Leitsätze der Vergütungsphilosophie Die im Vergütungsreglement dargelegten Leitsätze zur Vergütungsphilosophie lauten wie folgt:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leitsätze der Vergütungsphilosophie Die im Vergütungsreglement dargelegten Leitsätze zur Vergütungsphilosophie lauten wie folgt:"

Transkript

1 63 Richtlinien zum Aktienbesitz von Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Konzernleitung Um die Interessen des Verwaltungsrats und der Konzernleitung mit denen der Aktionäre in Einklang zu bringen, sind die Mitglieder dieser Gremien gehalten, eigene Aktienpositionen an Zurich Insurance Group AG aufzubauen, und müssen bestimmte Richtlinien zum Aktienbesitz befolgen. Für Verwaltungsratsmitglieder wurde ein Aktienbesitz in der Höhe des jährlichen Grundhonorars festgelegt. Für Mitglieder der Konzernleitung legen die Richtlinien in Bezug auf definitive Zuteilungen für den CEO Aktienpositionen in fünffacher Höhe der Grundvergütung fest, und für die anderen Mitglieder der Konzernleitung in 2,5-facher Höhe der Grundvergütung. Die Verwaltungsratsmitglieder erreichen diese Vorgabe dadurch, dass ein Teil ihrer Honorarzahlungen in Aktien mit dreijähriger Veräusserungsbeschränkung geleistet wird, sowie über Zukäufe auf dem Markt. Die Mitglieder der Konzernleitung erreichen dies über ihre Beteiligung an langfristigen Incentive-Programmen und über Zukäufe am Markt. Für den Aufbau der verlangten Aktienpositionen haben die Mitglieder des Verwaltungsrats, der CEO und andere Mitglieder der Konzernleitung fünf Jahre Zeit. Die Einhaltung dieser Richtlinie wird durch den Entschädigungsausschuss jährlich überprüft. Beteiligung der Aktionäre An der ordentlichen Generalversammlung vom 4. April 2013 werden die Aktionäre, wie letztes Jahr, konsultativ über das Vergütungssystem abstimmen können. Da die endgültige Entscheidung über die Vergütung der Befugnis des Verwaltungsrats unterliegt, ist eine solche Abstimmung unverbindlich. Vergütungsphilosophie Mitglieder des Verwaltungsrats Unter der Berücksichtigung, dass es sich bei Zurich um eine weltweit tätige Versicherungsgesellschaft handelt, wird die Höhe der Verwaltungsratshonorare so bemessen, dass die Gruppe hochkarätige Persönlichkeiten gewinnen und halten kann. Die Höhe des Honorars wird für jedes Verwaltungsratsmitglied von Zurich Insurance Group AG basierend auf dessen Position im Verwaltungsrat und entsprechend der auf Seite 69 beschriebenen Vergütungsstruktur festgelegt. Die Honorare werden in bar und in Aktien ausbezahlt, wobei etwa ein Drittel des Grundhonorars in Aktien von Zurich Insurance Group AG mit einer dreijährigen Veräusserungsbeschränkung geleistet wird. Die an die Verwaltungsratsmitglieder zu entrichtenden Honorare (einschliesslich des in veräusserungsbeschränkten Aktien entrichteten Anteils) sind nicht an das Erreichen spezifischer Leistungsziele gebunden. Konzernleitung und alle anderen Mitarbeitenden Für die Mitglieder der Konzernleitung, einschliesslich des CEO, und für alle anderen Mitarbeitenden der Gruppe wurden mehrere Schlüsselelemente hinsichtlich einer ausgewogenen und effektiv gestalteten Vergütungsstruktur eingeführt. Diese Elemente beinhalten eine konzernweite Vergütungsphilosophie, solide kurz- und langfristige Incentive-Programme, eine effektive sowie eine enge Anbindung an die Geschäftsplanung und die Risikopolitik der Gruppe. Zurich ist bestrebt, konkurrenzfähige Gesamtvergütungspakete anzubieten, um Mitarbeitende zu gewinnen, zu halten und so zu motivieren und zu entschädigen, dass sie hervorragende Leistungen erbringen. Die Vergütungsphilosophie ist ein integraler Bestandteil des Gesamtangebots an die Mitarbeitenden. Zurich verfügt über einen klar definierten weltweiten Prozess hinsichtlich des Performance Managements, der die Erreichung der Gesamtstrategie und der operativen Pläne des Unternehmens unterstützt und die individuelle Vergütung an die Unternehmensleistung und die persönliche Leistung koppelt. Dies erfolgt über ein Vergütungssystem, das von der Konzernleitung, dem Entschädigungsausschuss des Verwaltungsrats und dem Verwaltungsrat selbst überwacht wird. Leitsätze der Vergütungsphilosophie Die im Vergütungsreglement dargelegten Leitsätze zur Vergütungsphilosophie lauten wie folgt: Die Vergütungsstruktur der Gruppe ist einfach, transparent und umsetzbar. Für Personen, die als Key Risk Takers der Gruppe gelten, ist sie langfristig orientiert. Die Struktur und die Höhe der Gesamtvergütung sind auf die Risikopolitik der Gruppe und auf ihre Fähigkeit zur Über nahme von Risiken abgestimmt. Die Gruppe fördert eine leistungsorientierte Unternehmenskultur durch die Differenzierung der Gesamtvergütung hinsichtlich der Leistung des entsprechenden Geschäftsbereichs und des einzelnen Mitarbeitenden. Die Gruppe legt die erwartete Leistung anhand eines strukturierten Performance-Management-Systems klar fest und verwendet dieses als Entscheidungsgrundlage in Bezug auf die Vergütung.

2 64 Geschäftsbericht 2012 Zurich Insurance Group Vergütungsbericht fortgesetzt Die Gruppe berücksichtigt bei den variablen Vergütungen relevante Leistungsfaktoren. Hierzu können die Leistung der Gruppe, der Geschäftsbereiche, der Geschäftseinheiten, der Funktionen sowie individuelle Leistungen gehören. Die kurz- und langfristigen Incentive-Programme der Gruppe, die für die variable Vergütung Anwendung finden, berücksichtigen geeignete absolute und relative Leistungskennzahlen. Bei der Festlegung des Gesamtfinanzierungsbetrages für variable Vergütungskomponenten wird der langfristige wirtschaftliche Erfolg der Gruppe miteinbezogen. Durch langfristige Incentive-Programme wird dieser Teil der variablen Vergütung an die zukünftige Entwicklung der Leistung und der Risiken gebunden, indem Mechanismen zum Aufschieben der Vergütung genutzt werden. Die Gruppe gewährt ihren Mitarbeitenden nach Massgabe der gängigen lokalen Marktpraxis eine Reihe von Nebenleistungen, unter Berücksichtigung der Risikokapazität der Gruppe im Hinblick auf die Finanzierung von Pensionsaufwendungen und Kapitalanlagen. Gesamtvergütungen Die Höhe der Gesamtvergütung eines einzelnen Mitarbeitenden hängt von mehreren Faktoren ab, wie z. B. dem Kompetenz bereich und der Komplexität der Funktion, dem Geschäftsverlauf, der wirtschaftlichen Situation der Gruppe, der persön lichen Leistung, den internen Verhältnissen sowie den rechtlichen Anforderungen. Wie auf den Seiten 57 und 62 beschrieben, werden die angestrebten Vergütungen mit den Medianwerten in klar definierten Märkten ver glichen. Die Zusammensetzung der Vergütung aus Grundgehalt und variablem Gehalt wird zudem der gängigen lokalen Markt praxis und internen Strukturen angepasst. Zurich kommuniziert transparent, wie die Vergütungsstruktur und die Verfahren für die Entscheidungsfindung festgelegt werden. Die Gesamtvergütung setzt sich aus den folgenden Elementen zusammen:

