1/9. Beschlussprotokoll

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1 1/9 Beschlussprotokoll über die gemeinsame öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau-, Planungs-, Umweltund Landwirtschaftsangelegenheiten, des Ausschusses für Haupt-, Finanz-, Stadtentwicklung-, Tourismus- und Kulturangelegenheiten u. aller Ortsbeiräte der Stadt Ortenberg am Dienstag, 01. April 2014, um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus Ortenberg, Wilhelm-Leuschner-Straße 4, Ortenberg Anwesende: - Ausschusses für Haupt-, Finanz-, Stadtentwicklung-, Tourismus- und Kulturangelegenheiten: Vorsitzender: Herr Stadtverordneter Dirk Vogel, Bleichenbach Mitglieder: Herr Stadtverordneter Burkhard Kraft, Bleichenbach Frau Stadtverordnete Susanne Meuer, Ortenberg Herr Stadtverordneter Jens Kraft, Bleichenbach Frau Stadtverordnete Ute Arendt-Söhngen, Wippenbach Herr Stadtverordneter Friedrich Brackmann, Eckartsborn Herr Stadtverordneter Johannes Naumann, Ortenberg - Ausschusses für Bau-, Planungs-, Umwelt- und Landwirtschaftsangelegenheiten: Vorsitzender: Herr Stadtverordneter Peter Maith, Selters Mitglieder: Herr Stadtverordneter Hans-Otto Nos, Eckartsborn Frau Stadtverordnete Henrike Strauch, Effolderbach Herr Stadtverordneter Winfried Blum, Usenborn Herr Stadtverordneter Edgar Eiser, Gelnhaar Herr Stadtverordneter Peter Schmidt, Eckartsborn Herr Stadtverordneter Hans-Rudolf Kramny, Lißberg - Mitglieder des Magistrats: Frau Bürgermeisterin Ulrike Pfeiffer-Pantring, Ortenberg Herr Erster Stadtrat Hans Ulrich Heck, Ortenberg Frau Stadträtin Gerda Vollmar, Bleichenbach Frau Stadträtin Christl Knöpp, Effolderbach Herr Stadtrat Hans-Henning Kirchhof, Eckartsborn Herr Stadtrat Heinz Rüb, Effolderbach Herr Stadtrat Albert Kröll, Bergheim - Verwaltung/geladene Gäste: Herr Rudolf Steiper, Verwaltung - Schriftführer: Herr Andreas Schwenz

2 2/9 T a g e s o r d n u n g Gemeinsame Tagesordnung Punkt 1: Genehmigung der Tagesordnung Punkt 2: Aufstellung des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen und des Regionalen Flächennutzungsplans für das Gebiet des Regionalverbandes Frankfurt am Main - Vorranggebiete Windkraft hier: Vorstellung und Beschlussfassung Im Anschluss separate Sitzungen des Ausschusses für Haupt-, Finanz-, Stadtentwicklung-, Tourismus- und Kulturangelegenheiten und des Ausschusses für Bau-, Planungs-, Umweltund Landwirtschaftsangelegenheiten mit folgenden Tagesordnungen: Ausschuss für Haupt-, Finanz-, Stadtentwicklung-, Tourismus- und Kulturangelegenheiten Punkt 3: Genehmigung des Protokolls aus der Sitzung vom Punkt 4: Breitbandversorgung - Beteiligung an der Breitbandbeteiligungsgesellschaft Wetteraukreis GmbH hier: Erläuterungen zum Gesellschaftervertrag und weiteren Verfahren durch Vertreter des Wetteraukreises Punkt 5: Feuerwehrhaus im Stadtteil Usenborn hier: Ankauf eines Grundstückes im Stadtteil Usenborn Punkt 6: Änderung der Satzungs- und Gebührenordnung für das Freibad der Stadt Ortenberg hier: Änderung der Eintrittspreise Punkt 7: Haushaltsführung der Stadt Ortenberg hier: Versagung Genehmigung der Haushaltssatzung 2014 durch die Kommunalaufsicht Punkt 8: Dorferneuerung Bleichenbach / Dorfzentrum / Außenanlagen Zusatzleistung Ausbau angrenzender Gehweg Punkt 9: Bekanntgabe Umschuldung eines Kommunaldarlehen zum Punkt 10: Bekanntgabe anstehende Umschuldung bzw. Zinsanpassung eines Darlehens Punkt 11: Bekanntgabe der vom Magistrat genehmigten überplanmäßigen Ausgaben