaushalt 2014 Lfd. Lfd. K e n n z i f f e r und D a t e n nachrichtlich: Nr. Nr. Struktureller Finanzierungssaldo 0 (konjunkturbereinigt) Mio Struktureller Finanzierungssaldo je Einwohner 1 (konjunkturbereinigt) 40 0/4 1 Struktureller Finanzierungssaldo 2 (nicht konjunkturbereinigt) Mio Struktureller Finanzierungssaldo je Einwohner 3 (nicht konjunkturbereinigt) -21 2/4 3 4 Einwohner am Finanzierungssaldo in StabiRat-Abgrenzung Mio Bereinigte Einnahmen in StabiRat-Abgrenzung Mio (Land) 6 7 Bereinigte Einnahmen Mio darunter: Konsolidierungshilfen Mio. 8 9 Zahlungen von gleicher Ebene Mio Zahlungen von Ländern, ohne LFA-Einnahmen Mio Länderfinanzausgleich, Einnahmen Mio. 0 = Einnahmen vom Pensionsfonds Mio. 0 = Einnahmen von der Versorgungsrücklage Mio. 0 = Bereinigte Ausgaben in StabiRat-Abgrenzung Mio Bereinigte Ausgaben Mio Zusetzungen zu bereinigten Ausgaben: Zuführungen an Pensionsfonds 16 & Versorgungsrücklage Mio soweit betroffen Zahlungen an Pensionsfonds Mio. = Zahlungen an Versorgungsrücklage Mio. = Saldo der haushaltstechnischen Verrechnungen Mio Saldo der Finanziellen Transaktionen Mio Einnahmen aus Finanziellen Transaktionen Mio davon: Darlehensrückflüsse (Land: einschl. Gewährleistungen) Mio Veräußerung von Beteiligungen Mio Schuldenaufnahme beim öff. Bereich Mio Ausgaben der Finanziellen Transaktionen Mio davon: Vergabe von Darlehen (Land: einschl. Gewährleistungen) Mio Erwerb von Beteiligungen Mio Tilgungsausgaben an öff. Bereich Mio Saldo Pensionsfonds Mio Einnahmen Mio davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. 480 = sonstige Einnahmen Mio Ausgaben Mio davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. 0 = sonstige Ausgaben Mio Saldo Versorgungsrücklage nach BBesG 14a Mio Einnahmen Mio davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. 400 = sonstige Einnahmen Mio Ausgaben Mio davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. 0 = sonstige Ausgaben Mio Saldo Grundstock (Land) / Schlusszahlung Saldo SV "Schlusszahlungen 43 inflationsindex. Bundeswertpapiere (Bund) Mio Entnahmen (Land) / Einnahmen (Bund) Mio Zuführungen (Land) / Ausgaben (Bund) Mio ggf. Konjunkturkomponente (+/-) Mio Kreditfinanzierungsquote % 1,5% 101/ Nettokreditaufnahme in StabiRat-Abgrenzung Mio (Land) bzw (Bund) Nettokreditaufnahme (Kernhaushalt) Mio Aufgeschobene bewilligte Kredite im Haushaltsjahr (+/-) Mio Konsolidierte Ausgaben Mio (Land) bzw (Bund) Zins-Steuer-Quote % 10,1% 201/ Zinsausgaben am Kreditmarkt Mio Steuern in StabiRat-Abgrenzung Mio (Land) bzw. 203 (Bund) Steuereinnahmen Mio Förderabgabe Mio KfZ-Steuer-Kompensation Mio Länderfinanzausgleich, Einnahmen Mio. = Länderfinanzausgleich, Ausgaben Mio Allg. BEZ Mio. 208 Schulden je Einwohner (Land) / 300 Schulden in Relation zum BIP (Bund) / % 37,6% 301/4 (Land) / 301/307 (Bund) Schulden am Ende des lfd. Jahres in StabiRat-Abgrenzung 1 Mio Schulden am des Vorjahres in StabiRat-Abgrenzung Mio = Schulden am Kreditmarkt am des Vorjahres (SFK-4) Mio Aufgeschobene bewilligte Kredite (Bestand am des Vorjahres) Mio Nettokreditaufnahme 2 Mio Aufgeschobene bewilligte Kredite im Haushaltsjahr (+/-) Mio. = Bruttoinlandsprodukt, nominal geschätzt Mrd nur Bund Die Schulden beinhalten die Kreditmarktschulden im engeren Sinne des Kernhaushalts sowie des Investitions- und Tilgungsfonds. Die Schulden des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung werden a grund der nach Abwicklung des Fonds gemäß 13 Absatz 2 FMStFG vorgesehenen Aufteilung des verbleibenden Ergebnisses zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 65 : 35 nicht berücksichtig Die Nettokreditaufnahme setzt sich aus der Nettokreditaufnahme des Bundeshaushalts und dem Finanzierungsdefizit des Investitions- und Tilgungsfonds zusammen.

