nicht von Kindeswohlgefährdung Hilfen
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- Fanny Fromm
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1 Wenn sich Gefährdung nicht verhindern lässt: inschätzung von Kindeswohlgefährdung hrdung in den Frühen Hilfen Kinderschutz zwischen Prävention und Intervention Fachtagung Anderl, Pullach, Mai 2011 Heinz Kindler
2 Frühe Hilfen als präventiver Kinderschutz International: Frühe Hilfen mit mehrfach belasteten Hilfen könnten die Rate früher Gefährdung ~ um 1 Drittel senken Frühe Hilfen können nicht immer erfolgreich sein D.h. wenn sie mit der richtigen Zielgruppe arbeiten muss es hin und wieder Anhaltspunkte für Gefährdung geben Bsp: Frühe Hilfen Rems-Murr-Kreis: 18% Gefährdungseinschätzung
3 Überblick Der Begriff der Kindeswohlgefährdung Gewichtige Anhaltspunkte und andere inschätzungsaufgaben Hilfestellung bei inschätzungsproblemen
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5 Funktion des Begriffs Grenzstein zwischen zwei Bereichen Unterhalb KWG: Hilfe-, Förder- oder Behandlungsbedarf evtl. vorhanden, aber in der alleinigen Verantwortung der ltern Bei KWG: Situation des Kindes muss sich in jedem Fall deutlich verbessern, zur Not auch ohne oder gegen die ltern Merkmale KWG: Zukunftsorientiert und beschränkt auf erhebliche Schädigungen
6 Definition Kindeswohlgefährdung eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren ntwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH FamRZ 1956, 350 = NJW 1956, 1434)
7 Minnesota Mutter-Kind Hochrisikolängsschnitt rgebnisse jugendpsychiatrische Untersuchung 17 Jahre Mehr als 1 Störung Körperliche Misshandlung 60% Sexueller Missbrauch 73% motionale Vernachlässigung 73% Kontrollgruppe 30% Anforderungen KWG-Begriff erfüllt
8 Unterscheidung rechtlicher vs. alltagssprachlicher Begriff von Gefährdung Gefährdung in der Alltagssprache mitunter sehr viel weiter gefasst, z.b. als moderate Auffälligkeit, wenig engagierte elterliche Fürsorge, vermeidbare Belastung oder nicht ausgeschöpftes kindliches ntwicklungspotenzial Gefährdung in der Alltagssprache mitunter losgelöst vom Tun / Unterlassen der Sorgeberechtigten.
9 Gewichtiger Anhaltspunkt 8a SGB VIII Abs. 2 Insoweit erfahrene Fachkraft inbezug ltern und Kind Pflicht zur Informationsgewinnung Abschätzung des Gefährdungsrisikos Pflicht zur Dokumentation Keine Gefähr- Inanspruchnahme Jugend dung Hilfe amt
10 Gewichtige Anhaltspunkte Warum nicht nur Sorge Fachkräfte? insetzende Handlungsbefugnisse und - pflichten nicht erst bei feststehender KWG, aber keine generelle Verdachtshaltung gegenüber ltern Parallele Begrifflichkeit im SGB VIII und in einigen Ländergesetzen zum Gesundheitsdienst und zur Schule Schwelle insgesamt fachlich noch wenig bestimmt, d.h. großer rmessensspielraum Kommentarliteratur: konkreter Hinweis, Bewertung vor dem Hintergrund der Gesamtkenntnis des Falls
11 Bsp.: Gewichtige Anhaltspunkte im Gesundheitswesen in Bayern Art. 14 Abs. 2 BayGDVG Ärztinnen und Ärzte, Hebammen und ntbindungspfleger sind verpflichtet, gewichtige Anhaltspunkte für eine Misshandlung, Vernachlässigung oder einen sexuellen Missbrauch eines Kindes oder Jugendlichen, die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung bekannt werden, unter Übermittlung der erforderlichen personenbezogenen Daten unverzüglich dem Jugendamt mitzuteilen.
12 Übersicht Ländergesetzliche Regelungen Nothhafft S. (2009) Ländergesetzliche Regelungen im Bereich des Kinderschutzes bzw. der Gesundheitsvorsorge
13 Gewichtige Anhaltspunkte in den frühen Hilfen? Vollständige Liste kann es nicht geben Anforderung: gegenüber Grundrate KWG erhöhte Wahrscheinlichkeit Deshalb nach bisherigen Befunden versäumte U-Untersuchungen kein ga Plausible Beispiele: Hämatome bei Säugling, wiederholte nachmittägliche Alkoholisierung Pflegeperson Was noch für Sie?
14 Grundraster Kindeswohlgefährdung gegenwärtige Gefahr Was tun die ltern schädliches? Was unterlassen die ltern notwendiges? Im Verhältnis zu den Bedürfnissen eines konkret vorhandenen Kindes Welche Folgen sind beim Kind bereits zu beobachten bzw. sind zu erwarten? Welche Bereitschaft und Fähigkeit zur Abwendung der Gefahr besteht? Fachliche Gesamtbewertung
15 Fallbeispiel Mutter, 24 Jahre, halbjähriger Sohn, betrinkt sich während eines Aufenthaltes im Frauenhaus mehrfach, Situation wird von der Leitung des Frauenhauses nicht mehr als tragbar angesehen, dem ASD wird Mitteilung gemacht, dieser beantragt einstweilige Anordnung, das Kind wird zunächst in Bereitschaftspflege untergebracht
16 Dimension Tun/Unterlassen Mutter: Betrunken schlafende Mutter hört Weinen Kind nicht, verpasst Fütterzeiten Kann Unfallgefahren nicht einschätzen, wenn sie Kind mit Restalkohol auf dem Arm hält Dimension Bedürfnisse Kind: Ausreichende rnährung, Schutz vor vermeidbaren Unfallgefahren, Mindestmaß an responsiver Fürsorge Dimension Folgen Kind Bereits eingetretene Schädigungen: minimal (etwas Dysregulation, leichter Knick in Gewichtszunahme) rhebliche Schädigung möglich, wenngleich nicht ziemlich sicher erwartbar Moderate Schädigung bei Fortsetzung mütterlichen Trinkverhaltens erwartbar
17 Verdachtsabklärung inschätzung rziehungsfähigkeit Ressourcenabklärung Grundraster Kindeswohlgefähdung Grundraster Kindeswohlgefährdung Risikoeinschätzung Veränderungsmotivation An anderer Stelle im Prozess: erste Gefährdungs- / Sicherheitseinschätzung
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19 Pflege und Versorgung: Indikatoren Versorgungszustand und ntwicklungsgeschichte des Kindes Beobachtbare und berichtete Versorgung Unmittelbares Lebensumfeld des Kindes Veränderung nach Hilfe
20 Der Bindungsaspekt der rziehungsfähigkeit: Indikatoren Bindungsrelevante Aspekte der Geschichte der Fürsorge für das Kind Das beobachtbare Verhalten des Kindes in bindungsrelevanten Situationen Beobachtbares Fürsorgeverhalten der Bindungsperson Geäußerte Haltung gegenüber dem Kind und der Rolle als Bindungsperson Lebensgeschichte der Bindungsperson Bild des Kindes von der Bindungsperson Reaktionen der Bindungsperson auf geeignete Hilfen
21 Hilfestellung bei inschätzungsfragen 4,5 KKG- (Bundeskinderschutzgesetz) Befugnis für Berufsgeheimnisträger zur Informationaweitergabe JA bei gewichtigen Anhaltspunkten Recht auf Bereitstellung einer insoweit erfahrenen Fachkraft
22 Mögliche Ziele des Gesprächs ltern über gewichtige Anhaltspunkte und den weiteren Ablauf informieren Informationen von den ltern als Teil der Gefährdungseinschätzung erbitten inladung zu einem möglichen Teil an Zusammenarbeit Ggfs. Fragen von Sicherheit und Kontakt in der nächsten Zeit klären
23 Allgemeine Regeln Anfangs die dem Anlass zugrunde liegenden Fakten benennen Aber kein langer Vortrag am Anfang, ltern möglichst rasch zu Wort kommen lassen Möglichst keine direkten Zuschreibungen Auf die eigene Sicherheit achten
24 Mögliche Abwehrstrategien der ltern Verleugnen Das war nix Gegenangriff Ich zeig sie an Zusammenbruch Ich kann nicht mehr Anpassen Ich mache was sie sagen Banalisieren So schlimm war s nicht Rationalisieren Sie müssen verstehen
25 in Fallbeispiel Mutter, 32, sozial und finanziell prekäre Lage, belastete Lebensgeschichte, geringer Selbstwert Intensiver Wunsch mit dem Kind einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen Anfangs gelingt es, nach ersten Versäumnissen gerät die Mutter in eine Krise zieht sich vom Kind zurück Der Kinderarzt sieht ein schlecht gepflegtes Kind, eine depressiv wirkende Mutter und ein auffälliges Hämatom beim Kind Kinderklinik, Jugendamt und Familiengericht intervenieren zum Schutz des Kindes, Schutzbehauptungen der Mutter werden aufgedeckt, Mutter fühlt sich stigmatisiert Trotz Mutter-Kind Interaktionstherapie scheitert eine Rückführung an wechselseitigem Misstrauen negative Selbstwirksamkeit, herabgesetzte Belastbarkeit, verzerrte Fürsorgevorstellungen
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27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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