Thomas Buchli begrüsst die 60 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie Herrn Widmer vom Treuhandbüro Fiduciar.

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1 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2015 Traktanden: 1. Wahl der Stimmenzähler 2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 01. Dezember Dorfladen Safien 3.1 Kauf- und Kreditbeschluss Liegenschaft Talstrasse 22A, Safien Platz im Stockwerkeigentum 3.2 Bau- und Kreditbeschluss Umbau der Liegenschaft Stockwerkeigentum Talstrasse 22A, Safien Platz 3.3 Kreditbeschluss Vorfinanzierung Einrichtung des neuen Ladens in Safien Platz 4. Bau- und Kreditbeschluss Teilverkabelung Sculms 5. Reduktion Anschlussgebühren Gasthaus am Brunnen und Türalihus 6. Statuten Grundbuchkreis Ilanz Lumnezia 6.1 Aufhebung der bestehenden Statuten 6.2 Genehmigung der neuen Statuten 7. Genehmigung Statuten Region Surselva 8. Varia Thomas Buchli begrüsst die 60 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie Herrn Widmer vom Treuhandbüro Fiduciar. Die korrekte Einberufung der Gemeindeversammlung wird nicht bestritten. 1. Die vorgeschlagenen Stimmenzähler Christian Bernhard und Andreas Ragettli werden gewählt. 2. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 01. Dezember 2014 wird ohne Gegenstimme genehmigt. 3. Der Präsident informiert, dass der Gemeindevorstand nach der Bekanntgabe der Schliessung des Dorfladens Safien eine Informationsveranstaltung organisiert hat. Das grosse Interesse und die Auflage im Fusionsbericht, dass die Gemeinde in jeder der bisherigen Gemeinden ein Ladenlokal zur Verfügung stellen muss, hat den Vorstand dazu bewogen, nach einem geeigneten Standort zu suchen. In der Zwischenzeit wurde der Gemeinde von den Erben von Erich Zinsli das Erdgeschoss ihres Hauses an der Talstrasse 22A in Safien Platz als Ladenlokal angeboten. Im Verlauf der Abklärungen hat sich herausgestellt, dass auf Grund der umfangreichen Umbauarbeiten ein Kauf der Räume durch die Gemeinde die beste Lösung ist. Anschliessend erläutert er die Berechnung des Stockwerkeigentums und erhält bei Fragen Unterstützung von Herrn Widmer, welcher die Berechnung durchgeführt hat. Die Berechnung des Wertes vor dem Umbau ergibt für die Gemeinde eine Wertquote von 383/1000. Obwohl die Schätzung höher liegt, hat die Erbengemeinschaft Erich Zinsli das Haus aus einer anderen Erbengemeinschaft für Fr übernommen. Erfreulicherweise sind die Erben bereit, das Stockwerkeigentum auf Grundlage dieses Übernahmewertes zur berechneten Wertquote von 383/1000 zu übergeben. Dies ergibt für die Gemeinde einen Kaufpreis von Fr Nach dem Umbau der Ladenräume und dem Neubau einer Garage für die Erbengemeinschaft verändert sich die Wertquote geringfügig. Die Quote der Gemeinde beträgt nach dem Umbau 377/1000.

