Stabilitätsbericht 2015

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1 Stabilitätsbericht 2015

2 Stabilitätsbericht 2015

3 I Inhaltsverzeichnis Seite Verzeichnis der Übersichten... I Abkürzungsverzeichnis... II I Rechtliche und methodische Grundlagen... 1 II Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenze... 3 III Kennziffern zur Beurteilung der aktuellen Haushaltslage und der Finanzplanung... 4 III.1 Aktuelle Haushaltslage Kennziffern der Jahre 2012, 2013 und III.2 Finanzplanung Kennziffern der Jahre 2015 bis III.3 Zusammenfassende Bewertung... 8 IV Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung... 8 V Abschließende Bewertung Anlage A: Berechnung der Kennziffern in der Abgrenzung gemäß Beschluss des Stabilitätsrates vom Anlage B: Zusammenfassung Kennziffern und Standardprojektion Verzeichnis der Übersichten Seite Übersicht 1: Verfahrensweise zur Feststellung einer drohenden Haushaltsnotlage... 3 Übersicht 2: Vergleich eigenfinanzierte Investitionen mit Nettokreditaufnahme... 3 Übersicht 3: Kennziffernsystem aktuelle Haushaltslage... 6 Übersicht 4: Kennziffernsystem Haushaltsplan und Finanzplanung... 7 Übersicht 5: Standardprojektion der Mittelfristigen Haushaltsentwicklung... 10

4 II Abkürzungsverzeichnis Allg. BEZ Art. BIP BVerfG EU EW FAG GG GO HGr LFA NKA OGr SoBEZ StabiRatG ThürLHO ThürVerf Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen Artikel Bruttoinlandsprodukt Bundesverfassungsgericht Europäische Union Einwohner Finanzausgleichsgesetz Grundgesetz Geschäftsordnung Hauptgruppe Länderfinanzausgleich Nettokreditaufnahme Obergruppe Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen Stabilitätsratsgesetz Thüringer Landeshaushaltsordnung Thüringer Verfassung

5 1 I Rechtliche und methodische Grundlagen Im Zusammenhang mit der im Jahr 2009 beschlossenen grundgesetzlichen Schuldenbremse für den Bund und die Länder, wurde zu deren Überwachung bzw. zur Einhaltung der notwendigen Konsolidierungsschritte in der Übergangszeit bis zum Jahr 2020 ein kooperatives Frühwarnsystem implementiert, dessen wesentliches Organ der Stabilitätsrat darstellt. Die Aufgabe des Stabilitätsrats, dessen Mitglieder der Bundesfinanz- und -wirtschaftsminister sowie die Länderfinanzministerinnen und -minister sind, liegt gemäß Art. 109a GG in der regelmäßigen Überwachung der Haushalte von Bund und Ländern sowie in der Vermeidung von Haushaltsnotlagen. 1 Hierzu berät der Stabilitätsrat in seinen Sitzungen im Frühjahr und im Herbst jeden Jahres. Grundlage für die Beratungen bilden nach 3 Abs. 2 StabiRatG die Stabilitätsberichte des Bundes und aller Länder. Die Berichte sind bis spätestens Mitte Oktober eines Jahres dem Stabilitätsrat vorzulegen, um für die Sitzung im Herbst als zentrale Entscheidungsgrundlage im Rahmen der Haushaltsüberwachung und Prüfung auf das Vorliegen einer drohenden Haushaltsnotlage zur Verfügung zu stehen. Sofern eine Haushaltsnotlage einer Gebietskörperschaft zu erwarten ist, beauftragt der Stabilitätsrat den Evaluationsausschuss mit einer Prüfung aller relevanten Bereiche des betroffenen Haushalts. Im Ergebnis dieser weiteren Prüfung stellt der Stabilitätsrat fest, ob beim Bund oder einem Land eine drohende Haushaltsnotlage besteht. In diesem Fall wird mit dem Bund oder dem betreffenden Land eine Sanierungsvereinbarung getroffen. Nach 3 Abs. 2 StabiRatG sollen die Stabilitätsberichte eine Erläuterung über die Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenze (Kapitel II), die Darstellung bestimmter, allgemein geltender Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung (Kapitel III) sowie eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung (Kapitel IV) enthalten. Auf Basis der Kennziffern und der Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung prüft der Stabilitätsrat, ob beim Bund oder bei einem Land eine Prüfung auf Vorliegen einer drohenden Haushaltsnotlage angezeigt ist. Der Stabilitätsrat leitet diese Prüfung gemäß 4 Abs. 2 StabiRatG ein, wenn - im Rahmen der allgemeinen Haushaltsüberwachung Anzeichen hierfür bestehen (Kapitel II), 1 Damit wird eine zentrale Forderung des BVerfG aus seiner Berlin-Entscheidung vom 19. Oktober 2006 umgesetzt. Ähnlich seiner Empfehlungen an den Gesetzgeber im Zuge des Urteils zu Bremen und dem Saarland auf Gewährung von Sanierungshilfen aus dem Jahr 1992 bemängelte das BVerfG darin erneut das Fehlen einer Regelung, um das Entstehen von Haushaltsnotlagen zu verhindern.

