Beschluss des Stabilitätsrates zur Haushaltsüberwachung HESSEN

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1 TOP 2 der 16. Sitzung des Stabilitätsrates am 11. Dezember 2017 Beschluss des Stabilitätsrates zur Haushaltsüberwachung HESSEN 1. Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung Struktureller Finanzierungssaldo Einw Schwellenwert Länderdurchschnitt Aktuelle Haushaltslage Finanzplanung Entw urf Entw urf FPl FPl Ist Ist Soll Kreditfinanzierungsquote % -0,1-1,2 0,7-0,7-1,0-1,4-1,4 Schwellenwert 2,3 1,8 3,1 7,1 7,1 7,1 7,1 Länderdurchschnitt -0,7-1,2 0,1 Zins-Steuer-Quote % 6,3 5,0 5,3 4,8 4,8 4,6 4,6 Schwellenwert 7,9 6,6 6,7 7,7 7,7 7,7 7,7 Länderdurchschnitt 5,7 4,7 4,8 Schuldenstand Einw Schwellenwert Länderdurchschnitt Auffälligkeit im Zeitraum Ergebnis der Kennziffern Eine Haushaltsnotlage droht nicht. 2. Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen a) Standardprojektion Standardprojektion % % Ergebnis der Projektion Zuw achsrate Schw ellenw ert Länderdurchschnitt 4,1 1,5 4,5 4,0 1,2 4,2 Eine Haushaltsnotlage droht nicht. b) Qualitative Bewertung Die Projektion ergibt keine Entwicklung, die auf eine drohende Haushaltsnotlage hinweist. 3. Bewertung der Haushaltslage durch den Stabilitätsrat Eine Haushaltsnotlage droht nicht.

2 Stabilitätsbericht des Landes Berichtsjahr 2017 Hessisches Ministerium der Finanzen Wiesbaden, im Oktober 2017

3 INHALTSVERZEICHNIS 1. VORBEMERKUNGEN KENNZIFFERN ZUR AKTUELLEN HAUSHALTSLAGE UND ZUR FINANZPLANUNG... 4 a) Grundzüge des Verfahrens... 4 b) Die Entwicklung der Kennziffern im Berichtszeitraum STANDARDISIERTE PROJEKTION DER MITTELFRISTIGEN HAUSHALTSENTWICKLUNG... 6 a) Grundzüge des Verfahrens... 6 b) Ergebnisse der standardisierten Projektion EINHALTUNG DER VERFASSUNGSMÄßIGEN KREDITAUFNAHMEGRENZEN AUSBLICK ZUSAMMENFASSUNG... 9 a) Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung... 9 b) Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen... 9 c) Bewertung der Haushaltslage durch die Gebietskörperschaft

4 1. Vorbemerkungen Stabilitätsrat überwacht regelmäßig Haushalte Eine der zentralen Aufgaben des Stabilitätsrates, dem die Finanzminister von Bund und Ländern sowie der Bundeswirtschaftsminister angehören, besteht in der laufenden Überwachung der Haushalte des Bundes und der einzelnen Länder. Ziel ist es, eine drohende Haushaltsnotlage in einer Gebietskörperschaft so frühzeitig zu erkennen, dass rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können, um ein weiteres Abgleiten der Haushaltswirtschaft zu verhindern. Verfahren zur Feststellung einer drohenden Notlage Zur Überprüfung der Haushaltssituation sind Bund und Länder verpflichtet, dem Stabilitätsrat jährlich bis Mitte Oktober einen Bericht vorzulegen. Darin sind gemäß 3 Abs. 2 Stabilitätsratsgesetz (StabiRatG) Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung, die Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen sowie eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen darzustellen. Signalisieren Haushaltskennziffern oder Mittelfristprojektion eine Fehlentwicklung, beschließt der Stabilitätsrat die Einleitung eines Prüfverfahrens, ob sich in der Gebietskörperschaft eine Haushaltsnotlage anbahnt. Kommt das Prüfverfahren zu dem Ergebnis, dass beim Bund oder einem Land eine Haushaltsnotlage droht, vereinbart der Stabilitätsrat mit der betroffenen Gebietskörperschaft ein Sanierungsprogramm. Veröffentlichung der Beratungsunterlagen Die Beratungsunterlagen sowie die Beschlüsse des Stabilitätsrates werden veröffentlicht. 1 Im Zuge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wurde zudem beschlossen, dass die gesamten Beratungsunterlagen künftig auch durch die Bundes- und Landesregierungen den jeweiligen Parlamenten unmittelbar zugleitet werden. Durch die Herstellung von Öffentlichkeit soll nicht zuletzt der Druck auf die Gebietskörperschaften zur dauerhaften Konsolidierung ihrer Haushalte verstärkt werden. Neue Aufgabe für den Stabilitätsrat Dem Stabilitätsrat wurde im Zuge der beschlossenen Gesetzesänderungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen die neue Aufgabe übertragen, ab dem Jahr 2020 die Einhaltung der grundgesetzlichen Schuldenbremse zu überwachen. Zur Vorbereitung dieser Aufgabe hat der Stabilitätsrat den Arbeitskreis Stabilitätsrat beauftragt, bis Ende 2018 ein Analysesystem zur Überwachung der Schuldenbremse für die Zeit ab 2020 zu entwickeln. In diesem Zusammenhang soll auch das aktuelle Analysesystem der jährlichen Haushaltsüberwachung zur Vermeidung drohender Haushaltsnotlagen überprüft werden. Es bleibt abzuwarten, welche Anforderungen hieraus für die künftige Berichterstattung des Landes gegenüber dem Stabilitätsrat resultieren werden. 1 Die Beschlüsse und Beratungsunterlagen können unter abgerufen werden. Dort finden sich auch ausführliche Informationen zur Berechnung der Kennziffern sowie zur Ausgestaltung der Mittelfristprojektion