Punkt 12: Unterbringung von Flüchtlingen hier: Sachstandsbericht Punkt 13: Mitteilungen und Anfragen Ausschuss für Bau-, Planungs-, Umwelt- und Landwirtschaftsangelegenheiten Punkt 3: Genehmigung der Protokolle vom und Punkt 4: Dorferneuerung Bleichenbach / Dorfzentrum / Außenanlagen Zusatzleistung Ausbau angrenzender Gehweg Punkt 5: Aufforstungsfläche 'Kohläcker', Gelnhaar Punkt 6: Sachstandsmitteilung Entwicklung 'Wacholderberg', Selters Punkt 7: Mitteilungen und Anfragen Gemeinsame Tagesordnung: Punkt 1: Nach Begrüßung durch den Sitzungsleiter Herrn Vogel wurde zu der gemeinsamen Sitzung festgestellt, dass keine weiteren Anmerkungen zur Tagesordnung vorliegen und die Tagesordnung in der vorliegenden Form mit Punkt 2 einstimmig beschlossen. Punkt 2: Nach Wiederaufnahme des Tagesordnungspunktes 2 bittet Ausschussvorsitzender Stadtverordneter Vogel nunmehr um Abstimmung zur vorgelegten Beschlussvorlage der Verwaltung durch den Ausschuss für Haupt-, Finanz-, Stadtentwicklung-, Tourismus- und Kulturangelegenheiten:

3 3/9 Der Ausschuss stimmt der vorgelegten Beschlussvorlage zu und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Rücknahmen der Vorrangflächen Nr. 463 a und 463 b, 467 und 502 in Verbindung mit den Nachbargemeinden im sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen und des Regionalen Flächennutzungsplans für das Gebiet des Regionalverbandes Frankfurt am Main zu fordern. Der Beschluss durch den Ausschuss ergeht hierbei einstimmig. Ausschuss für Haupt-, Finanz-, Stadtentwicklung-, Tourismus- und Kulturangelegenheiten Punkt 3: Das Protokoll zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses vom wird mit 5 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen genehmigt. Punkt 4: Nachdem keine weiteren Wortbeiträge ergehen, lässt Ausschussvorsitzender Stadtverordneter Vogel über diesen Tagesordnungspunkt beschließen. Der Ausschuss stimmt wie in der Sitzung am der vorgelegten Beschlussvorlage der Verwaltung zu und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung nachfolgende Beschlüsse zu fassen: 1. Die Stadt Ortenberg beteiligt sich an der Breitbandbeteiligungsgesellschaft Wetteraukreis GmbH mit 3,02 % am Stammkapital. Dem in der Anlage beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Breitbandbeteiligungsgesellschaft Wetteraukreis GmbH wird zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen: Gesellschaftsanteile: Euro 5.440,91, siehe Beteiligungsübersicht. 2. Es wird eine außerplanmäßige Auszahlung im Produkt Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing im Umfang von Euro 5.440,91 beschlossen. Der Beschluss durch den Ausschuss ergeht hierbei einstimmig. Punkt 5: Nachdem keine weiteren Wortbeiträge ergehen, lässt Ausschussvorsitzender Stadtverordneter Vogel über die vorlegte Beschlussvorlage der Verwaltung beschließen. Der Ausschuss stimmt der vorgelegten Beschlussvorlage der Verwaltung zu und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung ebenfalls nachfolgenden Beschluss zu fassen: Zum eventuellen Neubau eines Feuerwehrhauses im Stadtteil Usenborn wird das Grundstück Flur 9 Nr. 31, Größe m² von Herrn Gerhard Weinthäter zum m²-preis von Euro 1,50 angekauft. Gesamtkaufpreis: Euro 2.649,00 zzgl. Nebenkosten. Die enstprechenden Haushaltsmittel stehen aus einer Ermächtigung 2013 bei der Kostenstelle / in Höhe von Euro ,00 zur Verfügung. Der Beschluss durch den Ausschuss ergeht mit 6 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung.

