Arbeitshilfen für Betriebsräte: Antworten für die Praxis. Mindestlohn. Anspruch, Überwachung, Durchsetzung. Bearbeitet von Tim Richter

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Arbeitshilfen für Betriebsräte: Antworten für die Praxis. Mindestlohn. Anspruch, Überwachung, Durchsetzung. Bearbeitet von Tim Richter"

Transkript

1 Arbeitshilfen für Betriebsräte: Antworten für die Praxis Anspruch, Überwachung, Durchsetzung Bearbeitet von Tim Richter 1. Auflage Buch. 33 S. Geheftet ISBN Format (B x L): 21,0 x 29,7 cm Gewicht: 121 g Recht > Arbeitsrecht > Betriebsverfassung, Mitbestimmung, Personalvertretung Zu Inhaltsverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, ebooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte.

2 IV. Anspruchsberechtigung Fahrzeugpflege betreibt, sind reguläre Arbeitszeit und damit auch mit 8,50 EUR zu vergüten. 47. Muss Rufbereitschaft mit 8,50 Euro vergütet werden? Bei der Rufbereitschaft darf sich der Arbeitnehmer im Gegensatz zum Bereitschaftsdienst oder zur Arbeitsbereitschaft an einem Ort seiner Wahl aufhalten. Er muss aber für den Arbeitgeber erreichbar und in der Lage sein, die Arbeit innerhalb einer angemessenen Zeitspanne aufzunehmen (zb der Aufzugsmonteur, der am Wochenende für Notfälle zur Verfügung stehen muss). Rufbereitschaft gilt nach den allgemeinen Grundsätzen nicht als Arbeitszeit und muss daher überhaupt nicht vergütet werden. IV. Anspruchsberechtigung Das folgende Kapitel setzt sich mit der Frage auseinander, wer im Einzelnen Anspruch auf Zahlung des s hat und bei welchen Gruppen von Beschäftigten möglicherweise kein gezahlt werden muss. Darüber hinaus wird die Frage geklärt, von wem der verlangt werden kann. 48. Hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen s? 1 Abs. 1 MiLoG stellt den Grundsatz auf, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des gesetzlichen s durch den Arbeitgeber hat. Die Vorschrift wird durch 20 MiLoG konkretisiert bzw. ergänzt. Danach haben Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland die Pflicht, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des s zu zahlen. Verkürzt kann daher der Grundsatz aufgestellt werden, dass jeder im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung des s hat. 49. Wer ist Arbeitnehmer im Sinne des gesetzes? Das gesetz trifft keine Bestimmung darüber, was unter einem Arbeitnehmer zu verstehen ist. Insofern ist auf die allgemeine Arbeitnehmerdefinition, die nicht zuletzt maßgeblich von der Rechtsprechung entwickelt wurde, zurückzugreifen. Arbeitnehmer ist danach, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (vgl. BAG AZR 499/11, NZA 2012, 1433). 50. Werden Arbeitnehmer kleinerer Unternehmen vom Geltungsbereich des gesetzes ausgenommen? Nein. Das Gesetz bevorzugt kleinere und damit weniger leistungsstarke Unternehmen an zahlreichen Stellen, zb ist das Kündigungsschutzgesetz erst ab einer Betriebsgröße von mehr als zehn Arbeitnehmern anwendbar. Das gesetz beinhaltet eine derartige Kleinbetriebsklausel nicht. Auch Klein- und Kleinstbetriebe müssen deshalb den gesetzlichen zahlen. 15

3 51. Haben auch Auszubildende Anspruch auf den? Auszubildende sind grundsätzlich keine Arbeitnehmer, da sie nicht die Erbringung der Arbeitsleistung schulden, sondern nur dazu verpflichtet sind, sich ausbilden zu lassen. In zahlreichen Gesetzen werden jedoch Auszubildende den Arbeitnehmern gleichgestellt. Im gesetz ist dies dagegen nicht so. In 22 Abs. 3 MiLoG ist ausdrücklich geregelt, dass die Vergütung von Auszubildenden nicht vom gesetz geregelt wird. Für Auszubildende sieht 17 BBiG eine Spezialregelung vor, dass Auszubildende Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben, die mit fortschreitender Berufsausbildung ansteigt. Diese angemessene Vergütung kann durchaus unter dem niveau liegen. 52. Haben minderjährige Arbeitnehmer Anspruch auf den? Minderjährige Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf den. Dies ist in 22 Abs. 2 MiLoG ausdrücklich so vorgesehen. Betroffen sind allerdings nur solche minderjährigen Arbeitnehmer, die noch nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Minderjährigen, die bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, steht der zu. Der Sinn der Regelung besteht darin, dass man Jugendlichen ohne Berufsausbildung keinen finanziellen Anreiz schaffen möchte, im Anschluss an die Schulausbildung gleich arbeiten zu gehen. Vielmehr sollen Jugendliche dazu angehalten werden, zunächst eine Ausbildung zu absolvieren ẏ 53. Sind Praktikanten als Arbeitnehmer anzusehen? 22 Abs. 1 MiLoG stellt klar, dass Praktikantinnen und Praktikanten als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer isd gesetzes gelten. Grundsätzlich haben daher auch Praktikanten Anspruch auf Zahlung des s. Das gesetz liefert sogar eine Definition für den Praktikanten. Praktikant ist danach, wer sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses für eine begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit unterzieht, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung handelt. 54. Bekommt jeder Praktikant den? Nein, das Gesetz enthält Ausnahmevorschriften: Ein Praktikum, zu dessen Ableistung der Praktikant aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer Berufsakademie verpflichtet ist, ist nicht mit dem zu vergüten. Das Gleiche gilt für ein höchstens dreimonatiges Praktikum, das zum Zwecke der Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums geleistet wird. Weiterhin erhält ein Praktikant auch dann keinen, wenn er das Praktikum begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung leistet. Der Praktikumsbetrieb muss allerdings nur dann keinen zahlen, wenn der Praktikant erstmals im Unternehmen ein Praktikum absolviert. Bestand mit dem Ausbildenden bereits ein Praktikumsverhältnis, muss für das zweite Praktikumsverhältnis der bezahlt werden. Praxistipp Die Beschäftigung eines Praktikanten nach abgeschlossener Berufsausbildung (Stichwort: Generation Praktikum ) ist seit dem nur noch zu den Bedingungen des gesetzes möglich. Praktikanten mit abgeschlossener Berufsausbildung muss zwingend der gezahlt werden. 16

