Prof. Dr. Gerhard Naegele. Generationenverhältnis und Generationenbeziehungen, Großer und kleiner Generationenvertrag

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1 Prof. Dr. Gerhard Naegele Generationenverhältnis und Generationenbeziehungen, Großer und kleiner Generationenvertrag Dimensionen, Zusammenhänge und Herausforderungen vor dem Hintergrund des Alterns der Bevölkerung ZudA Summer School 2008 Bochum,

2 Grundtendenzen der demografischen Entwicklung Konstant niedrige Geburtenraten und wachsende Kinderlosigkeit; Rückgang der Gesamtbevölkerung; Dreifaches Altern der Bevölkerung; Altern der Belegschaften und Rückgang im Erwerbspersonenpotenzial; Anhaltende ethnisch-kulturelle Differenzierung der Bevölkerung; Altern der Belegschaften/des Erwerbspersonenpotenzials und demografisch bedingte Arbeitskräfteknappheit. 2

3 3

4 Veränderungen in Zahl und Altersstruktur der Bevölkerung

5 Entwicklung der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter

6 Der demografische Wandel berührt das Verhältnis der Generationen zueinander auf zwei wichtigen Ebenen: Ebene der gesellschaftlichen Generationenverhältnisse ( Großer Generationenvertrag ; Ebene der (familiären) Generationenbeziehungen ( Kleiner Generationenvertrag ). 6

7 Generationenverhältnisse Der Begriff der Generationenverhältnisse umschreibt das unpersönliche Verhältnis zwischen Altersgruppen/Kohorten einer Bevölkerung (z.b. Beitragsempfänger und Beitragszahler in der Gesetzlichen Rentenversicherung). Die Beziehungen sind anonym, unpersönlich und betreffen die makrotheoretische Ebene. Es handelt sich nicht um konkrete Beziehungen zwischen Menschen, sondern um ein Personen- und Altersgruppen-Verhältnis, in dem Interessern dieser Altersgruppen auf einer allgemeingesellschaftlichen Ebene zum Ausdruck kommen. 7

8 Großer Generationenvertrag I Der große Generationenvertrag ist das Ergebnis sozialstaatlichen Handelns mit dem Ziel, ursprünglich geschaffen mit dem Ziel (vormals) wichtige Funktionen des Familienverbundes durch kollektive Formen der sozialen Sicherung zu ersetzen. Im allgemeinen Sprachgebrauch bezieht er sich heute auf das quantitative Verhältnis der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zur Bevölkerung im nicht-mehr-erwerbsfähigen Alter. 8

9 Großer Generationenvertrag II Er basiert auf dem Prinzip der intergenerationellen Solidarität. Der Wohlfahrtsstaat gilt dabei als eine Umverteilungsmaschinerie zwischen den Generationen (Kaufmann). Bei quantitativen Verschiebungen in der Bevölkerungszusammensetzung zugunsten der Personen im nichtmehr-erwerbsfähigen Alter sind aus sozialpolitischer Sicht insbesondere die auf dem Umlageprinzip fußenden Sozialversicherungssysteme (GRV, GKV, PV) berührt. 9

10 Rentenbezugsdauern (GRV)

11 Der Große Generationenvertrag unter Druck I Gibt es eine Krise des großen Generationenvertrages? Muss er aufgekündigt werden? Das ökonomische Generationenkonzept akzentuiert Gemeinsamkeiten hinsichtlich ökonomischer Chancen und Risiken, die aus politischen und/oder ökonomischen Bedingungen resultieren, und dabei in der Regel kommende Generationen mit einschließt. Die aktuelle Debatte um das ökonomische Generationenkonzept fokussiert die vermeintlich zu große ökonomische Belastung der nachrückenden Generationen durch die jetzige Altengeneration ( Die Alten beuten die Jungen aus ). Daraus resultiert z.b. die Forderung nach Generationengerechtigkeit. 11

