O Ö. K U R I E R. 3. BVA: Leistungsverbesserungen ab Mitglieder der Landessektionsleitung Mag. Gertraud Hofstötter

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1 O Ö. K U R I E R Informationsdienst der Landessektion 11 - Höhere Schule Ausgabe 7/05 Oktober 2005 An alle Vorsitzenden der Gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse und die Mitglieder der Landessektionsleitung 11 im Bereich der oberösterreichischen AHS Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! Wir informieren Sie über: 1. Bericht des Vorsitzenden Mag. Franz Andexlinger 2. Neue Prüfungstaxen Dr. Franz Rührnößl 3. BVA: Leistungsverbesserungen ab Mag. Florian Auer 4. Pensionsrecht Mag. Rudolf Zauner 2. Mitglieder der Landessektionsleitung Mag. Gertraud Hofstötter Informieren Sie bitte die Kolleginnen und Kollegen Ihrer Schule in geeigneter Weise vom Inhalt dieses Rundschreibens! Mit besten gewerkschaftlichen Grüßen! Für die Landessektion Höhere Schule Mag. Florian Auer e.h. Vorsitzender Stellvertreter Mag. Franz Andexlinger e.h. Vorsitzender Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Landessektion 11 - AHS OÖ. in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

2 OÖ. K U R I E R Oktober 2005 Seite 2 1. Bericht des Vorsitzenden 1.1 Schulrechtspaket II Die Bundessektionsleitung hat im Rahmen der Begutachtungsfrist eine umfangreiche Stellungnahme zum Schulrechtspaket II abgegeben. Darin werden alle sinnvollen Maßnahmen, die auf eine frühere Planbarkeit des Schuljahres abzielen, grundsätzlich begrüßt. Gerade für unsere Junglehrerinnen und Junglehrer mit befristeten Verträgen wäre es eine enorme Verbesserung, wenn sie bereits am Beginn der Hauptferien über ihre weitere Verwendung bescheid wüssten. In diesem Lichte werden vorverlegte Fristen für verbindliche Schüleranmeldungen für eine Schulart, für alternative Pflichtgegenstände, Wahlpflichtgegenstände, Unverbindliche Übungen und Freigegenstände positiv gesehen. Dass im Entwurf unter dem Deckmantel der früheren Planbarkeit der Schulorganisation Unterricht mit regulärem Stundenplan ab Mittwoch der ersten Schulwoche - die Vorverlegung der Wiederholungsprüfungen als wesentliche Maßnahme vorgesehen ist und gerade dieser Punkt als große Innovation medial vermarktet wird, zeugt von enormer Praxisferne des Ministeriums. Wir Praktiker wissen, dass die Schülerinnen und Schüler mit Wiederholungsprüfungen erst nach den Prüfungen ihre weitere Schullaufbahn definitiv planen können. So lange aber Klassen- und Gruppengrößen von der Anzahl der Schüler abhängen, die am ersten Schultag in den jeweiligen Klassen sitzen, ist eine definitive Schulorganisation erst ab dem ersten Schultag möglich (dazu müsste übrigens auch noch die Abmeldefrist vom Religionsunterricht geändert werden). Daher ist es auch bei einer Vorverlegung der Wiederholungsprüfungen unter den oben beschriebenen Rahmenbedingungen undenkbar, bis Mittwoch der ersten Schulwoche an all unseren Schulen eine definitive Lehrfächerverteilung und einen definitiven Stundenplan zu erstellen. Die Bundessektion lehnt daher die geplante Vorverlegung der Wiederholungsprüfungen mit aller Entschiedenheit ab. Sie wird ihren Vorschlag einer Entkopplung der Klassen- und Gruppenkonstituierungen von den Ergebnissen der Wiederholungsprüfungen und einer frühen Zuweisung von ausreichenden Werteinheiten an die Schulen am Ende eines Unterrichtsjahres in die Verhandlungen mit dem BMBWK einbringen.