3 65 Elemente der Gesamtvergütung Element Art Beschreibung Grundgehalt Fixe Barvergütung Fixe Vergütung, nach Anforderungsprofil und Komplexität der Funktion Variable Vergütung Kurzfristige Incentives (STIP ein Jahr) Leistungsbezogene Barvergütung In der Regel in der Bandbreite von 80 bis 120 Prozent des jeweiligen Marktmedians Für Direktionsmitglieder, oberes Management und eine breitere Gruppe von Mitarbeitenden, jährliche Auszahlung Leistungsmessung anhand der erzielten Geschäftsergebnisse und des Erreichens der strategischen Ziele Langfristige Incentives (LTIP drei Jahre) Leistungsbezogene Aktien Leistungsbezogene Elemente hängen von der Geschäfts- und der Einzelleistung ab Für eine bestimmte Gruppe von Führungskräften Jährliche bedingte Zuteilungen, wobei jede jährliche bedingte Zuteilung in drei gleiche Tranchen aufgeteilt wird Die erste Tranche steht für das Jahr zur definitiven Zuteilung zur Verfügung, das auf das Jahr der bedingten Zuteilung folgt, die zweite Tranche im zweiten Jahr und die dritte Tranche im dritten Jahr, das auf das Jahr der bedingten Zuteilung folgt Die Bestimmung der definitiven Zuteilung erfolgt auf der Basis des erreichten relativen TSR und des ROE der Gruppe über die drei dem Datum der definitiven Zuteilung vorangehenden Kalenderjahre Die Hälfte der definitiv zugeteilten Aktien unterliegt einer Veräusserungsbeschränkung von drei Jahren Nebenleistungen für Mitarbeitende Fixe Leistungen Nebenleistungen im Rahmen der gängigen lokalen Marktpraxis Pensionspläne (de-risked gemäss den Gruppen richtlinien) Ausrichtung der Nebenleistungen an Medianwerten Grundgehalt Das Grundgehalt besteht aus dem Fixgehalt für die Ausübung einer Funktion, das in Abhängigkeit vom Kompetenzbereich und der Komplexität der Funktion festgelegt und jährlich überprüft wird. Die Grundgehaltsstrukturen sind so festgelegt, dass die Gehälter im Bereich der relevanten Marktmediane liegen und angepasst werden können. Auf individueller Ebene wird das Grundgehalt in der Regel innerhalb einer Bandbreite von 80% bis 120% des jeweiligen Marktmedians festgelegt. Die wichtigsten Faktoren bei der Bemessung des Gehalts sind die Gesamterfahrung und -leistung des Mitarbeitenden. Variable Vergütung Die Incentive-Programme ermöglichen eine Reihe von Anerkennungsfaktoren, die an das Leistungsniveau gekoppelt sind. Bei überdurchschnittlicher Leistung können Geschäftsergebnis und persönliche Leistung der Mitarbeitenden zu hohen, über den Zielgrössen liegenden variablen Zahlungen führen. Liegt die Leistung unter den Erwartungen, kann die variable Vergütung geringer als die Zielgrösse ausfallen. Variable Vergütungen werden in Märkten, in denen sie die Norm sind, gewährt, um die Mitarbeitenden zu motivieren und wichtige kurz- und langfristige Geschäftsziele zur Steigerung des Shareholder Value zu erreichen. Die variablen Gehaltskomponenten können sowohl kurzfristige als auch langfristige Incentives umfassen.

