Öffentliche Beschlussvorlage 128/2013
|
|
- Philipp Schmidt
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Der Bürgermeister Öffentliche Beschlussvrlage 128/2013 Dezernat II, gez. Backes Federführung: Datum: 60-Stadtplanung, GIS, Baurdnung Prdukt: Stadtplanung Verkehrsplanung Beratungsflge: Sitzungsdatum: Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen Vrberatung Rat der Stadt Cesfeld Entscheidung Lärmaktinsplanung: Aufstellung des Aktinsplanes Beschlussvrschlag: Der Lärmaktinsplan für die Stadt Cesfeld wird in der vrliegenden Frm beschlssen und aufgestellt. Gegebenenfalls wird der Aktinsplan zu einem späteren Zeitpunkt in Abhängigkeit vn den Prüfungsergebnissen des Landesbetriebes Straßenbau NRW in Bezug auf Maßnahmen der Lärmsanierung und mögliche Geschwindigkeitsbeschränkungen ergänzt. Sachverhalt: Nach 47d Bundes-Immissinsschutzgesetz, Teil 6 Lärmminderungsplanung stellen die zuständigen Behörden bis zum 18.Juli 2008 Lärmaktinspläne auf, mit denen Lärmprbleme und Lärmauswirkungen geregelt werden für 1. Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkmmen vn über sechs Millinen Kraftfahrzeugen pr Jahr, der Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkmmen vn über Zügen pr Jahr und der Grßflughäfen, 2. Ballungsräume mit mehr als Einwhnern. und bis zum 18. Juli 2013 für sämtliche Ballungsräume swie für sämtliche Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken. Die Berichterstattung über die Lärmaktinsplanung an das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt hat bis zum zu erflgen. Zu diesem Zweck bereitet das Umweltministerium NRW derzeit einen elektrnischen Musteraktinsplan vr, der sich nicht wesentlich vm Musteraktinsplan unterscheiden wird, der für die erste Stufe der Aktinsplanung im Jahr 2008 zur Verfügung gestellt wurde. Da das aktuelle Muster nch nicht vrliegt, wurde der vrliegende Aktinsplan für die Stadt Cesfeld mit Hilfe des Musters aus dem Jahr 2008 erstellt. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen am infrmierte die Verwaltung über die Ergebnisse der Lärmkartierung, in der Sitzung am über die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung. In der Zwischenzeit hat die Stadt beim Landesbetrieb Straßenbau NRW den Antrag gestellt, die Lärmsituatin für die Grundstücke nach den Regelungen der Lärmsanierung zu prüfen, deren in der Lärmkarte dargestellter Lärmpegel die Grenzwerte der Lärmsanierung überschreitet bzw. annähernd erreicht. 1/5
2 Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vrgeschlagen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den Bundesstraßen B 474 und B 525 im Bereich betrffener Whngebäude weiter zu reduzieren. Mit der Zulässigkeit straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vr Lärm beschäftigen sich die Lärmschutz- Richtlinien-StV. Für einige Grundstücke überschreitet der im Rahmen der Lärmkartierung berechnete Lärmpegel den in der Richtlinie genannten Richtwert. Geschwindigkeitsbegrenzungen können nach den Lärmschutz-Richtlinien-StV dann in Betracht kmmen, wenn neben der Überschreitung der Lärmrichtwerte der LKW-Anteil unter 10 % liegt und der Pegel durch die Geschwindigkeitsbegrenzung um mindestens 3 db(a) (Hörbarkeitsschwelle) gesenkt werden kann. Daher wurde der Landesbetrieb Straßenbau gebeten, für die Gebäude, für die sich die Überschreitung der Lärmrichtwerte der Lärmschutz- Richtlinien-StV in der ben genannten Prüfung bestätigt, zu untersuchen, b auch die weiteren Vraussetzungen der Lärmschutz-Richtlinien-StV für eine Geschwindigkeitsbegrenzung (ggf. über die bereits heute geltende Beschränkung hinaus) vrliegen. Ebenfalls mit der Bitte um Beurteilung wurden die Verbesserungsvrschläge an den Landesbetrieb weitergegeben, die Anlieger der B 474 zwischen der Hltwicker Straße und der Bahnlinie Drtmund-Grnau (Straßen Am Stckkamp und Indehell) und zwischen der Brkener Straße und der Bahnlinie Drtmund-Grnau (Straßen Ottweg, Panningweg, Lburger Kamp, Marienburger Straße) im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit eingereicht hatten. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat angekündigt, dass mit einer kurzfristigen Prüfung aufgrund der Persnalsituatin und der aktuell zahlreich durch die Kmmunen im Zusammenhang mit der Lärmaktinsplanung eingereichten Anträge nicht zu rechnen sei. Insfern muss der Aktinsplan an dieser Stelle zunächst ffen bleiben und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt werden. Ein entsprechender Hinweis wurde unter dem Punkt 3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre in den Aktinsplan aufgenmmen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden weitere Vrschläge zur Verbesserung der Lärmsituatin vrgebracht, die gemeinsam mit den zuständigen Behörden bewertet wurden: Die Wiedereinführung eines Autfreien Snntags. Autfreie Snntage gibt es seit der ersten grßen Ölkrise Damals wurde im gesamten Bundesgebiet an vier Snntagen im Jahr das Autfahren auf allen Straßen verbten. Lediglich Ärzte, Rettungsdienste swie Frischwarelieferanten durften fahren. Auch heute werden in einigen Städten bzw. ländlichen Bereichen an einem Snntag im Jahr Verkehrswege, auf einer Länge vn 15 bis 140 Kilmetern, aus Anlass vn sgenannten Erlebnistagen für den Autverkehr gesperrt (z. B. "autfreies Rheintal" der Happy Msel). Auf den in der aktuellen Lärmkartierung betrachteten Bundesstraßen B 474 