12 Der Große Generationenvertrag unter Druck II Die These von der Generationenungerechtigkeit im großen Generationenvertrag benutzt u.a. folgende Argumentationsmuster: Teure Alte (u.a. erhöhter Dienstleistungsaufwand); Reiche Alte (insbesondere in Abgrenzung zu armen Familien ); Ausgebeutete Junge ( Gierige Grufties ); Das üble Erbe der Alten (Ausbeutung der Natur, der Dritten Welt, der ausländischen Arbeitskräfte, problematische Sozialverfassung); Alte als Schuldenmacher; Alte sind nicht an Nachhaltigkeit interessiert; (Politisch) Mächtige Alte und Gruppenegoismus ( Rentnerdemokratie ; Rentnerrepublik ; BILD, ). 12

13 Der Große Generationenvertrag unter Druck III Das demografische Krisenszenarium fußt unzulässigerweise auf einer querschnittlichen Betrachtungsweise der Wirkungen des großen Generationenvertrages. Notwendig ist vielmehr eine längstschnittliche Perspektive, welche die Entwicklung im Lebenslauf zum Gegenstand hat. 13

14 Die Eigenbeiträge der Älteren zur Sicherung des großen Generationenvertrages Ältere sind in vielfältiger Weise ökonomisch aktiv. Ältere führen wichtige Arbeiten aus, auch wenn diese nicht monetär vergütet werden. Dazu gehören auch finanzielle Transfers hin zu den Jungen. Ältere waren die Beitragszahler zur Finanzierung der Renten ihrer Vorgängergeneration. Ältere sind durch Eigenbeiträge an der Finanzierung der GKV und der PV beteiligt. Ältere sind auch Steuerzahler. Ältere sind stärker von indirekten Steuern betroffen. Ältere sind die wichtigsten Akteure beim Wirtschaftsfaktor Alter. 14

15 Gibt es einen demografischen Determinismus? Ist der demografische Wandel (politisch) gestaltbar? Gegen den demografischen Determinismus spricht ein Blick ins europäische Ausland (z.b.): unterschiedlich hohe Geburtenraten; Unterschiedlich hohe Beschäftigungsquoten; Unterschiede in nationalen Präventionsstrategien. Die simple Gegenüberstellung von jung und alt im ökonomischen Generationenkonzept oder in typischen sozialpolitischen Kenngrößen wie Altersquotient etc. ist zur Beurteilung der Stabilität des großen Generationenvertrages zu undifferenziert. 15

16 Im großen Generationenvertrag geht es (1) nicht um das Verhältnis von jung zu alt, sondern um das Verhältnis von aktiv zu inaktiv! Für Deutschland gilt dabei zu beachten Im europäischen Vergleich stark unterdurchschnittliche Erwerbsquoten von Frauen; Seit Jahren rückläufige Erwerbsbeteiligung von Älteren (Langfristarbeitslosigkeit Älterer, Frühverrentungen etc.); Nach wie vor hohe Arbeitslosigkeit. 16

17 Im großen Generationenvertrag geht es (2) um eine ausgewogene Relation von Einnahmen und Ausgaben. Für Deutschland sind insbesondere sinkende Einnahmen zu beachten: Eine seit Jahren sinkende Lohnquote bei gleichzeitig steigender Unternehmens- und Vermögenseinkommensquote; Sinkende Einnahmen aufgrund niedriger Lohn- und Gehaltszuwächse; Stark wachsende Zahlen nicht-sozialversicherungspflichtiger, geringfügiger, Teilzeit- und anderer sog. prekärer Beschäftigungsverhältnisse; Erhebliche Zunahme von Vollzeit-Beschäftigungsverhältnissen im Niedriglohnbereich; Nicht Berücksichtigung weiterer Einkommensbestandteile im großen Generationenvertrag (z.b. Vermögens-, Miet-, Pachteinnahmen). 17

18 Wirkungsweise des großen Generationenvertrages dargestellt am Beispiel der GRV (I) Einnahmen der GRV werden bestimmt durch (1) Zahl der versicherungs- und beitragspflichtigen Beschäftigten Entwicklung, Altersstruktur und Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung Zahl der tatsächlich Erwerbstätigen (ohne Arbeitslose) Anteil der versicherungspflichtig Beschäftigten an allen Erwerbstätigen. 18