2 In der Diskussion werden Fragen zur Heizung, dem Vorkaufsrecht und der Unterhaltsregelung gestellt. Es wird geantwortet, dass eine eigene Heizung, beziehungsweise Kühlung, vorgesehen ist. Auf Grund der vielen Geräte ist weniger das Heizen im Winter als die Kühlung im Sommer ein Problem. Betreffend Unterhalt sieht das Gesetz vor, dass in den eigenen Räumen die jeweiligen Eigentümer für die Kosten aufkommen müssen. Die Unterhaltskosten der Aussenhülle inklusive Dach werden nach Wertquote aufgeteilt. Betreffend Vorkaufsrecht wurde noch keine Verhandlung geführt. Nachdem sich niemand mehr meldet, wird die Diskussion geschlossen und Herr Widmer verabschiedet. Anschliessend informiert Thomas Buchli über den Umbau der Ladenräume. Es ist vorgesehen, die bestehende Garage und den offenen Lagerraum mit dem bestehenden Ladenraum zu verbinden. Damit kann ein Lager, Büro mit Lager, eine Ladenfläche von m2 und ein während den Ladenöffnungszeiten öffentliches WC erstellt werden. Die Kosten dafür belaufen sich gemäss Kostenschätzung auf Fr In der Diskussion wird nach der Finanzierung und der Kostenbeteiligung der Erbengemeinschaft gefragt. Der Präsident antwortet, dass die Kosten für die Ladenräume von der Gemeinde übernommen werden. Diese wird bei der Standortförderung einen Antrag stellen und auch bei der schweizerischen Patenschaft für Berggemeinden ein Gesuch einreichen. Betreffend Beteiligung der Erbengemeinschaft hält er fest, dass diese sich an den Umbaukosten nicht beteiligt. Nachdem sich in der Diskussion niemand mehr meldet, wird über den dritten Punkt des Traktandums, die Vorfinanzierung der Einrichtung, informiert. Betreffend Einrichtung hat ein Ladenplaner einen Plan erstellt und die Kosten der Einrichtung berechnet. Diese belaufen sich auf Fr Der Vorstand ist der Meinung, dass diese Kosten von der Genossenschaft übernommen werden soll. Damit mit der Finanzierung der Einrichtung nicht nochmals viel Zeit verstreicht und der neue Laden bis spätestens Frühling 2016 eröffnet werden kann, beantragt der Vorstand, die Kosten von Fr für die Einrichtung vorzufinanzieren. Sollte es der Genossenschaft nicht möglich sein, das Geld aufzutreiben, müsste sie ein Gesuch an die Gemeinde stellen. In der Diskussion wird die Frage gestellt, wer für Strom etc. aufkommen muss. Der Präsident antwortet, dass Strom, Wasser, Abwasser etc. von der Genossenschaft übernommen werden muss. Eine Miete wird jedoch nicht verlangt. Nachdem sich in der Diskussion niemand mehr meldet, wird über die einzelnen Punkte abgestimmt. 3.1 Der Antrag des Gemeindevorstandes, die Ladenräume im Stockwerkeigentum zum Preis von Fr zu kaufen, wird einstimmig genehmigt. 3.2 Der Antrag des Gemeindevorstandes um einen Kredit von Fr für den Umbau der Ladenlokalität wird einstimmig genehmigt. 3.3 Der Antrag des Gemeindevorstandes um einen Kredit von Fr für die Vorfinanzierung der Ladeneinrichtung wird mit 58 Ja bei 2 Enthaltungen genehmigt.

3 4. Alexander Messmer informiert, dass das Elektrizitätswerk Safiental beabsichtigt, im Zusammenhang mit der Strassensanierung Sculms die Elektroanschlüsse in Sculms-Vorderhof zu verkabeln. Diese Verkabelung ist im Budget 2015 mit Fr veranschlagt. Die Kosten gemäss Voranschlag belaufen sich auf Fr Der Vorstand beantragt, für die Teilverkabelung Sculms einen Kredit von Fr Nachdem sich in der Diskussion niemand meldet, wird abgestimmt. Der Antrag des Vorstandes wird einstimmig genehmigt. 