Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Magdeburg, 1. September 2016
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- Christin Lioba Michel
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1 Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Unterrichtung Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Magdeburg, 1. September 2016 Bericht an den Stabilitätsrat nach 3 Abs. 2 Stabilitätsratsgesetz für das Jahr 2016 Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, als Anlage übersende ich gemäß Artikel 62 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt den von der Landeregierung am 30. August 2016 beschlossenen Bericht an den Stabilitätsrat nach 3 Abs. 2 Stabilitätsratsgesetz für das Jahr 2016 zur Kenntnisnahme. Federführend ist das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt. Mit freundlichen Grüßen Rainer Robra Staats- und Kulturminister Verfügung der Präsidentin des Landtages von Sachsen-Anhalt: Die Unterrichtung des Landtages erfolgt gemäß 54 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages (GO.LT). Nach 40 Abs. 2 GO.LT überweise ich den o. g. Bericht zur Beratung in den Ausschuss für Finanzen. Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am )
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3 Stabilitätsbericht des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2016 Ministerium der Finanzen
4 Inhaltsverzeichnis 1. Aufgaben des Stabilitätsrates und rechtliche Grundlagen Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen Kennziffern zur Beurteilung der aktuellen Haushaltslage und der Finanzplanung Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung (Standardprojektion) Zielbezogene Projektion der Ausgaben Bewertung der Ergebnisse durch das Land Sachsen-Anhalt Datenblatt... 9 Anlage 1: Kennziffern zur Beurteilung der Haushaltslage Anlage 2: Projektion der Mittelfristigen Haushaltsentwicklung Methodik Anlage 3: Datengrundlage Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Kennziffern der aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung...4 Tabelle 2: Ergebnisse der Standardprojektion...5 Tabelle 3: Projektion der zielbezogenen Ausgabenentwicklung...7 IMPRESSUM Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Editharing Magdeburg 2
5 1. Aufgaben des Stabilitätsrates und rechtliche Grundlagen Mit dem vorliegenden Bericht erfüllt das Land Sachsen-Anhalt seine Verpflichtung gemäß 3 Abs. 2 Stabilitätsratsgesetz (StabiRatG). Gemäß Artikel 109a Grundgesetz und 3 Stabilitätsratsgesetz überwacht der Stabilitätsrat seit dem Jahr 2010 regelmäßig die Haushalte des Bundes und der Länder. Grundlage dafür sind die jährlichen Stabilitätsberichte und die dort enthaltenen Kennziffern zur Beurteilung der Haushaltslage sowie eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung entsprechend den Vorgaben des Stabilitätsratsgesetzes (StabiRatG) und den auf der konstituierenden Sitzung des Stabilitätsrats am 28. April 2010 gefassten Beschlüssen. 2. Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen Der vom Statistischen Bundesamt überprüfte Abschluss des Haushaltes 2015 weist einen Finanzierungsüberschuss in Höhe von 426,2 Mio. EUR aus. Im Vorjahr hatte dieser bei 78,8 Mio. EUR gelegen. Damit konnte Sachsen-Anhalt zum vierten Mail in Folge einen Finanzierungsüberschuss im Landeshaushalt ausweisen. Entsprechend dem mit dem Stabilitätsrat vereinbarten Rechenschema zur Berechnung des strukturellen Defizits im Landeshaushalt kann das Land Sachsen-Anhalt für 2014 einen strukturellen Finanzierungssaldo in Höhe von +297,5 Mio. EUR verzeichnen. Dies spiegelt die weiterhin stabile Entwicklung der Steuereinnahmen, vor allem auch die erfolgreiche Konsolidierung des Landeshaushaltes wider. Entsprechend dem Haushaltsplan 2015/2016 wird das Land in diesem Jahr eine Tilgung in Höhe von mindestens 100 Mio. EUR leisten. 