Fragen und Fälle zu dem 2. Teil der Vorlesung Nationale und internationale Steuern im SS 2010
|
|
- Helmuth Althaus
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fragen und Fälle zu dem 2. Teil der Vorlesung Nationale und internationale Steuern im SS 2010 I. Umsatzsteuer 1) Erläutern Sie das System der Allphasennettoumsatzsteuer. 2) Welche Tatbestandsmerkmale müssen erfüllt sein, damit ein Umsatz als steuerbar im Sinne des UStG gilt? 3) Nennen Sie typische Versendungsfälle. 4) Wer ist Unternehmer im Sinne des UStG? 5) Wann ist ein Unternehmer Kleinunternehmer im Sinne des UStG? 6) Welche umsatzsteuerlichen Regelungen gelten für Kleinunternehmer? 7) Die A-KG mit Sitz in Hannover liefert Waren an die B-AG in München. Wo befindet sich der Ort der Lieferung? 8) Die A-KG beauftragt den Spediteur C Waren in Bonn abzuholen und zur B-AG zu liefern. Wo befindet sich der Ort der Lieferung? 9) Sie kaufen Semmeln beim Bäcker ein. Wo befindet sich der Ort der Lieferung? 10) Unternehmer U in Ulm übergibt dem Frachtführer eine Maschine zum Transport an den Abnehmer S in Zürich (Schweiz). U ist Schuldner der Schweizer Einfuhrumsatzsteuer. 10) Unternehmer S in Zürich (Schweiz) übergibt dem Frachtführer eine Maschine zum Transport an den Abnehmer U in Ulm. F entrichtet für S die deutsche Einfuhrumsatzsteuer. 11) Was ist ein Reihengeschäft? 12) Welche Lieferung gilt als bewegte Lieferung bei einem Reihengeschäft? 13) Wo befindet sich der Ort der Lieferung im Fall der bewegten Lieferung? 14) Die T-Immobilien-KG mit Sitz in München verkauft zwei Betriebsgrundstücke an die Firma K aus Taiwan. Ein Grundstück ist in Berlin und das andere Grundstück ist in Luxemburg belegen? Wo befindet sich der Ort der Lieferung für die jeweiligen Grundstücksverkäufe? 15) Nennen Sie ein Beispiel für einen umsatzsteuerlichen Leistungsaustausch?
2 16) Ein Hotel- und Restaurantbesitzer T aus München erzielt Umsätze für folgende Leistungen: a) Verkauf alter Möbel des Hotels, die aufgrund einer Renovierung nicht mehr benötigt werden b) Verkauf von 25 Menues bei einer Familienfeier c) Verkauf seines Oldtimers, den er dem Privatvermögen zugeordnet hat d) Vermietung von Zimmern e) Verkauf seiner privaten Münzsammlung Welche Leistungen erbringt U im Rahmen seines Unternehmens? 17) Nennen Sie zwei Beispiele für eine unentgeltliche Nutzungsentnahme? 18) Weshalb werden unentgeltliche Sach-, Nutzungs- und Leistungsunternehmen besteuert? 19) Nennen Sie vier Leistungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind? 20) Weshalb sind bestimmte Leistungen von der Umsatzsteuer befreit? 21) Prüfen Sie in den nachfolgenden Fällen, ob die Lieferungen a) steuerbar b) steuerpflichtig sind. Gehen Sie immer davon aus, dass a) der Leistungsgeber Unternehmer ist, b) Lieferungen im Rahmen des Unternehmens erbracht werden, c) die Lieferungen entgeltlich sind, d) die für eine evt. Steuerbefreiung erforderlichen Nachweise vorliegen, e) keine Ausfuhr im Reiseverkehr vorliegt. 1. L in Stuttgart befördert die Ware W zu A in Rom (Italien). Lieferort ist Stuttgart, da Beginn der Beförderung. 3 Abs. 6 S. 1 UStG.Steuerfreie i.g. Lieferung nach 4 Abs. 1 Nr. 1b ivm 6a UStG. 2. L in Stuttgart versendet die Ware W zu A in Zürich (Schweiz). Lieferort ist Stuttgart, da Beginn der Beförderung. 3 Abs. 6 S. 1 UStG.Steuerfreie i.g. Lieferung nach 4 Abs. 1 Nr. 1a ivm 6 UStG. 3. Unternehmer U in Basel (Schweiz) tankt sein Firmenfahrzeug in der Tankstelle E in Lörrach auf. 4. Die KfZ-Werkstatt K in Basel (Schweiz) erwirbt beim Händler E in Lörrach 100 Autorreifen und transportiert sie anschließend nach Basel. 22) Für welche steuerfreien Leistungen kann Vorsteuer geltend gemacht werden? 23) Besteht die Möglichkeit auf die Steuerbefreiung zu verzichten? Wenn ja, welche umsatzsteuerliche Konsequenz resultiert daraus?
