Thomas Buchli begrüsst die 60 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie Herrn Widmer vom Treuhandbüro Fiduciar.
|
|
- Heidi Tiedeman
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2015 Traktanden: 1. Wahl der Stimmenzähler 2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 01. Dezember Dorfladen Safien 3.1 Kauf- und Kreditbeschluss Liegenschaft Talstrasse 22A, Safien Platz im Stockwerkeigentum 3.2 Bau- und Kreditbeschluss Umbau der Liegenschaft Stockwerkeigentum Talstrasse 22A, Safien Platz 3.3 Kreditbeschluss Vorfinanzierung Einrichtung des neuen Ladens in Safien Platz 4. Bau- und Kreditbeschluss Teilverkabelung Sculms 5. Reduktion Anschlussgebühren Gasthaus am Brunnen und Türalihus 6. Statuten Grundbuchkreis Ilanz Lumnezia 6.1 Aufhebung der bestehenden Statuten 6.2 Genehmigung der neuen Statuten 7. Genehmigung Statuten Region Surselva 8. Varia Thomas Buchli begrüsst die 60 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie Herrn Widmer vom Treuhandbüro Fiduciar. Die korrekte Einberufung der Gemeindeversammlung wird nicht bestritten. 1. Die vorgeschlagenen Stimmenzähler Christian Bernhard und Andreas Ragettli werden gewählt. 2. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 01. Dezember 2014 wird ohne Gegenstimme genehmigt. 3. Der Präsident informiert, dass der Gemeindevorstand nach der Bekanntgabe der Schliessung des Dorfladens Safien eine Informationsveranstaltung organisiert hat. Das grosse Interesse und die Auflage im Fusionsbericht, dass die Gemeinde in jeder der bisherigen Gemeinden ein Ladenlokal zur Verfügung stellen muss, hat den Vorstand dazu bewogen, nach einem geeigneten Standort zu suchen. In der Zwischenzeit wurde der Gemeinde von den Erben von Erich Zinsli das Erdgeschoss ihres Hauses an der Talstrasse 22A in Safien Platz als Ladenlokal angeboten. Im Verlauf der Abklärungen hat sich herausgestellt, dass auf Grund der umfangreichen Umbauarbeiten ein Kauf der Räume durch die Gemeinde die beste Lösung ist. Anschliessend erläutert er die Berechnung des Stockwerkeigentums und erhält bei Fragen Unterstützung von Herrn Widmer, welcher die Berechnung durchgeführt hat. Die Berechnung des Wertes vor dem Umbau ergibt für die Gemeinde eine Wertquote von 383/1000. Obwohl die Schätzung höher liegt, hat die Erbengemeinschaft Erich Zinsli das Haus aus einer anderen Erbengemeinschaft für Fr übernommen. Erfreulicherweise sind die Erben bereit, das Stockwerkeigentum auf Grundlage dieses Übernahmewertes zur berechneten Wertquote von 383/1000 zu übergeben. Dies ergibt für die Gemeinde einen Kaufpreis von Fr Nach dem Umbau der Ladenräume und dem Neubau einer Garage für die Erbengemeinschaft verändert sich die Wertquote geringfügig. Die Quote der Gemeinde beträgt nach dem Umbau 377/1000.