3. Kennziffern zur Beurteilung der aktuellen Haushaltslage und der Finanzplanung Das Kennziffernbündel zur Beurteilung der aktuellen Haushaltslage und der Finanzplanung beinhaltet eine Verbindung von gegenwarts- und vergangenheitsorientierten Indikatoren: Mit den Kennziffern struktureller Finanzierungssaldo und der Kreditfinanzierungsquote kann insbesondere die aktuelle Haushaltslage beurteilt werden. Die Kennziffern Schuldenstand und Zins-Steuer-Quote sind demgegenüber stärker von der Haushaltspolitik der vorangegangenen Jahre geprägt. Einzelheiten und Erläuterungen zu den Kennziffern können der Anlage 1 (Seite 10) entnommen werden. Der Beobachtungszeitraum umfasst dabei die Ist-Werte der zwei vergangenen Jahre, die Soll-Werte des laufenden und des folgenden Jahres sowie die Ansätze der Finanzplanung. Der Beobachtungszeitraum wird dazu in zwei Teilzeiträume 3
6 unterteilt. Eine Kennziffer gilt in einem Zeitraum als auffällig, wenn mindestens zwei Werte den Schwellenwert überschreiten. Ein Zeitraum wird insgesamt als auffällig gewertet, wenn mindestens drei von vier Kennziffern auffällig sind. Der Stabilitätsrat leitet die Evaluation einer Gebietskörperschaft ein, wenn mindestens einer der beiden Zeiträume auffällig ist. Die nachfolgende Tabelle fasst für die aktuelle Haushaltslage (2014, 2015 und Soll 2016) sowie für den Zeitraum der Finanzplanung bis 2019 die Ergebnisse der Kennziffernanalyse zusammen. Tabelle 1: Kennziffern der aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung Sachsen-Anhalt Struktureller je Finanzierungssaldo Einw Schwellenwert Länderdurchschnitt Kreditfinanzierungsquote % -1,4-0,8-1,0-1,6-1,9-2,9 Schwellenwert 4,0 2,3 3,7 7,7 7,7 7,7 7,7 Länderdurchschnitt 1,0-0,7 0,7 Zins-Steuer-Quote % 8,8 7,7 7,1 6,5 6,2 6,0 Schwellenwert 9,1 7,9 7,9 8,9 8,9 8,9 8,9 Länderdurchschnitt 6,5 5,7 5,6 je Schuldenstand Einw ja Schwellenwert Länderdurchschnitt Aktuelle Haushaltslage Überschreitung Finanzplanung Ist Ist Soll Soll FPl FPl FPl Überschreitung Auffälligkeit im Zeitraum Ergebnis der Kennziffern Eine Haushaltsnotlage droht nicht. Hinweis: Der in der Tabelle ausgewiesene strukturelle Finanzierungssaldo ist nicht identisch mit dem im Konsolidierungsbericht des Landes ausgewiesenen Wert. Derzeit gibt es nur für die fünf Konsolidierungshilfeländer (und den Bund) ein verbindliches Verfahren zur Konjunkturbereinigung und damit zur Ermittlung des strukturellen Defizits. Vor diesem Hintergrund wird hier der Finanzierungssaldo des Länderdurchschnitts herangezogen und als struktureller Saldo bezeichnet. Quellen: BMF und eigene Berechnungen. Auf Basis der Kennziffernanalyse zeigt sich: Sachsen-Anhalt überschreitet im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage nur beim Schuldenstand je Einwohner den jeweiligen Schwellenwert. Während dabei die Abstände zum Schwellenwert noch vergleichsweise gering sind und im Mittel bei deutlich sinkender Tendenz rund 140 EUR je Einwohner betragen, wird der Länderdurchschnitt deutlich mit jeweils über EUR je Einwohner überschritten. 4