5. Alexander Messmer informiert, dass Ende 2014 und Anfangs 2015 die Neuschätzungen des Gasthauses am Brunnen und des Türalihauses eingegangen sind. Auf Grund dieser Schätzungen konnten nun die Anschlussgebühren für Wasser und Abwasser berechnet werden. Gemäss Gebührenreglement der ehemaligen Gemeinde Valendas beträgt die Anschlussgebühr beim Gasthaus am Brunnen 8% und beim Türalihus 5.5%. Der Gemeindevorstand ist der Meinung, dass diese Gebühren nicht zumutbar sind. Aus diesem Grund, und auch weil ein Gesuch um einen teilweisen oder vollständigen Erlass der Gebühren eingegangen ist, hat der Vorstand, gestützt auf das Baugesetz der ehemaligen Gemeinde Valendas, wonach gemäss Art. 66 Abs. 3 die Gemeinde die Anschlussgebühren bei Sanierung von geschützten und erhaltenswerten Gebäuden innerhalb des Erhaltungsgebiets die Anschlussgebühren ganz oder teilweise erlassen kann beschlossen, die Gebühr auf 3% zu senken. Dadurch ergeben sich folgende nachzuzahlenden Anschlussgebühren und Erlasse: Gasthaus am Brunnen Fr Erlass in Höhe von Fr Türalihus Fr Erlass in Höhe von Fr Einen kompletten Erlass der Anschlussgebühren lassen die Spezialfinanzierungen Wasser und Abwasser unserer Gemeinde nicht zu. Die finanziellen Belastungen der Spezial-finanzierungen sind sehr gross. Auf der anderen Seite sind aus Sicht des Vorstandes 8% aber auch 5.5% nicht zumutbar und in diesem Mass im übrigen Gemeindegebiet auch nicht üblich. Weiter wird damit berücksichtigt, dass es sich um zwei Bauten handelt, welche für die Gemeinde einen hohen repräsentativen Wert aufweisen und zudem einen öffentlichen Nutzen erfüllen. Ausserdem sind sie der Öffentlichkeit zugänglich. Nach diesen Ausführungen wird die Diskussion eröffnet. Von den Kritikern wird bemängelt, dass die Reduktion zu gross ist und die Gemeinde in das Gasthaus am Brunnen bereits sehr viel Geld gesteckt hat. Zudem habe die Gemeinde Valendas anlässlich des Beschlusses über die Schenkung des Hauses versichert, dass die Gemeinde keine weiteren Zahlungen mehr leistet. Auch der Bezug zum Baugesetz sei nicht richtig, da die Baubewilligung vor dessen Inkrafttreten erteilt wurde. Ausserdem wird kritisiert, dass keine provisorischen Anschlussgebühren in Rechnung gestellt wurden und auch die Abgabe für Pflichtparkplätze in Rechnung gestellt werden. Betreffend Türalihus wird festgehalten, dass die Gemeindeversammlung von Valendas ein entsprechendes Erlassgesuch abgelehnt hat. Thomas Buchli antwortet, dass für das Gasthaus am Brunnen zur Zeit des neuen Baugesetzes ein Projektänderungs-Gesuch eingereicht und bewilligt wurde, weshalb sich der Vorstand auf diese Bewilligung stützt.

4 Betreffend die nichterhobenen provisorischen Anschlussgebühren informiert der Präsident, dass dieser Fehler von der ehemaligen Gemeinde verursacht wurde. Wie in Valendas wurde auch in anderen ehemaligen Gemeinden solche Fehler nicht korrigiert, sondern auf die definitive Berechnung gewartet. Betreffend Entscheid der Gemeinde Valendas zum Erlassgesuch des Türalihauses hält Thomas Buchli fest, dass es sich beim Antrag des Vorstandes nur um eine Reduktion und nicht um einen Erlass handelt. Von den Befürwortern wird die Ansicht des Vorstandes unterstützt und darauf hingewiesen, dass das Projekt des Gasthauses am Brunnen nach so vielen Beiträgen von Gemeinde, Privaten und anderen Spendern nicht mit einer überdurchschnittlich hohen Anschlussgebühr gefährdet werden sollte. Allgemein wird noch darüber diskutiert, wie das zukünftige Wasser- und Abwassergesetzt ausgestaltet werden soll. Nach Abschluss der Diskussion wird der Antrag des Gemeindevorstandes, die Anschlussgebühren des Gasthauses am Brunnen und des Türalihauses für Wasser und Abwasser auf 3% des Zeitwertes zu senken mit 45 Ja gegen 8 Nein bei 7 Enthaltungen angenommen. 