6 2 - die Mehrzahl der Kennziffern festgelegte Schwellenwerte überschreiten (Kapitel III) oder - die mittelfristige Haushaltsprojektion eine entsprechende Entwicklung anzeigt (Kapitel IV). In seiner zweiten Sitzung im Oktober 2010 hat der Stabilitätsrat die Einleitung einer Prüfung auf Vorliegen einer drohenden Haushaltsnotlage für die Länder Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein beschlossen. Daraufhin wurde der Evaluationsausschuss mit der Prüfung aller relevanten Bereiche der Haushalte der betroffenen Länder und der Erstellung eines Prüfberichts beauftragt. Auf dieser Grundlage stellte der Stabilitätsrat auf seiner dritten Sitzung im Mai 2011 das Vorliegen einer drohenden Haushaltsnotlage in allen vier betroffenen Ländern fest. Diese waren aufgefordert, bis zur folgenden Sitzung des Stabilitätsrats im Dezember 2011 ein Sanierungsprogramm gemäß 5 Abs. 1 StabiRatG aufzustellen, welches sich auf grundsätzlich fünf Jahre erstrecken soll. Darin müssen Vorgaben über den Abbau der jährlichen Nettokreditaufnahme sowie geeignete Sanierungsmaßnahmen zu deren Umsetzung enthalten sein. Die Länder setzen die Sanierungsprogramme eigenverantwortlich um und unterrichten den Stabilitätsrat halbjährlich zuletzt auf seiner Sitzung im Juni 2015 über die Fortschritte. In dieser Sitzung wurde durch den Stabilitätsrat festgestellt, dass die Länder Berlin und Schleswig-Holstein die Grundlagen geschaffen haben, das Sanierungsverfahren im Jahr 2016 erfolgreich abzuschließen und ab dem Jahr 2020 die Schuldenbremse voraussichtlich aus eigener Kraft einhalten können. Dagegen hält der Stabilitätsrat eine Verlängerung der Sanierungsvereinbarung mit dem Saarland und der Hansestadt Bremen im Herbst 2015 für erforderlich, um die weiter notwendigen Konsolidierungsanstrengungen bis 2020 kontinuierlich begleiten zu können. Die jährlichen Stabilitätsberichte bilden damit die zentrale Entscheidungsgrundlage in der ersten Stufe des Verfahrens über die Feststellung einer drohenden Haushaltsnotlage. Die im vorliegenden Stabilitätsbericht für Thüringen verwendeten Daten stellen die Haushaltslage für die Jahre 2013 und 2014 auf Basis der (vorläufigen) Jahresabschlüsse dar. Für den laufenden Haushalt des Jahres 2015 gilt der im Juni 2015 durch den Landtag beschlossene Haushaltsplan. Die Werte für 2016 bis 2018 basieren auf dem vom Kabinett beschlossenen Mittelfristigen Finanzplan vom April Mit dem vorliegenden Stabilitätsbericht 2015 erfüllt Thüringen seine Verpflichtung nach 3 Abs. 2 StabiRatG und 12 GO des Stabilitätsrats. Der Bericht wurde von der Landesregierung im September 2015 beschlossen und dem Sekretariat des Stabilitätsrats fristgerecht übersandt. Darüber hinaus wird der Bericht den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses im Thüringer Landtag zur Kenntnisnahme zugeleitet.

7 3 Die Vorgehensweise für die Haushaltsüberwachung bzw. daran anknüpfend das Verfahren zur Feststellung und Vermeidung von Haushaltsnotlagen verdeutlicht nachfolgende Übersicht. Übersicht 1: Verfahrensweise zur Feststellung einer drohenden Haushaltsnotlage 1. Stufe: Haushaltsüberwachung (Stabilitätsrat) 2. Stufe: Prüfung auf drohende Haushaltsnotlage (Stabilitätsrat/ Evaluationsausschuss) Quelle: StabiRatG; eigene Darstellung. Beratungsgrundlage: Stabilitätsbericht, darin: - Aussage zur Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenze - Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung - Projektion zur mittelfristigen Haushaltsentwicklung (einheitliche Annahmen) Prüfbericht des Evaluationsausschusses auf der Grundlage - einer umfassenden Prüfung aller relevanten Bereiche des betroffenen Haushalts sowie - von Informationen der betroffenen Gebietskörperschaft Entscheidung: Einleitung einer Prüfung, ob Haushaltsnotlage droht, wenn - ein Hinweis im Rahmen der allgemeinen Haushaltsüberwachung besteht oder - die Mehrzahl der Kennziffern die festgelegten Schwellenwerte überschreitet oder - die Mittelfristprojektion eine entsprechende Entwicklung aufzeigt ggf. Feststellung einer drohenden Haushaltsnotlage Folge: Vereinbarung eines Sanierungsprogramms mit der Gebietskörperschaft und Unterrichtung des Stabilitätsrats über die Umsetzung II Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenze Nach Art. 98 Abs. 2 ThürVerf gilt die Höhe der eigenfinanzierten Investitionen als verfassungsmäßige Kreditaufnahmegrenze (vgl. Übersicht 2). Übersicht 2: Vergleich eigenfinanzierte Investitionen mit Nettokreditaufnahme, in Mio. EUR Jahr Eigenfinanzierte Investitionen 2 NKA 2014 (Ist) 728,1-114, (Soll) 828,8-26,5 Quelle: vorläufiges Ist 2014, Haushaltsplan Die verfassungsmäßige Kreditaufnahmegrenze wurde und wird mit der erfolgten Nettotilgung sowohl im abgelaufenen Haushaltsjahr 2014 wie auch im Plan für den laufenden Haushalt 2015 unterschritten. Bereits im Frühjahr 2009 und damit noch vor der grundgesetzlichen Schuldenbremse wurde 18 der ThürLHO mit Wirkung ab dem Jahr 2011 dahingehend geändert, dass der Haushaltsplan ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen ist. Ausnahmen sind neben 2 Die eigenfinanzierten Investitionen berechnen sich wie folgt: HGr 7 + HGr 8./. OGr 33./. OGr 34.