4 Für Leiharbeitnehmer gibt es mit 3 a AÜG eine Spezialregelung, wonach in diesem Bereich Lohnbeck-shop.de IV. Anspruchsberechtigung 55. Muss ein Praktikumsvertrag schriftlich abgeschlossen werden? Ein Schriftformerfordernis besteht weder für einen Praktikumsvertrag, noch für einen Arbeitsvertrag. Allerdings muss der Arbeitgeber für den Fall, dass der Vertrag nicht schriftlich fixiert wurde, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen und dem Arbeitnehmer eine unterschriebene Niederschrift aushändigen ( 2 NachwG). Da ein Praktikant zumindest in Bezug auf den als Arbeitnehmer gilt, hat der Gesetzgeber im Zuge der Einführung des gesetzes eine Nachweispflicht in 2 Abs. 1 a NachwG auch für Praktikanten eingeführt. Diese Verpflichtung soll dem Praktikanten die Durchsetzung des anspruchs erleichtern und für beide Parteien des Praktikumsvertrags Rechtsklarheit und Rechtssicherheit schaffen. 56. Haben Minijobber Anspruch auf den? Für Minijobber (geringfügig Beschäftigte) sieht das gesetz keine Ausnahme vor, weshalb der zu zahlen ist. Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis besteht dann, wenn regelmäßig im Monat nicht mehr als 450 EUR brutto verdient werden. Bei Zahlung eines s in Höhe von 8,50 EUR bedeutet dies, dass Minijobber maximal 52,9 Stunden arbeiten dürfen. Wird diese monatliche Arbeitszeit überschritten, wird das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungspflichtig. Der Status als geringfügig Beschäftigter kann also durch die Anhebung des Arbeitsentgelts auf den gesetzlichen enden. Sinn und Zweck des gesetzes ist die Existenzsicherung der Arbeitnehmer. Sofern ein Rentner nebenher arbeitet, um sich die Rente aufzubessern, könnte man meinen, dass dies auch ohne zulässig sein muss, da ja die Existenz bereits (teilweise) durch die Rente gesichert ist. Die Rente ist aber nicht etwa anzurechnen. Auch Rentner, die noch arbeiten, haben unabhängig von der Höhe ihrer Rente einen Anspruch auf Bezahlung nach dem gesetz. 58. Haben freie Mitarbeiter einen Anspruch auf den? Als freier Mitarbeiter wird ein Selbständiger bezeichnet, der aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrags für ein Unternehmen Aufträge ausführt, ohne dabei in das Unternehmen eingegliedert zu sein. Da der freie Mitarbeiter kein Arbeitnehmer ist, sondern Selbständiger, gilt für ihn das gesetz nicht. Praxistipp Häufig werden freie Mitarbeiter im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt. Maßgeblich für die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmer und freiem Mitarbeiter ist nicht die Bezeichnung im Vertrag, sondern sind die Gesamtumstände, unter denen die Dienstleistung erbracht wird. Es kommt deshalb in der Praxis durchaus häufig vor, dass die Parteien eigentlich übereinstimmend davon ausgehen, der Beschäftigte sei ein freier Mitarbeiter. In Wirklichkeit ist das Vertragsverhältnis aber so ausgestaltet, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt. Ob der Mitarbeiter tatsächlich ein freier Mitarbeiter ist oder aber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt wird, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Ergibt eine Würdigung der Gesamtumstände, dass tatsächlich ein Arbeitsverhältnis gegeben ist, hat der Mitarbeiter Anspruch auf Zahlung des s. 57. Gilt das gesetz auch für Rentner? 59. Haben Leiharbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung des s? 17