5 2. Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung a) Grundzüge des Verfahrens Vier Kennziffern als Beurteilungsgrundlage Die Grundlage für die Beurteilung einer drohenden Haushaltsnotlage einer Gebietskörperschaft bilden die Kennziffern (struktureller) Finanzierungssaldo je Einwohner, Kreditfinanzierungsquote, Zins-Steuer-Quote und Schuldenstand je Einwohner. Der Finanzierungssaldo je Einwohner sowie die Kreditfinanzierungsquote richten den Blick auf die aktuelle Finanzlage einer Gebietskörperschaft. Dagegen spiegeln die eher nachlaufenden Indikatoren Zins-Steuer-Quote und der Schuldenstand je Einwohner insbesondere die Folgen der Haushaltspolitik der Vergangenheit wider. Betrachtungszeitraum 2015 bis 2021 Die Kennziffern werden über einen Zeitraum von sieben Jahren abgebildet. Dabei werden zwei verschiedene Zeiträume betrachtet. Zum einen umfasst die Aktuelle Haushaltslage die Ist-Werte der vergangenen zwei Jahre und den Soll-Wert des laufenden Jahres, im neuen Berichtszyklus also die Jahre 2015 bis Der Zeitraum Finanzplanung betrachtet dagegen den Haushaltsentwurf für die kommenden beiden Haushaltsjahre sowie die Planjahre des Finanzplanungszeitraums, der aktuell bis zum Jahr 2021 reicht. Für den vorliegenden Bericht sind somit die Jahre 2015 bis 2021 maßgebend. Die Daten für die Jahre 2015 und 2016 basieren auf der vierteljährlichen Kassenstatistik des Statistischen Bundesamtes. Für das Jahr 2017 entsprechen sie dem am 14. Dezember 2016 vom Hessischen Landtag verabschiedeten Haushalt Den Daten für die Jahre 2018 und 2019 liegt der am 28. August 2017 von der Hessischen Landesregierung beschlossene Entwurf des Doppelhaushalts 2018/2019 zu Grunde. Die Kennzahlen für die Jahre 2020 und 2021 basieren auf der mittelfristigen Finanzplanung 2017 bis 2021, die von der Landesregierung am 18. September 2017 verabschiedet wurde. Bewertungsschema Eine Kennziffer gilt in einem Zeitraum als auffällig, wenn mindestens zwei Werte den festgelegten Schwellenwert überschreiten. Ein Zeitraum gilt als auffällig, wenn mindestens drei von vier Kennziffern eine drohende Haushaltsnotlage signalisieren. Ist bei einer Gebietskörperschaft mindestens einer der beiden Zeiträume auffällig, leitet der Stabilitätsrat ein Evaluationsverfahren ein

