Weihnachtsbaum-Sammelaktion am 14. Januar ab 9:00 Uhr in der Kernstadt

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1 Amtsblatt der Stadt Heilbad Heiligenstadt mit den Ortsteilen Flinsberg, Kalteneber, Rengelrode und Günterode Jahrgang 22 Freitag, den 13. Januar 2012 Nummer 1 Weihnachtsbaum-Sammelaktion am 14. Januar ab 9:00 Uhr in der Kernstadt (siehe unter Aus der Stadt )

2 Heiligenstadt 2 Nr. 1/2012 Inhaltsverzeichnis des Heiligenstadt-Anzeigers Nr. 01/2012 vom 13. Januar 2012 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Heilbad Heiligenstadt: - Satzung über den B-Plan Nr. 41 Auf dem Hohen Raine - Teil 1 der Stadt Heilbad Heiligenstadt - Bekanntmachung über die Aufstellg. des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. VE 54 Blockheizkraftwerk Triftweg der Stadt Heilbad Heiligenstadt, OT Günterode - Bekanntmachung über die frühzeitige Bürgerbeteiligung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. VE 54 Blockheizkraftwerk Triftweg der Stadt Heilbad Heiligenstadt, OT Günterode - Bekanntmachung über die Aufstellg. der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heilbad Heiligenstadt - Bekanntmachung über die frühzeitige Bürgerbeteiligung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heilbad Heiligenstadt - Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom Änderung zur Verbandssatzung des Zweckverb. Wasservers. u. Abwasserents. Obereichsfeld - Zweckverb. Wasservers. u. Abwasserents. Obereichsfeld: Haushaltssatzung 2012 und Genehmigungsvermerk - Amtliche Tierbestandserhebung Aus der Stadt: - Pfadfinder und Jugendfeuerwehr sammeln Weihnachtsbäume ein - Informationen aus der Stadtratssitzung - Ein herzliches Dankeschön - Ehejubiläen melden - Publikation über jüdisches Erbe geplant - Veranstaltungen vom bis Spendenaktion Stadion läuft weiter - Geschichten für die Kleinsten in der Buchhandlung Multhauf - Mammobil ab 16. Januar auf dem Robert-Koch-Parkplatz - EW Entsorgung informiert: Abfallfibel und Abfallkalender EW: Service-Rufnummern - KoWo: Bereitschaftsnummer - Horizont Möbelbörse - In eigener Sache Wohin in Heiligenstadt: - Ämter, Vereine, Verwaltungen, Sprechzeiten - Betreutes Wohnen Liebermannstraße/ Altst. Kirchplatz: Veranstaltungen - Senioren Am Kuhlsberg: Veranstaltungsplan Kulturelles: - Buchvorstellung im Literaturmuseum - Gedanken an das Jahr Eichsfeld-Jahrbuch vorgestellt - Veranstaltungen im Literaturmuseum - I. Quartal - Neus Buch Der Papst im Eichsfeld erschienen - Gedicht: Winterzeit - Januarheft der Eichsfelder Heimatzeitschrift - Kunst im Klinikum Schule-Weiterbildung-Kurse: - T.-Riemenschneider-Schule: Zielvereinbarung Eigenverantwortliche Schule - BfH - Bildungszentrum f. Heilberufe: Tag der offenen Tür und Ausbildungsangebote - Projektthema der Kellner Grundschule: Deutsche Märchenstraße - korale: Veranstaltungen und weitere Kursangebote - Bildungs- und Ferienstätte Eichsfeld: verschiedene Angebote - Familienzentrum Kloster Kerbscher Berg: Termine und Kurse Januar - Autor zu Gast in der Regelschule Lorenz Kellner - Lingemann-Gymnasium Kirchliche Nachrichten: - Verabschiedung Propst Durstewitz - Gemeinsame Veranstaltungen der kath. Stadtgemeinden St. Marien mit St. Johannes d. Täufer Rengelrode - St. Aegidien mit St. Nikolaus Kalteneber - St. Gerhard - St. Martin - Schönstatt-Zentrum Kleines Paradies - Bergkloster - Wallfahrtsgemeinschaft St. Martin Eichsfeld informiert - Neues aus dem Pfarrhaus Geisleden Wir gratulieren: - Altersjubilare im Zeitraum vom bis Aus Vereinen und Verbänden: - Jugendfeuerwehr: Weihnachtsfahrt führte ins Oberfränkische - Weihnachtsturnier der Budokaner - Budokaner reisten zur Dt. Vereinsmeisterschaft - Verein Senioren Am Kuhlsberg: Dank an Ehrenamtliche - Eichsfelder Wanderbus weiterhin gefragt - Neue Krankenkasse DAK-Gesundheit - Der Trauer Raum und Zeit geben - Angebot Qualifizierung zum gepr. Wirtschaftsfachwirt - Informationen der Verbraucherberatung Satzung über den Bebauungsplan Nr. 41 Auf dem Hohen Raine - Teil 1 der Stadt Heilbad Heiligenstadt 1. Der Stadtrat der Stadt Heilbad Heiligenstadt hat in seiner Sitzung am mit Beschluss Nr. 202/2011 den Bebauungsplan Nr. 41 Auf dem Hohen Raine - Teil 1 gem. 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung des Baugesetzbuches vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 G des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2585) als Satzung beschlossen. 2. Das Landratsamt des Landkreises Eichsfeld hat mit Kommunalaufsichtlicher Stellungnahme vom diese Satzung unter der Auflage einer Klarstellung der zeichnerischen und textlichen Festsetzung zur Bauweise bestätigt und die Bekanntmachung nach einer Beschlussfassung zur Klarstellung durch den Stadtrat der Stadt Heilbad Heiligenstadt nach 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom (GVBl. S. 99) zugelassen. 3. Die in der Kommunalaufsichtlichen Stellungnahme geforderte Klarstellung ist durch die Einarbeitung in die Satzungsunterlagen und durch den Beitrittsbeschluss des Stadtrates der Stadt Heilbad Heiligenstadt zu den Bestimmungen der Kommunalaufsichtlichen Stellungnahme des Landratsamtes Eichsfeld mit Beschluss- Nr. 280/2011 vom erfüllt. 4. Der Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 41 Auf dem Hohen Raine - Teil 1 und der Beitrittsbeschluss zur Kommunalaufsichtlichen Stellungnahme sind aus den Anlagen ersichtlich und werden hiermit gem. 10 Abs. 3 BauGB in der Fassung des Baugesetzbuches vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 G des Gesetzes vom (BGBl. I, S. 1509). sowie 16 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Heilbad Heiligenstadt vom in der Fassung vom öffentlich bekannt gemacht. 5. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 41 Auf dem Hohen Raine - Teil 1, gem. 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), seine Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung gem. 10 Abs. 4 BauGB werden in der Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt, Heilbad Heiligenstadt, Aegidienstraße 20, Bauamt, Zimmer 313 während der Sprechzeiten dienstags Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr und donnerstags Uhr bis Uhr zu jedermanns Einsicht bereit gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Geltungsbereiche des Bebauungsplanes Nr. 41 Auf dem Hohen Raine - Teil 1 der Stadt Heilbad Heiligenstadt ist aus den Anlagen zur öffentlichen Bekanntmachung ersichtlich. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch Festsetzungen der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 41 Auf dem Hohen Raine - Teil 1 der Stadt Heilbad Heiligenstadt oder ihrer Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen ( 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gemäß 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich

3 Heiligenstadt 3 Nr. 1/ eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 41 Auf dem Hohen Raine - Teil 1 schriftlich gegenüber der Stadt Heilbad Heiligenstadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Nach 21 Abs. 4 ThürKO können Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, gegenüber der Stadt Heilbad Heiligenstadt schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Anlage 1b zur Öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Heilbad Heiligenstadt Geltungsbereich 2 Gemarkung Heiligenstadt, Flur 32 Heilbad Heiligenstadt, Beck Bürgermeister Siegel Anlagen Anlage 1a zur Öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Heilbad Heiligenstadt Geltungsbereich 3 Gemarkung Kalteneber, Flur 3 Bauleitplanung der Stadt Heilbad Heiligenstadt Bebauungsplan Nr Auf dem Hohen Raine - Teil 1 ALK - Gemarkung Heiligenstadt - Auszug - Flur 48 und 51 Geltungsbereich 1 des Bebauungsplanes

4 Heiligenstadt 4 Nr. 1/2012 Bauleitplanung der Stadt Heilbad Heiligenstadt Bebauungsplan Nr. 41 Auf dem Hohen Raine -Teil I ALK-Gemarkung Heiligenstadt und Kalteneber - Auszüge Geltungsbereiche 2 und 3 des Bebauungsplanes (für externe Ausgleichsmaßnahmen) Anlage 2 zur Öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Heilbad Heiligenstadt Beschluss-Nr. 202/2011 des Stadtrates der Stadt Heilbad Heiligenstadt in der 13. Sitzung am Tagesordnungspunkt A 12 Vorlage zur Beschlussfassung über den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 41 Auf dem Hohen Raine - Teil 1 der Stadt Heilbad Heiligenstadt 1. Der Stadtrat beschließt nach der Beschlussfassung der Abwägung über die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und von den Bürgern abgegebenen Stellungnahmen zum Vorentwurf und Entwurf des Bebauungsplanes am (Beschluss-Nr ) sowie nach Prüfung, Abwägung und Entscheidung über die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und von den Bürgern abgegebenen Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes gemäß dem als Anlage zum TOP A 11 der Sitzung des Stadtrates am beigefügten Abwägungsprotokoll den zum TOP A 12 der Sitzung des Stadtrates am ausliegenden Bebauungsplan Nr. 41 Auf dem Hohen Raine - Teil 1, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Form und Fassung als Satzung und billigt die Begründung gem. 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 G vom (BGBl. I, S. 2585) mit Wirkung vom Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung gemäß 21 Abs. 3 ThürKO bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld anzuzeigen. 3. Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 41 Auf dem Hohen Raine - Teil 1 (Beschluss-Nr. 372/2006) vom wird aufgehoben. Heiligenstadt, 20. April 2011 Beck Bürgermeister - Siegel - Anlage 3 zur Öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Heilbad Heiligenstadt des Stadtrates der Stadt Heilbad Heiligenstadt in der 18. Sitzung am Tagesordnungspunkt A 22 Vorlage zur Beschlussfassung über den Beitrittsbeschluss zur Kommunalaufsichtlichen Stellungnahme für den Bebauungsplan Nr. 41 Auf dem Hohen Raine - Teil 1 der Stadt Heilbad Heiligenstadt Bekanntmachung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 54 Blockheizkraftwerk Triftweg der Stadt Heilbad Heiligenstadt, Ortsteil Günterode 1. Der Stadtrat der Stadt Heilbad Heiligenstadt hat in seiner Sitzung am mit Beschluss Nr. 283/2011 beschlossen, für das in der Anlage eingegrenzte Gebiet einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Bereich An der Trift im Ortsteil Günterode der Stadt Heilbad Heiligenstadt aufzustellen. 2. Die Satzung erhält die Bezeichnung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. VE 54 Blockheizkraftwerk Triftweg der Stadt Heilbad Heiligenstadt, Ortsteil Günterode 3. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 54 Blockheizkraftwerk Triftweg ist aus der Anlage zur öffentlichen Bekanntmachung ersichtlich. 4. Ziel der Planung ist die Schaffung des Baurechts für die Errichtung und den Betrieb eines Satelliten-Blockheizkraftwerkes (BHKW). Hierzu erfolgt die Festsetzung eines Sondergebiets für erneuerbare Energien mit der Zweckbestimmung BHKW. Die Bepflanzung des Baugrundstückes dient zur Einbindung in das Orts- und Landschaftsbildes und zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft. 5. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 G vom (BGBl. I, S. 1509) i.v.m. 16 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Heilbad Heiligenstadt vom in der Fassung vom öffentlich bekanntgemacht. Heilbad Heiligenstadt, Beck Bürgermeister Anlage Ortsteil Günterode Siegel Der Stadtrat beschließt, den Bestimmungen der Kommunalaufsichtlichen Stellungnahme des Landratsamtes Eichsfeld vom zur Bauweise des Bebauungsplanes Nr. 41 Auf dem Hohen Raine - Teil 1 der Stadt Heilbad Heiligenstadt in der zum TOP A 22 der Sitzung am ergänzten Fassung beizutreten. Heiligenstadt, 14. Dezember 2011 Beck Bürgermeister - Siegel -