5 untergrenzen in einer Rechtsverordnung verbindlich festgesetzt werden. Diese Lohnuntergrenzen sind in den alten Bundesländern höher als der gesetzliche, so dass sich insofern keine Probleme ergeben. In den neuen Bundesländern erreichen die Lohnuntergrenzen derzeit noch nicht das niveau. Dies ist gleichwohl zulässig, da nach 24 MiLoG die in einer Rechtsverordnung enthaltenen Lohnuntergrenzen noch bis zum dem gesetz vorgehen ( Frage 7: Haben sich die Branchenmindestlöhne durch das gesetz überholt?). 60. Sind ehrenamtliche Tätigkeiten mit dem zu vergüten? Ehrenamtlich Tätige erbringen keine Arbeitsleistung und sind deswegen nicht als Arbeitnehmer anzusehen, mit der Folge, dass ein Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen s nicht besteht. 22 Abs. 3 MiLoG stellt dies nochmals ausdrücklich klar. Nach 37 Abs. 1 BetrVG führen auch die Mitglieder des Betriebsrats ihr Amt als Ehrenamt. Da die Betriebsratstätigkeit jedoch während der Arbeitszeit erbracht wird, und diese Arbeitszeit ganz normal zu vergüten ist, hat die Einordnung der Betriebsratstätigkeit als Ehrenamt nicht etwa zur Folge, dass kein zu zahlen ist. Für die Betriebsratstätigkeit ist der reguläre Arbeitslohn zu zahlen seit dem mindestens 8,50 EUR. 61. Haben Heimarbeiter Anspruch auf den gesetzlichen? Auf Heimarbeiter sind die Vorschriften des Arbeitsrechts nicht anzuwenden, da sie im Rechtssinne keine Arbeitnehmer sind, sondern nur arbeitnehmerähnlich. Da die Grundvoraussetzung für den Anspruch auf die Arbeitnehmereigenschaft ist, besteht folgerichtig für Heimarbeiter kein Anspruch aus dem gesetz. 62. Haben Familienmitglieder des Arbeitgebers, die im Betrieb arbeiten, Anspruch auf den? Vor allem in Familienbetrieben kommt es häufig vor, dass Ehegatten oder Kinder des Inhabers mitarbeiten, indem sie entweder voll in den Geschäftsbetrieb eingegliedert sind oder aber nur gelegentlich aushelfen. Bei Familienangehörigen ist nicht stets davon auszugehen, dass die Arbeitsleistung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erbracht wird. Vielmehr besteht zumindest in gewissem Umfang sogar eine familienrechtliche Verpflichtung zur Mitarbeit. Ob ein Fall von familienrechtlicher Mitarbeit gegeben ist oder ob doch ein Arbeitsverhältnis besteht, ist immer anhand des Einzelfalls zu beurteilen. Anzeichen für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses sind dann gegeben, wenn der zeitliche Umfang der Arbeitsleistung erheblich ist, wenn der übliche Lohn gezahlt wird, wenn der Dienstleistende den Weisungen des Betriebsinhabers (also des Elternteils, des Ehegatten etc) unterworfen ist und wenn Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer abgeführt werden. Stellt sich nach einer Gesamtschau heraus, dass das Familienmitglied Arbeitnehmer ist, dann hat es selbstverständlich, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, einen Anspruch auf Zahlung des s. 63. Gibt es Sondervorschriften für Langzeitarbeitslose? Langzeitarbeitslose haben nach 22 Abs. 4 Mi- LoG in den ersten sechs Monaten des Beschäftigungsverhältnisses keinen Anspruch auf Zahlung des s. Langzeitarbeitslos ist nach 18 Abs. 1 SGB III derjenige, der ein Jahr und länger arbeitslos ist. Der Gesetzgeber erhofft sich durch die Ausnahmevorschrift, dass die Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen gesteigert werden. Andererseits besteht die Gefahr, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem früheren Langzeitarbeitslosen nach sechs Monaten beendet und den nächsten Langzeitarbeitslosen einstellt, der dann wiederum nicht den erhält. Der Gesetzgeber ist deswegen nach 22 Abs. 4 S. 2 MiLoG verpflichtet, ab dem zu überprüfen, ob die 18

6 IV. Anspruchsberechtigung Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose fortbestehen soll, oder ob die Erfahrung bis dahin zeigen wird, dass der Nutzen der Vorschrift hinter dem Missbrauch zurückbleibt. 64. Gibt es Sonderregelungen für Zeitungszusteller? Auch für Zeitungszusteller hat der Gesetzgeber Sonderregelungen erlassen. Dies liegt daran, dass Zeitungszusteller in der Vergangenheit ganz überwiegend keinen Stundenlohn, sondern einen Stücklohn erhielten. Dem Arbeitgeber soll durch die Ausnahmeregelung nunmehr die Möglichkeit gegeben werden, die Vergütung schrittweise von Stücklohn auf einen festen Stundenlohn umzustellen. Nach 24 Abs. 2 MiLoG haben Zeitungszusteller ab dem einen Anspruch auf 75% und ab dem auf 85% des s. Darüber hinaus ist der bis zum auf 8,50 EUR begrenzt. 65. Wer ist Zeitungszusteller im Sinne des gesetzes? 22 Abs. 2 MiLoG definiert Zeitungszusteller als Personen, die in einem Arbeitsverhältnis ausschließlich periodische Zeitungen oder Zeitschriften an Endkunden zustellen. Erfasst werden auch Anzeigenblätter mit redaktionellem Inhalt. Entscheidend ist also, ob die zugestellten Produkte einen redaktionellen Inhalt aufweisen. Ist dies nicht der Fall, greift die Ausnahmevorschrift nicht. Werden also ausschließlich Briefe, Pakete oder Werbeprospekte zugestellt, ist der zu zahlen. 66. Haben ausländische Arbeitnehmer ebenfalls Anspruch auf den? Ja! Nach 20 MiLoG sind alle Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland verpflichtet, ihren im Inland, dh im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den zu zahlen. Anspruch auf den haben danach nicht nur solche Arbeitnehmer, die im Auftrag einer deutschen Firma in Deutschland arbeiten. Anspruch auf den haben darüber hinaus auch ausländische Arbeitnehmer, die ihre Arbeitsleistung in Deutschland erbringen. 67. Haben ausländische Kraftfahrer beim Transitverkehr in Deutschland Anspruch auf Zahlung des s? Eigentlich ja. Alle Arbeitnehmer, die in Deutschland ihre Arbeitsleistung erbringen, müssen den erhalten, unabhängig davon, ob sie bei einer deutschen oder bei einer ausländischen Firma beschäftigt sind. Dies bedeutet, dass ein LKW-Fahrer aus Polen, der eine Fahrt nach Frankreich unternimmt, für die Zeit, die er auf einer deutschen Autobahn verbringt, von seinem polnischen Arbeitgeber den erhalten muss. Praxistipp Da sich ausländische Speditionen massiv über die vorstehende Regelung beklagt haben, hat die Bundesregierung im Interesse einer guten Nachbarschaft die Kontrollen des s im Transitverkehr ausgesetzt. Im Klartext: Ein Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen s besteht auch im Transitverkehr. Ob der gezahlt wird, wird jedoch von den Behörden vorerst nicht kontrolliert. Gegen die Regelung, dass ausländischen Kraftfahrern auch beim reinen Transitverkehr der deutsche zu zahlen ist, wurde zwischenzeitlich von einigen Spediteuren aus Österreich, Polen und Ungarn Verfassungsbeschwerde eingelegt (BVerfG 1 BvR 555/15). 19