2 In der Diskussion werden Fragen zur Heizung, dem Vorkaufsrecht und der Unterhaltsregelung gestellt. Es wird geantwortet, dass eine eigene Heizung, beziehungsweise Kühlung, vorgesehen ist. Auf Grund der vielen Geräte ist weniger das Heizen im Winter als die Kühlung im Sommer ein Problem. Betreffend Unterhalt sieht das Gesetz vor, dass in den eigenen Räumen die jeweiligen Eigentümer für die Kosten aufkommen müssen. Die Unterhaltskosten der Aussenhülle inklusive Dach werden nach Wertquote aufgeteilt. Betreffend Vorkaufsrecht wurde noch keine Verhandlung geführt. Nachdem sich niemand mehr meldet, wird die Diskussion geschlossen und Herr Widmer verabschiedet. Anschliessend informiert Thomas Buchli über den Umbau der Ladenräume. Es ist vorgesehen, die bestehende Garage und den offenen Lagerraum mit dem bestehenden Ladenraum zu verbinden. Damit kann ein Lager, Büro mit Lager, eine Ladenfläche von m2 und ein während den Ladenöffnungszeiten öffentliches WC erstellt werden. Die Kosten dafür belaufen sich gemäss Kostenschätzung auf Fr In der Diskussion wird nach der Finanzierung und der Kostenbeteiligung der Erbengemeinschaft gefragt. Der Präsident antwortet, dass die Kosten für die Ladenräume von der Gemeinde übernommen werden. Diese wird bei der Standortförderung einen Antrag stellen und auch bei der schweizerischen Patenschaft für Berggemeinden ein Gesuch einreichen. Betreffend Beteiligung der Erbengemeinschaft hält er fest, dass diese sich an den Umbaukosten nicht beteiligt. Nachdem sich in der Diskussion niemand mehr meldet, wird über den dritten Punkt des Traktandums, die Vorfinanzierung der Einrichtung, informiert. Betreffend Einrichtung hat ein Ladenplaner einen Plan erstellt und die Kosten der Einrichtung berechnet. Diese belaufen sich auf Fr Der Vorstand ist der Meinung, dass diese Kosten von der Genossenschaft übernommen werden soll. Damit mit der Finanzierung der Einrichtung nicht nochmals viel Zeit verstreicht und der neue Laden bis spätestens Frühling 2016 eröffnet werden kann, beantragt der Vorstand, die Kosten von Fr für die Einrichtung vorzufinanzieren. Sollte es der Genossenschaft nicht möglich sein, das Geld aufzutreiben, müsste sie ein Gesuch an die Gemeinde stellen. In der Diskussion wird die Frage gestellt, wer für Strom etc. aufkommen muss. Der Präsident antwortet, dass Strom, Wasser, Abwasser etc. von der Genossenschaft übernommen werden muss. Eine Miete wird jedoch nicht verlangt. Nachdem sich in der Diskussion niemand mehr meldet, wird über die einzelnen Punkte abgestimmt. 3.1 Der Antrag des Gemeindevorstandes, die Ladenräume im Stockwerkeigentum zum Preis von Fr zu kaufen, wird einstimmig genehmigt. 3.2 Der Antrag des Gemeindevorstandes um einen Kredit von Fr für den Umbau der Ladenlokalität wird einstimmig genehmigt. 3.3 Der Antrag des Gemeindevorstandes um einen Kredit von Fr für die Vorfinanzierung der Ladeneinrichtung wird mit 58 Ja bei 2 Enthaltungen genehmigt.
3 4. Alexander Messmer informiert, dass das Elektrizitätswerk Safiental beabsichtigt, im Zusammenhang mit der Strassensanierung Sculms die Elektroanschlüsse in Sculms-Vorderhof zu verkabeln. Diese Verkabelung ist im Budget 2015 mit Fr veranschlagt. Die Kosten gemäss Voranschlag belaufen sich auf Fr Der Vorstand beantragt, für die Teilverkabelung Sculms einen Kredit von Fr Nachdem sich in der Diskussion niemand meldet, wird abgestimmt. Der Antrag des Vorstandes wird einstimmig genehmigt. 5. Alexander Messmer informiert, dass Ende 2014 und Anfangs 2015 die Neuschätzungen des Gasthauses am Brunnen und des Türalihauses eingegangen sind. Auf Grund dieser Schätzungen konnten nun die Anschlussgebühren für Wasser und Abwasser berechnet werden. Gemäss Gebührenreglement der ehemaligen Gemeinde Valendas beträgt die Anschlussgebühr beim Gasthaus am Brunnen 8% und beim Türalihus 5.5%. Der Gemeindevorstand ist der Meinung, dass diese Gebühren nicht zumutbar sind. Aus diesem Grund, und auch weil ein Gesuch um einen teilweisen oder vollständigen Erlass der Gebühren eingegangen ist, hat der Vorstand, gestützt auf das Baugesetz der ehemaligen Gemeinde Valendas, wonach gemäss Art. 66 Abs. 3 die Gemeinde die Anschlussgebühren bei Sanierung von geschützten und erhaltenswerten Gebäuden innerhalb des Erhaltungsgebiets die Anschlussgebühren ganz oder teilweise erlassen kann beschlossen, die Gebühr auf 3% zu senken. Dadurch ergeben sich folgende nachzuzahlenden Anschlussgebühren und Erlasse: Gasthaus am Brunnen Fr Erlass in