5 Heiligenstadt 5 Nr. 1/2012 Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung für die Bürger gemäß 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll frühzeitig wie folgt durchgeführt werden: Am Mittwoch, dem findet um Uhr in der Gaststätte Zur Alten Schule, Duderstädter Straße 8 im Ortsteil Günterode, Heilbad Heiligenstadt, eine öffentliche Bürgerversammlung zur Information über die allgemeinen Zwecke und Ziele der Planung statt. Den Bürgern wird im Rahmen dieser Versammlung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Heilbad Heiligenstadt, Beck Bürgermeister Siegel Anlage Ortsteil Günterode Bauleitplanung der Stadt Heilbad Heiligenstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. VE 54 Blockheizkraftwerk Triftweg, Ortsteil Günterode ALK - Gemarkung Günterode - Auszug Flur 8 Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Bekanntmachung über die frühzeitige Bürgerbeteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 54 Blockheizkraftwerk Triftweg der Stadt Heilbad Heiligenstadt, Ortsteil Günterode 1. Der Stadtrat der Stadt Heilbad Heiligenstadt hat in seiner Sitzung am mit Beschluss Nr. 284/2011 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 54 Blockheizkraftwerk Triftweg der Stadt Heilbad Heiligenstadt, Ortsteil Günterode gebilligt. 2. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 54 Blockheizkraftwerk Triftweg ist aus der Anlage zur öffentlichen Bekanntmachung ersichtlich. 3. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach 3Abs.1Satz1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom Fassung des Baugesetzbuches vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 G vom (BGBl. I, S. 1509) soll frühzeitig durchgeführt werden. 4. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird hiermit gemäß 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.v.m. 16 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Heilbad Heiligenstadt vom in der Fassung vom öffentlich bekanntgemacht. Der vom Stadtrat der Stadt Heilbad Heiligenstadt in seiner Sitzung am gebilligte und zur Auslegung bestimmte Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 54 Blockheizkraftwerk Triftweg der Stadt Heilbad Heiligenstadt; Ortsteil Günterode und der Vorentwurf der Begründung liegen in der Zeit vom bis zum in der Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt, Aegidienstraße 20, im großen Flur des Bauamtes öffentlich während der Dienststunden der Verwaltung montags bis donnerstags von bis Uhr und von bis Uhr, dienstags bis Uhr sowie freitags von bis Uhr zu jedermanns Einsicht aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

6 Heiligenstadt 6 Nr. 1/2012 Bauleitplanung der Stadt Heilbad Heiligenstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. VE 54 Blockheizkraftwerk Triftweg, Ortsteil Günterode ALK - Gemarkung Heiligenstadt - Auszug - Flur 48 und 51 Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Bekanntmachung über die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heilbad Heiligenstadt 1. Der Stadtrat der Stadt Heilbad Heiligenstadt hat in seiner Sitzung am mit Beschluss Nr. 285/2011 beschlossen, für das in der Anlage eingegrenzte Gebiet die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heilbad Heiligenstadt aufzustellen. 2. Der Flächennutzungsplan der Stadt Heilbad Heiligenstadt, der mit Bekanntmachung der Genehmigung am wirksam wurde, soll für den Bereich An der Trift im Ortsteil Günterode der Stadt Heilbad Heiligenstadt geändert werden. 3. Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus der Anlage zur öffentlichen Bekanntmachung ersichtlich. 4. Ziel der Planung ist die Darstellung eines Sondergebietes für erneuerbare Energien für die Errichtung und den Betrieb eines Blockheizkraftwerkes. 5. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 G vom (BGBl. I, S. 1509) i.v.m. 16 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Heilbad Heiligenstadt vom in der Fassung vom öffentlich bekanntgemacht. Heilbad Heiligenstadt, Beck Bürgermeister Anlage Ortsteil Günterode Siegel Bauleitplanung der Stadt Heilbad Heiligenstadt 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Flächennutzungsplan und ALK - Gemarkung Günterode - Auszug Flur 8 Geltungsbereich der Änderung Bekanntmachung über die frühzeitige Bürgerbeteiligung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heilbad Heiligenstadt 1. Der Stadtrat der Stadt Heilbad Heiligenstadt hat in seiner Sitzung am mit Beschluss Nr. 286/2011 den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heilbad Heiligenstadt gebilligt. 2. Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus der Anlage zur öffentlichen Bekanntmachung ersichtlich. 3. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach 3Abs.1Satz1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom Fassung des Baugesetzbuches vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 G vom (BGBl. I, S. 1509) soll frühzeitig durchgeführt werden. Dies erfolgt zeitgleich mit dem Bauleitplanverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 54 Blockheizkraftwerk Triftweg der Stadt Heilbad Heiligenstadt, Ortsteil Günterode. 4. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird hiermit gemäß 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.v.m. 16 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Heilbad Heiligenstadt vom in der Fassung vom öffentlich bekanntgemacht. Der vom Stadtrat der Stadt Heilbad Heiligenstadt in seiner Sitzung am gebilligte und zur Auslegung bestimmte Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Stadt Heilbad Heiligenstadt und der Vorentwurf der Begründung liegen in der Zeit vom bis zum in der Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt, Aegidienstraße 20, im großen Flur des Bauamtes öffentlich während der Dienststunden der Verwaltung montags bis donnerstags von bis Uhr und von bis Uhr, dienstags bis Uhr sowie freitags von bis Uhr zu jedermanns Einsicht aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung für die Bürger gemäß 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll frühzeitig wie folgt durchgeführt werden: Am Mittwoch, dem findet um Uhr in der Gaststätte Zur Alten Schule, Duderstädter Straße 8 im Ortsteil Günterode, 37308

7 Heiligenstadt 7 Nr. 1/2012 Heilbad Heiligenstadt, eine öffentliche Bürgerversammlung zur Information über die allgemeinen Zwecke und Ziele der Planung statt. Den Bürgern wird im Rahmen dieser Versammlung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Bauleitplanung der Stadt Heilbad Heiligenstadt 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Flächennutzungsplan und ALK - Gemarkung Günterode - Auszug Flur 8 Heilbad Heiligenstadt, Beck Bürgermeister Anlage Ortsteil Günterode Siegel Geltungsbereich der Änderung Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Heilbad Heiligenstadt Gemäß 40 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKo) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom (GVBl. S. 99) und 16 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Heilbad Heiligenstadt vom in der Fassung der Änderung vom , werden hiermit die in der 18. Sitzung des Stadtrates am in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse öffentlich bekannt gemacht: Beschluss- Nr. 268/2011 Der Stadtrat beschließt, die zum TOP A 10 der Sitzung des Stadtrates am anliegende Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am in der vorliegenden Form und Fassung zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 20 Stimmenthaltungen: 3 Beschluss- Nr. 269/2011 Der Stadtrat beschließt die zum TOP A 11 der Sitzung des Stadtrates am anliegende 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Heilbad Heiligenstadt in der vorliegenden Form und Fassung. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: 2 Stimmenthaltungen: 2 Beschluss- Nr. 270/2011 Der Stadtrat beschließt auf bindenden Vorschlag der Fraktionen die zum TOP A 12 der Sitzung des Stadtrates am anliegende Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Heilbad Heiligenstadt. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 23 Beschluss- Nr. 271/2011 Der Stadtrat beschließt, den Amtsleiter des Hauptamtes, Herrn Guido Baumbach, dienstansässig Aegidienstraße 20, zum Wahlleiter der Stadt Heilbad Heiligenstadt für die im Jahr 2012 stattfindenden Wahlen gemäß 4Abs.2Thüringer Kommunalwahlgesetz vom (GVBl. S. 530), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. September 2010 (GVBl. S. 291) zu berufen. Herr Guido Baumbach hat die Annahme der Berufung erklärt. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 23 Beschluss- Nr. 272/2011 Der Stadtrat beschließt, den Bediensteten der Stadtverwaltung, Herrn Tobias Goedecke, dienstansässig Aegidienstraße 20, zum stellvertretenden Wahlleiter der Stadt Heilbad Heiligenstadt für alle im Jahr 2012 stattfindenden Wahlen gemäß 4Abs.2Thüringer Kommunalwahlgesetz vom (GVBl. S. 530), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. September 2010 (GVBl. S. 291) zu berufen. Herr Tobias Goedecke hat die Annahme der Berufung erklärt. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 23 Beschluss- Nr. 273/2011 Der Stadtrat beschließt nach Prüfung, Abwägung und Entscheidung über die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen das als Anlage zum TOP A 15 der Sitzung des Stadtrates am beigefügte Abwägungsprotokoll in der vorliegenden Form und Fassung gem. 1 Abs. 7 und 3Abs.2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 G vom (BGBl. I, S. 1509). Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 22 Stimmenthaltungen: 1 Beschluss- Nr. 274/2011 Der Stadtrat beschließt nach der Beschlussfassung der Abwägung über die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen gemäß dem als Anlage zum TOP A 15 der Sitzung des Stadtrates am beigefügten Abwägungsprotokoll den zum TOP A 16 der Sitzung des Stadtrates am ausliegenden Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet Ost I (ehemals B 80) Änderung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Form und Fassung und billigt die Begründung gem. 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 G vom (BGBl. I, S. 1509). Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung gemäß 21 Abs. 3 ThürKO bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld anzuzeigen.

