Judith Burgmann. Bekleidungsvorschriften an öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen
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- Erich Bergmann
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1 Judith Burgmann Bekleidungsvorschriften an öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen
2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis I VI LIV Einführung 1 1. Teil: Verfassungsrechtliche Grundfragen 5 A.Schule 5 B.Schulpflicht 8 I. Grundlagen 8 II. Rechtliche Ausgestaltung 9 C. Grundrechtsgeltung in der Schule 13 I. Besonderes Gewaltverhältnis 13 1.) Gesetzesvorbehalt und Vorbehalt des Gesetzes 20 a.) Grundsätzliches zum Vorbehalt des Gesetzes 21 b.) Eigenständige Bedeutung des allgemeinen Vorbehalt des Gesetzes neben dem grundrechtlichen Gesetzesvorbehalt? 26 2.) Der Vorbehalt des Gesetzes im Schulbereich 29 II. Schulrechtlich relevante Grundrechte 33 1.) Grundrechte als wertentscheidende Grundsatznormen 33 a.) Toleranzgebot? 34 (1.) Verständnis des Toleranzgebotes 34 (2.) Existenz eines Toleranzgebotes als Verfassungsgebot 35 b.) Zwischenergebnis zum Toleranzgebot 37 2.) Grundrechtsbeeinträchtigungen in der Schule 37 III. Ausmaß der Entfaltungsmöglichkeit 39 D. Grundrechtsfähigkeit 41
3 I.Schüler 42 1.) Ausländische Schüler 43 a.) Figur der Schutzbereichsverstärkung 44 b.) Zwischenergebnis 48 2.) Ausländische Schüler von EU-Bürgern 48 II. Eltern 51 E. Grundrechtsmündigkeit 53 I. Untersuchungsaufbau 56 II. Untersuchung 56 1.) Grundrechtsmündigkeit als gesonderte Ausübungsvoraussetzung? 56 2.) Einschränkbarkeit der Grundrechtsausübung bei Minderjährigen 62 a.) Einschränkung durch einfach-gesetzliche Regelungen 63 b.) Einschränkung durch elterliches Erziehungsrecht 65 (1.) Grundsätzliches zum Elternrecht 66 (2.) Verhältnis Elternrecht und staatliche Schulhoheit 67 (a.) Separationstheorie 68 (b.) Vorrang des Elternrechts 69 (c.) Staatlicher Bildungs- und Erziehungsauftrag als lex specialis 70 (d.) Gleichordnungstheorie 72 (3.) Verhältnis Ausübung des Elternrechts zur Grundrechtsausübung durch den Minderjährigen 73 III. Zwischenergebnis Teil: Spezifische Rechtsprobleme der Einführung einer einheitlichen Schulkleidung 81 A. Soziologischer Überblick über die Entwicklung der Schuluniform 81 B. Derzeitige Rechtslage 86 I. Rechtlicher Ablauf für die Empfehlung einer einheitlichen Schulkleidung...87
4 III II. Auswirkungen der Einführung von einheitlicher Schulkleidung an Schulen 89 C. Möglichkeit eine Schuluniform verbindlich einzuführen? 95 I. Schuluniform oder einheitliche Schulkleidung? 96 II. Verbindliche Einführung durch Gesetz möglich? 97 1.) Formelle Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, das Schuluniformen an Schulen verbindlich einfuhren würde 97 2.) Materielle Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, das Schuluniformen an Schulen verbindlich einführen würde 99 a.) Grundsatz der Bundestreue 100 b.) Möglicher Verstoß gegen Grundrechte 103 (1.) Schutzbereiche 103 (a.) Allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG, und allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 1 Abs. 1 GG 103 (b.) Allgemeine Meinungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG 109 (c.) Religionsfreiheit der Schüler, Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG 110 (d.) Elterliches Erziehungsrecht, Art. 6 Abs. 2 GG 118 (e.) Religiöses Erziehungsrecht der Eltern, Art 4 Abs. 2 GG 118 (2.) Eingriff. 119 (a.) Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 1 Abs. 1 GG 121 (b.) Allgemeine Meinungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. I GG 122 (c.) Religiöse Freiheitsrechte der Schüler, Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2GG 122 (d.) Elterliches Erziehungsrecht, Art. 6 Abs. 2 GG 123 (e.) Religiöses Erziehungsrecht der Eltern, Art. 4 Abs. 2 GG 124 (3.) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung einer Schulkleidungspflicht 124 (a.) Einschränkbarkeit der Grundrechte 125
5 rv (aa.) Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1 GG i.v.m. Art. 1 Abs. 1 GG 125 (bb.) Elterliches Erziehungsrecht, Art. 6 Abs. 2 GG 126 (b.) Verhältnismäßigkeit 127 (aa.) Legitimer Zweck 128 (bb.) Geeignetheit 132 (cc.) Erforderlichkeit 134 (dd.) Angemessenheit ) Ergebnis 146 III. Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, das Schulen zu der verbindlichen Einführung einer Schuluniform ermächtigen würde ) Formelle Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, das Schulen zu der verbindlichen Einführung einer einheitlichen Schulkleidung ermächtigen würde ) Materielle Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, das Schulen zu der verbindlichen Einfuhrung einer einheitlichen Schulkleidung ermächtigen würde 148 a.) Kein Verstoß gegen Grundrechte 149 (1.) Allgemeines Persönlichkeitsrecht der Schüler, Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art 1 Abs. 1 GG, und elterliches Erziehungsrecht, Art. 6 Abs. 2 GG 149 (a.) Einschränkbarkeit 149 (b.) Verhältnismäßigkeit 151 (2.) Allgemeine Meinungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG 155 (3.) Religiöse Freiheitsrechte der Schüler, Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2GG 158 (4.) Religiöses Erziehungsrecht der Eltern, Art. 4 Abs. 2 GG 167 b.) Kein Verstoß gegen verfassungsrechtliche Bestimmungen außerhalb des Grundrechtskataloges 168
6 (1.) Beachtung des Bestimmtheitsgebotes 168 (2.) Beachtung des Demokratieprinzips ) Ergebnis 179 IV. Gesetzesentwurf. 181
Judith Burgmann (Autor) Bekleidungsvorschriften an öffentlichen Schulen in Nordrhein- Westfalen
Judith Burgmann (Autor) Bekleidungsvorschriften an öffentlichen Schulen in Nordrhein- Westfalen https://cuvillier.de/de/shop/publications/1169 Copyright: Cuvillier Verlag, Inhaberin Annette Jentzsch-Cuvillier,
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