7 Bei allen übrigen Kennziffern werden die Schwellenwerte unterschritten. Im Zeitraum der Finanzplanung werden die Schwellenwerte bei allen Kennziffern teilweise deutlich unterschritten. Hierzu ist allerdings anzumerken (vgl. dazu auch die Ausführungen auf Seite 8), dass die hier ausgewiesenen Werte für die Pro-Kopf- Verschuldung aufgrund der Berechnung jeweils mit dem Einwohnerstand vom die tatsächliche Entwicklung der Pro-Kopf-Verschuldung unterzeichnen. Alles in allem ergeben die Kennziffern für beide Zeiträume keine Auffälligkeiten. Die Einleitung der Prüfung einer drohenden Haushaltsnotlage nach 4 Abs. 2 Nr. 2 StabiRatG wird damit wie schon in den Vorjahren vermieden. 4. Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung (Standardprojektion) Der Bericht nach 3 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz muss neben der Kennziffernauswertung eine Standardprojektion der Haushaltsentwicklung enthalten. Im Zentrum der Projektion steht die Kennziffer Schuldenstand je Einwohner. Ziel der Standardprojektion ist es, für jedes Land zu ermitteln, wie hoch der Schuldenstand am Ende des Projektionszeitraums sein darf, damit die Kennziffer Schuldenstand je Einwohner (gemäß der festgelegten Schwellenwerte beim Schuldenstand je Einwohner also 130 % des Länderdurchschnitts) gerade nicht auffällig wird. Der Projektionszeitraum umfasst dabei sieben Jahre. Nähere Einzelheiten können der Anlage 2 (Seite 13) entnommen werden. Die Standardprojektion knüpft nur auf der Ausgabenseite der Haushalte an und stellt eine stark vereinfachte, modellhafte Abschätzung der Haushaltssituation dar. Tabelle 2: Ergebnisse der Standardprojektion Standardprojektion Zuwachsrate Schwellenwert Länderdurchschnitt in % ,8 1,4 4, ,4 1,0 4,0 Ergebnis der Projektion Eine Haushaltsnotlage droht nicht. Quelle: Berechnungen des BMF. Die Standardprojektion ergibt für Sachsen-Anhalt keine Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage. Ein Hinweis auf eine drohende Haushaltsnotlage würde sich ergeben, wenn die Ausgabenzuwachsrate gegenüber der Ländergesamtheit um mehr als 3 Prozentpunkte 5
8 unterschritten wird. Bei einem Länderdurchschnitt von 4,4 % bzw. 4,0 % wäre dies bei einem Schwellenwert von 1,4 % bzw. 1,0 % der Fall. Die Standardprojektion weist methodenbedingt mehrere Probleme auf: (1) In der Projektion wird von einer konstanten Bevölkerung ausgegangen. Demografische Veränderungen, wie sie gerade auch Sachsen-Anhalt betreffen, werden nicht berücksichtigt. Dies ist insofern problematisch, da eine zurückgehende Bevölkerung auch bei einem konstanten Schuldenstand zu einem Anstieg der Pro-Kopf-Verschuldung führt. (2) Hinzu kommt, dass der Zuwachs bei den Ausgaben innerhalb des Projektionszeitraumes aus einer erheblichen zusätzlichen Verschuldung resultiert, da bei der Projektion der Schuldenstand stabilisiert wird. Dies schränkt die Aussagekraft der Standardprojektion erheblich ein und steht im Widerspruch zu den Konsolidierungserfordernissen im Zusammenhang mit der grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse. Zudem wäre damit eine weitere Verschärfung der unter (1) dargestellten Situation bei der Pro-Kopf-Verschuldung verbunden. (3) Strukturelle Besonderheiten des Haushalts werden ausgeblendet. Die neuen Länder verfügen derzeit noch über eine überproportionale Finanzausstattung. Mit dem Rückgang der Solidarpaktmittel müssen sich die neuen Länder mit Blick auf die Ausgaben an die finanzpolitische Normalität anpassen und Ausgaben massiv zurück führen. Ein realistisches Bild hinsichtlich der dem Land tatsächlich zur Verfügung stehenden Ausgabespielräumen ist mit der Standardprojektion alles in allem nicht verbunden. Vor diesem Hintergrund wird im nachfolgenden Kapitel eine Alternativrechnung in Form der zielbezogenen Ausgabenentwicklung vorgelegt. 