6 b) Die Entwicklung der Kennziffern im Berichtszeitraum Die sich bei den einzelnen Kennziffern für ergebenden Werte in beiden Teilzeiträumen werden in der nachfolgenden Tabelle 1 ausgewiesen. 2 Im Ergebnis sind die Kennziffern zur Aktuellen Haushaltslage sowie zur Finanzplanung im aktuellen Berichtszeitraum durchgehend unauffällig. Die zulässigen Schwellenwerte werden bei allen Kennziffern mit deutlichem Sicherheitsabstand eingehalten. Tabelle 1: Die Entwicklung der Kennziffern im Berichtszeitraum Struktureller Finanzierungssaldo Einw Schwellenwert Länderdurchschnitt Kreditfinanzierungsquote % -0,1-1,2 0,7-0,7-1,0-1,4-1,4 Schwellenwert 2,3 1,8 3,1 7,1 7,1 7,1 7,1 Länderdurchschnitt -0,7-1,2 0,1 Zins-Steuer-Quote % 6,3 5,0 5,3 4,8 4,8 4,6 4,6 Schwellenwert 7,9 6,6 6,7 7,7 7,7 7,7 7,7 Schuldenstand Länderdurchschnitt 5,7 4,7 4,8 Einw Schwellenwert Länderdurchschnitt Keine Auffälligkeiten im Berichtszeitraum Aktuelle Haushaltslage Finanzplanung Ist Ist Soll Entwurf Entwurf FPL FPL Auffälligkeit im Zeitraum Nein Nein Ergebnis der Kennziffern Eine Haushaltsnotlage droht nicht Quelle: Sekretariat des Stabilitätsrates, eigene Berechnungen Die Entwicklung der Kennziffern im Zeitraum Finanzplanung unterstreicht zudem, dass sich mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 sowie der mittelfristigen Finanzplanung bis 2021 auch mittelfristig auf einem positiven finanzpolitischen Kurs befindet. Steigende Finanzierungsüberschüsse, die Tilgung von Altschulden 2 Die Werte für einzelne Kennziffern können von den Werten in haushaltsmäßiger Abgrenzung abweichen. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass bei der Berechnung der Kennzahlen teilweise auf die Daten der Finanzstatistik zurückgegriffen wird. Zum anderen sind im Stabilitätsrat für die Ermittlung der Kennziffern bestimmte Zusetzungen und Bereinigungen vereinbart worden, die dem Ziel dienen, die Vergleichbarkeit zwischen den Ländern und damit die Aussagekraft der Berichte zu erhöhen

7 und der damit verbundene Rückgang der Pro-Kopf-Verschuldung sowie eine sinkende Zins-Steuer-Quote sind hierfür deutliche Belege. Neben dem günstigen finanzwirtschaftlichen Umfeld leisten hierzu auch die von der Landesregierung in den vergangenen Jahren angestoßenen Konsolidierungsmaßnahmen, wie etwa die Anhebung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer oder die Begrenzung der Personalausgaben, einen wesentlichen Beitrag. Im Ergebnis ist damit festzuhalten, dass die Kennziffern für weder im Zeitraum Aktuelle Haushaltslage noch im Zeitraum Finanzplanung eine drohende Haushaltsnotlage signalisieren. 3. Standardisierte Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung a) Grundzüge des Verfahrens Projektion auf Basis einheitlicher Annahmen Der Stabilitätsbericht enthält entsprechend den Vorgaben des 3 Abs. 2 StabiRatG eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen. Inhaltlicher Anknüpfungspunkt der vergleichsweise komplexen Projektionsrechnung ist die Entwicklung des Schuldenstands. In einem ersten Schritt wird untersucht, wie stark die Ausgaben einer Gebietskörperschaft bei einer einheitlich vorgegebenen Einnahmeentwicklung maximal wachsen dürften, damit im Endjahr des Betrachtungszeitraums eine drohende Haushaltsnotlage gerade noch vermieden wird. Im zweiten Schritt werden dann die für jede Gebietskörperschaft individuell errechneten Ausgabenzuwachsraten dem Länderdurchschnitt gegenübergestellt. Unterschreitet dabei die maximal zulässige Ausgabensteigerungsrate eines Landes in beiden Projektionszeiträumen den Länderdurchschnitt um mehr als 3 Prozentpunkte, wird davon ausgegangen, dass in dieser Gebietskörperschaft eine Haushaltsnotlage droht. Keine Kompatibilität mit Schuldenbremse Bei den im Rahmen der Standardprojektion berechneten Ausgabenzuwachsraten handelt es sich allerdings nur um Hilfsgrößen. Sie werden ausschließlich zum Zweck der Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat ermittelt. Für die praktische Haushaltspolitik besitzen sie jedoch keine Relevanz, da sie mit dem verfassungsrechtlich vorgegebenen Neuverschuldungsverbot nicht kompatibel sind. b) Ergebnisse der standardisierten Projektion Projektionsergebnis In der nachfolgenden Tabelle 2 werden die für ermittelten Werte für die Projektionszeiträume 2016 bis 2023 sowie 2017 bis 2024 ausgewiesen. Hinzuweisen ist hierbei darauf, dass die vom Stabilitätsrat einheitlich vorgegebenen Annah