4 66 Geschäftsbericht 2012 Zurich Insurance Group Vergütungsbericht fortgesetzt Kurzfristige Incentive-Programme (ein Jahr) sind leistungsabhängig und wie folgt strukturiert: Kurzfristige Incentives werden bar ausgezahlt. Für jeden Teilnehmer wird für das Bemessungsjahr ein Zielbonus festgesetzt. Es gibt verschiedene Pools für die kurzfristigen Incentives, um alle Geschäftsbereiche der Gruppe abzudecken: das Leadership Team, jeder Geschäftsbereich, Operations, die Funktionen und das Corporate Center. Die Pool-Struktur wird jedes Jahr überprüft. Jeder Teilnehmer wird einem der STIP Finanzierungspools zugeordnet. Bei jedem STIP-Pool entspricht die Zielfinanzierung des Pools (Zielpool) der Summe der individuellen Zielboni der Pool teilnehmer. Die tatsächliche Finanzierung des STIP-Pools als Prozentsatz des Zielpools wird am Ende des Bemessungsjahres berechnet. Der Verwaltungsrat hat eine STIP-Leistungstabelle genehmigt, die die Unternehmensleistung mit der potenziellen Grösse des tatsächlichen Finanzierungspools verbindet. Unter Berücksichtigung des massgeblichen Unternehmenserfolgs und der Risikoerwägungen unterbreitet der CEO dem Entschädigungsausschuss Empfehlungen für die Finanzierungslevels der verschiedenen STIP-Pools, der diese im Anschluss erörtert und dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorlegt. Der relevante Unternehmenserfolg wird anhand des Geschäftsplans beurteilt, der vom Verwaltungsrat im Dezember des vor dem Bemessungsjahr liegenden Jahres genehmigt wurde. Zu den Finanzkennzahlen für die Finanzierung der Pools gehören typischerweise der Reingewinn der Gruppe für das Leadership Team und der massgebliche Betriebsgewinn (BOP) für die Geschäftssegmente. Bei Farmers wird nun auch die Geschäftsentwicklung der Farmers Exchanges berücksichtigt. Abhängig von den tatsächlichen Erfolgen können die STIP-Finanzierungspools zwischen 0% und 175% der Zielpools variieren. Wird die angestrebte Geschäftsleistung erreicht, beträgt die potenziell verfügbare STIP-Finanzierung als Prozent der angestrebten Zuteilungen etwa 100%. Wird die angestrebte Geschäftsleistung jedoch nicht erreicht, liegt die potenziell verfügbare STIP-Finanzierung als Prozent der angestrebten Zuteilungen normalerweise unter 100% und kann auf null gesetzt werden. Bei der Bewertung der Geschäftsergebnisse werden sowohl die finanzielle Leistung des Geschäftsbereichs als auch die Risikoerwägungen des Chief Risk Officer berücksichtigt. Die Aufteilung des STIP-Pools auf die einzelnen Teilnehmer basiert dann auf der Grösse des verfügbaren Finanzierungspools, den Ergebnissen der Geschäftseinheit, in der die betreffende Person arbeitet, und den während des Jahres vom jeweiligen Teilnehmer erreichten Leistungen. Etwaige Verletzungen interner oder externer Regeln oder Anforderungen durch einen Teilnehmer finden bei der Bewertung der individuellen Leistung Berücksichtigung. Die individuell erzielten Leistungen werden über das Performance-Management-Verfahren der Gruppe bewertet. Bei diesem Verfahren werden eine individuelle Bewertungsskala von 1 bis 5 (wobei 5 die höchste Bewertung ist) sowie eine Zielverteilungsrichtlinie für jede der Bewertungen verwendet. Damit wird sichergestellt, dass eine klare Differenzierung auf der Grundlage der persönlichen Leistung sowohl bei den Bewertungen als auch bei den STIP-Zahlungen vorgenommen wird. Abhängig von der Grösse des STIP-Pools und der individuellen Leistungsbewertung können die leistungsbezogenen Barvergütungen zwischen 0% und 200% des individuellen Zielbonuslevels variieren. Auf diese Weise werden die kurzfristigen leistungsbezogenen Barvergütungen auf der Grundlage der erzielten Leistungen des Unternehmens und des Einzelnen differenziert. Die Finanzierung basiert vollständig auf der Geschäftsentwicklung und unter der Annahme, dass die Mittel zur Verfügung stehen, beruht die resultierende Auszahlung auf der individuellen Leistung. Kurzfristige Incentives werden primär über einen Gruppenplan sowie über einige lokale Länderpläne ausgerichtet. Der Gruppenplan wird im gesamten Unternehmen verwendet und ist in vielen Ländern für alle Mitarbeitenden des entsprechenden Landes, die für die Teilnahme ausgewählt werden, gültig. In anderen Ländern nimmt nur das oberste Management am Gruppenplan teil. In diesen Ländern können für die restlichen Mitarbeitenden lokale Pläne verwendet werden, welche im Wesentlichen nach den gleichen Prinzipien wie der Gruppenplan ausgestaltet sind. In den letzten Jahren wurden über Mitarbeitende von lokalen Incentive-Plänen auf den Gruppenplan umgestellt. Für die Jahre 2013 und 2014 soll die Möglichkeit, Mitarbeitende von lokalen Incentive-Plänen auf den Gruppenplan umzustellen, unter Berücksichtigung des gesetzlichen und marktspezifischen Umfelds, kontinuierlich analysiert werden. Langfristige Incentive-Programme (drei Jahre) fördern das Erreichen der längerfristigen finanziellen Ziele der Gruppe und sind für eine bestimmte Gruppe von Führungskräften und das obere Management bestimmt, deren Aufgaben sich auf

5 67 die Leistungsfaktoren für die langfristige Entwicklung des Shareholder Value konzentrieren. Zu dieser Gruppe gehören die Personen mit den höchsten Gesamtvergütungen sowie Personen, die als Key Risk Takers der Gruppe gelten. In Abstimmung mit dem Risikoprofil und der Geschäftsstrategie der Gruppe werden die langfristigen Incentives unter Berücksichtigung der wesentlichen Risiken und des zeitlichen Horizonts mit einem aufgeschobenen Element ausgestattet. Eine solche aufgeschobene Vergütung ist derart strukturiert, dass sie das Risikobewusstsein der Teilnehmer fördert und die Teilnehmer ermutigt, das Geschäft auf nachhaltige Weise zu führen. Der Aufschub der langfristigen Incentives wird erreicht durch: anteilige definitive Zuteilung der bedingt zugeteilten langfristigen Incentives in Drittelraten über die drei auf das Jahr der bedingten Zuteilung folgenden Jahre und ausserdem ist die Hälfte der definitiv zugeteilten Aktien mit einer Veräusserungsbeschränkung von drei Jahren ab dem Tag der definitiven Zuteilung belegt. Die von der Gruppe eingesetzten langfristigen Incentive-Programme können i) leistungsbezogene Aktien, ii) leistungsbezogene Aktienoptionen oder iii) bedingt zugeteilte Aktien bzw. eine Kombination dieser Instrumente umfassen. Die wichtigsten Gestaltungsmerkmale der langfristigen Incentive-Programme der Gruppe sind: Für jeden Teilnehmer wird jährlich eine Zielgrösse für die bedingte Zuteilung festgesetzt. Die bedingt zugeteilten Aktien oder Aktienoptionen werden in drei gleiche Tranchen aufgeteilt und jede Tranche wird für ihre definitive Zuteilung in den drei auf das Datum der bedingten Zuteilung folgenden Jahren bemessen. Dies wird in der folgenden Tabelle illustriert: Entwicklung der Zuteilung aus dem Jahr 2012 Tranche 1 aus bedingter Zuteilung 2012 Tranche 2 aus bedingter Zuteilung 2012 Tranche 3 aus bedingter Zuteilung 2012 Jahr der definitiven Zuteilung und Jahr, in dem die für 50 Prozent der definitiv zugeteilten Aktien bestehenden Veräusserungsbeschränkungen ablaufen Bemessung der definitiven Zuteilung Bemessung der definitiven Zuteilung Bemessung der definitiven Zuteilung Veräusserungsbeschränkungen laufen ab Veräusserungsbeschränkungen laufen ab Veräusserungsbeschränkungen laufen ab Die folgende Tabelle zeigt, wie die Tranchen nach den jeweiligen jährlich bedingten Zuteilungen über die verschiedenen Kalenderjahre zugeteilt werden. Es gibt somit stets drei Tranchen aus drei früheren bedingten Zuteilungen, die in jedem Kalenderjahr bewertet und definitiv zugeteilt werden. Jahr der definitiven Zuteilung für jede Tranche Tranche 1 aus bedingter Zuteilung 2012 Tranche 1 aus bedingter Zuteilung 2013 Tranche 1 aus bedingter Zuteilung 2014 Tranche 2 aus bedingter Zuteilung 2011 Tranche 2 aus bedingter Zuteilung 2012 Tranche 2 aus bedingter Zuteilung 2013 Tranche 3 aus bedingter Zuteilung 2010 Tranche 3 aus bedingter Zuteilung 2011 Tranche 3 aus bedingter Zuteilung 2012

