Baden-Württemberg JUSTIZMINISTERIUM. Bericht über den Stand der IT-Ausstattung in der Justiz Baden-Württemberg (Stand Juli 2015)

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1 Baden-Württemberg JUSTIZMINISTERIUM Bericht über den Stand der IT-Ausstattung in der Justiz Baden-Württemberg (Stand Juli 2015)

2 - 2 - I. ejustice Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten kurz ejustice-gesetz genannt wurde im Oktober 2013 ein ambitionierter Zeitplan für die verbindliche Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs an allen Gerichtsstando r- ten bundesgesetzlich verankert: Bis zum 1. Janua r 2018 soll der Schriftverkehr mit den Gerichten elektronisch abgewickelt werden können, und spätestens zum 1. Januar 2022 werden professionelle Kunden der Justiz wie Rechtsanwälte verpflichtet sein, ihre Korrespondenz mit den Geric h- ten ausschließlich auf elektronischem Wege zu führen. Diese Meilensteine treiben die ejustice-entwicklung, die aktuell und in den kommenden Jahren im Mittelpunkt aller Bemühungen der Justiz-IT stehen wird, mit enormem Tempo voran. Baden-Württemberg kann dabei auf zahlreiche wertvolle Erfahrungen zurückgreifen, denn das Thema ejustice bewegt die Justiz bereits seit über einem Jahrzehnt: So wurde bereits zum 1. September 2004 am Landgericht Mannheim und zum 1. Dezember 2008 an den Landgerichten Freiburg und Stuttgart im Rahmen eines Pilotprojekts der elektronische Rechtsverkehr in erst- und zweitinstanzlichen Zivilverfahren eröffnet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden mit den erforderlichen Signatu r- karten ausgestattet und geschult, die Anwaltschaft in die Vorbereitungen umfassend einbezogen und in Informationsveranstaltungen über die Details informiert. Daneben stellen wir federführend in der Bund-Länderkommission sicher, dass ein sicherer und rechtskonformer Datenaustausch durch das Elek t- ronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erfolgen kann und die einheitliche Identifizierung über ein allgemein verbindliches eid- System (SAFE, Secure Access to Federated ejustice/egovernment) s i-

3 - 3 - chergestellt ist. Den länderübergreifend verbindlichen Standard für die strukturierten Daten setzt dabei der XJustiz-Standard. Die in den Pilotgerichten gewonnenen Erfahrungen mit der Akzeptanz im Bereich der Anwaltschaft ließen jedoch große Zurückhaltung bei der Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs erkennen. Trotz der tatkräftigen Unterstützung durch die Rechtsanwaltskammern konnten nur sehr wenige Kanzleien für eine nachhaltige Nutzung des Angebotes gewonnen werden. Vor diesem Hintergrund erscheint die nun gesetzlich verankerte Nu t- zungsverpflichtung umso wertvoller. Im Umkehrschluss ist aufgrund der Erfahrungen an den Pilotgerichten deutlich geworden, dass der Schritt zur Digitalisierung der Kommunikation mit der Justiz nur ganzheitlich vollzogen werden kann: Die elektronische Akte muss zeitgleich mit dem elektronischen Rechtsverkehr eingeführt werden einerseits, um den hohen Zusatzaufwand durch ständige Med i- enbrüche zu vermeiden, andererseits, um die Mehrwerte einer rein elek t- ronischen Sachbearbeitung nach und nach erschließen zu können. Obschon das ejustice-gesetz Raum für eine Weiternutzung der Papierakte ließe, erscheint die isolierte Einführung des elektronischen Recht s- verkehrs daher nicht als gangbarer Weg. Für die nicht zu unterschätzende Herausforderung, die liebgewonnene Papierakte durch eine elektronische Version zu e rsetzen, kann Baden- Württemberg ebenfalls auf wertvolle Erfahrungen zurückgreifen: Bereits seit Juli 2012 nutzt die Justiz mit elga, der elektronischen Grundakte in den neuen Grundbuchämtern, das bundesweit erste vollelektronische Verfahren zur Bearbeitung von Grundbuchsachen im Echtbetrieb nähere Informationen dazu finden sich unmittelbar nach den folgenden Ausführu n- gen zur Strategie Baden-Württembergs und dem Stand der Planungen in Bezug auf die Einführung der elektronischen Akte für die gesamte Justiz.

