UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 92 WINTERBORN - IM BITZENGARTEN GEMEINDE NÜMBRECHT
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- Alexandra Neumann
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1 P ETRA H OUSTEKOVA L ANDSCHAFTSARCHITEKTIN AK NW S CHANZENSTRASSE KÖLN F ON: 0221/ E MAIL: F AX: 0221/ LA@ GRUENIMQUADRAT. DE UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 92 WINTERBORN - IM BITZENGARTEN GEMEINDE NÜMBRECHT Bearbeitung: Dipl. Ing. (FH) Petra Houstekova, Landschaftsarchitektin AK NW, BDLA Auftraggeber: Aktivdesignhaus Dücker GmbH Am Weiherberg Reichshof Köln, im Mai
2 1.0 EINLEITUNG Inhaltsverzeichnis 1.1 KURZDARSTELLUNG DES INHALTS UND DER WICHTIGSTEN ZIELE DES BAULEITPLANES, EINSCHLIEßLICH DER BESCHREIBUNG DER FESTSETZUNGEN DES PLANES MIT ANGABEN ÜBER STANDORTE, ART UND UMFANG SOWIE BEDARF AN GRUND UND BODEN DER GEPLANTEN VORHABEN 1.2 DARSTELLUNG DER IN EINSCHLÄGIGEN FACHGESETZEN UND FACHPLÄNEN FESTGELEGTEN ZIELE DES UMWELTSCHUTZES, DIE FÜR DEN BAULEITPLAN VON BEDEUTUNG SIND, UND DER ART, WIE DIESE ZIELE UND DIE UMWELTBELANGE BEI DER AUFSTELLUNG BERÜCKSICHTIGT WURDEN 2.0 SCHUTZGÜTER UND AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS 2.1 SCHUTZGUT MENSCH 2.2 SCHUTZGUT BIOTOPBESTAND 2.3 SCHUTZGUT FAUNA 2.4 SCHUTZGUT BODEN 2.5 SCHUTZGUT WASSER 2.6 SCHUTZGUT KLIMA / LUFT 2.7 SCHUTZGUT LANDSCHAFTS-/ORTSBILD 2.8 SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER 2.9 WECHSELWIRKUNGEN 2.10 DARSTELLUNG DER NULLVARIANTE 3.0 MAßNAHMEN 3.1 MINDERUNGS- UND SCHUTZMAßNAHMEN 3.2 GRÜNORDNERISCHE MAßNAHMEN 3.3 AUSGLEICHSMAßNAHMEN 4.0 ERHALTUNGSZIELE UND SCHUTZZWECKE DER FFH-GEBIETE UND EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIETE IM SINNE DES BUNDESNATURSCHUTZGESETZES 5.0 UMWELTBEZOGENE AUSWIRKUNGEN AUF KULTURGÜTER UND SONSTIGE SACHGÜTER 6.0 VERMEIDUNG VON EMISSIONEN UND SACHGERECHTER UMGANG MIT ABFÄLLEN UND ABWÄSSERN 7.0 NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN SOWIE sparsame UND EFFIZIENTE NUTZUNG VON ENERGIE 8.0 DARSTELLUNG VON LANDSCHAFTSPLÄNEN UND SONSTIGEN PLÄNEN 9.0 ERHALT BESTMÖGLICHER LUFTQUALITÄT IN GEBIETEN MIT IMMISSIONS- GRENZWERTEN, DIE NACH EUROPÄISCHEN VORGABEN DURCH RECHTS- VERORDNUNG FESTGESETZT SIND 10.0 ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN 11.0 BODENSCHUTZKLAUSEL (BERÜCKSICHTIGUNG VON FLÄCHENRECYCLING, NACHVERDICHTUNG UND SONSTIGER INNENENTWICKLUNG) 12.0 VERMEIDUNG UND AUSGLEICH NACH DER EINGRIFFSBILANZIERUNG 13.0 BESCHREIBUNG DER WICHTIGSTEN MERKMALE DER VERWENDETEN TECHNISCHEN VERFAHREN BEI DER UP UND HINWEISE AUF PROBLEME BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN 14.0 BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN MAßNAHMEN DES MONITORING 15.0 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG 2
3 1.0 Einleitung 1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplanes, einschließlich der Beschreibung der Festsetzungen des Planes mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 wird vom Vorhabenträger beantragt. Das Bebauungsplangebiet beinhaltet zurzeit eine Pferdeweide und eine Zufahrt von der Straße Im Bitzengarten. Der Grund für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der beabsichtigte Neubau von 5 Einfamilienhäusern. Das Bebauungsplangebiet liegt im nördlichen Teil von Winterborn innerhalb vorhandener Wohnbebauung. Die mittlere NHN-Höhe beträgt 248 m. Das Bebauungsplansgebiet ist im Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet dargestellt. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 92 hat eine Größe m 2. Es ist die Errichtung von 5 Einfamilienhäusern einschl. der Erschließungsstraße geplant. Der Bebauungsplan Nr. 92 'Winterborn Im Bitzengarten' setzt Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Die GRZ ist mit 0,4 bzw. 0,3 festgesetzt. Die Zufahrt wird als Verkehrsfläche festgesetzt. 