Leitsätze der Vergütungsphilosophie Die im Vergütungsreglement dargelegten Leitsätze zur Vergütungsphilosophie lauten wie folgt:
|
|
- Stephanie Ritter
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 63 Richtlinien zum Aktienbesitz von Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Konzernleitung Um die Interessen des Verwaltungsrats und der Konzernleitung mit denen der Aktionäre in Einklang zu bringen, sind die Mitglieder dieser Gremien gehalten, eigene Aktienpositionen an Zurich Insurance Group AG aufzubauen, und müssen bestimmte Richtlinien zum Aktienbesitz befolgen. Für Verwaltungsratsmitglieder wurde ein Aktienbesitz in der Höhe des jährlichen Grundhonorars festgelegt. Für Mitglieder der Konzernleitung legen die Richtlinien in Bezug auf definitive Zuteilungen für den CEO Aktienpositionen in fünffacher Höhe der Grundvergütung fest, und für die anderen Mitglieder der Konzernleitung in 2,5-facher Höhe der Grundvergütung. Die Verwaltungsratsmitglieder erreichen diese Vorgabe dadurch, dass ein Teil ihrer Honorarzahlungen in Aktien mit dreijähriger Veräusserungsbeschränkung geleistet wird, sowie über Zukäufe auf dem Markt. Die Mitglieder der Konzernleitung erreichen dies über ihre Beteiligung an langfristigen Incentive-Programmen und über Zukäufe am Markt. Für den Aufbau der verlangten Aktienpositionen haben die Mitglieder des Verwaltungsrats, der CEO und andere Mitglieder der Konzernleitung fünf Jahre Zeit. Die Einhaltung dieser Richtlinie wird durch den Entschädigungsausschuss jährlich überprüft. Beteiligung der Aktionäre An der ordentlichen Generalversammlung vom 4. April 2013 werden die Aktionäre, wie letztes Jahr, konsultativ über das Vergütungssystem abstimmen können. Da die endgültige Entscheidung über die Vergütung der Befugnis des Verwaltungsrats unterliegt, ist eine solche Abstimmung unverbindlich. Vergütungsphilosophie Mitglieder des Verwaltungsrats Unter der Berücksichtigung, dass es sich bei Zurich um eine weltweit tätige Versicherungsgesellschaft handelt, wird die Höhe der Verwaltungsratshonorare so bemessen, dass die Gruppe hochkarätige Persönlichkeiten gewinnen und halten kann. Die Höhe des Honorars wird für jedes Verwaltungsratsmitglied von Zurich Insurance Group AG basierend auf dessen Position im Verwaltungsrat und entsprechend der auf Seite 69 beschriebenen Vergütungsstruktur festgelegt. Die Honorare werden in bar und in Aktien ausbezahlt, wobei etwa ein Drittel des Grundhonorars in Aktien von Zurich Insurance Group AG mit einer dreijährigen Veräusserungsbeschränkung geleistet wird. Die an die Verwaltungsratsmitglieder zu entrichtenden Honorare (einschliesslich des in veräusserungsbeschränkten Aktien entrichteten Anteils) sind nicht an das Erreichen spezifischer Leistungsziele gebunden. Konzernleitung und alle anderen Mitarbeitenden Für die Mitglieder der Konzernleitung, einschliesslich des CEO, und für alle anderen Mitarbeitenden der Gruppe wurden mehrere Schlüsselelemente hinsichtlich einer ausgewogenen und effektiv gestalteten Vergütungsstruktur eingeführt. Diese Elemente beinhalten eine konzernweite Vergütungsphilosophie, solide kurz- und langfristige Incentive-Programme, eine effektive sowie eine enge Anbindung an die Geschäftsplanung und die Risikopolitik der Gruppe. Zurich ist bestrebt, konkurrenzfähige Gesamtvergütungspakete anzubieten, um Mitarbeitende zu gewinnen, zu halten und so zu motivieren und zu entschädigen, dass sie hervorragende Leistungen erbringen. Die Vergütungsphilosophie ist ein integraler Bestandteil des Gesamtangebots an die Mitarbeitenden. Zurich verfügt über einen klar definierten weltweiten Prozess hinsichtlich des Performance Managements, der die Erreichung der Gesamtstrategie und der operativen Pläne des Unternehmens unterstützt und die individuelle Vergütung an die Unternehmensleistung und die persönliche Leistung koppelt. Dies erfolgt über ein Vergütungssystem, das von der Konzernleitung, dem Entschädigungsausschuss des Verwaltungsrats und dem Verwaltungsrat selbst überwacht wird. Leitsätze der Vergütungsphilosophie Die im Vergütungsreglement dargelegten Leitsätze zur Vergütungsphilosophie lauten wie folgt: Die Vergütungsstruktur der Gruppe ist einfach, transparent und umsetzbar. Für Personen, die als Key Risk Takers der Gruppe gelten, ist sie langfristig orientiert. Die Struktur und die Höhe der Gesamtvergütung sind auf die Risikopolitik der Gruppe und auf ihre Fähigkeit zur Über nahme von Risiken abgestimmt. Die Gruppe fördert eine leistungsorientierte Unternehmenskultur durch die Differenzierung der Gesamtvergütung hinsichtlich der Leistung des entsprechenden Geschäftsbereichs und des einzelnen Mitarbeitenden. Die Gruppe legt die erwartete Leistung anhand eines strukturierten Performance-Management-Systems klar fest und verwendet dieses als Entscheidungsgrundlage in Bezug auf die Vergütung.