Höhe von Fr Türalihus Fr Erlass in Höhe von Fr Einen kompletten Erlass der Anschlussgebühren lassen die Spezialfinanzierungen Wasser und Abwasser unserer Gemeinde nicht zu. Die finanziellen Belastungen der Spezial-finanzierungen sind sehr gross. Auf der anderen Seite sind aus Sicht des Vorstandes 8% aber auch 5.5% nicht zumutbar und in diesem Mass im übrigen Gemeindegebiet auch nicht üblich. Weiter wird damit berücksichtigt, dass es sich um zwei Bauten handelt, welche für die Gemeinde einen hohen repräsentativen Wert aufweisen und zudem einen öffentlichen Nutzen erfüllen. Ausserdem sind sie der Öffentlichkeit zugänglich. Nach diesen Ausführungen wird die Diskussion eröffnet. Von den Kritikern wird bemängelt, dass die Reduktion zu gross ist und die Gemeinde in das Gasthaus am Brunnen bereits sehr viel Geld gesteckt hat. Zudem habe die Gemeinde Valendas anlässlich des Beschlusses über die Schenkung des Hauses versichert, dass die Gemeinde keine weiteren Zahlungen mehr leistet. Auch der Bezug zum Baugesetz sei nicht richtig, da die Baubewilligung vor dessen Inkrafttreten erteilt wurde. Ausserdem wird kritisiert, dass keine provisorischen Anschlussgebühren in Rechnung gestellt wurden und auch die Abgabe für Pflichtparkplätze in Rechnung gestellt werden. Betreffend Türalihus wird festgehalten, dass die Gemeindeversammlung von Valendas ein entsprechendes Erlassgesuch abgelehnt hat. Thomas Buchli antwortet, dass für das Gasthaus am Brunnen zur Zeit des neuen Baugesetzes ein Projektänderungs-Gesuch eingereicht und bewilligt wurde, weshalb sich der Vorstand auf diese Bewilligung stützt.
4 Betreffend die nichterhobenen provisorischen Anschlussgebühren informiert der Präsident, dass dieser Fehler von der ehemaligen Gemeinde verursacht wurde. Wie in Valendas wurde auch in anderen ehemaligen Gemeinden solche Fehler nicht korrigiert, sondern auf die definitive Berechnung gewartet. Betreffend Entscheid der Gemeinde Valendas zum Erlassgesuch des Türalihauses hält Thomas Buchli fest, dass es sich beim Antrag des Vorstandes nur um eine Reduktion und nicht um einen Erlass handelt. Von den Befürwortern wird die Ansicht des Vorstandes unterstützt und darauf hingewiesen, dass das Projekt des Gasthauses am Brunnen nach so vielen Beiträgen von Gemeinde, Privaten und anderen Spendern nicht mit einer überdurchschnittlich hohen Anschlussgebühr gefährdet werden sollte. Allgemein wird noch darüber diskutiert, wie das zukünftige Wasser- und Abwassergesetzt ausgestaltet werden soll. Nach Abschluss der Diskussion wird der Antrag des Gemeindevorstandes, die Anschlussgebühren des Gasthauses am Brunnen und des Türalihauses für Wasser und Abwasser auf 3% des Zeitwertes zu senken mit 45 Ja gegen 8 Nein bei 7 Enthaltungen angenommen. 6. Der Präsident informiert, dass auf Grund der verschiedenen Gemeindefusionen im Grundbuchkreis Ilanz Vella eine Statutenanpassung nötig wurde. Die grösste Änderung besteht darin, dass aus dem bisherigen Gemeindeverband eine Gemeindeverbindung wird. Die Delegiertenversammlung und der Vorstand werden durch die Präsidentenkonferenz ersetzt. Die Stimmkraft richtet sich nach den Gebühreneinnahmen der letzten genehmigten Jahresrechnung. Vor der Genehmigung der neuen Statuten müssen die alten Statuten ausser Kraft gesetzt werden. In der Diskussion wird die Aufteilung des Stimmrechtes bemängelt. Auch die in Artikel 10 dem Präsidenten übertragene Kompetenz, alleine den Lohn des Amtsleiters festzulegen, sorgt für Erstaunen. Nachdem sich niemand mehr meldet, wird abgestimmt. 6.1 Dem Antrag des Gemeindevorstandes, die bisherigen Statuten des Gemeindeverbandes Ilanz Lumnezia aufzuheben, wird mit 53 Ja gegen 0 Nein bei 7 Enthaltungen zugestimmt. 6.2 Dem Antrag des Gemeindevorstandes, die neuen Statuten des Grundbuchkreises Ilanz Lumnezia anzunehmen, wird mit 54 Ja gegen 0 Nein bei 6 Enthaltungen zugestimmt. 7. Der Präsident teilt mit, dass auf Grund der vom Volk genehmigten Gebietsreform für die Region Surselva neue Statuten ausgearbeitet werden mussten. Die Präsidentenkonferenz als Nachfolgeorganisation des Regionalparlaments und Vorstand hat den vom Kanton zugestellten Statutenentwurf überarbeitet und zu Handen der Gemeindeversammlungen verabschiedet. Anschliessend erläutert er die neuen Statuten anhand des Abdrucks im Boten. Die Diskussion wird nicht benutzt. Der Antrag des Gemeindevorstandes, die Statuten der Region Surselva zu genehmigen wird mit 55 Ja gegen 0 Nein bei 5 Enthaltungen genehmigt.