8 4 Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen nur zulässig zum Ausgleich konjunkturbedingter Einnahmeausfälle. Diese werden gemessen an der Unterschreitung der geplanten Einnahmen aus Steuern und LFA für das aufzustellende Haushaltsjahr zum Durchschnitt der kassenmäßigen Einnahmen der drei dem Jahr der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahre. Zwingende Voraussetzung für die Kreditaufnahme ist nach 18 Abs. 3 ThürLHO die verbindliche Tilgung der aufgenommenen Kredite über fünf Jahre. Die Tilgung beginnt in dem Haushaltsjahr, in dem der Haushaltsplan ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen werden kann. Für die im Jahr 2011 erfolgte Nettoneuverschuldung i. H. v. 261,4 Mio. EUR wurde unter der Maßgabe des 18 ThürLHO in der Mittelfristigen Finanzplanung 2012 bis 2016 ein Tilgungsplan festgelegt, der eine Rückführung der Schulden um 65 Mio. EUR jeweils in den Jahren 2013 bis 2016 beinhaltet. Im Haushaltsjahr 2012 wurde mit der Erfüllung der Tilgungsverpflichtung begonnen. Vor dem Hintergrund der positiven haushaltsmäßigen Entwicklung konnten in den Jahren 2012 bis 2014 Landesschulden in Höhe von 481,1 Mio. EUR getilgt werden. Damit wurde der sich aus 18 Abs. 3 ThürLHO verpflichtend ergebende Tilgungsumfang bereits vollständig erfüllt. III Kennziffern zur Beurteilung der aktuellen Haushaltslage und der Finanzplanung Im Rahmen der allgemeinen Haushaltsüberwachung hat der Stabilitätsrat die Aufgabe, mögliche drohende Haushaltsnotlagen zu identifizieren. Die Grundlage hierfür bildet die Darstellung bestimmter Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage sowie zur Finanzplanung. Der Bund und die Länder haben sich in der konstituierenden Sitzung des Stabilitätsrats am 28. April 2010 auf vier Kennziffern verständigt 3 : - struktureller Finanzierungssaldo je Einwohner - Kreditfinanzierungsquote - Schuldenstand je Einwohner - Zins-Steuer-Quote. Mittels des strukturellen Finanzierungssaldos und der Kreditfinanzierungsquote kann eher die aktuelle Haushaltslage beurteilt werden. Der Schuldenstand und die Zins-Steuer-Quote sind dagegen stärker von der Haushaltspolitik der vorangegangenen Jahre geprägt. Durch die gemeinsame Betrachtung dieser Kennziffern ist eine möglichst umfassende und ausgewogene Beurteilung der Haushaltslage gegeben. 3 Für die konkrete Ausgestaltung und Abgrenzung, siehe Anlage A.

9 5 Zur Bewertung der Kennziffern hat der Stabilitätsrat allgemein geltende Schwellenwerte beschlossen. Überschreitet der Bund oder ein Land bei der Mehrzahl der Kennziffern die dazugehörigen Schwellenwerte, leitet der Stabilitätsrat die Prüfung einer drohenden Haushaltsnotlage ein. III.1 Aktuelle Haushaltslage Kennziffern der Jahre 2013, 2014 und 2015 Der Betrachtungszeitraum für die aktuelle Haushaltslage umfasst die Ist-Werte der vergangenen zwei Haushaltsjahre 2013 und 2014 und den Soll-Wert des laufenden Haushaltsjahres Im Haushaltsjahr 2013 konnte eine weiterhin positive Einnahmeentwicklung infolge der anhaltend guten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung verzeichnet werden. Die Einnahmen aus Steuern, LFA und allg. BEZ lagen 175,3 Mio. EUR über dem Ansatz für Auch die Ausgaben konnten abermals deutlich gesenkt werden. Einsparungen gegenüber dem Ansatz für 2013 ergaben sich beispielsweise aus geringeren Zinsausgaben (-53,6 Mio. EUR) sowie reduzierten Personalausgaben (-69,6 Mio. EUR). Im Haushaltsvollzug führte dies dazu, dass neben dem festgeschriebenen Tilgungsbetrag von 65 Mio. EUR weitere 233,4 Mio. EUR getilgt wurden. Das Haushaltsjahr 2014 profitierte ebenfalls von einer guten konjunkturellen Entwicklung, bei gleichzeitiger Wirkung der Konsolidierungsmaßnahmen in Thüringen. Die Ist-Einnahmen aus Steuern, LFA und allg. BEZ übertrafen die Planungen um 184,9 Mio. EUR. Aus dem Überschuss des Jahres 2013 und im Ergebnis des Haushaltsvollzugs konnte die Rücklage zur Absicherung von künftigen Haushaltsrisiken im Saldo um 230 Mio. EUR aufgestockt werden. Darüber hinaus konnten zusätzlich zu den planmäßigen 65 Mio. EUR weitere 49 Mio. EUR für die Schuldentilgung verwendet werden. Der Landeshaushalt 2015 ist auf der Einnahmeseite gekennzeichnet durch die weiterhin positive konjunkturelle Entwicklung der Steuereinnahmen sowie den weiteren Rückgang der Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen. Gleichzeitig stiegen auf der anderen Seite die Ausgabenverpflichtungen. Der Haushaltsplan des Jahres 2015 sieht daher gegenüber den Ist- Werten des Jahres 2014 eine annähernde Beibehaltung der Einnahmen vor (9,258 Mrd. EUR Ist 2014 zu 9,272 Mrd. EUR Soll 2015). Der Landeshaushalt 2015 kommt erneut ohne neue Schulden aus und setzt mit einer veranschlagten Tilgung von 26,5 Mio. EUR den Weg der Konsolidierung fort. Im Ergebnis weist der strukturelle Finanzierungssaldo je Einwohner in Abgrenzung des Stabilitätsrates, wie auch bereits in den vorangegangenen Jahren, in 2015 ein positives Vorzeichen auf (+13 EUR je EW). Die Kreditfinanzierungsquote beträgt -0,5 %. Die geplante