4 4/9 Punkt 6: Zu diesem Tagesordnungspunkt stellt Stadtverordneter Jens Kraft für die Fraktion der SPD nachfolgenden Änderungsantrag. Der in der vorgelegten Beschlussvorlage unterbreitete Vorschlag, dass zukünftig die Beschlussfassung über die Änderung von Eintrittspreisen dem Magistrat übertragen werden soll, wird gestrichen. Ausschussvorsitzender Stadtverordneter Vogel gibt zu verstehen, dass die Fraktion der CDU diesem Änderungsantrag ebenfalls zustimmen werde. Nachdem keine weiteren Wortbeiträge ergehen, lässt Ausschussvorsitzender Stadtverordneter Vogel über den weitergehenden Antrag der Fraktion der SPD abstimmen. Der Ausschuss stimmt dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung ebenfalls nachfolgende Beschlüsse zu fassen: 1. Die Satzungs- und Gebührenordnung für das Freibad der Stadt Ortenberg wird durch eine 1. Änderungssatzung wie folgt geändert: Im 10 Benutzungsgebühren werden folgende Eintrittspreise erhöht: 1. Erwachsene von bisher Euro 3,50 auf Euro 4,00 2. Erwachsene (Schwerbehinderte) von bisher Euro 2,50 auf Euro 3,00 3. Erwachsene nach 18 Uhr von bisher Euro 2,50 auf Euro 3,00 Es wird neu eingeführt eine Familien-Tageskarte (Eltern mit Kindern) zum Tagespreis von Euro 12,00. Zehnerkarte 1. Erwachsene von bisher Euro 30,00 auf Euro 35,00 Alle übrigen Bestimmungen der Satzungs- und Gebührenordnung für das Freibad der Stadt Ortenberg vom bleiben in Kraft. 2. Die Übertragung der Beschlusskompetenz von der Stadtverordnetenversammlung auf dem Magistrat hinsichtlich der Änderung von zukünftigen Eintrittspreise im Freibad Ortenberg wird gestrichen. Der Beschluss durch den Ausschuss ergeht hierbei einstimmig. Punkt 7: Der Ausschuss nimmt die Versagung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 des Landrates des Wetteraukreises mit Datum vom zur Kenntnis. Kein Beschluss durch den Ausschuss. Punkt 8: Ohne Wortbeiträge stimmt der Ausschuss der vorgelegten Beschlussvorlage der Verwaltung zu und fasst nachfolgenden Beschluss: Im Zusammenhang mit der Ausführung der Außenanlagen wird die Fa. Werner beauftragt, auf Grundlage des vorhandenen Auftrages den angrenzenden Gehweg zu sanieren.