6. Der Präsident informiert, dass auf Grund der verschiedenen Gemeindefusionen im Grundbuchkreis Ilanz Vella eine Statutenanpassung nötig wurde. Die grösste Änderung besteht darin, dass aus dem bisherigen Gemeindeverband eine Gemeindeverbindung wird. Die Delegiertenversammlung und der Vorstand werden durch die Präsidentenkonferenz ersetzt. Die Stimmkraft richtet sich nach den Gebühreneinnahmen der letzten genehmigten Jahresrechnung. Vor der Genehmigung der neuen Statuten müssen die alten Statuten ausser Kraft gesetzt werden. In der Diskussion wird die Aufteilung des Stimmrechtes bemängelt. Auch die in Artikel 10 dem Präsidenten übertragene Kompetenz, alleine den Lohn des Amtsleiters festzulegen, sorgt für Erstaunen. Nachdem sich niemand mehr meldet, wird abgestimmt. 6.1 Dem Antrag des Gemeindevorstandes, die bisherigen Statuten des Gemeindeverbandes Ilanz Lumnezia aufzuheben, wird mit 53 Ja gegen 0 Nein bei 7 Enthaltungen zugestimmt. 6.2 Dem Antrag des Gemeindevorstandes, die neuen Statuten des Grundbuchkreises Ilanz Lumnezia anzunehmen, wird mit 54 Ja gegen 0 Nein bei 6 Enthaltungen zugestimmt. 7. Der Präsident teilt mit, dass auf Grund der vom Volk genehmigten Gebietsreform für die Region Surselva neue Statuten ausgearbeitet werden mussten. Die Präsidentenkonferenz als Nachfolgeorganisation des Regionalparlaments und Vorstand hat den vom Kanton zugestellten Statutenentwurf überarbeitet und zu Handen der Gemeindeversammlungen verabschiedet. Anschliessend erläutert er die neuen Statuten anhand des Abdrucks im Boten. Die Diskussion wird nicht benutzt. Der Antrag des Gemeindevorstandes, die Statuten der Region Surselva zu genehmigen wird mit 55 Ja gegen 0 Nein bei 5 Enthaltungen genehmigt.

5 8. Thomas Buchli informiert, dass an der nächsten Gemeindeversammlung der Gemeinde-Richtplan vorgestellt wird. Ausserdem teilt er mit, dass die Bewohner aus Camana ihre schlechte Internetverbindung bemängelt haben. Der Gemeindevorstand hat darauf mit der Swisscom Kontakt aufgenommen, um mögliche Verbesserungen zu prüfen. Im Moment sieht es jedoch nicht so aus, als ob in nächster Zeit etwas verbessert würde. Um einen Überblick zu erhalten, beabsichtigt der Vorstand, im ganzen Gemeindegebiet abzuklären, wie es mit der Qualität des Internetempfangs steht. Die Vorstandsmitglieder, welche in einem Meliorationsgenossenschafts-Vorstand Einsitz nehmen, berichten über das diesjährige Bauprogramm. Markus Joos dankt dem Vorstand für seinen Einsatz zugunsten der Dorfläden und der Versammlung für die Kreditgenehmigungen für den Laden Safien. Aus der Versammlung wird die Frage gestellt, wie die Kartonabfuhr zukünftig geregelt wird. Alexander Messmer antwortet, dass vorgesehen ist, im nächsten Jahr die Kartonabfuhr häufiger durchzuführen. Die Papiersammlung wird weiterhin von der Schule organisiert. Betreffend Werkdienst wird die gute Ordnung bei der Gründeponie Valendas und die neuen Querabschläge der Strasse von der Carrerabrücke in die Au gelobt. Ausserdem wird darauf hingewiesen, dass der Wanderweg Isla Versam ausgeschnitten werden sollte. Nachdem sich niemand mehr meldet, schliesst der Präsident die Versammlung und verabschiedet sich. Tenna, 23. Juni 2015 Der Präsident: Der Protokollführer:

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