4 - 4-1) Die elektronische Akte in Baden-Württemberg eakte als Service a) eakte als Service: Die Strategie Die Fortführung der Papierakte wäre mit erheblichen Aufwänden zur Überwindung der dann fortlaufend entstehenden Medienbrüche ve r- bunden, die mit möglichst zeitgleicher Einführung einer verbindlichen elektronischen Verfahrensakte vermieden werden sollen. Sonst müs s- ten im isolierten elektronischen Rechtsverkehr (also ohne eaktenführung und die evorgangsbearbeitung) dauerhaft alle elektronisch eingereichten Eingänge ausgedruckt werden, Mehrfertigungen für die gegn e- rischen Verfahrensparteien auch mehrfach. Gleichzeitig müssten die elektronisch eingereichten Dokumente mindestens sechs Monate g e- speichert werden. Während des Verfahrens mü ssten die durch die Justiz elektronisch erstellten Dokumente (Anschreiben, Urteile, Beschlü s- se) weiterhin ausgedruckt und unterschrieben werden, um sie dann der Papierakte zuzuführen. Danach müssten sie zusätzlich elektronisch abgefertigt werden. Mit der Einführung der elektronischen Akte und der dann möglichen elektronischen Vorgangsbearbeitung können auch die mit ejustice verbundenen Mehrwerte für die Justiz realisiert werden. In der baden-württembergischen Justiz werden je nach Fachbereich unterschiedliche Fachanwendungen eingesetzt. Diese Fachanwe n- dungen sollen über Schnittstellen an ein einheitliches, marktgängiges Standard-DMS/VBS (Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystem) angebunden werden, so dass in allen Fachbereichen von der ordentlichen Gerichtsbarkeit über die Fachgerichte bis hin zur Gerichtsverwaltung das gleiche Produkt verwendet werden kann. Durch die Wahl eines Standard-Produktes, das um landes- bzw. justiz-

5 - 5 - spezifische Ausprägungen erweitert wird, können die Vorteile der Weiterentwicklung durch den Wettbewerb am Markt genutzt werden. In a l- len Dienststellen soll für alle Fachbereiche ein einheitliches eakte- System geschult und betrieben werden, um unnötige Mehrkosten durch Mehrfachaufwendungen zu vermeiden. Die zur elektronischen Aktenführung entwickelten Funktionalitäten müssen auf diese Weise nur einmal entwickelt werden, um sie allen Anwendern bereitstellen zu können. Die eakte wird daher als Service bereitgestellt, der in allen Fachbereichen genutzt werden kann. Die Planungen zu ejustice in Baden-Württemberg berücksichtigen von Beginn an den zwingenden Grundgedanken, nur zu entwickeln, was nicht bereits entwickelt wurde und beruhen daher auf der Nutzung eines marktgängigen Produktes. b) eakte als Service Stand der Planungen und Ausblick Im Frühjahr 2014 wurde ein EU-weites Vergabeverfahren zur Beschaffung eines Standard-DMS/VBS und der zusätzlich notwendigen Dienstleistungen gestartet. Der Zuschlag wurde im Februar 2015 an die Firma PDV-Systeme GmbH aus Erfurt erteilt. Derzeit wird das Produkt VIS-Suite an die justizspezifischen Anforderungen angepasst; auße r- dem werden die benötigten Schnittstellen zu den Fachverfahren pr o- grammiert. Die für den Jahresbeginn 2016 vorgesehene Pilotierung der führenden elektronischen Akte (keine Zweitakte) kann nach aktuellem Stand planmäßig beginnen. Insgesamt sind rund Arbeitsplätze in der Justiz auszustatten Nach dem Abschluss der Pilotierung soll ab dem Jahr 2017 die Einführung der elektronischen Aktenführung beginnen und bis zum Jahr 2020 abgeschlossen sein.