5. Zielbezogene Projektion der Ausgaben Die Standardprojektion gibt lediglich an, welcher Verschuldungsspielraum für ein Land bis rechnerisch besteht, ohne dass eine Haushaltsnotlage eintritt. Dies ergibt sich daraus, dass bei der Standardprojektion lediglich der Schuldenstand stabilisiert wird. Dies ist aber eine mittelfristig wieder anziehende Konjunktur unterstellt mit einem weiteren Schuldenaufbau verbunden. Damit steigt auch die Pro-Kopf-Verschuldung weiter an. Bei sinkender Einwohnerzahl wie sie auch für das Land Sachsen-Anhalt entsprechend der 6. Regionalisierten Bevölkerungsprognose zu erwarten ist würde sich dieses Problem weiter verschärfen. Die hier errechneten Ausgabenwachstumsraten sind aufgrund der unzureichend abgebildeten Entwicklung der Einnahmekomponenten also alles in allem 6
9 deutlich zu hoch. Die Zielvorgabe einer konstanten Schuldenstandsquote bedeutet zudem die Ausweitung des zulässigen Verschuldungsspielraums für Sachsen-Anhalt weit über die geltenden Grenzen hinaus und steht damit in einem deutlichen Widerspruch zu den finanzpolitischen Zielen der Landesregierung, die insbesondere die Rückführung und den Verzicht auf eine Neuverschuldung und die Tilgung von Landesschulden vorsieht. Bei der Projektion der zielbezogenen Ausgabenentwicklung wird die maximal mögliche jahresdurchschnittliche Ausgabenrate ermittelt, die die Einhaltung der Schuldenregel (Gesamtausgaben) ermöglicht. Die Projektion wird von der ZDL für die Länder erstellt. Ausgangsbasis ist wie bei der Standardprojektion die aktuelle Haushaltssituation (Ist- Ergebnis 2015) und das Haushalts-Soll Auf eine detaillierte Schätzung einzelner Einnahme- und Ausgabepositionen wird verzichtet. Es werden einheitliche Annahmen für die Entwicklung der Einnahmen (Steuern, sonstigen Einnahmen) und für die Zinsausgaben getroffen. Tabelle 3: Projektion der zielbezogenen Ausgabenentwicklung Sachsen- Anhalt Durchschnitt Flächenländer West Durchschnitt Flächenländer Ost Durchschnitt Stadtstaaten Durchschnitt Länder ,1 2,6% 1,8% 2,2% 2,5% ,7 2,2% 1,8% 2,3% 2,2% Quelle: Zentrale Datenstelle der Länderfinanzminister. Im Vergleich zur Standardprojektion ergeben sich hier für das Land zwar geringere Ausgabenzuwachsraten. Diese sind allerdings wie schon bei der Standardprojektion ebenfalls überzeichnet: Die Einnahmen des Landes sind in diesem Jahr weiterhin von den dem Land zufließenden Flutmitteln sowie den Einnahmen aus den Vereinbarungen zur Bewältigung der Flüchtlingsmigration geprägt. Gleiches gilt für die Ausgaben. Diese Entwicklung wird in den Folgejahren zumindest teilweise wieder kompensiert, sodass hier entsprechende Rückgänge eintreten werden. Welche Auswirkungen sind bspw. aus der Integration anerkannter Asylbewerber ergeben, ist derzeit noch nicht abschätzbar. Nach der in der Mittelfristigen Finanzplanung des Landes enthaltenen Langfristprojektion dürften die Zuwächse bei den Steuereinnahmen bis 2020 allenfalls den Rückgang der Drittmittel sowie die Einnahmeverluste aus dem Bevölkerungsrückgang kompensieren. Berücksichtigt man außerdem, dass bei allen 7
