Für NWE ungeeignete Flächen in der bisherigen Flächenkulisse

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1 Anlage 1 Für NWE ungeeignete Flächen in der bisherigen Flächenkulisse 1. Offene oder renaturierungsfähige Moorflächen Im NWE-Portal 1 sind in vielen Fällen Moorflächen als NWE-Flächen dargestellt, in denen nach den Schutzzielen laut FFH-Gebietsmeldungen, NSG-Verordnungen oder abgestimmten Managementplänen gerade keine natürliche Waldentwicklung stattfinden darf, sondern ein unbewaldeter Zustand erhalten oder wiederhergestellt werden soll. Ein Beispiel ist das NSG Bissendorfer Moor (FFH-Gebiet 096). Es handelt sich um eines der wertvollsten und noch am besten erhaltenen Hochmoore in Niedersachen. In den vergangenen 40 Jahren haben behördliche und insbesondere ehrenamtliche Naturschützer kontinuierlich mit sehr aufwendigen Arbeiten zum Grabenaufstau und zur Beseitigung junger aufwachsender Gehölze eine große unbewaldete Moorfläche im Zentrum des Gebietes erhalten. Seit 2012 läuft hier ein LIFE+ Projekt, mit dem vor allem eine großflächige Wiedervernässung erreicht werden soll. Es ist das bislang zweitgrößte Naturschutz-Projekt aus dem LIFE+ Programm der EU in Deutschland. 2 Bissendorfer Moor Im NWE-Portal sind die unbewaldeten Moorflächen, die bisher erhalten werden konnten und in Zukunft vergrößert werden sollen, als Flächen zur natürlichen Waldentwicklung dargestellt und angerechnet, was vollkommen den Naturschutzzielen im FFH-Gebiet und NSG widerspricht. Das gilt zum großen Teil ebenfalls für die im Portal dargestellten Moorwaldflächen, da auch der sekundäre Moorwald durch Wiedervernässung und Pflegemaßnahmen zurückgedrängt werden soll. Auszug aus dem NWE-Portal. Schwarz: bisher waldfrei (Sukzession), türkis: Moorbirke, grau: Waldkiefer. Die große schwarze NWE- Fläche liegt im unbewaldeten Kern des Moores (s. Foto oben)

2 Ein weiteres Beispiel ist das NSG Krähenmoor I (NSG Krähenmoorgraben) bei Nienburg. Das Krähenmoor steht laut niedersächsischem Moorschutzprogramm in der Rangliste der wertvollsten Moore Niedersachsens an fünfter Stelle. Bei einer Größe von ca. 230 ha sind 180 ha im Eigentum der Landesforsten. Das Moor ist durch Entwässerungen geschädigt, was zum großflächigen Aufkommen von Kiefern und Birken führt. Im Moor finden aber umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen statt, bei dem Gehölze beseitigt, Entwässerungsgräben durch Kammerung aufgestaut und Hauptentwässerungsgräben aus dem Moor heraus verlegt werden. Ziel ist die Vergrößerung und Wiederherstellung der unbewaldeten Moorfläche. 3 Renaturierung durch Kammerung und Aufstau im Krähenmoor Der Kernbereich des Moores, der durch Renaturierungen waldfrei werden soll oder bereits waldfrei ist, ist laut NWE-Portal aber zur natürlichen Waldentwicklung vorgesehen. Dies ist fachlich völlig widersinnig. Auszug aus dem NWE-Portal. Grau: Waldkiefer, türkis: Moorbirke. Auf den großen dargestellten Waldkiefer-Flächen im Südosten des NSG finden die im Foto oben abgebildeten Wiedervernässungen statt. Das NWE-Portal enthält zahlreiche weitere Hochmoorflächen, die einer natürlichen Waldentwicklung überlassen und als solche angerechnet werden sollen, obwohl die Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensraumtypen der offenen Moorflächen Naturschutzziel ist: 3