10 6 Tilgung für das Jahr 2015 führt zu einer weiter rückläufigen Verschuldung je Einwohner (7.256 EUR je EW), wobei der statistische Effekt der Beibehaltung der Einwohnerzahl auf dem Niveau des 30. Juni 2014 nicht unterschätzt werden sollte. Die Zins-Steuer-Quote liegt mit 8,3 % geringfügig unter dem Vorjahreswert (vgl. Übersicht 3). Übersicht 3: Kennziffernsystem aktuelle Haushaltslage Struktureller Finanzierungssaldo (in EUR je Einwohner) 5 *Länderdurchschnitt minus 200 EUR Kreditfinanzierungsquote (in v. H.) **Länderdurchschnitt plus 3 Prozentpunkte Schuldenstand je Einwohner (in EUR je Einwohner) ***Länderdurchschnitt mal 1,3 6 Zins-Steuer-Quote (in v. H.) **** Länderdurchschnitt mal 1, (Ist) Aktuelle Haushaltslage 2014 (Ist) 2015 (Soll) TH Länderdurchschnitt Schwellenwert* TH -3,0-1,3-0,5 Länderdurchschnitt 1,0 1,0 0,8 Schwellenwert** 4,0 4,0 3,8 TH Länderdurchschnitt Schwellenwert*** TH 9,1 8,5 8,3 Länderdurchschnitt 7,4 6,5 6,7 Schwellenwert**** 10,4 9,1 9,3 Quelle: Sekretariat des Stabilitätsrats, Datenlieferung vom Auffälligkeit 4 Nein Nein Nein Nein ERGEBNIS: Nicht Auffällig Es ist ersichtlich: Für die Jahre der aktuellen Haushaltslage 2013 bis 2015 ist keine Auffälligkeit im Sinne einer drohenden Haushaltsnotlage nach 4 StabiRatG festzustellen. Die Werte sind jeweils unter den zulässigen Schwellenwerten. Insbesondere bei den gegenwartsorientierten Kennziffern struktureller Finanzierungssaldo und Kreditfinanzierungsquote sind die Werte für Thüringen sogar deutlich besser als der Länderdurchschnitt. Bei den eher vergangenheitsorientierten Kennziffern Schuldenstand je Einwohner und Zins-Steuer-Quote befindet sich der Freistaat Thüringen zwar mit Abstand unter den jeweiligen Schwellenwerten, jedoch für alle Jahre oberhalb des Länderdurchschnitts. 4 Als Basisjahr werden dabei sowohl das abgelaufene letzte Ist-Jahr als auch das laufende Soll-Jahr zur Berechnung herangezogen. Damit wird verhindert, dass einmalige Schwankungen der Einnahmen und Ausgaben zu einer möglichen Fehleinschätzung über die Haushaltslage führen. 5 Einwohnerzahlen ab 2012: verringerte Einwohnerzahl nach Stand Zensus 2011 ( ) 6 Der Multiplikator für die Stadtstaaten beträgt 2,2. Bei der Zins-Steuer-Quote liegt der Wert bei 1,5.

11 III. 2 Finanzplanung Kennziffern der Jahre 2016 bis Für den Zeitraum Finanzplanung werden die Werte der im April 2015 durch das Kabinett beschlossenen Mittelfristigen Finanzplanung verwendet. Wichtige Herausforderungen, die von der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt werden müssen, sind rückläufige Bevölkerungszahlen, sinkende Solidarpakt-II-Mittel des Bundes sowie abnehmende Fördermittel der EU. In den kommenden Jahren gilt es deshalb, das Ausgabeverhalten sukzessive weiter an die absehbare rückläufige Entwicklung der Einnahmen in diesen Bereichen anzupassen sowie bestehende Altschulden zu tilgen, um die Zinslast des Landes weiter zu reduzieren. Übersicht 4: Kennziffernsystem Planentwurf und Finanzplanung Struktureller Finanzierungssaldo (in EUR je Einwohner) *Schwellenwert Soll 2015 minus 100 EUR Kreditfinanzierungsquote (in v. H.) **Schwellenwert Soll 2015 plus 4 Prozentpunkte Schuldenstand Einwohner (in EUR je Einwohner) je ***Schwellenwert Soll 2015 plus 200 EUR/EW pro Jahr Zins-Steuer-Quote (in v. H.) ****Schwellenwert Soll 2015 plus 1 Prozentpunkt Soll Finanzplanung Auffälligkeit TH 13,0 47,8 38,4 35,8 Schwellenwert* TH -0,5-0,8-0,7-0,3 Schwellenwert** 3,8 7,8 7,8 7,8 TH Schwellenwert*** TH 8,3 7,8 7,5 7,2 Schwellenwert**** 9,3 10,3 10,3 10,3 Quelle: Sekretariat des Stabilitätsrats, Datenlieferung vom sowie eigene Berechnungen auf Basis der Mittelfristigen Finanzplanung 2014 bis Nein Nein Nein Nein ERGEBNIS: Nicht Auffällig Der strukturelle Finanzierungssaldo in Abgrenzung des Stabilitätsrates verbleibt weiterhin im positiven Bereich und verbessert sich gegenüber dem Soll des Jahres 2015 leicht. Aufgrund der fortgeführten Tilgung ist die Kreditfinanzierungsquote im gesamten Planungszeitraum negativ. Beim Schuldenstand je Einwohner erhöht sich im Finanzplanungszeitraum der