10 wichtigen Ausgabekategorien Zuwächse mindestens im Umfang der Inflationsrate (korrigiert um den Einwohnerrückgang) zu erwarten sind, dann wird deutlich, dass bis 2020 im Grunde keine Spielräume für Ausgabezuwächse mehr bestehen. Dies gilt auch und vor allem mit Blick auf die steigenden Asylausgaben. 6. Bewertung der Ergebnisse durch das Land Sachsen-Anhalt Der Stabilitätsbericht des Landes Sachsen-Anhalt für 2016 gibt keine Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage. Dieses Ergebnis ist eine Folge des konsequenten finanzpolitischen Kurses der Landesregierung. Das Land konnte in 2015 aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung und den damit einhergehenden Steuereinnahmen sowie aufgrund der Konsolidierungsbemühungen zum vierten Mal in Folge Schulden tilgen. Auch für dieses Jahr sieht der Haushaltsplan eine Tilgung in Höhe von 100 Mio. EUR vor. Die weiterhin erforderliche Konsolidierung des Landeshaushalts muss vorrangig auf der Ausgabenseite erfolgen. Durch die Umsetzung des Personalkonzepts, sowie die Funktional- und Kreisgebietsreform hat das Land Anpassungsschritte unternommen, um sich auf die finanzpolitischen und demografischen Veränderungen einzustellen. Die kommenden Jahre sind geprägt von bereits jetzt determinierten erheblichen Herausforderungen sowohl im Bereich der Einnahmen als auch im Bereich der Ausgaben des Landes Sachsen-Anhalt. Längerfristige Entwicklungen werden die Einnahmebasis des Landes schwächen. Die Einnahmen werden bis 2020 unter das Niveau der finanzschwachen Flächenländer West absinken. Gründe dafür sind der Einnahmeverlust aufgrund des Bevölkerungsrückgangs sowie vor allem auch das Auslaufen der Zuweisungen nach dem Solidarpakt II bis zum Jahr Auch die Einnahmen aus Zuweisungen der EU an Sachsen-Anhalt werden absehbar sinken. Vor diesem Hintergrund muss sich die Ausgabengestaltung des Landes sowohl an den notwendigen Bedarfen als auch an den finanziellen Möglichkeiten orientieren. Dabei muss die Anpassung der öffentlichen Infrastruktur in Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2020 vollständig abgeschlossen sein, da danach überproportionale Einnahmen nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Deshalb kann das Land im Ergebnis auf die sich verringernden Einnahmen nur mit effektiven Konsolidierungsbemühungen reagieren. Die Ausgaben des Landes müssen sowohl den Veränderungen auf der Einnahmeseite als auch der sich verringernden Bevölkerungszahl angepasst werden. Dazu wird es unvermeidlich sein, die bisherigen Ausgaben in ihrer Priorität und in ihrer Höhe neu zu bewerten. 8
11 7. Datenblatt Gebietskörperschaft: Land Sachsen-Anhalt Berichtsjahr: Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung Sachsen-Anhalt Struktureller je Finanzierungssaldo Einw Schwellenwert Länderdurchschnitt Kreditfinanzierungsquote % -1,4-0,8-1,0-1,6-1,9-2,9 Schwellenwert 4,0 2,3 3,7 7,7 7,7 7,7 7,7 Länderdurchschnitt 1,0-0,7 0,7 Zins-Steuer-Quote % 8,8 7,7 7,1 6,5 6,2 6,0 Schwellenwert 9,1 7,9 7,9 8,9 8,9 8,9 8,9 Länderdurchschnitt 6,5 5,7 5,6 je Schuldenstand Einw ja Schwellenwert Länderdurchschnitt Aktuelle Haushaltslage Überschreitung Finanzplanung Ist Ist Soll Soll FPl FPl FPl Überschreitung Auffälligkeit im Zeitraum Ergebnis der Kennziffern Eine Haushaltsnotlage droht nicht. 2. Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen a) Standardprojektion Standardprojektion Sachsen-Anhalt Ergebnis der Projektion % % Zuwachsrate Schwellenwert Länderdurchschnitt 3,0 1,3 4,3 2,2 1,1 4,1 Eine Haushaltsnotlage droht nicht. b) Qualitative Bewertung Die Projektion ergibt keine Entwicklung, die auf eine drohende Haushaltsnotlage hinweist. 3. Bewertung der Haushaltslage durch die Gebietskörperschaft Keine Gefahr einer drohenden Haushaltsnotlage. 4. Bewertung der Haushaltslage durch den Stabilitätsrat 9