19 Wirkungsweise des großen Generationenvertrages dargestellt am Beispiel der GRV (II) Einnahmen der GRV werden bestimmt durch (2) Durchschnittliche Höhe des versicherungspflichtigen Bruttoentgelts Lohn-/Gehaltssatz der beitragspflichtigen Beschäftigten/Stunde Arbeitszeit je Beschäftigtem (3) Höhe des Beitragssatzes und Beitragsbemessungsgrenze (aktuell: 19,9 % bzw (West) / (Ost) Euro/Monat) 19

20 Wirkungsweise des großen Generationenvertrages dargestellt am Beispiel der GRV (III) Ausgaben der GRV werden bestimmt durch (1) Zahl der Rentner bzw. Zahl der Renten Entwicklung, Altersstruktur und Lebenserwartung der Bevölkerung Anteil der Rentenberechtigten an der Bevölkerung Altersgrenzen und Rentenzugangsalter (2) Durchschnittliche Rentenhöhe Struktur der Rentenanwartschaften Ausgestaltung des Solidarausgleichs im Leistungsrecht Rentenbemessung und Rentenanpassung (nach Rentenformel) 20

21 Ausgewählte alternative sozialpolitische Gestaltungsoptionen zur Sicherung des großen Generationenvertrages Ausweitung der Erwerbsquoten insbesondere von Frauen, Migranten und Älteren; Förderung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie/Pflege; Verlängerung der Lebensarbeitszeit; Mehr und bessere Arbeit für Ältere; Mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung; Entlastung der GRV von versicherungsfremden Aufgaben; Mehr ökonomische und gesellschaftsbezogene Eigenbeiträge der Älteren. 21

22 Mehr Eigenbeiträge der Älteren! Es ist künftig davon auszugehen, dass ( ) die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zukunftsaufgaben von einer insgesamt geringeren und im Durchschnitt älteren Bevölkerung bewältigt werden müssen. Hieraus erwachsen vielfältige Herausforderungen sowohl an die Politik als auch an den Einzelnen, die insbesondere darin bestehen, Bedürfnisse der heutigen Generationen mit den Lebenschancen zukünftiger Generationen so zu verknüpfen, dass eine gerechte Teilhabe aller an der Gesellschaft möglich ist (Grundgedanke einer nachhaltigen Entwicklung). Vor dem Hintergrund der verlängerten Lebenserwartung ist die Freisetzung des Alters nicht mehr zukunftsfähig (Nachhaltigkeitsbericht der Bundesregierung 2004) 22

23 Dimensionen von active ageing Arbeitsmarktintegration; Individueller wie gesellschaftsbezogener Nützlichkeitsbezug; Aktives soziales/sozial-bürgerschaftliches Engagement; Präventive ausgerichteter Lebensstil (z.b. Gesundheitsförderung); Lebenslauf-Orientierung; Lebenslanges Lernen; Empowerment; Intragenerationelle Solidarität und Beachtung von sozialer wie gruppentypischer Unterschiedlichkeit; Intergenerationelle Solidarität; Gleichberechtigte Betonung von Rechten und Pflichten. 23

24 Generationenbeziehungen Gegenüber den Generationenverhältnissen bezieht sich der Begriff der Generationenbeziehungen auf die persönlichen, konkreten Beziehungen zwischen Angehörigen unterschiedlicher Abstammungsgenerationen innerhalb einer Familie (z.b. Großeltern, Eltern und Kinder). Generationenbeziehungen betreffen somit die familiäre Ebene. 24

25 Kleiner Generationenvertrag Der kleine Generationenvertrag ist im Mikrobereich der Familie angesiedelt und bezieht sich auf die jeweilige Sicherungszuständigkeit von Angehörigen unterschiedlicher Generationen. Wir können heute von einem Drei-Generationen-Vertrag sprechen. Er wird unmittelbar berührt durch wachsende Kinderlosigkeit und weniger Kinder auf der einen und durch eine wachsende Zahl älterer und sehr alter Familienmitglieder auf der anderen Seite. Berührt sind insbesondere intrafamiliäre, d.h. in beiden Richtungen erfolgende Hilfe- und Unterstützungsleistungen. 25

