STADT HEMER UMWELTBERICHT BEBAUUNGSPLAN NR. 85 STEINBRUCH EDELBURG
|
|
- Bärbel Weiß
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 STADT HEMER BEBAUUNGSPLAN NR. 85 STEINBRUCH EDELBURG UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEN FACHBEITRAG VERFASSER: DIPL. BETRIEBSWIRT DIPL. UMWELTWISSENSCHAFTLER GERHARD LEIDIGKEIT, APRICKE 10 A, D HEMER
2 INHALTSVERZEICHNIS Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 85 Steinbruch Edelburg 1. Allgemeine Angaben 1.1 Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr Lagebeschreibung 1.3 Vorhabensbeschreibung 1.4 Planungsvarianten 2. Planerische und raumstrukturelle Vorgaben 2.1 Geografischer Überblick und naturräumliche Verhältnisse 2.2 Örtliche und überörtliche Planungen 3. Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation 3.1 Geologie 3.2 Boden 3.3. Wasser 3.4 Klima 3.5 Lärm 3.6 Flora, Fauna, Biotope Allgemeine Beschreibung Artenschutzrechtliche Prüfung 3.7 Landschaftsbild, Erholung 3.8 Kultur- und Sachgüter 3.9 Wechselwirkungen 3.10 Nullvariante 4. Darstellung der Auswirkungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen 5. Bilanzierung des Vorhabens und Darstellung von Kompensationsmaßnahmen 5.1 Vorhabensbilanzierung 5.2 Maßnahmen zur Eingriffsminimierung und Kompensationsmaßnahmen 5.3 Monitoring 6. Hinweise auf Schwierigkeiten und technische Verfahren 7. Allgemeinverständliche Zusammenfassung 8. Anlagen und Karten 9. Literatur- und Quellenverzeichnis 2
3 1. Allgemeine Angaben Die Umweltprüfung nach BauGB stellt besondere verfahrensrechtliche Anforderungen an die Ermittlung und Bewertung des umweltrelevanten Abwägungsmaterials, deren Ergebnis in die Abwägung nach 1 Abs. 7 BauGB einzustellen und dort zu berücksichtigen ist. Zentrale Aufgabe der Umweltprüfung ist die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Bauleitplanes. Der vorliegende Umweltbericht dokumentiert somit auf der Grundlage des derzeitigen Planungsstandes das umweltrelevante Abwägungsmaterial. Die Beschreibung und Bewertung erfolgt im Umweltbericht als gesonderter Teil der Planbegründung Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 85 Durch die Stilllegung des Steinbruches Hemer Becke-Oese der Basalt AG, die gute verkehrliche Anbindung und die erhebliche Vorbelastung des nun überplanten Bereichs ergibt sich als sinnvolle Folgenutzung die Ansiedlung eines Gewerbebetriebes auf den ehemaligen Betriebsflächen. Der Rat der Stadt Hemer hat in seiner Sitzung vom einen Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 85 Edelburg gefasst. 1.2 Lagebeschreibung Das Plangebiet befindet sich im nordöstlichen Teil des Stadtgebiets. Die Straße Edelburg als Erschließung des Gewerbegebiets grenzt das Plangebiet im Osten, die B 7 südöstlich und das bestehende Gewerbegebiet nördlich ein. Westlich schließt sich der stillgelegte Steinbruch an; die Flächen sind der natürlichen Sukzession im Sinne des Naturschutzes unterworfen. Die Fläche selbst gliedert sich in die ebenen Bereiche, die vormals für Brech- und Klassieranlage, Lagerplatz und sonstige Betriebseinheiten genutzt wurden. Halden und bewachsene ehemalige Steilhänge z.t. mit interessanten geologischen Aufschlüssen bestimmen die Randbereiche. 1.3 Vorhabensbeschreibung Eine umfassende Vorhabensbeschreibung wird in der Begründung zum Bebauungsplan dargestellt. Zusammenfassend sind anschließend nur die wichtigsten Fakten in Kurzform dargestellt. Gemeinde Stadt Hemer, Ortsteil Becke Name Bebauungsplan Nr. 85 Steinbruch Edelburg Plangebiet in m² gesamt Planungsrechtliche Beurteilung Aus FNP entwickelt, Gewerbe (GE) Art der geplanten Nutzung Industrie GI 700 Verkehrliche Erschließung Industriestraße Edelburg / B 7 Ver- und Entsorgung Öffentliches Leitungsnetz Abfallentsorgung Durch öffentliche Entsorgung 3
4 Planung auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben Der Betrieb eines Gewerbebetriebes ist nur bei Einhaltung einer Vielzahl von Vorgaben aus den einzelnen Fachgesetzen und Verordnungen möglich. Bereiche, in denen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden können, sind in Hemer beschränkt. Aufgrund der Lage, der Erschließung und der tatsächlichen Vorbelastung des Bereiches kann nur die Nutzung der ebenen Flächen als Betriebsfläche unter Schonung der Randbereiche als sinnvoll angesehen werden. Umweltschutzziele aus übergeordneten Vorgaben Schutzgut Quelle Zielaussage Mensch Bundesimmissionsschutzgesetz Schutz der Allgemeinheit und Nachbarschaft vor schädlichen BImSchG Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie deren Vorsorge. Boden Wasser DIN Bodenschutzgesetz BImSchG Baugesetzbuch BauGB Wasserhaushaltsgesetz WHG Landeswassergesetz LWG Voraussetzung gesunder Lebensverhältnisse der Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz, dessen Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und Lärmminderung bewirkt werden soll. Ziele des Bodenschutzgesetzes sind u.a. der langfristige Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt, insbesondere als Lebensgrundlage und raum für Menschen, Tiere und Pflanzen, als Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, als Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz), als Archiv der Kultur- und Naturgeschichte sowie für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und öffentliche Nutzungen. Weitere Ziele sind der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen, Vorsorge gegenüber dem Entstehen schädlicher Bodenveränderungen und die Förderung der Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten. Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden. Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen. Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers sowie die Bewirtschaftung von Gewässern zum Wohl der Allgemeinheit. Tiere und Pflanzen Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG Landschaftsgesetz LG NW Baugesetzbuch BauGB Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für kommende Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass - die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes - die Regenerations- und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter - die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Bei der Aufstellung der Bauleitplanung sind insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. 4