1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden Im Landschaftsplan Nr. 4 Nümbrecht-Waldbröl ist Winterborn als Ortschaft aus dem Geltungsbereich ausgenommen. Der Gebietsentwicklungsplan (Regionalplan) weist das Plangebiet als Allgemeinen Freiraumund Agrarbereich mit der Funktion Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung aus mit dem Ziel Erhalt, Schutz, Sicherung. Über diese konkreten Aussagen hinaus gibt es Fachgesetze, die allgemein Ziele für bestimmte Schutzgüter beinhalten und hier bei der Prüfung berücksichtigt werden. Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob eine Fläche eine im Gesetz genannte schützenswerte Eigenschaft besitzt oder von ihr eine schutzrelevante Wirkung ausgeht. Die Ziele der Fachgesetze stellen während der Bearbeitung einen Bewertungsrahmen für einzelne Schutzgüter dar. Je höher ein Schutzgut durch das geplante Vorhaben beeinträchtigt wird, 3
4 desto weniger können die gesetzlichen Ziele erreicht werden. Damit steigt auch die Erheblichkeit einer Auswirkung. Zu diesen Fachgesetzen zählen: Bodenschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Landeswasser-gesetz NRW, TA Luft, Bundesimmissionsschutzgesetz, TA Lärm, Denkmalschutzgesetz NRW. Nachfolgende Zielaussagen sind relevant: Bodenschutzgesetz: der langfristige Schutz des Bodens bezogen auf seine Funktionen im Naturhaushalt als Lebensgrundlage und Lebensraum für den Menschen, Tier und Pflanzen, Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Schutz des Grundwassers) Archiv für Natur und Kulturgeschichte, Standort für Rohstofflagerstätten, für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und öffentliche Nutzungen Der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen, Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen Die Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten Wasserhaushaltsgesetz Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen Landeswassergesetz NRW Das Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers sowie die Bewirtschaftung vor Gewässern zum Wohl der Allgemeinheit Bundesimmissionschutzgesetz Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur und Sachgüter vor schädlichen Einwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen Erscheinungen 4
5 TA Luft Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt TA Lärm Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche und deren Vorsorge Denkmalschutzgesetz NRW Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sind der Öffentlichkeit im zumutbaren Rahmen zugänglich zu machen. 2.0 Schutzgüter und des Vorhabens Da nach 1a BauGB die umweltschützenden Belange in die Abwägung einzubeziehen sind, wird untersucht, ob durch das Vorhaben erhebliche und nachteilige Umweltauswirkungen auf Schutzgüter im Sinne 1a (3) BauGB zu erwarten sind. Im Folgenden werden die einzelnen Schutzgüter betrachtet. Die Beschreibung der Bestandssituation und die Beschreibung der zu erwartenden des Vorhabens werden zusammengefasst. Während ein Teil der als nicht weiter relevant zu bewerten ist, können bei anderen Maßnahmen notwendig werden. Die des Vorhabens können anlagebedingt, baubedingt oder betriebsbedingt sein. 2.1 Schutzgut Mensch Bestand Rundherum grenzt Wohnbebauung an das Bebauungsplangebiet an. Besondere Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Geschäfte sind in der Nähe nicht vorhanden. Vorbelastungen Es bestehen keine Vorbelastungen. Auf dem Abschnitt bis zur Hauptstraße ist zusätzliches Verkehrsaufkommen im geringen Umfang zu erwarten. 5
6 2.2 Schutzgut Biotopbestand Bestand Hier wird auf die detaillierten Ausführungen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages zum Bebauungsplan verwiesen. Bei der Umsetzung des Bauvorhabens werden anlagebedingt erhebliche bzw. nachhaltige Eingriffe in den Biotophaushalt verursacht. Die vorhandene landwirtschaftliche Fläche wird versiegelt bzw. in Hausgärten umgewandelt. Diese nachhaltigen Veränderungen finden ausschließlich auf Flächen mit einer geringen bis mittleren Biotopprägung statt. Der Eingriff in den Naturhaushalt wird gemäß dem Verfahren der LANUV Numerische Bewertung von Biotopen für die Bauleitplanung bilanziert. Ein ökologischer Ausgleich wird im Bebauungsplangebiet nicht erreicht. umwelterheblich 2.3 Schutzgut Fauna / Artenschutz Bestand Hier wird auf die detaillierten Ausführungen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages zum Bebauungsplan verwiesen. Vorbelastungen Es handelt sich um eine innerörtliche Freifläche mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung. Grundsätzlich kommt es durch die anlagebedingte Flächeninanspruchnahme im Plangebiet zu einer Verdrängung der heute vorkommenden Tiergemeinschaften. Populationen von planungsrelevanten Arten werden nicht beeinträchtigt. 2.4 Schutzgut Boden 6