6 - 6 - Nach der Pilotierung in erstinstanzlichen Zivilverfahren vor einem Landgericht sowie in der Arbeitsgerichtsbarkeit sollen sukzessive die weiteren Gerichtsbarkeiten und Fachbereiche angeschlossen werden. Zur Einhaltung dieses ergeizigen Zeitplans wurde ein gemeinsames Programm ejustice des Justizministerium Baden-Württemberg und dem IuK-Fachzentrum in professionellen Projektstrukturen aufgesetzt. In zwölf Projekten werden sämtliche Teilaspekte der Umstellung von der Softwareanpassung über die Erarbeitung von Scanabläufen bis zum Einführungskonzept beleuchtet. Zwei eigens eingerichtete Sta b- stellen kümmern sich sowohl um die Abstimmung mit externen Par t- nern wie Polizei, Behörden und Verbänden als auch um das Akzeptanzmanagement bei den eigenen Mitarbeitern und der Anwaltschaft. 2) Elektronisches Grundbuch und elektronische Grundakte Mit der Fachanwendung FOLIA/EGB werden in Baden-Württemberg die Grundbücher elektronisch geführt, die Geschäftsabläufe in den Grundbuchämtern unterstützt sowie über ein webbasiertes Auskunftssystem zur Verfügung gestellt. Die Software wird zusammen mit Schleswig-Holstein in einem Länderverbund entwickelt und gepflegt. Die elektronische Vorgangsbearbeitung und die elektronische (fortgeschrittene) Signatur erfolgen lokal im jeweiligen Grundbuchamt. Die rechtlich relevanten Grundbücher werden zentral in einem Reche n- zentrum ( Grundbuchdatenzentrale Baden-Württemberg ) gespeichert. Im Auskunftsverfahren sind ca berechtigte Dritte mit insgesamt ca Kennungen zugelassen wurden 3,3 Mio Abrufe verzeichnet. Insgesamt liegen derzeit rund 6 Millionen Grundbücher in strukturierter

7 - 7 - Form vor, was einem Erfassungsgrad von ca. 93 % (Stand 31. März 2015) entspricht. Der Abschluss der Erstdatenerfassung ist für 31. Dezember 2017 geplant. In Baden-Württemberg hat am 1. Januar 2012 die Grundbuchamtsr e- form begonnen. Dabei werden die über 600 kommunalen und staatl i- chen Grundbuchämter bei 13 grundbuchführenden Amtsgerichten zentralisiert, für die der Betrieb der Fachanwendung zentral auf einer Terminalserverfarm erfolgt. Außerdem wird soweit rechtlich zulässig nicht mehr lokal, sondern über das landeseigene Druck- und Versandzentrum ausgedruckt. Die baden-württembergische Justiz beteiligt sich personell an der Entwicklung des neuen bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuchs, in das die in FOLIA/EGB vorhandenen elektronischen Grundbuchdaten migriert und künftig in vollstrukturierter Form erfasst werden sollen. Der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Grundakte elga sind ab 1. Juli 2012 in den im Rahmen der Grundbuchamtsreform entstehenden grundbuchführenden Amtsgerichte eingeführt wo r- den. Die elektronische Grundakte ist durch eine Web-Schnittstelle mit FO- LIA/EGB verbunden. elga ist als Webanwendung realisiert. Eingebunden ist eine Scanlösung, die die Digitalisierung der noch zulässigen papierhaften Eingänge bis hin zu Überformaten erlaubt. Die Speicherung elektronischer Akten und Dokumente wird unmittelbar in einen Langzeitspeicher des Landesarchivs Baden-Württemberg vorgenommen (Digitales Magazin für die Grundakten, kurz G-DIMAG), mit