12 Anlage 1: Kennziffern zur Beurteilung der Haushaltslage Kennziffern zur Beurteilung der Haushaltslage - Das Kennziffernbündel beinhaltet vier Kennziffern. Der Betrachtungszeitraum umfasst die Ist-Werte der zwei vergangenen Jahre, den Soll-Wert des laufenden Jahres, den Soll/Entwurfs-Wert des folgenden Jahres sowie die Ansätze der Finanzplanung. - Der Betrachtungszeitraum wird in zwei Teilzeiträume unterteilt: den Zeitraum der aktuellen Haushaltslage, der die Ist-Werte der zwei vergangenen Jahre und den Soll-Wert des laufenden Jahres beinhaltet, und den Zeitraum der Finanzplanung, der den Soll/Entwurfs-Wert des folgenden Jahres sowie die Ansätze der Finanzplanung beinhaltet. - Eine Kennziffer gilt in einem Zeitraum als auffällig, wenn mindestens zwei Werte den Schwellenwert überschreiten. Ein Zeitraum wird insgesamt als auffällig gewertet, wenn mindestens drei von vier Kennziffern auffällig sind. - Der Stabilitätsrat leitet die Evaluation einer Gebietskörperschaft ein, wenn mindestens einer der beiden Zeiträume auffällig ist. - Ausgelagerte Einheiten, soweit sie zum Sektor Staat gehören, werden aus systematischen Gründen einbezogen, sobald das Schalenkonzept vollständig zum Zwecke der Abgrenzung des Staatssektors in der vierteljährlichen Kassenstatistik realisiert ist. - Das hier gefundene Kennziffernbündel ist für Zwecke der Haushaltsüberwachung nach 3 Stabilitätsratsgesetz zusammengestellt worden. Die Zins- Steuer-Quote und die Kreditfinanzierungsquote in der vorliegenden Abgrenzung sind für vertikale Vergleiche der Ebenen nicht geeignet. Kennziffer Definitionen/Bezüge Schwellenwert Struktureller Finanzierungssaldo Finanzierungssaldo in periodengerechter Abgrenzung des Länderfinanzausgleichs bereinigt um den Saldo finanzieller Transaktionen und bereinigt um konjunkturelle Einflüsse Entnahmen/Zuführungen aus dem Grundstock werden als ordentliche Einnahmen/Ausgaben berücksichtigt. Pensionsfonds werden in Einnahmen und Ausgaben mit dem Kernhaushalt konsolidiert. Der konjunkturbereinigte, strukturelle Finanzierungssaldo ist eine zentrale Kennziffer zur Beurteilung der Lage der öffentlichen Haushalte. Solange keine Entscheidungen über Konjunkturbereinigungsverfahren getroffen sind, wird für die Länder die implizite Bereinigung durch Ländervergleich vorgesehen. Nach Ablauf des ersten Berichtsturnus ist im Lichte der bis dahin gewonnenen Erkenntnisse zu entscheiden, wie für konjunkturbereinigte Werte absolute Schwellenwerte sachgerecht festgelegt werden. Länder: Der Schwellenwert bei der impliziten Bereinigung durch Ländervergleich für den Zeitraum der aktuellen Haushaltslage gilt als überschritten, wenn der Finanzierungssaldo um mehr als 200 je Einwohner ungünstiger ist als der Länderdurchschnitt. Für den Zeitraum der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres zzgl. eines Aufschlags von 10
13 Kennziffer Definitionen/Bezüge Schwellenwert Kreditfinanzierungsquote Verhältnis der Nettokreditaufnahme in periodengerechter Abgrenzung des Länderfinanzausgleichs zu den bereinigten Ausgaben Entnahmen/Zuführungen aus dem Grundstock werden als ordentliche Einnahmen/Ausgaben berücksichtigt. Pensionsfonds werden in Einnahmen und Ausgaben mit dem Kernhaushalt konsolidiert. Landesrechtliche Regelungen zur Aufschiebung bewilligter Kredite durch vorhandene liquide Mittel werden berücksichtigt. Schuldenstand Schuldenstand zum Stichtag (fundierte Schulden am Kreditmarkt) Landesrechtliche Regelungen zur Aufschiebung bewilligter Kredite durch vorhandene liquide Mittel werden berücksichtigt. Der Schuldenstand des betrachteten Jahres im Soll und im Finanzplanungszeitraum errechnet sich aus dem Schuldenstand des vorausgegangen Jahres zzgl. der Nettokreditaufnahme des betrachteten Jahres. 