12 8 Abstand Thüringens zum Schwellenwert. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass für die Berechnung der Kennziffer Schuldenstand je Einwohner nach Abgrenzung des Stabilitätsrates im Finanzplanungszeitraum eine konstante Bevölkerungszahl unterstellt wird. Dies stellt für Thüringen eine insbesondere in Anbetracht der aktuellen Entwicklung der Einwohnerzahlen optimistische, aber nicht unrealistische, Annahme dar. Die Zins-Steuer- Quote verringert sich gegenüber dem laufenden Haushalt von 8,3 Prozent in 2015 auf 7,2 Prozent in Hauptgründe hierfür sind das weiterhin niedrige Zinsniveau sowie die geplanten Tilgungen. Auch die noch immer zu erwartende positive Entwicklung der Steuereinnahmen aufgrund der weiterhin guten konjunkturellen Lage trägt zu dieser positiven Entwicklung bei. III. 3 Zusammenfassende Bewertung Insgesamt lässt sich feststellen, dass Thüringen im gesamten Kennziffernsystem bei keiner Kennziffer in keinem der betrachteten Jahre den zulässigen Schwellenwert überschreitet. Die Einleitung der Prüfung einer drohenden Haushaltsnotlage nach 4 Abs. 2 Nr. 2 StabiRatG wird nicht erforderlich. Alle Kennziffern bis 2018 liegen deutlich unter den Schwellenwerten. Die gegenwartsorientieren Kennziffern liegen darüber hinaus unter dem Länderdurchschnitt. Dahingegen liegen die eher vergangenheitsbezogenen Kennziffern derzeit noch über dem Länderdurchschnitt. Allerdings ist über den gesamten Finanzplanungszeitraum eine Rückführung dieser beiden Größen vorgesehen. Neben den konjunkturbedingten Auswirkungen auf der Einnahmeseite, von der grundsätzlich alle Gebietskörperschaften profitieren, wird daran der erfolgreiche Weg Thüringens bei der Konsolidierung des Landeshaushalts sichtbar. Auf diesem Weg wird Thüringen auch in den kommenden Jahren fortschreiten müssen, um die absehbaren und zu erwartenden einnahme- und ausgabeseitigen Belastungen des Landeshaushalts in Verbindung mit der grundgesetzlichen Schuldenregel meistern zu können. IV Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung Nach 3 Abs. 2 StabiRatG sollen die Stabilitätsberichte neben dem Kennziffernbündel (Kapitel III) auch eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen enthalten. Gemäß 4 Abs. 2 Nr. 2 StabiRatG leitet der Stabilitätsrat die Prüfung einer drohenden Haushaltsnotlage ein, wenn die Projektion eine entsprechende Entwicklung anzeigt. In seiner konstituierenden Sitzung hat sich der Stabilitätsrat auf eine

13 9 Standardprojektion für den Bund und alle Länder verständigt, die im Folgenden kurz beschrieben wird. Durch eine Projektion der Einnahmen über einen siebenjährigen Zeitraum soll diejenige Ausgabenwachstumsrate ermittelt werden, die eine drohende Haushaltsnotlage gerade noch verhindert. Der Projektionszeitraum umfasst im vorliegenden Bericht die Jahre bzw Dabei gilt für die einzelnen Einnahmekategorien: - Einnahmen aus Steuern, LFA und allg. BEZ: Die Fortschreibung erfolgt auf Basis der Ergebnisse der aktuellen Mai-Steuerschätzung bis 2019 sowie anschließend entsprechend dem geschätzten Anstieg des nominalen Produktionspotentials 7. - SoBEZ: Fortschreibung entsprechend 11 Abs. 3 FAG Zu möglichen Veränderungen in den Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 sind keine Annahmen getroffen. - Sonstige Einnahmen: unterstellter jährlicher Zuwachs von nominell 1 v. H. - Einnahmen aus Krediten: Die Schuldenstandsquote 8 als Tragfähigkeitsindikator soll über den Betrachtungszeitraum auf dem Niveau des Ausgangsjahres der Projektion konstant bleiben. Aufgrund der gemäß der Frühjahrsprognose der Bundesregierung vom April 2015 unterstellten positiven BIP-Wachstumsraten ergeben sich zusätzliche Verschuldungsmöglichkeiten. Unter Berücksichtigung des Schwellenwerts der Kennziffer Schuldenstand je Einwohner als Maßstab für eine drohende Haushaltsnotlage (für Flächenländer 130% des Länderdurchschnitts, vgl. Abschnitte III.2 und III.3) resultiert die zusätzliche jährliche Verschuldung, die eine negative Auffälligkeit gerade noch verhindert. Das errechnete Einnahmeniveau im Endjahr der Projektion stellt gleichzeitig die Obergrenze der Ausgaben dar, die eine drohende Haushaltsnotlage gerade noch verhindert. Aus dem Vergleich der zulässigen Ausgaben im Endjahr der Projektion mit den Ausgaben im Ausgangsjahr der Projektion errechnet sich eine jährliche Wachstumsrate der bereinigten Ausgaben (vgl. Übersicht 5). Auf Basis der Projektion sind Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage gegeben, wenn die länderspezifische Ausgabenwachstumsrate um mehr als drei Prozentpunkte unter dem Länderdurchschnitt liegt. Die zulässige Ausgabenwachstumsrate Thüringens liegt für beide Ausgangsjahre unter der Ausgabenwachstumsrate im Länderdurchschnitt, jedoch noch deutlich über dem 7 Gesamtwirtschaftliche Produktion, die bei Vollbeschäftigung aller Produktionsfaktoren hergestellt werden könnte. Die Wachstumsrate des nominalen Produktionspotentials beträgt ab ,1 v. H. p. a. 8 Schuldenstandsquote = Verhältnis Schuldenstand zu BIP, jeweils in EUR.