8 Heiligenstadt 8 Nr. 1/2012 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 22 Stimmenthaltungen: 1 Beschluss- Nr. 275/2011 Der Stadtrat beschließt, den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss zu beauftragen, ein Einzelhandelskonzept für die gesamte Stadt Heilbad Heiligenstadt zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 11 Stimmenthaltungen: 8 Der Beschluss wurde mehrheitlich abgelehnt. Beschluss- Nr. 276/2011 Der Stadtrat beschließt: 1. Den zum TOP A 18 der Sitzung des Stadtrates am ausliegenden Entwurf des Bebauungsplanes zur Einzelhandelssteuerung der Stadt Heilbad Heiligenstadt auf der Grundlage des Einzelhandelskonzeptes der GMA vom Dezember 2011 in der vorliegenden Form und Fassung zu billigen. 2. Der Bebauungsplan wird für das gesamte Stadtgebiet (Kernstadt) aufgestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nur Flächen, die nach 30 BauGB (Bebauungspläne) und nach 34 BauGB (Innenbereich) zu beurteilen sind. 3. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist gemäß 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB durchzuführen. 4. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 8 Beschluss- Nr. 277/2011 Der Stadtrat beschließt die Aufstellung einer Änderung des Bebauungsplanes Nr Stormpassage - 1. Änderung der Stadt Heilbad Heiligenstadt gemäß 2Abs. 1BauGB i. V. m. 13a BauGB. Der Geltungsbereich ist aus dem als Anlage zum TOP A 19 der Sitzung des Stadtrates am beigefügten Lageplan ersichtlich. Die Satzung trägt die Bezeichnung Bebauungsplan Nr Stormpassage - 1. Änderung der Stadt Heilbad Heiligenstadt. Ziel der Planung ist die Ausweisung von überbaubaren Grundstücksflächen für die Ansiedlung eines Kaufland- Verbrauchermarktes und weiterer Fachmärkte im Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 05 Stormpassage der Stadt Heilbad Heiligenstadt. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 8 Beschluss- Nr. 278/2011 Der Stadtrat beschließt: 1. Den zum TOP A 20 der Sitzung des Stadtrates am ausliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 Gewerbegebiet WestI-Bereich Unterm Hünenstein der Stadt Heilbad Heiligenstadt in der vorliegenden Form und Fassung zu billigen. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung sind gemäß 3Abs.2BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß 4Abs.2BauGB zu beteiligen. 3. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 23 Beschluss- Nr. 279/2011 Der Stadtrat beschließt: 1. Den zum TOP A 21 der Sitzung des Stadtrates am ausliegenden Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heilbad Heiligenstadt in der vorliegenden Form und Fassung zu billigen. 2. Der Entwurf der 1. Änderung und seine Begründung sind gemäß 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß 4Abs.2BauGB zu beteiligen. 3. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 23 Beschluss- Nr. 280/2011 Der Stadtrat beschließt, den Bestimmungen der Kommunalaufsichtlichen Stellungnahme des Landratsamtes Eichsfeld vom zur Bauweise des Bebauungsplanes Nr. 41 Auf dem Hohen Raine - Teil 1 der Stadt Heilbad Heiligenstadt in der zum TOP A 22 der Sitzung am ergänzten Fassung beizutreten. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 20 Stimmenthaltungen: 3 Beschluss- Nr. 281/2011 Der Stadtrat beschließt, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Abrechnungszeitraum 1991 bis 2002 gemäß 7 und 7a ThürKAG in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Art. 1 Siebtes Gesetz zur Änderung des ThürKAG vom (GVBl. S. 61) n i c h t vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 23 Beschluss- Nr. 282/2011 Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, einen Straßenausbaukalender bis zum Jahr 2030 zu erarbeiten, der die in diesem Zeitraum planmäßig auszubauenden Straßen und die veranschlagten Kosten beinhaltet. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 23 Beschluss- Nr. 283/2011 Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich An der Trift im Ortsteil Günterode der Stadt Heilbad Heiligenstadt gemäß 12 BauGB. Der Geltungsbereich ist aus dem als Anlage zum TOP A 24 der Sitzung des Stadtrates am beigefügten Lageplan ersichtlich. Die Satzung erhält die Bezeichnung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. VE 54 Blockheizkraftwerk Triftweg der Stadt Heilbad Heiligenstadt, Ortsteil Günterode. Ziel der Planung ist die Schaffung des Baurechts für die Errichtung und den Betrieb eines Satelliten-Blockheizkraftwerkes (BHKW). Hierzu erfolgt die Festsetzung eines Sondergebiets für erneuerbare Energien mit der Zweckbestimmung BHKW. Die Bepflanzung des Baugrundstückes dient zur Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild und zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 23 Beschluss- Nr. 284/2011 Der Stadtrat beschließt: 1. Den zum TOP A 25 der Sitzung des Stadtrates am ausliegenden Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 54 Blockheizkraftwerk Triftweg der Stadt Heilbad Heiligenstadt, Ortsteil Günterode in der vorliegenden Form und Fassung zu billigen. 2. Der Geltungsbereich ist aus dem in der Anlage zum TOP A 25 der Sitzung des Stadtrates am beigefügten Lageplan ersichtlich. 3. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 Satz 1 sowie 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll frühzeitig durchgeführt werden. 4. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 23 Beschluss- Nr. 285/2011 Der Stadtrat beschließt: Die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß 2 BauGB. Der Geltungsbereich ist aus dem als Anlage zum TOP A 26 der Sitzung des Stadtrates am beigefügten Lageplan ersichtlich. Der Flächennutzungsplan der Stadt Heilbad Heiligenstadt, der mit Bekanntmachung der Genehmigung am wirksam wurde, soll für den Bereich An der Trift im Ortsteil Günterode der Stadt Heilbad Heiligenstadt geändert werden. Ziel der Planung ist die Darstellung eines Sondergebietes für erneuerbare Energien für die Errichtung und den Betrieb eines Blockheizkraftwerkes. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 22 Beschluss- Nr. 286/2011 Der Stadtrat beschließt: 1. Den zum TOP A 27 der Sitzung des Stadtrates am ausliegenden Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heilbad Heiligenstadt in der vorliegenden Form und Fassung zu billigen. 2. Der Geltungsbereich ist aus dem in der Anlage zum TOP A 27 der Sitzung des Stadtrates am beigefügten Lageplan ersichtlich. 3. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 Satz 1 sowie 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll frühzeitig durchgeführt werden. 4. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 23 Beschluss- Nr. 287/2011 Der Stadtrat beschließt, dass die im sogenannten Monti-Paket der EU- Kommission aufgeführten Kriterien für kommunale Ausgleichszahlungen, d.h. für alle vom Staat oder aus staatlichen (kommunalen) Mitteln jedweder Art gewährten Vorteile an Unternehmen mit Gemeinwohlaufgaben beachtet werden und das öffentliche (kommunale) Mittel nach EU-Wettbewerbsrecht nur in dem Umfang an das Gesamtunternehmen Klinik und Kur - bestehend aus der Klinikgesellschaft Heilbad Heiligenstadt mbh und deren Tochtergesellschaften, der Kur- und Tourismusgesellschaft Heilbad Heiligenstadt mbh, der Hotelgesellschaft KGHH Heilbad Heiligenstadt mbh und der BfH-Bildungszentrum für Heilberufe gemeinnützige GmbH - fließen dürfen, wie die Gemeinwohlaufgabe infolge des öffentlichen Betrauungsaktes reicht. Die Stadt Heilbad Heiligenstadt betraut das Gesamtunternehmen Klinik und Kur durch den als Anlage 1 beigefügten Akt mit den dort beschriebenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Anpassungen vorzunehmen.

9 Heiligenstadt 9 Nr. 1/2012 Die Stadt Heilbad Heiligenstadt verzichtet zudem auf die Geltendmachung möglicher - nach dem EU-Beihilfenrecht bestehender - Rückzahlungsansprüche gegenüber dem Gesamtunternehmen Klinik und Kur aufgrund in der Vergangenheit geleisteter Ausgleichszahlungen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 23 Beschluss- Nr. 288/2011 Der Stadtrat beschließt die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe aus dem Haushaltsjahr 2011 in Höhe von ,- EUR (i. W. fünfundsiebzigtausend Euro) im PSK / Zuweisungen/Zuschüsse f. lfd. Zwecke an verbundene Unternehmen (BgA Vitalpark). Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 20 Stimmenthaltungen: 3 Beschluss- Nr. 289/2011 Der Stadtrat beschließt den zum TOP A 30 der Sitzung des Stadtrates am vorliegenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 sowie den Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 unter Berücksichtigung der Änderungen (Anlage) in der vorliegenden Form und Fassung. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 8 Beschluss-Nr. 290/2011 Der Stadtrat beschließt nach der Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2012, die Arbeit am und mit dem Bürgerhaushalt im Jahr 2012 weiter zielstrebig fortzusetzen. Dazu beauftragt der Stadtrat den Bürgermeister, 1. wesentliche der 63 gebildeten Produkte den einzelnen Fachausschüssen zuzuordnen und im Verlauf des Jahres 2012 quartalsweise über die jeweiligen Ergebnis- und Finanzrechnungen des doppischen Produkthaushaltssystems zu informieren. 2. ausgewählte Übersichten und Produkte des Haushaltsplanes 2012 für ein Bürgerinformationsmaterial aufzuarbeiten und dieses nach Vorliegen der Ist-Zahlen des Jahres 2011 den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zur Verfügung zu stellen. Zum Bürgerinformationstag 2012 sind erste Vorstellungen für die Haushaltsplanung für das Jahr 2013 zu wichtigen Produkten den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zur Kenntnis zu geben. Diese sind den jeweiligen Ergebnissen des ersten Halbjahres 2012 gegenüberzustellen. 3. bis zum Bürgerinformationstag die Bürgerinnen und Bürger der Stadt in geeigneter Weise aufzufordern, Vorschläge, Hinweise und Kritiken zur weiteren Entwicklung der Stadt zu unterbreiten. Dies könnte ein im Stadtanzeiger veröffentlichter Frage- und Antwortbogen sein. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt motiviert werden, Vorschläge und Hinweise für die weitere Haushaltsführung im Jahr 2012 und für die Haushaltsaufstellung 2013 zu unterbreiten. 4. Die von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt unterbreiteten haushaltsrelevanten Vorschläge sind in einer Anlage zum Haushaltsplanentwurf 2013 in Form eines Abwägungsvorschlages aufzunehmen. Auf alle eingereichten Vorschläge erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Antwort, in der die Entscheidung der Stadt zum jeweiligen Vorschlag beinhaltet ist. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 23 Beschluss-Nr. 291/2011 Der Stadtrat beschließt nach der Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2012, den Bürgermeister zu beauftragen, einen Belastungsspiegel für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt bis zum Bürgerinformationstag zu erarbeiten, in dem die wesentlichen finanziellen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger durch Steuern, Abgaben und Benutzergebühren, die durch die Stadt erhoben werden, abgebildet sind. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 23 Beschluss- Nr. 292/2011 Der Stadtrat beschließt die Aufhebung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze über die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Heilbad Heiligenstadt - Realsteuerhebesatzsatzung - vom und ihrer 1. Änderungssatzung vom Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 8 Die Anlagen zu den vorgenannten Beschlüssen können während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung, Aegidienstraße 20 eingesehen werden. Althaus Erste Beigeordnete Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld 6. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld Aufgrund der 16, 20, 23 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom (GVBl. S. 290), geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 113), und der 58 Abs. 4, 61 Abs. 2 ThürWG in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. Seite 648) erlässt der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld (WAZ) mit Beschluss der Verbandsversammlung vom folgende 6. Änderungssatzung zur Verbandssatzung vom : Artikel 1 1. DieAnlage2zu 4(Verbandsmitglieder) wird wie folgt gefasst: ANLAGE 2 zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld vom Mitglieder des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld - Bereich Abwasserentsorgung - und Anzahl der Stimmen: Verbandsmitglied Stimmen Anrode 4 Arenshausen 2 Asbach-Sickenberg 1 Bernterode 1 Berka v. d. Hainich 1 Birkenfelde 1 Bischofroda 1 Bodenrode-Westhausen 2 Bornhagen 1 Burgwalde 1 Büttstedt 1 Dieterode 1 Dietzenrode-Vatterode 1 Dingelstädt 5 Dünwald 3 Ebenshausen 1 Effelder 2 Eichstruth 1 Frankenroda 1 Freienhagen 1 Fretterode 1 Geisleden 2 Geismar 2 Gerbershausen 1 Glasehausen 1 Großbartloff 1 Hallungen 1 Heilbad Heiligenstadt 17 Helmsdorf 1 Heuthen 1 Hohengandern 1 Hohes Kreuz 2 Kefferhausen 1 Kella 1 Kirchgandern 1 Kreuzebra 1 Krombach 1 Küllstedt 2 Lauterbach 1 Leinefelde-Worbis für den OT Beuren 2 Lenterode 1 Lindewerra 1 Lutter 1 Mackenrode 1 Marth 1 Mihla 3 Nazza 1 Pfaffschwende 1 Reinholterode 1 Rohrberg 1 Röhrig 1 Rustenfelde 1 Schachtebich 1 Schimberg 3 Schönhagen 1 Schwobfeld 1 Sickerode 1 Silberhausen 1 Steinbach 1 Steinheuterode 1 Südeichsfeld 7 Thalwenden 1 Uder 3