5 8. Thomas Buchli informiert, dass an der nächsten Gemeindeversammlung der Gemeinde-Richtplan vorgestellt wird. Ausserdem teilt er mit, dass die Bewohner aus Camana ihre schlechte Internetverbindung bemängelt haben. Der Gemeindevorstand hat darauf mit der Swisscom Kontakt aufgenommen, um mögliche Verbesserungen zu prüfen. Im Moment sieht es jedoch nicht so aus, als ob in nächster Zeit etwas verbessert würde. Um einen Überblick zu erhalten, beabsichtigt der Vorstand, im ganzen Gemeindegebiet abzuklären, wie es mit der Qualität des Internetempfangs steht. Die Vorstandsmitglieder, welche in einem Meliorationsgenossenschafts-Vorstand Einsitz nehmen, berichten über das diesjährige Bauprogramm. Markus Joos dankt dem Vorstand für seinen Einsatz zugunsten der Dorfläden und der Versammlung für die Kreditgenehmigungen für den Laden Safien. Aus der Versammlung wird die Frage gestellt, wie die Kartonabfuhr zukünftig geregelt wird. Alexander Messmer antwortet, dass vorgesehen ist, im nächsten Jahr die Kartonabfuhr häufiger durchzuführen. Die Papiersammlung wird weiterhin von der Schule organisiert. Betreffend Werkdienst wird die gute Ordnung bei der Gründeponie Valendas und die neuen Querabschläge der Strasse von der Carrerabrücke in die Au gelobt. Ausserdem wird darauf hingewiesen, dass der Wanderweg Isla Versam ausgeschnitten werden sollte. Nachdem sich niemand mehr meldet, schliesst der Präsident die Versammlung und verabschiedet sich. Tenna, 23. Juni 2015 Der Präsident: Der Protokollführer:
Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrProtokoll: Ortsbürgergemeindeversammlung
Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung Datum/Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Dienstag, 02. Dezember 2014, Mehrzweckhalle Mitteldorf 22.05 22.20 Uhr Sabin Nussbaum, Gemeindepräsidentin
MehrProtokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr. Sitzung No 17 vom 19. Oktober 2015. Stefan Schneider, Gemeindepräsident
Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr Sitzung No 17 vom 19. Oktober 2015 Vorsitz: Protokoll: Ort: Entschuldigt: Stefan Schneider, Gemeindepräsident Beatrice Fink Gemeinderatszimmer
MehrE I N L A D U N G zur. Kirchgemeindeversammlung
E I N L A D U N G zur Kirchgemeindeversammlung Dienstag, 14. Juni 2011 20.00 Uhr Pfarreiheim Kriegstetten Traktanden: 1. Wahl der Stimmenzähler 2. Rechnung 2010 a) Laufende Rechnung b) Verwendung Ertragsüberschuss
MehrProtokoll der Gemeindeversammlung vom 24. April 2002 Seite 1
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. April 2002 Seite 1 Begrüssung: Präsident Michael Baader begrüsst die rund 110 Anwesenden im Gemeindesaal zur ersten Gemeindeversammlung 2002 und erklärt die Versammlung
MehrProtokoll der ordentlichen Generalversammlung 2013
Protokoll der ordentlichen Generalversammlung 2013 Datum/Zeit: Ort: Freitag, 08. März 20103 19.45 Uhr Restaurant Zur alten Sonne, 8706 Obermeilen Traktanden: 1. Begrüssung, Präsenzkontrolle 2. Wahl der
MehrBEGRÜSSUNG / VERSAMMLUNGSVORSCHRIFTEN
Protokoll Nr. 160 der Delegiertenversammlung des Gemeindeverbandes Wasserversorgung der Gemeinden an der untern Oenz vom 30. Juni 2015 20.00 Uhr im Restaurant Post, Röthenbach Anwesend: Vorsitz Wenger
MehrMITGLIEDERVERSAMMLUNG SCHWELLENKORPORATION 2014
Schwellenkorporation Lenk 3775 Lenk BE MITGLIEDERVERSAMMLUNG SCHWELLENKORPORATION 2014 Protokoll der Sitzung Nr. 1 Datum Donnerstag, 19. Juni 2014 Uhrzeit Ort Vorsitz Protokoll 20:15 20.45 Uhr Hotel Simmenhof
MehrBotschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend
Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Verhandlungsmandat und Genehmigung Verpflichtungskredite Mieterausbau und Miete Arztpraxisräumlichkeiten im Neubau Hotel
MehrKrankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau
Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Geschäftsstelle Spitex Gossau Rosenweg 6,9201 Gossau Tel. 071 383 23 63 / Fax 071 383 23 65 kpv.gossau@spitexgossau.ch Krankenpflegeverein
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrErläuternder Bericht: Gemeindeversammlung vom 09. April 2015
Erläuternder Bericht: Gemeindeversammlung vom 09. April 2015 Gemeindeversammlung der Gemeinde Zizers: Donnerstag, 09. April 2015, 19.30 Uhr, Mehrzweckhalle Lärchensaal Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und
MehrPolitische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto
Politische Gemeinde Arbon Reglement über das Landkreditkonto Inhaltsverzeichnis Seite Art. Zielsetzungen, Kredit 3 Art. Zuständigkeit 3 Art. 3 Kaufpreis 3 Art. 4 Übernahme durch die Stadt 3 Art. 5 Verkauf
MehrVerordnung über Investitionshilfe für Berggebiete
Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrVerein Barmelweid. Statuten
Verein Barmelweid Statuten 4. Juni 2008 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» (vormals «Aargauischer Heilstätteverein») besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.
MehrStatuten des Vereins guild42.ch
Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrDorfverein Rüti. Protokoll der Gründungsversammlung zum Erhalt der dörflichen Gemeinschaft vom 27. Februar 2010, 19:00 Uhr
Dorfverein Rüti Protokoll der Gründungsversammlung zum Erhalt der dörflichen Gemeinschaft vom 27. Februar 2010, 19:00 Uhr 1. Eröffnungsrede Der Vorsitzende, Mathias Vögeli, eröffnet punkt 19:00 im Singsaal
MehrM I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten
M I T T E I L U N G an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten Folgende Mitteilung soll dazu dienen, alle Pächter und Verpächter von Milchquoten über die in Artikel 13 des großherzoglichen Reglementes
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober
MehrGönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN
Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN Grundsätze Artikel 1 Unter dem Namen "Gönnervereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon, in der Folge "Vereinigung
MehrUnter dem Namen Pronto-Club besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Horw.
Statuten Prontoclub Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Pronto-Club besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Horw. Art. 2 Zweck Der Verein bezweckt die Bereitstellung der finanziellen
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrNicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger.
Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Leitsatz: Im Anwaltsprozess erlangt die Kündigung einer Vollmacht nach 87 Abs. 1 ZPO
MehrSTATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN
STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN 1. Name und Sitz Art.1.1 Unter dem Namen Skiclub Steil'Alva besteht ein Verein im Sinne von Art.60 ff. ZGB. Der Sitz des Vereins ist in Nennigkofen. 2. Zweck
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrBericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat
Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat 2. Februar 205 zur Änderung der Geschäftsordnung des Landrats (GO); Anpassungen betreffend Kantonalbankkommission A. Ausgangslage Am 8. Juni 204 hat der
MehrSTATUTEN. des Vereins Kinderkrippe Sennhof
STATUTEN des Vereins Kinderkrippe Sennhof 1. INHALT 2. Name und Sitz... 3 3. Zweck... 3 4. Mitgliedschaft... 3 4.1 Allgemeines, Entstehung, Erlöschen, Ausschluss... 3 5. Rechte und Pflichten der Mitglieder...