8 - 8 - dem eine Kooperation vereinbart wurde. Für die digitale Langzeiterha l- tung ist das Landesarchiv verantwortlich. Im Praxisbetrieb bewährt sich elga weiterhin, zumal seit Anfang 2014 die Volltextsuche implementiert wurde. Bis Mitte 2014 wurden alle bisherigen Dokumente nacherfasst, so dass auch über diese Dokumente eine Volltextsuche möglich ist. Derzeit erfolgt eine Modernisierung der Benutzeroberfläche. EGVP Classic wird bis Ende 2015/Anfang 2016 durch EGVP Enterprise abgelöst werden. Die konzeptionellen Arbeiten zur Umsetzung eines automatisierten Datenabrufs bei der elektron i- schen Grundakte in Verbindung mit dem Auskunftsverfahren in FO- LIA/EGB wurden weitergeführt, um Synergieeffekte bei der Abrechnung und bei der Nutzerverwaltung zu nutzen. 3) Der elektronische Rechtsverkehr in Registerverfahren Das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister wird in Baden-Württemberg seit dem 1. Januar 2007 mit der Fachanwendung RegisSTAR elektronisch betrieben. Die Anmeldungen zum Handelsregister sowie die damit verbundenen Dokumente können seither ausschließlich elektronisch unter Nutzung des EGVP eingereicht werden. Parallel zur Einführung des elektronischen Handelsregisters wurden die 53 Registe r- gerichte des Landes an den vier Standorten Freiburg, Mannheim, Stut t- gart und Ulm konzentriert. Seit Januar 2014 wurden die bislang bei 107 Amtsgerichten geführten Vereinsregister schrittweise elektronisch erfasst. Gleichzeitig wurde die digitale Registerführung an den vier Handelsregisterstandorten konzentriert. Die Digitalisierung und Neuordnung des Vereinsregisters in Baden-Württemberg sind seit Juni 2015 erfolgreich abgeschlossen. A n- träge und die für die Eintragungen notwendigen Unterlagen sollen zukünftig auch elektronisch eingereicht werden können.

9 - 9 - Die Auskunft aus dem elektronischen Handelsregister erfolgt über das Gemeinsame Registerportal der Länder ( Im Zuge eines Modernisierungsvorhabens sollen die bestehenden Registerfachanwendungen RegisSTAR und AUREG zu einem neuen, bundesweit einheitlichen Registerfachverfahren mit Anbindung einer elektronischen Akte zusammengeführt werden. Auf europäische Ebene wird eine Verknüpfung der Handelsregister a n- gestrebt, um eine Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugangs zu Unternehmensinformationen zu ermöglichen. 4) Schuldnerverzeichnis und Vermögensverzeichnisregister Das Schuldnerverzeichnis und das Vermögensverzeichnisregister werden seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung am 1. Januar 2013 mit der Fachanwendung forumstar in elektronischer Form beim Zentralen Vollstreckungsgericht in Karlsruhe geführt. Die Übermittlung von Eintragungsanordnungen in das Schuld nerverzeichnis und die Übermittlung von Vermögensverzeichnissen durch Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsbehörden erfolgen ausschließlich elektronisch unter Nutzung des EGVP. Die elektronischen Schuldnerverzeichnisse aller 16 Bundesländer werden in einem bundesweiten Internetportal unter der Internetadresse zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Darüber hinaus ist der Abruf der Vermögensverzeichnisregister für berechtigte Stellen über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder möglich.