8 men der Projektionen noch nicht die Anfang Juni 2017 beschlossenen Änderungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen berücksichtigen. Für die Jahre ab 2020 wurde vielmehr als technische Annahme ein Fortbestehen des Status quo unterstellt. Im Ergebnis liegen die zulässigen Ausgabenzuwachsraten in in beiden Modellrechnungen jeweils leicht unterhalb des Länderdurchschnitts. Der im Stabilitätsrat vereinbarte Schwellenwert wird in jedem Jahr deutlich eingehalten. Tabelle 2: Ergebnis der Standardprojektion Standardprojektion Zuwachsrate Schwellenwert Länderdurchschnitt % 4,1 1,5 4, % 4,0 1,2 4,2 Ergebnis der Projektion Eine Haushaltsnotlage droht nicht. Quelle: Sekretariat des Stabilitätsrates Auch die standardisierte Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung liefert somit keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer drohenden Haushaltsnotlage in. 4. Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen Verfassungsrechtliche Nach der in Art. 141 der Hessischen Verfassung (HV) verankerten Schuldenbremse gilt für das Land ab dem Jahr 2020 grundsätzlich ein striktes Neuverschuldungsverbot. Für den Übergangszeitraum bis zum Jahr 2020 bestimmt Art. 161 HV, dass mit dem Abbau der bestehenden Ausgangsverschuldung im Jahr 2011 begonnen werden muss. Die Haushalte sind dabei so aufzustellen, dass im Jahr 2020 die Vorgaben des Art. 141 HV (neu) eingehalten werden können. Für den Übergangszeitraum gilt darüber hinaus die bisherige investitionsorientierte Kredithöchstgrenze fort. und einfachgesetzliche Vorgaben Zur Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Vorgaben hat der Hessische Landtag im Juni 2013 ein Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse verabschiedet (Artikel 141-Gesetz). Neben dem grundsätzlichen Neuverschuldungsverbot werden darin u.a. Regelungen zum anzuwendenden Konjunkturbereinigungsverfahren und zu den Abweichungsrechten im Fall von Naturkatastrophen und besonderen Notsituationen getroffen. Zudem wird als zentraler Bestandteil des Ausführungsgesetzes ein Abbaupfad fixiert, der ausgehend von der strukturellen Nettokreditaufnahme im Jahr 2014 die Rückführung der (strukturellen) Neuverschuldung auf null in fünf gleichmäßigen Schritten bis zum Jahr 2019 verbindlich vorschreibt

9 - in Mio. - Stabilitätsbericht des Landes 2017 Der hessische Landeshaushalt 2017 enthält im Soll noch eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 350 Mio. Euro. Auf Grund der bisherigen Ergebnisse zum Haushaltsvollzug ist jedoch davon auszugehen, dass das Land im laufenden Jahr (zumindest) auf eine Nettokreditaufnahme verzichten kann. Für das kommende Jahr sieht der Entwurf des Landeshaushalts erstmals seit der großen Haushaltsreform im Jahr 1969 bereits im Plan eine schwarze null vor. Ab dem Jahr 2019 beginnt das Land dann planmäßig mit dem Abbau seiner Altschulden. Für das Jahr 2019 ist eine Nettotilgung in Höhe von etwas über 100 Mio. Euro geplant, die in den Jahren 2020 und 2021 auf jeweils 200 Mio. Euro anwächst. Abbildung 1: Vorgesehene Nettokreditaufnahme und Kreditaufnahmegrenzen 2017 bis zulässige NKA nach Art. 141-Gesetz rd (Soll) Abbaupfad MFP 2017 bis 2021 werden eingehalten Die sich aus dem Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse ergebenden Grenzen für die Kreditaufnahme können vor diesem Hintergrund in allen Jahren mit deutlichem Sicherheitsabstand eingehalten werden (vgl. Abbildung 1). Gleiches gilt im Übrigen auch für die bis Ende 2019 übergangsweise noch geltende alte, investitionsorientierte Verfassungsgrenze. 5. Ausblick Nettotilgung ab dem Jahr 2019 Die Hessische Landesregierung bekennt sich nachdrücklich zu einer generationengerechten Finanzpolitik und zur verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse. Der neue Finanzplan bis 2021 trägt dieser Zielsetzung Rechnung, indem er aber dem Jahr 2018 nicht nur den Verzicht auf neue Schulden, sondern auch beginnend ab dem - 8 -