2 64 Geschäftsbericht 2012 Zurich Insurance Group Vergütungsbericht fortgesetzt Die Gruppe berücksichtigt bei den variablen Vergütungen relevante Leistungsfaktoren. Hierzu können die Leistung der Gruppe, der Geschäftsbereiche, der Geschäftseinheiten, der Funktionen sowie individuelle Leistungen gehören. Die kurz- und langfristigen Incentive-Programme der Gruppe, die für die variable Vergütung Anwendung finden, berücksichtigen geeignete absolute und relative Leistungskennzahlen. Bei der Festlegung des Gesamtfinanzierungsbetrages für variable Vergütungskomponenten wird der langfristige wirtschaftliche Erfolg der Gruppe miteinbezogen. Durch langfristige Incentive-Programme wird dieser Teil der variablen Vergütung an die zukünftige Entwicklung der Leistung und der Risiken gebunden, indem Mechanismen zum Aufschieben der Vergütung genutzt werden. Die Gruppe gewährt ihren Mitarbeitenden nach Massgabe der gängigen lokalen Marktpraxis eine Reihe von Nebenleistungen, unter Berücksichtigung der Risikokapazität der Gruppe im Hinblick auf die Finanzierung von Pensionsaufwendungen und Kapitalanlagen. Gesamtvergütungen Die Höhe der Gesamtvergütung eines einzelnen Mitarbeitenden hängt von mehreren Faktoren ab, wie z. B. dem Kompetenz bereich und der Komplexität der Funktion, dem Geschäftsverlauf, der wirtschaftlichen Situation der Gruppe, der persön lichen Leistung, den internen Verhältnissen sowie den rechtlichen Anforderungen. Wie auf den Seiten 57 und 62 beschrieben, werden die angestrebten Vergütungen mit den Medianwerten in klar definierten Märkten ver glichen. Die Zusammensetzung der Vergütung aus Grundgehalt und variablem Gehalt wird zudem der gängigen lokalen Markt praxis und internen Strukturen angepasst. Zurich kommuniziert transparent, wie die Vergütungsstruktur und die Verfahren für die Entscheidungsfindung festgelegt werden. Die Gesamtvergütung setzt sich aus den folgenden Elementen zusammen:
3 65 Elemente der Gesamtvergütung Element Art Beschreibung Grundgehalt Fixe Barvergütung Fixe Vergütung, nach Anforderungsprofil und Komplexität der Funktion Variable Vergütung Kurzfristige Incentives (STIP ein Jahr) Leistungsbezogene Barvergütung In der Regel in der Bandbreite von 80 bis 120 Prozent des jeweiligen Marktmedians Für Direktionsmitglieder, oberes Management und eine breitere Gruppe von Mitarbeitenden, jährliche Auszahlung Leistungsmessung anhand der erzielten Geschäftsergebnisse und des Erreichens der strategischen Ziele Langfristige Incentives (LTIP drei Jahre) Leistungsbezogene Aktien Leistungsbezogene Elemente hängen von der Geschäfts- und der Einzelleistung ab Für eine bestimmte Gruppe von Führungskräften Jährliche bedingte Zuteilungen, wobei jede jährliche bedingte Zuteilung in drei gleiche Tranchen aufgeteilt wird Die erste Tranche steht für das Jahr zur definitiven Zuteilung zur Verfügung, das auf das Jahr der bedingten Zuteilung folgt, die zweite Tranche im zweiten Jahr und die dritte Tranche im dritten Jahr, das auf das Jahr der bedingten Zuteilung folgt Die Bestimmung der definitiven Zuteilung erfolgt auf der Basis des erreichten relativen TSR und des ROE der Gruppe über die drei dem Datum der definitiven Zuteilung vorangehenden Kalenderjahre Die Hälfte der definitiv zugeteilten Aktien unterliegt einer Veräusserungsbeschränkung von drei Jahren Nebenleistungen für Mitarbeitende Fixe Leistungen Nebenleistungen im Rahmen der gängigen lokalen Marktpraxis Pensionspläne (de-risked gemäss den Gruppen richtlinien) Ausrichtung der Nebenleistungen an Medianwerten Grundgehalt Das Grundgehalt besteht aus dem Fixgehalt für die Ausübung einer Funktion, das in Abhängigkeit vom Kompetenzbereich und der Komplexität der Funktion festgelegt und jährlich überprüft wird. Die Grundgehaltsstrukturen sind so festgelegt, dass die Gehälter im Bereich der relevanten Marktmediane liegen und angepasst werden können. Auf individueller Ebene wird das Grundgehalt in der Regel innerhalb einer Bandbreite von 80% bis 120% des jeweiligen Marktmedians festgelegt. Die wichtigsten Faktoren bei der Bemessung des Gehalts sind die Gesamterfahrung und -leistung des Mitarbeitenden. Variable Vergütung Die Incentive-Programme ermöglichen eine Reihe von Anerkennungsfaktoren, die an das Leistungsniveau gekoppelt sind. Bei überdurchschnittlicher Leistung können Geschäftsergebnis und persönliche Leistung der Mitarbeitenden zu hohen, über den Zielgrössen liegenden variablen Zahlungen führen. Liegt die Leistung unter den Erwartungen, kann die variable Vergütung geringer als die Zielgrösse ausfallen. Variable Vergütungen werden in Märkten, in denen sie die Norm sind, gewährt, um die Mitarbeitenden zu motivieren und wichtige kurz- und langfristige Geschäftsziele zur Steigerung des Shareholder Value zu erreichen. Die variablen Gehaltskomponenten können sowohl kurzfristige als auch langfristige Incentives umfassen.