3 24) Unternehmer U verkauft im März 2010 Waren an verschiedene Kunden in Deutschland. Die umsatzsteuerbaren und umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen, die dem Regelsteuersatz unterfallen, belaufen sich auf brutto Euro. Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage und der darauf entfallende Umsatzsteuerbetrag, den U in der Umsatzsteuer-Voranmeldung März dem Finanzamt melden muss? 25) Wann ist ein Vorsteuerabzug möglich? 26) Welche Vorsteuerbeträge der der Unternehmer grundsätzlich abziehen? 27) Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten, damit der Vorsteuerabzug grds. möglich ist? 28) Welche Umsätze eines Unternehmers sind in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung anzugeben? 29) Wann stellt der Unternehmer eine Dauerfristverlängerung beim Finanzamt? II. Aufgaben zum internationalen Steuerrecht 1) Wann ist eine natürliche Person unbeschränkt steuerpflichtig im Inland? 2) Was ist die Folge der beschränkten Steuerpflicht? 3) Was versteht man unter der sog. isolierenden Betrachtungsweise? 4) Der in Rom ansässige I vermietet ein Haus in München und erzielt Einkünfte aus V+V in Höhe von Euro jährlich. I ist Arbeitnehmer bei einer Firma in Rom und erzielt Einkünfte in Höhe von Euro jährlich. Muss I seine Einkünfte in Deutschland versteuern? 5) Der in Bern (Schweiz) ansässige Schweizer S produziert Waren und verkauft diese nach Deutschland. Mit diesen Verkäufen erzielt er Einkünfte in Höhe von Euro. Sind diese Einkünfte in Deutschland zu versteuern? 6) Welche Veranlagungsverfahren kommen für beschränkt Steuerpflichtige in Betracht? 7) Welche Quellensteuern kennen Sie? 8) Können beschränkt Steuerpflichtige das Splittingverfahren anwenden? 9) Malton Darr ist Sänger aus den USA. Er tritt auf Konzerten in Deutschland auf und vereinbart eine Gage in Höhe von zuzüglich Auslagenersatz. Die Kosten für Flug und Übernachtung in Höhe von trägt er selbst. Unterliegen die Gagen der deutschen Einkommensteuer? Wenn ja, ermitteln Sie die Steuerschuld.