10 Heiligenstadt 10 Nr. 1/2012 Unstruttal für den OT Horsmar 1 Volkerode 1 Wachstedt 1 Wahlhausen 1 Wiesenfeld 1 Wingerode 2 Wüstheuterode 1 EW Wasser GmbH 1 Gesamt Bereich Abwasser Die Anlage 4 zu 5(Verbandsgebiet) wird wie folgt gefasst: ANLAGE 4 zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld vom Räumlicher Wirkungsbereich des Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld für den Bereich Abwasserentsorgung Gemeinde Gemeinde Anrode Kreuzebra Arenshausen Krombach Asbach-Sickenberg Küllstedt Bernterode OT Beuren der Stadt Leinefelde-Worbis Berka v. d. Hainich Lauterbach Birkenfelde Lenterode Bischofroda Lindewerra Bodenrode-Westhausen Lutter Bornhagen Mackenrode Burgwalde Marth Büttstedt Mihla Dieterode Nazza Dietzenrode-Vatterode Pfaffschwende Dingelstädt Reinholterode Dünwald Rohrberg Ebenshausen Röhrig Effelder Rustenfelde Eichstruth Schachtebich Frankenroda Schimberg Freienhagen Schönhagen Fretterode Schwobfeld Geisleden Sickerode Geismar Silberhausen Gerbershausen Steinbach Glasehausen Steinheuterode Großbartloff Südeichsfeld Heilbad Heiligenstadt Thalwenden Helmsdorf Heuthen Uder OT Horsmar der Gemeinde Unstruttal Hohengandern Hohes Kreuz Hallungen Kefferhausen Kella Kirchgandern Volkerode Wachstedt Wahlhausen Wiesenfeld Wingerode Wüstheuterode 3. 6 Abs. 1 (Aufgaben) wird um folgende Ziffer 2 d ergänzt: - d) ausgenommen ist die Reinigung der zu öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen gehörenden Regenwasserabläufe und Sinkkästen Abs. 1 (Verbandsausschuss) wird wie folgt gefasst: (1) Der Verbandsausschuss setzt sich zusammen aus dem nach 11 gewählten Verbandsvorsitzenden und 9 weiteren Verbandsräten. Zur Sicherung der regionalen Ausgewogenheit im Verbandsausschuss haben folgende Regionen das Vorschlagsrecht für je einen Bürgermeister als Mitglied im Verbandsausschuss: 1. Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hanstein/Rusteberg, 2. Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Uder, 3. Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Leinetal sowie Stadt Leinefelde-Worbis für den OT Beuren und Gemeinde Kreuzebra, 4. Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar, 5. Stadt Heilbad Heiligenstadt, 6. Gemeinden Effelder, Großbartloff, Wachstedt, 7. Gemeinden Küllstedt, Büttstedt, Anrode, 8. Stadt Dingelstädt, Gemeinden Kefferhausen, Silberhausen, Helmsdorf, Unstruttal für den OT Horsmar, Dünwald, 9. Gemeinden Südeichsfeld, Hallungen, Nazza, Lauterbach, Frankenroda, Ebenshausen, Bischofroda, Berka v.d.hainich, Mihla. Die Mitglieder des Verbandsausschusses und ihre Stellvertreter üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der bestellten Nachfolger weiter aus. Artikel 2 Der Verbandsvorsitzende kann den Wortlaut der gesamten Verbandssatzung in der ab dem Inkrafttreten dieser Satzung geltenden Fassung im Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld veröffentlichen lassen (Neubekanntmachung). Artikel 3 Diese Satzung tritt am in Kraft. ausgefertigt: Heilbad Heiligenstadt, den gez. Ottmar Föllmer - Siegel - Verbandsvorsitzender Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld Haushaltssatzung 2012 des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld Auf der Grundlage des 36 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) i.d.f. der Neubekanntmachung vom (GVBl. S. 290) i.v.m. 55 ff. der Thür. Kommunalordnung i.d.f. der Bekanntmachung vom (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl Seite 113) und der 13 ff. der Thür. Eigenbetriebsverordnung vom 15. Juli 1993 (GVBl. S. 432) i.d.f. der Verordnung vom (GVBl. Seite 407) erlässt der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld folgende Haushaltssatzung: 1 Die als Anlage beigefügten Wirtschaftspläne für die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für das Haushaltsjahr 2012 werden hiermit festgesetzt; sie schließen Angaben in EUR Bereich Bereich Wasserversorgung Abwasserentsorgung also gesamt 1. im Erfolgsplan mit Erträgen von , , ,00 mit Aufwendungen von , , ,00 2. im Vermögensplan mit Einnahmen von , , ,00 mit Ausgaben von , , ,00 ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird festgesetzt: Bereich Wasserversorgung: 0,00 EUR Bereich Abwasserentsorgung: ,00 EUR 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird wie folgt festgesetzt: 2013 Bereich Wasserversorgung ,00 EUR Bereich Abwasserentsorgung ,00 EUR

11 Heiligenstadt 11 Nr. 1/ Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für den Bereich Wasserversorgung in Höhe von ,00 EUR und für den Bereich Abwasserentsorgung in Höhe von ,00 EUR festgesetzt. 5 Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2012 in Kraft. ausgefertigt: Heilbad Heiligenstadt, den gez. Ottmar Föllmer - Siegel - Verbandsvorsitzender Beschluss- und Genehmigungsvermerk sowie Auslegungshinweis Haushaltssatzung 2012 des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld (WAZ) 1. Mit Beschluss Nr. VV 09/11 vom hat die Verbandsversammlung die Haushaltssatzung 2012 mit Wirtschaftsplänen und Anlagen beschlossen. 2. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit Bescheid vom die Haushaltssatzung 2012 des Zweckverbandes genehmigt. 3. Die Wirtschaftspläne 2012 liegen in der Zeit vom bis im Sitz des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld, Philipp-Reis-Straße 2, Heilbad Heiligenstadt zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Nachrichtlich liegen in dem genannten Zeitraum die Wirtschaftspläne im Sitz der jeweiligen Verwaltungsgemeinschaft sowie zu den Sprechzeiten der Bürgermeister der zum Zweckverband gehörenden Verbandsgemeinden öffentlich aus. Die Wirtschaftspläne können bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2012 im Sitz des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld, Philipp-Reis-Straße 2, Heilbad Heiligenstadt zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Heilbad Heiligenstadt, den gez. Ottmar Föllmer Verbandsvorsitzender - Siegel - Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die sich aus der Thüringer Kommunalordnung oder aus einer aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassenen Vorschrift ergeben, ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ausgenommen sind die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung. Bekanntmachung Amtliche Tierbestandserhebung, einschließlich Bienenvölker, der Thüringer Tierseuchenkasse zum Stichtag Sehr geehrte Tierbesitzer, die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestandserhebung 2012 zum Stichtag durch. Alle Tierbesitzer, die bisher nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet waren und keine Meldekarte erhalten haben, werden hiermit aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Tierbestandsanmeldung gemäß nachstehender Satzung nachzukommen. Die Tierbestandsmeldung ist an die Thüringer Tierseuchenkasse, Victor-Goerttler-Str. 4, Jena zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandserhebung der Thüringer Tierseuchenkasse gesondert zur Viehzählung des Thüringer Landesamtes für Statistik durchgeführt wird. Ihre Thüringer Tierseuchenkasse Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2012 Aufgrund des 8 Abs.1, 12 Satz 1 Nr.1, 17 Abs.1 Satz 3 und 5 und Abs. 2 sowie 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des Thüringer Tierseuchengesetzes (ThürTierSG) in der Fassung vom 8. Mai 2001 (GVBl. S. 43), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2010 (GVBl. S. 89), hat der Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 05. Oktober 2011 folgende Satzung beschlossen: 1 (1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2012 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie folgt festgesetzt: 1. Pferde (einschließlich Fohlen)...je Tier 2,55 Euro 2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel 2.1 Rinder in amtlich anerkannten BHV1- freien Beständen gem. Satz 3...je Tier 4,15 Euro Rinder bis 24 Monate...je Tier 4,15 Euro Rinder über 24 Monate...je Tier 5,15 Euro 2.2 sonstige Rinder Rinder bis 24 Monate...je Tier 7,15 Euro Rinder über 24 Monate...je Tier 8,15 Euro 3. Schafe 3.1 Schafe bis 9 Monate...beitragsfrei 3.2 Schafe über 9 Monate bis 18 Monate...je Tier 1,60 Euro 3.3 Schafe über 18 Monate...je Tier 1,60 Euro 4. Ziegen 4.1 Ziegen bis 9 Monate...je Tier 2,60 Euro 4.2 Ziegen über 9 Monate bis 18 Monate...je Tier 2,60 Euro 4.3 Ziegen über 18 Monate...je Tier 2,60 Euro 5. Schweine 5.1 Zuchtsauen nach der ersten Belgung...je Tier 1,50 Euro 5.2 Ferkel bis 30 kg...je Tier 0,60 Euro 5.3 sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg...je tier 1,30 Euro 6. Bienenvölker...je Volk 0,50 Euro 7. Geflügel 7.1. Legehennen über 18 Wochen...je Tier 0,08 Euro 7.2 Junghennen über 18 Wochen einschließlich Küken...je Tier 0,04 Euro 7.3 Mastgeflügel (Broiler) einschl. Küken...je Tier 0,03 Euro 7.4 Enten, Gänse und Truthühner einschließlich Küken...je Tier 0,20 Euro 7.5 Der Mindestbeitrag für Geflügel im Sinne der Nummern 7.1 bis 7.4 beträgt für jeden Beitragspflichtigen...6,00 Euro 8. Tierbestände von Viehhändlern = vier v. H. der umgesetzten Tiere des Vorjahres (nach 2Abs.5) Für Fische und Gehegewild werden für 2012 keine Beiträge erhoben. Für die Anwendung der Beitragssätze nach Satz 1 Nr. 2.1 gelten folgende Voraussetzungen: Der Rinderbestand muss vor dem 3. Januar 2012 als amtlich BHV1- freier Rinderbestand nach der BHV1-Verordnung anerkannt worden sein. Diese Anerkennung ist durch den Tierhalter unter Vorlage der amtstierärztlichen Bescheinigung bis zum 31. Januar 2012 der Tierseuchenkasse nachzuweisen. (2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemeinsam versorgt werden. (3) Von Tierbesitzern, deren Tierseuchenkassenbeitrag insgesamt 2,50 Euro nicht übersteigt, wird kein Beitrag erhoben. Abs. 1 Nr. 7.5 bleibt unberührt. Beitragsfrei sind Tiere, die dem Bund oder einem Land gehören und Schlachtvieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt ist. Tiere, die nicht nur vorübergehend außerhalb Thüringens gehalten werden, unterliegen nicht der Beitragspflicht. 2 (1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel und Bienenvölker ist entscheidend, wie viele Tiere oder Bienenvölker bei der gemäß 18 Abs. 1 ThürTierSG durchgeführten amtlichen Erhebung am Stichtag 3. Januar 2012 vorhanden waren. (2) Die Tierbesitzer haben unter Verwendung des amtlichen Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens zwei Wochen nach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auch vorübergehend) anzugeben. (3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich der Thüringer Tierseuchenkasse, Victor-Goerttler-Str. 4, Jena schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei Geflügel um mehr als Tiere, erhöht. Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach 1. (4) Tierbesitzer, die bis zum 29. Februar 2012 keinen amtlichen Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März 2012 der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen. (5) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und des umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2012 anzugeben. Für die Beitragsberechnung ist die Zahl vier v. H. der im Vorjahr umgesetzten Tiere maßgebend. Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhändler im Sinne der Beitragssatzung sind natürliche oder juristische Personen, die 1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und