26 Dimensionen des kleinen Generationenvertrages nach Rosenmayr Ökonomische Umverteilung zwischen den Generationen (vorwiegend von Alt zu Jung); Intergenerationelle familiäre Hilfe und Pflege (meist von Jung zu Alt); Wechselseitige, alltägliche Stützung und Hilfe (in beiden Richtungen); Sozialkontake, Besuche, wechselseitige intergenerationelle Kommunikation etc.; Mehr oder minder geklärte affektive Nähe, verschiedene Formen der Intimität bei gleichzeitiger Ambivalenztoleranz und Konfliktregelung zwischen den Generationen; Kultureller Transfer und Wertegemeinsamkeiten. 26

27 Auch der kleine Generationenvertrag unter Druck! Neue Demografie-relevante Herausforderungen durch Zunahme innerfamiliärer Verpflichtungen gegenüber Älteren; Berührt sind gegenseitige Unterstützungsleistungen im Familienverband; Rückgang der Geburtenrate; Berührt sind innerfamiliäre Austauschbeziehungen zwischen den Generationen; Es gibt zusätzliche Überlagerungen durch Einflüsse des sozialen und politischen Wandels. 27

28 Belege für die Funktionsfähigkeit des kleinen Generationenvertrages Großeltern übernehmen neue Aufgaben innerhalb der Familien. Zunahme von Finanztransfers der Großeltern- an die Kinder- und Enkelkindergeneration; Häuslich-pflegerische Versorgung der Älteren zumeist durch (weibliche) Familienangehörige; Basis: Lebenslange Reziprozitätsnormen; Allerdings: Realisierung des kleinen Generationenvertrages künftig voraussetzungsvoller. 28

29 Generationentransfers und Hilfen Repräsentativbefragung von 2000 Personen ab 14 Jahren im Februar / März 2003 in Deutschland 29

30 Gibt es Zusammenhänge zwischen dem großen und dem kleinen Generationenvertrag? (II) - Anmerkungen zur These vom crowding out Altruistische Motive spiegeln keineswegs die vorherrschende Motivstruktur bei innerfamiliären Austauschbeziehungen wider. Vielmehr sind innerfamiliäre Hilfe- und Unterstützungsleistungen primär mit lebenslaufübergreifender Reziprozität ( support banks ), emotionaler Nähe bzw. Zuneigung sowie mit allgemeinen normativen Verhaltenserwartungen gegenüber bestimmten, nahe stehenden Personengruppen zu erklären. Dies bestätigen auch Sekundärauswertungen des Alterssurveys. Familiäre Hilfeleistungen werden keineswegs durch gut ausgebaute soziale Dienste und dgl. geschwächt oder gar außer Kraft gesetzt. Vielmehr bilden sie oftmals erst die materielle Basis dafür. 30

31 Gibt es Zusammenhänge zwischen dem großen und dem kleinen Generationenvertrag? (II) Habermas`che Theorie des kommunikativen Handelns: Es besteht eine grundsätzliche Trennung von Gesellschaft und Lebenswelt ausgeht, beide Sphären stehen aber in einem wechselseitigen Zusammenhang, beeinflussen sich gegenseitig. Die Sphären des Intimen und Privaten sowie des öffentlichen Lebens verhalten sich als Bezugssysteme komplementär zueinander (Attias-Donfut). Es gibt zwischen praktizierter innerfamiliärer Solidarität im Rahmen des kleinen Generationenvertrages und dem großen Generationenvertrag als tragender Säule des deutschen unseres umlagefinanzierten Systems sozialer Sicherung verschiedene Zusammenhänge, die z.t. auch ökonomischer Natur sind: 31