5 Luft und Klima Landschaft Kultur- und Sachgüter Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG TA Luft TA Lärm Landschaftsgesetz NRW LG NW Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG Landschaftsgesetz NRW LG NW Baugesetzbuch BauGB Denkmalschutzgesetz Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung bzgl. des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen) Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt. Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (und damit auch der klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage seiner Erholung. Schutz, Pflege, Entwicklung und ggfls. Wiederherstellung der Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen, auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter zu berücksichtigen. Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden. 2. Planerische und raumstrukturelle Vorgaben 2.1 Geografischer Überblick und naturräumliche Verhältnisse Der Untersuchungsraum liegt im westlichen Sauerland im Außenbereich der Stadt Hemer. Hemer liegt im Märkischen Kreis zwischen Iserlohn und Menden südöstlich von Dortmund im Regierungsbezirk Arnsberg. Das Plangebiet ist naturräumlich dem Süderbergland zuzuordnen. Die naturräumliche Einheit wird unter NR 337 E 2 wie folgt beschrieben: 337-E2 - Niedersauerland, Grosslandschaft: Sauer- und Siegerland Das Niedersauerland entspricht dem nördlichen Teil des Rheinischen Schiefergebirges. Dieser am tiefsten von allen Einheiten des Süderberglandes gelegene Teilbereich ist vor allem durch stufenähnliche, von West nach Ost verlaufende Gürtel geprägt, die in sich meist kuppig ausgebildet sind. Höhenlagen von mehr als 300m werden nur im Südosten erreicht. 2.2 Örtliche und überörtliche Planungen Gebietsentwicklungsplan / Regionalplan Landschaftsplan Landschaftsschutzgebiet Gesetzlich geschützte Biotope nach 30 BNatSchG Freiraum; da die Fläche < 10 ha ist, ist eine formelle Änderung des Regionalplans nicht erforderlich Ein rechtskräftiger Landschaftsplan liegt nicht vor Die Fläche liegt nicht in einem LSG; angrenzender Steinbruch ist als LSG ausgewiesen Der Abstand zu geschützten Biotopen liegt bei mehr als 2000 m (Felsenmeer) und 5
6 Biotopkataster LANUV FFH-Lebensraumtypen (LRT) Biotoptypen LANUV) Naturdenkmal 4000 m (Hönnetal) Im Umkreis von 200 m sind keine Flächen ausgewiesen Im Umkreis von 200 m sind keine Flächen ausgewiesen Flächiges Naturdenkmal angrenzend (Geotop) 3. Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation 3.1 Geologie Nach der geologischen Karte von NRW im Maßstab 1: (Blatt 4512) liegt das Plangebiet im rechtsrheinischen Schiefergebirge. Die Basis des Unterkarbon bilden die liegenden Alaunschiefer mit einer Mächtigkeit von 5-20 m. Darüber mit einer Mächtigkeit von m die Kulmkieselschiefer. Im Hangenden folgen die wieseligen Übergangsschichten um Kulm-Kieselkalke. Die Wechselfolge aus Kieselkalken und Kieselschiefern erreichen eine Mächtigkeit von m. Hieran folgen die Kulm-Plattenkalke, die durch zwischengelagerte dünne Toneinlagen sehr deutlich gebankt sind. Die Mächtigkeit beträgt maximal 380 m. Im Hangenden des Unterkarbons folgen die ca. 220 m mächtigen Alaunschiefer, denen einzelnen Schluffsteinbänke sowie kalkige und kieselige Einlagerungen zwischengeschaltet sind. Auszug aus geologischen Karte; M.: 1:25 000; vergrößert Direkt im Anschluss an das Plangebiet befinden sich geologische Aufschlüsse von besonderer Bedeutung. Sie sind als ein Naturdenkmal ausgewiesen. Auszug aus dem Geodatenportal MK 6
7 3.2 Boden In der Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen / Blatt 4512 / Maßstab 1: wird der Bereich als schwach bis basenhaltige Braunerde tlw. podsolig, lehmiger Sand bis schluffiger Lehm grus- und steinhaltig dargestellt. Aufgrund der intensiven Nutzung durch den Steinbruchbetreiber ist der Boden hier jedoch stark vorbelastet, dies wird auch durch die Ausweisung als Altlastenverdachtsfläche dokumentiert: Auszug aus dem Altlastenkastaster Geodatenportal MK 3.3. Wasser Im Plangebiet sind keine Wasserschutzgebiete, Quellvorranggebiete oder Wasservorrangflächen ausgewiesen. Der Grundwasserspiegel liegt auf einer Höhe von ca. 185 m ünn. Durch die Aufgabe der Nassabgrabung stellt sich der natürliche Grundwasserspiegel erst langsam wieder ein. Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Durch Versiegelung von Freiflächen wird die Grundwasserneubildung beeinflusst. Schon jetzt ist durch die intensive Nutzung der Fläche die Versickerung stark eingeschränkt. In der weiteren Planung wird sichergestellt, dass unbelastete Wässer auch weiter dem Naturhaushalt zur Verfügung stehen. Alle Abwässer werden zentral gesammelt und durch eine Abwasserleitung Richtung Ortsteil Hemer-Becke geleitet. Eine Beeinträchtigung des Grundwassers kann somit weitgehend ausgeschlossen werden. 3.4 Klima / Luft Das Plangebiet ist dem norddeutschen Klimabereich der nördlich gemäßigten Zone und zwar dem Klimabezirk Sauerland zuzuordnen. Aufgrund der Größe des Plangebiets sind Auswirkungen auf den Klimabereich zu vernachlässigen. Kleinklimatisch hat die Bebauung einer Freifläche stets Auswirkungen. Versiegelungen und der Verlust vegetationsbedingter filterfähiger Oberfläche führen zu kleinklimatischen Veränderungen. Aufgrund der großflächigen angrenzenden Bereiche ohne Bebauung und den vorhandenen Halden des ehemaligen Steinbruchs kann dies hier jedoch vernachlässigt werden. 7
8 3.5 Mensch Störende Geräusche werden als Lärm bezeichnet. Abhängig von der baulichen Nutzung angrenzender Flächen sind Richtwerte für Schall- und Lärmemissionen durch den angesiedelten Gewerbebetrieb / Industriebetrieb einzuhalten. Die einzuhaltenden Werte zur nächsten Wohnbebauung sind mit 60/45 db(a), zur benachbarten Gewerbeflächen mit 65 db(a) /50 db(a) für Industriegebiete mit 70 db(a) / 70 db(a) angegeben. Die Vorbelastung hinsichtlich Srassenlärms dieses Bereiches ist der folgenden Grafik zu entnehmen: Auszug aus dem Geodatenportal MK Neben den Lärmimmissionen sind auch Erschütterungen und Beeinträchtigungen der Luftreinhaltung bei der Ansiedlung eines Gewerbe-/ Industriebetriebes nicht auszuschließen. Das Bebauungsplangebiet wird zulässig für Gewerbebetriebe aller Art wie Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe sowie Tankstellen. Diese Betriebe können einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen. Die 4. BImSchV erläutert unter Nr. 8 die genehmigungsbedürftigen Anlagen. Die Einstufung in Spalte 1 oder Spalte 2 gibt die Verfahrensart an. Hiernach entscheidet sich, ob zusätzlich eine allgemeine oder standortbezogene Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen muss. Einzelheiten hierzu werden im noch durchzuführenden immissionsschutzrechtlichen Verfahren geklärt. Zusammenfassend kann bereits festgehalten werden, dass die notwendigen Werte wie im BImSchG gefordert, eingehalten werden können. Die entsprechenden Nachweise werden im Genehmigungsverfahren gutachterlich nachgewiesen. 3.6 Flora, Fauna, Biotope Allgemeine Beschreibung Die potentielle natürliche Vegetation beschreibt für diesen Bereich einen artenarmen Hainsimsen Buchenwald. Real handelt sich jedoch vielmehr um eine Industriebrache unterschiedlicher Ausprägung. Bezeichnend sind die bewachsenen Randbereiche und die offenen, z.t. stark versiegelten ebenen Flächen. Schutzwürdige Biotope nach 30 BNatSchG sind nicht vorhanden. Das angrenzend vorhandene Landschaftsschutzgebiet endet noch vor der im Plangebiet liegenden Halde. 8