und B 525 wird hauptsächlich überreginaler Verkehr abgewickelt. Deutliche Effekte auf die Verkehrsmengen und damit auf die Lärmemissinen, die vn diesen Straßen ausgehen, kann ein autfreier Snntag daher nur dann haben, wenn er über die Stadtgrenzen hinaus der sgar überreginal bzw. landesweit eingeführt. Hierfür sind Entscheidungen auf höherer Ebene erfrderlich, auf die die Stadt Cesfeld keinen Einfluss hat. Sehr whl kann ein lkaler autfreier Snntag aber Auswirkungen auf den innerstädtischen Verkehr und die drtige Lärmentwicklung haben und eine Bewusstseinsänderung in der Bevölkerung bewirken. Aus diesem Grund wurde am 28. und ein Cesfelder Aktinswchenende Ohne Aut mbil mit verschiedenen Aktinen zum Thema Mbilität veranstaltet. Aufgerufen wurde zu einem freiwilligen Verzicht auf das Aut. Eingebettet in eine systematische Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Nahmbilität verspricht ein slcher Aktinstag unabhängig davn, b er zu einem freiwilligen Verzicht aufruft der verbunden wird mit Sperrungen vn einzelnen Straßen - deutlich psitive Effekte auf das innerstädtische Verkehrsaufkmmen, die Lärmentwicklung und den Schadstffausstß und kann smit ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nch lebenswerteren Stadt sein. Ganz entscheidend für einen nachhaltigen Erflg ist es, dass der autfreie Aktinstag nicht 2/5
3 als Einzelaktin durchgeführt wird, sndern in ein übergerdnetes Knzept eingebunden werden muss. Ein slches Knzept liegt für die Stadt Cesfeld seit dem Jahr 2010, knnte seitdem aufgrund der fehlenden finanziellen und persnellen Ausstattung aber nicht knsequent umgesetzt werden. Zumindest ein autfreier Snntag auf dem Stadtgebiet Cesfelds in Verbindung mit Straßensperrungen müsste plitisch vm Rat beschlssen und vn den zuständigen Straßenbaulastträgern genehmigt werden. Unter Berücksichtigung des hhen Persnalaufwandes sieht die Verwaltung derzeit keine Möglichkeit, einen autfreien Snntag zu rganisieren. Die Einführung einer Maut auch auf Bundesstraßen. Hiermit sll verhindert werden, dass Lkw die Bundesstraßen als Ausweichstrecken zur Umgehung der Lkw-Maut nutzen. Seit dem 1. August 2012 gilt für 84 Bundesstraßenabschnitte mit autbahnähnlichem Standard (mindestens vier- der mehrspurig) und einer Gesamtlänge vn rund 1100 km die Mautpflicht. Die rechtlichen Grundlagen wurden mit dem Bundesfernstraßenmautgesetz am 19. Juli 2011 geschaffen. Das bestehende Mautsystem auf Bundesautbahnen wurde damit um das mautpflichtige Bundesstraßennetz erweitert. Die Ausweitung des Mautsystems auf weitere Bundesstraßenabschnitte erfrdert eine Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes. Eine Zuständigkeit auf kmmunaler Ebene besteht nicht. Die restriktivere Handhabung vn Ausnahmen vm Snntagsfahrverbt. Im 30 Straßenverkehrsrdnung (StVO) ist das Snn- u. Feiertagsfahrverbt für Lkw geregelt. Die grundsätzliche Zuständigkeit liegt beim Bund. Ausnahmeregelungen vm Snn- u. Feiertagsfahrverbt für Lkw gem. 46 Abs. 1 Nr. 6 StVO regelt die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Cesfeld. Die Erteilung vn Ausnahmegenehmigungen für das Gebiet des Kreises Cesfeld erflgt entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Spielraum für eine weitere Einschränkung besteht nicht. Eine veränderte Wegweisung zur Autbahn A 31: Führung des Verkehrs vn Cesfeld in Richtung A 31 nicht über die B 525. Die B 525 ist die einzige Verbindung vn Cesfeld zur A 31, Anschlussstelle Cesfeld/Gescher, die aufgrund ihres Ausbaus in der Lage ist, das Verkehrsaufkmmen aufzunehmen. Gleichzeitig stellt die B 525 die kürzeste Verbindung dar. Aus Sicht der zuständigen Straßenverkehrsbehörde und des Landesbetriebes Straßenbau NRW als zuständigem Straßenbaulastträger gibt es zur B 525 derzeit keine Alternativen. Diese würden sich erst durch den Bau einer Anschlussstelle an die A 31 in Gescher-Hchmr ergeben. In Richtung Ruhrgebiet fließender Verkehr könnte dann unter Umständen über die Landesstraße L 581 (Verlängerung der Rekener Straße) geleitet werden. Ob dies allerdings gewünscht und sinnvll wäre (immerhin handelt es sich bei der B 525 um die höher-klassige Straße), müsste im knkreten Fall zunächst mit der Straßenverkehrsbehörde und dem Straßenbaulastträger diskutiert werden. Die geänderte Ampelschaltung in der Kreuzung B 525/K 46-Brkener Straße. Es wird vrgeschlagen, der B 525 insbesndere in den Schwachlastzeiten Dauergrün bei verkehrsabhängiger Grünanfrderung aus den Nebenästen zu geben. Die Krdinierung und die verkehrsabhängige Steuerung vn Lichtsignalanlagen können einen wichtigen Beitrag zur Verstetigung des Verkehrs und damit der Verminderung vn Schallemissinen leisten. Auf den Bundesstraßen B 474 und B 525 hat der Landesbetrieb 3/5