100 je Einwohner. Auf diesen Aufschlag kann verzichtet werden, wenn die Steuerschätzung des laufenden Jahres wesentlich bessere Ergebnisse erbringt als die vorangegangene Schätzung. Bund: Der Bund hat einen Abbaupfad für den strukturellen Finanzierungssaldo festgelegt. Der Schwellenwert des Bundes gilt als nicht eingehalten, wenn der Abbaupfad um 50 je Einwohner überschritten wird. Länder: Der Schwellenwert gilt im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage als überschritten, wenn die Kreditfinanzierungsquote um mehr als 3 Prozentpunkte ungünstiger ist als der Länderdurchschnitt. Für den Zeitraum der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres zzgl. eines Aufschlags von 4 Prozentpunkten. Auf diesen Aufschlag kann verzichtet werden, wenn die Steuerschätzung des laufenden Jahres wesentlich bessere Ergebnisse erbringt als die vorangegangene Schätzung. Bund: Als Schwellenwert im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage wird die Kreditfinanzierungsquote eines gleitenden Jahresdurchschnitts der letzten fünf Jahre des Bundes zzgl. 8 Prozentpunkte verwendet. Für den Zeitraum der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres. Länder: Der Schwellenwert im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage gilt als überschritten, wenn der Schuldenstand je Einwohner 130 % des Länderdurchschnitts bei Flächenländern bzw. 220 % des Länderdurchschnitts bei Stadtstaaten übersteigt. Für den Zeitraum der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres zzgl. 200 je Einwohner je Jahr. Bund: Als Schwellenwert im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage wird der gleitende Jahresdurchschnitt der letzten fünf Jahre des Schuldenstandes des Bundes in Relation zum BIP zzgl. 8 Prozentpunkte verwendet. Für den Zeitraum der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres. 11
14 Kennziffer Definitionen/Bezüge Schwellenwert Zins-Steuer-Quote Verhältnis der Zinsausgaben zu den Steuereinnahmen Zinsausgaben: in der Abgrenzung analog zum Schuldenstand Steuereinnahmen: abzgl. LFA-Leistungen und zzgl. erhaltene LFA-Zahlungen in periodengerechter Abgrenzung des Länderfinanzausgleichs, allg. BEZ, Förderabgabe und Kompensationszahlungen, soweit diese im LFA berücksichtigt werden (Kfz-Steuer-Kompensation) Länder: Der Schwellenwert gilt für den Zeitraum der aktuellen Haushaltslage als überschritten, wenn die Zins-Steuer-Quote 140 % des Länderdurchschnitts bei Flächenländern bzw. 150 % des Länderdurchschnitts bei Stadtstaaten übersteigt. Für den Zeitraum der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres zzgl. eines Aufschlags von 1 Prozentpunkt. Bund: Als Schwellenwert im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage wird der gleitende Jahresdurchschnitt der Zins-Steuer-Quote des Bundes der letzten fünf Jahre zzgl. 8 Prozentpunkte verwendet. Für den Zeitraum der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres. 12