9 Auszug aus dem Geodatenportal MK Landschaftsschutzgebiet Artenschutzrechtliche Prüfung Die artenschutzrechtliche Prüfung wurde durch das Fachplanungsbüro Stelzig erstellt und ist als Anlage beigefügt. Ergebnis der Prüfung ist, dass von den 44 planungsrelevanten Arten und Artgruppen für das Messtischblatt Nr im Bereich des Plangebietes 9 Säugetierund 12 Vogelarten sowie 1 Amphibienart zu berücksichtigen sind. Für die Zulässigkeit des Vorhabens sind Vermeidungsmaßnahmen bei der Geburtshelferkröte (Errichtung eines Schutzzaunes während der Baumaßnahmen) und beim Neuntöter (evtl. Aussetzen der Bautätigkeit bei Vorkommen zwischen April und Juni) einzuplanen. Alle anderen Arten und Artgruppen bedürfen keiner besonderen Vermeidungsmaßnahme. 3.7 Landschaftsbild und Erholung Das Plangebiet beinhaltet den in der Vergangenheit intensiv genutzten Bereich des ehemaligen Steinbruchs. Bauliche Anlagen haben hier bereits in der Vergangenheit erhebliche Beeinträchtigungen mit sich gebracht. Durch die Einzäunung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht war eine Nutzung der Fläche zum Zwecke der Erholung bereits in der Vergangenheit ausgeschlossen. 3.8 Kultur- und Sachgüter Im Plangebiet befinden sich laut Verzeichnis des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege keine schützenswerten Kulturdenkmale. Auf das vorhandene Geotop wurde bereits unter 3.1 hingewiesen. 3.9 Wechselwirkungen Die nach BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sowie die Wechselwirkungen aus Verlagerungseffekten und deren Zusammenhänge sind dabei zwangsläufig. Die Überbauung z.t. unversiegelter Freifläche führt zwangsläufig zu einer Beeinträchtigung des Schutzgutes Bodens und somit auch zu einem Verlust von Speicherkapazität von Grundwasser. Gleichzeitig geht Lebensraum für Pflanzen und Tiere verloren. Durch die gewerbliche Nutzung des Bereiches werden Randbereiche in Mitleidenschaft gezogen. 9
10 Aufgrund der Größe des Gebietes, der Lage zwischen einer Hauptverkehrsachse und einem bestehenden Industrie/Gewerbegebietes und der tatsächlichen Vorbelastung des Plangebietes ist jedoch eine erhebliche Wechselwirkung im Bebauungsplangebiet nicht zu erwarten Nullvariante Bei einer Nichtrealisierung der Fläche würde die bereits eingeleitete Sukzession weiter voranschreiten, ohne dass sich jedoch natürliche Bereiche bilden würden. Aufgrund der starken Vorbelastung sind es stets Sekundärbiotope, die ein Sonderstandort u.u. auch für seltene Tier- und Pflanzenarten werden können. Demgegenüber steht, dass es im Stadtgebiet von Hemer wenige Bereiche gibt, die sich für die Ansiedlung eines derartigen Betriebes eignen würden. 4. Darstellung der Auswirkungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen Schutzgut Auswirkung Vermeidung Verringerung Kompensation Mensch Lärm, Staub, Erschütterung Boden Wasser Bodenverlust durch Versiegelung Verlust von Versickerungsfläc hen durch Versiegelung Einhaltung der gesetzlichen Richtwerte nach BImSchG Keine Inanspruchnahme wertvollerer Randbereiche Sparsamer Umgang mit Grund und Boden Klima Entfällt entfällt entfällt Flora, Fauna, Verlust von Biotope Lebensraum Sparsamer Umgang mit Grund und Boden Umsetzung von Maßnahmen aus den entsprechenden Fachgutachten nach Genehmigung Inanspruchnahme der ebenen stark vorbelasteten Flächen Versickerung unbelasteter Wässer, Beseitigung von Abwässern Erhalt und Optimierung der Randbereiche Bau einer Versickerungsmulde Schaffung von Ersatzbiotopen, Eingrünung, Verwendung natürlicher Baustoffe Landschaftsbild, Erholung Kultur- und Sachgüter Geotop Beeinträchtigung durch Bebauung Entsprechende Detailplanungen der Gebäude und Lagerbereiche Entfällt entfällt entfällt Verlust des Steilhanges durch Überplanung des Bereiches Verzicht, keine Inanspruchnahme des Bereiches Anpassung der Gebäudehöhe Eingrünung der einsehbaren Bereiche Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass alle Beeinträchtigungen von Schutzgütern durch geeignete Maßnahmen vermieden oder zumindest verringert werden können. Alle Beeinträchtigungen, die weder vermieden noch verringert werden können, sind ausgleichbar. 10
11 5. Bilanzierung des Vorhabens und Darstellung von Kompensationsmaßnahmen 5.1 Vorhabensbilanzierung Das Plangebiet in seiner Gesamtgröße von ca. 3,3 ha ist entsprechend der derzeitigen Beschaffenheit kartiert worden. Die Bewertung erfolgt nach den auf der Fläche vorhandenen Biotoptypen und deren ökologischer Wertigkeit nach den Vorgaben der Stadt Hemer, angeglichen an das standardisierte Verfahren ( Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, 2008) Bei der Bewertung des Ist-Zustandes wird von dem jetzigen Bestand ausgegangen. Obwohl es sich um Flächen handelt, die im Planfeststellungsbeschluss vom nach Aufgabe des Steinbruchbetriebes der natürlichen Sukzession im Sinne des Umweltschutzes festgesetzt waren, kann die Fläche in ihrem jetzigen Zustand in die Planung einfließen. Aufgrund eines Flächentausches wurden die hier festgesetzten Kompensationsmaßnahmen in der Gemarkung Deilinghofen, Flur 20, Flurstück 10 realisiert. Die Eintragung einer entsprechenden Baulast erfolgte am Maßnahmen zur Eingriffsminimierung und Kompensationsmaßnahmen Maßnahmen zur Eingriffsminimierung M1 Schutz und Erhalt des Geotops an der südlichen Grenze des Plangebietes durch Abgrenzung zum Schutz vor Beeinträchtigungen. M2 Anschüttung eines Fels-Schutzwalles ausschließlich mit unbelastetem natürlichen Boden. M3 Die Böschungen (Felsklippe) werden der natürlichen Sukzession überlassen. Die Pflege des Bereiches erfolgt im Sinne einer naturnahen Entwicklung. M4 Der Sichtschutzwall wird aus reinem bis steinigem, kulturfähigen Boden ohne fremde Beimischungen erstellt. Auf wassergefährdende oder vegetationsfeindliche Bestandteile oder dem Einbau von Recyclingmaterial wird verzichtet. M5 Verkehrsflächen, von denen keine Wassergefährdung ausgehen kann, werden in wasserdurchlässiger Form befestigt. M6 Die Zaunanlage wird im westlichen Teil so konzipiert, dass durch die vorgesehene Toranlage eine Zufahrtsmöglichkeit zum ehemaligen Steinbruchbereich ermöglicht wird. 11