7 68. Haben ausländische Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung des s, wenn sie im Auftrag ihres ausländischen Arbeitgebers in Deutschland eine Messe besuchen? Anspruch auf Zahlung des s haben alle (inländischen und ausländischen) Arbeitnehmer, sobald sie die Arbeitsleistung innerhalb des Staatsgebiets der Bundesrepublik Deutschland erbringen. Auch der Besuch einer Messe im Auftrag des Arbeitgebers ist Arbeitszeit, die vergütet werden muss. Streng genommen ist in diesem Fall das gesetz anwendbar, mit der Folge, dass die ausländischen Arbeitnehmer für ihren Messebesuch mindestens 8,50 EUR brutto pro Stunde erhalten müssen. Es darf allerdings bezweifelt werden, ob der Gesetzgeber mit der Einführung eines es derartige Sachverhalte erfassen wollte. Insofern ist das gesetz in solchen Fällen möglicherweise einschränkend auszulegen. Das Gesetz liefert allerdings keine hundertprozentig eindeutige Regelung für diese und ähnliche Sachverhalte, weshalb insofern abzuwarten bleibt, wie die Arbeitsgerichte solche Fragen beurteilen werden. 69. Wer hat keinen Anspruch auf Zahlung des s? Es gibt Vertragsverhältnisse, die einem Arbeitsverhältnis ähneln, die jedoch kein Arbeitsverhältnis darstellen. Beispielhaft sollen hier genannt sein der 1-Euro-Jobber, der Mitarbeiter in einer Werkstatt für behinderte Menschen, der Mitarbeiter, der seine Dienste im Rahmen der familiären Mithilfe erbringt oder derjenige, der Bundesfreiwilligendienst leistet. In all diesen Fällen ist aufgrund der fehlenden Arbeitnehmereigenschaft kein zu zahlen. Auch dem Geschäftsführer einer GmbH muss kein gezahlt werden, da der GmbH- Geschäftsführer nicht als Arbeitnehmer der Gesellschaft anzusehen ist. 70. Wer ist verantwortlich, dass der gezahlt wird? Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass der bezahlt wird. Der Arbeitnehmer kann seinen Anspruch auf Zahlung des s daher nur gegenüber seinem Arbeitgeber geltend machen. 71. Ist der Arbeitgeber auch dafür verantwortlich, dass für ihn tätige Subunternehmer das gesetz beachten? Ja! 13 MiLoG verweist auf 14 AEntG. Hier ist geregelt, dass ein Arbeitgeber dafür haftet, dass ein von ihm beauftragtes Subunternehmen seinen Arbeitnehmern den bezahlt. Kann oder will ein Subunternehmen seinen Arbeitnehmern den nicht zahlen, können sich diese an das beauftragende Unternehmen wenden und den von diesem verlangen. 72. Haftet eine Privatperson dafür, dass der gezahlt wird, wenn sie einer Firma einen Auftrag erteilt? Nein! Die Auftraggeberhaftung nach 13 Mi- LoG ivm 14 AEntG trifft ausschließlich Unternehmen. Eine Privatperson muss dagegen nicht dafür einstehen, dass ein von ihr beauftragtes Unternehmen (zb im Rahmen des Hausbaus oder bei der Kfz-Reparatur) den zahlt. 20

8 V. Kontrolle und Durchsetzung 73. Muss der auch gezahlt werden, wenn ein deutscher Arbeitnehmer die Arbeitsleistung im Ausland erbringt? Nach 20 MiLoG ist der nur den im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu zahlen. Insofern haben deutsche Arbeitnehmer, die von einem deutschen Unternehmen in das Ausland entsandt werden, keinen Anspruch auf Zahlung des s. Daran würde auch der Umstand nichts ändern, dass die Arbeitsvertragsparteien ausdrücklich die Anwendung deutschen Rechts vereinbaren. Denn das deutsche Recht sieht die Verpflichtung zur Zahlung des s eben nur dann vor, wenn die Arbeitsleistung im Inland erbracht wird. Die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Ausland ist also durchaus zu einer Vergütung unterhalb des s möglich. Praxistipp Arbeitnehmer sollten bei einer Entsendung in das Ausland immer prüfen, ob es möglicherweise ausländische Rechtsvorschriften gibt, die die Zahlung eines s garantieren. So besteht zb auch bei einem kurzfristigen Einsatz eines deutschen Arbeitnehmers der Baubranche in der Schweiz ein Anspruch des deutschen Arbeitnehmers gegen den deutschen Arbeitgeber auf Zahlung des Schweizerischen s, der deutlich über 8,50 EUR liegt. V. Kontrolle und Durchsetzung Das gesetz wird nur dann den erwünschten Erfolg haben können, wenn sich alle Arbeitgeber daran halten. Um dies sicherzustellen, zumindest aber zu befördern, beinhaltet das gesetz verschiedene Kontrollmöglichkeiten, ob Arbeitgeber die sich aus dem gesetz ergebenden Verpflichtungen erfüllen. 74. Gibt es staatliche Kontrollen, ob der gezahlt wird? Ja! Das Gesetz überlässt es nicht alleine dem Arbeitnehmer, den vor dem Arbeitsgericht einzuklagen, sondern sieht vor, dass staatliche Behörden prüfen und durchsetzen, dass der Arbeitgeber die Vorschriften des gesetzes einhält ( 14 MiLoG). 75. Wer ist für die Kontrollen zuständig? Nach 14 MiLoG sind für die staatlichen Kontrollen die Behörden der Zollverwaltung verantwortlich. Die zuständige Bundesbehörde ist die Bundesfinanzdirektion West, Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Als operative Einheiten obliegt die Kontrolle den 41 im gesamten Bundesgebiet vorhandenen Hauptzollämtern. Derzeit stehen geschätzt ca bis Beamte für die Überwachung des gesetzes zur Verfügung. 76. Wird der Zoll von anderen Behörden unterstützt? Nach 15 S. 1 MiLoG ivm 2 Abs. 2 Schwarz- ArbG erhalten die Behörden der Zollverwaltung Unterstützung von weiteren Behörden, wie zb: Finanzbehörden Bundesagentur für Arbeit Träger der Rentenversicherung Träger der Unfallversicherung Träger der Sozialhilfe Ausländerbehörden Bundesamt für Güterverkehr 21