4 66 Geschäftsbericht 2012 Zurich Insurance Group Vergütungsbericht fortgesetzt Kurzfristige Incentive-Programme (ein Jahr) sind leistungsabhängig und wie folgt strukturiert: Kurzfristige Incentives werden bar ausgezahlt. Für jeden Teilnehmer wird für das Bemessungsjahr ein Zielbonus festgesetzt. Es gibt verschiedene Pools für die kurzfristigen Incentives, um alle Geschäftsbereiche der Gruppe abzudecken: das Leadership Team, jeder Geschäftsbereich, Operations, die Funktionen und das Corporate Center. Die Pool-Struktur wird jedes Jahr überprüft. Jeder Teilnehmer wird einem der STIP Finanzierungspools zugeordnet. Bei jedem STIP-Pool entspricht die Zielfinanzierung des Pools (Zielpool) der Summe der individuellen Zielboni der Pool teilnehmer. Die tatsächliche Finanzierung des STIP-Pools als Prozentsatz des Zielpools wird am Ende des Bemessungsjahres berechnet. Der Verwaltungsrat hat eine STIP-Leistungstabelle genehmigt, die die Unternehmensleistung mit der potenziellen Grösse des tatsächlichen Finanzierungspools verbindet. Unter Berücksichtigung des massgeblichen Unternehmenserfolgs und der Risikoerwägungen unterbreitet der CEO dem Entschädigungsausschuss Empfehlungen für die Finanzierungslevels der verschiedenen STIP-Pools, der diese im Anschluss erörtert und dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorlegt. Der relevante Unternehmenserfolg wird anhand des Geschäftsplans beurteilt, der vom Verwaltungsrat im Dezember des vor dem Bemessungsjahr liegenden Jahres genehmigt wurde. Zu den Finanzkennzahlen für die Finanzierung der Pools gehören typischerweise der Reingewinn der Gruppe für das Leadership Team und der massgebliche Betriebsgewinn (BOP) für die Geschäftssegmente. Bei Farmers wird nun auch die Geschäftsentwicklung der Farmers Exchanges berücksichtigt. Abhängig von den tatsächlichen Erfolgen können die STIP-Finanzierungspools zwischen 0% und 175% der Zielpools variieren. Wird die angestrebte Geschäftsleistung erreicht, beträgt die potenziell verfügbare STIP-Finanzierung als Prozent der angestrebten Zuteilungen etwa 100%. Wird die angestrebte Geschäftsleistung jedoch nicht erreicht, liegt die potenziell verfügbare STIP-Finanzierung als Prozent der angestrebten Zuteilungen normalerweise unter 100% und kann auf null gesetzt werden. Bei der Bewertung der Geschäftsergebnisse werden sowohl die finanzielle Leistung des Geschäftsbereichs als auch die Risikoerwägungen des Chief Risk Officer berücksichtigt. Die Aufteilung des STIP-Pools auf die einzelnen Teilnehmer basiert dann auf der Grösse des verfügbaren Finanzierungspools, den Ergebnissen der Geschäftseinheit, in der die betreffende Person arbeitet, und den während des Jahres vom jeweiligen Teilnehmer erreichten Leistungen. Etwaige Verletzungen interner oder externer Regeln oder Anforderungen durch einen Teilnehmer finden bei der Bewertung der individuellen Leistung Berücksichtigung. Die individuell erzielten Leistungen werden über das Performance-Management-Verfahren der Gruppe bewertet. Bei diesem Verfahren werden eine individuelle Bewertungsskala von 1 bis 5 (wobei 5 die höchste Bewertung ist) sowie eine Zielverteilungsrichtlinie für jede der Bewertungen verwendet. Damit wird sichergestellt, dass eine klare Differenzierung auf der Grundlage der persönlichen Leistung sowohl bei den Bewertungen als auch bei den STIP-Zahlungen vorgenommen wird. Abhängig von der Grösse des STIP-Pools und der individuellen Leistungsbewertung können die leistungsbezogenen Barvergütungen zwischen 0% und 200% des individuellen Zielbonuslevels variieren. Auf diese Weise werden die kurzfristigen leistungsbezogenen Barvergütungen auf der Grundlage der erzielten Leistungen des Unternehmens und des Einzelnen differenziert. Die Finanzierung basiert vollständig auf der Geschäftsentwicklung und unter der Annahme, dass die Mittel zur Verfügung stehen, beruht die resultierende Auszahlung auf der individuellen Leistung. Kurzfristige Incentives werden primär über einen Gruppenplan sowie über einige lokale Länderpläne ausgerichtet. Der Gruppenplan wird im gesamten Unternehmen verwendet und ist in vielen Ländern für alle Mitarbeitenden des entsprechenden Landes, die für die Teilnahme ausgewählt werden, gültig. In anderen Ländern nimmt nur das oberste Management am Gruppenplan teil. In diesen Ländern können für die restlichen Mitarbeitenden lokale Pläne verwendet werden, welche im Wesentlichen nach den gleichen Prinzipien wie der Gruppenplan ausgestaltet sind. In den letzten Jahren wurden über Mitarbeitende von lokalen Incentive-Plänen auf den Gruppenplan umgestellt. Für die Jahre 2013 und 2014 soll die Möglichkeit, Mitarbeitende von lokalen Incentive-Plänen auf den Gruppenplan umzustellen, unter Berücksichtigung des gesetzlichen und marktspezifischen Umfelds, kontinuierlich analysiert werden. Langfristige Incentive-Programme (drei Jahre) fördern das Erreichen der längerfristigen finanziellen Ziele der Gruppe und sind für eine bestimmte Gruppe von Führungskräften und das obere Management bestimmt, deren Aufgaben sich auf
5 67 die Leistungsfaktoren für die langfristige Entwicklung des Shareholder Value konzentrieren. Zu dieser Gruppe gehören die Personen mit den höchsten Gesamtvergütungen sowie Personen, die als Key Risk Takers der Gruppe gelten. In Abstimmung mit dem Risikoprofil und der Geschäftsstrategie der Gruppe werden die langfristigen Incentives unter Berücksichtigung der wesentlichen Risiken und des zeitlichen Horizonts mit einem aufgeschobenen Element ausgestattet. Eine solche aufgeschobene Vergütung ist derart strukturiert, dass sie das Risikobewusstsein der Teilnehmer fördert und die Teilnehmer ermutigt, das Geschäft auf nachhaltige Weise zu führen. Der Aufschub der langfristigen Incentives wird erreicht durch: anteilige definitive Zuteilung der bedingt zugeteilten langfristigen Incentives in Drittelraten über die drei auf das Jahr der bedingten Zuteilung folgenden Jahre und ausserdem ist die Hälfte der definitiv zugeteilten Aktien mit einer Veräusserungsbeschränkung von drei Jahren ab dem Tag der definitiven Zuteilung belegt. Die von der Gruppe eingesetzten langfristigen