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrHintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.
HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker
Mehr13. Sitzung vom 23. August 2011 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte
GEMEINDERAT 13. Sitzung vom 23. August 2011 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Interne Verzinsung/Festlegung Zinssatz und Modalität Investitionsplan 2011-2015 - Genehmigung Revisionsberichte Pol.
MehrJanuar 2006. Statuten Elternverein Thörishaus
Januar 2006 Statuten Elternverein Thörishaus 1. Name, Sitz und Zweck 1.1 Unter dem Namen Elternverein Thörishaus (nachstehend EVT genannt) besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff ZGB. Der Verein
MehrEinladung. zur Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung Freitag, 27. Juni 2014, in der Turnhalle
G E M E I N D E Z U Z G E N Einladung zur Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung Freitag, 27. Juni 2014, in der Turnhalle 19.30 Uhr Ortsbürgergemeindeversammlung 20.00 Uhr Einwohnergemeindeversammlung
MehrGesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz)
Anhang Fassung gemäss erster Lesung im Kantonsrat vom 4. März 003 Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) Änderung vom Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh. beschliesst: I. Das Gesetz
Mehr100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig
100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig Vorbemerkung Wenn es um Fragen der Oekonomie geht, dann haben viele Leute den Eindruck, da könnten sie
MehrBerechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien
Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die
MehrParlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 7
Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 7 0826 Postulat (Grüne) "Minergie-P oder besser" Abschreibung; Direktion Sicherheit und Liegenschaften Bericht des Gemeinderates Der Vorstoss wurde als Motion
MehrUSI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH
USI Group Holdings AG Bleicherweg 66 CH-8002 Zürich Schweiz www.usigroupholdings.ch USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH Einladung zur ordentlichen Generalversammlung vom 15. September 2015, um 10.00 Uhr im Hotel
MehrEINWOHNERGEMEINDE BARGEN BE
EINWOHNERGEMEINDE BARGEN BE Schulzahnpflegereglement Revision vom 0. 0. 06 Einwohnergemeinde Bargen Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Bargen erlässt, gestützt auf - Art. 60 des Volksschulgesetzes
MehrEinwohnergemeinde Worben
Einwohnergemeinde Worben Reglement zur Übertragung der Aufgabenerfüllung der Kabelfernsehanlage Dezember 2010-1 - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S I. ORGANISATION Grundsatz Art. 1 3 Aufgabenübertragung
MehrStadt Frauenfeld. Reglement über die Bodenpolitik
Stadt Frauenfeld Reglement über die Bodenpolitik Gültig ab 1. Januar 1981 MUNIZIPALGEMEINDE FRAUENFELD R E G L E M E N T U E B ERD I E B 0 DEN POL I T I K der Munizipa1gemeinde Frauenfe1d vom 14. Januar
Mehrdes Gemeindevorstandes Trin zur Gemeindeversammlung vom Dienstag, 25. März 2014, 20.15 Uhr im "Saal des Ringel" in Trin
Botschaft des Gemeindevorstandes Trin zur Gemeindeversammlung vom Dienstag, 25. März 2014, 20.15 Uhr im "Saal des Ringel" in Trin Sehr geehrte Stimmbürgerinnen Sehr geehrte Stimmbürger Zu den nachstehenden
MehrCome to Company. Unser Besuch im Personalstudio Dünnbier. Volksschule Neuhof a. d. Zenn
Come to Company Unser Besuch im Personalstudio Dünnbier Schule: Volksschule Neuhof a. d. Zenn Klasse: 8bM Inhaltsverzeichnis 1.1 Unsere Idee ins Personalstudio zu gehen 1.2 Vorbereitung des Besuchs 2.
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrDie SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können.