4 10) Werner Wichtig hat sich vor Jahren aus dem aktiven Erwerbsleben zurückgezogen und lebt seither zusammen mit seiner Ehefrau in Spanien. Das inländische Unternehmen wird von einem angestellten Geschäftsführer geführt. Außerdem erzielt er Einkünfte aus der Vermietung mehrerer inländischer Immobilien sowie aus der Beteiligung an inländischen Kapitalgesellschaften. Die Eheleute verfügen im Inland über keine Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Können die Eheleute gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden? 11) Fabio Falini ist leitender Angestellter der Pirello Spa (=italienische Kapitalgesellschaft) im Rom Im Kj übernimmt er voraussichtlich drei Jahre die Leitung der deutschen Tochtergesellschaft in München. Die Familie bleibt aus persönlichen Gründen in Rom zurück. Fabio erzielt Einkünfte aus seiner nichtselbständigen Tätigkeit und geringfügige Einkünfte aus Kapitalvermögen in Italien (unter 10 % der Gesamteinkünfte), die Ehefrau erzielt keine Einkünfte. Unterliegt Fabio Falini der deutschen Einkommensteuer? 12) Wann liegt eine Doppelbesteuerung vor? 13) Nennen Sie zwei Sachverhaltskonstellationen, die zu einer Doppelbesteuerung führen können? 14) Welche Techniken zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gibt es? 15) Der Münchner Kaufmann Eibel ermittelt einen Gewinn für 2009 von Euro. Darin ist ein Gewinn aus einer Betriebsstätte in einem ausländischen Staat enthalten, mit dem Deutschland kein DBA geschlossen hat. Der Gewinn dieser Betriebsstätte beläuft sich auf Euro. Die gezahlte ausländische Steuer auf den Betriebsstättengewinn belaufen sich auf Euro. Die inländischen Sonderausgaben belaufen sich auf Euro. Führen Sie die Anrechnung der ausländischen Steuer durch. 16) Die A-GmbH ist zu 100 % an der amerikanischen K-Ltd. beteiligt. Die K-Ltd. schüttet im Wirtschaftsjahr 2009 eine Dividende in Höhe von 500 T an die A-GmbH aus. Wie wird die Dividende in Deutschland auf Ebene der A-GmbH besteuert? Auf Ebene der A-GmbH sind Zinsaufwendungen in Höhe von Euro angefallen, die mit dem Darlehen zur Finanzierung des Beteiligungserwerbs der K-Ltd. zusammenhängen. Können diese Zinsaufwendungen abgezogen werden? 17) Nach welchen Merkmalen bestimmt sich die Ansässigkeit im OECD-MA. 18) Was legen die Schrankennormen des DBA-MA fest? 19) Was legt der Methodenartikel des DBA-MA fest? 20) Welche Möglichkeiten sieht das DBA-MA vor, die Doppelbesteuerung zu vermeiden?
5 21) Der in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige ledige B hat im Veranlagungszeitraum 2009 folgendes Einkommen: Zu versteuerndes Einkommen Euro Befreite ausländische Einkünfte (aus DBA-Staat) Euro Berechnen Sie die Einkommensteuerbelastung unter Beachtung der Freistellung mit Progressionsvorbehalt. 22) Welchem Staat steht nach dem DBA-MA das Besteuerungsrecht zu, wenn ein Steuerpflichtiger im Staat A ansässig ist und folgende Einkünfte erzielt (Staat B sei der andere Staat): a) Vermietung eines Hauses im Staat B b) Gewerbebetrieb im Staat A c) Dividenden aus einer Beteiligung mit Sitz in Staat B d) Lizenzgebühren, die ein Lizenznehmer aus dem Staat B bezahlt 23) Der Monteur M aus München war in der Zeit vom bis für seine Arbeitgeberin, die B-GmbH in deren italienischen Betriebsstätte tätig. Er unterstützte dort den Aufbau von Produktionsmaschinen. Das Gehalt von M wurde für den o.g. Zeitraum von der italienischen Betriebsstätte bezahlt und wirtschaftlich getragen. Muss M diese Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in der BRD versteuern? 24) Worauf muss geachtet werden, wenn eine Zwischenholding aus steuerlichen Gründen in einem Niedrigsteuerland implementiert werden soll? 25) Wieso können konzerninterne Leistungsbeziehungen die Konzernsteuerquote mindern? 26) Erklären Sie den Grundsatz des Fremdvergleichs. 27) Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich, wenn konzerninterne Verrechnungspreise mit der Zielsetzung der Minimierung der Konzernsteuerquote festgesetzt werden? 28) Die Muttergesellschaft (MG) mit Sitz in Staat A (Steuerbelastung 40 %) vertreibt Waren, die sie von ihrer Tochtergesellschaft (TG) mit Sitz im Staat B (Steuerbelastung 15 %) bezieht. MG erzielt durch den Verkauf der Waren an fremde Dritte einen Erlös von 100 GE. Bei TG sind Herstellungskosten von 30 angefallen. Stellen Sie die Steueraufkommen der Staaten A und B sowie die Steuerbelastung der beiden Gesellschaften bei folgender Variation der Verrechnungspreise dar: a) Verrechnungspreis: 80 b) Verrechnungspreis: 40
6 29) Welche Standard-Methoden sieht die Finanzverwaltung zur Vermeidung von Verrechnungspreisen vor? 30) Was ist der hypothetische Fremdvergleich? 31) Emil Sandmann, deutscher Staatangehöriger, lebt mit seiner Ehefrau, italienische Staatsangehörige, seit 1995 in Deutschland. Am 1. Juni 2009 wandern die Eheleute nach Liechtenstein aus. Emil Sandmann ist Gesellschafter der Sandmann & Co. OHG in Dortmund. Für den Zeitraum wurde ihm ein Gewinnanteil von Euro zugerechnet. Weiterhin erhält er Zinsen aus einem Festgeldkonto in Höhe von Euro. Aus einem Einzelunternehmen in Liechtenstein erzielt er in der Zeit vom 1.6. bis einen Gewinn von Frau Sandmann hat für ein dinglich ungesichertes Darlehen, das sie ihrer Dortmunder Freundin gewährt hat, am Euro Zinsen erhalten. Welche Auswirkungen hat der Wohnsitzwechsel auf die Einkommensteuerpflicht sowie der Eheleute Sandmann im Jahre 2009? Welche Besonderheiten ergeben sich hinsichtlich der Steuerschuld für die Zeit nach dem Wohnsitzwechsel? 32) Der Steuerpflichtige A hat % der Anteile an der B-GmbH mit Sitz in Köln erworben. Der Kaufpreis betrug Euro. Im Jahre 2008 verlegt A seinen Wohnsitz nach Mallorca. Zu diesem Zeitpunkt beläuft sich der Börsenkurs für seine Anteile auf Euro. Im Jahre 2010 verkauft A 20 % seiner Anteile an der B- GmbH zum Wert von Euro. Welche steuerlichen Folgen resultieren aus a) dem Wegzug in 2009 b) dem Verkauf der Hälfte seiner Anteile in 2010
BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA
UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
MehrFall 36 a)/ b)/ c) BRD. Holland
Fall 36 a)/ b)/ c) A-AG a) Die A-AG ist seit 1988 mit 15 % an der B-N.V. in den Niederlanden beteiligt, die umfangreiche Lizenzen verwaltet und Lizenzeinnahmen erzielt. In 2013 verkauft die A-AG ihre Beteiligung
MehrMontenegro. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems
Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Euro (pl.: Euro) = 100 Cent (ISO-Code: EUR) Landeswährung Mattig Management
MehrBeteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds
Beteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds Hamburg, 6. November 2014 Dr. Helder Schnittker, LL.M. / Timo Steinbiß, LL.M. Agenda Vermögensverwaltende Fonds Investoren Vermögensverwaltende
MehrTeil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz
Teil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz Allgemein 1) Erklären Sie die Begriffe Bestimmungslandprinzip und Ursprungslandprinzip! 2) Wer ist Unternehmer isd UStG? 3) Was ist Steuertatbestand im Umsatzsteuergesetz.
Mehr2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen
136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?
MehrDoppelbesteuerungsabkommen
Doppelbesteuerungsabkommen Das Deutsch-Polnische DBA eine Übersicht. Die Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl an Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Bereich der Steuern abgeschlossen
MehrUmsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb
MERKBLATT Recht und Steuern Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb Bezieht ein Unternehmer eine Warenlieferung von einem Unternehmer aus dem EU- Binnenmarkt unterliegt dieser Umsatz beim
MehrHinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen.