3 Name Koordinaten NSG Ahlen-Falkenberger Moor, Halemer/Dahlemer See : NSG Bissendorfer Moor : NSG Gellener Torfmöörte : NSG Großes Moor : NSG Hemelsmoor : NSG Hemslinger Moor : NSG Krähenmoor : NSG Ochsenweide : NSG Otternhagener Moor : NSG Rehburger Moore (Buchholzmoor und Kreuzholzmoor) : Diese Auflistung ist nur exemplarisch und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. In der Summe handelt es sich um erhebliche Anteile der NWE-Flächen im Bereich der rund 6000 ha umfassenden Baumartengruppen Weichlaubbäume, Kiefer und Sukzessionsfläche. 2. Andere unbewaldete Flächen, die aus Naturschutzgründen offen gehalten werden müssen Das NWE-Portal enthält außer Mooren weitere NWE-Flächen, auf denen eine Waldentwicklung aus Naturschutzsicht nicht erwünscht und schädlich ist. Ein Beispiel sind unbewaldete Lebensräume u.a. der gefährdeten Arten Geburtshelferkröte und Kammmolch im FFH-Gebiet 122 (Salzgitterscher Höhenzug). Beide Amphibienarten benötigen besonnte Laichgewässer. Der Lebensraum der Geburtshelferkröte muss außerdem aus sonnenexponierten Hängen mit lückiger oder fehlender Vegetation und reichlich Versteckmöglichkeiten bestehen. Der Erhaltungs- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet sieht deshalb vor, die Lebensräume dieser Arten im Gebiet dauerhaft waldfrei zu erhalten. Trotzdem wurden diese für die Schutzziele wichtigen Offenlandbiotope als NWE-Flächen ausgewiesen (Koordinaten u.a : ). Links: Maßnahmenplanung für das NSG Barley (Teil des FFH-Gebiets 122) aus dem Erhaltungs- und Entwicklungsplan (E+E-Plan). Die hellblauen, blaugrauen und roten Flächen sollen durch regelmäßiges Entfernen aufkommender Gehölze dauerhaft waldfrei gehalten werden. Außerdem soll im Schutzgebiet das Nadelholz aktiv zurückgedrängt werden. Rechts: Auszug aus dem NWE-Portal. Die wichtigen Amphibienlebensräume (Teil der schwarzen und türkisen Flächen) sollen der Waldsukzession überlassen werden, die 55jährigen Fichtenbestände (blau) sollen als Hotspots und Habitatbäume erhalten bleiben.

4 Ähnliche Widersprüche zu den Naturschutzzielen gibt es zum Beispiel bei NWE-Flächen nahe der Grube Fortuna im gleichen FFH-Gebiet. Vergleichbare Fälle sind seltener als NWE-Flächen in unbewaldeten Hochmooren. Auch dieses Beispiel zeigt aber, dass die NWE-Kulisse unzureichend mit den Naturschutzzielen abgestimmt ist. Dies ist besonders unverständlich, da die Niedersächsischen Landesforsten ja die Naturschutzfachplanungen (Managementpläne, E+E-Pläne, Bewirtschaftungspläne) in den FFH-Gebieten auf ihren Flächen selbst erstellen. 3. Bestände gebietsfremder Baumarten Eine natürliche Waldentwicklung setzt eine Naturnähe der entsprechenden Waldbestände voraus. Insofern ist es nicht nachvollziehbar, dass eine große Zahl der neu für die NWE-Kulisse ausgewählten Parzellen aus gebietsfremden Baumarten besteht. In vielen Fällen sind Bestände zum Beispiel mit Lärche oder Douglasie als Hauptbaumart für NWE vorgesehen. Hierzu gehören im weiteren Sinne auch Fichtenbestände außerhalb des Harzes. Zwar gibt es auch autochthone Fichtenvorkommen im westlichen Harzvorland sowie im östlichen Tiefland (v.a. Lüneburger Heide). Hier kam die Fichte aber wahrscheinlich immer nur als eine Mischbaumart in anderen Waldgesellschaften vor. 4 Da Fichten in den NWE-Flächen als Mischbaumart oder eingeschlossene Reinbestände unvermeidlich ohnehin weit mehr als erwünscht beteiligt sind, ist es nicht sinnvoll, Fichtenbestände darüber hinaus als NWE-Flächen auszuweisen. Hotspot - und Habitatbaumflächen mit gebietsfremden Gehölzarten als Hauptbaumart einschließlich Fichte sollten deshalb gestrichen werden. Ausgenommen sind Bestände, die zwingend zur Arrondierung geeigneter Flächen benötigt werden, was vor allem bei rundum eingeschlossenen Beständen oder bei Beständen, die nur durch Befahren der NWE-Flächen erreicht werden können, der Fall ist. Ausnahmen können auch bei echten Habitatbäumen, z.b. sehr alten Bäumen, gemacht werden. Es mag Fälle geben, wo es sinnvoll ist, auch jüngere Nadelholzbestände ungestört zu lassen, z.b. wenn hier aktuell gefährdete Vogelarten brüten. Dies ist aber eine Maßnahme des Artenschutzes für den möglicherweise nur begrenzten Zeitraum, an dem sich der Brutplatz an diesem Ort befindet. Eine Ausweisung als NWE-Fläche, die auf eine dauerhafte natürliche Entwicklung angelegt ist, ist für diesen Fall nicht das richtige Mittel. Beispiele für Fälle, die aus der NWE-Kulisse gestrichen werden sollten, sind: 4 S. 4