Incentive-Programme können i) leistungsbezogene Aktien, ii) leistungsbezogene Aktienoptionen oder iii) bedingt zugeteilte Aktien bzw. eine Kombination dieser Instrumente umfassen. Die wichtigsten Gestaltungsmerkmale der langfristigen Incentive-Programme der Gruppe sind: Für jeden Teilnehmer wird jährlich eine Zielgrösse für die bedingte Zuteilung festgesetzt. Die bedingt zugeteilten Aktien oder Aktienoptionen werden in drei gleiche Tranchen aufgeteilt und jede Tranche wird für ihre definitive Zuteilung in den drei auf das Datum der bedingten Zuteilung folgenden Jahren bemessen. Dies wird in der folgenden Tabelle illustriert: Entwicklung der Zuteilung aus dem Jahr 2012 Tranche 1 aus bedingter Zuteilung 2012 Tranche 2 aus bedingter Zuteilung 2012 Tranche 3 aus bedingter Zuteilung 2012 Jahr der definitiven Zuteilung und Jahr, in dem die für 50 Prozent der definitiv zugeteilten Aktien bestehenden Veräusserungsbeschränkungen ablaufen Bemessung der definitiven Zuteilung Bemessung der definitiven Zuteilung Bemessung der definitiven Zuteilung Veräusserungsbeschränkungen laufen ab Veräusserungsbeschränkungen laufen ab Veräusserungsbeschränkungen laufen ab Die folgende Tabelle zeigt, wie die Tranchen nach den jeweiligen jährlich bedingten Zuteilungen über die verschiedenen Kalenderjahre zugeteilt werden. Es gibt somit stets drei Tranchen aus drei früheren bedingten Zuteilungen, die in jedem Kalenderjahr bewertet und definitiv zugeteilt werden. Jahr der definitiven Zuteilung für jede Tranche Tranche 1 aus bedingter Zuteilung 2012 Tranche 1 aus bedingter Zuteilung 2013 Tranche 1 aus bedingter Zuteilung 2014 Tranche 2 aus bedingter Zuteilung 2011 Tranche 2 aus bedingter Zuteilung 2012 Tranche 2 aus bedingter Zuteilung 2013 Tranche 3 aus bedingter Zuteilung 2010 Tranche 3 aus bedingter Zuteilung 2011 Tranche 3 aus bedingter Zuteilung 2012
6 68 Geschäftsbericht 2012 Zurich Insurance Group Vergütungsbericht fortgesetzt Von der Leistung abhängige, bedingt zugeteilte Incentives werden nur dann definitiv zugeteilt, wenn die Leistung der Gruppe bestimmte Bedingungen erfüllt, die anhand der den Aktionären zurechenbaren Eigenkapitalrendite ohne Vorzugspapiere (ROE) der Gruppe und der Gesamtrendite für die Aktionäre (Total Shareholder Return, TSR) im Vergleich mit einer weltweiten Gruppe von im Dow Jones Titan Insurance Index enthaltenen Versicherungsgesellschaften gemessen werden. Die Leistung wird über einen Zeitraum von drei Kalenderjahren vor dem Datum der definitiven Zuteilung gemessen. Der zugeteilte Prozentsatz kann, auf der Grundlage des tatsächlich erreichten ROE bzw. TSR zwischen 0% und 175% der bedingten Zuteilungen variieren. Wenn die Mindestgrenzen für die Leistung erreicht werden, werden die Leistungsbedingungen der Gruppe gleichermassen berücksichtigt. Wenn die Mindestgrenzen für die Leistung nicht erreicht werden, erfolgt keine definitive Zuteilung der bedingt zugeteilten Aktien und Aktienoptionen. Der Prozentsatz für die definitive Zuteilung wird dem Entschädigungsausschuss vom CEO vorgeschlagen, und der Entschädigungsausschuss unterbreitet dem Verwaltungsrat eine Empfehlung, welche dieser dann abschliessend genehmigt. Die Matrix für die endgültige Zuteilung ist wie folgt aufgebaut: Long-Term Incentive Plan Vesting Matrix in % Relative Gesamtrendite für die Aktionäre (TSR) von Zurich während der jeweils vorangegangenen drei Jahre, basierend auf einer Gruppe von 28 Gesellschaften, die im Wesentlichen den Dow Jones Global Insurance Sector Titan Index bilden Level für die definitive Zuteilung der bedingt zugeteilten Aktien- und Aktienoptionen Top-Quartil (Position: 1 bis 7) 100% 125% 150% 175% Zweites Quartil (Position: 8 bis 14) 75% 100% 125% 150% 9% 12% 15% 18% Durchschnittliche Dreijahresleistung der Gruppe, bemessen anhand der Eigenkapitalrendite der Gruppe (ROE) Wenn der tatsächliche ROE der Gruppe zwischen den in der Tabelle angegebenen Werten liegt, wird der Prozentsatz für die endgültige Zuteilung durch Interpolation der Zahlen in der obigen Matrix ermittelt. Bei einem relativen TSR im zweiten Quartil und einem durchschnittlichen ROE von 14% im Dreijahreszeitraum läge die prozentuale definitive Zuteilung beispielsweise bei 117% der bedingt zugeteilten Aktien und Aktienoptionen. Die zugrunde liegende Matrix wurde vom Verwaltungsrat überprüft und es wurde beschlossen, keine Änderungen daran vorzunehmen. Der Verwaltungsrat kann nach eigenem Ermessen das gegenwärtige wirtschaftliche Umfeld bei der Einschätzung der Gesamthöhe der definitiven Zuteilung berücksichtigen. An den errechneten Werten kann bei aussergewöhnlichen Marktumständen, beispielsweise hinsichtlich Zinssätzen, Wechselkursen etc., eine positive oder negative Anpassung um +/ 25% vorgenommen werden. Der Verwaltungsrat hat beschlossen, für den Leistungszeitraum 2010 bis 2012 keine Änderungen im Rahmen seines Ermessens vorzunehmen. Das Recht, die Höhe der individuellen Zuteilung zu ändern, um besonderen Umständen Rechnung zu tragen, ist dem CEO vorbehalten. Ausgenommen hiervon sind Änderungen, die die Mitglieder der Konzernleitung betreffen, bei denen dieses Recht dem Entschädigungsausschuss und dem Verwaltungsrat vorbehalten ist. Vor der definitiven Ausrichtung kann eine Anpassung des regulären Levels um +/ 25% für die definitive Zuteilung vorgenommen werden. Wenn die Leistung es unter aussergewöhnlichen oder unüblichen Umständen rechtfertigt, können Ausnahmen von der +/ 25%-Regel gemacht werden. In dieser Hinsicht behält sich das Unternehmen das Recht vor, die definitive Zuteilung anzupassen und den Vestingprozentsatz während der Periode vor der definitiven Zuteilung für einen Mitarbeitenden gegebenenfalls auf null zu setzen, um speziellen Umständen Rechnung zu tragen (z. B. im Zusammenhang mit einem Verstoss gegen interne oder externe Regelungen). Sämtliche derartigen Anpassungen sind jedoch ausschliesslich dem Entschädigungsausschuss und dem Verwaltungsrat vorbehalten. Die variablen Vergütungsprogramme der Gruppe werden jährlich auf Inhalt und Teilnehmerkreis überprüft. Sie können jederzeit gekündigt, geändert, angepasst oder revidiert werden.