Antrag für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer auf Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
MehrÜbungsskript zur Vorlesung. Besteuerung von Unternehmen
Übungsskript zur Vorlesung Besteuerung von Unternehmen Aufgabe 1: Unternehmensbesteuerung Berechnen Sie zum Beispielfall im Skript, Folie 31, eine weitere Abwandlung. Unterstellen Sie, dass sich U statt
MehrB.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009
Information zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Vermietung, des Ankaufes und des Verkaufes von Frachtcontainern (Neu- und Gebrauchtcontainer) im privaten Bereich ab 01.01.2009 A. Sachverhalt Ein
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
MehrARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR
ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR Progressionsvorbehalt INHALT Wegzug durch Arbeitsaufnahme im Ausland... 3 Arten der Steuerpflicht in Deutschland... 3 Unbeschränkte steuerpflicht... 3 Beschränkte
MehrDoppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen
MehrEin Schulförderverein übernimmt die Essenszubereitung und -ausgäbe. Daneben werden keine weiteren Leistungen erbracht.
Anlage Umsatzsteuerliche Behandlung von Schulverpflegung 1. Umsatzsteuerbefreiungen Nach Artikel 132 Abs. 1 Buchst, i MwStSystRL ist die Erziehung von Kindern und Jugendlichen, der Schul- oder Hochschulunterricht,
MehrDreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer
Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes. Die Grundregeln des Reihengeschäftes sind im Infoblatt
MehrUmsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08
Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403
MehrVereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden
Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es
Mehr19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)
19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Kleinunternehmerinnen/ Kleinunternehmer Nach 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Steuer von den Kleinunternehmern (vgl.
MehrKroatien. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems. Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen
Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Kuna (pl.: Kuna) = 100 Lipa (ISO-Code: HRK) Landeswährung Mattig Management
MehrInvestitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-
Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern
MehrFirmengründung in Deutschland für Schweizer Unternehmen
Referent: Dipl. Finanzwirt (FH) Roland Wetzel Vereid. Buchprüfer, Steuerberater Geschäftsführer I.N.T. Treuhand GmbH I.N.T. Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wiesentalstrasse 74a 79539 Lörrach
MehrGutachten. Betriebsstätten in Italien
Gutachten Betriebsstätten in Italien Definition Betriebsstätte Immer, wenn eine Verkaufstätigkeit über eine feste Geschäftseinrichtung oder einen abhängigen Mitarbeiter ausgeübt wird, liegt eine Betriebsstätte
MehrUniversität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2009
Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2009 Lösungen zu den Übungsaufgaben zur Umsatzsteuer 1. Aufgabe a) Horst hat die
Mehr1. Leistungsempfänger ist kein Unternehmer ( 3a Abs. 1 UstG)
Der neue Ort der sonstigen Leistung im Sinne des UstG Änderung seit dem 01. Januar 2010 I. Allgemeines Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Sie ist eine
MehrLeistungsausgangsseite: Verkauf
1. Steuerbarkeit 1 I Nr. 1 UStG Lieferung oder sonstige Leistung 3 I, IX UStG Unternehmer 2 I UStG Im Inland 1 II UStG Gegen Entgelt (Leistungsaustausch) Im Rahmen eines Unternehmens 2. Steuerbefreiungen
MehrSteuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren. Folie Nr. 1
Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren Folie Nr. 1 Steuerpflicht der Gastprofessoren ja Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlicher Aufenthalt ( 9 AO) im Inland nein ja Dienstverhältnis zu einer
MehrUmwandlung von Unternehmen
INSTITUT FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE STEUERLEHRE LEIBNIZ UNIVERSITÄT HANNOVER Umwandlung von Unternehmen - Aufgabensammlung - Umwandlung von Unternehmen - 1 - Aufgaben zur Umwandlung einer Kapitalgesellschaft
MehrCrashkurs Buchführung für Selbstständige
Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrVorab per E-Mail (Länder: Verteiler ASt) Bundesamt für Finanzen. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich:
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin MR Ulrich Wolff Vertreter Unterabteilungsleiter IV B POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail (Länder:
MehrDie Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und
MehrFragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB
Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Theorie 1) Erläutere den Begriff der buchhalterischen Abschreibung. Bei welchen Anschaffungen muss sie berücksichtigt werden, bei welchen nicht? Im Unternehmen
MehrEinkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014
Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 1 } Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde
MehrHANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT
HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT ZUR UMSATZSTEUER 2010 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE FÜR ANWALTLICHE DIENSTLEISTUNGEN BEI AUSLANDSBEZUG Das Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2010 geändert.
MehrKleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer
Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle
MehrDoppelbesteuerungsabkommen mit Italien Überblick
Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien Überblick Das Abkommen ist am 6. April 1985 in Kraft getreten. Persönlicher Anwendungsbereich des Abkommens Das Abkommen gilt für (natürliche und juristische) Personen,
MehrDirk Gurn Dipl. Betriebswirt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Landwirtschaftliche Buchstelle
Abgeltungsteuer bei Ehegatten-Darlehen Bei einem Darlehensvertrag unter Eheleuten unterliegen die Zinseinnahmen des darlehensgewährenden Ehegatten nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 %, wenn sein darlehensnehmender
MehrReihengeschäfte. Reihengeschäfte. Grundsätze (Rz 450 UStR)
Reihengeschäfte Definition Ein Gegenstand Mehrere (mindestens zwei) geschäfte Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer 1 Reihengeschäfte Grundsätze (Rz 450 UStR)
MehrAbschnitt I: Umsatzsteuer allgemein
Abschnitt I: Umsatzsteuer allgemein 1. Umsatzsteuerpflichtige Tatbestände... 11 1.1 Welche Leistungen unterliegen der Umsatzsteuer?... 11 1.2 Was versteht man unter Eigenverbrauch?... 18 1.3 Einfuhr von
MehrUmsatzsteuer verstehen und berechnen
Beck kompakt Umsatzsteuer verstehen und berechnen von Regine Funke-Lachotzki, Robert Hammerl 1. Auflage Umsatzsteuer verstehen und berechnen Funke-Lachotzki / Hammerl ist ein Produkt von beck-shop.de Thematische
MehrBesteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung
Besteuerung der Kapitalgesellschaft Zusammenfassendes Beispiel Lösung 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der AGmbH für den Veranlagungszeitraum Vorläufiger Jahresüberschuss 600.000 Ermittlung
MehrAKTUELL: EU-FREIZÜGIGKEIT AB 01.05.2011 SOWIE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS
AKTUELL: EU-FREIZÜGIGKEIT AB 01.05.2011 SOWIE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS Bezüglich der neuen EU-Freizügigkeit ab dem 01.05.2011 (wahrscheinlich relevant für polnische und tschechische Arbeitnehmer) stellen
Mehr1. Teil: Umsatzsteuer (14 Punkte)
BWL 3 STEUERN SS 05 ÜBUNGSKLAUSUR. Teil: Umsatzsteuer (4 Punkte).. Von der Elektrofuchs AG mit Sitz in Gießen werden IT-Beratungsdienstleistungen erbracht und Computerzubehör per Postversand verkauft.
MehrSteuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)
Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).
MehrEine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28.
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen
MehrEinkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.
Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann
MehrDie deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong
Die deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong KONTAKT Claus Schürmann claus.schuermann@wts.com.hk +852 2528 1229 Michael Lorenz michael.lorenz@wts.com.hk +852 2528 1229 Wichtiges in
MehrDreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer
Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes. Die Grundregeln des Reihengeschäftes sind im Infoblatt
Mehrwie mit Ihnen am 02.03.2004 besprochen, nachfolgend die Fallkonstellationen, die unseren Kollegen momentan die meisten Probleme bereiten.