9 für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörden Polizeivollzugsbehörden des Bundes und der Länder Arbeitgeber verpflichtet, die Prüfung der Zollbehörden zu dulden und dabei mitzuwirken, insbesondere für die Prüfung erhebliche Auskünfte zu erteilen. 77. Muss jeder Arbeitgeber mit Kontrollen durch den Zoll rechnen? Grundsätzlich ja. Die Zollbehörden werden nicht nur bzw. nicht erst dann aktiv, wenn sie konkrete Hinweise auf Verstöße gegen das gesetz erhalten, sondern kontrollieren auch stichpunktartig unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten. Eine Kontrolle durch die Zollbehörden kann deswegen grundsätzlich jeden Arbeitgeber treffen. 78. Mit welchen Befugnissen ist der Zoll ausgestattet? Die Befugnisse der Zollbehörden sind in 15 MiLoG geregelt, der teilweise auf Vorschriften des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz- ArbG) verweist. Danach ist der Zoll mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet. So kann er Einsicht in die Geschäftsunterlagen des Arbeitgebers nehmen. Zu diesem Zweck darf er Geschäftsräume des Arbeitgebers sowie Geschäftsräume von Auftraggebern und Entleihern betreten. Bei seinen Kontrollen operiert der Zoll im Regelfall uniformiert und bewaffnet. 79. Darf der Zoll Arbeitnehmer befragen? Der Zoll hat das Recht, jeden zu befragen, den er bei einer Prüfung antrifft. Insbesondere können auch Arbeitnehmer dazu befragt werden, ob sie den gesetzlichen zb auch für Krankheitszeiten erhalten. Die Arbeitnehmer können zu sämtlichen anderen mindestlohnrelevanten Umständen befragt werden, zb wie die Arbeitszeit erfasst wird etc. Nach 5 SchwarzArbG, der über 15 MiLoG Anwendung findet, sind Arbeitnehmer und 80. Wie werden Unternehmen mit Sitz im Ausland überwacht? Bei Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben und ausländische Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden, kann der Zoll die Geschäftsräume nicht betreten. Dennoch muss sichergestellt sein, dass auch ausländische Unternehmen wirkungsvoll überwacht werden können. Aus diesem Grunde ist in 18 Abs. 2 MiLoG geregelt, dass der Zoll mit Behörden anderer Vertragsstaaten der EU zusammenarbeitet. Darüber hinaus sieht 16 MiLoG für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die den Branchen des 2 a SchwarzArbG angehören, besondere Meldepflichten vor. Beispielsweise muss ein ausländischer Arbeitgeber, der im Bundesgebiet Arbeitnehmer beschäftigt, eine schriftliche Anmeldung bei der Sozialverwaltung vorlegen, die die für eine Prüfung wesentlichen Angaben enthält. Nach 16 Abs. 2 MiLoG muss der Arbeitgeber versichern, dass er die Verpflichtung, den gesetzlichen zu zahlen, einhält. 81. Welche Sanktionen drohen dem Arbeitgeber, wenn er den nicht zahlt? Die Kontrolle des gesetzes durch die Zollverwaltung ergibt nur dann Sinn, wenn dem Arbeitgeber, der sich nicht an das gesetz hält, Konsequenzen drohen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber festgelegt, dass bestimmte Verstöße gegen das gesetz Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit Geldbuße geahndet werden können. Darüber hinaus können Arbeitgeber von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Zudem zieht die Verurteilung zu einer Geldbuße unter Umständen einen Eintrag in das Gewerbezentralregister nach sich. 22

Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige

Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige Mindestlohn Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige» Zeitungszusteller» Langzeitarbeitslose» Praktikanten» Bisherige Mindestlohntarifverträge

Mehr

Mindestlohn: Checkliste für Unternehmen

Mindestlohn: Checkliste für Unternehmen Mindestlohn: Checkliste für Unternehmen 1 Allgemeines 2 Das müssen Sie beachten 3 Das müssen Sie bei den jeweiligen Arbeitnehmertypen prüfen 3.1 Stundenlohnempfänger 3.2 Gehaltsempfänger 3.3 Geringfügig

Mehr

15/12/14. Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015- Ende der Generation Praktikum?