5 5/9 Geschätzte Mehrkosten: Euro 1.900,00 netto. Unter der Haushaltsstelle / stehen Euro ,79 zur Verfügung. Der Beschluss durch den Ausschuss ergeht hierbei einstimmig. Punkt 9: Der Ausschuss nimmt die Mitteilung der Finanzabteilung mit Datum vom über die Umschuldung eines Darlehens bei der DG-Hyp zum zu nachfolgenden Konditionen zur Kenntnis: Ursprüngliche Darlehenshöhe: ,82 Umschuldungsbetrag: ,22 Umschuldungsdatum: Tilgungssatz 2,00 % Zinssatz: 2,82 Zinsfestschreibung: Auf die Restlaufzeit des Darlehens, bis zum Leistungen: vierteljährlich nachträglich, erstmals zum Punkt 10: Der Ausschuss nimmt die Mitteilung der Finanzabteilung mit Datum vom über die Zinsanpassung eines Darlehens bei der Sparkasse Oberhessen zum zu nachfolgenden Konditionen zur Kenntnis: Darlehenssumme ursprünglich: ,00 Restschuld zum : ,27 Zinsanpassung zum: Tilgung zuzgl. ersparter Zinsen: 2,00 % Zinssatz ab dem ,39 Zinsbindung für 10 Jahre Zinsfestschreibung bis Leistungen: Vierteljährlich nachträglich, erstmals zum Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Punkt 11: Der Ausschuss nimmt die Zusammenstellung der durch den Magistrat genehmigten Leistungen von überplanmäßigen Aufwendungen und überplanmäßigen Auszahlungen gemäß der Zusammenstellung der Haupt- und Finanzabteilung mit Datum vom zur Kenntnis. Punkt 12: Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt Ausschussvorsitzender Stadtverordneter Vogel das Wort an Bürgermeisterin Pfeiffer-Pantring. Bürgermeisterin Pfeiffer-Pantring informiert den Ausschuss darüber, dass gemäß dem Auftrag durch die Stadtverordnetenversammlung gegen den Zuweisungsbescheid des Wetteraukreises Widerspruch und Klage eingereicht wurde. Das Verwaltungsgericht Gießen sei in dieser Sache zunächst überfordert gewesen. Zwischenzeitlich wurde in der Sache verhandelt und man habe Recht bekommen, so dass bis zum

6 6/ zunächst die aufschiebende Wirkung des Zuweisungsbescheides gerichtlich angeordnet wurde. Zu diesem Zeitpunkt habe man die Möglichkeit sowohl in der Kernstadt Ortenberg in der Schloßstraße 3 als auch im Feuerwehrgerätehaus im Stadtteil Lißberg die zugewiesenen Personen aufzunehmen. Sie stellt noch einmal fest, dass sie nicht gegen die Aufnahme der Personen sei, sondern gegen die Vorgehensweise des Kreises, die eine orginäre Aufgabe des Kreises mit entsprechendem Fachpersonal nun durch einen Beschluss des Kreistages auf die Kommunen verlagere. Ihre Auffassung werde von weiteren Bürgermeistern in den betreffenden Kommunen vertreten. Weitere Mitteilungen zu diesem Tagesordnungspunkt ergehen nicht. Punkt 13: Mitteilungen: Kein Beschluss durch den Ausschuss. Anfragen: Kein Beschluss durch den Ausschuss. Ausschussvorsitzender Stadtverordneter Vogel bedankt sich für die konstruktive Zusammenarbeit am heutigen Abend und schließt die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haupt-, Finanz-, Stadtentwicklung-, Tourismus- und Kulturangelegenheiten um 21:05 Uhr. Nach einer kurzen Beratungspause von 15 Minuten erfolgte dann die Weiterberatung der Ausschüsse. Für den Bau-, Planungs-, Umwelt und Landwirtschaftsausschuss wie folgt: Punkt 1: Genehmigung der Tagesordnung auf Antrag der Verwaltung wurde die Tagesordnung wie folgt ergänzt: Punkt 7: Vorlage der Verwaltung Grundstück in der Gemarkung Usenborn, Flur 2 Nr. 178, Hier: Aufstellungsbeschluss einer Ergänzungssatzung nach 34, Abs. 4, Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie Beschluss über die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes und die Beteiligung der Behörden Punkt 8: Sachstandsbericht zum Bürgerhaus Gelnhaar Punkt 9: Mitteilungen