7 Bestand: Hier wird auf die detaillierten Ausführungen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages zum Bebauungsplan verwiesen. Vorbelastungen Im Altlasten-Verdachtsflächen-Kataster liegen keine Eintragungen vor. Durch den Bergbau ist der natürliche Boden nachhaltig beeinträchtigt. Nachhaltige Beeinträchtigungen entstehen grundsätzlich durch die anlagebedingte Versiegelung sowie Reduzierung der Oberflächenwasserversickerung und die Erhöhung des Oberflächenabflusses hinzu. umwelterheblich 2.5 Schutzgut Wasser Bestand Oberflächengewässer: Es sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Grundwasser: Gemäß dem vorliegenden Geologischen Gutachten ist oberflächenah kein Grundwasser zu erwarten. Im Bereich der Neubauten wird dem Boden grundsätzlich anlagebedingt seine Funktion als Filter für Niederschlagswasser entzogen. Das Niederschlagswasser der Dachflächen wird dem Regenwasserkanal zugeführt. Die Versiegelung von Böden geht mit Beeinträchtigungen des Grundwasserhaushalts einher. 2.6 Schutzgut Klima / Luft Bestand Der Untersuchungsbereich liegt in der atlantisch geprägten Klimazone mit relativ geringen jährlichen Temperaturunterschieden zwischen wärmstem und kältestem Monat. Die mittlere jährliche Lufttemperatur liegt bei etwa 8 C. Aufgrund des Steigungsregens in Verbindung mit den vorherrschenden Westwinden fallen jährlich im Durchschnitt ca mm Niederschlag. 7
8 Es herrscht eine hohe klimatische Feuchte. Die baulichen Maßnahmen beeinträchtigen das Lokalklima im Hinblick auf zusätzliche Erwärmung und Verringerung der Luftfeuchte. 2.7 Schutzgut Landschafts- / Ortsbild Bestand Hier wird auf die detaillierten Ausführungen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages zum Bebauungsplan verwiesen. Die Bebauung findet in einer innerörtliche Lage von Winterborn statt und passt sich in seiner Struktur an die umliegende Bebauung an. 2.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Denkmalschutz: Über das eventuelle Vorhandensein von Bodendenkmälern im Plangebiet liegen keine Aussagen vor. Ver- und Entsorgung: Das Gebiet ist an das zentrale Abwassernetz über die Straße Im Bitzengarten angeschlossen. Gefahrenschutz: Durch die vorgesehene Bebauung ist kein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko gegeben. Eine Stellungnahme der Bezirksregierung über Kampfmittel im Bereich des Bebauungsplanes liegt nicht vor. 8
9 2.9 Wechselwirkungen Aufgrund komplexer Wirkzusammenhänge im Naturhaushalt verursachen Beeinträchtigungen eines Schutzgutes in der Regel Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern. Durch Vergrößerung versiegelter Flächen und Einzäunungen wird die Barrierewirkung für Tiere gesteigert Veränderung der Grundwasserqualität durch Veränderung des Bodengefüges zugunsten der Versiegelung Bodenversiegelung durch Bebauung wirkt sich nicht nur auf Schutzgut Boden, sondern auch auf das Landschaftsbild aus Die Veränderung des Landschaftsbildes mindert die Qualität der Landschaft für die Erholung des Menschen Die kleinklimatische Erwärmung auf den versiegelten Flächen wirkt sich negativ auf das Wohlbefinden der Menschen aus Darstellung der Nullvariante Die Fläche würde weiterhin landwirtschaftlich genutzt. 3.0 Maßnahmen 3.1 Minderungs- und Schutzmaßnahmen Schutzgut Mensch: Es ist keine Verschlechterung der Situation zu erwarten. Schutzgut Biotopbestand: Die Hecke und 2 der Bäume sollen erhalten bleiben. Schutzgut Fauna: In wertvolle Lebensbereiche wird nicht eingegriffen. Ein Ausgleich ist zu schaffen. Schutzgut Boden: Es wird sinnvollerweise ein bereits vorbeschädigter Standort bebaut. Schutzgut Wasser: Baubedingte Beeinträchtigungen des Grundwassers sind durch entsprechende Maßnahmen auszuschließen (siehe Boden). Eine Versickerung des anfallenden Regenwassers ist nicht möglich. Schutzgut Klima / Luft: Es sind keine Schutz- bzw. Verminderungsmaßnahmen bezüglich des Klimas möglich. Schutzgut Landschafts-/Ortsbild: Es ist keine Verschlechterung der Situation zu erwarten. 9
10 Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Auf die Bestimmungen der 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW wird verwiesen. 3.2 Grünordnerische Maßnahmen Im Bebauungsplangebiet sind Flächen für Pflanzbindungen vorgesehen. 4.0 Erhaltungsziele und Schutzzwecke der FFH-Gebiete und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes FFH-Gebiete und Europäische Vogelschutzgebiete sind durch das Planungsvorhaben nicht betroffen. 5.0 Umweltbezogene auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter Umweltbezogene auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter sind durch die Planung nicht gegeben. 6.0 Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern Abfälle werden über die reguläre Müllbeseitigung entsorgt. Die Abwässer werden über das vorhandene Kanalnetz entsorgt. 7.0 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie Die Nutzung erneuerbarer Energien ist im Bebauungsplan nicht festgesetzt. 8.0 Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen Das Plangebiet liegt im Bereich des rechtskräftigen Landschaftsplanes LP 4, ist aber als ein Teil der Ortslage aus dem Geltungsbereich ausgenommen. 9.0 Erhalt bestmöglicher Luftqualität in Gebieten mit Immissionsgrenzwerten, die nach europäischen Vorgaben durch Rechtsverordnung 10
11 festgesetzt sind Für das Plangebiet sind keine entsprechenden europäischen Vorgaben festgesetzt Anderweitige Planungsmöglichkeiten Planungsvarianten: Es wurden keine Planungsvarianten vorgelegt Bodenschutzklausel (Berücksichtigung von Flächenrecycling, Nachverdichtung und sonstiger Innenentwicklung) Bei der Vorhabensfläche handelt es sich um eine innerörtliche Baufläche Vermeidung und Ausgleich nach der Eingriffsbilanzierung Es wurde ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan vorgelegt. Ein vollständiger landschaftsökologischer Ausgleich kann im Bebauungsplangebiet nicht stattfinden Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der UP und Hinweise auf Probleme bei der Zusammenstellung der Angaben Für die Aussagen zum Artenschutz wurde auf die allgemeinen Angaben der LANUV zu den jeweiligen Tiergruppen zurückgegriffen. Angaben über örtliche Populationen liegen nicht vor Beschreibung der geplanten Maßnahmen des Monitoring Die Ausgleichsmaßnahmen werden mit in die Festsetzungen des Bebauungsplanes übernommen Allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben Die gegenwärtige Situation der Umwelt im von der Planung betroffenen Bereich wird auf der Basis vorliegender Daten sowie örtlicher Erhebungen hier zusammengefasst und wie folgt beurteilt: Bei der Vorhabenfläche handelt es sich um eine innerörtliche Pferdeweide mit geringfügiger Gehölzausstattung einschl. Zufahrt mit einer Fläche von m². Durch den ehemaligen Bergbau verursachte Schäden sind teilweise noch erkennbar. 11
12 Die Aktivdesignhaus Dücker GmbH möchte auf dieser Fläche 5 Einfamilienhäuser errichten und beantragt hiermit die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92. Die aus der geplanten Wohnbebauung resultierenden Folgen haben auf die Schutzgüter. Von Bedeutung sind hier die auf das Biotoppotential, den Boden und das Niederschlagswasser. Dagegen sind Folgewirkungen auf den Menschen, die Fauna, das Landschaftsbild, auf die Klima- und Luftverhältnisse sowie Kultur- und Sachgüter als nicht erheblich einzustufen. Bezogen auf das Biotoppotential werden im Bebauungsplan Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation der Eingriffsfolgen in den Naturhaushalt festgesetzt. Ein vollständiger Ausgleich ist vor Ort nicht möglich. Unter Betrachtung der günstigen Lage und der verhältnismäßig geringen Eingriffsintensität ist dieser Standort für eine Wohnbebauung grundsätzlich empfehlenswert. Aufgestellt, Juni
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