12 Dieses Tor dient ausschließlich als Rettungsweg und kann nur im Einzelfall für die Abwicklung von Pflegemaßnahmen im ehemaligen Steinbruch genutzt werden. Unerlaubtes Befahren des Landschaftsschutzgebietes wird so deutlich eingeschränkt. M7 Pflege und Weiterentwicklung der eingeleiteten Sukzession in den Randbereichen. Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherung oder zur Vorbeugung einer Fehlentwicklung erfolgt im Sinne des Biotop- und Artenschutzes. M8 Anpflanzungen in den Randbereichen werden ausschließlich mit bodenständigen Laubgehölzen vorgenommen. M9 Anpassung der Gebäude und der Gebäudehöhen an die natürlichen Gegebenheiten zur Minimierung des Eingriffs in das Landschaftsbild und zur Verbesserung des Kleinklimas. M10 Zur Vermeidung des geringen verbleibenden Risikos für Beeinträchtigungen der Geburtshelferkröten außerhalb der bekannten Aktionsradien ist zumindest für die Dauer der Bauzeit ein wirksamer Amphibienschutzzaun am Verbindungsweg zwischen dem Hauptsteinbruch und dem Bebauungsplanbereich einzurichten. Dadurch sollen Geburtshelferkröten daran gehindert werden, in das Bebauungsplangebiet ab- oder einzuwandern. Wegen des Fehlens geeigneter Gewässer ist ein Vorkommen der Art ohnehin nicht wahrscheinlich. Die Maßnahme dient daher der Schadensvorsorge. M11 Bei einem Brutvorkommen des Neuntöters im Bebauungsplanbereich können durch Bautätigkeiten während der Brutzeit theoretisch artenschutzrechtliche Verbotstatbestände (Störung, Tötung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) ausgelöst werden. Um Derartiges sicher auszuschließen, muss das Gebiet bei Bautätigkeiten in der Brutzeit vorher unbedingt durch einen erfahrenen Ornithologen auf Brutvorkommen des Neuntöters untersucht werden. Sofern ein Brutnachweis erfolgt, ist der Bau während der Brutzeit (1. April bis 30. Juni) auszusetzen Kompensationsmaßnahmen Auf interne Kompensationsmaßnahmen wird in diesem Fall verzichtet. Die Randbereiche werden in der jetzigen Form gepflegt und erhalten und sind als Minimierungsmaßnahme festgesetzt (M7/M8). Die verbleibende Fläche muss vollständig der Nutzung als Gewerbebetrieb zur Verfügung stehen. Eine weitere Kompensation kann unterbleiben, weil die Massnahme ausgeglichen ist. 12
13 5.3 Monitoring Die im Umweltbericht dargestellten Kompensationsmaßnahmen werden in das Kompensationskataster der Stadt Hemer aufgenommen. Maßnahmen zur Eingriffsminimierung werden durch den Investor dauerhaft sichergestellt. 6. Hinweise auf Schwierigkeiten und technische Verfahren Bei der Erstellung des Umweltberichts sind keine Schwierigkeiten aufgetreten. 7. Allgemeinverständliche Zusammenfassung Durch die Stilllegung des Steinbruches Hemer Becke-Oese der Basalt AG ist eine nicht genutzte Industriefläche entstanden, die über eine gute verkehrliche Anbindung verfügt. Diese Fläche ist erheblich vorbelastet. Im nun überplanten Bereich ergibt sich daraus als sinnvolle Folgenutzung die Ansiedlung eines Gewerbetriebes. Festsetzungen zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft durch den Steinbruch wurden durch einen Flächentausch 2008 nach Deilinghofen verlagert. Um einen reibungslosen Betriebsablauf des Recyclinghofes zu ermöglichen, ist es unabdingbar, die Anlage weitgehend auf einer Ebene anzusiedeln. Dies ist in diesem Bereich gut zu realisieren. Die betrachteten Schutzgüter werden nicht nachhaltig beeinträchtigt, bzw. können durch festgesetzte Minimierungsmaßnahmen geschützt werden. Alle verbleibenden Beeinträchtigungen sind durch entsprechende geplante Maßnahmen kompensierbar, indem der Schutzwall sowie die Sandhalden durch kulturfähigen Boden mit standortgerechten Bewuchs aufgepflanzt werden. Zur Anbindung an die B7 werden vorhandene Strukturen genutzt, sodass größere Eingriffe in die Bodenstruktur ausgeschlossen werden können. Im weiteren Genehmigungsverfahren nach 4 BImSchV, Spalte 8 werden zudem alle Nachweise zur Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben geführt. 8. Anlagen und Karte 8.1 Artenschutzrechtliche Prüfung Büro Stelzig 8.2 Biotoptypenliste NRW 8.3 Landschaftspflegerischer Begleitplan Bestand und Planung: Tabelle und Karte 13
14 9. Literatur- und Quellenverzeichnis Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen (1998): Bodenkarte von Nordrhein- Westfalen, 1 : , Blatt L 4712 Iserlohn, Krefeld Glandt, Dieter: Taschenlexikon der Amphibien und Reptilien (2010), Wiebelsheim LANUV NRW (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Recklinghausen Märkischer Kreis (2002): Biotoptypenliste - Bestandsbewertung und Hinweise zur Berechnung der Kompensationsmaßnahmen, Lüdenscheid Märkischer Kreis (2011): Daten aus dem Geodatenportal zu Altlasten, Lärmverteilung, Schutzwürde Biotope, Schutzgebiete, a. a. O. Märkischer Kreis (2011): Deutsche Grundkarte Luftbildkarte 1:5000, a. a. O. Märkischer Kreis (2011): Deutsche Grundkarte Normalausgabe 1:5000, a. a. O. Mieders, Georg (2006); Flora des nördlichen Sauerlandes, Lüdenscheid MSWKS NRW und MUNLV NRW (Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport und Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) (2009): Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft Gemeindliches Ausgleichskonzept: Ausgleichsplanung, Ausgleichspool, Ökokonto Arbeitshilfe für die Bauleitplanung, Düsseldorf Schrödter, Wolfgang; Habermann-Nieße, Klaus; Lehmberg, Frank (2004): Umweltbericht in der Bauleitplanung, Bonn Hemer, den 06. April
15 Anl. 8.1 Artenschutzrechtliche Prüfung 8 Artenschutzrechtliche Prüfprotokolle 15
16 16
17 17
18 Anlage 8.2 Code Biotoptyp Grundwert A * Grundwe rt P ** 1 Versiegelte oder teilversiegelte Flächen, Rohböden 1.1 Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen, Wege, 0 0 engfugiges Pflaster, Mauern etc.) 1.2 Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter 0,5 0,5 Versickerung des Oberflächenwassers oder baumbestandene versiegelte Fläche und Gleisbereiche ohne Vegetation 1.3 Teilversiegelte- oder unversiegelte 1 1 Betriebsflächen, (wassergebundene Decken, Schotter-, Kies-, Sandflächen) Rasengitterstein, Rasenfugenpflaster 1.4 Feld-, Waldwege, unversiegelt mit 3 3 Vegetationsentwicklung 1.5 Trockenmauern, aufgelassene Steinbrüche und aufgelassene trockene Abgrabungsflächen Begleitvegetation 2.1 Bankette, Mittelstreifen (regelmäßige Mahd) Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen ohne 2 2 Gehölzbestand 2.3 Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen mit 4 4 Gehölzbestand 2.4 Wegraine, Säume ohne Gehölze Landwirtschaftliche Flächen, halbnatürliche Kulturbiotope und gartenbauliche Nutzfläche 3.1 Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend 2 2 fehlend 3.2 Acker, wildkrautreich auf nährstoffreichen Böden Acker, wildkrautreich auf nährstoffarmen Sand- 5 5 und flachgründigen Kalkböden 3.4 Intensivwiese, -weide, artenarm Artenreiche Mähwiese, Magerwiese, -weide, 5-7 (***) Feucht - und Nasswiese/ -weide, Flutrasen 5-7*** Kalkhalbtrocken-, Borstgras-, Sandmager-, 6-8*** 6-8 Silikattrocken-, Schwermetallrasen, trockene und feuchte Heide, Röhrichte, Seggenriede 3.8 Obstwiese bis 30 Jahre Obstwiese älter als 30 Jahre Dauerkultur (Baumschulen, 2 2 Weihnachtsbaumkulturen, Erwerbsgartenbau, Obstplantagen) ohne geschlossene Krautschicht 3.11 Dauerkultur (Baumschulen, 3 3 Weihnachtsbaumkulturen, Erwerbsgartenbau, Obstplantagen) mit geschlossener Krautschicht 4 Grünflächen, Gärten 4.1 Extensive Dachbegrünung 0,5 0,5 4.2 Intensive Dachbegrünung Zier- und Nutzgarten ohne Gehölze oder mit < % heimischen Gehölzen 4.4 Zier- und Nutzgarten mit > 50% heimischen 3 3 Gehölzen 4.5 Intensivrasen (z. B. in Industrie- und Gewerbegebieten, Sportanlagen), Staudenrabatten, Bodendecker