Oberfinanzdirektion Chemnitz Herrn Oberfinanzpräsident Staschik Brückenstraße 10 09111 Chemnitz Dresden, 01. pril 2004 Umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen an die
MehrCHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER
CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32
Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des
MehrExpatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster
Expatriates und unselbständig Beschäftigte RA Der Unterschied zwischen unselbständig Beschäftigten und Expatriates unselbständig Beschäftigte Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen Expatriates
MehrNeuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen
Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei en Ab Oktober 2014 Frankoniabilanz Miskys & Lang Steuerberater-Partnerschaft Roter Mühlenweg 28 08340 Schwarzenberg www.frankoniabilanz.de alte Lesart 13b Absatz
MehrUmsatzsteuerrecht. Sommersemester 2012
Umsatzsteuerrecht Sommersemester 2012 1 Wiederholung Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer Berechnung 02.07.2012 13:31 2 Bemessungsgrundlage Fall nach BStBl I 2006, 193 Das Fitnessstudio K versteuert seine
MehrSteuerliche Behandlung von Preisgeldern
Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche
MehrÜbergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber
Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber insbesondere bei Leistungen durch ausländische Unternehmer Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Seit dem 1.1.2002 kann die Vergabe von Aufträgen
Mehr15. Einheit VO Finanzrecht USt SS 2013 1
15. Einheit 1 Sonstige Leistung ( 3a UStG) = alles, was nicht in einer Lieferung besteht ( 3a Abs 1 UStG) Tun zb Dienstleistungen Dulden zb Vermietung Unterlassen zb Verzicht auf die Ausübung von Rechten
MehrDas unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer
Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB
MehrUmsatzsteuer Stand 20.01.2015 ECONECT/hemmer Steuerfachschule GmbH 2014/2015
Umsatzsteuer Stand 20.01.2015 Karteikarten Umsatzsteuer Inhalt 2 A. Übersicht B. Steuerbarkeit C. Steuerbefreiungen D. Bemessungsgrundlagen E. Steuersatz F. Steuerschuld und Steuerschuldverhältnis G. Vorsteuerabzug
Mehr1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001
Schweizerische Steuerkonferenz Kreisschreiben Nr.14 Interkantonaler Wohnsitzwechsel von quellensteuerpflichtigen Personen, die nachträglich ordentlich veranlagt werden (Art. 90 Abs. 2 DBG, Art. 34 Abs.
MehrEine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.
Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen
MehrHerzlich Willkommen 04.09.2012 1
Herzlich Willkommen 04.09.2012 1 Dr. Mary Lachmann, LL.M. Rechtsanwältin Relevante Steuern für Gründer 04.09.2012 2 Gliederung A. Besteuerungsgrundsätze B. Einkommensteuer C. Körperschaftsteuer D. Gewerbesteuer
MehrUmsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem
MehrA N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)
A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:
MehrMerkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009
Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 I. Versteuerung von Anzahlungen 1. Was sind Anzahlungen? Anzahlungen (auch: Abschlagzahlungen, Vorauszahlungen)
MehrSTEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen
STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell
MehrSTEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN
STEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN Referent: Dipl.-Kfm. Harald Braschoß WP, StB Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.) Partner der BWLC Partnerschaft, Steuerberatungsgesellschaft
Mehr87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen
87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen EStG 10 Sachverhalt Der verheiratete Steuerberater A erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. H. von 120.000 Euro.
Mehrzu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?
zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.
MehrReverse-Charge-Verfahren bei Abfall- und Schrottverkäufen im Inland
Reverse-Charge-Verfahren bei Abfall- und Schrottverkäufen im Inland Durch das Jahressteuergesetz 2010 unterliegen nun auch ab dem 1.1.2011 Lieferungen von Abfällen und Schrotten dem sogenannten Reverse-Charge-Verfahren.
MehrOrlando-Finanzbuchhaltung
Allgemeine Informationen Ein Dreiecksgeschäft liegt dann vor, wenn sich ein Warenverkauf über 3 EU-Länder erstreckt. Bei einem Dreiecksgeschäft handelt es sich um ein Reihengeschäft, bei dem eine umsatzsteuerliche
MehrSONDER- KLIENTEN-INFO
20 Neufeldweg 3, 80 Graz Tel: +43 (0) 316 42428-0, Fax: -31 office@binder-partner.com www.binder-partner.com LG für ZRS Graz, FN 2201a SONDER- KLIENTEN-INFO ZUR ERINNERUNG: FRISTVERKÜRZUNG BEI ZUSAMMENFASSENDER
MehrÄnderungen zum Jahreswechsel
Änderungen zum Jahreswechsel Fernand Dupont, Wirtschaftskammer Wien Änderungen zum Jahreswechsel / Fernand Dupont Steuerliche Änderungen 2013 Stabilitätsgesetz 2012 Abgabenänderungsgesetz 2012 Einkommensteuer
MehrBERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen
MehrÜbungsbeispiele Repetitorium SS 2007
Übungsbeispiele Repetitorium SS 2007 Teil I Einkunftsermittlung (1) Beispiel zu Einkunftsermittlung (6,5 Punkte) Frau D mit Wohnsitz in Wien erzielt im Jahr 2006 folgende Einkünfte: - Einkünfte als Dienstnehmerin
Mehr18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf
18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf 18.1 Buchungen beim Wareneingang Ein Großhändler bezieht von einem Fabrikanten Waren auf Ziel. E INGANGSRECHNUNG Warenwert (netto)... 3.000,00 Umsatzsteuer...
MehrBERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch
MehrUmsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?
WIRTSCHAFT UND RECHT W 041/2014 vom 10.04.2014 Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? Bitte beachten Sie, dass die neuen Grundsätze des BMF-Schreibens (Anlage 1) ohne
MehrFRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR:
FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR: A. Anschrift des Absenders Name Anschrift B. Persönliche Angaben des Absenders Telefon, Fax, E-Mail Finanzamt, Steuernummer C. Anschaffung der Anlage/Abschreibungsmöglichkeiten
MehrOberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Gert Müller-Gatermann Unterabteilungsleiter IV B POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG
STEUERLICHE BEHANDLUNG Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich).
MehrInfo-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)
st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN
STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich
MehrMehrwertsteuerrechtliche Registrierung in der EU
Mehrwertsteuerrechtliche Registrierung in der EU Fragen: 1. Wann ist eine Registrierung in der EU grundsätzlich erforderlich? 2. Welche Konsequenzen hat eine Registrierung in der EU? 3. Wie ist das Registrierungsverfahren
MehrGrundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.
Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich
MehrA. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern
A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz,
MehrInformationsbrief zum 3. November 2009
Dipl.Kfm. Martin Löfflad Steuerberater Romantische Straße 10 86753 Möttingen Tel.: 09083/9697935 Fax: 09083/969755 1. Allgemeines Informationsbrief zum 3. November 2009 Inhalt 2. Verluste aus typisch stillen
MehrRentenbesteuerung: Wen betrifft es?
Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine
Mehr2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
MehrAnlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag
MehrDirektversicherung für Schweizer Grenzgänger
Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/1441-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch OWEH&CASH, vom 6. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes
MehrIndirekte Teilliquidation
Transponierung und Unsere Serie Was ist eigentlich... behandelt aktuelle und viel diskutierte Themen, die beim Nicht-Spezialisten eine gewisse Unsicherheit hinterlassen. Wir wollen das Thema jeweils einfach
MehrArbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2014/2015. Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht:
Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht: Einkommensteuerpflicht des X (Kurzübersicht): A. Subjektive Steuerpflicht ( 1 Abs. 1-4 ) B. Objektive Steuerpflicht I. qualifikation (
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom
MehrUniv. Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler
2. Übungsklausur aus Finanzrecht, 20.02.2014 Univ. Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler Die Arbeitszeit beträgt 45 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten Sie kurz und sachgerecht; für Antworten,
MehrDATEV-Seminar. Kamiran Rashid. Schumpeter School of Business and Economics Bergische Universität Wuppertal Gaußstraße 20 42097 Wuppertal
DATEV-Seminar Kamiran Rashid Schumpeter School of Business and Economics Bergische Universität Wuppertal Gaußstraße 20 42097 Wuppertal Kamiran.rashid@yahoo.de Agenda der heutigen Veranstaltung Wiederholung
MehrGrundstücke und Umsatzsteuer Messebauer, Messeumsätze
Messebauer, Messeumsätze Ein Seminar für Mandatsträger und qualifizierte Mitarbeiter? Ihr Mandant kauft oder verkauft ein Grundstück;? Ihr Mandant vermietet ein Grundstück;? Ihr Mandant erstellt oder repariert
MehrDas Fahrtenbuch Fluch oder Segen?
Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt
MehrIWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität Hagen IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium Klausur: Steuern und Bilanzen Lösungshinweise zur
Mehr