14 10 Schwellenwert. Insofern liegt kein Hinweis auf eine drohende Haushaltsnotlage vor. Verantwortlich für die gegenüber dem Länderdurchschnitt unterdurchschnittliche Wachstumsrate sind im Wesentlichen die rückläufigen SoBEZ, wodurch das prognostizierte Einnahmevolumen der neuen Länder geschmälert wird. Gegenüber dem Basisjahr 2014 (Ist-Daten) ist die Ausgabenwachstumsrate des Freistaats Thüringen im Basisjahr 2015 geringfügig gesunken. Gleichzeitig verringert sich der Abstand der zulässigen Wachstumsrate im Basisjahr 2015 zum Länderdurchschnitt. Der Abstand von rund 1 Prozentpunkt zum Länderdurchschnitt ist dennoch Anzeichen dafür, dass die finanzpolitischen Handlungsspielräume in Thüringen in den kommenden Jahren im Vergleich zum Durchschnitt der Länder geringer sind. Übersicht 5: Standardprojektion der Mittelfristigen Haushaltsentwicklung Basisjahr 9 Projektionsjahr Maximale jahresdurchschnittliche Ausgabenwachstumsrate bis zur Erreichung des Schwellenwertes der Kennziffer Schuldenstand je Einwohner im Projektionsjahr Quelle: Stabilitätsrat, Datenlieferung vom Thüringen Länderdurchschnitt Schwellenwert ,2 4,3 1, ,1 4,1 1,1 Wie bereits in vorangegangenen Berichten angemerkt, erlaubt aus hiesiger Sicht die Systematik der Standardprojektion jedoch nur eingeschränkte Rückschlüsse auf die Haushaltslage eines Landes, denn sie weist in Methodik und Struktur bestimmte Schwächen auf: - Es besteht die Gefahr, dass die Standardprojektion im Ergebnis gegen geltendes Verfassungsrecht verstößt: Die Zielvorgabe einer konstanten Schuldenstandsquote kann bei ansteigender Wirtschaftsleistung die Ausweitung des zulässigen Verschuldungsspielraums für Thüringen über die geltenden Verfassungsgrenzen hinaus bedeuten. Die nach Art. 98 Abs. 2 ThürVerf geltende Kreditaufnahmegrenze in Höhe der eigenfinanzierten Investitionen würde deutlich überschritten. - Die Standardprojektion ist in ihren Annahmen unvollständig und kommt damit zu verzerrten Aussagen. Mit Ausnahme der SoBEZ-Degression berücksichtigt die Projektion keine weiteren rückläufigen Einnahmen. Diese stehen jedoch zweifelsfrei fest. Hierzu zählen u.a. die rückläufigen Korb-II-Mittel 10, EU-Fördermittel und die einnahmeseitigen Kosten der demographischen Entwicklung. Stattdessen werden alle sonstigen Einnahmen außer SoBEZ, Steuern und Kredite mit einer jährlichen 9 Vgl. Fußnote 5 10 Neben den SoBEZ zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten (sog. Korb I) erhalten die neuen Länder aus dem Solidarpakt II auch überproportionale investive Zweckzuweisungen, welche bis 2019 ebenfalls einer Degression unterliegen (sog. Korb II).