10 II. Ausstattung der Justizarbeitsplätze Auf die Ausstattung der Gerichte und Justizbehörden mit moderner Hardund Software sowie einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur legt die Justiz in Baden-Württemberg großen Wert. Um die knappen personellen Ressourcen für den Einsatz in den Kernaufgaben der Justiz zu schonen, wird seit mehr als zehn Jahren für den Aufbau und den Betrieb der IT- Infrastruktur die Zusammenarbeit mit kompetenten Partnern aus der freien Wirtschaft ( externes Outsourcing ) bzw. mit landeseigenen Dienstleistern ( internes Outsourcing ) gesucht. 1) Outsourcing der Bürokommunikation aktueller Stand Die Neuausschreibung des Landesrahmenvertrags im Jahr 2008 mit Erteilung des Zuschlags an die Firma T-Systems im Februar 2009 hat die Justiz genutzt, um sämtliche Geschäftsbereiche einheitlich im externen Outsourcing durch einen Partner auf einer einheitlichen Basis aussta t- ten und betreuen zu lassen. Nachdem die Zufriedenheit der Anwender mit der Betreuung durch den neuen Dienstleister in den ersten vier Jahren nach dem Wechsel zu T-Systems stetig gesteigert werden konnte, fand im Jahr 2014 der vereinbarte Refresh von Hardware und Betrieb s- system-software statt. Die flächendeckende Neuausstattung der insgesamt ca Bildschirmarbeitsplätze in über 300 Justizstandorten wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Outsourcingpartner im Jahr 2014 ausgebracht. Die nunmehr im Einsatz befindliche kommende Hardware bei den Gerichten und Justizbehörden umfasst PCs (Tower) Pentium G2030 inkl. Intel HD Graphics, 3.00 GHz, 3 MB Total Cache, Dual Core/2 Threads, LGA115, 8 GB Hauptspeicher u. v. m.

11 Monitore (16:10), die dreh-, schwenk- und neigungsverstellbar sind S/W Laserdrucker für kleines, mittleres und hohes Druckvolumen sowie für Personen, die einen entsprechenden dienstlichen Bedarf haben, auch Notebooks inkl. Dockingstation als Standard-Arbeitsplätze. Alle Staats- und Amtsanwälte sind mit Notebooks oder Hybrid-Geräten ausgestattet, um eine digitale Zweitakte mobil und ggf. mit ei nem Strukturierungswerkzeug (Normfall-Manager) bearbeiten zu können. Alle Staatsanwaltschaften sind mit Hochleistungsscannern ausgestattet, um die Ermittlungsakten in Form von PDF-Dateien bereitstellen zu können. Softwareseitig sind die Bildschirmarbeitsplätze mit dem Betriebssystem Microsoft Windows 7 (64-bit-Version) sowie dem Office-Paket von Microsoft in der Version 2010 ausgestattet. Allen Nutzern steht ein telefonisch (über eine kostenfreie Rufnummer), per Fax und erreichbarer User-Help-Desk werktags von 7.00 Uhr bis Uhr zur Verfügung. 2) Juristische Datenbanken, Digitales Diktat und Spracherkennung Von allen Entscheiderarbeitsplätzen bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und weiteren Justizbehörden aus besteht ein Zugriff auf die Datenbanken von juris, beck-online, Jurion, ibr-online und auf das Landesrecht Baden-Württemberg. Weiterhin besteht für alle Bediensteten, die ein entsprechendes Bedürfnis und Interesse bekunden, die Möglic h- keit, an ihren Arbeitsplätzen sowie am heimischen PC Schreiben mit der Spracherkennungssoftware Dragon Naturally Speaking 13 Legal zu erstellen. Im Dezember 2012 wurde bei den Nutzern eine Umfrage

12 durchgeführt, wonach fast 40 % der Teilnehmer die Spracherkennung mehrmals wöchentlich oder häufiger nutzen und 56 % der Teilnehmer die Erkennungsqualität der Software als hervorragend oder gut beu r- teilen. Im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist die Ausstattung mit digitalen Diktiergeräten nahezu abgeschlossen. Im Justizministerium und in den Fachgerichten werden digitale Diktiergeräte als Ersatz für he r- kömmliche Diktiergeräte bereits seit längerem eingesetzt. Während im Justizministerium, in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, den badischen Staatsanwaltschaften und in den Arbeitsgerichten das Philips- Diktiergerät LFH9620 in Verbindung mit der Diktier- und Diktatverwaltungssoftware SpeechExec 4.0 Verwendung findet, setzen die Verwaltungsgerichte und die württembergischen Staatsanwaltschaften Diktiergeräte der Firma Grundig mit der Software Digtasoft ein.