12 Heiligenstadt 12 Nr. 1/ Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft, diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben. 3 Die Beiträge werden gemäß 7 Abs.3 ThürTierSG durch die Tierseuchenkasse von den Tierbesitzern erhoben. Die Beiträge nach 2 Abs. 1 werden am 31. März 2012 fällig, die Beiträge nach 2Abs.3,4und5 zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides. Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht. 4 (1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft 1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach 2 einen Tierbestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tierzahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder 2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen, entfällt gemäß 69 Abs. 3 und 4 TierSG der Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Kosten nach 67 Abs. 4 Satz 2 TierSG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse nach 20 und 21 ThürTierSG. 69 Abs. 1 und 2 TierSG bleibt unberührt. (2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse kann erst erfolgen, wenn der Tierbesitzer die der Tierseuchenkasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung nach 18 Abs. 1 und 2 ThürTierSG oder der Beitragserhebung nach 17 Abs. 1 Thür- TierSG gegebenenfalls aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen, Säumniszuschläge) beglichen hat. (3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor der nach 2 Abs. 2, 4 oder 5 maßgeblichen Meldefrist oder vor dem nach 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden, absehen, wenn der Meldeoder Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entsprochen wird. 5 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 05. Oktober 2011 beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2012 wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 20. Oktober 2011 gemäß 8 Abs. 2 und 12 Satz 2 i. v. m. 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierSG genehmigt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Jena, 21. Oktober 2011 Dr. Karsten Donat Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse Stadthaus Vermittlung Anschrift: Aegidienstraße Heilbad Heiligenstadt Tel.: /67 70 Fax: / info@heilbad-heiligenstadt.de Internet: Pfadfinder und Jugendfeuerwehr sammeln Weihnachtsbäume ein Kinder und Jugendlichen freuen sich über eine kleine Spende Nach jahrelanger Tradition sammeln auch im Januar wieder die Pfadfinder und die Jugendfeuerwehr Heiligenstadt in einer gemeinsamen Aktion die Weihnachtsbäume in der Kernstadt ein. Bei dieser Aktion, die am 14. Januar 2012 ab 9 Uhr beginnt, sind mehrere kleine Gruppen von Jugendlichen in den Straßen der Stadt unterwegs und gehen von Haus zu Haus, um die ausgedienten Weihnachtsbäume abzuholen. Kostenlos, jedoch würden sich die Jugendlichen über eine kleine Spende für diesen Abholservice sehr freuen. Der Erlös der Aktion dient den Pfadfindern sowie den Jugendfeuerwehrmitgliedern für verschiedene Aktivitäten. Weitere Informationen zu dieser Weihnachtsbaumaktion finden sie im Internet unter Bei weiteren Fragen können sich Bürger auch telefonisch unter täglich in der Zeit von 8 bis 15 Uhr an die Feuerwehr Heiligenstadt wenden. Informationen aus der Stadtratssitzung vom 14. Dezember 2011 Zur 18. Sitzung des Stadtrates der Stadt Heiligenstadt begrüßte Stadtratsvorsitzender Hans-Gerd Adler den Bürgermeister und die Erste Beigeordnete, Stadträte und Ortsteilbürgermeister, die Mitarbeiter der Verwaltung, der Presse und die anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Zunächst wurde für das Ausscheiden von Monika Goedecke Sigrid Gunkel als Stadträtin verpflichtet. Mitteilungen des Bürgermeisters zum Jahresende: Die Stadt hat sich in den vergangenen 20 Jahren, nach der deutschen Einheit unsres Vaterlandes, grundlegend verändert. Nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, auch die vielen Gästen loben die vielfältigen Veränderungen sowie das Aussehen und die Sauberkeit der Stadt, einschließlich ihrer Ortsteile. Oftmals hört oder liest man etwas Negatives, was viele Menschen aber als positiv anerkennen. Wir alle, vom Bürgermeister über die Stadtverwaltung und Stadträte, setzen uns für eine schöne und funktionierende Stadt ein, betonte der Bürgermeister. Das Wohnen in unsrer Stadt ist sehr beliebt, es gibt immer genügend Wohnungssuchende und die Fluktuation ist vergleichsweise zu anderen Städten gering. Daraus sollten alle ein positives Resümee ziehen. Alles, was wir uns vorgenommen haben, ist auf einem positiven Weg. Dazu zählt u. a. der Bau der Westspange, die für die Stadt eine erhebliche Verkehrsentlastung und für die dort ansässigen Betriebe eine Verbesserung der Verkehrsanbindung bringt. Ferner ist uns die Aufnahme unseres Ortsteiles Günterode in die Dorferneuerung gelungen. Die Ortsteile sind froh, dass sie zur Stadt gehören, ist sich das Stadtoberhaupt sicher. Im Ortsteil Rengelrode konnte die Dorferneuerung im vergangenen Jahr abgeschlossen werden. Alle diese Maßnahmen wurden und werden durch Fördermittel gesichert. Es ist uns gelungen, die Sportachse anzugehen. Sie stellt ein längerfristiges Ziel dar. Der I. Bauabschnitt mit dem Bau des Kunstrasenplatzes konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden und alle sind voll des Lobes. Nun gilt es den II. Bauabschnitt anzugehen. Dieser ist Bestandteil des Haushaltsplanes 2012/13. Die erforderlichen Förderanträge wurden beim Land gestellt. Die Bahnhofstraße wurde grundhaft ausgebaut und alle Brücken in der Stadt saniert. Im städtischen Sebastian-Kneipp-Kindergarten sind fast alle Baumaßnahmen fertiggestellt. Die Bedingungen für die Kinder, aber

13 Heiligenstadt 13 Nr. 1/2012 auch für die Erzieherinnen, haben sich erheblich verbessert. Darauf sollten wir stolz sein, betonte der Bürgermeister. Die Sanierung der Klauskapelle einschließlich der Toilettenanlage geht gut voran. Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und der Kirche, den Vereinen und Verbänden ist sehr gut. Wir können auf ein gut funktionierendes Vereinsleben bauen. Die Mitglieder der Vereine haben alle gute Voraussetzungen bzw. Bedingungen, die ihresgleichen sucht und eine erfolgreiche Vereinsarbeit zulässt. Fast eine Millionen Euro wird in die Sanierung des Eichsfelder Heimatmuseums investiert. Das zeigt auch, dass man sich der Verantwortung für die Kultur bewusst ist. Für den Erhalt der Herrnmühle wurden schon mehrere Euro Fördermittel eingesetzt. Dabei spielt die Sicherung des Gebäudes eine große Rolle. Nach erfolgter anschließender Sanierung müssen wir uns Gedanken um eine entsprechende Nutzung machen, sagte der Bürgermeister. Das Radwegenetz wurde weiter verfolgt und der Radweg vom Vogelschutzwäldchen entlang der Leine vervollständigt. Als derzeitiges schwieriges Thema beschäftigt uns die Stormpassage mit der Ansiedlung eines Kaufland-Marktes. Laut einer Internet-Umfrage sprachen sich 63 Prozent der Bürger für eine solche Ansiedlung aus. Der neue doppische Haushaltsplan für das Jahr 2012 wurde sehr gut aufbereitet und ist ausgeglichen. Eine mögliche Kreditaufnahme wird für die großen baulichen Maßnahmen (wie vorher berichtet) benötigt. Die positiven Veränderungen der letzten Jahre sollten jetzt und auch in den Folgejahren nach außen getragen werden. Und auch der Umgang untereinander sollte wieder mitmenschlicher werden. Nur dadurch kann sich die Stadt weiterhin so positiv entwickeln. Einige Informationen über das Baugeschehen: Bereich Hochbau Kommunaler Kindergarten Sebastian Kneipp (Haus II) Derzeitig stehen Innenausbauarbeiten am neuen Anbau an. Eichsfelder Heimatmuseum Die Herstellung des neuen Aufzuges sowie der Fenstereinbau sind abgeschlossen. Derzeitig erfolgt der Bau der Toilettenanlagen. Ferner werden die Dachdeckerarbeiten fortgeführt. Stadion Gesundbrunnen Die offizielle Übergabe des neuen Kunstrasenplatzes und Multifunktionsplatzes erfolgte am 4. Dezember Friedhof-Trauerhalle Auf der Südseite wurde ein behindertengerechter Eingang hergestellt. OT Günterode - Gemeindesaal Der Anbau für die Mitarbeiter des Bauhofes ist abgeschlossen. Im Saal wurden die Maßnahmen des I. Bauabschnittes fertiggestellt: eine neue Decke sowie neue Fenster und Türen wurden eingebaut und eine neue Beleuchtungsanlage installiert. Bereich Obere Altstadt Der Neubau der Quartiersgarage im Nordteil hat begonnen. Klausberg - Toilettenanlage Der Rückbau der Sandsteinmauer sowie der Einbau der Bodenplatte sind erfolgt. Bereich Tiefbau OT Günterode - Hinterdorfstraße Die Kanal- und Straßenbauarbeiten für den I. Bauabschnitt sind weitgehend abgeschlossen. Die Arbeiten für den II. Bauabschnitt (Friedhofsstraße bis Duderstädter Straße) werden von März 2012 bis September 2012 fortgeführt. Planung OT Kalteneber -Ausgleichsmaßnahme ehemaliger Sportplatz Für die ökologische Maßnahme erfolgen vorbereitende Maßnahmen, um alle Voraussetzungen für den Beginn der Pflanzarbeiten zu schaffen. Ein herzliches Dankeschön Auch im vergangenen Jahr haben wieder Leserinnen und Leser des Heiligenstädter Stadtanzeiger mit unterschiedlichen Beiträgen zur Attraktivität unseres Amtsblattes beigetragen. Dafür möchten wir uns bei allen herzlich bedanken. Wir wünschen uns auch für dieses Jahr wieder vielfältige Beiträge von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen sowie Institutionen, damit unser Amtsblatt auch 2012 bürgernah und attraktiv bleibt. Publikation über jüdisches Erbe geplant Der Initiativkreis Jüdisches Erbe in Heiligenstadt plant in enger Zusammenarbeit mit der Stadt, die Wurzeln und das Erbe der ehemaligen jüdischen Gemeinde von Heiligenstadt für die Mitbürger und für künftige Generationen in Wort und Bild festzuhalten. An dieser Publikation arbeitet ein kleines Team, welches sich zur Aufgabe gemacht hat, die Spuren des jüdischen Lebens in unserer Stadt ausfindig zu machen. In diesem Buch sollen u. a. der jüdische Friedhof sowie die ehemaligen Einwohner jüdischen Glaubens, wie beispielsweise die Familie Löwenthal, von Ihrem Zuzug um 1797 bis zu ihrer Vertreibung 1941, eine besondere Würdigung erhalten. Aus diesem Grund besuchte Bürgermeister Beck im Rahmen einer Dienstreise am Donnerstag, dem 15. Dezember 2011, Karl Wolters, der gemeinsam mit seiner Familie die Bürgermeister-Wolters-Stiftung ins Leben gerufen hat. Diese Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar den Zweck der Erfassung und Aufarbeitung der Stadtgeschichte. Sie dient gemeinnützigen Zwecken und fördert und unterstützt bedeutende Eichsfelder Publikationen sowie innovative Konzepte, die für unsere Stadt von großer Bedeutung sind. Bürgermeister Beck erläuterte dem heute 94-jährigen Karl Wolters die avisierte Publikation. Dieser zeigte sich vom Manuskript beeindruckt und sagte gern seine Unterstützung aus Mitteln der Bürgermeister- Wolters-Stiftung zu. Ehejubiläen melden Bürgermeister Beck möchte bis zu seinem Ausscheiden Ende Juni allen Jubelpaaren gratulieren Seit Jahren gratuliert Bürgermeister Bernd Beck allen Ehepaaren der Stadt und der Ortsteile zum 50-, 60-, 65- oder 70-jährigen Ehejubiläum. In den meisten Fällen erfahren wir über die kirchlichen Nachrichten im Amtsblatt von dem schönen und oftmals auch seltenen Ehejubiläum. Es gibt aber auch viele Ehepaare, die entweder aus gesundheitlichen Gründen kein Dankamt feiern können oder auch Ehepaare, die nicht konfessionell gebunden sind. Um allen Ehepaaren gratulieren zu können, sind wir auch auf die Informationen von Verwandten und Bekannten bzw. von dem Ehepaar selbst angewiesen. Wir bitten bei Kenntnis von einem o. g. Jubiläum dies bitte dem Bürgermeister telefonisch zu melden. Telefon Sekretariat des Bürgermeisters (03606/677102) oder Telefon Pressestelle (03606/677109). Veranstaltungen/Ausstellungen vom bis Änderungen vorbehalten! Veranstaltungen: Jahrestagung der PGR-Vorsitzenden Marcel-Callo-Haus Eichsfeldkinderchor-Wochenende Marcel-Callo-Haus Grundkurs Kinderpastoral Marcel-Callo-Haus Gott ist Freiheit - Firmlingswochenende Marcel-Callo-Haus Kurkonzert Uhr Eichsfelder Cafehausmusik Vitalpark Stadtführung Uhr am Rathaus