19 4.6 Extensivrasen (z. B. in Grün- und Parkanlagen) Grünanlage, Friedhof, parkartiger Garten, 5 4 strukturreich mit Baumbestand 4.8 Park Friedhof, strukturreich mit altem 6 4 Baumbestand 5 Brachen (flächig bzw. streifig) 5.1 Acker-, Grünland-, Industrie- bzw. 4 4 Siedlungsbrachen, Gleisbereiche mit Vegetation, Gehölzanteil < 50% 6 Wald, Waldrand, Feldgehölz 6.1 Mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen 0 < %, geringes bis mittleres Baumholz (BHD > cm) 6.2 mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen 50 5 (***) 4 < 70%, geringes bis mittleres Baumholz (BHD > cm) 6.3 mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen 70 6 (***) 5 < 90%, geringes bis mittleres Baumholz (BHD > cm) 6.4 mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen 90 7 (***) 6 (7***) 100%, geringes bis mittleres Baumholz (BHD > cm) 6.5 Niederwald, bewirtschaftet 8 (***) 6, 8 7 Gehölze 7.1 Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, 3 3 Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen < 50% 7.2 Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, 5 (***) 5 Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen 50% 7.3 Baumreihe, Baumgruppe, Alleen 3 3 mit lebensraumtypischen Baumarten < 50% und Einzelbaum, Kopfbaum nicht lebensraumtypisch 7.4 Baumreihe, Baumgruppe, Alleen mit lebensraumtypischen Baumarten 50% und Einzelbaum, Kopfbaum lebensraumtypisch Quelle, Bach, Fluss, Altarm, Altwasser, (Heide-)Weiher 8.1 Naturfern Bedingt naturfern Bedingt naturnah Naturnah, natürlich 10*** 10 9 Graben, Kanal, Teich, Abgrabungs-, Senkungs-, Stau-, Kleingewässer 9.1 Naturfern Bedingt naturfern Bedingt naturnah 6 5, Naturnah Natürliche Biotoptypen 10.1 Felsen, Blockschutthalden und ihre Vegetation, 8-10*** 8-10 Binnensalzstellen 10.2 Moore, Röhrichte, Seggenriede 8-10*** 8-10 Biotoptypenliste Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW Recklinghausen März
20 Anl. 8.3 Landschaftspflegerischer Begleitplan Tabelle Eingriffsbilanzierung zum Bebauungsplan Nr. 85 Industriepark Edelburg A. Ausgangszustand des Untersuchungsraumes Flächen Code Biotoptyp Fläche Grund- Gesamt- Gesamtwert Nr. (lt. (lt. Biotoptypenwertliste) (m²) wert korrektur- faktor (Sp 5 X Sp 6) (s. Plan 1- Biotopt (lt. Bestand) ypenwe Biotoptypen rtliste) wertliste) Einzelflächen Wert(Sp 4 x Sp 7) I 1.3 Halde II 7.1 Feldgehölz III 5.1 Rohboden mit Pioniervegetation IV 1.2 Regenrückhaltebe cken (alt) Gesamtfläche m² Gesamtflächenwert (Summe Sp 8) WP B. Geplanter Zustand des Untersuchungsraumes Flächen Biotoptyp Fläche Grundwert Gesamt- Gesamtwert Nr. (lt. Biotoptypenwertliste) (m²) (lt. korrektur- (Sp 5 X Sp 6) (s. Plan 2- Biotoptypenw Planung ertliste) faktor Code (lt. Biotoptyp enwertlist e) Einzelflächen Wert (Sp 4 x Sp 7) Halde Feldgehölz Anschüttung mit , Neuanpflanzung (naturnah) und nat. Sukzession Anschüttung ohne Anpflanzung oder mit Ziergehölzen Schutzwall mit , Gehölzen Regenrückhaltebec ken (alt) Lager, ,5 1 0, wassergebunden Halle, Parkplatz und Zuwegung Voll versiegelt Gesamtfläche m² Gesamtflächenwert (Summe Sp 8) WP C. Gesamtbilanz (Gesamtflächenwert A Gesamtflächenwert B) WP 20
21 Landschaftspflegerischer Begleitplan - Karte - Fläche 1/1.3 Fläche I Fläche 5/7.2 Fläche 3/7.2 Fläche 7/1.2 Fläche III/5.1 Fläche 8/1.1 Fläche IV Fläche 6/1.2 Fläche II Fläche 2/7.1 Bestand: I / 1.3 / Halde II / 7.1 / Feldgehölz III / 5.1 / Rohboden mit Pioniervegetation IV / 1.2 / Regenrückhaltebecken (alt) Planung: 1 / 1.3 / Halde 2 / 7.1 / Feldgehölz 3 /.7.2 / Anschüttung mit Anpflanzung und Sukzession 4 / 4.3 / Anschüttung ohne Anpflnzung 5 / 7.2 / Schutzwall mit Gehölzen 6 / 1.2 / Regenrückhaltebecken 7 / 1.2 / Lager, wassergebunden 8 / 1.1 / Halle, Parkplatz etv. Vollversiegelt 21
zum Bebauungsplan der Stadt Rheinbach Nr. 59 Wolbersacker Plangrundlage: Vorentwurf BKI 280 VE 01c_lc vom Verkehrsflächen
Eingriffsbilanzierung gemäß Vereinfachtem Bewertungsverfahren NRW (Arbeitshilfe für die Bauleitplanung), Stand Mai 2001 Anlage 1 und Numerischer Bewertung von en für die Bauleitplanung in NRW vom März
MehrSTADT VERL. Eingriffsbewertung/-bilanzierung zum. Bebauungsplan Nr. 80 Grubenweg. Mai 2017
STADT VERL Eingriffsbewertung/-bilanzierung zum Bebauungsplan Nr. 80 Grubenweg Mai 2017 In Zusammenarbeit mit der Verwaltung: Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung Tischmann Schrooten Berliner Straße
MehrGEMEINDE EVERSWINKEL
GEMEINDE EVERSWINKEL Eingriffsbewertung/-bilanzierung zum Bebauungsplan 56 Königskamp II Vorentwurf, Mai 2014 In Zusammenarbeit mit der Verwaltung: Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung Tischmann
MehrUmweltbericht Änderung des Flächennutzungsplanes südl. Kochstrasse (Willich) Stand Januar Stadt Willich GB II/5 Stadtplanung
Umweltbericht 128. Änderung des Flächennutzungsplanes südl. Kochstrasse (Willich) Stand Januar 2011 Stadt Willich GB II/5 Stadtplanung 1 Gliederung: 1. Einleitung 1.a Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele
MehrUmweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum
Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 26 Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg, 1. Änderung
BEBAUUNGSPLAN NR. 26 Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg, 1. Änderung A n l a g e z u r B E G R Ü N D U N G Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Vorentwurf gem. 3 (1) / 4 (1) Fassung
MehrNumerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW
Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW Recklinghausen März 2008 Bearbeiter: Ulrike Biedermann Jutta Werking-Radtke unter Mitarbeit von: Daniela Hake Heinrich König A. Biotoptypenwertliste
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,
MehrGemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn
Kreis Stormarn Gebiet: Waldstraße 36 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 25.05.2009 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev
MehrLoopleitung LEW von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna)
von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna) Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren bei der Bezirksregierung Münster (18.03.2014) Untersuchungsrahmen UVU I Grontmij GmbH Friedrich-Mißler-Straße 42
MehrSchutzgut Mensch. Art Urheber Thematischer Bezug. Straßen- und Gewerbelärm
Umweltbezogene Informationen zum Bebauungsplan Talstraße- C 23 Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung und den nach den Umweltschutzgütern i. S. des 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten
MehrAufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg
Bebauungsplan Am Stein Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich 3 1.2 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.3 Planverfahren 3
Mehr1. Veranlassung, aktuelle Nutzung und Vegetationsbestand