13 III. Die Unterstützung der Geschäftsabläufe durch den Einsatz von Fachanwendungsprogrammen 1. JUSTUS Fachgerichtsbarkeit (Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit) In den Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichten des Landes Baden-Württemberg sowie dem Staatsgerichtshof Baden- Württemberg wird die Fachanwendung JUSTUS mit Varianten für die einzelnen Gerichtsbarkeiten eingesetzt. JUSTUS unterstützt als klassische Geschäftsstellenautomation alle fachlichen Fragen und Abläufe vom Eingang eines Verfahrens bis zu dessen Erled i- gung. Die Fachgerichte verfügen jeweils über eigene Datenbanken. Die Fachanwendung ist in einer 3-Schichten-Architektur (Präsentations-, Anwendungs- und Datenhaltungsschicht) realisiert. JUSTUS stellt den Anwendern die im Verfahrensablauf eines öffentlichrechtlichen Fachgerichts benötigten Dokumente zur Verfügung, verwaltet die Verfahrensdaten und bildet die im Gerichtsbetrieb e r- forderlichen Statistiken ab. 2. Arbeitsgerichtsbarkeit FOKUS Die Arbeitsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg die Fachanwendung FOKUS, die auf der Basis von Lotus-Notes betrieben wird. FOKUS unterstützt als klassische Geschäftsstellenautomation alle fachlichen Fragen und Abläufe vom Eingang eines Verfahrens bis zu dessen Erledigung. FOKUS wird im Länderverbund mit der Ju s- tiz in Schleswig-Holstein gepflegt und weiterentwickelt. Gegenwärtig werden die Schnittstellen zur elektronischen Akte impleme n- tiert, über die im Jahr 2016 die e-justice Pilotierung beim Arbeitsgericht Stuttgart betrieben wird.

14 Ordentliche Gerichtsbarkeit Baden-Württemberg ist bereits im Herbst 2004 dem Entwicklungsverbund forumstar beigetreten, dem unter Federführung der Landesjustizverwaltung Bayern zwischenzeitlich zehn Bundesländern angehören. Die Fachanwendung forumstar unterstützt die Geschäftsabläufe mit einem Basismodul und fachspezifischen Programmteilen (Module) für die Zivil-, Familien-, Straf, Betreuungs-, Vollstreckungs- und Insolvenzgerichte. Das letzte Fachverfahren Nachlass wird voraussichtlich mit der Notariatsreform in Baden-Württemberg zum 1. Januar 2018 in den Echtbetrieb gebracht werden. Die bisherige Ausstattung mit forumstar ist im Wesentlichen plangemäß erfolgt. Auch die Ausstattung weiterer 106 Abteilungen im Jahr 2014 ist entsprechend dem Ausstattungsplan erfolgreich verlaufen. Dies entspricht einem Ausstattungsgrad von zwischenzeitlich über 90 %. Im forumstar-verbund wurde eine gemeinsame elektronische Kommunikationsplattform (ekp) entwickelt, auf deren Basis nach den Grundsätzen einer service-orientierten Architektur (SOA) und unter Verwendung des standardisierten Datenformats XJustiz sämtliche Kommunikationsbeziehungen der Justiz elektronisch a b- gewickelt werden sollen. Mit dem Inkrafttreten der Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung zum 1. Januar 2013 ist die ekp auch in Baden-Württemberg in Echtbetrieb genommen worden und ermöglicht die Abdeckung der vorgeschriebenen elektronischen Kommunikationsszenarien. Es ist geplant noch im Jahr 2015 weitere Kommunikationsszenarien über diese Plattform a b- zuwickeln (z.b. den elektronischen Rechtsverkehr zwischen den Familiengerichten und den Versorgungsträgern).