6 68 Geschäftsbericht 2012 Zurich Insurance Group Vergütungsbericht fortgesetzt Von der Leistung abhängige, bedingt zugeteilte Incentives werden nur dann definitiv zugeteilt, wenn die Leistung der Gruppe bestimmte Bedingungen erfüllt, die anhand der den Aktionären zurechenbaren Eigenkapitalrendite ohne Vorzugspapiere (ROE) der Gruppe und der Gesamtrendite für die Aktionäre (Total Shareholder Return, TSR) im Vergleich mit einer weltweiten Gruppe von im Dow Jones Titan Insurance Index enthaltenen Versicherungsgesellschaften gemessen werden. Die Leistung wird über einen Zeitraum von drei Kalenderjahren vor dem Datum der definitiven Zuteilung gemessen. Der zugeteilte Prozentsatz kann, auf der Grundlage des tatsächlich erreichten ROE bzw. TSR zwischen 0% und 175% der bedingten Zuteilungen variieren. Wenn die Mindestgrenzen für die Leistung erreicht werden, werden die Leistungsbedingungen der Gruppe gleichermassen berücksichtigt. Wenn die Mindestgrenzen für die Leistung nicht erreicht werden, erfolgt keine definitive Zuteilung der bedingt zugeteilten Aktien und Aktienoptionen. Der Prozentsatz für die definitive Zuteilung wird dem Entschädigungsausschuss vom CEO vorgeschlagen, und der Entschädigungsausschuss unterbreitet dem Verwaltungsrat eine Empfehlung, welche dieser dann abschliessend genehmigt. Die Matrix für die endgültige Zuteilung ist wie folgt aufgebaut: Long-Term Incentive Plan Vesting Matrix in % Relative Gesamtrendite für die Aktionäre (TSR) von Zurich während der jeweils vorangegangenen drei Jahre, basierend auf einer Gruppe von 28 Gesellschaften, die im Wesentlichen den Dow Jones Global Insurance Sector Titan Index bilden Level für die definitive Zuteilung der bedingt zugeteilten Aktien- und Aktienoptionen Top-Quartil (Position: 1 bis 7) 100% 125% 150% 175% Zweites Quartil (Position: 8 bis 14) 75% 100% 125% 150% 9% 12% 15% 18% Durchschnittliche Dreijahresleistung der Gruppe, bemessen anhand der Eigenkapitalrendite der Gruppe (ROE) Wenn der tatsächliche ROE der Gruppe zwischen den in der Tabelle angegebenen Werten liegt, wird der Prozentsatz für die endgültige Zuteilung durch Interpolation der Zahlen in der obigen Matrix ermittelt. Bei einem relativen TSR im zweiten Quartil und einem durchschnittlichen ROE von 14% im Dreijahreszeitraum läge die prozentuale definitive Zuteilung beispielsweise bei 117% der bedingt zugeteilten Aktien und Aktienoptionen. Die zugrunde liegende Matrix wurde vom Verwaltungsrat überprüft und es wurde beschlossen, keine Änderungen daran vorzunehmen. Der Verwaltungsrat kann nach eigenem Ermessen das gegenwärtige wirtschaftliche Umfeld bei der Einschätzung der Gesamthöhe der definitiven Zuteilung berücksichtigen. An den errechneten Werten kann bei aussergewöhnlichen Marktumständen, beispielsweise hinsichtlich Zinssätzen, Wechselkursen etc., eine positive oder negative Anpassung um +/ 25% vorgenommen werden. Der Verwaltungsrat hat beschlossen, für den Leistungszeitraum 2010 bis 2012 keine Änderungen im Rahmen seines Ermessens vorzunehmen. Das Recht, die Höhe der individuellen Zuteilung zu ändern, um besonderen Umständen Rechnung zu tragen, ist dem CEO vorbehalten. Ausgenommen hiervon sind Änderungen, die die Mitglieder der Konzernleitung betreffen, bei denen dieses Recht dem Entschädigungsausschuss und dem Verwaltungsrat vorbehalten ist. Vor der definitiven Ausrichtung kann eine Anpassung des regulären Levels um +/ 25% für die definitive Zuteilung vorgenommen werden. Wenn die Leistung es unter aussergewöhnlichen oder unüblichen Umständen rechtfertigt, können Ausnahmen von der +/ 25%-Regel gemacht werden. In dieser Hinsicht behält sich das Unternehmen das Recht vor, die definitive Zuteilung anzupassen und den Vestingprozentsatz während der Periode vor der definitiven Zuteilung für einen Mitarbeitenden gegebenenfalls auf null zu setzen, um speziellen Umständen Rechnung zu tragen (z. B. im Zusammenhang mit einem Verstoss gegen interne oder externe Regelungen). Sämtliche derartigen Anpassungen sind jedoch ausschliesslich dem Entschädigungsausschuss und dem Verwaltungsrat vorbehalten. Die variablen Vergütungsprogramme der Gruppe werden jährlich auf Inhalt und Teilnehmerkreis überprüft. Sie können jederzeit gekündigt, geändert, angepasst oder revidiert werden.