19 Daten des RegEntwurfs für 2015 und des Finanzplans 2016 bis 2018 zur Berechnung der Kennziffern in der Abgrenzung gem. Beschluss des Stabilitätsrates vom 28. April 2010 Gebietskörperschaft: Bund Haushaltsjahre: 2015 bis 2018 Lfd. Nr. K e n n z i f f e r und D a t e n nachrichtlich: Lfd. Nr. Struktureller Finanzierungssaldo 0 (konjunkturbereinigt) Mio Struktureller Finanzierungssaldo je Einwohner 1 (konjunkturbereinigt) /4 1 Struktureller Finanzierungssaldo 2 (nicht konjunkturbereinigt) Mio Struktureller Finanzierungssaldo je Einwohner 3 (nicht konjunkturbereinigt) /4 3 4 Einwohner am Finanzierungssaldo in StabiRat-Abgrenzung Mio Bereinigte Einnahmen in StabiRat-Abgrenzung Mio (Land) 6 7 Bereinigte Einnahmen Mio darunter: Konsolidierungshilfen Mio. 8 9 Zahlungen von gleicher Ebene Mio Zahlungen von Ländern, ohne LFA-Einnahmen Mio Länderfinanzausgleich, Einnahmen Mio = Einnahmen vom Pensionsfonds Mio = Einnahmen von der Versorgungsrücklage Mio = Bereinigte Ausgaben in StabiRat-Abgrenzung Mio Bereinigte Ausgaben Mio Zusetzungen zu bereinigten Ausgaben: Zuführungen an Pensionsfonds & 16 Versorgungsrücklage Mio soweit betroffen Zahlungen an Pensionsfonds Mio. = Zahlungen an Versorgungsrücklage Mio. = Saldo der haushaltstechnischen Verrechnungen Mio Saldo der Finanziellen Transaktionen Mio Einnahmen aus Finanziellen Transaktionen Mio davon: Darlehensrückflüsse (Land: einschl. Gewährleistungen) Mio Veräußerung von Beteiligungen Mio Schuldenaufnahme beim öff. Bereich Mio Ausgaben der Finanziellen Transaktionen Mio davon: Vergabe von Darlehen (Land: einschl. Gewährleistungen) Mio Erwerb von Beteiligungen Mio Tilgungsausgaben an öff. Bereich Mio Saldo Pensionsfonds Mio Einnahmen Mio davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio = sonstige Einnahmen Mio Ausgaben Mio davon: Ausgaben an Bund / Land Mio = sonstige Ausgaben Mio Saldo Versorgungsrücklage nach BBesG 14a Mio Einnahmen Mio davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio = sonstige Einnahmen Mio Ausgaben Mio davon: Ausgaben an Bund / Land Mio = sonstige Ausgaben Mio Saldo Grundstock (Land) / Schlusszahlung Saldo SV "Schlusszahlungen 43 inflationsindex. Bundeswertpapiere (Bund) Mio Entnahmen (Land) / Einnahmen (Bund) Mio Zuführungen (Land) / Ausgaben (Bund) Mio ggf. Konjunkturkomponente (+/-) Mio Kreditfinanzierungsquote % -0,8% -0,1% -1,1% -0,8% 101/ Nettokreditaufnahme in StabiRat-Abgrenzung Mio (Land) bzw (Bund) Nettokreditaufnahme (Kernhaushalt) Mio Aufgeschobene bewilligte Kredite im Haushaltsjahr (+/-) Mio Konsolidierte Ausgaben Mio (Land) bzw (Bund) Zins-Steuer-Quote % 9,5% 10,8% 10,1% 11,0% 201/ Zinsausgaben am Kreditmarkt Mio Steuern in StabiRat-Abgrenzung Mio (Land) bzw. 203 (Bund) Steuereinnahmen Mio Förderabgabe Mio KfZ-Steuer-Kompensation Mio Länderfinanzausgleich, Einnahmen Mio. = Länderfinanzausgleich, Ausgaben Mio Allg. BEZ Mio. 208 Schulden je Einwohner (Land) / 300 Schulden in Relation zum BIP (Bund) / % 36,4% 35,3% 34,3% 33,3% 301/4 (Land) / 301/307 (Bund) Schulden am Ende des lfd. Jahres in StabiRat-Abgrenzung 1 Mio Schulden am des Vorjahres in StabiRat-Abgrenzung Mio = Schulden am Kreditmarkt am des Vorjahres Mio Aufgeschobene bewilligte Kredite (Bestand am des Vorjahres) Mio Nettokreditaufnahme 2 Mio Aufgeschobene bewilligte Kredite im Haushaltsjahr (+/-) Mio. = Bruttoinlandsprodukt, nominal geschätzt Mrd nur Bund Die Schulden beinhalten die Kreditmarktschulden im engeren Sinne des Kernhaushalts sowie des Investitions- und Tilgungsfonds. Die Schulden des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung werden aufgrund der nach Abwicklung des Fonds gemäß 13 Absatz 2 FMStFG vorgesehenen Aufteilung des verbleibenden Schlussergebnisses zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 65 : 35 nicht berücksichtigt. 2 Die Nettokreditaufnahme setzt sich aus der Nettokreditaufnahme des Bundeshaushalts und dem Finanzierungsdefizit des Investitions- und Tilgungsfonds zusammen

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