5 Hauptbaumart Koordinaten Alter Bergahorn : Bergahorn : Douglasie : Douglasie : Douglasie : Douglasie : Douglasie : Douglasie : Douglasie : Douglasie : Douglasie : Douglasie : Douglasie : Douglasie : Douglasie : Douglasie : Douglasie : Europäische Lärche : Europäische Lärche : Europäische Lärche : Europäische Lärche : Europäische Lärche : Europäische Lärche : Europäische Lärche : Europäische Lärche : Europäische Lärche : Europäische Lärche : Europäische Lärche : Europäische Lärche : Europäische Lärche : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Der Bergahorn ist im niedersächsischen Tiefland nicht heimisch und stellt in Eichen-Lebensraumtypen außerdem eine beeinträchtigende Schattbaumart dar. Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte :

6 Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Fichte : Gr.Küstentanne : Hemlockstanne : Japan Lärche : Japan Lärche : Japan Lärche : Japan Lärche : Japan Lärche : Japan Lärche : Japan Lärche : Japan Lärche : Japan Lärche : Japan Lärche : Japan Lärche : Japan Lärche : Japan Lärche : Japan Lärche : Lebensbaum : Omorikafichte(=serb.) : Sitkafichte : Sitkafichte : Sitkafichte : Sitkafichte : Sitkafichte : Sitkafichte : Sitkafichte : Sitkafichte : Sitkafichte : Sitkafichte : Sitkafichte : Sitkafichte : Sitkafichte : Weißerle : Sitkafichte : Sitkafichte : Sitkafichte : Weißerle : Weißerle : Weißerle : Weißerle : Weißerle : Weißerle : Weißerle : Weißtanne :

7 4. Junge Altersklassenbestände In zahlreichen Fällen sind junge Altersklassenbestände als NWE-Flächen ausgewiesen. Drei Beispiele unter sehr vielen sind 41jährige Buchenbestände im Lohn [ : ], 44jährige Buchenbestände im Elm [ : ] und 48jährige Buchenbestände im Großen Deister [9.5977: ]. Links: NWE-Fläche im Lohn, Landkreis Uelzen. Dieser Altersklassenwald aus 41jährigen Buchen weist eine naturferne Struktur auf, selbst einzelne Überhälter fehlen fast völlig. Rechts: Naturwald Meinsberg, Großer Deister. Bereits in den vor der Jahrhundertwende ausgewiesenen Naturwäldern sind Jungbestände im großen Umfang einbezogen, so dass es nicht sinnvoll ist, dass als NWE-Flächen ohne zwingenden Grund jetzt zahlreiche weitere solcher Bestände ausgewählt wurden. Gemessen an natürlichen Verhältnissen sind jüngere Bestände in der NWE-Kulisse ohnehin schon überrepräsentiert. Durch altersgemischte Bestände oder junge Altersklassenbestände, die zwingend als Arrondierung von NWE-Flächen einbezogen werden müssen (z.b. eingeschlossene Flächen), sind auch bei den neu hinzugekommenen Flächen hinreichend jüngere Bestände repräsentiert. Es ist nicht zielführend, dass darüber hinaus junge Altersklassenbestände einbezogen sind, die für die Naturschutzziele Zulassen von großen Baumdimensionen, von großdimensioniertem Totholz und von Altersphasen des Waldes keinen Vorteil bringen und die außerdem keine naturnahe Struktur aufweisen. 5. Durch Großschirmschläge und flächige Zielstärkennutzungen zerstörte Bestände Ein großer Teil der älteren Buchenwälder in den Landesforsten ist in Folge starker, flächenhafter Auflichtungen durch Holznutzungen in Altbeständen erheblich beeinträchtigt. Unter den verbliebenen älteren Bäumen hat sich meist eine flächige Buchen-Verjüngung eingestellt. Soweit nur noch wenige Überhälter erhalten wurden, sind diese Bäume Sonne und Wind schutzlos ausgesetzt und haben nur noch eine geringe Lebenserwartung. Die typische Bodenflora des Waldes ist in den flächenhaft aufgelichteten Beständen weitgehend verschwunden. Der Wald ist durch Rückegassen mit meist nur 20 m Abstand segmentiert und durch Befahren geschädigt. Solche durch Großschirmschläge und flächige Zielstärkennutzungen zerstörten Bestände sind als NWE-Flächen ungeeignet. Aus der mehr oder weniger flächenhaften Verjüngung entstehen neue Altersklassenwälder mit naturferner Struktur, so dass die Bestände mindestens in diesem Jahrhundert keine naturnahen Wälder mehr werden können. 7