Bauleitplanung der Stadt Schloß Holte - Stukenbrock, Bebauungsplan Nr. 47 Trapphofstraße Eingriffsbewertung/-bilanzierung - als Anlage A.1 der Begründung - 1. Veranlassung, aktuelle Nutzung und Vegetationsbestand
MehrBegründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork
Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax
MehrErhalt der Bodenvielfalt. Besonderer Schutz seltener Böden. Schutz vor Bodenverlust (Erosion) Schutz der Bodenfunktionen und ihrer Leistungsfähigkeit
BODEN 2.1.1.; 2.1.2.; 2.1.3; 2.1.4. und 2.1.10 2.1.1.; 2.1.2.; 2.1.3; 2.1.4. und 2.1.10 2.1.1.; 2.1.2.; 2.1.3; 2.1.4 2.1.1.; 2.1.2.; 2.1.3; 2.1.4 Erhalt der Bodenvielfalt Besonderer Schutz seltener Böden
MehrBebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung
Bebauungsplan Berland 1. Teil - 1. Änderung gemäß 13a BauGB Beb.-Plan Nr. Nf 320/16 Begründung 1 Anlass des Bebauungsplanänderungsverfahrens In Zeiten des wirtschaftlichen Wandels müssen Kommunen bedarfsgerechte
Mehrvorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht
Anlass, Plangeltungsbereich und Beschreibung der Inhalte des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht (Vorhaben gemäß 12 BauGB) ----- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrSTADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping
STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:
MehrKurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten
Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 1 Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 2 1. PLANAUFSTELLUNG Aufgrund des 1 Abs. 3
MehrBebauungsplan Nr Änderung und Teilaufhebung
STADT PORTA WESTFALICA Bebauungsplan Nr. 10 3. Änderung und Teilaufhebung Bocksköppen Umweltbericht Sachgebiet Stadtplanung ENTWURF Stand: 19.08.2013 aktualisiert Februar 2014 1. Einleitung Gemäß 2a BauGB
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,
MehrBegründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes
Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister - Fachbereich Stadtentwicklung und Planung Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorentwurf - Änderungsbereich: Stadtbezirk West - Hehn Gebiet
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 51 Unterneger-Zum Lehmenohl der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs
MehrAnhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG
Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes Anhang XIII, 41 Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Die nachfolgende Gliederung kann bei der Erstellung der
Mehrgem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes Weierhofweg/Höhenweg/Dreibholzer Straße Teil A Begründung Stand: Entwurf 01.02.2018 Stadt Wiehl Der Bürgermeister Fachbereich 6
MehrSTADT AHAUS DER BÜRGERMEISTER
STADT AHAUS DER BÜRGERMEISTER STADTPLANUNGSAMT Erfassung und Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie von Maßnahmen zum Ausgleich i. S. des 1a (3) BauGB bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen
MehrSiedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr
Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1. Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich bis
MehrGemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg
Kreis Herzogtum Lauenburg Gebiet: Östlich des vorhandenen Gewerbegebietes mit der Gemeindestraße 'Kurzenlanskoppel', südöstlich der Landesstraße 220, östlich angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 10 Begründung
MehrNaturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht
Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan
MehrDesigner Outlet Center Remscheid Lennep
Designer Outlet Center Remscheid Lennep ISR Stadt + Raum GmbH & Co. KG Zur Pumpstation 1 42781 Haan Dipl.-Ing. (FH) Landespflege Stadtplaner AKNW Jan Roth Bürgerinformation 18.07.2013 Übersicht 1. Bestandssituation
MehrLandschaftspflegerische Stellungnahme
STADT GELDERN Der Bürgermeister Bau- und Planungsamt -Planungsabteilung- Az.: 61.26.04/41T.II - 4. Ä. Bebauungsplan Nr. 41 Gewerbegebiet Weseler Straße -Teil II -4. Änderung- Landschaftspflegerische Stellungnahme
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost
Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:
MehrUmweltbelange in der Bauleitplanung
Umweltbelange in der Bauleitplanung Schäftersheim, 10. Juli 2015 Dipl.- Geogr. Joachim Ettwein Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 1 Gliederung Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.
MehrSTADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES
STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS FÜR DEN BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG-KEHLÄCKER 10. ÄNDERUNG UND DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG WEST 2. ÄNDERUNG
MehrBEBAUUNGSPLAN LÄNGENFELDWEG OST, NR. L 3/0, MARKT MURNAU A. STAFFELSEE
BEBAUUNGSPLAN LÄNGENFELDWEG OST, NR. L 3/0, MARKT MURNAU A. STAFFELSEE - Betrachtung der Schutzgüter der Umwelt - Markt Murnau a. Staffelsee Untermarkt 13 82418 Murnau a. Staffelsee Planungsbüro U-Plan
MehrIm Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung sind keine Schutzgebiete ausgewiesen.
Bebauungsplan Im Feuerhägle/Primus-Truber-Straße 1. Bebauungsplan Im Feuerhägle / Primus-Truber-Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich
MehrUmweltverträgliche Trassen für den Ausbau des Stromnetzes
Umweltverträgliche Trassen für den Ausbau des Stromnetzes Thomas Buksdrücker, ERM GmbH Umweltverträgliche Trassen für den Ausbau des Stromnetzes Übersicht Planungsprozess für Höchstspannungsleitungen Raumordnungsverfahren
MehrGemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung
Gemeinde Eschenburg Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd Begründung Planstand: Entwurf 07/2017 Inhalt 1 Anlass, Grundlagen, Ziele... 3 2 Lage und
MehrGEMEINDE WARNGAU LANDKREIS MIESBACH FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 18. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG FERTIGSTELLUNGSDATEN: Vorentwurf: Entwurf:
GEMEINDE WARNGAU LANDKREIS MIESBACH FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 18. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG FERTIGSTELLUNGSDATEN: Vorentwurf: 27.04.2018 Entwurf: 27.04.2018 PLANUNG: Huber Planungs-GmbH Hubertusstr. 7, 83022 Rosenheim
MehrUMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 92 WINTERBORN - IM BITZENGARTEN GEMEINDE NÜMBRECHT
P ETRA H OUSTEKOVA L ANDSCHAFTSARCHITEKTIN AK NW S CHANZENSTRASSE 23 51063 KÖLN F ON: 0221/9236705 E MAIL: F AX: 0221/27239138 LA@ GRUENIMQUADRAT. DE UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 92 WINTERBORN -
MehrGEMEINDE PETERSBERG ORTSTEIL HORWIEDEN
GEMEINDE PETERSBERG ORTSTEIL HORWIEDEN 21. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEGRÜNDUNG / UMWELTBERICHT Entwurf 16.08.2017 INHALT SEITE 1. Planungserfordernis... 1 2. Situation... 1 2.1 Planungsgebiet...