und Anfragen Der so geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt. Punkt 2: Durch den Ausschussvorsitzenden Maith wurden die Mitglieder gefragt, ob noch Fragen und Anregungen, bzw. Wortbeiträge zu diesem Punkt vorliegen. Das Ausschussmitglied Schmidt fragte Herrn Knickel ob bekannt sei, wie sich die Nachbarkommunen im Rahmen der Vorrangflächenausweisung verhalten. Es wurde geantwortet, dass sich die Stadt Büdingen auf der Seite des Raumes Bergheim/Bleichenbach dafür einsetzt, Windkraftanlagen zu etablieren. Dies konnte aus einer Pressemitteilung entnommen werden. Herr Knickel führte weiter aus, dass ihm zu den Flächen Ranstadt/Glauburg/Ortenberg in Höhe des Stadtteils Effolderbach bekannt sei, dass die Gemeinde Ranstadt keine Aktivitäten zur Etablierung von Windkraftanlagen zeige und dass die Gemeinde Glauburg Windkraftanlagen ausweisen möchte. Dies wurde durch Frau Strauch in ihrer Position als Hauptamtsleiterin in Glauburg bestätigt. Danach erfolgte der einstimmige Beschluss zur Magistratsvorlage als Beschlussempfehlung an die Stadtverordnetenversammlung für die Sitzung am Punkt 3:

7 7/9 Die beiden Protokolle wurden bei 6 Ja-Stimmen und einer Enthaltung genehmigt. Punkt 4: Durch Herrn Knickel wurde die Vorlage der Verwaltung noch einmal erläutert. Herr Blum stellte die Frage an Herrn Knickel, ob bei dieser Ausbauvariante noch zu erkennen sei, was Gehweg und was Hofanlage des Dorfzentrums ist. Durch Herrn Knickel und Frau Heidenreich-Herrmann konnte bestätigt werden, dass dies sowohl zu erkennen sein wird, da die Außenanlage noch gestaltet und eine Einfriedigung hergestellt wird und dabei der Zu- und Abgangsbereich zu erkennen sei, wie bei allen anderen privaten Grundstücken auch. Es kam die Frage von Herrn Nos an Herrn Knickel, wie weit das Thema Beitragswesen sei, das während des Ortstermins des Ausschusses andiskutiert wurde. Hier wurde durch Herrn Knickel erläutert, dass die Stadt Ortenberg Hauptflächeneigner entlang der Wasenstraße in diesem Bereich ist und für netto niemals ein Endausbau des Gehweges mit finanzieren werden könne. Auch eine Unterhaltung in Form von Asphaltarbeiten könnte niemals in dieser Qualität mit ausgeführt werden, so dass sowohl die Wirtschaftlichkeit als auch die Effektivität und das Thema Nachhaltigkeit insgesamt hierbei berücksichtigt worden seien. Ohne weitere Wortmeldungen wurde der Vorlage des Magistrates einstimmig zugestimmt. Punkt 5: Nach kurzen Erläuterungen durch Herrn Knickel zu dieser Magistratsvorlage wurde der Vorlage in der vorliegenden Form einstimmig zugestimmt. Punkt 6: Zunächst wurde durch Herrn Knickel die Einzigartigkeit dieses Gebietes erläutert. Ausgangslage ist, dass die Mitteldeutsche Hartsteinindustrie auf die Stadt Ortenberg zugekommen ist, diese Fläche entwickeln zu wollen dies im Hinblick darauf, dass Ausgleichsmaßnahmen für den neuen Aufschluss von 22 ha benötigt werden. Es ist jedoch ausdrücklich zu erwähnen, dass auch Ausgleichsflächen außerhalb des Stadtgebietes Ortenberg in Anspruch genommen werden könnten. Da jedoch der Mitteldeutschen Hartsteinindustrie daran gelegen ist, möglichst im Stadtgebiet Ortenberg den Ausgleich durchzuführen, seien sowohl die bereits beschlossene Fläche Auf den Kohläckern in Gelnhaar als Antrag der Mitteldeutschen Hartsteinindutrie als auch dieses Projekt einzigartig und nachhaltig. Es hat bereits ein erster Abstimmungstermin für die Umsetzung und Vorbereitung stattgefunden. Bei dieser Aussprache wurden erste Bedenken und Anregungen vorgebracht, wie z. B. durch den Jagdpächter Herrn Kleer, die Jäger, die Jagdgenossenschaft als betroffene Grundstücksverwalter und insbesondere auch die Landwirtschaft. Alle Betroffenen konnten sich durch Herrn Wagner von der Fa. PlanWerk und die Untere Naturschutzbehörde davon überzeugen lassen, dass hier alle Komponenten berücksichtigt werden und nicht einseitig durch Entbuschung und durch zukünftige Schafbeweidung ein K.O.