14 Heiligenstadt 14 Nr. 1/ Was ist ein gelingendes Leben? Josef Pieper über das christliche Menschenbild Marcel-Callo-Haus Was geht ab? Schuld! Was bleibt? Versöhnung!- Firmlingswochenende Marcel-Callo-Haus Elternkurs Kess erziehen (Teil 1) Marcel-Callo-Haus Erstkommunionfamilienwochenende Marcel-Callo-Haus Das große Ladinerfest Uhr Melodien aus den Bergen mit den Ladinern und Gästen! Eichsfelder Kulturhaus Kurkonzert Uhr DUO SCHULZ Instrumentale Hits & Evergreens Vitalpark Ideenbörse Seniorenarbeit Marcel-Callo-Haus Stadtführung Uhr am Rathaus Nachtwächterführung Uhr am Rathaus Märchenstunde Uhr Literaturmuseum Theodor Storm Ausstellungen: Illustrationen zu Heines Romanzero, Martin Lersch, Goch Literaturmuseum Theodor Storm Eröffnung: , Uhr bis Augenblick Ölmalerei von Rainer Brodmann Galerie Eichsfelder Kulturhaus bis Geschichte in Zinn Historisch angelegte Zinndioramen von Herbert Vogeley, Heiligenstadt Ausstellungsraum Tourist-Information, Rathaus Nähere Auskünfte: Tourist-Information Heilbad Heiligenstadt, Telefon 03606/ Spenden-Aktion Heiligenstadt unterstützt ihre Sportstätten läuft auch 2012 weiter Wie bereits mehrfach berichtet, startete auf Initiative des Stadtrates und der Stadt Ende November 2010 die Spendenaktion für das Stadion Gesundbrunnen. Gemeinsam mit der Autorin Astrid Seehaus begaben sie sich ins Reich der Engel und Teufel und suchten gemeinsam mit dem Windkobold eine verloren gegangene Jacke. Die wunderschönen Texte und Illustrationen verzauberten die Zuhörer. Gern hätten die Kleinen noch weitere Geschichten gehört, doch Frau Seefeld hatte noch einen zweiten Termin. In der Aula des Katholischen Gymnasiums warteten die Schülerinnen und Schüler der 5./6. Klasse und Mitglieder der Lese-AG auf die Autorin. Dort wurde aus den Jugendbüchern erzählt und vorgelesen. Der Höhepunkt war aber der Work-Shop zum Thema: Von der Idee der Geschichte bis zum fertigen Buch in der Buchhandlung. Gern liest Frau Seehaus auch anderen Kindergartenkindern aus ihren tollen Büchern vor. Wir planen eine Veranstaltungsreihe mit der Autorin aus Wehnde. Habt Ihr Lust auf Geschichte? Dann meldet Euch bei uns in der Buchhandlung. Jana Bauer Brustkrebs-Früherkennungsprogramm Mammographie- Screening mit Mammobil wieder in Heiligenstadt Neuer Standort Robert-Koch-Parkplatz (beim Krankenhaus) Das qualitätsgesicherte Programm zur Früherkennung von Brustkrebs wird allen Frauen bundesweit zwischen Jahren angeboten. Brustkrebs ist in Deutschland die häufigste Krebsart bei Frauen. Mindestens jede zehnte Frau erkrankt im Laufe ihres Lebens daran, die meisten nach dem 50. Lebensjahr. Am Programm teilnehmen können alle Frauen zwischen 50 und 69 Jahren, die ihren ersten Wohnsitz in Thüringen gemeldet haben. Jede Frau erhält automatisch eine persönliche Einladung per Post mit einem Terminvorschlag zur Mammographie, einer Röntgenuntersuchung der Brust. Die Kosten der Untersuchung werden von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Auch die Praxisgebühr fällt für die Teilnehmerinnen nicht an. Die Brustkrebs-Früherkennung ist natürlich keine einmalige Aktion, sondern entfaltet den größten Effekt dann, wenn die teilnahmeberechtigten Frauen zusätzlich zur frauenärztlichen Krebsvorsorge regelmäßig alle zwei Jahre auf Einladung zum Mammographie-Screening gehen. Den meisten Frauen ist das Mammographie-Screening noch von der ersten Einladungsrunde im Frühjahr 2010 vertraut. Ab dem 16. Januar bis März 2012 wird das Mammobil auf dem Parkplatz Robert-Koch-Straße stehen. Einladungen hierfür gehen derzeit den teilnahmeberechtigten Frauen der Postleitzahlen und automatisch per Post nach Hause zu. Mithilfe der dort angegebenen Hotline können Terminänderungen realisiert werden. Das Mammobil steht somit im Gegensatz zu 2010 jetzt an seinem am neuen Standort Robert-Koch-Parkplatz, dortwirdeszukünftig alle zwei Jahre stehen. Näheres können Sie unter erfahren oder unter Tel.: 03643/ EW Entsorgung GmbH informiert: Der aktuelle Spendenstand beträgt zum heutigen Zeitpunkt (3. Januar 2012) ,10 Euro. Dafür herzlichen Dank. Auch in diesem Jahr sind weitere Spenden willkommen. Geschichten für die Kleinsten in der Buchhandlung Einen ganz besonderen Vormittag hatten die Vorschulkinder des Kindergartens Sebastian Kneipp am Freitag, den 2. Dezember Abfallfibel und Abfallkalender 2012 Am Jahresende wurden die Abfallfibel und die Abfallkalender für das Jahr 2012 an die Haushalte und Wohnungsverwaltungen des Landkreises Eichsfeld verteilt. Die Abfallfibel 2012 gibt schnell und übersichtlich Antworten auf Fragen rund um das Thema Abfall: Beginnend mit der Abfallvermeidung und der richtigen Abfallsortierung, über Tipps zur Befüllung und Bereitstellung der jeweiligen Behälter, bis hin zu den Abfuhrterminen für das Jahr Wie gewohnt finden die Leser auf den letzten Seiten der Fibel die Anmeldekarten zur Sperrmüll-, Altmetall- und Elektroaltgeräteabholung. Einen Gesamtüberblick zu den Entsorgungsterminen für Restmüll, Gelbe Säcke, Altpapier sowie die Schadstoffkleinmengensammlung gibt auch der Abfallkalender Sowohl die Fibel, als auch die Kalender stehen außerdem online unter zur Verfügung. Bei Bedarf können sie auch bei den Stadtverwaltungen bzw. Verwaltungsgemeinschaften oder direkt bei der EW Entsorgung bezogen werden. Fragen rund um die Abfallentsorgung beantworten die Mitarbeiter der EW Entsorgung gern unter der tel. Nr.: 03606/ /194.