Antrag Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag einen Vorschlag: Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können. Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung. Der Niedersächsische
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck
1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist
MehrOrganisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel)
Organisationsverordnung Rügel 7.300 Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) vom. Oktober 05 (Stand 0. Januar 06) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrALEMÃO. Text 1. Lernen, lernen, lernen
ALEMÃO Text 1 Lernen, lernen, lernen Der Mai ist für viele deutsche Jugendliche keine schöne Zeit. Denn dann müssen sie in vielen Bundesländern die Abiturprüfungen schreiben. Das heiβt: lernen, lernen,
MehrLEASING Arbeitsauftrag
Aufgabe 1 Verbinden Sie die Personen (links) mit der entsprechenden Tätigkeit (rechts) mit Linien. Mehrfache Zuordnungen sind möglich. Ihm gehört das Auto. Autohändler Er darf das Auto benutzen. Er kauft
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
Mehr1 430.121. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.2002 (Stand 01.01.2003)
40. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.00 (Stand 0.0.00) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Grundsätzliches
MehrVerein. Association of Management Schools Switzerland (AMS) - S t a t u t e n - Mai 2009. AMS S t a t u t e n Mai 2009 1 / 7
Verein Association of Management Schools Switzerland (AMS) - S t a t u t e n - Mai 2009 1 / 7 Inhaltsverzeichnis I Name, Sitz und Zweck Art. 1: Name, Sitz Art. 2: Zweck II Mitgliedschaft Art. 3: Mitglieder
MehrStatuten. der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau
Statuten der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau I Name, Sitz und Zweck 1.1 Name Unter dem Namen Elektrizitätsgenossenschaft Aristau, nachstehend Genossenschaft genannt, besteht eine privatrechtliche,
MehrSTATUTEN. Verein ungerwägs
STATUTEN Verein ungerwägs Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Statuten auf die sprachliche Gleichbehandlung von Mann und Frau verzichtet. Name des Vereins Art. 1 Unter dem Namen Verein ungerwägs
MehrS T A T U T E N. des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden
S T A T U T E N des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden 1. Name und Sitz Unter dem Namen "Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden" besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz
MehrDOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG)
Eidgenössische Postkommission PostCom Commission fédérale de la poste PostCom Commissione federale delle poste PostCom Federal Postal Services Commission PostCom DOKUMENTATION Verfahren bei Schliessungen
MehrEine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone
Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung
MehrAnhang V zur Weiterbildungsordnung SSO
Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel
MehrTraktanden. Rückblick Der Präsident gibt einen Rückblick auf die vergangenen Monate
Generalversammlung Toastmasters Luzern 25.06.2013 Zeit 20:16-21:30 Ort Restaurant Seepark Luzern Anwesend Alex Mühle, Uwe Müller, Rosa-Maria Schildknecht, Roger Hard, Gordana Klaric, Peter Eberli, Crispin
MehrKreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen
Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben
MehrPatientenmobilität an der schweizerischen Grenze
Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht
Mehr30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe
30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des
MehrSchweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) Statuten. Art. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Dauer
Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) Statuten Art. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Dauer 1.1 Die Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff
MehrAusfüllhilfe für die ESTA Beantragung zur Einreise in die Vereinigten Staaten
Ausfüllhilfe für die ESTA Beantragung zur Einreise in die Vereinigten Staaten Das Heimatschutzministerium empfiehlt, sich allerspätestens 72 Stunden vor der Abreise online zu registrieren, damit die Genehmigung
MehrVerordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung)
Swisslos-Sportfonds: Verordnung 56. Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) Vom 6. November 0 (Stand.
MehrSwiNOG Federation Statuten. Index
SwiNOG Federation Statuten Index KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 2 ART. 1 NAME UND SITZ... 2 ART. 2 ZWECK... 2 ART. 3 FINANZEN... 2 KAPITEL II MITGLIEDSCHAFT... 3 ART. 4 MITGLIEDSCHAFT... 3 ART. 5
MehrProtokoll der 2. ordentlichen Generalversammlung 2007
Protokoll der 2. ordentlichen Generalversammlung 2007 Datum: Freitag, 14. September 2007 Zeit: 20.15 Uhr Ort: Singsaal Schulhaus Hettlingen Traktanden: a) Appell b) Wahl der Stimmenzähler c) Abnahme des
MehrDieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
Millennium SMS Service Schnellübersicht Seite 1 von 6 1. Tägliche Arbeiten mit der SMS Bestätigung Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrSatzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen
Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft
MehrTraktanden der Einwohnergemeindeversammlung
Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2014 2. Rechenschaftsbericht über das Jahr 2014 3. Genehmigung der Jahresrechnung 2014 4. Genehmigung
MehrEinführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 1
Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 44.0 (Vom 8. März 007) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 6 des Bundesgesetzes vom 8. März 960 über die Nationalstrassen, nach Einsicht
MehrTennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung
Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz
MehrEINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG
EINWOHNERGEMEINDE ARISDORF EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG vom Mittwoch, 28. März 2012, 20.15 Uhr im Gemeindesaal Traktanden 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Dezember 2011
MehrVorsitz. Protokoll Stimmenzähler Regíno Haberl. Präsenz Stimmberechtigte laut Stimmregister 189. anwesend 34
Proto ko I I der O rtsbü rgergemei ndeversa m m I u n g Donnerstag, 17. Juni 2010 20.00 20.15 Uhr Vorsitz Max Heller Protokoll Stimmenzähler Regíno Haberl Roger Rehmann Meinrad SchmidTremel Präsenz Stimmberechtigte
MehrSatzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)
Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
MehrI. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12.
Vollziehungsverordnung 531.541 zum Bundesratsbeschluss betreffend vorsorgliche Schutzmassnahmen für juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelfirmen vom 12. April 1957 Der Schweizerische Bundesrat,
MehrFragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz
Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
Mehr1. Einführung. 2. Die Abschlagsdefinition
1. Einführung orgamax bietet die Möglichkeit, Abschlagszahlungen (oder auch Akontozahlungen) zu erstellen. Die Erstellung der Abschlagsrechnung beginnt dabei immer im Auftrag, in dem Höhe und Anzahl der
MehrProtokoll der ausserordentlichen Generalversammlung vom 24. April 2014, 20:15 Uhr im Restaurant 8610, Friedhofstrasse 3a, 8610 Uster
Protokoll der ausserordentlichen Generalversammlung vom 24. April 2014, 20:15 Uhr im Restaurant 8610, Friedhofstrasse 3a, 8610 Uster Anwesend: 30 Mitglieder gemäss Präsenzliste Entschuldigt: 29 Mitglieder
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 104. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses
Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 104 zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Sonderkredit für die Finanzierung des Systemwechsels von der
MehrBericht und Antrag des Regierungsrates vom 20. März 2002 an den Landrat zur Änderung der Organisationsverordnung (Polizeianwärterstellen)
Nr. 149 R-362-11 Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 20. März 2002 an den Landrat zur Änderung der Organisationsverordnung (Polizeianwärterstellen) I. Einleitung Als Polizistin oder Polizist wird
MehrVersion 2004. Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen
Version 2004 Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen Der Grosse Gemeinderat von Steffisburg, gestützt auf - Artikel 3 des Volksschulgesetzes,
MehrICS-Addin. Benutzerhandbuch. Version: 1.0
ICS-Addin Benutzerhandbuch Version: 1.0 SecureGUARD GmbH, 2011 Inhalt: 1. Was ist ICS?... 3 2. ICS-Addin im Dashboard... 3 3. ICS einrichten... 4 4. ICS deaktivieren... 5 5. Adapter-Details am Server speichern...
MehrWinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon
WinWerk Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch 8307 Effretikon Telefon: 052-740 11 11 Telefax: 052-740 11 71 E-Mail info@kmuratgeber.ch Internet: www.winwerk.ch Inhaltsverzeichnis 1 Ablauf der Rabattverarbeitung...
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 56. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 56 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse K 14 Büron Triengen, Abschnitt Dorfausgang
MehrPapa - was ist American Dream?
Papa - was ist American Dream? Das heißt Amerikanischer Traum. Ja, das weiß ich, aber was heißt das? Der [wpseo]amerikanische Traum[/wpseo] heißt, dass jeder Mensch allein durch harte Arbeit und Willenskraft
Mehr04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen)
Wintersession 007 e-parl 18.1.007 09:08 04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) für soziale Sicherheit und Gesundheit des es Bundesgesetz über
MehrStatuten. Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten AG. (BDP Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei)
Statuten Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten AG (BDP Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei) Rev 0 18 Juni 2010 Statuten Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei Präambel:
MehrDamit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:
Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3523 19. Wahlperiode 14.07.09 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Tschentscher (SPD) vom 08.07.09 und Antwort des Senats
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
MehrStatuten des Vereins Kinderkrippe Frida
Statuten des Vereins Kinderkrippe Frida 1. Name Der Verein trägt den Namen Kinderkrippe Frida. Er besteht im Sinne des ZGB Art 60-79. Sitz des Vereins ist Zürich. Der Verein ist politisch unabhängig und
Mehr