-Kriterium für die Jagd und die Jagdpacht vorliegt. Herr Blum brachte ein, dass immer wieder davon gesprochen wurde und auch im Vorfeld klar sei, dass für Niederwild in Zukunft keine Deckung mehr bestehe und aus diesem Grund die Jagd in diesem großen Areal uninteressant werde und der Jagdpächter hier erhebliche Bedenken habe. Er als Jäger könne dies nur so bestätigen. Durch einen kurzen Vortrag des Ausschussvorsitzenden, der selbst als Vertreter des Ortsvorstehers an diesem Termin teilgenommen hat, konnte aus dem Kurzgutachten im Auftrag der Mitteldeutschen Hartsteinindustrie, erstellt durch das Büro PlanWerk Nidda, vorgelesen werden, dass es kaum ein vergleichbares Gebiet gibt, welches aufgrund der noch vorhandenen Reststrukturen und der geologisch-klimatischen Voraussetzungen ein solch enormes naturschutzfachliches Aufwertungspotential besitzt, wie diese Flächen. Durch das Büro PlanWerk wird in der Zusammenfassung zu diesem Gebiet festgestellt: Ins-

8 8/9 gesamt ist das Untersuchungsgebiet als ein historisch herausragender Landschaftsbestand-teil mit historisch direkt ableitbarem Namensbezug zu werten, der durch Nutzungsaufgabe stark degradiert ist, aber gute und sinnvolle Sanierungsmöglichkeiten bietet, wenn eine entsprechende Nutzung und Pflege gesichert werden kann, was durch das Projekt der Ortenberger Stadtschäferei gegeben ist. Dieser Link zum Thema 'Stadtschäferei' wurde durch Herrn Knickel aufgenommen und berichtet, dass bereits im Rahmen des Projektes Life+ zur Ansiedlung der Stadtschäferei erste Kontakte über Herrn Wagner geknüpft wurden, der auch für den Wetteraukreis in Verbindung mit dem Mitarbeiter Herrn Sperling die Projektleitung für das Life+-Projekt hat. Bereits aus diesem Projekt zur Etablierung der traditionellen Schäfereibewirtschaftung kommt der hauptamtliche Anstoß aus fast allen Institutionen und wird insbesondere von allen Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden begrüßt. Herr Maith konnte kurz berichten, dass auch er vorher mit vielen Fehlinformationen konfrontiert war. Woher diese kamen, konnte nicht mehr festgestellt werden, aber es wurde durch Herrn Blum bestätigt, dass auch ihm falsche Informationen zur Entwicklung dieser Flächen vorlagen. Als Bedenken wurden von Herrn Maith aus dem Entwurf vorgelesen: Es wird festgestellt, dass in vergleichbaren Projekten die Zahl insbesondere seltener Arten und Revierbildungen deutlich gesteigert wurden. D. h., dies sei auch die Aussage vor Ort gewesen, dass im Gegenteil hier Niederwild bei ordentlicher Ausführung der Arbeiten es handelt sich hier nicht um Kahlschlag, sondern um ökologische Aufwertung der Fläche im Interesse der Stadt und im Interesse aller Verfahrensbeteiligten ganz andere Thesen aufzustellen seien. Aus diesem Grund könne er als Ausschussvorsitzender empfehlen, diesem Vorhaben der Stadt Ortenberg in Verbindung mit der Mitteldeutschen Hartsteinindustrie zuzustimmen, damit für die Zukunft eine Einzigartigkeit für das Gebiet Ortenberg entstehen kann. Ohne weitere Wortmeldungen wurde den Darstellungen zugestimmt und die Verwaltung gebeten, alles Weitere dafür zu tun, dass das Projekt mit der Mitteldeutschen Hartsteinindustrie umgesetzt werden kann. Punkt 7 (neu): Zunächst wurde durch Herrn Knickel darauf hingewiesen, dass Herr