15/12/14. Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015- Ende der Generation Praktikum? 15/12/14 Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015- Ende der Generation Praktikum? NÖRENBERG SCHRÖDER Rechtsanwälte I Wirtschaftsprüfer I Steuerberater Partnerschaft Valentinskamp 70

Mehr

Mindestlohn und Praktikum - Was ist zu beachten

Mindestlohn und Praktikum - Was ist zu beachten Mindestlohn und Praktikum - Was ist zu beachten Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Stefan Kreuzer 11. November 2015 Allgemeines Gesetzlicher Mindestlohn seit 01.01.2015 in Höhe von 8,50 brutto Praktikanten grds.

Mehr

Mindestlohn was geht uns das an?

Mindestlohn was geht uns das an? Update Arbeitsrecht Mindestlohn was geht uns das an? Mindestlohn worum geht es? EUR 8,50 bundeseinheitlicher Mindestlohn Ab 01.01.2015 Für alle Arbeitnehmer einschließlich Praktikanten 02.12.2014 EMPLAWYERS

Mehr

Was bedeutet das MindestLohngesetz

Was bedeutet das MindestLohngesetz Was bedeutet das MindestLohngesetz für mich? Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das neue Mindestlohngesetz vom 2.1. 2015 bis 31.3. 2015 www.mindestlohn.de 1 Was bedeutet das Mindestlohngesetz

Mehr

WAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHNGESETZ FÜR MICH?

WAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHNGESETZ FÜR MICH? WAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHNGESETZ FÜR MICH? Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das neue Mindestlohngesetz vom 2.1. bis 31.3. www.mindestlohn.de 1 WAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHNGESETZ FÜR MICH?

Mehr

Lohncafé 2014/2015. Unsere Satteltaschen sind prall gefüllt. Auf dem Zwischenstopp packen wir aus bei einer

Lohncafé 2014/2015. Unsere Satteltaschen sind prall gefüllt. Auf dem Zwischenstopp packen wir aus bei einer Lohncafé 2014/2015 Herzlich Willkommen! Unsere Satteltaschen sind prall gefüllt. Auf dem Zwischenstopp packen wir aus bei einer Wir laden Sie zum Unternehmerfrühstück ein BARMER GEK Einblicke Tasse Seminar

Mehr

Mindestlohn. Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am 11.03.15 in Bernau

Mindestlohn. Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am 11.03.15 in Bernau Mindestlohn Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am 11.03.15 in Bernau Dozent: Rechtsanwalt Wendelin Monz Fachanwalt für f r Arbeitsrecht Fachanwalt für f r Bau- und Architektenrecht

Mehr

Wissenswertes zum Mindestlohn

Wissenswertes zum Mindestlohn Wissenswertes zum Mindestlohn Langsam aber sicher wirft der gesetzliche Mindestlohn seine Schatten voraus. Im August 2014 hat der Bundestag das Mindestlohngesetz (MiLoG) verabschiedet. Ab dem 1. Januar

Mehr

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015 Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015 1 Allgemeines Ab dem 01.01.2015 gilt erstmals ein flächendeckend zu zahlender, gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen von 8,50 Euro brutto pro

Mehr

10 Monate gesetzlicher Mindestlohn eine erste Bilanz

10 Monate gesetzlicher Mindestlohn eine erste Bilanz 10 Monate gesetzlicher Mindestlohn eine erste Bilanz Einleitung Exemplarische Darstellung entschiedener Rechtsfragen/Klarstellungen ird. MiLoG Erfahrungen und Erkenntnisse aus den bisher durchgeführten

Mehr

03/15 Infoblatt. Mindestlohn

03/15 Infoblatt. Mindestlohn 03/15 Infoblatt Mindestlohn Aufzeichnungs und Dokumentationspflichten Einladung zu einer Informationsveranstaltung am 14.04.2015 Mindestlohn Aufzeichnungs und Dokumentationspflichten Das Mindestlohngesetz

Mehr

Praxishinweise zum Mindestlohn

Praxishinweise zum Mindestlohn Praxishinweise zum Mindestlohn Rechtsanwalt Timm Laue-Ogal AnwälteHaus Osnabrück www.anwaeltehaus.net 11.03.2015 Grundinhalte MiLoG - in Kraft seit 16.08.2014 - Mindestlohn 8,50 brutto je Zeitstunde -

Mehr

INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER

INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER StB Andreas G. Stabel Max-Planck-Str. 6 67657 Kaiserslautern Max-Planck-Str. 6 67657 Kaiserslautern Tel. 0631/3403656 Fax 0631/3403657 email: info@stb-stabel.de www.stb-stabel.de Sprechzeiten: Montag bis

Mehr

Information zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz

Information zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz Information zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz Seit dem 01.01.2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 brutto pro Arbeitszeitstunde. Wie in unserer Sonderausgabe im November 2014

Mehr

Rundschreiben zum Mindestlohn

Rundschreiben zum Mindestlohn Rundschreiben zum Mindestlohn gültig ab dem 01.01.2015 nach Mindestlohngesetz (MiLoG) Februar 2015 Der Mindestlohn ist ein festgeschriebenes Arbeitsentgelt, das jedem Arbeitnehmer in Deutschland zusteht.

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Gemüsebautag 2015. Mindestlohn

Gemüsebautag 2015. Mindestlohn Gemüsebautag 2015 Mindestlohn Rechtsanwalt Christian Wirxel Land und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband für Hessen.e.V. agv@agrinet.de 1 Für wen gilt der Mindestlohn? Für alle in Deutschland beschäftigte

Mehr

Merkblatt zu den Auswirkungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf die Katholische Universität Eichstätt Ingolstadt sowie Handlungsanleitung

Merkblatt zu den Auswirkungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf die Katholische Universität Eichstätt Ingolstadt sowie Handlungsanleitung Merkblatt zu den Auswirkungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf die Katholische Universität Eichstätt Ingolstadt sowie Handlungsanleitung I. Gesetzeslage Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung eines

Mehr

DIENSTVERTRAG FREIER DIENSTVERTRAG WERKVERTRAG

DIENSTVERTRAG FREIER DIENSTVERTRAG WERKVERTRAG DIENSTVERTRAG FREIER DIENSTVERTRAG WERKVERTRAG ALLGEMEINES Der moderne Arbeitsmarkt ist zunehmend gekennzeichnet durch sog. a-typische Arbeitsverhältnisse. Neben dem Dienstvertrag gibt es immer mehr sog.