15 11 Steigerung von 1 v. H. p. a. fortgeschrieben. Damit sind die Einnahmen zu hoch angesetzt. In Bezug auf das gewählte Modell resultieren damit auch deutlich zu hohe Ausgabenwachstumsraten. - Die Standardprojektion liefert im Vergleich zum Kennziffernsystem keine signifikant neuen Erkenntnisse, da sich der Gesamtrahmen der maximalen Neuverschuldung am Abstand zum Schwellenwert der Kennziffer Schuldenstand je Einwohner orientiert. Sie kann ob ihrer Ausgestaltung damit kaum als Frühwarnsystem für Fehlentwicklungen fungieren. Unberücksichtigt bleiben darüber hinaus Entwicklungen auf der Ausgabenseite. Dabei handelt es sich zwar sowohl um Entlastungen (insbesondere bei den Investitionen im Zuge des rückläufigen Solidarpakts II und der EU-Strukturfonds), vor allem aber um Belastungen insbesondere im Personalbereich, auch wenn durch das Stellenabbaukonzept der Landesregierung die zusätzlichen Belastungen (über Tarif-, Besoldungs- und Versorgungserhöhungen) zumindest teilweise kompensiert werden können. Die Ergebnisse der Standardprojektion stellen deshalb allenfalls eine Obergrenze der möglichen Ausgabenwachstumsrate dar. Aufgrund der oben beschriebenen Kritikpunkte kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine jährliche Verringerung der Ausgaben vorgenommen werden muss. Das angestrebte Ziel muss die Einhaltung der grundgesetzlichen Anforderungen der Schuldenbremse ab dem Jahr 2020 sein. Gleichzeitig müssen dem Land auch in Zukunft die finanzpolitischen Handlungsspielräume erhalten bleiben. V. Abschließende Bewertung Der sechste Stabilitätsbericht der Thüringer Landesregierung enthält die zur Haushaltsüberwachung notwendigen bzw. die zur Prüfung einer drohenden Haushaltsnotlage erforderlichen Kriterien gemäß dem gesetzlichen Auftrag nach 3 Abs. 2 StabiRatG. Es ist festzustellen, dass die verfassungsmäßige Höhe der Kreditaufnahmegrenze sowohl für das abgelaufene Jahr wie auch für das Berichtsjahr 2015 eingehalten werden kann (Kapitel II). Weder die Kennzifferndarstellung (Kapitel III) noch die Standardprojektion (Kapitel IV) lassen auf Basis der derzeitigen Datenlage eine Haushaltsnotlage erkennen. Zum sechsten Mal in Folge gelingt es Thüringen damit in der Sichtweise des Stabilitätsrates darzulegen, dass die verfassungsmäßigen und gesetzlichen Anforderungen an den Haushalt eingehalten werden und keine Anhaltspunkte für eine Haushaltsnotlage bestehen.