3 OÖ. K U R I E R Oktober 2005 Seite 3 In der Stellungnahme wird auch die geplante enorme Ausweitung des Rechtes der Schüler- und Elternvertreter auf Teilnahme an allen Lehrerkonferenzen (auch Beurteilungskonferenzen!) ganz klar abgelehnt. Es wird in der Stellungnahme ein Ausgleich des Gesamtstundenausmaßes nicht nur innerhalb der Schulformen, sondern auch zwischen den Schularten verlangt. In diesem Sinn wird eine deutliche Erhöhung der Stundenanzahl in der Oberstufe gefordert. Überdies wird von uns erneut eine dringend notwendige Senkung der Klassenschülerhöchstzahl urgiert. Das Gesetz zur Schaffung Pädagogischer Hochschulen war ebenfalls in Begutachtung. Aus dem Entwurf geht klar hervor, dass das Studium für das Lehramt an höheren Schulen ausschließlich an den Universitäten angesiedelt bleibt, was die Bundesleitung ausdrücklich begrüßt. Wir sind von diesem Gesetz aber insofern betroffen, als die Fortbildung der AHS Lehrer von den bisherigen Pädagogischen Instituten an die Pädagogischen Hochschulen verlagert werden soll. In diesem Zusammenhang fordern wir, dass unsere Lehrerfortbildung vermehrt an die Universitäten kommt, an den Pädagogischen Hochschulen eigene Institute für die Fortbildung unserer Lehrerinnen und Lehrer eingerichtet werden und für die Fortbildung keine Studiengebühr bezahlt werden muss. 1.2 Sitzung der Erweiterten Bundessektionsleitung Das gesamte Schulrechtspaket wurde auch im Rahmen der Sitzung der Erweiterten Bundessektionsleitung am 19. und 20. Oktober 2005 eingehend beraten. Darüber hinaus wurde über das geplante Bundesmitarbeitergesetz (BMAG) diskutiert und es wurden unsere Vorstellungen zur bevorstehenden Gehaltsrunde präzisiert und es wurde ein großer Themenkreis eingehend beraten, der von einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Schüler und Lehrer bis hin zur Einführung von echten Leistungsprämien reicht. Schließlich wurden zahlreiche wichtige Anträge beschlossen, die im Folgenden auszugsweise angeführt sind:

4 OÖ. K U R I E R Oktober 2005 Seite 4 Bundesmitarbeitergesetz Die Erweiterte Bundessektionsleitung Höhere Schule ersucht den Vorsitzenden der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst an seinem bisherigen Weg festzuhalten und sich auch in Zukunft für die dienst- und sozialrechtliche Absicherung wie etwa einen erweiterten Kündigungsschutz unserer Kolleginnen und Kollegen einzusetzen. Diese Absicherung muss sowohl für die Personen gelten, die von einem neuen BMAG betroffen sein werden als auch für die derzeit im Dienst befindlichen Vertragslehrer/innen, die bisher nicht ins öffentlichrechtliche Dienstverhältnis übernommen worden sind. Gehaltserhöhung für 2006 Die Erweiterte Bundessektionsleitung Höhere Schule fordert eine Erhöhung des Gehaltes und aller Zulagen um einen einheitlichen Prozentsatz, der zumindest die prognostizierte Inflationsrate und das prognostizierte Wirtschaftswachstum in voller Höhe abgilt. Der Abschluss darf nur für ein Kalenderjahr erfolgen. Valorisierung von Zulagen Die Erweiterte Bundessektionsleitung Höhere Schule fordert die Kopplung aller Zulagen im weitesten Sinn an die Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V der allgemeinen Verwaltung. Bezahlung von Supplierstunden Die Erweiterte Bundessektionsleitung Höhere Schule fordert die adäquate Bezahlung jeder Supplierstunde. Klassenschülerhöchstzahlen Teilungszahlen Die Erweiterte Bundessektionsleitung Höhere Schule fordert im Interesse einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Schüler/innen und Lehrer/innen umgehend eine deutliche Senkung der Klassenschülerhöchstzahl sowie die entsprechende Anpassung der Eröffnungs- und Teilungszahlen, um individuelle Förderung im Sinne des Fördererlasses gewährleisten zu können. Ressourcen für Förderung Um die im Fördererlass geforderten Maßnahmen an den Schulen auch umsetzen zu können, fordert die Erweiterte Bundessektionsleitung Höhere Schule eine Erhöhung des für