7 69 Nebenleistungen Die Gruppe sieht für die Mitarbeitenden eine Reihe von Gehaltsnebenleistungen vor, die sich an der lokalen Marktpraxis orientieren. Die Mitarbeitenden sind im Allgemeinen angehalten, sich an den Kosten für diese Leistungen zu beteiligen. Das gesamte Leistungsangebot richtet sich nach dem jeweiligen Marktmedian. Honorare und Vergütungen sowie Aktienbeteiligungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung Per 31. Dezember 2012 gehörte kein Verwaltungsratsmitglied der Zurich Insurance Group AG der erweiterten Konzernleitung an. Die Vergütung sowie der Aktienbesitz der Verwaltungsräte und der Mitglieder der Konzernleitung werden separat offengelegt. Mitglieder des Verwaltungsrats Verwaltungsratshonorare Für ihre Mitgliedschaften im Verwaltungsrat der Zurich Insurance Group AG und der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG erhalten alle Verwaltungsratsmitglieder ein Honorar, das zum Teil bar und zum Teil durch Zuteilung von Aktien der Zurich Insurance Group AG mit einer dreijährigen Veräusserungsbeschränkung ausbezahlt wird. Die Aktien bilden einen Bestandteil der Gesamtvergütung, deren Höhe nicht vom Erreichen spezifischer Leistungsziele abhängig ist. Im Jahr 2012 wurden an der 2011 festgelegten Honorarstruktur keine Änderungen vorgenommen. Der Verwaltungsrat hat ausserdem beschlossen, auch 2013 keine Änderungen vorzunehmen. Mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten erhalten in 2012 alle Mitglieder des Verwaltungsrats ein Jahresgrundhonorar von CHF (2011: CHF ). Davon wird ein Drittel, d. h. CHF im Jahr 2012 (2011: CHF ), in Form von veräusserungsbeschränkten Aktien der Zurich Insurance Group AG zugeteilt. Bei Mitgliedern, die während des Jahres neu hinzukommen oder ausscheiden, wird der Betrag anteilig errechnet. Mitglieder von Verwaltungsratsausschüssen erhalten für ihren Einsitz in den Ausschüssen, unabhängig von der Anzahl der Ausschüsse, eine zusätzliche Barvergütung in der Höhe von CHF im Jahr 2012 (2011: CHF ). Darüber hinaus erhält der jeweilige Präsident jedes Ausschusses 2012 eine Zusatzvergütung von CHF (2011: CHF ) und der Präsident des Prüfungsausschusses erhält zudem ein zusätzliches Honorar in der Höhe von CHF (2011: CHF ). Informationen darüber, in welchen Ausschüssen die Verwaltungsratsmitglieder tätig sind, sind im Bericht über die Corporate auf Seite 26 zu finden. Ist ein Verwaltungsratsmitglied gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsrats einer oder mehrerer Tochtergesellschaften der Zurich Insurance Group AG, hat der Verwaltungsrat darüber hinaus einen Anspruch auf ein zusätzliches Honorar in der Höhe von CHF im Jahr 2012 (2011: CHF ) sowie von weiteren CHF im Jahr 2012 (2011: CHF ) pro Jahr, wenn er oder sie den Prüfungsausschuss eines solchen Verwaltungsrates präsidiert. Das Jahresgrundhonorar des Vizepräsidenten im Jahr 2012 betrug CHF (2011: CHF ), wovon 2012 CHF (2011: CHF ) in Form veräusserungsbeschränkter Aktien von Zurich Insurance Group AG zugeteilt werden. Das Jahresgrundhonorar des Verwaltungsratspräsidenten von Zurich Insurance Group AG im Jahr 2012 betrug CHF (2011: CHF ), wovon ein Drittel, d. h. CHF (2011: CHF ), in Form von veräusserungsbeschränkten Aktien der Zurich Insurance Group AG zugeteilt wird. Weder der Präsident noch der Vizepräsident erhalten für ihre Tätigkeiten in den Verwaltungsratsausschüssen zusätzliche Honorare. Basierend auf dieser Struktur beliefen sich die insgesamt an die Verwaltungsratsmitglieder von Zurich Insurance Group AG und Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG gezahlten Honorare für das per 31. Dezember 2012 abgeschlossene Geschäftsjahr auf CHF Diese umfassten CHF in bar und zugeteilte Aktien mit einer Veräusserungsbeschränkung von drei Jahren, deren Wert sich zum Zeitpunkt der Zuteilung auf CHF belief. Zum Zeitpunkt der Zuteilung betrug der Aktienkurs CHF Der entsprechende Gesamtbetrag für 2011 belief sich auf CHF Davon wurden CHF in bar ausbezahlt, und der Wert der zugeteilten Aktien mit einer Veräusserungsbeschränkung von drei Jahren belief sich zum Zeitpunkt der Zuteilung auf CHF Zum Zeitpunkt der Zuteilung im Jahr 2011 betrug der Aktienkurs CHF Die Verwaltungsratshonorare sind nicht pensionsberechtigt. In den nachstehenden Tabellen sind die in 2012 und 2011 an die Verwaltungsräte ausbezahlten Honorare in CHF aufgeführt:
Zurich Insurance Group Geschäftsbericht 2013 Vergütungsbericht
77 Die Ergebnisse der Benchmark-Studien werden bei der Festsetzung der Honorare der Mitglieder des Verwaltungsrats sowie der Vergütungsstrukturen und Vergütungsbeträge des CEO und der anderen Mitglieder
MehrBericht des Verwaltungsrats zu den Abstimmungen über die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
Bericht des Verwaltungsrats zu den Abstimmungen über die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung 2 Traktandum 4 1. Erste bindende Abstimmung über die Vergütungen an den Verwaltungsrat
MehrVergütungsbericht 2014. Volvo Financial Services GmbH
VFS VB001 1 2014 Im folgenden VFS genannt gem. 7 der Institutsvergütungsverordnung 1 VFS VB001 2 Präambel Die VFS ist in den ABVolvoKonzern eingebunden und folgt mit dem Vergütungssystem den Konzernvorgaben.
MehrVergütungsbericht 2012
59 Zusammenfassung anderer wichtiger Vergütungsaspekte im Jahr 2012 Neben den beschriebenen allgemeinen Vergütungsaspekten und -ergebnissen werden weitere wichtige Aspekte für das Jahr 2012 dargelegt:
MehrVergütungsbericht der Siemens Bank GmbH
Vergütungsbericht der Siemens Bank GmbH (gemäß 7 Institutsvergütungsverordnung a.f.) Siemens Bank GmbH Financial Services Siemens Bank GmbH: Vergütungsbericht 2 Inhalt 1 GRUNDPRINZIPIEN DER VERGÜTUNG...
MehrUSI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH
USI Group Holdings AG Bleicherweg 66 CH-8002 Zürich Schweiz www.usigroupholdings.ch USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH Einladung zur ordentlichen Generalversammlung vom 15. September 2015, um 10.00 Uhr im Hotel
MehrVergütungsbericht für Geschäftsjahr 2011/2012 Gem. 7 Instituts- Vergütungsverordnung Siemens Finance & Leasing GmbH
Vergütungsbericht für Geschäftsjahr 2011/2012 Gem. 7 Instituts- Vergütungsverordnung Siemens Finance & Leasing GmbH Version: 1.0 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 3 1. Selbsteinschätzung... 4
MehrVergütungsbericht der Siemens Bank GmbH
Vergütungsbericht der (gemäß 7 Institutsvergütungsverordnung) Financial Services : Vergütungsbericht 2 Inhalt 1 GRUNDPRINZIPIEN DER VERGÜTUNG... 3 2 ZUSAMMENSETZUNG UND AUSGESTALTUNG DER VERGÜTUNG... 3
MehrNeugestaltung des Vergütungssystems für. die Vorstandsmitglieder der. EnBW Energie Baden-Württemberg AG. mit Wirkung ab dem 1.
Neugestaltung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder der EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit Wirkung ab dem 1. Januar 2015 1. Struktur der Vergütung der Vorstandsmitglieder Die Vergütung der
MehrBericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9
Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9 I. Einleitung Als Anreiz für die MitarbeiterInnen der ams AG (nachfolgend auch "Gesellschaft")
MehrOffenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt
Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung TeamBank AG Inhalt 1. Aktuelle Vergütungssysteme in der TeamBank AG 1.1 Vergütungssystem für Tarifmitarbeiter* 1.2 Vergütungssystem für außertarifliche
MehrBericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s
Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s gemäß 95 Abs 6 AktG (Einräumung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands) Es ist beabsichtigt, dass der Aufsichtsrat
MehrAnhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 STATUTEN. der. Bellevue Group AG
Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 206 STATUTEN der Bellevue Group AG Art. Titel/Inhalt Art. Titel/Inhalt II. AKTIENKAPITAL UND AKTIEN II. AKTIENKAPITAL UND AKTIEN 3b ) Der Verwaltungsrat
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrVergütungsbericht. Vergütungen, Beteiligungen und Darlehen
Vergütungen, Beteiligungen und Darlehen Vergütungssystem Das Vergütungssystem von Bucher Industries richtet das Interesse des Verwaltungsrats und des Managements auf dasjenige des Konzerns, der Aktionäre
MehrOffenlegung Vergütungssystem. gemäß 7 InstitutsVergV
Offenlegung Vergütungssystem gemäß 7 InstitutsVergV 2 Inhalt INHALT... 3 PRÄAMBEL... 5 1 GRUNDSÄTZE DER VERGÜTUNG... 7 2 GOVERNANCE STRUKTUREN... 7 3 FIXE VERGÜTUNG... 8 4 VARIABLE VERGÜTUNG... 8 5 VERGÜTUNGSSYSTEM
MehrVerordnung über Investitionshilfe für Berggebiete
Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrEinladung zur 17. Ordentlichen Generalversammlung
Schlieren, 5. Juni 2015 An die Aktionäre der Cytos Biotechnology AG Einladung zur 17. Ordentlichen Generalversammlung Datum: Ort: 29. Juni 2015, 11.00 Uhr Cytos Biotechnology AG, Wagistrasse 25, CH-8952
MehrWholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern
Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen
MehrOffenlegung gemäß Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) für die V-BANK AG (genannt: V-BANK) für das Geschäftsjahr 2014
Offenlegung gemäß Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) für die V-BANK AG (genannt: V-BANK) für das Geschäftsjahr 2014 Im Folgenden werden die Vergütungssysteme für die Geschäftsleiter und
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrUBS Life Funds Fondsgebundene Lebensversicherung
UBS Life Funds Fondsgebundene Lebensversicherung UBS Life Funds höhere Rendite nach Steuern, kombiniert mit Risikoschutz Sie profitieren gleichzeitig von den Vorteilen einer Fondsanlage und einer Lebensversicherung
MehrEine der Aktien hat immer einen höheren Gewinn als die andere Aktie. Ihre Aufgabe ist es diese auszuwählen.
Instruktionen am Anfang von Experiment 1 (auf Papier ausgeteilt: grünmarkierte Textstellen zeigen den Instruktionstext in der jeweiligen Bedingung an; Kommentare sind gelb markiert.) Stellen Sie sich vor,
MehrÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT
PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah
MehrDie maßgeblichen Eckpunkte des Beschlussvorschlags lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Schriftlicher Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin zu Tagesordnungspunkt 9 lit. b) (Bedingtes Kapital/Aktienoptionsprogramm 2011) Tagesordnungspunkt 9 lit. b) sieht die Schaffung eines bedingten
MehrAnhang 4: Folien Referat Vizepräsident des Verwaltungsrats inkl. Rede
Anhang 4: Folien Referat Vizepräsident des Verwaltungsrats inkl. Rede Entschädigungsbericht Einheitliche Grundsätze bei der Entlöhnung Variabler Erfolgsanteil fördert das Erreichen übergeordneter Ziele
MehrKlassierungsrichtlinien (KR) Klassierungsrichtlinien (KR) 2012
Klassierungsrichtlinien (KR) 2012 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Zweck der Klassierungen... 3 Art. 2 Zuständigkeit... 3 Art. 3 Art. 4 Klasseneinteilung... 3 Grundlagen der Klassierungsberechnung... 3 Art. 5
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
MehrPension Liability Management. Ein Konzept für die Liquiditätsplanung in der betrieblichen Altersversorgung. BAV Ludwig
Ein Konzept für die Liquiditätsplanung in der betrieblichen Altersversorgung Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung university-logo Problematik Ziele interne Finanzierung Vorteile der internen
Mehra) Festlegung der Vergütungspolitik
Offenzulegende Angaben zur Vergütungspolitik in der Thüringer Aufbaubank Gruppe gemäß 16 der Institutsvergütungsverordnung und Artikel 450 der Verordnung (EU) 575/2013 Die Verordnung über die aufsichtsrechtlichen
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrVermögensberatung. Inhalt
Vermögensberatung Inhalt Integrale Vermögensberatung Vermögen sichern Vorsorge optimieren Steuern sparen Analyse der persönlichen Kundensituation Die Investmentstrategie Kapitalanlagen haben letztendlich
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrFreiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln)
Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln) - Finanzgruppe Seite: 1 von 7 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 Einleitung
MehrÖffentliche Bekanntmachung gemäß 34 Abs. 2 SGB IV in Verbindung mit 12 der Satzung der KKH
Kaufmännische Krankenkasse KKH Hauptverwaltung 30144 Hannover Öffentliche Bekanntmachung gemäß 34 Abs. 2 SGB IV in Verbindung mit 12 der Satzung der KKH Der Verwaltungsrat der Kaufmännischen Krankenkasse
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de
Mehr----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
0 Seite 0 von 20 03.02.2015 1 Ergebnisse der BSO Studie: Trends und Innovationen im Business Performance Management (BPM) bessere Steuerung des Geschäfts durch BPM. Bei dieser BSO Studie wurden 175 CEOs,
MehrCVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr.
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) 1. Vorbemerkungen zur Vergütungspolitik ( 16 InstitutsVergV i.v.m. Art. 450 Verordnung
MehrGOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:
MehrProLead. Überlassen Sie das Wertvollste in Ihrem Leben nicht dem Zufall gestalten Sie aktiv die Absicherung Ihrer sorgenfreien Zukunft
ProLead Überlassen Sie das Wertvollste in Ihrem Leben nicht dem Zufall gestalten Sie aktiv die Absicherung Ihrer sorgenfreien Zukunft Wir sind Die ProLead UG ist ein Dienstleistungsunternehmen bestehend
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrPRIVOR Plus optimiert vorsorgen. Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen
PRIVOR Plus optimiert vorsorgen Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen Was ist PRIVOR Plus? Steht für Sie die finanzielle Sicherheit an erster Stelle und möchten Sie gleichzeitig von einer positiven
Mehrzur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung)
ASF 0_06 Verordnung vom 8. Juni 0 Inkrafttreten: 0.0.0 zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 0 des Gesetzes
MehrVergütungsbericht. der. Sparkasse Neuss. gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag 31.12.2014
Vergütungsbericht der Sparkasse Neuss gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag 31.12.2014 Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 2 1 Qualitative Angaben... 3
MehrMITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN
MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN Thomas Bösch Leiter Abteilung Beiträge Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Gesetzliche Grundlagen AHVV Art. 7 lit. c bis Zu dem für die Berechnung
Mehropenwebinars Konzeptbeschreibung
openwebinars Konzeptbeschreibung Kurzüberblick für Webinar Anbieter Inhaltsverzeichnis KURZÜBERBLICK 3 VERMARKTUNG 3 HONORARE / PROVISION 4 NUTZUNGSRECHTE 5 QUALITÄTSKONTROLLE 5 openwebinars Konzeptbeschreibung
MehrVergütungsbericht. der Allianz Global Corporate & Specialty SE
Vergütungsbericht der Allianz Global Corporate & Specialty SE 2014. Gemäß 4 Absatz 8 Versicherungs- Vergütungsverordnung (VersVergV) haben bedeutende Unternehmen im Sinne von 1 Absatz 2 dieser Verordnung
MehrUBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH
UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos
MehrÄnderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD -
Nr. 59 Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen - ABD - Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA vom 08.12.2004 und vom 03./04.05.2005 - Regelung über eine ergänzende
Mehrzwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und
Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und den Winzer- und Weingärtnergenossenschaften, Erzeugerorganisationen
MehrTeilliquidations-Reglement der. Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie. gültig ab Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde
Teilliquidations-Reglement der Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie gültig ab Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde Inhaltsverzeichnis Art. 1 Voraussetzungen 1 Art. 2 Stichtag 1 Art. 3
Mehr#CRYPTO888 MITGLIEDER CLUB
MITGLIEDER CLUB Crypto888 die Crypto Programm Präsenta4on Das Crypto888 Programm Das Crypto Programm ist ein Sportwettensystem, in dem das Crypto888 Programm Einsätze auf verschiedene Sportwetten zur Gewinnmaximierung
MehrGemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-
MehrRAHMENVERTRAG FÜR FINANZGESCHÄFTE ZUSATZ ZUM DERIVATEANHANG. ZINSDERIVATE Ausgabe 2004
F E D E R A T I O N B A N C A I R E D E L ' U N I O N E U R O P E E N N E BANKING FEDERATION OF THE EUROPEAN UNION BANKENVEREINIGUNG DER EUROPÄISCHEN UNION in Zusammenarbeit mit E U R O P E A N S A V I
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
MehrBerechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien
Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrQQM-Methode (Quotes Quality Metrics)
QQM-Methode (Quotes Quality Metrics) Die QQM-Methode (Quotes Quality Metrics) wurde zur Beurteilung der Qualität von Quotes konzipiert und wird auf alle bei der SIX Structured Products gehandelten Wertpapiere
Mehrist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme
Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt
Mehreinfache Rendite 0 145 85 1 160 90 2 135 100 3 165 105 4 190 95 5 210 110
Übungsbeispiele 1/6 1) Vervollständigen Sie folgende Tabelle: Nr. Aktie A Aktie B Schlusskurs in Schlusskurs in 0 145 85 1 160 90 2 135 100 3 165 105 4 190 95 5 210 110 Arithmetisches Mittel Standardabweichung
MehrPerrot Duval und Infranor Verwaltungsräte unterzeichnen Fusionsvertrag
Pressemitteilung Zürich, den 18 September 2014 Perrot Duval und Infranor Verwaltungsräte unterzeichnen Fusionsvertrag Die Verwaltungsräte der Perrot Duval Holding SA und der Infranor Inter AG, beides Dachgesellschaften
MehrVolksbank Hohenlimburg eg Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung. per 31.12.2011
Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung per 31.12.2011 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2 Einhaltung der Anforderungen der Instituts-Vergütungsordnung... 4 3 Daten zur
MehrAnlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer
Unternehmen stehen wirtschaftlich sehr unterschiedlich da; ebenso gibt es vielfältige Besicherungsmöglichkeiten für einen Kredit. Risikogerechte Zinsen berücksichtigen dies und erleichtern somit vielen
Mehr.. für Ihre Business-Lösung
.. für Ihre Business-Lösung Ist Ihre Informatik fit für die Zukunft? Flexibilität Das wirtschaftliche Umfeld ist stärker den je im Umbruch (z.b. Stichwort: Globalisierung). Daraus resultierenden Anforderungen,
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 15.4.2004 SEK(2004) 411 endgültig Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG zur Festlegung der Modalitäten für die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge
MehrKorrigenda Handbuch der Bewertung
Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
MehrLAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN
LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN Auf Basis der Änderungen des Reisekostenrechts zum 01.01.2014 Zum 1. Januar 2014 treten Änderungen zum steuerlichen Reisekostenrecht in Kraft, die im BMF Schreiben zur Reform
MehrWas sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?
6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren
MehrÄnderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich
eurex Bekanntmachung Änderung der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich Der Börsenrat der Eurex Deutschland hat am 30. Juni 2011, der Verwaltungsrat der Eurex Zürich hat am 22. Juni 2011 die nachfolgende
MehrFeiertage in Marvin hinterlegen
von 6 Goecom GmbH & Co KG Marvin How to's Feiertage in Marvin hinterlegen Feiertage spielen in Marvin an einer Reihe von Stellen eine nicht unerhebliche Rolle. Daher ist es wichtig, zum Einen zu hinterlegen,
MehrSS 2014 Torsten Schreiber
SS 2014 Torsten Schreiber 204 Diese Lücken sollten nicht auch bei Ihnen vorhanden sein: Bei der Rentenrechnung geht es um aus einem angesparten Kapital bzw. um um das Kapital aufzubauen, die innerhalb
MehrDekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt
ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrTÜV SÜD- geprüfte Kundenzufriedenheit
TÜV SÜD- geprüfte Kundenzufriedenheit Kriterien zur Zertifizierung Stand: 17.12.07 Seite: 1 von 5 TÜV SÜD Management Service GmbH, 2007 Handelsregister München HRB 105439 Id.-Nr. DE 163924189 HypoVereinsbank
MehrVideo Unlimited -Nutzungsbeschränkungen
Video Unlimited -Nutzungsbeschränkungen In diesem Dokument werden Beschränkungen erklärt, die für die Verwendung von Videos gelten, die Sie über Video Unlimited -Dienste gekauft oder ausgeliehen haben
MehrBericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat
Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat 2. Februar 205 zur Änderung der Geschäftsordnung des Landrats (GO); Anpassungen betreffend Kantonalbankkommission A. Ausgangslage Am 8. Juni 204 hat der
MehrInvestitionsentscheidungsrechnung vollständiger Finanzplan
Die klassischen statischen und dynamischen Investitionsrechenverfahren sind Verfahren der Sicherheit und basieren auf der Annahme des vollständigen Kapitalmarktes. Dieser sagt aus, das jedermann, losgelöst
MehrInformationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge
1 Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge Am 17. November 2011 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts
MehrSOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014
LEITLINIE NR. 7 Gegenstand: Die Bedeutung von innerhalb von 24 Stunden Artikel: 8 Absätze 2 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Leitlinien: Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung muss innerhalb von
MehrZeichen bei Zahlen entschlüsseln
Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren
MehrAktionärsbindungsvertrag
Aktionärsbindungsvertrag Zwischen Einwohnergemeinde Birr, (im folgenden: Gemeinde Birr genannt), Einwohnergemeinde Birrhard, (im folgenden: Gemeinde Birrhard genannt), Einwohnergemeinde Brugg, handelnd
MehrSharePoint Demonstration
SharePoint Demonstration Was zeigt die Demonstration? Diese Demonstration soll den modernen Zugriff auf Daten und Informationen veranschaulichen und zeigen welche Vorteile sich dadurch in der Zusammenarbeit
MehrSwisscanto Pensionskassen- Monitor per 30.06.2014
Swisscanto Pensionskassen- Monitor per 36.2014 Ergebnisse des Swisscanto Pensionskassen-Monitors für das zweite Quartal 2014: Leichte Verbesserung der Deckungsgradsituation Entwicklung der Deckungsgrade
MehrVolksbank Ulm-Biberach eg Institutsgruppe. Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung per 31. Dezember 2013
Volksbank Ulm-Biberach eg Institutsgruppe Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung per 31. Dezember 2013 Inhalt 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen
MehrReglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern
$ Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern vom 30. August 2010 In Kraft ab: 30.08.2010 Beantragt durch: Ausschuss der Pensionskommission
MehrReglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen
85.03 Reglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen vom 3. Dezember 006 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse
MehrFinanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de
Finanzierung für den Mittelstand Leitbild der Abbildung schankz www.fotosearch.de Präambel Die Mitgliedsbanken des Bankenfachverbandes bekennen sich zur Finanzierung des Mittelstands mit vertrauenswürdigen,
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrRisikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement
SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrAnalyse zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für ausgewählte Server OS
Analyse zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für Axel Oppermann Advisor phone: +49 561 506975-24 mobile: +49 151 223 223 00 axel.oppermann@experton-group.com Januar 2010 Inhalt Summary und Key Findings
MehrResearch Note zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für Server OS
Research Note zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für Axel Oppermann Advisor phone: +49 561 506975-24 mobile: +49 151 223 223 00 axel.oppermann@experton-group.com November 2009 Inhalt 1 EINFÜHRUNG
MehrSenkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes
Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen
MehrWinWerk. Prozess 4 Akonto. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon
Prozess 4 Akonto WinWerk 8307 Effretikon Telefon: 052-740 11 11 Telefax: 052 740 11 71 E-Mail info@kmuratgeber.ch Internet: www.winwerk.ch Inhaltsverzeichnis 1 Akonto... 2 1.1 Allgemein... 2 2 Akontobeträge
MehrBeispiel überschießendes Kindergeld:
Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
Mehr