15 Staatsanwaltschaften Bei den rund EDV-Arbeitsplätzen in den Staatsanwaltschaften wird die Fachanwendung web.sta eingesetzt. Ferner ist die automatisierte Geldstrafenvollstreckung mit Kosteneinziehung ( GSV und KE-GSV ) flächendeckend in allen Staatsanwaltschaften eingeführt. 5. Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren Das automatisierte Mahnverfahren ist seit dem 1. Januar 2009 in allen Bundesländern jeweils unter Konzentration auf ein oder zwei Mahngerichte und zum Teil mit länderübergreifender Zuständigkeit eingeführt (12 Mahngerichte für 16 Bundesländer). Mit der Software werden zivilprozessuale Mahnverfahren in einem vollmaschinellen und nicht nur EDV-unterstützten Verfahren erledigt. Die bundesweite Koordinierung der Verfahrenswartung und Pflege erfolgt durch das Justizministerium Baden-Württemberg, die technische Betreuung durch das IuK-Fachzentrum Justiz beim Oberlandesgericht Stuttgart. Seit Aufnahme des Produktionsbetriebes am 1. Oktober 1982 wurden bundesweit bereits rund 140 Mio. Mahnverfahren automatisiert erledigt. Manuell müssen nur noch die gesetzlich von der maschinellen Bearbeitung ausgenommenen Verfahren konventionell bea r- beitet werden. Damit werden jährlich rund 6 Mio. Mahnverfahren vollautomatisiert erledigt, mit denen zivilrechtliche Forderungen im Umfang von rund 10 Mrd. Euro verfolgt werden. Der gesetzliche Auftrag zur Tagfertigkeit aus 689 Abs. 1 ZPO wird erfüllt. Die wichtigsten Ziele der Automation, einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten und gleichzeitig das Verfahren rationeller und züg i- ger zu gestalten, werden damit dauerhaft verwirklicht.

16 Im Mahnverfahren können (und sollen) Anträge in maschinell lesbarer Form gestellt werden. Über 95 % der Anträge werden inzwischen in dieser Form eingereicht. Diese hohe Quote ist nicht zuletzt der Verpflichtung der Anwaltschaft und Rechtsdienstleister geschuldet, die Anträge seit 2008 nur noch in maschinell lesbarer Form einreichen dürfen. Die Nutzung der Entgegennahme der Verfahrensdaten bei Abgabe des Mahnverfahrens in das Streitverfa h- ren via XJustiz nimmt stetig zu. Die streng strukturierte Programmierung erlaubte es, das früher bundeseinheitlich eingesetzte Datenbanksystem optional durch A l- ternativprodukte abzulösen. Wachsenden Lizenzforderungen ei n- zelner Hersteller konnte so wirksam Einhalt geboten werden. Weitere Verfahrensentwicklungen sind in Vorbereitung: die Einführung einer elektronischen Akte für die Fälle, die von der maschine l- len Bearbeitung ausgenommen sind sowie als Folge der ejustice- Initiativen die Erweiterung der elektronischen Einreichungswege um die eid des neuen Personalausweises oder eines Einre i- chungswegs für das bea bzw. via D .

17 Ausstattung der Notariate Für die staatlichen Notariate in den Landesteilen Baden und Wür t- temberg mit ihren besonderen landesrechtlichen Aufgabenbereichen wurde die Fachanwendung NOAH entwickelt, die die Arbeit im Notariat in folgenden Bereichen unterstützt: Beurkundungsgeschäfte Treuhandgeschäfte und Verwahrungen nach BnotO Betreuungsgericht und Testamentsverwahrung Vormundschaftsgericht (in Württemberg) Urkundenrolle Sämtliche Register in den Geschäftsbereichen (auch Massenbuch, Verwahrungsbuch) Namensverzeichnis, Statistiken Wiedervorlage- und Terminkalender Kosten- und Kassenmodul (mit Schnittstelle zu FOLIA/EGB) NOAHMobile (zur Bearbeitung von Dokumenten außerhalb des Notariats) Schnittstelle zwischen NOAH und XNotar (Handelsregister)