5 OÖ. K U R I E R Oktober 2005 Seite 5 die AHS zur Verfügung stehenden Budgets und eine Weitergabe dieser zusätzlichen Mittel an die AHS. Begabungsförderung Die Erweiterte Bundessektionsleitung Höhere Schule fordert zusätzliche Ressourcen, die zweckgebunden für die Förderung spezieller Begabungen (z.b. Olympiade-Kurse, ECHA- Kurse, Sprachwettbewerbe ) zur Verfügung gestellt werden. Fördererlass Die Erweiterte Bundessektionsleitung Höhere Schule protestiert mit Nachdruck gegen die Vorgangsweise bei der Herausgabe des Fördererlasses (Rundschreiben Nr. 11/2005 des BMBWK). Wir betrachten es als Affront gegenüber der Standesvertretung und als ein nach dem PVG zumindest sehr fragwürdiges Vorgehen (siehe 9 Abs. 2 lit. A PVG), ein Schreiben dieses Inhalts ohne vorherige Kontaktaufnahme mit der Standesvertretung an die Landesschulräte / den Stadtschulrat zu schicken. Leistungsprämien Die Erweiterte Bundessektionsleitung Höhere Schule fordert die schon lange angekündigte Einführung von Leistungsprämien. Wir schlagen folgendes Modell vor: Die/Der unmittelbar mit der Dienstaufsicht betraute Vorgesetzte kann in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Erbringung einer besonderen Leistung durch die Pädagogin bzw. den Pädagogen und unter Bedachtnahme auf deren/dessen Leistungsbereitschaft im Rahmen der ihr/ihm für Leistungsprämien zur Verfügung stehenden Mittel eine Leistungsprämie geben. Die Summe der in einem Schuljahr einer/einem Bediensteten zuerkannten Leistungsprämie darf nicht niedriger als 10 Prozent und nicht höher als 50 Prozent des ihr/ihm gebührenden Monatsgehalts bzw. Monatsentgeltes einschließlich allfälliger Zulagen sein. Eine Leistungsprämie für die/den Dienststellenleiter/in darf nicht aus den ihr/ihm für ihre/seine Mitarbeiter zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln gegeben werden. Für die Leistungsprämie sind alljährlich 0,25% der Gehalts- bzw. Entgeltsumme (Monatsgehalt bzw. Monatsentgelt, Zulagen und Sonderzahlungen) der an AHS beschäftigten Lehrer/innen bereitzustellen. Diese finanziellen Mittel sind auf die einzelnen Dienststellen oder Teile von Dienststellen entsprechend ihrer Personalstände aufzuteilen und der/dem unmittelbar mit der Dienstaufsicht betrauten Vorgesetzten anteilig zur Vergabe

6 OÖ. K U R I E R Oktober 2005 Seite 6 von Leistungsprämien zur Verfügung zu stellen. Die Vergabe der Leistungsprämien erfolgt unter Einbeziehung des zuständigen Personalvertretungsorgans nach 9 Abs. 1 PVG. Pädagogische Hochschulen Institut für Fortbildung der AHS Lehrer/innen Da die Fortbildung von Lehrer/innen an allgemein bildenden höheren Schulen aufgrund der unterschiedlichen Aufgaben der einzelnen Schulformen teilweise völlig anderen Anforderungen genügen muss als die Aus- und Fortbildung von Pflichtschullehrer/innen, fordert die Erweiterte Bundessektionsleitung Höhere Schule, dass jede Pädagogische Hochschule jedenfalls ein eigenes Institut für die Fortbildung von Lehrer/innen an allgemein bildenden höheren Schulen vorzusehen hat analog zu den bisherigen AHS-Abteilungen an den Pädagogischen Instituten. Qualifizierte Fortbildungsangebote Die Erweiterte Bundessektionsleitung Höhere Schule fordert ein ausreichendes Angebot an qualifizierter Lehrer/innenfortbildung. Zukünftigen Mittel für Fort- und Weiterbildung Die Erweiterte Bundessektionsleitung Höhere Schule fordert, dass mit der Einführung der Pädagogischen Hochschulen alle Mittel, die bisher direkt oder indirekt den AHS-Abteilungen der Pädagogischen Institute für die Fort- und Weiterbildung von AHS-Lehrer/innen zur Verfügung gestanden sind, direkt den AHS zweckgebunden zur Fort- und Weiterbildung der Kolleg/innen übertragen werden. Funktionsträger/innen Die Erweiterte Bundessektionsleitung Höhere Schule fordert das BMBWK auf, für die Funktionsträger/innen (Administrator/innen, Direktor/innen) endlich eine zufrieden stellende Lösung hinsichtlich der Abgeltung ihrer Mehrbelastung zu finden. Bis zu einer derartigen grundsätzlichen Lösung sind die aus dem Arbeitsmehraufwand resultierenden Belastungen durch entsprechende Einrechnungen (Verlängerung der UPIS-RAP-Einrechnung über das Schuljahr 2006/07 hinaus, Beseitigung der Restlehrverpflichtung der Direktor/innen ) bzw. finanziell abzugelten. Mag. Franz Andexlinger, Vorsitzender