MehrGEMEINDE BEELEN. Eingriffsbilanzierung. zum Bebauungsplan Nr. 35 Seehusen 3. Entwurf, Dezember 2017
GEMEINDE BEELEN Eingriffsbilanzierung zum Bebauungsplan 35 Seehusen 3 Entwurf, Dezember 2017 In Zusammenarbeit mit der Verwaltung: Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung Tischmann Schrooten Berliner
MehrBegründung zum Entwurf
COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke
MehrUmweltbericht. spezieller Artenschutz-Prüfung (sap) und Ausgleichskonzept
Viehweid, Gewerbe und Sport Umweltbericht mit spezieller Artenschutz-Prüfung (sap) und Ausgleichskonzept Gemeinderat Gottenheim 21.09.2009 Umweltbericht Viehweid, Gewerbe und Sport Dipl. Ing. Horst Dietrich
MehrG e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker
G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker Gemeinde Georgenberg Neuenhammerstraße 1 92714 Pleystein Pleystein, Johann
MehrGemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung
Gemeinde Schwalmtal Flächennutzungsplan, 1. Änderung Erweiterung des Wohngebietes und Reduzierung der Wohngebiete und Begründung Entwurf (Stand 24.06.2011) Übersichtsplan Seite 1 Teil I der Begründung
MehrUmweltbericht. zur 89. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Hoppenberg der Stadt Büren
Umweltbericht zur 89. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Hoppenberg der Stadt Büren Umweltbericht zur 89. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Hoppenberg der Stadt Büren Auftraggeber:
MehrErlass des MLUL zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen
Erlass des MLUL zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen vom 31.1.2018 Richard Nothdorf Referat 44 Naturschutz in Planungen und Zulassungsverfahren, Natura
Mehrzur 12. Änderung des Flächennutzungsplans Nachbarschaftsverband Ulm
Umweltbericht zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans Nachbarschaftsverband Ulm Auftraggeber: Nachbarschaftsverband Ulm Auftragnehmer: Baron Landschaftsarchitekt BDLA/SRL Schillerstaße 1/4 89077 Ulm
MehrBocholt, eb. An -301
Bocholt, 0.0. -eb An -0 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zur Aufstellung des Bebauungsplanes SW 0 auf dem ehemaligen Messinggelände zwischen Bocholter Aa, An der Alten Aa, Kleingartenanlage und Isselburger
MehrGemeinde Schwaig b.nbg.
Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts
Mehr- RHEIN-ERFT-KREIS - TEILÄNDERUNG NR DANSWEILER B E G R Ü N D U N G
STADT PULHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN - RHEIN-ERFT-KREIS - TEILÄNDERUNG NR. 14.8 DANSWEILER B E G R Ü N D U N G zur Teiländerung Nr. 14.8 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim im Bereich des südlichen
MehrBeschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen
Beschreibung des Vorhabens Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB Gemeinde Bad Essen Landkreis Osnabrück Bebauungsplan Nr. 48 B Maschweg Geschäftsstelle Osnabrück Am Schölerberg 6 Telefon: 0541/957
MehrÄnderung des Flächennutzungsplans in Großrosseln Ortsteile St. Nikolaus & Nassweiler Schachtanlage Merlebach Nord II
Änderung des Flächennutzungsplans in Großrosseln Ortsteile St. Nikolaus & Nassweiler Schachtanlage Merlebach Nord II "Sonderbaufläche Photovoltaik" und "Wald" statt "Grünfläche" und Fläche für die Landwirtschaft"
MehrÄnderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Umweltverträglichkeitsprüfung Überblick Einführung auf europäischer Ebene
MehrBebauungsplan Nr. 58/17 "Johanneshof 9. Änderung des FNP für den Bereich Johanneshof
Bebauungsplan Nr. 58/17 "Johanneshof 9. Änderung des FNP für den Bereich Johanneshof Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Bürgerversammlung/Erörterungsveranstaltung am 30. Mai 2017 Elke Minor, Benjamin
MehrGemeinde Martinsheim
Gemeinde Martinsheim Landkreis Kitzingen Bayern Begründung Zur 3. Änderung des Flächennutzungsplan Stand 06-10-2009 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis: 1 Allgemeines 3 1.1 Anlass des Änderungsverfahrens
MehrBAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:
STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-
MehrUmweltbericht Änderung des Flächennutzungsplanes südl. Kochstrasse (Willich) Stand November Stadt Willich GB II/5 Stadtplanung
Umweltbericht 128. Änderung des Flächennutzungsplanes südl. Kochstrasse (Willich) Stand November 2014 Stadt Willich GB II/5 Stadtplanung 1 Gliederung: 1. Einleitung 1.a Kurzdarstellung der Inhalte und
MehrDer Rat der Stadt Siegen hat in seiner Sitzung am den Aufstellungsbeschluss für die Änderung 73.2 des Flächennutzungsplanes gefasst.
Zusammenfassende Erklärung zur Änderung 73.2 des Flächennutzungsplanes (FNP) und des Bebauungsplanes Nr. 351 Gewerbegebiet Martinshardt gem. 10 (4) BauGB Fachbereich 7/3 1. Arbeitsgruppe Verfahrensablauf
MehrNSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft. Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9.
NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9. November 2013 Was ist eigentlich was? 1. Naturschutzgebiet 2. Nationalpark
MehrSTADT HALVER. Bekanntmachung der Stadt Halver
STADT HALVER Bekanntmachung der Stadt Halver 1. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes 2. Bebauungsplan Nr. 46 "Zum Hälversprung" - Erneute Öffentliche Auslegung - Der Rat der Stadt Halver hat in seiner
MehrUmweltbeitrag. Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust. 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark
Umweltbeitrag Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark Planungsgruppe Landschaft und Umwelt Waldstraße 3 79108 Freiburg-Hochdorf AUFTRAGGEBER:
MehrS T A D T V R E D E N
S T A D T V R E D E N Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 115 Grenzüberschreitendes Dienstleistungszentrum Gaxel Stand: Frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Inhalt 1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes
MehrS T A D T GEVELSBERG. Hinweisbekanntmachung
S T A D T GEVELSBERG Hinweisbekanntmachung Die Stadt Gevelsberg weist auf folgende öffentliche Bekanntmachung in der Westfälischen Rundschau und der Westfalenpost am 05.01.2018 hin (nachrichtliche Wiedergabe
MehrHessische Landesbahn (HLB): Neubau einer Wartungshalle, Kasteler Straße 45, Wiesbaden
Hessische Landesbahn (HLB): Neubau einer Wartungshalle, Kasteler Straße 45, Wiesbaden Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und Kurzgutachten zum Vorkommen von geschützten Arten Stand: 8.6.217 Auftraggeber:
MehrBegründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3.
