Öffentliche Beschlussvorlage 128/2013

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1 Der Bürgermeister Öffentliche Beschlussvrlage 128/2013 Dezernat II, gez. Backes Federführung: Datum: 60-Stadtplanung, GIS, Baurdnung Prdukt: Stadtplanung Verkehrsplanung Beratungsflge: Sitzungsdatum: Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen Vrberatung Rat der Stadt Cesfeld Entscheidung Lärmaktinsplanung: Aufstellung des Aktinsplanes Beschlussvrschlag: Der Lärmaktinsplan für die Stadt Cesfeld wird in der vrliegenden Frm beschlssen und aufgestellt. Gegebenenfalls wird der Aktinsplan zu einem späteren Zeitpunkt in Abhängigkeit vn den Prüfungsergebnissen des Landesbetriebes Straßenbau NRW in Bezug auf Maßnahmen der Lärmsanierung und mögliche Geschwindigkeitsbeschränkungen ergänzt. Sachverhalt: Nach 47d Bundes-Immissinsschutzgesetz, Teil 6 Lärmminderungsplanung stellen die zuständigen Behörden bis zum 18.Juli 2008 Lärmaktinspläne auf, mit denen Lärmprbleme und Lärmauswirkungen geregelt werden für 1. Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkmmen vn über sechs Millinen Kraftfahrzeugen pr Jahr, der Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkmmen vn über Zügen pr Jahr und der Grßflughäfen, 2. Ballungsräume mit mehr als Einwhnern. und bis zum 18. Juli 2013 für sämtliche Ballungsräume swie für sämtliche Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken. Die Berichterstattung über die Lärmaktinsplanung an das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt hat bis zum zu erflgen. Zu diesem Zweck bereitet das Umweltministerium NRW derzeit einen elektrnischen Musteraktinsplan vr, der sich nicht wesentlich vm Musteraktinsplan unterscheiden wird, der für die erste Stufe der Aktinsplanung im Jahr 2008 zur Verfügung gestellt wurde. Da das aktuelle Muster nch nicht vrliegt, wurde der vrliegende Aktinsplan für die Stadt Cesfeld mit Hilfe des Musters aus dem Jahr 2008 erstellt. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen am infrmierte die Verwaltung über die Ergebnisse der Lärmkartierung, in der Sitzung am über die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung. In der Zwischenzeit hat die Stadt beim Landesbetrieb Straßenbau NRW den Antrag gestellt, die Lärmsituatin für die Grundstücke nach den Regelungen der Lärmsanierung zu prüfen, deren in der Lärmkarte dargestellter Lärmpegel die Grenzwerte der Lärmsanierung überschreitet bzw. annähernd erreicht. 1/5

2 Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vrgeschlagen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den Bundesstraßen B 474 und B 525 im Bereich betrffener Whngebäude weiter zu reduzieren. Mit der Zulässigkeit straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vr Lärm beschäftigen sich die Lärmschutz- Richtlinien-StV. Für einige Grundstücke überschreitet der im Rahmen der Lärmkartierung berechnete Lärmpegel den in der Richtlinie genannten Richtwert. Geschwindigkeitsbegrenzungen können nach den Lärmschutz-Richtlinien-StV dann in Betracht kmmen, wenn neben der Überschreitung der Lärmrichtwerte der LKW-Anteil unter 10 % liegt und der Pegel durch die Geschwindigkeitsbegrenzung um mindestens 3 db(a) (Hörbarkeitsschwelle) gesenkt werden kann. Daher wurde der Landesbetrieb Straßenbau gebeten, für die Gebäude, für die sich die Überschreitung der Lärmrichtwerte der Lärmschutz- Richtlinien-StV in der ben genannten Prüfung bestätigt, zu untersuchen, b auch die weiteren Vraussetzungen der Lärmschutz-Richtlinien-StV für eine Geschwindigkeitsbegrenzung (ggf. über die bereits heute geltende Beschränkung hinaus) vrliegen. Ebenfalls mit der Bitte um Beurteilung wurden die Verbesserungsvrschläge an den Landesbetrieb weitergegeben, die Anlieger der B 474 zwischen der Hltwicker Straße und der Bahnlinie Drtmund-Grnau (Straßen Am Stckkamp und Indehell) und zwischen der Brkener Straße und der Bahnlinie Drtmund-Grnau (Straßen Ottweg, Panningweg, Lburger Kamp, Marienburger Straße) im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit eingereicht hatten. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat angekündigt, dass mit einer kurzfristigen Prüfung aufgrund der Persnalsituatin und der aktuell zahlreich durch die Kmmunen im Zusammenhang mit der Lärmaktinsplanung eingereichten Anträge nicht zu rechnen sei. Insfern muss der Aktinsplan an dieser Stelle zunächst ffen bleiben und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt werden. Ein entsprechender Hinweis wurde unter dem Punkt 3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre in den Aktinsplan aufgenmmen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden weitere Vrschläge zur Verbesserung der Lärmsituatin vrgebracht, die gemeinsam mit den zuständigen Behörden bewertet wurden: Die Wiedereinführung eines Autfreien Snntags. Autfreie Snntage gibt es seit der ersten grßen Ölkrise Damals wurde im gesamten Bundesgebiet an vier Snntagen im Jahr das Autfahren auf allen Straßen verbten. Lediglich Ärzte, Rettungsdienste swie Frischwarelieferanten durften fahren. Auch heute werden in einigen Städten bzw. ländlichen Bereichen an einem Snntag im Jahr Verkehrswege, auf einer Länge vn 15 bis 140 Kilmetern, aus Anlass vn sgenannten Erlebnistagen für den Autverkehr gesperrt (z. B. "autfreies Rheintal" der Happy Msel). Auf den in der aktuellen Lärmkartierung betrachteten Bundesstraßen B 474 und B 525 wird hauptsächlich überreginaler Verkehr abgewickelt. Deutliche Effekte auf die Verkehrsmengen und damit auf die Lärmemissinen, die vn diesen Straßen ausgehen, kann ein autfreier Snntag daher nur dann haben, wenn er über die Stadtgrenzen hinaus der sgar überreginal bzw. landesweit eingeführt. Hierfür sind Entscheidungen auf höherer Ebene erfrderlich, auf die die Stadt Cesfeld keinen Einfluss hat. Sehr whl kann ein lkaler autfreier Snntag aber Auswirkungen auf den innerstädtischen Verkehr und die drtige Lärmentwicklung haben und eine Bewusstseinsänderung in der Bevölkerung bewirken. Aus diesem Grund wurde am 28. und ein Cesfelder Aktinswchenende Ohne Aut mbil mit verschiedenen Aktinen zum Thema Mbilität veranstaltet. Aufgerufen wurde zu einem freiwilligen Verzicht auf das Aut. Eingebettet in eine systematische Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Nahmbilität verspricht ein slcher Aktinstag unabhängig davn, b er zu einem freiwilligen Verzicht aufruft der verbunden wird mit Sperrungen vn einzelnen Straßen - deutlich psitive Effekte auf das innerstädtische Verkehrsaufkmmen, die Lärmentwicklung und den Schadstffausstß und kann smit ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nch lebenswerteren Stadt sein. Ganz entscheidend für einen nachhaltigen Erflg ist es, dass der autfreie Aktinstag nicht 2/5