4 die Ampelschaltung in den vergangenen Jahren bereits dahingehend ptimiert. Im Einzelnen werden die Lichtsignalanlagen wie flgt gesteuert: B 474/L 555/L 581 Hltwicker Straße: Der Hauptverkehr wird hier über die B 474 über Eck abgewickelt. Eine Bevrrechtigung der Hauptrichtung ist aufgrund der Übereckführung nicht möglich. Das Hauptaugenmerk ist auf die Leistungsfähigkeit des Kntenpunktes gerichtet. B 474/Lburger Straße: Die Hauptrichtung ist grundsätzlich auf Grün geschaltet, der Nebenast erhält auf Anfrderung unter Berücksichtigung der Grünen Welle mit den benachbarten Kreuzungen mit der Brkener und der Rekener Straße swie der B 525 eine Grünphase. B 474/K 46 Brkener Straße: wie zuvr B 474/ Rekener Straße: wie zuvr B 474/B 525: Keine Bevrrechtigung einer einzelnen Fahrtrichtung, Einbindung in die Grüne Welle auf der B 474 und der B 525 B 474/K 58 Dülmener Straße: Die Hauptrichtung ist grundsätzlich auf Grün geschaltet, der Nebenast erhält auf Anfrderung Grün. B 474/K 48 Cesfelder Straße: Die Hauptrichtung ist grundsätzlich auf Grün geschaltet, der Nebenast erhält auf Anfrderung Grün. B 525/K 46 Brkener Straße: Die Hauptrichtung ist grundsätzlich auf Grün geschaltet, der Nebenast erhält auf Anfrderung Grün. B 525/L 581 Rekener Straße: Die Hauptrichtung ist tagsüber grundsätzlich auf Grün geschaltet, der Nebenast erhält auf Anfrderung unter Berücksichtigung der Grünen Welle mit dem benachbarten Knten B 474/B525 Grün. Nachts stehen alle Signale auf Rt, Grün wird für die einzelnen Fahrtrichtungen auf Anfrderungen geschaltet. B 525/B 474: siehe ben B 525/Auffahrtsarm vn der K 58 Dülmener Straße: Die Hauptrichtung ist tagsüber grundsätzlich auf Grün geschaltet, der Nebenast erhält auf Anfrderung Grün. Nachts stehen alle Signale auf Rt, Grün wird für die einzelnen Fahrtrichtungen auf Anfrderungen geschaltet. B 525/K 48 Daruper Straße: Die Hauptrichtung ist grundsätzlich auf Grün geschaltet, der Nebenast erhält auf Anfrderung Grün. Eine weitere Optimierung ist nach Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde und des Landesbetriebes Straßenbau nicht möglich. Die flgenden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemachten Vrschläge wurden mit der Bitte um Stellungnahme an den Landesbetreib Straßenbau NRW weitergeleitet. Eine Stellungnahme liegt zum jetzigen Zeitpunkt nch nicht vr. Mit der Maßgabe eines beschlssenen Lärmaktinsplans zum Juli 2013 wird daher zunächst ein vrläufiger Aktinsplan beschlssen gegebenenfalls werden die Ergebnisse gemeinsam mit den Punkten, die sich durch die Prüfung in Bezug auf Maßnahmen der Lärmsanierung und mögliche Geschwindigkeitsbeschränkungen ergeben, zu einem späteren Zeitpunkt im Lärmaktinsplan ergänzt und der Plan frtgeschrieben. Der Einbau vn Flüsterasphalt. Der Vrschlag wurde unter anderem geäußert vn Anliegern der B 525 im Bereich Klye. Der Bau vn Lärmschutzwänden bzw. die Aufstckung der Verlängerung vn Lärmschutzwällen: Ein Anlieger der B 525 im Außenbereich Harle ist unter Umständen bereit, eine LS- Wand auf eigene Ksten zu bauen. Vr ca. 2 Jahren wurde die Lärmsituatin bereits 4/5
5 durch Strassen.NRW geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Anspruchsvraussetzungen für eine Lärmsanierung nicht gegeben sind. Der Anlieger ist unter Umständen bereit, die Ksten für den Bau einer Lärmschutzwand zu übernehmen. Anlieger der Meerkuhle frdern die Aufstckung des bestehenden Walls mit einer begrünten Lärmschutzwand. Aufgrund der geringen Lärmpegel liegen auch hier die Anspruchsvrrausetzungen für eine Lärmsanierung nicht vr. Die Anlieger ziehen ebenfalls in Erwägung, die Wand auf eigene Ksten zu errichten. Verlängerung des Lärmschutzwalles entlang der B 474 Knrad-Adenauer-Ring an der Kreuzung mit der Hltwicker Straße in nrd-östlicher Richtung. Verlängerung des Lärmschutzwalles entlang der B 525 in westlicher Richtung im Bereich der Siedlung Gxel. Die zusätzliche Bepflanzung vr der Lärmschutzwand zwischen der B 474 und der Marienburger Straße. Anlagen: Aktinsplan der Stadt Cesfeld (Entwurf) 5/5
Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde NÜBEL vom
Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde NÜBEL vom 20.02.2014 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen
MehrLärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Samtgemeinde Uelsen vom (Lärmaktionsplan für Gemeinden)
Lärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Samtgemeinde Uelsen vom 10.09.2018 (Lärmaktionsplan für Gemeinden) X Der vorliegende Lärmaktionsplan (LAP) ist eine erstmalige Aufstellung eines
MehrLANDESBETRIEB MOBILITÄT RHEINLAND-PFALZ
LANDESBETRIEB MOBILITÄT RHEINLAND-PFALZ Möglichkeiten und Grenzen der Straßen- und Verkehrsverwaltung in der Lärmaktionsplanung Dr. Hans Jungelen Fachgruppe Umwelt/Landespflege Bereich Immissionsschutz
MehrLärmaktionsplan der Gemeinde Schönkirchen
Lärmaktionsplan der Gemeinde Schönkirchen Auftraggeber: Gemeinde Schönkirchen (Amt Schrevenborn) Dorfplatz 2 24226 Heikendorf Auftragnehmer: Altonaer Poststraße 13b 22767 Hamburg Tel.: 0 40 / 38 99 94-0
MehrAktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Reesdorf vom 26.Juni 2017
Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Reesdorf vom 26.Juni 2017 (Musteraktionsplan für Gemeinden ohne relevante Lärmbelastungen) 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie
MehrLärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Samtgemeinde Hesel vom
Lärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Samtgemeinde Hesel vom 11.12.2018 Der vorliegende Lärmaktionsplan (LAP) ist eine X erstmalige Aufstellung eines Lärmaktionsplans Fortschreibung
MehrAntwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 876 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/2054
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2306 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 876 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/2054 B 169 Emissionsschutz
MehrLärmaktionsplan der Stadt Husum Erstellung und Begleitung der 2. Stufe Musteraktionsplan mit Ergänzung - Projektnummer:
Lärmaktinsplan der Stadt Husum Erstellung und Begleitung der 2. Stufe 213 - Musteraktinsplan mit Ergänzung - Prjektnummer: 1351.1 Umwelt- und Planungsausschuss 26.2.214 Thil Hönig, M.Eng. Dipl.-Ing. Björn
MehrBekanntmachung Nr. 22/ 2016 des Amtes Marne-Nordsee für die Gemeinde Diekhusen-Fahrstedt
Bekanntmachung Nr. 22/ 2016 des Amtes Marne-Nordsee für die Gemeinde Diekhusen-Fahrstedt Aufstellung eines Lärmaktionsplans für die Gemeinde Diekhusen-Fahrstedt zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie
MehrAktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim vom 28. Mai 2013
1 Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim vom 28. Mai 213 1. Allgemeines 1.1. Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken
MehrAktionsplan gern. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Epenwöhrden" vom
Aktionsplan gern. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Epenwöhrden" vom 14.06.2017 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen
MehrAntrag auf Zulassung einer Ausnahme gemäß 9 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG)- Nachtarbeit ( Uhr) -
Absender: Rhein-Erft-Kreis Fax: (02271) 83 2348 Amt 70/33 Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim, den Antrag auf Zulassung einer Ausnahme gemäß 9 Landes-Immissinsschutzgesetz (LImSchG)- Nachtarbeit (22.00-6.00
MehrAktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Sieverstedt vom
Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Sieverstedt vom 28.06.2013 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen
MehrLärmminderungsplanung gem. EG-Umgebungslärmrichtlinie
Lärmminderungsplanung gem. EG-Umgebungslärmrichtlinie Übersicht: Lärmkartierung / Aktionsplanung in der Gemeinde Altenberge 1. Rechtliche Grundlagen 2. Ziele der EG-Umgebungslärmrichtlinie 3. Zeitliche
MehrDer Lärmentwicklungsplan Schwetzingen im Bürgerbeteiligungsprozess FORUM mobiles Schwetzingen
Der Lärmentwicklungsplan Schwetzingen im Bürgerbeteiligungsprzess FORUM mbiles Schwetzingen Przessbeschreibung und Sachstand Der Lärmentwicklungsplan Schwetzingen im Bürgerbeteiligungsprzess FORUM mbiles
MehrLärmaktionsplanung im Eisenbahn-Bundesamt. Thomas Werst
Lärmaktionsplanung im Eisenbahn-Bundesamt Thomas Werst WerstT@eba.bund.de 1 Gliederung Rechtliche Grundlagen Zuständigkeit Mitwirkung in Ballungsräumen Zeitlicher Ablauf Öffentlichkeitsbeteiligung Inhaltliche
MehrAmtliche Bekanntmachung. Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Swisttal
Amtliche Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Swisttal Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern
MehrLärmaktionsplanung für die Gemeinde Bestensee. Bestensee, 19. März 2018 Dipl.-Ing. Christian Hecht
Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Bestensee Bestensee, 19. März 2018 Dipl.-Ing. Christian Hecht 1 Methodik der Lärmaktionsplanung 2 Bearbeitungsstand 3 Bestandsanalyse Lärmkartierung 4 - Maßnahmenvorschläge
MehrLärmaktionsplan der Stadt Stavenhagen- Entwurf
Lärmaktionsplan der Stadt Stavenhagen- Entwurf Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeines 1.1. Einleitung 1.2. Zuständige Behörde 1.3. Geltende Grenzwerte 2. Beschreibung des Untersuchungsraumes, der Lärmquellen
MehrAktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Tarp vom
Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Tarp vom 28.06.2013 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen
MehrAktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Struckum vom
Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Struckum vom 31.03.2015 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen
MehrAktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Bönningstedt vom
Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Bönningstedt vom 23.02.2017 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen
MehrWorkshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg
Umgebungslärmrichtlinie Ist die Richtlinie in Deutschland angekommen? Matthias Hintzsche Umweltbundesamt Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg 10.09.2013 Bundes-Immissionsschutzgesetz 1990 47 a
MehrAnmerkungen zur EU-Umgebungslärmrichtlinie. Dr. Elke Stöcker-Meier
Anmerkungen zur EU-Umgebungslärmrichtlinie Dr. Elke Stöcker-Meier Ziele der Umgebungslärmrichtlinie Festlegung eines gemeinsamen Konzeptes, um schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch
MehrEG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG
EG Umgebung gslärmrichtlinie 2002/49/EG Lärmkarten nach h 47 c BImSchG Planungsregio on Vorpommern Stadt Pasewalk P Haußman nnstraße 85 17309 Pasewalk EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Strategische
MehrAktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Güster
Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Güster 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und anderer
MehrLärmaktionsplan. der Gemeinde Hammah
Entwurf Lärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Hammah vom 03.12.2018 Der vorliegende Lärmaktionsplan (LAP) ist eine erstmalige Aufstellung eines Lärmaktionsplans. 1/6 1 Allgemeine
MehrLärmaktionsplan der 1. Stufe
9.. Stadt Zweibrücken Lärmaktionsplanung Lärmaktionsplan der. Stufe Bericht zur Weiterleitung an die Europäische Kommission Stadt Zweibrücken, Lärmaktionsplanung 9 9.. Inhaltsverzeichnis Zuständige Behörde...
MehrStand der Lärmkartierung und der Aktionsplanung in Schleswig- Holstein
Stand der Lärmkartierung und der Aktionsplanung in Schleswig- Holstein Ludger Gliesmann Gliesmann Nov. 2012 1 Gliederung Stand der Lärmkartierung Aufstellung von Aktionsplänen Überprüfung von Lärmaktionsplänen
MehrUmsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Lärmaktionsplanung der Stadt Wunstorf
Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie Lärmaktionsplanung der Stadt Wunstorf Entwurf 05/2010 Lärmaktionsplan der Stadt Wunstorf gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Entwurf (nach Musteraktionsplan
MehrGesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Seite 1 von 6 Landshut 0871/14383-51 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Zu Artikel 1 (Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Im Einleitungssatz
MehrLärmaktionsplanung. Bürgerinformationsveranstaltung 24. Januar :00 Uhr
Lärmaktionsplanung Bürgerinformationsveranstaltung 24. Januar 2011-18:00 Uhr Lärmaktionsplanung Bürgerinformationsveranstaltung 24. Januar 2011 I. Allgemeine Einführung Lärmaktionsplanung II. Beschreibung
MehrRegierungspräsidium Gießen Lärmaktionsplan Straßenverkehr der 2. Stufe
Lärmaktionsplan Straßenverkehr der 2. Stufe Ergebnisdarstellung Gießen, den Kartierte Straßenabschnitte kartierte Straßenabschnitte 1.Stufe = 360 km kartierten Straßenabschnitte 2. Stufe = 696 km Zuwachs
MehrBezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln Verkehrskommission des Regionalrates Sachgebiet: Anfragen Drucksache Nr.: VK 30/2005 Köln, den 22. Februar 2005 Tischvorlage für die 17. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates
MehrPetition an den Landtag NRW zur Verbesserung des Lärmschutzes an der A 1 in Hagen - Vorhalle. - Eine Initiative Vorhaller Bürgerinnen und Bürger -
Petition an den Landtag NRW zur Verbesserung des Lärmschutzes an der A 1 in Hagen - Vorhalle - Eine Initiative Vorhaller Bürgerinnen und Bürger - 1 Warum diese Petition? Auf nachträglichen Lärmschutz an
MehrLärmaktionsplanung der Gemeinde Inning a. Ammersee
Lärmaktionsplanung der Gemeinde Inning a. Ammersee Öffentliche Gemeinderatssitzung 09.06.2015 Ralph Kempiak ACCON GmbH, Gewerbering 5, 86926 Greifenberg Tel.: 08192 / 99 60 0 www.accon.de Anlass und Aufgabenstellung
MehrGKZ: Lärm-Aktionsplanung Entwurf. Aktionsplan für die Stadt. Voerde (Niederrhein)
Aktionsplan für die Stadt Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen: Die Gemeinde liegt in nördlicher Randlage des Ballungsraumes Regionalverband Ruhr im Westen von Deutschland.
MehrHundebestandaufnahme durch private Unternehmen
Datenschutz Datenschutzrecht Kmmunales Stand: 05/2013 Hundebestandaufnahme durch private Unternehmen Eine flächendeckende Hundebestandsaufnahme ist nur auf der Basis einer freiwilligen Mitwirkung der Befragten
MehrLärmaktionsplanung Stufe 2. L 756 Teilabschnitt Schlossstraße - Paderborner Straße. Öffentlichkeitsbeteiligung am 6. Februar 2013
Lärmaktionsplanung Stufe 2 L 756 Teilabschnitt Schlossstraße - Paderborner Straße Öffentlichkeitsbeteiligung am Ablauf des heutigen Abends 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen 2. Grundsätzliches zum Thema
MehrLärmschutz konkret: Bahnlärm in Bremen Lärmaktionsplanung an Eisenbahnstrecken des Bundes im Ballungsraum eine Utopie?
Lärmaktionsplanung an Eisenbahnstrecken des Bundes im Ballungsraum eine Utopie? Jan Eiken, B. A. Ref. 22 Immissionsschutz und nachhaltige Mobilität 1. Dezember 2014 Inhalt 1. Aktuelle Situation in Bremen
MehrDurchsetzung der Lärmminderungsplanung durch die Kommunen
Durchsetzung der Lärmminderungsplanung durch die Kommunen Vortrag Umgebungslärmrichtlinie und Aktionsplanung konkret Am 25.April 2012 in Magdeburg Karsten Sommer, Rechtsanwalt Die Maßnahmen, die Pläne
MehrStrategische Lärmkarte Amt Uecker-Randow-Tal
Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis 0. Einleitung 1. Allgemeine Beschreibung der Hauptlärmquellen 2. Allgemeine Beschreibung des Untersuchungsraumes 3. Durchgeführte und laufende Aktionspläne sowie Lärmschutzprogramme
MehrLärmaktionsplanung Ernüchterung oder Erfolgsgeschichte?
Lärmaktionsplanung Ernüchterung oder Erfolgsgeschichte? Dr.-Ing. Eckhart Heinrichs LK Argus GmbH Themen Was wurde getan? Was war positiv? Was war ernüchternd? Wo besteht Handlungsbedarf? 1 Erste Stufe
MehrVoerde (Niederrhein)
GKZ: 05170044 Lärm-Aktionsplanung Anlage zur Drucksache 04.06.2013 Nr.: 688 Aktionsplan für die Stadt Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen: Die Gemeinde liegt in nördlicher
MehrLärmschutz durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen
Lärmschutz durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen Lärmschutz durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen Verwaltungsstruktur / Zuständigkeiten Maßnahmen nach 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, Abs. 9 StVO Tatbestandliche
MehrLärmaktionsplan der Stadt Schleswig
Lärmaktionsplan der Stadt Schleswig gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 18.06.2013 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Stadt sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen
Mehrin der Freien Hansestadt Bremen
Umgebungslärm in der Freien Hansestadt Bremen Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie Frank M. Rauch Diplom-Umweltwissenschaftler Schwerpunkt: Flächenbezogener Lärmschutz Email: frank.rauch@umwelt.bremen.de
MehrUmgebungslärmrichtlinie Festlegungen, Defizite und Erfordernisse. Matthias Hintzsche Umweltbundesamt
Umgebungslärmrichtlinie Festlegungen, Defizite und Erfordernisse Matthias Hintzsche Umweltbundesamt Ziele der Umgebungslärmrichtlinie Die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus
MehrGroßraum- und Schwertransporte in der Landeshauptstadt und im Landkreis München
Stand 21.04.2016 Grßraum- und Schwertransprte in der Landeshauptstadt und im Landkreis München Die Aufgabe der Plizei ist es, Gefahren für alle Beteiligten und Betrffenen (Verkehrsteilnehmer, Unternehmer,
MehrUmgebungslärm mindern eine Notwendigkeit
Umgebungslärm mindern eine Notwendigkeit Dr. Udo Weese Referat 53 - Lärmschutz und Luftreinhaltung Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Email: udo.weese@mvi.bwl.de MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR
MehrErstellung von Lärmaktionsplänen für bundeseigene Haupteisenbahnstrecken
MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Postfach 103452 70029 Stuttgart Gemeindetag Baden-Württemberg Herrn Gerhard Müller Panoramastraße 31 70174 Stuttgart
MehrVom 4. November 1996, BGBl. I. S geändert am (S. 3220); am (S. 565); am (S. 766) 1 Anwendungsbereich
Verrdnung über Antrags- und Anmeldeunterlagen und über Genehmigungs- und Anmeldeverfahren nach dem Gentechnikgesetz (Gentechnik-Verfahrensverrdnung - GenTVfV) Vm 4. Nvember 1996, BGBl. I. S. 1657 geändert
MehrLärmaktionsplan. gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Stadt Twistringen vom xx.xx (Lärmaktionsplan für Gemeinden)
Lärmaktionsplan gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Stadt Twistringen vom xx.xx. 2018 (Lärmaktionsplan für Gemeinden) Der vorliegende Lärmaktionsplan (LAP) ist eine erstmalige Aufstellung eines
MehrDie zweite Stufe der EU-Lärmkartierung gemäß Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Die zweite Stufe der EU-Lärmkartierung gemäß Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Lärmkartierung nach 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz) Dr. Christian Beckert Referat
MehrDuale Studiengänge bei Straßen.NRW Theorie und Praxis Hand in Hand
Duale Studiengänge bei Straßen.NRW Therie und Praxis Hand in Hand Über uns Straßen.NRW ist ein Teil der Landesverwaltung und plant, baut und betreibt alle Autbahnen, Bundes- und Landesbahnen im bevölkerungsreichsten
MehrStadt Neuenbürg Erschließung Buchberg IV Vorprüfung Entwässerung
Stadt Neuenbürg Erschließung Vrprüfung Entwässerung Die Stadt Neuenbürg beabsichtigt die Schaffung weiterer Whnbauflächen. Hierzu sll eventuell das Gebiet im Nrdwesten der Stadt erschlssen werden. Die
MehrMOBILITÄT VS. RUHIGES WOHNEN MÖGLICHKEITEN EINER MODERNEN STADT- UND VERKEHRSPLANUNG
HOFFMANN LEICHTER Ingenieurgesellschaft MÖGLICHKEITEN EINER MODERNEN STADT- UND VERKEHRSPLANUNG REFERENT: Dipl.-Ing. Christian Hecht Quelle: dpa Agenda Was bedeutet Mobilität? Was bedeutet ruhiges Wohnen?
MehrLärmaktionsplanung - allgemeine Grundlagen
Lärmaktionsplanung - allgemeine Grundlagen Information für den Kreistag am 26.02.2014 1 Gesetzliche Grundlagen 2 Aufgaben gem. EU-Umgebungslärm-RiLi Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand
MehrInformationsveranstaltung zum Thema Verkehr im Alten Land am Landkreis Stade
Informationsveranstaltung zum Thema Verkehr im Alten Land am 17.11.2014 01.12.2014 Landkreis Stade 1 Rechtliche Grundlagen und Möglichkeiten Gemeingebrauch der Straße 14 Nieders. Straßengesetz (NStrG)
MehrLärmaktionsplanung Bremen
Lärmaktionsplanung Bremen Dipl.-Phys. R. Wehrse, Referent für Immissionsschutz Europäische Umgebungslärmrichtlinie: Aktualisierung der Kartierung und Lärmminderungsplanung alle 5 Jahre Die Ziele: Aktualisierung
MehrStadt Wadern. Lärmaktionsplanung Aktionsplan Bericht zur Information der Öffentlichkeit und zur Weiterleitung an die Europäische Kommission
Stadt Wadern Lärmaktionsplanung 2018 Aktionsplan Bericht zur Information der Öffentlichkeit und zur Weiterleitung an die Europäische Kommission Lärmaktionsplanung 2018 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vorbemerkung...
MehrMaßnahmen zur Lärmminderung in Autobahn-Gemeinden
Maßnahmen zur Lärmminderung in Autobahn-Gemeinden Dr.-Ing. Eckhart Heinrichs LK Argus GmbH Gliederung 1. Vorstellung 2. Mögliche Maßnahmen in Autobahn-Gemeinden 3. Fazit Vorstellung - LK Argus GmbH Tochtergesellschaft
MehrAnlage Übersicht über Immissionsgrenz-, Auslöse- und Richtwerte im Bereich des Lärmschutzes Die Grenz- und Richtwerte nach deutschem Recht können für eine Bewertung der Lärmsituation zur Orientierung herangezogen
MehrRADVERKEHRSSTRATEGIE BADEN-WÜRTTEMBERG
RADVERKEHRSSTRATEGIE BADEN-WÜRTTEMBERG THEMENFELD KOMMUNIKATION UND VERHALTEN HANDLUNGSFELD BETEILIGUNG 5. Sitzung des ExpertInnen-Gremiums Stuttgart 05. März 2015 1 UM WAS GEHT ES? Ziele und Nutzen vn
MehrEG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG
EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Planungsregion Vorpommern Karl-Marx-Straße 18 18465 Tribsees INTERNET - FASSUNG EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Strategische Lärmkarten Region: Vorpommern Karl-Marx-Straße
MehrLärmaktionsplanung 2018
KREISSTADT ST. WENDEL Lärmaktionsplanung 2018 Berichterstattung der Kreisstadt St. Wendel zur Information der Öffentlichkeit und zur Weiterleitung an die Europäische Kommission Überprüfung / Aktualisierung
MehrLärmaktionsplan der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Gemeindekennzahl: 05754036 Kennung der Behörde für ung: DE_NW_05754036_Schloß Holte- Stukenbrock Zuständige Behörde: Zuständige Behörde für die ung nach 47e BImSchG ist:
MehrNeunkirchen-Seelscheid
Bericht über die Lärmkartierung für die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Anlass, Untersuchungsgegenstand und Untersuchungsmethode: In der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, welche außerhalb der Ballungsräume
MehrAktuelles zum Lärmschutz
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Aktuelles zum Lärmschutz Seminar VSVI Hessen e. V. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf unseren Straßen ein Beitrag zum Lärmschutz
MehrLärmaktionsplanung und Lärmminderungsmaßnahmen an der A1. Michael Bürger Leiter Referat 22 (Immissionsschutz) Bremen, 03.
Lärmaktionsplanung und Lärmminderungsmaßnahmen an der A1 Michael Bürger Leiter Referat 22 (Immissionsschutz) Bremen, 03. April 2014 Beurteilungspegel für Lärmschutzmaßnahmen Lärmaktionsplanung (Gegenüberstellung)
MehrGemeinde Altenberge. Lärmaktionsplanung. 12. Mai Städtebau. Ingenieurvermessung. Freiraumplanung. Verkehrswesen.
Ingenieurvermessung Verkehrswesen Städtebau Wasserwirtschaft Freiraumplanung Gemeinde Altenberge Lärmaktionsplanung 12. Mai 2014 Umgebungslärmrichtlinie Lärm verursacht Krankheiten, mindert die Arbeitsleistung
MehrGemeinsamer Lärmaktionsplan Espasingen/Ludwigshafen/Sipplingen
Gemeinsamer Lärmaktionsplan Espasingen/Ludwigshafen/Sipplingen Öffentliche Informationsveranstaltung in Ludwigshafen am Donnerstag, 30.11.2017 Dipl.-Ing. (FH) Claus Kiener, M.Eng. - 1 - EU-Umgebungslärmrichtlinie
MehrAktionsplan zur Lärmminderung Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg und Umgebung 16. Juli 2009
Aktionsplan zur Lärmminderung 16. Juli 2009 Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie Carsten Kurz Lärmkontor GmbH Übersicht Rechtliche Grundlagen Die Lärmkartierung Der Lärmaktionsplan Ausblick Rechtliche
MehrErgebnisse der Lärmkartierung Und der Weg dorthin. 1 XX. Monat 2016 Name des Präsentators
Ergebnisse der Lärmkartierung 2017 - Und der Weg dorthin 1 XX. Monat 2016 Name des Präsentators Gliederung Wer musste was kartieren. Gesetzliche Grundlagen. Bearbeitung und Berechnung. Ergebnisse der Lärmkartierung.
MehrWirkung von Lärm und was hat die Lärmaktionsplanung bisher bewirkt
Für Mensch & Umwelt Workshop zur Lärmaktionsplanung Wirkung von Lärm und was hat die Lärmaktionsplanung bisher bewirkt Matthias Hintzsche Fachgebiet I 3.4 Lärmminderung bei Anlagen und Produkten, Lärmwirkungen
MehrAusbau A 10 und Lärmschutz in Birkenwerder. Planfeststellungsbeschluss vom und Rechtsschutzmöglichkeiten
Ausbau A 10 und Lärmschutz in Birkenwerder Planfeststellungsbeschluss vom 9.12.2013 und Rechtsschutzmöglichkeiten Wesentliche Inhalte des Planfeststellungsbeschlusses (PFB): 6streifiger Ausbau A 10 östlich
MehrPositionspapier der CSU Mering zur Osttangente Augsburg
Psitinspapier der CSU Mering zur Osttangente Augsburg Beschlssen in einer gemeinsamen Sitzung des CSU-Ortsvrstandes und der CSU-MGR-Fraktin am 08. Juli 2015 im Papst-Jhannes-Haus, Filmsaal 1.) Präambel:
MehrZiele und Instrumente der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Implementierung der EG-Umgebungslärmrichtlinie
Ziele und Instrumente der EG-Umgebungslärmrichtlinie Implementierung der EG-Umgebungslärmrichtlinie in Deutschland Vorgetragen von: Herwig Neufeldt RICHTLINIE 2002/49/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
MehrAktionsplan zur Lärmminderung Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg und Umgebung 9. Oktober 2008
Aktionsplan zur Lärmminderung 9. Oktober 2008 Ergebnisse der Lärmkartierung Carsten Kurz Lärmkontor GmbH Übersicht Bearbeitungskonzept Grundlagen der Lärmkartierung Ergebnisse der Lärmkartierung Bearbeitungskonzept
MehrBericht über die Lärmaktionsplanung die Gemeinde. Beelen
GKZ: 55712 Bericht zur Lärmaktionsplanung Datum 24.1.216 Bericht über die Lärmaktionsplanung die Gemeinde Beelen Gemeindekennzahl: 55712 Kennung der Behörde für Lärmaktionsplanung: ach Anhang VI der EU-Umgebungslärmrichtlinie
MehrAktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Stadt Coesfeld vom
Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Stadt Coesfeld vom 27.09.2018 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen
MehrUmsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Lärmaktionsplanung. Handlungsempfehlungen zur Dokumentation und Berichterstattung (Musteraktionsplan)
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund Niedersächsischer Städtetag Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie Lärmaktionsplanung Handlungsempfehlungen
MehrMeldung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe (2013) gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Stadt Glinde, beschlossen am 10.
. Vorbemerkung Meldung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe (213) Die Stadt Glinde hat eine umfangreiche Lärmaktionsplanung der 2. Stufe erstellt. Die hiermit zusammengestellte Meldung stellt lediglich eine
MehrLärmaktionsplan der 2. und 3. Stufe für die Stadt Geseke
für die Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 14.06.2018 Vorstellung des Entwurfs zum Lärmaktionsplan zur Öffentlichkeitsbeteiligung Folie 1 Rechtlicher Rahmen und Kartierungsumfang Umgebungslärmrichtlinie,
MehrDATEN & FAKTEN ... zur haushaltsnahen Wertstofferfassung. Verpackungsverordnung
DATEN & FAKTEN zur haushaltsnahen Wertstfferfassung Verpackungsverrdnung Die Verpackungsverrdnung (VerpackV) wurde im Juni 1991 als erste umfassende Regelung zur Umsetzung des Knzepts "Prduktverantwrtung"
MehrStellungnahme zum Fragenkatalog zum Thema Multimodalität / Flexible Bedienungsformen in urbanen und ländlichen Räumen
Stellungnahme zum Fragenkatalg zum Thema Multimdalität / Flexible Bedienungsfrmen in urbanen und ländlichen Räumen Bearbeitung durch Dipl.-Ing. Natalie Schneider M.Sc. plan:mbil Verkehrsknzepte & Mbilitätsplanung
MehrAktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) vom in der Fassung vom
Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) vom 04.10.2018 in der Fassung vom 11.12.2018 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Stadt/Verbandsgemeinde/Gemeinde sowie
MehrLärmaktionsplan. gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz. ENTWURF Stand 30. Januar in Zusammenarbeit mit
Lärmaktionsplan gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz ENTWURF Stand 30. Januar 2019 in Zusammenarbeit mit ACCON GmbH Gewerbering 5 86926 Greifenberg 1 Allgemeine Angaben 1.1 Beschreibung der Gemeinde
MehrEG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG
EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Planungsregion Vorpommern Stadt Sassnitz Hauptstraße 33 18546 Sassnitz INTERNET - FASSUNG EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Strategische Lärmkarten Region: Vorpommern
MehrStand der Lärmaktionsplanung
Für Mensch & Umwelt ALD Lärmaktionsplan 2. Stufe Stand der Lärmaktionsplanung Matthias Hintzsche Fachgebiet I 3.4 Lärmminderung bei Anlagen und Produkten, Lärmwirkungen EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
MehrBestimmung der Schulart von Grundschulen gemäß 27 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) i.v.m. Bestimmungsverfahrensverordnung (BestVerfVO)
Bestimmung der Schulart vn Grundschulen gemäß 27 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) i.v.m. Bestimmungsverfahrensverrdnung (BestVerfVO) a) Errichtungsinitiative der Eltern: Eltern können die Errichtung vn Grundschulen
MehrBekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 31/2008
Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 31/2008 Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie dem dazu
MehrAmtsblatt. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 4. Februar 2013 Nummer 2
Amtsblatt Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, Markt 8, sowie in der Verwaltungsnebenstelle
MehrAuswertung der IHK-Blitzumfrage zum Brexit
Auswertung der IHK-Blitzumfrage zum Brexit - Im Zeitraum vm 27. bis 29. Juni 2016 wurde unter den auslandsaktiven Mitgliedsunternehmen der IHK zu Drtmund eine Umfrage zu den möglichen Flgen eines Austritts
MehrLärmaktionsplanung in Potsdam
Lärmaktionsplanung in Potsdam Handlungsmöglichkeiten und Schwierigkeiten aus Sicht einer kreisfreien Stadt 15.06.2012 Workshop LAP Lars Schmäh Umwelt und Natur boden-immission-abfall@rathaus.potsdam.de
MehrStadt Ottweiler. Lärmaktionsplanung 2. Stufe. Bericht zur Weiterleitung an die Europäische Union
Lärmaktionsplanung 2. Stufe Bericht zur Weiterleitung an die Europäische Union Inhaltsverzeichnis Seite 1 Beschreibung der Hauptverkehrsstraßen... 2 2 Zuständige Behörde... 2 3 Rechtlicher Hintergrund...
MehrAusbau A 10 und Lärmschutz in Velten. Planfeststellungsbeschluss vom und Rechtsschutzmöglichkeiten
Ausbau A 10 und Lärmschutz in Velten Planfeststellungsbeschluss vom 9.12.2013 und Rechtsschutzmöglichkeiten Wesentliche Inhalte des Planfeststellungsbeschlusses: 6streifiger Ausbau A 10 östlich AS Oberkrämer
MehrLärmanalyse des Verkehrs- und Gewerbelärms in Hockenheim
Vorh. EG-Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie-ULR), 2002 Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie, Anpassung des BImSchG mit neuem 6. Teil und neuen Paragrafen 47a bis 47f, 2005 Leitfaden des LUBW
MehrZusammenfassung des Aktionsplans zur Mitteilung an die EU gem. 47d Abs. 7 BImSchG der Stadt Schwentinental vom
Zusammenfassung des Aktionsplans zur Mitteilung an die EU gem. 47d Abs. 7 BImSchG der Stadt Schwentinental vom 17.07. 2009 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken
Mehr