15 Heiligenstadt 15 Nr. 1/2012

16 Heiligenstadt 16 Nr. 1/2012

17 Heiligenstadt 17 Nr. 1/2012 Eichsfeldwerke GmbH Wichtige Service-Rufnummern auf einen Blick Philipp-Reis-Straße Heilbad Heiligenstadt Telefon: 03606/ Fax 03606/ service@ew-netz.de Tochtergesellschaften der Eichsfeldwerke: EW Bus GmbH Leinefelde, Abbestraße Leinefelde-Worbis Telefon: 03605/ EW Entsorgung GmbH Philipp-Reis-Straße Heilbad Heiligenstadt Telefon: 03606/ Gebührenabrechnung: 03606/ und EW Wasser GmbH Philipp-Reis-Straße Heilbad Heiligenstadt 24-Stunden-Telefon: 03606/ EW Wärme GmbH Philipp-Reis-Straße Heilbad Heiligenstadt Telefon: 03606/ EW Eichsfeldgas GmbH Worbis, Hausener Weg Leinefelde-Worbis 24-Stunden-Telefon: / RufBus: Tel. Nr.: 03605/ Montag bis freitags und Samstagvormittag (zw. Stadtzentrum und Wohngebiet Hohes Rott sowie Vitalpark) stündlich ab 8.35 Uhr bis Uhr (Anmeldung: eine Stunde vorher) Kommunale Wohnungsgesellschaft Obereichsfeld mbh Bereitschaftsplan für Havariefälle im Gewerk Heizung/ Sanitär und Elektro Der Bereitschaftsplan erstreckt sich auf die Zeit außerhalb der Arbeitszeit der Firma, beginnt am ersten genannten Wochentag ab Uhr und endet am letzten genannten Wochentag um 7.05 Uhr Telefonisch abzufragen ist der Bereitschaftsplan unter der Tel.-Nr / Horizont Möbelbörse, Steingraben 13, (ehem. Bekleidungswerk) informiert: Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch Dienstag und Donnerstag Freitag von Uhr Uhr von Uhr Uhr von Uhr Uhr Das Team der HORIZONT-Möbelbörse sucht jederzeit gut erhaltene warme Jacken, Hosen und Pullover. Die Kleidungsstücke gehören damit neben dem bestehenden Möbelsortiment ebenfalls zum Angebot. Weiterhin nimmt die Möbelbörse gebrauchte, gut erhaltene Möbelstücke zur Aufarbeitung und Weitergabe an Bedürftige entgegen. Weitere Informationen unter Tel.: (03606) oder (0178) In eigener Sache Der nächste Heiligenstadt-Anzeiger erscheint am Redaktionsschluss ist am Dienstag, dem um 12:00 Uhr. Wir machen darauf aufmerksam, dass später eintreffende Informationen nicht mehr berücksichtigt werden können. Zudem bitten wir Sie, alle Berichte und Informationen einschließlich der Fotos an unten genannte Adressen per zu senden (bitte kein pdf-format). Nach erfolgter Bearbeitung erfolgt die Weiterleitung an den Verlag ebenfalls per . e.sagorski@heilbad-heiligenstadt.de oder pressestelle@heilbad-heiligenstadt.de Ämter - Vereine - Verwaltungen - Sprechzeiten Erscheinungsweise: zu Beginn eines Quartals Stadtverwaltung, Stadthaus, Aegidienstraße 20 Tel.: /677-0 Fax: / Homepage: info@heilbad-heiligenstadt.de -Pressestelle:...e.sagorski@heilbad-heiligenstadt.de...pressestelle@heilbad-heiligenstadt.de Ämter: Bürgermeister Herr Bernd Beck Erste Beigeordnete Frau Ute Althaus Hauptamt, Amtsleiter Herr Guido Baumbach Kämmerei, Amtsleiter Herr Matthias Heinevetter Ordnungsamt, Amtsleiter Herr Thomas Hucke Bauamt, Amtsleiter Herr Philipp Heinrichs Personalabteilung Frau Birgit Huschenbett Gleichstellungsbeauftragte Frau Astrid Dettenbach Sprechzeiten Bürgermeister und Erste Beigeordnete nach Vereinbarung. Sprechzeiten der Verwaltung: Dienstag Uhr und Uhr Donnerstag Uhr Sprechzeiten der Meldestelle: Montag und Donnerstag Uhr Dienstag Uhr und Uhr Mittwoch...geschlossen Freitag Uhr Standesamt: Rathaus, Wilhelmstraße 50 Tel.: / / 341/ 343 Fax: / Bauhof, Am Ostbahnhof Tel.: / Städtischer Kindergarten Sebastian Kneipp Tel. Haus I / Tel. Haus II: / Hauptfriedhof Tel.: / Städtische Kleiderkammer, Petristr. 32 Öffnungszeiten: Donnerstag und Uhr Ämter des Landratsamtes des Landkreises Eichsfeld, Tel.: 03606/ Friedensplatz 8 (Haus I) Landrat; Erste Beigeordnete; Staatliche Aufsicht; Kommunalaufsicht; Hauptamt (Innerer Dienst, Organisation mit Kreisarchiv, EDV, Kreistagsbüro und Pressestelle, Personal); Rechnungsprüfungsamt mit Ordnungsrecht (Öffentliche Ordnung, Ausländer, Personenstand und Gewerbe, Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Rettungsleitstelle); Schulverwaltungsamt (Schulen, Hortkoordination, Sport, Ausbildungsförderung); Personalrat Göttinger Str. 5 (Haus II) Finanzverwaltungsamt (Haushalt, Kasse, Vollstreckung); Straßenverkehrsamt (Straßenverkehr, Fahrerlaubnis, Kfz-Zulassung) Aegidienstraße 24 (Haus III) Sozialamt (Wirtschaftliche Hilfen, Aussiedler, Asyl); Jugendamt (Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung: Amtsvormundschaft, Beistand, Beurkundung, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Unterhaltsvorschuss/Soziale Dienste: Familien- und Jugendgerichtshilfe, Hilfe zur Erziehung, Adoptionsvermittlung und Pflegekindwesen / Jugendarbeit, Kindertagesstätten / Elterngeld); Gesundheitsamt (Amtsärztin, Seuchen- und Umwelthygiene, Allgemeiner Beratungs- und Sozialer Dienst mit Sozialpsychiatrischem Dienst und Betreuungsbehörde, Schulischer Dienst); Behindertenbeauftragte Leinegasse 11 (Haus IV) Bauaufsichtsamt (Bauverwaltung, Wohnungsbauförderung, Technische Bauaufsicht, Denkmalschutz mit vorbeugendem Brandschutz, Bauleitplanung); Liegenschaftsamt (Kaufmännische Liegenschaftsverwaltung mit Straßenunterhaltungskolonne, Wirtschaftsreferat mit Kreisplanung); Umweltamt (Umweltrecht uns Immissionsschutz, Naturschutz, Untere Wasserbehörde, Abfallwirtschaft); Außenstelle Sozialamt (Wohngeld, Versorgungsverwaltung) Leinegasse 8 (Haus V) Grundsicherungsamt (Grundsatzfragen mit Wirtschaftskontakte, Produktentwicklung, Rechtsfragen, Widersprüche, Soziale Kontrolle und Unterhaltsanspruche, Fallmanagement, Leistungsgewährung); Gleichstellungsbeauftragte

18 Heiligenstadt 18 Nr. 1/2012 Leinegasse 7 Kreisarchiv, Tel.-Nr / Kreisvolkshochschule Eichsfeld Standort Heilbad Heiligenstadt, Holbeinstraße 16, Tel.-Nr / Standort OT Leinefelde: Geschwister-Scholl-Straße 10, Tel.-Nr / Verbraucherberatung Thüringen e. V. Beratungsstelle Göttinger Straße 5 (Haus II des LK) Tel.: 03606/ Dienststellen des Landkreises Eichsfeld/Landratsamt in der Außenstelle Leinefelde-Worbis, OT Worbis: Friedensplatz 1, Tel.-Nr /6500 Straßenverkehrsamt (Kfz-Zulassung, Straßenverkehr, Fahrerlaubnis); Grundsicherungsamt (Grundsatzfragen, Soziale Kontrolle), Fallmanagement, Leistungsgewährung); Gesundheitsamt (Schulzahnärztlicher Dienst) OT Leinefelde, Steinweg 2, Tel.-Nr.: bzw /6500 Jugendamt (Wirtschaftliche Jugendhilfe, Unterhaltsvorschuss, Soziale Dienste, Familie- und Jugendgerichtshilfe, Hilfen zur Erziehung, Adoptionsvermittlung, Pflegekinderwesen); Veterinäramt (Tierseuchen und Tierschutz, Lebensmittelüberwachung) Feuerwehrzentrum, Wintzingerode, Duderstädter Straße 26, Tel.-Nr /93105 Amtgericht Heiligenstadt, Wilhelmstraße 43, Postfach 1253 Tel.: 03606/50720, Fax: 03606/ Montag - Freitag Uhr oder am Nachmittag nach vorheriger schriftl. oder telef. Vereinbarung Landesamt für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Leinefelde-Worbis mit Dienststelle Heiligenstadt, Sitz Worbis Bahnhofstraße 18, Leinefelde-Worbis Telefon: /2040; Fax: / Schiedsstelle Heilbad Heiligenstadt Sprechstunden einmal wöchentlich nach Vereinbarung Schiedsmann Reinhold Klingebiel, Dünstr. 20, Tel / Öffnungszeiten: November - Februar Montag - Freitag Uhr Samstag/Sonntag Uhr März - Oktober täglich Uhr Führungen nach telefonischer Voranmeldung möglich. Einrichtungen des Sports und der Erholung Vitalpark Kur- und Tourismusgesellschaft Heilbad Heiligenstadt mbh, In der Leineaue 1, Heilbad Heiligenstadt Tel / infovital@kghh.de Öffnungszeiten: Eichsfeld-Therme So/Feiertags Uhr Mo - Mi Uhr Do - Sa Uhr Damensauna Mi Uhr Frühschwimmen Mo - Fr 06: Uhr Seniorenschwimmen Mo - Sa Uhr Club-Bowling täglich ab Uhr Restaurant Leineaue täglich ab Uhr Therapie & Sport Mo - Fr Uhr Sa Uhr Vital & Fit Mo - Fr Uhr Sa - So Uhr Bibliothek Mo - Fr Uhr Mitternachtssauna am letzten Freitag des Monats bis Uhr textilfreies Schwimmen ab Uhr Geburtstagskinder freien Eintritt für Tageskarte Bad Kommunale Gesellschaften Kulturelle Einrichtungen Tourist-Information/ Verkehrsverband Heiligenstadt Rathaus, Wilhelmstraße 50 Tel / Fax: 03606/ Internet: touristinfo@heilbad-heiligenstadt.de Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Uhr Samstag (ganzjährig) Uhr in der Hauptsaison 1. Mai bis 31. Oktober Sonntag/Feiertag Uhr Stadtbibliothek, Petristraße 32, Tel / Erwachsenenausleihe/Kinderbibliothek/Phonothek: Montag Uhr Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Am Mittwoch bleibt die Ausleihe in allen Abteilungen geschlossen Eichsfelder Heimatmuseum, Kollegiengasse 10, Tel / Öffnungszeiten: (bis voraussichtlich I. Quartal 2012 wegen Umbau geschlossen) Montag...geschlossen Dienstag - Freitag Uhr Samstag und Sonntag Uhr Stadtarchiv, Petristraße 32, Tel / Öffnungszeiten: nur nach telefonischer Anmeldung bzw. Vereinbarung Literaturmuseum Theodor-Storm, Am Berg 2, Tel / Öffnungszeiten: Montag...geschlossen Dienstag - Freitag Uhr Samstag und Sonntag Uhr Eichsfelder Kulturbetriebe, Aegidienstraße 11 a, Tel / Fax: 03606/ Grenzlandmuseum Schifflersgrund, Asbach/Sickenberg Tel /98409, Fax: /98414 Klinikgesellschaft Heilbad Heiligenstadt mbh info@kghh.de Internet: - Kurverwaltung, Aegidienstraße 13, Tel / Hotel & Restaurant Am Jüdenhof, Therapiezentrum, Jüdenhof 5-7, Tel.: 03606/ Kurparkklinik, Fachklinik für Orthopädie & Innere Medizin, Heinrich- Heine-Park 1, Tel / Kindertherapiezentrum Haus Sonnenschein, Cranachstraße 17-18, Tel / Bildungszentrum für Heilberufe, Grünewaldstr. 16 a, Tel / Best Western Hotel Am Vitalpark, Tel.: 03606/ Betreutes Wohnen Liebermannstraße 3 (Tel.: 03606/508795) Altstädter Kirchplatz 2 (Tel.: 03606/509696) Kommunale Wohnungsgesellschaft Obereichsfeld mbh Wilhelmstraße 102, Tel /66930 Bereitschafts-Havarietelefon: / Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Telefonische Dienstag Uhr Der Bereitschaftsplan erstreckt sich auf die Zeit außerhalb der Arbeitszeit der Firma, beginnt am ersten genannten Wochentag ab Uhr und endet am letzten Wochentag um 7.15 Uhr. Stadtwerke Heiligenstadt GmbH - Elektrizitätsversorgung Schlachthofstraße 8, Tel /5260, Fax: 03606/ Montag und Dienstag und Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag und Uhr Freitag Uhr E.ON Thüringer Energie AG Gebietszentrum Nord-West Schillerstraße 1, Bleicherode, Tel / Büro Heiligenstadt