7 69 Nebenleistungen Die Gruppe sieht für die Mitarbeitenden eine Reihe von Gehaltsnebenleistungen vor, die sich an der lokalen Marktpraxis orientieren. Die Mitarbeitenden sind im Allgemeinen angehalten, sich an den Kosten für diese Leistungen zu beteiligen. Das gesamte Leistungsangebot richtet sich nach dem jeweiligen Marktmedian. Honorare und Vergütungen sowie Aktienbeteiligungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung Per 31. Dezember 2012 gehörte kein Verwaltungsratsmitglied der Zurich Insurance Group AG der erweiterten Konzernleitung an. Die Vergütung sowie der Aktienbesitz der Verwaltungsräte und der Mitglieder der Konzernleitung werden separat offengelegt. Mitglieder des Verwaltungsrats Verwaltungsratshonorare Für ihre Mitgliedschaften im Verwaltungsrat der Zurich Insurance Group AG und der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG erhalten alle Verwaltungsratsmitglieder ein Honorar, das zum Teil bar und zum Teil durch Zuteilung von Aktien der Zurich Insurance Group AG mit einer dreijährigen Veräusserungsbeschränkung ausbezahlt wird. Die Aktien bilden einen Bestandteil der Gesamtvergütung, deren Höhe nicht vom Erreichen spezifischer Leistungsziele abhängig ist. Im Jahr 2012 wurden an der 2011 festgelegten Honorarstruktur keine Änderungen vorgenommen. Der Verwaltungsrat hat ausserdem beschlossen, auch 2013 keine Änderungen vorzunehmen. Mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten erhalten in 2012 alle Mitglieder des Verwaltungsrats ein Jahresgrundhonorar von CHF (2011: CHF ). Davon wird ein Drittel, d. h. CHF im Jahr 2012 (2011: CHF ), in Form von veräusserungsbeschränkten Aktien der Zurich Insurance Group AG zugeteilt. Bei Mitgliedern, die während des Jahres neu hinzukommen oder ausscheiden, wird der Betrag anteilig errechnet. Mitglieder von Verwaltungsratsausschüssen erhalten für ihren Einsitz in den Ausschüssen, unabhängig von der Anzahl der Ausschüsse, eine zusätzliche Barvergütung in der Höhe von CHF im Jahr 2012 (2011: CHF ). Darüber hinaus erhält der jeweilige Präsident jedes Ausschusses 2012 eine Zusatzvergütung von CHF (2011: CHF ) und der Präsident des Prüfungsausschusses erhält zudem ein zusätzliches Honorar in der Höhe von CHF (2011: CHF ). Informationen darüber, in welchen Ausschüssen die Verwaltungsratsmitglieder tätig sind, sind im Bericht über die Corporate auf Seite 26 zu finden. Ist ein Verwaltungsratsmitglied gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsrats einer oder mehrerer Tochtergesellschaften der Zurich Insurance Group AG, hat der Verwaltungsrat darüber hinaus einen Anspruch auf ein zusätzliches Honorar in der Höhe von CHF im Jahr 2012 (2011: CHF ) sowie von weiteren CHF im Jahr 2012 (2011: CHF ) pro Jahr, wenn er oder sie den Prüfungsausschuss eines solchen Verwaltungsrates präsidiert. Das Jahresgrundhonorar des Vizepräsidenten im Jahr 2012 betrug CHF (2011: CHF ), wovon 2012 CHF (2011: CHF ) in Form veräusserungsbeschränkter Aktien von Zurich Insurance Group AG zugeteilt werden. Das Jahresgrundhonorar des Verwaltungsratspräsidenten von Zurich Insurance Group AG im Jahr 2012 betrug CHF (2011: CHF ), wovon ein Drittel, d. h. CHF (2011: CHF ), in Form von veräusserungsbeschränkten Aktien der Zurich Insurance Group AG zugeteilt wird. Weder der Präsident noch der Vizepräsident erhalten für ihre Tätigkeiten in den Verwaltungsratsausschüssen zusätzliche Honorare. Basierend auf dieser Struktur beliefen sich die insgesamt an die Verwaltungsratsmitglieder von Zurich Insurance Group AG und Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG gezahlten Honorare für das per 31. Dezember 2012 abgeschlossene Geschäftsjahr auf CHF Diese umfassten CHF in bar und zugeteilte Aktien mit einer Veräusserungsbeschränkung von drei Jahren, deren Wert sich zum Zeitpunkt der Zuteilung auf CHF belief. Zum Zeitpunkt der Zuteilung betrug der Aktienkurs CHF Der entsprechende Gesamtbetrag für 2011 belief sich auf CHF Davon wurden CHF in bar ausbezahlt, und der Wert der zugeteilten Aktien mit einer Veräusserungsbeschränkung von drei Jahren belief sich zum Zeitpunkt der Zuteilung auf CHF Zum Zeitpunkt der Zuteilung im Jahr 2011 betrug der Aktienkurs CHF Die Verwaltungsratshonorare sind nicht pensionsberechtigt. In den nachstehenden Tabellen sind die in 2012 und 2011 an die Verwaltungsräte ausbezahlten Honorare in CHF aufgeführt:

Zurich Insurance Group Geschäftsbericht 2013 Vergütungsbericht

Zurich Insurance Group Geschäftsbericht 2013 Vergütungsbericht 77 Die Ergebnisse der Benchmark-Studien werden bei der Festsetzung der Honorare der Mitglieder des Verwaltungsrats sowie der Vergütungsstrukturen und Vergütungsbeträge des CEO und der anderen Mitglieder

Mehr

Bericht des Verwaltungsrats zu den Abstimmungen über die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung

Bericht des Verwaltungsrats zu den Abstimmungen über die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung Bericht des Verwaltungsrats zu den Abstimmungen über die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung 2 Traktandum 4 1. Erste bindende Abstimmung über die Vergütungen an den Verwaltungsrat

Mehr

Vergütungsbericht 2014. Volvo Financial Services GmbH

Vergütungsbericht 2014. Volvo Financial Services GmbH VFS VB001 1 2014 Im folgenden VFS genannt gem. 7 der Institutsvergütungsverordnung 1 VFS VB001 2 Präambel Die VFS ist in den ABVolvoKonzern eingebunden und folgt mit dem Vergütungssystem den Konzernvorgaben.

Mehr

Vergütungsbericht 2012

Vergütungsbericht 2012 59 Zusammenfassung anderer wichtiger Vergütungsaspekte im Jahr 2012 Neben den beschriebenen allgemeinen Vergütungsaspekten und -ergebnissen werden weitere wichtige Aspekte für das Jahr 2012 dargelegt:

Mehr

Vergütungsbericht der Siemens Bank GmbH

Vergütungsbericht der Siemens Bank GmbH Vergütungsbericht der Siemens Bank GmbH (gemäß 7 Institutsvergütungsverordnung a.f.) Siemens Bank GmbH Financial Services Siemens Bank GmbH: Vergütungsbericht 2 Inhalt 1 GRUNDPRINZIPIEN DER VERGÜTUNG...

Mehr

USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH

USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH USI Group Holdings AG Bleicherweg 66 CH-8002 Zürich Schweiz www.usigroupholdings.ch USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH Einladung zur ordentlichen Generalversammlung vom 15. September 2015, um 10.00 Uhr im Hotel

Mehr

Vergütungsbericht für Geschäftsjahr 2011/2012 Gem. 7 Instituts- Vergütungsverordnung Siemens Finance & Leasing GmbH

Vergütungsbericht für Geschäftsjahr 2011/2012 Gem. 7 Instituts- Vergütungsverordnung Siemens Finance & Leasing GmbH Vergütungsbericht für Geschäftsjahr 2011/2012 Gem. 7 Instituts- Vergütungsverordnung Siemens Finance & Leasing GmbH Version: 1.0 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 3 1. Selbsteinschätzung... 4

Mehr

Vergütungsbericht der Siemens Bank GmbH

Vergütungsbericht der Siemens Bank GmbH Vergütungsbericht der (gemäß 7 Institutsvergütungsverordnung) Financial Services : Vergütungsbericht 2 Inhalt 1 GRUNDPRINZIPIEN DER VERGÜTUNG... 3 2 ZUSAMMENSETZUNG UND AUSGESTALTUNG DER VERGÜTUNG... 3

Mehr

Neugestaltung des Vergütungssystems für. die Vorstandsmitglieder der. EnBW Energie Baden-Württemberg AG. mit Wirkung ab dem 1.