16 12 Anlage A - Berechnung der Kennziffern in der Abgrenzung gemäß Beschluss des Stabilitätsrates vom Lfd. K e n n z i f f e r und D a t e n Rechenweg Ist Nr. Struktureller Finanzierungssaldo Mio. 0 (konjunkturbereinigt) Struktureller Finanzierungssaldo je Einwohner 1 (konjunkturbereinigt) Struktureller Finanzierungssaldo Mio. 2 (nicht konjunkturbereinigt) Struktureller Finanzierungssaldo je Einwohner 3 (nicht konjunkturbereinigt) 2013 Ist 2014 Ist Rechenweg Soll x x x x x x x x 2015 Soll ,0 168, ,8 2/4 139,6 77,9 2/4 12,9 4 Einwohner am , , ,6 5 Finanzierungssaldo in StabiRat-Abgrenzung Mio ,2 170, ,4 6 Bereinigte Einnahmen in StabiRat-Abgrenzung Mio , , ,0 7 Bereinigte Einnahmen Mio , , ,0 8 darunter: Konsolidierungshilfen Mio. 0,0 0,0 0,0 9 Zahlungen von gleicher Ebene Mio ,0 0, ,0 10 Zahlungen von Ländern, ohne LFA-Einnahmen Mio. 17,7 22,4 7,3 11 Länderfinanzausgleich, Einnahmen Mio. =206= ,0 553,7 = ,0 12 Einnahmen vom Pensionsfonds Mio. =34 0,0 0,0 =34 0,0 13 Einnahmen von der Versorgungsrücklage Mio. =41 4,0 4,0 =41 3,3 14 Bereinigte Ausgaben in StabiRat-Abgrenzung Mio , , ,4 15 Bereinigte Ausgaben Mio , , ,4 16 Zusetzungen zu bereinigten Ausgaben: Zuführungen an Pensionsfonds & Versorgungsrücklage Mio. 0 0,0 0, soweit betroffen 0,0 17 Zahlungen an Pensionsfonds Mio. 0,0 0,0 =31 0,0 18 Zahlungen an Versorgungsrücklage Mio. 3,4 15,5 =38 21,7 19 Saldo der haushaltstechnischen Verrechnungen Mio. 0,0 0,0 0,0 20 Saldo der Finanziellen Transaktionen Mio ,9 21, ,0 21 Einnahmen aus Finanziellen Transaktionen Mio ,2 45, ,3 22 davon: Darlehensrückflüsse (einschl. Gewährleistungen) Mio. 18,2 20,6 18,5 23 Veräußerung von Beteiligungen Mio. 1,0 24,4 0,8 24 Schuldenaufnahme beim öff. Bereich Mio. 0,0 0,0 0,0 25 Ausgaben der Finanziellen Transaktionen Mio ,1 23, ,2 26 davon: Vergabe von Darlehen (einschl. Gewährleistungen) Mio. 21,9 23,7 91,1 27 Erwerb von Beteiligungen Mio. 0,2 0,2 0,1 28 Tilgungsausgaben an öff. Bereich Mio. 0,0 0,0 0,0 29 Saldo Pensionsfonds Mio ,0 0, ,0 30 Einnahmen Mio ,0 0, ,0 31 davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. 0,0 0,0 =17 0,0 32 sonstige Einnahmen Mio. 0,0 0,0 0,0 33 Ausgaben Mio ,0 0, ,0 34 davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. 0,0 0,0 =12 0,0 35 sonstige Ausgaben Mio. 0,0 0,0 0,0 36 Saldo Versorgungsrücklage nach BBesG 14a Mio ,9 19, ,2 37 Einnahmen Mio ,9 23, ,5 38 davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. 3,4 15,5 =18 21,7 39 sonstige Einnahmen Mio. 7,5 7,7 5,9 40 Ausgaben Mio ,0 4, ,3 41 davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. 4,0 4,0 =13 3,3 42 sonstige Ausgaben Mio. 0,0 0,0 0,0 Saldo Grundstock (Land) / Schlusszahlung Saldo SV "Schlusszahlungen 43 inflationsindex. Bundeswertpapiere (Bund) Mio ,0 0, ,0 44 Entnahmen Mio. 0,0 0,0 0,0 45 Zuführungen Mio. 0,0 0,0 0,0 46 ggf. Konjunkturkomponente (+/-) Mio. x 0,0 0,0 x 0,0 100 Kreditfinanzierungsquote % 101/106-3,0% -1,3% 101/106-0,5% 101 Nettokreditaufnahme in StabiRat-Abgrenzung Mio ( )+8-268,8-115, ,7 102 Schuldenaufnahme in StabiRat-Abgrenzung Mio , , ,4 103 Schuldenaufnahme am Kreditmarkt Mio , , ,4 104 Aufgeschobene bewilligte Kredite im Haushaltsjahr (+/-) Mio. 0,0 0,0 0,0 105 Schuldentilgung am Kreditmarkt Mio , , ,9 106 Konsolidierte Ausgaben Mio (33-31)+(40-38) , , ,7 200 Zins-Steuer-Quote % 201/202 9,1% 8,5% 201/202 8,3% 201 Zinsausgaben am Kreditmarkt Mio. 578,3 553,2 548,6 202 Steuern in StabiRat-Abgrenzung Mio , , ,5 203 Steuereinnahmen Mio , , ,0 204 Förderabgabe Mio. 1,7 1,4 2,0 205 KfZ-Steuer-Kompensation Mio. 230,5 230,5 230,5 206 Länderfinanzausgleich, Einnahmen Mio. 547,0 553,7 =11 546,0 207 Länderfinanzausgleich, Ausgaben Mio. 0,0 0,0 0,0 208 Allg. BEZ Mio. 223,1 227,1 226,0 Schulden je Einwohner (Land) / 300 Schulden in Relation zum BIP (Bund) / % 301/ , ,0 301/ ,7 301 Schulden am Ende des lfd. Jahres in StabiRat-Abgrenzung Mio , , ,8 302 Schulden am Kreditmarkt Mio , , ,3 303 Schulden am Kreditmarkt am des Vorjahres (SFK-4) x ,3 304 Aufgeschobene bewilligte Kredite Mio. 0,0 0,0 0,0 305 Nettokreditaufnahme x = ,5 306 Aufgeschobene bewilligte Kredite im Haushaltsjahr (+/-) Mrd. x =104 0,0 307 Bruttoinlandsprodukt, nominal geschätzt Mrd. x x 400 Saldo der Phasenverschiebung Länderfinanzausgleich Mio ,5-17,3 x 410 Einnahmen Mio ( ) -36,5-17,3 x 411 darunter: Länderfinanzausgleich, Kasse Mio. 553,6 559,3 x 412 Umsatzsteuer, Kasse Mio , ,8 x 413 Allg. BEZ, Kasse Mio. 222,6 230,4 x 414 Länderfinanzausgleich, Abrechnung Mio. 547,0 553,7 x 415 Umsatzsteuer, Abrechnung Mio , ,4 x 416 Allg. BEZ, Abrechnung Mio. 223,1 227,1 x 420 Ausgaben Mio ,0 0,0 x 421 darunter: Länderfinanzausgleich, Kasse Mio. 0,0 0,0 x 422 Länderinanzausgleich, Abrechnung Mio. 0,0 0,0 x

17 Anlage B - Zusammenfassung Kennziffern und Standardprojektion Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung Thüringen Struktureller je Finanzierungssaldo Einw nein Schwellenwert Länderdurchschnitt Kreditfinanzierungsquote % -3,0-1,3-0,5-0,8-0,7-0,3 nein Schwellenwert 4,0 4,0 3,8 7,8 7,8 7,8 Länderdurchschnitt 1,0 1,0 0,8 Zins-Steuer-Quote % 9,1 8,5 8,3 7,8 7,5 7,2 nein Schwellenwert 10,4 9,1 9,3 10,3 10,3 10,3 Schuldenstand Länderdurchschnitt 7,4 6,5 6,7 je Einw nein Schwellenwert Länderdurchschnitt Aktuelle Finanzplanung Haushaltslage Überschreitung Ist Ist Soll Entwurf FPl FPl Überschreitung nein nein nein nein Auffälligkeit im Zeitraum nein nein Ergebnis der Kennziffern Eine Haushaltsnotlage droht nicht. 2. Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen Standardprojektion Thüringen Zuwachsrate Schwellenwert Länderdurchschnitt % 3,2 1,3 4, % 3,1 1,1 4,1 Ergebnis der Projektion Eine Haushaltsnotlage droht nicht.

18 Herausgeber: Thüringer Finanzministerium Ludwig-Erhard-Ring 7

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