32 Gibt es Zusammenhänge zwischen dem großen und dem kleinen Generationenvertrag? (III) Konsens auf der Ebene der persönlichen Beziehungen zwischen Jung und Alt fördert Verständigung auf der gesellschaftlichen Ebene der Generationenverhältnisse (Rosenmayr). Die gesamtgesellschaftliche Reflexion von Generationenbeziehungen wird dadurch gefördert, wenn der einzelne die Möglichkeit hat, dies auch auf der individuellen, d.h. familiären, Ebene zu tun und zu erleben (Lüscher). Ein wichtiger Grund für die hohe Akzeptanz der bisherigen Umverteilungsmechanismen liegt in dem heute zunehmend präsenteren Erleben der älteren durch die jüngeren Generationen. Der große Generationenvertrag bedeutet die finanzielle Unabhängigkeit einzelner Generationen voneinander und trägt damit zu zu einer emotionalen Annäherung zwischen Jung und Alt bei ( Intimität auf Abstand (Rosenmayr). 32

33 Gibt es Zusammenhänge zwischen dem großen und dem kleinen Generationenvertrag? (III) Kaufmann: Die weitgehende Entbindung familiärer Beziehungen aus finanziellen Verpflichtungen ermöglicht es, intergenerationelle Leistungen nicht als Ausdruck von Verantwortungsbewusstsein zu interpretieren, sondern als Zuneigung des Gebers und somit als Ausdruck einer höheren Wertschätzung sozialer Beziehungen in der Familie. Szydlik: Die junge Generation akzeptiert den großen Generationenvertrag (einschließlich seiner institutionellen Ausgestaltung) nicht nur deswegen, weil eigene Leistungsansprüche erworben werden. Sie akzeptiert ihn darüber hinaus auch, weil über die gleichzeitig stattfindende Unterhaltssicherung der Elterngeneration eigene Versorgungsverpflichtungen diesen gegenüber reduziert und zugleich Chancen eröffnet werden, in prekären Situationen selbst finanziell wie praktisch von der Elterngeneration unterstützt zu werden. 33

34 Gibt es Zusammenhänge zwischen dem großen und dem kleinen Generationenvertrag? (IV) Umgekehrt gilt dies natürlich auch für die Älteren. Ihre eigene ausreichende finanzielle Absicherung sichert nicht nur die eigene Autonomie und (auch finanzielle) Unabhängigkeit (z.b. von den Kindern), sondern schafft auch Freiräume für Geldleistungen an die nachrückenden Generationen. Darüber hinaus schaffen die Geldleistungen aus dem großen Generationenvertrag überhaupt erst einmal die Voraussetzungen für gesellschaftliches Engagement, Partizipation und Integration und damit für solidarisches und mitverantwortliches Handeln der älteren Generation im öffentlichen Raum. 34

35 Gibt es Zusammenhänge zwischen dem großen und dem kleinen Generationenvertrag? (V) Attias-Donfut: Ausgleichsthese : die Mehrkosten, die der jungen Generation infolge ansteigender Zahlen von Rentnern, Pflegebedürftigen etc. auf der Ebene des gesellschaftlichen Generationenvertrages (durch steigende Beiträge) entstehen, werden von der älteren Generation auf der Ebene privater Beziehungen und Transfers ausgeglichen. Der große Generationenvertrag wirkt somit stets in beide Richtungen. 35

36 Fazit: Der große Generationenvertrag ist in der Konsequenz die Voraussetzung für das Funktionieren des kleinen Generationenvertrages und umgekehrt! Unauflösbarer Zusammenhang zwischen praktizierter innerfamiliärer Solidarität und dem großen Generationenvertrag ; Solidarisches intergenerationelles Handeln immer dann erwartbar, wenn die Betroffenen selbst familiäre Solidarität erfahren können; Zwischen den Generationen praktizierte Alltagssolidarität im Kleinen Geschäftsgrundlage für den großen Generationenvertrag; Großer Generationenvertrag Voraussetzung für das Leben des kleinen Generationenvertrages. 36

37 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! 37

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