Neugestaltung des Vergütungssystems für. die Vorstandsmitglieder der. EnBW Energie Baden-Württemberg AG. mit Wirkung ab dem 1. Neugestaltung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder der EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit Wirkung ab dem 1. Januar 2015 1. Struktur der Vergütung der Vorstandsmitglieder Die Vergütung der

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9

Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9 Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9 I. Einleitung Als Anreiz für die MitarbeiterInnen der ams AG (nachfolgend auch "Gesellschaft")

Mehr

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung TeamBank AG Inhalt 1. Aktuelle Vergütungssysteme in der TeamBank AG 1.1 Vergütungssystem für Tarifmitarbeiter* 1.2 Vergütungssystem für außertarifliche

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s

Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s gemäß 95 Abs 6 AktG (Einräumung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands) Es ist beabsichtigt, dass der Aufsichtsrat

Mehr

Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 STATUTEN. der. Bellevue Group AG

Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 STATUTEN. der. Bellevue Group AG Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 206 STATUTEN der Bellevue Group AG Art. Titel/Inhalt Art. Titel/Inhalt II. AKTIENKAPITAL UND AKTIEN II. AKTIENKAPITAL UND AKTIEN 3b ) Der Verwaltungsrat

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Vergütungsbericht. Vergütungen, Beteiligungen und Darlehen

Vergütungsbericht. Vergütungen, Beteiligungen und Darlehen Vergütungen, Beteiligungen und Darlehen Vergütungssystem Das Vergütungssystem von Bucher Industries richtet das Interesse des Verwaltungsrats und des Managements auf dasjenige des Konzerns, der Aktionäre

Mehr

Offenlegung Vergütungssystem. gemäß 7 InstitutsVergV

Offenlegung Vergütungssystem. gemäß 7 InstitutsVergV Offenlegung Vergütungssystem gemäß 7 InstitutsVergV 2 Inhalt INHALT... 3 PRÄAMBEL... 5 1 GRUNDSÄTZE DER VERGÜTUNG... 7 2 GOVERNANCE STRUKTUREN... 7 3 FIXE VERGÜTUNG... 8 4 VARIABLE VERGÜTUNG... 8 5 VERGÜTUNGSSYSTEM

Mehr

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Einladung zur 17. Ordentlichen Generalversammlung

Einladung zur 17. Ordentlichen Generalversammlung Schlieren, 5. Juni 2015 An die Aktionäre der Cytos Biotechnology AG Einladung zur 17. Ordentlichen Generalversammlung Datum: Ort: 29. Juni 2015, 11.00 Uhr Cytos Biotechnology AG, Wagistrasse 25, CH-8952

Mehr

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen

Mehr

Offenlegung gemäß Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) für die V-BANK AG (genannt: V-BANK) für das Geschäftsjahr 2014

Offenlegung gemäß Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) für die V-BANK AG (genannt: V-BANK) für das Geschäftsjahr 2014 Offenlegung gemäß Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) für die V-BANK AG (genannt: V-BANK) für das Geschäftsjahr 2014 Im Folgenden werden die Vergütungssysteme für die Geschäftsleiter und

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

UBS Life Funds Fondsgebundene Lebensversicherung

UBS Life Funds Fondsgebundene Lebensversicherung UBS Life Funds Fondsgebundene Lebensversicherung UBS Life Funds höhere Rendite nach Steuern, kombiniert mit Risikoschutz Sie profitieren gleichzeitig von den Vorteilen einer Fondsanlage und einer Lebensversicherung

Mehr

Eine der Aktien hat immer einen höheren Gewinn als die andere Aktie. Ihre Aufgabe ist es diese auszuwählen.

Eine der Aktien hat immer einen höheren Gewinn als die andere Aktie. Ihre Aufgabe ist es diese auszuwählen. Instruktionen am Anfang von Experiment 1 (auf Papier ausgeteilt: grünmarkierte Textstellen zeigen den Instruktionstext in der jeweiligen Bedingung an; Kommentare sind gelb markiert.) Stellen Sie sich vor,

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Die maßgeblichen Eckpunkte des Beschlussvorschlags lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Die maßgeblichen Eckpunkte des Beschlussvorschlags lassen sich wie folgt zusammenfassen: Schriftlicher Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin zu Tagesordnungspunkt 9 lit. b) (Bedingtes Kapital/Aktienoptionsprogramm 2011) Tagesordnungspunkt 9 lit. b) sieht die Schaffung eines bedingten

Mehr

Anhang 4: Folien Referat Vizepräsident des Verwaltungsrats inkl. Rede

Anhang 4: Folien Referat Vizepräsident des Verwaltungsrats inkl. Rede Anhang 4: Folien Referat Vizepräsident des Verwaltungsrats inkl. Rede Entschädigungsbericht Einheitliche Grundsätze bei der Entlöhnung Variabler Erfolgsanteil fördert das Erreichen übergeordneter Ziele

Mehr

Klassierungsrichtlinien (KR) Klassierungsrichtlinien (KR) 2012

Klassierungsrichtlinien (KR) Klassierungsrichtlinien (KR) 2012 Klassierungsrichtlinien (KR) 2012 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Zweck der Klassierungen... 3 Art. 2 Zuständigkeit... 3 Art. 3 Art. 4 Klasseneinteilung... 3 Grundlagen der Klassierungsberechnung... 3 Art. 5

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Pension Liability Management. Ein Konzept für die Liquiditätsplanung in der betrieblichen Altersversorgung. BAV Ludwig

Pension Liability Management. Ein Konzept für die Liquiditätsplanung in der betrieblichen Altersversorgung. BAV Ludwig Ein Konzept für die Liquiditätsplanung in der betrieblichen Altersversorgung Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung university-logo Problematik Ziele interne Finanzierung Vorteile der internen

Mehr

a) Festlegung der Vergütungspolitik

a) Festlegung der Vergütungspolitik Offenzulegende Angaben zur Vergütungspolitik in der Thüringer Aufbaubank Gruppe gemäß 16 der Institutsvergütungsverordnung und Artikel 450 der Verordnung (EU) 575/2013 Die Verordnung über die aufsichtsrechtlichen

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Vermögensberatung. Inhalt

Vermögensberatung. Inhalt Vermögensberatung Inhalt Integrale Vermögensberatung Vermögen sichern Vorsorge optimieren Steuern sparen Analyse der persönlichen Kundensituation Die Investmentstrategie Kapitalanlagen haben letztendlich

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln)

Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln) Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln) - Finanzgruppe Seite: 1 von 7 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 Einleitung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung gemäß 34 Abs. 2 SGB IV in Verbindung mit 12 der Satzung der KKH

Öffentliche Bekanntmachung gemäß 34 Abs. 2 SGB IV in Verbindung mit 12 der Satzung der KKH Kaufmännische Krankenkasse KKH Hauptverwaltung 30144 Hannover Öffentliche Bekanntmachung gemäß 34 Abs. 2 SGB IV in Verbindung mit 12 der Satzung der KKH Der Verwaltungsrat der Kaufmännischen Krankenkasse

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de

Mehr

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 0 Seite 0 von 20 03.02.2015 1 Ergebnisse der BSO Studie: Trends und Innovationen im Business Performance Management (BPM) bessere Steuerung des Geschäfts durch BPM. Bei dieser BSO Studie wurden 175 CEOs,

Mehr

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr.