8 Eines von vielen möglichen Beispielen sind drei Abteilungen nördlich des Naturwalds Meinsberg im Großen Deister (9.4994: ). Hier dominieren rund 30jährige Buchen, die nach großflächiger Abholzung der Altbestände aufgekommen sind. Früherer Altbestand ist nur noch mit spärlichen Überhältern vertreten und in weiten Bereichen ganz fehlend. Diese Prozessschutzfläche ist für eine natürliche Waldentwicklung sehr wenig geeignet. Links: Ausschnitt aus der Betriebskarte. Oben die Abteilungen 2183a, 2117a, 2015a. Rechts: Auszug aus dem NWE-Portal, in dem diese Abteilungen als NWE-Flächen abgegrenzt werden (nachträgliche rote Markierung). Ansichten aus den als NWE-Fläche ausgewählten Abteilungen 2017 (links) und 2183 (rechts). Nach großflächigen Nutzungen der Altbestände sind nur noch wenige Überhälter vorhanden, es herrschen rund 30jährige Jungbestände vor. 6. Kleinstflächen, die nicht dauerhaft im Gelände identifiziert werden können Ein erheblicher Teil der NWE-Kleinstflächen, insbesondere in der untersten Größenklasse zwischen 0,3 und <1,0 ha (insgesamt ca. 850 ha), kann realistisch gesehen nicht dauerhaft zuverlässig gesichert werden. Denn diese Flächen befinden sich oft mitten im Bestand, ohne dass Orientierungspunkte im Gelände bestehen. Es ist auch nicht vorgeschrieben, dass diese nutzungsfreien Flächen markiert werden. Selbst wenn die Bestände sich heute von den umliegenden Flächen deutlich abheben sollten, ist dies nach einigen Jahrzehnten nicht mehr unbedingt der Fall. Letztlich handelt es sich um den Schutz von Gruppen einzelner Habitatbäume, was auf ganze Fläche stattfinden sollte und Teil einer naturgemäßen Waldbewirtschaftung ist. Solche Kleinstflächen, die nicht anhand einer exponierten Lage oder ähnlichem auf Dauer eindeutig wiederauffindbar sind, sollten, um als NWE-Flächen gesichert und angerechnet werden zu können, sinnvoll arrondiert werden. Alternativ können die schutzwürdigen Bäume auch markiert und bis zu ihrem natürli- 8

9 chen Ende erhalten werden. Diese Bäume können dann als Habitatbäume nach LÖWE angerechnet werden. Auszug aus dem NWE-Portal (NSG Saupark). Allein auf diesem Kartenaussschnitt befinden sich neun NWE-Flächen mit <1 ha Größe, die zum Teil schon heute kaum im Gelände auffindbar sind 7. Flächen mit bleibenden Nutzungen, die NWE ausschließen Ein Beispiel im Fuhse-Auwald bei Uetze, Region Hannover (FFH-Gebiet 303) zeigt, dass die NWE- Kulisse offenbar noch nicht hinreichend auf nicht vereinbare Nutzungen geprüft wurde. In diesem FFH-Gebiet ist eine große NWE-Fläche in einen Friedwald gelegt worden, was einer natürlichen Waldentwicklung im Sinne des NWE-Konzepts entgegensteht (u.a. Entnahme von Habitatbäumen und Totholz zur Verkehrssicherung auf der ganzen Fläche nötig). Links: Auszug aus dem NWE-Portal (größere NWE-Fläche im Nordwesten in gelb. Rechts: Abgrenzung des Friedwaldes in rot. (Aus Managementplan 2008) 7. Fazit Aus der NWE-Kulisse wieder entfernt werden sollten: Moorflächen, auf denen laut Schutzzielen (FFH, NSG) ein unbewaldeter Zustand erhalten oder wiederhergestellt werden soll. Andere unbewaldete Flächen, die laut Schutzzielen, z.b. aus Artenschutzgründen, offen gehalten werden sollen. 9

10 Bestände aus gebietsfremden Baumarten (sofern nicht für die Arrondierung von NWE- Flächen nötig, vor allem bei eingeschlossenen Flächen). Junge Altersklassenbestände (sofern nicht für die Arrondierung nötig). Durch Großschirmschläge und flächige Zielstärkennutzungen zerstörte Bestände. Kleinstflächen, die nicht dauerhaft im Gelände identifiziert werden können. Flächen mit bleibenden Nutzungen, die NWE ausschließen (z.b. Friedwald). 10

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