Blum den Sitzungssaal zur Beratung verlassen müsse, da ein Widerstreit der Interessen vorliege. Ausschussvorsitzender Maith bat Herrn Blum, den Sitzungsraum zu verlassen, was auch geschah. Durch Herrn Knickel wurde der Ausschuss darüber informiert, dass bereits ein erstes Verfahren auf Antrag der Familie Blum durch Ortsbeirat, Ausschuss und Parlamentsbeschluss vor-liegt, indem zunächst das Grundstück, beziffert mit der lfd. Nr. 4, Gegenstand der Beratung war. Mittlerweile hat Familie Blum Antrag gestellt, einen weiteren Grundstücksteil zu entwickeln, und zwar zwischen dem Haus Nr. 1A, und dem Brunnenbach, beziffert mit Nr. 1. Aus diesem Grund ist ein neuer Beschluss zu fassen, damit beide Entwicklungen parallel verfolgt werden können. Ausgangslage ist, dass sowohl der Sohn von Familie Blum als auch die Tochter durch das Planverfahren eine Entwicklungsmöglichkeit erhalten. Herr Maith stellte die kritische Frage, ob die Stadt Ortenberg nach wie vor immer wieder Außenbereichsgrundstücke in den Innenbereich erklärt, ohne dass hierbei ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt werden kann. Es er-folgte der Hinweis von Herrn Knickel, dass beide Grundstücke beitragspflichtig sind und so-mit ohne Aufwand der Stadt für die Infrastruktur Beiträge erhoben werden, so dass für beide Grundstücke pauschal rund an die Stadt Ortenberg zu zahlen seien, wenn die Satzung Rechtskraft erlangt. Ohne weitere Diskussion wurde der Magistratsvorlage einstimmig zugestimmt. Punkt 8 (neu):

9 9/9 Von Frau Heidenreich-Herrmann wurde dem Ausschuss mitgeteilt, dass das Bürgerhaus Gelnhaar geschlossen werden musste, da es in verschiedensten Bereichen zu Wasserschäden gekommen ist. In der Chronologie wurde aufgezeigt, dass Wasser in die Böden der Halle, der Küche und des Vorraumes des Bürgerhauses eingedrungen ist. Die Böden seien total durchnässt. Erste Messergebnisse liegen vor mit dem Ergebnis, dass a) in verschiedensten Bereichen Wasseraustritte/Leckagen zu verzeichnen sind und b) dass ein starker Schimmelbefall vorliegt, der für die Stadt Ortenberg Anlass dafür war, das Gebäude zu schließen. Dies ist bereits in der letzten Woche passiert. Mittlerweile liegen die Testergebnisse von Herrn Dr. Tubbe zum Thema 'Schimmelpilzbefall' vor. Hier ist der Schwarzschimmel festgestellt worden, so dass eine Gesundheitsschädigung nicht ausgeschlossen werden kann. Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse und der überhöhten Werte musste das Bürgerhaus für die Nutzung geschlossen werden. Es werden zur Zeit weitere Schadensanalysen durchgeführt. Der Schaden ist der Gebäudeversicherung gemeldet worden und diese hat vorgegeben, dass zunächst der Schimmelpilzbefall festgestellt wird dies ist bereits erfolgt und am werden Leckagemessungen durchgeführt, um festzustellen in welchen Bereichen die Wasserleitungen in den verschiedenen Bereich defekt sind. Durch eine Leckortung wird genau festgestellt, wo Wasser-austritt stattgefunden hat. Die Versicherung gibt diesen Weg vor, so dass nach Schadensanalyse und Feststellung des Gesamtschadens weiter berichtet wird. Frau Heidenreich-Herrmann wies noch darauf hin, dass die Dachkonstruktion, die in den 80-er Jahren verändert wurde, mit begutachtet werden müsse. Es sei zu befürchten, dass auch das Dach durch eingedrungene Nässe in Mitleidenschaft gezogen ist. Dies müsse durch einen Bausachverständigen geprüft werden. Punkt 9: Anfragen und Mitteilungen Kein Beschluss durch den Ausschuss. Die Sitzung des Bau-, Planungs-, Umwelt und Landwirtschaftsausschuss wird gegen Uhr beendet.

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