10 Jahr 2019 planmäßig eine Tilgung der Altschulden des Landes vorsieht. Vor dem Hintergrund künftig wieder steigender Zinssätze ist die schrittweise Reduzierung des Schuldenstandes ein Gebot der finanzwirtschaftlichen Vernunft und der finanzpolitischen Verantwortung für künftige Generationen. 6. Zusammenfassung a) Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung Struktureller Finanzierungssaldo Einw Schwellenwert Länderdurchschnitt Kreditfinanzierungsquote % -0,1-1,2 0,7-0,7-1,0-1,4-1,4 Schwellenwert 2,3 1,8 3,1 7,1 7,1 7,1 7,1 Länderdurchschnitt -0,7-1,2 0,1 Zins-Steuer-Quote % 6,3 5,0 5,3 4,8 4,8 4,6 4,6 Schwellenwert 7,9 6,6 6,7 7,7 7,7 7,7 7,7 Schuldenstand Länderdurchschnitt 5,7 4,7 4,8 Einw Schwellenwert Länderdurchschnitt Aktuelle Haushaltslage Finanzplanung Ist Ist Soll Entwurf Entwurf FPL FPL Auffälligkeit im Zeitraum Nein Nein Ergebnis der Kennziffern Eine Haushaltsnotlage droht nicht Quelle: Sekretariat des Stabilitätsrates; eigene Berechnungen Die Kennziffern zur Aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung signalisieren für nicht die Gefahr einer drohenden Haushaltsnotlage. b) Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen Standardprojektion Zuwachsrate Schwellenwert Länderdurchschnitt % 4,1 1,5 4, % 4,0 1,2 4,2 Ergebnis der Projektion Eine Haushaltsnotlage droht nicht. Quelle: Sekretariat des Stabilitätsrates - 9 -

11 Die Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen zeigt für nicht die Gefahr einer drohenden Haushaltsnotlage. c) Bewertung der Haushaltslage durch die Gebietskörperschaft Die Kennzahlen zur Aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung sowie die standardisierte Mittelfristprojektion signalisieren für nicht die Gefahr einer drohenden Haushaltsnotlage. Die hessische Landesregierung strebt mit Blick auf die insgesamt weiterhin äußerst günstigen gesamtund finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab dem Jahr 2019 den Einstieg in eine dauerhafte Tilgung seiner Altschulden an. Sie nimmt damit nicht zuletzt eine entscheidende Weichenstellung im Sinne einer nachhaltigen und generationengerechten Finanzpolitik vor. Gleichzeitig achtet sie jedoch darauf, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die dazu beitragen, als Lebensmittelpunkt und Wirtschaftsstandort einen weiteren kräftigen Schub nach vorne zu geben. Dass dies ohne Gefährdung des Konsolidierungskurses erfolgen kann, ist nicht zuletzt auch den umfangreichen Konsolidierungsmaßnahmen geschuldet, die das Land in den vergangenen Jahren, etwa durch die Anhebung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer oder den Begrenzungen bei den Personalausgaben auf den Weg gebracht hat. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass die geplante Erreichung einer Nettokreditaufnahme von null im Jahr 2018 sowie der Einstieg in die Nettotilgung der Altschulden des Landes ab dem Jahr 2019 auf mehreren Prämissen basieren. Hierzu zählen u.a., dass die gesamtwirtschaftliche Entwicklung aufwärtsgerichtet bleibt, es kurzfristig zu keiner durchgreifenden Zinswende an den Finanzmärkten kommt und auf Bundesebene keine größeren, neuen einnahmen- und ausgabenseitigen Maßnahmen initiiert werden, die mit erheblichen zusätzlichen Belastungen in den Länderhaushalten einhergehen. Die Finanzpolitik bleibt daher weiterhin gefordert, ihren auf Vernunft und Augenmaß setzenden finanzpolitischen Kurs auch in Zukunft beizubehalten

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