19 Heiligenstadt 19 Nr. 1/2012 Schlachthofstraße Heilbad Heiligenstadt Tel.: / / Montag, Mittwoch, Freitag Uhr Dienstag, Donnerstag Uhr Eichsfeldwerke GmbH Philipp-Reis-Straße 2, Heilbad Heiligenstadt Tel.: 03606/655-0; Fax / Tochtergesellschaften sind: - EW Eichsfeldgas GmbH Hausener Weg 15, Leinefelde-Worbis, OT Worbis 24-Stunden-Telefon / EW Wärme GmbH Philipp-Reis-Straße 2, Heilbad Heiligenstadt 24-Stunden-Telefon 0171/ EW Bus GmbH Abbestraße 8, Leinefelde-Worbis, OT Leinefelde Telefon 03605/ EW Projekt GmbH Philipp-Reis-Straße 2, Heilbad Heiligenstadt Telefon 03606/ EW Entsorgung GmbH Philipp-Reis-Straße 2, Heilbad Heiligenstadt Telefon 03606/ EW Wasser GmbH Betriebsführung für den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld (WAZ) Philipp-Reis-Straße 2, Heilbad Heiligenstadt 24-Stunden-Telefon 03606/ Deutsche Post AG Petristraße 20-24, Heilbad Heiligenstadt Tel. 0180/23333 Öffnungszeiten: Montag - Freitag Uhr Samstag...08: Uhr Wichtige Rufnummern Polizei...Notruf 110 Zentrale Leitstelle...Notruf 112 Heiligenstadt, Friedensplatz 8 (einschließlich Notarzt) Krankentransport /19222 Telefon / Telefax / @leitstelle-eic.de Sonstige Ereignisse, Informationen und Bereitschaftsdienst / Freiwillige Feuerwehr Heiligenstadt Telefon: / Telefax / Notruf: Brüsseler Straße 3 jeden Donnerstag Uhr Ausbildungsabend der Einsatzleitung jeden Freitag Uhr Ausbildungsnachmittag der Jugendfeuerwehr Internet: info@feuerwehr-heiligenstadt.de Eichsfeldklinikum ggmbh, Haus St. Vincenz Heiligenstadt Windische Gasse 12, Heilbad Heiligenstadt...Tel /760 Haus Reifenstein...Tel /99.0 Haus St. Elisabeth Worbis...Tel /74.0 Polizeiinspektion Heiligenstadt Petristraße 3, Heilbad Heiligenstadt...Tel / Stunden Dienstzeit Frauenschutzwohnung Erreichbar über die Polizei, Tel /6510; Notruf 110 und die Leitstelle des Landkreises, Tel / und Alten- und Pflegeheime - Ev. Johanniterhaus, Richteberg 2 Tel / Johanniterhaus, Albert-Schweitzer-Str 17 Tel / Kath. Alten-Pflegeheim Eichsfeld ggmbh Hospitalstraße 1, Heilbad Heiligenstadt Tel / 6610 Fax: Altenpflegezentrum Hospital Zum HL. Geist Altenpflegeheim und Betreutes Wohnen Hospitalstraße 1, Heilbad Heiligenstadt Tel: /6610 Ambulanter Johanniter-Pflegedienst: Am Kuhlsberg 10, Tel /608342; Fax: 03606/ Caritashaus St. Elisabeth Bahnhofsplatz 3, Heilbad Heiligenstadt Tel. Zentrale 03606/50970, Fax: 03606/ Sozialstation Tel / Anrufweiterschaltung / Tag und Nacht erreichbar Montag - Freitag...09: Uhr Dienstag und Uhr Allgemeine Sozialberatung Tel / Montag Uhr Dienstag und Donnerstag und Uhr Kur- und Erholungsvermittlung Tel / Donnerstag Uhr Beratungsstelle für Schwangere und Familien Tel / Tel / Montag Uhr Dienstag und Donnerstag und Uhr Suchtberatung Tel / Donnerstag Uhr Freitag...nach Vereinbarung Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung Tel / Montag Uhr und nach Vereinbarung Psychosoziale Kontakt und Beratungsstelle Tel / Tel / Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Beratungsstelle für körperbehinderte, hörgeschädigte und sehbehinderte Menschen Tel / Dienstag und Uhr Ambulanter Hospizdienst...Tel Montag Uhr Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Frühförderstelle Eltern und Kind Tel / Dienstag Uhr und nach Vereinbarung Ambulanter Pflegedienst CuramuS GmbH Felgentor 1, Heilbad Heiligenstadt Tel.: /50780 Fax: / Stunden-Rufbereitschaft Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Eichsfeld e. V., Außenstelle Heiligenstadt, Petristraße 6 - Tel / Dienstag und Mittwoch und Uhr Donnerstag und Uhr Freitag Uhr Öffnungszeiten Kleiderkammer: Dienstag - Donnerstag Uhr Freitag Uhr Eichsfelder Werkstätten Heiligenstadt - anerkannte Werkstatt für Behinderte Auf der Rinne 32, Heilbad Heiligenstadt Tel /59060; Fax: 03606/ Raphaelsheim ggmbh Heiligenstadt - Wohnheim für behinderte Menschen Auf der Rinne 31, Tel /5240

20 Heiligenstadt 20 Nr. 1/2012 Sozialdienst Kath. Frauen e. V. - Robert-Koch-Str Tel / Sprechzeiten. Montag - Donnerstag Uhr bzw. nach telefonischer Vereinbarung Donum Vitae (Geschenk des Lebens) Staatlich anerkannte Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonflikt- Beratungsstelle Ratsgasse 28, Heilbad Heiligenstadt, Tel.: 03606/509780, Fax: 03606/ Öffnungszeiten: Montag und Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Sozial-Kinder- und Jugendhaus Regenbogen e. V. Husumer Str. 22, Heilbad Heiligenstadt - Tel /67920, Fax: 03606/ Sozialstation - mobiler und sozialer Hilfedienst Sozialstation - Tel / Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V. Auf der Rinne 1 a Heilbad Heiligenstadt Tel / Beratungsstelle des BSVT für Behinderte Öffnungszeiten: Montag Uhr Dienstag und Uhr Mittwoch...geschlossen Donnerstag und Uhr Freitag Uhr Frauenbildungs- und Begegnungsstätte (ko-ra-le) Auf der Rinne 1a Heiligenstadt Tel.: 03606/ Fax: 03606/ Ko-ra-le@web.de Unsere Öffnungszeiten: Montag Uhr Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Jugendwerk der AWO Eichsfeld e. V., Leinegasse 12, Heilbad Heiligenstadt Tel.: / Offener Kinder- und Jugendtreff / Ferienfreizeiten / Kursangebote Öffnungszeiten: Montag - Freitag Uhr Samstag Uhr Jugendzentrum Villa Lampe, Kasseler Tor, Heilbad Heiligenstadt Haus der offenen Tür für Jugendliche, Anlaufstelle für Jugendliche in Not Tel /55210 (gilt auch als Jugendnotruf rund um die Uhr) Öffnungszeiten: Montag - Freitag Uhr Samstag Uhr Sonntag Uhr Jugendmigrationsdienst Nordthüringen Träger: Villa Lampe ggmbh Holzweg 2, Heilbad Heiligenstadt Tel.: / Fax / Bürosprechzeiten: Montag - Freitag Uhr... sowie nach Vereinbarung Jugend- und Erwachsenenbildungshaus Marcel Callo Lindenallee 21, Heilbad Heiligenstadt beck@mch-heiligenstadt.de Tel.: 03606/ Fax: 03606/ Mobil: 0170/ Montag bis Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr Kath. Gehörlosenverband Eichfeldia Bonifatiusweg 2, Leinefelde Tel.: 03605/ Mittwoch Uhr Eichsfelder Kreisverband der Kleingärtner e. V. Geschäftsstelle Leinefelde, Kunertstraße 3-5 Tel.: 03605/ , Fax 03605/ Geschäftszeiten: Montag bis Mittwoch Uhr Sprechtag des Vorstandes: Dienstag Uhr Deutscher Mieterbund Heiligenstadt und Umgebung e. V. Wilhelmstraße 1, Heilbad Heiligenstadt, Tel.: 03606/ Fax: 03606/ Dienstag und Uhr Donnerstag Uhr Sozialverband - Reichsbund der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Sozialrentner, Behinderten und Hinterbliebenen, Kreisverband Heiligenstadt, Rinne1a, Heilbad Heiligenstadt Tel.: 03606/ Dienstag und Freitag Uhr Jeden 3. Mittwoch ist Sondersprechtag mit einem Vertreter des Landesverband Erfurt. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland; Kreisverband Eichsfeld Tel.: 03606/ Lebenshilfe für geistig Behinderte e. V., Kreisvereinigung Heiligenstadt, Gartenstraße 2 Tel./Fax: 03606/ Montag Uhr Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Integrative Kindertagesstätte Schwalbennest...Tel.: 03606/ Kolpingwerk Diözesanverband Erfurt, Büro in Heiligenstadt Hospitalstraße 13, Heilbad Heiligenstadt Tel.: / Fax: / Aktion Rumänienhilfe, Frau Annette Müller Kolpingjugend, Jugendbeauftragter Hr. Martin Bode Mo - Fr Uhr Verein Senioren am Kuhlsberg e. V. in der Begegnungsstätte, Am Kuhlsberg 10 Tel.: / Diözesanbüro der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung Heiligenstadt (KAB) Diözesanbüro der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung Auf der Rinne 17, Tel. + Fax: 03606/ jeden 2. Mittwoch im Monat Uhr Sozialverband VdK - Landesverband Thüringen e. V. Kreisverband Eichsfeld, Triftstraße 2-4, Leinefelde Tel./Fax / Donnerstag und Uhr Beratung - Antragstellung - Rechtsmittelverfahren auf alle Leistungen im Sozialrecht Vertretung vor Ämtern, Sozialgerichten in allen Instanzen Volkssolidarität Landkreis Eichsfeld e. V. Petristraße 32, Heilbad Heiligenstadt Tel / Fax 03606/ Begegnungsstätte Montag bis Donnerstag Uhr Freitag Uhr Geschäftsstelle Im Alter selbstständig sein und doch nicht allein!

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