15 Anlage 2: Projektion der Mittelfristigen Haushaltsentwicklung Methodik Der Bericht nach 3 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz muss eine Standardprojektion der Haushaltsentwicklung, die gerade noch eine drohende Haushaltsnotlage vermeidet, enthalten. Die Standardprojektion konzentriert sich auf die Kennziffer Schuldenstand. Dazu wird für jedes Land ermittelt, wie hoch der Schuldenstand am Ende des Projektionszeitraums sein darf, damit die Kennziffer Schuldenstand je Einwohner gemäß der festgelegten Schwellenwerte gerade nicht auffällig wird. Die Projektionsrechnungen werden für das Standardverfahren auf Grundlage der aktuellen Haushaltssituation gemessen am Ist-Ergebnis des dem Berichtsjahr vorangegangenen Jahres und am Haushalts-Soll gemäß der Meldung an den Stabilitätsrat nach 12 Absatz 3 GO Stabilitätsrat durchgeführt. Die Entscheidung über die Prüfung der Haushaltslage einer Gebietskörperschaft nach 4 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz erfolgt dabei zweistufig: Stufe I Es wird geprüft, ob die ermittelte Ausgabenzuwachsrate eines Landes den Durchschnitt der Ländergesamtheit um mehr als drei Prozentpunkte sowohl in der Berechnung aufbauend auf dem Ist-Ergebnis des dem Berichtsjahr vorangegangenen Jahres als auch auf dem Soll- Ansatz des laufenden Jahres unterschreitet. Die Verwendung von zwei Ausgangsjahren hat den Vorteil, dass einmalige Schwankungen in den Ausgaben oder Einnahmen nicht zu einer negativen Einschätzung der Haushaltslage führen. Wenn in beiden Jahren die Schwellenwerte unterschritten werden, deutet dies zunächst auf eine drohende Haushaltsnotlage hin. Stufe II Das Ergebnis der Referenzrechnung einer Gebietskörperschaft wird einer qualitativen Bewertung unterzogen. Dabei werden u. a. die eigenständige Projektionsrechnung der Gebietskörperschaft und die Einhaltung der Konsolidierungsverpflichtungen nach 2 Konsolidierungshilfengesetz berücksichtigt. Annahmen der Standardprojektion Der Projektionszeitraum umfasst 7 Jahre. Für den Zeitraum der Finanzplanung wird für die Einnahmeseite die mittelfristige gesamtwirtschaftliche Projektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Dabei wird unterstellt, dass das Endjahr der Mittelfrist ein konjunkturelles Normaljahr ist. Zur 13
16 weiteren Fortschreibung wird das nominale Wachstum des Produktionspotentials herangezogen, so dass auch das Endjahr der Projektion konjunkturneutral ist. Bei den Ländern wird unterstellt, dass sich die Steuereinnahmen einschließlich Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich und der allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen zunächst entsprechend der mittelfristigen Steuerschätzung entwickeln. Anschließend wird ein Anstieg in Übereinstimmung mit dem nominalen Produktionspotential angenommen. Bei der Projektionsrechnung auf Grundlage des dem Berichtsjahr vorangegangenen Jahres werden für das laufende Jahr die Einnahmen des Haushalts-Solls gemäß Meldung an das Sekretariat verwendet. Für die sonstigen Einnahmen wird ein Zuwachs von 1 % jährlich unterstellt. Beim Bund entsprechen die Steuereinnahmen der aktuellen Steuerschätzung und werden nach dem Ende des Finanzplanungszeitraums entsprechend der nominalen BIP-Entwicklung fortgeschrieben (nach Schließung der Output-Lücke mit dem Potentialwachstum). Die sonstigen Einnahmen nehmen mit einer jährlichen Rate von 1 % zu. Der Investitions- und Tilgungsfonds wird berücksichtigt. Für die ostdeutschen Länder wird eine Entwicklung der SoBEZ entsprechend der Regelung in 11 Abs. 3 FAG unterstellt. Auch die übrigen SoBEZ werden gemäß FAG fortgeschrieben. Die Abgrenzung von Einnahmen, Ausgaben und Schuldenstand erfolgt analog zur Definition bei den Kennziffern. 14
17 Anlage 3: Datengrundlage 15
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