(Grund-)Recht auf Verschlüsselung?

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1 (Grund-)Recht auf Verschlüsselung? urulaia / PIXELIO Ass. iur. Julia Gerhards

2 Struktur Verschlüsselung und Verschlüsselungsdilemma Lösungsszenarien Anforderungen an den staatlichen Umgang mit Verschlüsselung Schlussfolgerungen und Ausblick Ass. iur. Julia Gerhards 1

3 Verschlüsselung Verschlüsselung gewährleistet Vertraulichkeit von Daten Kommunikationsinhalte Kommunikationsumstände Integrität von Daten Verschlüsselung ist die Kerntechnologie zur Gewährleistung von IT-Sicherheit Ass. iur. Julia Gerhards 2

4 Verschlüsselungsdilemma Verschlüsselung gewährleistet absolute Sicherheit Verschlüsselungsdilemma: Absolutheit der technischen Sicherheit unterbindet jede Überwachungsoption auch solche im staatlichen Sicherheitsinteresse Ass. iur. Julia Gerhards 3

5 Lösungsoption I Technische Lösung relatives Verschlüsselungsverbot Staat S gestattet nur die Nutzung von Verschlüsselungsverfahren, bei denen die Schlüssel hinterlegt werden. Staat S gestattet nur die Nutzung von Verschlüsselungsverfahren, bei denen ein Nachschlüssel erzeugt werden kann Ass. iur. Julia Gerhards 4

6 Allgemeines Persönlichkeitsrecht Art. 2 I GG i.v.m. Art. 1 I GG Recht auf Vertraulichkeit Recht auf Anonymität Recht auf Integrität informationstechnischer Systeme Recht auf Verschlüsselung? Ass. iur. Julia Gerhards 5

7 Verfassungsrechtliche Rechtfertigung Gesetzesvorbehalt Verstoß gegen die Wesensgehaltsgarantie (Art. 19 II GG)? Betroffenheit des unantastbaren Kernbereichs privater Lebensgestaltung Antastung von Menschenwürde- und Wesensgehalt des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts Ass. iur. Julia Gerhards 6

8 Verhältnismäßigkeit Verfolgung legitimer Zwecke Zweifelhafte Geeignetheit Erforderlichkeit Ass. iur. Julia Gerhards 7

9 Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne Besondere Eingriffsqualität und Eingriffsquantität: Quantität: Größtmögliche Streubreite Qualität: Hinderung effektiver Grundrechtswahrnehmung bei staatlichem Schutzdefizit Betroffenheit eines Grundrechtsbündels Ass. iur. Julia Gerhards 8

10 Betroffenheit eines Grundrechtsbündels Art. 10 I GG Art. 5 I S. 1, 1. Hs. GG Art. 5 I S. 1, 2. Hs. GG Art. 4 I GG Art. 6 I GG Art. 8 I GG Art. 9 I, III GG Art. 14 I GG Art. 12 I GG Fernmeldegeheimnis Meinungsfreiheit Informationsfreiheit Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit Schutz von Ehe und Familie Versammlungsfreiheit Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit Eigentumsgarantie Berufsfreiheit Besondere Schwere des Eingriffs Ass. iur. Julia Gerhards 9

11 Abwägung Parallele zur Online-Durchsuchungsentscheidung des BVerfG Schutz überragend wichtiger Rechtsgüter Hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Rechtsgutsbeeinträchtigung Relatives Verschlüsselungsverbot wäre verfassungswidrig Ass. iur. Julia Gerhards 10

12 Lösungsoption II Rechtliche Lösung Pflicht zur Schlüsselherausgabe Staat S verpflichtet per Gesetz zur Herausgabe von verwendeten Schlüsseln und Passwörtern Ass. iur. Julia Gerhards 11

13 Herausgabepflicht Von Beschuldigten? Herausgabe ist aktive Mitwirkungshandlung Verstoß gegen den nemo-tenetur-grundsatz Keine Einschränkbarkeit im Strafverfahren Von Dritten als Zeugen Aussagepflichtig über das, was sie wissen Bei Gewahrsam an Daten (Systemadministrator) Herausgabepflicht aus 95 I StPO Ass. iur. Julia Gerhards 12

14 Staatliche Schutzpflicht? Bestehen einer Schutzpflicht aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Drohende) Rechtsgutsbeeinträchtigung durch Dritte Inhalt und Umfang der Schutzpflicht? Ass. iur. Julia Gerhards 13

15 Inhalt und Umfang der staatlichen Schutzpflicht Staat selbst muss Vertraulichkeit und Integrität von Daten der Grundrechtsberechtigten schützen Staat selbst muss verschlüsseln Staatlicher Schutz für Daten in Händen Dritter? Rechtlicher Schutz Förderung von technischem Schutz Staat muss Verschlüsselung fördern Ass. iur. Julia Gerhards 14

16 Fazit und Ausblick Neue Strategien? 1. Strategie: Umgehung von Verschlüsselung im Einzelfall 2. Strategie: Verlagerung der Verschlüsselung auf Dritte Ass. iur. Julia Gerhards 15

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ass. iur. Julia Gerhards 16

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