18 EDV im Strafvollzug In den Justizvollzugsanstalten, der Sozialtherapeutischen Anstalt, dem Justizvollzugskrankenhaus und der Justizvollzugsschule werden parallel mehrere Programm betrieben, die im Zusammenspiel alle wesentl i- chen Aufgabenstellungen informationstechnisch unterstützen: a) IS-Vollzug Zentraler Bestandteil dieses Leitverfahrens ist eine Datenbank, in der alle Gefangenendaten verwaltet werden. Das Verfahren unterstützt zudem die Vollzugsgeschäftsstelle und umfasst die Kammer-, Besuchs- und Haftraumverwaltung, die Abwesenheitsund Terminkontrolle, das Gefangenen-Transportwesen inkl. Sicherheitshinweisen, die Bildverwaltung, den Austausch von Daten sowie die Statistik. b) IS-Zahl Mit diesem Modul werden die persönlichen Gegenstände und Gelder der Gefangenen (Zahlstelle) verwaltet. Das Verfahren ist vollständig in das Leitverfahren IS-Vollzug integriert. c) IS-Lohn Dieses ebenfalls in IS-Vollzug integrierte Modul dient der Verwaltung der Gefangenenlohn- und Beschäftigungsdaten (anhand von Rohdaten wie z. B. Lohngruppe, Arbeitszeiten, Fehlzeiten, etc.). d) BRAVA (Benutzerfreundliche Rechnerunterstützte Auswertung der außerordentlichen Vorkommnisse in den Anstalten) In diesem Teilverfahren werden alle außerordentlichen Vorkommnisse durch die Anstalten erfasst und vom Justizministerium geprüft und ausgewertet.

19 e) DPP-E (Dokumentation, Prognose, Planung und Evaluation) Dieses Modul dient der Absicherung von prognostischen Entscheidungen und ist an einer wissenschaftlich anerkannten M e- thode ausgerichtet. f) IS-Jugendarrest Das Modul IS-Vollzug/Jugendarrest ermöglicht die umfassende Einbindung aller Arbeitsvorgänge im Bereich der Jugendarresta n- stalten in das Leitverfahren IS-Vollzug. Es wird seit Anfang 2015 flächendeckend eingeführt und hat das bisherige Verfahren "V- Zettchen" abgelöst. g) IS-Elektronischen Gesundheitsakte (EGA) Das Modul unterstützt den medizinischen Dienst bei der medizin i- schen Dokumentation (Anamnese, Befunderhebung, Diagnose, Behandlung, Medikation und Untersuchungsergebnisse) sowie sonstiger medizinisch relevanter Daten. Des Weiteren werden Vordrucke/Formulare für Briefe und Berichte des ärztlichen Dienstes zur Verfügung gestellt. Die EGA befindet sich seit Mitte März 2015 in zwei Justizvollzugsanstalten in der Pilotierung. Für Ende 2015 ist die landesweite Einführung geplant. h) IS-Sozialdienste Das als integriertes Modul innerhalb des Leitverfahrens IS- Vollzug konzipierte Verfahren dient der Erhebung und Verarbeitung der für den Sozialdienst erforderlichen Daten. Des Weiteren werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialdienstes Mustervorlagen für Briefe, Belehrungen, Informationen etc. zur Verfügung gestellt.

20 i) Ergänzungen für die Bereiche Ausbildung und Beruf, Statistiken, Auswertungen zum Länderbenchmarking, zu den Beschäftigungsverhältnissen sowie allgemeine Auswertungen befinden sich in der Umsetzung. Eine zentrale Vollzugsdatei soll zukünftig als Recherchetool für Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie für die Fachabteilung des Justizministeriums dienen und mit einer Schnittstelle zur Übermittlung von Daten an die Polizei versehen werden. j) Neben den Modulen zur Gefangenendatenverwaltung kommen unter anderem Module von SAP zur zentralisierten Kalkulation, Auftragsabwicklung, Beschaffung und Buchhaltung in den A r- beitsbetrieben und das Programmpaket KITCHEN zur Speiseplanung zum Einsatz.

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