Begründung zur 3. Änderung des BP 20.08 Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite - 1 - Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 20.08 Römerstraße (20.08/03) Stadt: Remagen Gemarkung:
MehrBegründung. zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Bereich Löwenberger Straße
Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan Bereich Löwenberger Straße Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg
MehrEingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5
Anlage 5 1 Beispiel Ein fiktives Beispiel soll die Anwendung des vorstehend beschriebenen Bewertungssystems verdeutlichen. Dargestellt wird eine typische Situation, wie sie in zahlreichen Gemeinden immer
MehrBebauungsplan. Auf Haardt
Gemeinde Mettlach Bebauungsplan Auf Haardt 1. Änderung Begründung ENTWURF Saarbrücken November 2016 1 1. Anlass und Ziel der Planung Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Auf Haardt soll im Gebiet ansässigen
MehrGemeinde Horben. Bebauungsplan Gesundheitsresort Schwarzwald Luisenhöhe. Prüfung der Erlaubnislage hinsichtlich des Landschaftsschutzgebiets
Gemeinde Horben Bebauungsplan Gesundheitsresort Schwarzwald Luisenhöhe Prüfung der Erlaubnislage hinsichtlich des Landschaftsschutzgebiets Horben Freiburg, den 30.01.2018 Landschaftsarchitekten bdla Beratende
MehrBEGRÜNDUNG ZUR. 8. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 17 A - Industriestraße- GEMEINDE ALDENHOVEN
Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8-41812 Erkelenz - info@vdhgmbh.de ZUR 8. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 17 A - Industriestraße- GEMEINDE ALDENHOVEN STAND: JUNI 2017 Inhalt 1 Anlass, Ziel und
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1
ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...
MehrStrategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG
1 Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gemäß 16 LNatSchG NRW Stand: September 2017 In Verbindung mit 19a UVPG und
MehrBegründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg
Begründung 4 Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Krefeld Fischeln für den Bereich der Tennisanlage am Krützboomweg sowie der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche einen Bebauungsplan aufzustellen.
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 Paul Gerhard Schule/Sportplatz Kleibrink
Fachbereich 6 Stadtentwicklung und Bauen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 "Paul Gerhard Schule/Sportplatz Kleibrink" Beschleunigtes Aufstellungsverfahren gem. 13 a BauGB Begründung gemäß 9 (8) Baugesetzbuch
MehrBegründung zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe"
zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe" Lage des Änderungsbereiches Stand 23. Februar 2018 zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe" INHALT DER BEGRÜNDUNG TEIL A:
MehrBEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung
BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB 20.6.2013 GEMEINDE BILSHAUSEN VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 21 IM ALTEN FELDE - NORD MIT TEILPLANAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR.
MehrAllgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG. Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil Burgsteinfurt
LANDSCH AFTSPL ANUNG GARTENGEST ALTUNG NATURTOURISM US JUTTA KÜDDE Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG zum Vorhaben Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil
MehrZ u s a m m e n f a s s e n d e E r k l ä r u n g
Z u s a m m e n f a s s e n d e E r k l ä r u n g nach 6 Abs. 5 bzw. 10 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heide und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 87 DER STADT FEHMARN
.2011 BEBAUUNGSPLAN NR. 87 DER STADT FEHMARN FÜR DAS GEBIET DER HOCHFELDER MÜHLE ZWISCHEN DER LANDESSTRASSE 217 UND DER BUNDESSTRASSE 207 NÖRDLICH VON STRUKKAMP, WESTLICH VON BLIESCHENDORF ZUSAMMENFASSENDE
MehrBAULEITPLANUNG TEILAUFHEBUNG BEBAUUNGSPLAN STRANG OELSBERG TEIL 2
STADT BAD HÖNNINGEN BAULEITPLANUNG TEILAUFHEBUNG BEBAUUNGSPLAN STRANG OELSBERG TEIL 2 - BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Hönningen 2 Auftraggeber: Stadt Bad Hönningen Auftragnehmer: - GmbH Tannenweg 10 56751 Polch
MehrBebauungsplan-Entwurf XVII-50aa "Gartenstadt Karlshorst I"
Bebauungsplan-Entwurf XVII-50aa "Gartenstadt Karlshorst I" Informationsveranstaltung am 9. Februar 2012 Umweltprüfung zum Bebauungsplanverfahren Inhalt 1. Bearbeitungsgebiet (Lage im Raum, Luftbild, angrenzende
Mehr2. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGS- PLAN. BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB
1 GEMEINDE OBERAU 2. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGS- PLAN BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB Schongau, den 23.11.2009 geändert: 14.04.2010 Planung ARCHITEKTURBÜRO HÖRNER BAUERNGASSE 27 86956 SCHONGAU Landschaftsplanung
MehrFlächennutzungsplan Potsdam. Medienstadt Babelsberg
Flächennutzungsplan Potsdam 25. Änderung Medienstadt Babelsberg Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Stadtentwicklung - Verkehrsentwicklung Flächennutzungsplan Potsdam - Begründung Seite 1 25. Änderung Anlass
MehrERGÄNZUNGSSATZUNG REISACH II
ERGÄNZUNGSSATZUNG REISACH II INHALT: Abhandlung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung DATUM: 14.11.2018 VORHABENSTRÄGER: Stadt Osterhofen Stadtplatz 13 94486 Osterhofen VERFASSER: ARCHITEKTUR LANDSCHAFT
MehrBegründung. - Vorentwurf -
Begründung - Vorentwurf - Zum 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)"Parkplatz Erlebnisbad Arriba an der Schleswig-Holstein-Straße" Gebiet: westlich Schleswig-Holstein-Straße,
Mehr7. VORHABENBEZOGENE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 79 DER STADT BAD SEGEBERG LANDSCHAFTSPLANERISCHE STELLUNGNAHME
7. VORHABENBEZOGENE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 79 DER STADT BAD SEGEBERG LANDSCHAFTSPLANERISCHE STELLUNGNAHME Auftraggeber: Stadt Bad Segeberg Lübecker Straße 9 23795 Bad Segeberg Verfasser: PLANUNG
MehrBekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn
Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) a) der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und b) des Bebauungsplanes Nr. 1226,
MehrPlangebiet: Nördlich und westlich der Straße Kermelsgrund, südlich der Bürener Straße
Stadt Bad Wünnenberg 63. Änderung des Flächennutzungsplanes Stallbusch II Ortsteil: Haaren Plangebiet: Nördlich und westlich der Straße Kermelsgrund, südlich der Bürener Straße Begründung Verfahrensstand:
MehrOffenau. Ziegelhütte. Entwicklungssatzung. Begründung. Gemeinde. Landkreis Heilbronn. Gemarkung Offenau. Planstand:
Gemeinde Offenau Landkreis Heilbronn Entwicklungssatzung Ziegelhütte Gemarkung Offenau Begründung Planstand: 15.06.2015 KOMMUNALPLANUNG TIEFBAU STÄDTEBAU Dipl.-Ing. (FH) Guido Lysiak Dipl.-Ing. Jürgen
MehrStadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße
Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen Bebauungsplan Nr. D 27 3. Änderung für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung Stadt Euskirchen, Bebauungsplan Nr.
MehrUmweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen
Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Stand: 11. August 2015 Vorentwurf Im Auftrag der Stadt Barsinghausen Fachdienst III/ 1 Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Gruppe
MehrPlanungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054
Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Burgauer Straße 30 86381 Krumbach Tel. 08282 994-0 Fax: 08282 994-409 E-Mail: kc@klingconsult.de Bericht zur Vorprüfung
MehrBEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB
GEMEINDE WIELENBACH 6. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN HAUNSHOFEN WEST BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB Gefertigt am: 10.12.2015 Geändert: 31.08.2017 Geändert: 18.01.2018 : Städtebaulicher Teil ARCHITEKTURBÜRO
Mehr