7 OÖ. K U R I E R Oktober 2005 Seite 7 2. Neue Prüfungstaxen ( bis ) ABGELTUNG für PRÜFUNGEN im RAHMEN der REIFEPRÜFUNG Die vorgesehenen Abgeltungen wurden mit Wirkung vom 1. September 2005 valorisiert. Es gelten die im Folgenden aufgelisteten Beträge: Vorsitzender 17,0 Schulleiter 14,3 Klassenvorstand 8,8 Schriftführer 8,8 Mündliche Prüfung 14,3 Mündliche Prüfung mit vertiefender Schwerpunktprüfung 28,9 Mündliche Prüfung mit fächerübergreifender Schwerpunktprüfung 28,9 Mündliche Prüfung mit ergänzender Schwerpunktprüfung 28,9 Mündliche Prüfung mit Frage zur Fachbereichsarbeit 28,9 Schriftliche Prüfung (Klausur oder Jahresprüfung) 25,8 Praktische oder graphische Klausurprüfung 14,3 Korrektur und Beurteilung einer Fachbereichsarbeit Vorsitzender je Fachbereichsarbeit-Kandidaten Betreuung von Fachbereichsarbeiten: Sockelbetrag (fällt bei 1 bis 5 Arbeiten nur ein Mal an) 34,6 11,5 146,3 Betreuung pro FBA 194,9 Schriftführer 8,8 Zweitlesertaxe pro stichprobenartig ausgewählter zweitgelesener Klausur OÖ.-Regelung lt. Erl. LSR f. OÖ. A2-12/ v (für max. 20% der Klausurarbeiten) 15,5 (gerundet) Anmerkung: Sind mehrere Prüfer beteiligt, so sind die Taxen nach der Anzahl der beteiligten Prüfer zu teilen. Dr. Franz Rührnößl, Besoldungsreferent

8 OÖ. K U R I E R Oktober 2005 Seite 8 3. BVA: Leistungsverbesserungen ab Mit 1. Jänner 2005 treten vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen folgende leistungsrechtliche Verbesserungen für BVA- Versicherte in Kraft: Senkung des Behandlungsbeitrages (Selbstbehaltes) für Metallgerüstprothetik von 50 Prozent auf 20 Prozent. Generelle Befreiung von Kindern unter 15 Jahren vom Behandlungsbeitrag für konservierende und chirurgische Zahnbehandlungen. Diese beiden Maßnahmen führen zu einer geschätzten Entlastung der BVA Versicherten von ca ,--. Die BVA übernimmt gem. 27 der Satzung Transportkosten, wenn der Anspruchsberechtigte auf Grund seines körperlichen oder geistigen Zustandes ein öffentliches Verkehrsmittel auch mit einer Begleitperson nicht benützen kann, und dies ärztlich bescheinigt wird. Geleistet wird die medizinisch unbedingt erforderliche Art des Transportes (sitzend oder liegend) mit dem dafür ausgestatteten Beförderungsmittel. Eine spezielle Regelung gibt es für den Transport von einer Krankenanstalt in eine andere. Bisher musste sich der Versicherte sofern der Anspruchsberechtigte nicht zur Durchführung einer Dialyse transportiert wurde mit einem Kostenanteil in der Höhe einer Rezeptgebühr an den Kosten eines Transportes auf dem Landweg beteiligen. Die BVA konnte unter bestimmten Bedingungen auf die Einhebung dieses Kostenanteiles verzichten. Ab 1. Jänner 2006 entfällt dieser Kostenanteil in Höhe der Rezeptgebühr generell. Mag. Florian Auer, Referent für Sozialversicherungen

9 OÖ. K U R I E R Oktober 2005 Seite 9 4. Pensionsrecht "Vorruhestand" oder doch schon jetzt "Korridorpension"? Vorruhestand für pragmatisierte Lehrer Ein Vorruhestand nach 207n BDG kann nur mehr am 1. März bzw. am 1. August eines Jahres angetreten werden. Diese Regelung gilt noch bis 31. Dezember Das Prozentausmaß der Ruhegenussbemessungsgrundlage wird um 4 Prozentpunkte pro Jahr gekürzt. Korridorpension Eine Korridorpension kann bereits nach Vollendung des 62. Lebensjahres beansprucht werden, wenn zumindest 450 Versicherungsmonate vorliegen. Das Prozentausmaß der Ruhegenussbemessungsgrundlage wird um 3,36 Prozentpunkte pro Jahr gekürzt. Die Abschläge werden auf Monate genau berechnet. Welche dieser beiden Möglichkeiten die bessere ist, lässt sich allerdings ohne Berechnung nicht sagen, da die "Neugebauer-Deckelung" berücksichtigt werden muss. Mag. Rudolf Zauner, Referent für Pensionsangelegenheiten 5. Mitglieder der Landessektionsleitung Mit 6. Oktober 2005 ist Kollege Mag. Erwin Dorn aus der Landesektionsleitung ausgeschieden. Ihm wurde vom Vorsitzenden, Kollegen Mag. Franz Andexlinger, Dank für seine gewerkschaftliche Arbeit ausgesprochen. Sein Nachfolger ist Kollege Mag. Rudolf Bürscher. Daher habe ich die Liste der Mitglieder der Landessektionsleitung aktualisiert und diesem Rundschreiben beigelegt. Mag. Gertraud Hofstötter, Schriftführerin