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) 1. Vorbemerkungen zur Vergütungspolitik ( 16 InstitutsVergV i.v.m. Art. 450 Verordnung

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

ProLead. Überlassen Sie das Wertvollste in Ihrem Leben nicht dem Zufall gestalten Sie aktiv die Absicherung Ihrer sorgenfreien Zukunft

ProLead. Überlassen Sie das Wertvollste in Ihrem Leben nicht dem Zufall gestalten Sie aktiv die Absicherung Ihrer sorgenfreien Zukunft ProLead Überlassen Sie das Wertvollste in Ihrem Leben nicht dem Zufall gestalten Sie aktiv die Absicherung Ihrer sorgenfreien Zukunft Wir sind Die ProLead UG ist ein Dienstleistungsunternehmen bestehend

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

PRIVOR Plus optimiert vorsorgen. Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen

PRIVOR Plus optimiert vorsorgen. Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen PRIVOR Plus optimiert vorsorgen Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen Was ist PRIVOR Plus? Steht für Sie die finanzielle Sicherheit an erster Stelle und möchten Sie gleichzeitig von einer positiven

Mehr

zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung)

zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung) ASF 0_06 Verordnung vom 8. Juni 0 Inkrafttreten: 0.0.0 zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 0 des Gesetzes

Mehr

Vergütungsbericht. der. Sparkasse Neuss. gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag 31.12.2014

Vergütungsbericht. der. Sparkasse Neuss. gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag 31.12.2014 Vergütungsbericht der Sparkasse Neuss gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag 31.12.2014 Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 2 1 Qualitative Angaben... 3

Mehr

MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN

MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN Thomas Bösch Leiter Abteilung Beiträge Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Gesetzliche Grundlagen AHVV Art. 7 lit. c bis Zu dem für die Berechnung

Mehr

openwebinars Konzeptbeschreibung

openwebinars Konzeptbeschreibung openwebinars Konzeptbeschreibung Kurzüberblick für Webinar Anbieter Inhaltsverzeichnis KURZÜBERBLICK 3 VERMARKTUNG 3 HONORARE / PROVISION 4 NUTZUNGSRECHTE 5 QUALITÄTSKONTROLLE 5 openwebinars Konzeptbeschreibung

Mehr

Vergütungsbericht. der Allianz Global Corporate & Specialty SE

Vergütungsbericht. der Allianz Global Corporate & Specialty SE Vergütungsbericht der Allianz Global Corporate & Specialty SE 2014. Gemäß 4 Absatz 8 Versicherungs- Vergütungsverordnung (VersVergV) haben bedeutende Unternehmen im Sinne von 1 Absatz 2 dieser Verordnung

Mehr

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos

Mehr

Änderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD -

Änderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD - Nr. 59 Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen - ABD - Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA vom 08.12.2004 und vom 03./04.05.2005 - Regelung über eine ergänzende

Mehr

zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und

zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und den Winzer- und Weingärtnergenossenschaften, Erzeugerorganisationen

Mehr

Teilliquidations-Reglement der. Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie. gültig ab Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde

Teilliquidations-Reglement der. Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie. gültig ab Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde Teilliquidations-Reglement der Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie gültig ab Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde Inhaltsverzeichnis Art. 1 Voraussetzungen 1 Art. 2 Stichtag 1 Art. 3

Mehr

#CRYPTO888 MITGLIEDER CLUB

#CRYPTO888 MITGLIEDER CLUB MITGLIEDER CLUB Crypto888 die Crypto Programm Präsenta4on Das Crypto888 Programm Das Crypto Programm ist ein Sportwettensystem, in dem das Crypto888 Programm Einsätze auf verschiedene Sportwetten zur Gewinnmaximierung

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

RAHMENVERTRAG FÜR FINANZGESCHÄFTE ZUSATZ ZUM DERIVATEANHANG. ZINSDERIVATE Ausgabe 2004

RAHMENVERTRAG FÜR FINANZGESCHÄFTE ZUSATZ ZUM DERIVATEANHANG. ZINSDERIVATE Ausgabe 2004 F E D E R A T I O N B A N C A I R E D E L ' U N I O N E U R O P E E N N E BANKING FEDERATION OF THE EUROPEAN UNION BANKENVEREINIGUNG DER EUROPÄISCHEN UNION in Zusammenarbeit mit E U R O P E A N S A V I

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

QQM-Methode (Quotes Quality Metrics)

QQM-Methode (Quotes Quality Metrics) QQM-Methode (Quotes Quality Metrics) Die QQM-Methode (Quotes Quality Metrics) wurde zur Beurteilung der Qualität von Quotes konzipiert und wird auf alle bei der SIX Structured Products gehandelten Wertpapiere

Mehr

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt

Mehr

einfache Rendite 0 145 85 1 160 90 2 135 100 3 165 105 4 190 95 5 210 110

einfache Rendite 0 145 85 1 160 90 2 135 100 3 165 105 4 190 95 5 210 110 Übungsbeispiele 1/6 1) Vervollständigen Sie folgende Tabelle: Nr. Aktie A Aktie B Schlusskurs in Schlusskurs in 0 145 85 1 160 90 2 135 100 3 165 105 4 190 95 5 210 110 Arithmetisches Mittel Standardabweichung

Mehr

Perrot Duval und Infranor Verwaltungsräte unterzeichnen Fusionsvertrag

Perrot Duval und Infranor Verwaltungsräte unterzeichnen Fusionsvertrag Pressemitteilung Zürich, den 18 September 2014 Perrot Duval und Infranor Verwaltungsräte unterzeichnen Fusionsvertrag Die Verwaltungsräte der Perrot Duval Holding SA und der Infranor Inter AG, beides Dachgesellschaften

Mehr

Volksbank Hohenlimburg eg Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung. per 31.12.2011

Volksbank Hohenlimburg eg Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung. per 31.12.2011 Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung per 31.12.2011 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2 Einhaltung der Anforderungen der Instituts-Vergütungsordnung... 4 3 Daten zur

Mehr

Anlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Anlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer Unternehmen stehen wirtschaftlich sehr unterschiedlich da; ebenso gibt es vielfältige Besicherungsmöglichkeiten für einen Kredit. Risikogerechte Zinsen berücksichtigen dies und erleichtern somit vielen

Mehr

.. für Ihre Business-Lösung

.. für Ihre Business-Lösung .. für Ihre Business-Lösung Ist Ihre Informatik fit für die Zukunft? Flexibilität Das wirtschaftliche Umfeld ist stärker den je im Umbruch (z.b. Stichwort: Globalisierung). Daraus resultierenden Anforderungen,

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 15.4.2004 SEK(2004) 411 endgültig Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG zur Festlegung der Modalitäten für die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN

LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN Auf Basis der Änderungen des Reisekostenrechts zum 01.01.2014 Zum 1. Januar 2014 treten Änderungen zum steuerlichen Reisekostenrecht in Kraft, die im BMF Schreiben zur Reform

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Änderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich

Änderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich eurex Bekanntmachung Änderung der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich Der Börsenrat der Eurex Deutschland hat am 30. Juni 2011, der Verwaltungsrat der Eurex Zürich hat am 22. Juni 2011 die nachfolgende

Mehr

Feiertage in Marvin hinterlegen

Feiertage in Marvin hinterlegen von 6 Goecom GmbH & Co KG Marvin How to's Feiertage in Marvin hinterlegen Feiertage spielen in Marvin an einer Reihe von Stellen eine nicht unerhebliche Rolle. Daher ist es wichtig, zum Einen zu hinterlegen,

Mehr

SS 2014 Torsten Schreiber

SS 2014 Torsten Schreiber SS 2014 Torsten Schreiber 204 Diese Lücken sollten nicht auch bei Ihnen vorhanden sein: Bei der Rentenrechnung geht es um aus einem angesparten Kapital bzw. um um das Kapital aufzubauen, die innerhalb

Mehr

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

TÜV SÜD- geprüfte Kundenzufriedenheit

TÜV SÜD- geprüfte Kundenzufriedenheit TÜV SÜD- geprüfte Kundenzufriedenheit Kriterien zur Zertifizierung Stand: 17.12.07 Seite: 1 von 5 TÜV SÜD Management Service GmbH, 2007 Handelsregister München HRB 105439 Id.-Nr. DE 163924189 HypoVereinsbank

Mehr

Video Unlimited -Nutzungsbeschränkungen

Video Unlimited -Nutzungsbeschränkungen Video Unlimited -Nutzungsbeschränkungen In diesem Dokument werden Beschränkungen erklärt, die für die Verwendung von Videos gelten, die Sie über Video Unlimited -Dienste gekauft oder ausgeliehen haben

Mehr

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat 2. Februar 205 zur Änderung der Geschäftsordnung des Landrats (GO); Anpassungen betreffend Kantonalbankkommission A. Ausgangslage Am 8. Juni 204 hat der

Mehr

Investitionsentscheidungsrechnung vollständiger Finanzplan

Investitionsentscheidungsrechnung vollständiger Finanzplan Die klassischen statischen und dynamischen Investitionsrechenverfahren sind Verfahren der Sicherheit und basieren auf der Annahme des vollständigen Kapitalmarktes. Dieser sagt aus, das jedermann, losgelöst

Mehr

Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge

Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge 1 Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge Am 17. November 2011 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts

Mehr

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014 LEITLINIE NR. 7 Gegenstand: Die Bedeutung von innerhalb von 24 Stunden Artikel: 8 Absätze 2 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Leitlinien: Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung muss innerhalb von

Mehr

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren

Mehr

Aktionärsbindungsvertrag

Aktionärsbindungsvertrag Aktionärsbindungsvertrag Zwischen Einwohnergemeinde Birr, (im folgenden: Gemeinde Birr genannt), Einwohnergemeinde Birrhard, (im folgenden: Gemeinde Birrhard genannt), Einwohnergemeinde Brugg, handelnd

Mehr

SharePoint Demonstration

SharePoint Demonstration SharePoint Demonstration Was zeigt die Demonstration? Diese Demonstration soll den modernen Zugriff auf Daten und Informationen veranschaulichen und zeigen welche Vorteile sich dadurch in der Zusammenarbeit

Mehr

Swisscanto Pensionskassen- Monitor per 30.06.2014

Swisscanto Pensionskassen- Monitor per 30.06.2014 Swisscanto Pensionskassen- Monitor per 36.2014 Ergebnisse des Swisscanto Pensionskassen-Monitors für das zweite Quartal 2014: Leichte Verbesserung der Deckungsgradsituation Entwicklung der Deckungsgrade

Mehr

Volksbank Ulm-Biberach eg Institutsgruppe. Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung per 31. Dezember 2013

Volksbank Ulm-Biberach eg Institutsgruppe. Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung per 31. Dezember 2013 Volksbank Ulm-Biberach eg Institutsgruppe Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung per 31. Dezember 2013 Inhalt 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen

Mehr

Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern

Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern $ Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern vom 30. August 2010 In Kraft ab: 30.08.2010 Beantragt durch: Ausschuss der Pensionskommission

Mehr

Reglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen

Reglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen 85.03 Reglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen vom 3. Dezember 006 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse

Mehr

Finanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de

Finanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de Finanzierung für den Mittelstand Leitbild der Abbildung schankz www.fotosearch.de Präambel Die Mitgliedsbanken des Bankenfachverbandes bekennen sich zur Finanzierung des Mittelstands mit vertrauenswürdigen,

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Analyse zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für ausgewählte Server OS

Analyse zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für ausgewählte Server OS Analyse zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für Axel Oppermann Advisor phone: +49 561 506975-24 mobile: +49 151 223 223 00 axel.oppermann@experton-group.com Januar 2010 Inhalt Summary und Key Findings

Mehr

Research Note zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für Server OS

Research Note zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für Server OS Research Note zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für Axel Oppermann Advisor phone: +49 561 506975-24 mobile: +49 151 223 223 00 axel.oppermann@experton-group.com November 2009 Inhalt 1 EINFÜHRUNG

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

WinWerk. Prozess 4 Akonto. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon

WinWerk. Prozess 4 Akonto. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon Prozess 4 Akonto WinWerk 8307 Effretikon Telefon: 052-740 11 11 Telefax: 052 740 11 71 E-Mail info@kmuratgeber.ch Internet: www.winwerk.ch Inhaltsverzeichnis 1 Akonto... 2 1.1 Allgemein... 2 2 Akontobeträge

Mehr

Beispiel überschießendes Kindergeld:

Beispiel überschießendes Kindergeld: Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr