Reader Psychologie. Bereich Psychologie / Gesundheitstraining der Deutschen Rentenversicherung Bund

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1 Bereich Psychologie / Gesundheitstraining der Deutschen Rentenversicherung Bund Reader Psychologie aktuelle Informationen zur psychologischen Arbeit in der medizinischen Rehabilitation

2 Inhaltsverzeichnis Einführung Psychologische Aufgaben in der medizinischen Rehabilitation Therapiebindungszeiten von Diplom-/ Master Psychologen in der somatischen Rehabilitation Psychologische Berufsgruppen - Studienabschlüsse in Psychologie Aufgabengebiet eines Psychologisch-technischen Assistenten (PsTA) in Rehabilitationseinrichtungen Leitfaden zur Erstellung eines internen psychologischen Berichts in der medizinischen Rehabilitation Erfassung und Dokumentation psychischer Funktions- und Fähigkeitsbeeinträchtigungen in der somatischen Rehabilitation Kommunikation, Dokumentation und Aufbewahrung psychologischer Daten in der medizinischen Rehabilitation Beispiele für Screeningfragebögen Auswahl psychologischer Testverfahren Medien im Gesundheitstraining Fortbildungsangebote für Psychologen in der medizinischen Rehabilitation (Auswahl für somatische Indikationen) Psychosoziale Nachsorge Informationen und Kontakte Informationen für Reha-Einrichtungen im Internet Anhang

3 Einführung Die Deutsche Rentenversicherung Bund unterstützt die fachliche Arbeit in den Rehabilitationseinrichtungen mit dem Ziel, die medizinische Rehabilitation weiter zu entwickeln und ihre Qualität und Wirksamkeit ständig zu verbessern. Vor diesem Hintergrund werden im Reader Psychologie Informationen und Empfehlungen für verschiedene Aspekte der psychologischen Tätigkeit in der medizinischen Rehabilitation zur Verfügung gestellt. Sie sollen die praktische Arbeit der in den Rehabilitationseinrichtungen mit somatischen Indikationen tätigen Psychologen und Psychotherapeuten unterstützen. Sie finden Ausführungen zu folgenden Themen: - Psychologische Aufgaben - Therapiebindungszeiten - Studien- und Berufsabschlüsse nach der Bologna-Reform - Aufgabengebiet eines Psychologisch-technischen Assistenten (PsTA) - Erfassung und Dokumentation von psychischen Funktions- und Fähigkeitsbeeinträchtigungen (F-Diagnosen) - Dokumentation und Datenschutz - Screening psychischer Belastung - psychologische Testdiagnostik - Medien im Gesundheitstraining - Fort- und Weiterbildungen - Psychosoziale Nachsorge Die Angaben in diesem Reader gehen einher mit Anforderungen aus der Qualitätssicherung der DRV Bund sowie Behandlungsempfehlungen, die sich aus Expertenbefragungen und wissenschaftlichen Studien ergeben. Als weiterführende Lektüre werden die Broschüren Psychologische Interventionen - Praxisempfehlungen für psychologische Interventionen in der Rehabilitation und Psychische Komorbidität - Leitfaden zur Implementierung eines psychodiagnostischen Stufenplans in der medizinischen Rehabilitation, herausgegeben von der Deutschen Rentenversicherung, sowie das 2016 erschienene Buch von Jürgen Bengel und Oskar Mittag Psychologie in der medizinischen Rehabilitation. Ein Lehr- und Praxishandbuch, herausgegeben vom Springer-Verlag Berlin, empfohlen. Weitere ausführliche Informationen können Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung Bund ( finden. Dr. Ulrike Worringen Leitende Psychologin der Abteilung Rehabilitation 2

4 Ansprechpartnerinnen für Fachfragen sind: Dr. phil. Ulrike Worringen Leitende Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin Deutsche Rentenversicherung Bund Abteilung Rehabilitation, Dezernat 8023 Sachgebiet Psychologie und Gesundheitstraining Berlin Tel: Dipl.-Psych. Antje Hoppe Deutsche Rentenversicherung Bund Abteilung Rehabilitation, Dezernat 8023 Sachgebiet Psychologie und Gesundheitstraining Berlin Tel: Die Informationen und Broschüren können per angefordert oder als pdf-datei im Internet unter: (Pfad: Infos für Reha-Einrichtungen > Infos für das Reha-Team > Arbeitsfelder) heruntergeladen werden. Anmerkung der Redaktion: Zur besseren Lesbarkeit des Readers wird bei allen Personen die männliche Form gewählt. Gemeint sind dabei aber immer Frauen und Männer. 3

5 1 Psychologische Aufgaben in der medizinischen Rehabilitation Eine erfolgreiche Umsetzung des bio-psycho-sozialen Behandlungsansatzes in der medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung erfordert eine enge Zusammenarbeit der Berufsgruppen im Rehabilitationsteam. Die psychologische Behandlung erfolgt in Abstimmung mit anderen Maßnahmen der Rehabilitation und wird durch qualifizierte Psychologen und Psychologische Psychotherapeuten durchgeführt. Das psychologische Aufgabengebiet umfasst in der Regel: - psychologische Diagnostik, - psychologische Intervention (Einzel- und Gruppeninterventionen), - Mitwirkung am Gesundheitstraining, - Dokumentation, - Sonderaufgaben (z. B. interne Qualitätssicherung, Mitarbeiterfortbildung). Die psychologischen Aufgaben stellen sich sowohl in der stationären als auch in der ambulanten medizinischen Rehabilitation. 1. Psychologische Diagnostik Folgende Aspekte können von psychologischer Seite zu prüfen sein: Psychosoziale Belastungs-, Schutz- und Risikofaktoren, die die Entstehung bzw. das Erscheinungsbild der Krankheit(sfolgen) beeinflussen und sich insbesondere auf antizipierte gesellschaftliche Aktivität und Partizipation des Rehabilitanden auswirken. Identifizierung individueller, berufs- und problembezogener Bewältigungsstrategien. Beschreibung des subjektiven Krankheits(folge)modells des Rehabilitanden. Berufsbezogene Persönlichkeitsdiagnostik (z. B. Arbeitsbezogene Verhaltens- und Erlebensmuster, AVEM), die für die Entstehung oder das Erscheinungsbild der berufsbezogenen Leistungseinschränkung und für die Gestaltung des Rehabilitationsplanes von Bedeutung sind. Gezielte berufsbezogene Leistungsdiagnostik, z. B. Leistungsmotivation, psychomentale Belastbarkeit und Verhalten unter simuliertem Stress. Psychologische Leistungs- und Funktionsdiagnostik, z. B. durch psychometrische Erfassung klinischer Dimensionen wie Angst, Depressivität, Somatisierung, Kognitionen (Aufmerksamkeit, Gedächtnis). 4

6 Neben dem Explorationsgespräch sind je nach Fragestellung auch psychometrische Verfahren zur Untermauerung des rehabilitationsdiagnostischen Urteils zu verwenden. Der Einsatz von psychometrischen Verfahren soll dazu beitragen, für einen Rehabilitanden das Rehabilitationsziel zu definieren, den Rehabilitationsplan zu erstellen und die sozialmedizinische Beurteilung auch in der psychosozialen Dimension abzusichern. Die entsprechende psychologische Untersuchung konzentriert sich auf die psychischen Faktoren der Krankheit bzw. Krankheitsfolgen. Die psychologischen Befunde fließen in die Erstellung des individuellen Rehabilitationsplanes ein, d. h. es müssen ggf. Rehabilitationsziele definiert werden, die sich aus der psychologischen Untersuchung ergeben. Zur Identifizierung eines psychotherapeutischen Klärungs- und Behandlungsbedarfes wird empfohlen, ein psychologisches Screening aller Rehabilitanden durchzuführen (z. B. mit der Hospital Anxiety and Depression Scale (HADS), Ultrakurzscreening (UKS) oder dem Gesundheitsfragebogen für Patienten (Kurzform PHQ-4)) (vgl. die Broschüre: Psychische Komorbidität - Leitfaden zur Implementierung eines psychodiagnostischen Stufenplans in der medizinischen Rehabilitation der DRV). Die Ergebnisse der psychologischen Untersuchung werden protokolliert und in geeigneter Form in den ärztlichen Entlassungsbericht aufgenommen (vgl. Abschn. 5: Leitfaden zur Erstellung eines internen psychologischen Berichts). In Absprache mit dem behandelnden Arzt und dem Psychotherapeuten ist zu unterscheiden, ob und in welchem Umfang während der Rehabilitation psychologische Tätigkeiten oder psychotherapeutische Interventionen durchzuführen sind. 2. Psychologische Interventionen Psychologische Interventionen sind in der medizinischen Rehabilitation fester Bestandteil des therapeutischen Behandlungsplans. Alle Leistungen sind in der Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL, 2015) beschrieben. Inhalte der psychologischen Interventionen können z. B. sein: Motivationsförderung, Training von Bewältigungsstrategien (z. B. Stressbewältigung, Entspannungstraining, Krankheitsverarbeitung), Verhaltensänderung (z. B. Tabakentwöhnung), Planung von Alltagstransfer (z. B. Erarbeitung von Handlungsplänen zur Umsetzung von gesundheitsförderlichem Verhalten im Alltag). Psychologische Interventionen erfolgen in Einzelsitzungen und in Gruppenarbeit. Für die Indikationsstellung zu den verschiedenen psychologischen Interventionen müssen im Reha-Team Kriterien abgesprochen werden, die eine gezielte und frühzeitige Zuweisung ermöglichen. 5

7 2.1 Psychologische Beratung und Psychotherapie Die psychologische Beratung (KTL-Code: F55) besteht in der Regel aus ein bis zwei Einzelgesprächen, in denen individuelle Problemsituationen erörtert und durch Informationsvermittlung mögliche Hilfen aufgezeigt werden (z. B. Verweis an wohnortnahe Beratungsstellen). Bei Bedarf werden andere Berufsgruppen des Rehabilitationsteams, Angehörige oder Betriebsangehörige in die Gespräche einbezogen. Je nach inhaltlichem Schwerpunkt können die psychologischen Gespräche unterschiedlich dokumentiert werden (KTL, 2015): F551 Psychologische Beratung in Konfliktsituationen F552 Psychologische Beratung bei berufsbezogenen Problemlangen F553 Psychologische Beratung zur Besprechung von Testergebnissen F554 Psychologische Beratung zu allgemeinen Problemstellungen F555 Orientierende psychologische Beratung C560 Angehörigengespräch krankheitsbezogen C580 Gespräch mit Rehabilitand und Betriebsangehörigen Die individuelle Beratung kann unter den Gegebenheiten in einer Rehabilitationseinrichtung in der Regel nur eine kurze klärende Intervention darstellen. Psychologische Einzelgespräche haben in der KTL einen Mindestumfang von 20 Minuten. Der Umfang der einzelnen Gespräche sollte von fachlichen Überlegungen geleitet sein. Nur wenige psychologische Gespräche können in 20 Minuten geleistet werden. Wenn komplexe psycho-soziale Problemsituationen vorliegen, bedarf es in der Regel längerer Gesprächszeiten. In der Regel sollten für ein Erstgespräch 50 Minuten Gesprächszeit und 10 Minuten Dokumentationszeit eingeplant werden. Psychologen sollten die Möglichkeit haben, die Länge der psychologischen Gespräche bedarfsabhängig zu bestimmen. Bei der Indikationsstellung für psychotherapeutische Einzelgespräche (KTL-Code: G71) sollen Rehabilitanden berücksichtigt werden, bei denen psychische Komorbidität vorliegt, bei denen die Gefahr einer durch das Krankheitserlebnis ausgelösten psychischen Fehlentwicklung vorgebeugt und ggf. eine Behandlungsmotivation für eine ambulante Psychotherapie aufgebaut werden soll. Psychotherapeutische Gespräche sollen durch entsprechend qualifizierte Personen durchgeführt werden (Psychotherapeuten, Psychologen in Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten unter qualifizierter Supervision). Die Diagnose einer psychischen Erkrankung zu stellen, obliegt grundsätzlich einem Arzt oder einem Psychologischen Psychotherapeuten (Approbationsvorbehalt) (vgl. Abschn. 6: Erfassung und Dokumentation psychischer Funktionsund Fähigkeitsbeeinträchtigungen in der somatischen Rehabilitation). 6

8 2.2 Psychologische Gruppen Eine wichtige Aufgabe der Psychologen besteht in der Durchführung von psychologischen Gruppen. In den Gruppen werden psychische Folgen der Erkrankung bzw. aufrechterhaltende psychische Faktoren bearbeitet und neue Bewältigungs- und Verhaltensweisen eingeübt. Die Zusammensetzung und die Inhalte der Gruppen richten sich nach den Bedürfnissen der Rehabilitanden, der Indikation und den Gegebenheiten der Rehabilitationseinrichtung. Alle wichtigen Gruppen müssen wöchentlich bzw. vierzehntägig beginnen, damit bei entsprechender Indikation Rehabilitanden aus jeder Anreisewoche daran teilnehmen können. Bei den psychologischen Gruppen wird unterschieden zwischen: Störungsspezifische Gruppenarbeit zur Krankheitsbewältigung z. B. Gesprächsgruppen für Rehabilitanden mit Krebs oder für Rehabilitanden mit chronischen Darmerkrankungen, KTL-Code: F560 Psychologische Gruppenarbeit störungsspezifisch - maximal 12 Teilnehmer, Dauer pro Sitzung in der Regel 50 Minuten, mindestens drei Termine pro Rehabilitation. Problemorientierte Gruppenarbeit zur Gesundheitsförderung z. B. Stressbewältigungstraining, Tabakentwöhnung, Schlaftraining, Selbstsicherheitstraining, Ernährungsverhalten, KTL-Code: F57 Psychologische Gruppe problemorientiert - maximal 12 Teilnehmer, Dauer pro Termin mindestens 50 Minuten, mindestens drei Sitzungen pro Rehabilitation. Berufsbezogene Gruppenarbeit z. B. Umgang mit beruflichen Belastungen und Konflikten am Arbeitsplatz, Training der sozialen Kompetenz, KTL-Code: D591 Soziale Arbeit in der Gruppe: Umgang mit beruflichen Belastungen und Konflikten am Arbeitsplatz - maximal 15 Teilnehmer, Dauer pro Sitzung in der Regel 45 Minuten, mindestens einmal pro Woche. Entspannungstraining In der medizinischen Rehabilitation werden bevorzugt zwei Methoden angewendet, das Autogene Training und die Progressive Muskelrelaxation nach Jacobson (KTL-Code: F61). Die Trainings werden sowohl als reine Übungsgruppen als auch als Teil umfassender Problembewältigungsgruppen angeboten (z. B. Teil von Stress- oder Schmerzbewältigungsgruppen, KTL-Code: F57). Einzelbehandlungen zum Erlernen von Entspannungsfähigkeit (KTL-Code: F60) werden in der Regel nur beim Biofeedback eingesetzt (KTL-Code: F590). 7

9 Die Einführungsveranstaltung für die Entspannungsverfahren Autogenes Training und Progressive Muskelrelaxation muss von einem Psychologen, Psychologischen Psychotherapeuten oder Arzt mit entsprechender Weiterbildung durchgeführt werden. Die nachfolgenden Übungsgruppen können ebenso wie das Biofeedback auch durch entsprechend qualifizierte und supervidierte Co-Therapeuten aus anderen Berufsgruppen (z. B. Bachelor Psychologie, Psychologisch-technischer Assistent, Physiotherapeut, Pflegekraft) durchgeführt werden (KTL-Code: F61). Problemorientierte Gruppenarbeit bei psychischer Komorbidität Bei vorliegender psychischer Komorbidität können psychoedukative Gruppen zu den Themen Depression, Angst etc. angeboten werden. Diese Gruppen dürfen nur durch entsprechend qualifizierte Personen durchgeführt werden (Psychotherapeuten, Psychologen in Ausbildung zu Psychologischen Psychotherapeuten unter qualifizierter Supervision) (KTL-Code: F575; F579). Für alle psychologischen Gruppenangebote (KTL-Code F560, F57, F61) soll ein ausgearbeitetes Konzept (Curriculum) vorliegen. 3. Gesundheitstraining / Patientenschulung Zu dem Aufgabengebiet der Psychologen gehört auch die Mitarbeit beim interdisziplinären Gesundheitstraining. Im Rahmen informierender Vorträge und motivierender Gruppendiskussionen über spezielle krankheits- und gesundheitsbezogene Themen sollte der Psychologe die Themen anbieten, für die er von seinem Fach her besondere Vorkenntnisse mitbringt, z. B. Strategien der nachhaltigen Verhaltensänderung (KTL- Code: C620) und Themen wie Stress oder Rauchen (KTL-Code: C63). Die speziellen, d. h. indikationsbezogenen Programme zum Gesundheitstraining, die konkrete Anleitung zur Vermeidung oder Reduzierung bestimmter Risikofaktoren und zum Leben mit Krankheitsfolgen (z. B. Diabetes, Bluthochdruck, chronischer Schmerz) geben, soll der Psychologe nach motivations- und lernpsychologischen Gesichtspunkten mitgestalten und bei der Durchführung im Rahmen seiner Fachkompetenz mitwirken (KTL-Codes: C65-C80). Das Gesundheitstraining ist ausführlich in der Einführung zum Gesundheitstrainingsprogramm der DRV Bund Curricula für Patientenschulung in der medizinischen Rehabilitation (2018) beschrieben. Ergänzend gibt eine Praxishilfe in kurzer Form Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Umsetzung der Patientenschulung (vgl. Literatur der DRV Bund). Weitere Informationen, Schulungsprogramme und Fortbildungsangebote zum Thema Gesundheitstraining bietet das Zentrum Patientenschulung in Würzburg ( 4. Dokumentation Von den Psychologen wird grundsätzlich eine Dokumentation ihrer Arbeit erwartet, die für jeden Rehabilitanden, der ein psychologisches Einzelgespräch erhalten hat, ihren Niederschlag in einem psychologischen Bericht findet. Eine Zusammenfassung des psychologischen Berichtes wird nach Prüfung in den ärztlichen Entlassungsbericht übernommen. Mit der Überprüfung ist keine fachliche Korrektur gemeint, sondern es soll sichergestellt werden, dass der gesamte ärztliche Ent- 8

10 lassungsbericht inhaltlich widerspruchsfrei ist und eine umfassende sozialmedizinische Würdigung des Rehabilitanden darstellt (vgl. Der ärztliche Reha-Entlassungsbericht, 2015). Die psychologischen Leistungen (F- und G-Kapitel) und die Leistungen zum Gesundheitstraining (C-Kapitel) sind nach den Vorgaben der Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL) zu verschlüsseln. Für die Erstellung eines psychologischen Berichtes und zu Fragen des Datenschutzes gibt es besondere Hinweise (vgl. Abschn. 5: Leitfaden zur Erstellung eines internen psychologischen Berichts und Abschn. 7: Kommunikation, Dokumentation und Aufbewahrung psychologischer Daten in der medizinischen Rehabilitation). 5. Weitere Aufgabenfelder und Sonderaufgaben Psychologen können aufgrund ihrer Grundausbildung auch für koordinierende Aufgaben und insbesondere für die Bearbeitung methodisch-konzeptioneller Fragestellungen im internen Qualitätsmanagement einbezogen werden. Da Psychologen aufgrund ihrer Grundausbildung gut mit organisationspsychologischen und kommunikationstheoretischen Aspekten vertraut sind, können sie auch in der internen Fortbildung von Mitarbeitern mitwirken (z. B. Training von Gesprächsführung) und in der Planung von Nachsorgestrategien (z. B. Erarbeitung von handlungsorientierten Arbeitsblättern für Rehabilitanden zur nachhaltigen Verhaltensänderung). Literatur der DRV Bund Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.): Praxishilfe. Erfassung und Dokumentation psychischer Funktions- und Fähigkeitsbeeinträchtigungen in der somatischen Rehabilitation. Berlin Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.): KTL - Klassifikation therapeutischer Leistungen in der medizinischen Rehabilitation. Berlin Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.): Der ärztliche Reha-Entlassungsbericht Leitfaden zum einheitlichen Entlassungsbericht in der medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung. Berlin Deutsche Rentenversicherung Bund: Einführung zum Gesundheitstrainingsprogramm der DRV Bund Curricula für Patientenschulungen in der medizinischen Rehabilitation. Berlin. 2018; Deutsche Rentenversicherung Bund: Planung, Umsetzung und Dokumentation von Patientenschulungen in der medizinischen Rehabilitation Eine Praxishilfe. Berlin. 2018; Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.): Psychische Komorbidität - Leitfaden zur Implementierung eines psychodiagnostischen Stufenplans in der medizinischen Rehabilitation. Berlin Verband Deutscher Rentenversicherungsträger: Aktiv Gesundheit fördern. Schattauer, Stuttgart. 2000; 9

11 2 Therapiebindungszeiten von Diplom-/ Master Psychologen in der somatischen Rehabilitation 1. Ansatz zur Berechnung von Therapiebindungszeiten Der Anteil der Therapiebindungszeit an der Gesamtarbeitszeit eines Psychologen in der medizinischen Rehabilitation ist abhängig von den sonstigen psychologischen Aufgaben. Je mehr Fallbesprechungen und interdisziplinäre Besprechungen stattfinden und je aufwändiger die Psychodiagnostik, die entsprechende Dokumentation und das Berichtswesen sind, desto geringer wird die Therapiebindungszeit. In der somatischen Rehabilitation wird für die Berufsgruppe der Psychologen in der Regel von 66% Arbeitszeit im direkten Rehabilitandenkontakt (Therapiebindungszeit) ausgegangen. Fallen aufwändigere Diagnostik, Dokumentations- und Besprechungszeiten wie in der verhaltensmedizinisch oder beruflich orientierten Rehabilitation (VOR / MBOR) an, werden konzeptabhängig Therapiebindungszeiten zwischen 50-60% angesetzt. Bei einer Arbeitszeit eines Psychologen von 39 Stunden / Woche ergeben dies: bei einer Kalkulation von 66% Therapiebindungszeit: 13 Stunden Zeit für Besprechungen, Vor- und Nachbereitung (incl. Diagnostik, Dokumentation, Fortbildungen, persönliche Bindungszeiten etc.) und 26 Stunden Therapiebindungszeit. bei einer Kalkulation von 50-60% Therapiebindungszeit (gemittelt 55%): wären das 15,6-19 Stunden (gemittelt 17,5 Stunden) Zeit für Besprechungen, Diagnostik, Vor- und Nachbereitung, Dokumentation u. a. und 20-23,4 Stunden Therapiebindungszeit (gemittelt 21,5 Stunden). 2. Stellenschlüssel somatische Rehabilitation Ausgehend von den Strukturanforderungen der DRV von 2014 werden für 100 Betten / Plätze in der somatischen Rehabilitation 1,25 Psychologen angesetzt. Dies ergibt in der psychologischen Behandlung entsprechend den o. g. Therapiebindungszeiten ein Stundenkontingent von rund 32,5 Stunden Therapiebindungszeit (26 Stunden einer Vollzeitkraft plus 6,5 Stunden einer Viertelstelle). 3. Psychologische Leistungen in der somatischen Rehabilitation In der somatischen Rehabilitation sind folgende psychologische Therapien regelhaft zu erbringen: Entspannungstraining, störungsspezifische Gruppe (z. B. Krankheits- oder Schmerzbewältigungstraining), problemorientierte Gruppe (z. B. Stressbewältigung), edukative Leistungen (Vorträge, Patientenschulung), psychologische Einzelgespräche. 10

12 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ist abhängig von der Rehabilitandenstruktur und vom Klinikkonzept. Bei einem hohen Anteil von Rehabilitanden mit psychosozialer Belastung steigt der psychologische Behandlungsbedarf. Die folgenden Leistungsangaben gehen einher mit entsprechenden indikationsspezifischen Auswertungen der Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL) von a) In der Regel werden parallel zwei Gruppen Entspannungstraining pro Anreisewoche angeboten. Für zwei Gruppen bzw. pro Woche sind 4-5 Stunden einzuplanen. Die Einführungsveranstaltung muss vom Psychologen (Diplom, Master) durchgeführt werden, das folgende Training (4 Stunden) kann auch von einer anderen qualifizierten Berufsgruppe (Bachelor Psychologie, PsTA, Physiotherapeut) durchgeführt werden. In diesem Fall, dass nur die Einführung vom Diplom-/ Master Psychologen erfolgt, fallen 2 Stunden pro Woche an. b) In der Regel wird eine störungsspezifische Gruppe pro Anreisewoche durchgeführt. Pro Gruppe bzw. Woche sind 4-5 Stunden einzuplanen. c) In der Regel wird zur Bearbeitung von psychosozialen Belastungsfaktoren eine problemorientierte Gruppe (in der Regel Stressbewältigungsgruppe) pro Anreisewoche durchgeführt. Pro Gruppe bzw. Woche sind 4-5 Stunden einzuplanen. d) Edukative Leistungen wie Vorträge zu den Themen Stress, Alltagsdrogen, Adipositas oder Schmerz können 14-tägig angeboten werden, so dass hier max. 2 Stunden pro Woche anfallen. Konzeptabhängig sind Psychologen auch in die Durchführung der Patientenschulung eingebunden. Dies kann je nach Reha-Einrichtung noch einmal 4-5 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen. Alternativ werden konzeptabhängig in ähnlichem Stundenumfang von Seiten der Psychologen störungs- oder problemspezifische Gruppensitzungen durchgeführt. e) Es wird bei rund 25% der Rehabilitanden von einem Bedarf an psychologischen Einzelgesprächen ausgegangen. Es handelt sich in der Regel um 1-2 Gespräche á 50 Minuten pro Rehabilitanden. Dies bindet rund Stunden pro Woche. 11

13 Im Überblick verteilen sich die psychologischen Leistungen in der somatischen Rehabilitation wie folgt (wenn der Stellenschlüssel den Strukturanforderungen entspricht): Therapeutische Leistungen Entspannungstraining 2 Störungsspezifische Gruppe 5 Problemorientierte Gruppe 5 Edukative Leistungen 7 Einzelgespräche 13 Stunden / Woche 32 Stunden Berechnung mit maximaler Stundenmenge, aber ohne Durchführung des Entspannungstrainings; Therapieleistungen sind ggf. austauschbar In Abhängigkeit von Rehabilitandenstruktur, Klinikkonzept, Urlaubs- und Krankheitszeiten kann es zu Verschiebungen und geringeren Leistungen in der faktisch durchgeführten psychologischen Versorgung kommen. Literatur der DRV Bund Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.): KTL - Klassifikation therapeutischer Leistungen in der medizinischen Rehabilitation. Deutsche Rentenversicherung Bund. Berlin Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.): Strukturqualität von Reha-Einrichtungen Anforderungen der Deutschen Rentenversicherung. Deutsche Rentenversicherung Bund. Berlin

14 3 Psychologische Berufsgruppen - Studienabschlüsse in Psychologie Hintergrund: Im Rahmen der Vereinheitlichung des europäischen Hochschulraums (Bologna Prozess) wurden in Deutschland alle bisherigen Diplomstudiengänge und -abschlüsse umgewandelt. Das bisherige Diplomstudium ist nun zweigeteilt in einen Bachelor- und Masterstudiengang mit entsprechenden Bachelor- und Masterabschlüssen. Die bisher bundesweit gültigen Rahmenstudien- und -prüfungsordnungen für die einzelnen Studienfächer wurden in diesem Zuge abgeschafft. Daraus können sich für die einzelnen Studienfächer große Unterschiede zwischen den Studiengängen und abschlüssen in Abhängigkeit vom Studienort ergeben. Für den Studiengang Psychologie gibt es von Seiten des Berufsverbandes Deutscher Psychologen und Psychologinnen (BDP) und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) allgemeine Empfehlungen zur Bewertung der neuen Studiengänge und abschlüsse. Die DRV Bund folgt in der Bewertung der Studienabschlüsse diesen Empfehlungen. Studienabschlüsse Psychologie Bachelor of Science: Der Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) in Psychologie erfolgt in der Regel nach einem sechssemestrigen berufsqualifizierendem Studium der Psychologie. Der Bachelor of Science (B.Sc.) in Psychologie oder ein vergleichbarer Abschluss stellt zudem die Zugangsvoraussetzung für ein Master of Science Studium in Psychologie dar. Bachelor Absolventen in Psychologie, die in der medizinischen Rehabilitation tätig sind, müssen im Studium Klinische Psychologie als Anwendungsfach belegt haben. Master of Science: Der Masterabschluss erfolgt in der Regel nach vier weiteren Studiensemestern. Den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie folgend haben die meisten Hochschulen den bisherigen Diplomstudiengang Psychologie auf einen konsekutiven Bachelor und Masterstudiengang Psychologie umgestellt. Der entsprechende Masterabschluss lautet Master of Science (M.Sc.) in Psychologie. Entsprechend qualifizierte Psychologen können wie bisherige Diplom-Psychologen (mit Prüfungsfach Klinische Psychologie) in der medizinischen Rehabilitation eingesetzt werden. Weicht der Studienabschluss bzw. der Studiengang von dem genannten konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengang Psychologie ab, muss im Einzelfall geprüft werden, ob im Studium klinische Inhalte in hinreichendem Umfang erworben wurden. Der Berufsverband der Psychologen und Psychologinnen (BDP) empfiehlt den Nachweis von klinischen Studienleistungen im Umfang von mindestens 24 Creditpoints. Als Veranstaltungen der Klinischen Psychologie zählen auch Leistungsnachweise in Neuropsychologie und Psychotherapie, nicht aber Leistungsnachweise in Psychodiagnostik o- der Methodenlehre. Die Studienunterlagen der Bewerber von Hochschulen mit entsprechend abweichenden Studienabschlüssen oder Abschlüssen, die im Ausland erworben wurden, müssen hinsichtlich der genannten klinischen Studieninhalte geprüft werden. Bei der Prüfung kann Hilfe von Seiten DRV Bund in Anspruch genommen werden. 13

15 Weitere psychologische Berufsgruppen in der medizinischen Rehabilitation Psychologische Psychotherapeuten: Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten kann in drei bis fünf Jahren (Vollzeit / Teilzeit) erfolgen und schließt mit einem Staatsexamen (Approbation) ab. Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ist eine (bestandene) Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie an einer Hochschule, die das Fach Klinische Psychologie mit einschließt. Psychologische Psychotherapeuten sind befähigt zur eigenständigen heilkundlichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Psychotherapie. Psychologisch-technische Assistenten (PsTA): Der psychologisch-technische Assistent ist eine psychologische Hilfskraft. Er ist in die Aufgaben des psychologischtechnischen Assistenten eingearbeitet worden. Diese umfassen die Mitarbeit in der Psychodiagnostik, die Unterstützung der Psychologen in der Rehabilitandenbetreuung (jeweils in Abhängigkeit von erworbenen Qualifikationen, ggf. Leistungen unter Fachaufsicht wie Durchführung von Entspannungsverfahren incl. Biofeedback, vgl. KTL- Code: F590, F61), die Bedienung und Wartung psychologisch technischer Geräte, einfache statistische Auswertungen sowie Verwaltungs- und Büroarbeiten (vgl. Abschn. 4: Aufgabengebiet eines Psychologisch-technischen Assistenten (PsTA) in Rehabilitationseinrichtungen). Wünschenswert ist eine Grundausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf. Einsatz der verschiedenen Berufsgruppen in der medizinischen Rehabilitation Das Diplom oder ein Master of Science (M.Sc.) Abschluss in Psychologie ist die Voraussetzung für eine eigenverantwortliche psychologische Tätigkeit in der medizinischen Rehabilitation (vgl. Abschn. 1: Psychologische Aufgaben in der medizinischen Rehabilitation; vgl. Kapitel F in der KTL). Der Bachelor of Science (B.Sc.) in Psychologie qualifiziert nicht für eine eigenverantwortliche psychologische Berufstätigkeit in der medizinischen Rehabilitation. Ein Bachelor Absolvent in Psychologie kann aber unter Fachaufsicht eines Diplom-Psychologen oder eines Master of Science (M.Sc.) Absolventen in Psychologie psychologische Routinetätigkeiten durchführen. Als psychologische Routinetätigkeiten in der medizinischen Rehabilitation gelten die Durchführung, Auswertung und Interpretation von psychologischer Testdiagnostik, die Durchführung von Entspannungsverfahren (incl. Biofeedback) (KTL-Codes: F590, F61), die Erhebung und Auswertung von Patientenbefragungen im Rahmen des internen Qualitätsmanagements, die Gestaltung und Durchführung von Patientenvorträgen sowie die Durchführung von Seminaren zur Gesundheitsbildung und standardisierter Patientenschulungen (Kapitel C in der KTL). Die Stellenanteile, die Bachelor Absolventen in der psychologischen Versorgung übernehmen können, variieren zwischen den Indikationen (Somatik 1 B. Sc. : 4 M.Sc., Neurologie 1 : 3, Psychosomatik 1 : 8, Abhängigkeitserkrankungen 1 : 19). Die Diagnostik und Behandlung psychischer Störungen unterliegt dem Approbationsvorbehalt und kann nur durch entsprechend qualifizierte Psychologische Psychotherapeuten oder Ärzte erfolgen. Auch in den somatischen Indikationen wird 14

16 aufgrund der häufig vorliegenden psychischen Komorbidität der Einsatz von Psychologischen Psychotherapeuten empfohlen (KTL-Code: G55, F575 u.a.) (vgl. Abschn. 6: Erfassung und Dokumentation psychischer Funktions- und Fähigkeitsbeeinträchtigungen in der somatischen Rehabilitation). Teamstruktur in der Psychologie: Bisher war die Aufgabenverteilung im psychologischen Team aufgrund der gleichwertigen beruflichen Qualifikation mehrerer Diplom- Psychologen in der Regel horizontal ausgerichtet. Durch den Einsatz von Mitarbeitern mit neuen Studien- und Berufsabschlüssen mit unterschiedlichem Qualifikationsniveau können vertikale Komponenten entstehen, die eine fachlich begründete differenzierte Zuordnung von Aufgaben erforderlich machen. So können einige edukative und übende Verfahren auch von Bachelor Absolventen übernommen werden, während Master Absolventen zusätzlich deren Supervision, Aufgaben der konzeptionellen Entwicklung, der Außendarstellung sowie der Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen übernehmen. In den somatischen Indikationen empfiehlt sich die Leitung des psychologischen Teams bzw. die Fachaufsicht durch einen Psychologischen Psychotherapeuten. Bislang umfasst die personelle Zusammensetzung eines psychologischen Teams - beispielhaft für eine Rehabilitationseinrichtung mit somatischer Behandlungsindikation und 240 Behandlungsplätzen - 3 Diplom-Psychologen und 1,2 psychologisch-technische Assistenten. Unter Einbezug der neuen Studien- und Berufsabschlüsse (Strukturanforderungen der DRV von 2014) könnte das psychologische Team anstelle dessen auch einen Psychologischen Psychotherapeuten, 1,5 Diplom-Psychologen oder Master Psychologen, ½ Bachelor Absolvent in Psychologie und einen psychologischtechnischen Assistenten (oder anstelle des Assistenten eine weitere ¾ Stelle einem Bachelor Absolventen) umfassen. Auch bei der zukünftigen personellen Zusammensetzung des psychologischen Teams ist die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen psychologischen (psychotherapeutischen) Versorgung der Rehabilitanden ausschlaggebend. Zertifikat Fachpsychologe/in für Rehabilitation (BDP) Die Deutsche Psychologen Akademie bietet ein spezifisches Weiterbildungskonzept für den Bereich der Rehabilitationspsychologie. Es ist Grundlage für die Verleihung des Zertifikats Fachpsychologe/in für Rehabilitation (BDP). Die Weiterbildung soll der Qualitätssicherung der psychologischen Tätigkeit dienen sowie die fachliche Entwicklung und berufliche Identifikation der Psychologen in der medizinischen Rehabilitation fördern. Das Zertifikat stellt einen Qualifikationsnachweis dar, ist jedoch keine Qualifikationsvoraussetzung für eine psychologische Tätigkeit in der medizinischen Rehabilitation und hat keine Auswirkungen auf berufs- und sozialrechtliche Fragen. Neben der theoretischen Ausbildung muss ein Nachweis der psychologischen Berufserfahrung in der Versorgung von Rehabilitanden in der ambulanten oder stationären medizinischen Rehabilitation erbracht werden. (vgl. Abschn. 11: Fortbildungsangebote für Psychologen in der medizinischen Rehabilitation). Literatur der DRV Bund Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.): Strukturqualität von Reha-Einrichtungen Anforderungen der Deutschen Rentenversicherung. Deutsche Rentenversicherung Bund. Berlin

17 4 Aufgabengebiet eines Psychologisch-technischen Assistenten (PsTA) in Rehabilitationseinrichtungen 1. Mitarbeit in der Psychodiagnostik 1.1 Befragung / Erhebung zu psychologischen Basisdaten - Vorbereitung, Information der Rehabilitanden - Befragung der Rehabilitanden und Ausfüllen von Fragebögen wie z. B. soziobiographische Fragebögen, strukturierten und nicht strukturierten Explorationen 1.2 Durchführung psychodiagnostischer Maßnahmen nach Anweisung der Psychologen - Durchführung psychologischer Testverfahren nach Vorschrift des Tests (Papier- und Bleistifttests, apparative Tests) wie z. B. klinische Tests, Einstellungs- und Befindlichkeitsskalen, kognitive Leistungstests (u.a. Intelligenztests) - Auswertung psychologischer Testverfahren nach formalen Vorgaben (keine inhaltliche Interpretation der Ergebnisse) - EDV-gestützte Diagnostik - Apparative Belastungstests und Stresssimulation 2. Unterstützung der Psychologen in der Rehabilitandenbetreuung 2.1 Psychologische Betreuung - Terminplanung einzeln und Gruppen, Absprache mit anderen Abteilungen - Vor- und Nachbefragung zu psychologischen Maßnahmen in Gruppen z. B. Entspannungstraining und Stressgruppen - Durchführung einfacher Entspannungsverfahren nach Einweisung / Fortbildung und unter Supervision - Durchführung des Biofeedbacktrainings in unterschiedlichen Modalitäten Myo-, Atem-, Temperatur-, respiratorisches-, Hautwiderstandsfeedback etc., Einführung des Rehabilitanden, Vorbereitung der Programme - Mitwirkung bei Durchführung spezieller indikationsspezifischer Trainingsprogramme wie kognitives Leistungstraining in der Neurologie - Assistenz bei indikationsbezogener Gruppenarbeit wie z. B. im Stressoder Schmerzbewältigungstraining 16

18 2.2 Mitwirkung beim Gesundheitstraining - Terminplanung der Gruppen, Absprache mit anderen Abteilungen - Vorbereitung der Materialien für die Gruppenarbeit / Durchführung und Auswerten von Indikations- und Befindlichkeitsfragebogen - Einsatz und Kontrolle der Bearbeitung von Arbeitsblättern (z. B. Gewichtskontrollkurven, Ereignisprotokolle etc.) - Assistenz in den Gruppen wie z. B. Einsatz der Metaplantechnik in Gruppendiskussionen 3. Bedienen und Warten psychologisch technischer Geräte - psychophysiologische Geräte, Biofeedbackgeräte - psychodiagnostische, therapieunterstützende und computergestützte Testgeräte; Geräte zur Stresssimulation, neuropsychologische Testbatterien, Videoanlage (Kamera, Recorder, Fernseher) - Unterrichtsmedien, Overheadprojektor, Dia-/ Filmprojektor, Beamer 4. Allgemeine Tätigkeiten 4.1 Statistik - Erhebung von statistischem Datenmaterial - Aufbereitung und Darstellung des erhobenen Datenmaterials - Statistische Berechnungen nach Vorgaben der Psychologen 4.2 Verwaltungs- und Büroarbeiten - Auswertung von Fachliteratur (teilweise in Englisch) nach Anweisung - Materialsammlung zur Gesundheitsbildung - Erstellen von Folien u. Grafiken zur Patientenschulung nach Vorgaben - Datenaufbereitung (Eingabe von QS-Daten) - Programmanwendung (EMG, EDA, RSP-Biofeedback) - Datenverwaltung - Führung von Dateien (am PC) - Terminkoordinierung innerhalb der Abteilung und Absprachen mit anderen Abteilungen - Materialverwaltung, Psychologische Tests, Untersuchungs- und Informationsmaterial etc. - Allgemeine Schreibarbeiten Weiterbildung Psychologisch-technischer Assistent ist eine berufliche Weiterbildung. Die Weiterbildung wird von unterschiedlichen privaten Bildungseinrichtungen angeboten und endet mit einem Zertifikat. Sie umfasst je nach Anbieter zwischen 220 und 240 Stunden und wird vorzugsweise berufsbegleitend an den Wochenenden durchgeführt. Neben der Vermittlung psychologischer Grundlagen beinhaltet die Weiterbildung die psychologisch-technische Qualifizierung. Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit nachzulesen. 17

19 5 Leitfaden zur Erstellung eines internen psychologischen Berichts in der medizinischen Rehabilitation Wozu dient der psychologische Bericht? Wenn während der Rehabilitation psychodiagnostische, psychologische oder psychotherapeutische Maßnahmen im Einzelkontakt mit den Rehabilitanden durchgeführt werden, muss diese Leistung in einem psychologischen Bericht dokumentiert werden. Ausnahmen bilden psychologische Kurzkontakte (à 5 bis 10 Minuten) zur Abklärung eines Bedarfs für psychologische Interventionen, z. B. vor dem Hintergrund der Ergebnisse von Screeningverfahren. Der psychologische Bericht muss rechtzeitig am Ende der Rehabilitation dem Stationsarzt zur Erstellung des ärztlichen Entlassungsbriefes vorliegen. Der Stationsarzt übernimmt die Zusammenfassung des psychologischen Berichts unter kritischer Berücksichtigung der gesamten sozialmedizinischen Einschätzung in den ärztlichen Entlassungsbericht. In Einzelfällen, z. B. wenn ambulante Psychotherapie oder eine psychosomatische Nachsorge (Psy-RENA) vorgeschlagen wird, kann zudem der gesamte psychologische Bericht dem ärztlichen Entlassungsbericht als Anlage beigefügt werden. Als Bestandteil des ärztlichen Entlassungsberichtes ist der psychologische Bericht bzw. die Zusammenfassung für die Deutsche Rentenversicherung Bund und die niedergelassenen Ärzte oder Psychotherapeuten eine wichtige Information über die Behandlung der Rehabilitanden in der Rehabilitation. Der Deutschen Rentenversicherung Bund dient der Bericht unter anderem auch als Entscheidungshilfe oder als Grundlage für Stellungnahmen bei der Würdigung der sozialmedizinischen Situation der Rehabilitanden, der Rentenantragstellung wegen Erwerbsminderung bzw. erneutem Reha-Antrag, der Bewilligung weiterer Teilhabeleistungen (z. B. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben LTA) und Beschwerden der Versicherten. Wie sollte der psychologische Bericht aufgebaut sein? Die nachfolgenden Empfehlungen sollten an die Gegebenheiten in der Rehabilitationseinrichtung angepasst werden. Im Reha-Team und mit den Stationsärzten sollten die Inhalte des psychologischen Berichts abgestimmt werden. Ggf. kann auf eine ausführliche Beschreibung der Inhalte von zum Beispiel psychologischen Gruppenangeboten verzichtet werden. 18

20 Es empfiehlt sich, den psychologischen Bericht wie folgt zu gliedern: A Identifikationsteil B Zuweisung und Fragestellung C Befund und störungsspezifische Anamnese, ggf. Diagnose C1 Befund C2 Störungsspezifische / spezielle Anamnese C3 Testpsychologische Diagnostik C4 Funktions- und Fähigkeitseinschränkungen, ggf. Diagnose D Epikrise D1 Zielsetzung D2 Therapieverlauf / Gesprächsverlauf D3 Therapieergebnis / Gesprächsergebnis E Prognose und evtl. weitere Maßnahmen / Empfehlungen F Zusammenfassung Die Länge des Berichtes richtet sich nach den Gegebenheiten im Einzelfall. In der Regel sollte er nicht mehr als 1 1,5 Seiten lang sein. A Identifikationsteil Der Identifikationsteil enthält außer dem Namen auch die Versicherungsnummer und die Bearbeitungskennzeichen (BKZ) des Rehabilitanden. B Zuweisung und Fragestellung Unter diesem Punkt werden die Art der Kontaktaufnahme (z. B. auf Überweisung des Arztes, auf eigenen Wunsch etc.) und der Anlass (Krankheit, Beschwerden, Problemsituation etc.) beschrieben. Zur Fragestellung wird im Allgemeinen die Abklärung der Bedeutung psychischer Faktoren im Krankheitsgeschehen gehören, die für den Rehabilitationsverlauf und für die Prognose von Bedeutung sind. C Befund und störungsspezifische Anamnese, ggf. Diagnose Der Befund enthält eine Zusammenfassung und Interpretation des psychodiagnostischen Gespräches inkl. des Selbstberichtes des Rehabilitanden und der zusätzlich durchgeführten psychodiagnostischen Untersuchungen (z. B. psychologische Tests). Hierzu gehört ggf. die Diagnose mit einer Einschätzung zum Ausmaß der Funktionsund Fähigkeitseinschränkungen. Der Befund soll die psychische Situation des Rehabilitanden beschreiben und Auskunft darüber geben, inwieweit psychische Faktoren mit dem aktuellen Krankheitsverlauf in einem Zusammenhang stehen bzw. den Krankheitsverlauf beeinflussen. Auch das individuelle Konzept des Rehabilitanden von Gesundheit und Krankheit ist für die sozialmedizinische Beurteilung von Bedeutung. Bestehen Anhaltspunkte für eine manifeste psychische Störung ggf. als psychische Komorbidität - so muss ein psychopathologischer Befund erhoben und die Diagnose begründet werden (Nennung der Merkmale und Symptome nach ICD-10) (vgl. Abschn. 6: Erfassung und Dokumentation psychischer Funktions- und Fähigkeitsbeeinträchti- 19

21 gungen in der somatischen Rehabilitation). Die Diagnosestellung unterliegt dem Approbationsvorbehalt, bei der Befundung können die Beiträge aller Mitglieder aus dem Reha-Team hinzugezogen werden und können somit in der Zusammenschau die Diagnosestellung unterstützen. Befunde zur psychosozialen Lebenssituation sind in der Regel bereits dem ärztlichen Entlassungsbericht zu entnehmen. Die Darstellung der störungsspezifischen Anamnese bzw. speziellen Anamnese der psychischen Symptomatik im zeitlichen Verlauf und den Vorbehandlungen muss im psychologischen Bericht erfolgen. D Epikrise Vorbemerkung: Therapeutische Leistungen in der klinischen Psychologie müssen auf die Ziele der Rehabilitation ausgerichtet und in den unter Punkt B und C gemachten Angaben bzw. Erkenntnissen begründet sein. Der Begriff Psychotherapie kann erst verwendet werden, wenn psychotherapeutischer Verfahren angewendet wurden. Psychotherapie muss durch einen approbierten Psychologen (oder aber im Falle einer fortgeschrittenen Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten unter der Supervision eines Psychotherapeuten) durchgeführt werden. In diesem Fall ist der psychopathologische Befund zu erheben. Ansonsten soll die Bezeichnung diagnostische Gespräche oder psychologische Beratungsgespräche gewählt werden und ist die Diagnose allenfalls als Verdachtsdiagnose zu dokumentieren. D.1 Zielsetzung Hier ist kurz anzugeben, mit welcher Zielsetzung welche diagnostischen, psychologischen und therapeutischen Leistungen im Rahmen der psychologischen Betreuung bei welcher theoretischen Orientierung durchgeführt wurden. D.2 Therapieverlauf / Gesprächsverlauf Zum Therapieverlauf gehören auch Angaben über die Bereitschaft und / oder Fähigkeit des Rehabilitanden zur Mitarbeit. Die eingesetzten psychotherapeutischen Techniken sind zu bezeichnen. Ebenso können Verhaltensbeobachtungen im Reha-Verlauf zum Beispiel in psychologischen Gruppen oder während des Freizeitverhaltens dargestellt werden. D.3 Therapieergebnis / Gesprächsergebnis Unter Therapieergebnis wird eine kurze Mitteilung über die erreichten Veränderungen im Hinblick auf die gesetzten Ziele gewünscht. Dazu gehört die subjektive Einschätzung des Rehabilitanden und des Psychologen sowie Angaben über die Objektivierung des Therapieerfolges, sofern solche Methoden benutzt wurden (z. B. Veränderungen in bestimmten Testprofilen, Verschiebungen auf Befindlichkeitsskalen etc.). 20

22 E Prognose und evtl. weitere Maßnahmen / Empfehlungen In speziellen Fällen werden Aussagen über die zu erwartende Entwicklung der psychischen bzw. psychosomatischen Situation erforderlich. Diese können Empfehlungen zur Arbeitsfähigkeitseinschätzung und ggf. eingeleiteten Maßnahmen sowie Empfehlungen zu einer weitergehenden ambulanten Psychotherapie umfassen. Die Aussagen sind ebenfalls wichtig, wenn bei einer erneuten Antragstellung die Behandlung in einer psychosomatischen Fachklinik erfolgen sollte. Die Weiterempfehlungen müssen fachlich begründet werden. F Zusammenfassung Die Zusammenfassung sollte in wenigen Sätzen die zentralen Aussagen der Punkte A bis E wiedergeben. Die Punkte A und B entfallen in der Zusammenfassung, wenn diese Angaben bereits im ärztlichen Entlassungsbericht enthalten sind. Dokumentation Die Anzahl der durchgeführten Sitzungen mit KTL-Codes ist im psychologischen Bericht zu benennen. Parallel zu dem psychologischen Bericht sind die psychologischen Leistungen nach den Vorgaben der KTL zu verschlüsseln und in den ärztlichen Entlassungsbericht zu übernehmen. 21

23 Beispiel für einen internen psychologischen Bericht 1. Zuweisung und Fragestellung Frau K. wurde vom Stationsarzt zum Schmerzbewältigungstraining und zur Abklärung der psychischen Belastung zum psychologischen Einzelgespräch überwiesen. 2. Störungsspezifische Anamnese und Befund Selbstbericht der Rehabilitandin: Frau K. berichtet von einer langen Krankheits- und Leidensgeschichte (jahrelange Rücken- und Gelenkschmerzen, Verdacht auf Fibromyalgie, rheumatische Schübe, Depressionen) sowie von starken psycho-sozialen Belastungen (schwere Erkrankung des Ehemannes; Mobbing an ihrem letzten Arbeitsplatz; Kränkungserlebnisse bei Ärzten etc.). Sie leide unter ihren anhaltenden Ganzkörperschmerzen (vgl. orthopädische Befundung). Sie hofft sehr auf Abhilfe durch eine Operation. Auf Nachfrage berichtet sie, dass ihr von mehreren Ärzten zur Operation geraten worden sei. Störungsspezifische Anamnese: Aufgrund der depressiven Erkrankung wurde vor drei Jahren eine tagesklinische psychotherapeutische Behandlung durchgeführt, die zu einer Besserung der Symptomatik führte. Eine weiterführende psychotherapeutische Behandlung wurde daraufhin nicht in Anspruch genommen. Die aktuelle depressive Symptomatik (gedrückte Stimmung, Freud- und Interesselosigkeit, Konzentrationsstörungen, ausgeprägte Müdigkeit, leichte Schlafstörungen, vermindertes Selbstwertgefühl, Schuldgefühle) habe sich in den letzten 18 Monaten wieder kontinuierlich entwickelt und zugenommen. Befund: Im Gespräch ist die Patientin bewusstseinsklar und schwingungsfähig. Insgesamt wirkt die Patientin psychisch und körperlich stark belastet. Die Stimmung ist gedrückt, Freude empfinden ist zeitweise möglich. Sie selbst hat ein in erster Linie somatisches Krankheitsverständnis ( endlich wurde festgestellt, dass es Rheuma ist und nicht Fibromyalgie ; die Gelenke sind von Arthrose zerfressen u.ä.). Testpsychologische Diagnostik: Die testpsychologische Untersuchung mit dem Beck-Depressions-Inventar BDI erbrachte einen Summenwert von 34. Es sind Summenwerte von 0-63 möglich. Ein Punktwert ab 18 gilt als klinisch relevant, ab 29 Punkten wird von einer schwer ausgeprägten depressiven Symptomatik gesprochen. Der testpsychologische Befund unterstützt den klinischen Eindruck und die anamnestischen Angaben einer depressiven Störung. Diagnose: Aufgrund der vorliegenden klinischen und testpsychologischen Befundung und der störungsspezifischen anamnestischen Angaben wird derzeit von einer rezidivierenden depressiven Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode (F 33.1 nach ICD 10) ausgegangen. Differentialdiagnostisch sollte das Vorliegen einer chronifizierten Schmerzstörung (F45.7 nach ICD 10) weiter abgeklärt werden. 3. Epikrise Die Patientin nahm regelmäßig an den 5 Sitzungen des psychologischen Schmerzbewältigungstrainings teil. Schwerpunkte dieses multimodalen und kognitiv-verhaltenstherapeutischen Ansatzes waren neben dem Erlernen eines Entspannungsverfahrens 22

24 (Progressive Relaxation nach Jacobson) und der Informationsvermittlung (Gate-Control-Theorie, Schmerzgedächtnis, Erklärung des Zusammenhangs zwischen Schmerz und Verspannung, Problematik des Schmerzmittelmissbrauchs) vor allem die Vermittlung und Einübung aktiver Bewältigungsstrategien (Ablenkungsstrategien, positive Selbstinstruktionen, kognitive Umstrukturierung, Aufbau positiver Ressourcen). Ziel des Schmerzbewältigungstrainings ist eine Erhöhung der subjektiv erlebten Bewältigungskompetenz und eine Steigerung der Lebensqualität. Frau K. nahm zudem zwei psychologische Einzelgespräche in Anspruch, die primär der Exploration und der psychischen Stabilisierung dienten. Therapieverlauf: Trotz der großen Konzentrations- und Stimmungsschwankungen schien Frau K. von einzelnen Sitzungen des Schmerzbewältigungstrainings und von den Einzelgesprächen in Bezug auf ihre emotionale Belastung kurzfristig profitiert zu haben. Therapieergebnis: Die Patientin zeigt sich auch zu Reha-Ende noch psychisch hoch belastet. Konnte aber trotz der ausgeprägten depressiven Symptomatik am Klinikalltag teilnehmen. Auf das rein somatische Krankheitsverständnis konnten die durchgeführten psychologischen Interventionen zum jetzigen Zeitpunkt keinen Einfluss nehmen. Sie sei bereits einmal in psychotherapeutisch-psychosomatischer Behandlung gewesen und überlege sich, nach Abschluss der anstehenden Operation noch einmal eine Behandlung in der ihr bereits bekannten Tagesklinik in Anspruch zu nehmen. 4. Prognose und weitere Empfehlungen Aufgrund der im Laufe der letzten vier Wochen beobachteten Stimmungs- und Aufmerksamkeitsschwankungen erscheint die Patientin aus psychologischer Sicht zum Entlassungszeitpunkt den Anforderungen ihres Arbeitsplatzes nicht gewachsen. Sie leidet an starken Konzentrationsschwankungen und kann sich schlecht auf wechselnde Anforderungen einstellen. Sie selbst würde sehr gerne wieder im Krankenhaus als Praxismanagerin arbeiten, allerdings traue sie sich momentan dies in keiner Weise zu, da sie unter starken Konzentrationsschwankungen leide und sich auf wechselnde Anforderungen nur ganz schlecht einstellen könne. Zur längerfristigen Stabilisierung erscheint eine Psychotherapie am Heimatort erforderlich. Die Patientin zeigte sich der Therapieempfehlung gegenüber aufgeschlossen und hat bereits diesbezügliche Kontakte. Die Option einer psychopharmakologischen (Mit)Behandlung sollte geprüft werden. 5. Zusammenfassung für ärztlichen Reha-Bericht Frau K. nahm an fünf Sitzungen der psychologischen Schmerzbewältigungsgruppe und an zwei psychologischen Einzelgesprächen teil. Frau K. hat in Bezug auf ihre Schmerzproblematik auch zu Reha-Ende ein anhaltend somatisches Krankheitsverständnis, ist aber hinsichtlich ihrer ausgeprägten depressiven Symptomatik für eine weiterführende psychotherapeutische Behandlung offen. Der aktuelle Nutzen einer psychopharmakologischen Behandlung sollte von fachärztlicher Seite beurteilt werden. Aufgrund der ausgeprägten depressiven Symptomatik (starke Schwankungen der Konzentrationsfähigkeit, geringe psychische Flexibilität) ist Frau K. aus psychologischer Sicht derzeit nicht arbeitsfähig. 23

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