Mehr

LEXinform/Info-Datenbank

LEXinform/Info-Datenbank Seite 1 von 7 AGB Datenschutz Impressum Meine Abos LEXinform/Info-DB LEXinform/Info-Datenbank Dok.-Nr.: 1050259 DATEV-Serviceinformation Checkliste vom 06.11.2014 Relevant für: LODAS classic LODAS classic

Mehr

Die Freistellung des Betriebsrats von A bis Z

Die Freistellung des Betriebsrats von A bis Z Die Freistellung des Betriebsrats von A bis Z Bearbeitet von Gisela Graz, Maria Lück 1 Auflage 2006 Buch 359 S ISBN 978 3 7663 3719 1 Zu Inhaltsverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung

Mehr

e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop

e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. GARANTIEN BEI INSOLVENZ EINES AUTOMOBILHERSTELLERS 3 1.1. Garantie des Herstellers 3 1.2. Garantie

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der

Mehr

Mindestlohngesetz. Rechtsanwalt Florian Popella vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.

Mindestlohngesetz. Rechtsanwalt Florian Popella vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Mindestlohngesetz Rechtsanwalt Florian Popella vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Agenda Geltungsbereich Auswirkungen auf bestehende Verträge, Vertragsänderungen? Haftung des Verwalters Haftung

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den 16 und 17 des Mindestlohngesetzes in Bezug auf bestimmte Arbeitnehmergruppen

Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den 16 und 17 des Mindestlohngesetzes in Bezug auf bestimmte Arbeitnehmergruppen Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den 16 und 17 des Mindestlohngesetzes in Bezug auf bestimmte Arbeitnehmergruppen (Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung

Mehr

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,

Mehr

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten. Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August

Mehr

Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber was Arbeitgeber wissen müssen

Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber was Arbeitgeber wissen müssen Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber was Arbeitgeber wissen müssen Berufserfahrung zu sammeln ist für junge Menschen heute wichtiger denn je. Kein Wunder also, dass Ferienjob und Praktikum

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

Anlage 3. - mindestens das für die Ausführung der Leistung geltende Mindestentgelt zu zahlen, das

Anlage 3. - mindestens das für die Ausführung der Leistung geltende Mindestentgelt zu zahlen, das Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVerG) 1. Zahlung von Mindestentgelten Der

Mehr

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn 1 Allgemeines Ab dem 01.01.2015 gilt erstmals ein flächendeckend zu zahlender, gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Alle

Mehr

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

Der Kälteanlagenbauer

Der Kälteanlagenbauer Der Kälteanlagenbauer Band : Grundkenntnisse Bearbeitet von Karl Breidenbach., überarbeitete und erweiterte Auflage. Buch. XXVIII, S. Gebunden ISBN 00 Format (B x L):,0 x,0 cm Zu Inhaltsverzeichnis schnell

Mehr

01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1

01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 Der Verein als Arbeitgeber Der Übungsleiter/Trainer im Verein? Die lohnsteuerliche Betrachtung von Übungsleitern/ Trainern richtet sich nach dem Vertragsverhältnis.

Mehr

Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom 23.06.2010 Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten

Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom 23.06.2010 Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom 23.06.2010 Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten 1 Übersicht: I. Tarifpluralität Was bedeutet das? II.

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Teilzeitbeschäftigte 209

Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte Erläuterungen zur Teilzeitarbeit Der Gesetzgeber verfolgt seit Ende 2000, in Kraft getreten zum 01.01.2001, mit dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete

Mehr

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

Sobotta Atlas der Anatomie des Menschen

Sobotta Atlas der Anatomie des Menschen Sobotta Atlas der Anatomie des Menschen Gesamtwerk in 3 Bänden und Tabellenheft Bearbeitet von Johannes Sobotta, Prof. Dr. Friedrich Paulsen, Prof. Dr. Jens Waschke 23. Auflage 2010. Buch inkl. Online-Nutzung.

Mehr

Das Mindestlohngesetz

Das Mindestlohngesetz Mindestlohn Das Mindestlohngesetz Recht / Steuern Dr. Ulf Spanke Justitiar 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Der Mindestlohn 3. Geltungsbereich und Ausnahmen Recht / Steuern 4. Übergangsregeln 5. Aufzeichnungspflichten

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,

Mehr

Personalverleih im IT-Bereich

Personalverleih im IT-Bereich Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Personalverleih im IT-Bereich Als Verleiher gelten diejenigen Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer einem fremden Betrieb (dem Einsatzbetrieb) zur Arbeitsleistung überlassen

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -

Mehr

KIWA Fachgespräch am 16. Februar 2015. Mindestlohn in Wohn-Pflege- Gemeinschaften

KIWA Fachgespräch am 16. Februar 2015. Mindestlohn in Wohn-Pflege- Gemeinschaften KIWA Fachgespräch am 16. Februar 2015 Mindestlohn in Wohn-Pflege- Gemeinschaften Hinweise zum praktischen Umgang mit dem Pflegemindestlohn für Zeiten des Bereitschaftsdienstes Philipp Mauritius Diakonisches

Mehr

Ende von Vertragsbeziehungen

Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Inhaltsübersicht. Vermögensbildung - Allgemeines

Inhaltsübersicht. Vermögensbildung - Allgemeines Vermögensbildung - Allgemeines Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Anspruchsgrundlage 3. Freiwilligkeit, Kündigung, Widerruf 4. Anlageberechtigte und Anlageformen 5. Arbeitgeberpflichten 6. Rechtsprechungs-ABC

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

ARBEITSRECHT I.DEFINITION. Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und

ARBEITSRECHT I.DEFINITION. Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und ARBEITSRECHT I.DEFINITION Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht. Sein Grundtatbestand ist die abhängige Arbeit. PRIVATRECHT > grundsätzlich

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Stephan Beume Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht OGA - Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht e.v.