3 als Einzelaktin durchgeführt wird, sndern in ein übergerdnetes Knzept eingebunden werden muss. Ein slches Knzept liegt für die Stadt Cesfeld seit dem Jahr 2010, knnte seitdem aufgrund der fehlenden finanziellen und persnellen Ausstattung aber nicht knsequent umgesetzt werden. Zumindest ein autfreier Snntag auf dem Stadtgebiet Cesfelds in Verbindung mit Straßensperrungen müsste plitisch vm Rat beschlssen und vn den zuständigen Straßenbaulastträgern genehmigt werden. Unter Berücksichtigung des hhen Persnalaufwandes sieht die Verwaltung derzeit keine Möglichkeit, einen autfreien Snntag zu rganisieren. Die Einführung einer Maut auch auf Bundesstraßen. Hiermit sll verhindert werden, dass Lkw die Bundesstraßen als Ausweichstrecken zur Umgehung der Lkw-Maut nutzen. Seit dem 1. August 2012 gilt für 84 Bundesstraßenabschnitte mit autbahnähnlichem Standard (mindestens vier- der mehrspurig) und einer Gesamtlänge vn rund 1100 km die Mautpflicht. Die rechtlichen Grundlagen wurden mit dem Bundesfernstraßenmautgesetz am 19. Juli 2011 geschaffen. Das bestehende Mautsystem auf Bundesautbahnen wurde damit um das mautpflichtige Bundesstraßennetz erweitert. Die Ausweitung des Mautsystems auf weitere Bundesstraßenabschnitte erfrdert eine Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes. Eine Zuständigkeit auf kmmunaler Ebene besteht nicht. Die restriktivere Handhabung vn Ausnahmen vm Snntagsfahrverbt. Im 30 Straßenverkehrsrdnung (StVO) ist das Snn- u. Feiertagsfahrverbt für Lkw geregelt. Die grundsätzliche Zuständigkeit liegt beim Bund. Ausnahmeregelungen vm Snn- u. Feiertagsfahrverbt für Lkw gem. 46 Abs. 1 Nr. 6 StVO regelt die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Cesfeld. Die Erteilung vn Ausnahmegenehmigungen für das Gebiet des Kreises Cesfeld erflgt entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Spielraum für eine weitere Einschränkung besteht nicht. Eine veränderte Wegweisung zur Autbahn A 31: Führung des Verkehrs vn Cesfeld in Richtung A 31 nicht über die B 525. Die B 525 ist die einzige Verbindung vn Cesfeld zur A 31, Anschlussstelle Cesfeld/Gescher, die aufgrund ihres Ausbaus in der Lage ist, das Verkehrsaufkmmen aufzunehmen. Gleichzeitig stellt die B 525 die kürzeste Verbindung dar. Aus Sicht der zuständigen Straßenverkehrsbehörde und des Landesbetriebes Straßenbau NRW als zuständigem Straßenbaulastträger gibt es zur B 525 derzeit keine Alternativen. Diese würden sich erst durch den Bau einer Anschlussstelle an die A 31 in Gescher-Hchmr ergeben. In Richtung Ruhrgebiet fließender Verkehr könnte dann unter Umständen über die Landesstraße L 581 (Verlängerung der Rekener Straße) geleitet werden. Ob dies allerdings gewünscht und sinnvll wäre (immerhin handelt es sich bei der B 525 um die höher-klassige Straße), müsste im knkreten Fall zunächst mit der Straßenverkehrsbehörde und dem Straßenbaulastträger diskutiert werden. Die geänderte Ampelschaltung in der Kreuzung B 525/K 46-Brkener Straße. Es wird vrgeschlagen, der B 525 insbesndere in den Schwachlastzeiten Dauergrün bei verkehrsabhängiger Grünanfrderung aus den Nebenästen zu geben. Die Krdinierung und die verkehrsabhängige Steuerung vn Lichtsignalanlagen können einen wichtigen Beitrag zur Verstetigung des Verkehrs und damit der Verminderung vn Schallemissinen leisten. Auf den Bundesstraßen B 474 und B 525 hat der Landesbetrieb 3/5

4 die Ampelschaltung in den vergangenen Jahren bereits dahingehend ptimiert. Im Einzelnen werden die Lichtsignalanlagen wie flgt gesteuert: B 474/L 555/L 581 Hltwicker Straße: Der Hauptverkehr wird hier über die B 474 über Eck abgewickelt. Eine Bevrrechtigung der Hauptrichtung ist aufgrund der Übereckführung nicht möglich. Das Hauptaugenmerk ist auf die Leistungsfähigkeit des Kntenpunktes gerichtet. B 474/Lburger Straße: Die Hauptrichtung ist grundsätzlich auf Grün geschaltet, der Nebenast erhält auf Anfrderung unter Berücksichtigung der Grünen Welle mit den benachbarten Kreuzungen mit der Brkener und der Rekener Straße swie der B 525 eine Grünphase. B 474/K 46 Brkener Straße: wie zuvr B 474/ Rekener Straße: wie zuvr B 474/B 525: Keine Bevrrechtigung einer einzelnen Fahrtrichtung, Einbindung in die Grüne Welle auf der B 474 und der B 525 B 474/K 58 Dülmener Straße: Die Hauptrichtung ist grundsätzlich auf Grün geschaltet, der Nebenast erhält auf Anfrderung Grün. B 474/K 48 Cesfelder Straße: Die Hauptrichtung ist grundsätzlich auf Grün geschaltet, der Nebenast erhält auf Anfrderung Grün. B 525/K 46 Brkener Straße: Die Hauptrichtung ist grundsätzlich auf Grün geschaltet, der Nebenast erhält auf Anfrderung Grün. B 525/L 581 Rekener Straße: Die Hauptrichtung ist tagsüber grundsätzlich auf Grün geschaltet, der Nebenast erhält auf Anfrderung unter Berücksichtigung der Grünen Welle mit dem benachbarten Knten B 474/B525 Grün. Nachts stehen alle Signale auf Rt, Grün wird für die einzelnen Fahrtrichtungen auf Anfrderungen geschaltet. B 525/B 474: siehe ben B 525/Auffahrtsarm vn der K 58 Dülmener Straße: Die Hauptrichtung ist tagsüber grundsätzlich auf Grün geschaltet, der Nebenast erhält auf Anfrderung Grün. Nachts stehen alle Signale auf Rt, Grün wird für die einzelnen Fahrtrichtungen auf Anfrderungen geschaltet. B 525/K 48 Daruper Straße: Die Hauptrichtung ist grundsätzlich auf Grün geschaltet, der Nebenast erhält auf Anfrderung Grün. Eine weitere Optimierung ist nach Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde und des Landesbetriebes Straßenbau nicht möglich. Die flgenden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemachten Vrschläge wurden mit der Bitte um Stellungnahme an den Landesbetreib Straßenbau NRW weitergeleitet. Eine Stellungnahme liegt zum jetzigen Zeitpunkt nch nicht vr. Mit der Maßgabe eines beschlssenen Lärmaktinsplans zum Juli 2013 wird daher zunächst ein vrläufiger Aktinsplan beschlssen gegebenenfalls werden die Ergebnisse gemeinsam mit den Punkten, die sich durch die Prüfung in Bezug auf Maßnahmen der Lärmsanierung und mögliche Geschwindigkeitsbeschränkungen ergeben, zu einem späteren Zeitpunkt im Lärmaktinsplan ergänzt und der Plan frtgeschrieben. Der Einbau vn Flüsterasphalt. Der Vrschlag wurde unter anderem geäußert vn Anliegern der B 525 im Bereich Klye. Der Bau vn Lärmschutzwänden bzw. die Aufstckung der Verlängerung vn Lärmschutzwällen: Ein Anlieger der B 525 im Außenbereich Harle ist unter Umständen bereit, eine LS- Wand auf eigene Ksten zu bauen. Vr ca. 2 Jahren wurde die Lärmsituatin bereits 4/5

5 durch Strassen.NRW geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Anspruchsvraussetzungen für eine Lärmsanierung nicht gegeben sind. Der Anlieger ist unter Umständen bereit, die Ksten für den Bau einer Lärmschutzwand zu übernehmen. Anlieger der Meerkuhle frdern die Aufstckung des bestehenden Walls mit einer begrünten Lärmschutzwand. Aufgrund der geringen Lärmpegel liegen auch hier die Anspruchsvrrausetzungen für eine Lärmsanierung nicht vr. Die Anlieger ziehen ebenfalls in Erwägung, die Wand auf eigene Ksten zu errichten. Verlängerung des Lärmschutzwalles entlang der B 474 Knrad-Adenauer-Ring an der Kreuzung mit der Hltwicker Straße in nrd-östlicher Richtung. Verlängerung des Lärmschutzwalles entlang der B 525 in westlicher Richtung im Bereich der Siedlung Gxel. Die zusätzliche Bepflanzung vr der Lärmschutzwand zwischen der B 474 und der Marienburger Straße. Anlagen: Aktinsplan der Stadt Cesfeld (Entwurf) 5/5

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