10 OÖ. K U R I E R Oktober 2005 Seite 10 Österreichischer Gewerkschaftsbund GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST Landessektion 11 Höhere Schule 4150 Rohrbach, Hopfengasse 20, Telefon 07289/86 33, Fax 07289/ MITGLIEDER der LANDESSEKTIONSLEITUNG seit 6. Oktober 2005 NAME FUNKTION SCHULE SPRECH-STUNDE PRIVAT Mag. Franz ANDEXLINGER Vorsitzender Rechtsschutz f.andexlinger@ eduhi.at BG/BRG Rohrbach Hopfengasse Rohrbach Tel /8633 Fax 07289/8633/8 nach Vereinbarung Wurmbrand Aigen Tel: 0699/ Mag. Florian AUER Vorsitzender-Stellvertreter Sozialversicherung Schulrecht brg.steyr. michaelerplatz. adm@eduhi.at BRG Steyr Michaelerplatz Steyr Tel /72255/12 Fax 07252/72255/5 Mittwoch, Jäger v. Waldaustr Neuzeug Tel / / Mag. Michaela BARETSCHNEIDER- REITER Mag. Rudolf BÜRSCHER OÖLI-UG Finanzen Serviceleistungen baretschneiderreiter@utanet.at Dienstnehmerschutz buerscher@tele2.at Bischöfl. Gym. Petrinum Petrinumstr Linz Tel. 0732/ BRG /BORG Kirchdorf Tel / Dienstag, Gernlandweg Leonding Tel. 0732/ / nach Vereinbarung Brauereistr Leonstein Tel /3815 Mag. Gertraud HOFSTÖTTER Schriftführung BG/BRG Ried/Innkr. Beethovenstr Ried/I. Tel /82293 Mittwoch, Jenseits St. Martin/I. Tel / / Bitte senden Sie Anmeldungen von Mitgliedern an Kollegen Mag. Franz Weigl

11 OÖ. K U R I E R Oktober 2005 Seite 11 Mag. Andrea MEISER Dienstrecht, Frauenreferat andrea.meiser@georg vonpeuerbach.at BG/BRG Peuerbachstr Linz Tel.0732/732614/17 FAX /19 Dienstag, Kreuzstr Linz Tel. 0732/ / Mag. Peter PENTEKER FSG PV-Recht peter.penteker@ aon.at BG Vöcklabruck 4840 Schlossstr. 31A, Tel /23615/17 FAX 07672/23603 nach tel. Vereinbarung Exlwöhr Zipf Tel / / Mag. Judith PROROK FSG pk@fadi.at BRG Fadingerstr Linz Tel. 0732/ Dienstag, Dinghoferstr Ottensheim 0676/ Mag. Dr. Franz RÜHRNÖßL Besoldung BG/BRG Freistadt Zemannstr Freistadt Tel.07942/72219 FAX 07942/72219/20 Dienstag, Am Wimberg St. Leonhard Tel / / Mag. Ursula UHLMANN FSG Schulung u.uhlmann@ eduhi.at BRG. Hamerlingstr. 18, 4020 Linz Tel. 0732/652062/14 nach Vereinbarung Dinghoferstr Ottensheim Tel. 0650/ Mag. Inge WEIDENHOLZER OÖLI-UG Umweltschutz inge_weidenholzer@ yahoo.de BG/BRG Peuerbachstr Linz Tel. 0732/ Mittwoch, Jörgerstr Linz Tel. 0732/ Mag. Franz WEIGL Evidenz, Dienstrecht f.weigl@eduhi.at BRG Hamerlingstr. 18, 4020 Linz Tel. 0732/ Freitag, Haydnstr. 4/3/ St. Valentin Tel / / Mag. Rudolf ZAUNER Pensionsrecht BG/BRG Schärding Schulstr Schärding Tel /3044 FAX 07712/ Dienstag, Römerstr Schardenberg 0699/ Mag. Gertraud Hofstötter, Schriftführerin

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