Stephan Beume Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht OGA - Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht e.v. Stephan Beume Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht OGA - Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht e.v. Zitat: Unterm Strich ein guter Start (Quelle: Tagesthemen 8.4.2015) Carsten Koall/Getty Images

Mehr

DIE REGELN DER ZEITARBEIT 148x105_10_Regeln_Brosch.indd 2 07.11.13 10:57

DIE REGELN DER ZEITARBEIT 148x105_10_Regeln_Brosch.indd 2 07.11.13 10:57 DIE REGELN DER ZEITARBEIT ZEITARBEIT IST SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG Auf dem Gesamtarbeitsmarkt sind circa 80 Prozent der Stellen sozialversicherungspflichtig. In der Zeitarbeitsbranche sind es jedoch

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT

HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT ZUR UMSATZSTEUER 2010 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE FÜR ANWALTLICHE DIENSTLEISTUNGEN BEI AUSLANDSBEZUG Das Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2010 geändert.

Mehr

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.

Mehr

Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz

Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer Februar 2015 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: 0385

Mehr

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Leiharbeit in den Niederlanden

Leiharbeit in den Niederlanden Leiharbeit in den Niederlanden Eine Übersicht Zeitarbeitsmarkt in den Niederlanden Zeitarbeitnehmer pro Tag: ± 240.000 Zeitarbeitnehmer pro Jahr: ± 750.000 Zeitarbeitnehmer: 56% männlich, 44% weiblich

Mehr

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? 6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? Nach diesem Vorfall beschließt F auch anderweitig tätig zu werden. Inspiriert von der RTL Sendung Peter Zwegat, beschließt er eine Schuldnerberatung zu gründen,

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn Dok.-Nr.: 1050259 DATEV-Serviceinformation Checkliste vom 27.11.2014 Relevant für: LODAS classic LODAS comfort LODAS compact Lohn und Gehalt classic Lohn und Gehalt comfort Lohn und Gehalt compact Checkliste

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) vom 28.05.2008 (BGBl. I Seite 874) zuletzt geändert durch: Artikel 3 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-

Mehr

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)

Mehr

DA Seite 1 3 bis 6 SGB IV. Gesetzestext. 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich

DA Seite 1 3 bis 6 SGB IV. Gesetzestext. 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich DA Seite 1 3 bis 6 SGB IV Gesetzestext 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich Die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung gelten, 1. soweit sie eine Beschäftigung

Mehr

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

MINDESTLOHN BÜROKRATIE ABBAUEN

MINDESTLOHN BÜROKRATIE ABBAUEN MINDESTLOHN BÜROKRATIE ABBAUEN MINDESTLOHN ENTBÜROKRATISIEREN Der Abbau von unnötiger Bürokratie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen. Dies

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Erscheinungsformen der illegalen Beschäftigung

Erscheinungsformen der illegalen Beschäftigung Erscheinungsformen der illegalen Beschäftigung Illegale Arbeitnehmerüberlassung, Illegale Ausländerbeschäftigung, Verstöße gegen das Arbeitnehmer Entsendegesetz, Schwarzarbeit. Erscheinungsformen der Schwarzarbeit

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED

Mehr

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. Bearbeitet von Andreas Koehler

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. Bearbeitet von Andreas Koehler Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's Bearbeitet von Andreas Koehler 2. Auflage 2009 2009. Taschenbuch. 128 S. Paperback ISBN 978 3 448 09686 6 Recht > Rechtswissenschaft, Nachbarbereiche, sonstige

Mehr

Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV)

Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV) Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV) Offshore-ArbZV Ausfertigungsdatum: 05.07.2013 Vollzitat: "Offshore-Arbeitszeitverordnung vom

Mehr

Mustervertrag für Honorarkräfte in Beratungsstellen

Mustervertrag für Honorarkräfte in Beratungsstellen Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.v. DAJEB Dr. Florian Moeser-Jantke Mustervertrag für Honorarkräfte in Beratungsstellen (Stand 1.1.2002) Bundesgeschäftsstelle: Neumarkter Straße

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014. Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch

Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014. Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014 1 Allgemeines Rund 43 Millionen Menschen in Deutschland stehen in einem Beschäftigungsverhältnis 23 bis 25 % dieser Beschäftigungsverhältnisse sind im Niedriglohnsektor

Mehr

Erfolgreiches Management der Betriebsratsarbeit

Erfolgreiches Management der Betriebsratsarbeit Erfolgreiches Management der Betriebsratsarbeit Grundlagen - Organisationsmittel - Arbeitshilfen Bearbeitet von Christian Kergl, Elisabeth Mauritz, Janine Schlichte, Judith Schneider-Hezel Grundwerk mit

Mehr

Mindestlohngesetz (MiLoG)

Mindestlohngesetz (MiLoG) Bürger können sich jetzt auch per Telefon über den ab Anfang 2015 geltenden Mindestlohn informieren. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) startete nach Angaben ihres Ministeriums am Donnerstag eine

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Inhalt: 1. Wie Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden 2. Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern 3. Höhe der Beiträge

Mehr

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV)

Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV) Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV) Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung einer Mitarbeiterin

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr